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Grossratsbeschluss über den Bau einer zweiten Transformatorenstation mit zusätzlicher Notstromanlage im Kantonsspital St.Gallen

321.915.2 · St. Gallen Gesetzessammlung

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321.915.2

Grossratsbeschluss über den Bau einer zweiten Transformatorenstation mit zusätzlicher Notstromanlage im Kantonsspital St.Gallen

vom 11.01.1990 (Stand 01.01.1990)

Der Grosse Rat des Kantons St.Gallen

hat von der Botschaft des Regierungsrates vom 29. März 1989 Kenntnis genommen und

beschliesst:

Ziff. 1

Projekt und Kostenvoranschlag von Fr. 3 884 000.– für den Bau einer zweiten Transformatorenstation mit zusätzlicher Notstromanlage im Kantonsspital St.Gallen werden genehmigt.

Ziff. 2

Zur Deckung der Baukosten wird ein Kredit von Fr. 3 884 000.– gewährt.

Der Kredit wird dem Vorschusskonto «Verwaltungsliegenschaften» mit einer zehnjährigen Tilgungsfrist von 1990 bis 1999 belastet.

Ziff. 3

Über Nachtragskredite für Mehrkosten, die auf die Teuerung oder auf ausserordentliche, nicht voraussehbare Umstände zurückgehen, beschliesst der Grosse Rat endgültig.

Ziff. 4

Der Regierungsrat wird ermächtigt, im Rahmen des Kostenvoranschlags bauliche Änderungen zu beschliessen, soweit sie aus betrieblichen oder architektonischen Gründen notwendig sind und das Gesamtprojekt dadurch nicht wesentlich umgestaltet wird.

Ziff. 5

Dieser Beschluss untersteht nach Art. 7 Abs. 1 des Gesetzes über Referendum und Initiative dem fakultativen Finanzreferendum.

nGS 25–11