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Kantonsratsbeschluss über den Kantonsbeitrag an den Neubau des Kinder- und Jugendpsychiatrischen Zentrums Sonnenhof in Ganterschwil

325.920 · St. Gallen Gesetzessammlung

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325.920

Kantonsratsbeschluss über den Kantonsbeitrag an den Neubau des Kinder- und Jugendpsychiatrischen Zentrums Sonnenhof in Ganterschwil

vom 19.06.2007 (Stand 19.06.2007)

Der Kantonsrat des Kantons St.Gallen

hat von der Botschaft der Regierung vom 3. Oktober 2006 Kenntnis genommen und

beschliesst:

Ziff. 1

Der Kanton St.Gallen leistet an die Kosten des Neubaus des Kinder- und Jugendpsychiatrischen Zentrums Sonnenhof in Ganterschwil einen Beitrag von zwei Dritteln des Kostenvoranschlags von Fr. 11 641 000.–, höchstens Fr. 8 000 000.–.

Der Kredit wird der Investitionsrechnung belastet und ab dem Jahr 2008 innert 5 Jahren abgeschrieben.

Ziff. 2

Die Auszahlung des Kantonsbeitrags erfolgt nach dem Baufortschritt.

Ziff. 3

Der Kantonsbeitrag steht unter der Voraussetzung, dass:

  1. das Baudepartement die Aufsicht über die Bauausführung hat und einen Beauftragten in die Baukommission abordnen kann;

  2. Bauaufträge, Lieferungen und Dienstleistungen nach der kantonalen Gesetzgebung über das öffentliche Beschaffungswesen vergeben werden.

Ziff. 4

Dem Kanton dürfen über Betriebsbeiträge keine kalkulatorischen Kosten, die sich auf den vorstehenden Neubau beziehen, belastet werden.

Ziff. 5

Dieser Erlass untersteht dem fakultativen Finanzreferendum.

nGS 42–95