281.101
Verordnung über die Betreibungskreise
Vom 28.04.2009 (Stand 01.01.2025)
Der Regierungsrat des Kantons Schaffhausen,
gestützt auf Art. 1 des Bundesgesetzes über Schuldbetreibung und Konkurs vom 11. April 18891 und Art. 103 des Justizgesetzes vom 9. November 2009,
beschliesst:
Art. 1 Betreibungskreise
Der Kanton Schaffhausen besteht aus einem einzigen Betreibungskreis. Das Betreibungsamt hat seinen Sitz in Schaffhausen.
…
Art. 2 Inkrafttreten
Diese Verordnung ersetzt die Verordnung über die Einteilung der Betreibungskreise vom 12. November 1996.
Sie tritt unter Vorbehalt der Genehmigung durch den Bund2 am 1. Juni 2009 in Kraft.
Sie ist im Amtsblatt zu veröffentlichen3 und in die kantonale Gesetzessammlung aufzunehmen.
Abl. 2009, S. 635