126.515.851.58
Besoldungen und Entschädigungen für die praktische Ausbildung der Absolventinnen des Arbeitslehrerinnenseminars
Besoldungen und Entschädigungen für die praktische Ausbildung der Absolventinnen des Arbeitslehrerinnenseminars RRB vom 25. September 1984
Der Regierungsrat des Kantons Solothurn gestützt auf § 45 Absatz 1 des Gesetzes über das Staatspersonal vom 1
23. November 1941 )
beschliesst:2
1. ) Die Besoldungen und Entschädigungen der Übungs- und Praxislehrkräfte für die praktische Ausbildung der Absolventinnen des Arbeitslehrerinnenseminars betragen (Basis Index Mai 1993 = 100):
a) 2. Semester Franken Praxislehrerinnen, Orientierungspraktikum von 1 Woche 200 Übungslehrerinnen, Unterricht in Gruppen (2 Wochenstunden während des ganzen Semesters) 560 b) 3. Semester Praxislehrerinnen, Ausbildungspraktikum von 3 Wochen (absolviert eine Seminaristin das Praktikum bei 2 Lehrerinnen, wird der Betrag entsprechend aufgeteilt) 840 Übungslehrerinnen, Unterricht in Gruppen (1 Wochenstunde während des ganzen Semesters) 490 c) 4. Semester Praxislehrerinnen, Bewährungspraktikum von 3 Wochen (absolviert eine Seminaristin das Praktikum bei 2 Lehrerinnen, wird der Betrag entsprechend aufgeteilt) 765 Übungslehrerinnen, Unterricht in Gruppen (1 Wochenstunde während des ganzen Semesters) 490
2. Teamsitzungen
Pro Sitzung 35
3.
Die Besoldungen und Entschädigungen werden nur ausgerichtet, sofern Seminaristinnen ausgebildet werden.
4.
Auf die Besoldungen und Entschädigungen gemäss Ziffer 1 wird jeweils die zu Beginn des Semesters für das Staatspersonal geltende Teuerungszulage sowie der 13. Monatslohn ausgerichtet.