126.515.855.31
Verordnung über die Festsetzung der Subventionsgrenze für die Besoldungen der Kindergärtnerinnen
Vom 25.02.1997 (Stand 01.01.1996)
Der Kantonsrat von Solothurn
gestützt auf § 7bis Absatz 2 des Gesetzes über die Besoldungen der Lehrkräfte an der Volksschule (Lehrerbesoldungsgesetz) vom 8. Dezember 1963
nach Kenntnisnahme von Botschaft und Entwurf des Regierungsrates vom 13. Januar 1997
beschliesst:
Art. 1 Geltungsbereich
Diese Verordnung regelt die Subventionsgrenze für die Besoldungen der Kindergärtnerinnen.
Art. 2 Subventionsgrenze
Der Kanton leistet Staatsbeiträge an die Besoldungen der Kindergärtnerinnen bis zu den in der Kantonsrätlichen Lehrerbesoldungsverordnung vom 17. Mai 1995 vorgesehenen Maximalbesoldungen.
Art. 3 Vollzug
Der Regierungsrat regelt den Vollzug.
Art. 4 Aufhebung bisherigen Rechts
Der Kantonsratsbeschluss über die Festsetzung der Subventionsgrenze für die Besoldungen der Kindergärtnerinnen vom 29. April 1970 wird aufgehoben.
Art. 5 Inkrafttreten
Diese Verordnung tritt rückwirkend auf den 1. Januar 1996 in Kraft. Sie unterliegt dem fakultativen Referendum.
Die Referendumsfrist ist am 12. Juni 1997 unbenutzt abgelaufen.
GS 94, 87