211.210
Kantonsratsbeschluss über den Beitritt zum Konkordat über die Zentralschweizer BVG- und Stiftungsaufsicht
211.210 Kantonsratsbeschluss über den Beitritt zum Konkordat über die Zentralschweizer 1 BVG- und Stiftungsaufsicht
(Vom 16. Februar 2005)
Der Kantonsrat des Kantons Schwyz, 2 gestützt auf §§ 40 Bst. h und 42 der Kantonsverfassung, nach Einsicht in den Bericht des Regierungsrates,
beschliesst:
I.
Der Kanton Schwyz tritt dem Konkordat über die Zentralschweizer BVG- und Stiftungsaufsicht bei.
II.
Dieser Beschluss wird dem fakultativen Referendum gemäss § 31 Abs. 1 der Kantonsverfassung unterstellt. Er wird mit dem Konkordatstext im Amtsblatt veröffentlicht und nach Inkrafttreten in die Gesetzsammlung aufgenommen. 3 Der Regierungsrat bestimmt den Zeitpunkt des Inkrafttretens.