943.12
Regierungsratsbeschluss betreffend das Auflage- und Einspracheverfahren bei Gesuchen um generell längere Öffnungszeiten im Gastgewerbe
Vom 30. April 1996 (Stand 1. Juli 1996)
Der Regierungsrat des Kantons Zug,
in Ausführung von § 13 Abs. 1 des Gesetzes über das Gastgewerbe und den Kleinhandel mit gebrannten Wassern (Gastgewerbegesetz) vom 25. Januar 19961,
beschliesst:
Art. 1
Für das Auflage- und Einspracheverfahren bei Gesuchen um generell längere Öffnungszeiten gelten analog die Bestimmungen des Baubewilligungsverfahrens.
Art. 2
Dieser Beschluss tritt am 1. Juli 1996 in Kraft.
GS 25, 253