RRB Nr. 485/2026
Anfrage Rosmarie Joss und Philipp Müller, Dietikon, betreffend Wann ist ein Fliessgewässer ein Badegewässer?, Beantwortung
Rubrum
Auszug aus dem Protokoll des Regierungsrates des Kantons Zürich KR-Nr. 82/2026
Sitzung vom 6. Mai 2026
485. Anfrage (Wann ist ein Fliessgewässer ein Badegewässer?) Kantonsrätin Rosmarie Joss und Kantonsrat Philipp Müller, Dietikon, haben am 2. März 2026 folgende Anfrage eingereicht: Die Parkanlage Grunschen der Stadt Dietikon ist idyllisch an der Reppisch gelegen. Da die Reppisch in diesem Bereich an einer Stelle relativ tief ist, ist sie im Sommer sehr beliebt für eine kurze Abkühlung im frischen Nass. Viele Kinder und auch einige erwachsene Parkanlagenbenützer geniessen das Bad in der Reppisch. Das AWEL hat im Rahmen des Projektes #hallowasser auch die Aufwertung des durch die Reppisch gespiesenen Zuflusses zum Marmoriweiher, der entlang der Grunschen verläuft, in einen Bacherlebnispfad mit Kneippanlage unterstützt. Gemäss Bundesamt für Umwelt sind die kantonalen Fachstellen verpflichtet, öffentliche Badeplätze und stark frequentierte Orte in Flüssen und Seen während der Badesaison regelmässig zu kontrollieren. Dabei werden vor allem fäkale Verunreinigungen untersucht. Aufgrund eines Zeitungsartikels, wieso die Sihl kein Badegewässer sei, wurde im Dietiker Gemeinderat in einer Interpellation nach der Badewasserqualität der Reppisch gefragt, da der Reppisch auch das gereinigte Wasser der Abwasserreinigungsanlage Birmensdorf zugeführt wird. Der Dietiker Stadtrat antwortete darauf, dass er keine Aussage zu der Badewasserqualität machen könne, da das AWEL die Reppisch nur als Fliess, aber nicht als Badegewässer behandelt und entsprechend keine Fäkalbakterien gemessen werden. Aus Dietiker Sicht überrascht es sehr, dass der Kanton Zürich die Reppisch in Dietikon nicht als Badegewässer behandelt. Wir bitten den Regierungsrat um die Beantwortung folgender Fragen:
Erwägungen
1. Wie wird festgelegt, welche Fliessgewässer ebenfalls Badegewässer sind und somit auch die erweiterten Wasserqualitätsmessungen durchgeführt werden?
2. Weshalb wird die Reppisch in Dietikon nicht als Badegewässer behandelt?
Dispositiv
Auf Antrag der Baudirektion beschliesst der Regierungsrat:
I. Die Anfrage Rosmarie Joss und Philipp Müller, Dietikon, wird wie folgt beantwortet: Zu Frage 1: In der Gesetzgebung des Bundes und des Kantons Zürich existieren keine abschliessenden Kriterien, die definieren, wann ein Fliessgewässer als Badegewässer einzustufen ist oder eine spezifische Stelle als offizieller Badeort gilt. In der Praxis konzentriert sich das Kantonale Labor Zürich (KLZH) während der Badesaison auf die regelmässige Überprüfung der Wasserqualität an offiziellen öffentlichen Badeplätzen sowie an stark frequentierten Flussabschnitten und Seeufern. Diese Stellen wurden in Absprache mit dem Amt für Abfall, Wasser, Energie und Luft festgelegt. Sie zeichnen sich dadurch aus, dass die Anforderungen des Bundesamtes für Umwelt (BAFU) bzw. der Weltgesundheitsorganisation (WHO) an die Badewasserqualität in der Regel erfüllt sind und ein Baden ohne gesundheitliche Bedenken möglich ist. Gewässer, die nicht als Badegewässer ausgewiesen sind, eignen sich oft nur bedingt für das Baden. Ihre Eignung wird durch ein komplexes Zusammenspiel verschiedener Faktoren bestimmt, von denen spezifische Risiken ausgehen können. Ein wichtiger Faktor ist die Wasserqualität, die ungenügend sein kann, wenn ein Gewässer einen erheblichen Anteil an gereinigtem Abwasser führt. Zudem können hydraulische und hydrologische Gefahren bestehen. Strukturen wie Schwellen erzeugen oft gefährliche Wasserwalzen, während unvorhersehbare Pegeländerungen – etwa durch den Schwall-Sunk-Betrieb von Wasserkraftwerken – erhebliche Risiken für Badende bergen können. Neben laufenden Gewässerrevitalisierungen haben gezielte Massnahmen in der Siedlungsentwässerung und der Landwirtschaft die Wasserqualität in den Gewässern kontinuierlich verbessert. Dank grosser Investitionen in die Abwasserreinigung und strenger Gewässerschutzvorschriften weist die hygienische Wasserqualität der Zürcher Flüsse und Seen heute ein sehr gutes Niveau auf. In qualitativer Hinsicht ist das Baden daher in fast allen Gewässern – unter Berücksichtigung der Witterung – grundsätzlich möglich. Das Baden in öffentlichen Gewässern erfolgt grundsätzlich auf eigene Gefahr. Angesichts der wechselhaften Natur von Fliessgewässern bleibt die Eigenverantwortung der Badenden ein zentrales Element. Der Kanton kann durch das Monitoring an Schwerpunktstandorten zwar eine fundierte Entscheidungsgrundlage bieten, die flächendeckende
Sicherheit an jedem beliebigen Gewässerabschnitt jedoch weder garantieren noch lückenlos überwachen. Vor dem Baden – insbesondere mit Kindern – ist daher eine individuelle Lagebeurteilung unter Berücksichtigung der aktuellen Witterung und der lokalen Begebenheiten unerlässlich. Dabei sind die allgemeinen Verhaltensempfehlungen der Gesundheitsbehörden und des KLZH zu beachten. Zu Frage 2: Die Reppisch wird nicht als Badegewässer behandelt, da sie mit einem mittleren Abfluss von rund 1,2 m3/s ein vergleichsweise kleines Fliessgewässer darstellt. Zudem führt sie einen hohen Anteil an gereinigtem Abwasser (rund 30% bis 50% des Gesamtabflusses). Aufgrund dieses hohen Abwasseranteils kann der Kanton nicht gewährleisten, dass die Anforderungen von BAFU und WHO an die Badewasserqualität der Reppisch zuverlässig sind. Dies gilt insbesondere für Schönwetterphasen, in denen Fliessgewässer bevorzugt zum Baden aufgesucht werden. Da in diesen Zeiten die natürlichen Abflüsse gering sind, ist der Anteil an gereinigtem Abwasser proportional am höchsten. Zudem bedeutet die geringe Grösse des Flusses, dass sich die Verhältnisse örtlich und zeitlich sehr schnell ändern können. Aus diesen Gründen sieht der Kanton von einer Einstufung der Reppisch als Badegewässer ab. Sämtliche vom KLZH überwachten Badestellen sind auf zh.ch öffentlich einsehbar (zh.ch/de/gesundheit/lebensmittel-gebrauchsgegenstaende/gebrauchsgegenstaende/bade-duschwasser.html). Sofern bauliche oder ökologische Massnahmen die Eigenschaften eines Gewässers im Hinblick auf die Badewasserqualität nachhaltig verbessern, kann die Aufnahme weiterer Standorte in das regelmässige Monitoring geprüft werden. Zurzeit liegen dem KLZH jedoch keine Meldungen über derartige Entwicklungen vor, die eine Erweiterung des bestehenden Messnetzes rechtfertigen würden. Eine lückenlose Kontrolle aller potenziell zum Baden genutzten Gewässerabschnitte bleibt aufgrund der Vielzahl der Orte, ihrer Dezentralität und der oft nur temporären Nutzung nicht umsetzbar.
II. Mitteilung an die Mitglieder des Kantonsrates und des Regierungsrates sowie an die Baudirektion.
Vor dem Regierungsrat Die Staatsschreiberin: Kathrin Arioli