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Sozialamt, Personen aus dem Asylbereich, Verlängerung des befristeten Betriebs der Asylunterkunft «Polizeikaserne» in Zürich, zusätzliche gebundene Ausgabe, Vergabeerhöhung

RRB Nr. 625/2026 · Regierungsrat des Kantons Zürich

Dated Jun 10, 2026

https://lexipedia.io/en/docs/ch-zh/regierungsrat/rrb-nr-625-2026/de/sozialamt-personen-aus-dem-asylbereich-verlangerung-des-befristeten-betriebs-der-asylunterkunft-polizeikaserne-in-zurich-zusatzliche-gebundene-ausgabe-vergabeerhohung

Retrieved on Sep 4, 2026

  1. Documents
  2. Zurich
  3. Government Council of the Canton of Zurich
Source

Standing: How later courts treated this decision has not been analysed.

RRB Nr. 625/2026

Sozialamt, Personen aus dem Asylbereich, Verlängerung des befristeten Betriebs der Asylunterkunft «Polizeikaserne» in Zürich, zusätzliche gebundene Ausgabe, Vergabeerhöhung

Rubrum

Auszug aus dem Protokoll des Regierungsrates des Kantons Zürich Sitzung vom 10. Juni 2026

625. Sozialamt, Personen aus dem Asylbereich, Verlängerung des befristeten Betriebs der Asylunterkunft «Polizeikaserne» in Zürich (zusätzliche gebundene Ausgabe, Vergabeerhöhung)

Erwägungen

A. Ausgangslage Der Kanton Zürich ist in einer ersten Phase für die Unterbringung, Unterstützung und Betreuung der Personen aus dem Asylbereich verantwortlich (vgl. § 5a Sozialhilfegesetz [SHG, LS 851.1] in Verbindung mit § 6 Abs. 1 Asylfürsorgeverordnung [AfV, LS 851.13]). Dazu betreibt er an verschiedenen Standorten kantonale Asylzentren. Mit RRB Nrn. 161/2024 und 534/2025 wurde der befristete Betrieb der Asylunterkunft «Polizeikaserne» in Zürich mit einer Normkapazität von 300 Plätzen bis Ende Juni 2026 verlängert, mit bewilligten Gesamtausgaben von Fr. 19 330 000. Aufgrund der weiterhin hohen Zuwanderungszahlen verbunden mit der damit zusammenhängenden prognostizierten Auslastung besteht die Notwendigkeit, den befristeten Betrieb dieser geeigneten Unterkunft bis Ende Juni 2028 zu verlängern. Vorübergehend kann die Kapazität auf bis zu 400 Plätze erhöht werden.

B. Verlängerung des befristeten Betriebs der Asylunterkunft «Polizeikaserne» in Zürich Im Rahmen der Verlängerung des befristeten Betriebs ist der Bezug von Sicherheits- und Caterings- sowie Reinigungs- und Hauswartungsdienstleistungen weiterzuführen. Dabei ist der Betrag der Vergabe für die Sicherheitsdienstleistungen an die VüCH AG, St. Gallen, gemäss Verfügung der Sicherheitsdirektion vom 22. Mai 2025 von Fr. 710 000 um Fr. 1 392 000 auf Fr. 2 102 000 zu erhöhen. Das Catering erfolgt durch die Genossenschaft ZFV, Zürich, gestützt auf die Vergabe gemäss RRB Nr. 693/2025. Die Reinigung und Hauswartung der Liegenschaft erfolgt durch die Honegger AG, Wallisellen, gemäss Vergabeverfügung des Immobilienamtes vom 6. Oktober 2025. Die standortübergreifende Betreuung der Personen aus dem Asylbereich soll weiterhin auf der Grundlage von RRB Nrn. 1198/2023 sowie 1223/2023 und den seit 1. März 2024 gültigen Rahmenverträgen durch die ORS Service AG, Zürich, erbracht werden.

C. Finanzielle Auswirkungen Für die Berechnung der zusätzlichen Aufwendungen von Juli 2026 bis Ende Juni 2028 (weitere 24 Monate) wird mit 300 Plätzen und einer Auslastung von 100% gerechnet. Gestützt auf die vorgenannten Eckwerte und die zur Verfügung stehenden Datengrundlagen ist eine zusätzliche gebundene Ausgabe von 5,2 Mio. Franken bis längstens Ende Juni 2028 zu bewilligen. Die Betriebskosten für die Asylunterkunft «Polizeikaserne» in Zürich setzen sich wie folgt zusammen: Aufwendungen RRB Nrn. Hochrechnung Aufwendungen Total (in Franken, gerundet; einschliesslich MWSt) 161/2024 (bis Ende (ab Juli 2026 und 534/2025 Juni 2026) bis Juni 2028) (bis Juni 2026) – Bereitstellungkosten (Installation, 624 572 1 407 000 80 000 1 487 000 Anschaffungen, Rückbau; Erfahrungswerte) – Infrastrukturkosten (vor allem 1 875 261 3 050 000 1 200 000 4 250 000 Miete Duschcontainer, WC-Zelt, Gebäudeunterhalt) – Reinigung und Hauswartung 2 476 630 1 016 000 120 000 1 136 000 (Honegger AG, Wallisellen; Angebot vom 10. April 2025) – Sicherheitsdienstleistungen 3 968 144 3 384 000 1 392 000 4 776 000 (VüCH AG, St. Gallen; Angebot vom 18. März 2025) – Catering (Genossenschaft ZFV- 9 442 172 7 323 000 4 459 100 11 782 100 Unternehmungen, Zürich; Angebot vom 8. April 2025, unter Berücksichtigung bisheriger Erfahrungswerte) – Unvorhergesehenes/Rundungen 943 221 1 098 900 1 098 900 Total Aufwendungen 19 330 000 16 180 000 8 350 000 24 530 000 Davon zusätzliche Aufwendungen –3 150 000 8 350 000 5 200 000 zu RRB Nrn. 161/2024 und 534/2025 (24 Monate)

Allfällige weitere Vergaben fallen gestützt auf § 34 der Finanzcontrollingverordnung (FCV, LS 611.2) in Verbindung mit § 39 lit. a FCV in die Kompetenz der Sicherheitsdirektion. Die zusätzlichen Aufwendungen von insgesamt Fr. 5 200 000 für den von Juli 2026 bis Ende Juni 2028 verlängerten befristeten Betrieb der Asylunterkunft «Polizeikaserne» in Zürich sind zur Erfüllung von gesetzlich vorgeschriebenen Aufgaben (vgl. Art. 27 und 28 Asylgesetz [SR 142.31] sowie § 5a SHG und § 6 AfV) zwingend erforderlich und gelten deshalb als gebundene Ausgabe im Sinne von § 37 Abs. 2 lit. a des Gesetzes über Controlling und Rechnungslegung (LS 611).

Die zusätzlichen Aufwendungen können im Budget 2026 sowie im Konsolidierten Entwicklungs- und Finanzplan (2026–2029, Planjahre 2027 und 2028, verfügbar gemacht werden. Die Beträge werden der Erfolgsrechnung der Leistungsgruppe Nr. 3500, Sozialamt, belastet. Es fallen keine weiteren Folgekosten an.

Dispositiv

Auf Antrag der Sicherheitsdirektion beschliesst der Regierungsrat:

I. Für die Unterstützung und Unterbringung von Personen aus dem Asylbereich wird für den weiteren befristeten Betrieb der Asylunterkunft «Polizeikaserne» in Zürich von Juli 2026 bis Ende Juni 2028 zu den Ausgabenbewilligungen gemäss Verfügung der Sicherheitsdirektion vom 13. Januar 2023 und RRB Nrn. 155/2023, 766/2023 und 161/2024 sowie 534/2025 eine zusätzliche gebundene Ausgabe von Fr. 5 200 000 zulasten der Erfolgsrechnung der Leistungsgruppe Nr. 3500, Sozialamt, bewilligt. Die gesamte zur Verfügung stehende Ausgabensumme beträgt Fr. 24 530 000.

II. Der Betrag der Vergabe an die VüCH AG, St. Gallen, gemäss Verfügung der Sicherheitsdirektion vom 22. Mai 2025 wird von Fr. 710 000 auf Fr. 2 102 000 erhöht.

III. Mitteilung an die Finanzdirektion und die Sicherheitsdirektion.

Vor dem Regierungsrat Der stv. Staatsschreiber:

Peter Hösli