Zurich Social Insurance Court, Unbestritten, dass 141 Taxilenkende in den Jahren 2016 bis 2017 nicht als Selbständigerwerbende hätten abrechnen sollen, sondern als unselbständigerwerbend abzurechnen gewesen wären. Festlegung der Lohnsumme bei Doppelstatus der betroffenen Taxilenkenden. Die Beiträge der Arbeitgeberin müssen nicht mit den bereits als Selbständigerwerbende bezahlten Beiträge verrechnet, sondern diesen rückerstattet werden. (2026) | Lexipedia