Zurich Social Insurance Court, Revisionsgrund für Rentenaufhebung verneint; die verschlechterten Wirbelsäulenbefunde rechtfertigen weder im Rahmen ihrer geringen zusätzlichen Auswirkungen auf die Restarbeitsfähigkeit noch mit Blick auf Art. 53 ATSG eine Rentenaufhebung, die allein in der abweichenden Beurteilung der bisherigen Wirbelsäulenbefunde im Rahmen einer allseitigen Neuprüfung gründet; Weiterausrichtung der 2006 gerichtlich bestätigten Viertelsrente (2026) | Lexipedia