04.083

Stromversorgungsgesetz und Elektrizitätsgesetz. Änderung

Lustenberger Ruedi · Mit-M · Nationalrat · Luzern · Christlichdemokratische Fraktion

Wir sind in der ersten Runde der Differenzbereinigung zum Stromversorgungsgesetz. Wie Sie auf der Fahne unschwer erkennen können, hat der Ständerat in seiner Beratung einige Differenzen zu unserem Rat hergestellt. Unsere Kommission hat an zwei Sitzungstagen viele dieser Differenzen ausgeräumt. In einigen Fragen haben wir neue Präzisierungen vorgenommen. Wir werden vor allem auf zwei, drei strittige Punkte eingehen, die Sie in der Detailberatung durch die Antragstellerinnen und Antragsteller, aber auch durch die Kommissionssprecher näher erläutert bekommen werden.

Ich darf eine einleitende Bemerkung machen: Wir haben als Kommissionssprecher vereinbart, dass wir nicht zu allen kleinen Differenzen hier vorne ellenlange Ausführungen machen werden. Es ist das Bestreben unseres Rates, die Differenzbereinigung heute effizient anzugehen und sie in einer guten Zeit zu erledigen.

Erlauben Sie mir eine Bemerkung im Zusammenhang mit dem strittigsten Entscheid, den der Ständerat vis-à-vis unserem Beschluss getroffen hat. Es geht um die Frage der Netzgesellschaft. Unsere Kommission und unser Rat haben sich in der ersten Debatte und in der Vorberatung der ersten Debatte zu dieser zentralen Frage vor allem von der Überlegung leiten lassen, dass der Wille für eine gute Lösung bei der nationalen Netzgesellschaft, die im Begriff ist, gegründet zu werden, nämlich bei der Swissgrid, sehr wohl vorhanden ist. Die Überlandwerke haben sich zur Gründung von Swissgrid durchgerungen. Nur: Allein der Wille dazu reicht nicht. Deshalb hat der Ständerat eine aus der Sicht des Nationalrates etwas etatistischere Lösung gefunden, die im Nachhinein auch für die Mehrheit Ihrer Kommission wohl erfolgversprechend ist; erfolgversprechend nicht nur aus demokratie- und referendumspolitischen Überlegungen - daran dürfen wir letztlich nicht Mass nehmen -, sondern auch aus Überlegungen bezüglich des Service public im Allgemeinen; die Stromversorgung ist ja ein Service-public-Anliegen erster Güte.

Das kurz als Einleitung. Wir werden anschliessend in der Detailberatung dazu sicher noch nähere Ausführungen machen können.

Reymond André · Mit-M · Nationalrat · Genf · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei

Souvenons-nous, le projet de loi sur l'approvisionnement en électricité a été traité par notre conseil il y a plus d'un an, durant la session d'automne 2005. Les thèmes principaux en étaient l'aménagement des étapes de l'ouverture du marché et l'encouragement des énergies renouvelables. Nous nous sommes prononcés à une très courte majorité contre l'ouverture intégrale du marché en une seule fois et nous avons préconisé en lieu et place une démarche par étapes.

S'agissant des énergies renouvelables, nous avons rejeté le modèle d'adjudication. En revanche, une majorité d'entre nous se sont prononcés en faveur d'une rétribution du courant injecté dans le réseau à prix coûtant de 0,3 centime par kilowattheure et d'un modèle de quotas.

Dans l'intervalle, le Conseil des Etats s'est penché très longuement et avec une grande rigueur sur les questions liées à l'ouverture du marché de l'électricité. Sa commission compétente a mené des consultations à propos de l'aménagement et de l'organisation de la société nationale d'exploitation du réseau et des mesures d'efficacité à prendre dans les bâtiments.

Les décisions prises par le Conseil des Etats durant la dernière session d'automne ont révélé en définitive des divergences essentielles par rapport à la version du Conseil national.

Pour ce qui est de la société nationale d'exploitation du réseau, le Conseil des Etats s'est distancié de la version libérale du Conseil fédéral et de notre conseil. L'exploitation et la propriété de l'ensemble du réseau de transport doivent nécessairement être réunies dans les mains de la nouvelle société.

Quant à la production du courant issu d'énergies renouvelables, le Conseil des Etats poursuit le même objectif: à savoir une augmentation de 5400 gigawattheures de la production de courant issu d'énergies renouvelables d'ici 2030. Il entend toutefois octroyer des subventions plus substantielles pour atteindre l'objectif visé. C'est ainsi qu'il préconise, pour la rétribution du courant injecté dans le réseau à haute tension, une surtaxe de 0,5 centime par kilowattheure, soit une somme annuelle de 280 millions de francs, ou d'environ 8 milliards de francs d'ici 2030.

Nous avons tenté d'éliminer les divergences en commission, lors des deux séances. Sur de nombreux points, nous nous sommes rapprochés de la position du Conseil des Etats et espérons donc franchir un grand pas aujourd'hui. Nous sommes convaincus, grâce aux propositions de la commission, de créer un projet à même de passer le cap du référendum et d'entrer en vigueur au début de l'année 2008 au plus tard. Nous avons tout intérêt à conclure nos délibérations rapidement et à voir le marché de l'électricité s'ouvrir sans tarder et de manière ordonnée. Notre économie attend donc cette libéralisation et la Suisse a besoin de cette preuve de volonté d'action envers l'Union européenne pour les négociations à venir sur le projet bilatéral de l'électricité.

Vanek Pierre · Mit-M · Nationalrat · Genf · Fraktionslos

Monsieur Reymond, vous avez voulu retracer les péripéties de cette loi dans notre conseil et dans ses navettes avec l'autre conseil. Mais sur le fond, Monsieur Reymond, est-ce que vous pouvez regarder cette assemblée dans les yeux et nous dire que cette loi dite sur l'approvisionnement en électricité n'est pas, au fond, un clone, une copie de la loi sur le marché de l'électricité qui a été rejetée en votation populaire en 2002? C'est là mon avis. J'aimerais vous entendre sur cette question-là et pas sur des aspects mineurs ou cosmétiques que vous pourriez invoquer.

Reymond André · Mit-M · Nationalrat · Genf · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei

Cher collègue Vanek, sachez que si je regarde l'assemblée dans les yeux, c'est la commission qui le fait parce que tout simplement j'en suis le rapporteur. Et si vous voulez intervenir lors de la discussion par article, libre à vous de poser des questions sur des points précis à ce moment-là. Maintenant, nous en sommes à la présentation des divergences.

Egerszegi-Obrist Christine · P-F · Nationalrat · Aargau · Freisinnig-demokratische Fraktion

2. Stromversorgungsgesetz

2. Loi sur l'approvisionnement en électricité

Art. 3 Titel; 4 Abs. 1 Bst. abis, e, i

Antrag der Kommission

Zustimmung zum Beschluss des Ständerates

Art. 3 titre; 4 al. 1 let. abis, e, i

Proposition de la commission

Adhérer à la décision du Conseil des Etats

Angenommen - Adopté

Art. 5

Antrag der Kommission

Abs. 2

Festhalten, aber den zweiten Satz streichen

Abs. 4

Festhalten

Abs. 5

.... Anlagen und zeitlich befristet zum Ausgleich ....

Antrag Schneider

Abs. 5

Festhalten

Schriftliche Begründung

Artikel 5 Absatz 5 nimmt den nachgeschalteten Netzbetreibern und den Endverbrauchern die Möglichkeit, sich gegen ungerechtfertigte und diskriminierende Netznutzungsbedingungen zu wehren. Der Absatz schützt die Netzbetreiber vor jeglichem Druck zur Effizienzverbesserung. Stattdessen zementiert er das natürliche Netzmonopol und verleitet zu diskriminierenden Netznutzungsentgelten, je nachdem, ob der Strom vom eigenen Elektrizitätswerk bezogen wird oder von ausserhalb.

Art. 5

Proposition de la commission

Al. 2

Maintenir, mais biffer la deuxième phrase

Al. 4

Maintenir

Al. 5

.... et à compenser, pour une durée déterminée, la diminution ....

Proposition Schneider

Al. 5

Maintenir

Präsidentin (Egerszegi-Obrist Christine, Präsidentin): Der Antrag Schneider zu Absatz 5 wird nicht begründet. Herr Bundespräsident Leuenberger verzichtet auf das Wort.

Lustenberger Ruedi · Mit-M · Nationalrat · Luzern · Christlichdemokratische Fraktion

Darf ich, bevor ich zum Antrag Schneider Stellung nehme, noch kurz die Differenz erläutern, die der Ständerat bei Artikel 5 Absatz 2 geschaffen hat? Wie Sie sehen, hat er die Variante des Bundesrates, die den Begriff des Siedlungsgebietes als Vorgabe für die Anschlusspflicht vorsieht, um den Begriff der Bauzone ergänzt. Die Kommission unseres Rates hat an der bundesrätlichen Lösung festgehalten. Es geht hier wirklich um eine Grundsatzfrage des Service public, vor allem im ländlichen Raum.

Ihre Kommission beantragt Ihnen nun ohne Opposition, an Ihrem ursprünglichen Beschluss mit dem Begriff "Siedlungsgebiet" festzuhalten, weil dieser Begriff aufgrund der Natur des Raumplanungsrechtes eine weitergehende Interpretation zulässt, für den ländlichen Raum also "Service-public-freundlicher" ist. Ich gebe Ihnen ein Beispiel: Die Bundesverfassung spricht in Zusammenhang mit dem multifunktionalen Auftrag an unsere Landwirtschaft von dezentraler Besiedelung. Dieser Hinweis, ich mache ihn auch zuhanden des Amtlichen Bulletins, ist wichtig, wenn wir hier im StromVG in Zusammenhang mit der Anschlusspflicht vom Siedlungsgebiet reden.

Nun zum Antrag Schneider zu Artikel 5 Absatz 5: Aus der Sicht der Kommission ist dieser Antrag abzulehnen. Ich bitte Sie deshalb, ihn abzulehnen, obwohl er der Kommission nicht vorgelegen hat. Die Kommission beantragt Ihnen, die ständerätliche Fassung zu übernehmen. Aus der Sicht der energieintensiven Unternehmungen ist der Antrag Schneider durchaus verständlich; allerdings hat der Ständerat - und wir beantragen Ihnen, dem Ständerat zu folgen - eine auf allen Stufen der Branche gerechte, solidarische Lösung ausgehandelt. Die ständerätliche Kommission hat in ihrer Vorberatungsarbeit eben den Kontakt mit der Branche gesucht; die Fassung des Ständerates ist ein Kompromiss, der ausgehandelt wurde. Damit können einzelne Marktakteure nicht zu einem einigermassen unsolidarischen Verhalten zum Nulltarif animiert werden.

Deshalb bitte ich Sie, dem Antrag unserer Kommission und damit dem Beschluss des Ständerates zu folgen und den Antrag Schneider abzulehnen.

Egerszegi-Obrist Christine · P-F · Nationalrat · Aargau · Freisinnig-demokratische Fraktion

Wir kommen zur Abstimmung. Vor wichtigen Abstimmungen können die Berichterstatter beider Sprachen sprechen, aber nicht vor jeder Abstimmung. (Unruhe) Gut, Herr Reymond, Sie haben das Wort, aber ich bitte Sie, sich jeweils mit dem deutschsprachigen Berichterstatter abzuwechseln.

Reymond André · Mit-M · Nationalrat · Genf · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei

Merci beaucoup, Madame la présidente, mais je suis un peu déçu que vous disiez que le rapporteur de langue française ne peut pas s'exprimer chaque fois. Je pense qu'il est tout à fait normal que cette minorité linguistique soit entendue et qu'elle puisse s'exprimer dans cette enceinte.

A l'article 5 alinéas 2 et 4, on a estimé au Conseil des Etats que le terme de "périmètre d'urbanisation" paraissait trop vague. On craignait aussi qu'il entraîne éventuellement une obligation de raccordement excessive pour les gestionnaires de réseau. En employant le terme de "zone à bâtir", le Conseil des Etats souhaitait d'une part instaurer une sécurité juridique, et de l'autre restreindre l'obligation de raccordement à des zones géographiques de taille acceptable.

En l'espèce, la commission est d'un avis différent. Le terme de "zone à bâtir" risque d'exclure du raccordement au réseau électrique des immeubles situés en dehors d'une zone à bâtir. On entend par "périmètre d'urbanisation" à la fois les zones à bâtir et les extensions éventuelles de ces zones, conformément à la planification directrice cantonale. Les exclusions hors de ce périmètre d'urbanisation étant de la compétence des cantons, il est impossible de garantir avec une certitude absolue que toutes les exploitations agricoles y figurent. Toutefois, la commission considère que de telles exclusions constitueraient par leur caractère isolé des exceptions extrêmes. Sans compter, à propos de ces exceptions, qu'il est permis de penser que les producteurs d'électricité et les constructeurs de lignes se montreront généreux dans l'application de cette disposition.

Aussi la commission préconise-t-elle, à l'unanimité, de s'en tenir à la version que nous avions adoptée.

Comme vous l'avez demandé, Madame la présidente, à l'article 5 alinéa 5, seul le rapporteur de langue allemande s'exprimera.

Egerszegi-Obrist Christine · P-F · Nationalrat · Aargau · Freisinnig-demokratische Fraktion

Ich möchte hier noch einmal in Erinnerung rufen: Wir haben ein Geschäftsreglement. Es ist nicht so, dass ich die eine oder die andere Sprache irgendwie beschränken will. Artikel 19 Absatz 2 unseres Geschäftsreglementes, das wir uns selber gegeben haben, lautet folgendermassen: "Die Berichterstatterinnen oder Berichterstatter teilen ihre Erläuterungen nach Themen untereinander auf. Ausser bei besonders wichtigen oder komplexen Fragen verzichten sie auf Wiederholungen in einer anderen Amtssprache. Das Eintretensreferat beschränkt sich auf Grundsatzfragen."

Deshalb bitte ich Sie hier, die Redezeit untereinander aufzuteilen, damit wir zügig vorankommen.

Abstimmung - Vote

Für den Antrag der Kommission .... 125 Stimmen

Für den Antrag Schneider .... 29 Stimmen

Art. 6 Abs. 5

Antrag der Mehrheit

.... Netzzugang gemäss Artikel 13 Absatz 1. Die Elcom kann kommerziellen Endverbrauchern mit einem gemeinsamen Jahresverbrauch von mindestens 100 Megawattstunden, die sich zum Zwecke der Elektrizitätsbeschaffung zusammenschliessen, den Netzzugang gewähren.

Antrag der Minderheit I

(Nordmann, Daguet, Menétrey-Savary, Rechsteiner-Basel, Stump, Wyss)

Zustimmung zum Beschluss des Ständerates

Antrag der Minderheit II

(Keller, Bigger, Brunner Toni, Hegetschweiler, Kunz, Lustenberger, Messmer, Reymond, Stahl, Theiler, Zemp)

.... Netzzugang gemäss Artikel 13 Absatz 1. Ausgenommen sind kommerzielle Endverbraucher mit einem gemeinsamen Jahresverbrauch von mindestens 100 Megawattstunden, die sich zum Zwecke der Elektrizitätsbeschaffung zusammenschliessen.

Art. 6 al. 5

Proposition de la majorité

.... visé à l'article 13 alinéa 1. L'Elcom peut accorder l'accès au réseau à des consommateurs finaux commerciaux, que leur consommation commune annuelle est d'au moins 100 mégawattheures et qu'ils s'associent en vue d'une acquisition d'électricité.

Proposition de la minorité I

(Nordmann, Daguet, Menétrey-Savary, Rechsteiner-Basel, Stump, Wyss)

Adhérer à la décision du Conseil des Etats

Proposition de la minorité II

(Keller, Bigger, Brunner Toni, Hegetschweiler, Kunz, Lustenberger, Messmer, Reymond, Stahl, Theiler, Zemp)

.... visé à l'article 13 alinéa 1. Sont exclus les consommateurs finaux commerciaux, dont la consommation commune annuelle est d'au moins 100 mégawattheures et qui s'associent en vue d'une acquisition d'électricité.

Nordmann Roger · Mit-M · Nationalrat · Waadt · Sozialdemokratische Fraktion

L'article 6 alinéa 5 est l'une des pierres angulaires du compromis politique qui a permis la naissance de cette loi après le référendum de 2002.

Pendant les cinq premières années, cet article limite l'ouverture du marché aux consommateurs finaux qui consomment plus de 100 mégawattheures par an. Vous vous rappelez sans doute que lors du premier débat, notre conseil avait accepté cette limite contre l'avis de la majorité de la commission. Ensuite le Conseil des Etats nous avait suivi sans hésiter. Sur le plan matériel il n'y avait donc plus de divergence. Il est vraiment regrettable que la majorité de la commission remette ce point en question qui - je le rappelle - ne faisait plus l'objet d'une divergence. Formellement cela a été rendu possible par le fait que le Conseil des Etats avait fait d'autres corrections de nature plus rédactionnelle à cet article 6.

Concrètement, ce que la majorité propose, c'est de mettre une disposition qui permette de contourner la limite de 100 mégawattheures par an en se regroupant pour acheter l'électricité. Pour bien illustrer ce dont il s'agit, prenons l'exemple de trois PME dont la consommation additionnée atteint juste la limite. Cela représente une facture de 20 000 francs par an dont les deux tiers sont imputables au transport et le dernier tiers à l'électricité elle-même. Avec un peu de chance et en allant boursicoter la nuit sur Internet, ces entreprises peuvent peut-être baisser leur facture de 10 pour cent, mais elles peuvent peut-être aussi - comme l'ont montré les expériences à l'étranger - l'augmenter de 10 pour cent. En admettant qu'elles obtiennent la baisse de 10 pour cent - cela fait 600 francs sur 6000 francs -, elles doivent encore se partager ces 600 francs entre trois entreprises. Cela fait donc un bénéfice de 200 francs par entreprise. Vous imaginez bien qu'aucune entreprise dans les faits va se lancer dans des négociations avec deux autres entreprises pour économiser 200 francs par an et signer les contrats qui correspondent.

Cette possibilité de grouper nécessite aussi que la Commission de l'électricité, l'Elcom, occupe son personnel pour élaborer une réglementation ad hoc qui ne sera valable que cinq ans, puis qu'elle en surveille la mise en oeuvre. Enfin, ce système génère de la paperasse et des complications du côté des distributeurs: on imagine, par exemple, les frais de coordination chez les distributeurs pour trois PME désireuses de se grouper alors qu'elles sont établies dans trois zones de distribution différentes.

Sans surprise, l'Union suisse des exploitants de réseau de distribution et l'Association suisse des électriciens s'opposent à la solution de la majorité et recommandent le vote de la proposition de la minorité I.

Du reste, à l'alinéa 4 de ce même article 6 du projet figure une disposition beaucoup plus intelligente qui répond efficacement aux inquiétudes des PME: elle oblige les distributeurs à répercuter sur les consommateurs l'essentiel des baisses de prix qu'ils obtiennent en allant acheter l'électricité sur le marché de gros; le Conseil fédéral avait donc bien anticipé et résolu le problème.

La proposition de la majorité est vraiment une fausse bonne idée qui est née au coin de la table au cours de l'élimination des divergences. Elle n'apporte rien aux PME mais génère de la paperasse et provoque une incertitude politique.

Je vous propose de suivre la décision du Conseil des Etats ainsi que le projet du Conseil fédéral et de renoncer à recréer une divergence. Il y a déjà plus de vingt divergences dans ce projet de loi: cela me paraît amplement suffisant pour nous occuper un bon moment; pas besoin d'en rajouter!

Egerszegi-Obrist Christine · P-F · Nationalrat · Aargau · Freisinnig-demokratische Fraktion

Herr Rutschmann begründet anstelle von Herrn Keller den Antrag der Minderheit II. Dass Herr Keller auf der Fahne unter der Minderheit II aufgeführt ist, ist ein Fehler.

Rutschmann Hans · Mit-M · Nationalrat · Zürich · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei

Beim Antrag der Minderheit II geht es darum, dass sich kommerzielle Endverbraucher mit einem gemeinsamen Jahresverbrauch von mindestens 100 Megawattstunden zusammenschliessen und damit auch vom Marktzugang profitieren können. Im Unterschied zum Antrag der Kommissionsmehrheit beantragen wir, dass so eine Bündelung auch ohne Genehmigung der Elektrizitätskommission (Elcom) möglich ist. Für viele kleine Unternehmer, Handwerker oder auch Landwirte ist es wichtig, dass sie bezüglich Stromkosten gleich lange Spiesse wie die grösseren Unternehmen mit einem Jahresverbrauch von über 100 Megawattstunden haben. Im Gegensatz zur Kommissionsmehrheit möchten wir dabei im Gesetz verankern, dass diese Kleinunternehmen einen Rechtsanspruch auf eine Bündelung erhalten. Bei der Formulierung der Kommissionsmehrheit wären sie hingegen auf das Wohlwollen der Elcom angewiesen. Die vorgesehene Formulierung "kann gewähren" tönt nämlich so, wie wenn der gemeinsame Netzzugang eine Ausnahme darstellen würde und demzufolge eine Ausnahmebewilligung nötig sei. Bei Ausnahmebewilligungen besteht immer die Gefahr, dass sie willkürlich oder regional unterschiedlich erteilt werden.

Sodann ist auch unklar, nach welchen Kriterien die Elcom die Gesuche prüfen und letztlich auch entscheiden würde. Wir sollten die Verfahren auch nicht komplizierter machen als unbedingt nötig. Ein Gesuch beziehungsweise ein Ausnahmegesuch ist nämlich immer mit einem administrativen Aufwand und einer zeitlichen Verzögerung verbunden. Zusätzliche bürokratische Hürden brauchen wir weiss Gott nicht. Darunter leiden insbesondere die KMU ja bereits in hohem Mass.

Unser Minderheitsantrag ist zwingend formuliert, gewerbefreundlich und schafft für beide Seiten klare Verhältnisse.

Ich bitte Sie, dem Antrag der Minderheit II zuzustimmen.

Menétrey-Savary Anne-Catherine · Mit-F · Nationalrat · Waadt · Grüne Fraktion

La proposition de la majorité en faveur des petites et moyennes entreprises est pétrie de bonnes intentions. Le problème, c'est qu'on ne sait pas si cette sollicitude ne cache pas une intention moins avouable, qui est de faire rentrer par la fenêtre ce qu'on avait chassé par la porte, à savoir la barrière des 100 mégawattheures qu'il faudrait faire sauter. En tout cas, l'offre faite aux PME de se grouper pour accéder au marché libre pourrait n'être qu'un miroir aux alouettes. En effet, selon les évaluations qui nous ont été données en commission, leur gain sur la facture d'électricité pour une année pourrait s'élever au plus à quelques centaines de francs, voire 1000 francs, à partager entre plusieurs. Mais selon les aléas de ce marché libre - Monsieur Nordmann vient de le rappeler -, ce pourrait être aussi un surcoût. Au lieu de cela, les PME pourraient tranquillement attendre de bénéficier des ristournes prévues à l'article 6 alinéa 4: "Les gestionnaires d'un réseau de distribution sont tenus de répercuter proportionnellement sur les clients captifs le bénéfice qu'ils tirent du libre accès au réseau."

A cela s'ajoutent les complications du système et ses difficultés techniques et administratives, complications dénoncées par les électriciens eux-mêmes par la voie de la "Dachverband Schweizer Verteilnetzbetreiber", qui, dans un courrier qu'elle nous a adressé, nous recommande de ne pas aller dans ce sens-là. Cette même association met également en garde contre le risque politique que comporte cette proposition, qui constitue une insidieuse torpille lancée contre l'ouverture en deux temps. Le danger d'un référendum n'est pas écarté. Il est vrai, Monsieur Vanek, que le projet est encore un projet de libéralisation. Pourtant, il est hautement instructif de considérer le chemin qui a été parcouru depuis la première loi sur le marché de l'électricité et encore maintenant depuis que ce projet a été réorienté par son passage au Conseil des Etats.

Pour moi, je dois dire que c'est une illustration de la façon dont la sagesse vient aux politiciens! Il est ennuyeux en revanche qu'on assiste toujours à des tentatives de contrarier ce destin qui pourrait aller vers l'apaisement. En l'occurrence, suivre la majorité et, pire encore, la minorité II (Keller), c'est prendre le risque de déclencher une nouvelle bagarre, et ceci pour quelques dizaines de francs par an.

Le jeu n'en vaut pas la chandelle et c'est pourquoi il faut suivre la minorité I (Nordmann).

Cathomas Sep · Mit-M · Nationalrat · Graubünden · Christlichdemokratische Fraktion

Als Ergänzung zum Beschluss des Ständerates, welcher die Marktöffnung für Endverbraucher mit einem Jahresverbrauch von mehr als 100 Megawattstunden pro Verbrauchsstätte vorsieht, strebt die Kommissionsmehrheit bei Artikel 6 Absatz 5 eine erweiterte Marktöffnung zugunsten der kleineren Wirtschaftskunden an. Das Ziel dieser weiteren Öffnung ist es, den diskriminierungslosen Zugang zum freien Markt allen kommerziellen Verbrauchern zu ermöglichen, soweit sich diese zu einem Bündelkunden zusammenschliessen und damit einen minimalen Jahresverbrauch von 100 Megawattstunden ausweisen können. In der Praxis heisst dies, dass sich nicht nur ein Kunde mit mehreren Bezugsstellen zu einem Bündelkunden zusammenschliessen kann, sondern dass auch verschiedene Kunden mit unterschiedlichen Bezugsmustern an verschiedenen Standorten innerhalb der Schweiz das tun können.

Diese zusätzliche Öffnung kann den verbundenen Endverbrauchern einen finanziellen Vorteil bringen. Je nach Anzahl der im Verbund zusammengeschlossenen Kunden und insbesondere je nach Anzahl der im betroffenen Verbund beteiligten Netzgebiete können der technische Aufwand und die Beschaffungs- und Lieferrisiken jedoch wesentlich grösser ausfallen als bei der Behandlung von Grossbezügern.

Um auch diesen Bündelkunden die notwendige Versorgungssicherheit, Wirtschaftlichkeit und Wettbewerbsfähigkeit gewährleisten zu können, muss nach der Überzeugung der Kommissionsmehrheit eine gewisse Regelung betreffend den Zusammenschluss von kleineren Unternehmern getroffen werden. Der Sinn einer Ausweitung der Marktöffnung für die Bündelkunden liegt ja darin, auch den Kleinunternehmern und Handwerkern einen Preisvorteil beim Bezug von elektrischer Energie zu gewähren. Somit bringt die Ergänzung von Artikel 6 Absatz 5 nur dann einen konkreten Vorteil, wenn die Risiken betreffend Versorgungssicherheit und der technische Aufwand in einem vernünftigen Rahmen gehalten werden können. Durch die Zuweisung dieser Kontroll- und Regelaufgabe an die Elcom ist sichergestellt, dass diese Grundbedingung eingehalten werden kann.

Aus diesem Grunde unterstützt die CVP-Fraktion grossmehrheitlich den Antrag der Mehrheit. Ich bitte Sie, dem Mehrheitsantrag zuzustimmen.

Messmer Werner · Mit-M · Nationalrat · Thurgau · Freisinnig-demokratische Fraktion

Wenn wir uns noch einmal das Ziel der Liberalisierung vor Augen führen, dann sehen wir, dass es eigentlich zwei Kernbereiche gibt, in denen wir etwas erreichen wollen. Zum Ersten geht es darum, dass wir unter den Lieferanten mehr Konkurrenz schaffen, und zum Zweiten geht es eben darum, dass für die Konsumenten eine grössere Freiheit bei der Wahl der Lieferanten zur Verfügung steht. Bei der freien Wahl der Lieferanten denken auch wir als Wirtschaftsvertreter in erster Linie an wirtschaftliche Organisationen, an Betriebe, und weniger an die einzelnen Haushalte. Darum sind auch wir einverstanden damit, in einem ersten Schritt die kleinen Bezüger, also jene mit einem Jahresverbrauch von unter 100 Megawattstunden, vorerst im sogenannt geschützten Markt zu belassen. Es ist aber nicht einzusehen, warum gewerbliche Betriebe nicht heute schon vom freien Markt profitieren sollen, wenn sie wollen. Kommt dazu: Wenn wir uns dafür entscheiden, dass in fünf Jahren das Referendum wieder ergriffen werden kann, könnte es unter Umständen möglich sein, dass gewerbliche Betriebe gar nie in den Genuss des freien Marktes kommen, wenn das Referendum angenommen würde. So waren wir uns in der Kommission eigentlich über alle Parteien hinweg einig, dass es die Möglichkeit geben soll, dass sich Gewerbler zu einem Verbund, also zu einer eigentlichen Bezügergemeinschaft, zusammenschliessen können.

Ich bitte Sie nun aber, nicht die Mehrheit zu unterstützen, sondern die Minderheit II (Keller), denn die Formulierung der Mehrheit gibt der Elcom die Möglichkeit, solche Zusammenschlüsse anzunehmen oder eben auch abzulehnen. Damit werden unsere gewerblichen Betriebe letztlich der Willkür dieser Elcom ausgesetzt. Sie kann nach freiem Ermessen entscheiden; es gibt keine Richtlinie, die da etwas aussagt. Sie kann das einmal etwas lockerer angehen, ein anderes Mal etwas zugeknöpfter sein. Sie wird damit eben letztlich zum Spielball verschiedener Interessen in unserem Land. Mit der Zustimmung zur Minderheit II schaffen wir als Gesetzgeber hingegen eine absolut klare Situation. Ein Ja zum Antrag der Minderheit II bringt unseren Willen klar und unmissverständlich zum Ausdruck. Er gibt den gewerblichen Betrieben heute schon die Freiheit, selber über eine solche Bündelung zu entscheiden. Wenn sie sich darum schon für die Möglichkeit einer Bündelung entscheiden, dann braucht es die Garantie, dass keine Willkür oder keine Fremdinteressen diese Entscheidfindung beschränken.

Darum bitte ich Sie, der Minderheit II zuzustimmen und alles andere abzulehnen.

Brunner Toni · Mit-M · Nationalrat · St. Gallen · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei

Ich bitte Sie auch vonseiten der SVP-Fraktion, bei Artikel 6 des Stromversorgungsgesetzes dem Antrag der Minderheit II (Keller) zuzustimmen. Aus der Sicht unserer Partei ist es begrüssenswert, dass sich kommerzielle, gewerbliche oder auch - aus meiner Sicht besonders wichtig - landwirtschaftliche Verbraucher, die zusammen einen Jahresverbrauch von mindestens 100 Megawattstunden erreichen, zum Zwecke der Strombeschaffung zusammenschliessen und somit ebenfalls schon frühzeitig vom freien Markt profitieren können. Hier haben wir völlig unvoreingenommen die Brille der KMU auf, also jene des Stromkonsumenten. Ich glaube, es ist niemandem, der ein Geschäft führt, zu verargen, wenn er schnellstmöglich auch vom freien Markt profitieren will.

Die Minderheit I (Nordmann) will keine generelle Bündelung zulassen. Dies lehnen wir entschieden ab. Die Mehrheit will die Kompetenz der Bündelung bei der Elcom haben. Das wäre für uns nur die zweitbeste Lösung. Besser ist aus der Sicht der SVP-Fraktion tatsächlich der Antrag der Minderheit II, da sich damit alle Bündelkunden im freien Markt bewegen könnten. Dies fördert den Wettbewerb auf dem Strommarkt und gibt für die kommerziellen Verbraucher von Beginn weg die Chance, an diesem selbst auch teilzunehmen.

Ich bitte Sie namens unserer Fraktion, der Minderheit II zu folgen.

Vanek Pierre · Mit-M · Nationalrat · Genf · Fraktionslos

Les électriciens ont été clairs; ils s'expriment dans un langage technique, direct et sans emballage politicien; ils écrivent que la disposition qui est proposée à l'article 6 de cette loi est synonyme d'ouverture complète du marché en une seule étape. C'est ce qu'ils nous ont écrit, vous le savez très bien.

En effet, la disposition prévue à cet article, qui propose d'associer les consommateurs, est un moyen de contourner les deux étapes qu'on nous a vendues comme partie de ce compromis "merveilleux" que louait Madame Menétrey-Savary à l'instant. On a entendu, dans cette salle, il y a quelques séances en arrière, un certain nombre d'orateurs, notamment du côté syndical, dire que si ces deux étapes n'étaient pas maintenues, eh bien l'USS notamment se saisirait du référendum. Ils ont eu raison de le faire et c'est ce que vous êtes apparemment en train d'essayer d'obtenir.

Quant à moi, et quant à mon groupe "A gauche toute!/Links!", au nom duquel je m'exprime ici, j'ai beaucoup de peine à me passionner pour la question de savoir si le marché sera ouvert en une étape, en deux étapes, ou avec tel ou tel aménagement cosmétique. En effet, se poser la question de savoir si l'ogre néolibéral dévorera le service public en une bouchée, en deux bouchées, ou en deux bouchées et demie, c'est une question tout à fait secondaire; l'essentiel, c'est l'orientation qu'on prend, celle du libéralisme marchand ou du service public.

Je remercie Madame Menétrey-Savary de m'en avoir donné acte tout à l'heure: la loi qui nous est proposée aujourd'hui, quels que soient les aménagements qu'on y apporte, quelle que soit la modération au nom du système de son introduction, est une loi néolibérale, une loi de libéralisation, de privatisation, de marchandisation de ce bien public essentiel pour toute notre économie, pour toute notre vie sociale, qu'est l'électricité. Les expériences concrètes faites dans ce domaine l'ont montré partout, c'est une mesure délétère et dont souffrira l'ensemble de la société, si elle devait être introduite, à l'exception de quelques spéculateurs. Est-ce que vous savez quelle a été la pointe de prix atteinte par le courant électrique dans notre pays en novembre dernier? On est arrivé à 2450 euros par mégawattheure, par rapport à un prix normal moyen de 35 ou 40 euros par mégawattheure, ceci pour des raisons liées au processus de privatisation et de libéralisation, à l'échelle européenne ainsi que dans notre pays.

C'est de ce genre de prix que vous voulez faire "profiter" les petites et moyennes entreprises, dont certains s'érigent ici en défenseur? Je prétends que c'est là une escroquerie. Je prétends que ceux qui défendent ici, comme je le fais, le point de vue du comité référendaire contre la loi sur le marché de l'électricité, qui s'opposait fondamentalement à la libéralisation et à la privatisation de l'approvisionnement en électricité ne défendent pas seulement un point de vue de gauche, pas seulement un point de vue syndical, mais aussi concrètement les intérêts de la majorité des consommateurs, y compris des petites et moyennes entreprises de ce pays.

Aeschbacher Ruedi · Mit-M · Nationalrat · Zürich · EVP/EDU Fraktion

Es geht bei diesem Artikel um die heikle Frage der Marktöffnung. Die Frage, ich habe es gesagt, war seinerzeit heikel bei der Abstimmung über das EMG, und sie ist heute immer noch ein sehr heikler Punkt. Ich meine, der Jahreszeit entsprechend, dass wir uns hier auf dünnem Eis bewegen.

Diese Marktöffnung hat seinerzeit eindeutig zum Referendum geführt, welches dann in der Volksabstimmung zur Ablehnung des EMG, welchem von links bis rechts eine breite Allianz in unserem Parlament zugestimmt hatte, geführt hat. Diese Klippe, glaube ich, dürfen wir hier nicht einfach so umschiffen, ohne uns bewusst zu sein, dass es eine politisch heikle Situation ist.

Weiter geht es hier auch um ein sachliches, ein technisches Problem. Es ist bereits angetönt worden, dass mit der vorgeschlagenen Öffnung für Verbundkunden - eine Öffnung, wie sie die Mehrheit, aber vor allem die Minderheit II (Keller) will - Probleme technischer Art entstehen können, und zwar in dem Sinne, dass eben unterschiedlichste Gebiete und Regionen mit unterschiedlichen Gewerbebetrieben, mit unterschiedlichen Bezügen auch, zusammengeführt werden müssen. Dazu kommt, dass noch unterschiedlichste Versorgungsgebiete ebenfalls von dieser Gesetzesbestimmung nicht ausgeschlossen wären. Und wer noch die Erläuterungen zum Augenschein, den die UREK-NR genommen hat, in Erinnerung und im Ohr hat, der mag sich wohl gut an die Aussage erinnern, dass hier auch von der technischen Seite der Versorger her die Probleme nicht unterschätzt werden dürfen.

Daher steht die Minderheit I (Nordmann) mit ihrem Antrag sowohl politisch wie auch technisch ganz sicher auf der richtigen Seite. Wenn Sie der Minderheit I nicht zustimmen mögen, weil Sie argumentieren, dass die "armen" Gewerbebetriebe, die nicht 100 Megawattstunden pro Jahr verbrauchen, auch eine Chance haben müssen, um zu billigerem Strom zu kommen, dann würde ich Ihnen zumindest empfehlen, der Mehrheit zu folgen. Mit dem Antrag der Mehrheit haben Sie immer noch die Gewissheit, dass es die Möglichkeit gibt, dass die Elcom diese Bewilligung erteilen kann, wodurch die technischen Probleme allenfalls vermieden werden können - auch die Probleme, die sich sonst mit der ganzen Abrechnerei stellen.

Worum geht es hier, über was für Beträge diskutieren wir? Es geht ja hier darum, dass sich Kunden mit einem Verbrauch von 20 oder 30 Megawattstunden pro Jahr zusammenschliessen könnten, um dann doch noch von der Marktöffnung zu profitieren. Bezüglich Marktöffnung müssen wir wissen, dass zwei Drittel des Strompreises, der am Schluss zu bezahlen ist, aus der Abgeltung der Netzdurchleitung bestehen; nur etwa ein Drittel des Preises kann durch diese Zusammenschlüsse und die Öffnung zum freien Markt noch bestimmt und über die veränderte Wettbewerbssituation allenfalls verbilligt werden. Da geht es um ganz bescheidene, kleine Beträge, denen aber ein grösserer administrativer Aufwand gegenübersteht. Wenn wir also die politischen Klippen nicht vergessen, dann, glaube ich, lohnt es sich gar nicht, hier mit dem Antrag der Minderheit II - allenfalls auch mit dem Antrag der Mehrheit - diese politische Gefahr noch einmal heraufzubeschwören.

Ich empfehle Ihnen im Namen unserer Fraktion, beim Antrag der Minderheit I zu bleiben, wie es der Ständerat gewollt hat. Wenn Sie das nicht tun, dann stimmen Sie mindestens für den Antrag der Mehrheit der Kommission.

Rechsteiner Paul · Mit-M · Nationalrat · St. Gallen · Sozialdemokratische Fraktion

Ich ergreife hier namens der SP-Fraktion das Wort, weil es hier um einen der letzten Punkte geht, die für das Schicksal der Vorlage entscheidend sein werden. Die Definition der Grenzen, innerhalb deren eine solche Vorlage gerade noch sein muss, damit sie nicht mit dem Referendum bekämpft werden muss, ist klar gezogen worden, in Übereinstimmung mit der Expertenkommission, in der nicht nur die Gewerkschaft und die Energiewirtschaft, sondern auch die Wirtschaftsverbände, etwa Economiesuisse, mitgewirkt hatten. Zu diesen Eckwerten gehörte die Grenze von 100 Megawattstunden - und zwar liegt dieser Wert wirklich an der Grenze! -, es gehörte die Referendumsmöglichkeit dazu, es gehörte die Netzgesellschaft dazu.

Folgendes ist bemerkenswert: Bezüglich dieser 100 Megawattstunden, dieser Grenze, die dafür entscheidend ist, ob eine solche Vorlage letztlich nicht mit dem Referendum bekämpft werden muss, haben National- und Ständerat in der ersten Lesung ein übereinstimmendes Resultat erzielt. Beide Räte haben sich für eine Grenze von 100 Megawattstunden entschieden, die für die ganz grosse Mehrheit der Kundinnen und Kunden, der Bevölkerung, der kleinen Betriebe Versorgungssicherheit, Stabilität und erträgliche Preise mit sich bringt. Das ist die entscheidende Grenze bei diesem Gesetz.

Es ist nun vollkommen unverständlich, wenn in der vorberatenden Kommission eine Mehrheit hingeht und, ohne dass zwischen den Räten eine Differenz bestünde, diese Grenze mit einer Bündelungslösung aushöhlt. Diese Bündelungslösung, die von der Mehrheit und der Minderheit II (Keller) beantragt wird, bedeutet nichts anderes, als dass die Grenze von 100 Megawattstunden in Zukunft in der Realität nur noch höchst beschränkt gilt. Das sagen nicht nur wir, das sagt auch der Verband Schweizerischer Elektrizitätsunternehmen. Er sagt wortwörtlich, dass die Lösung mit der Bündelung faktisch eine volle Marktöffnung mit den entsprechenden Folgen mit sich bringen wird. Das ist nun eine Situation, die mit Blick auf das Schicksal dieser Vorlage dramatisch ist.

Herrn Messmer und auch Herrn Cathomas muss ich sagen: Sie spielen mit dem Feuer, wenn Sie den Kompromiss, der bereits übereinstimmend vom Nationalrat und vom Ständerat beschlossen ist, wieder auszuhöhlen beginnen, wenn Sie den Kompromiss an diesem massgebenden Punkt mit der Bündelungslösung wieder aushebeln. Sie wissen es ganz genau, dass eine solche Liberalisierung in einer Volksabstimmung wenig bis keine Chancen hätte. Für die Bevölkerung bedeutet das Versorgungsmonopol der öffentlichen Hand - das ist halt die Realität - Versorgungssicherheit, bedeutet stabile Preise, günstige Preise. Die Erfahrungen mit der Liberalisierung sind für die Bevölkerung preislich und bezüglich der Versorgungssicherheit negativ. Sie können sich daran erinnern, wie hier in diesem Rat eine grosse Mehrheit das Elektrizitätsmarktgesetz beschlossen hat. Trotzdem hat es eine Mehrheit der Bevölkerung abgelehnt, nicht nur die Basis der Linken, sondern auch die Basis der CVP und der SVP.

Ich muss Sie hier bitten, diese Gesamtzusammenhänge im Auge zu behalten, hier nun keine Experimente zu machen, nicht mit dem Feuer zu spielen, sondern bei den Beschlüssen zu bleiben, die bereits einmal gefasst worden sind, nämlich bei einer Grenze von 100 Megawattstunden für die erste Etappe, bei einer Grenze, die auch als solche respektiert wird.

Messmer Werner · Mit-M · Nationalrat · Thurgau · Freisinnig-demokratische Fraktion

Herr Kollege Rechsteiner, ich bin einmal mehr tief enttäuscht über Ihre Unbeweglichkeit. Haben Sie festgestellt, dass alle in der Kommission, über alle Parteigrenzen hinweg, das System wollen? Ist Ihnen klar, dass Sie, wenn Sie von einer absoluten Marktöffnung sprechen, das Gros der kleinen Bezüger, sämtliche Haushalte, gerade nicht mit einbeziehen? Das sind gerade jene, die Sie schützen wollen. Diese lassen wir Ihnen - und den Gewerbebetrieben geben wir die Möglichkeit, sich früher zusammenzuschliessen. Ist das keine Lösung?

Rechsteiner Paul · Mit-M · Nationalrat · St. Gallen · Sozialdemokratische Fraktion

Herr Messmer, wenn Sie vorher zugehört haben - und Sie wissen es ja auch -, haben Sie Folgendes feststellen können: Bei National- und Ständerat gab und gibt es bei der Grenze von 100 Megawattstunden, und zwar ohne Ausnahme bei den Privatpersonen und den kleinen Gewerbebetrieben, grundsätzlich keine Differenz. Das war das Ergebnis der langen Arbeiten der Expertenkommission, an denen sich alle Akteure beteiligt haben, nicht nur die Energiewirtschaft, nicht nur der Bund, die Kantone, sondern auch die Wirtschaftsverbände. Wenn man einen politischen Kompromiss will, ihn auch durchtragen und zum Erfolg bringen will, dann muss man sich an einen solchen Kompromiss auch halten. Man darf nicht nachher wieder hingehen, wie es jetzt durch die Kommission geschieht, und ihn hintenherum wieder aushöhlen.

Leuenberger Moritz · BPR-M · Bundesrat · Zürich

Ich möchte Sie bitten, sich bei diesem Artikel wieder die Entstehungsgeschichte dieser Vorlage in Erinnerung zu rufen. Wir hatten das Elektrizitätsmarktgesetz, welches in einer Volksabstimmung verworfen wurde, und wir hatten einen langen, langen Prozess der Konsensfindung, in welchem wir ausloteten, wie eine Marktöffnung sozialverträglich durchgeführt werden könnte und wie sie referendumstauglich ausgestaltet werden könnte. In diesem Prozess ist man auf die Grenze von 100 Megawattstunden gekommen, eine Grenze, die dann zugegebenermassen etwas Mythisches, etwas Überhöhtes erhalten hat in der Beurteilung und in den Positionsbezügen dazu, ob diese Vorlage akzeptiert werden könne oder nicht.

Nun sind wir während der ganzen Beratungen - wir sind ja jetzt bereits in der Differenzbereinigung - eigentlich bei diesen 100 Megawattstunden geblieben. Die Frage, ob Gewerbebetriebe nach diesen fünf Jahren dann, weil ja noch ein zweites Referendum vorgesehen ist, in den Genuss dieser Liberalisierung kommen können oder nicht, ist gewiss legitim. Ich anerkenne auch, dass das, was hier insbesondere die Mehrheit vorschlägt, ein valabler Gedanke ist. Aber ich denke auch: Wie schnell gehen wir mit dieser Liberalisierung vorwärts, damit sie dann auch tatsächlich hält? Ich möchte den ganzen Prozess, bei dem wir darauf achteten, dass dieses Gesetz referendumstauglich ist, nicht gefährden.

Ich möchte Sie daher ersuchen, bei der Minderheit I (Nordmann), das heisst beim Ständerat, zu bleiben.

Es gibt darüber hinaus, also abgesehen von den referendumstechnischen Gründen, auch technische Schwierigkeiten. Es wurde Ihnen gesagt, dass die Branche selbst sagt, der Vorschlag Ihrer Kommissionsmehrheit sei technisch schwierig umzusetzen. Deswegen möchte ich Sie einmal mehr bitten, etwas langsamer voranzugehen, als Sie das vielleicht gerne hätten. Es wird sich auszahlen, diese Vorlage wird dann auch in einer allfälligen Abstimmung vor dem Volk Bestand haben - das Referendum wird dann vielleicht nicht einmal ergriffen werden.

Lustenberger Ruedi · Mit-M · Nationalrat · Luzern · Christlichdemokratische Fraktion

Herr Nordmann hat von zwanzig Differenzen gesprochen und argumentiert, wir sollten hier nicht noch eine einundzwanzigste schaffen. Trotzdem empfiehlt Ihnen die Mehrheit, diese Differenz zum Ständerat bestehen zu lassen. Es ist eine wesentliche, es ist die politisch wohl bedeutendste in dieser Differenzbereinigung. Herr Bundespräsident Leuenberger hat die politische Wichtigkeit dieser Differenz aufgezeigt.

Dieser Artikel hängt auch wesentlich zusammen mit Artikel 13 Absatz 4 Literae a und b und mit Artikel 30 Absatz 2 Literae a und b. Artikel 13 regelt den Netzzugang und Artikel 30 das Referendum. Die Mehrheit ist der Überzeugung, dass es richtig ist, die KMU an diesem Markt partizipieren zu lassen, weil die Mehrheit die psychologisch so wichtige 100-Megawattstunden-Grenze - Herr Bundespräsident Leuenberger hat darauf hingewiesen - im Grundsatz bestehen lässt. Es ist eine zugegebenermassen wichtige Konzession an die KMU, und zwar nicht bezogen auf die nächsten fünf Jahre, sondern, viel wichtiger, im Zusammenhang mit der Zeit nach dem fakultativen Referendum. Das ist auch ein Unikum in diesem Gesetz, dass man ein zusätzliches fakultatives Referendum nach fünf Jahren einbaut. Die Konzession hat eine viel wichtigere Bedeutung für die Jahre nach diesem zweiten Referendum. Herr Messmer hat darauf hingewiesen, und auch Herr Bundespräsident Leuenberger hat die Problematik dieses Referendums aufgezeigt.

Dazu kommt, dass die ursprüngliche Idee des Bundesrates mit den freien kommerziellen Endverbrauchern eigentlich noch weiter ging.

Schliesslich empfiehlt Ihnen die Mehrheit Ihrer Kommission, die Elcom dazwischenzuschalten. Diese kann im Zusammenhang mit der Abrechnung, mit dem Zugang für die KMU sinnvolle Kriterien definieren.

Zum Schluss noch etwas zur Bedeutung dieses Artikels, und zwar als Antwort auf das Votum des Sprechers der SP-Fraktion: Herr Paul Rechsteiner hat hier als Präsident des Schweizerischen Gewerkschaftsbundes gesprochen. Er ist notabene nicht Mitglied der vorberatenden Kommission. Aber - das müssen Sie bedenken - er war zugegebenermassen der Sieger bei der Abstimmung über das EMG, welches das Volk abgelehnt hat.

Trotzdem empfiehlt Ihnen die Mehrheit der Kommission, grundsätzlich die Grenze von 100 Megawattstunden bestehen zu lassen, aber den sogenannten Bündelkundenartikel, wie er auf der Fahne ersichtlich ist, hier einzubauen und eine entsprechende Differenz zum Ständerat zu schaffen.

Egerszegi-Obrist Christine · P-F · Nationalrat · Aargau · Freisinnig-demokratische Fraktion

Weil es ein ganz wichtiger Artikel ist, wünscht auch Herr Reymond, der französischsprachige Berichterstatter, das Wort.

Reymond André · Mit-M · Nationalrat · Genf · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei

Dans la première partie de l'alinéa 5 de l'article 6, il s'agit d'une adaptation purement de forme, que nous avons déjà rencontrée à l'article 4 alinéa 1 lettre i. "Consommateurs captifs" est un terme que nous n'employons que durant la première phase de l'ouverture du marché de l'électricité. Dans sa deuxième phase, il n'y a plus de consommateurs captifs, nous parlons alors de "consommateurs finaux" dont la consommation annuelle est inférieure à 100 mégawattheures. C'est pourquoi le Conseil des Etats les a intégrés dans les dispositions qui ne seront applicables que durant la phase d'ouverture de cinq ans, à l'article 6, lequel sera abrogé cinq ans après l'entrée en vigueur de la loi.

La deuxième partie de cet alinéa 5 est consacrée à la question de savoir qui, lors de la première étape de l'ouverture du marché, c'est-à-dire durant les cinq années suivant l'entrée en vigueur de la loi, aura le droit de profiter du marché de l'électricité ainsi libéralisé. Initialement, le Conseil fédéral avait proposé de n'exclure de l'ouverture durant sa première phase que les ménages. Notre conseil a relevé ce seuil au niveau de tous les consommateurs finaux dont la consommation annuelle est inférieure à 100 mégawattheures. Le Conseil des Etats a soutenu cette modification, mais il est apparu alors qu'une grande partie des petites et moyennes entreprises (PME) se retrouveraient en deçà de ce seuil et ne pourraient donc pas profiter de l'ouverture du marché de l'électricité.

Un référendum facultatif avant la deuxième étape de l'ouverture, sujet que nous traiterons à l'article 30, risquerait même d'exclure définitivement ces PME du marché libéralisé. C'est pourquoi la majorité de la commission préconise que les consommateurs finaux commerciaux puissent s'associer en vue d'une acquisition d'électricité. L'Elcom peut accorder l'accès au réseau à un tel groupement de clients.

Alors, une minorité rejette cet ajout, considérant qu'il éluderait le compromis trouvé avec les opposants à la loi sur le marché de l'électricité. Au demeurant, elle conteste sa nécessité. D'abord, les consommateurs finaux dont la consommation annuelle est inférieure à 100 mégawattheures n'auront guère le loisir de faire des économies. Ensuite, il est probable que le marché sera de toute façon totalement libéralisé au bout de cinq ans. Sans compter qu'il ne faut pas sous-estimer les formalités administratives à remplir par les consommateurs finaux et les entreprises d'approvisionnement en énergie.

La minorité II (Keller) par contre ne veut pas que l'Elcom puisse décider de l'accès dû au réseau, elle prône l'automatisme. Il convient de garantir l'accès au réseau à tous les groupements de clients dont la consommation annuelle est supérieure à 100 mégawattheures.

de Buman Dominique · Mit-M · Nationalrat · Freiburg · Christlichdemokratische Fraktion

J'ai une question au rapporteur de langue française au sujet du texte de la proposition de la majorité. Si l'on comprend bien l'argumentation, il s'agit en quelque sorte d'une exception au principe qui a été adopté pour ce projet qui est lui-même le fruit d'un compromis. Mais si on lit le texte de langue française, il ne veut strictement rien dire. Est-ce que Monsieur Reymond peut l'expliquer ou est-ce qu'il ne vaut pas mieux s'en tenir à la version du Conseil des Etats pour des raisons de sécurité juridique? En tout cas, la version qui vous est soumise n'a aucun sens. Alors, dans le doute, j'aimerais entendre l'avis de Monsieur Reymond.

Reymond André · Mit-M · Nationalrat · Genf · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei

Monsieur de Buman, que le texte ne veuille rien dire, je ne suis pas tout à fait d'accord. Je crois que c'est clairement expliqué.

Egerszegi-Obrist Christine · P-F · Nationalrat · Aargau · Freisinnig-demokratische Fraktion

Ich denke, das müssen wir nachher noch bereinigen. Kann die Frage noch beantwortet werden?

Reymond André · Mit-M · Nationalrat · Genf · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei

Alors, Monsieur de Buman, je maintiens la version que je viens de vous expliquer.

Vanek Pierre · Mit-M · Nationalrat · Genf · Fraktionslos

Monsieur Reymond, je ne sais pas si vous avez travaillé sur le texte en allemand, mais en effet le texte français de la proposition de la majorité n'est pas compréhensible en l'état. Est-ce que j'oserais vous demander de le relire et de nous expliquer sa signification? Malheureusement, je ne dispose pas du dépliant en allemand qui me permettrait de voter pour ou contre un texte qui voudrait dire quelque chose.

Reymond André · Mit-M · Nationalrat · Genf · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei

Je vous répondrai qu'effectivement, si vous voulez jouer sur les mots, il manque deux mots: "pour autant". Cela devrait répondre à votre question.

Verfahrensbeitrag

Präsidentin (Egerszegi-Obrist Christine, Präsidentin): Das wird im Laufe der weiteren Differenzen noch einmal angeschaut.

Erste Abstimmung - Premier vote

Für den Antrag der Minderheit II .... 96 Stimmen

Für den Antrag der Mehrheit .... 19 Stimmen

Abstimmung

Zweite Abstimmung - Deuxième vote

Für den Antrag der Minderheit II .... 91 Stimmen

Für den Antrag der Minderheit I .... 86 Stimmen

Verfahrensbeitrag

Art. 9

Antrag der Mehrheit

Abs. 1

.... Kantone und der Organisationen der Wirtschaft ....

Abs. 2bis

Festhalten

Abs. 3, 4

Zustimmung zum Beschluss des Ständerates

Antrag der Minderheit I

(Lustenberger, Cathomas, Chevrier, Rechsteiner-Basel, Wyss)

Abs. 2bis

.... Energien nach den Artikeln 7ff. EnG Vorrang.

Antrag der Minderheit II

(Rutschmann, Bigger, Hegetschweiler, Keller, Messmer, Reymond, Stahl, Steiner, Theiler)

Abs. 2bis

Zustimmung zum Beschluss des Ständerates

Art. 9

Proposition de la majorité

Al. 1

.... les cantons et les organisations de l'économie pour:

....

Al. 2bis

Maintenir

Al. 3, 4

Adhérer à la décision du Conseil des Etats

Proposition de la minorité I

(Lustenberger, Cathomas, Chevrier, Rechsteiner-Basel, Wyss)

Al. 2bis

.... renouvelables selon les articles 7ss. ont la priorité.

Proposition de la minorité II

(Rutschmann, Bigger, Hegetschweiler, Keller, Messmer, Reymond, Stahl, Steiner, Theiler)

Al. 2bis

Adhérer à la décision du Conseil des Etats

Egerszegi-Obrist Christine · P-F · Nationalrat · Aargau · Freisinnig-demokratische Fraktion

Es ist noch nicht klar, wer den Antrag der Minderheit I (Lustenberger) begründen wird. Ich gebe daher das Wort zuerst Herrn Rutschmann zur Begründung des Antrages der Minderheit II.

Rutschmann Hans · Mit-M · Nationalrat · Zürich · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei

Bei Artikel 9 geht es um allfällige Massnahmen bei einer Gefährdung einer sicheren und erschwinglichen Stromversorgung, eine Situation, die leider durchaus eintreten könnte. Dass die Stromversorgung mittel- und langfristig zu einem Problem wird, ist heute wohl weitgehend unbestritten. Im vorliegenden Artikel geht es unter anderem um die Beschaffung von Elektrizität, insbesondere über langfristige Verträge, den Ausbau der Erzeugungskapazitäten und den Netzausbau. Der Nationalrat hat in der ersten Lesung den nun zur Diskussion stehenden Artikel 2bis eingefügt, welcher den erneuerbaren Energien hier den Vorrang einräumen will.

Ich beantrage Ihnen namens der Minderheit II, bei der Fassung des Bundesrates und des Ständerates zu bleiben. Ich gehe davon aus, dass dieser Artikel dann zum Tragen kommt, wenn die Stromversorgung ernsthaft gefährdet ist und die Werke nicht in der Lage oder nicht willens sind, eine ausreichende Stromversorgung sicherzustellen. Es geht hier also um eine Notsituation, und wenn es darauf ankommt, dass die Lichter nicht ausgehen, dass die Computer und die Maschinen nicht stillstehen, dann haben wir vermutlich keine Zeit für ideologische Diskussionen oder Schönheitskonkurrenzen bezüglich der Elektrizitätsbeschaffung. Dann geht es darum, ein ernsthaftes Problem in kürzester Zeit zu lösen. Bei aller Sympathie für die erneuerbaren Energien: In einer Notsituation, wenn es darum geht, die Versorgung mit Elektrizität aufrechtzuerhalten, dürfen wir uns unsere Handlungsfreiheit nicht einschränken. Wir haben andere Artikel in dieser Vorlage, wo wir die erneuerbaren Energien fördern können und wo wir sie tatsächlich auch fördern. Bei diesem Absatz 2bis ist dieser Fördergedanke unseres Erachtens aber falsch.

Wir bitten Sie, auf den Einschub von Absatz 2bis zu verzichten und hier dem Bundesrat und dem Ständerat zu folgen.

Egerszegi-Obrist Christine · P-F · Nationalrat · Aargau · Freisinnig-demokratische Fraktion

Der Antrag der Minderheit I (Lustenberger) wird durch Herrn Cathomas vertreten.

Cathomas Sep · Mit-M · Nationalrat · Graubünden · Christlichdemokratische Fraktion

Die CVP-Fraktion stimmt dem Minderheitsantrag I (Lustenberger) zu. Damit will sie den erneuerbaren Energien mittel- und langfristig eine entsprechende Entwicklung ermöglichen. In Artikel 9 werden die Massnahmen bei einer mittel- oder langfristigen Gefährdung einer sicheren und erschwinglichen Versorgung mit Elektrizität im Inland aufgeführt und die entsprechenden Kompetenzen zugeteilt. Es geht hier nicht um den Notfall respektive um die Notfallsicherheit. Soweit es den Notfall betrifft, welcher kurzfristige Massnahmen erfordert, greifen andere Mechanismen; da gibt es heute bereits zuständige Kommissionen, die kurzfristig eingreifen können. Das Landesversorgungsgesetz regelt nämlich explizit die Massnahmen im Notfall. Vielmehr geht es bei Artikel 9 um die sogenannte Stromversorgungslücke, die je nach Entwicklung der Verbrauchsmenge im Verlaufe der nächsten fünf bis fünfzehn Jahre eintreten kann. Zeichnet sich diese Situation ab, muss der Bundesrat gemäss Artikel 9 rechtzeitig Massnahmen ergreifen, um dieser Versorgungslücke Herr zu werden.

Im Hinblick auf die CO2-Problematik wird es wenig zielführend sein, wenn den fossilen Energieträgern beim Ausbau der Erzeugungskapazitäten bezüglich der elektrischen Energie der Vorzug gegeben wird. In den Artikeln 7ff. des Energiegesetzes wird der Förderung der erneuerbaren Energien grosser Wert beigemessen. Der Antrag der Mehrheit zu Artikel 7a EnG sieht einen beachtlichen finanziellen Förderungsbeitrag vor. Die Hälfte der jährlichen Quote von rund 320 Millionen Franken ist für die Förderung der Kleinwasserkraftwerke mit einer Leistung bis 10 Megawatt vorgesehen, der Rest ist für die übrigen erneuerbaren Energien reserviert. Es ist darum naheliegend und entspricht auch dem in Artikel 7 EnG gesetzten Ziel, dass beim Ausbau der Erzeugungskapazitäten der Bereich der erneuerbaren Energien Vorrang haben muss.

Das Festhalten an Artikel 9 Absatz 2bis gemäss Beschluss des Nationalrates und die Ergänzung gemäss Antrag der Minderheit I sind notwendig, um den erneuerbaren Energien die in Artikel 7 des Energiegesetzes enthaltenen Förderungsmassnahmen zukommen zu lassen. Mittel- und längerfristig ist bei den erneuerbaren Energien ein grosses Potenzial vorhanden, was gerade im Hinblick auf die Problematik des steigenden Verbrauchs und der zunehmenden Umweltimmissionen zunutze gemacht werden kann.

Aus diesem Grunde bitte ich Sie, dem Antrag der Minderheit I (Lustenberger) zuzustimmen.

Stump Doris · Mit-F · Nationalrat · Aargau · Sozialdemokratische Fraktion

Die SP-Fraktion unterstützt die Mehrheit der Kommission, die daran festhält, dass erneuerbare Energien den Vorrang haben sollen, wenn der Bundesrat Massnahmen treffen muss, wenn die Elektrizitätswirtschaft die Stromversorgung mittel- und langfristig nicht sicherstellen kann. Erst wenn alle Massnahmen der Wirtschaft versagt haben und der Bundesrat eingreifen muss, soll er nach Ansicht der Mehrheit der Kommission die erneuerbaren Energien bevorzugt behandeln.

Wir in der Schweiz würden im Falle einer Versorgungslücke unbedingt auf erneuerbare Energien setzen müssen. Als Präsidentin der "Agentur für erneuerbare Energien und Energieeffizienz" weiss ich, dass die Potenziale der erneuerbaren Energien in der Schweiz sehr gross sind und dass wir den Energiebedarf eigentlich decken könnten, natürlich zusammen mit wirksamen Effizienzmassnahmen.

Der Unterschied in der Formulierung bei der Mehrheit und der Minderheit I (Lustenberger) ist zugegebenermassen gering. Die Minderheit I beschränkt die erneuerbaren Energien auf die Energien, die jetzt im Gesetz so berücksichtigt sind, dass sie eine kostendeckende Vergütung erhalten. Die Mehrheit will, dass alle erneuerbaren Energien berücksichtigt würden, also auch diejenigen, die heute noch nicht zu denjenigen gehören, von denen wir uns am meisten versprechen. Deshalb haben auch zwei Mitglieder der SP-Fraktion in der Kommission den Antrag der Minderheit I unterschrieben.

Es gibt ein wichtiges Prinzip, das heisst: Wir setzen auf erneuerbare Energien. Das ist nicht, wie der Sprecher der Minderheit II (Rutschmann) andeutete, eine Schönheitskonkurrenz. Es geht um die sichere und umweltschonende Versorgung der Schweiz mit Strom. Deshalb sollten wir mit dem Slogan der "Agentur für erneuerbare Energien und Energieeffizienz" die erneuerbaren Energien speziell berücksichtigen. Der Slogan heisst: "Wir sind auch morgen da." Erneuerbare Energien sind immer da, egal, ob irgendwo auf der Welt Kriege um Energiequellen geführt werden. Erneuerbare Energien sind hier: Sonne, Biomasse, Wind und Geothermie. Diese Energien stehen zur Verfügung; diese Energien müssen wir fördern, weil das unsere Zukunft ist.

Keller Robert · Mit-M · Nationalrat · Zürich · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei

Die SVP-Fraktion unterstützt die Minderheit II (Rutschmann). Absatz 2bis ist zu streichen, weil Artikel 9 keinen Platz für ideologische Überlegungen bietet. Sie haben es gerade gehört. Es geht hier nicht um ein Wunschkonzert für gute oder schlechte Technologien, sondern in Artikel 9 geht es einzig und allein um die Sicherstellung unserer Stromversorgung in einer Notsituation. Wenn wir sehen, dass uns bald die Lichter ausgehen, müssen wir alles dafür tun, dass dies nicht passiert. Unsere gesamte Gesellschaft hängt vom Strom ab. Ein Strommangel hätte katastrophale Folgen für die Schweiz. In einer solchen Situation darf einzig die Sicherstellung der Versorgung Vorrang haben. Luxusanliegen wie Absatz 2bis - dass wir in dieser Notsituation den Strombedarf aus erneuerbaren Quellen decken sollen - sind dann fehl am Platz. Diese Überlegungen müssen in diesem Fall in den Hintergrund gestellt werden.

Man muss sich vorstellen, dass in einer solchen Notsituation der Strom in ganz Mitteleuropa knapp sein wird, und es wird einzig darum gehen, ob die Schweiz in dieser Situation überhaupt Strom beschaffen kann. Wenn wir dann noch schauen müssen, ob der Strom aus erneuerbaren Quellen stammt, dann wird es in der Schweiz schon dunkel sein. Dies dürfen wir nicht riskieren. In einer Notsituation dürfen wir unsere Handlungsfreiheit nicht einschränken. Die SVP-Fraktion empfiehlt Ihnen deshalb eindringlich, der Minderheit II zu folgen.

Noch eine Bemerkung zum Antrag der Minderheit I (Lustenberger): Mit dieser Formulierung ist völlig unklar, welche Technologien einbezogen werden. In Artikel 7 des Energiegesetzes sind ebenfalls fossile Energien erwähnt. Dafür sind in Artikel 7a Wasserkräfte von über 10 Megawatt ausgeschlossen. Es wäre aber ein Fehler, wenn man in einer Notsituation nicht einmal Strom von den grossen Wasserkraftwerken beziehen könnte. Der Antrag der Minderheit I ist deshalb kein Kompromiss zwischen Mehrheit und Minderheit II, sondern noch schlechter als der Antrag der Mehrheit.

Wir beantragen Ihnen: Unterstützen Sie die Minderheit II (Rutschmann), folgen Sie dem Ständerat!

Hegetschweiler Rolf · Mit-M · Nationalrat · Zürich · Freisinnig-demokratische Fraktion

Was die Mehrheit und die Minderheit I (Lustenberger) wollen, ist vielleicht gut gemeint, aber an dieser Stelle im Gesetz nicht zweckmässig. Es geht ja, wie bereits gesagt wurde, um Massnahmen bei Gefährdung der Versorgung; wenn also die Versorgung mittel- oder langfristig erheblich gefährdet ist, kann der Bundesrat Massnahmen treffen. Er kann z. B. auch langfristige Lieferverträge abschliessen; das ist hier ausdrücklich erwähnt. Hier darf doch nicht im Vordergrund stehen, was für eine Energieform das dann ist. Es geht um eine Notsituation, die mit der zweckmässigsten Lösung behoben werden muss. Wir fördern ja die erneuerbaren Energien an anderer Stelle in diesem Gesetz sehr massiv. Hier ist das einfach nicht nötig, es wäre auch falsch.

Der Antrag der Minderheit I ist, wie bereits gesagt wurde, fast noch schlechter als der Antrag der Mehrheit, weil er bezüglich Wasserkraft seine Schwachpunkte hat.

Ich bitte Sie also, hier nicht ökologisch oder ideologisch abzustimmen, sondern die Frage so zu lösen, wie sie vom Gesetz her vorgesehen ist, nämlich im Sinne von "Massnahmen bei Gefährdung der Versorgung". Hier ist der Antrag der Minderheit II (Rutschmann), Zustimmung zum Beschluss des Ständerates, die beste Lösung.

Aeschbacher Ruedi · Mit-M · Nationalrat · Zürich · EVP/EDU Fraktion

Der Antrag der Minderheit I (Lustenberger) und der Antrag der Kommissionsmehrheit wurden vom Sprecher der Minderheit II (Rutschmann) sowie vorhin von Herrn Kollege Keller martialisch bekämpft, mit dem Argument, dass es sich hier um eine Gesetzesbestimmung für eine absolute Notsituation handle, in welcher man jede Energiequelle erschliessen müsse. Herr Keller nickt, ich habe ihn richtig verstanden. Doch wenn Sie den Text dieses Artikels lesen und den ersten Absatz von Artikel 9 auf Seite 10 der Fahne noch einmal anschauen, dann sehen Sie, dass da steht: "Ist die sichere und erschwingliche Versorgung mit Elektrizität im Inland trotz der Vorkehrungen der Unternehmen der Elektrizitätswirtschaft" - und jetzt kommt es - "mittel- oder langfristig erheblich gefährdet, kann der Bundesrat Massnahmen treffen."

Es geht nicht um eine unmittelbare Notsituation, liebe Kollegen. Es geht um eine mittel- oder sogar langfristige Gefährdung der Elektrizitätsversorgung. Auf eine mittel- und langfristige Gefährdung muss man nicht unbedingt mit allem, was man hat, reagieren, sondern da hat man Zeit, für einen solchen Engpass eben jene Energien prioritär aufzubauen, die einem besonders wichtig sind. Wieso sind uns gerade diese alternativen, erneuerbaren Energien so besonders wichtig? Im Wesentlichen aus zwei Gründen: Zum einen bleibt das Geld für diese Möglichkeit und auch die Herrschaft darüber im eigenen Land, wenn wir diese Energieengpässe mit alternativen, mit reproduzierbaren Energien zu schliessen versuchen. Alternative Energien, die bei uns immer wieder bezogen werden können und deren Rohstoffe bei uns nachwachsen, können wir im Griff behalten; über die haben wir die Herrschaft. Zudem müssen wir bei solchen Energien nicht Geld ins Ausland in irgendwelche Kassen bezahlen. Wenn es deshalb um die Sorge in Bezug auf mittel- und langfristige Engpässe geht, dann ist es absolut richtig, dass wir die Priorisierung der erneuerbaren Energien ins Gesetz schreiben.

Ich bitte Sie daher, entweder mit der Minderheit I (Lustenberger) oder mit der Mehrheit Ihrer Kommission zu stimmen. Diese beiden Anträge unterscheiden sich praktisch nicht.

Menétrey-Savary Anne-Catherine · Mit-F · Nationalrat · Waadt · Grüne Fraktion

Ici, le groupe des Verts vous recommande de suivre la majorité, c'est-à-dire de maintenir la disposition qui prévoit de donner la priorité aux énergies renouvelables dans la recherche de nouvelles ressources.

Il y a eu de gros malentendus - Monsieur Aeschbacher vient de les signaler encore une fois - qui sont apparus dans la discussion sur cet article à cause de son titre. Celui-ci est alarmiste parce qu'il parle de "mise en danger de la sécurité de l'approvisionnement". Dans ce cas, s'il y a mise en danger, s'il y a crise, a-t-on prétendu au Conseil des Etats - mais certains membres de la commission ont fait de même, vous venez de l'entendre -, on ne devrait pas être contraint de respecter cette priorité, parce que les énergies renouvelables n'offrent pas une stabilité, une sécurité de l'approvisionnement suffisantes. Or ce raisonnement ne tient tout simplement pas la route, et ceci pour deux raisons.

D'abord parce que, au contraire, l'électricité produite à partir de sources renouvelables est précisément plus rapidement disponible, de manière plus diversifiée. De plus, c'est une électricité de proximité, ce qui réduit notre dépendance vis-à-vis de l'étranger, une dépendance particulièrement néfaste justement en cas de crise. Rappelons aussi que le potentiel du photovoltaïque, pour prendre cet exemple, pourrait représenter à terme 20 pour cent de notre consommation. C'est dire que le dédain constamment exprimé à l'égard des énergies renouvelables n'a pas lieu d'être, et pas non plus les calamités qu'on nous promet si on doit recourir à ces énergies. Dans ce domaine, l'évolution est particulièrement rapide, exponentielle même, et c'est d'ailleurs pourquoi la majorité maintient qu'on doit avoir recours à toutes les énergies et non pas seulement à celles qui sont inscrites aujourd'hui dans la loi sur l'énergie (art. 7ss.).

Ensuite, ce raisonnement est faux, parce que l'article en question - Monsieur Aeschbacher vient de le dire - ne concerne pas les situations de crise immédiate, mais des projections à moyen ou à long terme, comme l'indique l'alinéa 1. De toute manière, donner la priorité ne signifie pas qu'il y a contrainte - "contrainte": horrible perspective pour les tenants du libéralisme -, mais qu'il y a une mise en soumission, selon l'alinéa 2 de cet article. Le critère du "renouvelable" intervient parmi d'autres critères; comme dans toute mise en soumission, il n'est pas forcément le seul.

De plus, maintenir dans la loi cette priorité renforce la volonté politique de promouvoir les énergies renouvelables et oblige à consacrer des moyens suffisants à cette promotion. C'est une marque de cohérence avec l'ensemble du projet, une espèce de label de tout ce projet. A contrario, refuser cette priorité serait donner un très mauvais signal et faire craindre que les belles déclarations sur l'avenir durable de notre politique énergétique ne soient finalement que du vent.

C'est pour ces raisons que le groupe des Verts vous recommande de voter la proposition de la majorité.

Leuenberger Moritz · BPR-M · Bundesrat · Zürich

Als Sie als Erstrat damals diese Bestimmung einbrachten, habe ich gesagt, das spiele eigentlich keine Rolle, ich könne mich dem anschliessen. Ich sagte das in der Erwägung, dass - auch wenn es um einen Artikel geht, der die Versorgungssicherheit regelt - die Priorisierung der erneuerbaren Energie natürlich nicht bedeuten könne, es müsse unbedingt erneuerbare Energie vorgezogen werden, selbst wenn die Versorgungssicherheit dann nicht gewährleistet sei. Es soll natürlich nur dann erneuerbare Energie vorgezogen werden, wenn die Versorgungssicherheit garantiert ist. Es ist nicht die Meinung: Es lebe um alles in der Welt die erneuerbare Energie, und die Welt kann darob untergehen! Das war nicht die Meinung.

An dieser Meinung halte ich heute fest und habe nichts dagegen, wenn Sie der Mehrheit oder der Minderheit I (Lustenberger) - das kommt jetzt ehrlich gesagt auch nicht so darauf an - zustimmen werden.

Reymond André · Mit-M · Nationalrat · Genf · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei

Le Conseil des Etats a biffé l'ajout du Conseil national à l'alinéa 2bis. Pour lui, c'est en effet la garantie de la sécurité de l'approvisionnement qui prime en cas de menace sur l'approvisionnement. Cette garantie a la priorité sur tout autre préoccupation, y compris sur celle de couvrir les besoins en énergies renouvelables.

Aux yeux du Conseil des Etats, l'article 9 n'est pas adéquat pour prendre une décision de principe idéologique. Il y va tout simplement de la sécurité de l'approvisionnement. Il met les préoccupations idéologiques au second plan. Par contre, la minorité II (Rutschmann) ne partage pas cette réflexion et propose en l'espèce de suivre le Conseil des Etats.

La majorité de la commission recommande de maintenir la formulation du Conseil national. Même dans l'éventualité d'une menace sur la sécurité de l'approvisionnement, il convient d'accorder une certaine priorité aux énergies renouvelables. Par contre, la minorité I (Lustenberger) ne voudrait accorder la priorité dans la loi sur l'énergie qu'aux énergies renouvelables selon les articles 7 et suivants, afin d'établir une cohérence entre la loi sur l'énergie et la LApEl. La majorité de la commission fait cependant observer qu'une telle formulation ne permet pas de définir avec précision les technologies à retenir.

L'article 7 de la loi sur l'énergie mentionne également les énergies fossiles, alors que les centrales hydrauliques de plus de 10 mégawatts en sont exclues. Or, ce serait une grande erreur que d'exclure les grandes centrales hydroélectriques des mesures visant à garantir l'approvisionnement.

Egerszegi-Obrist Christine · P-F · Nationalrat · Aargau · Freisinnig-demokratische Fraktion

Erste Abstimmung - Premier vote

Für den Antrag der Mehrheit .... 140 Stimmen

Für den Antrag der Minderheit I .... 35 Stimmen

Zweite Abstimmung - Deuxième vote

Für den Antrag der Mehrheit .... 104 Stimmen

Für den Antrag der Minderheit II .... 75 Stimmen

Art. 10 Abs. 4

Antrag der Mehrheit

Zustimmung zum Beschluss des Ständerates

Antrag der Minderheit

(Keller, Bigger, Reymond, Rutschmann, Stahl, Steiner)

Festhalten (siehe auch Art. 18 Abs. 1; 19 Abs. 3, 5; 29b)

Art. 10 al. 4

Proposition de la majorité

Adhérer à la décision du Conseil des Etats

Proposition de la minorité

(Keller, Bigger, Reymond, Rutschmann, Stahl, Steiner)

Maintenir (voir aussi les art. 18 al. 1; 19 al. 3, 5; 29b)

Präsidentin (Egerszegi-Obrist Christine, Präsidentin): Ich schlage Ihnen vor, dass wir den Antrag der Minderheit Keller zu Artikel 10 Absatz 4 zusammen mit dem Antrag der Minderheit Keller zu Artikel 18 behandeln. Zudem schlage ich vor, dass wir Artikel 18 in einer einzigen Debatte bereinigen; ich werde Ihnen dafür mehr Zeit zur Verfügung stellen. - Sie sind mit diesem Vorgehen einverstanden.

Verschoben - Renvoyé

Art. 12 Abs. 2

Antrag der Kommission

Zustimmung zum Beschluss des Ständerates

Art. 12 al. 2

Proposition de la commission

Adhérer à la décision du Conseil des Etats

Angenommen - Adopté

Art. 13

Antrag der Mehrheit

Abs. 1, 2

Zustimmung zum Beschluss des Ständerates

Abs. 4

....

a. Lieferungen an Endverbraucher nach Artikel 6 Absatz 1;

b. Lieferungen an Endverbraucher nach Artikel 7 Absatz 1;

....

Antrag der Minderheit

(Nordmann, Daguet, Menétrey-Savary, Rechsteiner-Basel, Stump, Wyss)

Abs. 4 Bst. a, b

Zustimmung zum Beschluss des Ständerates

Art. 13

Proposition de la majorité

Al. 1, 2

Adhérer à la décision du Conseil des Etats

Al. 4

....

a. les fournitures aux consommateurs finaux visées à l'article 6 alinéa 1;

b. les fournitures aux consommateurs finaux visées à l'article 7 alinéa 1;

....

Proposition de la minorité

(Nordmann, Daguet, Menétrey-Savary, Rechsteiner-Basel, Stump, Wyss)

Al. 4 let. a, b

Adhérer à la décision du Conseil des Etats

Präsidentin (Egerszegi-Obrist Christine, Präsidentin): Hierzu wünscht der deutschsprachige Berichterstatter und Kommissionspräsident, Herr Lustenberger, das Wort für eine Präzisierung. Der Antrag der Minderheit Nordmann wurde zurückgezogen.

Lustenberger Ruedi · Mit-M · Nationalrat · Luzern · Christlichdemokratische Fraktion

Artikel 6 Absatz 5, bei dem Sie jetzt der Minderheit II zugestimmt haben, hat inhaltlich einen absoluten Zusammenhang mit Artikel 13 Absatz 4 Buchstaben a und b einerseits und mit Artikel 30 Absatz 2 Buchstaben a und b andererseits. Auf der vorgedruckten Fahne ist der Antrag der Minderheit II nicht erwähnt, das ist ein redaktioneller Fehler, aber er ist identisch mit dem Antrag der Mehrheit bei den beiden Artikeln 13 und 30. Zuhanden des Protokolls habe ich hier diese Erklärung abgegeben. Mit Ihrem Entscheid bei Artikel 6 Absatz 5, als Sie der Minderheit II zugestimmt haben, haben Sie folglich auch Artikel 13 Absatz 4 Buchstaben a und b und Artikel 30 Absatz 2 Buchstaben a und b im Sinne der Mehrheit zugestimmt. Diese haben einen absoluten Zusammenhang.

Egerszegi-Obrist Christine · P-F · Nationalrat · Aargau · Freisinnig-demokratische Fraktion

Angenommen gemäss Antrag der Mehrheit

Adopté selon la proposition de la majorité

Art. 14 Abs. 5; 17 Abs. 1-3, 6

Antrag der Kommission

Zustimmung zum Beschluss des Ständerates

Art. 14 al. 5; 17 al. 1-3, 6

Proposition de la commission

Adhérer à la décision du Conseil des Etats

Angenommen - Adopté

Art. 18

Antrag der Mehrheit

Abs. 1, 2, 4-6

Zustimmung zum Beschluss des Ständerates

Abs. 3

Die Eigner der Netzgesellschaft und die Netzgesellschaft müssen sicherstellen ....

Abs. 7

Zustimmung zum Beschluss des Ständerates

(die Änderung betrifft nur den französischen Text)

Abs. 8

.... abzuordnen. Sie berücksichtigen dabei eine ausgewogene Vertretung der Regionen.

Antrag der Minderheit

(Keller, Bigger, Reymond, Rutschmann, Stahl, Steiner)

Abs. 1

Festhalten (siehe auch Art. 10 Abs. 4; 19 Abs. 3, 5; 29b)

Antrag der Minderheit

(Menétrey-Savary, Chevrier, Marty Kälin, Nordmann, Rechsteiner-Basel, Stump)

Abs. 3

Die Netzgesellschaft muss sicherstellen, dass ihr Kapital und die damit verbundenen Stimmrechte mehrheitlich Kantonen und Gemeinden gehören und ausgewogen unter den Regionen verteilt sind.

Antrag der Minderheit

(Bäumle)

Abs. 4

.... Die Statuten der Netzgesellschaft regeln die Einzelheiten, insbesondere eine ausgewogene Vertretung der Regionen.

Antrag Rime

Abs. 9

Die Vertretung der verschiedenen Erzeuger- und Verbraucherregionen ist in den Organen sicherzustellen.

Art. 18

Proposition de la majorité

Al. 1, 2, 4-6

Adhérer à la décision du Conseil des Etats

Al. 3

Le propriétaire de la société d'exploitation du réseau ....

Al. 7

.... sous contrat de service avec ....

Al. 8

.... d'administration. Ils veillent à cet égard à une représentation équilibrée des régions.

Proposition de la minorité

(Keller, Bigger, Reymond, Rutschmann, Stahl, Steiner)

Al. 1

Maintenir (voir aussi les art. 10 al. 4; 19 al. 3, 5; 29b)

Proposition de la minorité

(Menétrey-Savary, Chevrier, Marty Kälin, Nordmann, Rechsteiner-Basel, Stump)

Al. 3

La société d'exploitation du réseau doit veiller à ce que son capital et les droits de vote en résultant soient détenus en majorité par les cantons et les communes, et de manière équitable entre les régions.

Proposition de la minorité

(Bäumle)

Al. 4

.... fixent les modalités, notamment une représentation régionale adéquate des actions.

Proposition Rime

Al. 9

La représentativité des différentes régions de production et de consommation doit être assurée au sein des organes.

Développement par écrit

La proposition de contraindre les propriétaires actuels à renoncer à leur réseau de transport d'électricité pour le transférer dans la nouvelle société nationale d'exploitation du réseau provoquera un déséquilibre régional qui sera défavorable à la Suisse romande, à la Suisse nord-occidentale et aux régions périphériques. L'exploitation comme la propriété de l'ensemble du réseau suisse de transport seront alors centralisées. Afin d'éviter que les régions périphériques ne perdent toute influence décisive en matière de sécurité d'exploitation, de sécurité d'approvisionnement ou au niveau du tracé des lignes à très haute tension, il est impératif que:

  • le conseil d'administration de la société nationale d'exploitation du réseau ne soit pas composé proportionnellement au capital-actions, mais qu'au contraire, en plus des deux représentants des cantons, la représentativité des différentes régions de production et de consommation soit assurée;

  • la Commission de l'électricité soit chargée du contrôle du bon entretien du réseau et de la répartition équitable des investissements de la société nationale d'exploitation du réseau sur l'ensemble du territoire.

De plus, une représentativité des régions au sein du conseil d'administration présente l'avantage de ne pas impliquer de modifications au niveau de la structure du capital-actions, opérations toujours complexes qui génèrent des flux financiers.

Keller Robert · Mit-M · Nationalrat · Zürich · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei

Ich spreche zu den Artikeln 10 Absatz 4, 18, 19 Absätze 3 und 5 sowie 29b bezüglich der nationalen Netzgesellschaft.

Es ist schon erstaunlich, dass ausgerechnet Vertreter der FDP-Fraktion, unsere liberalen Köpfe, einer alten sozialistischen und zentralistischen Lösung zum Durchbruch verhelfen wollen. Noch in der Herbstsession 2005 hat dieselbe Partei die Schaffung einer öffentlich-rechtlichen Netzgesellschaft mit einem Übertrag des Eigentums abgelehnt. Doch nun will die gleiche Partei die bisherigen Eigentümer zwingen, ihr Übertragungsnetz abzutreten und in die neue nationale Netzgesellschaft Swissgrid zu überführen. Teile der FDP-Fraktion werden damit einmal mehr zu Mehrheitsbeschaffern der Linken.

Was nützt eine Eigentumsübertragung bezüglich des Hochspannungsnetzes? Die Kommissionsmehrheit will damit eine schweizerische Mehrheit und eine Mehrheit der öffentlichen Hand sicherstellen, um die Unabhängigkeit der Netzgesellschaft verstärken. Schön und gut, aber das Funktionieren eines offenen Strommarktes - und das ist ja das Wesentliche - hängt keineswegs von einem solchen massiven Eingriff in die Eigentumsrechte der bisherigen Besitzer ab. Wichtig sind vielmehr ein diskriminierungsfreier Netzzugang sowie ein starker Netzregulator, wie wir es im StromVG vorgesehen haben. Sinnvoll ist sicherlich auch ein zentraler Betrieb des Hochspannungsnetzes, dieser ist ebenfalls sichergestellt, denn die Swissgrid wird ja mit rund 150 Mitarbeitern am 15. Dezember 2006 ihren Betrieb aufnehmen. Eine Eigentumsübertragung ist hingegen keineswegs eine Voraussetzung für den einwandfreien Netzbetrieb. Selbst die EU verlangt nicht, dass der Betrieb und das Eigentum rechtlich zusammengeführt werden. Eine Mehrheit der EU-Länder verzichtet auf eine Eigentumsübertragung.

Die Minderheit lehnt deshalb bei Absatz 1 das ständerätliche Modell ab, ganz nach dem Motto: nur so viele Regelungen, wie wirklich nötig sind. Das Motto der Mehrheit scheint dagegen zu lauten: noch mehr staatlicher Interventionismus.

Die Mehrheit fürchtet sich zudem vor einer möglichen ausländischen Beherrschung des Stromübertragungsnetzes. Diese Befürchtungen sind zwar verständlich, allerdings sind heute sämtliche überregionalen Gesellschaften weitgehend in öffentlicher Hand. Es ist nicht anzunehmen, dass die öffentliche Hand in nächster Zeit grosse Aktienpakete an Stromgesellschaften ins Ausland verkaufen will. Die Angst vor ausländischen Übernahmen ist deshalb unbegründet.

Das Modell des Ständerates stört mich enorm, da die Eigentumsgarantie, ein wesentlicher Bestandteil unserer Wirtschaftsfreiheit, und das Prinzip der Gewerbefreiheit unnötigerweise stark tangiert werden. Ohne Notwendigkeit wird in die Eigentumsrechte von Publikumsgesellschaften, die zu einem grossen Teil an der Börse kotiert sind, eingegriffen. Im gleichen Sinn könnte man ja auch beschliessen, dass die Unternehmen der Pharmaindustrie ihre Forschungsabteilungen zusammenschliessen müssen oder dass Coop und Migros ihre Produktionswerke fusionieren. Wollen wir wirklich solche sozialistische Konzepte in einem Marktöffnungsgesetz? Wir meinen Nein, und wir hoffen, dass sich die FDP und die CVP noch eines Besseren besinnen.

Noch eine Entscheidungshilfe für diese beiden Parteien: Der Zwang zu einem Eigentumsübertrag kann auch Auswirkungen auf den Finanzplatz Schweiz haben. Ein solches Vorgehen schädigt das Vertrauen der ausländischen Investoren in die Rechtssicherheit und in den Finanzplatz Schweiz.

Ich fasse zusammen: Ich bitte Sie, dieses Übertragungsnetz in den verschiedenen Netzgruppen, wie sie jetzt sind, zu belassen. Ich bitte Sie, den Beschluss des Ständerates abzulehnen. Wir sehen im Strassenbereich auch nicht das Gleiche vor. Wir bitten Sie, uns zu folgen.

Bleiben Sie beim wohlüberlegten Beschluss des Nationalrates, den wir gefasst haben, und halten Sie an diesem Beschluss fest.

Egerszegi-Obrist Christine · P-F · Nationalrat · Aargau · Freisinnig-demokratische Fraktion

Der Antrag der Minderheit Bäumle zu Absatz 4 wurde zurückgezogen.

Menétrey-Savary Anne-Catherine · Mit-F · Nationalrat · Waadt · Grüne Fraktion

La proposition de minorité que je défends comporte deux aspects: d'une part, il s'agit de la question de la propriété du réseau et, d'autre part, de la question de la représentation des régions au sein de cette société.

Sur le premier aspect de la propriété, le fait de biffer les termes "directement ou indirectement" portant sur le capital-actions de la société revient à accorder de fait la majorité des actions aux collectivités publiques. Cela n'empêche d'ailleurs nullement les entreprises électriques de recevoir également leur part du capital. C'est une question complexe, vu qu'aujourd'hui déjà ce sont les collectivités publiques qui détiennent 80 pour cent du capital de ces mêmes entreprises. Or, ce statut de propriétaire ne leur donne pas vraiment un grand pouvoir de décision, car ce sont les grands groupes, tels que Atel, Axpo, BKW ou EOS, qui dictent leurs lois.

La question de savoir si le transfert à la société nationale d'exploitation du réseau, propriété des entreprises électriques, est ou non une atteinte fondamentale au droit de propriété, sera abondamment débattue ici. A notre avis, il s'agit bel et bien d'un transfert et non pas d'une expropriation. On peut partir de l'idée que ce sera évidemment une blessure, mais une blessure guérissable, surtout grâce aux bons remèdes qui sont indiqués à l'article 29b sur les dispositions transitoires, et ce ne sera pas une mutilation.

De toute manière, ce que tout le monde veut, c'est une société nationale indépendante, à laquelle la loi prescrit de toute façon toute une série de tâches de service public. Nous estimons qu'une société majoritairement aux mains des cantons et des communes est mieux à même de répondre à ces exigences que si l'on maintient la situation actuelle d'oligopole. Mais certaines entreprises électriques, et tout particulièrement EOS en Suisse romande, se sont senties fortement menacées par ce nouveau régime. Le réseau dont elle est propriétaire ne représentant que 18 pour cent de l'ensemble du réseau à haute tension suisse, alors que les cantons de Zurich et d'Argovie en détiennent largement la majorité, EOS a tiré la sonnette d'alarme: marginalisation de la Romandie, discrimination régionale dans les investissements, pertes d'emplois, pertes de savoir-faire et de capacités de gestion. Bref, c'était la Bérézina de ce côté-ci de la Sarine.

C'est cette catastrophe annoncée qui a servi d'argument à la minorité de notre commission pour refuser le modèle du Conseil des Etats. Tant de sollicitude à l'égard de la Suisse romande de la part de nos collègues zurichois nous touche beaucoup! Néanmoins, nous sommes convaincus que ce problème de la répartition des actions peut être résolu dans le cadre de la solution du Conseil des Etats. Cette question a été prise en tout cas très au sérieux; elle a longuement occupé la commission, et il en est ressorti trois propositions différentes, dont l'une vient d'être retirée, je l'apprends à l'instant, mais trois propositions centrées sur la garantie d'une équitable représentation des régions.

A nos yeux, celle que nous proposons, c'est-à-dire la possibilité pour les régions d'obtenir une répartition équitable dans le capital-actions, est la meilleure et la plus équitable. Le transfert de propriété se fera de toute manière par transfert d'actions, mais aussi par transfert d'obligations et d'autres droits; c'est ce que prévoit l'article 29b. Il est donc tout à fait envisageable que les plus gros propriétaires de réseau actuels reçoivent une part en actions et une autre part en différentes compensations ou autres droits, par exemple sous la forme d'obligations, de manière à laisser les actions, et donc voix au chapitre, aux entreprises et cantons minoritaires.

En tout cas, et ce sera là ma conclusion, il y a une marge de manoeuvre, puisque l'alinéa 3 de l'article 18 dit bien que la société "doit veiller" à ce que son capital soit réparti justement. Il n'est pas prévu que les transferts des parts des uns et des autres se fassent d'une manière fermée et rigide un pour un. Par conséquent, d'autres impératifs peuvent être respectés.

C'est pourquoi nous vous demandons de soutenir cette minorité.

Cathomas Sep · Mit-M · Nationalrat · Graubünden · Christlichdemokratische Fraktion

Die CVP-Fraktion unterstützt die vom Ständerat beschlossene Lösung mit der Bildung einer privatrechtlichen Aktiengesellschaft und stimmt den Mehrheitsanträgen zu Artikel 18 zu.

Der Ständerat ist mit seinem Vorschlag weiter gegangen als wir mit der ursprünglichen Lösung unseres Rates. Erstens vereint die Lösung des Ständerates Eigentum und Betrieb des Netzes in einer Hand, und zweitens ist diese Lösung auch betreffend Umsetzung wesentlich günstiger und praktikabler. Die sehr komplexe rechtliche Situation, die im Falle der Lösung der Minderheit Keller zum Tragen käme, wird damit umgangen. Nicht zuletzt wird dem Bedürfnis nach einer gerechten Abgeltung der Netznutzung durch die vorgeschlagene Lösung der Vorzug gegeben. Jeder von uns braucht Strom, und jeder von uns muss dafür ein Entgelt entrichten. Eine Netzgesellschaft ist das zentrale Element der gesamten Stromversorgung unseres Landes, und als einziger Anbieter besitzt sie eine Monopolstellung. Es gilt nun dieses Monopol so auszugestalten, dass es nicht möglich ist, Entgelte zu verlangen, die über die wirklichen Kosten hinausgehen. Nur durch den Zusammenschluss der Überlandwerke, welche Eigentümer des Hochspannungsnetzes sind, zu einer privatrechtlichen Aktiengesellschaft als nationale Netzgesellschaft kann eine grösstmögliche Unabhängigkeit gewährleistet werden. Nur das Einbringen der einzelnen Gesellschaften in die neue Netzgesellschaft als geschlossene Institution gibt die Gewähr, dass unser zentrales Netz unabhängig, kompetent und sicher zu leiten ist. Damit sorgen wir auch vor, dass im Fall einer Gefährdung unseres Netzes durch eine mehrheitliche Übernahme durch ausländische Bewerber greifende Sicherungsmassnahmen bestehen, wie Vorkaufsrechte und die im Gesetz festgehaltene Verpflichtung, die schweizerische Beherrschung sicherzustellen.

Je unabhängiger die Netzgesellschaft von den Interessen der einzelnen Unternehmen ist, desto mehr wird das nationale Engagement um die Versorgungssicherheit auch für die Randregionen ins Zentrum gestellt. Der Vorschlag des Ständerates stärkt die Forderung des Unbundlings, nämlich die Trennung der Stromerzeugung von der Verteilung. Nebst der Sicherstellung einer qualitativ guten, sicheren und preiswerten Elektrizitätsenergie brauchen wir heute und in Zukunft ein gut erhaltenes Stromverteilnetz. Die vom Ständerat vorgeschlagene Form einer nationalen Netzgesellschaft ermöglicht es, die langfristigen Interessen der Schweiz als Stromdrehscheibe bestens zu wahren. Sie trägt wesentlich dazu bei, die Versorgungssicherheit in unserem Lande zu gewährleisten. Es ist damit auch garantiert, dass die notwendigen Investitionen in den Ausbau und die Erneuerung des Netzes getätigt und finanziert werden. Zudem darf in diesem Zusammenhang darauf hingewiesen werden, dass die vorgeschlagene Konzeption eine Lösung ist, die in zwölf EU-Ländern angewendet wird. Im Hinblick auf die stetig fortschreitende Globalisierung kann die vorgesehene Lösung auch in dieser Hinsicht einen Vorteil mit sich bringen.

Die CVP-Fraktion unterstützt bei Artikel 18 die Mehrheit und damit die vom Ständerat vorgeschlagene Form einer nationalen Netzgesellschaft. Es ist eine umsetzbare und für die Konsumenten günstige Lösung, die den Auftrag und die Verantwortung klar regelt und Gewähr für ein landesweites, gutes Hochspannungsnetz bietet.

Darum bitte ich Sie, allen Mehrheitsanträgen zuzustimmen.

Rechsteiner Rudolf · Mit-M · Nationalrat · Basel-Stadt · Sozialdemokratische Fraktion

Stellen Sie sich einmal vor, die Autobahn zwischen Genf und Lausanne gehöre der Firma Renault. Und stellen Sie sich vor, die Autobahn zwischen Bern und Zürich gehöre der Firma VW. Und stellen Sie sich vor, die Autobahn über den Gotthard gehöre einem Konsortium von Fiat und Volvo: So ungefähr funktioniert heute die Stromversorgung. Wenn Sie dann am richtigen Ort nicht Volvo oder Fiat oder Renault fahren, dann sind Sie kein willkommener Gast auf der Stromautobahn.

Der Ständerat macht mit diesem absurden Föderalismus Schluss. Er hat eine kreative Lösung, die offene Netze in öffentlicher Hand bringt. Es ist die Lösung, die wir von der SP-Fraktion unterstützen. Wir wollen keine Provinzfürsten, die es verschlafen haben, durch die beiden Neat-Tunnels Gleichstromkabel zu legen, mit denen man den Strom fast verlustfrei zwischen Nord und Süd transportieren könnte. Ich habe zweimal Vorstösse gemacht, sie wurden beide als untauglich abgeschrieben, weil sie zu spät kommen, weil wir in der Schweiz keine Netzplanung haben, keine Organisation, die sich mit der Stromversorgung dieses Landes als Ganzes beschäftigt. Wenn Sie heute mit der Etrans telefonieren, die nachher Swissgrid heisst, und nach der Netzplanung fragen, dann kommen Sie an einen Telefonanschluss, an dem niemand sitzt.

Der Ständerat hat hier ein Kunststück vollbracht: Er hat eine Lösung, die kurze Entscheidungswege bringt, die das Monopol der Spekulation entzieht und speditive, nichtdiskriminierende Betriebe und Betriebsausbauten im Rahmen der nationalen Übertragung von Elektrizität ermöglicht. Diese Lösung halte ich für entscheidend für die langfristige Versorgungssicherheit, für die Transparenz und für die Wettbewerbsfähigkeit unserer Wirtschaft. Das Netz, Herr Keller, ist eben ein Monopol, und darin unterscheidet es sich von den Forschungsbetrieben der Novartis oder der sonstigen Chemie, die Sie genannt haben. In der Chemie darf jeder forschen und etwas auf den Markt bringen. Aber beim Netz können Sie kein zweites Netz hinstellen: Nirgends auf der Welt gibt es im Stromsektor Parallelnetze, weil der Leerlaufbetrieb zu teuer und weil der Stromverbrauch eines Netzes, das nicht genutzt wird, zu gross ist; die Kosten sind zu hoch.

Eine echte Unabhängigkeit halten wir dann für gewährleistet, wenn die Eigentümer zusammengeschlossen werden - heute haben wir sieben grosse und mehrere Dutzend kleine Eigentümer - und wenn Bauentscheide von einer zentralen Stelle gefällt werden und nicht jeweils mit den Eigentümern ausgehandelt werden müssen, wie es sich in der Lösung des Nationalrates noch abzeichnete. Die Nationalratslösung, Herr Keller, ist eine Garantie für Kompetenzstreitigkeiten, für Verzögerungen und für Streit um Abgeltungen, wenn es darum geht, wie teuer etwas werden darf, wie viel Geld die Inanspruchnahme kosten darf.

Wir bitten Sie deshalb, der Mehrheit zu folgen und die Anträge der SVP-Fraktion abzulehnen. Dies gilt nicht für den Antrag Rime - eine gute Repräsentation aller Regionen in den Gremien der Netzgesellschaft -, den wir unterstützen. Wir unterstützen auch die Anträge der Minderheiten Menétrey-Savary und Bäumle, die in dieselbe Richtung gehen.

Nordmann Roger · Mit-M · Nationalrat · Waadt · Sozialdemokratische Fraktion

Nous en sommes arrivés à la question centrale de la propriété du réseau de transport. Plutôt que de vous ennuyer à répéter ce que je vous ai déjà dit lors du premier débat, il m'a paru intéressant de vous rapporter ici les propos qui se sont tenus au Conseil des Etats pour défendre cette société nationale d'exploitation du réseau qui devra être majoritairement en mains publiques, à notre avis. Au risque de vous surprendre, et surtout de surprendre Monsieur Keller, je vais traduire les propos que le conseiller aux Etats radical Rolf Schweiger a tenus pour défendre cette société le 4 octobre 2006 à Flims. Les sénateurs n'ayant pas à se soumettre à la dictature du chronomètre, la traduction intégrale de son intervention dépasserait largement le temps à disposition; donc, il faudra vous contenter de deux extraits.

Début du premier extrait des propos tenus par Rolf Schweiger: "Le courant doit être transporté. Ce transport a lieu sur des lignes électriques et ces lignes sont des monopoles, qu'on le veuille ou non. Je n'ai pas la possibilité de dire: 'Je veux me connecter à telle ou telle ligne.' Les lignes me sont imposées de manière fixe. En l'absence de possibilité de choix, je suis devant un monopole. Or, en cas de monopole, le prix pour acheter quelque chose dont j'ai absolument besoin peut théoriquement monter jusqu'à l'infini. Un exemple banal qui n'a rien à voir avec l'électricité pour illustrer le propos: vous marchez dans le Sahara et vous arrivez dans la vallée asséchée XY devant l'échoppe du kiosquier Z qui se trouve là, seule, en situation de monopole. Votre soif est infinie et vous serez totalement indifférent au montant que Z vous demandera en échange d'une bouteille d'eau ou de Coca-Cola. Bien qu'en moins dramatique, on observe une situation analogue concernant le prix du transport de l'électricité. J'ai besoin de courant pour les installations les plus diverses: je peux et je dois payer le prix qu'on me demandera pour l'utilisation du réseau; à moins que" - conclut Rolf Schweiger, et c'est là l'exception - "il existe des régulations étatiques qui limitent les possibilités de gain sur ces monopoles, avec une surveillance. C'était le point de départ." Fin du premier extrait.

Le deuxième extrait est plus court. Toujours Rolf Schweiger: "Nous devons garantir que le réseau de transport, le réseau national soit complètement indépendant, en ce sens qu'aucune personne qui détient des parts de ce réseau ne doit pouvoir exercer une influence sur le prix de l'électricité. Le Conseil national croyait pouvoir le garantir en prévoyant qu'un gestionnaire de réseau puisse dire que le réseau doit être exploité de telle ou telle manière. A notre avis, avoir le droit de donner des instructions sur ce qui se passe sur les lignes ne suffit pas; la société de réseau doit être propriétaire des lignes." Vous l'avez compris, la société de réseau majoritairement en mains publiques, propriétaire des lignes et non cotée en Bourse est la meilleure solution, indépendamment de la couleur partisane.

Au nom du groupe socialiste, je vous invite donc à vous rallier à la solution du Conseil des Etats, également défendue par la majorité de la Commission de l'environnement, de l'aménagement du territoire et de l'énergie du Conseil national.

Au passage, nous vous recommandons de soutenir deux adjonctions, à savoir la minorité Menétrey-Savary à l'alinéa 3 et la proposition Rime à l'alinéa 9 parce qu'elles contribuent toutes deux à renforcer l'équilibre régional et qu'elles ne s'excluent pas.

Hegetschweiler Rolf · Mit-M · Nationalrat · Zürich · Freisinnig-demokratische Fraktion

Zur Frage der schweizerischen Netzgesellschaft: Hier muss ich zuerst Kollege Keller etwas in den Senkel stellen. Wenn er behauptet, die FDP biete Hand für ein linkes Verstaatlichungsprojekt, ist das völlig absurd, und ich muss das vehement in Abrede stellen. Herr Keller, es geht um ein Monopol, und es geht darum, wie wir das Monopol transparent machen, wie wir es kontrollieren und wie der Konsument am Schluss den grössten Nutzen von diesem Monopol hat. Nur um diese Frage geht es, und da gibt es verschiedene Projekte; wir haben ja jetzt die beiden Beschlüsse des Ständerates und des Nationalrates. Wir verstaatlichen auch nichts; die heutigen Netzbesitzer bleiben ja Besitzer, sie bekommen ja anteilsmässig Aktien dieser neuen Gesellschaft. Und es ist schon gar kein sozialistisches Projekt - der Ständerat, der dieser Vorlage einstimmig zugestimmt hat, würde sich bedanken.

Es ist natürlich nicht von der Hand zu weisen, dass die Stromversorgung in der Schweiz gut funktioniert und die Überlandwerke diesbezüglich gute Arbeit geleistet haben und auch weiterhin leisten werden. Der Markt wird aber nicht mehr der gleiche sein. Heute kann jedes Überlandwerk Investitionen tätigen, wie es will. Die Situation wird sich aber verändern, sobald die Strommarktliberalisierung in Kraft tritt. Dann wird eben den Übertragungsnetzen der privatrechtliche Anreiz entzogen. Diese Netze verlieren an Wert, weil nicht mehr beliebige Gewinne erwirtschaftet werden können. Darum haben wir dann wirklich eine andere Situation.

Der Ständerat hat darum eine andere Lösung als der Nationalrat beschlossen. Er will eine schweizerische Netzgesellschaft, in der alle Hochspannungsnetze integriert werden und bei der die bisherigen Besitzer Aktionäre werden. Das andere würde funktionieren, wenn man davon ausgehen könnte, dass alle am gleichen Strick ziehen und das Gleiche wollen. Aber es sind ja heute eigenständige Gesellschaften, die vermutlich auch unterschiedliche Prioritäten und Ziele haben; und wir können nicht davon ausgehen, dass sie zwingend am gleichen Strick ziehen. Das ist eine Grundüberlegung. Deshalb unterstützt die FDP-Fraktion das ständerätliche Modell und damit auch die Mehrheit Ihrer Kommission.

Nun zur zu gründenden Gesellschaft: Der Ständerat hat hier eine vertiefte Analyse vorgenommen; es ist also kein Projekt, das über das Knie gebrochen wurde. Er hat ein Gebilde vorgeschlagen, das einfach konzipiert ist, das Transparenz bietet und möglichst unabhängig ist; dies darum, weil das nationale Übertragungsnetz, wie schon gesagt, faktisch ein Monopol darstellt, sodass der Markt eben nicht regulierend wirken kann.

Es waren drei Grundsatzentscheide zu treffen: Erstens ist eine relativ einfache Betriebsstruktur nur dann möglich, wenn Betrieb und Eigentum in einer Hand sind; zweitens braucht es einen starken Regulator; und drittens muss durch geeignete Massnahmen, durch die Beherrschung dieser Gesellschaft, darauf geachtet werden, dass die Wahrung der nationalen Interessen auch langfristig sichergestellt ist. Der Ständerat hat darum beschlossen, eine Netzgesellschaft zu schaffen, Betrieb und Eigentum zusammenzuführen und die nationale Beherrschung sicherzustellen. Wenn Betrieb und Eigentum nicht in der gleichen Hand wären, wie es das nationalrätliche Modell vorsieht, wären die Betreiber gesetzlich verpflichtet, mit allen Eigentümern der Überlandwerke Verträge abzuschliessen, sodass schliesslich sieben oder mehr Vertragswerke unter einen Hut gebracht werden müssten. Darum hat sich der Ständerat für eine neue Lösung entschieden. Ich bin der Meinung, dass es die bessere ist, dass sie der Marktöffnung und der Liberalisierung, die wir hier ja mehrheitlich wollen, besser angepasst ist und dass am Schluss auch die Konsumenten von dieser Gesellschaft profitieren werden.

Ich bitte Sie darum, dem Antrag der Mehrheit Ihrer Kommission und der Lösung des Ständerates zuzustimmen.

Steiner Rudolf · Mit-M · Nationalrat · Solothurn · Freisinnig-demokratische Fraktion

Erlauben Sie mir, meine Interessenbindung offenzulegen. Ich bin Präsident des Verbandes Schweizerischer Elektrizitätsunternehmen. Ich spreche hier zu Ihnen als Vertreter der FDP-Fraktion zum Antrag der Minderheit Menétrey-Savary zu Artikel 18 Absatz 3.

Erlauben Sie mir doch noch einen kleinen Vorspann - das ist meine ganz persönliche Meinung; Sie finden meinen Namen auch auf der Fahne beim Antrag der Minderheit Keller. Nach meiner persönlichen Meinung, die grundsätzlich auch in einem Gutachten des Bundesamtes für Justiz geteilt wird, handelt es sich bei der von der Mehrheit empfohlenen Übertragung des Netzes auf die Netzgesellschaft um einen ganz erheblichen, enteignungsähnlichen Eingriff in die Eigentumsrechte der heutigen Eigentümer. Es ist nicht dasselbe, ob Sie Eigentümer des Netzes sind und im Rahmen der gesetzlichen Vorgaben frei darüber verfügen können oder ob Sie nur Aktionär einer Gesellschaft sind, die an Ihrer Stelle Eigentümerin des Netzes ist; als Aktionär wären Sie zudem ohne das Recht, im Verwaltungsrat dieser Gesellschaft vertreten zu sein und mitentscheiden zu können.

Aber gar nicht mehr zumutbar - weil dann wirklich eine Enteignung - ist das zusätzliche Ansinnen der Minderheit Menétrey-Savary, wonach der Aktionär der Gesellschaft gezwungen werden könnte, Teile seiner Aktien abzugeben, damit Kapital- und Stimmrecht ausgewogen auf die Regionen verteilt sind. Auch die Umsetzung dieses Anliegens wäre wohl kaum oder nur schwer möglich. Denken Sie daran: Einige der betroffenen Gesellschaften sind börsenkotiert. Die erzwungene Umverteilung des Vermögens wäre dem Vertrauen in den Finanzplatz Schweiz wohl wenig förderlich. Wenn Gleiches in Staaten des Ostens, in Süd- und Mittelamerika oder auf dem afrikanischen Kontinent so geschieht, wie hier beantragt wird, ist unsere Kritik ja auch nicht eben schmeichelhaft.

Nun zu den Kantonen und Gemeinden: Erstens gehört bereits heute eine Mehrzahl der Netzbetreiber, zumindest indirekt, der öffentlichen Hand. Zweitens dürfte die Überführung des Netzes in das Eigentum der Netzgesellschaft bei Gesellschaften in öffentlicher Hand an sich schon staats- und abstimmungspolitische Fragen aufwerfen - ich erinnere an das Schreiben, das die Mitglieder der UREK vonseiten des Kantons Aargau erhalten haben. Wenn dann auch noch die Aktien der Netzgesellschaft umverteilt werden sollen, dann ist uns der Widerstand gewiss.

Wenn ich Sie nicht daran hindern kann, der Übertragung des Netzes auf die Betriebsgesellschaft zuzustimmen, dann bitte ich Sie, zumindest den noch weiter gehenden Antrag der Minderheit Menétrey-Savary abzulehnen.

Teuscher Franziska · Mit-F · Nationalrat · Bern · Grüne Fraktion

Die Schweiz ist nicht nur Wasserschloss von Europa, sondern auch Stromschloss in Europa. Ohne die Übertragung von Strom durch die Schweiz dreht sich in Europa kaum etwas. Wer die Netze in der Schweiz beherrscht, entscheidet auch, wie der Strom innerhalb der Schweiz verteilt wird.

Wir Grünen wollen eine sichere und zuverlässige Stromversorgung in der Schweiz garantieren. Wer die Übertragungsnetze in der Schweiz besitzt und wer über sie bestimmt, ist wohl einer der wichtigsten Entscheide im Zusammenhang mit dem Strommarkt. Die grüne Fraktion unterstützt beim Stromversorgungsgesetz bei den Übertragungsnetzen das Konzept des Ständerates mit der Ergänzung der Minderheit Menétrey-Savary. Über die Frage, wer die Übertragungsnetze besitzt und wie die Übertragung organisiert wird, haben wir hier in diesem Saal schon mehrmals diskutiert und auch gestritten. Meine Vorredner haben es gezeigt: Auch hier sind die Meinungen immer noch geteilt.

Ich finde es amüsant, wenn Herr Keller den sozialistischen Teufel an die Wand malt und das Modell des Ständerates verdammt. Ich finde es auch amüsant, wenn sich die Vertreter der FDP wegen der Frage der Enteignung in den Haaren liegen. Um auch noch ein bisschen Pfeffer in diese Diskussion zu streuen, möchte ich hier festhalten, dass die Ideallösung für die Grünen nicht das Modell des Ständerates ist, sondern wir Grünen haben schon verschiedentlich die staatliche Netzgesellschaft gefordert. Wir sind auch davon überzeugt, dass dies die beste Lösung wäre. Doch im Moment sind wir damit noch nicht mehrheitsfähig - vielleicht zu einem späteren Zeitpunkt.

Der Beschluss des Ständerates für eine nationale, unabhängige Netzgesellschaft in Form einer privatrechtlichen Aktiengesellschaft ist in der heutigen Politlandschaft mehrheitsfähig und auch für die Grünen tragbar. Das Netz besitzen und betreiben, das gehört in eine Hand. Das Kapital dieser Aktiengesellschaft muss mehrheitlich den Kantonen und Gemeinden gehören. Das ist gegenüber heute bereits ein riesiger Fortschritt im Interesse der Konsumentinnen und Konsumenten, denn heute herrschen in den Regionen die Energiebarone mit den Namen Axpo, BKW, Atel und EOS. Wenn der Strommarkt funktionieren und der Service public gleichzeitig garantiert werden soll, dann sind diese Reiche der Strombarone ein Stolperstein. Das Kapital der Netzgesellschaft gehört in die öffentliche Hand und nicht in die Hand der Strombarone. Nur wenn Kantone und Gemeinden über das Kapital verfügen, können wir sicherstellen, dass die Stromversorgung für alle und jederzeit sichergestellt wird. Das Kapital muss aber auch unter den Regionen ausgewogen verteilt werden, wie das die Minderheit Menétrey-Savary vorschlägt. Es braucht in dieser Netzgesellschaft Vertreter sowohl der grösseren Agglomerationen als auch der abgelegenen Randregionen, denn die regionalen Interessen dürfen beim Verteilen des Stroms nicht auf der Strecke bleiben. Nur so ist in der ganzen Schweiz ein guter Service public für alle sichergestellt.

Daher beantrage ich Ihnen im Namen der grünen Fraktion, dem Antrag der Minderheit Menétrey-Savary zuzustimmen. Diese Minderheit entspricht unserem föderalistischen System, in dem die Regionen ein grosses Gewicht haben. Ich hoffe daher sehr, dass die Minderheit in diesem Saal zur Mehrheit wird.

Rutschmann Hans · Mit-M · Nationalrat · Zürich · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei

Für das Funktionieren eines offenen Strommarktes ist ein diskriminierungsfreier Netzzugang Voraussetzung und notwendig. Dies ist mit der Vorlage, dem Antrag des Bundesrates, auch gewährleistet. So sieht das Stromversorgungsgesetz eine Entflechtung der Verteilnetzbereiche von den übrigen Tätigkeitsbereichen der Versorgungsunternehmen und auch einen zentralen Betrieb des Hochspannungsnetzes vor. Letzteres ist übrigens mit der Swissgrid, welche demnächst den Betrieb aufnehmen wird, auch bereits gewährleistet.

Nun wollen der Ständerat und unsere Kommissionsmehrheit die bisherigen Eigentümer des Übertragungsnetzes zwingen, ihre Netze ebenfalls in eine nationale Gesellschaft zu überführen. Dabei handelt es sich mehr oder weniger um eine Enteignung der heutigen Eigentümer - wir haben das vorhin von Kollege Steiner gehört -, um eine Enteignung notabene, welche weder für das Funktionieren eines offenen Strommarktes noch aufgrund übergeordneter Vorgaben nötig ist. Nicht einmal die EU verlangt, dass der Betrieb und das Eigentum rechtlich zusammengeführt werden müssen.

Aus unserer Sicht ergeben sich aus dieser Zwangsheirat auch mehr Nachteile als Vorteile. So kann man nicht davon ausgehen, dass diese Enteignung durchwegs freiwillig vollzogen wird. Ich denke hier an die unterschiedlichen Auffassungen bezüglich der Bewertung der Rechte oder der Entschädigungszahlungen. Die Folge davon wären unter Umständen langwierige Enteignungsverfahren mit ungewissem Ausgang.

Es ist auch nicht so, dass ohne eine Zusammenlegung von Betrieb und Eigentum Probleme beim Unterhalt bestünden, im Gegenteil. Auch kleinere Netze sind an einem einwandfreien Unterhalt interessiert, das haben sie bis heute auch bewiesen. Gerade in Randregionen ist der einwandfreie Unterhalt mit der heutigen Eigentumsstruktur besser gewährleistet. Mit der Formulierung von Ständerat und Kommissionsmehrheit verlieren die Regionen weitgehend ihr Mitspracherecht. Sodann würden mit einer Zentralisierung gleichzeitig viel Wissen und viele Arbeits- und auch Ausbildungsplätze in den Regionen verlorengehen. Da hilft auch der Zusatz in Artikel 18 Absatz 8 wenig, welcher eine ausgewogene Vertretung der Regionen fordert.

Bei der Zusammensetzung des Verwaltungsrates können die Eigentumsverhältnisse ja wohl nicht ganz ausgehebelt werden. Der Zwangszusammenschluss ist aber auch nicht nötig, um eine ausländische Beherrschung des Übertragungsnetzes zu verhindern. Bereits heute sind nämlich die überregionalen Gesellschaften weitgehend in öffentlicher Hand. Und es ist nicht anzunehmen, dass die Kantone und Gemeinden ihre teilweise grossen Aktienpakete ins Ausland verkaufen werden. Die Netzgesellschaften haben in dieser Frage natürlich - das haben wir auch gespürt - ihrer Stärke entsprechend unterschiedliche Interessen. Es ist jedoch Aufgabe der Politik, für den Strombezüger, für die Versorgungssicherheit und für die Regionen die beste Lösung zu finden.

Namens der SVP-Fraktion bitte ich Sie deshalb, dem Minderheitsantrag Keller und damit der ursprünglichen Fassung, der ursprünglichen Lösung des Bundesrates, zuzustimmen.

Nordmann Roger · Mit-M · Nationalrat · Waadt · Sozialdemokratische Fraktion

Monsieur Rutschmann, vous avez dit que l'Union européenne ne rendait pas obligatoire la solution prévoyant un réseau indépendant propriétaire des lignes. Mais depuis quand, Monsieur Rutschmann, l'UDC est-elle opposée à ce que la Suisse choisisse de meilleures solutions que l'Union européenne?

Rutschmann Hans · Mit-M · Nationalrat · Zürich · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei

In der EU ist es so, dass es in einem Grossteil der Länder keinen Zusammenschluss von Netz und Betrieb gibt. Und wir wollen auch in diesem Fall nicht freiwillig weiter gehen, als die EU das vorschreibt. Das ist ganz auf der Linie und entspricht ganz der Haltung der SVP, Herr Nordmann.

Aeschbacher Ruedi · Mit-M · Nationalrat · Zürich · EVP/EDU Fraktion

Die sichere und auch kostengünstige Versorgung mit Elektrizität ist eines der elementarsten Anliegen unserer Bevölkerung und unserer Wirtschaft. Es muss daher alles getan werden, damit diese Versorgung auch gesichert ist, und zwar so gesichert, dass sie angemessen und in gleicher Weise auch in den Regionen zum Tragen kommt.

Die Lösung des Ständerates schlägt nun ein anderes Konzept vor, als es der Nationalrat vorgesehen hat. Mit der nationalen Netzgesellschaft soll in einem Bereich, in dem nicht Wettbewerb herrschen kann, sondern wo ein Monopol besteht, gesichert werden, dass sowohl Stimmrechte wie auch Kapital nicht nur in schweizerischen Händen bleiben, sondern dass diese auch von der Öffentlichkeit kontrolliert werden können. Das sind Gemeinden, das sind Kantone. Deshalb ist mit diesem Konzept des Ständerates eine wesentlich bessere Kontrolle im Sinne des Service public möglich, sodass eben gewährleistet werden kann, dass die Interessen der Öffentlichkeit und damit eben der ganzen Bevölkerung und der Wirtschaft auch angemessen vertreten werden. Die Lösung des Ständerates ist in sich kongruent, sie setzt sich dann fort über die Kontrollmechanismen, welche logisch und ausreichend sind. Sie gewährleisten nicht nur das Entstehen eines technisch und auch in rechtlicher Hinsicht guten Betriebes, sondern eben auch eine qualitativ gute Lösung dieser Übertragungsarbeit und dieser Übertragungsanforderungen.

Ich fasse zusammen: Erstens bleiben bei der Lösung des Ständerates Eigentum und Betrieb in einer Hand. Das hat grosse technische, administrative und rechtliche Vorteile. Zweitens haben wir hier nicht nur eine zweckmässige Lösung, sondern wir erreichen mit der Lösung des Ständerates mit der nationalen Netzgesellschaft eine bestmögliche Unabhängigkeit; wir gewährleisten Sicherheit, und wir gewährleisten, dass diese Übertragungsnetze nicht nur in schweizerischer Hand bleiben, sondern in der Hand jener Organisationen, bei denen das Volk mitreden kann.

Leuenberger Moritz · BPR-M · Bundesrat · Zürich

Zunächst möchte ich darauf hinweisen, dass ich dem Ständerat für dieses Konzept, das er in einer grossen Arbeit entwickelt hat, gratuliert habe. Wie Sie wissen, hat er ja zunächst eine Vernehmlassungsvariante "geboren". Ich habe gemerkt, dass in den Diskussionen zum Teil von dieser Vernehmlassungsvariante ausgegangen wird. In Wirklichkeit hat der Ständerat dem Vernehmlassungsergebnis Rechnung getragen und ein völlig neues Konzept "geboren", das ich für mehr als akzeptierbar halte. Dieses Konzept lässt - ich gehe da auf eine Argumentation von vorher ein - auch eine Holdingstruktur zu. Das bedeutet konkret, dass die integrierten Unternehmen weiterhin Aktionäre der ausgegliederten Tochtergesellschaften sein können. Das entspricht den geltenden Minimalanforderungen der EU und im Übrigen auch dem Modell Bundesrat/Nationalrat.

Der Ständerat ist den Bedürfnissen der Überlandwerke noch ein Stück weiter entgegengekommen und hat für die rechtliche Ausgliederung der Übertragungsnetze eine Frist von einem Jahr gesetzt. Um die unbestrittenen Vorteile einer Vereinigung von Betrieb und Eigentum zu realisieren, sind die ausgegliederten Netzgesellschaften spätestens nach fünf Jahren mit der Betriebsgesellschaft zu fusionieren. Dieser Vorschlag entspricht einem unseres Erachtens vernünftigen Kompromiss. Es werden die wesentlichen Vorteile einer Zusammenführung von Betrieb und Eigentum genutzt. Die Zusammenführung ist betriebswirtschaftlich sinnvoll, das haben die betroffenen Überlandwerke in den Hearings im Ständerat ausdrücklich bestätigt. Auch technisch werden Betrieb und Eigentum am besten von einer Hand geführt: Der Betreiber weiss am besten - es ist das Beispiel Stromautobahn genannt worden -, wo es einen Stau gibt und wo ein Ausbau notwendig ist. Der Betreiber muss auch wissen, welche Leitungen wann und für wie lange gewartet werden müssen.

Es wird eine grössere Unabhängigkeit des Übertragungsnetzbetreibers von den Handelsinteressen erreicht. Zur Gewährleistung der Versorgungssicherheit ist eine solche Unabhängigkeit sinnvoll und notwendig. Die Entwicklung in der EU läuft in die gleiche Richtung. Es ist davon auszugehen, dass die Entflechtungsbestimmungen noch im nächsten Jahr, also 2007, verschärft werden, das heisst so verschärft werden, wie es nun das Modell Ständerat bzw. Mehrheit Ihrer Kommission auch vorsieht. Der Eingriff ist relativ mild. Gemäss Gutachten des Bundesamtes für Justiz wäre auch die schärfere Variante, also die Abspaltung der Netzgesellschaften ohne direkte Einflussmöglichkeit der Überlandwerke, zulässig gewesen. So war das vorher im Vernehmlassungsentwurf vorgeschlagen worden, aber jetzt wurde es wieder herausgenommen.

Mit der Möglichkeit einer direkten Beteiligung an der schweizerischen Netzgesellschaft für die Überlandwerke und mit den gewährten Übergangsfristen ist dieses Mittel als ein mildes zu bezeichnen. Der bisherige Eigentümer der Übertragungsnetze wird eins zu eins mit Aktien der nationalen Netzgesellschaft entschädigt. Es wird also niemand enteignet. Die schweizerische Beherrschung ist ebenfalls konkretisiert. Der Vorschlag sieht gesetzliche Vorgaben vor, wie die schweizerische Beherrschung gewährleistet wird. Wie Sie wissen, ist in der Zwischenzeit Swissgrid gegründet worden. Es braucht aber dieses Gesetz, damit die Versorgungssicherheit dann auch tatsächlich garantiert ist und damit die Funktion einer Stromdrehscheibe in Europa richtig wahrgenommen werden kann. Der Bundesrat wird die Statuten von Swissgrid genehmigen und - das möchte ich all den Bedenken entgegenhalten, die da gekommen sind - darauf achten, dass die regionalen Interessen gewahrt werden. Er wird natürlich bei der Statutengenehmigung diesen Regionalinteressen Rechnung tragen müssen.

Lustenberger Ruedi · Mit-M · Nationalrat · Luzern · Christlichdemokratische Fraktion

Ich spreche zuerst zum Antrag der Minderheit Keller. Dieser Minderheitsantrag betrifft auch Artikel 10 Absatz 4, dann Artikel 19 Absätze 3 und 5 und schliesslich auch Artikel 29b.

Wir haben hier die zweite grosse Differenz, die der Ständerat zu unserer ersten Version geschaffen hat. Sie stellen unweigerlich fest, dass wir hier eine ordnungspolitische Debatte veranstalten. Herr Keller hat die Übertragungsnetze in der Schweiz mit der Migros verglichen, aber vergessen, dass bei der Version des Ständerates eine Übertragungsnetzgesellschaft gegründet würde, es aber in der Schweiz neben der Migros auch noch die Detaillisten Coop und Denner gibt. Herr Rechsteiner vergleicht Volvo mit der Axpo oder mit der EOS, obwohl Volvo eine absolut private Firma ist und Axpo und EOS doch zu 90 oder 95 Prozent den Kantonen gehören. Sie sehen also, hier wird auf beiden Seiten etwas dramatisiert und auch etwas übertrieben. Herr Hegetschweiler hat es meines Erachtens auf den Punkt gebracht. Er hat gesagt, dass es hier eben um die einzige Gesellschaft geht, die in der Schweiz im Strombereich auf der obersten Übertragungsebene die Versorgungssicherheit zu garantieren hat.

Die Mehrheit Ihrer Kommission beantragt Ihnen also, dem Ständerat zu folgen und - zugegebenermassen - eine ordnungspolitische Sünde zugunsten der Versorgungssicherheit zu begehen, die in den Augen der Mehrheit der Kommission in diesem Falle Priorität hat. Der Ständerat begründet seinen Entscheid damit, dass das Zusammenführen von Betrieb und Eigentum sowohl politisch als auch betriebswirtschaftlich durchaus Sinn macht. Kollege André Reymond wird dann als Kommissionssprecher französischer Sprache darauf noch eingehen.

Ich werde jetzt noch zu den anderen Anträgen zu diesem Artikel 18 aus der Sicht der Kommission kurz Stellung nehmen.

Zuerst zu Artikel 18 Absatz 3: Hier empfiehlt Ihnen die Mehrheit, die Minderheit Menétrey-Savary abzulehnen. Der Antrag der Mehrheit regelt die Frage der Mehrheitsbeteiligung bereits auf Gesetzesebene. Der Adressat dieser Bestimmung gemäss Mehrheit ist mit dem Eigner präziser, weil primär dieser über das Eigentum bestimmen kann. Der Antrag der Minderheit Menétrey-Savary kommt eigentlich einer Enteignung der bisherigen Aktionäre gleich; er geht auch noch weiter als der Vorschlag der UREK-SR in der Vernehmlassung im Sommer dieses Jahres. So weit will die Mehrheit eigentlich nicht gehen. Diese Variante des Ständerates stiess auf grosse Widerstände bei den Adressaten der Vernehmlassung.

Noch zu Artikel 18 Absatz 8: Hier wird, von der Kommission unbestritten, eine ausgewogene Vertretung der Regionen vorgeschlagen. Das ist eine Präzisierung und vor allem eine Konzession an die Westschweiz, die damit einen sicheren Sitz in dieser Organisation hätte.

Gestatten Sie mir noch ein Wort zum Einzelantrag Rime. Ich habe festgestellt, dass in dieser Angelegenheit - mit diesem neuen Absatz 9 in Artikel 18 gemäss Antrag Rime - eine Allianz besteht zwischen Herrn Rime und Herrn Rechsteiner Rudolf, dass also von links bis rechts oder von rechts bis links hier scheinbar eine Einheit herrscht. Die Kommission konnte diesen Antrag nicht beraten. Ich kann mir allerdings vorstellen, dass der Ständerat das noch genauer unter die Lupe nehmen könnte, wenn Sie diesem Antrag zustimmen.

In diesem Sinne opponiere ich dem Einzelantrag Rime nicht direkt.

Reymond André · Mit-M · Nationalrat · Genf · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei

A l'alinéa 4, il est question pour la première fois du sujet controversé de la société nationale d'exploitation du réseau. La nouvelle version du Conseil des Etats prévoit que l'exploitation et la détention du réseau à haute tension dans son entier doivent revenir d'ici cinq ans à Swissgrid, société pour l'exploitation du réseau électrique, dont les activités vont débuter le 15 décembre 2006. La société Swissgrid est détenue par les propriétaires actuels du réseau de transport, c'est-à-dire les exploitants.

La majorité de la commission soutient la version du Conseil des Etats parce qu'elle prône une plus grande indépendance de Swissgrid face aux propriétaires actuels du réseau. La sécurité de l'approvisionnement pourrait être renforcée dès lors que l'exploitation et la propriété dudit réseau seraient centralisées chez Swissgrid. Par ailleurs, la majorité craint une éventuelle domination étrangère du réseau de transport d'électricité. Aussi Swissgrid devra-t-elle garantir que la majorité de son capital et des droits de vote y afférents appartient, de manière directe ou indirecte, aux cantons et aux communes.

La minorité comprend certes les craintes suscitées par une éventuelle prise de contrôle étrangère de cet important réseau de transport. Ceci dit, toutes les sociétés suprarégionales sont en règle générale entre les mains des pouvoirs publics, c'est la raison pour laquelle cette crainte paraît infondée.

Par contre, ce qui dérange en particulier la minorité, c'est que la garantie de propriété, composante essentielle de notre économie de libre marché, tout comme le principe constitutionnel de la libre entreprise, seraient inutilement remis en question. En effet, pour qu'un marché ouvert de l'électricité fonctionne, il n'est pas nécessaire de toucher aussi massivement aux droits de propriété des détenteurs actuels.

Ce qui importe bien plus, c'est de garantir un accès non discriminatoire au réseau et de mettre en place un instrument de réglementation performant de celui-ci. Même l'Union européenne n'exige pas que l'exploitation et la propriété du réseau soient juridiquement réunies. La majorité des pays de l'Union européenne a d'ailleurs renoncé à cette notion de transfert de propriété selon la devise: pas plus de réglementation qu'il n'est nécessaire!

Un autre aspect négatif de cette formulation, aux yeux de la minorité, réside dans le fait que désormais toute décision à prendre en matière d'amélioration de la sécurité de l'approvisionnement, bien entendu dans le cadre des projets d'expansion du réseau, reviendrait à Swissgrid uniquement, et non plus aux différents exploitants nationaux actuels.

Dès lors, les cantons et les communes qui, à ce jour, pouvaient agir directement, de par leur participation dans les entreprises électriques, sur la sécurité de l'exploitation et de l'approvisionnement, de même que sur le tracé des lignes à haute tension, perdraient leur influence. Cette nouvelle réglementation défavoriserait notamment la Suisse romande et la Suisse du Nord-Est ainsi que les régions périphériques.

Adopter le modèle du Conseil des Etats reviendrait en outre à faire planer un risque non négligeable sur la réputation de la Suisse comme place financière, puisque cela s'assimilerait à une ingérence justifiée dans les droits de propriété des sociétés anonymes suisses, telles que les entreprises électriques d'importance nationale dont la plupart sont cotées en Bourse.

Enfin, un tel procédé enverrait de faux signaux aux investisseurs étrangers dont la confiance dans la sécurité juridique de la place financière suisse pourrait être altérée durablement.

En dépit de ces réserves, la majorité de la commission recommande de souscrire à la version du Conseil des Etats.

L'article 10 alinéa 4 a trait spécialement à la séparation juridique des secteurs du réseau de transport des autres secteurs d'activité. Dans le modèle du Conseil des Etats, cette disposition ne vaudrait que pour la phase transitoire, c'est-à-dire pour les cinq ans précédant la fondation de la société nationale d'exploitation du réseau. C'est d'ailleurs pour cette raison que le Conseil des Etats a intégré cette disposition à la disposition transitoire qui se trouve désormais à l'article 29b alinéa 1.

Egerszegi-Obrist Christine · P-F · Nationalrat · Aargau · Freisinnig-demokratische Fraktion

Abs. 1 - Al. 1

Abstimmung - Vote

Für den Antrag der Mehrheit .... 134 Stimmen

Für den Antrag der Minderheit .... 45 Stimmen

Abs. 3 - Al. 3

Abstimmung - Vote

Für den Antrag der Mehrheit .... 116 Stimmen

Für den Antrag der Minderheit .... 66 Stimmen

Abs. 4 - Al. 4

Präsidentin (Egerszegi-Obrist Christine, Präsidentin): Der Antrag der Minderheit Bäumle wurde zurückgezogen.

Angenommen gemäss Antrag der Mehrheit

Adopté selon la proposition de la majorité

Abs. 9 - Al. 9

Rime Jean-François · Mit-M · Nationalrat · Freiburg · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei

Je ne peux pas motiver ma proposition individuelle, cela a été fait par écrit. Par contre, j'aurais besoin d'un éclaircissement concernant l'article 18 alinéa 7 qui prévoit: "La majorité des membres et le président du conseil d'administration ainsi que les membres de la direction ne peuvent ni appartenir à des organes de personnes morales actives dans le secteur de la production ou du commerce d'électricité, ni être sous contrat de service avec de telles personnes morales." Le conseil d'administration et la direction de la société nationale d'exploitation du réseau devront cependant comprendre des représentants disposant de compétences reconnues en matière de gestion des réseaux tout en évitant les conflits d'intérêts avec le commerce d'électricité.

Monsieur le président de la Confédération, est-ce que mon interprétation est juste? Est-ce que cela signifie que des personnes actives auprès de sociétés gestionnaires de réseau sont éligibles au sein de cette majorité?

Leuenberger Moritz · BPR-M · Bundesrat · Zürich

Herr Rime, Sie haben mir freundlicherweise diese heikle Frage schon zugestellt, und wenn ich jetzt unglaublich kompetent antworte, ist es darauf zurückzuführen, dass ich mich vorbereitet habe; ich will mich einfach nicht mit fremden Federn schmücken.

Ja, Herr Rime, sofern diese Netzgesellschaften reine Netzbetreiberinnen sind und daneben keine Tätigkeiten in den Bereichen Produkte und Handel ausüben. Es geht hier um eine personelle Trennung zwischen Monopol und Markt. Der Netzbetrieb über alle Netzebenen gehört zum Monopolbereich. Personen, die in diesem Bereich tätig sind, fallen nicht unter die Unvereinbarkeitsregelung von Artikel 18 Absatz 7. Der "Chef Netze" als Geschäftsleitungsmitglied eines Überlandwerks könnte nicht als Vertreter der Mehrheit im Verwaltungsrat der Swissgrid mitwirken. Wird aber der Netzteil aus dem Überlandwerk ausgegliedert und in eine eigene Netz-AG eingebracht, so könnte deren Chef, der nicht mehr in der Geschäftsleitung zum Beispiel von EOS ist, als Vertreter der Mehrheit im Verwaltungsrat der Swissgrid mitwirken. Sie merken, eine solche Antwort hätte ich nie spontan geben können.

Aber ich will jetzt noch in diesem Zusammenhang ein Wort zur kürzlich präsentierten Nomination des Verwaltungsrates der Swissgrid verlieren. Der Verwaltungsrat soll am 14. Dezember gewählt werden und insgesamt aus 14 Personen bestehen. Davon sind drei Personen unabhängig, inklusive Präsident, und zwei Personen vertreten die Kantone. Die übrigen neun Personen sind allesamt Vertreter der Schweizer Stromverbundunternehmen. Diese Zusammensetzung entspricht noch nicht dem vorher zitierten Artikel 18 Absatz 7. Ich habe bereits im Ständerat in der Flimser Session gesagt, dass ich eine gewisse Vorwirkung dieses Gesetzes erwarte. Diese Erwartung wurde teilweise erfüllt, aber erst teilweise. Wenn das Gesetz von Ihnen verabschiedet wird, dann kommt die Vollendung.

Egerszegi-Obrist Christine · P-F · Nationalrat · Aargau · Freisinnig-demokratische Fraktion

Die folgende Abstimmung gilt nur für Artikel 18 Absatz 9. Über den Antrag Rime zu Artikel 21 Absatz 3 stimmen wir separat ab.

Abstimmung - Vote

Für den Antrag Rime .... 166 Stimmen

Dagegen .... 10 Stimmen

Übrige Bestimmungen angenommen

Les autres dispositions sont adoptées

Art. 10 Abs. 4 - Art. 10 al. 4

Angenommen gemäss Antrag der Mehrheit

Adopté selon la proposition de la majorité

Art. 18bis

Antrag der Kommission

Zustimmung zum Beschluss des Ständerates

Proposition de la commission

Adhérer à la décision du Conseil des Etats

Angenommen - Adopté

Art. 19

Antrag der Mehrheit

Zustimmung zum Beschluss des Ständerates

Antrag der Minderheit

(Keller, Bigger, Reymond, Rutschmann, Stahl, Steiner)

Abs. 3, 5

Festhalten (siehe auch Art. 10 Abs. 4; 18 Abs. 1; 29b)

Art. 19

Proposition de la majorité

Adhérer à la décision du Conseil des Etats

Proposition de la minorité

(Keller, Bigger, Reymond, Rutschmann, Stahl, Steiner)

Al. 3, 5

Maintenir (voir aussi les art. 10 al. 4; 18 al. 1; 29b)

Angenommen gemäss Antrag der Mehrheit

Adopté selon la proposition de la majorité

Art. 20 Abs. 1

Antrag der Kommission

Zustimmung zum Beschluss des Ständerates

Art. 20 al. 1

Proposition de la commission

Adhérer à la décision du Conseil des Etats

Angenommen - Adopté

Art. 21 Abs. 3

Antrag Rime

.... Landesteilen. Sie überprüft zu diesem Zweck insbesondere den Stand des Übertragungsnetzunterhalts und die Verhältnismässigkeit der Investitionen der nationalen Netzbetreibergesellschaft.

Art. 21 al. 3

Proposition Rime

.... régions du pays. A cet effet, elle vérifie notamment le bon état d'entretien du réseau de transport et l'adéquation des investissements de la société nationale d'exploitation du réseau.

Développement par écrit

La proposition de contraindre les propriétaires actuels à renoncer à leur réseau de transport d'électricité pour le transférer dans la nouvelle société nationale d'exploitation du réseau provoquera un déséquilibre régional qui sera défavorable à la Suisse romande, à la Suisse nord-occidentale et aux régions périphériques. L'exploitation comme la propriété de l'ensemble du réseau suisse de transport seront alors centralisées. Afin d'éviter que les régions périphériques ne perdent toute influence décisive en matière de sécurité d'exploitation, de sécurité d'approvisionnement ou au niveau du tracé des lignes à très haute tension, il est impératif que:

  • le conseil d'administration de la société nationale d'exploitation du réseau ne soit pas composé proportionnellement au capital-actions, mais qu'au contraire, en plus des deux représentants des cantons, la représentativité des différentes régions de production et de consommation soit assurée;

  • la Commission de l'électricité soit chargée du contrôle du bon entretien du réseau et de la répartition équitable des investissements de la société nationale d'exploitation du réseau sur l'ensemble du territoire.

De plus, une représentativité des régions au sein du conseil d'administration présente l'avantage de ne pas impliquer de modifications au niveau de la structure du capital-actions, opérations toujours complexes qui génèrent des flux financiers.

Lustenberger Ruedi · Mit-M · Nationalrat · Luzern · Christlichdemokratische Fraktion

Ich bin froh, dass Sie über diesen Antrag nicht zusammen mit dem Antrag Rime zu Artikel 18 abstimmen liessen, weil hier schon eine Differenz besteht.

Obwohl der Antrag Rime in der Kommission nicht vorlag, kann ich Sie darauf aufmerksam machen, was dieser Antrag für Konsequenzen hätte. Wenn Herr Rime jetzt fordert, dass die Elcom den Stand des Übertragungsnetzunterhaltes und die Verhältnismässigkeit der Investitionen überprüfen soll, befürchte ich, dass das eine zusätzliche, sehr weitreichende Aufgabe wäre, die einen entsprechenden Personalbestand nach sich ziehen würde. Stellen Sie sich vor - als Beispiel oder als Vergleich -, die Comcom müsste das Netz der Telefonübertragung auf den Stand des Unterhaltes prüfen. Ich kann mir schlichtweg nicht vorstellen, dass eine Kommission notabene solch weitreichende Überprüfungsaufgaben zugeteilt bekommt. Die Überprüfung der Verhältnismässigkeit der Investitionen wäre allenfalls noch überblickbar, aber die Überprüfung des Unterhaltes des Netzes in die Aufgaben der Elcom zu geben wäre meines Wissens und meiner Ansicht nach doch zu weitreichend. Wenn Sie dem Antrag Rime zustimmen, dann wird sich der Ständerat sicher noch über die Materie beugen.

Rime Jean-François · Mit-M · Nationalrat · Freiburg · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei

Mon cher collègue Lustenberger, si je peux comprendre vos explications concernant le problème de l'entretien, je pense qu'il est quand même important que quelqu'un se préoccupe de savoir si les investissements sont faits dans les différentes régions. Vous, comme spécialiste et ancien président de la commission, pouvez-vous me dire qui contrôlera vraiment si les investissements sont faits avec l'ampleur nécessaire dans chaque région du pays?

Lustenberger Ruedi · Mit-M · Nationalrat · Luzern · Christlichdemokratische Fraktion

Nun, Herr Rime, bis heute waren die Übertragungsnetzbetreiber, also die 9 grossen und die 24 mittleren, selber für den Netzunterhalt zuständig. Wie Sie feststellen können, hat das bis heute geklappt, die Investitionen wurden getätigt, und die Versorgungssicherheit war gegeben. Nun wird die Übertragungsnetzgesellschaft als eine Einheit gegründet; Sie haben jetzt von Herrn Bundespräsident Leuenberger gehört, wie sie auf der strategischen und auf der operativen Ebene zusammengesetzt ist. Der Unterhalt ist durchaus eine operative Sache, zum Teil auch in der Entscheidung; er wird im gleichen Ausmass erfolgen wie bisher, unter einem Dach. Diesbezüglich sind Ihre Befürchtungen, vor allem auch mit Blick auf die Vergangenheit, teilweise unbegründet.

Egerszegi-Obrist Christine · P-F · Nationalrat · Aargau · Freisinnig-demokratische Fraktion

Abstimmung - Vote

Für den Antrag Rime .... 129 Stimmen

Dagegen .... 45 Stimmen

Art. 21bis

Antrag der Kommission

Zustimmung zum Beschluss des Ständerates

Proposition de la commission

Adhérer à la décision du Conseil des Etats

Angenommen - Adopté

Art. 22; 6. Kapitel Titel; Art. 23 Abs. 1

Antrag der Kommission

Festhalten

Art. 22; chapitre 6; titre art. 23 al. 1

Proposition de la commission

Adhérer à la décision du Conseil des Etats

Angenommen - Adopté

Art. 26

Antrag der Kommission

Titel

Aufsichtsabgabe

Text

Zur Deckung notwendiger Kosten der Elcom und des Bundesamtes aus der Zusammenarbeit mit ausländischen Behörden kann der Bundesrat bei der Netzgesellschaft eine angemessene Aufsichtsabgabe erheben, die von der Netzgesellschaft über das Entgelt für die grenzüberschreitende Nutzung des Übertragungsnetzes abgerechnet werden kann.

Art. 26

Proposition de la commission

Titre

Taxe de surveillance

Texte

Pour couvrir les coûts imposés à l'Elcom et à l'office dans le cadre de la collaboration avec des autorités étrangères, le Conseil fédéral peut prélever une taxe de surveillance appropriée auprès de la société nationale d'exploitation du réseau, que cette dernière peut répercuter sur le montant perçu au titre de la rétribution de l'utilisation du réseau de transport pour les échanges transfrontaliers.

Angenommen - Adopté

Art. 26bis

Antrag der Mehrheit

Streichen

Antrag der Minderheit

(Nordmann, Aeschbacher, Bäumle, Bruderer, Cathomas, Menétrey-Savary, Rechsteiner-Basel, Stump, Wyss)

Zustimmung zum Beschluss des Ständerates

Art. 26bis

Proposition de la majorité

Biffer

Proposition de la minorité

(Nordmann, Aeschbacher, Bäumle, Bruderer, Cathomas, Menétrey-Savary, Rechsteiner-Basel, Stump, Wyss)

Adhérer à la décision du Conseil des Etats

Nordmann Roger · Mit-M · Nationalrat · Waadt · Sozialdemokratische Fraktion

A l'article 26bis, je vous recommande, au nom du groupe socialiste, de suivre la majorité du Conseil des Etats qui souhaite garantir des mesures de perfectionnement, de reconversion et de placement en cas de restructurations. Cela paraît raisonnable, d'autant qu'il pourrait effectivement y avoir des réajustements, notamment dans le management du réseau. Le Conseil des Etats n'étant pas une assemblée de dangereux gauchistes, il me semble que vous pouvez cette fois vous rallier à cette version très édulcorée d'une proposition que vous aviez rejetée lors du premier débat.

Je vous propose donc de renoncer à créer une divergence à ce sujet.

Daguet André · Mit-M · Nationalrat · Bern · Sozialdemokratische Fraktion

Ich möchte dem Rat beantragen, bei Artikel 26bis der Lösung des Ständerates zuzustimmen. Ich tue dies aus der Überlegung, dass die Liberalisierung des Strommarktes - das ist wirklich ein Faktum - in einem enormen Tempo und in massiver Art und Weise Veränderungen des Strommarktes mit sich bringt, in Stromproduktion und -versorgung, die auch im Bereich der Beschäftigung, des Arbeitsmarktes, massive Auswirkungen haben werden. Es ist nicht nur so, dass verlagert wird. Es wird auch geografische Verlagerungen geben, es wird in diesem Bereich auch neue Berufsbilder geben. Deshalb ist es selbstverständlich, dass man auch die Unternehmen in diesem Bereich mit einem so raschen Wandel in die Pflicht nimmt. Deshalb möchte ich Zustimmung zur Minderheit Nordmann im Sinne des Ständerates beantragen.

Ich möchte auch auf Folgendes hinweisen: Aus der Analyse der Abstimmung von 2002 ging klar hervor, dass ein Teil der Neinstimmen zur ersten Vorlage auf die Angst vor den raschen Veränderungen im Strommarkt zurückzuführen war.

Deshalb bitte ich Sie, dem Antrag der Minderheit zuzustimmen.

Stahl Jürg · Mit-M · Nationalrat · Zürich · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei

Die SVP-Fraktion beantragt Ihnen, bei Artikel 26bis der Mehrheit Ihrer Kommission zu folgen. Die Ergänzung des Ständerates betreffend Weiterbildungs-, Umschulungs- und Vermittlungsmassnahmen, welche Elektrizitätsunternehmen bei Umstrukturierungen treffen müssen, ist in diesem Gesetz nicht nötig. Die Branche und mit ihr die Mitarbeitenden müssen und können Veränderungen gemeinsam meistern. Ich bin überzeugt, dass diese Herausforderungen, welche Tatsache werden, mit der Kompetenz einerseits der Unternehmen, aber vor allem auch ihrer Mitarbeiter angepackt und gemeistert werden können. Gegebenenfalls sind sie Gegenstand von sozialpartnerschaftlichen Abkommen oder Verhandlungen. Sie aber im Gesetz zu verankern ist falsch und würde dem Einfügen eines Fremdkörpers gleichen.

Aber nicht nur die inhaltliche Integration ins Gesetz scheint mir schwierig zu sein. Vielmehr muss ich Sie darauf aufmerksam machen, dass die zu Artikel 26bis vorhandenen Interpretationsmöglichkeiten und der Handlungsspielraum, welche die Minderheit fordert, zu einer erschwerten Auslegung dieser Gesetzesbestimmung führen würden. Persönlich glaube ich, dass sich die Geister spätestens beim Wort "angemessen" scheiden werden.

Darum bitte ich Sie namens der SVP-Fraktion, der Mehrheit zuzustimmen.

Zemp Markus · Mit-M · Nationalrat · Aargau · Christlichdemokratische Fraktion

Im Namen der Mehrheit der CVP-Fraktion bitte ich Sie, von Artikel 26bis Abstand zu nehmen, d. h., der Mehrheit zu folgen. Im Rahmen der Liberalisierung des Strommarktes wird es zweifellos Veränderungen bei den Arbeitsplätzen und den Berufsbildern geben. Insgesamt aber - davon können wir ausgehen - werden sich dank der Förderung der erneuerbaren Energie, welche wir im Energiegesetz regeln, neue, zukunftsträchtige Arbeitsstellen ergeben. Die Verpflichtung der Elektrizitätsunternehmen, im Rahmen von Umstrukturierungen Massnahmen für Umschulungen und neue Berufsbilder zu treffen, wie das die Minderheit will, gehört nicht ins Stromversorgungsgesetz. Das ist hier art- und sachfremd. Nichtsdestotrotz sind solche Massnahmen sinnvoll; es gehört zu verantwortungsbewussten Unternehmungen, dass sie auch solche Sachen machen.

Ich bitte Sie, der Mehrheit zu folgen.

Messmer Werner · Mit-M · Nationalrat · Thurgau · Freisinnig-demokratische Fraktion

Es ist immer wieder dasselbe Strickmuster, das wir hier auch in diesem Rat erleben: Unter Anführung gewerkschaftlicher Vertreter wird versucht, Arbeitnehmerinteressen in ein Gesetz einzubauen, die einfach nicht in ein bzw. in dieses Gesetz gehören. Es war typisch, wer für die SP-Fraktion gesprochen hat: Es war der Gewerkschafter, der nicht einmal Mitglied der UREK ist.

Umschulungs- und Vermittlungsmassnahmen sind absolut berechtigte Anliegen, dagegen habe auch ich überhaupt nichts, aber das sind eindeutig Themen für gesamtarbeitsvertragliche Abmachungen. Hier geht es um Massnahmen, die nicht nur branchenbezogen behandelt werden müssen, sondern die situationsgerecht und individuell angegangen und auch entsprechend umgesetzt werden müssen. Darum wäre der Einbau eines solchen Artikels für mich ein absoluter Dammbruch. Wir würden hier eigentlich die Verhandlungshoheit der sogenannten Sozialpartnerschaft gefährden. Sie ist sonst schon genug gefährdet, es braucht dafür nicht noch solche Artikel.

Ich bitte Sie, auch im Namen der FDP-Fraktion, hier ganz klar der Mehrheit zu folgen.

Leuenberger Moritz · BPR-M · Bundesrat · Zürich

Wenn Sie bei diesem Artikel dem Ständerat folgen, dann haben Sie eine Differenz weniger zu bereinigen. Ich meine, dass der Ständerat hier eine interessante flankierende Massnahme in dieses Liberalisierungsgesetz eingebaut hat.

Reymond André · Mit-M · Nationalrat · Genf · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei

Les mesures de restructuration majeures prises au sein de l'industrie électrique ont déjà été menées à bien. Cette industrie a dû se préparer à l'ouverture avant même le vote de la loi sur le marché de l'électricité. De surcroît, les sociétés d'envergure nationale opèrent sur le marché européen et n'ont d'ores et déjà d'autre ressource que de s'imposer face à la concurrence de groupes étrangers. Aussi n'y aura-t-il probablement plus de grandes restructurations à opérer au moment de l'entrée en vigueur de la nouvelle législation. La création de postes pour couvrir les nouvelles activités devrait compenser, pour une bonne part, les suppressions d'emplois éventuelles.

Dans ce contexte, la commission a considéré qu'il n'était pas nécessaire de faire état de revendications syndicales dans cette loi. En définitive, il n'est pas question ici de projets de privatisation, comme c'est le cas dans les télécommunications. L'industrie électrique a prouvé par le passé qu'elle investissait beaucoup dans la formation élémentaire et continue, ainsi que dans les plans sociaux.

Bugnon André · 1VP-M · Nationalrat · Waadt · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei

Le groupe des Verts communique qu'il soutient la proposition de la minorité.

Abstimmung - Vote

Für den Antrag der Mehrheit .... 95 Stimmen

Für den Antrag der Minderheit .... 74 Stimmen

Art. 27 Abs. 1 Bst. b; 29a

Antrag der Kommission

Zustimmung zum Beschluss des Ständerates

Art. 27 al. 1 let. b; 29a

Proposition de la commission

Adhérer à la décision du Conseil des Etats

Angenommen - Adopté

Art. 29b

Antrag der Mehrheit

Zustimmung zum Beschluss des Ständerates

Antrag der Minderheit

(Keller, Bigger, Reymond, Rutschmann, Stahl, Steiner)

Festhalten (siehe auch Art. 10 Abs. 4; 18 Abs. 1; 19 Abs. 3, 5)

Antrag Rime

Abs. 1

Die Elektrizitätsversorgungsunternehmen müssen .... spätestens zwei Jahre nach Inkrafttreten ....

Abs. 4

Die Elektrizitätsversorgungsunternehmen überführen bis spätestens sechs Jahre nach dem Inkrafttreten ....

Art. 29b

Proposition de la majorité

Adhérer à la décision du Conseil des Etats

Proposition de la minorité

(Keller, Bigger, Reymond, Rutschmann, Stahl, Steiner)

Maintenir (voir aussi les art. 10 al. 4; 18 al. 1; 19 al. 3, 5)

Proposition Rime

Al. 1

Au plus tard deux ans après l'entrée en vigueur de la présente loi ....

Al. 4

Six ans au plus tard après l'entrée en vigueur de la présente loi ....

Développement par écrit

Les structures de propriété des réseaux sont complexes. La séparation juridique des activités de transport et leur transfert au sein de sociétés distinctes nécessitent du temps de manière à clarifier l'ensemble des servitudes et droits liés aux lignes. Le délai d'un an prévu à l'article 29b alinéa 1 est à cet égard insuffisant, c'est la raison pour laquelle nous proposons de le prolonger à deux ans.

Dans le même ordre d'idée, le transfert dans la société nationale d'exploitation du réseau devra faire l'objet d'évaluations précises afin d'assurer une valorisation appropriée pour les propriétaires actuels. C'est la raison pour laquelle nous proposons de prolonger également ce délai d'un an.

Le président (Bugnon André, premier vice-président): La proposition de la minorité Keller a déjà été traitée dans un vote précédent. Il y a encore une proposition Rime. Monsieur le conseiller fédéral ne souhaite pas s'exprimer.

Lustenberger Ruedi · Mit-M · Nationalrat · Luzern · Christlichdemokratische Fraktion

Wenn Kollega Rime mit seinem Einzelantrag die Verlängerung der Frist ab Inkrafttreten von mindestens einem auf zwei Jahre und dann die Frist für die Überführung von spätestens fünf auf sechs Jahre ausdehnt, ist das eine zeitliche Verzögerung, die nicht einleuchtet, wie Sie sehen, wenn Sie die Verhandlungen im Ständerat und vor allem auch die Vernehmlassung, die der Ständerat durchgeführt hat, zur Kenntnis nehmen. Die Unternehmungen wissen das, und sie sind auch dazu bereit. Ich mache Sie zudem darauf aufmerksam, dass sich auch die ganze Frage bzw. die Frist des zwischengeschalteten Referendums von fünf auf sechs Jahre ausdehnen wird, wenn Sie dem Einzelantrag Rime zustimmen, denn es kann ja nicht sein, dass nach fünf Jahren das Referendum zugestanden wird, die Angelegenheit der Zusammenführung aber noch nicht über die Bühne gegangen ist.

Deshalb bitte ich Sie, den Antrag Rime abzulehnen, auch vor dem Hintergrund dessen, dass die Kommission wirklich immer davon ausgegangen ist, dass die Frage der Fristen von einem Jahr und von fünf Jahren ausgehandelt ist.

Bugnon André · 1VP-M · Nationalrat · Waadt · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei

Abstimmung - Vote

Für den Antrag der Mehrheit .... 105 Stimmen

Für den Antrag Rime .... 56 Stimmen

Art. 30 Abs. 2

Antrag der Mehrheit

Bst. a

Festhalten

Bst. b

b. Im gleichen Bundesbeschluss werden die Artikel 6 sowie 13 Absatz 4 Buchstabe a aufgehoben.

Bst. c

Zustimmung zum Beschluss des Ständerates

Antrag der Minderheit

(Nordmann, Daguet, Menétrey-Savary, Rechsteiner-Basel, Stump, Wyss)

Bst. a, b

Zustimmung zum Beschluss des Ständerates

Antrag der Minderheit

(Keller, Bigger, Brunner Toni, Hegetschweiler, Kunz, Lustenberger, Messmer, Reymond, Rutschmann, Stahl, Theiler)

Bst. c

Festhalten

Art. 30 al. 2

Proposition de la majorité

Let. a

Maintenir

Let. b

b. les articles 6 et 13 alinéa 4 lettre a sont abrogés ....

Let. c

Adhérer à la décision du Conseil des Etats

Proposition de la minorité

(Nordmann, Daguet, Menétrey-Savary, Rechsteiner-Basel, Stump, Wyss)

Let. a, b

Adhérer à la décision du Conseil des Etats

Proposition de la minorité

(Keller, Bigger, Brunner Toni, Hegetschweiler, Kunz, Lustenberger, Messmer, Reymond, Rutschmann, Stahl, Theiler)

Let. c

Maintenir

Le président (Bugnon André, premier vice-président): La proposition de la minorité Nordmann a été retirée.

Keller Robert · Mit-M · Nationalrat · Zürich · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei

Diesmal ist der Auftrag, die Sache in fünf Minuten zu erklären, wesentlich einfacher als bei der komplizierten Netzgesellschaft.

Die Minderheit empfiehlt Ihnen, das fakultative Referendum zu streichen. Es ist für die Stromkunden und die Elektrizitätswerke wichtig, dass ein klarer Weg hin zur vollen Strommarktöffnung vorhanden ist. Hindernisse und Stolpersteine in Form von zusätzlichen Referenden sind nicht hilfreich und schaffen lediglich Rechtsunsicherheit. Wenn das fakultative Referendum erfolgreich ist, wird die Teil-Strommarktöffnung zum Dauerzustand. Dadurch besteht die Gefahr von Marktverzerrung durch Umgehungsversuche und von Marktmissbrauch zulasten der kleineren Verbraucher. Dies wollen wir verhindern und lehnen deshalb das Referendum ab.

Im Ständerat und in der Kommission fand das fakultative Referendum nur Zustimmung, weil man den siegreichen EMG-Gegnern entgegenkommen wollte. Hierzu ist aber zu sagen, dass die privaten Haushalte mit dem WAS-Modell die Wahlfreiheit haben, beim bisherigen Versorger zu bleiben. Die Haushalte würden also in der zweiten Etappe der Strommarktöffnung nicht in den freien Markt gezwungen. Somit kann man das WAS-Modell bereits als Kompromisslösung gegenüber dem Nein zum EMG ansehen; es macht das fakultative Referendum überflüssig.

Ein weiterer Nachteil ist, dass sich die Schweizer Elektrizitätsunternehmen mit einer permanenten Teilmarktöffnung nicht an den europäischen Strommarkt anpassen können. Dies gefährdet die Rolle der Schweiz als Stromhandelsdrehscheibe Europas. Die Schweiz wird in den bilateralen Verhandlungen für ein Stromabkommen angreifbar. Bei einer Teilmarktöffnung kann die EU immer auf gleiche Rechte pochen.

Wir bitten Sie, der Minderheit zuzustimmen.

Noch ein Wort zum Schweizerischen Gewerkschaftsbund - wir haben ihn ja schon mit Herrn Paul Rechsteiner gehört -: Der SGB drohte uns in einem Brief, dass er ohne das fakultative Referendum gezwungen sei, das ganze Gesetz vors Volk zu bringen. Hierzu möchte ich nur sagen: Bitte, ergreifen Sie das Referendum - nachdem wir Ihnen bei der Netzgesellschaft weit entgegengekommen sind; und bei den erneuerbaren Energien werden wir das auch tun.

Levrat Christian · Mit-M · Nationalrat · Freiburg · Sozialdemokratische Fraktion

En principe, nous sommes opposés à la libéralisation du marché de l'électricité. Nous sommes en bonne compagnie puisqu'une majorité de la population partage cette position. Mais nous sommes prêts à faire un pas, à tenter une expérience pédagogique. Nous avons décidé à l'article 6 de procéder en deux phases: d'ouvrir d'abord le marché pour les grands consommateurs; d'observer ensuite les conséquences de cette libéralisation, à savoir si les prix de l'électricité augmentent comme nous le craignons ou s'ils baissent comme le promettent les chantres du libéralisme. Puis nous observerons l'évolution du marché et nous déciderons de l'opportunité de lancer un référendum contre la deuxième phase.

Nous n'entendons pas en effet livrer l'ensemble de la population sans possibilité de marche arrière à la libéralisation du marché de l'électricité. Or, cette division en deux étapes n'a aucune valeur si nous n'aménageons pas la possibilité de stopper l'ouverture du marché avant la seconde étape. La vertu pédagogique de cette construction implique l'existence d'une sortie de secours, une possibilité de stopper le processus, c'est-à-dire de prévoir au moins à titre facultatif le référendum.

De deux choses l'une, soit la majorité des membres du conseil a raison: la libéralisation du marché de l'électricité est un succès et vous n'avez alors aucune raison de craindre un référendum facultatif; soit c'est nous qui avons raison: la libéralisation du marché de l'électricité est un échec et vous devriez alors nous remercier d'aménager dans cette loi une sortie de secours. Nous craignons qu'une libéralisation ne remette en cause la sécurité de l'approvisionnement et la stabilité des prix, à tout le moins pour les ménages individuels.

Prévoir deux étapes, sans possibilité de référendum entre la première et la seconde, c'est nous contraindre à lancer aujourd'hui le référendum. Par souci de compromis, par souci d'avancer dans ce dossier, nous sommes prêts à tenter un essai pédagogique: nous sommes prêts à laisser ouvrir dans une première phase le marché pour les grands consommateurs et décider ensuite de lancer ou non un référendum pour l'ouverture prévue du marché pour les clients individuels.

Si nous sommes prêts à tenter cet essai pédagogique et à travailler de manière constructive, nous attendons de celles et de ceux qui se plaignent sans cesse d'une polarisation de la vie politique qu'ils montrent leur volonté de travailler de manière constructive et ouverte à la recherche de solutions pragmatiques telles qu'elles ont été décidées par le Conseil des Etats, proposées par le Conseil fédéral et la commission d'experts chargée de la préparation de ce projet de loi.

Daguet André · Mit-M · Nationalrat · Bern · Sozialdemokratische Fraktion

Die Frage des Referendums nach fünf Jahren ist ein wichtiges Kernstück dieses schwierigen Kompromisses der Vorlage. Ich erinnere Sie daran: Im September 2002 hat eine klare Mehrheit des Volkes Nein zum Elektrizitätsmarktgesetz gesagt. Der Hauptgrund, das haben alle Analysen gezeigt, war die Liberalisierung des Strommarktes, die keine Mehrheit gefunden hat. Jetzt kommen wir drei Jahre später mit diesem Stromversorgungsgesetz, mit einer neuen Vorlage. Daher ist es jetzt wichtig, dass wir diesem Volksentscheid aus dem Jahre 2002 Rechnung tragen.

Es ist wirklich ein sinnvoller und guter Kompromiss, wenn man sagt, man macht es in zwei Schritten, zuerst die Grosskunden, dann die Endverbraucher, und nach fünf Jahren, nach dem Sammeln von Erfahrungen, kann man dann allenfalls noch einmal - mit einem fakultativen Referendum - Ja oder Nein zur vollen Liberalisierung sagen. Wer den Entscheid von 2002 demokratiepolitisch wirklich respektieren will, sagt Ja zu diesem fakultativen Referendum. Alles andere, ohne dieses Referendum in fünf Jahren, führt dazu, dass das Referendum de facto von jenen provoziert wird, die den Volksentscheid aus dem Jahre 2002 nicht respektieren wollen. Dann ist es so weit - darüber müssen wir uns im Klaren sein -, auch ohne explizite Referendumsdrohung hier im Saal.

In dem Sinne bitte ich Sie wirklich, der Mehrheit der Kommission zuzustimmen und damit auch der Linie des Ständerates, die sehr vernünftig ist, zu folgen.

Herr Messmer, da Sie gerade im Raum sind: Der Ständerat hat eine klare Position; ich weiss nicht, ob Sie davon ausgehen, dass die Mehrheit des Ständerates und alle hier in diesem Raum Gewerkschaftsmitglieder oder Gewerkschaftsvertreter sind. Ich würde Sie bitten, in Zukunft nicht mehr mit dieser Argumentation vor diesen Rat zu treten und vor allem zu respektieren, dass auch ein Mitglied des Rates, das nicht ständiges Mitglied der Kommission ist, eine Position hier im Plenum vertreten kann.

Chevrier Maurice · Mit-M · Nationalrat · Wallis · Christlichdemokratische Fraktion

Nous voilà à l'un de ces articles clefs de voûte, l'un de ces articles symboles dont l'acceptation ou le refus pourrait sceller le sort de tout le paquet énergétique. Alors, ne prenons pas le risque d'un référendum immédiat et d'une réaction émotionnelle, épidermique des citoyens consommateurs. Tentons l'ouverture, puisque nous y croyons. Si l'expérience s'avère positive, il n'y aura pas de référendum et l'affaire sera classée. Par contre, si elle se révèle néfaste, permettons au peuple le moment venu, c'est-à-dire dans cinq ans, de se prononcer sur l'arrêté fédéral qui promulguera l'entrée en vigueur des articles 7 et 13 alinéa 4 lettre b, synonymes d'ouverture totale du marché.

Le groupe démocrate-chrétien soutient la version de la majorité. Je crois que nous devons donner ce gage de confiance à la population.

Je vous invite à suivre la majorité.

Menétrey-Savary Anne-Catherine · Mit-F · Nationalrat · Waadt · Grüne Fraktion

D'habitude, les instruments de la démocratie sont l'objet de toutes les attentions et on en parle avec infiniment de respect. En l'occurrence, celui qui est prévu à cet article, soit un référendum après cinq ans, n'a pas bénéficié de ce discours élogieux. Il a même été traité d'absurdité, de couleuvre à avaler. C'est curieux venant de gens qui ne cessent de brandir les droits populaires comme l'arme suprême de la démocratie!

A notre avis, ce référendum facultatif est nécessaire pour plusieurs raisons. C'est d'abord une sorte de garde-fou qui oblige les acteurs économiques, les entreprises électriques, d'être prudents dans leur stratégie de marketing ou dans leurs opérations plus ou moins périlleuses. Il est surtout nécessaire pour rassurer les adversaires des libéralisations, et ceux-ci restent nombreux. En dehors de ce Parlement, de nombreux citoyens qui n'ont pas suivi toutes les péripéties de cette loi en élaboration ni tous les efforts consentis pour la faire aboutir, n'ont pas du tout le sentiment, comme certains d'entre nous peuvent l'avoir, que les réticences se sont estompées. Leur opposition à toute libéralisation reste vive. Beaucoup de collègues de ce Parlement la sous-estiment gravement. On l'a vu aussi à propos de la Poste ou de Swisscom. A cet égard, d'ailleurs, c'est peut-être moins la promesse d'un référendum qui compte ici que la signification qu'aurait sa suppression.

En effet, de quoi les partisans de la loi ont-ils si peur? Pourquoi ont-ils peur au point de refuser que le peuple se prononce? Sont-ils si peu sûrs d'eux-mêmes, sont-ils si peu sûrs du système qu'ils souhaitent mettre en place? Voila des questions qui, inévitablement, éveillent la méfiance.

Une autre raison de prévoir ce référendum réside dans le caractère évolutif du marché de l'électricité. On l'a vérifié jusqu'ici avec l'important changement de perspective entre cette loi et la loi sur le marché de l'électricité. J'en ai parlé auparavant.

Et ces prochaines années, les choses pourraient encore beaucoup changer. Ne voit-on pas des pays qui ont ouvert leur marché et qui aujourd'hui le regrettent et s'en mordent les doigts? Prévoir cette possibilité de référendum, c'est juste signifier que ce domaine est relativement mouvant, que des mutations sont en cours, notamment sur l'aspect géopolitique de l'approvisionnement en énergie, et que des évolutions non souhaitables, notamment sur les prix ou sur les investissements nécessaires, peuvent justifier une réorientation de cette politique. Cela n'est pas déshonorant, cela n'est pas vexatoire, c'est juste prudent.

Rassurer, donner confiance, laisser la porte ouverte pour de nouvelles options, c'est à tout cela que sert cette disposition, c'est pourquoi nous vous recommandons de maintenir la clause prévoyant le référendum facultatif.

Theiler Georges · Mit-M · Nationalrat · Luzern · Freisinnig-demokratische Fraktion

Die FDP-Fraktion unterstützt den Minderheitsantrag Keller, das heisst das Streichen der Referendumsunterstellung. Warum? Schon aus rein grundsätzlichen Erwägungen sind solche Doppelreferenden in der gleichen Vorlage sehr problematisch und schlecht. Sie führen nicht zu mehr Rechtssicherheit, sondern zu Unsicherheit, und sie können möglicherweise auch zu Rechtsungleichheit führen. Wenn wir heute einem Teil, nämlich der Wirtschaft, die Öffnung zubilligen, ohne aber sicher zu sein, dass später dann auch die Privaten dazukommen, so führt dies zu dieser Unsicherheit. Bei Annahme eines allfälligen Referendums - was ich nicht glaube, aber theoretisch doch sein könnte - würde das eben zu Rechtsungleichheit führen. Dann hätten wir die Wirtschaft, die von dieser Öffnung profitiert, und die Privaten, die eben nicht profitieren. Das dürfen wir schon gar nicht riskieren.

Was die zeitliche Dimension der Umstellung für die Elektrizitätswirtschaft anbelangt, haben wir sehr viel Verständnis gehabt, wir haben auch genügend Zeit eingeräumt; wir haben jetzt noch einmal zwei Jahre gebraucht, bis wir dieses Gesetz dort hatten, wo wir jetzt stehen. Jetzt gibt es keinen Grund, hier an dieser Umstellung noch irgendwie herumzudoktern und noch einmal das Volk zu befragen.

Was diesen vielangerufenen Kompromiss anbelangt, so muss ich Ihnen einfach sagen: Dieser Kompromiss ist ohne die FDP-Fraktion zustande gekommen; wir waren nicht dabei. Es war eine Expertenkommission, die sich hier in eine politische Frage zum Zweiphasensystem eingemischt hat. An diesen Kompromiss fühle ich mich in keiner Art und Weise gebunden. Herr Daguet, da können Sie den Kopf noch so lange schwenken, das gibt höchstens Kopfschmerzen. Aber wenn Sie hier vorne dann noch behaupten, das Volk hätte irgendetwas in dieser Angelegenheit beschlossen, dann stimmt das schon gar nicht; das Volk hat doch noch nie eine Zweistufigkeit beschlossen oder abgelehnt - das ist eine völlig neue Erfindung von Ihnen. Ich meine, dass wir hier in diesem Rat jene sind, welche die Kompromisse schliessen. Wir haben jetzt der Netzgesellschaft in der Form, wie Sie sie wollten, zugestimmt, bei den erneuerbaren Energien helfe ich Ihnen auch, aber irgendwann müssen auch Sie aufseiten der Gewerkschaften einen Schritt tun und auf uns zukommen.

Ich war immer der Meinung, diese Zweistufigkeit sei falsch, und Sie, Herr Bundespräsident Leuenberger, haben mich an der Kommissionssitzung vollends überzeugt. Sie haben Folgendes gesagt: "Ich bin absolut davon überzeugt, dass in fünf Jahren niemals das Referendum ergriffen werden wird, weil der Prozess faktisch dann so weit fortgeschritten ist, dass er auch über ein Referendum nicht mehr rückgängig gemacht werden könnte." Ja bitte, wenn das stimmt, muss man wirklich kein Referendum ergreifen; dann kann man das Ganze ja nicht mehr rückgängig machen, also ist ein Referendum obsolet. Also würden wir das Volk sogar an der Nase herumführen, wenn wir mit einer solchen Vorlage kämen.

Zum guten Schluss: Einmal mehr habe ich bei diesem Gesetz das Gefühl, die Konsumentinnen und Konsumenten seien völlig egal. Es geht doch darum, dass gerade auch sie von dieser Öffnung profitieren können und dass sie eine Wahlmöglichkeit haben sollen, von wem sie in Zukunft den Strom beziehen wollen. Das ist doch eine Möglichkeit, die jedermann nutzen kann; aber er kann es auch lassen. Das ist Demokratie pur, wenn jeder für sich allein wählen kann, was er eigentlich will. Deshalb ist doch eine Volksabstimmung in dieser Angelegenheit überflüssig.

Ich bitte Sie, bei Artikel 30 Absatz 2 Buchstabe c der Minderheit Keller zuzustimmen.

Aeschbacher Ruedi · Mit-M · Nationalrat · Zürich · EVP/EDU Fraktion

Wer hat denn, Herr Theiler, Angst vor dem Volk in der "Demokratie pur", wie Sie gesagt haben? Ich verstehe nicht, dass man, wenn man ein gutes Gesetz macht - und wir sind nun wirklich daran, ein tragfähiges Gesetz zu machen -, solche Angst vor einem Referendum haben sollte, das man als Möglichkeit in dieses Gesetz hineinschreibt. Es kann doch nicht sein, dass Sie die Ergebnisse der Abstimmung vom Jahr 2002 einfach vergessen und sagen: Man hat mit uns nicht gesprochen. Ich nehme an, jene freisinnigen Kollegen, die die Minderheit unterstützen möchten, haben auch zur Kenntnis genommen, dass das Vorgehen aus dem Jahr 2002 eben nicht zum Ziel geführt hat und dass es zwei wesentliche Punkte waren, die dafür ein zu grosses Hindernis waren.

Es geht jetzt darum, auch im Sinne einer Vertrauensbildung gerade gegenüber den damaligen Siegern zu zeigen, dass wir bereit sind, auch die Erfahrungen einfliessen zu lassen, die wir mit diesem Gesetz in den nächsten Jahren machen. Wenn wir alle, die hier jetzt zu Minderheiten und Mehrheiten gesprochen haben und nachher entscheiden werden, der Überzeugung sind, wir könnten diesem Gesetz guten Mutes zustimmen - es hat hier und da vielleicht die eine Klippe, die man lieber nicht gehabt hätte, aber es sind jetzt überall Kompromisse gemacht worden -, wenn Sie also die Meinung vertreten, dieses Gesetz würden Sie am Schluss akzeptieren, dann müssen Sie doch auch die Grösse und die Bereitschaft haben, vor dem Volk zu diesem Gesetz zu stehen. Weil diese Vertrauensbildung eben in diesen Punkten und in diesen Abläufen, die wir beim EMG und bei der Neuauflage nun gehabt haben, wichtig ist, möchte ich Sie doch dringend bitten, der Mehrheit zu folgen und die Möglichkeit des Referendums hier einzubauen. Haben Sie keine Angst vor dem Volk, wenn Sie gute Arbeit machen!

Leuenberger Moritz · BPR-M · Bundesrat · Zürich

Zuerst an die Adresse der Mehrheit, die sich hier geäussert hat: Es gibt tatsächlich Gründe, die gegen dieses zweite fakultative Referendum sprechen, das will ich nicht bestreiten. Es gibt gute Argumente dagegen, aber bei der politischen Beratung müssen Sie doch auch Elemente berücksichtigen, welche die Chance dieses Gesetzes und des Zieles, das Sie anstreben, nämlich der Liberalisierung, wahren. Da muss ich zunächst sagen: Die Gruppe, die den Kompromiss vorbereitet hat, von dem jetzt viel die Rede gewesen ist, war tatsächlich politisch zusammengesetzt. Natürlich war die Freisinnig-Demokratische Partei als solche nicht dort, aber die Stromwirtschaft war vertreten, die Kantone waren vertreten, und da wimmelte es nur so von freisinnigen Vertretern - das ist ein positiver Ausdruck -, und die haben diesem Kompromiss auch zugestimmt. Sie haben das Recht, hier zu sagen, dass Sie sich nicht gebunden fühlen - kein Problem -, aber auch andere politische Parteien waren als solche nicht in dieser vorbereitenden Gruppe.

Das Argument, dass dieses zweite fakultative Referendum etwas Wichtiges ist, hat auch den Bundesrat überzeugt. Sie wissen, dass Ihnen der Bundesrat - in seiner jetzigen Zusammensetzung - dieses zweite fakultative Referendum vorgeschlagen hat.

Ich möchte Ihnen noch etwas Zweites sagen: An und für sich geht es ja um eine Art Bewährungsprobe für dieses Gesetz. Wir sind ja alle überzeugt, dass es so, wie es nun ausformuliert ist, nicht zu einer Lücke in der Versorgungssicherheit führen wird, Sie beschwören das ja alle zu Recht, und dass es auch auf Konsumentenseite keine Opfer geben wird. Wenn Sie davon überzeugt sind und bleiben, können Sie auch den Mut haben, in fünf Jahren ein fakultatives Referendum vorzusehen. Deswegen habe ich in der Kommission gesagt - ich wiederhole es hier -: Wer keine Angst vor den Folgen dieses Gesetzes hat, muss auch keine Angst haben, dass dereinst das Referendum ergriffen würde. Ich bin absolut überzeugt, dass das Referendum niemals ergriffen würde. Falls es ergriffen würde, müsste niemand Angst haben, dass es gutgeheissen würde. Da müssten die Folgen dieses Gesetzes schon sehr katastrophal sein, und davon gehen wir alle nicht aus.

Es kommt noch ein letztes Argument: Der Ständerat hat dieser Lösung einstimmig zugestimmt.

Von daher ersuche ich Sie, diese wichtige Differenz nicht zu schaffen.

Reymond André · Mit-M · Nationalrat · Genf · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei

Il s'agit ici de la question du référendum facultatif entre les deux phases d'ouverture du marché. La commission préconise, à une très courte majorité de 12 voix contre 11, la voie du référendum qui peut être considérée comme un geste en faveur du non du souverain à la loi sur le marché de l'électricité.

La majorité est convaincue de créer ainsi un projet à même de passer le cap du référendum et de recueillir l'appui des syndicats. Cela dit, une forte minorité s'oppose au référendum. Elle craint, en cas de succès du référendum contre la deuxième étape de l'ouverture du marché, une libéralisation partielle définitive qui pénaliserait clairement les clients captifs. Cette minorité fait observer que le modèle à option avec approvisionnement de base garanti constitue à lui seul un instrument efficace prenant suffisamment en compte le souci de la population de voir assuré l'approvisionnement en énergie. Avec ce modèle, les ménages et les PME dont la consommation annuelle est inférieure à 100 mégawattheures pourront choisir s'ils veulent participer au marché ou être approvisionnés, comme c'est le cas maintenant, par une centrale électrique locale. Les centrales électriques seront tenues de continuer à livrer les ménages raccordés à leur réseau qui n'optent pas pour un changement de fournisseur. Qui plus est, le marché européen de l'électricité est ouvert à tous, aux clients commerciaux depuis juillet 2004, et il le sera au plus tard le 1er juillet 2007 pour tous les ménages.

En conséquence, une clause prévoyant le référendum facultatif ne ferait pas droit à la compatibilité européenne, notion si importante pour les entreprises d'approvisionnement en énergie suisse opérant dans l'espace de l'Union européenne.

Bugnon André · 1VP-M · Nationalrat · Waadt · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei

Le groupe UDC communique qu'il soutient la proposition de la minorité.

Abstimmung

Abstimmung - Vote

Für den Antrag der Mehrheit .... 92 Stimmen

Für den Antrag der Minderheit .... 79 Stimmen

Verfahrensbeitrag

Änderung bisherigen Rechts

Modification du droit en vigueur

Ziff. 1a Titel

Antrag der Kommission

Bundesgesetz über die Mehrwertsteuer vom 2. September 1999

Ch. 1a titre

Proposition de la commission

Loi fédérale du 2 septembre 1999 régissant la taxe sur la valeur ajoutée

Angenommen - Adopté

Ziff. 1a Art. 27

Antrag der Kommission

Titel

Optionen für die Steuerpflicht

Abs. 1

Zur Wahrung der Wettbewerbsneutralität oder zur Vereinfachung der Steuererhebung können sich Unternehmen und Organisationseinheiten, welche die Voraussetzungen der Steuerpflicht nach Artikel 21 Absatz 1 nicht erfüllen oder nach Artikel 25 Absatz 1 von der Steuerpflicht ausgenommen sind, unter den von der Eidgenössischen Steuerverwaltung festzusetzenden Bedingungen der Steuerpflicht freiwillig unterstellen.

Abs. 2

Einen Rechtsanspruch auf freiwillige Unterstellung unter die Steuerpflicht haben insbesondere:

a. jene Unternehmen, die eine Tätigkeit aufgenommen haben, welche darauf ausgerichtet ist, spätestens innert fünf Jahren im Inland regelmässig steuerbare Jahresumsätze von mehr als 250 000 Franken zu erzielen. Die Steuerpflicht beginnt mit der Aufnahme der Tätigkeit;

b. Organisationseinheiten, die Preise zwischen verschiedenen Akteuren in einem System ausgleichen. Eine solche Organisationseinheit ist insbesondere die unabhängige Stelle gemäss Artikel 5a der Energieverordnung vom 7. Dezember 1998.

Ch. 1a art. 27

Proposition de la commission

Titre

Options pour l'assujettissement

Al. 1

Pour préserver la neutralité concurrentielle ou simplifier la perception de l'impôt, les entreprises et les unités organisationnelles qui ne remplissent pas les conditions d'assujettissement fixées à l'article 21 alinéa 1 ou qui sont exemptées de l'assujettissement en vertu de l'article 25 alinéa 1 peuvent s'y assujettir à titre volontaire, aux conditions fixées par l'Administration fédérale des contributions.

Al. 2

Ont en particulier droit à l'assujettissement volontaire:

a. les entreprises qui se sont lancées dans une activité visant à réaliser, sur le territoire suisse et au plus tard dans les cinq ans à venir, un chiffre d'affaires annuel imposable dépassant régulièrement 250 000 francs. L'assujettissement commence avec le début de l'activité;

b. les unités organisationnelles qui compensent les prix entre les différents acteurs d'un système. Est considéré comme une telle unité organisationnelle notamment l'organisme indépendant visé à l'article 5a de l'ordonnance du 7 décembre 1998 sur l'énergie.

Lustenberger Ruedi · Mit-M · Nationalrat · Luzern · Christlichdemokratische Fraktion

Der Ständerat hat der Kommission des Nationalrates eine Hausaufgabe mitgegeben, zumal er festgestellt hat, dass eine Änderung des Mehrwertsteuergesetzes nötig sei. Unsere Kommission hat diese Hausaufgabe insofern gelöst, als sie Ihnen nun in Artikel 27 eine Formulierung vorschlägt, die dem Wunsch und den Intentionen des Ständerates Rechnung trägt. Es ist die Formulierung der Verwaltung, sie wurde kommentarlos und oppositionslos von Ihrer Kommission bestätigt.

Es geht um Folgendes: Im Rahmen der Mehrkostenfinanzierung und im Rahmen der Überwälzung dieser Mehrkosten über die unabhängige Stelle gemäss Energiegesetzgebung kommt es zu einer unerwünschten sogenannten Taxe occulte. Diese resultiert unter anderem aus dem Umstand, dass die unabhängige Stelle nicht mehrwertsteuerpflichtig ist. Das ist der Grund dieser Änderung. Die Formulierung wird, wenn Sie sie so gutheissen, von der UREK des Ständerates zusammen mit der Verwaltung noch einmal überprüft.

Egerszegi-Obrist Christine · P-F · Nationalrat · Aargau · Freisinnig-demokratische Fraktion

Angenommen - Adopté

Ziff. 1 Art. 8

Antrag der Kommission

Festhalten

Antrag Amherd

Zustimmung zum Beschluss des Ständerates

Schriftliche Begründung

Artikel 8 des Wasserrechtsgesetzes (WRG) enthält eine Bewilligungspflicht für die Ableitung von Wasser und die Abgabe der aus einem Gewässer erzeugten elektrischen Energie ins Ausland.

Die Bewilligung darf nur erteilt werden, wenn das öffentliche Wohl durch die Ausfuhr nicht beeinträchtigt wird, und nur so weit, als voraussichtlich das Wasser oder die elektrische Energie für die Zeit der Bewilligung im Inland keine angemessene Verwendung findet.

Angesichts der Bedeutung des Wassers - seine Bedeutung wird in Zukunft noch steigen - muss dafür gesorgt werden, dass der Export nicht erst in Krisenfällen bewilligungspflichtig wird. Die in Artikel 8 festgelegte Bewilligungspflicht bildet ein strategisches Instrument in der Hand des Bundes, welches nicht leichthin im Zuge der Globalisierung aufgegeben werden darf.

Ich bitte Sie daher, sich dem einstimmigen Beschluss des Ständerates anzuschliessen.

Antrag Pedrina

Zustimmung zum Beschluss des Ständerates

Schriftliche Begründung

Die Kommission hat im Rahmen des Stromversorgungsgesetzes auch Artikel 8 des Wasserrechtsgesetzes (WRG) gestrichen; dies, obwohl der Ständerat einstimmig diesen Artikel beibehalten wollte und ohne dass in der Kommission das Thema besonders vertieft worden ist. Ich stelle daher den Antrag, dem Ständerat zu folgen, diesen Artikel beizubehalten und hier keine unnötige Differenz zum Ständerat zu schaffen.

Der Verweis des Bundesrates auf das Instrument des Landesversorgungsgesetzes vom 8. Oktober 1982, das Kompetenzen für Ausfuhrbeschränkungen in Artikel 28 verankert hat, ist untauglich: Das Problem beschränkt sich nicht auf die vom Gesetz anvisierten "schweren Mangellagen" (gemäss Art. 1), sondern betrifft eine potenziell ständig instabile Situation, die nicht über kurzfristige Notmassnahmen vernünftig gelöst werden kann.

Artikel 8 WRG besagt Folgendes:

Absatz 1: Die Ableitung von Wasser und die Abgabe der aus einem Gewässer erzeugten elektrischen Energie ins Ausland bedürfen der Bewilligung des Departementes.

Absatz 2: Die Bewilligung soll nur erteilt werden, wenn das öffentliche Wohl durch die Ausfuhr nicht beeinträchtigt wird, und nur so weit, als voraussichtlich das Wasser oder die elektrische Energie für die Zeit der Bewilligung im Inland keine angemessene Verwendung findet.

Absatz 3: Sie wird auf bestimmte Dauer und unter den vom Departement festzustellenden Bedingungen erteilt, kann aber jederzeit aus Gründen des öffentlichen Wohls gegen Entschädigung widerrufen werden. Die Entschädigung bestimmt sich nach der Bewilligung oder, falls diese nichts darüber enthält, nach billigem Ermessen.

Dieser Artikel bezweckt somit die Sicherung der Inlandversorgung durch Energie aus Wasserkraft.

Dieser Artikel stellt - wie der Ständerat zu Recht ausführt - ein strategisches Instrument unseres Landes dar und verhindert insbesondere eine spekulative Vereinnahmung der einheimischen Wasserkräfte durch ausländische Investoren und Konzerne. Würde auf diesen Artikel verzichtet, wie dies die Kommission will, so ist die Konsequenz, dass die einheimischen Behörden in Bezug auf den Export von Energie aus Wasserkraft letztlich keine konkreten, auf Bundesrecht beruhenden Handlungskompetenzen mehr besitzen. Hinzu kommt, dass die Wasserhoheit und die Wassernutzungsrechte gemäss Artikel 76 der Bundesverfassung nicht nur dem Bund, sondern auch den Kantonen zustehen!

Anstelle des aktiven Rechtes, eine Bewilligung zu erteilen oder bei Blackouts oder Gefahr für den Service public die Bewilligung zu verweigern, tritt ein schwaches Bittschreiben an die allfällig betroffenen EU-Stromkonzerne, die sich gewiss nicht zweimal bitten lassen, ihre "Handlungsrechte" im Interesse ihrer Konzerne zu sichern! Die Handlungs- und Einflussmöglichkeiten der Schweiz und unserer 26 Kantone über das Strategische werden so unnötig und massiv eingeschränkt.

Es droht daher - wie dies in anderen Ländern schon als grosses Problem erkannt wird - letztlich die Spekulation mit der Wassernutzung in unserem Land. Die Schweiz als Wasserschloss Europas würde dadurch ins Visier ausländischer Energieproduktions- und -vertriebskonzerne geraten. Die Wasserkraftnutzung ist aber für die Bergkantone von zentraler Bedeutung. Aus diesem Grund braucht es einen klaren Schutz im Sinne einer klaren und sicheren Aufsicht gemäss Artikel 8 WRG, wie er heute besteht.

Die Kontrolle über die Wasserkraft in unserem Land ist aber auch für die zukünftige Inlandversorgung von grösster Bedeutung. Wir dürfen daher nicht ohne Not dieses zentrale Instrument aus den Händen geben. Das Votum von Ständerat Carlo Schmid war daher auch überaus deutlich: "Angesichts der Bedeutung des Wassers - seine Bedeutung wird in Zukunft noch steigen - ist aus Sicht der Kommission dafür Sorge zu tragen, dass der Export nicht erst in Krisenfällen bewilligungspflichtig wird. Hier handelt es sich um ein strategisches Instrument in der Hand des Bundes, das er nicht leichthin aufgeben sollte. Die Kommission ist daher der Auffassung, dass Artikel 8 WRG nicht aufgehoben werden soll."

Zusammenfassend: Vorsorglich - dank alter Regelung - billig disponieren ist viel besser, als nachträglich mit Notmassnahmen - über das Landesversorgungsgesetz - teuer flicken zu müssen.

So bitte ich Sie, dem Ständerat zu folgen und diese Differenz auszuräumen.

Ch. 1 art. 8

Proposition de la commission

Maintenir

Proposition Amherd

Adhérer à la décision du Conseil des Etats

Proposition Pedrina

Adhérer à la décision du Conseil des Etats

Präsidentin (Egerszegi-Obrist Christine, Präsidentin): Herr Bundespräsident Leuenberger verzichtet auf das Wort.

Reymond André · Mit-M · Nationalrat · Genf · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei

L'article 8 de la loi sur l'utilisation des forces hydrauliques fait état de deux autorisations obligatoires. L'une concerne l'exportation de courant produit par la force hydraulique, la seconde porte sur la dérivation d'eau à l'étranger. L'autorisation ne peut être accordée que si l'exportation en question n'est pas contraire à l'intérêt public et qu'il n'est pas à prévoir que l'eau ou l'énergie électrique trouveront une utilisation convenable en Suisse dans le temps pour lequel l'autorisation est demandée.

Le Conseil fédéral et le Conseil national estiment qu'il est possible de lever les deux obligations. Toutefois, le Conseil des Etats voit dans ces autorisations un instrument stratégique à la disposition de la Confédération, auquel celle-ci ne devrait pas renoncer sans autre forme de procès. Il a donc renoncé à biffer l'article 8.

En l'espèce, la commission prône le maintien, et ce pour les raisons suivantes: d'abord, cette disposition est dépassée. A l'époque où elle a été introduite dans la loi sur l'utilisation des forces hydrauliques, c'est-à-dire il y a près de nonante ans, l'opinion dominante était que le courant produit en Suisse devait y être consommé et que toute exportation de courant à l'étranger requérait une autorisation. Puis, à mesure que l'échange et le commerce de courant croissaient, cette disposition a perdu de son importance et de sa justification. Face à certaines situations d'urgence dans lesquelles cet article 8 pourrait encore s'appliquer de façon judicieuse, le Conseil fédéral a, en vertu de l'article 28 alinéa 1 de la loi sur l'approvisionnement en électricité, la compétence d'édicter des restrictions à l'exportation.

A cela s'ajoute un deuxième aspect dans la nouvelle loi sur l'énergie nucléaire: le principe de l'autorisation obligatoire a été supprimé pour le courant d'origine nucléaire. Si vous maintenez l'article 8, seule subsistera l'autorisation obligatoire d'exportation de courant issu de la force hydraulique, ce qui est illogique.

A propos de l'autorisation requise pour la dérivation d'eau à l'étranger, à l'origine il s'agissait, là encore, de garantir l'approvisionnement du pays. Cependant, les captages d'eau destinés à la production de courant électrique requièrent en toutes circonstances une concession d'exploitation des eaux. L'autorité qui la délivre dispose, grâce à cet instrument, d'un pouvoir correcteur. Aussi l'article 8 de la loi sur l'utilisation des forces hydrauliques peut-il être abrogé sans aucun scrupule.

Leuenberger Moritz · BPR-M · Bundesrat · Zürich

Weil ich mich vorher nicht gemeldet habe: Ich möchte festhalten, dass die Kommission dem Bundesrat zustimmt und dass der Bundesrat eben derselben Meinung ist, wie sie soeben von Herrn Reymond zum Ausdruck gebracht worden ist.

Abstimmung

Abstimmung - Vote

Für den Antrag Amherd/Pedrina .... 96 Stimmen

Für den Antrag der Kommission .... 75 Stimmen

Egerszegi-Obrist Christine · P-F · Nationalrat · Aargau · Freisinnig-demokratische Fraktion

Ich benütze die Gelegenheit, um Herrn Peter Föhn ganz herzlich zum Geburtstag zu gratulieren; ich wünsche ihm alles Gute. (Beifall)

Verfahrensbeitrag

Ziff. 2 Art. 1

Antrag der Mehrheit

Abs. 3

Zustimmung zum Beschluss des Ständerates

Abs. 4

.... bis zum Jahr 2030 um mindestens 2000 Gigawattstunden gegenüber 2000 ....

Abs. 5

Zustimmung zum Beschluss des Ständerates

Antrag der Minderheit I

(Steiner, Bigger, Hegetschweiler, Keller, Kunz, Messmer, Reymond, Rutschmann, Stahl, Theiler)

Abs. 5

Streichen

Antrag der Minderheit II

(Aeschbacher, Bäumle, Bruderer, Menétrey-Savary, Rechsteiner-Basel, Stump, Wyss)

Abs. 5

Der Endenergieverbrauch pro Einwohner muss bis 2030 linear um 15 Prozent auf den heutigen Stand gesenkt werden.

Ch. 2 art. 1

Proposition de la majorité

Al. 3

Adhérer à la décision du Conseil des Etats

Al. 4

.... d'ici à 2030, de 2000 gigawattheures au moins par rapport à la production de l'an 2000.

Al. 5

Adhérer à la décision du Conseil des Etats

Proposition de la minorité I

(Steiner, Bigger, Hegetschweiler, Keller, Kunz, Messmer, Reymond, Rutschmann, Stahl, Theiler)

Al. 5

Biffer

Proposition de la minorité II

(Aeschbacher, Bäumle, Bruderer, Menétrey-Savary, Rechsteiner-Basel, Stump, Wyss)

Al. 5

La consommation énergétique finale par habitant doit être réduite linéairement de 15 pour cent d'ici 2030.

Steiner Rudolf · Mit-M · Nationalrat · Solothurn · Freisinnig-demokratische Fraktion

Gemäss dem Beschluss des Ständerates soll der Energieverbrauch der privaten Haushalte bis zum Jahr 2030 mindestens auf dem Niveau zum Zeitpunkt des Inkrafttretens dieser Bestimmung stabilisiert werden; voraussichtlich ist es der 1. Januar 2008. Ich frage mich nun wirklich, wie der Ständerat dazu kommt, eine solche Bestimmung in die Vorlage aufzunehmen, wie er dazu kommt, einseitig auf dem Buckel der Haushalte Bestimmungen zu erlassen, wonach der Energiebedarf bis 2030 stabilisiert werden soll. Industrie und Gewerbe werden ausser Acht gelassen. Wenn man schon solche Bestimmungen will, dann, meine ich, müssten sämtliche Energieverbraucher einbezogen werden.

Es kommt dazu, dass diese Stabilisierung des Endverbrauchs gemäss Ständerat überhaupt keine Rücksicht auf die demografische, auf die gesellschaftliche Entwicklung vom 1. Januar 2008 an, also ab dem Inkrafttreten des Gesetzes, bis im Jahr 2030 nimmt. Die demografische Entwicklung ist das eine, die gesellschaftliche das andere. Denken Sie daran, wie Sie zu Hause mit Energie umgehen. Denken Sie an den steigenden Strombedarf: Zunahme von 2 Prozent pro Jahr. Das wird auch in Zukunft so bleiben.

Etwas Weiteres ist die Tatsache, dass vom Endenergieverbrauch gesprochen wird; aber was dieser Endenergieverbrauch tatsächlich ist, wird nicht spezifiziert. Auch die Gebäudehülle und andere Faktoren sind entscheidend. Entscheidend ist auch die Frage, woher die Energie kommt. Ist es "saubere" Energie, die den Endverbrauch beeinflusst, ist es "schmutzige" Energie? Sie können noch weitere Auflagen machen. Das Ganze ist nicht spezifiziert und derart schwammig, dass es keinen Eingang in diese Gesetzgebung finden darf.

Es kommt noch etwas ganz Wesentliches dazu: Wie Sie wissen, arbeitet der Bundesrat derzeit an den Energieperspektiven. Ein Teil ist bereits publiziert, der nächste Teil wird nächsthin publiziert. Wir werden ohne Zweifel die Gelegenheit haben, in diesem Rat über die Energieperspektiven des Bundes zu diskutieren. Ich denke, dannzumal wird der Zeitpunkt gekommen sein, dass wir darüber debattieren können, ob und wann, mit welchen Mitteln, auf welcher zeitlichen Achse der Energiebedarf der Schweizerinnen und Schweizer stabilisiert oder gar reduziert werden soll - aber nicht nur bei den Haushalten, sondern auch bei Gewerbe und Industrie. Für mich macht eine Bestimmung zum heutigen Zeitpunkt in dieser Gesetzgebung - letztlich geht es immer noch im weiteren Sinne um das Stromversorgungsgesetz - keinen Sinn.

Ich bitte Sie, meinen Minderheitsantrag zu unterstützen.

Aeschbacher Ruedi · Mit-M · Nationalrat · Zürich · EVP/EDU Fraktion

Wir sind hier bei den Zielen im Energiegesetz. Bei diesen Zielen hat der Ständerat nun klar eine Zielsetzung bis ins Jahr 2030 so formuliert, dass eine Stabilisierung des Energieverbrauchs bei den privaten Haushalten auf dem Niveau zum Zeitpunkt des Inkrafttretens dieser Bestimmung stattfinden solle. Ich bin der Meinung, wenn man eine Bestimmung ins Gesetz schreibt, dann soll diese Bestimmung eigentlich prospektiv sein in der Weise, dass man davon ausgehen muss, dass die Energie - und es geht um die Gesamtenergie - in zwanzig bis fünfundzwanzig Jahren nicht mehr in so reichlichem Masse zur Verfügung steht und dass das Energiesparen und die Energieeffizienz hier eigentlich zum Ausdruck kommen müssten. Das sind zwei Handlungsmöglichkeiten, die wir haben, um dem abzusehenden Energieengpass zu entgehen. Hier hätte man ein Signal setzen können.

Mit der Minderheit II hätte ich dieses Signal setzen wollen. Nun stelle ich aber fest, dass Sie in der Abstimmung zuerst zwischen der Minderheit I (Steiner) und der Mehrheit entscheiden müssten. Damit gefährdet man tatsächlich die Mehrheit. Aus taktischen, nicht aus inhaltlichen Gründen ziehe ich daher meinen Minderheitsantrag zurück, in der Meinung, dass wirklich das Zweitbeste in dieser Situation immer noch die Lösung des Ständerates ist und dass man mindestens bei dieser Lösung bleiben sollte.

Der Antrag der Minderheit II ist damit zurückgezogen.

Menétrey-Savary Anne-Catherine · Mit-F · Nationalrat · Waadt · Grüne Fraktion

Je suis évidemment particulièrement déçue que Monsieur Aeschbacher retire sa proposition de minorité II; en même temps je le comprends et je vois que nous en sommes réduits à des positions minimalistes, alors que dans son précédent projet, le Conseil fédéral nous proposait bel et bien une réduction de la consommation de 15 pour cent et que maintenant, d'une manière que je trouve quand même un peu lâche et regrettable, nous en restons timidement à la stabilisation.

Il est vrai que s'il semble qu'il soit devenu parfois possible de trouver des majorités pour promouvoir les énergies renouvelables, il semble que ce soit vraiment beaucoup plus difficile pour faire passer des objectifs chiffrés en ce qui concerne la réduction de la consommation. Pourtant - et ça, c'est vraiment essentiel pour nous - la politique énergétique doit marcher sur deux jambes. Le spectre de la pénurie ne peut s'estomper que si l'on cherche à la fois de nouvelles ressources et une meilleure efficience. Et s'il est possible, comme le dit le projet de loi, d'augmenter la production d'énergies renouvelables de 5400 gigawatts d'ici 2030 - en réalité, ça pourrait être bien plus - il devrait être au moins possible de réduire d'autant la consommation. Ce serait par exemple le cas en réduisant la voracité des appareils électriques qui, même à l'état de veille, grillent quelque 2800 gigawatts, soit l'équivalent de la centrale de Mühleberg.

Mais le potentiel d'économies ne s'arrête pas là. Je dois reconnaître honnêtement que j'ignorais moi-même à quel point l'énergie grise est importante, et les chiffres sont hallucinants. Ainsi, pour ne prendre qu'un seul exemple, la Fondation suisse de l'énergie estime que 40 pour cent de l'énergie utile est gaspillée en Suisse.

Pourquoi donc, dans ces conditions, certains collègues de la minorité I (Steiner) veulent-ils biffer tout l'alinéa? Comme souvent, ils nous ont expliqué en commission que ces choses ne doivent pas être dites ici, pas dans cette loi, pas comme ça, pas maintenant!

Ils s'opposent notamment à cet alinéa parce que sa portée se limite aux ménages privés; mais il y a fort à parier que s'il visait l'économie, leurs réticences seraient encore plus fortes. On finira par croire que ces collègues qui rejettent toute idée de réduction de la consommation s'alignent sur les producteurs d'électricité, lesquels préfèrent vendre plutôt que d'investir dans des technologies moins dévoreuses de courant. Sur un marché de quelque huit à neuf milliards de francs chaque année, les bénéfices des entreprises d'électricité se situent au-dessus du milliard. Or ce n'est évidemment peut-être pas dans leur poche qu'irait le milliard ou les deux milliards que l'efficience énergétique nous permettrait d'économiser.

Je l'ai dit, la majorité de la commission, qui se rallie à la décision du Conseil des Etats, manque à notre avis par trop d'ambition. Mais peut-être bien qu'aujourd'hui on n'arrivera pas à aller plus loin. Nous allons suivre l'évolution descendante du projet à partir de sa première version qui prévoyait de réduire la consommation de 15 pour cent. Or pendant que péniblement on envisage maintenant une simple stabilisation, l'Union européenne, elle, vient de présenter son programme d'action avec une réduction de 20 pour cent d'ici à 2020. Nous sommes décidément à la traîne!

Nous reviendrons plus tard sur quelques mesures de réduction de la consommation aux articles 8 et 9 et aussi et à l'article 7a sur les mesures qui permettent de financer les recherches et les appels d'offres en matière d'efficience énergétique.

Pour le moment, étant donné que la proposition Aeschbacher a été retirée, le groupe des Verts soutient la proposition de la majorité.

Hegetschweiler Rolf · Mit-M · Nationalrat · Zürich · Freisinnig-demokratische Fraktion

Bei der Energie Verbrauchsziele zu definieren ist an sich richtig, aber wenn schon, dann bitte für alle und nicht nur für die privaten Haushalte. Hat man nur die privaten Haushalte im Visier, weil sich diese am wenigsten wehren können? Mir scheint es so. Ein Mieter zum Beispiel hat sehr wenig Einfluss auf den Energieverbrauch seiner Wohnung, auf jeden Fall viel weniger als ein Gewerbe-, Dienstleistungs- oder Industriebetrieb. Wenn nicht auch dort Verbrauchsziele festgelegt werden - zum Beispiel Wärmebedarf pro Quadratmeter bei Dienstleistungsbetrieben; das wäre ja ohne weiteres möglich -, dann ist das gegenüber den privaten Haushalten ungerecht. Hier müsste man auch berücksichtigen, dass jedes Jahr 40 000 Wohnungen gebaut werden. Das sind in 25 Jahren - das ist etwa der Zeithorizont - eine Million zusätzliche Wohnungen. Den Energieverbrauch will man stabilisieren. Also muss man in dieser Zeit etwa 30 Prozent einsparen, damit man auf dem gleichen Niveau ist wie bei Inkrafttreten des Gesetzes. Mindestens diese Wachstumsproblematik müsste man berücksichtigen und auch dazu stehen.

Die Verbrauchsprognosen sagen, dass in der nächsten Zeit etwa 2 Prozent Energie pro Jahr zusätzlich verbraucht werden. Darum sprechen wir ja auch von Stromlücken usw. Aber nur bei den Privathaushalten Verbrauchsziele festzulegen löst das Problem sicher nicht.

Ich bitte Sie deshalb um Zustimmung zur Minderheit I (Steiner) und um Streichen dieses Passus.

Egerszegi-Obrist Christine · P-F · Nationalrat · Aargau · Freisinnig-demokratische Fraktion

Die SP-Fraktion teilt mit, dass sie den Antrag der Mehrheit unterstützen wird.

Zemp Markus · Mit-M · Nationalrat · Aargau · Christlichdemokratische Fraktion

Die CVP-Fraktion unterstützt hier den Antrag der Mehrheit. Wir sind uns bewusst, dass die Stabilisierung des Energieverbrauchs ein überaus ehrgeiziges Ziel ist, das wir uns hier in diesem Gesetz gegeben haben. Wir dürfen aber die ganze Problematik um die Ressourcenengpässe im fossilen Bereich und die CO2-Problematik nicht vergessen; wir haben viele Möglichkeiten, hier Effizienzmassnahmen einzuführen, wir möchten sie Ihnen ja dann auch in Artikel 7a vorschlagen. Ich bin allerdings froh, dass der Antrag der Minderheit II (Aeschbacher) zurückgezogen wurde. Eine Reduktion um 15 Prozent wäre sicher unrealistisch, dies würde auch das Wirtschaftswachstum verhindern und damit unsere Zukunft gefährden. In dem Sinn ist eine Stabilisierung des Energieverbrauchs ein ehrgeiziges Ziel, das aber anzustreben ist.

Ich bitte Sie hier um Unterstützung des Antrages der Mehrheit.

Kunz Josef · Mit-M · Nationalrat · Luzern · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei

Mit dem neuen Absatz 5 will der Ständerat den Endenergieverbrauch der privaten Haushalte bis zum Jahr 2030 mindestens auf dem heutigen Niveau stabilisieren. Die Mehrheit der Kommission unterstützt das ständerätliche Effizienzziel, die SVP-Fraktion lehnt wie die Minderheit I (Steiner) die Ausdehnung der Vorlage auf den Effizienzbereich klar ab. Das Effizienzziel entspricht einer energiepolitischen Grundsatzfrage und ist sehr weitreichend und einschneidend. Die SVP-Fraktion lehnt es deshalb ab, die Vorlage mitten in der parlamentarischen Beratung dermassen zu erweitern. Zudem ist das Ziel nicht klar formuliert, und vor allem wird nicht gesagt, wie dieses Ziel erreicht werden soll.

Die SVP-Fraktion bietet jedenfalls nicht Hand für einschneidende Massnahmen, unterstützt aber Empfehlungen und Optimierungen des Stromverbrauchs auf allen Stufen. Das Ziel, den Endenergieverbrauch der Haushalte zu stabilisieren, könnte sogar noch auf andere Bereiche ausgedehnt werden. Solche Ziele in ein Gesetz zu schreiben, erachtet die SVP-Fraktion, wie die Minderheit I, als sehr unehrlich und sehr fragwürdig. Wir bauen in der Schweiz, wie schon gesagt wurde, jährlich etwa 40 000 Wohnungen, welche so oder so zusätzliche Energie verbrauchen. Schon diese Tatsache bestätigt, welche Inkonsequenz dieser Bestimmung und auch dem ständerätlichen Beschluss innewohnt.

Wir unterstützen mehr Effizienz, lehnen aber solche Vorgaben klar ab. Ich bitte Sie namens der SVP-Fraktion dringend, den Antrag der Mehrheit abzulehnen und dem Antrag der Minderheit I (Steiner) zuzustimmen.

Leuenberger Moritz · BPR-M · Bundesrat · Zürich

Zunächst hat der Beschluss des Ständerates wirklich einen Nachteil, nämlich den, dass er sich nur auf die Haushalte beschränkt; das ist richtig. In Ermangelung eines besseren Vorschlages beschränken wir uns jetzt aber einmal auf diese Diskussion. Da muss ich festhalten, dass die Frage aufgeworfen wurde, ob das nun eine durchschnittliche Zahl sei. Das heisst: Wenn es im Jahr 2030 sehr viele Haushalte mehr als heute geben sollte, wird dann nur der Durchschnitt pro Haushalt gesenkt, oder müsste, weil es mehr Haushalte gibt, jeder einzelne Haushalt exponentiell weniger verbrauchen als heute? Da kann ich Ihnen Folgendes sagen: Wenn ich dereinst, im Jahre 2030, dieses Gesetz anwenden werde, werde ich es so anwenden, dass es eine durchschnittliche Zahl ist. Aber das sage ich jetzt ausdrücklich zuhanden der Materialien, falls ich in jenem Jahr doch nicht mehr in Funktion sein sollte.

Lustenberger Ruedi · Mit-M · Nationalrat · Luzern · Christlichdemokratische Fraktion

Ich erlaube mir noch eine Vorbemerkung zu diesem Elektrizitätsgesetz. Sie haben festgestellt, dass der Ständerat das Stromversorgungsgesetz und die Änderungen im Energiegesetz wieder zusammengelegt hat, und zwar entgegen der Meinung des Nationalrates anlässlich der ersten Lesung. Es mag demokratiepolitisch durchaus als sogenanntes "Päckli" verstanden werden, und referendumspolitisch wäre es allenfalls sinnvoller, die beiden Vorlagen dem Souverän getrennt vorzulegen. Allerdings hat sich die ganze UREK Ihres Rates davon überzeugen lassen, dass es in der Sache, in der Sachpolitik durchaus vertretbar ist, diese beiden Vorlagen sozusagen zu verheiraten und dann dem Souverän bei einem möglichen Referendum als eine Vorlage zu unterbreiten. Wenn ich sage, die Vorlagen seien zu "verheiraten", dann heisst das, dass sowohl das Stromversorgungsgesetz wie auch die Änderungen im Energiegesetz - von der Interpretation der Auswirkungen her - in einem Teil vielleicht für die Linke und in einem anderen Teil für die Rechte etwas weniger geniessbar sind, aber es macht das Ganze dann eben vor dem Souverän geniessbarer.

Zu diesem Artikel, der jetzt zur Diskussion steht: Die Argumente der Mehrheit wurden hier dargelegt, ich verzichte auf Wiederholungen. Ich möchte Sie einfach noch daran erinnern, dass der Ständerat und mit ihm die Mehrheit Ihrer Kommission damit auch die Grundlage für den Effizienzartikel, für Artikel 7a, schaffen.

Noch eine kurze Bemerkung an Kollega Josef Kunz: Herr Kunz hat gesagt, wir würden hier mitten in der Beratung des Gesetzes etwas einfügen. Das stimmt natürlich nicht. Der Ständerat hat als Zweitrat natürlich immer auch das Recht, neue Elemente in die Gesetzesberatung einzubringen. Das nehmen wir als Nationalrat, wenn wir Zweitrat sind, für uns auch in Anspruch. Diesbezüglich müsste ich diese Bemerkung von Herrn Josef Kunz etwas relativieren.

Reymond André · Mit-M · Nationalrat · Genf · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei

L'article 7a est, comme on le sait, au coeur même de la révision, puisqu'il aborde la question de la rétribution de courant injecté dans les réseaux à prix coûtant. Le Conseil des Etats a procédé à un certain nombre de modifications par rapport à la version du Conseil national. La commission adhère à la proposition du Conseil des Etats sur la plupart des points, quelques autres soulevant toutefois des divergences. C'est ainsi que la majorité de la commission entend prélever un supplément de 0,6 centime, et non pas de 0,5 centime par kilowattheure. Il s'ensuit que le montant annuel disponible pour la rétribution à prix coûtant s'établirait à environ 320 millions de francs.

Egerszegi-Obrist Christine · P-F · Nationalrat · Aargau · Freisinnig-demokratische Fraktion

Monsieur Reymond, vous parlez de l'article 7a alors que nous n'en sommes pas encore là.

Reymond André · Mit-M · Nationalrat · Genf · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei

Très bien, merci, Madame la présidente.

L'alinéa 4 a suscité l'avis d'une autre minorité. Celle-ci veut que le supplément ne puisse pas être répercuté sur les consommateurs finaux pour lesquels le rapport entre les coûts de l'électricité et la valeur ajoutée brute dépasse 10 pour cent.

Egerszegi-Obrist Christine · P-F · Nationalrat · Aargau · Freisinnig-demokratische Fraktion

Der Antrag der Minderheit II (Aeschbacher) wurde zurückgezogen.

Abstimmung - Vote

Für den Antrag der Mehrheit .... 90 Stimmen

Für den Antrag der Minderheit I .... 76 Stimmen

Ziff. 2 Art. 5bis, 6bis, 7

Antrag der Kommission

Zustimmung zum Beschluss des Ständerates

Ch. 2 art. 5bis, 6bis, 7

Proposition de la commission

Adhérer à la décision du Conseil des Etats

Angenommen - Adopté

Ziff. 2 Art. 7a

Antrag der Mehrheit

Titel

Zustimmung zum Beschluss des Ständerates

(die Änderung betrifft nur den französischen Text)

Abs. 1

Zustimmung zum Beschluss des Ständerates

Abs. 2

.... ist Voraussetzung. Der Bundesrat regelt die Einzelheiten, insbesondere die:

....

Abs. 2bis

Der Bundesrat kann wettbewerbliche Ausschreibungen für Effizienzmassnahmen regeln, insbesondere für den rationellen und sparsamen Umgang mit Elektrizität in Gebäuden und Unternehmen.

Abs. 3

.... Elektrizität sowie für die wettbewerblichen Ausschreibungen nach diesem Artikel ....

Abs. 4

Zustimmung zum Beschluss des Ständerates

Abs. 5

.... Absatz 3 darf 0,6 Rappen .... maximal beanspruchen:

....

b. Fotovoltaik:

  • bis maximal 5 Prozent, solange die ungedeckten Kosten 50 Rappen pro Kilowattstunde übersteigen;

  • bis maximal 10 Prozent, solange die ungedeckten Kosten 40 Rappen pro Kilowattstunde übersteigen;

  • bis maximal 20 Prozent, solange die ungedeckten Kosten 30 Rappen pro Kilowattstunde übersteigen;

c. ....

d. 5 Prozent für wettbewerbliche Ausschreibungen nach Absatz 2bis.

Abs. 6

Zustimmung zum Beschluss des Ständerates

Antrag der Minderheit

(Stahl, Bigger, Keller, Reymond, Rutschmann)

Abs. 4

Der Zuschlag nach Absatz 3 darf auf Endverbraucher mit einem Verhältnis der Stromkosten zur Bruttowertschöpfung von mehr als 10 Prozent nicht überwälzt werden. Der Bundesrat ....

Antrag der Minderheit I

(Keller, Reymond, Rutschmann)

Abs. 5

Zustimmung zum Beschluss des Ständerates

Antrag der Minderheit II

(Steiner, Bigger, Hegetschweiler)

Abs. 5

.... Absatz 3 darf 0,3 Rappen ....

Antrag Müller Walter

Abs. 5

.... Absatz 3 darf 0,5 Rappen .... maximal beanspruchen:

....

b. Fotovoltaik

  • bis maximal 5 Prozent, solange die ungedeckten Kosten 50 Rappen pro Kilowattstunde übersteigen;

  • bis maximal 10 Prozent, solange die ungedeckten Kosten zwischen 40 und 50 Rappen pro Kilowattstunde betragen;

  • bis maximal 20 Prozent, solange die ungedeckten Kosten zwischen 30 und 40 Rappen pro Kilowattstunde betragen;

c. ....

d. gemäss Mehrheit

Schriftliche Begründung

Mein Antrag soll eine Brücke zwischen dem Ständerat und den Vorstellungen der Mehrheit der UREK bilden, die den Beschluss des Ständerates, die Wasserkraft besonders zu fördern, nämlich mit bis zu 50 Prozent der zur Verfügung stehenden Mittel, unterstützt. Damit würde mit einem Zuschlag von 0,3 Rappen pro Kilowattstunde (Minderheit II) auf dem Endverbrauch das Ziel der Mehrheit, die erneuerbaren Energien zu fördern, klar verfehlt. Andererseits ist eine Verdoppelung des Abgabesatzes auf 0,6 Rappen übertrieben und belastet die Strombezüger zu stark. Im Sinne eines konstruktiven Lösungsansatzes zwischen den Vorstellungen des Ständerates und der Kommission des Nationalrates bitte ich Sie, meinen Antrag zu unterstützen.

Ch. 2 art. 7a

Proposition de la majorité

Titre

Fourniture d'électricité provenant de sources d'énergies renouvelables; appels d'offres publics concernant les mesures d'efficacité énergétique

Al. 1

Adhérer à la décision du Conseil des Etats

Al. 2

.... est un préalable. Le Conseil fédéral règle les détails, en particulier:

....

Al. 2bis

Le Conseil fédéral règle les appels d'offres publics concernant les mesures d'efficacité énergétique, notamment pour l'utilisation rationnelle et économique d'électricité dans les habitations et les entreprises.

Al. 3

.... la prise en charge d'électricité ainsi que pour les appels d'offres publics au sens du présent article ....

Al. 4

Adhérer à la décision du Conseil des Etats

Al. 5

.... ne doit pas dépasser 0,6 centime ....

....

b. l'énergie photovoltaïque:

  • à hauteur de 5 pour cent au maximum tant que les coûts non couverts dépassent 50 centimes par kilowattheure;

  • à hauteur de 10 pour cent au maximum tant que les coûts non couverts dépassent 40 centimes par kilowattheure;

  • à hauteur de 20 pour cent au maximum tant que les coûts non couverts dépassent 30 centimes par kilowattheure;

c. ....

d. 5 pour cent pour les appels d'offres publics selon l'alinéa 2bis.

Al. 6

Adhérer à la décision du Conseil des Etats

Proposition de la minorité

(Stahl, Bigger, Keller, Reymond, Rutschmann)

Al. 4

Le supplément au sens de l'alinéa 3 ne peut être répercuté sur les consommateurs finaux pour lesquels le rapport entre les coûts d'électricité et la valeur ajoutée brute dépasse 10 pour cent. Le Conseil fédéral ....

Proposition de la minorité I

(Keller, Reymond, Rutschmann)

Al. 5

Adhérer à la décision du Conseil des Etats

Proposition de la minorité II

(Steiner, Bigger, Hegetschweiler)

Al. 5

.... ne doit pas dépasser 0,3 centime ....

Proposition Müller Walter

Al. 5

.... ne doit pas dépasser 0,5 centime ....

....

b. l'énergie photovoltaïque:

  • à hauteur de 5 pour cent au maximum tant que les coûts non couverts dépassent 50 centimes par kilowattheure;

  • à hauteur de 10 pour cent au maximum tant que les coûts non couverts sont compris entre 40 et 50 centimes par kilowattheure;

  • à hauteur de 20 pour cent au maximum tant que les coûts non couverts sont compris entre 30 et 40 centimes par kilowattheure;

c. ....

d. selon majorité

Präsidentin (Egerszegi-Obrist Christine, Präsidentin): Zu den Absätzen 4 und 5 liegen verschiedene Minderheitsanträge vor. Ich schlage Ihnen vor, dass wir auch hier eine einzige Debatte führen. Dafür gebe ich den Fraktionssprechern zehn Minuten Zeit. Das heisst aber nicht, dass Sie diese Zeit auch ausschöpfen müssen.

Stahl Jürg · Mit-M · Nationalrat · Zürich · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei

Mit meinem Antrag, welcher in der Kommission mit 7 zu 11 Stimmen relativ knapp abgelehnt wurde, will ich energieintensive Unternehmen von neuen Zusatzlasten befreien. Es geht mir aber nicht primär um eine komplette Entlastung im Kontext des vorliegenden Gesetzes, sondern vielmehr um die Wettbewerbsfähigkeit im europäischen und internationalen Gesamtzusammenhang. Unsere einheimische Wirtschaft mit ihren zum Teil ohnehin schon verhältnismässig hohen Produktions- und Arbeitskosten sollte nicht noch mehr durch Zusatzkosten belastet werden. Es geht bei meinem Minderheitsantrag um etwa hundert bis zweihundert stromintensive Unternehmen auf dem Werkplatz Schweiz, welche wir entlasten würden.

In Anbetracht der Tatsache, dass die Unternehmen, welche es am stärksten treffen würde, nicht in wirtschaftlich starken Regionen beheimatet sind, empfehle ich Ihnen, der Minderheit Folge zu geben. Die Minderheit geht weiter als der Ständerat, und sie trägt mit ihrem Antrag zur Wettbewerbsfähigkeit der stromintensiven Unternehmen der Schweiz bei.

Ich danke Ihnen für die Unterstützung meiner Minderheit.

Keller Robert · Mit-M · Nationalrat · Zürich · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei

Wir sind im Basar der Zuschläge. Geboten sind 0,3 Rappen pro Kilowattstunde, 0,5 und 0,6 Rappen. Das Gute daran: Es tönt nach wenig - "nur" 0,6 Rappen. Was sind schon 0,6 Rappen? Das Schlechte daran: Dies stimmt nicht, denn mit diesen 0,x Rappen wird uns ein Riesenbetrag unterschoben. 0,6 Rappen pro Kilowattstunde bedeutet, dass für die kostendeckende Einspeisevergütung ein jährlicher Betrag von 320 Millionen Franken zur Verfügung steht. Bis zum Jahr 2030 werden die erneuerbaren Energien also mit 7,5 Milliarden Schweizerfranken subventioniert. Mit den anderen Beiträgen wie Investitionshilfen für Geothermieanlagen, also ohne Versicherung, und dem "15-Räppler" kommt man auf rund 10 Milliarden Franken. Das ist enorm: 10 Milliarden Franken! Um Ihnen zu zeigen, was 10 Milliarden Franken etwa wert sind: Man könnte 10 000 Villen à 1 Million Franken oder 20 000 Eigentumswohnungen à 500 000 Franken bauen, oder man könnte schuldenfreien Wohnraum für 80 000 Menschen schaffen. Es ist auch fast die Höhe des Neat-Grundkredits, 12 Milliarden Franken, ohne Zinsen, Änderungen usw. Es ist also eine erkleckliche Summe.

Das Problem an diesen neuen Subventionen ist, dass jemand sie bezahlen muss. Schlussendlich wird sie ganz einfach der Stromkunde bezahlen, denn die Elektrizitätswerke können den Zuschlag auf die Netze überwälzen. Leidtragende würden hauptsächlich unsere KMU sein, welche die äusserst grosszügige Förderung der erneuerbaren Energien bezahlen müssten. Einem mittleren KMU mit einem Jahresverbrauch von 1000 Megawattstunden würden zukünftig Mehrkosten von rund 7000 Franken pro Jahr aufgebürdet.

Für uns geht dies zu weit. Wir von der Minderheit I empfehlen daher, in erster Priorität die Minderheit II (Steiner) zu unterstützen. Die Fördersumme von 0,3 Rappen pro Kilowattstunde oder rund 5 Milliarden Franken bis 2030 für die Produktion erneuerbarer Energien ist genug; insbesondere dann, wenn man sieht, dass diese Energien nur einen Beitrag von maximal 5 Prozent an die schweizerische Stromproduktion leisten können.

Wenn die Minderheit II scheitert, so empfehlen wir, die Fassung der Minderheit I mit 0,5 Rappen pro Kilowattstunde zu unterstützen, damit wenigstens noch höhere Zuschläge wie 0,6 Rappen verhindert werden können. Höhere Zuschläge verteuern den Strom und schaden der Schweizer Wirtschaft.

Ich bitte Sie deshalb auch bei der Förderung der erneuerbaren Energien um Augenmass. Die Stromkonsumenten, insbesondere auch die Wirtschaft, werden es Ihnen danken.

Steiner Rudolf · Mit-M · Nationalrat · Solothurn · Freisinnig-demokratische Fraktion

Damit mein Minderheitsantrag keinen falschen Eindruck erweckt: Ich sehe durchaus die Notwendigkeit und befürworte es, dass zur Schliessung der sich abzeichnenden Stromlücke alle Möglichkeiten geprüft und auch ausgeschöpft werden müssen. Letztlich gilt aber auch hier, dass alles eine Frage des Masses und der bestmöglichen und effizientesten Verwendung der Mittel ist. In die Forschung für effiziente Energienutzung investieren wir bereits heute 45 Millionen Franken pro Jahr, in die für erneuerbare Energien 46 Millionen Franken. Zu diesem Total von über 90 Millionen aus der Bundeskasse kommen Mittel in mindestens gleicher Höhe aus der Wirtschaft. Somit stehen auf der Forschungsseite heute gegen 200 Millionen Franken pro Jahr zur Verfügung. Hinzu kommt nun die neue Abgabe. Dazu sollen nun die neuen Mittel zur Förderung der Produktion kommen, über deren Höhe wir heute beschliessen.

Im Jahre 2005 betrug der Stromverbrauch der Schweiz 57,3 Terawattstunden. 0,1 Rappen Förderabgabe pro Kilowattstunde bedeutet bei dieser Menge 57,3 Millionen Franken Förderabgabe pro Jahr. Bei 0,3 Rappen sind das 172 Millionen, bei 0,5 Rappen 286,5 Millionen, bei 0,6 Rappen 344 Millionen Franken pro Jahr. Hochgerechnet auf die massgebliche Zeitdauer vom Inkrafttreten des Gesetzes - voraussichtlich 1. Januar 2008 - bis 2030, das sind 22 Jahre, wären das bei 0,3 Rappen Förderbeiträge von 3,8 Milliarden, bei 0,5 Rappen 6,3 Milliarden, bei 0,6 Rappen 7,7 Milliarden Franken.

Ich erlaube mir nun doch die Frage, ob Mittel in dieser Höhe zusätzlich zu den genannten Forschungsgeldern von über 200 Millionen Franken pro Jahr wirklich nötig sind und überhaupt auch sinnvoll verwendet werden können. Ich erinnere daran, dass man in Österreich und Deutschland, wo man sehr grosszügige Beitragsregelungen hatte, wieder reduzierte, weil man gemerkt hat, dass es nicht umsetzbar ist. Mit dem vorgesehenen Monitoring wird die Erreichung des Ziels von 5,4 Terawattstunden flexibel überwacht. Da sind Korrekturen möglich. Es ist ein Mittel, das gewährleistet, dass auch mit 0,3 Rappen oder 172 Millionen Franken pro Jahr etwas erreicht werden kann.

Zudem bin ich überzeugt, dass die Entwicklung der Energiepreise einen Anreiz geben wird, dass Investitionen in die erneuerbaren Energien gemacht werden. Denn die Gelder müssen nicht von irgendwem, von den Werken oder von den Produzenten, von den Händlern bezahlt werden: Die Gelder, die ich Ihnen genannt habe, müssen von den Konsumentinnen und Konsumenten, von uns allen, aufgebracht werden. Bei einem schweizerischen Pro-Kopf-Verbrauch von total 7536 Kilowattstunden pro Jahr beträgt die Belastung für jeden Einzelnen immerhin 23 Franken bei 0,3 Rappen, 38 Franken bei 0,5 Rappen und 45 Franken bei 0,6 Rappen. Die Promotoren werden mir sagen: "Nur ein Tassli Kafi für eine gute Sache!" Aber ich erinnere Sie daran, wir haben noch viele weitere "Tassli Kafi" offen: Der Kaffee selber wird ab dem 1. Januar teurer; Krankenkassenprämien, Beiträge an AHV, IV und Nichtbetriebsunfallversicherung, die Gebühren für alles und jedes steigen jährlich an; die Lebenshaltungskosten steigen. Ich bin der Meinung, wir müssten genügend Mittel bereitstellen, aber nicht von vornherein im Überfluss, denn auch die Beschränkung der Mittel führt zu einer Förderung der Effizienz.

Aufgrund dieser Überlegungen bin ich klar der Meinung, dass ein Förderbeitrag von 0,3 Rappen pro Kilowattstunde oder 172 Millionen Franken pro Jahr oder 3,8 Milliarden Franken bis 2030 genügen. Zusammen mit den Forschungsbeiträgen von Bund und Privatwirtschaft stehen dann immerhin rund 270 Millionen Franken pro Jahr zur Verfügung, Mittel - ich sage es Ihnen nochmals -, die vollumfänglich von uns als Konsumentinnen und Konsumenten aufgebracht werden müssen.

Ich bitte Sie, den Antrag auf 0,3 Rappen zu unterstützen.

Lang Josef · Mit-M · Nationalrat · Zug · Grüne Fraktion

Ich beschränke mich auf die Frage der Fotovoltaik. Noch vor fünfzehn Jahren war die Schweiz auf diesem Gebiet führend. Obwohl die Schweiz technologisch hervorragende und von der Natur her gute Voraussetzungen hat, ist die Sonnenenergie hierzulande ins Hintertreffen geraten, gleichsam in den Schatten getreten. Die Europäische Union hat uns überholt, weil sie vor Jahren die kostendeckende Einspeisevergütung eingeführt hat. Mit deren Hilfe würde es auch in der Schweiz möglich, die Solarbranche binnen zehn bis fünfzehn Jahren zu einer konkurrenzfähigen Branche zu entwickeln. Für die Energieversorgung wäre das nicht zuletzt deshalb ein grosser Fortschritt, weil die Fotovoltaik, welche die Sonnenenergie direkt in elektrischen Strom verwandelt, zur Produktion der knappen Spitzenenergie einen wichtigen Beitrag leisten kann.

Die Fotovoltaik ist nicht nur energie- und umweltpolitisch ein Gewinn, sie ist es auch wirtschaftspolitisch. Der Oerlikon-CEO Thomas Limberger sagte dazu: "Mit Wachstumszahlen von 30 bis 40 Prozent jährlich gehört die Fotovoltaik zu den am schnellsten wachsenden Industrien der Welt. Sie schafft wertvolle Arbeitsplätze bei Schweizer KMU und im Gewerbe. Darüber hinaus wird ein Heimmarkt für industrielle Betriebe generiert und so dem Wirtschaftsstandort Schweiz geholfen, in diesem globalen Zukunftsmarkt Fuss zu fassen." Besonders interessant ist die Förderung der Solarenergie für die Landwirtschaftsbetriebe. Ihre grossen Dachflächen sind geeignet für Solarmodule, mit denen ein Mehrfaches des eigenen Energiebedarfs produziert werden kann.

Was die ganz knappe Mehrheit des Ständerates im Herbst noch wollte, hat der Kommissionspräsident, Carlo Schmid, in Flims offen und ehrlich gesagt: "Das hat im Moment zur Konsequenz, dass die Fotovoltaik, solange sie sehr teuer ist - sie braucht im Moment 70, 80 Rappen pro Kilowattstunde -, nur 24 oder 30 Rappen erhalten würde. Damit ist die Rechnung gemacht; es wird unter diesem Aspekt vorderhand niemand gross in die Fotovoltaik investieren. Das ist von der Mehrheit so gewollt." (AB 2006 S 889)

Wer im Gegensatz zur knappen Ständeratsmehrheit der Sonnenenergie eine Zukunftschance geben will, weil sie eine Chance für die Zukunft ist, der folgt der Kommissionsmehrheit.

Müller Geri · Mit-M · Nationalrat · Aargau · Grüne Fraktion

Ich möchte zuerst meine Interessenbindung offenlegen. Ich bin Präsident der Schweizerischen Energiestiftung und erhalte pro Jahr eine Entschädigung von rund 4000 Franken. Dies, damit Sie wissen, dass ich nicht wesentlich mehr verdienen würde, wenn dieses Gesetz durchkäme.

Ich möchte etwas Zweites gleich von vornherein anbringen: Es geht hier nicht um Subventionen - etwas, was sehr wünschbar oder schön wäre, wenn man es hätte -, es geht hier um eine ganz zentrale Forderung, weil uns das Wasser mehr oder weniger bis zum Hals steht. Der Abschied vom Erdöl wird ein riesiges Geschäft, prophezeit Amory Lovins, ein Experte für Energiefragen und Träger des Alternativen Nobelpreises, ein US-Amerikaner.

Wenn man sich heute vorstellt, dass wir auf zwei Batterien tanzen - die eine ist "Erdgas und Erdöl", die andere ist die Atomenergie -, und wenn man sich vorstellt, dass die Aufladezeit dieser Batterien, die demnächst versiegen werden, rund 300 Millionen Jahre dauert, bis wir alle kompostiert und in Öl umgewandelt sind, sieht man eine Situation, die heute bewältigt werden muss. Wenn man von dieser Situation ausgeht, haben wir keine grosse Wahl. Wir können nicht sagen, wir würden weiterhin auf dieser Schiene fahren, weil die Schweiz zu rund 78 Prozent von dieser Energie abhängig ist. Wir haben also keine Stromlücke in ein paar Jahren, wir haben eine Energielücke.

Die einzige sichere Energie, die wir haben werden, ist die erneuerbare Energie. Es ist die Energie, die sich immer erneuert, die nicht darauf warten muss, bis gewisse Dinosaurier kompostiert sind. Das ist die Ausgangslage. Wir müssen heute die Rechtsgrundlage dafür schaffen, dass wir auf diesem Gebiet investieren können. Wenn Rudolf Steiner uns das mit den Millionen vorrechnet, die auf die Seite gelegt werden, gebe ich ihm Recht; er hat richtig gerechnet. Bei 0,3 Rappen können Sie sich ungefähr ein Atomkraftwerk leisten - das wäre vielleicht auch ein Vergleich, der noch wichtig wäre und der vorhin auch angesprochen wurde -, oder Sie können zwei bauen. Oder Sie könnten mit diesem Geld endlich in das investieren, was wirklich eine Zukunft hat. Wollten Sie nämlich die Energielücke schliessen, bräuchten Sie in der Schweiz nicht weniger als 112 Atomkraftwerke; eine utopische Grössenordnung, etwas, was nicht finanzierbar ist.

Was Sie mit den erneuerbaren Energien machen und auslösen können, können Sie in unseren Nachbarländern sehen. Deutschland oder Österreich haben auf diesem Gebiet traumhafte Zuwachsraten. Ich habe vor dieser Debatte ernsthafte Bedenken von Unternehmen in der Schweiz - übrigens von KMU - gehört, die gesagt haben, wenn es in Zukunft keine Unterstützung der erneuerbaren Energien in der Schweiz geben würde, sähen sie keine Zukunft mehr, hier zu produzieren. Sie exportieren schon heute den grössten Teil in die Europäische Union. Wieso sollten sie also hier produzieren, wenn der Markt in der Europäischen Union ist? Diesen Leuten müssen wir heute ganz klare Zeichen vermitteln und sagen: In erneuerbare Energie zu investieren lohnt sich; diese Energie wird unterstützt. Dies tun wir hier mit diesen 0,6 Rappen. Jetzt mögen Sie sagen: Da hat Herr Steiner Recht, das ist das "Käfeli", und es gibt viele andere "Käfelis" - aber: Die Energie ist ja in der Schweiz wahnsinnig billig. Wahnsinnig billig! Wenn Sie in einen Bildschirm investieren, der mehr kostet, weil er weniger Energie braucht, haben Sie lange, bis Sie das wieder zurückgeholt haben. Die Energie ist heute für einen Betrieb kein wirtschaftlicher Faktor mehr.

In Absatz 4 haben wir die Ausnahmeregelung für energieintensive Industrien, damit man dort Ausnahmen machen kann. Das ist explizit drin, das muss ich Herrn Keller sagen. Es braucht keinen Zusatz. Dort steht ausdrücklich, dass diese energieintensiven Industrien sich etwas anderes "ausjassen" können. Aber dennoch: Die Energiepreise in der Schweiz sind traumhaft tief. Falls das anziehen sollte, wie das auf die künftigen Energiekrisen hin prognostiziert worden ist, wird das jetzt nicht das ausmachen, auf dieses Geld betrachtet.

Dieses Geld ist direkte Investition in Anlagen, die uns an die Energiesicherheit - ich spreche klar von Energie und nicht von Strom - der Zukunft heranführen sollte. Die Schweiz darf also nicht länger abseitsstehen bei diesem Energieprogramm, das die meisten europäischen Länder gemacht haben; das sind nicht nur Deutschland und Österreich, es gibt auch Programme in Spanien, Irland usw. Es ist ein Trend, den wir unbedingt unterstützen müssen. Sogar in den USA gibt es diese Stimmen, die immer stärker werden.

Ich bitte Sie sehr, bei Absatz 4 den Antrag der Kommissionsmehrheit und bei Absatz 5 die Aufstockung auf 0,6 Rappen zu unterstützen. Sie machen hier eine Investition für die Zukunft, die uns in eine Energiesicherheit bringen wird und nicht in eine Energieabhängigkeit, die wir heute haben. Ich habe es Ihnen gesagt, es sind 78 Prozent.

Im Sinne einer unabhängigen und neutralen Schweiz bitte ich Sie, diese Anträge zu unterstützen.

Rechsteiner Rudolf · Mit-M · Nationalrat · Basel-Stadt · Sozialdemokratische Fraktion

Artikel 7a gehört für uns zweifellos zu den Kernelementen der gesamten Neuordnung der Stromversorgung. Er ist für uns nicht nur wichtig, weil wir erneuerbare Energien richtig finden, sondern weil es hier um die Planung der Versorgungssicherheit geht, weil diese Märkte ein ausserordentliches Wachstum verbuchen - Fotovoltaik: 40 Prozent pro Jahr; Windenergie: 30 Prozent pro Jahr.

Aber Wachstum ist nicht das Ziel, sondern das Ziel in diesen Märkten ist, die Kosten zu senken. Die neuen Technologien haben bereits den Beweis erbracht, dass sie das können. Windenergie ist heute in vielen Märkten eine kostenminimale Energie. Bezüglich der Wasserkraft, die Herr Steiner ja heute auch indirekt kritisiert hat, müssen wir einfach sagen: Natürlich bekommen Wasserkraftwerke in den ersten zwanzig Jahren etwas höhere Vergütungen. Diese sind auch nötig - die bekommen sie übrigens heute schon -, die Umlage ist auch in der Zeit des Monopols bezahlt worden. Aber wenn ein Wasserkraftwerk nach zwanzig Jahren in den freien Markt entlassen wird, dann läuft es noch einmal zwanzig Jahre, und vielleicht läuft es im Ganzen auch hundert Jahre. Es gibt x solche Beispiele in diesem Land. Die Vorinvestitionen unserer Mütter und Väter und vor allem der Grossmütter und der Grossväter sind heute dafür verantwortlich, dass wir eine gute Eigenversorgung mit erneuerbaren Energien in diesem Land haben, die fast 60 Prozent der Stromversorgung ausmacht.

Herr Steiner, Sie haben jetzt sehr viel gerechnet; ich möchte Ihnen einfach Folgendes sagen: Die Kernenergie hat 4 Milliarden Franken an Forschungssubventionen und etwa 10 bis 20 Milliarden Franken an Quersubventionen von der Wasserkraft bekommen. Die Kernenergie war zu Beginn mitnichten rentabel; man hat sie zu Beginn direkt im ETH-Budget finanziert, und später hat man einfach die Mehrkosten auf die Tarife geschlagen. Von dem, was wir hier machen, ist nichts neu; neu ist einfach, dass die erneuerbaren Energien erstmals die gleich langen Spiesse wie andere Energien erhalten. Das Schöne daran ist, dass es sehr schnell geht: Diese Technologien werden schnell billiger, und zum Teil sind sie auch bereits im Bereich der Wirtschaftlichkeit.

Wir bitten Sie deshalb, der vorgeschlagenen Variante in Form des Antrages der Mehrheit zuzustimmen. Der Ständerat hat ja die kostendeckende Vergütung übernommen und auf die Wasserkraft ausgedehnt; dagegen wehren wir uns nicht. Er hat gleichzeitig das Instrument der Ausschreibungen gestrichen. Wichtig ist für uns, dass die Fotovoltaik mit dabei ist. Dieser Antrag, der jetzt von der Mehrheit vertreten wird, ist von einem freisinnigen Mitglied der Kommission eingebracht worden. Es ist nicht so, dass wir darüber sehr glücklich sind; es ist ein Kompromiss. Es ist der kleinste gemeinsame Nenner. Sie sehen auch, dass diese Vergütungen nur dann geleistet werden, wenn Kilowattstunden geliefert werden, und dass die Vergütungen nur dann steigen, wenn die Preise sinken. Und ab einem bestimmten Zeitpunkt ist die Fotovoltaik mit den anderen Techniken gleichgestellt. Wir sind entschieden der Meinung, dass es hier wirklich um Schlüsseltechnologien geht. Letzte Woche hat die Firma Oerlikon Solar eine Produktionsanlage im Wert von 320 Millionen Franken nach Deutschland verkauft. Das Spannende an diesen Solarzellen ist, dass sie hundertmal weniger Silizium brauchen als jene, die wir heute auf die Dächer stellen. Das Spannende daran ist auch, dass es bereits die dritte Anlage innert Jahresfrist ist, die Oerlikon Solar nach Deutschland verkauft.

Ich bin wirklich zuversichtlich, dass wir mit diesen Technologien die Energielücke schliessen können. Ich weiss auch, dass die Besorgnis vieler Leute nicht dahin geht, dass es eine Energielücke geben wird, sondern dahin, dass wir sie werden schliessen können. Wie gesagt, den Rechnern, die hier auf die Mehrkosten schielen - dies sind ja in Zukunft auch Minderkosten, wenn diese Anlagen einmal die Abschreibungsfrist durchschritten haben und weiterlaufen -, möchte ich einfach noch folgende Rechnung mitgeben: Die vier Verbundwerke haben im letzten Jahr - und auch in den Vorjahren - 1,4 Milliarden Franken Gewinn gemacht. Das sind nur die vier Grossen: EOS, BKW, Atel und Axpo - 1,4 Milliarden Franken Gewinn! Das sind 2 Rappen Mehrkosten pro Kilowattstunde.

Wenn Sie die Strompreise senken wollen, dann öffnen Sie diesen Markt, sorgen Sie für Konkurrenz, holen Sie den Preisüberwacher, und senken Sie die Monopolrenten! Das bringt Ihnen viel mehr, als wenn Sie bei den erneuerbaren Energien sparen, wo eins zu eins alles in Aufträge im Inland fliesst: in die Bauwirtschaft, in die Maschinenindustrie, zu den Bauernhöfen, die nachher Biogas verstromen können, und zu den Dachdeckern, die alle Arbeit haben und uns mehr Versorgungssicherheit und auch zukunftsfähige Technologien bringen können.

Diesen Weg möchten wir mit Ihnen gehen. Deshalb bitten wir Sie um Zustimmung zum Antrag der Mehrheit.

Nordmann Roger · Mit-M · Nationalrat · Waadt · Sozialdemokratische Fraktion

On est vraiment ici au coeur du dispositif de promotion des énergies renouvelables. Le Conseil des Etats avait introduit un plafond drastique pour l'énergie solaire, qui avait pour effet que nos entreprises n'avaient pas de marché avant cinq ou dix ans en Suisse. Ce n'est que dans cinq ou dix ans que le boom aurait eu lieu, et entre-temps il aurait fallu attendre que les prix baissent, ce qui avait pour effet de pénaliser nos entreprises: elles se seraient vu privées de ce marché indigène - on pense par exemple à l'entreprise Flexcell, à Yverdon-les-Bains, qui est leader mondial des cellules solaires. Il faut aussi dire - et ce n'est pas moi qui l'invente, c'est dans le rapport de la banque Sarasin qui est sorti vendredi - que les prévisions concernant le marché solaire au niveau mondial sont très favorables: on évalue sa croissance annuelle à 21 pour cent jusqu'en 2020. C'est donc un domaine qu'il ne faudrait pas rater.

Pour ne pas manquer ce train, la commission vous propose de faire un pas en direction du Conseil des Etats, mais de garder quand même une possibilité en faveur de l'énergie solaire. Concrètement, on limite strictement le montant global qui est consacré à l'énergie solaire à 5 pour cent de l'ensemble, ensuite à 10 pour cent, puis à 20 pour cent au fur et à mesure que le prix baisse. Le passage d'un palier à l'autre ne se fait justement que quand le prix baisse.

A mon avis, c'est un peu une limitation trop restrictive. Elle a été présentée par un membre du groupe radical-libéral en commission, mais, dans le souci d'avancer, le groupe socialiste a renoncé à déposer une proposition de minorité pour assouplir la disposition. L'idée est d'abord d'avoir une proposition qui puisse être acceptée par le Conseil des Etats et qui nous permette de nous rallier à cette solution médiane.

S'agissant maintenant de la somme des suppléments, il faut suivre la majorité. Lors du premier débat, nous avions prévu 0,3 centime pour les nouvelles énergies renouvelables, et une puissance pour la microélectricité allant jusqu'à 1 mégawatt. Après avoir constaté l'efficacité internationalement établie et reconnue de ce dispositif de promotion, le Conseil des Etats a décidé de l'étendre à une catégorie de plus grandes installations électriques de puissance comprise entre 1 et 10 mégawatts. Pour en tenir compte, les montants à disposition doivent être augmentés, car l'électricité d'origine hydraulique dans son ensemble est censée absorber la moitié de ces montants.

Donc, si l'on acceptait la proposition de la minorité II (Steiner), cela signifierait qu'en réalité on voterait la moitié de ce que l'on avait voté la dernière fois, ce qui n'est pas souhaitable. Il faut donc adopter la proposition de la majorité de la commission, d'autant plus que l'on a inclus encore dans ce plafond le financement des mesures d'efficacité. C'était aussi une proposition d'un membre du groupe radical-libéral.

Je vous propose donc ici de vous en tenir à la majorité.

Stahl Jürg · Mit-M · Nationalrat · Zürich · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei

Seit Jahren bekämpft die SVP-Fraktion in diesem Saal höhere Gebühren und Abgaben. Auch in der Vernehmlassungsantwort zu dieser Vorlage hat sich die Schweizerische Volkspartei klar und deutlich gegen neue Abgaben ausgesprochen und ist damit ordnungspolitisch korrekt geblieben. Dass wir heute nur noch über drei verschiedene neue Abgabevarianten abstimmen dürfen, bedauere ich persönlich. Im Namen der SVP-Fraktion beantrage ich Ihnen jedoch, in erster Priorität die Minderheit II (Steiner) zu unterstützen. Was auf Seite 41 der Fahne mit 0,3 Rappen, 0,5 Rappen und 0,6 Rappen so harmlos aussieht, heisst in der Realität - Sie haben es von Kollege Keller gehört - in absoluten Zahlen eben 170, 290 oder 360 Millionen Franken jährlich.

Kollege Geri Müller, ich mache hier keine Ideologie daraus. Es ist für mich nicht der Ort, wo wir über AKW und Erdölvorkommen diskutieren müssen, sondern der Ort, wo wir uns mit der Realpolitik auseinandersetzen müssen. Egal, welche der drei vorliegenden Varianten wir heute beschliessen, es ist eine Umverteilung und eine Verteuerung des Stroms, welche schlussendlich durch die Wirtschaft bzw. die Konsumentinnen und Konsumenten bezahlt werden muss und somit die Wettbewerbsfähigkeit der Schweizer Wirtschaft schwächt. Was in der Diskussion zu diesem Artikel, insbesondere zu Absatz 5 mit den drei Zuschlagsvarianten, untergeht, ist die Tatsache, dass mit dieser Fördermassnahme nur ein marginaler Teil der Stromproduktion in unserem Land unterstützt werden kann. Es ist logisch, wenn Sie einen marginalen Teil haben und es dort Veränderungen gibt, dass Sie dann schnell einmal bei Wachstumsraten von 40 Prozent sind, die heute mehrmals herumgeboten wurden. Bei aller Sympathie für die erneuerbaren Energien: Ich muss Ihnen nicht sagen, dass sich die SVP von jeher stark für die Wasserkraft eingesetzt hat und auch bereit gewesen wäre, bestehende Projekte auszubauen. Es ist aber auch so, dass in der SVP-Fraktion Einzelne durchaus Sympathien für neue erneuerbare Energien haben. Trotz all dieser Sympathien sind wir der Überzeugung, dass die 170 Millionen Franken Förderzuschläge ausreichen; das ist die Variante mit 0,3 Rappen. Durch die Limitierung mit einem bedeutenden Betrag steigen der Effizienzdruck und die Innovationsfreudigkeit. Dazu kommt, dass sich im liberalisierten Markt mittel- und langfristig nur Technologien durchsetzen können, welche vernünftig, sicher, effizient, ökonomisch, aber auch ökologisch sind; da sind wir uns wahrscheinlich einig. Erfahrungen der Nachbarstaaten zeigen, dass überregulierte und zu stark einschränkende Subventionsübungen in der Tendenz zu Marktträgheit und zu Verteidigungskämpfen innerhalb dieses "Subventionskuchens" führen.

Die SVP-Fraktion will eine vernünftige und tragfähige Lösung und empfiehlt Ihnen, in erster Priorität der Minderheit II (Steiner) zu folgen und, falls diese unterliegen sollte, in zweiter Priorität die Minderheit I (Keller) zu unterstützen. Denken Sie daran, dass jede stärkere Verteuerung die Schweizer Wirtschaft schwächt. Dies gilt auch für Artikel 7a Absatz 4, welchen wir ja gleichzeitig behandeln. Dort empfiehlt Ihnen die SVP-Fraktion, die Minderheit Stahl zu unterstützen.

Theiler Georges · Mit-M · Nationalrat · Luzern · Freisinnig-demokratische Fraktion

Ich spreche zu Artikel 7a Absatz 4, zum Antrag der Minderheit Stahl. Es geht um die Frage, ob wir für Grossverbraucher in diesem Land gleich lange Spiesse beibehalten wollen oder eben nicht, ob wir sie also mit dieser Abgabe zusätzlich belasten oder davon absehen wollen. Wer sind diese Grossverbraucher? Grossverbraucher von elektrischem Strom sind die Stahlindustrie, die Papierindustrie, die Aluminiumindustrie, aber natürlich in gewissen Bereichen auch die Maschinenindustrie, ich denke an die Elektroerosionsbranche. Es sind also zahlenmässig nicht sehr viele, aber sehr wichtige Unternehmungen für unser Land. Es sind im Wesentlichen die Stützen der produzierenden Wirtschaft in diesem Land mit sehr vielen Arbeitsplätzen, die davon abhängen.

Diese Firmen haben ohnehin schon Probleme mit dem Standort Schweiz. Sie haben die hohen Löhne, sie haben die hohen Grundstückkosten, Standortkosten und Betriebskosten zu verkraften. Wenn wir nun hingehen und sie noch mit bis zu 3 Prozent höheren Stromkosten belasten, dann dürfte das wohl doch nicht die Massnahme sein, die wir ihnen zusätzlich zumuten sollten. Es geht hier also auch um eine Frage des Wettbewerbs.

Die Förderung der erneuerbaren Energie ist von uns nicht bestritten. Aber es ist doch wohl eine politische Frage, inwieweit wir sie fördern wollen. Selbstverständlich sind auch Standortfragen politische Fragen, und da müssen wir uns nun entscheiden. Wir meinen, dass es richtig sei, sich hier für die Arbeitsplätze zu entscheiden und die politische Willensäusserung, die wir hier in diesem Gesetz mit der Förderung der erneuerbaren Energie machen, von der Allgemeinheit tragen zu lassen.

Das ist unserer Meinung nach der richtige Weg, und deshalb bitte ich Sie, der Minderheit Stahl zuzustimmen.

Hegetschweiler Rolf · Mit-M · Nationalrat · Zürich · Freisinnig-demokratische Fraktion

Ein Teil der FDP-Fraktion wird dem Antrag der Minderheit II, wie er von Herrn Steiner präsentiert worden ist, zustimmen. Eine Mehrheit unserer Fraktion hätte eigentlich eine gestaffelte Lösung begrüsst, beginnend mit 0,3 Rappen pro Kilowattstunde und mit der Möglichkeit einer späteren, durch das Parlament zu beschliessenden Erhöhung auf 0,5 Rappen pro Kilowattstunde. Diese Variante ist im Ständerat diskutiert worden; sie hätte den Vorteil gehabt, dass man Erfahrungen hätte sammeln können. Es geht hier ja um grosse Beträge, und es würde sich sicher lohnen, mit etwas mehr Erfahrung festzulegen, welche Technologien mit wie viel Mitteln gefördert werden sollen. Weil diese gestaffelte Lösung nicht beantragt worden ist und gar nicht zur Diskussion steht, hat eine Mehrheit unserer Fraktion beschlossen, der Lösung zuzustimmen, wie sie mit dem Antrag Müller Walter eingereicht worden ist. Es ist eine Zwischenlösung, die zwischen dem Antrag der Mehrheit und dem Beschluss des Ständerates liegt. Und zwar sieht sie nicht 0,6 Rappen, sondern nur 0,5 Rappen pro Kilowattstunde vor, aber doch eine stärkere Unterstützung der Fotovoltaik bereits von Anfang an.

Wir sind bereit, sehr viel Geld für die Förderung der erneuerbaren Energien auszugeben. Der Konsument wird das bezahlen müssen. Wir dürfen uns auch nicht wundern, wenn wir ähnliche Erfahrungen machen wie beispielsweise Deutschland: die Erfahrung, dass zwar liberalisiert wird, der Strompreis aber am Schluss doch steigt, weil solche Abgaben eben auf den Konsumenten überwälzt werden. Wie so oft beissen auch hier den Letzten die Hunde.

Bei der Fotovoltaik ist es so: Der optimale Nutzen entsteht eigentlich dann, wenn mit möglichst kleinem Mittelaufwand möglichst viel Energie aus erneuerbaren Energieträgern produziert werden kann. Deshalb müssen wir schauen, dass die Fotovoltaik nicht allzu viel Geld von diesen knappen Ressourcen, die wir zur Verfügung haben, wegnimmt. Wir sind der Meinung, dass mit dem Antrag Müller Walter hier ein vernünftiger Mittelweg gefunden wird, indem mit den 0,5 Rappen gefördert wird; allerdings wird die Version des Nationalrates bezüglich Fotovoltaik im Antrag Müller Walter textlich noch etwas modifiziert. Ich glaube, es ist die klarere Formulierung. Man schreibt: "solange die ungedeckten Kosten zwischen 40 und 50 Rappen" oder "zwischen 30 und 40 Rappen" liegen; das ist konkreter, als es jetzt in der nationalrätlichen Fassung vorgesehen ist.

Ich bitte Sie also im Namen der Mehrheit der FDP-Fraktion, diese Lösung, beantragt von Walter Müller, zu unterstützen.

Zemp Markus · Mit-M · Nationalrat · Aargau · Christlichdemokratische Fraktion

Die CVP-Fraktion unterstützt bei Absatz 4 die Mehrheit und bei Absatz 5 ebenfalls die Mehrheit, die 0,6 Rappen. Wir haben es heute ja schon gehört: Die Energiefrage ist eines der strategisch wichtigsten Themen der kommenden Jahre, nicht nur für die Schweiz, sondern international. Im Bereich der Elektrizität wird es wichtig sein, genügend Elektrizität zur Verfügung zu stellen. Die erneuerbaren Energien können das Problem nicht alleine lösen, dessen sind wir uns bewusst. Aber sie können mithelfen, hier interessante Ansätze bringen, und vor allem wird ein Innovationsschub ausgelöst. Ob dieser Innovationsschub letztendlich gross, mittel oder klein ist, wird davon abhängen, wie viele Mittel es sind. Aus dieser Sicht, denke ich, sind 0,3 Rappen zu wenig; 0,5 Rappen oder eben, wie wir es beantragen, 0,6 Rappen würden doch einiges nachhaltig bewirken. Vergessen wir nicht, dass wir auch Effizienzsteigerungsmassnahmen haben, also auch ein Potenzial, um Energie einzusparen.

Gestatten Sie mir noch eine Bemerkung zur Landwirtschaft. Die Landwirtschaft wird im Bereich Biomasse hier profitieren können. Es gibt heute sehr effiziente, marktnahe technische Möglichkeiten. Natürlich - man wird mir das dann auch sagen - wird die Landwirtschaft dann auch den Zuschlag von 0,5 oder 0,6 Rappen bezahlen; dem ist so. Aber sehen wir das im internationalen Kontext: Hier fährt ein Zug gewaltig an mit Biomasse; der wird in der Schweiz aufgrund der Komparativität nicht derart stark fahren. Aber wir werden insgesamt davon profitieren, weil wir jetzt schon feststellen, dass die Weltmarktpreise doch relativ stark steigen.

Ich bitte Sie, unterstützen Sie bei den Absätzen 4 und 5 die Anträge der Mehrheit.

Aeschbacher Ruedi · Mit-M · Nationalrat · Zürich · EVP/EDU Fraktion

Kostendeckende Einspeisevergütungen sind der Schlüssel für eine wirklich greifende nachhaltige Förderung der alternativen, erneuerbaren Energien. Es gibt zahlreiche Gründe, um die Förderung solcher Energien zu unterstützen und in diese Förderung zu investieren.

Ein erster Grund ist sicher der Ersatz der endlichen Energien durch Energien, die wir immer wieder beziehen können, also durch erneuerbare Energien. Damit ist das ein Beitrag zur Schliessung der Energielücke, die ohne Zweifel auf uns zukommt. Nur ein Beispiel: Wenn wir die geeigneten Flächen der Dächer in der Schweiz mit Fotovoltaikzellen ausrüsten würden, könnten wir rund 20 Prozent des Energiebedarfs decken; das wäre eine sehr grosse Menge, die zur Schliessung der Versorgungslücke beitragen würde. Selbstverständlich wird das nicht der Fall sein, selbstverständlich wird es verschiedene andere erneuerbare Energien brauchen, um diese Lücke schmaler zu machen oder gar zu schliessen.

Ein zweiter Grund: Investitionen in alternative, erneuerbare Energien hier in der Schweiz bedeuten eben auch, dass Arbeit in der Schweiz bleibt und dass vor allem das Geld in der Schweiz bleibt, für die Energie, die wir beziehen, und für die Energie, die wir brauchen. Wir geben das Geld nicht ins Ausland aus, wir füllen damit nicht die Taschen der Ölscheichs, sondern wir geben es hier aus für Arbeitsplätze, auch für Innovation, für eine Stärkung unserer Wirtschaft in diesem ganzen Bereich. Auch hier wieder ein Beispiel: Allein die Fotovoltaik hat in der Schweiz - wo sie, das muss leider gesagt sein, noch keine "blühenden Äcker" vorgefunden hat, wo sie sich vermehren könnte - immerhin rund tausend Arbeitsplätze geschaffen. Damit wird heute weit mehr produziert als die Menge, die in der Schweiz abgesetzt werden kann. Ein Grossteil davon geht zurzeit ins Ausland, das muss uns doch wirklich zu denken geben. Andere Länder haben sich nicht nur auf Konstruktionen und auf den Export und die Weiterentwicklung solcher alternativen Energien verlegt, sondern sie haben sie mit grossem Nutzen und zu ihrem eigenen Vorteil auch in ihrem eigenen Land angewandt.

Wir würden, wenn wir eine nachhaltige, engagierte Förderung machten, zu zusätzlichem Know-how kommen. Know-how ist ja eines der wesentlichen Elemente in unserem Wirtschaftsleben; Know-how ist grundsätzlich unsere Stärke, und wir haben diese Stärke bisher mit Erfolg ausgespielt. Hier verpassen wir den Anschluss an die Spitze; deshalb braucht es eine engagierte Förderung.

Schliesslich wird die Produktion mit jeder zusätzlichen Investition günstiger. Wir können massenhaft produzieren; wir können nicht nur Verbesserungen realisieren, sondern durch die Massenproduktion auch Verbilligungen herbeiführen. Deshalb möchte ich Ihnen beliebt machen, dass Sie mit der Mehrheit einer engagierten Förderung mit 0,6 Rappen pro Kilowattstunde zustimmen.

Ich muss sagen, dass ich persönlich nicht absolut glücklich bin mit der Vorzugsstellung, welche die Fotovoltaik hier bekommen hat. Fotovoltaik ist dort sinnvoll, wo es überschüssige Sonnenenergie gibt, wo diese Energie weitergegeben werden kann. Wo aber z. B. nur so viele Dachflächen vorhanden sind, dass es gerade für die Wärme in einem Haus reichen würde, also generell bei Wohnhäusern und insbesondere bei Einfamilienhäusern, ist das Geld besser investiert, wenn man aus der Sonnenenergie Wärme macht und nicht Elektrizität. Diese kleine Einschränkung möchte ich hier noch angebracht haben. Immerhin aber ist die Abstufung bei der Förderung der Fotovoltaik von der Kommissionsmehrheit sinnvoll vorgenommen worden. Es ist ein Zwang da, um diese Fotovoltaik immer rentabler zu machen und eine höhere Leistung bei tieferen Preisen zu erreichen; deshalb diese Abstufung, die ich grundsätzlich befürworten kann.

Stimmen Sie also bei Absatz 5 mit der Mehrheit.

Bezüglich Absatz 4 denke ich, dass auch die Grossverbraucher zu dieser Erneuerung und zu dieser Förderung der Energien, die uns nicht belasten, im gleichen Umfang beitragen sollten. Wenn ich eine kurze Rechnung mache, der Sie ohne weiteres folgen können, dann stelle ich fest, dass diese kleine zusätzliche Belastung die Wirtschaft oder die entsprechenden Grosskunden nicht im Ernst belasten kann. Nehmen Sie an, die Stromkosten würden bei einem Produkt 20 Prozent des Endpreises ausmachen, zu welchem der Verkauf möglich ist. Gehen Sie davon aus, dass dieser Endpreis 500 Franken ist. Dann betragen die Stromkosten 100 Franken. Wenn Sie 0,6 Prozent dazuschlagen, ist der Stromkostenanteil 100,6 Franken. Da will mir doch niemand angeben, dass wir wegen dieser 60 Rappen auf 500 Franken Endpreis unsere Konkurrenzfähigkeit in der Schweiz einbüssen würden.

Ich bitte Sie also, auch bei Absatz 4 mit der Mehrheit der Kommission zu stimmen, und hoffe, dass wir hier nun Pfähle für eine engagierte Förderung der nachhaltigen, erneuerbaren Energien einschlagen.

Egerszegi-Obrist Christine · P-F · Nationalrat · Aargau · Freisinnig-demokratische Fraktion

Heute, zu Beginn der Debatte, habe ich irrtümlicherweise Herrn Vanek zugestanden zu sprechen. Die Fraktionslosen können sich ja nur bei der Eintretensdebatte äussern. Deshalb habe ich den Fraktionslosen gesagt, in dieser Session hätten alle irgendwann einmal Anrecht auf fünf Minuten Redezeit. Herr Bäumle nimmt sich jetzt dieses Recht.

Bäumle Martin · Mit-M · Nationalrat · Zürich · Fraktionslos

Bei diesem Artikel geht es um den ökologischen Kern, nachdem wir bei der Marktöffnung und vor allem auch beim Netz nun einen vernünftigen und pragmatischen Weg gefunden haben. Als Grünliberaler suche ich den Ausgleich zwischen Ökonomie und Ökologie. Die ordnungspolitische Frage "Eingriff in den Markt zugunsten gewisser Energieträger?" ist grundsätzlich berechtigt. Doch hätte die Schweiz vor hundert Jahren so gedacht, hätten wir heute keine Wasserkraft. Und auch Entwicklung und Anwendung dieser Technologie mit den entsprechenden Forschungs-, Ausbildungs- und Arbeitsplätzen, welche der Schweiz heute noch eine grosse Wertschöpfung im Inland generieren, würden fehlen. Mit Artikel 7a Absatz 5 und den 0,6 Rappen können wir zwar kaum mehr ganz dieselbe Pionierrolle einnehmen wie bei der Wasserkraft, weil uns viele Staaten in Europa voraus sind. Wir müssen aber für den Werkplatz Schweiz die erneuerbaren Energien mindestens so stark fördern wie das Ausland, damit die Innovation, die Arbeitsplätze und die Wertschöpfung in der Schweiz bleiben und nicht noch mehr ins Ausland abwandern.

Die Kommission hat bei diesem Artikel nach einem Kompromiss gesucht und diesen schliesslich auch gefunden. Gegenüber dem Ständerat hat die Kommissionsmehrheit die Fotovoltaik als für den Werkplatz Schweiz zukunftsfähige und gut erforschte Technologie wieder aufgenommen, aber mit einem differenzierten Deckel, und damit dem Ständerat eine Brücke gebaut. Zudem hat die Kommission mit Absatz 2bis einen Passus zu Effizienzmassnahmen eingefügt, welcher ebenfalls den Werkplatz Schweiz stärken wird. Für alle diese Massnahmen und Technologien hat die Kommissionsmehrheit nun gesamthaft 0,6 Rappen pro Kilowattstunde beschlossen, was unter Berücksichtigung der Zusammenfassung aller Ergänzungen in einem Artikel etwa dasselbe bedeutet wie der Beschluss des Ständerates.

Ich bitte Sie, der Mehrheit zuzustimmen und vor allem den Minderheitsantrag I (Keller), welcher weder die Solarenergie noch die Energieeffizienz berücksichtigen will, abzulehnen. Sie geben damit den erneuerbaren Energien im Gesetz Gewicht. Ich bitte Sie auch dringlich, den Antrag der Minderheit II (Steiner) abzulehnen, welcher den Deckel bereits bei 0,3 Rappen festlegen und damit die erneuerbaren Energien und die Energieeffizienz in ein Mauerblümchendasein drängen will. Ich bitte Sie auch, den Einzelantrag Müller Walter auf 0,5 Rappen abzulehnen und bei der Mehrheit zu bleiben.

Auch bei Artikel 7a Absatz 4 bitte ich Sie um Zustimmung zur Mehrheit. Die Minderheit Stahl will die stromintensiven Betriebe nicht nur teilweise entlasten, wie dies die Mehrheit und der Ständerat tun wollen, sondern gänzlich vom Zuschlag befreien. Dies führt aber zu einer falschen und einseitigen Lösung zugunsten dieser Betriebe.

Noch kurz eine Nebenbemerkung zur Geothermie: Ich bitte Sie, den geplanten Artikel 15a gemäss Antrag der Kommission zu beschliessen und sich nicht von der Tagesaktualität beeinflussen zu lassen. Zugegeben, das Vorgehen und insbesondere die Kommunikation der Betreiber werfen Fragen auf. Es bleibt bei der tiefen Geothermie noch einiges an Forschungsarbeit und auch Risikobeurteilung offen. Das Ereignis in Basel muss ernst genommen werden. Trotzdem hat diese Technologie einen erfolgversprechenden Ansatz, in absehbarer Zeit grosse Mengen an preiswerter Elektrizität zu produzieren, und dies bei richtiger Anwendung mit geringem Risiko- und Umweltgefährdungspotenzial. Manch futuristische Technologie wie z. B. die Kernfusion, die schon Milliarden Franken verschlungen hat, ist nach fünfzig Jahren immer noch ohne greifbare Resultate, dies aber bei weit höherem und vor allem noch unbekanntem Risiko- und Umweltgefährdungspotenzial.

Ich bitte Sie zusammenfassend, bei Absatz 4 der Mehrheit zu folgen und die Minderheit Stahl abzulehnen, bei Absatz 5 ebenfalls der Mehrheit mit 0,6 Rappen zu folgen und die Minderheiten II (Steiner) und I (Keller) sowie den Einzelantrag Müller Walter abzulehnen.

Leuenberger Moritz · BPR-M · Bundesrat · Zürich

Wie Sie der Debatte zweifellos entnommen haben, geht es hier um die Solarenergie. Wir sind alle davon überzeugt, dass die Solarenergie eine Zukunft hat und dass sie zu fördern ist, aber sie ist heute zu teuer. Wir müssen bei der Förderung der Solarenergie aufpassen, dass sie nicht das ganze System, das dieses Gesetz vorsieht, zumauert, dass nicht anderen Energien gewissermassen der Platz an der Sonne versperrt wird. Von daher ist die Variante der Kommissionsmehrheit besser als diejenige des Ständerates, weil man mit ihr zwar eine Beschränkung der Mengen erwirkt, aber auf der anderen Seite Einspeisetarife gibt, welche die Kosten im notwendigen Mass decken.

Von daher ersuche ich Sie, dem Antrag der Kommissionsmehrheit zuzustimmen.

Die andere Frage betrifft die 0,6 Rappen, 0,5 Rappen oder 0,3 Rappen. Die 0,3 Rappen sind in unseren Augen ein Deckel, der dermassen tief ist - das ergäbe ja nur etwa 160 Millionen Franken, wie vorher errechnet wurde -, dass er in ganz kurzer Zeit erreicht würde, sodass wir schon in ein paar Jahren wieder darüber diskutieren und den Deckel anheben müssten. Sie haben somit realistischerweise nur gerade die Wahl zwischen 0,5 und 0,6. Da es sich um Rappen und nicht etwa um Alkoholpromille handelt, können Sie hier über die 0,5 Rappen hinaus auf die 0,6 Rappen gehen.

Lustenberger Ruedi · Mit-M · Nationalrat · Luzern · Christlichdemokratische Fraktion

Wenn wir die heutige Debatte verfolgen und sie in den Kontext der allgemeinen Energie- und Klimapolitik stellen, dann sehen wir, dass die Mehrheit sowohl bei Absatz 4 wie auch bei Absatz 5 sicher auf dem richtigen Pfad ist, und zwar auf dem richtigen Pfad in Bezug auf die Höhe der Abgabe, auf dem richtigen Pfad bei der Forderung nach mehr Energieeffizienz und bei der Förderung der erneuerbaren Energien - dazu gehört eben auch die Fotovoltaik. Ich bitte Sie also, überall der Mehrheit zuzustimmen.

Nun noch zum Einzelantrag Müller Walter: Ich bin Herrn Müller für seinen Antrag sehr dankbar, und zwar nicht, weil er 0,5 Rappen pro Kilowattstunde beantragt - da muss ich ihn enttäuschen, da bitte ich Sie, der Mehrheit zuzustimmen -, sondern für seinen Antrag zu Absatz 5 Litera b. Hier hat die Kommissionsmehrheit zusammen mit der Verwaltung zwar keinen Strategiefehler begangen, dafür aber einen kapitalen Formulierungsbock geschossen. In der Differenzbereinigung kann der Ständerat dann bei Litera b die Formulierung "zwischen 30 und 40 Rappen" in der dritten Zeile des Antrages noch ersetzen durch "weniger als 40 Rappen", dann ist der Einzelantrag Müller zu hundert Prozent korrekt. Wenn Sie die beiden Formulierungen, diejenige der Kommissionsmehrheit und diejenige von Herrn Müller, vergleichen, dann stellen Sie sofort fest, dass Herr Müller logisch gedacht hat und die Kommissionsmehrheit gegenteilig.

Bitte stimmen Sie dem Einzelantrag Müller Walter in diesem Punkt zu. Danke schön, Walter Müller!

Abstimmung

Abs. 4 - Al. 4

Abstimmung - Vote

Für den Antrag der Mehrheit .... 117 Stimmen

Für den Antrag der Minderheit .... 57 Stimmen

Abs. 5 Bst. b - Al. 5 let. b

Egerszegi-Obrist Christine · P-F · Nationalrat · Aargau · Freisinnig-demokratische Fraktion

Ich schlage Ihnen in Absprache mit dem Kommissionspräsidenten Folgendes vor: Bei Absatz 5 stimmen wir zuerst über Buchstabe b ab und erst anschliessend über die Einleitung des Absatzes, damit wir am Schluss den Betrag festlegen können. Sind Sie mit diesem Vorgehen einverstanden? - Das scheint der Fall zu sein.

Abstimmung

Abstimmung - Vote

Für den Antrag der Mehrheit/Müller Walter .... 127 Stimmen

Für den Antrag der Minderheit I .... 49 Stimmen

Abstimmung

Abs. 5 Einleitung - Al. 5 introduction

Erste Abstimmung - Premier vote

Für den Antrag der Minderheit I .... 112 Stimmen

Für den Antrag der Minderheit II .... 56 Stimmen

Abstimmung

Zweite Abstimmung - Deuxième vote

Für den Antrag der Mehrheit .... 115 Stimmen

Für den Antrag der Minderheit I .... 62 Stimmen

Übrige Bestimmungen angenommen

Les autres dispositions sont adoptées

Steiner Rudolf · Mit-M · Nationalrat · Solothurn · Freisinnig-demokratische Fraktion

Gemäss Artikel 7b Absatz 3 des Energiegesetzes sollen die Energieversorgungsunternehmen verpflichtet werden, Massnahmen zur Förderung des sparsamen und rationellen Elektrizitätsverbrauchs zu treffen. Ich erinnere aber daran, dass die Elektrizitätswerke bereits heute dabei sind, das zu tun. Sie müssen es tun, wenn sie sich profilieren wollen. Eine Muss-Formulierung, wie sie das Gesetz nun vorsieht, würde zu einer Überregulierung führen, zu zusätzlicher Kontrolle und Überwachung, zu mehr Personal, dies in einem Bereich, in dem die betroffenen Unternehmen aus eigenem Interesse schon aktiv sind und in Zukunft noch aktiver sein werden.

Es scheint mir letztlich auch billig, die Verantwortung für den sparsamen und rationellen Elektrizitätsverbrauch auf die Versorgungsunternehmen abwälzen zu wollen. Das ist letztlich Sache der Konsumenten, auch der Erziehung der Konsumenten. Es geht aber auch um die Apparate, die Geräte, die Sie im Laden kaufen, die für den Betrieb Elektrizität benötigen. Die Versorgungsunternehmen können nicht beeinflussen, ob eine Lampe, ein Fernsehapparat, ein Diktiergerät oder ein Laptop weniger oder mehr Strom verbrauchen. Das liegt nicht in der Hand, im Ermessen, im Einflussbereich der Unternehmen, das muss anderweitig geregelt werden, soweit es überhaupt geregelt werden kann. Ich verweise diesbezüglich auf die Abhängigkeit vom Ausland, wo diese Geräte zumeist fabriziert werden.

Nach meiner Meinung können Sie hier nicht einseitig die Verantwortung auf die Elektrizitätsversorgungsunternehmen abschieben; nach meiner Meinung müssen wir Artikel 7b Absatz 3 des Energiegesetzes streichen.

Egerszegi-Obrist Christine · P-F · Nationalrat · Aargau · Freisinnig-demokratische Fraktion

Es bleiben uns jetzt noch drei Artikel. Ich möchte das Gesetz heute fertigberaten. Ich bitte Sie, Ihre Redezeit nicht auszunützen. Die Berichterstatter haben mir gesagt, dass ihre Erläuterungen sehr kurz sein werden.

Ziff. 2 Art. 7b

Antrag der Mehrheit

Titel, Abs. 1-3

Zustimmung zum Beschluss des Ständerates

Abs. 4

.... dass die Ziele nach Artikel 1 Absätze 3 und 4 nicht erreicht werden können ....

Antrag der Minderheit

(Steiner, Bigger, Brunner Toni, Guisan, Hegetschweiler, Keller, Kunz, Reymond, Rutschmann, Stahl)

Abs. 3

Streichen

Ch. 2 art. 7b

Proposition de la majorité

Titre, al. 1-3

Adhérer à la décision du Conseil des Etats

Al. 4

.... à l'article 1 alinéas 3 et 4 ne peuvent ....

Proposition de la minorité

(Steiner, Bigger, Brunner Toni, Guisan, Hegetschweiler, Keller, Kunz, Reymond, Rutschmann, Stahl)

Al. 3

Biffer

Präsidentin (Egerszegi-Obrist Christine, Präsidentin): Die FDP-Fraktion teilt mit, dass sie den Antrag der Minderheit unterstützen wird.

Marty Kälin Barbara · Mit-F · Nationalrat · Zürich · Sozialdemokratische Fraktion

Die effizienteste, günstigste, wirtschaftlichste und umweltfreundlichste Energie ist die eingesparte Energie. Um die geht es hier, neben der Einspeisevergütung geht es um das zweite, ebenso wichtige Standbein, nämlich um die Energieeffizienz. Wir sind in diesem Punkt bescheiden geblieben. Wir haben in Artikel 5 Absatz 5 festgelegt, dass der Endenergieverbrauch der privaten Haushalte bis ins Jahr 2030 nicht gesenkt, sondern lediglich auf dem heutigen Niveau stabilisiert werden soll.

Sie wissen aber, dass der Energieverbrauch gegenwärtig noch immer steigt. Umso wichtiger sind eben Effizienzmassnahmen, um die Strom- und Energiefresser vom Markt zu nehmen. Das sind ineffiziente Heizungen, insbesondere ortsfeste Widerstandsheizungen und veraltete Geräte, aber auch Geräte wie Fernseher und Set-Top-Boxen, die Strom verbrauchen, obwohl der Krimi längst fertig ist, oder Kaffeemaschinen, die frühmorgens Kaffee machen und für den Rest des Tages nur noch die Küche heizen.

Solches Nichtstun kostet die Stromkonsumentinnen 500 Millionen Franken pro Jahr. Der Stand-by-Verbrauch entspricht der Jahresproduktion des AKW Mühleberg. Allein die Elektroheizungen verbrauchen 7,7 Milliarden und die Elektroboiler 4,2 Milliarden Kilowattstunden Strom pro Jahr. Dieser Verbrauch könnte mit Effizienzmassnahmen um 6 bis 8 Milliarden Kilowattstunden pro Jahr oder um die Jahresproduktion von Mühleberg und Beznau I reduziert werden; und diese Reduzierung könnte den Stromverbrauch um insgesamt 10 bis 14 Prozent senken. Allein für die Elektroboiler würde damit die Stromrechnung um rund 340 Millionen Franken entlastet. Häuser mit elektrischen Widerstandsheizungen sind heute rund dreissig Jahre alt. Eine Gebäudesanierung solcher Bauten würde ebenfalls zu einer Reduktion des Stromverbrauchs führen. Moderne Gebäude können gar mehr Energie produzieren, als sie verbrauchen.

Das ist aber nur die eine Seite der Medaille. Die andere Seite ist das Potenzial der Investitionen in effiziente Geräte, in alternative Heizsysteme, in neue Warmwasseraufbereitungsanlagen. Das wiederum bedeutet Arbeitsplätze und Steuereinnahmen. Meine sehr verehrten Damen und Herren von der rechten Ratsseite, das kann Ihnen eigentlich nicht einfach egal sein. Das sind Aufträge für Apparatebauer, für Heizungstechniker, für Installateure, für Industrie und Gewerbe. Das sind Arbeitsplätze für KMU und Bauunternehmen. Das sind Einnahmen für die öffentliche Hand und Minderausgaben für Mieterinnen und Mieter. Und da verstehe ich den Antrag der Minderheit nicht, die keine Massnahmen zur Förderung des sparsamen Elektrizitätsverbrauches treffen und die Nutzung von erneuerbaren und einheimischen Energien nicht fördern will. Im Raumplanungsgesetz, das heute ebenfalls traktandiert ist und eventuell noch an die Reihe kommt, wollen wir neu Biomasseanlagen zur Stromproduktion in landwirtschaftlichen Betrieben verankern. Das ist ein wichtiger Schritt in die richtige Richtung, und wir werden ihn unterstützen.

Ebenso sind besonders die grossen Dachflächen landwirtschaftlicher Bauten für Fotovoltaikanlagen prädestiniert. Aber auch da will die Minderheit auf eine Förderung solcher Anlagen verzichten. Dass die Vertreter der Stromproduzenten den rationellen Stromverbrauch nicht fördern wollen, ist ja noch halbwegs nachvollziehbar. Sie wollen Strom produzieren und Strom verkaufen und nicht Strom sparen.

Alle anderen aber bitte ich, nicht für Ineffizienz und Energieverschwendung zu plädieren, sondern den Antrag der Minderheit Steiner abzulehnen und mit der Kommissionsmehrheit für Energieeffizienz zu votieren.

Egerszegi-Obrist Christine · P-F · Nationalrat · Aargau · Freisinnig-demokratische Fraktion

Die CVP-Fraktion und die EVP/EDU-Fraktion teilen mit, dass sie den Antrag der Minderheit unterstützen werden.

Bigger Elmar · Mit-M · Nationalrat · St. Gallen · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei

Ich spreche zu Artikel 7b Absatz 3, zum Antrag der Minderheit Steiner. Nach diesem Absatz sollen die Energieversorgungsunternehmen verpflichtet werden, Massnahmen zur Förderung des sparsamen und rationellen Elektrizitätsverbrauches zu treffen. Die SVP-Fraktion lehnt das ab. Die Elektrizitätswerke sind bereits heute daran, dies zu tun. In Zukunft werden sie in diesem Bereich noch aktiver sein. Denn in einem offenen Strommarkt müssen sie sich profilieren. Dieser Absatz - mit diesem Zwang - ist daher völlig überflüssig. Wir brauchen keine Überregulierung. In der Kommission wurde uns zwar versprochen, dass mit diesem Absatz keine direkte Verpflichtung für die Elektrizitätswerke entstehe. Die SVP glaubt allerdings eher ans "Christchindli" als an dieses Versprechen. Vielmehr ist das ein Freipass für die Verwaltung, sich alle möglichen Kampagnen von der Strombranche bezahlen zu lassen.

Die SVP-Fraktion lehnt deshalb diesen Absatz 3 ab und unterstützt die Minderheit Steiner.

Egerszegi-Obrist Christine · P-F · Nationalrat · Aargau · Freisinnig-demokratische Fraktion

Ich korrigiere die Aussage von vorhin: Die CVP-Fraktion und die EVP/EDU-Fraktion unterstützen den Antrag der Mehrheit.

Auch die grüne Fraktion teilt mit, dass sie den Antrag der Mehrheit unterstützt.

Leuenberger Moritz · BPR-M · Bundesrat · Zürich

Wenn Sie die Mehrheit unterstützen, halte ich mich kurz.

Abstimmung

Abstimmung - Vote

Für den Antrag der Mehrheit .... 104 Stimmen

Für den Antrag der Minderheit .... 63 Stimmen

Egerszegi-Obrist Christine · P-F · Nationalrat · Aargau · Freisinnig-demokratische Fraktion

Ich habe die Berichterstatter vorhin nicht übergangen: Sie haben mir signalisiert, dass sie nicht mehr sprechen werden.

Ziff. 2 Art. 7c

Antrag der Kommission

Zustimmung zum Beschluss des Ständerates

Ch. 2 art. 7c

Proposition de la commission

Adhérer à la décision du Conseil des Etats

Angenommen - Adopté

Ziff. 2 Art. 8

Antrag der Mehrheit

Zustimmung zum Beschluss des Ständerates

Antrag der Minderheit

(Menétrey-Savary, Daguet, Rechsteiner-Basel, Stump)

Abs. 3

.... Für Geräte, die in erheblichem Ausmass Elektrizität verbrauchen, erlässt er solche Anforderungen. Insbesondere kann er innerhalb von fünf Jahren nach Inkrafttreten dieses Gesetzes für solche Geräte eine Verbrauchslimite von 1 Watt vorschreiben oder innerhalb von zehn Jahren den Verkauf von Geräten mit Standby-Funktion verbieten.

Ch. 2 art. 8

Proposition de la majorité

Adhérer à la décision du Conseil des Etats

Proposition de la minorité

(Menétrey-Savary, Daguet, Rechsteiner-Basel, Stump)

Al. 3

.... dont la consommation d'électricité est importante. Il peut notamment prescrire une limite de consommation de 1 watt pour de tels appareils, dans un délai de cinq ans à partir de l'entrée en vigueur de la loi, ou interdire, dans un délai de dix ans, la mise en vente d'appareils disposant d'une fonction de mise en veille.

Menétrey-Savary Anne-Catherine · Mit-F · Nationalrat · Waadt · Grüne Fraktion

On me dit que je dois être très brève. Je vous dirai donc simplement qu'il faut saluer les articles 8 et 9, parce qu'ils apportent des éléments concrets pour réaliser la réduction de la consommation d'électricité. Mais bien sûr, comme d'habitude, ces articles n'annoncent pas des bouleversements imminents. Il est dit à l'article 8 que "le Conseil fédéral peut prescrire"; mais ce qu'il peut prescrire reste dans le flou absolu. Or, la question de l'énergie grise et de la consommation d'appareils en mode veille est tout sauf floue. J'ai déjà donné quelques exemples, j'en ai encore de bien meilleurs, mais je m'arrêterai là puisque nous avons très peu de temps.

Monsieur Zemp disait tout à l'heure que la proposition de vouloir réduire la consommation d'électricité était irréaliste; je voulais juste lui dire que c'est faux, c'est totalement faux. L'Ecole polytechnique fédérale de Zurich a déjà dit que nous pouvions arriver à une société à 2000 watts; un bureau mandaté par l'Office fédéral de l'énergie a estimé possible de réduire de deux tiers, et ceci sans revenir à l'éclairage à la bougie. Il faut arrêter de croire que les écologistes veulent vous priver de confort!

Selon les avis d'experts, il est possible de réduire la consommation d'électricité des appareils en mode veille à 1 watt. Ce n'est peut-être pas facilement applicable. Monsieur le conseiller fédéral Leuenberger a dit au Conseil des Etats qu'il fallait peut-être fixer un délai. Je propose un délai de cinq ans, parce que ce qui est vrai aujourd'hui ne sera peut-être plus vrai demain, et que dans dix ans on pourra même renoncer totalement à ces appareils. C'est ce qu'a déjà fait un pays comme la Grande-Bretagne.

La proposition de la minorité n'a pas un caractère contraignant. Elle permet de prendre ces dispositions si c'est nécessaire. Il est important de fixer des objectifs précis, ce qui nous permet aussi d'avoir des buts et de mesurer les effets.

C'est dans ce sens que je vous propose d'adopter la proposition de la minorité.

Egerszegi-Obrist Christine · P-F · Nationalrat · Aargau · Freisinnig-demokratische Fraktion

Die SP-Fraktion teilt mit, dass sie den Antrag der Minderheit unterstützen wird. Die CVP-Fraktion teilt mit, dass sie den Antrag der Mehrheit unterstützen wird. Herr Schelbert verzichtet auf das Wort für die grüne Fraktion.

Kunz Josef · Mit-M · Nationalrat · Luzern · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei

Mit Artikel 8 will der Ständerat etwas für das Energiesparen tun. Das betrifft vor allem Anlagen, Fahrzeuge und Geräte, und diese gehören verfassungsmässig in die Kompetenz des Bundes. Der Ständerat und die Mehrheit wollen, dass in der Industrie Vereinbarungen mit Verbrauchszielwerten abgeschlossen werden. Die SVP-Fraktion erachtet solche Vereinbarungen als sinnvoll. Wenn dies nicht freiwillig passiert, hat so der Bund die Möglichkeit, entsprechende Vorschriften zu erlassen. Die SVP-Fraktion ist mit der Kommissionsmehrheit der Auffassung, dass dies eine wichtige Energiesparmassnahme sein kann.

Die Minderheit geht der SVP-Fraktion klar zu weit. Wir sind der Meinung, dass der Bund nur beschränkt tätig sein soll und dass er nicht alles reglementieren muss. Mit dem Minderheitsantrag müsste der Bundesrat für alle Geräte, die in erheblichem Ausmass Elektrizität verbrauchen, Anforderungen erlassen, also auch für Einzelgeräte oder für Geräte, die in sehr geringer Zahl Anwendung finden. Die Mehrheit hat eine praktikable Formulierung gewählt - Geräte, die "eine breite Anwendung finden". Es gibt auch solche, die bereits unter 1 Watt liegen, bei denen aber ebenfalls weitere Verbesserungen möglich sind. Der Minderheitsantrag ist daher für die SVP-Fraktion nicht praktikabel. Es kann nicht sein, dass man in einem Gesetz Werte vorschreibt, welche durch die Technik laufend überholt werden und bloss zusätzliche Bürokratie auslösen.

Aufgrund dieser Überlegungen empfehle ich Ihnen namens der SVP-Fraktion, den Minderheitsantrag abzulehnen und der Mehrheit zu folgen.

Egerszegi-Obrist Christine · P-F · Nationalrat · Aargau · Freisinnig-demokratische Fraktion

Herr Steiner verzichtet auf das Wort. Die FDP-Fraktion unterstützt ebenfalls den Antrag der Mehrheit. Herr Bundespräsident Leuenberger wie auch die Berichterstatter verzichten ebenso auf das Wort.

Abstimmung - Vote

Für den Antrag der Mehrheit .... 102 Stimmen

Für den Antrag der Minderheit .... 62 Stimmen

Ziff. 2 Art. 9

Antrag der Kommission

Abs. 1, 2

Zustimmung zum Beschluss des Ständerates

Abs. 3

Sie erlassen insbesondere Vorschriften über den maximalen Anteil nichterneuerbarer Energien an der Wärmeversorgung ....

Ch. 2 art. 9

Proposition de la commission

Al. 1, 2

Adhérer à la décision du Conseil des Etats

Al. 3

Ils édictent notamment des prescriptions concernant la part maximale de chauffage provenant d'énergies non renouvelables ....

Angenommen - Adopté

Ziff. 2 Art. 9bis

Antrag der Minderheit

(Rechsteiner-Basel, Daguet, Marty Kälin, Menétrey-Savary, Nordmann, Stump)

Titel

Ortsfeste Elektroheizungen

Abs. 1

Die Installation neuer ortsfester elektrischer Widerstandsheizungen ist bewilligungspflichtig.

Abs. 2

Die nach kantonalem Recht zuständige Behörde erteilt die Bewilligung, wenn:

a. keine Anschlussmöglichkeit an Gas oder Fernwärme besteht;

b. der Einsatz einer elektrisch betriebenen Wärmepumpe nicht möglich ist oder unverhältnismässig ist;

c. der Wärmeschutz des Gebäudes dem Stand der Technik entspricht;

d. die örtliche Elektrizitätsverteilungsunternehmung die erforderliche Elektrizität liefern kann.

Abs. 3

Elektrische Widerstandsheizungen, die aus Gründen des Natur- und Heimatschutzes oder der Denkmalpflege erforderlich sind, werden auch bewilligt, wenn die Voraussetzungen nach Absatz 2 nicht vollständig erfüllt sind.

Abs. 4

Wer Strom aus erneuerbaren Energien selber produziert (Selbstversorger), bedarf keiner Bewilligung.

Ch. 2 art. 9bis

Proposition de la minorité

(Rechsteiner-Basel, Daguet, Marty Kälin, Menétrey-Savary, Nordmann, Stump)

Titre

Chauffage électrique fixe

Al. 1

L'installation d'un chauffage électrique fixe à résistances est soumise à autorisation.

Al. 2

L'autorité cantonale compétente octroie l'autorisation lorsque:

a. le raccordement au gaz ou au chauffage à distance n'est pas possible;

b. le recours à une pompe à chaleur électrique est impossible ou disproportionné;

c. l'isolation thermique du bâtiment correspond à l'état de la technique;

d. le distributeur local d'électricité est en mesure de fournir le courant nécessaire.

Al. 3

Si la protection de la nature et du paysage ou la conservation des monuments le demandent, le chauffage électrique est autorisé même si les conditions fixées à l'alinéa 2 ne sont pas entièrement remplies.

Al. 4

Celui qui produit lui-même, à l'aide d'agents énergétiques renouvelables, l'électricité dont il a besoin (autoproducteur), est dispensé de demander une autorisation.

Rechsteiner Rudolf · Mit-M · Nationalrat · Basel-Stadt · Sozialdemokratische Fraktion

Ich mache es ganz kurz, Sie wollen sich ja alle jetzt auch langsam zur Nachtruhe begeben. In der Schweiz gibt es 170 000 Elektroheizungen. Die brauchen im Winter 20 Prozent des Stroms. Die kann man ersetzen, wenn sie alt sind. Sie werden jetzt alt. Wenn man diese in den nächsten zwanzig Jahren ersetzt, dann spart man sich eineinhalb Atomkraftwerke. Die Lösung heisst: Holzpellet-Öfen, Wärmepumpen, bessere Isolation und konsequenter Vollzug. Die Lösung, die ich Ihnen vorschlage, stand schon einmal im Gesetz. Das Gesetz hiess Energienutzungsbeschluss und stammte von einem SVP-Bundesrat namens Ogi, der das eingebracht hatte. Also ist es guter Wein in neuen Schläuchen.

Stimmen Sie Ja, stimmen Sie zu, und wir haben die halbe Stromlücke bereits geschlossen! Die Schweizer Hersteller können all das bauen, was man zum Ersetzen braucht.

Egerszegi-Obrist Christine · P-F · Nationalrat · Aargau · Freisinnig-demokratische Fraktion

Die FDP-Fraktion teilt mit, dass sie den Antrag der Minderheit ablehnen wird.

Keller Robert · Mit-M · Nationalrat · Zürich · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei

Ich mache es noch kürzer: Lehnen Sie die Minderheit ab! Es werden heute praktisch keine Elektroheizungen installiert.

Egerszegi-Obrist Christine · P-F · Nationalrat · Aargau · Freisinnig-demokratische Fraktion

Frau Menétrey-Savary verzichtet auf das Wort; die grüne Fraktion unterstützt den Antrag der Minderheit. Auch die EVP/EDU-Fraktion unterstützt den Antrag der Minderheit. Herr Cathomas verzichtet auf das Wort; die CVP-Fraktion lehnt den Antrag der Minderheit ab. Herr Nordmann verzichtet auch auf das Wort; die SP-Fraktion unterstützt den Antrag der Minderheit. Herr Bundespräsident Leuenberger und auch die Berichterstatter verzichten auf das Wort. - Ja, das ging ja schnell! Das Energiegesetz beginnt langsam zu wirken. (Heiterkeit)

Abstimmung - Vote

Für den Antrag der Minderheit .... 69 Stimmen

Dagegen .... 90 Stimmen

Ziff. 2 Art. 15a

Antrag der Kommission

Abs. 1

Zustimmung zum Beschluss des Ständerates

Abs. 2

.... überwälzen. Die Summe der laufenden Bürgschaften und der auf die Übertragungskosten der Hochspannungsnetze überwälzten Bürgschaftsverluste darf 150 Millionen Franken nicht übersteigen.

Abs. 3

Der Bundesrat regelt die Einzelheiten. Er kann insbesondere Mindestanforderungen an die Anlagen zur Nutzung von Geothermie nach Absatz 1 vorsehen.

Ch. 2 art. 15a

Proposition de la commission

Al. 1

Adhérer à la décision du Conseil des Etats

Al. 2

.... les consommateurs finaux. La somme des cautions en cours et des pertes de cautionnement reportées sur les coûts de transport des réseaux à haute tension ne doit pas dépasser 150 millions de francs.

Al. 3

Le Conseil fédéral arrête les modalités. Il peut notamment imposer aux installations des exigences minimales pour l'utilisation de la géothermie selon l'alinéa 1.

Angenommen - Adopté

Ziff. 2 4bis Kapitel Titel

Antrag der Kommission

Internationale Vereinbarungen

Ch. 2 chapitre 4bis titre

Proposition de la commission

Conventions internationales

Angenommen - Adopté

Ziff. 2 Art. 15b, 19, 20, 25, 7bis. Kapitel Titel, 8. Kapitel Titel, Art. 28a, 28bis, 28ter; Ziff. 3 Art. 3a, Ziff. IIIb, Art. 44, 55, 64, 65; Ziff. 4 Art. 2

Antrag der Kommission

Zustimmung zum Beschluss des Ständerates

Ch. 2 art. 15b, 19, 20, 25, chapitre 7bis titre, chapitre 8 titre, art. 28a, 28bis, 28ter; ch. 3 art. 3a, ch. IIIb, art. 44, 55, 64, 65; ch. 4 art. 2

Proposition de la commission

Adhérer à la décision du Conseil des Etats

Angenommen - Adopté

Ziff. 4 Art. 2a

Antrag der Kommission

Titel

Handel von Elektrizität an einer Börse

Abs. 1

Der Bundesrat erlässt besondere Bestimmungen über den Handel von Elektrizität an einer Börse.

Abs. 2

Er kann die Aufsichtsbehörde ermächtigen, im Einvernehmen mit der Elektrizitätskommission in Belangen von beschränkter Tragweite, namentlich in vorwiegend technischen Angelegenheiten, Bestimmungen zu erlassen.

Ch. 4 art. 2a

Proposition de la commission

Titre

Négoce d'électricité en Bourse

Al. 1

Le Conseil fédéral édicte des dispositions particulières relatives au négoce d'électricité en Bourse.

Al. 2

Il peut autoriser l'autorité de surveillance à édicter, d'entente avec la Commission de l'électricité, des dispositions dans des domaines de portée restreinte, notamment dans des domaines techniques.

Angenommen - Adopté

Präsidentin (Egerszegi-Obrist Christine, Präsidentin): Die Vorlage 3, das Energiegesetz, ist nicht mehr Gegenstand der Diskussion. Somit geht das Geschäft an den Ständerat zurück.