08.062

Arbeitslosenversicherungsgesetz. 4. Revision

Schwaller Urs · Mit-M · Ständerat · Freiburg · Fraktion CVP/EVP/glp

Das Arbeitslosenversicherungsgesetz datiert vom 25. Juni 1982. Im Nachgang zum starken Anstieg der Arbeitslosenzahlen Anfang der Neunzigerjahre wurde das Gesetz 1995 in wesentlichen Punkten revidiert. Mit der Revision vom 22. März 2002 wurde ein neues Finanzierungskonzept aufgegleist, das einen Ausgleich von Einnahmen und Ausgaben der Versicherung über einen Konjunkturzyklus anstrebte. In dieser Revision ging man von einer konjunkturunabhängigen Arbeitslosigkeit von durchschnittlich hunderttausend Personen aus. Bei der Finanzierung der Versicherungsleistungen ging man davon aus, dass der 1995 um 1 Prozent auf 3 Prozent erhöhte Beitragssatz wieder auf 2 Lohnprozente gesenkt werden könne. Ersatzlos gestrichen wurde auch das Solidaritätsprozent auf Löhnen zwischen 106 800 und 267 000 Franken.

Die der dritten Avig-Revision zugrunde gelegte durchschnittliche Anzahl von hunderttausend Arbeitslosen entspricht einer konjunkturneutralen Arbeitslosenzahl von 2,5 Prozent. Ein Blick zurück auf die letzten Jahre zeigt, dass diese Prognosen falsch waren und die Arbeitslosenzahlen bereits 2003 auf 3,7 Prozent und 2004 auf 3,9 Prozent stiegen. 2005 waren es 3,8 Prozent und 2006 3,3 Prozent. In den Jahren 2007 und 2008 betrug die Zahl immer noch 2,8 Prozent bzw. 2,6 Prozent, also mehr als die der letzten Revision zugrunde gelegten 2,5 Prozent; sie schnellte dann im laufenden Jahr, gemäss den unserer Kommission für den Monat April zur Verfügung stehenden Zahlen, wieder auf 3,8 Prozent hoch. Das ist die Realität der Zahlen.

Die Botschaft des Bundesrates datiert vom 3. September 2008. Die Kommission hat deshalb an ihrer April-Sitzung beschlossen, sämtliche Zahlen aus der Botschaft in einem umfassenden Bericht aufdatieren und gleichzeitig die Entwicklung der Arbeitslosenzahlen und deren finanzielle Auswirkungen in drei Szenarien durchrechnen zu lassen. Alle drei Szenarien gehen davon aus, dass die Arbeitslosenzahlen dieses Jahr noch weiter ansteigen werden, und zwar auf bis zu 5,2 Prozent, was leider über zweihunderttausend Arbeitslosen entsprechen würde.

Den drei Szenarien haben wir je eine unterschiedliche Geschwindigkeit beim Abbau der Zahl der Arbeitslosen unterlegt, und wir haben berechnen lassen, was dies für die zusätzliche Verschuldung der Arbeitslosenkasse ausmachen würde. Gemäss den drei Szenarien würde ohne die vorgelegte Revision die Schuld der Arbeitslosenversicherung in den nächsten fünf Jahren auf 13,3 bis 17,3 Milliarden Franken ansteigen. Dass es so weit kommt, ist ausgeschlossen; es würde das Vertrauen in die Arbeitslosenversicherung vollständig erschüttern.

Die Aussage, dass die vorliegende Revision notwendig ist, bedarf keiner langen Worte und keiner zusätzlichen Ausführungen. All jene, welche das Gegenteil behaupten - wir haben in den letzten Tagen einige Zuschriften erhalten -, nehmen in Kauf, auch dieses Sozialwerk finanziell an die Wand zu fahren. Die Gegner der Vorlage könnten auch darauf spekulieren, dass bei einem Nichteintreten bzw. bei einer Ablehnung der Revision leistungsseitig gegenüber heute nichts verändert würde, einnahmenseitig hingegen Artikel 90c des heutigen Gesetzes zur Anwendung gebracht werden müsste. Was heisst das?

Gemäss Artikel 90c gilt folgende Regelung: "Erreicht der Schuldenstand des Ausgleichsfonds Ende Jahr 2,5 Prozent der von der Beitragspflicht erfassten Lohnsumme, so muss der Bundesrat innert einem Jahr eine Gesetzesrevision für eine Neuregelung der Finanzierung vorlegen. Er erhöht vorgängig den Beitragssatz nach Artikel 3 Absatz 2 um höchstens 0,5 Lohnprozente und den beitragspflichtigen Lohn um maximal das Zweieinhalbfache des versicherten Verdienstes. Für den Betrag zwischen dem Höchstbetrag und dem Zweieinhalbfachen des versicherten Verdienstes darf der Beitrag höchstens 1 Prozent betragen." Es betrifft dies das sogenannte Solidaritätsprozent. - So weit die heute gültige Gesetzesbestimmung. Gemäss den mir zur Verfügung stehenden Zahlen wird die heutige Schuld von rund 5 Milliarden Franken bis Ende Jahr bzw. Anfang des nächsten Jahres auf 6,3 Milliarden Franken ansteigen, das heisst 2,5 Prozent der versicherten Lohnsumme übersteigen. Damit müsste der Bundesrat auf das Jahr 2011 die obligatorische Erhöhung der Beitragssätze beschliessen, und dies, ohne eine einzige Korrektur auf der Leistungsseite vornehmen zu können.

Diese Übung geht selbstverständlich nicht auf, weil wir eine bloss einnahmenseitige Korrektur hätten, wie gesagt, ohne jede leistungsseitige Korrektur. Ich lade Sie daher ein, auf die Vorlage einzutreten und diese dann im Anschluss an die heutige Sitzung bearbeitet dem Zweitrat zukommen zu lassen. Mit diesem Vorgehen wird überhaupt erst die Voraussetzung geschaffen, dass ein revidiertes Arbeitslosenversicherungsgesetz zu dem vom Bundesrat noch zu bestimmenden geeigneten Zeitpunkt dann auch in Kraft gesetzt werden kann. Wir können hier nicht zuwarten, sondern müssen dieses Gesetz durchberaten. Dann soll der Bundesrat bestimmen, wann der geeignete Zeitpunkt ist.

Inhaltlich ist die Vorlage nach Meinung der Mehrheit der Kommission austariert zwischen Beitragserhöhungen und Leistungsabbau. Das ist dann bei der Beratung der entsprechenden Gesetzesartikel noch im Einzelnen zu diskutieren. Gleiches gilt auch für die Bestimmung, welche die für junge Leute bis zum 30. Altersjahr geltenden Anforderungen in Sachen Zumutbarkeit einer Arbeit anbelangt; darauf komme ich hier im Eintreten noch nicht zu sprechen. Auch diese Diskussion ist, wie gesagt, im Zusammenhang mit der einschlägigen Bestimmung zu führen.

Ich schliesse meine einleitenden Bemerkungen mit den folgenden Überlegungen: Aufgrund des heutigen wirtschaftlichen Umfelds und der bereits angehäuften Schuld der Arbeitslosenversicherung ist unseres Erachtens dringender Handlungsbedarf gegeben. Gerade in der aktuellen Rezession zeigt sich, wie bedeutsam eine stabile, funktionsfähige Arbeitslosenversicherung ist. Über diese Arbeitslosenversicherung werden heute, das heisst 2009, rund 5 Milliarden Franken an Taggeldern und zwischen 400 bis 500 Millionen Franken für Kurzarbeitsentschädigungen ausbezahlt. Damit helfen wir auch, die sozialen Folgen der wirtschaftlichen Schwierigkeiten abzufedern, und stabilisieren erst noch die Konjunktur. Kehrseite der Medaille ist natürlich die Zunahme der Schulden. Eine solche Zunahme ist nur vertretbar, wenn der politische Wille besteht, im nächsten Konjunkturaufschwung das Gleichgewicht zwischen Einnahmen und Ausgaben herzustellen und die Schulden sukzessive wieder abzutragen.

Man kann natürlich geteilter Meinung sein, ob die Einsparungen zu weit oder zu wenig weit gehen, ob die Beitragserhöhung zu gering sei oder zu weit gehe. Es kann aber kaum argumentiert werden, es bestehe kein Handlungszwang. Mit den Anträgen der Kommission werden die bundesrätlichen Einsparungen von 533 Millionen auf 577 Millionen Franken erhöht. Die ordentlichen Mehreinnahmen betragen mit den 0,2 Lohnprozent 460 Millionen Franken, die ausserordentlichen und zeitlich befristeten Mehreinnahmen, das heisst 0,1 Lohnprozent - von 2,2 auf 2,3 Prozent - und Solidaritätsprozent, weitere 390 Millionen Franken. Das sind alles zusammen 1,4 Milliarden Franken, und das ist meines Erachtens ein wesentlicher Schritt zur langfristigen Gesundung der Arbeitslosenversicherung.

Ich ersuche Sie deshalb im Namen der Kommission, auf die Vorlage einzutreten.

Stähelin Philipp · Mit-M · Ständerat · Thurgau · Fraktion CVP/EVP/glp

Grundsätzlich erachte ich das System, das wir bei der dritten Revision der Arbeitslosenversicherung gefunden haben, als zweckmässig. Es bewährt sich von der Grundstruktur her durchaus auch als automatischer Stabilisierungsfaktor in der jetzigen konjunkturellen Einbruchphase. Allerdings bedarf es gewisser Korrekturen, damit es finanziell nicht aus dem Ruder läuft. Im konjunkturellen Hoch der vergangenen Jahre hat der Ausgleich zu wenig gebracht. Sicher sind wir daran teilweise mitschuldig, haben wir doch, im Nachhinein gesehen, die Beitragssätze allzu rasch wieder abgesenkt. Dabei hat die zu tiefe Annahme bezüglich der durchschnittlichen Arbeitslosenzahlen sicher ebenfalls eine Rolle gespielt. Ich bin aber der Auffassung, dass die Begründung, das strukturelle Defizit sei die alleinige Folge der zu optimistischen Prognose der Arbeitslosenquote, zu kurz greift. Ich meine vielmehr, dass in den letzten Jahren bei den Leistungen durchaus auch Sitten und Gebräuche eingerissen haben, die Missbrauch zumindest nicht völlig ausschliessen. Wir müssen deshalb heute zweifellos sowohl den Finanzierungs- wie auch den Leistungsteil überprüfen. Diese Vorlage tut das und scheint mir denn auch ausgewogen zu sein und in die richtige Richtung zu gehen.

Wenn ich mich nun zum Eintreten äussere, obwohl dieses unbestritten ist, so geht es mir um drei Punkte, welche eher zu den Rahmenbedingungen der Revision gehören und nicht direkt, wohl aber indirekt mit der Vorlage verbunden sind.

Zum Ersten möchte ich auf eine finanzpolitische bzw. finanzrechtliche Problematik hinweisen. In der Finanzkommission haben wir uns bei dieser Vorlage insbesondere mit dem Schuldenmechanismus der Arbeitslosenversicherung befasst. Dieser Mechanismus beruht auf der Annahme, dass die Tresoreriedarlehen des Bundes, die der Arbeitslosenversicherung in Krisenzeiten zu Marktkonditionen gewährt werden, auch wieder zurückbezahlt werden, dass sie also werthaltig sind. Wenn es aber nicht zu Massnahmen kommen würde, um die Verschuldung abzubauen, müsste die geltende Finanzierungsregelung folgerichtig aufgehoben werden. Die Bundesdarlehen könnten dann nicht mehr als Tresoreriedarlehen ausserhalb der Rechnung finanziert, sondern müssten mit entsprechenden Kompensationen über die Finanzierungsrechnung abgewickelt werden - auch die Schuldenbremse käme dann ins Spiel. Die diesfalls fehlende Werthaltigkeit der Darlehen müsste diese Folgen zeitigen. Auch aus diesem Grunde müssen wir jetzt den Weg zum Schuldenabbau innert nützlicher Frist festlegen - hier liegt ein gewisser Spielraum, aber der Weg muss aufgezeigt werden - und auf die Vorlage eintreten.

Zum Zweiten sind wir bei den Kommissionsarbeiten auf die ILO-Konvention 168 gestossen und haben festgestellt, dass dieses Abkommen über Beschäftigungsförderung und den Schutz gegen Arbeitslosigkeit unsere Handlungsfähigkeit für Änderungen der Arbeitslosenversicherung in verschiedener Hinsicht - etwa bei den Wartefristen für den Leistungsbezug - erheblich einschränkt und Lösungen, die aus heutiger Sicht durchaus sinnvoll und zweckmässig sein könnten, verunmöglicht. Die Schweiz hat dieses Abkommen 1990 ratifiziert. Sie ist dabei mit wenigen anderen Staaten - drei skandinavischen Ländern sowie Albanien, Brasilien und Rumänien - alleine geblieben; unsere Nachbarstaaten fehlen. Die Aussenwirkung der Konvention ist damit gering. Ich bitte deshalb den Bundesrat, sehr einlässlich zu prüfen, ob diese für die Schweiz noch Sinn macht oder ob sie nicht eher ein unnötiges Hindernis darstellt. Und ich bitte ihn, gegebenenfalls die Kündigung einzuleiten.

Zum Dritten möchte ich den Bundesrat ersuchen, bei der Inkraftsetzung der Beitragserhöhungen gemäss dieser Vorlage die Konjunkturlage zu berücksichtigen. In meinen Augen besteht die mit Abstand wirkungsvollste Konjunkturstützung darin, die Entlöhnungen nicht zu reduzieren. Gerade dies bedeutet aber die Erhöhung jedes Beitragssatzes, soweit die Arbeitnehmer betroffen sind.

Haben wir von einem Tag auf den anderen weniger Geld im Portemonnaie, so stellen wir das umgehend fest, und im Kopf beginnt die unheilvolle Abwärtsspirale zu drehen. Soweit die Erhöhung die Arbeitgeber trifft, kommt sie ebenfalls einem Konjunkturkiller gleich. Hier fehlt dann das Geld für neue Investitionen. Eine Verschiebung der Beitragserhöhung - nicht auf lange Zeit natürlich - ist unter diesen Umständen ernsthaft zu prüfen. Sie bringt mehr als Pakete, deren Wirkung schlussendlich ungewiss bleibt. Das ändert allerdings nichts daran, ich habe schon darauf hingewiesen, dass wir heute die Vorlage zu beschliessen haben.

Ich bin also für Eintreten.

Egerszegi-Obrist Christine · Mit-F · Ständerat · Aargau · Freisinnig-demokratische Fraktion

Arbeit hat in unserer Gesellschaft einen hohen Stellenwert. Sie bietet Entfaltungsmöglichkeiten für individuelle Fertigkeiten und verschafft ein Einkommen, das die selbstständige materielle Existenz ermöglicht. Arbeit ist eine wichtige Grundlage für die persönliche Lebensgestaltung. Deshalb wird Arbeitslosigkeit für die Betroffenen nicht nur zu einem unmittelbaren materiellen Problem, welches wir durch die Taggeldleistungen weitgehend mildern können. Vielmehr hat das unfreiwillige Ausscheiden aus dem Arbeitsprozess oft auch soziale und psychische Folgen: Angst vor der Zukunft, Spannungen in der Familie oder Verlust an Lebensqualität. Das ist der Grund, weshalb wir eine verlässliche Arbeitslosenversicherung brauchen - eine, die hilft, wo es nötig ist, eine, die die Beitragszahlenden nicht zu einer Solidarität zwingt, sie nicht überfordert, aber auch eine, die nicht der nächsten Generation Schulden hinüberschaufelt.

Diese Revision verfolgt für mich die genannten Ziele. Es ist nicht ganz einfach, hier zu planen, weil die Konjunktur sehr schnell Änderungen erfahren kann. Es ist kaum zwanzig Jahre her, da hatten wir rund 15 000 Arbeitslose und eine Quote von 0,6 Prozent. Damals wurde die Anlage zu diesem Gesetz gebaut. 1994 hatten wir fast 200 000 Arbeitslose und drei Jahre später sogar über 200 000 und eine Quote von 5 Prozent. Da sind wir jetzt noch nicht angelangt, aber die Prognosen sind düster, und wir müssen darauf gefasst sein und reagieren können.

Die jetzige Vorlage des Bundesrates ist für mich ziemlich ausgewogen. Sie bringt auf der Leistungsseite Anpassungen, die zumutbar sind, sie bringt aber auch Beitragserhöhungen, die wir wahrscheinlich zugunsten der Gesundheit dieses Sozialwerkes auch vertreten müssen.

Unsere grosse Sorge ist die Jugendarbeitslosigkeit. Hier brauchen wir neben Motivationssemester und Einarbeitungszuschüssen die spezifischen Branchen- und Brückenangebote. Ich bin froh, dass das Departement Leuthard dieses Problem aufgenommen hat, und ich habe heute mit Zufriedenheit gehört, dass wir genauso viele Lehrstellen haben wie letztes Jahr, obwohl sich die Konjunktur ja sehr krass verändert hat.

Diese Massnahmen gegen Jugendarbeitslosigkeit sind enorm wichtig. Ich unterstütze aber auch die von der Kommission vorgeschlagenen Restriktionen. Wir können den jungen Leuten nicht nur Angebote machen, wir müssen von ihnen auch eine Mitarbeit fordern. Das ist der Grund, weshalb wir in dieser Vorlage ganz bewusst auch von den Jungen selber mehr Flexibilität verlangen. Durch die Verschärfung der Zumutbarkeitsregeln, aber auch durch die Verlängerung der Wartefristen für Personen ohne Betreuungspflichten haben wir diesem Ansinnen Rechnung getragen.

Das Gesetz soll ein gutes Netz sein mit dem Grundsatz: Wer seine Arbeit verliert und trotz intensivem Suchen keine neue Stelle findet, der muss auf die Solidarität der Gesellschaft zählen können. Die Bekämpfung der Arbeitslosigkeit wird eine dauernde Herausforderung sein. Die Verantwortung zum Handeln liegt dabei aber nicht nur beim Staat. Es braucht wirklich die Zusammenarbeit von Politikern, von Arbeitgebern und Arbeitnehmern, von Leuten, die sich nicht einfach hinter staatlichen Verordnungen, Versicherungsbestimmungen und Gewerkschaftsforderungen verschanzen, sondern im Dialog versuchen, die Schwierigkeiten aller Beteiligten zu formulieren, um sie nachher zu meistern. Ich bin überzeugt, dass Wege aus der Arbeitslosigkeit gemeinsam gebaut werden müssen. Das sage ich hier in der Eintretensdebatte ganz explizit, vor allem weil wir in den letzten Tagen auch Referendumsdrohungen in der Post hatten.

Ich bin überzeugt, dass die Revision vertretbar und zumutbar ist. Sie ist ein Schritt hin zu einer zuverlässigen Neuordnung der Arbeitslosenversicherung. Ich bitte Sie, hierauf einzutreten. Ich werde den Anträgen der Mehrheit folgen.

Kuprecht Alex · Mit-M · Ständerat · Schwyz · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei

Wir sehen uns auf dem Arbeitsmarkt hinsichtlich der rasch wachsenden Zahl von arbeitslosen Menschen heute mit einer Situation konfrontiert, die wir uns vor drei, vier Jahren in dieser Form kaum hätten vorstellen können. Die ursächliche Finanzkrise in Amerika hat nicht nur die anderen Kontinente dieser Welt erreicht, sondern - fernab der Finanzwirtschaft - die Realwirtschaft im vollen, noch nie dagewesenen Ausmass getroffen und dafür gesorgt, dass grosse Teile der Wirtschaft fast völlig zum Erliegen kamen. Es liegt deshalb auf der Hand, dass auch unser exportorientiertes Land nicht ungeschoren aus dieser Wirtschaftskrise hervorgehen wird. Die Folge davon wird eine stark wachsende Zahl von Arbeitslosen sein, also von Leuten, die ihre Stelle entweder bereits verloren haben oder sie in den kommenden Wochen und Monaten noch verlieren werden. Die Arbeitslosenversicherung als Mittel der Einkommens- und damit auch der Existenzsicherung wird in der kommenden Zeit einer sehr grossen Belastung ausgesetzt werden. Wenn die Prognose des Seco richtig ist, wonach rund 5,2 Prozent der erwerbstätigen Bevölkerung oder rund 200 000 Menschen von Arbeitslosigkeit betroffen sein werden, so werden ausserordentliche Mittel für die Finanzierung der Kasse notwendig werden. Ich persönlich gehe davon aus, dass wir wahrscheinlich näher bei 250 000 als bei 200 000 Arbeitslosen sein werden. Darunter werden nicht nur weniger qualifizierte Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer sein, sondern auch zahlreiche sehr gut qualifizierte, namentlich auch sehr gut verdienende Arbeitnehmer aus der Finanzwirtschaft.

Unerfreulich ist für mich nun die Tatsache, dass es uns in der Hochkonjunktur nicht gelungen ist, die aufgelaufene Schuld der Arbeitslosenversicherungskasse abzubauen und eine Reserve aufzubauen. Die seinerzeit als Sockelarbeitslosigkeit angenommene Zahl von 100 000 Arbeitslosen erwies sich als zu tief, und die Reduktion des Beitragssatzes um 1 Prozent erfolgte ganz eindeutig viel zu früh. Das sind klare versicherungsmathematische Mängel, die eigentlich nicht hätten passieren dürfen. Wir stehen heute also vor der Situation, dass wir nach einer längeren guten Wirtschaftsphase vor einem Schuldenberg in der Höhe von rund 4,8 Milliarden Franken stehen und diese Schuldenlast jetzt sehr schnell und rasch auf über 10 Milliarden Franken anwachsen wird. Ich gehe davon aus, dass die Voraussetzungen gemäss Artikel 90c des geltenden Rechtes für eine Beitragserhöhung schon zu Beginn des kommenden Jahres erfüllt sein werden und der Bundesrat seiner Verpflichtung zur Anhebung des Beitragssatzes um maximal 0,5 Lohnprozente nachkommen wird.

Die vorliegende Revisionsbotschaft hat im Grunde genommen drei Ziele, die auch nach der erfolgten Krise ihre Gültigkeit und Notwendigkeit haben werden:

1. Der angestrebte Rechnungsausgleich mit der Erhöhung des ordentlichen Beitragssatzes von 2 auf 2,2 Prozent sowie die Anpassungen der Bundes- und Kantonsanteile scheinen notwendig und erklärbar zu sein.

2. Die Anpassungen im materiellen Bereich sind dringend notwendig. Sie verhindern Anreize, das System und die Solidarität der anderen unnötig zu belasten und aufs Spiel zu setzen.

3. Die Einführung zusätzlicher Lohnabzüge von generell 0,1 Prozent sowie eines Solidaritätsprozents für Einkommen zwischen 126 000 und 315 000 Franken für die Schuldentilgung scheint unausweichlich zu sein. Wer diese Abzüge ablehnt, lässt die Frage offen, wie denn die Schulden wieder abgebaut werden sollen.

Ob bei den Massnahmen, mit denen insgesamt rund 500 Millionen Franken eingespart werden, bezüglich weiterer Kostensenkungen schon alles ausgeschöpft ist, muss sich erweisen; dies wird sich bei den Beratungen des Zweitrates zeigen. Begrüssenswert ist meines Erachtens vor allem, dass bei verschiedenen Massnahmen in Bezug auf die Zumutbarkeit zwischen denjenigen, die Unterhaltspflichten zu erfüllen haben, und denjenigen, die lediglich für sich selber aufzukommen haben, unterschieden wird. Das ist ein Akt der Solidarität unter den Betroffenen selbst, zugunsten derjenigen, die sich schon in sehr absehbarer Zeit mit erhöhten Lohnabzügen konfrontiert sehen werden. Diese haben in den kommenden Monaten und Jahren eine zusätzliche Last zu tragen, die auch ihr Einkommen und Konsumverhalten beeinflussen kann und wird. Ihnen wird Kaufkraft entzogen, was in einer Rezession eigentlich nicht gerade erwünscht ist.

Ein weiteres Sozialversicherungswerk steht vor einer unwahrscheinlichen Belastungsprobe. Der heute schon vorhandene Schuldenberg ist massiv und wird sich konjunkturbedingt weiter massiv erhöhen. Die in der Revision vorgesehenen Massnahmen sind notwendig, zwingend und unumgänglich. Der Ausbau von Leistungen gegenüber der Botschaft, wie ihn die Minderheit teilweise vorsieht, sowie weitere Belastungen und eine weitere Kaufkraftschwächung der Beitragszahler sind abzulehnen.

Ich bitte Sie ebenfalls, auf die Vorlage einzutreten und den Anträgen der Mehrheit zuzustimmen. Ich bitte Frau Bundesrätin Leuthard zudem, in ihren Ausführungen insbesondere auf die Frage einzugehen, welche Wirkungen die Personenfreizügigkeit hinsichtlich der Anzahl und der finanziellen Aufwendungen hat bzw. haben wird.

Maury Pasquier Liliane · Mit-F · Ständerat · Genf · Sozialdemokratische Fraktion

Avec la crise qui s'installe, les temps s'annoncent durs: durs pour les travailleuses et travailleurs de ce pays, durs par conséquent également pour l'assurance-chômage. L'assainissement de cette assurance sociale essentielle est donc plus que jamais nécessaire. La nécessité de redresser la barre est toutefois antérieure à la crise, puisque cela découle avant tout des défauts de la précédente révision de la loi sur l'assurance-chômage en 2001 et 2002. A cette occasion, vous vous en souvenez, les cotisations à l'assurance-chômage ont été abaissées de 3 à 2 pour cent et la contribution de solidarité a été supprimée, tablant sur une moyenne de 100 000 chômeurs et chômeuses. "Or", comme le Conseil fédéral le reconnaît lui-même dans son message, "ce chiffre s'est avéré être trop faible. En 2007, malgré la bonne conjoncture et le recul du chômage, l'assurance n'a pas pu commencer à rembourser ses dettes, lesquelles s'élèvent encore à 4,8 milliards de francs." Sachant qu'en janvier 2009 le chômage avait déjà bondi de près de 15 pour cent par rapport à l'année précédente, personne ne contestera l'urgence d'amortir la dette et d'équilibrer le budget de fonctionnement de l'assurance, d'où l'importance d'entrer en matière sur ce projet.

Sur le fond cependant, ce projet pose problème. Sous prétexte d'assainissement, il en oublie la mission première de l'assurance-chômage qui est d'offrir une solide protection sociale aux personnes perdant leur emploi et de leur ouvrir un vrai chemin vers la réinsertion. Comme l'indique le Conseil d'Etat et la République et canton de Genève dans sa réponse à la consultation sur ce projet: "Nous regrettons que la réforme s'attache uniquement à la question des charges et des recettes de l'assurance-chômage, sans égard à l'impact des mesures proposées sur le marché de l'emploi."

Les chiffres, c'est important, mais les êtres aussi. Or les économies proposées par le Conseil fédéral se font un peu trop, à mon sens, sur le dos des personnes déjà frappées par la perte de leur travail. En effet, si la hausse des recettes par le biais d'un léger relèvement de 0,2 pour cent des cotisations paritaires demeure modeste, la baisse des dépenses est proportionnellement trop marquée. Si on considère les chiffres, 460 millions de francs seront économisés grâce aux rentrées supplémentaires quand 530 millions de francs le seront sous forme de réductions des prestations, c'est-à-dire au détriment des plus de 130 000 personnes déjà fragilisées et qui auraient besoin d'un soutien plutôt que d'un lâchage. Cette érosion des prestations se concrétise par le durcissement de l'accès aux indemnités. On le voit avec l'allongement de la durée de la période de cotisation, le refus d'assurer les revenus tirés des mesures de marché du travail financées par les pouvoirs publics et les indemnités compensatoires en cas de gain intermédiaire, ainsi qu'avec l'allongement des délais d'attente en fin de formation que la majorité de la commission a souhaité étendre à toutes les personnes sans obligation d'entretien.

La baisse des prestations prend aussi la forme d'une diminution des indemnités. Par exemple douze mois de cotisation ne donneront plus droit qu'à un maximum de 260 indemnités journalières contre 400 aujourd'hui, sans parler des mesures qui pénalisent les chômeuses et les chômeurs des cantons fortement touchés par le chômage, à savoir la suppression de la possibilité d'augmenter temporairement le nombre d'indemnités journalières dans ces cantons ou encore la réduction du plafond annuel du financement des mesures de marché du travail. Soit dit en passant, cette dernière mesure est passée en force, de manière aussi peu élégante que démocratique puisqu'elle est entrée en vigueur le 1er janvier 2009 par voie d'ordonnance, avant même que nous puissions en débattre dans le cadre de la présente révision.

Mais revenons-en à la réduction des dépenses de l'assurance-chômage. Loin de moi l'idée de vouloir empêcher dogmatiquement toute limitation des dépenses. Je soutiens d'ailleurs la proposition de minorité en faveur d'une solution de compromis consistant à renforcer de manière plus équilibrée le lien entre durée de la période de cotisations et durée de l'indemnisation. Mais les mesures proposées par le Conseil fédéral pèchent par manque d'équilibre, comme l'a écrit un journaliste: "Equilibre faussé que celui qui balance le plateau de la cotisation paritaire financée par toute la population active avec le plateau de la ressource vitale payée par 120 000 chômeurs." D'autant plus que les chômeurs visés par ces mesures proposées sont dans l'ordre, et c'est le Conseil fédéral qui le dit lui-même dans son message: les travailleurs et les travailleuses plus âgés, ceux qui sont peu qualifiés, les personnes étrangères et les jeunes. J'y ajouterai encore toutes les personnes occupant des emplois précaires ou atypiques, comme par exemple celles qui sont actives dans le domaine culturel, et au sujet desquelles nous avons justement voté la semaine dernière une motion qui consiste à améliorer leur accès à la sécurité sociale. Bref, ce sont là les catégories les plus menacées sur le marché de l'emploi, et cette révision vient les frapper d'une double peine.

A titre d'exemple, je rappelle - comme le dit d'ailleurs également le Conseil fédéral dans son message - que "les jeunes en particulier encourent un risque élevé de chômage en période de faible conjoncture: leur taux de chômage augmente de manière disproportionnée". Les récents chiffres le prouvent d'ailleurs: entre décembre 2008 et janvier 2009, les effectifs des jeunes au chômage ont gonflé de 10,9 pour cent, contre une hausse de 0,3 pour cent du taux de chômage global. En ces temps de crise, n'est-il pas illogique - voire inhumain - d'inaugurer un délai d'attente de six mois pour les personnes sortant de formation, de réduire la durée de leurs indemnités à quatre mois - contre un an aujourd'hui - et, cerise ajoutée sur le gâteau par la majorité de la commission, de renforcer les critères qualifiant un "travail convenable" pour les personnes âgées de 30 ans et moins? Ces propositions se fondent me semble-t-il sur une conviction erronée selon laquelle les jeunes seraient en quelque sorte responsables d'être au chômage - les jeunes et, du reste, l'ensemble des personnes au chômage.

C'est un peu la même logique qui pousse le Conseil fédéral à dire dans son message que "la révision élimine le cercle vicieux dans lequel les demandeurs d'emploi peuvent tomber en participant à des programmes d'occupation organisés par l'aide sociale, qui leur permettent ensuite de générer de nouveaux droits à l'indemnité de chômage". Comme si c'était le but conscient de ces personnes! Comme si le fait de les priver d'indemnités allait leur permettre, d'un coup de baguette magique, de retrouver du travail! Non, décidément: ce projet doit être revu et rééquilibré - c'est la clé de son succès. L'assainissement doit se faire davantage par une modeste hausse des recettes, ce que propose une minorité de la commission, proposition que j'aurai l'occasion de développer tout à l'heure.

J'aimerais redire à quel point nous avons besoin d'une assurance-chômage saine et solide. L'économie suisse en a besoin, parce que cette assurance, en favorisant la réinsertion, permet d'utiliser au mieux les potentiels de la population active; les employeurs et les employeuses en ont besoin, parce que cette assurance leur offre une certaine flexibilité - on le voit d'ailleurs avec le chômage partiel. Les travailleuses et les travailleurs en ont besoin, parce que cette assurance les protège contre la précarité et leur permet de se qualifier ou de se requalifier pour retrouver leur place dans le monde du travail.

Pour être à même de remplir ces missions qui profitent à tout le monde, l'assurance-chômage doit être assainie par la contribution de tout le monde, mais sans être vidée de sa substance, sans être privée de ses moyens d'assurer la protection et la réinsertion. C'est dans ce sens que je vous invite à modifier tout à l'heure ce projet. L'assurance-chômage doit aussi être replacée dans un contexte plus global. Elle doit être pensée en lien avec les autres assurances sociales. Ce que l'on économise dans l'assurance-chômage ne doit pas systématiquement retomber sur l'aide sociale. Et l'assurance-chômage doit être intégrée à une politique globale de l'emploi et de la formation qui suppose des investissements et qui génère l'intégration, car après tout, si nous avons besoin de l'assurance-chômage, notre souhait à toutes et tous est d'en avoir le moins besoin possible.

Forster-Vannini Erika · 1VP-F · Ständerat · St. Gallen · Freisinnig-demokratische Fraktion

Mit der Revision des Arbeitslosenversicherungsgesetzes im Jahre 2002 verfolgten wir zwei Ziele: Zum einen sollte die Rechnung über den Konjunkturzyklus hinweg ausgeglichen sein, zum andern sollte der Beitragssatz zu einer Stabilisierung der Schulden beitragen. Aufgrund breitangelegter Studien ging man bei dieser Revision von einer Arbeitslosenzahl von 100 000 Personen aus. Leider zeigte sich schon bald, dass der Optimismus zu gross gewesen war. Es wurde nicht nur das Ziel der Revision verfehlt, mehr noch: Die Schulden, die sich in der letzten Rezession angehäuft hatten, konnten nicht zurückbezahlt werden.

Gemäss Finanzperspektive wird sich die Schuld bis 2011 auf über 8 Milliarden Franken erhöhen. Diese Tatsache zwingt uns, ohne Verzögerung erneut zu handeln. Der Bundesrat legt uns alles in allem eine ausgewogene Vorlage vor. Mit der Stärkung des Versicherungsprinzips, der Beseitigung von Fehlanreizen und mit einer Steigerung der Effizienz der Wiedereingliederungsmassnahmen sollen die Kosten gesenkt werden.

Die Schuldentilgung soll mit befristeten Massnahmen auf der Einnahmenseite angegangen werden. Die vorgesehenen Leistungskorrekturen kann ich voll und ganz unterstützen. Einsparungen werden dort angestrebt, wo aufgrund der heutigen gesetzlichen Vorgaben unerwünschte Ergebnisse entstehen. Gleichzeitig wird das Prinzip der Widereingliederung noch stärker umgesetzt. Diese Massnahmen finden auch die Zustimmung der Regionalen Arbeitsvermittlungszentren, wie ich mich anhand verschiedenster Gespräche versichern konnte. Vor allem zu Beginn der Arbeitslosigkeit wird der Druck zur Arbeitssuche respektive zur Wiedereingliederung erhöht. So kann die Langzeitarbeitslosigkeit und in der Folge die Aussteuerungen noch wirksamer bekämpft werden. Damit kann auch einer Verlagerung der Kosten auf die Sozialhilfe entgegengewirkt werden.

Gegenwärtig sind vor allem Jüngere überdurchschnittlich von Arbeitslosigkeit betroffen. Zumindest im Kanton St. Gallen - aber ich glaube, es ist in anderen Kantonen auch so - liegt bei ihnen die Arbeitslosenquote bei 6,9 Prozent; dies bei einer durchschnittlichen Quote von 4,3 Prozent. Das steht im Gegensatz zur Quote der älteren Menschen, die mit 3,9 Prozent unter der durchschnittlichen Arbeitslosenquote liegt. Deshalb darf der Hebel nicht noch stärker bei den jungen Leuten angesetzt werden, als dies die bundesrätliche Vorlage vorsieht. Ich lehne denn auch weitere Sparmassnahmen, wie beispielsweise den Bezug von lediglich 260 Taggeldern für unter Dreissigjährige, wie sie von den Arbeitgeberorganisationen gefordert wird, dezidiert ab. Dass es hingegen jungen Leuten zuzumuten ist, jede Arbeit anzunehmen, wie es von der Kommission gefordert wird, kann ich selbstverständlich unterstützen.

Auch um eine moderate Erhöhung der Lohnnebenkosten kommen wir bei der Revision nicht herum, auch wenn dies in der gegenwärtigen Konjunktur schmerzlich ist, weil damit der Faktor Arbeit nochmals verteuert wird. Auch hier gilt es masszuhalten, sonst wird jede Konjunkturerholung bereits im Keime erstickt. Es liegt in der Verantwortung des Bundesrates - es wurde bereits ein- oder zweimal darauf hingewiesen -, den richtigen Zeitpunkt für die Einführung dieser Massnahme zu treffen, wobei ich davon ausgehe, Frau Bundesrätin, dass die Wirtschaft angemessen in diese Entscheidfindung einbezogen wird.

Die Frage stellt sich, ob darüber hinaus die Einführung des Solidaritätsprozents für höhere Einkommen tatsächlich gerechtfertig ist. Bereits 1994 wurde die Einführung eines zusätzlichen Solidaritätsprozents als eine Notmassnahme im Lichte der zunehmenden Verschuldung bezeichnet. Damals wurde auch festgestellt, dass diese Erhöhung eigentlich eine reine Besteuerungsmassnahme darstelle und somit eine erhebliche Ausdehnung der Solidarität mit sich bringe. Es wurde aber auch betont, dass es richtig sei, Solidarität dann einzufordern, wenn es notwendig sei, statt auf Vorrat Gelder einzuziehen. In der heutigen speziellen Situation ist es deshalb richtig, diese Solidarität erneut einzufordern.

In diesem Sinn bitte ich Sie, auf diese Vorlage einzutreten.

Brändli Christoffel · Mit-M · Ständerat · Graubünden · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei

Ich verzichte darauf, Wiederholungen zu machen, und beschränke mich auf zwei Themen: Ich sage vorerst etwas zur Verschuldung der Arbeitslosenversicherung und dann etwas zur Jugendarbeitslosigkeit.

1. Es ist höchst dramatisch, wie wir unsere Sozialwerke in den finanziellen Ruin treiben. Wir haben riesige Probleme bei der Altersvorsorge, bei der Invalidenversicherung und auch bei der Arbeitslosenversicherung. Es ist klar, dass man auch mit rigorosem Sparen ohne zusätzliche Mittel keinen Ausgleich erreichen kann. Was das rigorose Sparen angeht, möchte ich der Kommission zugutehalten, dass man alles daran gesetzt hat, die Möglichkeiten von Einsparungen auszuschöpfen. Für mich ist das im Endeffekt ein Gesamtpaket. Wir müssen sparen, aber wir müssen auch Mittel für den Betrieb und die Schuldentilgung bereitstellen.

Man kann sich die Frage stellen, ob die Bestimmung betreffend den Beitrag für die Schuldentilgung bereits auf das Jahr 2010 oder allenfalls erst ein Jahr später in Kraft gesetzt werden soll, nachdem ja die ganze Diskussion aufgrund der wirtschaftlichen Situation jetzt dahingeht, keine zusätzlichen Belastungen zu beschliessen, um damit nicht die Entwicklung zu belasten. Ich habe hier bewusst keine Anträge gestellt. Der Nationalrat sollte diese Frage dann im Herbst noch einmal prüfen, wenn man die Entwicklung vielleicht ein bisschen besser überblickt.

2. Die Jugendarbeitslosigkeit ist jetzt in den Fokus geraten. Alle überbieten sich mit der Nennung von Massnahmen, mit denen man die Jugendarbeitslosigkeit reduzieren kann. Ich frage mich, ob "Staatskrücken" der richtige Weg sind oder ob man nicht die Jugend den Stürmen aussetzen sollte. Junge Leute, die eine Berufsausbildung abgeschlossen haben und keine Stelle haben, müssen halt bereit sein, etwas anderes zu tun und sich durchzuschlagen. Wir sollten junge Leute nicht allzu sehr so erziehen, dass man ihnen sagt: Also wenn du ein Problem hast, hilft dir der Staat dann schon! Wir brauchen junge Leute, die sich durchsetzen, die hinstehen, flexibel und bereit sind, auch etwas anderes zu tun. Auch das muss hier einmal gesagt sein. Das Verwöhnen beginnt schon in der Wiege - ich bin jetzt Grossvater -, wenn ein Kind brüllt, steckt man ihm einen Nuckel in den Mund.

Ich glaube, man muss hier von der Jugend mehr Flexibilität erwarten. Ich sage damit nichts gegen die Praktikumsstellen, die hier geschaffen wurden. Ich möchte auch daran erinnern, dass wir in den Neunzigerjahren im Kanton Graubünden, als ich noch Volkswirtschaftsdirektor war, solche kreiert haben. Wir sagten uns, wenn jemand die Lehre fertig habe, solle man ihm ermöglichen, mit Unterstützung der Arbeitslosenversicherung an diesem Arbeitsplatz zu bleiben; innerhalb einer gewissen Zeit finde er vielleicht eine Stelle oder vielleicht sage der Arbeitgeber, er habe sich bewährt und er wolle ihn trotzdem behalten.

Ich bin selbstverständlich für solche Übergangslösungen, aber wir sollten diese Unterstützung eher auf die Weiterbildung und mehr Flexibilität der Jugend ausrichten. Ich bin deshalb auch froh, dass wir in der Kommission die Frage der Zumutbarkeit ausgiebig diskutiert haben, dass wir eine Grenze bei 30 Jahren gesetzt und fast keine Einschränkungen bezüglich der Zumutbarkeit in dieser Kategorie gemacht haben. Es ist mir auch klar, dass hier noch Dinge zu verfeinern sind. Ich gehe auch davon aus, dass der Nationalrat hier vielleicht noch einiges verbessern wird - das kann auch geschehen - und dass wir am Schluss doch eine Vorlage haben, die zum Tragen kommt.

Persönlich bin ich der Meinung, dass die Stossrichtung in Ordnung ist, und ich bitte Sie, auf die Vorlage einzutreten.

David Eugen · Mit-M · Ständerat · St. Gallen · Fraktion CVP/EVP/glp

Ich glaube, wir teilen alle die Meinung, dass eine stabile Arbeitslosenversicherung das Wichtigste ist, das wir in einer schwierigen Wirtschaftslage brauchen. Davon geht meiner Meinung nach auch die bundesrätliche Botschaft aus.

Wenn Sie die Ergebnisse der Kommission anschauen, stellen Sie fest, dass es sehr wenige Minderheitsanträge gibt. Ich bin der Meinung, dass der Bundesrat und die Vorsteherin des EVD mit der Vorlage, die sie uns unterbreiten, das richtige Konzept gefunden haben. Ich verstehe jene nicht, die sagen, wir sollten diese Vorlage gar nicht behandeln oder - wie man das vor allem von Leuten von links und rechts aussen im Nationalrat gehört hat - sie würden diese Vorlage so oder so ablehnen.

Was heisst es, wenn man diese Vorlage ablehnt? Es heisst, dass der Bundesrat nächstes Jahr nach dem geltenden Gesetz die Beiträge erhöhen muss. Dazu hat er das Recht, und zwar kann er diese Beiträge ab dem 1. Januar 2011 auf 2,5 Prozent erhöhen. Und diese Erhöhung fände dann statt, ohne dass an der Arbeitslosenversicherung die notwendigen Reformen gemacht worden wären. Das wäre ja wirklich ein Schildbürgerstreich ersten Ranges! Das heisst, jene, die die Stabilität der Arbeitslosenversicherung wollen, müssen jetzt die Gelegenheit ergreifen und gleichzeitig mit der ohnehin anstehenden Beitragsanpassung auch die notwendigen Anpassungen auf der Leistungsseite machen.

Ausserdem ist das für uns die Gelegenheit, die Beitragsanpassung so zu gestalten, dass sie einigermassen konjunkturverträglich ist. In diesem Sinne schlägt Ihnen die Kommission nur eine Erhöhung von 2 auf 2,2 Prozent vor. Der Bundesrat hat das Recht, auf 2,5 Prozent zu erhöhen, wenn wir jetzt nichts machen. Im Entwurf der Kommission kommt auch zum Ausdruck, dass wir auf der Beitragsseite wirklich nur das absolut Notwendige einpacken wollen, damit die Konjunktur nicht zusätzlich belastet wird. Aber ohne Beitragsanpassung geht es nicht.

Es wurde hier schon ausgeführt: Bei der letzten Revision wurde nach einer falschen Prognose des damaligen Vorstehers des EVD die Sockelarbeitslosigkeit in unserem Land auf 100 000 geschätzt. Das hat sich leider nicht bestätigt. Wir wären ja alle froh, wenn die Sockelarbeitslosigkeit bei dieser Zahl geblieben wäre. Wir müssen mittelfristig in unserem Land mit etwa 120 000 bis 130 000 Arbeitslosen rechnen, und auf diese Basis müssen wir das Grundkonzept der Versicherung ausrichten, damit sie in schwierigen Wirtschaftslagen ihren Dienst als Versicherungsinstrument für die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer dann auch wirklich leistet.

Ich kann die leistungsseitigen Massnahmen des Bundesrates unterstützen. Es sind wichtige Punkte. Ich finde vor allem die Grundidee richtig, die der Bundesrat uns vorschlägt, nämlich dass man den Taggeldanspruch mehr an die Beitragszeit bindet. Ich meine, wenn Personen kurzfristig in unser Land kommen und noch nicht viele Beiträge an die Arbeitslosenversicherung geleistet haben, dann kann man diese beim besten Willen nicht einfach gleich behandeln wie jene Personen, die schon lange hier sind und schon viele Beiträge an diese Versicherung geleistet haben. Ich bin in dem Sinne auch der Meinung, dass es richtig ist, jenen Personen, die überhaupt von der Beitragspflicht befreit sind, eine deutlich geringere Leistung auszurichten als jenen Personen, die Beiträge geleistet haben.

Mit diesen Schritten stärkt der Bundesrat nach meiner Überzeugung auch das Versicherungsprinzip der Arbeitslosenversicherung. Das heisst, es wird eben eine Versicherungsleistung erbracht, für die man auch Prämien oder Beiträge bezahlt hat.

Ganz wichtig finde ich auch, was der Bundesrat bezüglich der Berufspraktika vorsieht. Er sieht vor, dass man die Jungen verpflichten kann, an den Berufspraktika teilzunehmen, wenn sie Leistungen aus der Arbeitslosenversicherung beziehen. Es ist vor allem für Schulabgänger wichtig, dass die Zeit, bis die erste Stelle angetreten werden kann, nicht eine Zeit ohne Arbeit und Tätigkeit ist, eine Zeit der Inaktivität, sondern dass sie sich an einem Berufspraktikum beteiligen.

Schliesslich unterstütze ich den Zusatz der Kommission, wonach junge Leute im Alter von 20 bis 30 Jahren es nicht ablehnen können, eine Berufstätigkeit aufzunehmen, auch wenn diese ihrem bisherigen Erfahrungshorizont und ihrem bisherigen Ausbildungsgang nicht entspricht. Ich sage es ganz klar: Auch ein akademisch Ausgebildeter, der seine Studien abgeschlossen hat, kann in diesem Alter nicht verlangen, dass für ihn nur eine Tätigkeit mit akademischem Hintergrund infrage kommt; er darf nicht alle anderen Berufstätigkeiten als unzumutbar ablehnen. Vielmehr bin ich der Meinung, dass eine Person im Alter von 20 bis 30 Jahren beispielsweise auch eine Bürotätigkeit oder eine Tätigkeit im Gastgewerbe ausüben kann, die nicht voll ihrer Ausbildung entspricht. Das ist immer noch besser, als einfach zuzuwarten und nur auf die Arbeitslosenversicherung angewiesen zu sein.

In diesem Sinne sollten wir dem Eintreten und nachher in der Detailberatung der Vorlage zustimmen.

Ich stelle zu einem Punkt einen Minderheitsantrag, nämlich zur Wartezeit. Ich werde ihn dann begründen. Es geht mir auch dort darum, dass wir das Versicherungsprinzip der Arbeitslosenversicherung nicht untergraben, sondern im Grundsatz beibehalten und stärken.

Jenny This · Mit-M · Ständerat · Glarus · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei

Im Gegensatz zu Kollege David werde ich als Arbeitgeber dieser Vorlage in der Schlussabstimmung voraussichtlich nicht zustimmen. Eintreten ja, aber wenn es keine wesentlichen Verbesserungen gibt, werde ich der Vorlage nicht zustimmen.

Herr Schwaller hat zwar darauf hingewiesen, dass die Vorlage sehr ausgewogen sei; diese Einschätzung kann ich aber nicht teilen. Vor allem bezüglich Einsparpotenzial wurde bei Weitem nicht alles ausgeschöpft, was man ausschöpfen könnte; man hat falsche Anreize geschaffen. Kollege David sagt, man müsse die Jugendlichen zwingen können zu arbeiten; der Begriff "zumutbar" sei dehnbar: Natürlich können Sie jemanden zwingen. Aber wenn er Ihnen am Arbeitsplatz nichts nützt, verzichten Sie darauf. Wir haben hier eben jetzt noch Anreize, die dafür sorgen, dass jeder Zweite sagt: Ja nein, anstatt diese Arbeit zu machen, bleibe ich lieber zu Hause. Ich beschäftige zirka 120 Mitarbeiter, die zwischen 17 und 30 Jahre alt sind. Ich habe viele erlebt, die eine gute Ausbildung gemacht haben. Sie sollten die geforderten Leistungen erbringen, aber erbrachten diese nicht. Man musste ihnen den Lohn kürzen oder musste sie schlussendlich entlassen. Die haben nichts gemacht, kein My, um eine neue Stelle zu finden, weil eben mit den Arbeitslosen zu grosszügig umgegangen wird. Solange kein Anreiz besteht, solange es mir zu Hause mindestens so gut geht wie am Arbeitsplatz, werde ich nichts dafür tun, eine Arbeitsstelle zu bekommen.

Natürlich muss die Arbeitslosenkasse saniert werden, aber eben auch ausgabenseitig und nicht nur einnahmenseitig und nicht immer - und das wird hier vergessen - auf dem Buckel der Arbeitgeber. Mit dieser Vorlage treiben wir zirka eine Milliarde Franken zusätzlich ein, kürzen die Leistungen aber lediglich um 400 Millionen Franken. Das ist ein krasses Missverhältnis. Und wieso und weshalb der Solidaritätsbeitrag ab 126 000 Franken wieder eingeführt werden soll, entzieht sich meinen Kenntnissen. Die höheren Kader leisten sehr viel Überzeit, gratis; sie kompensieren teilweise die Ferien nicht, die AHV muss auf dem ganzen Einkommen geleistet werden, und die Progression ist ja auch nicht zu unterschätzen. Jetzt werden diese Leute zusätzlich zur Kasse gebeten.

Irgendwann sind wir so weit, dass solche Leute sagen: Wieso soll ich denn überhaupt mehr leisten? Was soll denn das? Wieso sollte ich mich mehr anstrengen - es geht ja den anderen besser! Dieses Problem sollten wir nicht aus den Augen verlieren, auch als Arbeitgeber. Als Arbeitgeber muss ich letztlich im internationalen Wettkampf konkurrenzfähig sein. Wir lancieren Wirtschaftsprogramme - aber letztlich verlangen wir wieder mehr Abgaben und machen genau das wieder zunichte, was wir vorher mühsam erarbeitet haben. Wir müssen konkurrenzfähig sein, aber das sind wir mit zusätzlichen Abgaben nun einmal nicht. Ich könnte hier x zusätzliche Einsparmöglichkeiten aufzählen; ich verzichte darauf. Aber es gäbe für mindestens 600 bis 900 Millionen Franken Möglichkeiten, die zumutbar wären, aber man hat diese bewusst ausgeklammert. Man will sogar noch Sondermassnahmen, spezifische Sonderabgaben für bedrängte Regionen, einführen. Was soll das? Wir dürfen doch diejenigen, die nichts unternehmen, nicht noch zusätzlich unterstützen und dafür jene strafen, die auf diesem Wirtschaftsmarkt aktiv sind.

Ich kann dieser Vorlage also nicht sehr viel Positives abgewinnen. Ich werde die Detailberatung abwarten. Je nachdem, was dann vom Nationalrat retour kommt, werde ich entscheiden. Aber wir können nicht auf der einen Seite den Wirtschaftsstandort Schweiz immer noch mehr aushöhlen und auf der anderen Seite auf Teufel komm raus Wirtschaftsprogramme lancieren und Staatsgelder sprechen.

Leuthard Doris · VPBR-F · Bundesrat · Aargau

Erlauben Sie mir eingangs ein paar Bemerkungen zur aktuellen Situation am Arbeitsmarkt, auf die einige von Ihnen schon hingewiesen haben. Wir haben heute ja die neusten Zahlen für den Monat Mai und auch das Lehrstellenbarometer im Hinblick auf den Arbeitsmarkt für Lehrstellen veröffentlicht. Sie wissen, dass sich die Situation seit dem vergangenen Herbst verschlechtert hat, auch wenn aktuell der Monat Mai stabilisierend war; das ist durch saisonale Effekte bedingt. Es wäre falsch, das so zu interpretieren, dass sich die Situation bereits wieder verbessert hätte. Tatsächlich ist es so, dass wir im Mai gegenüber dem Vormonat einen saisonbereinigten Anstieg von mehr als 6000 Personen hatten. Dieser Anstieg war zuletzt 1992 so stark. Besorgniserregend ist tatsächlich die Zunahme im Bereich der jungen Erwachsenen zwischen 20 und 24 Jahren, in dem mittlerweile über 17 000 Personen als arbeitslos registriert sind und somit eine Quote von 5 Prozent erreicht ist. Die Gesamtarbeitslosigkeit wird weiter ansteigen; wir müssen damit rechnen, dass sich vor allem nach den Sommerferien infolge zunehmender Kündigungen und auch Konkurse diese Situation verschlimmert.

Daraus ist folgendes Fazit zu ziehen: Der Sanierungsbedarf für die Arbeitslosenversicherung wird sich erhöhen. Wir haben einen zunehmenden Bedarf; die Revision muss vorgenommen werden, sie hat aber gleichzeitig einen geringen Einfluss auf die heutige Arbeitsmarktsituation.

Für uns war bei dieser Vorlage folgende Probleme zentral: Das erste Problem ist der Schuldenstand, der jetzt noch zunehmen wird, und das zweite Problem ist die im Jahr 2002 der Finanzierung zugrunde gelegte unzureichende Arbeitslosenzahl. Wir sind zum Handeln gezwungen; alles andere wäre verantwortungslos und würde eine nachhaltige Verschuldung nach sich ziehen, ohne dass sich Lösungen für die Frage der Verschuldung abzeichneten.

Ich danke dem Präsidenten der SGK sowie deren Mitgliedern, die diese Vorlage sehr kompetent beraten und auch Anträge mit Blick auf das Einsparpotenzial gemacht haben. Herr Jenny, das haben Sie völlig falsch dargelegt: Das Einsparpotenzial dieser Vorlage beträgt mit den Anträgen der Kommission 576 Millionen Franken, also weit mehr, als wir Ihnen an Arbeitgeber- und Arbeitnehmerbeiträgen zumuten, und die Beiträge sind weit geringer als jene, die Sie bis 2003 bezahlen mussten. Damals lagen die Beiträge für die Finanzierung der Arbeitslosenversicherung bei 3 Prozent; mit dieser Revision liegen sie mit 2,2 Prozent weit darunter und sind somit wirtschaftsfreundlicher als noch vor sechs Jahren.

Die Arbeitslosenversicherung als Ganzes ist auch auf die höheren Arbeitslosenzahlen vorbereitet. Wir haben eine dezentrale Vollzugsstruktur in den Kantonen; diese können die Kapazitäten rasch an die höheren Arbeitslosenzahlen anpassen. Auch im internationalen Vergleich - das sei nochmals gesagt, etwa an die Adresse von Frau Maury Pasquier - ist die schweizerische Arbeitslosenversicherung eine sehr gute Versicherung: Mit ihren Ausgaben für eine aktive Arbeitsmarktpolitik, gemessen in Prozenten des BIP und im Verhältnis zur Arbeitslosenquote, kann sie gerade auch mit den Versicherungen nordischer Länder absolut verglichen werden. Mit einer Ersatzquote von siebzig bis achtzig Prozent, und das über eine Dauer von 400 respektive 520 Tagen, sind wir sehr kompetitiv. Was ich auch betonen möchte: In die Leistung sind nebst dem Taggeld auch eine effiziente Vermittlung und eine Beratung sowie ein grosses Angebot an arbeitsmarktlichen Massnahmen integriert. Das ist, das zeigt der internationale Vergleich, absolut gut austariert. Daran wollen wir ja auch nicht rütteln.

Mit der Revision von 2003 wurde ein Finanzierungssystem eingeführt, welches sicherstellen soll, dass die Arbeitslosenversicherung über einen Konjunkturzyklus hinaus eine ausgeglichene Rechnung ausweist. Dieses System funktioniert, aber eben nur dann, wenn ihm eine realistische Arbeitslosenquote zugrunde liegt. Die Versicherung hat diejenigen Kosten, welche sie beeinflussen kann, im Griff. Das sind die Betreuungs- und Vermittlungskosten pro stellensuchende Person, die in den letzten Jahren ziemlich stabil geblieben sind. Durch eine wirkungsorientierte Steuerung haben wir erreicht, dass auch in den Vollzugsorganen der Arbeitslosenversicherung Stabilität eingekehrt ist.

Das Problem ist, dass wir 2003 eine zu optimistische Prognose bezüglich der zu erwartenden Arbeitslosenquote gemacht haben. Sie erinnern sich, damals ging man von dem aus, was auch Frau Forster gesagt hat: Im Schnitt des Konjunkturzyklus rechnete man mit 100 000 Personen oder mit einer Arbeitslosenquote von 2,5 Prozent. Das hat sich klar als falsch erwiesen. Heute müssen wir eine Quote von 3,3 Prozent zugrunde legen. Das rechtfertigt eben auch die Erhöhung des Beitragssatzes, der trotzdem nach wie vor moderat ausfällt.

Das strukturelle Defizit von einer Milliarde Franken, das wir seit 2003 haben, können wir einfach nicht stehenlassen. Das wäre aus meiner Sicht erstens für die Wirtschaft standortpolitisch falsch, und es wäre zweitens auch aus dem Gesichtspunkt der Nachhaltigkeit eine finanzpolitische Fehlkonstruktion. Ich bitte Sie, nicht dasselbe zu tun, das zur Situation geführt hat, die wir jetzt bei der IV haben. Ich hoffe, wir bekommen bei der Zusatzfinanzierung hier die Unterstützung dafür, dass nicht nur leistungsseitig, sondern eben auch beitragseitig eine Sanierung zu erfolgen hat. Ich hoffe weiter, dass Sie es auch bei der AHV schaffen, das strukturelle Defizit zu bereinigen. Man kann sich immer über Details streiten und darüber, wo die Balance ist. Aber wenn Sie Nichteintreten beschliessen oder Vorlagen ablehnen, zementieren Sie für acht bis zehn Jahre ein strukturelles Defizit und damit eine Staatsverschuldung grösseren Ausmasses. Und das, glaube ich, kann schlussendlich weder im Interesse der Wirtschaft noch im Interesse des Wirtschaftsstandortes Schweiz und eines zuverlässigen Sozialversicherungssystems sein.

Per Ende 2008 hatten wir 4,1 Milliarden Franken aufgelaufene Schulden, die wir ausgleichen müssen. Sie wissen, dass die gesamte Darlehensschuld mit der Zunahme der Leistungen, welche die Arbeitslosenversicherung erbringen muss, nächstes Jahr bereits die 10-Milliarden-Franken-Grenze überschreiten wird. Die Arbeitslosenzahlen steigen, und entsprechend steigt die Verschuldung. Das ist keine Situation, die wir einfach der nächsten Generation überlassen sollten. Deshalb empfehle ich Ihnen wirklich sehr, auf die Vorlage mit diesen beiden Pfeilern einzutreten: stabile Finanzierung für die Zukunft auf der einen und Schuldenbereinigung auf der anderen Seite.

Zu ein paar Eckwerten der Reform: Der Ausgleich soll über ein ausgeglichenes Verhältnis von Einnahmen und Einsparungen erzielt werden. Neben den 533 Millionen Franken Einsparungen durch Leistungskürzungen wollen wir mit einer moderaten Erhöhung der Lohnprozente um 0,2 Punkte auch rund 460 Millionen Franken Mehreinnahmen generieren. Das ist einnahmenseitig eine moderate Erhöhung, die der Bundesrat - hier bin ich einverstanden mit denjenigen, die auf die Konjunktur verwiesen haben - selbstverständlich dann überwälzen wird, wenn es nötig, aber eben auch konjunkturell sinnvoll ist.

Wir gehen ausgabenseitig vom Prinzip aus, dass die Grundleistungen erhalten bleiben sollen. Frau Maury Pasquier, wir tangieren die grundsätzliche Höhe und auch die Auszahlungsdauer des Taggeldes nicht. Wir verändern die Beitragszeiten - das ist eine Verstärkung des Versicherungsprinzips. Die Arbeitslosenversicherung ist eine Versicherung und keine Fürsorgekasse. Deshalb meine ich - das Gros der Erwerbstätigen erfüllt 12- und 18-monatige Beitragszeiten ja schon heute -, dass es zumutbar ist, bei der Beitragsdauer anzusetzen und die Versicherungsleistungen von einem Minimalbeitrag über eine gewisse Dauer abhängig zu machen.

Die Entschuldung auf der anderen Seite wollen wir mit einer zeitlich befristeten Beitragserhöhung bewerkstelligen. Hierfür sind 0,1 Lohnprozente und das Solidaritätsprozent vorgesehen.

Herr Jenny, auch hier bin ich mit Ihren Ausführungen nicht einverstanden. Alle diejenigen Arbeitnehmer, die über 126 000 Franken verdienen, bezahlen für die Lohnanteile, die über diesem Betrag liegen, keine Beiträge an die Arbeitslosenversicherung. Deshalb finde ich es auch korrekt, dass man jetzt, in dieser Schuldensituation, halt dieses Solidaritätsprozent einführt, wie wir das schon früher, bei der Schuldensituation Ende der Neunzigerjahre, hatten. Aber es ist ebenso richtig und wichtig, dass das befristet ist. Es muss befristet sein, und es ist dazu da, damit wir die Schulden innerhalb von rund zehn Jahren - sage ich jetzt - abbauen können. Danach werden dann auch die Besserverdienenden wieder den normalen Beitragssatz bezahlen. Angesichts der Tatsache, dass diese Beiträge nicht auf dem vollen Lohn erhoben werden, ist das zumutbar. Mit der Befristung und mit den konjunkturellen Aussichten schaffen wir die Entschuldung innerhalb einer halben Generation. Auch das, meine ich, ist sinnvoll und angesichts der nicht gerade rosigen Finanzlage kein überhöhtes Tempo.

Zum langfristigen Rechnungsausgleich: Die Arbeitslosenversicherung muss auf der Grundlage der höheren durchschnittlichen Arbeitslosigkeit eine ausgeglichene Rechnung erreichen. Nur so bleibt eben auch der Arbeitslosenversicherungs-Fonds längerfristig in einem finanziellen Gleichgewicht. Das Ziel muss es sein, dieses ausgewogene Verhältnis mit Massnahmen auf der Einnahmen- und auf der Ausgabenseite zu erreichen. Wie schon erwähnt, ist es unser sozialpolitisches Ziel, die Grundleistungen der Arbeitslosenversicherung zu erhalten. Die vorgeschlagene Verstärkung der Integrationsleistung kommt eben nicht nur der Versicherung, sondern auch den Versicherten selbst zugute. Was wir Stärkung des Versicherungsprinzips nennen, ist nichts anderes als die Stärkung der Anreize für eine schnelle Vermittlung und somit für die Verhinderung von Langzeitarbeitslosigkeit. Mit der Verhinderung von Langzeitarbeitslosigkeit wollen wir ja wiederum die Aussteuerung vermeiden, die sonst vor allem die Sozialhilfe der Gemeinden treffen würde. Und dies hätte wiederum einen negativen Effekt auf den Konsum, weil die Leute dann nochmals weniger Einkommen hätten. Es zeigt sich auch, dass die Chancen auf Wiedereingliederung nach einem Jahr anhaltender Arbeitslosigkeit drastisch sinken. Wir müssen also alles unternehmen, um die Leute innerhalb der ersten sechs oder mindestens zwölf Monate zu integrieren. Danach wird es immer schwieriger. Deshalb ist auch im Bereich der Arbeitslosenkasse, wie bei der IV, die Frühintegration - eine frühe, gezielte Intervention der Behörden mit dem Ziel der schnellstmöglichen Wiedereingliederung in den Arbeitsmarkt - wichtig.

Ein paar Bemerkungen zu der Aussage einiger, es brauche gar keine Revision, man könne diese auch verhindern. Das halte ich wirklich für absolut gefährlich. In der heutigen Wirtschaftslage und angesichts der wohl eher zaghaften Erholung der Konjunktur ab 2010 wäre die Arbeitslosenversicherung jahrelang mit strukturellen Defiziten und folglich auch mit der Erhöhung der Schulden konfrontiert. Wir haben jetzt genug Erfahrungen damit gesammelt, wie schwierig es ist, austarierte Vorlagen zu präsentieren, die mehrheitsfähig sind. Sie würden also über Jahre hinweg strukturelle Defizite in Kauf nehmen.

Herr Jenny, bei allem Glauben, dass im Einzelfall immer noch Leistungskürzungen möglich sind: Die Situation war in den letzten Jahren in allen Sozialversicherungen derart blockiert, dass wir glauben, mit diesem Entwurf das Bestmögliche getan zu haben. Ich kann auch zu den Verbesserungen stehen, die Ihre Kommission gerade im Bereich der Leistungskürzungen vorgenommen hat. Ich kann dazu stehen; aber ich glaube, das ist jetzt ausgereizt. Ich höre mir gerne weitere Ideen zu Einsparpotenzialen an. Aber diese müssten dann wirklich entweder bei der Dauer oder bei der Höhe der Taggeldleistungen ansetzen.

Wenn Sie berücksichtigen, dass die meisten Arbeitnehmer im Schnitt um die 6000 Franken verdienen, dann ist natürlich schon eine Reduktion um 20 oder 30 Prozent einschneidend, weil sie trotz diesen 1000 bis 1500 Franken weniger ihre Familien versorgen, den Mietzins und die Krankenkassenprämien bezahlen müssen. Diesen Ausgaben stehen die Leute ja relativ machtlos gegenüber. Sie können vielleicht irgendwann einmal die Wohnung kündigen, aber auch das wird ja Zeit brauchen, und wenn sie hoffen und Arbeit suchen, dann kündigen sie nicht ohne Not ihre Wohnung und alle bestehenden Verträge. Die laufenden Verpflichtungen sind also eben für die Mehrheit der Arbeitnehmer, für die Mehrheit der betroffenen Familien nicht von einem Tag auf den anderen reduzierbar.

Also bliebe aus meiner Sicht allein die Dauer, die Sie noch kürzen könnten. Mit der Verlängerung der Wartezeit und mit den erhöhten Beitragszeiten stärken wir ja gerade das Prinzip der Eigenverantwortung. Wir stärken auch das Prinzip, dass man eine gewisse Eigenvorsorge treffen muss. Für jene Fälle aber, in denen das, auch aufgrund der Konjunktur, nicht gelingt, haben wir - so glaube ich - ein leistungsfähiges und ausgewogenes System.

Wir gehen davon aus, dass mit den vorliegenden Vorschlägen der Schuldenabbau innerhalb von zehn, zwölf Jahren erreicht sein dürfte; das halten wir für richtig, glauben aber auch, dass das ein Zeithorizont ist, der sein muss. Wir glauben auch - dies noch mit dem Hinweis auf Artikel 90c des Arbeitslosenversicherungsgesetzes -, dass eine möglichst schnelle Revision im Hinblick auf die Schuldenbremse der Arbeitslosenversicherung sinnvoll ist; vom Kommissionspräsidenten wurde auf diesen Automatismus hingewiesen. Es ist natürlich so: Wir werden aller Voraussicht nach die Schuldenobergrenze im Jahre 2010 überschritten haben. Das bedeutet, dass der Bundesrat dann zwingend die Beiträge erhöhen muss. Wir haben zwar den Spielraum bis zu 0,5 Prozent und auch bis zum Solidaritätsprozent, aber wir haben dann nicht mehr die Wahl, das bleiben zu lassen; wir müssen es dann zwingend tun. Deshalb ist es im ureigenen Interesse des Parlamentes, in Berücksichtigung dieses Damoklesschwertes respektive dieser Schuldenbremse bei der Arbeitslosenversicherung die Inkraftsetzung der Revision auf den 1. Januar 2011 anzustreben.

Herr Stähelin, ich bin einverstanden: Wenn punkto Konjunktur alle Stricke reissen würden, würden wir das im Jahr 2010 selbstverständlich seriös prüfen, in Absprache auch mit der Wirtschaft. Da müssen wir die Balance finden zwischen Schuldensanierung und Situation der Arbeitslosenversicherung auf der einen Seite und der Konjunktur respektive dem konjunkturellen Motor auf der anderen Seite, den wir nicht abwürgen möchten. Ich verspreche, dass das so erfolgen wird! Aber grundsätzlich sollten wir im Sinne von Artikel 90c für die Inkraftsetzung nach wie vor den 1. Januar 2011 im Auge behalten.

Noch ein Letztes zur Frage von Ständerat Kuprecht zu den Auswirkungen der Personenfreizügigkeit auf die Arbeitslosenversicherung: Wir haben ja schon im Vorfeld der Abstimmung vom Februar gesagt, dass man zwischen den Neuzugewanderten und den bisherigen Erwerbstätigen unterscheiden muss. Wir haben gerade in den letzten drei Jahren mit den Neuzugewanderten sehr viele qualifizierte Arbeitskräfte erhalten, die erstens gute Beitragszahler sind, die also ganz klar mehr einbezahlen, als sie jemals erhalten werden, und zweitens zu jener Schicht von Erwerbstätigen gehören, die weniger Kündigungsrisiken ausgesetzt sind.

Wir haben momentan bei den registrierten Arbeitslosen - Stand Mai 2009 - 43,9 Prozent Ausländer registriert. Die Arbeitslosenquote aber liegt bei ausländischen Erwerbsfähigen bei 6,6 Prozent und ist damit deutlich höher als die der Schweizerinnen und Schweizer mit 2,5 Prozent. Darunter finden sich sehr viele wenig oder gar nicht qualifizierte Arbeitskräfte, die für Kündigungen anfällig sind. Deshalb predigen wir immer: Der beste Schutz gegen Arbeitslosigkeit ist tatsächlich eine gute Ausbildung, wenn möglich eine Ausbildung auf Sekundarstufe II. Deshalb bringt uns gerade die neue Zuwanderung eine strukturelle Verbesserung bei der Finanzierung der Arbeitslosenversicherung wie auch in Bezug auf die Belastung durch allfällige Kündigungen und Risiken.

Zum Schluss noch folgende Bemerkung zur ILO-Konvention: Wir werden in der Detailberatung darauf zu sprechen kommen, ich möchte mich hier noch nicht weiter äussern.

Die Situation der Arbeitslosenversicherung wird angespannt sein, angespannter werden. Wir müssen es schaffen, den Rechnungsausgleich zu erreichen und auch innert vernünftiger Frist die Rückzahlbarkeit der Schulden zu gewährleisten. Erhält die Arbeitslosenversicherung keine Tresoreriedarlehen, wären wir im Falle eines Defizits gezwungen, die entsprechenden Kredite im Parlament zu beantragen. Auch das kann nicht im Sinne einer nachhaltigen Finanzierung dieses wichtigen Sozialwerkes sein, das gerade jetzt stabilisierend wirkt und unserer Bevölkerung Sicherheit vermittelt. Auch in einer Phase der Unsicherheit, die wir in unserer Bevölkerung wahrnehmen, braucht es diese Leistungen, die dämpfend wirken und unserer Bevölkerung eben auch in einer Phase der zunehmenden Risiken Sicherheit vermitteln.

Ich bitte Sie daher, auf die Vorlage einzutreten und der Mehrheit Ihrer Kommission zu folgen.

Berset Alain · P-M · Ständerat · Freiburg · Sozialdemokratische Fraktion

Eintreten wird ohne Gegenantrag beschlossen

L'entrée en matière est décidée sans opposition

Bundesgesetz über die obligatorische Arbeitslosenversicherung und die Insolvenzentschädigung

Loi fédérale sur l'assurance-chômage obligatoire et l'indemnité en cas d'insolvabilité

Detailberatung - Discussion par article

Titel und Ingress, Ziff. I Einleitung

Antrag der Kommission

Zustimmung zum Entwurf des Bundesrates

Titre et préambule, ch. I introduction

Proposition de la commission

Adhérer au projet du Conseil fédéral

Angenommen - Adopté

Art. 3 Abs. 2

Antrag der Mehrheit

Zustimmung zum Entwurf des Bundesrates

Antrag der Minderheit

(Fetz, Maury Pasquier, Ory)

... beträgt der Beitragssatz 2,3 Prozent.

Art. 3 al. 2

Proposition de la majorité

Adhérer au projet du Conseil fédéral

Proposition de la minorité

(Fetz, Maury Pasquier, Ory)

Elles s'élèvent à 2,3 pour cent jusqu'au ...

Schwaller Urs · Mit-M · Ständerat · Freiburg · Fraktion CVP/EVP/glp

Der Entwurf geht von einer Beitragserhöhung um 0,2 Prozent aus, welche je hälftig durch den Arbeitnehmer und den Arbeitgeber zu bezahlen ist. Die Erhöhung des Beitrags von 2 auf 2,2 Prozent ergibt Mehreinnahmen von 460 Millionen Franken.

Zur Bestimmung der neben dem Leistungsabbau notwendigen Beitragserhöhung geht die Botschaft für die nächsten Jahre von einer auf die heutige Erwerbstätigenzahl von rund 4 Millionen Personen hochgerechneten Arbeitslosenquote von 3,2 Prozent oder, in absoluten Zahlen ausgedrückt, von 130 000 Arbeitslosen aus. Diese die Zukunft einschätzende Berechnungsmethode setzt voraus, dass das Gesetz dann alle fünf bis sieben Jahre überprüft wird. Es gibt natürlich auch die Möglichkeit, die Beiträge auf die Zahlen der Vergangenheit abzustützen, das heisst beispielsweise auf einen Durchschnittswert der vergangenen fünf oder sieben Jahre, was eine ausgeglichene Rechnung bewirkt hätte. Damit würden die Beitragssätze automatisch den Ausgaben angepasst, was eine zusätzliche kostentreibende Wirkung hätte. Diesen Automatismus wollten wir nicht.

Die Arbeitslosenversicherung darf nicht eine Versicherung sein, die nur in guten oder nur in schlechten Zeiten funktioniert, sondern die Arbeitslosenversicherung muss vielmehr über alle Konjunkturzyklen hinweg funktionieren. In guten Zeiten müssen die Einnahmen generiert werden, damit die Versicherung ihre Leistungen auch in einer rezessiven Phase erbringen kann, ohne dass sie sich massiv weiterverschuldet. Die Erhöhung des Beitragssatzes von 2 auf 2,2 Prozent und die Annahme von durchschnittlich rund 130 000 Arbeitslosen in den nächsten Jahren scheint uns richtig zu sein und hat die Mehrheit in der Kommission überzeugt.

Maury Pasquier Liliane · Mit-F · Ständerat · Genf · Sozialdemokratische Fraktion

J'ai eu l'occasion de le dire lors du débat d'entrée en matière, il faut à mon sens rééquilibrer ce projet, d'une part en augmentant légèrement les prélèvements, et d'autre part en diminuant la pression sur les bénéficiaires de prestations qui sont déjà fortement fragilisés. La proposition de la minorité Fetz à l'article 3 ressortit à la première alternative. Ce relèvement des cotisations ordinaires à 2,3 pour cent permettrait en effet d'obtenir des recettes supplémentaires de 690 millions de francs au lieu des 460 millions attendus.

En outre, ce relèvement reste modeste en comparaison internationale puisqu'on peut aussi comparer cet élément de notre assurance-chômage. En effet, dans les pays d'Europe connaissant un système analogue de prélèvement sur les salaires, les cotisations varient de 2,33 à 8,25 pour cent.

Ce relèvement est de plus inférieur à la hausse estimée par le Conseil fédéral à 2,4 pour cent qui serait nécessaire pour éviter toute baisse des dépenses. Il s'agit là d'un modeste relèvement de 1 pour mille jusqu'au montant maximum du gain mensuel assuré destiné à compenser une erreur que nous avons commise en 2001. Le Conseil fédéral a alors été trop optimiste, le SECO a été trop optimiste, le Parlement a été trop optimiste. Résultat: 5 milliards de franc de déficit aujourd'hui, en tout cas 6,3 à la fin de l'année, un déficit qu'il faut combler au moment le moins favorable pour cela, en période de récession.

Disons les choses clairement, les calculs concernant le taux de cotisation ont été faits sur la base de 125 000 personnes au chômage. Nous devrions connaître bientôt les tout derniers chiffres du chômage, mais on sait déjà qu'à fin avril, ce n'était pas 125 000 personnes qui étaient au chômage mais très exactement 136 709. Les 2,2 pour cent prévus par le Conseil fédéral et la majorité ne permettront pas de faire face à cette augmentation. J'aimerais moi aussi que cela soit possible, mais cela ne l'est pas.

Pour faire preuve de réalisme, pour tirer les leçons de 2001 et ne pas fixer un taux trop bas de cotisation, je vous invite à suivre la minorité de la commission.

Leuthard Doris · VPBR-F · Bundesrat · Aargau

Ich kann es sehr kurz machen. Der Präsident der vorberatenden Kommission hat es gesagt: Uns reichen die 460 Millionen Franken, die wir zusätzlich einnehmen. Es geht hier ja nicht um die Schuldensanierung, sondern um die ordentliche Finanzierung der jährlichen Leistungen. Frau Maury Pasquier, ich denke halt immer auch an die Arbeitnehmer und Arbeitnehmerinnen, denn die Hälfte dieser Beitragserhöhung bezahlt dann der einzelne Erwerbstätige bzw. dieses Geld wird dann von seinem Salär abgezogen. Im Hinblick auf die Konjunktur und die Belastung der Wirtschaft wie auch der Erwerbstätigen reichen uns 2,2 Prozent für eine ausgewogene Finanzierung.

Ich glaube, es ist wichtig für die Akzeptanz - weil damit nicht noch zusätzlich Kaufkraft verlorengeht -, dass wir beim Antrag der Mehrheit, also beim Entwurf des Bundesrates bleiben.

Berset Alain · P-M · Ständerat · Freiburg · Sozialdemokratische Fraktion

Abstimmung - Vote

Für den Antrag der Mehrheit ... 28 Stimmen

Für den Antrag der Minderheit ... 8 Stimmen

Art. 11 Abs. 4

Antrag der Kommission

Zustimmung zum Entwurf des Bundesrates

Art. 11 al. 4

Proposition de la commission

Adhérer au projet du Conseil fédéral

Schwaller Urs · Mit-M · Ständerat · Freiburg · Fraktion CVP/EVP/glp

Es geht hier darum, Lösungen für Arbeitsverhältnisse zu finden, bei denen im Sommer viele Überstunden geleistet und auch keine Ferien bezogen werden. Im Herbst werden dann die Angestellten entlassen und beginnen sofort mit dem Stempeln. Das Vorgehen in diesen Ausnahmefällen - es sind Ausnahmefälle - will man hier regeln; man will abweichende Regelungen erlassen können.

Leuthard Doris · VPBR-F · Bundesrat · Aargau

Herr Ständerat Jenny, das ist jetzt so eine typische Hilfe für Ihren Betrieb, wo Sie sagen können: "zuerst die Ferienguthaben". Wir können das inskünftig auch sagen. Daran müssen Sie Freude haben.

Berset Alain · P-M · Ständerat · Freiburg · Sozialdemokratische Fraktion

Angenommen - Adopté

Art. 16 Abs. 2bis

Antrag der Mehrheit

Buchstabe b gilt nicht für Personen bis zum 30. Altersjahr.

Antrag der Minderheit

(Fetz, Maury Pasquier, Ory)

Streichen

Art. 16 al. 2bis

Proposition de la majorité

La lettre b ne s'applique pas aux personnes de moins de 30 ans.

Proposition de la minorité

(Fetz, Maury Pasquier, Ory)

Biffer

Schwaller Urs · Mit-M · Ständerat · Freiburg · Fraktion CVP/EVP/glp

Es geht hier um die zumutbare Arbeit. Vorbemerkend Folgendes: Jugendliche - ich glaube, das muss auch hier gesagt werden - werden von den Arbeitsvermittlungsstellen intensiv und gut betreut. Normalerweise findet das erste Beratungsgespräch bereits in den ersten zwei Wochen nach der Anmeldung statt. Die jungen Leute werden dann über ihre Pflichten und Rechte informiert. Sie müssen auch sofort mit der Stellensuche beginnen. Die Stellenaufnahme ist für junge Leute attraktiv, weil viele von ihnen von der Arbeitslosenversicherung gerade nach Schulabschluss - wir werden noch darauf kommen - mit langen Wartezeiten belegt werden und diejenigen, welche eine Ausbildung abgeschlossen haben, tiefe Taggelder erhalten. Zudem ist auch eine Stelle zumutbar, bei der der Lohn deutlich tiefer ist als bei der letzten Beschäftigung, da die Versicherten eben 80 Prozent des Lohnausfalls erhalten, wenn sie eine Stelle mit deutlich tieferem Lohn antreten.

Der in der Kommission eingebrachte Antrag, dass Litera b nicht für Personen bis zum 30. Altersjahr gelten solle - das betrifft die Frage der Zumutbarkeit - bedeutet, dass bei jungen Erwachsenen bzw. Erwachsenen bis zum Alter von 30 Jahren der Grundsatz einer sehr weit gefassten Zumutbarkeit gilt. Die persönlichen Fähigkeiten und die bisherige Tätigkeit spielen damit keine Rolle mehr. Unabhängig von der Art der Ausbildung ist bis zu Alter von 30 Jahren, unter Vorbehalt der übrigen Bestimmungen von Artikel 16, die selbstverständlich in Kraft bleiben, praktisch jede Arbeit zumutbar. Das - muss man sagen - ist der Wille der Mehrheit der Kommission. Die Ablehnung einer solchen Arbeit wird, gleich wie bei einer selbstverschuldeten Arbeitslosigkeit, mit Einstellungstagen bestraft; es war hier die Rede von deren 45.

Wir haben in der Kommission lange diskutiert: Ist das 30. Altersjahr oder das 25. Altersjahr richtig? Wir haben auch darüber abgestimmt, und die Mehrheit hat sich für das 30. Altersjahr entschieden.

Noch zwei Bemerkungen: Junge Leute, die nach der Lehre keine Arbeit finden, sind schweizweit im Schnitt etwa viereinhalb Monate arbeitslos. Das heutige Gesetz hat gerade wegen diesem Artikel 16 Absatz 2, wegen der heutigen Zumutbarkeitsregel, wonach vieles als unzumutbar beurteilt werden kann, dazu geführt, dass de facto das Kriterium der Zumutbarkeit von der Ausnahme bestimmt wird und nicht von der Regel. Mit dem Kriterium von Absatz 2 Buchstabe b, dass man auf die individuellen Fähigkeiten Rücksicht nehmen muss, kann praktisch jede Arbeit abgelehnt werden.

Unser Schluss - zumindest jener der Mehrheit der Kommission - daraus ist, dass bei den jungen Erwachsenen der Grundsatz einer weitgefassten Zumutbarkeit gilt, bei der eben die persönlichen Fähigkeiten keine Rolle spielen. Unabhängig von der Art der Ausbildung ist aufgrund des Alters - wie gesagt, wir haben es bei 30 Jahren festgesetzt - die Zuweisung einer Arbeit viel schneller zumutbar, als dies bei den älteren Erwerbslosen der Fall ist. Das ist in dieser Bestimmung so gewollt.

Janiak Claude · Mit-M · Ständerat · Basel-Landschaft · Sozialdemokratische Fraktion

Ich votiere hier im Namen von Frau Fetz, die wegen eines Todesfalls in der Familie nicht anwesend sein kann.

Die Mehrheit will hier unzumutbare Arbeit für zumutbar erklären für all jene, die noch nicht 30 Jahre alt sind. Neu soll also Arbeit, die nicht angemessen auf die Fähigkeiten oder auf die bisherige Tätigkeit des Versicherten Rücksicht nimmt, zumutbar werden, und zwar ausschliesslich für unter Dreissigjährige. Ich habe mir sagen lassen, dass für diese Bestimmung in der Kommission offenbar persönliche Erfahrungen ausschlaggebend waren, die dargelegt worden sind.

Nach Auffassung der Minderheit ist nicht einsichtig, warum eine 29-jährige kaufmännische Angestellte, die von der UBS entlassen worden ist, neu irgendeine unqualifizierte Arbeit annehmen muss, ihre 31-jährige, ebenfalls entlassene Kollegin aber nicht. Es ist nach Auffassung der Minderheit falsch, junge qualifizierte Fachkräfte, die während einer Rezession arbeitslos werden, zu zwingen, unqualifizierte Arbeit anzunehmen und damit den unqualifizierten Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern Arbeitsplätze wegzunehmen. Die richtige Strategie wäre doch die Zusatzqualifizierung während der Arbeitslosenphase, damit diese Fachkräfte nach der Rezession fit sind. Dann braucht die Wirtschaft wegen der demografischen Herausforderung dringend mehr gutqualifizierte Fachkräfte.

Ich bitte Sie deshalb, diese Bestimmung, die Junge allein aufgrund ihres Alters diskriminiert, abzulehnen und der Minderheit zu folgen.

Leuthard Doris · VPBR-F · Bundesrat · Aargau

Die Kommission hat hier die Zumutbarkeitskriterien für junge Erwachsene bis zum 30. Altersjahr gegenüber der Version des Bundesrates verschärft; ich habe hierfür ein gewisses Verständnis. Zu sagen ist, dass heute junge Erwachsene von den RAV bereits intensiv betreut werden. Normalerweise finden bereits in den ersten zwei Wochen nach einer Anmeldung Beratungsgespräche statt, in welchen sie über ihre Rechte und Pflichten informiert werden und in welchen ihnen auch die unverzügliche Stellensuche nahegelegt wird. Die Annahme einer Stelle ist in der Regel für Jugendliche auch attraktiv, weil sie einerseits schon mit langen Wartezeiten belegt werden, bevor sie überhaupt Leistungen beziehen können und weil andererseits die Taggelder, die sie erhalten, in der Regel aufgrund des vorherigen geringeren Verdienstes auch nicht unbedingt einen Anreiz darstellen, um in der Versicherung zu verbleiben.

Alle Jugendlichen, die von der Erfüllung der Beitragszeit befreit sind, weil sie in einer Ausbildung waren, müssen 120 Wartetage bestehen; Lehrlinge, die Beiträge entrichtet haben und somit eben auch eine genügende Beitragszeit aufweisen, haben in der Regel aufgrund ihres tieferen Lehrlingslohnes, von dem die Bemessung ausgeht, auch einen Anreiz, sich schnellstmöglich zu integrieren. Das führt dazu, dass - wie das Ständerat Schwaller gesagt hat - bei dieser Alterkategorie heute der Verbleib eigentlich zwischen vier und sechs Monaten beträgt, also relativ kurz ist. Wir können also davon ausgehen, dass die Wiederintegration respektive eine schnelle Integration von jungen Erwachsenen grundsätzlich die Realität darstellt.

Wenn Sie nun mit dem Zumutbarkeitskriterium strenger sein wollen, so bedeutet dies in der Praxis, dass die meisten jungen Erwachsenen davon nichts spüren dürften, weil die Zeit der Stellenlosigkeit sowieso kurz ist. Bei denjenigen, die länger als sechs Monate ohne Arbeit in der Arbeitslosenversicherung verbleiben, dürfte es halt dazu führen, dass sie die Angebote, die da sind, nutzen müssen. Ich glaube aber auch, dass dies aufgrund der Tatsache, dass man in diesem Alter flexibler sein muss, und der noch nicht langen beruflichen Erfahrung auch zumutbar ist. In der Regel sollte die Wiederbeschäftigung auch in einem Beruf, der nicht der angestammte ist, zumutbar sein. Ich gehe aber davon aus, dass die Personalberater bei den RAV diese Bestimmung mit Augenmass anwenden werden, auch unter Berücksichtigung natürlich einer geografischen Mobilität, die als zusätzliches Kriterium gilt.

Schwierig darzulegen ist: Was bringt diese Erschwerung finanziell? Das können wir nicht abschätzen, weil das in der Praxis dann natürlich anders aussehen wird. Diese Bestimmung ist ein Entgegenkommen an diejenigen, die das Gefühl haben, in diesem Bereich sei noch ein Einsparpotenzial vorhanden, aber auch an diejenigen, die meinen, die jungen Erwachsenen sollten flexibel sein, wie das auch Frau Egerszegi betont hat. Insofern kann ich dem Antrag der Mehrheit zustimmen.

Berset Alain · P-M · Ständerat · Freiburg · Sozialdemokratische Fraktion

Abstimmung - Vote

Für den Antrag der Mehrheit ... 28 Stimmen

Für den Antrag der Minderheit ... 8 Stimmen

Art. 17 Abs. 1bis

Antrag der Minderheit

(Maury Pasquier, Fetz)

Erwerbslose Mütter sind während 14 Wochen nach Niederkunft von der Pflicht befreit, Arbeitsbemühungen nachzuweisen.

Art. 17 al. 1bis

Proposition de la minorité

(Maury Pasquier, Fetz)

Pendant les 14 semaines qui suivent l'accouchement, les mères sans emploi sont libérées de l'obligation d'apporter la preuve des efforts qu'elles ont fournis pour chercher du travail.

Schwaller Urs · Mit-M · Ständerat · Freiburg · Fraktion CVP/EVP/glp

Eine im Anschluss an die Motion 06.3332, "Umfassender Mutterschaftsurlaub für arbeitslose Frauen", durchgeführte Untersuchung ergab, dass tatsächlich einzelne RAV von Müttern mit Babys Nachweise der Arbeitssuche verlangt haben. Das Seco hat uns in der Kommission erklärt, dass es daraufhin mit einem Schreiben an alle RAV reagiert habe, mit welchem diese darauf aufmerksam gemacht worden seien, dass man der Muttersituation besonders Rechnung tragen und das Erfordernis des Nachweises von Bemühungen um Arbeit sehr pragmatisch handhaben solle. Seither gingen offenbar keine neuen Klagen, Beschwerden oder Briefe ein.

Die Sache ist geregelt und muss deshalb nach Auffassung der Mehrheit der Kommission nicht auch noch auf Gesetzesstufe behandelt werden. Das Problem stellt sich offensichtlich im heutigen Zeitpunkt nicht mehr.

Maury Pasquier Liliane · Mit-F · Ständerat · Genf · Sozialdemokratische Fraktion

Ma proposition de minorité, à l'article 17, peut sembler anecdotique par rapport à l'ambition de ce projet de révision et aux chiffres qui se conjuguent en millions et même en milliards de francs, mais elle n'est plus du tout anecdotique si l'on considère d'une part le signal donné, et d'autre part l'effet sur les personnes concernées.

Le signal d'abord. Notre pays manque de bébés. Le renouvellement des générations n'étant plus assuré, et ce malgré un léger fléchissement de la tendance observée l'an dernier, on se plaît habituellement à recenser parmi les éléments qui font que les femmes mettent moins d'enfants au monde que ce qu'elles souhaiteraient des difficultés à concilier vie familiale et vie professionnelle. Pour remédier à ces difficultés, on dispose heureusement de quelques solutions qui ont connu au moins un début de développement ces dernières années; je pense notamment à l'augmentation du nombre de places d'accueil extrafamilial, mais surtout à la mise en place d'un congé-maternité de quatorze semaines.

Le problème des nouvelles mères qui bénéficient de l'assurance-chômage est qu'elles doivent de fait - et même si la situation s'est effectivement légèrement améliorée depuis 2007 et la mise en oeuvre de la directive du SECO - rechercher un emploi dès la sixième semaine après l'accouchement. En effet, si, selon cette directive du SECO, "il est opportun de renoncer à fixer pour cette catégorie d'assurées le moment où les recherches d'emploi doivent être reprises ... l'examen des recherches d'emploi portera cependant sur les recherches effectuées dans les deux derniers mois avant la reprise du contrôle du chômage". Ce qui fait donc quatorze semaines moins huit égale six semaines. On a vu mieux comme signal de soutien aux jeunes familles, comme signal de la reconnaissance de l'importance d'un bon démarrage dans la vie.

Vous avez peut-être déjà entendu parler de l'initiative de l'Unicef visant à encourager le développement de l'allaitement maternel qui consiste à labelliser les hôpitaux mettant en oeuvre une politique efficace de promotion et d'encouragement du titre d'"Hôpitaux amis des bébés", "Baby-friendly hospitals". J'aimerais tellement que la Suisse développe une politique d'encouragement de la famille qui lui permette de bénéficier un jour du label qui le range parmi les "Pays amis des bébés", "Baby-friendly countries"!

Quant à la situation personnelle des femmes qui sont au chômage au moment de l'accouchement, je dis: "Laissons-les bénéficier d'un vrai congé-maternité." Quatorze semaines, ce n'est déjà pas très long pour établir une relation harmonieuse avec un nouveau-né, pour se remettre un tant soit peu de la grossesse et de l'accouchement, pour allaiter son bébé au moins pendant trois mois - ce qui est déjà bien en-deçà de la durée de six mois recommandée par les pédiatres. Bien sûr qu'il est possible de consulter les offres d'emploi et d'écrire des lettres pendant cette période, mais l'exiger de la part des jeunes mères, c'est à la fois sous-estimer l'importance d'un climat serein pour l'établissement d'une relation paisible entre la mère et l'enfant et faire comme si les recherches d'emploi n'aboutissaient jamais à un entretien d'embauche et aux contraintes qui y sont liées.

Laissons tomber ces petites vexations inutiles - il en est d'ailleurs d'autres dont j'ai entendu parler au passage qui confinent quant à elles au mobbing - et accordons à ces femmes, à leur bébé, à leur famille un vrai congé-maternité de quatorze semaines en soutenant ma proposition de minorité.

Leuthard Doris · VPBR-F · Bundesrat · Aargau

Der Präsident der SGK hat eigentlich die wesentlichsten Argumente genannt. Frau Maury Pasquier, ich bin sehr einverstanden damit, dass es wichtig ist, dass sich Mütter nach der Niederkunft um ihr Kind kümmern können - ebenso wie die Väter. Da haben wir in der Vergangenheit doch einige Fortschritte gemacht, einerseits mit der Mutterschaftsentschädigung, andererseits auch damit, dass hier grundsätzlich ein Arbeitsverbot gilt. Ihr Antrag geht aber weiter: Sie wollen die Mütter sogar von jeder Arbeitssuche befreien. Ich glaube, hier haben wir mit den Weisungen klargemacht, dass wir Mütter in der Phase nach der Niederkunft nicht über Gebühr beanspruchen wollen, dass auf ihre persönliche Situation und auf die Gesundheit des Bébés Rücksicht genommen werden soll. Aber es ist auch im Interesse der Mütter, die ja wieder berufstätig sein wollen, diese Zeit zu nutzen, um sich für eine neue Stelle zu bewerben. Deshalb ist es am Schluss eine Frage der Verhältnismässigkeit. Ich glaube, mit diesen neuen Weisungen hier werden wir der individuellen Situation gerecht, ohne einfach zu sagen, man müsse während 14 Wochen gar keine Arbeit suchen, sondern beziehe nur die Leistungen. Darum geht es uns: Rücksichtnahme ja, aber trotzdem eine angepasste Suche nach einer neuen Arbeit.

Deshalb bitte ich Sie, den Antrag der Minderheit abzulehnen.

Berset Alain · P-M · Ständerat · Freiburg · Sozialdemokratische Fraktion

Abstimmung - Vote

Für den Antrag der Minderheit ... 9 Stimmen

Dagegen ... 25 Stimmen

Art. 18 Abs. 1

Antrag der Mehrheit

... kontrollierter Arbeitslosigkeit. Für Personen ohne Unterhaltspflichten ist die Wartezeit abgestuft und beträgt:

  • 10 Tage bei einem versicherten Verdienst zwischen 60 001 bis 90 000 Franken;

  • 15 Tage bei einem versicherten Verdienst zwischen 90 001 und 125 000 Franken;

  • 20 Tage bei einem versicherten Verdienst über 125 000 Franken.

Antrag der Minderheit

(David, Fetz, Forster, Maury Pasquier, Ory)

Unverändert

Art. 18 al. 1

Proposition de la majorité

... de chômage contrôlé. Pour les personnes qui n'ont pas d'obligation d'entretien envers des enfants, le délai d'attente s'étend à:

  • 10 jours pour un gain assuré situé de 60 001 à 90 000 francs;

  • 15 jours pour un gain assuré situé de 90 001 à 125 000 francs;

  • 20 jours pour un gain assuré supérieur à 125 000 francs.

Proposition de la minorité

(David, Fetz, Forster, Maury Pasquier, Ory)

Inchangé

Schwaller Urs · Mit-M · Ständerat · Freiburg · Fraktion CVP/EVP/glp

Auch dieser Antrag wurde in der Kommission eingebracht, das ersehen Sie aus der Fahne, und er wurde mit 6 zu 5 Stimmen angenommen.

Die einkommensabhängig ausgestaltete Erhöhung der Wartezeiten betrifft nur Personen ohne Unterhaltspflichten. Man geht davon aus, dass Personen mit einem Einkommen von 5000 Franken und mehr pro mehr Monat zugemutet werden könne, aus eigenen Mitteln eine Wartezeit von 10, 15 oder - bei einem versicherten Verdienst von über 125 000 Franken - 20 Tagen zu überbrücken. Das Einsparpotenzial beträgt 43 Millionen Franken.

Hier werden wir das andiskutieren müssen, was Kollege Stähelin einleitend gestreift hat, nämlich die Konvention 168 der ILO, die internationale Konvention über Beschäftigungsförderung und Schutz gegen Arbeitslosigkeit, welche die Schweiz am 17. Oktober 1990 ratifiziert hat. In Kraft getreten ist das Übereinkommen am 17. Oktober 1991. Dieses Abkommen sieht in Artikel 18 eine maximale Wartezeit von 7 Kalendertagen vor; was der im geltenden Gesetz festgehaltenen allgemeinen Wartezeit von 5 Arbeitstagen, also 5 Taggeldern, entspricht. Eine Verlängerung der allgemeinen Wartezeit widerspricht dem ILO-Abkommen. Eine Kündigung des Abkommens kann am 18. Oktober 2011 per 17. Oktober 2012 erfolgen.

Dazu zwei Bemerkungen: Das Abkommen haben bisher nur wenige Staaten ratifiziert. Das Abkommen wurde von Albanien, Brasilien, Finnland, Norwegen, Rumänien, Schweden und der Schweiz ratifiziert. Mit Annahme der verlängerten Wartefristen muss dieses Abkommen gekündet werden. Von Kommission wurde gefordert, dass darauf hingewiesen wird, bevor wir hier in die Diskussion einsteigen.

David Eugen · Mit-M · Ständerat · St. Gallen · Fraktion CVP/EVP/glp

Es ist richtig, was der Kommissionspräsident gesagt hat - das ist mehr ein formeller, zum Teil aber auch ein materieller Aspekt -: Mit der Zustimmung zum Antrag der Mehrheit müsste das ILO-Abkommen gekündigt werden. Für mich ist das nicht das Wichtigste; aber immerhin muss man im Auge behalten, dass das die Konsequenz dieses Entscheids wäre.

Mir geht es mehr um die Frage, ob wir das Versicherungsprinzip, das für die Arbeitslosenversicherung gilt, hier wirklich antasten sollen, indem wir die Alleinstehenden einerseits und die mittleren Einkommen andererseits bei der Versicherungsleistung deutlich schlechter behandeln. Ich glaube, die Arbeitslosenversicherung hat nicht zur Hauptsache die Aufgabe, Einkommen zwischen tieferen und höheren Einkommensschichten umzuverteilen, sondern sie soll für jede Einkommensgruppe den Lohn versichern, den diese Einkommensgruppe hat. Sie soll ihr in dem Sinne - bezogen auf ihre Prämienleistung, die ja auch vom Lohn abhängt - immer die gleiche Versicherungsleistung zukommen lassen. Ich glaube, wir begeben uns auf einen gefährlichen Weg, wenn wir anfangen, in der Arbeitslosenversicherung die Leistungen nach Einkommen abzustufen. Es könnte dann natürlich ohne Weiteres schnell auch der Gedanke aufkommen, warum Personen mit mittleren Einkommen hier nicht auch deutlich weniger Geldleistungen erhalten sollen. Ich denke, da verfehlen wir wirklich den Zweck der Arbeitslosenversicherung.

Sie wissen ja, dass der Bezug des Arbeitslosenversicherungsgelds für jeden Betroffenen, vor allem jetzt hier für die Alleinstehenden, eine Einkommenseinbusse von 30 Prozent bedeutet. Es ist also bereits ein deutlicher Rückschritt in Bezug auf die Einkommenslage, den jemand hinnehmen muss. Schon das zwingt ja die Leute, Ersparnisse zu bilden, weil die Miete, die Krankenversicherung und weitere fixe Leistungen weiterlaufen; sie müssen bezahlt werden. Auf der anderen Seite tritt ein plötzlicher Lohnrutsch ein, und die Zahlung erfolgt auch einen Monat später. Die Zahlung des Geldes erfolgt nicht etwa am fünften, am zehnten oder am fünfzehnten Tag, sondern erst im nächsten Monat. Die Leute sind also ohnehin gezwungen, gewisse Ersparnisse zu machen, um diese Periode zu überbrücken. Das ist das Hauptziel, das in der Kommission genannt wurde: dass die Leute etwas mehr sparen sollen, um diese Phase zu überbrücken; das müssen sie ohnehin tun. Was am Schluss mit dieser Regelung bleibt, ist einfach eine Schlechterstellung der Alleinstehenden und der Leute mit mittleren Einkommen, und davon halte ich nichts bei einer Versicherung, was die Arbeitslosenversicherung eben wirklich ist und auch sein soll. Bezüglich der oft, sehr oft unverschuldeten Arbeitslosigkeit bin ich der Meinung, dass wir an der jetzigen Regelung festhalten sollten.

Ich könnte noch anschliessen: Wenn, wie auch argumentiert wurde, aus finanziellen Gründen hier etwas strenger sein will, kann sagen: Gut, dann gehen wir generell von fünf Tagen auf sieben Tage; das können wir gemäss ILO-Abkommen tun. Dann hätten wir da noch einen Beitrag über die Wartezeit geleistet. Das wäre mir viel lieber als die beantragte Lösung. Wenn diese Lösung der Mehrheit trotzdem durchkommt, möchte ich den Nationalrat mindestens bitten, den eben erwähnten Weg einzuschlagen, statt hier eine Differenzierung der Wartezeit nach Einkommen zu machen.

Kuprecht Alex · Mit-M · Ständerat · Schwyz · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei

Sie haben jetzt von Herrn David die juristische Argumentation in Bezug auf das Versicherungsprinzip gehört. Der Kommissionspräsident hat in seinen Ausführungen festgehalten, dass es hier darum geht, für Personen, die keine Unterhaltspflichten zu erfüllen haben, andere Wartefristen einzuführen. Wenn man die Abstufungen sieht und das einmal umrechnet, geht es erstens also um alleinstehende Personen mit einem Einkommen von 5000 bis 7500 Franken, die eine Frist von 10 Tagen abwarten müssen. Bei der zweiten Stufe mit 15 Tagen geht es um ein Einkommen zwischen 7500 und 10 400 Franken - immer noch für Alleinstehende; über diesen Betrag kann man alleine verfügen. Bei der letzten Stufe geht es um ein Gehalt von mehr als 10 400 Franken, das man für sich alleine zur Verfügung hat.

Jetzt stellt sich doch die Frage: Was kann man jemandem zumuten, der ein derartiges Gehalt für sich allein hat, bevor er irgendwelche staatliche Leistungen in Anspruch nehmen kann und soll? Das ist doch der Kern der Frage, die beantwortet werden muss. Demgegenüber steht die Frage: Wie können wir die rasant steigende Schuldenlast, die sich Ende des nächsten Jahres mit rund 10 Milliarden Franken wahrscheinlich bereits verdoppelt haben wird, mit einem weiteren Element - in der Grössenordnung von rund 43 bis 45 Millionen Franken - etwas mindern? Ist es für diese Personen mit einem derartigen Gehalt, über das sie alleine verfügen, zumutbar, etwas länger auf die entsprechenden Taggelder zu warten, Ja oder Nein? Wenn wir schon grosse Solidaritätsleistungen von denjenigen mit einem hohen Einkommen erwarten, sollte es doch möglich sein, dass insbesondere Personen mit einem Einkommen von über 125 000 Franken - ein Vizedirektor einer Bank beispielsweise hat ein Einkommen von 180 000 bis 250 000 Franken - die ersten vier Wochen aufgrund ihres bisherigen hohen Verdienstes überbrücken können, ohne dass sie staatliche Leistungen beziehen. Das muss möglich sein. Ich glaube, diese Abstufung ist möglich.

Die Bedeutung des ILO-Abkommens können Sie daran ablesen, wie viele Staaten es unterzeichnet haben. Wenn von allen Staaten der Welt lediglich sieben dieses Abkommen unterzeichnet haben, dann ist es nicht von sehr grosser Bedeutung. Auch wenn es "nur" 45 Millionen Franken sind, die wir noch einsparen können, so sollten wir das doch tun.

Ich bitte Sie deshalb, den Minderheitsantrag abzulehnen und der Mehrheit zuzustimmen.

Brändli Christoffel · Mit-M · Ständerat · Graubünden · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei

Herr David hat das Versicherungsprinzip sehr deutlich in den Vordergrund gestellt und damit eigentlich die sozialpolitische Seite der Arbeitslosenversicherung beiseitegewischt. Wir müssen aber schon sehen, dass die Arbeitslosenversicherung auch eine Sozialversicherung ist. Es ist ja nicht nur dieser Punkt, der Abstufungen zulässt. Wir haben einmal den Solidaritätsbeitrag - ich finde ihn richtig -; da haben wir auch eine Ungleichbehandlung. Wir haben eine Abstufung bei den Taggeldern, je nach Alter, und wir haben bei der Zumutbarkeit unterschiedliche Regelungen. Wir haben in dieser Arbeitslosenversicherung eine ganze Reihe sozialpolitischer Elemente, und ich glaube, man muss auch sozialpolitisch argumentieren und entscheiden können.

Sehen Sie, es gibt Familien mit mehreren Kindern, die mit 50 000 bis 60 000 Franken durchkommen müssen. Wenn da jemand arbeitslos wird, muss er fünf Tage warten. Und dann gibt es Personen, die 125 000 Franken oder mehr verdienen; und da haben wir einen Antrag auf dem Tisch, dass diese Personen, sofern sie keinerlei Unterstützungspflichten haben, also alleinstehend sind, 15 Tage länger warten müssen, bis sie Auszahlungen bekommen. Hier nun zu argumentieren, das widerspreche dem Versicherungsprinzip, das ist für mich - in einer Zeit mit bald 200 000 Arbeitslosen, mit einer nichtfinanzierten Arbeitslosenversicherung, mit enormen sozialen Problemen - nicht akzeptabel.

Ich möchte Sie dringend bitten, vor allem aus sozialpolitischen Gründen hier dem Antrag der Mehrheit zuzustimmen.

Leuthard Doris · VPBR-F · Bundesrat · Aargau

Wir sind gegenüber dieser Mehrheitslösung skeptisch. Es ist halt trotzdem so: Es ist auch eine formaljuristische Sicht, die wir hier einbringen wollen und müssen, weil es eben schlussendlich trotzdem eine Sozialversicherung und kein Sozialwerk ist.

Mit der heutigen Versicherung haben wir ja zu einem guten Teil auch schon familiäre Aspekte berücksichtigt, indem Einkommen von Personen, die familiäre Verpflichtungen haben, nur um 20 Prozent gekürzt werden, wogegen Einkommen, bei denen keine Unterhaltspflichten bestehen, sogar eine 30-prozentige Kürzung der Taggeldleistung erfahren bzw. erleiden. Hier haben wir also schon bei der Höhe des Taggeldes ein Korrektiv, das sozialpolitisch motiviert ist.

Mit dem Antrag, jetzt hier auch die Wartefristen differenziert zu behandeln - einerseits bezüglich denjenigen, die Unterhaltspflichten haben, andererseits dann auch noch abgestuft gemäss dem versicherten Verdienst -, führen Sie ein zusätzliches familienpolitisches Element ein. Es ist schlussendlich die Frage, ob Sie das wollen oder nicht. 30 Prozent weniger Einkommen stellt bereits einen hohen Verlust dar, und wir haben ohnehin fünf Tage Wartefrist, die man selber, aus eigenen Mitteln, überbrücken muss. Kommt hinzu, dass bei vielen Personen das Taggeld der Arbeitslosenversicherung wahrscheinlich einen bis zwei Monate später ausbezahlt wird, sodass sowieso noch eine zusätzliche Zeit überbrückt werden muss.

Angesichts dieser Tatsachen meine ich, dass das im Einzelfall zu Problemen führen kann, vor allem bei Personen mit einem versicherten Jahresverdienst von 60 000 bis 90 000 Franken. Die Sozialhilfe wird damit in gewissen Kantonen zweifellos mehr belastet. Es wird also einen Verlagerungseffekt geben. Deshalb sind wir sehr skeptisch gegenüber dem zusätzlichen Element der Erhöhung der Wartefrist für Personen ohne Unterhaltspflichten. Vergegenwärtigen Sie sich trotzdem die Normalsituation, dass ein versicherter Verdienst um die 7000 Franken beträgt. Somit erhalten Personen, die keine familiären Unterhaltspflichten haben, noch 4900 Franken; dies gegenüber denjenigen mit familiären Pflichten, die dann bei 5600 Franken liegen. Jetzt wollen Sie noch zusätzlich die Wartefrist erhöhen. Das ist eine zusätzliche Solidarität, die Sie von denjenigen Personen erwarten würden, die eben keine Unterhaltspflichten mehr haben oder gar nie welche hatten. Ob Sie damit dem Versicherungsprinzip immer noch gerecht werden, das ist schlussendlich die Frage. Wir sind skeptisch, ob Sie damit wirklich einen nachhaltigen Effekt erzielen.

Berset Alain · P-M · Ständerat · Freiburg · Sozialdemokratische Fraktion

Abstimmung - Vote

Für den Antrag der Mehrheit ... 23 Stimmen

Für den Antrag der Minderheit ... 14 Stimmen

Art. 22 Abs. 2 Bst. a, c

Antrag der Kommission

Zustimmung zum Entwurf des Bundesrates

Art. 22 al. 2 let. a, c

Proposition de la commission

Adhérer au projet du Conseil fédéral

Schwaller Urs · Mit-M · Ständerat · Freiburg · Fraktion CVP/EVP/glp

Was die 25 Jahre anbelangt, so entspricht das der in den Sozialversicherungen üblichen Definition in Sachen Alter. Wenn in Buchstabe c von einem Invaliditätsgrad von "mindestens 40 Prozent" die Rede ist, so wird hier auf die Definition in der IV-Gesetzgebung verwiesen.

Berset Alain · P-M · Ständerat · Freiburg · Sozialdemokratische Fraktion

Angenommen - Adopté

Art. 23

Antrag der Mehrheit

Abs. 3bis, 4, 5

Zustimmung zum Entwurf des Bundesrates

Antrag der Minderheit

(Fetz, Maury Pasquier)

Abs. 3bis

... 66a sowie die erstmalige Teilnahme an einer von der öffentlichen Hand finanzierten arbeitsmarktlichen Massnahme.

Antrag Savary

Abs. 4, 5

Unverändert

Art. 23

Proposition de la majorité

Al. 3bis, 4, 5

Adhérer au projet du Conseil fédéral

Proposition de la minorité

(Fetz, Maury Pasquier)

Al. 3bis

... 66a, ainsi que la première participation à une mesure relative au marché du travail financée par les pouvoirs publics, sont réservées.

Proposition Savary

Al. 4, 5

Inchangé

Abs. 3bis - Al. 3bis

Schwaller Urs · Mit-M · Ständerat · Freiburg · Fraktion CVP/EVP/glp

In verschiedenen Kantonen wurden arbeitslose Personen während zwölf Monaten in ein vom Kanton finanziertes Programm aufgenommen, um alsdann wieder eine neue Leistungspflicht der Arbeitslosenversicherung auszulösen. Damit war es möglich, dass solche Personen über vier Jahre ausserhalb der - ich sage jetzt einmal - eigentlichen Erwerbswelt blieben. Das kann nicht der Sinn sein, weil die Arbeitslosenversicherung eine schnelle Wiedereingliederung in die Arbeitswelt zum Ziel haben muss, und zwar eigentlich nach dem Motto "Arbeit statt Fürsorge". Beizufügen ist vielleicht, um nicht ein falsches Licht auf jene Kantone zu werfen, die das gemacht haben, dass die Praxis dieser Kantone mindestens den Vorteil hatte, dass man einige Hundert Personen in einem Arbeitsprogramm halten konnte, anstatt sie direkt in die Sozialhilfe abzuschieben oder abwandern zu lassen.

Eine letzte Bemerkung: Für junge Leute gibt es Einarbeitungs- und auch Ausbildungszuschüsse, wie es auch Motivationssemester mit dem entsprechenden Coaching gibt.

Wir sind hier klar der Auffassung, dass auf die Bestimmung zu verzichten ist.

Maury Pasquier Liliane · Mit-F · Ständerat · Genf · Sozialdemokratische Fraktion

Comme le dit elle-même la Conférence des directeurs et des directrices cantonaux des affaires sociales (CDAS), le fait qu'un gain obtenu par le biais d'une mesure de marché du travail financée par les deniers publics ne soit plus prise en compte est en contradiction avec le principe de promotion de l'intégration et l'encouragement que constituent des mesures de réinsertion sur le marché du travail. Si des périodes de cotisation accomplies par le biais de mesures relatives au marché du travail ne sont pas reconnues, les personnes concernées devront plus vite recourir à l'aide sociale, qui est nettement moins apte que l'assurance-chômage à proposer des mesures d'insertion adéquates. De plus, il semble extrêmement problématique, d'un point de vue juridique, d'exclure certaines catégories de personnes et leur travail de l'obligation générale de s'assurer figurant dans la Constitution. Or c'est bien ce qui se produit avec le projet du Conseil fédéral soutenu par la majorité de la commission.

Toutefois, la minorité Fetz est aussi consciente du fait que le droit en vigueur a pu conduire à une forme de mouvement perpétuel: un certain nombre de personnes ont vu se réouvrir à plusieurs reprises un nouveau droit aux prestations après une activité exercée dans le cadre de mesures relatives au marché du travail financées par les pouvoirs publics. C'est pour cela que la minorité, suivant en cela également l'avis de la CDAS, pense qu'il ne serait pas judicieux de renoncer complètement aux possibilités d'intégration que peut comporter la participation à une mesure relative au marché du travail.

Je vous propose donc de garder au sein du système d'assurance la première participation à l'une de ces mesures et de bénéficier ainsi de son pouvoir intégratif en suivant la minorité Fetz.

Leuthard Doris · VPBR-F · Bundesrat · Aargau

Ich habe den Ausführungen des Präsidenten der vorberatenden Kommission nichts beizufügen und bitte Sie somit, der Mehrheit zuzustimmen.

Berset Alain · P-M · Ständerat · Freiburg · Sozialdemokratische Fraktion

Abstimmung - Vote

Für den Antrag der Mehrheit ... 19 Stimmen

Für den Antrag der Minderheit ... 9 Stimmen

Abs. 4, 5 - Al. 4, 5

Savary Géraldine · Mit-F · Ständerat · Waadt · Sozialdemokratische Fraktion

Est-ce que vous vous souvenez de ce que nous faisions ici ensemble il y a quatre jours? Il y a quatre jours, nous discutions et nous décidions - à l'unanimité, je crois que nous n'avons même pas voté, tellement tout le monde était d'accord, même le Conseil fédéral - d'adopter la motion 09.3409 qui invitait le Conseil fédéral à réfléchir à des réformes dans le domaine des assurances sociales en faveur des artistes et des intermittents du spectacle. Nous débattions de la loi sur l'encouragement de la culture et avons tous dit que ça n'allait pas, que les intermittents du spectacle souffraient, qu'ils avaient une protection sociale insuffisante; nous avons inscrit un article 8a dans la loi précitée, au sujet de leur deuxième pilier, et nous nous sommes prononcés, avec l'accord de Monsieur le conseiller fédéral Couchepin, sur une motion demandant de réfléchir à notre système assuranciel en faveur des artistes.

Et là, vous avez justement l'occasion de prendre acte de la décision que nous avons prise il y a quatre jours et d'agir en faveur des artistes et des intermittents du spectacle, qui sont très régulièrement au chômage. Les alinéas 4 et 5 les concernent tout particulièrement puisqu'ils traitent des indemnités compensatoires et du calcul du gain assuré dans les périodes de chômage. Vous le savez, quiconque reçoit un gain intermédiaire alors qu'il est inscrit au chômage touche des indemnités qui compensent la différence entre le gain intermédiaire et les indemnités journalières auxquelles l'assuré a droit - à condition bien sûr que le gain intermédiaire soit inférieur aux indemnités journalières. Cela permet entre autres d'alléger les frais de l'assurance-chômage.

Si les indemnités compensatoires ne font plus partie du gain assuré après le calcul d'une future période de chômage, l'attrait des gains intermédiaires diminue fortement. La plupart des acteurs culturels, notamment les intermittents du spectacle, ont besoin de gains intermédiaires et s'en servent régulièrement. Je prends l'exemple d'un acteur ou d'une actrice de théâtre, qui fait le commentaire d'un projet vidéo ou enregistre une publicité: c'est un gain intermédiaire, auquel ont très souvent recours les intermittents du spectacle.

Si les indemnités compensatoires ne sont plus prises en compte pour calculer le gain assuré, de nombreuses actrices et de nombreux acteurs culturels devront faire face à une diminution drastique de leur revenu quand une nouvelle période de chômage commencera. On sait très bien, malheureusement, que les artistes sont au chômage pendant une période, puis qu'ils travaillent pendant trois ou quatre mois et qu'ils retournent ensuite au chômage. Et si l'assurance-chômage calcule alors les indemnités sur la base de leur dernier revenu et que les gains intermédiaires ne sont plus pris en compte, cela signifie que le revenu que leur procurent les indemnités de chômage diminue. C'est donc une mesure qui ne coûte pas très cher à la Confédération, mais qui touche très douloureusement les intermittents du spectacle en particulier.

Donc, une fois encore, si l'on veut confirmer la volonté exprimée par Theo Maissen lors de la discussion sur la loi sur l'encouragement à la culture, si on veut confirmer notre volonté commune d'agir sur notre système assuranciel en faveur des intermittents du spectacle, je vous invite à adopter ma proposition aux alinéas 4 et 5.

Schwaller Urs · Mit-M · Ständerat · Freiburg · Fraktion CVP/EVP/glp

Wir haben in der Kommission über diese Bestimmung wenig bzw. nicht gesprochen. Ich muss mich hier auf das beziehen, was der Bundesrat in seiner Botschaft ausgeführt hat.

Der erste Punkt: Ich muss Ihnen in Erinnerung rufen, dass die bisherige Bestimmung dem Versicherungsprinzip widerspricht, wonach nur Leistungen versichert sein sollen, auf denen auch Beiträge erhoben werden.

Der zweite Punkt: Die Nichtberücksichtigung der nichtbeitragspflichtigen Kompensationszahlung ergibt eine Einsparung von 79 Millionen Franken.

Der dritte Punkt: Mit der vorliegenden Änderung bleiben die positiven Anreize des Zwischenverdiensts erhalten. Gesagt wird auch, dass die Massnahme zu einer beträchtlichen Vereinfachung des Vollzugs führt.

Leuthard Doris · VPBR-F · Bundesrat · Aargau

Ich bitte Sie, den Antrag Savary abzulehnen. Durch die Streichung dieser beiden Absätze sparen wir 79 Millionen Franken ein, das ist kein kleiner Beitrag, und die Streichung ist auch gerechtfertigt.

Grundsätzlich ist es ja richtig, dass man Zwischenverdienste fördert, und Zwischenverdienste werden von der Arbeitslosenversicherung auch gefördert: Wer einen Zwischenverdienst erzielt, hat grundsätzlich einmal ein Anrecht auf einen Erwerb an Beitragszeiten. Wenn der Zwischenverdienst unterhalb des Verdienstes liegt, der der Arbeitslosenversicherung zugrunde liegt, gibt es auch eine Kompensationszahlung der Arbeitslosenversicherung. Wir wollen aber nicht mehr, dass diese Kompensationszahlungen auch bei der Folgerahmenfrist mitberücksichtigt werden, d. h., dass Zahlungen bei der Folgerahmenfrist entsprechend erhöht werden können.

Frau Savary, ich kenne das Anliegen von Künstlerkreisen. Wir haben mit diesen auch spezielle Gespräche geführt. Sie haben bei der Arbeitslosenversicherung sowieso eine spezielle Situation, da findet man auch eine pragmatische Lösung. Aber hier geht es eben um alle Versicherten, die Kompensationszahlungen erhalten, und nicht nur um ganz spezifische Sektoren, für die sowieso Speziallösungen bestehen. Ich bitte Sie daher dringendst, die bisherige Praxis, nach der die Kompensationszahlungen bei der Berechnung des versicherten Verdienstes auch in der Folgerahmenfrist berücksichtigt werden, aufzuheben und den Antrag Savary abzulehnen.

Berset Alain · P-M · Ständerat · Freiburg · Sozialdemokratische Fraktion

Abstimmung - Vote

Für den Antrag der Mehrheit ... 26 Stimmen

Für den Antrag Savary ... 7 Stimmen

Art. 24 Abs. 4

Antrag der Kommission

Zustimmung zum Entwurf des Bundesrates

Art. 24 al. 4

Proposition de la commission

Adhérer au projet du Conseil fédéral

Schwaller Urs · Mit-M · Ständerat · Freiburg · Fraktion CVP/EVP/glp

Die Ausrichtung solcher Kompensationszahlungen war bis anhin auf zwei Jahre befristet. Nun sollen diese Zahlungen für Personen, deren Rahmenfrist auf vier Jahre verlängert wurde, der neuen Dauer angepasst werden. Arbeit und aktive Bemühungen sollen sich lohnen.

In der Kommission haben wir ebenfalls zur Kenntnis genommen, dass hievon vor allem Mütter gerade nach der Niederkunft und Selbstständigerwerbende betroffen sind.

Berset Alain · P-M · Ständerat · Freiburg · Sozialdemokratische Fraktion

Angenommen - Adopté

Art. 27

Antrag der Mehrheit

Abs. 2-5

Zustimmung zum Entwurf des Bundesrates

Antrag der Minderheit

(Fetz, Maury Pasquier)

Abs. 2

...

a. höchstens 320 Taggelder, wenn sie ...

b. ... von insgesamt 15 Monaten nachweisen kann;

c. ... von mindestens 18 Monaten nachweisen kann und:

...

Art. 27

Proposition de la majorité

Al. 2-5

Adhérer au projet du Conseil fédéral

Proposition de la minorité

(Fetz, Maury Pasquier)

Al. 2

...

a. 320 indemnités journalières ...

b. ... cotisation de 15 mois au total;

c. ... cotisation de 18 mois au moins et

...

Abs. 2 - Al. 2

Schwaller Urs · Mit-M · Ständerat · Freiburg · Fraktion CVP/EVP/glp

Wir haben bereits einleitend von dieser Bestimmung gesprochen. Sie ist natürlich das Gegenstück zur Erhöhung der Einnahmen. Bundesrat und Kommissionsmehrheit waren der Auffassung, dass auch leistungsseitig etwas zu unternehmen sei, woraus sich diese Verringerung der Anzahl Taggelder ergeben hat. Die Auswirkung dieser Verkürzung der Leistungsdauer beträgt immerhin 174 Millionen Franken - weshalb Ihnen die klare Mehrheit der Kommission beantragt, dem Bundesrat zu folgen.

Janiak Claude · Mit-M · Ständerat · Basel-Landschaft · Sozialdemokratische Fraktion

Dieser Artikel zu Beitragszeiten und Bezugsdauern ist zweifellos ein Kernartikel dieser Revision. Schon bei der dritten Revision wurden die Beitragszeiten erhöht und die Bezugsdauer gesenkt, und zwar kräftig. Die Beitragszeiten wurden damals von sechs auf zwölf Monate verdoppelt. Und trotzdem haben wir heute Finanzierungsprobleme. Aber die haben wir nicht, weil die Beitragszeiten zu kurz wären oder die Bezugsdauer zu lang, im Gegenteil. Der Bundesrat hat ja sogar die Bezugsdauer für Kurzarbeit um ein halbes Jahr verlängert. Er hat die Bezugsdauer also als zu kurz betrachtet. Und jetzt schlägt er uns vor, die Bezugsdauer von 400 auf 260 Tage zu senken, also um mehr als einen Drittel. Er beruft sich dabei auf seine Expertengruppe.

Wenn Sie die Botschaft gelesen haben, dann wissen Sie, dass eine Expertengruppe eingesetzt worden ist, die diese Revision vorbereitet und begleitet hat. Was Sie in der Botschaft nicht lesen konnten, weil es nicht drinsteht: Der Bundesrat hat die Beitragszeiten gegenüber den Vorschlägen der Arbeitsgruppe so stark verändert, dass weit mehr Personen davon betroffen sind, als die Arbeitsgruppe vorgeschlagen hatte. Die Arbeitsgruppe hatte vorgeschlagen, die Beitragsdauer auf 400 Taggelder, von zwölf auf fünfzehn Monate, anzuheben, nicht auf achtzehn. Und die Minderheit der Kommission macht nichts anderes, als die Vorschläge dieser Expertengruppe aufzunehmen.

Was die Arbeitsgruppe ebenfalls geschrieben hat, ist, dass die Erhöhung der Beitragsdauer auf 22 Monate für über 55-Jährige ein Sparpotenzial von über drei Millionen Franken habe. Da muss man sich wirklich fragen, ob es Sinn macht, über 55-Jährige jetzt noch verrückt zu machen, ohne erhebliche Einsparungen zu erreichen. Man redet ja sonst von einem Einsparvolumen in der Grössenordnung von über 180 Millionen Franken.

Kurzum, die Minderheit Ihrer Kommission beantragt Ihnen ebenfalls eine Verkürzung der Leistungsdauer sowie eine Verlängerung der Beitragsdauer. Sie lehnt sich aber bei der Dauer an die Expertengruppe des Bundesrates an, und sie beantragt, die Leistungsdauer gegenüber heute um 20 Prozent zu kürzen, auch um die konjunkturstabilisierende Wirkung der Taggelder zu erhalten.

Ich bitte Sie, der Minderheit zuzustimmen.

Leuthard Doris · VPBR-F · Bundesrat · Aargau

Ich bitte Sie, hier klar der Mehrheit zu folgen. Der Präsident der SGK hat die wesentlichen Argumente dargelegt. Es ist so, wie Herr Janiak gesagt hat. Wir haben hier gegenüber dem Expertenbericht die Anforderungen an die Beitragszeit leicht erhöht. Das war ein Ergebnis der Vernehmlassung. Im Rahmen der Vernehmlassung war das eine Forderung, und wir haben ihr Rechnung getragen. Wir meinen auch, gerade bei den über 55-Jährigen ist die Ausweitung der Beitragsdauer um vier Monate zumutbar, zumal hier doch auch die 520 Taggelder eine wesentliche Verbesserung der Leistung gegenüber den Leistungen für die unter 55-Jährigen darstellen.

Dieser Artikel 27 ist vom Sparvolumen her gesehen der Kern der Botschaft; er weist ein Einsparvolumen von 174 Millionen Franken auf. Wir meinen, das sei gerechtfertigt, gerade weil man auch weiss: Die Chancen auf eine neue Stelle nehmen mit zunehmender Dauer der Arbeitslosigkeit ab. Wir haben hier einen Anreiz dafür, dass die Leistungsdauer die Beitragszeit nicht übersteigt. Auch hier geht es um eine Stärkung des Versicherungsprinzips, das ein generelles Prinzip dieser Revision darstellt.

Ich bitte Sie daher, der Mehrheit zu folgen.

Verfahrensbeitrag

Abstimmung - Vote

Für den Antrag der Mehrheit ... 24 Stimmen

Für den Antrag der Minderheit ... 8 Stimmen

Abs. 3-5 - Al. 3-5

Schwaller Urs · Mit-M · Ständerat · Freiburg · Fraktion CVP/EVP/glp

Im geltenden Recht lautet Absatz 4: "Anspruch auf höchstens 260 Taggelder haben Personen, die von der Erfüllung der Beitragszeit befreit sind." Neu lautet er: "Anspruch auf höchstens 90 Taggelder haben Personen, die von der Erfüllung der Beitragszeit befreit sind." Wer das sagt, stellt auch die Frage, wie es mit den Wartezeiten steht. Wir haben ja Wartefristen bis 120 Tage. Ich habe mich da noch kundig gemacht und von Herrn Gaillard letzten Samstag einige Angaben erhalten. Es scheint mir wichtig, zuhanden des Amtlichen Bulletins und des Zweitrates Folgendes zu sagen:

Alle Jugendlichen, die von der Beitragspflicht befreit sind, weil sie in einer Ausbildung waren, haben 120 Wartetage zu bestehen, sofern sie weniger als 25 Jahre alt sind und keine Unterhaltspflichten haben. Diese Wartefrist wird mit dem revidierten Gesetz auf alle von der Beitragspflicht befreiten Abgänger von Ausbildungen ausgedehnt. Lehrlinge - das war meine Frage - haben Beiträge entrichtet, deshalb gelten sie als nichtbeitragsbefreit. Dabei spielt es keine Rolle, dass sie erst ab dem 17. Altersjahr Beiträge entrichtet haben. Sie haben also nach der Lehre einen Anspruch von heute noch 400 Taggeldern innerhalb von zwei Jahren. Sie erhalten allerdings ein tiefes Taggeld, sodass sich die Erwerbsaufnahme auf alle Fälle lohnt. Das monatliche Taggeld beträgt für unter 20-jährige Lehrabgänger 434 Franken bzw. 868 Franken, wenn Unterhaltspflichten bestehen. 1107 bzw. 2213 Franken beträgt es, wenn sie zwischen 20 und 25 Jahre alt sind, und 2213 Franken, wenn sie über 25 Jahre alt sind. Jugendliche ohne abgeschlossene Ausbildung haben, sofern sie nicht Beitragszeit durch Erwerbstätigkeit erworben haben, eine Wartezeit von 120 Tagen zu bestehen. Während dieser Zeit können sie aber an Motivationssemestern teilnehmen, in denen sie auf die Berufswelt vorbereitet werden. Ziel ist es, dass sie eine Lehrstelle finden; gemäss der erhaltenen Auskunft liegt die Erfolgsquote bei 60 Prozent.

Zu Absatz 5: Dieser Absatz scheint mir wichtig zu sein, gerade auch nach dem, was von Herrn Jenny eingangs gesagt worden ist. Wir fügen nichts hinzu, sondern nehmen im Gegenteil etwas weg, indem wir nämlich Absatz 5 aufheben. Dieser Absatz 5 wurde genutzt, und zwar von den Kantonen Genf und Waadt. Ich sage das, weil wir anschliessend ja noch eine Standesinitiative Waadt zu behandeln haben werden. Diese Massnahme kann nicht nur flächendeckend für den Kanton, sondern auch nur für bestimmte Regionen gewährt werden. Diese Bestimmung hat sich überhaupt nicht bewährt, da sich die Leute, als die Krise vorbei war und man die Sondermassnahmen aufheben wollte, daran gewöhnt hatten; es war schwer, noch etwas zu machen. Im Kanton Genf war es für den Bund und den Kanton fast nicht möglich, die Umsetzung der Bestimmung wieder aufzuheben. Es gelang dies erst nach langen Gesprächen. Wenn ein Kanton ein strukturelles Problem hat, weist er ein erhöhtes Risiko auf. Es ist aber nicht Sache der Arbeitslosenversicherung, solche Probleme zu lösen und solchen Härtefällen entgegenzuwirken. Dafür sind die Regionalpolitik oder andere Massnahmen da. An die Adresse von Herrn Jenny möchte ich aber sagen: Wir heben diese Bestimmung auf und haben sie nicht hinzugefügt. Wir sind da nach Ihrer Lesart auf der richtigen Linie.

Leuthard Doris · VPBR-F · Bundesrat · Aargau

Ich habe den Ausführungen des Kommissionspräsidenten nichts beizufügen.

Berset Alain · P-M · Ständerat · Freiburg · Sozialdemokratische Fraktion

Angenommen gemäss Antrag der Mehrheit

Adopté selon la proposition de la majorité

Art. 28 Abs. 4

Antrag der Kommission

Zustimmung zum Entwurf des Bundesrates

Art. 28 al. 4

Proposition de la commission

Adhérer au projet du Conseil fédéral

Schwaller Urs · Mit-M · Ständerat · Freiburg · Fraktion CVP/EVP/glp

Absatz 4 bezieht sich auf selbstfinanzierte Taggeldversicherungen, Krankentaggeldversicherungen und auch auf Renten aus privaten Lebensversicherungen; dies sei präzisierend nachgetragen.

Berset Alain · P-M · Ständerat · Freiburg · Sozialdemokratische Fraktion

Angenommen - Adopté

Art. 36 Abs. 1; 52 Abs. 1, 1bis; 58; 59 Abs. 1bis-1quater, 3bis; 59cbis

Antrag der Kommission

Zustimmung zum Entwurf des Bundesrates

Art. 36 al. 1; 52 al. 1, 1bis; 58; 59 al. 1bis-1quater, 3bis; 59cbis

Proposition de la commission

Adhérer au projet du Conseil fédéral

Angenommen - Adopté

Art. 59d

Antrag der Kommission

Zustimmung zum Entwurf des Bundesrates

Proposition de la commission

Adhérer au projet du Conseil fédéral

Schwaller Urs · Mit-M · Ständerat · Freiburg · Fraktion CVP/EVP/glp

Hierzu sei nur kurz zu den Akten gegeben: Das Einsparpotenzial beträgt hier 6 Millionen Franken.

Berset Alain · P-M · Ständerat · Freiburg · Sozialdemokratische Fraktion

Angenommen - Adopté

Art. 60 Abs. 2 Bst. b; 61; 62

Antrag der Kommission

Zustimmung zum Entwurf des Bundesrates

Art. 60 al. 2 let. b; 61; 62

Proposition de la commission

Adhérer au projet du Conseil fédéral

Angenommen - Adopté

Art. 64a Abs. 1 Bst. b, c, Abs. 4bis

Antrag der Kommission

Zustimmung zum Entwurf des Bundesrates

Art. 64a al. 1 let. b, c, al. 4bis

Proposition de la commission

Adhérer au projet du Conseil fédéral

Schwaller Urs · Mit-M · Ständerat · Freiburg · Fraktion CVP/EVP/glp

Wenn jemand ein Berufspraktikum oder generell eine arbeitsrechtliche Massnahme ablehnt, wird dies gleich geahndet, wie wenn jemand eine zumutbare Stelle ablehnt. Es können bis zu 60 Taggelder eingestellt werden.

Berset Alain · P-M · Ständerat · Freiburg · Sozialdemokratische Fraktion

Angenommen - Adopté

Art. 64b Abs. 1; 66 Abs. 2, 2bis, 3

Antrag der Kommission

Zustimmung zum Entwurf des Bundesrates

Art. 64b al. 1; 66 al. 2, 2bis, 3

Proposition de la commission

Adhérer au projet du Conseil fédéral

Angenommen - Adopté

Art. 66c Abs. 1, 3

Antrag der Kommission

Zustimmung zum Entwurf des Bundesrates

Art. 66c al. 1, 3

Proposition de la commission

Adhérer au projet du Conseil fédéral

Schwaller Urs · Mit-M · Ständerat · Freiburg · Fraktion CVP/EVP/glp

Hier sei präzisierend nachgetragen: Der Arbeitgeber bezahlt dem Arbeitnehmer die ganze Entschädigung aus, das heisst, die Arbeitslosenversicherung bezahlt ihren Teil nicht mehr separat aus. Damit wird eine bessere Unterstellung der Versicherten unter das BVG erreicht.

Berset Alain · P-M · Ständerat · Freiburg · Sozialdemokratische Fraktion

Angenommen - Adopté

Art. 71a Abs. 2bis

Antrag der Kommission

Streichen

Art. 71a al. 2bis

Proposition de la commission

Biffer

Schwaller Urs · Mit-M · Ständerat · Freiburg · Fraktion CVP/EVP/glp

Wir beantragen Ihnen einstimmig, Artikel 71a Absatz 2bis zu streichen. Worum geht es? Es geht letztlich um die Beratungskosten der Banken, die solche Mikrokredite gewähren. Diese Kosten zu übernehmen kann ja nicht Aufgabe der Arbeitslosenversicherung sein.

Berset Alain · P-M · Ständerat · Freiburg · Sozialdemokratische Fraktion

Madame Leuthard, conseillère fédérale, ne souhaite pas prendre la parole. Cela signifie-t-il, Madame la conseillère fédérale, que vous pouvez vous rallier à la proposition de biffer l'alinéa 2bis?

Leuthard Doris · VPBR-F · Bundesrat · Aargau

Der Beschluss in der Kommission fiel einstimmig, sodass ich machtlos war.

Berset Alain · P-M · Ständerat · Freiburg · Sozialdemokratische Fraktion

Angenommen - Adopté

Art. 71d Abs. 2; 82 Titel, Abs. 5; 85g Abs. 5; 88 Abs. 1 Bst. d; 90a; 92 Abs. 7bis; 94 Titel, Abs. 1, 3; 95 Abs. 1, 1bis; 96c Abs. 2bis; 97a Abs. 1 Bst. f Ziff. 6, Abs. 2bis; 100 Abs. 2; 8. Titel; Art. 105; 106

Antrag der Kommission

Zustimmung zum Entwurf des Bundesrates

Art. 71d al. 2; 82 titre, al. 5; 85g al. 5; 88 al. 1 let. d; 90a; 92 al. 7bis; 94 titre, al. 1, 3; 95 al. 1, 1bis; 96c al. 2bis; 97a al. 1 let. f ch. 6, al. 2bis; 100 al. 2; titre 8; art. 105; 106

Proposition de la commission

Adhérer au projet du Conseil fédéral

Angenommen - Adopté

Ziff. II

Antrag der Kommission

Zustimmung zum Entwurf des Bundesrates

Ch. II

Proposition de la commission

Adhérer au projet du Conseil fédéral

Schwaller Urs · Mit-M · Ständerat · Freiburg · Fraktion CVP/EVP/glp

Zu Artikel 35 Absatz 1 Buchstabe e und Absatz 3bis des Arbeitsvermittlungsgesetzes: Vielleicht hier nur die in der Kommission vorgebrachte Präzisierung, wonach gemäss dieser Bestimmung private Arbeitsvermittler im Rahmen der Zusammenarbeit mit der öffentlichen Arbeitsvermittlung auf Daten von arbeitslosen Personen zurückgreifen können, sofern die betroffenen Personen damit einverstanden sind. Dies ist eine Erweiterung der Nutzungsmöglichkeit und kann auch eine Unterstützung für Arbeitslose sein. Ich erwähne es, weil wir nachher im Zusammenhang mit einem Vorstoss von Nationalrat Ineichen indirekt wiederum auf diese Fragen zu sprechen kommen werden.

Berset Alain · P-M · Ständerat · Freiburg · Sozialdemokratische Fraktion

Angenommen - Adopté

Ziff. III

Antrag der Mehrheit

Zustimmung zum Entwurf des Bundesrates

Antrag der Minderheit

(Fetz, Maury Pasquier)

... nach Artikel 3 Absatz 2 2,7 Prozent ...

Ch. III

Proposition de la majorité

Adhérer au projet du Conseil fédéral

Proposition de la minorité

(Fetz, Maury Pasquier)

... à l'article 3 alinéa 2, s'élève à 2,7 pour cent jusqu'à ...

Schwaller Urs · Mit-M · Ständerat · Freiburg · Fraktion CVP/EVP/glp

Das ist natürlich auch wieder eine ganz wichtige Bestimmung dieser Vorlage. Hier geht es um die Möglichkeit, vorübergehend Beiträge zu erhalten, um die Schulden abzubauen. Vorgesehen ist einerseits die vorübergehende Erhöhung des Lohnbeitrags um 0,1 Prozent, d. h. von 2,2 auf 2,3 Prozent; das ergibt 230 Millionen Franken. Andererseits geht es um die vorübergehende Einführung des Solidaritätsbeitrags von 1 Prozent; dieser ergibt 160 Millionen Franken. Insgesamt würden hier also 390 Millionen Franken zusätzlich hinzukommen. Das würde es erlauben, die Schulden über zehn, zwölf Jahre - falls der Anstieg zu gross ist, vielleicht über fünfzehn Jahre - abzubauen. Das ist unabdingbar, denn mit der Revision allein kann der notwendige Schuldenabbau nicht getätigt werden.

Maury Pasquier Liliane · Mit-F · Ständerat · Genf · Sozialdemokratische Fraktion

Si Anita Fetz avait pu être là aujourd'hui, elle aurait défendu cette proposition avec la fougue qui la caractérise. Je n'ai peut-être pas la même fougue, mais, envers et contre tout, j'ai la même ténacité pour défendre cette proposition de minorité qu'elle a déposée en ayant en vue que ce projet doit finalement viser si possible à une assurance saine, avec le moins de dettes possible, le moins longtemps possible, même si cela a un coût et donc des répercussions financières qui sont sans doute toujours difficiles à accepter.

Cependant, cette proposition d'augmentation temporaire du taux de cotisation à 2,7 pour cent reste supportable si l'on pense aux 3 pour cent que nous connaissions au cours de la précédente crise, ce d'autant plus que la contribution de solidarité fixée dans le même article - dont je soutiens pleinement la réintroduction temporaire - est elle aussi inférieure à ce qu'elle a pu être par le passé. Bien sûr, il s'agit d'une charge supplémentaire pour tous les employeurs et pour toutes les personnes salariées, mais cette charge modeste est, à mes yeux, le prix à payer pour une solidarité qui signifie encore quelque chose et pour une société dans laquelle la cohésion sociale a encore un sens.

C'est la raison pour laquelle je vous invite à suivre la minorité.

Leuthard Doris · VPBR-F · Bundesrat · Aargau

Ich bitte Sie ganz klar, hier der Mehrheit zuzustimmen. Es ist so, dass die Schuldensanierung ein wichtiges Element der Vorlage ist, das haben wir in der Eintretensdebatte schon dargelegt. Dafür benötigen wir diese 0,1 Prozent von allen Beitragszahlenden plus das Solidaritätsprozent auf den Einkommensteilen zwischen 126 000 und 315 000 Franken. Mit diesen beiden Elementen erreichen wir eine Sanierung wahrscheinlich innert zwölf bis vierzehn Jahren - nach den heutigen Berechnungen. Der Arbeitslosenversicherungs-Fonds kann damit aber auch noch ein Eigenkapital von einer Milliarde als künftigen Sockel, als Reserve, anhäufen; wir erreichen nicht nur einen Abbau sämtlicher Schulden.

Madame Maury Pasquier, wenn Sie um 0,4 Prozentpunkte oder fast 0,5 Prozentpunkte statt um 0,1 Prozentpunkte erhöhen, so sind das rund 920 Millionen Franken, die Sie der Wirtschaft und den Arbeitnehmern entziehen. Das ist kein Pappenstiel. Bei der AHV kämpfen Sie um jedes Mikroprozent, um die Arbeitnehmer nicht zu belasten - hier nun wollen Sie mit einem Streich eine Mehrbelastung von gegen einer Milliarde Franken pro Jahr. Das kann ich eigentlich auch aus Arbeitnehmersicht nicht begreifen. Da entziehen Sie massiv Kaufkraft, das spürt dann wirklich jeder "Büezer" in seinem Portemonnaie, weil damit über Jahre ein ganz erheblicher Mehrbeitrag verlangt würde. Das kann ich weder aus Sicht der Arbeitnehmer noch aus Sicht der Unternehmer vertreten.

Ich bitte Sie, dem Antrag der Mehrheit zu folgen.

Berset Alain · P-M · Ständerat · Freiburg · Sozialdemokratische Fraktion

Abstimmung - Vote

Für den Antrag der Mehrheit ... 30 Stimmen

Für den Antrag der Minderheit ... 6 Stimmen

Ziff. IV

Antrag der Kommission

Zustimmung zum Entwurf des Bundesrates

Ch. IV

Proposition de la commission

Adhérer au projet du Conseil fédéral

Schwaller Urs · Mit-M · Ständerat · Freiburg · Fraktion CVP/EVP/glp

Die Kommission und - so hoffe ich - auch der Rat schenken dem Bundesrat das Vertrauen, dass er den Zeitpunkt so auswählen wird, dass er dem wirtschaftlichen Umfeld genügend Rechnung trägt.

Berset Alain · P-M · Ständerat · Freiburg · Sozialdemokratische Fraktion

Angenommen - Adopté

Gesamtabstimmung - Vote sur l'ensemble

Für Annahme des Entwurfes ... 30 Stimmen

Dagegen ... 8 Stimmen

(0 Enthaltungen)

Abschreibung - Classement

Antrag des Bundesrates

Abschreiben der parlamentarischen Vorstösse

gemäss Brief an die eidgenössischen Räte

Proposition du Conseil fédéral

Classer les interventions parlementaires

selon lettre aux Chambres fédérales

Angenommen - Adopté