13.029

Transplantationsgesetz. Teilrevision

Rossini Stéphane · P-M · Nationalrat · Wallis · Sozialdemokratische Fraktion

Le président (Rossini Stéphane, président): Dans le cadre du débat d'entrée en matière sur cet objet, nous traiterons aussi la proposition de la minorité Stolz à l'article 8. La minorité Stolz prévoit d'introduire le modèle de l'opposition. Monsieur Stolz aura la parole après les rapporteurs pour développer sa proposition de minorité.

Lohr Christian · Mit-M · Nationalrat · Thurgau · Fraktion CVP-EVP

Ihre Kommission für soziale Sicherheit und Gesundheit hat sich an nicht weniger als fünf Sitzungen sehr intensiv mit der Teilrevision des Transplantationsgesetzes auseinandergesetzt. Die breite Diskussion wurde dabei sehr engagiert geführt, dem durchaus sehr sensiblen Thema wurde jedoch jene Sorgfalt geschenkt, das es auch wirklich verdient. Einig war man sich von Beginn an, dass wirklich Handlungsbedarf bei dieser Thematik besteht, da in unserem Land jährlich eine hohe Zahl an Spenderorganen fehlt. Leben könnten mit mehr Spenderorganen gerettet werden. Diesem Faktum mit geeigneten Massnahmen, mit konkreten Schritten zu begegnen stellt die grosse Herausforderung dar, welche dieses Gesetz umsetzen soll.

Schwerpunktmässig erörtert wurde die Frage, ob bei der Organspende von der heutigen Lösung, vom heutigen System her ein Wechsel erfolgen soll, und zwar ein Wechsel zur sogenannten Widerspruchslösung. Die Widerspruchslösung soll darin bestehen, dass, wer keine Organe spenden will, selber ausdrücklich darauf verzichten muss, dies also im Sinne einer Erklärung so festhalten muss. Die Befürworter dieser Widerspruchslösung zeigten sich überzeugt, dass nur mit einer solchen veränderten Grundhaltung in der Gesellschaft, in welcher diese Bereitschaft deutlich gezeigt werden kann, explizit mehr Spenden ermöglicht würden. Die Argumentation ging in die Richtung, dass man klar sagt, dass, wer später einmal eine Spende erhalten wolle oder erhalten solle, konsequenterweise solidarisch sein müsse und auch selber zu spenden bereit sein müsse.

Mit 16 zu 8 Stimmen widersprach aber die Kommission dieser Meinung und wollte, wie dies bereits der Ständerat getan hat, keinen Wechsel zulassen. Die Begründung ging stark auch auf ethische Aspekte des Persönlichkeitsrechtes und des Persönlichkeitsschutzes ein. Hat die Gesellschaft wirklich das Recht oder den Anspruch auf unsere Organe? Kann es sein, dass in einem falschgemeinten Verständnis wir Menschen dann bereit sein müssen, als sogenannte Ersatzteillager für andere Menschen zur Verfügung zu stehen? Diese kritische Frage wurde erörtert. Im Prinzip ging es auch darum, dass die Würde jedes Einzelnen immer im Vordergrund bleibt.

Bei der Entscheidung in der Kommission dürfte auch mit ausschlaggebend gewesen sein, dass der Bundesrat mit einem Aktionsplan bereits eine wichtige Vorgabe gemacht hat und auch klar zum Ausdruck gebracht hat, dass etwas geschehen muss. Angestrebt werden eine bessere Ausbildung der medizinischen Fachpersonen, eine intensivere Information und damit auch Sensibilisierung der Bevölkerung sowie eine höhere Transparenz bei den Abläufen und Prozessen im Spital. Vergleiche mit Nachbarländern oder europäischen Ländern, welche höhere Organspenderaten aufweisen, machen deutlich, dass die positive Entwicklung erst dann einzusetzen begann, als - wie dies jetzt von unserem Bundesrat auch aufgegleist wurde - ein konkretes, unterstützendes Begleitmassnahmenpaket umgesetzt wurde.

Sehr intensiv diskutiert wurde in unserer Kommission auch der Themenkreis der vorbereitenden medizinischen Massnahmen bei der Organentnahme. In Fällen, in denen die spendende Person urteilsunfähig ist und von ihr keine Zustimmung zu solchen Massnahmen vorliegt oder sich der mutmassliche Wille der spendenden Person nicht eruieren lässt, will die Kommission den Bundesrat beauftragen, eine sogenannte Negativliste für die vorbereitenden Massnahmen festzulegen. Auch hier hat unsere Kommission versucht, verschiedene Aspekte zu berücksichtigen, und hat zu einem mehrheitsfähigen Kompromiss gefunden.

Die Teilrevision des Transplantationsgesetzes führt auch zur Beseitigung von bisherigen Unklarheiten und Benachteiligungen. So wurde die bisherige Diskriminierung von Grenzgängerinnen und Grenzgängern beseitigt. Klar geregelt ist im vorliegenden Entwurf auch der Bereich einiger finanzieller Aspekte. Die Kommission hat in ihrer Arbeit Wert darauf gelegt, die Verpflichtung des Staates grundsätzlich zu stärken. Vermehrt Organe zur Verfügung zu haben, das liegt letztlich auch in der gesellschaftlichen Verantwortung. Im Auge zu behalten gilt es allerdings - und das war ein ebenso deutliches Votum -, dass die Versicherer fair belastet werden sollen. Hier geht es vor allem auch um die Rahmenbedingungen für die medizinische Nachversorgung. Im Weiteren muss man auch im Blick behalten, was passiert, wenn es nach einer Spende zu Erwerbsausfällen kommen sollte. Die Kommission war sich darin einig, dass dies zu keinen Benachteiligungen führen darf. Man möchte jedoch - auch das ist klar gesagt worden - keine falschen Anreize in das Paket einbauen.

In der Gesamtabstimmung hat unsere Kommission mit 23 zu 0 Stimmen bei 2 Enthaltungen der Vorlage, so, wie Sie sie auf dem Tisch haben, zugestimmt.

von Graffenried Alec · Mit-M · Nationalrat · Bern · Grüne Fraktion

Lieber Herr Kollege, ich bin etwas enttäuscht über das Menu, das wir hier vorgesetzt erhalten, und zwar haben wir die Wahl zwischen keiner Widerspruchslösung und einer Widerspruchslösung. Aber es gäbe eigentlich auch noch zielführende Kompromissvarianten dazwischen; ich habe leider festgestellt, dass man keine Einzelanträge mehr einreichen kann. Es gäbe ja noch die Möglichkeit, dass man sich äussern muss bzw. dass man gezwungen wird, sich zu äussern, ob man einer Transplantation zustimmen will oder nicht. Man könnte zum Beispiel bei der Anmeldung zur Krankenversicherung einen Fragebogen ausfüllen, auf dem man auswählen muss: "Ich bin zu einer Transplantation, zu einer Spende bereit" oder "Ich bin nicht dazu bereit", oder man könnte "Ich will mich dazu nicht äussern" ankreuzen. Das würde die volle Freiheit bedeuten, aber die Leute wären gezwungen, sich mit dieser Frage auseinanderzusetzen. Warum haben Sie eine solche Lösung nicht diskutiert oder vorgeschlagen?

Lohr Christian · Mit-M · Nationalrat · Thurgau · Fraktion CVP-EVP

Unsere Kommission hat tatsächlich dieses Thema nur in zwei Richtungen angeschaut. Ich denke, bei Ihrem Vorschlag müsste man sich bewusst sein, dass die Bevölkerung mit diesem Entscheid nicht überfordert werden sollte. Ja oder Nein zu sagen, finde ich noch das eine, aber wenn man noch eine dritte Möglichkeit offenlässt, dann weiss man ja effektiv nicht, was diese Menschen dann wollen. Wichtig ist bei der Teilrevision des Transplantationsgesetzes, dass Klarheit besteht; man muss eine Lösung anstreben, die klar ist.

Carobbio Guscetti Marina · Mit-F · Nationalrat · Tessin · Sozialdemokratische Fraktion

Mi permetterete di dividere il mio intervento che terrò in una parte in lingua italiana e in una parte in lingua francese.

Il progetto di revisione parziale della legge sui trapianti, della quale ci occupiamo, dopo il Consiglio degli Stati, come secondo consiglio, è stato approvato dalla vostra commissione con 23 voti contro 0 e 2 astenuti. Questo, dopo aver proceduto a diverse audizioni di organizzazioni dei cantoni ed altri settori interessati.

Pilastri centrali della revisione sono la necessità di definire il momento in cui può intervenire la richiesta agli stretti congiunti in vista di un prelievo di organi, di disciplinare il consenso a provvedimenti medici preparatori in caso di incapacità di discernimento del donatore e di migliorare la sicurezza finanziaria in caso di donazioni da parte di persone viventi. Inoltre, le persone domiciliate all'estero devono esser messe sullo stesso piano di quelle domiciliate in Svizzera. Contemporaneamente il Consiglio federale ha lanciato un piano d'azione denominato "Più organi per i trapianti". Perché? Perché con 14,4 donatori per un milione di abitanti, secondo i dati recentemente pubblicati da Swisstransplant per il 2014, il nostro Paese, malgrado l'impegno delle parti interessate, si trova agli ultimi posti, tra i vari Paese europei, per quanto riguarda il tasso di donazione d'organi. La conseguenza è evidente: più di 1370 persone nel 2014, con un aumento rispetto all'anno precedente, sono in lista d'attesa, mentre in media purtroppo fino a due persone alla settimana sono morte dopo aver atteso invano un organo. In Svizzera ci sono poi importanti differenze regionali.

Per la commissione è quindi necessario intensificare quelle misure informative e di sensibilizzazione per migliorare la disponibilità di organi e garantire una formazione in tutta la Svizzera. Concretamente ciò permette di aumentare il personale qualificato presente negli ospedali in grado di informare in maniera trasparente i potenziali donatori e i loro parenti.

La commissione ha dunque espressamente sostenuto il piano d'azione del Consiglio federale e dei cantoni con l'obiettivo di aumentare i donatori da 14 a 20 per milione d'abitante e ridurre le disparità regionali. Per rispondere alla richiesta di aumentare la donazione d'organi, la commissione ha poi votato la revisione legislativa nel suo complesso che affronta anche alcune questioni soprattutto dal punto di vista giuridico, sul quale ritornerò.

L'articolo 8 della legge sui trapianti disciplina come stabilire la volontà del paziente e dei congiunti. Esso è uno degli articoli centrali su cui si è soffermata la commissione, perché è proprio in questo ambito che si è discusso se passare dall'attuale modello del consenso a quello cosiddetto dell'opposizione. Per la maggioranza della commissione, che ha respinto con 16 voti contro 8 la proposta di passare al modello dell'opposizione - la proposta è ora contenuta nella minoranza Stolz agli articoli 8 e correlati -, questo passaggio non garantirebbe un incremento del tasso di donazione di organi. Altri Paesi sono riusciti ad aumentare il numero di donazioni mediante misure opportunamente combinate e mirate, in particolare a livello organizzativo. Per la minoranza invece il modello di opposizione favorirebbe la disponibilità di organi, dal momento che riversando il principio ognuno diventa un potenziale donatore e si rafforza quindi la riflessione individuale sulla donazione d'organi, garantendo nel contempo ad ognuno il diritto di disporre del proprio corpo, e non costituirebbe una donazione automatica.

Après une discussion approfondie, durant laquelle les avantages et les inconvénients de chaque modèle ont été soupesés, la commission a pris la décision de conserver le modèle en vigueur en matière de don d'organes, soit celui du consentement, et a rejeté par 16 voix contre 8 l'idée de passer au modèle de l'opposition. La majorité de la commission juge qu'il y a effectivement lieu de lutter contre le manque de dons d'organes, mais elle estime que des mesures supplémentaires prises dans le cadre des structures et des procédures existantes - par exemple la formation du personnel médical, l'information à la population et les processus hospitaliers - sont plus prometteuses en termes d'efficacité. Pour la majorité de la commission, cette optique correspond au plan d'action "Plus d'organes pour des transplantations", lancé par le Conseil fédéral et soutenu par la commission. La minorité voudrait par contre passer au modèle de l'opposition pour changer les mentalités à l'égard du don d'organes: quiconque voudrait bénéficier un jour d'une greffe d'organe devrait faire preuve de solidarité et se déclarer donneur potentiel. La minorité est d'avis que le changement de modèle permettrait aussi d'accroître le nombre d'organes disponibles.

S'agissant du modèle alternatif, évoqué tout à l'heure, la commission a examiné la question de savoir comment les personnes pourraient décider de déclarer leur disponibilité à donner leurs organes, liant cet aspect au dossier électronique du patient. Wie die Willensäusserung abgegeben werden kann, ist auch Thema beim elektronischen Patientendossier.

La question des mesures médicales préliminaires a donné lieu à de grands débats au sein de la commission. L'article 10 définit à quelles conditions il est possible de prendre des mesures médicales préliminaires. Pour le cas où le donneur serait incapable de discernement, où il n'existerait aucune déclaration de consentement de sa part ou si la volonté présumée du donneur ne pourrait être établie, la commission a proposé un compromis, qui tient compte de la nécessité de fixer des mesures dans l'ordonnance. On en parlera tout à l'heure quand on examinera la loi dans le détail.

La révision de la loi prévoit un registre pour le suivi de l'état de santé des donneurs vivants. La commission a décidé, à l'article 15a alinéa 3, que les coûts administratifs liés à la tenue de ce registre doivent être intégralement pris en charge par la Confédération, et pas seulement la moitié.

La commission a aussi adopté une proposition d'amendement, qui doit désormais permettre aux autorités compétentes de sensibiliser davantage la population à la question du don d'organes. Pour ce faire, la commission propose de modifier l'article 61, de sorte que la Confédération et les cantons puissent aussi mettre en évidence les besoins en organes, ainsi que l'utilité d'un don pour les patients, notamment dans le cadre de campagnes d'information. L'objectif premier de cette mesure est de recruter un plus grand nombre de donneurs d'organes.

En outre, la commission propose, à l'article 61 alinéa 2 lettre a, que le public soit informé de manière telle que chacun puisse exprimer sa volonté concernant les mesures médicales préliminaires liées au don d'organes, les risques et contraintes qu'elles présentent.

Stolz Daniel · Mit-M · Nationalrat · Basel-Stadt · FDP-Liberale Fraktion

Zuerst sei Folgendes festgehalten: Die Teilrevision ist wichtig, die Änderungen sind richtig, und ich hoffe mit meiner Minderheit, dass diese Massnahmen alle greifen. Allerdings ist aus der Sicht meiner Minderheit die Hauptfrage nach wie vor offen: Wie löst man das Problem des Organmangels in der Zukunft möglichst vollständig?

Man kann davon ausgehen, dass viele der jetzt vorliegenden Massnahmen etwas bringen; das ist klar auch unsere Meinung. Ob sie aber das Problem wirklich lösen, bleibt leider offen. Das Problem ist klar: Es gibt einen "gap" zwischen der Nachfrage nach Organen und dem Angebot. Dieser "gap" wird nicht kleiner, sondern grösser, dies zeigen auch die Zahlen für das Jahr 2014. Die Warteliste für Organe wird Jahr für Jahr länger. Die Zahlen sind nur dann nicht dramatisch, wenn wir selber nicht davon betroffen sind. Die Warteliste umfasst im Moment über 1100 Patientinnen und Patienten, und dahinter stecken schlussendlich 1100 Einzelschicksale. Es gibt pro Jahr 60 bis 80 Todesfälle, die nicht eintreten müssten, hätten wir mehr Organe. Die Schweiz ist ein Land, das eine der niedrigsten Organspenderaten in Europa hat. Wenn wir etwa das Niveau der Spenderaten von Spanien oder nur schon von unserem Nachbarn Österreich hätten, die beide die Widerspruchslösung haben, dann wären wohl die meisten dieser 60 bis 80 Todesfälle pro Jahr nicht eingetreten. Mit anderen Worten: Wir hätten Leben gerettet.

Dieses Problem wird mit der Revision leider nicht vollständig gelöst. Deshalb glauben wir von der Minderheit, dass ein Systemwechsel hin zur Widerspruchslösung sinnvoll wäre. Die Widerspruchslösung bringt eine Art neue soziale Norm, eine gewisse Grunderwartung: Es ist an sich doch normal, dass ich auch bereit bin, Spender zu sein, wenn ich selber für die Zukunft den Anspruch erhebe, ein Organ zu erhalten, wenn es denn nötig ist. Letzteres, diese Erwartung, ein Organ zu erhalten, gilt wahrscheinlich für die meisten hier im Saal und sicher für die grosse Mehrheit unserer Bevölkerung. Zumindest ich kenne niemanden, der im Ernstfall darauf verzichten würde. Mit Ersatzteillagern hat das zudem gar nichts zu tun.

Es ist deshalb wichtig, dass wir uns als Lebende, als autonome Erwachsene die Frage stellen und entscheiden, ob wir ein Organ spenden wollen oder nicht. Vor allem, wenn wir das nicht wollen, ist es wichtig, dass wir das dann in das Register eintragen, damit alles klar ist und die Diskussion vorbei ist. Das ist die Widerspruchslösung.

Vielleicht noch etwas zur Nomenklatur. Herr Ständerat Gutzwiller hat Recht: Eigentlich wäre für die Lösung, die wir vorschlagen, der französische Ausdruck viel besser, nämlich "consentement présumé", was auf Deutsch "vermutete Zustimmung" heisst. Man geht also davon aus, dass eine vermutete Zustimmung vorliegt. Das Gegenteil wäre, dass man klar Nein gesagt hat und dieser Wille im entsprechenden Register dokumentiert ist.

Diese Widerspruchslösung - ich nenne sie jetzt trotzdem so - ist nicht etwas Neues. In den meisten unserer Nachbarländer kommt sie schon zur Anwendung. Sie war auch in der Schweiz in 17 Kantonen die gängige Lösung vor der Einführung des Transplantationsgesetzes. Wurde unsere Lage besser, als wir umschwenkten, oder wurde sie schlechter? Sie wurde, was die Anzahl der transplantierten Organe anbetrifft, schlechter. Welchen Schluss ziehen wir hieraus? Wir müssen etwas ändern; wir brauchen meiner Meinung nach eben halt den Übergang zur Widerspruchslösung, genauer gesagt, zur sogenannt erweiterten Variante der Widerspruchslösung. Es handelt sich um eine erweiterte Variante, weil in jedem Fall - und das ist mir wichtig - die Angehörigen den Entscheid am Schluss noch fällen können, falls kein dokumentierter negativer Entscheid da ist. Mit anderen Worten: Wenn Sie als mündiger Erwachsener dokumentiert haben, dass Sie keine Organentnahme wollen, ist die Sache klar. Wenn keine negative Willensbekundung dokumentiert ist, dann haben die Angehörigen im Ernstfall das letzte Wort. Darum ist Artikel 8 Absatz 3ter wichtig. Mit dieser Bestimmung wird verlangt, dass die nächsten Angehörigen über ihr Widerspruchsrecht informiert werden.

Ich nenne ein praktisches Beispiel: In Basel sagt man, man komme überraschend "unters Drämmli". Angenommen, mir passiert das, mein Partner muss das mit ansehen, und die Ambulanz fährt uns ins Spital. Als eingetragener Organspender bekomme ich unterwegs Angst und sage zu meinem Partner, dass ich nun doch nicht mehr wolle, dass mir Organe entnommen würden. Bei dieser Ausgangslage könnte er im Ernstfall am Schluss entscheiden und sagen, dass ich die Organentnahme nicht mehr wünschte. Das ist wie ein Vetorecht - das ist entscheidend.

Sie sehen: Es werden nicht einfach alle Schranken entfernt. Auch mit der Widerspruchslösung herrschen keine Wildwest-Methoden. Ich hoffe, dass ich das hier klarstellen konnte und Sie deshalb meinen Minderheitsantrag unterstützen können.

Denken Sie daran: Über 1100 Menschen warten, warten und warten auf eine Organspende.

von Graffenried Alec · Mit-M · Nationalrat · Bern · Grüne Fraktion

Ich werde mich kurzhalten, denn ich habe die gleiche Frage ja vorhin schon Herrn Lohr gestellt. Wie stellen Sie sich zur Möglichkeit, dass man nicht eine reine Widerspruchslösung hat, sondern dass man eben eine Lösung vorschlagen würde, bei der man sich äussern müsste und bei der die Auseinandersetzung mit dem Thema etwas forciert würde? Man müsste einen Fragebogen ausfüllen, auf dem man auch ankreuzen könnte: "Ich will mich gar nicht mit diesem Thema auseinandersetzen." Aber man könnte auch wählen: "Ich bin Spender" oder "Ich bin nicht Spender".

Stolz Daniel · Mit-M · Nationalrat · Basel-Stadt · FDP-Liberale Fraktion

Für mich persönlich - ich kann jetzt nicht für die ganze Minderheit sprechen - wäre das überhaupt kein Problem, weil ich möchte, dass der Wille des Einzelnen gewährleistet ist und durchgesetzt wird, auch wenn ich ihn im letzten Augenblick zum Beispiel ändere, wie ich es im Beispiel vorhin erwähnt habe; das kann man. Es ist ja die Eidgenössische Ethikkommission gewesen, die mehrheitlich gesagt hat, es sei quasi eine Überforderung oder schon fast eine Zumutung, wenn man sich dieser Frage stellen müsse. Sie haben jetzt die Variante genannt, nach der man auch sagen könnte: "Ich will mich nicht dazu äussern." Das ist mir klar. Ich hoffe, dass mit dem elektronischen Patientendossier so oder so jeder Einzelne diese Frage beantworten kann, auf das Einfachste am Schluss. Dann erübrigen sich auch gewisse Diskussionen, die wir jetzt führen.

Schenker Silvia · Mit-F · Nationalrat · Basel-Stadt · Sozialdemokratische Fraktion

Herr Stolz, ich bin froh, dass Sie jetzt präzise ausgeführt haben, wie Sie das Vetorecht der Angehörigen verstehen. In der heutigen Patientenverfügung ist das nicht ganz so klar.

Jetzt habe ich aber eine andere Frage: Wie stellen Sie sich dazu, dass zu diesem wesentlichen Punkt, zu dieser wesentlichen Änderung, die Sie mit Ihrer Minderheit vorschlagen, keine Vernehmlassung durchgeführt wurde?

Stolz Daniel · Mit-M · Nationalrat · Basel-Stadt · FDP-Liberale Fraktion

Liebe Kollegin Schenker, ich glaube, wir sind hier im Parlament, wir entscheiden, wir haben Kommissionen. Wir haben das Gesetz nicht einfach durchgewinkt, auch nicht die Minderheit. Sie waren ja bei diesen Diskussionen dabei. Ich glaube, am Schluss ist es tatsächlich unser Recht und unsere Verantwortung, Entscheide zu fällen. Abgesehen davon entscheiden wir ja heute nicht abschliessend. Es gibt den Ständerat. Und wenn der möchte, dann kann seine Kommission selbstverständlich das Thema noch einmal viel vertiefter diskutieren. Ich erhoffe mir das sogar. Denn nur dann habe ich eine Chance, dass der Ständerat am Schluss meiner Lösung zustimmen wird.

Gilli Yvonne · Mit-F · Nationalrat · St. Gallen · Grüne Fraktion

Das Transplantationsgesetz regelt einen höchst heiklen, sensiblen Bereich, in dem es um ethische Entscheidungen und auch um den Respekt gegenüber religiösen Haltungen geht. Betroffene befinden sich immer in einer Extremsituation, auf beiden Seiten: sei es auf der Spenderseite, wo ein Mensch an einer plötzlichen unheilbaren Krankheit erkrankt oder einen Unfall erleidet und sterben muss und er oder seine Angehörigen entscheiden müssen, ob seine Organe ein anderes Leben retten sollen; sei es auf der Empfängerseite, wo Patientinnen und Patienten sind, die an chronischen Krankheiten leiden, die zum Tode führen, deren Leben aber gerettet oder deren Lebensqualität verbessert werden kann dadurch, dass sich ein Spender finden lässt.

Die Schweiz ist in einer schlechten Situation, weil es viel mehr Menschen gibt, die auf ein Organ warten, als solche, die eines spenden. Das Schlimme an dieser Situation ist, dass bei Umfragen genügend Spender vorhanden sind, diese sich aber nicht äussern und deshalb zum Zeitpunkt ihres Todes ihr Wille nicht bekannt ist.

Dieses Gesetz gibt die Rahmenbedingungen vor. Es setzt fest, unter welchen Bedingungen eine Organspende durchgeführt werden kann. Es gibt zwei sensible Bereiche in diesem Gesetz:

Der eine Bereich regelt, wie wir unseren Willen kundgeben müssen. Die Mehrheit will eine Zustimmungslösung; das heisst, wenn wir nicht aktiv einer Organentnahme zugestimmt haben, dürfen unsere Organe nicht entnommen werden. Die Minderheit Stolz will die Widerspruchslösung und geht von einer stillschweigenden Zustimmung aus, wenn wir uns nicht geäussert haben. Über diese beiden Ansichten müssen wir entscheiden. Es gäbe aber noch den Kompromiss, dass man seinen Willen äussert und dies auf drei verschiedene Arten tun kann: mit "Ja", mit "Nein" oder mit der Formulierung "Ich habe mich nicht entschieden". Dieser Kompromiss steht heute nicht zur Diskussion, er könnte aber zur Diskussion gestellt werden. Diejenigen, die das wollen, können heute dem Minderheitsantrag für die Widerspruchslösung zustimmen. Würde dieser eine Mehrheit erhalten, hätten wir eine Differenz zum Ständerat geschaffen, und dieser Kompromiss könnte auch diskutiert werden.

Im zweiten heiklen Bereich in diesem Gesetz, bei Artikel 10, geht es um sogenannte vorbereitende medizinische Massnahmen. Die sind ja jetzt in dieses Gesetz integriert. Darüber werden Sie heute nicht abstimmen, denn es gibt keine Minderheit. Aber sie sind integraler Bestandteil dieses Gesetzes. Sie müssen das wissen. Denn in der Gesamtabstimmung befinden Sie darüber, ob Sie diesen Gesetzentwurf annehmen oder ablehnen.

Indem Sie diesen vorbereitenden medizinischen Massnahmen, wie sie im Gesetz festgelegt sind, zustimmen, legalisieren und klären Sie die Situation der sogenannten Non-Heart-Beating Donors. Das sind eben Patientinnen oder Patienten, die sterben müssen, bei denen aber nicht ein Hirntod diagnostiziert wird, sondern ein Herzstillstand als Folge ihrer Erkrankung entweder bereits eingetreten ist oder erwartet wird. Bei denjenigen Patienten, wo er erwartet wird, können im Hinblick auf eine Spende vorbereitende medizinische Massnahmen durchgeführt werden. Damit kann auch die Organqualität unterstützt werden. Diese Massnahmen bedeuten aber eine Belastung für den Spender.

Hier gibt es einen Einzelantrag Kessler, der fordert, dass der Hirntod für diese vorbereitenden Massnahmen Voraussetzung ist. Das heisst, beim sogenannten Non-Heart-Beating Donor, der noch nicht hirntot ist oder dessen Hirntod nicht festgestellt wird, dürfen von Gesetzes wegen keine vorbereitenden Massnahmen durchgeführt werden. Das entspricht einer sehr engen und restriktiven gesetzlichen Flankierung. Vonseiten der Transplantationsmedizin kann man mit beiden Lösungen leben. Die sogenannten Non-Heart-Beating Donors braucht es nicht. Es sind ohnehin die selteneren Fälle bei den Organspenderinnen und Organspendern.

Aus diesem Grund empfehle ich Ihnen, dem Einzelantrag Kessler zuzustimmen. Damit würde eine Differenz zum Ständerat geschaffen, und wir könnten diesen Artikel 10 noch einmal diskutieren.

Alle übrigen Teile dieses Gesetzentwurfes sind unbestrittene Verbesserungen. Er regelt den Versicherungsschutz von Lebendspendern besser. Er regelt die Situation der Grenzgängerinnen und Grenzgänger und enthält zusätzlich noch einige technische Verbesserungen, die sich in der Vergangenheit als notwendig erwiesen haben.

Die Entscheidung, ob Sie diesem Gesetz gemäss den Anträgen der Mehrheit zustimmen oder ob Sie den Anträgen der Minderheiten folgen, verläuft in diesem besonderen Fall des Transplantationsgesetzes nicht entlang den Fraktionen und den Parteigrenzen, sondern entlang Ihrer eigenen ethisch-religiösen Haltung, weshalb wir auch auf eine Empfehlung verzichten, wie Sie hier im Saal abzustimmen haben.

van Singer Christian · Mit-M · Nationalrat · Waadt · Grüne Fraktion

La situation dans le domaine du don d'organes en Suisse n'est pas optimale. Avec 14,4 donateurs par million d'habitants, la Suisse figure en queue de peloton au niveau européen. Chaque année, des dizaines de personnes inscrites sur les listes d'attente meurent pour cause de manque d'organes disponibles. Il est donc nécessaire de réviser la loi sur la transplantation. D'ailleurs, au vote sur l'ensemble, la commission a approuvé le projet par 23 voix contre 0 et 2 abstentions. Après audition des experts, la commission a mené de longues discussions afin de savoir s'il convenait de poursuivre sur le modèle actuel, qui prévoit qu'une personne ne consentant pas explicitement à être donneuse était réputée comme ne l'étant pas, ou de passer à un autre modèle, qui prévoirait qu'une personne n'exprimant pas sa volonté serait considérée comme donneuse potentielle.

Si ce deuxième modèle avait abouti, dans d'autres pays, à une augmentation considérable du nombre de donneurs, je l'aurais soutenu ainsi que l'auraient fait de nombreux membres de la commission. Or, ce n'est pas le cas. Les seules conséquences de l'adoption de ce modèle ici consisteraient à exacerber les oppositions et peut-être même à provoquer l'échec en votation populaire de la révision de cette loi.

C'est pour cette raison que je vous invite, au nom du groupe des Verts, à rejeter le concept de la minorité Stolz aux articles 5, 8, 8a, 61 et 69, et à continuer à considérer que les personnes qui n'ont pas fait explicitement leur choix soient considérées comme n'ayant pas accepté d'être donneuses. Les proches pourront toujours, en l'absence de choix explicite, procéder au choix au moment de la mort ou de la maladie grave de la personne concernée.

La révision de cette loi concerne aussi un autre élément important, à savoir l'appui du plan d'action de la Confédération consistant à former des spécialistes en milieu hospitalier ainsi qu'à mieux informer la population.

A cet égard, le groupe des Verts préconise que les coûts relatifs à la coordination des centres de transplantation soient pris en charge par la Confédération. En effet, les bonnes intentions ne suffisent pas, il faut aussi mettre les moyens nécessaires à disposition.

A cet effet, à l'article 56 justement, nous allons soutenir la proposition de la minorité Kessler.

Ingold Maja · Mit-F · Nationalrat · Zürich · Fraktion CVP-EVP

Was uns jetzt vorliegt, ist das Ergebnis einer intensiven Auseinandersetzung mit den Präzisierungen des Gesetzes im Spannungsfeld von Interessen der Gewinnung von Organspendern im Rahmen der heutigen Herztoddiagnostik einerseits und den Bedürfnissen des Sterbenden in Bezug auf seine Integrität und Würde vor seinem definitiven Tod andererseits.

Die Änderung des Gesetzes soll die Bedingungen klären, unter welchen eine Organentnahme vorbereitet werden kann, wann sie vorbereitet werden kann und welche Kriterien erfüllt sein müssen. Der Gesetzentwurf definiert auch den Zeitpunkt und die Bedingungen für das Gespräch mit den nächsten Angehörigen des Sterbenden, wenn seinerseits keine dokumentierte zustimmende Willensäusserung zur Organentnahme vorliegt oder die sterbende Person urteilsunfähig ist.

So hat der punktuelle Handlungsbedarf bei der Zuteilung von Organen für Grenzgängerinnen und Grenzgänger zu einer Teilrevision des Gesetzes geführt, die ganz grundsätzliche Fragen betrifft. Wem gehört eigentlich der Sterbeprozess? Wie hält es die Schweiz mit der Todesfeststellung im Kontext von unterschiedlichen Definitionen und Handhabungen der Länder? Hier kommt die Frage nach dem Zeitpunkt ins Spiel, ab welchem es erlaubt sein soll, lebenserhaltende Massnahmen abzubrechen und gegebenenfalls zur Organentnahme zu schreiten. Sollen Ärzte bei Spenden nach einem Herzstillstand im Hinblick auf die Erhaltung der Organe am sterbenden Patienten ohne dessen Zustimmung Eingriffe vornehmen dürfen? Sind die vorbereitenden medizinischen Massnahmen eine Körperverletzung? Was heisst minimal-invasiv? Was bedeutet es, wenn die medizinischen vorbereitenden Massnahmen für die spendende Person nur mit minimalen Risiken und Belastungen verbunden sind? Gibt es die Garantie dafür, dass das keine Schmerzen sind? Gibt es die Sicherheit, dass die spendende Person in diesem Moment keine Wahrnehmung des Geschehens mehr in ihrem Körper hat? Es sind stets existenzielle Fragen, die sich um die menschlichen Grenzsituationen zwischen Leben und Tod drehen. Die gesetzlichen Regelungen dazu bedürfen besonderer Sorgfalt und der Achtung der Würde.

Die CVP/EVP-Fraktion begrüsst die vorgeschlagene Teilrevision des Transplantationsgesetzes und unterstützt die Gesetzesänderungen.

Zum Konzept der Minderheit Stolz mit der Widerspruchslösung: In der Stellungnahme zur Vernehmlassung hat die CVP angeregt, die Einführung des Widerspruchsmodells zu prüfen, wie es Kollegin Amherd in ihrem Postulat 10.3701 auch gefordert hat. Der Grund für die Empfehlung, dieses alternative Modell in Erwägung zu ziehen, war und ist das sich immer mehr verschärfende Problem der mangelnden Organe. Die Wartezeit betreffend Organe wird jedes Jahr länger, die Zahl der verfügbaren Organe aber nimmt eher ab als zu. Man ging davon aus, dass das Widerspruchsmodell die Organspendebereitschaft namhaft steigern könnte. "Widerspruchslösung reflektiert positive Haltung zur Organspende", so lautete der Titel eines Gastkommentars in der "NZZ" zum Thema "Weg zu mehr Organspendern".

Die Analyse der Resultate von Ländern mit Widerspruchsmodell und auch von anderen Ländern mit flankierenden Massnahmen zum Zustimmungsmodell - diese Länder liefern gute Resultate bei der Organspende - zeigte, dass das Hauptkriterium nicht das Modell ist, sondern eine gute Kultur der Kommunikation, der Information und der Zusammenarbeit der Professionals in den Kliniken. Der Weg soll also nicht über das Widerspruchsmodell gehen; das wäre ein sehr grosser Systemwechsel in der schweizerischen Denkkultur, die doch von der Freiheit zu wählen und von einem starken Selbstbestimmungsrecht geprägt ist. Die Widerspruchsregelung greift in verschiedener Hinsicht in dieses Selbstbestimmungsrecht der Bürger ein. Das zeigt sich daran, dass sie jenen, die nicht Organspender sein wollen, die Last auferlegt, ihren Widerspruch zu erklären. Ein Eintrag in ein Widerspruchsregister wäre sicher nicht die differenzierte Artikulation der eigenen Wünsche, so, wie Schweizerinnen und Schweizer sie schätzen.

Aufgrund dieser Erkenntnisse und des Aktionsplans des Bundesrates schliesst sich die CVP/EVP-Fraktion dem Entwurf des Bundesrates, dem Beschluss des Ständerates und den Anträgen der Mehrheit an. Damit erübrigen sich Artikel 8a mit dem Eintrag ins Widerspruchsregister und die ganzen Minderheitsanträge zu diesem Konzept. Um die Wirkungen der Massnahmen des Bundesrates zur Gewinnung von Organspendern noch zu verstärken, überbürdet ein Teil der Kommission dem Bund eine finanzielle Beteiligung an den Kosten für die Koordinatorinnen und Koordinatoren in den Transplantationszentren. Die CVP/EVP-Fraktion kann das unterstützen.

Artikel 8 regelt nun detailliert die Voraussetzungen der Organentnahme. Mit der neuen Formulierung betreffend die Anfrage an die nächsten Angehörigen und deren Zustimmung zur Entnahme von Organen ist die neue Regelung nun klar. Sie behindert eine erfolgreiche Transplantation weit weniger als bisher, weil wertvolle Zeit gewonnen wird. Dies dient den Intensivmedizinern, weil die Kontaktaufnahme mit den Angehörigen früher beginnen kann. Immerhin ist der Fall, dass der Entscheid bei den nächsten Angehörigen liegt, der weitaus häufigste, denn bei den wenigsten Sterbenden liegt ein Spenderausweis oder eine Patientenverfügung vor, noch sind sie in urteilsfähigem Zustand. Die gewonnene Zeit dient aber auch den Angehörigen, weil sie schon nach dem Entscheid, die lebenserhaltenden Massnahmen abzubrechen, kontaktiert werden und sich so früher mit ihrer Situation auseinandersetzen und besprechen können, wie solch existenzielle Fragen zu beantworten sind.

Zu den vorbereitenden medizinischen Massnahmen: Neu legt der Bundesrat die Kriterien fest. Massnahmen können getroffen werden, wenn drei Bedingungen kumulativ erfüllt sind: Die Massnahmen müssen für den Erfolg der Organentnahme unerlässlich sein, die Zustimmung der gesetzlichen Vertretung, der Vertrauensperson oder der nächsten Angehörigen muss vorliegen, und die Massnahmen dürfen den Spender nur minimalen Risiken und Belastungen aussetzen.

An dieser Präzisierung hat die SGK lange gearbeitet. Der CVP/EVP-Fraktion ist es wichtig, dass die Formulierung der SGK unter der Berücksichtigung der medizinischen Erfordernisse für eine erfolgreiche Transplantation den absoluten Respekt vor der Würde und Integrität des Spenders gewährleistet. Dies sieht sie mit dem Antrag der Kommissionsmehrheit erfüllt, auch ohne dass sie dem Einzelantrag Kessler zur Anwendung der Perfusionssonden explizit zustimmen müsste. Betreffend eine erfolgreiche Steigerung der Zahl von Organspendern kann man Kollegin Kessler allerdings zustimmen, wenn sie sagt, dass Transparenz extrem wichtig ist. Mehr noch: Nötig ist, dass der Organspender Vertrauen hat, dass mit seinem Körper nichts passiert, was man ihm nicht anschaulich erklärt hat.

In Artikel 61 wird mit der Regelung einer gezielten Kommunikation gegenüber der Öffentlichkeit ein Schwerpunkt zuhanden der potenziellen Organspender oder Angehörigen gesetzt, die dereinst die Zustimmung dazu geben. So entsteht Vertrauen, was wiederum die positiven Aspekte der Organspende stärkt.

Wer sich zur Lebendspende bereiterklärt, setzt ein Zeichen der Solidarität, durch das Leiden gelindert werden kann und unter Umständen Menschenleben gerettet werden können. Dies verdient Anerkennung und Respekt. An diesem Titel "Solidarität" soll diese Teilrevision des Transplantationsgesetzes gemessen werden. Wir glauben, dass sie einen guten Ausgleich der legitimen Interessen erzielt. Deshalb stehen wir mit Überzeugung dahinter.

Hess Lorenz · Mit-M · Nationalrat · Bern · Fraktion BD

Zwei unbestrittene Aspekte prägten die lange Debatte zum Transplantationsgesetz. Sicher immer noch unbestritten ist, dass die Situation für Personen, die auf ein Organ warten, als unerträglich bezeichnet werden muss und dass die Anzahl der Spenden heraufgesetzt werden sollte. Unbestritten ist auch, dass es sich hier nicht um eine Diskussion handelt, in der links gegen rechts und Partei gegen Partei argumentiert. Dazu sind die Fragen viel zu subtil. Schliesslich ist auch unbestritten - ich sage das, weil wir ja eine kombinierte Debatte über das Eintreten und die Widerspruchslösung führen -, dass wir auf die Vorlage eintreten sollen und dass Handlungsbedarf besteht.

Zum Thema Widerspruchs- versus Zustimmungslösung: Wir haben schon viele Argumente gehört; hier kann man getrost die eine oder die andere Lösung vertreten. Man kann für beide gut argumentieren, aus ethischen, moralischen oder religiösen Gründen. Diese Freiheit sollte jeder und jede haben. Auch der Persönlichkeitsschutz, ein ganz anderes Gebiet, spielt hier eine grosse Rolle.

Zu einem darf es nun aber bei dieser Diskussion nicht kommen: zu einer Reduktion der ganzen Gesetzesarbeit auf das Thema der Widerspruchs- versus Zustimmungslösung. Deshalb ist das, was hier vorliegt, auch keine magere Kost, wie Kollege von Graffenried suggerierte: Das ist es nur, wenn man das Gesetz auf diese Frage reduziert. Wir von der BDP-Fraktion empfehlen Ihnen übrigens, der Mehrheit zuzustimmen und damit der Zustimmungslösung.

Es ist ganz klar, dass das eine der zentralen Fragen ist. Es gilt aber zu berücksichtigen, dass in diesem Gesetz auch ganz andere wesentliche Punkte erfolgreich geregelt werden konnten. Wer die Geschichte des Transplantationsgesetzes ein bisschen angeschaut hat, weiss, dass zwischen den ersten Ansätzen und der revidierten Fassung auch im Bereich der Information und Kommunikation Welten liegen. Als man in einer früheren Phase der Entstehung des Gesetzes darüber sprach, was im Bereich der Information und Kommunikation überhaupt gemacht werden dürfe, konnte man sich noch zu so etwas wie einer Sensibilisierungskampagne durchringen.

Die Nationale Ethikkommission hat Fragen diskutiert wie zum Beispiel: Darf man jemanden zum Spenden auffordern? Darf man auf den Mangel hinweisen? All diese Fragen sind jetzt geregelt. Die Information und Kommunikation ist offensiver. Die Vorlage bietet sogar die Möglichkeit, darüber zu informieren, ob man sich registrieren darf oder nicht. Auch über die Vor- und Nachteile bei dieser Problematik wird informiert. Am Anfang aber steht immer die Information über das Problem, die Information über den Mangel. Das allein verspricht die Lösung, die da heisst: Mehr Menschen entscheiden sich für einen Organspendeausweis.

Hier sind ganz klar Fortschritte gemacht worden. Das sind zum Teil Meilensteine im Vergleich zu dem, was nach altem Gesetz bezüglich Motivation und Information der Bevölkerung möglich war. Daneben konnten auch andere wichtige Bereiche wie die vorbereitenden Massnahmen, die Problematik der Grenzgänger und einiges mehr geregelt werden.

Zurück zur Abwägung zwischen Widerspruchslösung und Zustimmungslösung: Auch wenn der Fall auf den ersten Blick klar ist - wir haben eine unbefriedigende Situation, es gibt zu viele Patientinnen und Patienten, die auf ein Organ warten, und auf der anderen Seite zu wenig Spender. Das würde eigentlich den einfachen Schluss zulassen, dass es die Widerspruchslösung brauche, weil sie zumindest verspricht bzw. hoffen lässt, dass die Zahl der Organspenden damit tatsächlich ansteigt. Trotzdem sind wir von der BDP-Fraktion überzeugt, dass die Zustimmungslösung die bessere ist.

Warum ist die Zustimmungslösung die bessere? Man könnte sagen: So schwierig und heikel das Thema ist, so simpel ist eigentlich die Begründung, warum am Ende des Tages oder der Debatte die Zustimmungslösung sehr wahrscheinlich als die bessere erachtet wird. Es ist keine simple Sache, zu werten, welche ethischen oder religiösen Argumente besser sind. Was aber simpel ist, ist Folgendes: Die Situation für die Patientinnen und Patienten, die Spenden erwarten, die Anzahl der Spenden, dies alles ist ungenügend. Nun geht es schlicht darum - und deshalb ist der Grund, aus dem die Zustimmungslösung vorzuziehen ist, eigentlich simpel -, dieses Gesetz nicht mit der Widerspruchslösung so zu gefährden, dass wir am Schluss vor einem Scherbenhaufen stehen. Das Potenzial dazu besteht bei dieser strittigen Frage. Wenn wir auf die Widerspruchslösung setzen, dann ist dieses Gesetz als Ganzes schlussendlich gefährdet. Dafür wäre das Thema dann eben wirklich zu heikel. Dafür wären die Arbeit und die Debatte zu einem sehr speziellen Gebiet zu schade.

Handlungsbedarf besteht. Auch wenn auf den ersten Blick mit der Widerspruchslösung unmittelbar vielleicht mehr Wirkung erzielt werden könnte - im Sinne des Ganzen, im Sinne einer langfristigen Verbesserung der Situation und um das Gesetz nicht zu gefährden, bitte ich Sie bei diesem schwierigen und für viele Personen heiklen Thema, der Mehrheit zu folgen und nicht der Widerspruchslösung der Minderheit Stolz zuzustimmen.

Kessler Margrit · Mit-F · Nationalrat · St. Gallen · Grünliberale Fraktion

Die Medizin ist innovativ und hat immer mehr Möglichkeiten, unsere Lebenserwartungen, aber auch die Lebensqualität zu verbessern. Das gilt auch für die Transplantationsmedizin. Die Gesetzesrevision regelt wichtige Details wie die Nachbetreuung der Lebendspender, wenn der Organempfänger verstorben ist. Eine Angehörige, die in Deutschland lebte und ihrem Neffen ein Stück Leber schenkte, fiel durch alle Maschen, weil der junge Mann die Lebertransplantation nur einige Tage überlebte. Die Krankenversicherung des Verstorbenen wollte die Folgekosten bei der Ausländerin nicht mehr bezahlen. Dieses Problem lösen wir mit Artikel 14. Grenzgänger, die in der Schweiz krankenversichert sind, haben auch Anrecht auf ein Organ und werden gleich behandelt, wie wenn sie in der Schweiz wohnhaft wären. Ein wichtiges und gerechtes Anliegen der Motion Maury Pasquier 08.3519 wird somit im Gesetz berücksichtigt.

Ein weiterer wichtiger Faktor ist, dass mit den Angehörigen eines möglichen Organspenders schon vor dem Tod über eine Organspende gesprochen werden darf. Die Typisierung braucht Zeit. Während dieser Zeit kann der Kreislauf des hirntoten Organspenders zusammenbrechen, und die Organe können nicht mehr verwendet werden. Die Entscheidung der Angehörigen, ob die Organe des sterbenden Patienten für eine Organspende freigegeben werden sollen, braucht genügend Zeit. Unter Zeitdruck werden sie eher Nein sagen, und das entspricht nicht dem Ziel, mehr Organe zu erhalten.

Im Gesetz sollen auch die medizinisch vorbereitenden Massnahmen bei Organspendern geregelt werden, die nicht dem Organspender dienen, sondern dem Organempfänger. Diese neue Regelung wird notwendig, weil eine neue Kategorie von Organspendern rekrutiert wurde, um den Mangel an Organspendern zu mindern. In diese Kategorie gehören Organspender nach einem sekundären Hirntod, nach einem Herz-Kreislauf-Stillstand, Non-Heart-Beating Donors oder Organspender der Maastricht-Kategorie 3.

Bei dieser Kategorie kommt es zuerst zum Herzstillstand und erst später zum Hirntod. Hat der Patient keine Chance mehr zu überleben, werden die Medikamente abgesetzt und wird die Beatmungsmaschine abgestellt. Der Herzstillstand tritt ein, und nach zehn Minuten Herzstillstand nimmt man an, dass der Hirntod eingetreten ist. Wissenschaftliche Studien dazu gibt es keine: In Deutschland sind es zehn Minuten, in Amerika sind es fünf Minuten. Der Kreislaufstillstand bewirkt, dass das Blut in den Adern stockt. Das ist das Problem. Man nennt das die warme Ischämiezeit, und diese will man so kurz wie möglich halten.

Nach dem Tod werden solche Perfusionssonden (zeigt zwei Kunststoffschläuche) in die Leistengefässe einoperiert und dann an die Herz-Lungen-Maschine angeschlossen. Die Ärzte möchten diese Schläuche aber am liebsten schon bei den sterbenden Patienten einoperieren, damit die warme Ischämiezeit verkürzt werden kann. Mir ist ein Forschungsprojekt bekannt, das dieses Ziel hatte, das aber gestoppt werden musste, weil sich das Pflegepersonal gegen diese Studie auflehnte.

Während des Hearings in der SGK wurde uns von den Fachärzten versichert, dass diese Perfusionssonden nirgends in der Schweiz bei sterbenden Patienten operativ eingelegt werden. Die Unversehrtheit des Körpers der Organspender wurde uns garantiert. Nach einem Vortrag in der Ostschweiz habe ich von Fachärzten aber erfahren, dass diese Perfusionssonden, in einer etwas dünneren Form, schon vorher beim Patienten eingelegt werden. Da muss ich einfach sagen: Da habe ich schon meine ersten Probleme, denn ich vermute, dass es dann immer dickere Sonden sein werden, wenn wir dem Gesetz so, wie es jetzt vorliegt, zustimmen.

Selbstverständlich können die Angehörigen auch bei dieser Kategorie eine Organspende bewilligen. Das hohe Gut der Unversehrtheit des Sterbenden soll aber auf Gesetzes- und nicht auf Verordnungsstufe geregelt werden. Die Organspender verdienen, dass wir ihre Würde schützen und ihrer körperlichen Unversehrtheit bis nach dem Hirntod gerecht werden.

Die Organspende ist ein sehr sensibles Thema. Wenn wir die Organspende fördern wollen, und das möchten die Grünliberalen, dann benötigen wir Glaubwürdigkeit und Transparenz. Diese gesetzliche Regelung ist für das Vertrauen der Bevölkerung in die Transplantationsmedizin und deren Abläufe wichtig. Nur dadurch lässt sich die Bereitschaft für eine Organspende steigern.

Zur Widerspruchslösung: Nicht nur die nordischen Länder hatten mit der Widerspruchslösung keinen Erfolg und sind zur Zustimmungslösung zurückgekehrt. Auch Spanien und Österreich, die heute eine hohe Spenderquote aufweisen, waren allein mit der Widerspruchslösung erfolglos. Die Erfolgsquote haben sie mit finanziellen Anreizen für Fachleute erhöht. In Spanien erhalten die Fachpersonen, die einen Organspender bringen, Boni. In Österreich wird der zusätzliche Zeitaufwand der Fachperson speziell bezahlt. Dass dieser Weg, Organspender zu rekrutieren, einen schalen Nachgeschmack hat, liegt auf der Hand.

Der Erfolg beruht auf der richtigen Gesprächsführung, nicht auf der Widerspruchslösung. Erst als Zahlungen zur Verfügung gestellt wurden, war das Personal bereit, diese heikle und unangenehme Arbeit der Kommunikation mit den Angehörigen durchzuführen. Ich kann das gut verstehen: Sie müssen den Angehörigen mitteilen, dass der Patient tot ist oder sterben wird, und dann noch die Trauernden mit einer möglichen Organspende konfrontieren. Das sind alles nur heikle negative Botschaften.

Wir in der Schweiz werden, hoffe ich, einen anderen Weg gehen und vermehrt Koordinatorinnen und Koordinatoren ausbilden, die den Ärzten die organisatorischen Arbeiten abnehmen können. Es braucht aber auch zusätzliche Anstrengung und Bildung der verantwortlichen Ärzte, damit sie die folgenschwere Nachricht des Todes einerseits und die Frage einer möglichen Organspende andererseits mit viel Einfühlungsvermögen und Fingerspitzengefühl kommunizieren können.

Als langjährige Intensivpflegefachfrau wusste ich zum Voraus, ob ein möglicher Organspender zum Spender wurde oder nicht. Es kam darauf an, welcher Arzt Dienst hatte und ob er die richtigen Worte fand, um den Angehörigen das schwierige Thema mit Geduld und Einfühlungsvermögen mitzuteilen. Die Kommunikation, nicht die Widerspruchslösung ist das richtige Rezept, damit die Organe über die Angehörigen zur Verfügung gestellt werden.

Wir Grünliberalen werden dem Gesetz und meinem Einzelantrag zu Artikel 10 zustimmen. Wir setzen auf die Zustimmungslösung mit gut ausgebildeten, verständnisvollen Koordinatorinnen und Koordinatoren und bitten Sie, dasselbe zu tun.

Heim Bea · Mit-F · Nationalrat · Solothurn · Sozialdemokratische Fraktion

Bei diesem Gesetz bewegen wir uns in einem höchst sensiblen Bereich, wo es um Fragen von Leben und Tod geht. Es verlangt Respekt und Feingefühl, wenn wir das erreichen wollen, was das Hauptziel dieses Gesetzes ist, nämlich dass in der Schweiz mehr Organe gespendet werden. Die Kerndiskussion dreht sich denn auch um den Weg zum Ziel: Zustimmungslösung oder Einführung des Widerspruchsmodells? Die SP-Fraktion ist da geteilter Meinung. Es ist eine Frage, die jeder und jede aufgrund der persönlichen Grundwerte für sich und dann politisch zu entscheiden hat.

Fakt ist, dass über tausend Patientinnen und Patienten auf ein neues Organ, auf ein neues Leben warten. Wir haben zu wenig Organspenden. 2014 verstarben deswegen jede Woche bis zu zwei Menschen. Warum ist die Spenderate in der Schweiz so tief? Warum ist sie in Frankreich, Italien und Österreich doppelt so hoch wie bei uns? Wie kann die Spendebereitschaft in unserem Land gesteigert werden? Ist es mit der Widerspruchslösung möglich? Bringt diese mehr Spenderorgane?

Immerhin hat das Widerspruchsmodell - es wird jetzt von Kollege Stolz beantragt - schon einmal eine Mehrheit in diesem Rat gefunden. Ein Teil der SP-Fraktion sagt Ja und unterstützt diese Minderheit in der Meinung, damit verändere sich die gesellschaftliche Grundhaltung und das sei es, was es brauche. Die Organspende müsse zum selbstverständlichen Akt gesellschaftlicher Solidarität werden, schliesslich könnten alle einmal in die Situation kommen, auf eine Organspende angewiesen zu sein. Das Widerspruchsmodell zwinge eben die Bevölkerung, sich mit dem Thema auseinanderzusetzen und sich zu entscheiden. Damit werde die Zahl der Spenden und der verfügbaren Organe steigen. Diese Meinung vertreten auch verschiedene medizinische Fachleute und Organisationen.

Die Nationale Ethikkommission hingegen lehnt das Widerspruchsmodell mit dem Hinweis ab, es sei ein Eingriff in die menschliche Integrität. Bringt der Systemwechsel wirklich mehr Spenderorgane? Nein, sagt die Seite, die die Zustimmungslösung befürwortet. Schweden hat trotz Widerspruchslösung eine ähnlich tiefe Spenderate wie die Schweiz, die USA mit dem Zustimmungsmodell haben aber eine erheblich höhere Rate. Spanien hat das Widerspruchsmodell; in Spanien werden zwar dreimal so viele Organe gespendet wie in der Schweiz, aber es war, wie wir schon gehört haben, nicht die Einführung des Widerspruchsmodells, die zum Erfolg geführt hat, sondern ein Aktionsplan, der erst zehn Jahre nach Einführung des Widerspruchsmodells umgesetzt wurde. Erst diese Überzeugungskampagne hat eigentlich die Spendebereitschaft gesteigert.

So gibt es aus Sicht der Befürwortenden der Zustimmungslösung keinen wirklichen Beweis, dass das Widerspruchsmodell zu mehr Organspenden führt. Das dürfte ein Hinweis darauf sein, dass das Problem fehlender Organspenden nicht von der Widerspruchs- oder der Zustimmungslösung abhängt, sondern davon, dass man Vertrauen in die Transplantationsmedizin schafft, dass man davon überzeugt. Offenbar fördert man so am ehesten die Bereitschaft zu Organspenden. In diesem Zwiespalt von Zustimmung und Widerspruch ist eines klar: Es braucht ganz sicher eine Informationslösung. Der Aktionsplan "Mehr Organe für Transplantationen", wie ihn der Bundesrat gestartet hat, soll die geforderte Auseinandersetzung in der breiten Bevölkerung mit sich bringen. Ich persönlich bin überzeugt, dass dann auch mehr Leute sagen werden: Ja, ich will spenden und das im elektronischen Patientendossier eintragen.

Die SP-Fraktion tritt auf den Gesetzentwurf ein. Er bringt wesentliche Verbesserungen, sie wurden erwähnt.

Zum Einzelantrag Kessler: Ja, es ist ein wichtiges Argument, das Frau Kessler angeführt hat, aber der Bundesrat hat die Aufgabe, zusammen mit Fachkreisen und Interessierten festzulegen, was medizinische Massnahmen mit nur minimalen Risiken und Belastungen sein dürfen. Deshalb sind wir der Meinung, dass das in die Verordnung gehört.

Die Sensibilisierung der Bevölkerung ist zentral; je besser informiert, umso mehr Spenden. Sie werden sehen, die SP-Fraktion wird geteilt stimmen: Die einen stimmen dem Zustimmungsmodell zu, die anderen dem Widerspruchsmodell.

Fridez Pierre-Alain · Mit-M · Nationalrat · Jura · Sozialdemokratische Fraktion

En vigueur depuis 2007, la loi sur la transplantation a besoin de quelques adaptations auxquelles le groupe socialiste souscrira.

A la suite de la motion de Madame la conseillère aux Etats Liliane Maury Pasquier, cette révision règle la situation des frontaliers ayant contracté une assurance-maladie, de même que celle de leur famille. La situation des donneurs vivants est également clarifiée et améliorée, par exemple en ce qui concerne l'indemnisation pour perte de gain et les autres coûts en lien avec le prélèvement que peut subir le donneur.

Mais, dans cette révision, le véritable débat porte sur la question du consentement dans la procédure de prélèvement d'organes. Notre pays, riche, à la pointe du progrès médical, n'est malheureusement pas exemplaire en ce qui concerne le nombre de transplantations réalisées dans nos centres spécialisés. Avec treize ou quatorze transplantations pour un million d'habitants, nous faisons largement moins bien que nombre de nos voisins. Les listes d'attente s'allongent; chaque année plusieurs dizaines de personnes meurent prématurément, par manque d'organes disponibles.

Nous manquons cruellement de donneurs, raison pour laquelle une minorité suggère à l'article 8 de créer les conditions légales permettant d'en augmenter le nombre potentiel. Du principe du consentement nécessaire, soit du donneur de son vivant, soit de ses proches en cas d'incapacité du donneur ou après sa mort, on passe à la solution d'une absence d'opposition au principe du prélèvement d'organe, par la personne décédée, de son vivant, de même que par ses proches, notamment après le décès - "Zustimmungslösung gegen Widerspruchslösung".

Cette problématique est complexe: elle a trait à la mort, à la souffrance, au désarroi du donneur et des siens, famille ou proches qui doivent, le cas échéant, prendre dans l'urgence des décisions difficiles, alors qu'ils sont en plein processus de deuil, submergés par l'émotion. A l'époque où j'exerçais comme médecin hospitalier, j'ai été confronté à ce genre de situations. Aborder le sujet de la transplantation avec des familles m'a fait prendre conscience des sentiments complexes et extrêmes que ce genre de démarche pouvait induire. Si, de son vivant, par une démarche personnelle, le patient a exprimé clairement son souhait, a donné son accord anticipé, la situation est simple. La priorité de l'action des pouvoirs publics et des milieux médicaux doit clairement porter sur cette approche, par l'information et la promotion des cartes de donneur. Sur ce point, nous sommes toutes et tous d'accord.

Aborder le sujet avec un patient condamné est plus délicat, comme d'en parler avec ses proches juste après qu'ils ont pris la décision d'interrompre les mesures de maintien de vie, par exemple en situation de mort cérébrale. Pourtant, il faut le faire, et sans délai, car il faut introduire immédiatement des mesures de conservation des organes pour permettre la réalisation de la transplantation. Il faut parler vite, c'est le rôle des médecins; ils le font avec tact, respect, humanité. Il faut le faire car les drames vécus par certains sont potentiellement porteurs d'espoir pour d'autres: les personnes en attente de transplantation.

Le choix qui nous est proposé est difficile, c'est clairement un choix d'ordre éthique. Soit on exige, comme le recommandent le Conseil fédéral, le Conseil des Etats et la majorité de la commission, un consentement, au risque, selon la minorité de la commission, de ne pas disposer, comme c'est le cas maintenant, de suffisamment d'organes à transplanter. Soit, au contraire, comme le propose la minorité Stolz, on mise sur une absence d'opposition formelle afin, d'une part, de ne pas aller à l'encontre du choix potentiel du donneur et de ses proches et, d'autre part, de créer les conditions permettant d'espérer un nombre accru d'organes à transplanter pour soulager plus de patients et leur donner plus d'espoir. C'est un dilemme, mais, dans les faits, je ne suis pas certain que cela conduira, en fin de compte, à une grande différence, car lors d'une discussion entre un médecin et une famille, si celle-ci ne s'oppose pas à un don d'organe, de fait elle l'accepte. Je pense que les médecins pourront s'accommoder des deux solutions, car ce qui compte en définitive c'est qu'il y ait discussion, information, dans le respect et l'empathie.

Je le répète, l'arme la plus efficace reste clairement l'information, sans cesse répétée, pour faire germer dans la population une prise de conscience et une attitude positive et responsable face à cette question. C'est une question éthique. Les membres du groupe socialiste se prononceront selon leur conscience et, sans surprise, on retrouve les deux positionnements dans nos rangs.

Concernant l'article 56 alinéa 4, nous sommes d'avis que la Confédération doit participer aux coûts relatifs aux coordinateurs de centres de transplantation.

Nous soutenons bien entendu cette révision partielle de la loi sur la transplantation.

Stolz Daniel · Mit-M · Nationalrat · Basel-Stadt · FDP-Liberale Fraktion

Die FDP-Liberale Fraktion tritt selbstverständlich auf die Teilrevision des Transplantationsgesetzes ein.

Ich habe es vorhin schon gesagt: In der Schweiz sterben immer wieder Menschen, weil für sie kein Spenderorgan zur Verfügung steht. Der Bundesrat hat deswegen den Aktionsplan "Mehr Organe für Transplantationen" lanciert. Er orientiert sich dabei an Ländern wie Spanien und Österreich, welche die Zahl der Organspender deutlich und nachhaltig erhöhen konnten, indem sie verschiedene Massnahmen gebündelt und gezielt umgesetzt haben. Lernen von denen, die es besser machen, das ist immer eine gute Strategie.

Unabhängig davon möchte der Bundesrat im Transplantationsgesetz mehr Klarheit und Sicherheit für die Betroffenen, Angehörigen und medizinischen Fachpersonen schaffen. Zurzeit stehen in der Schweiz, ich habe es gesagt, rund 1100 Personen auf der Warteliste. Die Tendenz ist steigend. Mit 400 bis 500 Organen, die jährlich transplantiert werden, kann der Bedarf längst nicht gedeckt werden. Damit die Anzahl verfügbarer Organe zu Transplantationszwecken erhöht werden kann, müssen in diesem Aktionsplan diverse Massnahmen gebündelt und koordiniert werden. In Australien hat man das zum Beispiel geschafft: Die Anzahl der Spender ist von rund 200 im Jahr 2007 auf 300 im Jahr 2010 angestiegen. Eine Steigerung um 50 Prozent in nur drei Jahren, das ist nicht schlecht.

Was sind die Kernelemente dieses Aktionsplanes?

1. Ich glaube, das ist der wichtigste Punkt: der Einsatz gut ausgebildeter Koordinationspersonen auf lokaler, regionaler und nationaler Ebene. Mit "gut ausgebildet" meinen wir nicht einfach medizinisch gut ausgebildet, das sind unsere Leute an den Spitälern ja so oder so. Diese Koordinationspersonen stehen vor ganz grossen psychologischen Herausforderungen: Sie müssen sich in ganz schwierigen Situationen mit Angehörigen von Menschen auseinandersetzen, mit Angehörigen, die gerade einen Verlust erlitten haben oder erleiden werden. Deshalb ist es wichtig, dass diese Koordinationspersonen psychologisch extrem gut ausgebildet sind; daran führt kein Weg vorbei.

2. Selbstverständlich ist in allen Spitälern ein verbindlicher Spendeprozess sicherzustellen. Wir alle wollen sicher sein, dass alle Regeln, auch die zu unserem Schutz, eingehalten werden; wir wollen, dass das automatisch funktioniert. Wir sollen uns darauf verlassen können, dass keine Unsicherheit dabei ist.

3. Es soll eine nationale Stelle für das Organspendewesen aufgebaut werden.

4. Es soll eine intensive Information der Bevölkerung sichergestellt werden; darauf komme ich später noch zurück.

Wenn wir zustimmen, nimmt die Schweiz ebenfalls einen solchen Aktionsplan in Angriff, der sich an diesen erfolgreichen Beispielen orientiert. Der Bundesrat will noch in diesem Jahr mit den Kantonen und den anderen Akteuren zusammen die Schwerpunkte definieren, die bis 2017 umgesetzt werden sollen. Das Ziel ist es, in Zukunft von 100 auf 160 Spenden pro Jahr zu kommen, was - das sei an dieser Stelle festgehalten - immer noch nicht genügend Spenden wären. Die FDP-Liberale Fraktion steht geschlossen hinter dieser Zielsetzung und dem Aktionsplan.

Anlass zu intensiven Diskussionen - Sie haben es gerade vorhin wieder gemerkt - gab das Thema der vorbereitenden medizinischen Massnahmen. Das ist selbstverständlich und klar. Für Fälle, in denen die spendende Person urteilsunfähig ist und von ihr keine Zustimmung zu solchen Massnahmen vorliegt oder sich der mutmassliche Wille der spendenden Person nicht eruieren lässt, beantragt ja die Kommission, dass der Bundesrat eine Negativliste von vorbereitenden medizinischen Massnahmen festlegt, die für eine Transplantation nicht unerlässlich sind und für die spendende Person mit unverhältnismässigen Risiken und Belastungen verbunden sind. Dies macht aus Sicht der FDP-Liberalen Fraktion absolut Sinn; wir haben das ja auch in der SGK intensiv diskutiert. Auch wir unterstützen diesen Kompromiss.

Der Antrag Kessler ist aus dieser Sicht völlig unnötig, weil wir die richtige Formulierung haben. Wir wollen kein Technologieverbot, auch wenn heute eine Perfusionssonde uns alle erschrecken mag. Wir wissen aber nicht, was der technische Fortschritt bringen wird, wie sich solche Mittel technisch weiterentwickeln und wie wir sie künftig einsetzen können. Was uns heute vielleicht noch erschreckt, kann morgen vielleicht schon völlig normal sein. Technologieverbote sind nie das Richtige. Ich bin, ganz ehrlich gesagt, ein bisschen erstaunt, dass dieser Antrag wieder kommt. Er lag auch in der SGK vor und wurde schlussendlich, wenn ich mich nicht völlig täusche, von Frau Kessler selber zurückgezogen, weil auch sie diesen Kompromissvorschlag, den Ihnen heute die SGK vorlegt, als richtig empfunden hat. Nun gut, sei's drum.

Jetzt machen wir einen Sprung von einer medizinisch-ethischen Frage zu einem ganz anderen Thema, dem lieben Geld. Es ist auch keine unwichtige Frage: Wer übernimmt die Kosten, die im Zusammenhang mit der Nachverfolgung des Gesundheitszustands von Lebendspenderinnen und -spendern anfallen? Die SGK des Nationalrates beantragt hier einstimmig, dass der Bund die administrativen Kosten für die Führung eines entsprechenden Registers vollständig tragen soll. Der Ständerat hat das anders beschlossen, nämlich so, wie es der Bundesrat vorgeschlagen hat. Die FDP-Liberale Fraktion ist jedoch der Meinung, dass dies tatsächlich eine Aufgabe der öffentlichen Gesundheit ist und deshalb auch vom Bund bezahlt werden sollte.

Bei der Frage der künftigen Gleichstellung von Grenzgängerinnen und Grenzgängern, die eine Schweizer Krankenversicherung haben, mit Personen mit einem Wohnsitz in der Schweiz bei der Zuteilung von Organen folgen wir, die FDP-Liberale Fraktion, selbstverständlich ebenfalls der SGK des Nationalrates.

Die FDP-Liberale Fraktion ist auch der Meinung, dass die zuständigen Behörden die Bevölkerung künftig noch verstärkt für das Thema Organspende sensibilisieren könnten; Sie erinnern sich an den vierten Punkt, den ich vorhin erwähnt habe. Unsere Fraktion beantragt deshalb auch, Artikel 61 betreffend die Information der Öffentlichkeit gemäss Antrag der Kommission entsprechend anzupassen. Neu sollen der Bund und die Kantone auch "den Bedarf an Organen, Geweben und Zellen sowie den Nutzen einer Spende für die Patientinnen und Patienten" thematisieren - selbstverständlich ohne Druck auszuüben. Es ist jedem Mann und jeder Frau freigestellt, seine oder ihre Organe zur Verfügung zu stellen. Das ist für uns wichtig.

Wir erhoffen uns von einer solchen Informationsstrategie und von einer solchen Kampagne eine Steigerung der Organspenderate. Ich glaube, vielen Menschen ist es auch heute halt noch nicht bewusst, wie viele Menschen auf ein Organ warten. Es ist ihnen vielleicht auch nicht so bewusst, dass auch sie einmal auf dieser Liste sein könnten. Ich rechne ja auch nicht damit, aber schon morgen könnte es schlussendlich so sein. Deshalb ist es wichtig, dass die Öffentlichkeit über die Möglichkeiten, aber auch über die Gefahren und Risiken informiert wird, sodass die Menschen eine eigene Meinung dazu entwickeln können und dann bei den Organspenden, aber auch bei den medizinischen Massnahmen im Zusammenhang mit Organspenden diese Meinung auch dokumentieren können.

Der Kompromiss, der Ihnen heute vorliegt, ist tatsächlich ein Kompromiss innerhalb der SGK des Nationalrates. Ich persönlich wäre bei diesen Informationskampagnen gerne noch ein bisschen offensiver gewesen, aber wir als Fraktion und auch ich persönlich stehen hinter diesem Kompromiss. Ich denke, es ist eine sehr gute Formulierung. Deshalb folgt die FDP-Liberale Fraktion diesem Kompromiss.

Kommen wir zur eigentlich wichtigsten Diskussion - so kann man jetzt den Eindruck haben -, zu jener um die Widerspruchslösung der Minderheit Stolz. Ich glaube, die meisten Sprecherinnen und Sprecher haben festgestellt, dass das keine Frage der Parteipolitik ist, keine Frage von links/rechts, Stadt/Land oder alt/jung. Deshalb hat die FDP-Fraktion hier selbstverständlich Stimmfreigabe beschlossen. Jedem von uns ist es natürlich so oder so freigestellt zu entscheiden, wie er möchte.

Ich bitte Sie insgesamt, auf die Vorlage einzutreten und unseren Anträgen zuzustimmen.

Stahl Jürg · 2VP-M · Nationalrat · Zürich · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei

Die SVP-Fraktion ist bereit, auf diese Teilrevision des Transplantationsgesetzes einzutreten, und bittet Sie, dieser Revision im Grundsatz zuzustimmen.

Dieses erst zehn Jahre alte Gesetz bedarf einiger Anpassungen und Optimierungen seiner Grundlagen hinsichtlich Rechtssicherheit, Klarheit und Praxisorientierung. Aber es sollte auch dem medizinischen Fortschritt Rechnung tragen. Neben diesen aus Sicht der Praxis nötigen Anpassungen bleibt die Zielsetzung, die Spendebereitschaft, die Spendewilligkeit in der Schweiz zu erhöhen. Denn im Vergleich mit dem Ausland sind die Wartelisten von Spendeempfängern hier sehr lang. In diesem Punkt haben sich die Erwartungen an das Transplantationsgesetz, welches 2004 in diesem Rat beschlossen und verabschiedet wurde, nicht erfüllt. Deshalb hat die SVP im Vorfeld dieser Teilrevision auch den Bundesrat kritisiert, dass durch die Anpassungen bei Artikel 17, beim Thema der Nichtdiskriminierung bestimmter Personengruppen, und entsprechend bei Artikel 21, also bei den Wartelisten, die Chancen wartender Empfänger mit Wohnsitz in der Schweiz minimal verschlechtert werden. Nach der Diskussion in der Kommission und den entsprechenden Anträgen auf Aufrechterhaltung des Status quo verzichtet aber die SVP-Fraktion auf Minderheitsanträge. Dagegen begrüsst die SVP die auf unsere Anregung in Artikel 15a eingefügten unbestrittenen Anpassungen, welche bei der Finanzierung der Nachverfolgung des Gesundheitszustandes von Lebendspendern klare Verantwortlichkeiten schaffen.

Im sensiblen Bereich dieser Teilrevision - wir sind bei Artikel 8, wo Sie eine "Patchworkminderheit" vorfinden - herrscht in der SVP-Fraktion keine Einstimmigkeit. Die Mehrheit wird jedoch dem Status quo, also der Mehrheit, zustimmen. Es ist in der Tat eine persönliche Abwägung, wie wir das von verschiedenen Votantinnen und Votanten gehört haben. Wir müssen zur Kenntnis nehmen, dass Sie, wenn Sie einen Angehörigen auf einer Warteliste haben, diese Beurteilung anders vornehmen, als wenn Sie überhaupt nicht betroffen sind. Darum scheint es mir wichtig, dass wir diesen persönlichen Entscheid selber treffen. Was eine Abkehr vom bestehenden System betrifft, gibt es ja unterschiedliche Auslegungen der verschiedenen Studien, von anderen Gesundheitssystemen und von Ländern, die den Wechsel zur Widerspruchslösung gemacht haben - hier gibt es die unterschiedlichsten Interpretationen.

Für mich persönlich ist es keine Grundsatzfrage. Im Zentrum unseres Wirkens sollte die Erhöhung der Spendebereitschaft stehen. Vom Weg, wie wir dieses Ziel erreichen können, gibt es unterschiedliche Vorstellungen, das ist offensichtlich. Schlussendlich ist aber unser Land oder sind wir selber auch verantwortlich dafür, dass die Spendebereitschaft steigt. Und da gehört das Schaffen von Vertrauen in die Transplantationsmedizin dazu, mit den Massnahmen, die dieses Gesetz beziehungsweise diese Revision vorsieht; damit wird eine gute Grundlage geschaffen. Die grosse Herausforderung und Zielsetzung bleibt: Wir haben eine grössere Nachfrage nach Organen für potenzielle Empfänger, und diese Herausforderung müssen wir annehmen.

Erlauben Sie mir aber zum Schluss noch zwei Bemerkungen, die vielleicht etwas ausserhalb des bisher Gehörten stehen:

1. Die SVP erwartet vom Bundesrat und vor allem auch von den betroffenen verantwortlichen Personen in den Kliniken und in den Kompetenzzentren, dass bei der Umsetzung der in Artikel 10 angepassten vorbereitenden medizinischen Massnahmen äusserst sensibel und ehrlich vorgegangen wird. Sie begrüsst daher die Absicht der Schweizerischen Akademie der medizinischen Wissenschaften, mit den Anpassungen ihrer Richtlinien hier Unterstützung zu bieten.

Hier einfach noch eine kurze Bemerkung zum Einzelantrag Kessler: Wir haben diesen Punkt in der Kommission diskutiert und einen Kompromiss gefunden. Ich denke nicht, dass wir hier dem Bundesrat das Vertrauen entziehen müssen. Einerseits sollen solche Dinge in der Verordnung geregelt werden können, andererseits sollen Innovationen nicht blockiert werden. Für das Vertrauen der Bevölkerung in die Transplantationsmedizin braucht es neben einem Gesetz vor allem ethische und die Menschenwürde betreffende Überlegungen; diese müssen im Zentrum des Handelns stehen.

2. An dieser Stelle darf auch einmal Folgendes erwähnt werden: Die Tatsache, dass es in der Schweiz offensichtlich zu wenige Spenderorgane gibt, zeigt eben auch ein Spannungsfeld auf. Wir haben ein wirklich hochstehendes gutes Gesundheitssystem mit hoher Qualität und Versorgungsdichte. Das führt auch dazu, dass wir eine höhere Lebenserwartung haben und dass wir gerade auch bei Unfällen eine höhere Chance haben, diese Unfälle und Notsituationen zu überleben. Das ist in unserem System unser grosses Dilemma: Wir hätten eigentlich die fachliche Kompetenz, mehr Organe zu transplantieren, wir haben diese Organe aber nicht. Das darf an dieser Stelle auch einmal gesagt werden: Vielleicht ist es auch ein Zeichen der hohen Qualität, dass wir heute wie schon vor zehn Jahren in diesem Saal über den Mangel an Organen diskutieren.

Ich bitte Sie im Namen der SVP-Fraktion, diesem Gesetz zuzustimmen. Wie gesagt ist sie in der Frage der Widerspruchslösung gespalten, sie wird aber grösstenteils für die Mehrheit stimmen.

Berset Alain · BR-M · Bundesrat · Freiburg

Tout d'abord, quelques mots sur l'entrée en matière - car il s'agit aussi de cela ce matin - pour vous rappeler que le Conseil fédéral a présenté ce projet quelques années après l'entrée en vigueur de l'actuelle loi sur la transplantation, afin de préciser un certain nombre de choses et de lever quelques insécurités sur le plan juridique.

1. Il s'agissait notamment de prévoir que les proches pouvaient être sollicités en vue d'un prélèvement d'organe, non seulement après le décès du donneur, mais dès que la décision d'interrompre les mesures de maintien de la vie avait été prise.

2. Une précision a été apportée pour savoir qui peut consentir à ces mesures préliminaires.

3. Une meilleure protection financière des donneurs vivants a été prévue.

4. Il s'agissait également de donner suite à l'intervention parlementaire Maury Pasquier qui formulait une demande précise et dont il peut être tenu compte ici.

En même temps qu'il a présenté ce message, le Conseil fédéral a indiqué qu'il voulait également mettre sur pied le plan d'action "Plus d'organes pour des transplantations" de manière très concrète avec les cantons concernés, visant là où cela était possible à une amélioration de la situation. Il s'agissait de recourir plus fortement à des coordinateurs spécialement formés au niveau local, régional et national, de renforcer la formation et l'information du personnel médical, d'arrêter des processus clairement définis pour les dons et d'améliorer l'information de la population.

Pour quelle raison le Conseil fédéral a-t-il misé sur cette révision qui lève quelques insécurités? Pourquoi a-t-il choisi de ne pas adopter la procédure d'opposition, qui fait l'objet de la proposition de la minorité Stolz, mais de miser sur un plan d'action?

Le Conseil fédéral a décidé de mettre l'accent sur des mesures qui fonctionnent et non sur de grands débats théoriques, si vous me permettez de le formuler ainsi.

Le modèle dit de l'opposition, présupposant que chacun est disposé à faire don de ses organes tant qu'il ne s'y est pas expressément opposé de son vivant, a été débattu et rejeté par votre commission, suivant ainsi l'avis du Conseil fédéral, qui estime que ce n'est pas la solution qu'il faut retenir pour répondre au problème qui se pose dans le domaine du don d'organes. Il suffit pour cela de se retourner vers le passé et de considérer ce que d'autres pays ont fait. Il est souvent question dans vos débats de l'exemple de l'Espagne. Ce pays dispose d'un taux de donneurs par million d'habitants figurant parmi les plus élevés au monde, si ce n'est le plus élevé. Il est vrai que l'Espagne a introduit en 1979 le modèle de l'opposition. Que s'est-il passé? Rien. Y a-t-il eu une amélioration de la situation? Non. Si la situation de l'Espagne est aussi bonne dans ce domaine, c'est parce que, dix ans plus tard, en 1989, le pays a mis en place un plan d'action. C'est à partir de ce moment-là que la situation a véritablement changé, lorsqu'il a été insisté sur la formation, sur la coordination dans les hôpitaux, là où les discussions - qui sont toujours difficiles, individuelles, au cas par car - peuvent avoir lieu.

Le Conseil fédéral, se fondant sur l'analyse de cette situation, que l'on peut retrouver dans d'autres pays, a décidé de miser sur ce qui fonctionne et a renoncé à mener des débats, aussi intéressants soient-ils, sur des questions de nature théorique. Le même constat a d'ailleurs été fait en Suisse: avant 2007, les cantons étaient libres de décider des modèles qu'ils souhaitaient adopter. Plusieurs cantons connaissaient le modèle de l'opposition et, de manière intéressante, le canton qui faisait figure de modèle dans le domaine du don d'organes - le canton du Tessin - ne connaissait pas le modèle de l'opposition mais le modèle du consentement. Ce canton avait beaucoup misé sur un plan d'action et travaillé dans ce sens sur le plan cantonal auprès des hôpitaux, sur le terrain et auprès du personnel qualifié. Ces constatations paraissent démontrer que le plan d'action constitue la mesure sur laquelle nous pouvons nous fonder pour l'avenir. Il nous semble constater depuis deux ans - bien qu'il convienne de faire preuve de prudence avec les chiffres - une amélioration dans le domaine du don d'organes, qui va de pair avec les mesures de sensibilisation et avec les travaux menés par les cantons, Swisstransplant et les professionnels concernés.

Ce qui est très important dans ce domaine, c'est que la situation concrète s'améliore. Je n'ai pas besoin de vous rappeler le nombre de personnes qui, chaque année, attendent des organes, et qui, chaque année, décèdent par manque d'organes disponibles. Si nous pouvons, de manière très concrète et pragmatique, améliorer la situation, et c'est ce but que nous poursuivons avec le plan d'action, nous devons miser là-dessus.

J'aimerais dire quelques mots sur la proposition Kessler, qui a été débattue en commission de manière très détaillée et qui a donné lieu à la recherche d'un compromis praticable. Ce dernier a été trouvé. Or, je n'ai pas très bien compris pour quelle raison il fallait aujourd'hui mener à nouveau le débat, dès lors qu'un compromis existe. Votre proposition remet-elle en cause le compromis, Madame Kessler? Je vous rappelle que le compromis n'a pas du tout été adopté par le Conseil des Etats et qu'un retour à la situation de départ, à savoir le projet du Conseil fédéral, reste possible. Votre commission a fait sur ce point un très bon travail; le débat était très approfondi; le compromis tel qu'il a été élaboré peut évidemment être soutenu. Le remettre ainsi en cause dans le cadre du débat en conseil est une méthode de travail compliquant plutôt les choses au lieu de les simplifier et de les améliorer.

Nous voulons la même chose que vous, à savoir accorder le plus grand respect possible aux personnes concernées par le don d'organes et ne pas utiliser les méthodes posant les problèmes mentionnés dans le débat. Je me suis engagé à ce que cela puisse être fait au niveau de l'ordonnance. Nous pensons qu'il ne faut pas imposer ces mesures par la loi, mais qu'il faut agir en concertation et en accord avec les milieux concernés. Le personnel médical fait du très bon travail, ce que vous semblez mettre en doute, une attitude de laquelle il faut se méfier.

Le compromis adopté par la commission, après de longs débats, est la base qui permet de mener le travail. Pour cette raison, il faut confirmer le compromis et rejeter la proposition Kessler. Celle-ci pose de nouveaux problèmes, ne serait-ce que par sa formulation. Qu'entend-on par "toute autre intervention lourde"? Cette formulation crée une nouvelle incertitude juridique. En outre, il faut être attentif au problème de définition lié au concept de "mort cérébrale". Cet élément a été débattu en commission; nous avons clairement expliqué le problème de définition et recommandé de s'en tenir plutôt au compromis auquel a abouti la commission.

Je vous invite donc à entrer en matière. L'entrée en matière n'étant pas combattue, je vous remercie de votre soutien. Je vous invite également, aux articles concernés par une proposition de la minorité Stolz, à suivre la majorité de la commission. La majorité nous semble, par ses propositions, emprunter la voie de l'approche pragmatique et, je crois, vraiment efficace, que le Conseil fédéral a définie dans cette importante question, en pensant à toutes les personnes qui ont effectivement besoin que ce sujet soit traité sur le plan politique avec des conséquences positives pour la pratique médicale.

Merci donc de votre soutien dans ce sens.

Carobbio Guscetti Marina · Mit-F · Nationalrat · Tessin · Sozialdemokratische Fraktion

Comme cela a été dit, l'entrée en matière n'est pas combattue. Je m'exprimerai donc brièvement sur le fait, déjà mentionné, que la commission n'a pas évoqué une éventuelle solution intermédiaire entre le modèle du consentement et celui de la volonté présumée. Vous avez entendu qu'il y a eu de longues discussions sur ce thème au sein de la commission et vous savez que la majorité propose d'en rester au modèle du consentement.

Pour ce qui concerne la possibilité d'une déclaration plus claire du patient, je l'ai dit tout à l'heure, on en débattra au sein de notre conseil au moment où l'on examinera la question du dossier électronique du patient. Là aussi, on a discuté de la nécessité de disposer d'une déclaration claire - je vous le dis seulement à titre d'information.

Pour ce qui concerne le compromis que nous avons trouvé à l'article 10, j'apporterai plus de précisions au moment de la discussion par article. Mais, comme le disait tout à l'heure Monsieur le conseiller fédéral Berset, la commission propose un compromis qui permet de prendre en considération les observations de Madame Kessler, et ce surtout dans l'ordonnance. En effet, si on allait dans le sens de la proposition Kessler, on créerait une insécurité juridique plus large pour l'avenir.

Mais, comme je l'ai dit, j'interviendrai à nouveau pour la commission sur l'article 10 au cours de la discussion par article.

Lohr Christian · Mit-M · Nationalrat · Thurgau · Fraktion CVP-EVP

Was ich aus dieser Eintretensdebatte mitnehme, sind eigentlich drei wichtige Aspekte.

Der erste Aspekt ist derjenige, dass Aufklärung Vertrauen schafft. Wir haben in sämtlichen Voten gehört, dass man den Aktionsplan, den der Bundesrat vorsieht, begrüsst, dass er unterstützt wird, dass er notwendig ist. Ich bin weiterhin der Überzeugung, dass wir damit die grössten Erfolgschancen haben, die Organspenderate deutlich zu erhöhen, so, wie es nötig ist.

Der zweite Aspekt: Ich möchte mich im Namen der Kommission doch ein bisschen wehren, wenn man das Gefühl aufkommen lässt, dass sich, wer nicht für eine Widerspruchslösung sei, sich nicht um die Betroffenen und ihre Angehörigen sorge. Dem ist absolut nicht so. Wir sind einfach der festen Überzeugung, dass die unterstützenden Massnahmen viel wichtiger sind.

Der dritte Aspekt: Den Antrag, der nun als Einzelantrag Kessler vorliegt, wollte die Urheberin bereits in der Kommission einbringen, nahm ihn dann aber kurz vor Schluss wieder zurück. Der Rückzug war das Resultat eines Kompromisses, den wir in zwar nicht mühsamer, aber doch sehr sorgfältiger Weise erarbeitet haben. Deshalb darf ich sicher davon ausgehen, dass die Mehrheit der Kommission diesen Einzelantrag nicht unterstützt.

Rossini Stéphane · P-M · Nationalrat · Wallis · Sozialdemokratische Fraktion

Eintreten wird ohne Gegenantrag beschlossen

L'entrée en matière est décidée sans opposition

Bundesgesetz über die Transplantation von Organen, Geweben und Zellen

Loi fédérale sur la transplantation d'organes, de tissus et de cellules

Detailberatung - Discussion par article

Titel und Ingress; Ziff. I Einleitung; Ersatz eines Ausdrucks; Art. 3 Bst. d

Antrag der Kommission

Zustimmung zum Beschluss des Ständerates

Titre et préambule; ch. I introduction; remplacement d'une expression; art. 3 let. d

Proposition de la commission

Adhérer à la décision du Conseil des Etats

Angenommen - Adopté

Art. 5 Abs. 1

Antrag der Mehrheit

Zustimmung zum Beschluss des Ständerates

Antrag der Minderheit

(Stolz, Borer, Carobbio Guscetti, Cassis, Fehr Jacqueline, Moret, Rossini, Stahl)

... die Vorschriften nach den Artikeln ...

Art. 5 al. 1

Proposition de la majorité

Adhérer à la décision du Conseil des Etats

Proposition de la minorité

(Stolz, Borer, Carobbio Guscetti, Cassis, Fehr Jacqueline, Moret, Rossini, Stahl)

... et 40 alinéa 2 ont été respectés.

Art. 8

Antrag der Mehrheit

Abs. 3bis

Zustimmung zum Beschluss des Ständerates

Antrag der Minderheit

(Stolz, Borer, Carobbio Guscetti, Cassis, Fehr Jacqueline, Moret, Rossini, Stahl)

Abs. 1 Bst. a

a. sie vor ihrem Tod einer Entnahme nicht widersprochen hat;

Abs. 3

... einer Entnahme nicht widersprechen. Sie haben ...

Abs. 3bis

... und deren Entscheidung können ...

Abs. 3ter

Wer Organe, Gewebe oder Zellen entnehmen will, muss die nächsten Angehörigen vor der Entnahme über ihr Widerspruchsrecht nach Absatz 3 informieren.

Abs. 4

Sind keine nächsten Angehörigen erreichbar, so ist ...

Art. 8

Proposition de la majorité

Al. 3bis

Adhérer à la décision du Conseil des Etats

Proposition de la minorité

(Stolz, Borer, Carobbio Guscetti, Cassis, Fehr Jacqueline, Moret, Rossini, Stahl)

Al. 1 let. a

a. elle ne s'est pas opposée, avant son décès, à un tel prélèvement;

Al. 3

... effectué que s'ils ne s'y opposent pas. En prenant leur décision ...

Al. 3bis

... et leur décision ne peuvent ...

Al. 3ter

Quiconque souhaite prélever des organes, des tissus ou des cellules doit informer les proches, avant le prélèvement, de leur droit d'opposition mentionné à l'article 3.

Al. 4

S'il n'est pas possible de se mettre en rapport avec les proches de la personne décédée, il est interdit de ...

Art. 8a

Antrag der Minderheit

(Stolz, Borer, Carobbio Guscetti, Cassis, Fehr Jacqueline, Moret, Rossini, Stahl)

Titel

Widerspruchsregister

Abs. 1

Wer nicht will, dass ihm nach dem Tod Organe, Gewebe oder Zellen entnommen werden, kann einen entsprechenden Widerspruch in ein Register eintragen lassen.

Abs. 2

Die im Register gespeicherten personenbezogenen Daten dürfen nur zur Abklärung verwendet werden, ob eine Person der Entnahme von Organen, Geweben oder Zellen widersprochen hat.

Abs. 3

Die Person, die ihren Widerspruch im Register hat eintragen lassen, kann diesen jederzeit widerrufen oder ändern.

Abs. 4

Wer Organe, Gewebe oder Zellen entnehmen will, muss vorher prüfen, ob die betroffene Person im Register einen Widerspruch hat eintragen lassen.

Abs. 5

Die für die lokale Koordination zuständige Person darf das Register mittels Abrufverfahren einsehen.

Abs. 6

Der Bundesrat legt fest, durch wen das Register geführt wird.

Art. 8a

Proposition de la minorité

(Stolz, Borer, Carobbio Guscetti, Cassis, Fehr Jacqueline, Moret, Rossini, Stahl)

Titre

Registre des oppositions

Al. 1

Toute personne refusant que des organes, des tissus ou des cellules soient prélevés sur son corps après sa mort peut faire inscrire son opposition dans un registre.

Al. 2

Les données personnelles figurant dans le registre ne peuvent être utilisées que pour vérifier si une personne s'est opposée au prélèvement d'organes, de tissus ou de cellules.

Al. 3

Toute personne ayant fait enregistrer son opposition dans le registre peut la retirer ou la modifier en tout temps.

Al. 4

Quiconque souhaite procéder à un prélèvement d'organes, de tissus ou de cellules doit d'abord vérifier si la personne concernée a fait inscrire son opposition dans le registre.

Al. 5

La personne responsable de la coordination locale est autorisée à consulter en ligne le registre.

Al. 6

Le Conseil fédéral détermine à qui incombe la tenue du registre.

Le président (Rossini Stéphane, président): Nous nous prononçons sur le concept de la minorité Stolz, qui prévoit d'introduire le modèle de l'opposition. La discussion a eu lieu lors du débat d'entrée en matière. Le vote à l'article 8 est également valable pour les articles 5 alinéa 1, 8a, 61 alinéa 2 lettre a et 69 alinéa 1 lettre c.

Abstimmung

Abstimmung - Vote

Für den Antrag der Mehrheit ... 108 Stimmen

Für den Antrag der Minderheit ... 67 Stimmen

(4 Enthaltungen)

Rossini Stéphane · P-M · Nationalrat · Wallis · Sozialdemokratische Fraktion

Art. 10

Antrag der Kommission

Abs. 1, 3, 4-8

Zustimmung zum Beschluss des Ständerates

Abs. 2

... diesen zustimmen, und diese den Voraussetzungen von Absatz 3 Buchstaben a und b entsprechen. Sie haben ...

Abs. 3bis

Der Bundesrat legt fest, welche Massnahmen die Bedingungen nach Absatz 3 Buchstaben a und b nicht erfüllen. Er hört vorgängig die interessierten Kreise an.

Antrag Kessler

Abs. 1bis

Die Anwendung von Perfusionssonden und ähnlich belastende Eingriffe dürfen vor dem Hirntod nicht erfolgen. Die spendende Person kann einer früheren Anwendung schriftlich zustimmen, wenn sie ärztlich über das Vorgehen und die Zielsetzung der notwendigen Eingriffe informiert wurde. Eine Zustimmung durch die nächsten Angehörigen ist ausgeschlossen.

Abs. 6

Massnahmen nach Absatz 1 und nach Absatz 1bis sind ebenfalls unzulässig, wenn ...

Schriftliche Begründung

Die Warteliste der Menschen, die auf ein Organ warten, ist lang. Die Revision des Transplantationsgesetzes hat das Ziel, dass mehr Leichenorgane betroffenen Patienten zur Verfügung gestellt werden. Dieses Ziel kann aber nur erreicht werden, wenn die Gesetzgebung das Vertrauen der Bevölkerung stärkt. Die Voraussetzung ist Transparenz und Glaubwürdigkeit. Das Selbstbestimmungsrecht muss gewährt und berücksichtigt werden. Die Unversehrtheit des Körpers ist ein hohes Gut und darf ohne schriftliche Zustimmung auch bei Organspendern nicht verletzt werden. Die Angehörigen haben das Recht, die Organe eines nächsten Angehörigen zur Transplantation freizugeben. Gleichzeitig muss das Gesetz die Unversehrtheit des Körpers der bei den vorbereitenden medizinischen Massnahmen Schmerz empfindenden Patienten schützen. Das Einoperieren der Perfusionssonden in die Leistengefässe vor dem Hirntod ist ein schmerzhafter Prozess und dient nur dem Organempfänger. Diese heiklen vorbereitenden Handlungen an Sterbenden bewegen sich schon per Definition im Graubereich und dürfen nicht auf der Verordnungsstufe geregelt werden; sie gehören ins Gesetz. Diese gesetzliche Regelung ist für das Vertrauen der Bevölkerung in die Transplantationsmedizin und deren Abläufe wichtig. Nur dadurch lässt sich die Bereitschaft für eine Organspende steigern.

Art. 10

Proposition de la commission

Al. 1, 3, 4-8

Adhérer à la décision du Conseil des Etats

Al. 2

... proches y consentent et si ceux-ci répondent aux conditions prévues à l'alinéa 3 lettres a et b. En prenant ...

Abs. 3bis

Le Conseil fédéral détermine les mesures qui ne remplissent pas les conditions au sens de l'alinéa 3 lettres a et b. Il consulte au préalable les milieux intéressés.

Proposition Kessler

Al. 1bis

La pose d'une sonde de perfusion ou toute autre intervention lourde de ce genre ne peut être pratiquée avant la mort cérébrale. Le donneur peut accepter par écrit la réalisation anticipée d'une telle intervention, à condition qu'un médecin l'ait informé de la procédure et des objectifs visés. Le consentement ne peut pas être donné par les proches.

Al. 6

Les mesures visées aux alinéas 1 et 1bis sont également interdites lorsqu'elles ...

Berset Alain · BR-M · Bundesrat · Freiburg

Je vous rappelle que j'ai appelé au rejet de la proposition Kessler, qui a été largement débattue en commission avant d'être retirée au profit d'une proposition de compromis qui tient mieux compte de ce que nous pouvons faire. Ce compromis prend en considération les préoccupations de Madame Kessler sans introduire de nouvelles insécurités juridiques dans le texte.

Je vous invite donc vraiment à approuver le résultat des travaux de votre commission et à rejeter la proposition Kessler au profit de la version de votre commission, également pour attribuer à l'administration et au Conseil fédéral la compétence de préciser par la suite dans l'ordonnance ce qui a été souhaité par la commission et, je crois, par Madame Kessler.

Kessler Margrit · Mit-F · Nationalrat · St. Gallen · Grünliberale Fraktion

Herr Bundesrat, wussten Sie, dass in St. Gallen bei Sterbenden bereits Perfusionssonden gesteckt werden? Es sind noch dünne Schläuche, die bei Sterbenden gesteckt werden, und die dicken folgen dann, wenn die Person tot ist. Wussten Sie das?

Berset Alain · BR-M · Bundesrat · Freiburg

Madame Kessler, je vous remercie de votre question. Par chance pour moi, vous l'aviez déjà posée en commission, et comme nous apportons la plus grande attention à ce qui est dit en commission, nous avons vérifié. Nous avons demandé à l'hôpital mentionné, l'Hôpital cantonal de Saint-Gall, s'il pratiquait ce genre d'opération. L'hôpital a confirmé ne pas pratiquer la pose de sonde de perfusion avant le décès du donneur.

Carobbio Guscetti Marina · Mit-F · Nationalrat · Tessin · Sozialdemokratische Fraktion

La commission a déjà discuté de cette proposition puisqu'une proposition identique à celle de Madame Kessler avait été déposée avant d'être retirée au terme du débat en commission.

L'article 10 définit à quelles conditions il est possible de procéder à des mesures médicales préliminaires. Pour les cas dans lesquels le donneur est incapable de discernement, s'il n'existe aucune déclaration de consentement de sa part ou lorsque la volonté présumée du donneur ne peut être établie, la commission propose que le Conseil fédéral fixe dans l'ordonnance la liste des mesures médicales préliminaires qui ne sont pas indispensables pour une transplantation et qui comportent des risques de contrainte disproportionnée pour les donneurs. Avec cette adaptation de l'article 10 et la décision de donner au Conseil fédéral la compétence de dresser cette liste de mesures, la commission prend en compte les observations faites par Madame Kessler, mais est de l'opinion que ce compromis tient davantage compte de la situation et qu'il va dans la bonne direction.

Noch einige Worte auf Deutsch, weil dieser Antrag auch in der Kommission viel zu diskutieren gegeben hat: Die Kommission hat lange über die vorbereitenden medizinischen Massnahmen diskutiert und hat die Bedenken von Frau Kessler ernst genommen. Der Kommission lag wie gesagt der gleiche Antrag vor. Dieser wurde aber dann aufgrund der Diskussion zurückgezogen, weil die Kommission Artikel 10 Absatz 2 angepasst und vor allem mit Absatz 3bis den Bundesrat beauftragt hat, eine Negativliste der vorbereitenden medizinischen Massnahmen zu erstellen; dies, um zu verhindern, dass Sterbende bei den Eingriffen unnötige Schmerzrisiken eingehen.

Aufgrund der Überlegungen der Kommission bitte ich Sie, den Einzelantrag Kessler abzulehnen. Wir haben lange darüber diskutiert und haben eine Kompromisslösung erarbeitet, die auch die Bedenken dieses Einzelantrages berücksichtigt.

Abstimmung

Abs. 1bis, 6 - Al. 1bis, 6

Abstimmung - Vote

Für den Antrag der Kommission ... 135 Stimmen

Für den Antrag Kessler ... 43 Stimmen

(0 Enthaltungen)

Übrige Bestimmungen angenommen

Les autres dispositions sont adoptées

Rossini Stéphane · P-M · Nationalrat · Wallis · Sozialdemokratische Fraktion

Art. 13 Abs. 2 Bst. a; 14 Abs. 2 Bst. b, 2bis; Gliederungstitel vor Art. 15a

Antrag der Kommission

Zustimmung zum Beschluss des Ständerates

Art. 13 al. 2 let. a; 14 al. 2 let. b, 2bis; titre précédant l'art. 15a

Proposition de la commission

Adhérer à la décision du Conseil des Etats

Angenommen - Adopté

Art. 15a

Antrag der Kommission

Abs. 1

...

b. Streichen

Abs. 2

Zustimmung zum Beschluss des Ständerates

Abs. 3

Der Bund übernimmt die administrativen Kosten für ...

Abs. 4, 5

Zustimmung zum Beschluss des Ständerates

Art. 15a

Proposition de la commission

Al. 1

...

b. Biffer

Al. 2

Adhérer à la décision du Conseil des Etats

Al. 3

La Confédération prend en charge les coûts administratifs ...

Al. 4, 5

Adhérer à la décision du Conseil des Etats

Angenommen - Adopté

Art. 15b; 15c; Art. 17 Abs. 2, 3; 21 Abs. 1; 23 Abs. 3; 27 Abs. 2 Bst. b; 54 Abs. 2 Bst. a, abis

Antrag der Kommission

Zustimmung zum Beschluss des Ständerates

Art. 15b; 15c; art. 17 al. 2, 3; 21 al. 1; 23 al. 3; 27 al. 2 let. b; 54 al. 2 let. a, abis

Proposition de la commission

Adhérer à la décision du Conseil des Etats

Angenommen - Adopté

Art. 56 Abs. 4

Antrag der Minderheit

(Kessler, Gilli, Heim, Rossini, Schenker Silvia, van Singer)

Der Bund beteiligt sich an den Kosten der Koordinatorinnen und Koordinatoren der Transplantationszentren.

Art. 56 al. 4

Proposition de la minorité

(Kessler, Gilli, Heim, Rossini, Schenker Silvia, van Singer)

La Confédération participe aux coûts relatifs aux coordinateurs des centres de transplantation.

Kessler Margrit · Mit-F · Nationalrat · St. Gallen · Grünliberale Fraktion

Der Bundesrat lanciert den Aktionsplan "Mehr Organe für Transplantationen". Damit die Anzahl von Organen, die zu Transplantationszwecken zur Verfügung stehen, erhöht werden kann, müssen diverse Massnahmen in einem Aktionsplan gebündelt und koordiniert umgesetzt werden, meint der Bundesrat. Ein Kernelement dieses Aktionsplans ist der Einsatz von gut ausgebildeten Koordinationspersonen auf lokaler, regionaler und nationaler Ebene.

Der heutige Organmangel in der Schweiz ist vorwiegend auf organisatorische und Kommunikationsprobleme zurückzuführen. Es braucht dringend Koordinatorinnen und Koordinatoren, die speziell ausgebildet sind, den Ärzten die aufwendige Organisation bei Transplantationen abnehmen, die Angehörigen der Organspender begleiten und die richtigen Worte finden. Das kostet Geld. Die Bereitschaft, diese Ressourcen zur Verfügung zu stellen, ist nicht in allen Zentren gegeben.

Letzte Woche teilte mir ein Chefarzt eines grossen Kantonsspitals mit, dass nur noch 7 Prozent der Angehörigen bei ihren Verstorbenen einer Obduktion zustimmten. Auf die Weisung des Chefarztes mussten alle Ärzte an einem speziellen Kommunikationsseminar teilnehmen, mit dem Ziel, die Angehörigen entsprechend zu überzeugen, damit mehr Leichen obduziert werden können. Die Obduktionsrate hat seit diesem Seminar um 300 Prozent zugenommen. Bei der Bildung, bei der Kommunikation bezüglich mehr Organspendern muss angesetzt werden.

Ich bitte Sie deshalb, hier die Kommissionsminderheit zu unterstützen. Für die Ausbildung der Koordinatorinnen und Koordinatoren müssen auch die entsprechenden Finanzen zur Verfügung gestellt werden. Eine gute, kompetente Gesprächsführung wird zu mehr Spenderorganen führen. Ich bitte Sie, dem Minderheitsantrag zuzustimmen.

Schenker Silvia · Mit-F · Nationalrat · Basel-Stadt · Sozialdemokratische Fraktion

Beim Hearing zum Transplantationsgesetz war eine Frau dabei, welche als Koordinatorin bei einem Organspender-Netzwerk tätig ist. Sie hat anhand eines ganz konkreten Beispiels gezeigt, wie wichtig eine enge Begleitung von Patientinnen und deren Angehörigen in der Phase ist, während der es um die Frage einer potenziellen Organspende geht. Ich war nach ihren Ausführungen restlos davon überzeugt, dass eine professionelle und kompetente Begleitung und Unterstützung einen wichtigen Beitrag dazu leisten kann, dass mehr Organe gespendet werden.

Ich glaube, die Bedeutung der Arbeit von Koordinatoren und Koordinatorinnen ist nicht bestritten. Bestritten ist jedoch, wie diese finanziert werden soll. Die Minderheit Kessler beantragt, der Bund solle sich an den Kosten der Koordinatoren und Koordinatorinnen der Transplantationszentren beteiligen. Frau Marina Carobbio Guscetti hatte den fast gleichen Antrag eingereicht und ihn dann zugunsten des jetzigen Minderheitsantrages Kessler zurückgezogen. Es ist nun folgerichtig, dass die SP-Fraktion diesen Minderheitsantrag unterstützt.

Zwar wurde uns in der Kommission von einer Vertreterin der Verwaltung gesagt, dass eine Vereinbarung zwischen dem Verband H plus, dem Schweizerischen Verband für Gemeinschaftsaufgaben der Krankenversicherer und den Kantonen vorhanden sei, welche für diese Aufgaben einen Gesamtbetrag von 3,5 Millionen Franken vorsehe. Dieser Betrag solle über eine Erhöhung der Transplantationspauschale finanziert werden. Diese Vereinbarung sei auf gutem Weg, weshalb sich eine Beteiligung des Bundes erübrige. Die SP-Fraktion wird dennoch den Minderheitsantrag Kessler unterstützen. Erstens ist diese Vereinbarung - Stand: Oktober 2014 - noch nicht endgültig verabschiedet, und zweitens ist mit dem Minderheitsantrag die Finanzierung bei einem allfälligen Scheitern der Vertragslösung sichergestellt. Ausserdem nahm die Vertreterin der Verwaltung noch Bezug auf die gemeinwirtschaftlichen Leistungen der Kantone, welche eventuell auch für die Finanzierung von Koordinationsaufgaben herangezogen werden können. Nun weiss ich aus meinem Kanton, dass diese gemeinwirtschaftlichen Leistungen je nach finanzieller Situation der Kantone unter Druck kommen. Mit anderen Worten: Wir wollen ganz sicher sein, dass die ungemein wichtige Aufgabe der Koordinatoren und Koordinatorinnen der Transplantationszentren finanziert wird und nicht Opfer irgendwelcher Sparübungen wird.

Darum bitten wir Sie, den Antrag der Minderheit Kessler zu unterstützen.

van Singer Christian · Mit-M · Nationalrat · Waadt · Grüne Fraktion

La présence des coordinateurs des centres de transplantation et les moyens à disposition sont essentiels pour la réussite du plan de la Confédération, pour améliorer les effets de ce plan et pour qu'il y ait davantage de dons d'organes.

Il faut appuyer la proposition de la minorité Kessler. Cela ne sert à rien d'avoir un bon plan s'il n'y a pas de personnes formées et de moyens à disposition pour les mettre en oeuvre.

Stolz Daniel · Mit-M · Nationalrat · Basel-Stadt · FDP-Liberale Fraktion

Ich habe es schon beim Eintreten gesagt: Selbstverständlich sind diese Koordinationspersonen in den Transplantationszentren extrem wichtig. Das ist selbstverständlich ein Kernstück dieser Reform, die wir heute, so denke ich, am Schluss auch beschliessen werden. Trotzdem ist nach der Meinung der FDP-Liberalen Fraktion der Antrag der Minderheit Kessler unnötig. Wie schon Kollegin Schenker Silvia gesagt hat, gibt es bereits eine Vereinbarung. Wir haben das in der SGK intensiv diskutiert; wir wissen, dass diese Finanzierung gesichert ist. Wer Angst vor Sparübungen hat, vor Sparübungen in den Kantonen, Sparübungen in den Spitälern, es gibt auch Sparübungen beim Bund - ich glaube, wir kennen alle diese Voraussagen. Nur ist es, wenn Sie hier diese Minderheit unterstützen, noch nicht gegeben, dass dann diese Transplantationszentren bzw. die Koordinatorinnen und Koordinatoren sehr generös finanziert werden; diese Sicherheit haben wir ohnehin nicht. Wir haben aber eine Aufgabenteilung zwischen Bund und Kantonen. Hier sind die Kantone mit den Spitälern gefordert.

Ich bitte Sie im Namen der FDP-Liberalen Fraktion, den Antrag der Minderheit abzulehnen.

Rossini Stéphane · P-M · Nationalrat · Wallis · Sozialdemokratische Fraktion

Le président (Rossini Stéphane, président): Le groupe PDC/PEV et le groupe UDC rejettent la proposition de la minorité.

Monsieur le conseiller fédéral Berset renonce à prendre la parole.

Lohr Christian · Mit-M · Nationalrat · Thurgau · Fraktion CVP-EVP

Die Kommission beantragt Ihnen, diesen Minderheitsantrag abzulehnen. Die Mehrheit ist der festen Überzeugung, dass für die Förderung die Mittel ausreichen müssen, die vorhanden sind. Ich möchte aber klarstellen, dass auch unserer Meinung nach eine gute und vertiefte Koordination unerlässlich ist. Trotzdem empfehlen wir Ihnen die Ablehnung dieses Minderheitsantrages.

Abstimmung

Abstimmung - Vote

Für den Antrag der Minderheit ... 59 Stimmen

Dagegen ... 107 Stimmen

(1 Enthaltung)

Rossini Stéphane · P-M · Nationalrat · Wallis · Sozialdemokratische Fraktion

Art. 61

Antrag der Mehrheit

Abs. 1

... der Transplantationsmedizin. Sie arbeiten zu diesem Zweck ... zusammen.

Abs. 2 Bst. a

a. ... oder Zellen sowie bezüglich der vorbereitenden medizinischen Massnahmen und der mit diesen verbundenen Risiken und Belastungen zu äussern und der mit der Willensäusserung verbundenen Konsequenzen;

Abs. 2 Bst. c

c. den Bedarf an Organen, Geweben und Zellen sowie den Nutzen einer Spende für die Patientinnen und Patienten.

Antrag der Minderheit

(Stolz, Borer, Carobbio Guscetti, Cassis, Fehr Jacqueline, Moret, Rossini, Stahl)

Abs. 2 Bst. a

Gemäss Antrag der Mehrheit, aber:

a. ... verbundenen Konsequenzen, namentlich den Hinweis, dass ein fehlender Widerspruch zur Entnahme von Organen, Geweben oder Zellen als Zustimmung gewertet wird, sowie den Hinweis, dass ein Widerspruch in einem Register eingetragen werden kann;

Art. 61

Proposition de la majorité

Al. 1

... A cet effet, ils collaborent avec des organisations ...

Al. 2 let. a

a. ... ou de cellules, y compris les mesures médicales préliminaires et les risques et contraintes qu'elles présentent, en toute connaissance de cause;

Al. 2 let. c

c. mettre en évidence les besoins en organes, en tissus et en cellules ainsi que l'utilité d'un don pour les patients.

Proposition de la minorité

(Stolz, Borer, Carobbio Guscetti, Cassis, Fehr Jacqueline, Moret, Rossini, Stahl)

Al. 2 let. a

Selon la proposition de la majorité, mais:

a. ... en toute connaissance de cause, en sachant notamment que l'absence d'opposition au prélèvement d'organes, de tissus ou de cellules constitue une présomption de consentement et aussi qu'il est possible de faire inscrire dans un registre son opposition à un tel prélèvement;

Angenommen gemäss Antrag der Mehrheit

Adopté selon la proposition de la majorité

Fussnote im Gliederungstitel vor Art. 69

Antrag der Kommission

Zustimmung zum Beschluss des Ständerates

Note de bas de page relative au titre précédant l'art. 69

Proposition de la commission

Adhérer à la décision du Conseil des Etats

Angenommen - Adopté

Art. 69

Antrag der Mehrheit

Abs. 1, 2

Zustimmung zum Beschluss des Ständerates

Abs. 3

... so ist die Strafe Gefängnis bis zu sechs Monaten oder eine Geldstrafe bis zu 180 Tagessätzen.

Antrag der Minderheit

(Stolz, Borer, Carobbio Guscetti, Cassis, Fehr Jacqueline, Moret, Rossini, Stahl)

Abs. 1 Bst. c

c. ... Zellen entnimmt, ohne einen dagegen vorliegenden Widerspruch zu beachten (Art. 8);

Art. 69

Proposition de la majorité

Al. 1, 2

Adhérer à la décision du Conseil des Etats

Al. 3

... il est puni d'un emprisonnement de six mois au plus ou d'une peine pécuniaire de 180 jours-amende au plus.

Proposition de la minorité

(Stolz, Borer, Carobbio Guscetti, Cassis, Fehr Jacqueline, Moret, Rossini, Stahl)

Al. 1 let. c

c. ... des cellules sans tenir compte de l'opposition existante (art. 8);

Abs. 1, 2 - Al. 1, 2

Angenommen gemäss Antrag der Mehrheit

Adopté selon la proposition de la majorité

Abs. 3 - Al. 3

Le président (Rossini Stéphane, président): A l'alinéa 3, le Conseil fédéral maintient sa position.

Berset Alain · BR-M · Bundesrat · Freiburg

J'attire votre attention sur le fait que la version du Conseil fédéral vise à adapter les peines prévues au nouveau système de sanctions, qui est fixé dans la partie générale du Code pénal. On a donc simplement essayé d'être cohérent et congruent avec ce que le Parlement a décidé. C'est la raison pour laquelle nous avons procédé à cette adaptation.

Cette adaptation n'a pas été soutenue par votre commission. Il nous semble judicieux d'en rester à la version du Conseil fédéral. Nous constatons que celle-ci se base sur l'article 333 du Code pénal, qui prévoit de remplacer les peines d'emprisonnement de moins de six mois par des peines pécuniaires. Je vous rappelle aussi que la proposition de votre commission va non seulement à l'encontre de l'article 333 du Code pénal, mais également à l'encontre de l'article 40 du Code pénal, qui fixe la durée de la peine privative de liberté à six mois au moins en règle générale.

Je souhaitais le mentionner. Je m'en remets à la sagesse de votre conseil. Toutefois, je constate que si vous suivez votre commission, il y aura une divergence entre les deux conseils et que cette question pourra être examinée une nouvelle fois.

Je vous invite à adopter la version du Conseil fédéral.

Carobbio Guscetti Marina · Mit-F · Nationalrat · Tessin · Sozialdemokratische Fraktion

La proposition de la commission à l'article 69 alinéa 3 s'oppose à la solution préconisée par le projet du Conseil fédéral, qui consiste à remplacer la possibilité d'infliger une peine d'emprisonnement ferme ou de jours-amende par des jours-amende uniquement. Pour la commission, la partie générale du Code pénal qui a été évoquée donne la possibilité de choisir entre les deux sanctions. Pour cette raison, la commission a décidé d'offrir cette possibilité.

Comme l'a dit Monsieur le conseiller fédéral Berset, si notre conseil suit la commission, il y aura une divergence avec le Conseil des Etats, et cette question pourra être réexaminée en tenant compte de la révision de la partie générale du Code pénal. De toute façon, la commission a décidé de ne pas suivre le Conseil fédéral à cet article.

Abstimmung

Abstimmung - Vote

Für den Antrag der Kommission ... 112 Stimmen

Für den Antrag des Bundesrates ... 52 Stimmen

(8 Enthaltungen)

Rossini Stéphane · P-M · Nationalrat · Wallis · Sozialdemokratische Fraktion

Art. 70 Abs. 1, 1bis, 3, 4; 74; Ziff. II, III

Antrag der Kommission

Zustimmung zum Beschluss des Ständerates

Art. 70 al. 1, 1bis, 3, 4; 74; ch. II, III

Proposition de la commission

Adhérer à la décision du Conseil des Etats

Angenommen - Adopté

Abstimmung

Gesamtabstimmung - Vote sur l'ensemble

Für Annahme des Entwurfes ... 164 Stimmen

(Einstimmigkeit)

(13 Enthaltungen)

Abschreibung - Classement

Antrag des Bundesrates

Abschreiben der parlamentarischen Vorstösse

gemäss Brief an die eidgenössischen Räte

Proposition du Conseil fédéral

Classer les interventions parlementaires

selon lettre aux Chambres fédérales

Angenommen - Adopté