16.051
Tabaksteuergesetz. Änderung
de Buman Dominique · 1VP-M · Nationalrat · Freiburg · CVP-Fraktion
La loi sur l'imposition du tabac, à ne pas confondre évidemment avec la loi sur les produits du tabac que notre conseil a renvoyée la semaine dernière au Conseil fédéral, a été examinée par la Commission de l'économie et des redevances. Le message du Conseil fédéral propose une révision partielle de ladite loi.
Trois points essentiels sont à mentionner. Premier point: le projet de loi prévoit de clarifier la réglementation et d'attribuer de manière univoque les tabacs manufacturés à leur tarif d'impôt respectif. Dans le cadre de la modification de l'ordonnance sur l'imposition du tabac du 29 avril 2015, le tabac pour pipe à eau a été assimilé, sur le plan fiscal, au tabac à coupe fine. Dès lors, l'expression "tabac pour pipe à eau" a été intégrée dans la loi. Cela sert à la lisibilité, à l'application correcte du droit et au principe de base législative suffisante.
Deuxième point: le Conseil fédéral souhaite autoriser l'Administration fédérale des douanes à effectuer des contrôles décentralisés, là où cela semble le plus judicieux, pour des raisons d'efficacité et d'économie administrative. Il faut donc laisser le soin, selon le Conseil fédéral, à cette administration de déterminer le service compétent de cas en cas.
Troisième point: se fondant sur les résultats de la consultation organisée par le gouvernement, le Conseil fédéral renonce finalement à demander au Parlement un renouvellement de sa compétence d'augmentation de l'impôt sur le tabac, telle qu'elle figure dans la législation en vigueur.
En prenant cette décision, le Conseil fédéral a tenu compte du fait que, depuis l'abandon du taux plancher du franc suisse par rapport à l'euro, la différence entre le prix du paquet de cigarettes pratiqué en Suisse et le prix pratiqué dans les pays voisins avait évolué en défaveur du marché suisse. Il faut le préciser parce que la compétence dont bénéficiait le Conseil fédéral a, sur ce point, été totalement utilisée.
Notre commission a décidé, sans opposition, d'entrer en matière.
Au sein de la commission, si les deux premiers points que j'ai mentionnés ont été incontestés, les avis furent par contre partagés quant à l'abandon par le Conseil fédéral de sa compétence d'augmenter l'impôt sur le tabac. En effet, le Conseil fédéral, comme je viens de le dire, avait épuisé sa compétence - conférée par la loi en vigueur -, limitée toutefois par une fourchette relativement à l'augmentation du prix du paquet de cigarettes. Il devait donc éventuellement solliciter de la part du Parlement un renouvellement de sa compétence en la matière.
Si le Conseil fédéral y a finalement renoncé, outre le comparatif des prix évoqués auparavant, c'est aussi en fonction du résultat de la procédure de consultation que j'ai mentionnée. Le prix élevé du paquet de cigarettes devenait, et les statistiques sont là pour le prouver, dissuasif sur la consommation. C'est là qu'un des objectifs paradoxaux du Conseil fédéral pourrait ne pas être atteint, celui d'encaisser des recettes fiscales. Celles et ceux qui siégeaient dans le conseil il y a une dizaine d'années se souviennent d'une séance de commission où le Conseil fédéral était représenté par Messieurs Couchepin et Merz. Nous nous sommes alors rendu compte qu'un des conseillers fédéraux avait un objectif de santé publique, celui de réduire la consommation de tabac, mais que l'autre conseiller fédéral, le chef du Département fédéral des finances, avait intérêt à ne pas voir ses recettes trop diminuer. Cela avait donné lieu à un débat relativement empreint d'humour.
Au sein de notre commission, une proposition visant à renouveler la compétence du Conseil fédéral en matière du prix du paquet de cigarettes a été écartée par la majorité de la commission. La commission a pris sa décision par 16 voix contre 8 et 1 abstention.
La commission vous propose donc, à l'unanimité, d'entrer en matière et ensuite de suivre la majorité à l'article 11 alinéa 2. Au vote sur l'ensemble, le projet a été approuvé par la commission.
Feller Olivier · Mit-M · Nationalrat · Waadt · FDP-Liberale Fraktion
Heute ist ein Westschweizer Parlamentarier damit beauftragt, die deutschsprachige Berichterstattung zu übernehmen. Es ist für mich eine spezielle Freude, während einigen Minuten das Gefühl zu haben, zur Mehrheit unseres Landes zu gehören. (Heiterkeit)
Es geht heute jedoch nicht um meine Gefühle, sondern um das Tabaksteuergesetz. Dieses Gesetz bestimmt die Bemessungsgrundlagen und die anwendbaren Steuertarife für die Tabaksteuererhebung. Die Tragweite der vom Bundesrat vorgeschlagenen Änderungen ist eher gering.
Erstens geht es darum, bei Artikel 10 des Gesetzes eine Gleichstellung zwischen Feinschnitt- und Wasserpfeifentabak herzustellen. Im geltenden Artikel 10, welcher der Bemessungsgrundlage gewidmet ist, wird nur der Feinschnitttabak erwähnt. Das Ziel des Bundesrates besteht darin, diese Bestimmung zu ergänzen, damit in Zukunft auch der Wasserpfeifentabak erwähnt wird. Die Kommission unterstützt einstimmig den bundesrätlichen Entwurf, hat doch die Einfuhr von Wasserpfeifentabak in den letzten Jahren zugenommen. Deshalb ist es zu vermeiden, dass Jugendliche einen Anreiz erhalten, auf günstigeren, aber ebenfalls gesundheitsschädigenden Wasserpfeifentabak umzusteigen.
Zweitens geht es darum, formelle Anpassungen vorzunehmen. Heutzutage werden verschiedene Kontrollaufgaben nicht mehr von der Oberzolldirektion selbst ausgeübt, sondern dezentral durch andere Stellen. Deshalb wird vom Bundesrat vorgeschlagen, dass bei Artikel 2 der Begriff "Oberzolldirektion" durch den Begriff "Eidgenössische Zollverwaltung" und bei den Artikeln 15, 17, 18, 24 und 36 der Begriff "Oberzolldirektion" durch den Begriff "Zollverwaltung" ersetzt wird; bei Artikel 19 will der Bundesrat den Begriff "Eidgenössische Zollverwaltung" durch den Begriff "Zollverwaltung" ersetzen. Ähnliche Änderungen werden auch bei Artikel 32 vorgeschlagen.
Die Kommission beantragt einstimmig, diese vorgeschlagenen Änderungen anzunehmen.
Drittens muss ich auch über Artikel 11 sprechen. Dieser Artikel wirft eine politischere Frage auf. Sie wissen es ja, meine Damen und Herren: Die Einnahmen aus der Tabaksteuer werden zweckgebunden für die Finanzierung der Bundesbeiträge an die AHV/IV/EO sowie an die Ergänzungsleistungen eingesetzt. Artikel 11 erteilt dem Bundesrat eine Kompetenz, die Tabaksteuer zu erhöhen. Diese bundesrätliche Kompetenz wurde per 1. April 2013 ausgeschöpft. Heute will der Bundesrat auf den Antrag zur Erneuerung der Kompetenz zur Erhöhung der Tabaksteuer verzichten.
Eine Minderheit Schelbert beantragt, die Kompetenz des Bundesrates zu erneuern. Ein höherer Zigarettenpreis diene der Prävention, so Herr Schelbert in der Kommission, und eine höhere Besteuerung würde auch der Mitfinanzierung des Bundesbeitrages an die AHV dienen.
Aber die Kommission schlägt Ihnen mit 16 zu 8 Stimmen bei 1 Enthaltung vor, den Minderheitsantrag Schelbert abzulehnen. Nachdem der Euromindestkurs aufgehoben wurde, haben sich die Preisunterschiede zu unseren direkten Nachbarländern nochmals wesentlich zuungunsten der Schweiz entwickelt. Zum gegenwärtigen Zeitpunkt ist deshalb eine Kompetenzerneuerung nicht angebracht.
Lassen Sie mich noch etwas Besonderes erwähnen: Es kommt in diesem Parlament eigentlich ziemlich selten vor, dass der Bundesrat spontan auf mehr Macht verzichtet, und dies zugunsten der Kompetenzen des Parlamentes. Eine solche Chance sollten wir eigentlich heute nicht verpassen.
Was die Gesamtabstimmung betrifft, beantragt Ihnen die Kommission mit 23 zu 2 Stimmen, dem Entwurf zuzustimmen.
Schelbert Louis · Mit-M · Nationalrat · Luzern · Grüne Fraktion
Ich begründe im Folgenden das Eintreten und unsere Anträge in der Detailberatung gemeinsam.
1. Mit der vorberatenden Kommission beantragt auch die Fraktion der Grünen, auf die Revision des Tabaksteuergesetzes einzutreten. Der Bundesrat möchte die Vollzugszuständigkeit in der Zollverwaltung neu regeln. Im Kern geht es um eine Dezentralisierung, wir verschliessen uns dem Ansinnen nicht.
2. Das Gesetz soll um die Besteuerung des Wasserpfeifentabaks ergänzt werden. Eine Steuer wird bereits heute, gestützt auf eine Verordnung, erhoben. Diese genügt als Rechtsgrundlage nicht. Die Aufführung im Gesetz dient der Rechtssicherheit und sichert das Steuersubstrat. Auch damit ist die grüne Fraktion einverstanden.
Das für die Grünen wichtigste Anliegen ist jedoch nicht in der Vorlage enthalten: die Kompetenz für den Bundesrat, bei Bedarf die Tabaksteuer zu erhöhen. Im geltenden Recht hat der Bundesrat die Kompetenz zur Erhöhung der Tabaksteuer. Allerdings hat er mit der letzten Erhöhung von 2013 den möglichen Spielraum ausgeschöpft. Es bräuchte einen neuen Parlamentsbeschluss, dazu haben wir einen Minderheitsantrag eingereicht. In der Vernehmlassung hatte der Bundesrat vorgesehen, diese Kompetenz zu erneuern. 22 Kantone hatten sich dafür ausgesprochen, dazu die Schweizerische Konferenz der kantonalen Gesundheitsdirektorinnen und -direktoren sowie mehrere Organisationen aus der Tabakindustrie und mehr als 30 Organisationen, die sich mit Gesundheitsprävention befassen. SVP, FDP und CVP haben dagegen dem Bundesrat nahegelegt, auf die Kompetenz zu verzichten. Wie die Botschaft zeigt, hat er diesen Parteien sein Gehör geschenkt - gegen die Kantone, gegen die Gesundheitsdirektoren, gegen die Spezialisten der Gesundheitsvorsorge.
Damit ist die Kommissionsminderheit nicht einverstanden. Dabei geht es bei ihrem Antrag nicht darum, den Bundesrat jetzt zu einer Steuererhöhung verhalten zu wollen. Was vorhin der Kommissionssprecher ausgeführt hat, trifft so nicht zu. Ich sage es noch einmal: Die Kommissionsminderheit will den Bundesrat jetzt nicht dazu verhalten, die Steuer zu erhöhen. Ich weiss nicht, ob sprachliche Probleme dafür massgebend gewesen sind.
Es ist tatsächlich so: Der hohe Frankenkurs hat auch bewirkt, dass die Preise für Zigaretten in der Schweiz im Vergleich zu den Nachbarländern nochmals wesentlich angestiegen sind. Die Unterschiede sind heute gross, aber das kann sich rasch ändern. Dann sollte der Bundesrat die Möglichkeit haben, sofort zu agieren. Das kann er ohne diese Kompetenz nicht. Dabei geht es zum einen um gesundheitspolitische Überlegungen. Ein höherer Zigarettenpreis dient, wie zahlreiche Studien belegen, der Prävention. Zum andern ist die Tabaksteuer eine Einnahmequelle für den Bund. Eine Erhöhung der Tabaksteuer würde der Mitfinanzierung des Bundesbeitrags an die AHV dienen. Im Übrigen, das war für uns überraschend, votieren auch Teile der Tabakindustrie im Sinne des Minderheitsantrages.
Der Bundesrat argumentierte, bei einer Erhöhung der Tabaksteuer sei mit einer Zunahme des Schmuggels zu rechnen. Wie dargelegt wollen die Antragsteller eine Erhöhung derzeit auch gar nicht. Das Argument hinkt jedoch noch aus anderen Gründen. Diverse Untersuchungen zeigen, dass der Schmuggel vor allem dort zunimmt, wo soziale Probleme bestehen. Eine wachsende Kluft zwischen hohen und tiefen Einkommen und eine Verschlechterung der Lage für tiefe Einkommen würden den Schmuggel begünstigen. In der Schweiz fehlen, auch das haben verschiedene Untersuchungen gezeigt, die Voraussetzungen für Schmuggel in grossem Umfang; er ist daher auch kein stichhaltiger Beleg gegen den Antrag.
Der Minderheitsantrag steht auf einer soliden Basis und entspricht der Auffassung der Mehrheit der Vernehmlassungsteilnehmer. Wir beantragen, auf die Vorlage einzutreten und dem Antrag der Minderheit zuzustimmen.
Stahl Jürg · P-M · Nationalrat · Zürich · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei
Präsident (Stahl Jürg, Präsident): Die grünliberale Fraktion tritt auf die Vorlage ein und unterstützt den Antrag der Minderheit Schelbert.
Schneeberger Daniela · Mit-F · Nationalrat · Basel-Landschaft · FDP-Liberale Fraktion
Die schweizerischen Tabaksteuern bzw. die Preise der Tabakfabrikate sind im europäischen Vergleich sehr hoch. Hinzu kommt der starke Schweizerfranken. Übermässige Erhöhungen der Tabaksteuer fördern zudem Schmuggel sowie den Selbstimport von Zigaretten durch Konsumenten aus dem billigeren Ausland.
Wir sind mit dem Bundesrat einig, dass eine Erhöhung der Tabaksteuer unter anderem auch Fragen wie zum Beispiel Prävention oder Einkaufstourismus mit sich bringt. Es ist deshalb gerechtfertigt, wenn das Parlament über die Höhe der Tabaksteuer entscheidet. Es ist somit folgerichtig, dass der Bundesrat auf eine Erneuerung der Kompetenz zur Erhöhung der Tabaksteuer verzichtet. Der Gesetzentwurf sieht nun lediglich vor, die Zuordnung von Tabakfabrikaten zum jeweiligen Steuertarif klarzustellen und den Begriff "Wasserpfeifentabak" ins Gesetz aufzunehmen. Diesen Änderungen, welche Systematik und Lesbarkeit des Gesetzes verbessern, kann so zugestimmt werden.
Die FDP-Liberale Fraktion tritt auf diese Vorlage ein, stimmt den Änderungen so zu, wie sie vorliegen, und wird in der Detailberatung, das nehme ich vorweg, der Mehrheit folgen.
Jans Beat · Mit-M · Nationalrat · Basel-Stadt · Sozialdemokratische Fraktion
Im Namen der SP-Fraktion bitte ich Sie auch, einzutreten und die Minderheit Schelbert zu unterstützen. Sie haben es vorhin gehört: Es geht gar nicht um die Frage, ob jetzt die Tabaksteuer erhöht werden soll oder nicht. Das beantragen wir in keiner Art und Weise. Die Frage, die zur Debatte steht, ist: Wer hat künftig die Kompetenz, um solche Steuererhöhungen überhaupt zu veranlassen?
Der Bundesrat hat eine Botschaft verabschiedet und gesagt, er verzichte auf diese Kompetenz. Herr Feller hat es gesagt, es ist äusserst selten im politischen Prozess, dass eine Institution sagt, sie verzichte auf ihre Kompetenz, sie gebe quasi Macht ab. Wir von der SP sind geehrt, dass Sie das machen. Hochachtung, Herr Bundesrat! Wir möchten dieselbe Geste zurückgeben und wieder sagen: Diese Macht möchten wir unsererseits gerne Ihnen überlassen.
Dafür haben wir gute Gründe. Denn es ist in der Tat so, dass diese Kompetenz aus unserer Sicht beim Bundesrat besser aufgehoben ist. Denn der Bundesrat kann unter Berücksichtigung sehr vieler Kriterien, die man hier anschauen muss, eine solche Erhebung der Tabaksteuer viel einfacher vornehmen. Er kann zum Beispiel sagen: So, jetzt hat das Ausland angezogen, jetzt wär's vielleicht wieder an der Zeit, dass wir etwa 5 Prozent nachziehen. Oder er kann sagen: Wir brauchen eindeutig mehr Geld in der Prävention oder in der AHV, vielleicht macht eine kleine Erhöhung Sinn. In diesem Moment kann er das machen, wenn er diese Kompetenz hat. Wenn wir die Kompetenz haben, dann gibt es einen riesigen Umzug. Dann braucht es eine Vernehmlassung, das wird eine riesige Sache. Das ist doch nicht nötig. Das können Sie, Herr Bundesrat, besser.
Es ist interessant, dass sogar ein Teil der betroffenen Branche - also die British American Tobacco, so heissen sie, glaube ich - gesagt hat, er wolle das auch nicht dem Parlament übergeben. Die Branche wolle das lieber beim Bundesrat belassen, denn dann hat sie eine gewisse Planungssicherheit. Wenn es zum Parlament geht, dann muss man mit sprunghaften Entscheiden rechnen. Da geht vielleicht lange nichts, und dann plötzlich geht es durch die Decke. Sie wollte das aus Planungssicherheitsgründen nicht. Viele andere wollten das auch nicht. Die Mehrheit der Kantone wollte das nicht. Sie finden es besser, wenn der Bundesrat die Kompetenz hat. Die Mehrheit der betroffenen Verbände wollte das nicht. Sie sagten auch, die Kompetenz ist beim Bundesrat besser aufgehoben. In diesem Sinne, wie gesagt: Danke, Herr Bundesrat, dass Sie uns die Kompetenz geben, wir geben sie Ihnen gerne wieder zurück.
Wir unterstützen in diesem Sinne die Minderheit Schelbert, aber eine Tabaksteuererhöhung gibt es so oder so nicht.
Ritter Markus · Mit-M · Nationalrat · St. Gallen · CVP-Fraktion
Die CVP-Fraktion ist bei dieser Vorlage für Eintreten und wird in der Detailberatung die Mehrheit unterstützen. Der Ersatz des Begriffes "Oberzolldirektion" durch "Eidgenössische Zollverwaltung" und die Aufnahme des Begriffes "Wasserpfeifentabak" sind aus Sicht der CVP-Fraktion sachlich richtig und zu unterstützen.
Beim Wasserpfeifentabak gilt es eine Gesetzeslücke zu schliessen. Die fehlende Regelung hat in den vergangenen Jahren immer wieder zu Missbräuchen geführt und die Schweiz zu einer internationalen Drehscheibe für den Handel mit Wasserpfeifentabak werden lassen. Der Bundesrat hat im vergangenen Jahr in der Folge die Tabaksteuerverordnung angepasst. Wichtig ist es nun, auch auf Gesetzesebene die Ergänzung vorzunehmen.
Ebenfalls begrüsst die CVP-Fraktion, dass der Bundesrat auf eine Kompetenzerteilung zur Erhöhung der Tabaksteuer verzichtet. Im internationalen Vergleich sind die Tabakpreise heute in der Schweiz sehr hoch. Eine weitere Erhöhung würde dem Schmuggel und einem noch stärkeren Einkaufstourismus Vorschub leisten. Dies würde die Steuereinnahmen negativ beeinflussen.
Die CVP-Fraktion wird daher in Artikel 11 die Mehrheit unterstützen und bittet Sie, dasselbe zu tun.
Egloff Hans · Mit-M · Nationalrat · Zürich · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei
Namens der SVP-Fraktion beantrage ich Ihnen, auf die Vorlage einzutreten, den Minderheitsantrag Schelbert zu Artikel 11 abzulehnen und dann der gesamten Vorlage zuzustimmen. Vorab noch meine Interessenbindung: Ich geniesse regelmässig Tabakprodukte.
Zum Minderheitsantrag Schelbert: Kollege Schelbert will ja eigentlich nichts anderes als eine möglichst rasche Abgabenerhöhung für Raucher. Ich muss Ihnen entgegenhalten: Es ist genug! Es ist nämlich fadenscheinig zu behaupten, dass höhere Preise tatsächlich vom Rauchen abhalten würden. Prävention funktioniert anders, das haben wir letzte Woche an dieser Stelle debattiert. Diese sogenannten Lenkungsabgaben sind ehrlicherweise nichts anderes als staatliche Nacherziehungsprogramme. Der richtige Weg ist aber Prävention und Selbstverantwortung.
Noch einmal: Namens der SVP-Fraktion beantrage ich Ihnen, den Minderheitsantrag Schelbert abzulehnen und der Vorlage zuzustimmen. (Zwischenruf des Präsidenten: Frau Heim hat eine Frage, Herr Egloff.) Wie viel ich rauche? (Heiterkeit)
Heim Bea · Mit-F · Nationalrat · Solothurn · Sozialdemokratische Fraktion
Herr Kollege Egloff, Sie haben über Prävention gesprochen und haben offenbar klare Vorstellungen, wie Prävention nicht funktioniert. Mich interessiert jetzt, wie Prävention à la mode von Kollege Egloff funktioniert.
Egloff Hans · Mit-M · Nationalrat · Zürich · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei
Ich habe darauf hingewiesen: Wir haben letzte Woche die Debatte darüber geführt, und ich möchte das eigentlich nicht alles wiederholen.
Schelbert Louis · Mit-M · Nationalrat · Luzern · Grüne Fraktion
Kollege Egloff, Sie haben gesagt, ich möchte, dass die Steuern möglichst rasch erhöht würden. Ist Ihnen bekannt, dass mit dem Antrag der Minderheit nicht das Parlament und schon gar nicht ich darüber entscheiden würde, ob und wann die Steuern erhöht werden, sondern dass es, wenn schon, darum ginge, dem Bundesrat die entsprechende Kompetenz zu geben?
Egloff Hans · Mit-M · Nationalrat · Zürich · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei
Ja, das habe ich schon verstanden, aber Sie wollen die Kompetenz ja dem Bundesrat geben, weil Sie davon ausgehen, dass der Bundesrat die Steuern eher erhöhen wird als das Parlament.
Maurer Ueli · BR-M · Bundesrat · Zürich
Ich habe zu diesem Tabaksteuergesetz drei Punkte, und dann ist da noch diese kleine Weihnachtsgeschichte verpackt.
Zum einen ersetzen wir den Begriff "Oberzolldirektion" durch "Eidgenössische Zollverwaltung". Das sage ich als Randbemerkung, das wurde nirgends bestritten. Das ist die Anpassung an die Namensänderung, die erfolgt ist.
Dann ändern wir in Artikel 32 den Beschwerdevollzug direkt nach Bern. Das ist etwas effizienter und gibt entsprechende Synergien. Auch das gab zu keinen Bemerkungen Anlass.
Dann fügen wir in Artikel 10 "und Wasserpfeifentabak" ein. Das hat folgenden Hintergrund: Bereits im April hat der Bundesrat die Verordnung angepasst und den Wasserpfeifentabak dem Feinschnitttabak gleichgestellt. Das hatte eine Steuererhöhung von bis dahin 5 Franken pro Kilo auf sage und schreibe 80 Franken pro Kilo zur Folge. Die Massnahme war notwendig, weil die Importe von Wasserpfeifentabak in die Schweiz sprunghaft zunahmen. Wir hatten nicht etwa mehr Verkehr oder mehr Verbrauch von Wasserpfeifentabak, sondern aus der Schweiz wurden Schmuggellinien nach Deutschland und nach Frankreich aufgebaut. Seit wir diese Steuererhöhung vorgenommen haben, ist der Import von damals etwa 100 Tonnen pro Monat auf 2 bis 3 Tonnen pro Monat zurückgegangen. Er beträgt also noch etwa 2 bis 3 Prozent der vorherigen Menge. Wir hatten Hinweise, dass dieser Tabakschmuggel auch zur Finanzierung von Terroraktionen gebraucht wurde, und daher haben wir die Verordnung angepasst.
Inzwischen liegen beim Bundesverwaltungsgericht Beschwerden gegen diese Erhöhung vor. Damit wir eine legale Basis haben, brauchen wir diese Gesetzesgrundlage, denn wir haben diese Verordnung eigentlich geändert, ohne schon das Gesetz geändert zu haben. Mit dieser Gesetzesänderung haben wir dann die legale Basis, haben den Schmuggel unterbunden, und ich denke, wir haben auch beim Konsum etwas Prävention betrieben. Denn wir wissen, dass der Wasserpfeifentabak insbesondere von Jugendlichen zwischen 15 und 20 Jahren gebraucht wird. Dort ist es offenbar cool, wenn man das so braucht. Die Einfügung "und Wasserpfeifentabak" ist unbestritten.
Dann gibt es eben noch diese kleine Adventsgeschichte. Wir verzichten als Bundesrat auf die Kompetenz, die Steuersätze zu erhöhen. Es ist sozusagen unser Geschenk an Sie, dass Sie die Kompetenz für künftige Erhöhungen erhalten. Das ist sozusagen das "Samichlaus"-Geschenk, und die Minderheit spielt jetzt "Christchindli" und will uns die Kompetenz zurückgeben. Wir werden dann in der Abstimmung sehen, wer sich standhafter gegen ein Geschenk wehrt.
Der Bundesrat ist der Ansicht, dass die Kompetenz bei Ihnen sein soll, da Sie ja der Gesetzgeber sind. Bei uns bestimmen die Volksvertreter über Steuererhöhungen - ein Grundsatz, dem wir nachleben wollen. Wir wehren uns aber auch nicht mit Händen und Füssen, wenn Sie uns dieses Geschenk wieder zurückgeben. Es wäre jedoch sachlich richtig, es anzunehmen, doch Sie haben die Kompetenz. Das ist wie bei anderen Steuerkompetenzen, die beim Parlament oder beim Volk liegen.
Ich bitte Sie, hier dem Bundesrat zu folgen und das Geschenk doch bitte anzunehmen.
Stahl Jürg · P-M · Nationalrat · Zürich · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei
Präsident (Stahl Jürg, Präsident): Ich überlasse es Ihnen bei den Abstimmungen, ob Sie das Geschenk annehmen wollen. (Heiterkeit)
Eintreten wird ohne Gegenantrag beschlossen
L'entrée en matière est décidée sans opposition
Bundesgesetz über die Tabakbesteuerung
Loi fédérale sur l'imposition du tabac
Detailberatung - Discussion par article
Titel und Ingress; Ziff. I Einleitung; Ingress; Ersatz von Ausdrücken; Art. 10 Abs. 1 Bst. b
Antrag der Kommission
Zustimmung zum Entwurf des Bundesrates
Titre et préambule; ch. I introduction; préambule; remplacement d'expressions; art. 10 al. 1 let. b
Proposition de la commission
Adhérer au projet du Conseil fédéral
Angenommen - Adopté
Art. 11 Abs. 2
Antrag der Minderheit
(Schelbert, Bertschy, Birrer-Heimo, Jans, Landolt, Leutenegger Oberholzer, Marra, Pardini)
Der Bundesrat kann zur Mitfinanzierung der Beiträge des Bundes an die Alters-, Hinterlassenen- und Invalidenversicherung sowie an die Ergänzungsleistungen und zur Angleichung an die in der Europäischen Union geltenden Steuersätze:
a. die gestützt auf die Änderung vom 14. November 2012 dieses Gesetzes am 1. April 2013 geltenden Steuersätze für Zigaretten um höchstens 80 Prozent erhöhen;
...
c. die gestützt auf die Änderung vom 14. November 2012 dieses Gesetzes am 1. April 2013 geltenden Steuersätze für Feinschnitttabak um höchstens 80 Prozent erhöhen;
...
Art. 11 al. 2
Proposition de la minorité
(Schelbert, Bertschy, Birrer-Heimo, Jans, Landolt, Leutenegger Oberholzer, Marra, Pardini)
En vue du cofinancement des contributions de la Confédération à l'assurance-vieillesse et survivants, à l'assurance-invalidité ainsi qu'aux prestations complémentaires à cette assurance et en vue de l'adaptation aux taux d'impôt en vigueur dans l'Union européenne, le Conseil fédéral peut:
a. augmenter de 80 pour cent au plus les taux d'impôt grevant les cigarettes applicables le 1er avril 2013 conformément à la modification du 14 novembre 2012 de la présente loi;
...
c. augmenter de 80 pour cent au plus les taux d'impôt grevant le tabac à coupe fine applicables le 1er avril 2013 conformément à la modification du 14 novembre 2012 de la présente loi;
...
Abstimmung
Abstimmung - Vote
Für den Antrag der Minderheit ... 60 Stimmen
Dagegen ... 117 Stimmen
(0 Enthaltungen)
Stahl Jürg · P-M · Nationalrat · Zürich · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei
Art. 32; Ziff. II, III
Antrag der Kommission
Zustimmung zum Entwurf des Bundesrates
Art. 32; ch. II, III
Proposition de la commission
Adhérer au projet du Conseil fédéral
Angenommen - Adopté
Abstimmung
Gesamtabstimmung - Vote sur l'ensemble
Für Annahme des Entwurfes ... 139 Stimmen
Dagegen ... 35 Stimmen
(7 Enthaltungen)