17.058

Fernmeldegesetz. Revision

de Buman Dominique · P-M · Nationalrat · Freiburg · CVP-Fraktion

Fernmeldegesetz

Loi sur les télécommunications

Block 2 - Bloc 2

Artikel 12a-30a, unter anderem Transparenz- und Informationspflichten, offenes Internet, Roaming

Articles 12a-30a, notamment obligation de transparence et d'information, Internet ouvert, itinérance

Rickli Natalie · Mit-F · Nationalrat · Zürich · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei

Wir sprechen bei Artikel 12abis über das internationale Roaming. Das war in diesem Rat schon mehrfach Thema, und nur aufgrund des politischen Drucks sind die Roaming-Tarife auch tatsächlich gesunken. Da hatten wir von links bis rechts die gleiche Meinung, nämlich dass sich die Telekomanbieter auf Kosten der Konsumentinnen und Konsumenten bereichert haben. Wie wir alle wissen, wurde immer gesagt, es sei kein Spielraum vorhanden. Kurz bevor die Vorstösse auch im Ständerat zur Abstimmung gelangt sind, sind die Roaming-Tarife gesunken.

Auch sonst ist einiges passiert - es gibt Bundle-Angebote, Flatrates, und auch die Roaming-Tarife sind gesunken -, aber noch nicht genug. Wie wir wissen, runden die Telekomanbieter, auch wenn Sie nur wenige Sekunden telefoniert haben, auf die nächsthöhere Minute auf. Im Jahr 2015 hat dies - gemäss einem Bericht der "Aargauer Zeitung" vom 5. Februar 2018 - 120 Millionen Franken ausgemacht. Das ist ein eigentlicher Skandal. Darum beantragt Ihnen die Minderheit, auf Seite 11 der Fahne in Absatz 1 0 festzuschreiben, dass der Datenkonsum effektiv abgerechnet werden muss. Zwar anerkennt der Bundesrat Handlungsbedarf. Sie sehen aber, dass er eine Kann-Vorschrift vorsieht, indem er schreibt: "Er kann insbesondere ... Vorschriften über die Abrechnungsmodalitäten erlassen." Wir sind der Meinung, dass man jetzt fix festschreiben muss, dass die Telekomanbieter nur verrechnen dürfen, was effektiv konsumiert wurde.

Wir haben in der Kommission auch noch über die Margen gesprochen; meiner Meinung nach sind diese zu hoch. Wir sind aber deutlich unterlegen, weshalb ich hier keinen Minderheitsantrag mehr eingereichte habe. Ich glaube aber, es ist das Mindeste, dass wir die Telekomanbieter dazu verpflichten, nur das abzurechnen, was auch effektiv konsumiert wurde.

Hardegger Thomas · Mit-M · Nationalrat · Zürich · Sozialdemokratische Fraktion

Auch mein Antrag betrifft den Konsumentenschutz. Ziel dieses Antrages ist es, dass es weniger Störungen und darum auch weniger Schäden aufgrund von Versorgungsunterbrüchen gibt. Der Anlass für diesen Antrag sind die grossen Ausfälle im Zuge der Umstellung auf die IP-Telefonie - z. B. der grosse Unterbruch bei der Swisscom im Januar -, die dazu geführt haben, dass Betriebe stunden- und tagelang ohne Festnetz und Internet auskommen mussten.

Mit der neuen IP-Telefonie wird bei Unterbruch des Internets auch das Festnetz unterbrochen. Wenn Sie die Freundin oder den Kollegen erst eine Stunde später anrufen oder Ihre Internetbestellung erst etwas später abschicken können, verkraften Sie das sicher. Für eine sicherheitsrelevante Verbindung, zum Beispiel im Gesundheitswesen oder bei den Versorgungsbetrieben, ist ein Ausfall unter Umständen mit Risiken für Leib und Leben verbunden, und für aufs Internet angewiesene Unternehmen wie Servicefirmen, Handelsbetriebe oder Hotlines können die Netzausfälle grosse finanzielle Schäden zur Folge haben.

Der Minderheitsantrag will nun mit einer Entschädigungspflicht für die Anbieter von Internetdienstleistungen erreichen, dass die Nonchalance, mit der die Anbieter heute die von ihnen verursachten Unterbrüche hinnehmen, aufhört. Wir wollen mehr Sorgfalt und weniger Unterbrüche. Die Verwaltung verweist auf das Privatrecht, unter welchem die Verträge mit den Anbietern abgeschlossen werden. Ein Telefonanschluss gehört aber in die Grundversorgung; für die Qualität des Anschlusses ist die öffentliche Hand somit mitverantwortlich. KMU und Privatkunden erhalten heute, wenn sie Glück haben, eine lauwarme Entschuldigung. Eine Entschädigung für entstandene Schäden gibt es nicht.

Ich habe mich nach Vorbildern umgeschaut. Grossbritannien wird ab dem 1. Januar 2019 eine Entschädigungsregelung einführen. Finnland und Kroatien haben bereits eine Entschädigungsregelung. Das System könnte ganz einfach sein: Die Anbieter werden verpflichtet, die festgelegte Entschädigung für die Ausfälle, nach Dauer abgestuft, auf der nächsten Rechnung gutzuschreiben. Die Anbieter haben so ein Interesse daran, dass es möglichst wenige Störungen gibt und dass Störungen möglichst schnell behoben werden. Mein Antrag verlangt, dass die Branche selber einen Vorschlag macht und dass der Bund nur dann eingreifen muss, wenn sich die Branche ihrer Verantwortung entzieht.

Zeigen Sie sich konsumentenfreundlich, sorgen Sie für mehr Qualität, und unterstützen Sie meinen Minderheitsantrag!

Rickli Natalie · Mit-F · Nationalrat · Zürich · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei

Bei Block 2 möchte ich vor allem etwas zu Artikel 12e sagen, "Offenes Internet". Wie Sie auf Seite 10 der deutschsprachigen Fahne sehen, möchte der Bundesrat in Artikel 12a Transparenz- und Informationspflichten vorschreiben. Das geht ja schon einmal in die richtige Richtung. Allerdings geht es uns zu wenig weit.

Wir kennen ja eigentlich das offene Internet, so wird es hier genannt, eher unter dem Titel "Netzneutralität". Ich glaube, es ist entscheidend, festzuhalten, dass der Konsument entscheiden soll, was er wo konsumiert im Rahmen seines Abonnements, das er beim jeweiligen Telekomanbieter gekauft hat. Heute besteht die Gefahr - vereinzelt ist es vorgekommen, aber es ist schwer nachzuweisen -, dass gewisse Telekomanbieter eben in die Übertragung eingreifen, namentlich auch darum, weil sie eigene Dienstleistungen anbieten. Mit der Festlegung der Netzneutralitätspflicht bzw. des offenen Internets kann das eben verhindert werden.

Der Code of Conduct, der ja vielerorts angesprochen wird, geht meines Erachtens zu wenig weit. Er lässt eben den Telekomanbietern Spielraum. So, wie wir es in Artikel 12e formuliert haben, ist es eben der Konsument, der die Entscheidungshoheit hat. Aber, wie Sie auch lesen können, es kann aus Sicherheitsgründen natürlich sein, dass etwas geregelt werden muss.

Ich bitte Sie also namens der SVP-Fraktion, bei Artikel 12e der Mehrheit zu folgen.

Burkart Thierry · Mit-M · Nationalrat · Aargau · FDP-Liberale Fraktion

In Block 2 gibt es einige Punkte, die man erwähnen könnte. Ich erlaube mir, auf ein paar wenige einzugehen, namentlich darauf, dass die Kommission in Artikel 12e eine neue Bestimmung zur Gewährung der Netzneutralität festschreiben möchte. Der Entwurf des Bundesrates enthält zwar bereits Informations- und Transparenzpflichten in Bezug auf die Datenübertragung. Nach Ansicht einer ganz knappen Mehrheit der FDP-Liberalen Fraktion sind aber weiter gehende Regelungen nötig. Die Fernmeldedienstanbieter sollen verpflichtet werden, den Endkunden die Netzneutralität zu gewährleisten und damit Inhalte und Daten bei der fernmeldetechnischen Übertragung gleich zu behandeln.

Die Regelung zum internationalen Roaming unterstützen wir. Wir folgen der Fassung des Bundesrates. Diese Regelung ist im Sinne des Wettbewerbs, der in der Schweiz in diesem Bereich nicht sehr ausgeprägt ist. Zumindest ist das Preisniveau in unserem Land nach wie vor sehr hoch. Wenn der Markt nicht spielt, kann der Bundesrat Massnahmen ergreifen.

In Bezug auf die Anschlusssperre sieht die Gesetzesrevision lediglich vor, eine bisher auf Verordnungsstufe geregelte Praxis ins Gesetz überzuführen. Damit soll verhindert werden, dass der Endkunde durch die Anschlusssperren in Bezug auf fernmeldedienstfremde Leistungen unter Druck gesetzt werden kann. Das unterstützen wir seitens der FDP-Liberalen Fraktion.

Die FDP-Liberale Fraktion lehnt überdies den Minderheitsantrag Hardegger für einen neuen Artikel 12f ab. Eine über die bestehenden Entschädigungsregeln hinausgehende Norm ist unseres Erachtens nicht notwendig und daher abzulehnen.

Zusammengefasst unterstützt die FDP-Liberale Fraktion in diesem Block die bundesrätliche Fassung mit Ausnahme von Artikel 12e, bei dem wir allerdings den Antrag der Mehrheit der Kommission nur sehr knapp unterstützen.

Ammann Thomas · Mit-M · Nationalrat · St. Gallen · CVP-Fraktion

Ich spreche im Namen der CVP-Fraktion zu Block 2. Aus Gründen der Effizienz werde ich nicht mehr zu den Anträgen der Mehrheit sprechen; das hat mein Vorredner bereits getan. Ich komme zu den Minderheitsanträgen, die in diesem Block noch vorliegen.

Zu Artikel 12abis, "Internationales Roaming", und zur Minderheit Rickli Natalie: Wir von der CVP-Fraktion sind gegen die Aufnahme einer bestimmten Verpflichtung ins Gesetz und werden deshalb diese Minderheit nicht unterstützen. Wir erachten die Lösung des Bundesrates beim internationalen Roaming mit der Kann-Formulierung als vertretbar. Wir unterstützen die Fassung des Bundesrates. Er kann bei hohen Preisen Massnahmen ergreifen.

Ich komme zur zweiten noch bestehenden Minderheit, der Minderheit Hardegger bei Artikel 12f, "Entschädigungspflicht": Die gesetzliche Regelung einer Entschädigungspflicht ist mit dem Begriff "Nachteile" in der Auslegung äusserst schwierig, da es diesen Begriff juristisch gar nicht gibt. Man müsste eher von einer Schadensregelung sprechen. Auch wir sind für Konsumentenfreundlichkeit, auch wir sind für Regeln bei der Verantwortung von Schäden. Wir sind aber entgegen dem Minderheitsantragsteller Hardegger der Meinung, dass im Obligationenrecht bereits klare zivilrechtliche Grundlagen zu den Haftungsansprüchen bestehen und dass Artikel 12f deshalb nicht notwendig ist.

Die CVP-Fraktion wird in diesem Block alle Mehrheitsanträge unterstützen und die beiden Minderheitsanträge ablehnen.

Guhl Bernhard · Mit-M · Nationalrat · Aargau · Fraktion BD

Wenn Sie nichts dagegen haben, werde ich, um die Redezeit kürzer zu halten, nicht zu den zwei zurückgezogenen Minderheitsanträgen sprechen.

Zum Roaming: Auch die BDP, insbesondere die Junge BDP, hat Mühe mit den hohen Roaming-Preisen in der Schweiz. Sie sind uns ein Dorn im Auge. In der Kommission wurde uns aber erläutert, wie dieses Geschäft überhaupt läuft. Die ausländischen Anbieter von Telekommunikationsdienstleistungen schliessen mit den schweizerischen Anbietern Verträge ab, die aber in der GSM Association, einem weltweiten Verbund, standardisiert sind. Da wird im Minutentakt abgerechnet, und es werden Datenleistungen in grösseren Paketen verkauft. Am Schluss wird per Saldo abgerechnet.

In der Schweiz gibt es aber für Handy-Abos verschiedenste Angebote, die Sie vermutlich auch kennen, und in diesen verschiedensten Abos sind oft auch Pauschalen enthalten. Zum Beispiel werden pauschal Datenpakete mit 6 oder 24 Gigabyte für das Roaming im Ausland zu fixen Preisen angeboten. Wenn Sie nun der Minderheit Rickli Natalie folgen würden, wären solche Abos schlicht nicht mehr möglich. Aber ich denke, die meisten von Ihnen haben sehr gerne weiter solche Pauschalabos, mit denen Sie nicht noch im Anschluss die Rechnung für jedes Kilo- oder Gigabyte prüfen müssen. Solche Abos mit Pauschalen müssen weiterhin möglich sein, und der Text des Minderheitsantrages ist eben nicht so formuliert, dass solche Abos weiterhin möglich wären. Die BDP-Fraktion bittet Sie daher, mit der Mehrheit zu stimmen.

Die BDP-Fraktion lehnt auch den Minderheitsantrag Hardegger bei Artikel 12f bezüglich Entschädigungspflicht entschieden ab. Damit öffnen Sie die Büchse der Pandora. Es ist völlig unklar, was alles darunterfallen würde. Wenn Sie diesem Antrag zustimmen, kommen später noch Forderungen, dass wir auch etwas entschädigen müssen, wenn die Stromversorgung ausfällt, oder etwas entschädigen müssen, wenn die Wasserversorgung ausfällt, und allenfalls, wenn der Abfall an der Strasse nicht mehr abgeholt wird.

Ich bitte Sie, hier vorsichtig zu sein. Lehnen Sie den Minderheitsantrag ab, und stimmen Sie in diesem Block beide Male der Mehrheit zu.

Aebischer Matthias · Mit-M · Nationalrat · Bern · Sozialdemokratische Fraktion

Bei Artikel 12a ff. geht es, wie wir nun mehrfach gehört haben, unter anderem um die Netzneutralität und um die Frage, ob alle Daten in den Leitungen gleich behandelt werden müssen. Müssen oder dürfen Daten favorisiert werden? Wenn ja: Wie kann das der Kunde erfahren?

Netzneutralität ist ein grosses Thema, bei dem sich auch die Experten immer wieder in den Haaren liegen. Alle verstehen ein bisschen etwas anderes darunter. Die Diskussionen in der Schweiz standen den Streitigkeiten in den USA und auch in der EU in nichts nach. Verschiedene Diskussionen in Expertengruppen haben keine Einigkeit gebracht. Dasselbe war auch bei uns in der Kommission der Fall.

Mithilfe der Verwaltung hat sich die Kommission für ein offenes Internet im Sinne von Artikel 12e entschieden. Im Grundsatz müssen die Anbieter alle Daten gleich behandeln, egal von welchem Absender sie kommen oder welchen Empfänger sie haben, egal um welchen Inhalt es geht. Es gibt einige Ausnahmen, nämlich wenn es eine gesetzliche Vorschrift dazu gibt: So müssen die Feuerwehr, die Polizei, die Sanität priorisiert werden. Eine Priorisierung ist auch zulässig, um aussergewöhnliche Engpässe zu überwinden. Wichtig ist dabei, dass die Kundinnen und Kunden und auch die Öffentlichkeit darüber immer informiert werden. Diesen Antrag unterstützen wir; der Antrag der Minderheit Amstutz ist ja zurückgezogen worden.

Den Antrag der Minderheit Hardegger, mit dem analog zu Zug- oder Flugverspätungen auch hier eine Entschädigungspflicht bei Störungen gefordert wird, unterstützen wir ebenfalls. Eine stabile Verbindung ist nämlich für Private und auch für KMU etwas vom Wichtigsten. Das hat Kollege Hardegger vorhin bereits ausgeführt.

Bleibt noch der Kommentar zur Roaming-Verschärfung gemäss Antrag der Minderheit Rickli Natalie. Sie will, dass das Roaming sekundengenau verrechnet und ausgewiesen wird, beim Datenkonsum auf 10 Kilobyte genau. Hierzu sage ich nur: Verkehrte Welt! Ansonsten ist es ja immer die SVP, die Bürokratiemonster bekämpft. Diesmal sind wir es. Bernhard Guhl hat vorhin im Detail geschildert, wie das aussieht. Der SP-Fraktion geht der bundesrätliche Entwurf genug weit. Gemäss diesem kann der Bundesrat nämlich, um unverhältnismässige Roaming-Tarife zu verhindern, Abrechnungsmodalitäten erlassen. Das ist für uns absolut okay.

Rickli Natalie · Mit-F · Nationalrat · Zürich · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei

Apropos verkehrte Welt: Sie sagen ja gerne, Sie stünden für die Konsumenten ein. Die Problematik, die ich hier aufwerfe, betrifft 120 Millionen Franken, die den Konsumentinnen und Konsumenten aus der Tasche gezogen werden, weil immer auf die nächsthöhere Minute aufgerechnet wird. Sind nicht Sie in der verkehrten Welt?

Aebischer Matthias · Mit-M · Nationalrat · Bern · Sozialdemokratische Fraktion

Kollege Guhl hat alles aufgezeigt. Das wiederhole ich jetzt nicht. Bei der Abrechnung gibt es nicht nur die Swisscom, sondern ganz viele verschiedene Verträge, und die sind nicht alle so, wie Sie gesagt haben. Entscheidend ist, dass man nicht nur bei einem Anbieter auf die Modalitäten Rücksicht nehmen kann und bei allen anderen nicht. Das ist entscheidend.

Grossen Jürg · Mit-M · Nationalrat · Bern · Grünliberale Fraktion

Wie gehört, geht es in Block 2 um die Transparenz- und Informationspflichten, um das offene Internet und um Roaming.

In Artikel 12a geht es um das internationale Roaming. Ja, das ist tatsächlich oft ein Ärgernis. Das verstehe ich. Der Bundesrat schlägt aber vor, eine Kann-Bestimmung für Regelungen zur Vermeidung unverhältnismässig hoher Endkundentarife zu erlassen und Massnahmen zur Förderung des Wettbewerbes zu treffen. Wir Grünliberalen begrüssen das. Der Antrag der Minderheit Rickli Natalie, die eine sekundengenaue Abrechnung und eine maximale Rundungsgrenze beim Datenkonsum festlegen will, lehnen wir ab, da dies unseres Erachtens einen zu detaillierten Eingriff in die Innovations- und Angebotsfreiheit der Mobilfunkanbieter darstellen würde.

Das Zentrale in diesem Block, wir haben es gehört, ist auch aus unserer Sicht das Thema "Offenes Internet", auch Netzneutralität genannt, in Artikel 12e. Die Verankerung der Netzneutralität ist uns wichtig. Dies ist unter anderem auch eine Forderung der Jugendsession, die mein Fraktionskollege Beat Flach in einer Motion aufgenommen hat. Gleich von mehreren Seiten wurde Artikel 12e in die Kommission eingebracht, und gemeinsam wurde eine grosse Mehrheit gefunden. Ich bin überzeugt, dass sogenannte Over-the-Top-Dienste, die OTT-Dienste, die Zukunft, ja die ganz grosse Zukunft sind. Dabei werden zum Beispiel Video- und Audioinhalte online übermittelt, ohne dass ein Internet-Service-Provider in die Kontrolle oder Verbreitung der Inhalte involviert ist. Im Moment ist es aber so, dass man, wenn zum Beispiel ausschliesslich die Swisscom eine Infrastruktur gebaut hat, fast nur Swisscom-TV oder Swisscom-Internet zu wettbewerbsfähigen Preisen beziehen kann, weil alle anderen Anbieter einen Nachteil haben, wenn sie Kunden über diese Infrastruktur versorgen wollen. Das behindert den Wettbewerb. Hier kommt nun eben, neben dem technologieneutralen Zugang, die Netzneutralität ins Spiel.

Heute wird die Infrastruktur in der Schweiz zumindest teilweise aus den Erträgen der Dienste querfinanziert. Weshalb wehren sich sonst die Provider gegen die Netzneutralität? Gemäss dem begleitenden Bericht des Bakom zu diesem Thema werden Kundinnen und Kunden offenbar einerseits häufig mit Paketen von Diensten zur Bezahlung von Leistungen verleitet, die sie kaum oder gar nicht nutzen. Zudem gibt es andererseits einen Zugang zum Vorleistungsmarkt, was marktmächtige Anbieter so nutzen, dass andere marginalisiert werden können. Das steht alles in den Berichten. Im Moment herrscht keine Transparenz. Deswegen unterstützen wir das offene Internet.

Heute können Fernmeldedienstanbieter einen Internetanschluss mit einem differenzierten Durchsatz verkaufen und dann bestimmen, welcher Dienst mit welcher Geschwindigkeit darauf fahren darf. So sind beispielsweise gezielte Bevorzugungen wie das Zero-Rating möglich. Das sind Angebote, bei denen z. B. eine App gezielt preislich oder technisch bevorzugt wird, indem die Daten dieses bestimmten Angebots z. B. nicht in die verrechnete Datenmenge eingerechnet werden. Durch diese Praxis wird der Marktzugang für neue Anbieter erschwert oder gar verunmöglicht, was den Wettbewerb einschränkt und die Innovation hemmt.

Aus all diesen Gründen muss die Netzneutralität oder eben das offene Internet aus unserer Sicht in diesem Gesetz geregelt werden. Ob dabei zur Präzisierung noch ein ergänzender, klärender Artikel 12e notwendig ist, soll aus unserer Sicht der Ständerat im Detail anschauen.

Noch zur Frage von Artikel 12f: Die Minderheit Hardegger will dort eine Entschädigungspflicht einführen. Das lehnen wir ab. Besten Dank für die Unterstützung!

Leuthard Doris · BR-F · Bundesrat · Aargau

Der erste Punkt, die Netzneutralität, ist ein Thema, das sowohl international als auch bei uns sehr kontrovers diskutiert wird. Der Bundesrat hat in der Botschaft einen Kompromissvorschlag vorgelegt zwischen denjenigen, die Ungleichbehandlungen beim Datentransport grundsätzlich verbieten wollen, und denjenigen, die für die Netzneutralität keine Regeln aufstellen möchten. Ihre vorberatende Kommission hat sich für eine Pflicht zur Gleichbehandlung entschieden. Wir finden das nach wie vor einen schwierigen Weg.

In der Schweiz haben wir zum Glück keine Indizien, dass Zustände vorliegen würden, die eine harte Regulierung der Netzneutralität erfordern würden. Dank dem Wettbewerb und der grossen Auswahl an verfügbaren Internetzugängen kann es sich ein Internetzugangsanbieter hierzulande kaum erlauben, einen Dienst wie Netflix zu verlangsamen oder auf seinem Mobilfunknetz den Gebrauch von Skype zu untersagen. Informierte Kundinnen und Kunden stimmen über derartige Einschränkungen des Angebots mit ihren Füssen ab und wechseln den Internetzugang, was auch richtig ist. Die vom Bundesrat vorgeschlagene Transparenzpflicht für die Internetzugänge soll es Konsumentinnen und Konsumenten ermöglichen, genau solche informierten Entscheide zu treffen. So nehmen sie Einfluss am Markt auf die Gestaltung der Angebote durch die Anbieter. Es gibt auch bei uns Geschäftsmodelle mit einer differenzierten Verrechnung von gewissen Diensten, zum Beispiel, wenn ein Mobilfunkabonnement vorsieht, dass Whatsapp, Spotify oder Zattoo nicht dem monatlichen Datenvolumen belastet werden. Wir erachten bisher ein solches Zero-Rating nicht als problematisch. Hier reichen eben die allgemeinen und bewährten Regeln des Wettbewerbsrechts.

Die von der Kommission beantragte Gleichbehandlungspflicht erachten wir daher für die Schweiz als unnötig. Ausserdem widerspricht es der Wirtschaftsordnung der Schweiz, etwas zu verbieten, das keine Probleme verursacht. Wirtschaftsunternehmen sind, anders als der Staat, nicht zur Gleichbehandlung verpflichtet. Die Internetzugangsanbieter in der Schweiz sollen frei sein, ihren Kundinnen und Kunden im freien Wettbewerb individuelle Lösungen anzubieten, wenn diese Kundinnen und Kunden die nötigen Informationen erhalten, um das richtige Angebot für sich auszuwählen. Die grossen Internetzugangsanbieter haben sich schon freiwillig selbst zur Gleichbehandlung verpflichtet.

Hier lohnt sich im Übrigen auch ein Blick in die Zukunft. Die Telekommunikation entwickelt sich weiter. Verbote können immer auch Innovationen verhindern. Das möchte der Bundesrat nicht riskieren. Gerade bei den kommenden 5G-Netzen werden etwa für unterschiedliche Anforderungen spezifische Übertragungseigenschaften entwickelt, sodass eben nicht immer jedes Bit bei der Übertragung im Netz gleich behandelt werden muss. Ein Fernsehbild soll nicht ruckeln; da gibt es bestimmte Qualitätsanfordernisse an die Übertragung im Netz. Dafür ist man auch bereit, etwas zu bezahlen. Bei einem Thermostat hingegen oder bei einem Stromzähler ist es ziemlich egal, ob die Daten im Netz etwas schneller oder langsamer übertragen werden - dafür soll es billig geschehen. Diese unterschiedlichen Anforderungen müssen die zukünftigen Netze erfüllen. Mit einer Gleichbehandlung wäre aber genau das nicht mehr möglich.

Die Netzneutralität - ich habe es schon gesagt - wird ja auch international kontrovers diskutiert. 2016 hat die EU eine Verordnung dazu eingeführt. Im Juli 2018 haben die USA die bisher bestehende Regelung wieder abgeschafft. Mit ihrem Antrag will die Kommissionsmehrheit nun im internationalen Vergleich sehr weitgehende Regelungen einführen. So erlaubt es das Gleichbehandlungsgebot der EU den Anbietern von Internetzugängen, zumindest unter bestimmten Voraussetzungen, etwa ein eigenes Fernsehangebot und ähnliche Dienste bei der Übertragung im Netz zu bevorzugen und für sie ein sogenanntes Netzmanagement zu betreiben; dies, um die bereits angesprochenen Qualitätserfordernisse sicherzustellen.

Die entsprechenden Massnahmen sind in der EU auch gegen den Willen von Kundinnen und Kunden zulässig. Diese Erlaubnis analog zum EU-Recht sieht der Mehrheitsantrag Ihrer Kommission aber nicht vor. Er ist also weit strenger als die Regeln unserer Nachbarländer. Deshalb bitte ich Sie, dem Entwurf des Bundesrates zuzustimmen und den Antrag der Kommissionsmehrheit abzulehnen.

Der Bundesrat hat nun ein System vorgeschlagen, bei welchem im Grundsatz auf eine Konzessionspflicht verzichtet wird. Es soll jedoch in begründeten Fällen, insbesondere zur Vermeidung funktechnischer Störungen oder zur Gewährleistung der technischen Qualität, weiterhin eine Konzessions- oder Meldepflicht gelten. Gerade für die von den Blaulichtorganisationen genutzten Bereiche ist es absehbar, dass die Vermeidung technischer Störungen und die Gewährleistung der Qualität weiterhin an oberster Stelle stehen und damit Aufwand erzeugen werden. Deshalb macht die Erteilung einer Konzession weiterhin Sinn. Die Abgeltung im Rahmen von kostendeckenden Verwaltungsgebühren ist deshalb eine logische Konsequenz.

Die Armee und der Zivilschutz nehmen die entsprechenden Koordinationsarbeiten auch in Zukunft selbst vor und sollten in militärisch genutzten Frequenzbändern weiterhin keine Konzessionen benötigen. Was soll aber gelten, wenn Sie für die Blaulichtorganisationen die Konzessionspflicht ebenfalls aufheben? Wer koordiniert dann die Frequenznutzung und die Störungsbehebung? Die Organisationen selber? Ich weiss nicht, ob das der Kommission bewusst war, als sie dies so beantragte.

Aus diesem Grund bitte ich Sie, in diesem Punkt nicht Ihrer Kommission zu folgen, sondern dem Bundesrat. Wenn es Ihnen darum geht, dass die Blaulichtorganisationen weiterhin von einem qualitativ guten Funkspektrum profitieren können, dass sie dafür aber keine Gebühren bezahlen sollen, so müssen Sie dies im Gesetz regeln. Mit der Befreiung der Konzessionspflicht schütten Sie das Kind mit dem Bade aus. Auch mit der reinen Befreiung der Blaulichtorganisationen von Verwaltungsgebühren wäre den Nutzenden des Funkspektrums nicht gedient. Die Kosten für eine gute Koordination und für ein 24-Stunden-Monitoring fallen nun mal an, und wer vom Bund Leistungen in Anspruch nimmt, sollte sich auch finanziell daran beteiligen.

Die Anträge aus der Kommission zu Artikel 12f für eine Entschädigungspflicht bei Netzausfällen erachtet der Bundesrat als nicht zielführend, weshalb wir hier den Minderheitsantrag Hardegger ablehnen.

Fluri Kurt · Mit-M · Nationalrat · Solothurn · FDP-Liberale Fraktion

Wir bitten Sie, sich überall der Mehrheit anzuschliessen. Zur Minderheit Rickli Natalie: Bei Artikel 12abis sind wir in der Kommission nach ausgiebiger Diskussion zur Auffassung gelangt, dass eine solche Preisausweisung pro Kilobyte in einem gebündelten Angebot nicht erfolgen kann. Offenbar wäre das bei Prepaid-Kunden möglich. Die Kommission hat sich mit 16 zu 7 Stimmen gegen diesen Antrag ausgesprochen.

Bei Artikel 12e ist die Kommission mit 17 zu 4 Stimmen der Meinung, dass diese Formulierung korrekt ist und dass mit diesem neuen Artikel den Anforderungen der digitalen Gesellschaft am besten entsprochen werden kann.

Den Antrag der Minderheit Hardegger bei Artikel 12f lehnen wir ab. Der Entscheid fiel mit 19 zu 4 Stimmen. Wir sind der Meinung, dass wir hier nicht eine neue Kausalhaftung ins öffentliche Recht überführen sollten; wir verweisen auf das Obligationenrecht, wo es eine Verschuldenshaftung gibt, die ein kausal verursachter Schaden bewirkt. Wir sind dagegen, jetzt eine Kausalhaftung à la Werkeigentümerhaftung oder Ähnliches einzuführen. Wir bitten Sie also, den Antrag der Minderheit Hardegger abzulehnen.

Bei Artikel 22 Absatz 4 sind wir der Auffassung, dass die Blaulichtorganisationen tatsächlich auch keinen Einschränkungen nach Absatz 2 unterliegen sollten, ähnlich wie die Armee oder der Zivilschutz oder die Partnerorganisationen des Verbundsystems Bevölkerungsschutz. Artikel 22 Absatz 4 hat die Kommission mit 17 zu 3 Stimmen beschlossen. Somit bitten wir Sie, sich auch hier der Kommission anzuschliessen und nicht dem Bundesrat.

Bühler Manfred · Mit-M · Nationalrat · Bern · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei

Au bloc 2, nous avons principalement deux propositions de minorité. Tout d'abord, celle de la minorité Rickli Natalie qui propose, à l'article 12abis, de préciser sur le plan légal les conditions de la facturation pour ce qui relève de l'itinérance internationale - le fameux roaming, excusez-moi pour l'anglicisme. Il y a ici une question de hiérarchie des normes: est-il nécessaire d'inscrire dans la loi, notamment, le critère plus précis du décompte à la seconde pour ce qui est des conversations téléphoniques? L'administration était d'avis que cela pouvait être réglé au niveau de l'ordonnance.

J'ai entendu que le Conseil fédéral pouvait souscrire à cette proposition de minorité. Néanmoins, par loyauté à l'égard de la décision de la commission, qui a décidé, par 16 voix contre 7, de rejeter la proposition défendue par la minorité Rickli Natalie, je vous recommande aussi de la rejeter.

Pour ce qui est de l'article 12e, la commission, à une majorité claire de 17 voix contre 4, vous invite à soutenir son point de vue au sujet de l'Internet ouvert. Je n'entrerai pas plus dans les détails; nous avons entendu beaucoup d'explications, plus ou moins techniques, à ce sujet.

A l'article 12f, la minorité Hardegger demande que l'on oblige à dédommager en cas d'interruption des services. La commission a très clairement rejeté cette proposition. Cela représenterait un changement du régime du dédommagement. Actuellement, ce régime est du ressort du droit privé; il s'agit d'une responsabilité contractuelle en cas d'interruption. Pour qu'il y ait une indemnisation, l'interruption doit être liée à un dommage chiffrable et démontrable - il doit y avoir un lien de causalité entre l'interruption et la survenue du dommage. Il y a ici un terme juridique imprécis: "préjudices". Qu'est-ce que cela signifie? C'est un terme que l'on ne connaît pas et qui est difficile à définir; cela crée une grande incertitude juridique. L'administration a expliqué à la commission qu'il faudrait préciser le sens du terme et que cela impliquerait un changement du régime du dédommagement.

Dès lors, la majorité de la commission estime que les dispositions actuelles du droit des contrats - Code des obligations, règles générales du droit contractuel - suffisent. En commission, nous avons constaté qu'il était de bon ton pour un fournisseur de services de bien dédommager ses clients en cas d'interruption, ceci sur une base contractuelle; cela peut aussi être un avantage concurrentiel.

Je vous remercie de suivre la majorité de la commission.

de Buman Dominique · P-M · Nationalrat · Freiburg · CVP-Fraktion

Art. 12a

Antrag der Mehrheit

Abs. 1, 3-5

Zustimmung zum Entwurf des Bundesrates

Abs. 2

Streichen

Antrag der Minderheit

(Amstutz, Bühler, Giezendanner, Guhl, Imark, Pieren, Wobmann)

Abs. 2

... so müssen sie die Kundinnen und Kunden sowie öffentlich ...

Art. 12a

Proposition de la majorité

Al. 1, 3-5

Adhérer au projet du Conseil fédéral

Al. 2

Biffer

Proposition de la minorité

(Amstutz, Bühler, Giezendanner, Guhl, Imark, Pieren, Wobmann)

Al. 2

Ils doivent informer leurs clients et le public ...

Le président (de Buman Dominique, président): La proposition de la minorité Amstutz à l'article 12a alinéa 2 et à l'article 12e a été retirée, tandis que le Conseil fédéral maintient sa position à l'article 12a alinéa 2. Le vote suivant vaut également pour l'article 12e.

Abstimmung

Abstimmung - Vote

Für den Antrag der Mehrheit ... 182 Stimmen

Für den Antrag des Bundesrates ... 5 Stimmen

(0 Enthaltungen)

de Buman Dominique · P-M · Nationalrat · Freiburg · CVP-Fraktion

Art. 12abis

Antrag der Mehrheit

Zustimmung zum Entwurf des Bundesrates

Antrag der Minderheit

(Rickli Natalie, Bühler, Maire Jacques-André, Quadri, Rutz Gregor, Töngi, Wobmann)

Abs. 1 0

Beim internationalen Roaming verrechnen die Mobilfunkanbieterinnen den Kunden Anrufe sekundengenau. Beim Datenkonsum dürfen sie auf maximal 10 Kilobyte runden.

Abs. 1 Einleitung

Der Bundesrat kann zudem Regelungen zur Vermeidung ...

Abs. 1 Bst. a

Streichen

Art. 12abis

Proposition de la majorité

Adhérer au projet du Conseil fédéral

Proposition de la minorité

(Rickli Natalie, Bühler, Maire Jacques-André, Quadri, Rutz Gregor, Töngi, Wobmann)

Al. 1 0

Dans le domaine de l'itinérance internationale, les fournisseurs de services de télécommunication mobiles facturent les appels à la seconde près. En cas de consommation de données, ils peuvent arrondir le volume consommé à 10 kilooctets au maximum.

Al. 1 introduction

Le Conseil fédéral peut en outre édicter des réglementations ...

Al. 1 let. a

Biffer

Abstimmung

Abstimmung - Vote

Für den Antrag der Mehrheit ... 98 Stimmen

Für den Antrag der Minderheit ... 90 Stimmen

(3 Enthaltungen)

de Buman Dominique · P-M · Nationalrat · Freiburg · CVP-Fraktion

Art. 12b

Antrag der Kommission

Zustimmung zum Entwurf des Bundesrates

Proposition de la commission

Adhérer au projet du Conseil fédéral

Angenommen - Adopté

Art. 12bbis

Antrag der Mehrheit

Zustimmung zum Entwurf des Bundesrates

Antrag der Minderheit

(Amstutz, Imark, Pieren, Quadri, Rickli Natalie, Rutz Gregor, Wobmann)

Streichen

Art. 12bbis

Proposition de la majorité

Adhérer au projet du Conseil fédéral

Proposition de la minorité

(Amstutz, Imark, Pieren, Quadri, Rickli Natalie, Rutz Gregor, Wobmann)

Biffer

Le président (de Buman Dominique, président): La proposition de la minorité Amstutz a été retirée.

Angenommen gemäss Antrag der Mehrheit

Adopté selon la proposition de la majorité

Verfahrensbeitrag

Art. 12d

Antrag der Kommission

Zustimmung zum Entwurf des Bundesrates

Proposition de la commission

Adhérer au projet du Conseil fédéral

Angenommen - Adopté

Art. 12e

Antrag der Mehrheit

Titel

Offenes Internet

Abs. 1

Die Anbieterinnen von Zugang zum Internet übertragen Informationen, ohne dabei zwischen Sendern, Empfängern, Inhalten, Diensten, Diensteklassen, Protokollen, Anwendungen, Programmen oder Endgeräten technisch oder wirtschaftlich zu unterscheiden.

Abs. 2

Sie dürfen Informationen unterschiedlich übertragen, wenn dies erforderlich ist, um:

a. eine gesetzliche Vorschrift oder einen Gerichtsentscheid zu befolgen;

b. die Integrität oder Sicherheit des Netzes, der über dieses Netz erbrachten Dienste oder der angeschlossenen Endgeräte zu gewährleisten;

c. einer ausdrücklichen Aufforderung der Kundin oder des Kunden nachzukommen; oder

d. vorübergehende und aussergewöhnliche Netzwerküberlastungen zu bekämpfen. Dabei sind gleiche Arten von Datenverkehr gleich zu behandeln.

Abs. 3

Behandeln sie Informationen bei der Übertragung technisch oder wirtschaftlich unterschiedlich, so müssen sie die Kundinnen und Kunden sowie öffentlich darüber informieren.

Antrag der Minderheit

(Amstutz, Bühler, Giezendanner, Guhl, Imark, Pieren, Wobmann)

Streichen

Verfahrensbeitrag

Art. 12e

Proposition de la majorité

Titre

Internet ouvert

Al. 1

Les fournisseurs d'accès à Internet transmettent des informations sans faire de distinction, sur le plan technique ou économique, entre émetteurs, destinataires, contenus, services, classes de service, protocoles, applications, programmes ou terminaux.

Al. 2

Ils peuvent transmettre des informations différemment si cela est nécessaire pour:

a. respecter une disposition légale ou une décision rendue par un tribunal;

b. garantir l'intégrité ou la sécurité du réseau, des services fournis grâce au réseau ou des terminaux qui y sont connectés;

c. répondre à une demande explicite du client; ou

d. lutter contre des congestions temporaires et exceptionnelles du réseau. Les flux de données similaires devront alors être traités de la même façon.

Al. 3

Ils doivent informer leurs clients et le public lorsque, lors de la transmission, ils traitent des informations de manière techniquement ou économiquement différenciée.

Proposition de la minorité

(Amstutz, Bühler, Giezendanner, Guhl, Imark, Pieren, Wobmann)

Biffer

Le président (de Buman Dominique, président): Nous nous sommes déjà prononcés sur cet article.

Angenommen gemäss Antrag der Mehrheit

Adopté selon la proposition de la majorité

Verfahrensbeitrag

Art. 12f

Antrag der Minderheit

(Hardegger, Maire Jacques-André, Töngi)

Titel

Entschädigungspflicht

Abs. 1

Entstehen aus Störungen bei Mobilfunk-und Festnetzdienstleistungen den Kundinnen und Kunden Nachteile, sind diese grundsätzlich zu entschädigen.

Abs. 2

Das Bakom kann eine Branchenlösung genehmigen oder selber eine Regelung vorgeben.

Art. 12f

Proposition de la minorité

(Hardegger, Maire Jacques-André, Töngi)

Titre

Obligation de dédommager

Al. 1

Si des clients subissent des préjudices dus à des perturbations affectant les services de téléphonie mobile ou de téléphonie fixe, ils doivent en principe être dédommagés.

Al. 2

L'OFCOM peut approuver une solution sectorielle ou édicter lui-même une réglementation.

Abstimmung

Abstimmung - Vote

Für den Antrag der Minderheit ... 52 Stimmen

Dagegen ... 139 Stimmen

(0 Enthaltungen)

de Buman Dominique · P-M · Nationalrat · Freiburg · CVP-Fraktion

Art. 14 Abs. 3; 16 Abs. 2; 19a; 20; 21; 21a; 21b

Antrag der Kommission

Zustimmung zum Entwurf des Bundesrates

Art. 14 al. 3; 16 al. 2; 19a; 20; 21; 21a; 21b

Proposition de la commission

Adhérer au projet du Conseil fédéral

Angenommen - Adopté

Art. 22

Antrag der Kommission

Abs. 1-3, 5

Zustimmung zum Entwurf des Bundesrates

Abs. 4

Er sieht keine Einschränkungen nach Absatz 2 vor für Frequenzen, die:

a. der Armee zugewiesen sind und durch Verwaltungseinheiten des Eidgenössischen Departements für Verteidigung, Bevölkerungsschutz und Sport genutzt werden;

b. den Blaulichtorganisationen Polizei, Feuerwehr und Sanität zugewiesen sind und durch deren Einheiten genutzt werden;

c. den Partnerorganisationen des Verbundsystems Bevölkerungsschutz zugewiesen sind und durch Organisationen des Zivilschutzes genutzt werden.

Art. 22

Proposition de la commission

Al. 1-3, 5

Adhérer au projet du Conseil fédéral

Al. 4

Le Conseil fédéral ne prévoit pas de restrictions en vertu de l'alinéa 2 pour les fréquences

a. qui sont attribuées à l'armée et qui sont utilisées par des unités administratives du Département fédéral de la défense, de la protection de la population et des sports;

b. qui sont attribuées aux services d'urgence (police, sapeurs-pompiers, services sanitaires) et qui sont utilisées par leurs unités;

c. qui sont attribuées aux organisations partenaires du système coordonné de protection de la population et qui sont utilisées par des organisations de la protection civile.

Le président (de Buman Dominique, président): Le Conseil fédéral maintient sa position à l'alinéa 4.

Abstimmung

Abstimmung - Vote

Für den Antrag der Kommission ... 186 Stimmen

Für den Antrag des Bundesrates ... 4 Stimmen

(1 Enthaltung)

de Buman Dominique · P-M · Nationalrat · Freiburg · CVP-Fraktion

Art. 22a; 23 Abs. 1 Bst. a, 3, 4; 24; 24a; 24d; 24f Abs. 1; 25 Abs. 1bis, 3; 28; 28a-28e; 30; 30a

Antrag der Kommission

Zustimmung zum Entwurf des Bundesrates

Art. 22a; 23 al. 1 let. a, 3, 4; 24; 24a; 24d; 24f al. 1; 25 al. 1bis, 3; 28; 28a-28e; 30; 30a

Proposition de la commission

Adhérer au projet du Conseil fédéral

Angenommen - Adopté

Verfahrensbeitrag

Block 3 - Bloc 3

Artikel 31-64, Ziffern II und III, Anhang, unter anderem Mitbenutzung bestehender passiver Infrastruktur, Amateurfunk, unlautere Werbung, Kinder- und Jugendschutz, zeitversetztes Fernsehen

Articles 31-64, chiffres II et III, annexe, notamment co-utilisation de l'infrastructure passive existante, radiocommunication pour radioamateur, publicité déloyale, protection des enfants et des jeunes, télévision en différé

Le président (de Buman Dominique, président): Je vous informe qu'une proposition individuelle Nantermod a été déposée, qui concerne l'article 61a alinéa 2.

Hardegger Thomas · Mit-M · Nationalrat · Zürich · Sozialdemokratische Fraktion

Wenn ich heute ein Modem oder einen Router von einem Anbieter installieren lasse, sind möglicherweise mehrere Funktionen darauf: das wohnungseigene, persönliche WLAN, die Verbindung zum Fernsehen und eine Wi-Free-Funkion. Das WLAN kann ich selber ein- und ausschalten, aber das Wi-Free wird vom Anbieter gesteuert. Es kann sein, dass das Gerät bei ausgeschaltetem WLAN Tag und Nacht weiterstrahlt und so als Hotspot für die Umgebung genutzt wird. Ein Anbieter ohne eigene Mobilfunkantenne kann so ein eigenes Mobilfunknetz aufbauen, ohne dass der Abonnent oder die Abonnentin das beeinflussen kann - ausser er oder sie ist technisch sehr versiert und kümmert sich sehr aktiv darum, was mit dem Gerät eigentlich gemacht wird. Ich möchte, dass Anbieter explizit die Zustimmung der Nutzerinnen und Nutzer einholen müssen, wenn der Router als Wi-Free genutzt wird. Es geht hier um den Gesundheitsschutz, aber auch um die Besitzerrechte der Nutzerinnen und Nutzer.

Zum Antrag zu den Artikeln 36a bis 36c: Es ist doch ein volkswirtschaftlicher Unsinn, wenn bestehende passive Infrastrukturen, zum Beispiel Kanalisationen oder Schächte, nicht genutzt werden können, insbesondere wenn vielleicht sogar schon Leerrohre eingelegt wurden. Wir haben in Block 1 über die Investitionsbereitschaft diskutiert; dieser Antrag könnte einen Beitrag dazu leisten. Wenn die Investitionen günstiger werden, findet sich schneller ein Investor für den Netzausbau. Der Antrag wurde vom Bundesrat in die Vernehmlassung gegeben und wegen des Widerstands einiger kommunaler Werke wieder gestrichen. Aber wieso soll man günstige Möglichkeiten für den Infrastrukturausbau nicht nutzen dürfen? Neue Gräben in den Strassen aufzureissen ist immer der teuerste Teil des Ausbaus. Es ist unter unseren Strassen sehr viel Potenzial in Form von leeren Rohren und Schächten vorhanden, und gerade im ländlichen Raum würde das den Netzausbau beschleunigen.

Bei meinem Antrag zu Artikel 38 geht es darum, Hilfeleistungen für elektrosensible Personen zu ermöglichen. Die Fernmeldedienste erheben bereits eine Abgabe. Diese soll nun, neben ungedeckten Kosten der Grundversorgung, auch für Hilfeleistungen an elektrosensible Personen zur Verfügung stehen. Ich habe bei Block 1 bereits die Problematik der Auswirkungen nichtionisierender Strahlung beschrieben. Ein entsprechend einzurichtender Fonds könnte genutzt werden, um beispielsweise Betroffenen die Anpassung ihres Wohnumfeldes zu finanzieren oder um die strahlenden Leitungen abzuschirmen. Nach dem Verursacherprinzip müssten diejenigen, die mit ihren Leistungen Geld verdienen, damit aber andere in ihrer körperlichen Integrität beeinträchtigen, doch die Folgekosten übernehmen.

Noch eine Bemerkung zu den Artikeln 35a und 35b: Es geht um die Pflicht der Liegenschaftseigentümerinnen und -eigentümer, weitere Anschlüsse bis in die Wohnungen und Geschäftsräume zu dulden und bestehende Anlagen mitbenützen zu lassen. In der Kommission wurde von der Verwaltung ausgeführt, dass damit keine Pflicht zur Duldung von funkbasierten Anschlüssen bestehen soll. Es geht nur um Anschlüsse, die ermöglichen, dass die modernen Technologien in die Häuser gezogen werden können. Wenn eine Mobilfunkantenne ein bestimmtes Leistungsniveau überschreitet, braucht es dafür eine Baubewilligung; das kann mit den Artikeln 35a und 35b nicht ausgehebelt werden. Ich habe aufgrund dieser Erklärung darauf verzichtet, einen Antrag für einen expliziten Ausschluss des Mobilfunks zu stellen. Ich bitte Sie aber, die gestellten Minderheitsanträge zu unterstützen.

Verfahrensbeitrag

Le président (de Buman Dominique, président): La proposition de la minorité Fluri à l'article 37a est présentée par Monsieur Grossen.

Grossen Jürg · Mit-M · Nationalrat · Bern · Grünliberale Fraktion

Ich vertrete hier die Minderheit Fluri zum Thema Amateurfunk bei Artikel 37a. Die Amateurfunker haben hier einen neuen Artikel eingefordert und haben dafür auch eine grosse Mehrheit in der Kommission gefunden. Kantonale und kommunale Bauvorschriften sollen die Installationen von rechtlich konzessionierten Funkamateuren an ihren Wohnorten nicht grundsätzlich verbieten dürfen. Die für die Baubewilligung zuständigen Behörden sollen solche Antennen, wenn kein zwingender Hinderungsgrund besteht und verschiedene aufgeführte Bedingungen erfüllt sind, zwingend bewilligen müssen.

Sowohl der Anführer der Minderheit, Kollege Fluri, wie ich selbst haben zahlreiche Schreiben von besorgten Amateurfunkern erhalten. Dabei werden verschiedene Sachen vermischt. Ich kann Ihnen versichern, liebe Amateurfunker, auch die Minderheit hat durchaus Sympathien für die Radioamateure. Aber sie ist klar der Meinung, dass ein derartiger Artikel als Einzelfall die generell gültige planungs- und baurechtliche Kompetenzhierarchie durchbrechen würde. Eine Bestimmung, gemäss der die für die Baubewilligung zuständigen Behörden, welche in der Praxis die kommunalen Baubehörden sind, solche Antennen bewilligen müssen, wenn kein zwingender Hinderungsgrund besteht, ist erstens eine Verletzung der kommunalen Baurechtskompetenzen und zweitens unklar. Was sind denn zwingende Hinderungsgründe?

Ferner soll im Artikel festgeschrieben werden, dass derartige Antennen dann zu bewilligen sind, wenn ihre Höhe nicht mehr als 12 Meter ab Boden oder 6 Meter ab Dachfirst beträgt. Derartige Detailvorschriften gehören schlicht und einfach nicht in ein Bundesgesetz. Die Absicht einer bestimmten Gruppe von Leuten, einfach die Ausübung ihres Hobbys zu erleichtern, darf kein Grund sein, die allgemeingültige und föderalistische Kompetenzordnung zu unterlaufen.

Bei aller Sympathie für die Amateurfunker bitte ich Sie im Namen der Minderheit, diesen Artikel nicht ins Fernmeldegesetz aufzunehmen.

Ammann Thomas · Mit-M · Nationalrat · St. Gallen · CVP-Fraktion

Ich spreche im Namen der CVP-Fraktion. Ich kann es gleich vorwegnehmen: Die CVP-Fraktion wird in diesem Block, abgesehen von der Minderheit zu den Artikeln 36a bis 36c, die drei vorliegenden Minderheiten nicht unterstützen.

Ich komme zuerst zur Minderheit Hardegger zu Artikel 35c, zur Mitbenutzung von Hardware bei Kundinnen und Kunden durch Fernmeldeanbieter. Wir lehnen diesen Antrag klar ab, weil nach unserer Meinung diese Vorschrift übertrieben ist. Lieber Kollege, jeder Kunde weiss, dass das Signal unterbrochen ist, wenn er den Strom des Routers abstellt. Der Kunde hat nach unserer Meinung hier auch eine Selbstverantwortung. Es geht hier auch darum, eine Güterabwägung zwischen den privatrechtlichen Vereinbarungen und den öffentlich-rechtlichen Vorschriften zu machen. Letztlich akzeptiert der Kunde ja die allgemeinen Geschäftsbedingungen, die diese Funktionalität auch thematisieren. Es gibt nach unserer Beurteilung absolut keinen Anhaltspunkt, dass dies in der Praxis ein echtes Problem ist.

Ich komme jetzt zur Minderheit Hardegger zu den Artikeln 36a bis 36c, zur Mitbenutzung der bestehenden Infrastruktur. Wie ich bereits am Anfang meines Votums erwähnt habe, unterstützen wir diesen Antrag. Obwohl im Rahmen der Vernehmlassung ein breiter Widerstand gegen die verpflichtende Koordination und gemeinsame Nutzung von bestehender Infrastruktur eingebracht worden ist, will die CVP-Fraktion hier eine Bestimmung bei der Mitbenutzung bestehender passiver Infrastruktur hinsichtlich Anspruch, Information und Streitigkeiten. Ja, nach unserer Meinung besteht in den Städten ein guter Infrastrukturwettbewerb, aber die Schwäche und der Bedarf bestehen an der Peripherie, also in ländlichen Gebieten. Deshalb ersuchen wir Sie, diesen Minderheitsantrag zu unterstützen.

Ich komme zur Minderheit Fluri zu Artikel 37a, zum Amateurfunk. Wir stimmen auch hier der Kommissionsmehrheit zu, das heisst, dass die Bauvorschriften die Installation von Antennen von bundesrechtlich konzessionierten Funkamateuren an ihrem Wohnort grundsätzlich nicht verbieten dürfen. Es soll aber bei schutzwürdigen historischen Stätten eine strengere Bewilligungspflicht geben. Die Funkamateure sind darauf angewiesen, dass sie ihre Tätigkeit an ihrem Wohnort ausüben können. Dieser Artikel ist vielleicht deshalb zustande gekommen, weil es so etwas wie ein Antennen-Bashing gibt und viele Einsprecher eben nicht zwischen den Mobilfunkantennen und den Antennen der Funkamateure unterscheiden können. Wir sehen hier eine gewisse Vollzugshilfe, obwohl wir auch sehen, dass die Baurechtskompetenzen auf kommunaler Ebene liegen. Aber nicht jede Gemeinde hat jeden Tag mit solchen Gesuchen zu tun. Letztlich ist die Strahlenabsonderung so gering, dass eine Funkanlage problemlos in einer Wohnanlage stehen kann, ohne Schäden zu verursachen.

Zu Artikel 38 und zum Antrag der Minderheit Hardegger beim Thema Abgabe zur Finanzierung der Grundversorgung: Das Fernmeldegesetz ist der absolut falsche Ort für einen solchen Antrag. Dieser will nämlich die Errichtung eines Fonds für die Ausrichtung von Hilfeleistungen an Personen, die durch hochfrequente nichtionisierende Strahlung in ihrer gesundheitlichen, wirtschaftlichen und sozialen Entwicklung beeinträchtigt oder benachteiligt sind. Das hat unseres Erachtens per se nichts mit der Grundversorgung zu tun. Darum ist dieser Antrag hier am falschen Platz.

Wie bereits erwähnt, werden wir die drei Minderheitsanträge nicht unterstützen, ausser denjenigen zu den Artikeln 36a bis 36c.

Guhl Bernhard · Mit-M · Nationalrat · Aargau · Fraktion BD

Vorweg: In diesem Block wird die BDP-Fraktion mit der Mehrheit stimmen. Die Forderungen der Minderheit bei den Artikeln 35c und 36a bis 36c greifen ins Privatrecht ein.

Zu Artikel 35c: Jeder Kunde entscheidet frei, mit welchem Anbieter er einen Vertrag abschliesst, wie dieser Vertrag aussieht und welche Bedingungen dort festgelegt sind. Letztendlich hat der Konsument alles selbst in der Hand: Wenn der Kunde zum Beispiel nachts seinen Router abschaltet, dann ist er abgeschaltet. Die von Herrn Hardegger erwähnten Router strahlen nicht, wenn sie keinen Strom haben. Die Minderheit Hardegger verhindert auch innovative Entwicklungen.

Zu Artikel 36 zur Nutzung passiver Infrastruktur: Wenn Sie der Minderheit Hardegger folgen, wird jedes Elektrizitätswerk der Schweiz, welches Leerrohre hat, vor die Comcom, vor den Kadi gezogen - nur deswegen, weil es weitsichtig geplant hat. Es darf nicht sein, dass ein Elektrizitätswerk, wenn es Leerrohre für künftige Strom- oder Kommunikationskabel verlegt hat, sich dann jedes Mal noch rechtfertigen muss, wenn es diese nicht abgibt, weil es sie für den Eigenbedarf vorsieht. So, wie es der Antrag definiert, müsste es jedes Mal noch begründen, weshalb es diese Rohre nicht abgeben bzw. allenfalls vermieten oder verkaufen möchte. Das kann es einfach nicht sein. Wir haben hier ein Privatrecht. Es soll individuell vereinbart werden, es kann auch individuell vereinbart werden - es braucht da nicht das Damoklesschwert Comcom, das darüber hängt.

Beim Artikel zum Amateurfunk gibt es in unserer Fraktion Technikliebhaber, die der Mehrheit zustimmen, und solche, die nicht der Mehrheit zustimmen.

Zu Artikel 38: Der Schutz der Bevölkerung vor schädlichen und lästigen Einwirkungen obliegt dem Umweltschutzgesetz und wird in der Verordnung über den Schutz vor nichtionisierender Strahlung geregelt. Diese Abgabe hat im Fernmeldegesetz nichts zu suchen und ist auch viel zu schwammig definiert.

Noch kurz zum Einzelantrag Nantermod: Dass eine Ausnahme geschaffen wird, wenn die Parteien dies individuell vereinbaren, sehen wir als logisch an. Ich mache hier noch ein Geschenk an Frau Bundesrätin Leuthard: Wenn sie den Einzelantrag unterstützt, machen wir das auch; wenn sie es nicht macht, machen wir es nicht. (Heiterkeit)

Grossen Jürg · Mit-M · Nationalrat · Bern · Grünliberale Fraktion

In Block 3 geht es um die Mitbenutzung von Infrastruktur, um unlautere Werbung, um Kinder- und Jugendschutz sowie um zeitversetztes Fernsehen. Eine Minderheit will bei Artikel 35c die Zustimmung der Kundinnen und Kunden zur Mitbenutzung von Hardware durch Fernmeldeanbieter gesetzlich verankern. Das geht uns zu weit, wir unterstützen hier die Mehrheit.

Bei den Artikeln 36a, 36b und 36c unterstützen wir die Minderheit Hardegger, welche einen zusätzlichen Artikel für die Mitbenutzung bestehender passiver Infrastruktur wie Rohranlagen, Schächte usw. will. Die Mitbenutzung soll auf transparente und nichtdiskriminierende Weise sowie zu angemessenen Preisen gestattet werden, wenn die bestehenden Anlagen über ausreichende Kapazität verfügen und wenn es wirtschaftlich zumutbar und technisch vertretbar ist. Der Grund für unsere Unterstützung ist ein volkswirtschaftlicher. Es macht gerade in ländlichen Gebieten mit weiten Distanzen keinen Sinn, wenn mehrere Infrastrukturanbieter die Strasse aufreissen, um eigene Rohr- und Schachtanlagen zu bauen, wenn daneben noch genügend Kapazität vorhanden wäre.

Bei Artikel 37a geht es um den Amateurfunk. Hier unterstützen wir die Minderheit Fluri. Der gutgemeinte Antrag der Hobbyfunker, welcher in der Kommission eine Mehrheit gefunden hat, geht uns zu weit. Er stellt einen unangemessenen Eingriff in die föderalistische Kompetenzordnung dar. Bei aller Sympathie für die Hobbyfunker: Die Baureglemente auf diese Art von Bundesseite zu übersteuern ist sachlich falsch und unangemessen.

Bei Artikel 38 unterstützen wir die Mehrheit und lehnen den Antrag der Minderheit Hardegger ab.

Beim intensiv diskutierten Thema "Löschen statt Sperren" ist es uns in der Kommission gelungen, bei Artikel 46a einen zusätzlichen Absatz 1bis für Massnahmen zur Löschung von kinderpornografischen Inhalten und zur Koordination mit den internationalen Behörden einstimmig einzubringen. Damit ist zwar nicht, wie von einigen Organisationen verlangt, "Löschen statt Sperren", aber immerhin "Löschen und Sperren" im Gesetz verankert. Eine grundsätzliche Ablehnung von Netzsperren können und wollen wir Grünliberalen im Zusammenhang mit Kinderpornografie nicht vertreten.

Ein weiterer heiss diskutierter und letzter Punkt war das Thema des zeitversetzten Fernsehens und die damit verbundene Problematik der wegfallenden Werbeeinnahmen. Die von der Interessengemeinschaft Radio und Fernsehen verlangte Regulierung zur Signalintegrität haben wir in der vorgeschlagenen Form und in dieser Revision des Fernmeldegesetzes nicht unterstützt. Wir verstehen zwar das Problem und die wirtschaftliche Herausforderung für die Fernsehsender, aber der Wandel der Zeit macht neue Geschäftsmodelle auch hier erforderlich. Mit allen Mitteln die alte Welt erhalten zu wollen führt hier nicht zum Ziel. Werbeblöcke im althergebrachten Sinn haben wohl ohnehin keine Zukunft mehr. Wie bei den Printmedien tun auch die Fernsehsender, insbesondere die nicht gebührenfinanzierten, wohl gut daran, neue Möglichkeiten der Finanzierung zu suchen.

Gegen Artikel 61a RTVG unter der Änderung anderer Erlasse haben wir nichts einzuwenden. Dieser führt zu keinen Veränderungen gegenüber der heutigen Situation.

Den Einzelantrag Nantermod unterstützen wir im Sinne einer Präzisierung.

Hiltpold Hugues · Mit-M · Nationalrat · Genf · FDP-Liberale Fraktion

A l'article 35c, le groupe libéral-radical rejettera la proposition de la minorité Hardegger. Nous estimons que l'ajout de cet article 35c traitant de la co-utilisation d'équipements déjà installés n'est pas nécessaire. Cela reste du ressort du droit privé, et il appartient, dans le fond, à l'utilisateur d'éteindre son routeur la nuit s'il ne veut pas être importuné.

Aux articles 36a à 36c, le groupe libéral-radical rejettera la proposition de la minorité Hardegger. Tout comme à l'article 35c, nous considérons que l'ajout des articles relatifs à la co-utilisation de l'infrastructure passive n'est pas nécessaire. Cela pourrait même être désavantageux dans certaines communes lors de demandes d'utilisation de tubes laissés vides par les fournisseurs d'électricité, comme l'a très justement rappelé Monsieur Guhl.

A l'article 37a, le groupe libéral-radical soutiendra la proposition de la minorité Fluri, présentée par Monsieur Grossen. Nous n'avons fondamentalement rien contre le fond de cet article en faveur des radioamateurs, mais nous estimons qu'il n'a rien à faire dans cette loi. C'est une mesure d'aménagement du territoire et de police des constructions, qui est du ressort des cantons, ou des communes dans certains cantons.

A l'article 38, le groupe libéral-radical rejettera la proposition de la minorité Hardegger. Nous considérons qu'il est inutile d'ajouter à cet article sur la redevance un fonds destiné à venir en aide à des personnes ayant été importunées par le rayonnement non-ionisant à haute fréquence.

Enfin, à l'article 61a de la loi sur la radio et la télévision, le groupe libéral-radical rejettera la proposition Nantermod. Nous estimons que la formulation qui a été proposée par la commission est amplement suffisante.

Hadorn Philipp · Mit-M · Nationalrat · Solothurn · Sozialdemokratische Fraktion

Einer der Eckpfeiler in Block 3 ist die Regelung des Kinder- und Jugendschutzes. Zu diesem Thema liegen allerdings keinerlei Anträge vor. Unbestritten ist, dass der Kinder- und Jugendschutz im Netz von besonderer Bedeutung ist. Die Diskussionen um "Sperren und Löschen" oder "Sperren statt Löschen" zeigten auf, wie tricky dieses Thema ist und wie schwierig es möglicherweise für einen Provider ist, Notwendiges zu unternehmen und erst recht auch Massnahmen griffig durchzusetzen.

Mit den Bestimmungen in Artikel 46 sind Rahmenbedingungen gesetzt, welche dem Bundesrat einerseits explizit die Möglichkeit geben, weitere Vorschriften zum Schutz von Kindern und Jugendlichen vor den Gefahren der Fernmeldedienste zu erlassen. Andererseits erlauben sie dem Bundesrat, zwecks zeitnaher und weltweiter Entfernung von Informationen mit pornografischen Inhalten nach Artikel 197 Absätze 4 und 5 StGB zwischen Bakom, Bundesamt für Polizei, zuständigen Stellen im Kanton, von Dritten betriebenen Meldestellen sowie Behörden im Ausland zu koordinieren. Dies ist von ganz besonderer Bedeutung. Zu dramatisch sind teilweise Verstrickungen dieser Content-Anbieter mit Menschenhandel, Freiheitsberaubung, Missachtung persönlicher Rechte sowie Nötigung und Ausnützung von Notsituationen. Richtig und wichtig ist, dass dieses Thema im Bereich Kinder- und Jugendmedienschutz weiter reguliert wird, was beim BSV gegenwärtig in Vorbereitung sei.

Über vier Minderheitsanträge haben wir in diesem Block abzustimmen. In Artikel 35c verlangt die Minderheit Hardegger, dass die Mitbenutzung von Hardware bei Kundinnen und Kunden durch Fernmeldeanbieter nur mit Zustimmung der Vertragspartner erfolgen kann. Konkret geht es der Minderheit darum, dass Anbieter im Modem oder Router integrierte WLAN- bzw. Wi-Free-Anlagen dazu nutzen können, die im Fachjargon sogenannten funkbasierten Anschlüsse anzubieten. Diese installiert der Anbieter beim Kunden. Später sind diese möglicherweise bei einem ehemaligen Kunden installiert und werden vom Anbieter nun an Dritte vermietet. Der vorliegende Minderheitsantrag Hardegger verlangt, dass diese Verwendung nur mit Einwilligung der Vertragspartner geschehen darf. Immerhin gibt es dabei auch Strahlungsemissionen. Die SP-Fraktion unterstützt diesen Minderheitsantrag.

Zur Minderheit Hardegger zu den Artikeln 36a bis 36c: Die Mitbenutzung bestehender Infrastruktur soll dazu dienen, dass bei der Infrastruktur nicht Parallelsysteme aufgebaut werden müssen, bzw. zu verhindern, dass sich gewisse Anbieter einfach aus Abwehrgründen gegenüber Konkurrenzangeboten weigern, weitere Player die Passivinfrastruktur zu marktüblichen Konditionen mitbenutzen zu lassen; dies nur, falls dies technisch möglich ist. Die vorliegende Bestimmung kann durchwegs bewirken, dass Investitionen schlussendlich nicht doppelt getätigt werden und damit auch nicht zu Mehrkosten für die Konsumentinnen und Konsumenten führen.

Die Minderheit Fluri zu Artikel 37a verlangt, auf Sonderbestimmungen zu verzichten. Dabei geht es um die Amateurfunker. Die erfolgte Anhörung in der Kommission wie auch die Kontakte zu Funkamateuren aus den jeweiligen Regionen zeigten, dass dieses Hobby spannend und auch heute noch für viele Jugendliche attraktiv ist. Das gilt es zu würdigen, wie auch all die anderen Engagements von Vereinen aus Sport und Kultur, von Kirchen, Gewerkschaften und Verbänden, welche sich für sinnvolle Freizeitbeschäftigungen von Jugendlichen einsetzen. Das trifft meines Erachtens auch vorbehaltlos auf die Amateurfunker zu. Der vorliegende Artikel stipuliert allerdings für diese Gruppen gegenüber den bewilligungserteilenden Baubehörden der Gemeinden beinahe ein zwingendes Recht. Nur bei zwingenden Hinderungsgründen dürfte die Installation verweigert werden. Die Formulierung "kein zwingender Hinderungsgrund" erachten wir als unpräzis. Zudem ist das besonders für ein Parlament widersprüchlich, das in anderen Bereichen jeweils nur Kann-Formulierungen festschreiben will. Das ernstzunehmende Anliegen dieser durchwegs sympathischen Amateurfunker - die heute keinerlei sicherheitsrelevanten Aufgaben mehr wahrnehmen - gesetzlich derart zu regulieren und derart in die Autonomie von Gemeinden und Kantonen einzugreifen, das scheint der Mehrheit der SP-Fraktion weder verhältnismässig noch zweckmässig. Eine Mehrheit der SP-Fraktion unterstützt deshalb die Minderheit Fluri.

Noch kurz zu Artikel 38: Die Minderheit Hardegger verlangt, dass erhobene Abgaben nicht nur für Kosten der Grundversorgung und der Verwaltung des Finanzierungsmechanismus verwendet werden, sondern dass ein Fonds geäufnet wird, der für die Ausrichtung von Hilfeleistungen an Personen vorgesehen ist, die unter den Folgen von Strahlung leiden. Konkret sollen Hilfeleistungen an Personen erfolgen können, die durch hochfrequente nichtionisierende Strahlung in ihrer gesundheitlichen, wirtschaftlichen und sozialen Entwicklung beeinträchtigt sind oder benachteiligt werden. Das ist verhältnismässig und für Betroffene eine wichtige, wertschätzende und das Problem anerkennende Massnahme. Die SP-Fraktion unterstützt diese Minderheit.

Beim Einzelantrag Nantermod ist es, denke ich, richtig und würdig, wenn dieser zuerst in der Schwesterkommission beraten und dann schlussendlich hier beschlossen wird. Heute empfehlen wir den Antrag zur Ablehnung.

Quadri Lorenzo · Mit-M · Nationalrat · Tessin · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei

In questo blocco 3 si affrontano i temi relativi alla coutenza delle infrastrutture, dalle antenne per radioamatori alla concorrenza sleale, dalla protezione della gioventù alle trasmissioni in differita. Il gruppo UDC sostiene le proposte della maggioranza e vi invita a respingere le proposte di tutte le minoranze.

Die SVP-Fraktion unterstützt in Block 3 die Anträge der Mehrheit und lehnt die Anträge aller Minderheiten ab.

In dettaglio: All'articolo 35c nella proposta della minoranza Hardegger, il tema è la coutenza di apparecchiature informatiche. Questi apparecchi possono in certi casi essere utilizzati dal fornitore per erogare servizi ad altri utenti o per creare una rete di microantenne. La minoranza Hardegger chiede che per queste operazioni sia necessario l'assenso scritto del cliente. Il gruppo UDC propone di respingere la proposta perché da un lato è eccessivamente burocratica e dall'altro lato questa questione va regolata contrattualmente. Il modem si può spegnere - evitiamo di spegnere la responsabilità individuale.

Negli articoli 36a a 36c viene affrontato il tema della coutenza dell'infrastruttura passiva esistente, in particolare le canalizzazioni. Si tratta di definire in quali casi i proprietari che sono spesso enti pubblici sono tenuti a mettere a disposizione le loro infrastrutture agli operatori.

La minoranza Hardegger propone delle disposizioni che erano presenti nel progetto in consultazione che poi erano state tolte in seguito all'opposizione in particolare delle città svizzere. Il gruppo UDC propone di lasciarli fuori, anche per una questione sistematica. Gli articoli di cui stiamo parlando sono riferiti a temi legati alle infrastrutture. La pianificazione e la realizzazione delle infrastrutture è compito delle città e dei comuni e quindi non è proponibile che la Commissione della concorrenza si inserisca a questo livello. Mischiare i due livelli darebbe adito a complicazioni difficilmente prevedibili.

All'articolo 37a si entra nel campo delle antenne dei radioamatori. L'obbiettivo di questa nuova disposizione proposta dalla maggioranza della commissione, tra cui la delegazione UDC, è di non rendere la vita troppo difficile, leggi: impossibile, ai radioamatori. Non dimentichiamoci che i radioamatori possono fornire anche un servizio pubblico importante in caso di emergenza e questo in particolare nel caso in cui le altre reti come Internet venissero a cadere - gli impianti di radioamatori funzionano infatti con una semplice batteria di automobile. I radioamatori, per esercitare la loro attività, hanno bisogno di poter installare delle antenne sulle loro abitazioni. Queste antenne hanno emissioni minime e inoltre emettono solo nei brevi intervalli di tempo in cui la stazione trasmette. Le opposizioni sono soprattutto di natura paesaggistica o legate a diatribe di vicinato.

La nuova disposizione, accolta dalla maggioranza e contestata dalla minoranza Fluri, propone che le nuove norme edilizie cantonali e comunali non possono di principio vietare le antenne per radioamatori che dispongono di una concessione federale, a meno che si tratti di proteggere siti o beni culturali di interesse storico significativo. Con questo nuovo articolo si sostengono i radioamatori e la loro attività che da un lato serve a promuovere l'interesse scientifico e ingegneristico ma dall'altro lato in situazioni di emergenza può diventare di interesse pubblico fondamentale.

All'articolo 38 la minoranza propone di creare un fondo a sostegno delle persone elettrosensibili alimentandolo con contributi prelevati ai fornitori di servizi di telecomunicazione. Di fatto sarebbe una nuova tassa. Attualmente l'Ufficio federale delle comunicazioni potrebbe già prelevarla, ma questo non avviene.

Contro questa nuova tassa ci sono due obiezioni: primo la difficoltà di stabilire chi effettivamente è danneggiato e secondo la sistematica. L'articolo 38 è infatti destinato al finanziamento delle infrastrutture di base, mentre l'elettrosensibilità è un tema del tutto diverso.

Il gruppo UDC respinge anche questa minoranza. Va inoltre rilevato che i problemi di salute, se confermati, dipendono semmai delle radiazioni emesse dal telefonino che è tenuto costantemente vicino al corpo piuttosto che dalle antenne. La nostra legge federale sulla protezione dai pericoli delle radiazioni non ionizzanti e degli stimoli sonori prevede i limiti più rigorosi d'Europa.

Per quello che riguarda la proposta individuale Nantermod il gruppo UDC propone di respingere anche questa e di seguire tutte le proposte della maggioranza. Vi invita di fare altrettanto.

Töngi Michael · Mit-M · Nationalrat · Luzern · Grüne Fraktion

Wir unterstützen den Antrag der Minderheit Hardegger betreffend die Mitbenutzung von Hardware. Es wurde nun mehrmals gesagt, die Kundin oder der Kunde könne selber entscheiden, was sie oder er wolle und mit welchem Gerät sie oder er arbeite. Es geht hier aber auch um eine Frage der Transparenz: Wissen die Leute dann wirklich, was für einen Vertrag sie unterschreiben, welches Gerät sie haben und was das Gerät noch alles macht? In dem Sinne ist es ganz klar ein konsumentenschützerischer Ansatz, dass man sagt, dass der Konsument informiert sein und aktiv zustimmen müsse, wenn das Gerät - wovon man nicht zwingend ausgehen muss - auch noch andere Dienste erbringt. Das ist nicht mehr als richtig. Ansonsten besteht keine Transparenz, sodass der Konsument auch nicht entscheiden kann.

Wir unterstützen auch den Antrag der Minderheit Hardegger zur Mitbenutzung bestehender passiver Infrastrukturen. Hier geht es darum, den Wettbewerb tatsächlich zu fördern und gute Voraussetzungen für Investitionen zu schaffen. In diesem Sinne ist es wichtig, dass man bestehende Kanalisationen für andere Anbieter öffnet und andere Nutzungen ermöglicht, sofern die Kapazitäten dies zulassen. Wie schon gesagt worden ist, enthielt die Vernehmlassungsvorlage eine solche Bestimmung, die wieder herausgefallen ist. Wir meinen, dass es richtig ist, wenn sie ins Gesetz aufgenommen wird.

Auch wir haben grosses Verständnis für die Amateurfunker und ihre Anliegen. Und wir verstehen ihre Befürchtung, dass wegen der Handyantennen auch grössere Ängste wegen ihrer Antennen entstehen. Es ist, glaube ich, in diesem Rat unbestritten, dass dieses Hobby förderungswürdig ist und dass die Amateurfunker etwas Tolles machen, sodass man ihnen nicht Steine in den Weg legen möchte. Trotzdem bitten wir Sie, den Antrag der Minderheit Fluri zu unterstützen. Es ist so: Wenn eine Baute bewilligungsfähig ist, dann muss sie letztlich auch bewilligt werden. Es macht keinen Sinn, ins Fernmeldegesetz nochmals hineinzuschreiben, dass man sie dann wirklich bewilligen muss. Es wäre ja auch ein wenig seltsam, wenn man hier eine Einzellösung wählen würde. Dann müsste man auch in allen anderen Bereichen entsprechende Bestimmungen aufnehmen: Im Tierschutzgesetz wäre beispielsweise zu vermerken, dass man für Hasenställe eine Bewilligung erhalten muss. Oder es müsste für den Fall, dass jemand einen privaten Velounterstand erstellen will, ebenfalls eine entsprechende Bestimmung in einem Velobeschluss vorgesehen werden. Es kann ja nicht sein, dass wir nun überall nochmals betonen, dass man bewilligen soll, was ohnehin bewilligt werden muss. Das macht einfach keinen Sinn.

Wir möchten Sie weiter auch bitten, die Minderheit Hardegger betreffend eine Abgabe der Anbieter von Fernmeldediensten zur Alimentierung eines Fonds zu unterstützen, der Hilfeleistungen an elektrosensible Personen ausrichtet, die durch Strahlung beeinträchtigt und benachteiligt sind. Wir haben in diesem Bereich ein Problem. Es gibt verschiedene Kommunen und Organisationen, die Einzellösungen suchen, die Leute mit besonderen Bauten, mit Gebäuden unterstützen. Es gibt aber effektiv keine Finanzierung, um diesen Menschen zu helfen. Es wäre wichtig, wenn man mit einer Fondslösung dafür Mittel zur Verfügung hätte. Es ist aus unserer Sicht auch richtig, dass das mit diesem Gesetz geschieht, denn wir wollen einen Fonds, der von den Anbietern geäufnet wird. Deshalb muss das hier geregelt sein. Ob der Zwischentitel richtig ist, kann man dann nochmals anschauen. Wir möchten Sie wirklich bitten, diese Minderheit zu unterstützen.

Was den Einzelantrag Nantermod betrifft, sind wir auch gespannt, was die Frau Bundesrätin dazu sagt, und würden uns dann noch beeinflussen lassen.

Leuthard Doris · BR-F · Bundesrat · Aargau

In Block 3 geht es bei Artikel 35c um die Mitbenutzung von Hardware, um sogenannte Wi-Free-Netze. Solche gibt es schon seit Längerem im Ausland und auch bei uns. Dabei stellen die Kundinnen und Kunden den anderen ihre Modems zur Verfügung, sodass ein WLAN-Netz entsteht. Das ist eigentlich etwas Sinnvolles. Das betrifft die Privatautonomie; viele finden solche Möglichkeiten nützlich. Das grösste Netz betreibt UPC. Als man das 2014 lancierte, wurde darüber auch ausführlich informiert. Wir gehen daher generell davon aus, dass heute die Leute genügend aufgeklärt sind und dass kein Bedürfnis für einen staatlichen Eingriff besteht. Ich empfehle deshalb, den Antrag der Minderheit Hardegger abzulehnen.

Bei den Artikeln 36a bis 36c geht es um die Mitbenutzung passiver Infrastrukturen. Es handelt sich dabei um Kabelkanalisationen für Strom-, Gas- oder Wasserleitungen. Dies wäre für die Breitbanderschliessung gut. Die entsprechende Kapazität, die man noch sinnvoll nutzen könnte, ist in der Schweiz gross. Gerade in wenig besiedelten Gebieten könnten so relativ günstig leistungsfähige Telekomnetze errichtet werden. Es ist richtig, wie Herr Nationalrat Hardegger ausgeführt hat, dass der Bundesrat eine solche Bestimmung in der Vernehmlassungsvorlage vorgeschlagen hat. Es gab grossen Widerstand, vor allem vonseiten der Versorgungsunternehmen in den Bereichen Strom, Wasser und Gas. Die Bedenken, die aufgeworfen wurden, betrafen vor allem die technische Sicherheit und das gesetzliche Gleichbehandlungsgebot. Diese Bedenken teilt der Bundesrat nach wie vor nicht. Die vorgeschlagene Norm hat den Sicherheitsbedenken Rechnung getragen. Die Bevorzugung der Telekomnetze macht hier eben Sinn, weil es im volks- und betriebswirtschaftlichen Sinn ist, dass die Schweiz diese Netze schneller ausbauen kann.

Es ist ja auch nicht so, dass das gratis wäre, sondern die Mitbenutzung würde zu angemessenen Preisen erfolgen. Die Eigentümer würden also entschädigt, und zwar nicht kostenorientiert, wie bei der Zugangsregelung, sondern angemessen. Im Zeitpunkt der Vernehmlassung gab es viel Widerstand. Offensichtlich ist seither ein bisschen Zeit ins Land gegangen. Wir erachten diesen Vorschlag nach wie vor als taugliches Instrument und empfehlen deshalb, hier der Minderheit Hardegger zuzustimmen.

Zum Antennenbau: Da habe ich schon auch gestaunt, dass eine Mehrheit Ihrer Kommission eine Bestimmung vorschlägt, die den Amateurfunkern den grundsätzlichen Anspruch geben soll, Antennen zu bauen. Konkret soll das kantonale und kommunale Bau- und Planungsrecht den Bau von Antennen für den Amateurfunk nicht verbieten dürfen - stellen Sie sich das mal vor! Da kann man also Antennen in der Bauzone errichten. Sie dürfen zwar nicht höher als 12 Meter ab Boden respektive 6 Meter ab Dachfirst sein, sie müssen die Grenzwerte einhalten, aber trotzdem, man darf sie nicht verbieten.

Amateurfunken ist ein Hobby, und Sie wollen jetzt für diese Hobbyfunker so ins Bundesrecht eingreifen? Das ist schon problematisch. Also, die Hobbyfunker freuen sich selbstverständlich über diese Unterstützung. Aber der Amateurfunk hat auch in den Sicherheitskommunikationen von Bund und Kantonen keine signifikante Rolle mehr. Er ist deshalb wirklich eigentlich dem Hobbybereich zuzuschreiben. Ich bitte Sie deshalb, sich gut zu überlegen, ob Sie im Bundesrecht wirklich eine solche Bestimmung einführen wollen. Eben, es geht um den Bau von bis zu 12 Meter hohen Antennen. Grundsätzlich unbesehen von den Bauvorschriften, die in der Kompetenz der Kantone und Gemeinden liegen, soll das erlaubt sein.

Ich komme noch zum Bereich der Netzsperre und zur Frage der Signalintegrität beim zeitversetzten Fernsehen: Hier decken sich die Anträge der Kommission weitgehend mit denjenigen des Bundesrates. Bei der illegalen Pornografie im Internet möchte Ihre Kommission zusätzlich zum Entwurf des Bundesrates eine Koordinationspflicht der involvierten Behörden einführen, damit Inhalte nicht nur gesperrt, sondern eben auch möglichst schnell gelöscht werden können. Das ist sinnvoll; wir können uns dem anschliessen.

Bei der Signalintegrität hat Ihre Kommission Abstand von einer sehr weitgehenden Lösung genommen und ist wieder auf einen Entscheid zurückgekommen, wonach zeitversetztes Fernsehen nur noch mit Zustimmung der Programmveranstalter möglich gewesen wäre. Ihre Kommission hat sich nun entschlossen, eine Bestimmung aus der Vernehmlassungsvorlage zum Gesetz über elektronische Medien vorzuziehen und über diese Revision des Fernmeldegesetzes das RTVG zu ändern. Mit dieser Bestimmung soll verhindert werden, dass TV-Verbreiter die linear aufgezeichneten Programme ändern können, wenn sie sie zeitversetzt anbieten. Ich habe nichts gegen ein solches Vorgehen.

Der Einzelantrag Nantermod will Änderungen am Programmsignal mit Zustimmung des TV-Veranstalters als zulässig erklären. In unserer Interpretation geht das, solange auch beim geänderten, zeitversetzten Programmsignal die Bestimmungen des RTVG respektiert werden, z. B. die Werbeverbote. Man kann diesem Antrag zustimmen.

Die weiteren Anträge, etwa auf die Einrichtung eines Fonds für Hilfeleistungen an Menschen, die unter der Strahlung leiden, erachtet der Bundesrat nicht als zielführend, ebenso den Antrag, dass eine Informationspflicht eingeführt werden soll, wenn Hardwaregeräte der Kundschaft zum Aufbau von WLAN genutzt werden. Das habe ich schon ausgeführt.

Trede Aline · Mit-F · Nationalrat · Bern · Grüne Fraktion

Ich habe eine Frage zu Artikel 46a, "Kinder- und Jugendschutz". Sie haben jetzt gesagt, dass Sie mit dem Löschen von Informationen einverstanden sind. Beim Geldspielgesetz lautete das Versprechen, dass Netzsperren eine einmalige Ausnahme bleiben. Jetzt steht hier immer noch in Absatz 2: "Die Anbieterinnen von Fernmeldediensten unterdrücken ..." Können Sie mir sagen, was Sie genau unter Unterdrücken verstehen und ob es zumindest technisch gleich gehandhabt wird wie beim Geldspielgesetz?

Leuthard Doris · BR-F · Bundesrat · Aargau

Ich war bei der Detailberatung nicht dabei, aber aus meiner Sicht ist damit Löschen gemeint. Vielleicht können die Kommissionssprecher das noch präzisieren. Ich kann Ihnen hierzu keine Details technischer Natur liefern.

Fluri Kurt · Mit-M · Nationalrat · Solothurn · FDP-Liberale Fraktion

Wir bitten Sie auch hier, sich jeweils der Mehrheit anzuschliessen. Bei Artikel 35c schliessen wir uns der Meinung an, die von den meisten Fraktionssprechern geäussert worden ist, nämlich dass die Mitbenutzung von Hardware eine Frage der Selbstverantwortung ist und in den allgemeinen Geschäftsbedingungen geregelt ist. Zudem gibt es offenbar in der Praxis auch keine Konstellationen, aus denen ein Problem entstehen könnte. Mit 19 zu 5 Stimmen bittet Sie die Kommission, den Minderheitsantrag Hardegger abzulehnen.

Bei den Artikeln 36a bis 36c bittet Sie die Kommission mit 14 zu 9 Stimmen, die Minderheit Hardegger abzulehnen. In der Vernehmlassung ist dieser Vorschlag des Bundesrates sehr ungnädig entgegengenommen worden, weshalb der Bundesrat diese Bestimmung nicht weiterverfolgt hat. Er unterstützt aber jetzt die Minderheit Hardegger. Als Präsident des Schweizerischen Städteverbandes - um das hier offenzulegen - kann ich mit gutem Gewissen die Mehrheitsmeinung vertreten, die Minderheit Hardegger abzulehnen, weil in der Tat die vernünftigen Stadtbehörden wie die Tiefbaubehörden oder auch die Werke natürlich mit den Telekommunikationsanbietern Kontakt aufnehmen, um nicht Doppelspurigkeiten oder Leerläufe bei den Grabungsarbeiten zu provozieren. Im Gegenteil könnte eine weitsichtige Planung der kommunalen Behörden und Werke durch dieses Mitbenützungsrecht unterlaufen werden, was wiederum volkswirtschaftlich eher schädlich wäre. Die Mehrheit bittet Sie also, die Minderheit Hardegger abzulehnen.

Zu den Amateurfunkern: Als Anführer der Minderheit fällt es mir schwer, Argumente für die Mehrheit zu finden, ausser der Sympathie für die Amateurfunker. Aber ich kann nachvollziehen, dass man dies als Vollzugshilfe benützen kann, um dann auf kommunaler Ebene die Ansprüche des Amateurfunks umzusetzen, wobei allerdings doch darauf hinzuweisen ist, dass diese Bestimmung wesentlich präziser ist als eine blosse Vollzugshilfe. Die Minderheit macht vor allem auf die Kompetenzordnung bezüglich Bauvorschriften in der Schweiz aufmerksam, wo eben die kommunalen und kantonalen Bauvorschriften den eidgenössischen vorgehen. Aber die Kommission beantragt Ihnen mit 16 zu 7 Stimmen, Artikel 37a zu unterstützen.

Anschliessend bitten wir Sie mit 17 zu 5 Stimmen, bei Artikel 38 den Antrag der Minderheit abzulehnen, weil vor allem Buchstabe c nichts mit der Grundversorgung zu tun hat und auch die Formulierung sehr unklar ist. Was ist unter "beeinträchtigt und/oder benachteiligt werden" zu verstehen? Die Kombination "und/oder" ist gesetzestechnisch unüblich, und es ergäben sich im Fall einer Annahme mit Sicherheit schwierige juristische Fragen, die in diesem Zusammenhang zu lösen wären.

Die Frage von Kollegin Trede kann ich nicht beantworten. Kollege Bühler, ebenfalls Kommissionssprecher, hat gesucht; vielleicht kann er eine Antwort geben. Sonst müsste man das in der Schwesterkommission des Ständerates nochmals aufnehmen.

Zum Einzelantrag Nantermod können wir Ihnen keine Empfehlung abgeben, weil er der Kommission nicht vorlag. Wir können aber nochmals auf den Hintergrund von Artikel 61a RTVG hinweisen: Ursprünglich wollten wir die Signalintegrität mit einer zeitgleichen, unveränderten, vollständigen Übernahme von Sendungen ins Gesetz übernehmen. Wir sind dann in einer zweiten Diskussionsrunde darauf zurückgekommen und sehen nun diese Bestimmung im RTVG vor. Wir sind froh, dass sich auch die Frau Bundesrätin dieser Formulierung anschliessen kann.

Damit bitten wir Sie, überall der Mehrheit zu folgen. Zum Einzelantrag Nantermod können wir keine Empfehlung abgeben.

Bühler Manfred · Mit-M · Nationalrat · Bern · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei

Dans le bloc 3, nous sommes saisis de différentes propositions de minorité aux articles 35 à 38 et de la proposition Nantermod.

Tout d'abord, sur la proposition de la minorité Hardegger à l'article 35c, il s'agit d'une question d'information et de transparence par rapport à l'utilisation qui peut être faite de modems pour créer de nouveaux réseaux wi-fi, notamment, comme l'a expliqué Madame la conseillère fédérale Leuthard, par exemple pour les services d'UPC, anciennement Cablecom.

La majorité de la commission est d'avis qu'il s'agit d'un problème de droit privé, qui est déjà réglé dans les conditions générales d'utilisation des entreprises de télécommunication. Cette transparence existe, il suffit de lire les conditions générales; et si on ne veut pas que son modem soit utilisé pour créer ce genre de réseaux en parallèle de sa propre utilisation, il suffit de l'éteindre. Je crois que c'est une mesure simple et que chaque citoyenne et chaque citoyen de ce pays peut prendre ce genre de mesure simple. Nous ne voyons pas, du point de vue de la majorité, de nécessité d'une intervention étatique dans ce qui fonctionne aujourd'hui.

Pour les articles 36a à 36c, il y a également une proposition de la minorité Hardegger. Il s'agit de régler de manière extrêmement détaillée, relativement lourde, la co-utilisation de l'infrastructure passive existante pour les canalisations. Nous avons, dans la consultation, constaté une très grande résistance des différentes entreprises, notamment des entreprises électriques ou des fournisseurs de gaz, par exemple, qui ont vu un danger d'une intervention étatique excessive. Alors certes, l'objectif est louable: ne pas creuser trois ou quatre canalisations en parallèle si on peut mettre les câbles dans les mêmes canalisations, mais je crois que l'expérience montre que les communes sont en mesure de gérer cette coordination. Aucune commune n'a intérêt à voir trois chantiers se succéder lorsque trois fournisseurs veulent poser des câbles. Je crois que cette coordination fonctionne. Cela se passe aussi sur la base d'accords de droit privé, qui sont tout à fait adéquats.

Pour ce qui est de l'article 37a relatif à la radiocommunication pour radioamateur - qui a donné lieu à une discussion très intéressante -, le projet propose de faciliter l'implantation et la rénovation des antennes des radioamateurs. Il y a une espèce de crainte généralisée par rapport à toutes les antennes et tout ce qui concerne le rayonnement non-ionisant, et, dès lors, beaucoup de radioamateurs sont confrontés, lorsqu'ils veulent installer une antenne de ce type, à des oppositions à la chaîne. Parfois, aujourd'hui, des communes et des cantons sont tentés de mettre dans leur règlement des restrictions qui empêchent, de plus en plus souvent, de pratiquer ce hobby important. C'est certes un hobby, mais il peut avoir une importance - on l'a vu dans des zones de conflit ou de catastrophe - pour maintenir une possibilité de communication lorsque tous les réseaux - Internet, téléphonie mobile - ne fonctionnent plus. Les radioamateurs sont une solution de dernier recours qui peut encore être utile. En ce sens la majorité de la commission souhaite envoyer le signal qu'elle soutient les radioamateurs.

A l'article 38, la minorité demande la création d'un fonds pour les personnes électrosensibles. Ce sujet concerne avant tout la loi sur la protection de l'environnement et la législation sur les rayonnements non-ionisants. La majorité de la commission est d'avis que cela n'a pas sa place dans la loi sur les télécommunications.

Concernant la proposition Nantermod, qui n'a pas été discutée en commission, nous pourrions a priori nous y rallier dans la mesure où le Conseil fédéral a signalé qu'il était ouvert à la possibilité d'accords entre les rediffuseurs lorsqu'il s'agit de reprendre un signal de télévision.

Je résume: avec des résultats de 19 voix contre 5, de 14 voix contre 9, de 16 voix contre 7 et de 17 voix contre 5, la commission vous recommande de soutenir les propositions de la majorité.

En ce qui concerne la question qu'a soulevée Madame Trede: Da ging es um die Sperren. Die Frage war: Muss man das wie die Sperrung im Geldspielgesetz verstehen? Das ist so. Es geht darum, dass dann, wenn eine kinderpornografische Seite aufgedeckt wird, diese sofort gesperrt werden kann. Es war ja auch in der Diskussion beim Geldspielgesetz immer die Rede davon, dass man eben in diesem Bereich die Sperre bereits hat und jetzt eine neue Sperre im Geldspielgesetz einführt. In diesem Sinne ist es vergleichbar. Die zweite Etappe ist dann natürlich die Löschung, aber das ist eine Sache des Strafrechts.

de Buman Dominique · P-M · Nationalrat · Freiburg · CVP-Fraktion

Art. 31 Titel, Abs. 1, 2 Einleitung, Bst. b, 3bis; 32a; 33 Abs. 1, 3-6; 34 Abs. 1, 1ter, 2; 35a Abs. 1, 3, 4; 35b

Antrag der Kommission

Zustimmung zum Entwurf des Bundesrates

Art. 31 titre, al. 1, 2 introduction, let. b, 3bis; 32a; 33 al. 1, 3-6; 34 al. 1, 1ter, 2; 35a al. 1, 3, 4; 35b

Proposition de la commission

Adhérer au projet du Conseil fédéral

Angenommen - Adopté

Art. 35c

Antrag der Minderheit

(Hardegger, Aebischer Matthias, Hadorn, Maire Jacques-André)

Titel

Mitbenutzung von Hardware bei Kundinnen und Kunden durch Fernmeldeanbieter

Abs. 1

Eignen sich Hardwaregeräte bei Abonnentinnen und Abonnenten dazu, dass Fernmeldeanbieter mit ihnen Dienstleistungen weiteren Nutzerinnen und Nutzern zur Verfügung stellen können, bedarf es zur Aktivierung der entsprechenden Funktionen eine sorgfältige Aufklärung sowie eine ausdrückliche schriftliche Zustimmung der Vertragspartner.

Abs. 2

Dem Vertragspartner steht ein uneingeschränktes Widerrufsrecht zu.

Art. 35c

Proposition de la minorité

(Hardegger, Aebischer Matthias, Hadorn, Maire Jacques-André)

Titre

Co-utilisation par les fournisseurs de services de télécommunication d'équipements installés chez des clients

Al. 1

Si des équipements installés chez des abonnés peuvent être utilisés par les fournisseurs de services de télécommunication pour fournir des prestations à d'autres utilisateurs, les fonctions correspondantes seront activées uniquement lorsque le partenaire contractuel aura été informé en bonne et due forme et aura donné son autorisation expresse écrite.

Al. 2

Le partenaire contractuel dispose d'un droit de révocation illimité.

Abstimmung

Abstimmung - Vote

Für den Antrag der Minderheit ... 54 Stimmen

Dagegen ... 138 Stimmen

(0 Enthaltungen)

de Buman Dominique · P-M · Nationalrat · Freiburg · CVP-Fraktion

Art. 36a

Antrag der Minderheit

(Hardegger, Aebischer Matthias, Amherd, Ammann, Candinas, Grossen Jürg, Hadorn, Maire Jacques-André, Töngi)

Titel

Mitbenutzung bestehender passiver Infrastruktur: Anspruch

Abs. 1

Eignen sich bestehende Anlagen wie Kabelkanalisationen, Verteilerkästen, Mobilfunkmasten und andere Antennenanlagen als Grundlage für die Erstellung oder den Ausbau von Anlagen zur Erbringung von Fernmeldediensten, so müssen die Eigentümerinnen und Eigentümer die Mitbenutzung dieser Anlagen gestatten.

Abs. 2

Die Mitbenutzung ist auf transparente und nichtdiskriminierende Weise sowie zu angemessenen Preisen zu gestatten.

Abs. 3

Sie muss nur gewährt werden, wenn:

a. die bestehenden Anlagen über ausreichende Kapazitäten verfügen;

b. sie wirtschaftlich zumutbar und technisch vertretbar ist; und

c. keine anderen wichtigen Gründe für eine Verweigerung vorliegen.

Art. 36a

Proposition de la minorité

(Hardegger, Aebischer Matthias, Amherd, Ammann, Candinas, Grossen Jürg, Hadorn, Maire Jacques-André, Töngi)

Titre

Co-utilisation de l'infrastructure passive existante: droit (nouveau)

Al. 1

Lorsque des installations existantes, par exemple des canalisations de câbles, des répartiteurs de quartier, des mâts d'antennes de téléphonie mobile ou d'autres installations d'antennes, se prêtent à la mise en place ou à l'extension d'installations servant à la fourniture de services de télécommunication, les propriétaires sont tenus de permettre la co-utilisation de ces installations.

Al. 2

La co-utilisation doit être offerte de manière transparente et non discriminatoire, et à des prix équitables.

Al. 3

Elle ne doit être garantie que si:

a. les installations existantes ont une capacité suffisante;

b. cela est économiquement exigible et techniquement envisageable; et

c. aucun autre motif important de refus ne s'y oppose.

Art. 36b

Antrag der Minderheit

(Hardegger, Aebischer Matthias, Amherd, Ammann, Candinas, Grossen Jürg, Hadorn, Maire Jacques-André, Töngi)

Titel

Mitbenutzung bestehender passiver Infrastruktur: Informationen

Abs. 1

Die Eigentümerinnen und Eigentümer müssen auf Anfrage den Anbieterinnen von Fernmeldediensten, die um Mitbenutzung nachsuchen, sowie der Comcom Informationen über Standorte und Verlauf der Anlagen sowie über freie Kapazitäten zur Verfügung stellen.

Abs. 2

Der Bundesrat legt fest, unter welchen Voraussetzungen die Informationspflicht eingeschränkt werden kann.

Art. 36b

Proposition de la minorité

(Hardegger, Aebischer Matthias, Amherd, Ammann, Candinas, Grossen Jürg, Hadorn, Maire Jacques-André, Töngi)

Titre

Co-utilisation de l'infrastructure passive existante: informations

Al. 1

Les propriétaires doivent, sur demande, remettre aux fournisseurs de services de télécommunication qui requièrent la co-utilisation ainsi qu'à la Comcom des informations sur l'emplacement et le tracé des installations ainsi que sur les capacités disponibles.

Al. 2

Le Conseil fédéral détermine à quelles conditions l'obligation d'informer peut être restreinte.

Art. 36c

Antrag der Minderheit

(Hardegger, Aebischer Matthias, Amherd, Ammann, Candinas, Grossen Jürg, Hadorn, Maire Jacques-André, Töngi)

Titel

Mitbenutzung bestehender passiver Infrastruktur: Streitigkeiten

Abs. 1

Im Falle von Streitigkeiten über die Mitbenutzung gelten die Artikel 11a und 11b sinngemäss.

Abs. 2

Die Comcom berücksichtigt bei ihrem Entscheid insbesondere die branchenüblichen Bedingungen.

Abs. 3

Das Bakom konsultiert bei Bedarf die Eidgenössische Elektrizitätskommission.

Art. 36c

Proposition de la minorité

(Hardegger, Aebischer Matthias, Amherd, Ammann, Candinas, Grossen Jürg, Hadorn, Maire Jacques-André, Töngi)

Titre

Co-utilisation de l'infrastructure passive existante: litiges

Al. 1

Les articles 11a et 11b sont applicables par analogie aux litiges portant sur la co-utilisation.

Al. 2

Dans sa décision, la Comcom tient compte notamment des conditions usuelles de la branche.

Al. 3

Si nécessaire, l'OFCOM consulte la Commission fédérale de l'électricité.

Abstimmung

Abstimmung - Vote

Für den Antrag der Minderheit ... 86 Stimmen

Dagegen ... 101 Stimmen

(6 Enthaltungen)

de Buman Dominique · P-M · Nationalrat · Freiburg · CVP-Fraktion

Art. 37a

Antrag der Mehrheit

Titel

Amateurfunk

Abs. 1

Kantonale und kommunale Bauvorschriften dürfen die Installation von Antennen von bundesrechtlich konzessionierten Funkamateuren an ihrem Wohnort nicht grundsätzlich verbieten. Die für die Baubewilligung zuständigen Behörden bewilligen solche Antennen, wenn kein zwingender Hinderungsgrund besteht und wenn folgende Bedingungen erfüllt sind:

a. der Gesuchsteller ist Inhaber einer gültigen, vom Bakom ausgestellten Amateurfunkkonzession;

b. die Antenne wird in einer Bauzone oder in Zusammenhang mit einem bestehenden Gebäude errichtet;

c. die Immissionsgrenzwerte werden jederzeit eingehalten; und

d. die Höhe der Antenne beträgt nicht mehr als 12 Meter ab Boden oder 6 Meter ab Dachfirst.

Abs. 2

In allen anderen Fällen gelten die kantonalen oder kommunalen Bauvorschriften.

Abs. 3

Der Schutz bedeutender historischer Stätten kann als zwingender Hinderungsgrund gelten und strengere Bewilligungskriterien rechtfertigen.

Abs. 4

Der Unterhalt einer Antenne oder der Ersatz einer Antenne durch eine solche vergleichbarer Grösse ist nicht bewilligungspflichtig.

Antrag der Minderheit

(Fluri, Aebischer Matthias, Borloz, Grossen Jürg, Hadorn, Hardegger, Töngi)

Streichen

Art. 37a

Proposition de la majorité

Titre

Radiocommunication pour radioamateur

Al. 1

Les règlements cantonaux et communaux en matière de constructions ne peuvent en principe pas interdire aux radioamateurs disposant d'une concession fédérale l'installation d'antennes à leur domicile. Les autorités chargées de délivrer les permis de construire autorisent l'installation de telles antennes lorsque aucun motif contraignant ne s'y oppose et que les conditions suivantes sont remplies:

a. le requérant est titulaire d'une concession valide de radioamateur, délivrée par l'OFCOM;

b. l'installation est réalisée en zone à bâtir ou dans le contexte d'un bâtiment existant;

c. les limites d'immissions sont respectées à tout moment; et

d. la hauteur de l'antenne n'excède pas 12 mètres à compter du sol ou 6 mètres à compter du faîte du toit.

Al. 2

Dans tous les autres cas, les règlements cantonaux ou communaux en matière de constructions s'appliquent.

Al. 3

La protection d'un site d'importance historique peut être considérée comme un motif contraignant et justifier des critères d'autorisation plus restrictifs.

Al. 4

L'entretien d'une antenne ou son remplacement par une antenne de taille comparable n'est pas soumis à autorisation.

Proposition de la minorité

(Fluri, Aebischer Matthias, Borloz, Grossen Jürg, Hadorn, Hardegger, Töngi)

Biffer

Abstimmung

Abstimmung - Vote

Für den Antrag der Minderheit ... 101 Stimmen

Für den Antrag der Mehrheit ... 90 Stimmen

(2 Enthaltungen)

de Buman Dominique · P-M · Nationalrat · Freiburg · CVP-Fraktion

Art. 38

Antrag der Minderheit

(Hardegger, Aebischer Matthias, Hadorn, Maire Jacques-André, Töngi)

Titel

Abgabe zur Finanzierung der Grundversorgung und allfälliger Schäden

Abs. 1

Das Bakom erhebt bei den Anbieterinnen von Fernmeldediensten eine Abgabe. Deren Ertrag wird ausschliesslich verwendet zur Finanzierung:

a. der ungedeckten Kosten der Grundversorgung nach Artikel 16;

b. der Kosten für die Verwaltung des Finanzierungsmechanismus; und

c. eines substanziellen Fonds für die Ausrichtung von Hilfeleistungen an Personen, die durch hochfrequente nichtionisierende Strahlung in ihrer gesundheitlichen, wirtschaftlichen und sozialen Entwicklung beeinträchtigt und/oder benachteiligt werden.

Art. 38

Proposition de la minorité

(Hardegger, Aebischer Matthias, Hadorn, Maire Jacques-André, Töngi)

Titre

Redevance destinée au financement du service universel et d'éventuels dommages

Al. 1

L'OFCOM perçoit auprès des fournisseurs de services de télécommunication une redevance dont le produit sert exclusivement au financement:

a. des frais non couverts du service universel au sens de l'article 16;

b. des frais imputables à la gestion du mécanisme de financement; et

c. d'un fonds substantiel destiné à verser des aides à des personnes qui, sur le plan de la santé ou dans leur développement économique et social, subissent des restrictions et/ou sont désavantagées en raison du rayonnement non-ionisant à haute fréquence.

Abstimmung

Abstimmung - Vote

Für den Antrag der Minderheit ... 57 Stimmen

Dagegen ... 136 Stimmen

(1 Enthaltung)

de Buman Dominique · P-M · Nationalrat · Freiburg · CVP-Fraktion

Art. 39 Abs. 5 Bst. c, d; 39a; 40 Abs. 1 Bst. a, b, d; 41; Gliederungstitel vor Art. 43

Antrag der Kommission

Zustimmung zum Entwurf des Bundesrates

Art. 39 al. 5 let. c, d; 39a; 40 al. 1 let. a, b, d; 41; titre précédant l'art. 43

Proposition de la commission

Adhérer au projet du Conseil fédéral

Angenommen - Adopté

Art. 45a

Antrag der Kommission

Titel

Zustimmung zum Entwurf des Bundesrates

Abs. 1

... Wettbewerb unter Wahrung ihrer Pflichten der Grundversorgung und Interoperabilität.

Art. 45a

Proposition de la commission

Titre

Adhérer au projet du Conseil fédéral

Al. 1

... concurrence déloyale tout en respectant leurs obligations en matière de service universel et d'interopérabilité.

Angenommen - Adopté

Art. 46a

Antrag der Kommission

Abs. 1, 2

Zustimmung zum Entwurf des Bundesrates

Abs. 1bis

Zwecks zeitnaher und weltweiter Entfernung von Informationen mit pornografischem Inhalt nach Artikel 197 Absätze 4 und 5 des Strafgesetzbuchs koordinieren das Bakom, das Bundesamt für Polizei und die zuständigen Stellen in den Kantonen geeignete Massnahmen. Dazu können von dritten betriebene Meldestellen sowie Behörden im Ausland beigezogen und unterstützt werden. Der Bundesrat regelt die Einzelheiten.

Art. 46a

Proposition de la commission

Al. 1, 2

Adhérer au projet du Conseil fédéral

Al. 1bis

L'OFCOM, l'Office fédéral de la police et les services compétents des cantons coordonnent les mesures qui s'imposent pour supprimer rapidement et à l'échelon international les informations à caractère pornographique au sens de l'article 197 alinéas 4 et 5 du Code pénal. A cette fin, ils peuvent faire appel à des instances d'alerte gérées par des tiers ainsi qu'à des autorités à l'étranger ou aider ces instances et ces autorités. Le Conseil fédéral règle les modalités.

Angenommen - Adopté

Verfahrensbeitrag

Art. 47

Antrag der Kommission

Titel

Sicherheitskommunikation

Abs. 1

... Fernmeldediensten zu erbringen haben, damit Armee, Zivilschutz, Grenzwachtkorps, Polizei, Feuerwehr, Schutz- und Rettungsdienste sowie zivile Führungsstäbe in allen Lagen ihre Aufgaben erfüllen können.

Abs. 2

Er kann die Anbieterinnen in Hinblick auf und in besonderen und ausserordentlichen Lagen verpflichten, Räumlichkeiten und Anlagen ...

Abs. 3-5

Zustimmung zum Entwurf des Bundesrates

Art. 47

Proposition de la commission

Titre

Prestations de sécurité

Al. 1

... doivent assurer afin que l'armée, la protection civile, le Corps des gardes-frontière, la police, les services du feu, les services de protection et de sauvetage et les états-majors civils de conduite puissent remplir leurs tâches en toute situation.

Al. 2

En vue de et lors de situations particulières et extraordinaires, il peut obliger les fournisseurs à mettre à disposition ...

Al. 3-5

Adhérer au projet du Conseil fédéral

Angenommen - Adopté

Art. 48 Abs. 1; 48a; 52 Abs. 1 Bst. a-d; 58 Abs. 2 Einleitung, Bst. e; 59 Abs. 1, 2; 64 Titel, Abs. 3-6; Ziff. II, III

Antrag der Kommission

Zustimmung zum Entwurf des Bundesrates

Art. 48 al. 1; 48a; 52 al. 1 let. a-d; 58 al. 2 introduction, let. e; 59 al. 1, 2; 64 titre, al. 3-6; ch. II, III

Proposition de la commission

Adhérer au projet du Conseil fédéral

Angenommen - Adopté

Verfahrensbeitrag

Änderung anderer Erlasse

Modification d'autres actes

Ziff. 1-5, 6 Art. 45 Abs. 4

Antrag der Kommission

Zustimmung zum Entwurf des Bundesrates

Ch. 1-5, 6 art. 45 al. 4

Proposition de la commission

Adhérer au projet du Conseil fédéral

Angenommen - Adopté

Ziff. 6 Art. 61a

Antrag der Kommission

Titel

Zeitversetztes Fernsehen

Abs. 1

Als zeitversetztes Fernsehen gilt das von einer Fernmeldedienstanbieterin verbreitete und aufgezeichnete Fernsehprogramm eines Programmveranstalters, welches die Fernmeldedienstanbieterin unter Wahrung der urheberrechtlichen Bestimmungen für ihre Endkundinnen und Endkunden während einer beschränkten Zeitspanne integral zum Abruf bereithält.

Abs. 2

Fernmeldedienstanbieterinnen, die zeitversetztes Fernsehen anbieten, dürfen keine Änderungen an den von ihnen aufgezeichneten und verbreiteten linearen schweizerischen Fernsehprogrammen vornehmen.

Abs. 3

Der Bundesrat kann zur Gewährleistung des Jugendschutzes Bestimmungen zur Zugänglichmachung von schweizerischen Fernsehprogrammen im Rahmen des zeitversetzten Fernsehens erlassen. Er berücksichtigt dabei in der Schweiz anerkannte Altersklassifizierungssysteme.

Antrag Nantermod

Abs. 2

Soweit von den Parteien nichts anderes vereinbart wurde, dürfen Fernmeldedienstanbieterinnen ...

Verfahrensbeitrag

Ch. 6 art. 61a

Proposition de la commission

Titre

Transmission inchangée de programmes de télévision

Al. 1

Est considéré comme télévision en différé un programme diffusé et enregistré de manière linéaire par un fournisseur de services de télécommunication que celui-ci met intégralement à la disposition de ses clients finaux sur demande et pour une période donnée, dans le respect des dispositions relatives au droit d'auteur.

Al. 2

Les fournisseurs de services de télécommunication qui proposent la télévision en différé ne peuvent apporter aucune modification aux programmes linéaires suisses qu'ils enregistrent et diffusent.

Al. 3

Afin d'assurer la protection de la jeunesse, le Conseil fédéral peut édicter des prescriptions sur la mise à disposition des programmes suisses de télévision en différé. Pour ce faire, il tient compte des systèmes de classification d'âge reconnus en Suisse.

Proposition Nantermod

Al. 2

Sauf accord contraire entre les parties, les fournisseurs de services de télécommunication ...

Développement par écrit

En toute circonstance, il doit être permis aux parties en cause (fournisseurs de service et producteurs de contenu) de prévoir un autre régime, sur une base volontaire et contractuelle.

Abstimmung

Abstimmung - Vote

Für den Antrag der Kommission ... 157 Stimmen

Für den Antrag Nantermod ... 36 Stimmen

(1 Enthaltung)

de Buman Dominique · P-M · Nationalrat · Freiburg · CVP-Fraktion

Ziff. 7

Antrag der Kommission

Titel

7. Bundesgesetz vom 29. September 2017 über Geldspiele

Art. 88 Abs. 2

Sie setzen die im Sinne von Artikel 4 des Fernmeldegesetzes vom 30. April 1997 registrierten Fernmeldedienstanbieterinnen mittels eines einfachen und gesicherten Verfahrens über die Sperrlisten in Kenntnis.

Ch. 7

Proposition de la commission

Titre

7. Loi fédérale du 29 septembre 2017 sur les jeux d'argent

Art. 88 al. 2

Elles communiquent ces listes par un moyen simple et sécurisé aux fournisseurs de services de télécommunication enregistrés au sens de l'article 4 de la loi du 30 avril 1997 sur les télécommunications.

Angenommen - Adopté

Abstimmung

Gesamtabstimmung - Vote sur l'ensemble

Für Annahme des Entwurfes ... 192 Stimmen

Dagegen ... 1 Stimme

(1 Enthaltung)

de Buman Dominique · P-M · Nationalrat · Freiburg · CVP-Fraktion

Abschreibung - Classement

Antrag des Bundesrates

Abschreiben der parlamentarischen Vorstösse

gemäss Brief an die eidgenössischen Räte

Proposition du Conseil fédéral

Classer les interventions parlementaires

selon lettre aux Chambres fédérales

Angenommen - Adopté

Le président (de Buman Dominique, président): Nous prenons congé de Madame la conseillère fédérale Leuthard en lui remettant un peu d'énergie renouvelable. (Le président remet un cadeau à Madame la conseillère fédérale Leuthard)