00.072
Berufsbildungsgesetz
Cottier Anton · P-M · Ständerat · Freiburg · Christlichdemokratische Fraktion
Bundesgesetz über die Berufsbildung
Loi fédérale sur la formation professionnelle
Le président (Cottier Anton, président): Je me réjouis de retrouver en notre collègue M. Bieri un rapporteur plein de vigueur et en bonne forme parmi nous.
Art. 52a
Antrag der Kommission
Abs. 1
Zustimmung zum Beschluss des Nationalrates
Abs. 2
Streichen
Art. 52a
Proposition de la commission
Al. 1
Adhérer à la décision du Conseil national
Al. 2
Biffer
Bieri Peter · Ständerat · Zug · Christlichdemokratische Fraktion
Ich möchte mich für mein gestriges Malaise entschuldigen. Es waren wahrscheinlich die Hitze und die Nervosität, die dazu geführt haben, dass ich kurz ausgefallen bin. Ich möchte der Vizepräsidentin der WBK ganz herzlich danken. Sie hat die Arbeit übernommen und mich, wie ich gehört habe, bestens ersetzt. Ganz herzlichen Dank, Frau Langenberger.
Zu Artikel 52a Absatz 2: Hier geht es um die Berufsberatung. Wir sind der Ansicht, dass dieser Absatz gestrichen werden kann, weil er ein rein operatives Thema anspricht, das erstens nicht in einem Rahmengesetz geregelt werden muss und zweitens ohnehin in der Ausführungskompetenz der Kantone liegt.
Cottier Anton · P-M · Ständerat · Freiburg · Christlichdemokratische Fraktion
Angenommen - Adopté
Art. 52b
Antrag der Kommission
Zustimmung zum Beschluss des Nationalrates
Proposition de la commission
Adhérer à la décision du Conseil national
Angenommen - Adopté
Art. 52c
Antrag der Kommission
Abs. 1
Mehrheit
Die Kantone sorgen für eine Berufs-, Studien- und Laufbahnberatung. (Rest des Absatzes streichen)
Minderheit
(David, Berger, Gentil, Langenberger, Plattner)
Die Kantone sorgen für eine Berufs-, Studien- und Laufbahnberatung. Das Grundangebot ist unentgeltlich.
Abs. 2
Streichen
Art. 52c
Proposition de la commission
Al. 1
Majorité
Les cantons veillent à offrir un service d'orientation professionnelle, universitaire et de carrière. (Biffer le reste de l'alinéa)
Minorité
(David, Berger, Gentil, Langenberger, Plattner)
Les cantons veillent à offrir un service d'orientation professionnelle, universitaire et de carrière. L'offre de base est gratuite.
Al. 2
Biffer
Bieri Peter · Ständerat · Zug · Christlichdemokratische Fraktion
Die Mehrheit Ihrer Kommission ist der Ansicht, dass wir den Kantonen in einem Bereich, für den sie selber zuständig sind und den sie auch selbst finanzieren, keine Vorschriften machen sollten. Aus diesem Grund beantragen wir Ihnen, das Adjektiv "umfassend" zu streichen. Der Begriff "umfassend" könnte so interpretiert werden, dass man sich jede mögliche Art der Beratung vorstellt, auch wenn diese weit über die eigentliche Berufsberatung hinausgeht. Wir sollten den Kantonen auch nicht vorschreiben, dass die Berufsberatung in jedem Fall unentgeltlich sein soll, kann es doch durchaus Fälle geben, bei denen eine massvolle Rechnungsstellung sinnvoll und adäquat ist. Wir denken an Fälle der Weiterbildung oder der Laufbahnberatung bei Erwachsenen, die keine wirtschaftlichen Problemfälle darstellen und denen Leistungen berechnet werden können.
Auch bei Absatz 2 beantragt Ihnen die Kommission, auf die Detailregelung, die übrigens weit über die Berufsbildung hinausgeht, zu verzichten. Einmal mehr sei an die Verantwortung der Kantone erinnert, die, wie es ein Kollege und früherer Erziehungsdirektor in der Kommission trefflich sagte, nicht auch noch hier bevormundet werden müssen.
David Eugen · Ständerat · St. Gallen · Christlichdemokratische Fraktion
Zunächst muss ich darauf hinweisen, dass sich der Minderheitsantrag auf den Satz zwei bezieht, der gemäss Mehrheit gestrichen werden soll und der lautet: "Das Grundangebot ist unentgeltlich." Hingegen bezieht er sich nicht auf die Korrektur auf der korrigierten Fahne, die in der ursprünglichen Fahne nicht enthalten war, wonach das Wort "umfassende" wegfällt. Ich bitte Sie, den Minderheitsantrag so zu verstehen, dass Satz zwei von Artikel 52c Absatz 1 in der nationalrätlichen Fassung gemeint ist.
Sie haben gestern beschlossen, dass der Berufsschulunterricht unentgeltlich sein soll. Das steht jetzt im Gesetz, in Artikel 14e Absatz 2. Der Bundesrat hatte die Unentgeltlichkeit des Berufsschulunterrichtes vorgeschlagen, und so ist es beschlossen worden.
Die Minderheit ist der Meinung, dass die Berufsberatung im Grundangebot - und damit ist insbesondere die erste Berufswahl gemeint, das heisst die Berufswahl des Lehrlings, die letztendlich vorgibt, welche Berufsschule er besucht - unentgeltlich sein soll, weil sie ein wesentliches Element der Berufsbildung ist. Es macht nicht viel Sinn, den Berufsschulunterricht für unentgeltlich zu erklären, wenn man für den ersten Schritt zu diesem Unterricht, für die Entscheidung, welche Berufsschule man besuchen bzw. welche Berufswahl man treffen will, die Entgeltlichkeit vorsieht.
Mit anderen Worten: Die Minderheit betrachtet dieses Grundangebot für den Zutritt zur Berufsschule als notwendigen Teil der Berufsbildung, wie das übrigens im Gesetz auch konzipiert ist. Sie ist daher der Ansicht, dass dieses Grundangebot gleich behandelt werden soll wie der Berufsschulunterricht, der, wie gesagt, unentgeltlich ist.
Man muss sich auch klar sein, dass die grössten Fehlinvestitionen natürlich dann entstehen, wenn Lehrlinge beim Start des Berufsschulunterrichtes in die falsche Richtung gehen. Daher ist es auch durchaus im Interesse der Öffentlichkeit, die ja grosse Mittel in die Berufsschulen steckt, dass am Anfang die richtige Wahl getroffen wird. Auch aus dieser Sicht betrachtet es die Minderheit als falsch, wenn man vom Konzept der Unentgeltlichkeit dieses Grundangebotes abweicht.
Ich ersuche Sie daher, der Minderheit zu folgen.
Lauri Hans · Ständerat · Bern · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei
Ich möchte nach der Einführung vonseiten des Kommissionspräsidenten noch zwei Argumente nachschieben:
1. Man muss die Formulierung des Nationalrates im Zusammenhang mit Artikel 54 Absatz 2 Ziffer 10 sehen. In der Fassung des Nationalrates hat die Berufs-, Studien- und Laufbahnberatung Anteil an den Pauschalbeiträgen des Bundes, und die Kommissionsmehrheit beantragt Ihnen die Streichung dieser Ziffer 10. Damit ist gesagt, dass die Kantone für die Finanzierung vollständig selbst verantwortlich sind. Damit sind wir in der Kommission zum heute bereits bestehenden Zustand zurückgekehrt. Die Kantone bezahlen heute die Berufsberatung selbst. Es geht um einen ganz massgeblichen Betrag in der Grössenordnung von 100 Millionen Franken - das haben wir gestern von Frau Langenberger gehört -, und es gibt keine Anzeichen, dass die heutige Regelung im Zuständigkeitsbereich der Kantone zu irgendwelchen Unzulänglichkeiten geführt hätte. Niemand weiss etwas davon.
2. Ich bin der Auffassung, dass das, was Kollege David über das Interesse der Kantone an der Berufsberatung gesagt hat, selbstverständlich richtig ist. Aber ich traue es den Kantonen, d. h. ihren Regierungen und Parlamenten, zu, dieses Interesse selbst richtig zum Ausdruck zu bringen und eine gute Beratung zu vernünftigen Konditionen anzubieten.
Couchepin Pascal · BR-M · Bundesrat · Wallis
Je me rallie à la proposition de la majorité.
Cottier Anton · P-M · Ständerat · Freiburg · Christlichdemokratische Fraktion
Abs. 1 - Al. 1
Abstimmung - Vote
Für den Antrag der Mehrheit .... 24 Stimmen
Für den Antrag der Minderheit .... 11 Stimmen
Abs. 2 - Al. 2
Angenommen - Adopté
Bieri Peter · Ständerat · Zug · Christlichdemokratische Fraktion
Beim 7. Kapitel handelt es sich um eines der allerwichtigsten Kapitel; es betrifft die Frage der Finanzierung. Die Finanzierung hat uns in der Kommission sehr intensiv beschäftigt. Dabei haben wir nach der Ausgestaltung der Pauschalfinanzierung gefragt. Zum einen haben wir uns die Frage gestellt, ob wir nach dem Lehrortsprinzip oder dem Schulortsprinzip finanzieren sollen. Auch haben wir uns intensiv mit der Frage der möglichen Differenzierung von Pauschalbeiträgen auseinander gesetzt. Die dritte Frage betraf die Höhe der Bundesbeiträge.
Obwohl sie nicht weniger wichtig ist, gab die Frage von Übergangsbestimmungen für die Einführung sowohl des neuen Systems als auch der höheren Bundesbeteiligung zu keinen grossen Diskussion Anlass. Die Kommission kam zum Schluss, dass hier eine vierjährige Übergangsfrist gelten soll. Die Kantone sollen Zeit haben, sich an die neuen Geldflüsse zu gewöhnen. Der Pauschalanteil soll daher Schritt für Schritt eine immer grössere Bedeutung gewinnen. Der Bund seinerseits soll sein zusätzliches finanzielles Engagement ebenfalls schrittweise hochfahren. Es wäre eine Überforderung des Systems, plötzlich zusätzliche 200 Millionen Franken im Jahr in die Berufsbildung zu investieren, da Reformen ja nicht von heute auf morgen anfallen. So weit meine Ausführungen zu den Übergangsbestimmungen. Ich habe sie hier angesprochen, weil sie im Zusammenhang mit der Finanzierung stehen.
Was die Pauschalierung betrifft, so hat sich die Kommission - übrigens im Einverständnis mit der EDK - klar für eine Zuteilung aufgrund des Lehrortes entschieden. Die ebenfalls geprüfte Variante Schulort weist verschiedene Nachteile auf. Sie würde zu weniger Transparenz und zu erhöhten Verwaltungskosten führen. Sie würde eingespielte Mechanismen der kantonalen Schulabkommen verkomplizieren und dem Grundsatz, dass Berufsbildung mehr ist als reiner Schulunterricht, nicht Rechnung tragen.
Über die Frage der Differenzierung der Pauschalen werden wir heute einmal mehr diskutieren müssen, weil entsprechende Anträge vorhanden sind. Hier sind wir zum Schluss gekommen, dass möglichst keine Differenzierungen angebracht werden sollen. Vom BBT in Auftrag gegebene Studien haben gezeigt, dass die zusätzliche Berücksichtigung von Kosten für aufwendigere und weniger aufwendige Berufe ausser Mehraufwand wenig bringt.
Es lassen sich noch viele andere Korrekturfaktoren ausdenken, so etwa der Ausländeranteil bei den Lehrlingen, die Randlage, die Strukturschwäche usw. Soll die Pauschale ihren Zweck erfüllen, nämlich die Unterstützung einer selbstverantwortlichen Berufsbildungspolitik der Kantone, so ist allenfalls von fehlsteuernden Differenzierungen abzusehen. Gezielte Interventionen müssen separat ausgewiesen werden. Dazu dienen andere Mittel, nämlich die Finanzierung von Innovationen und die Abgeltung von besonderen Leistungen im öffentlichen Interesse. Der Einsatz dieser Mittel soll durch die Berufsbildungskommission überwacht und damit unter einheitliche Gesichtspunkte gestellt werden.
Bei der Höhe des Bundesanteils liessen wir uns von folgenden Überlegungen leiten: Es steht ausser Zweifel, dass sich der Bund bei der Subventionierung der beruflichen Bildung in den vergangenen Jahren laufend desengagiert hat. Sein Anteil liegt heute mittlerweile bei knapp 16 Prozent der Ausgaben der öffentlichen Hand. In der Botschaft ging der Bundesrat noch von 18 Prozent aus. Sollen wir nun dem Nationalrat folgen, der den Bundesanteil für die Kantone auf 25 Prozent festgelegt und die übrigen Ausgaben des Bundes für die Berufsbildung noch dazugerechnet hat, oder sollen wir dem Bundesrat folgen, der für den Bund eine Obergrenze von 25 Prozent vorsieht? Wir entschieden uns aus finanzpolitischen Gründen für den Bundesrat. Die finanziellen Mittel des Bundes sind bekanntermassen knapp. Es macht daher wenig Sinn, bei einem Gesetz hohe Anteile festzulegen, die das gleiche Parlament bei seinen Finanz- und Budgetbeschlüssen umgehend wieder rückgängig machen wird.
In absoluten Zahlen heisst dies: Der Bund erhöht seinen Beitrag von heute rund 400 Millionen auf über 600 Millionen Franken. Bei der Fassung des Nationalrates wären es noch etwa 100 Millionen Franken mehr. Allein diese 2,5 Prozent, die der Nationalrat über die 25 Prozent hinausgehen will, machen 60 bis 70 Millionen Franken aus. Diese Grössenordnung ist der Grund, weshalb wir Ihnen vorschlagen, den Bundesanteil insgesamt bei 25 Prozent zu belassen.
Cottier Anton · P-M · Ständerat · Freiburg · Christlichdemokratische Fraktion
Art. 53
Antrag der Kommission
Abs. 1
.... Kredite an den Kosten ....
Abs. 2
Er leistet hauptsächlich Pauschalbeiträge an die Kantone zur Finanzierung der Aufgaben nach Artikel 54. (Rest des Absatzes streichen)
Abs. 3
....
c. Dritte für die Durchführung von eidgenössischen Berufsprüfungen und eidgenössischen höheren Fachprüfungen ....
Antrag Studer Jean
Abs. 2 erster Satz
Zustimmung zum Beschluss des Nationalrates
Antrag Lombardi
Abs. 2
Zustimmung zum Beschluss des Nationalrates
Antrag Brändli
Abs. 3
Zustimmung zum Beschluss des Nationalrates
Antrag Forster
Abs. 3
Zustimmung zum Beschluss des Nationalrates
Antrag Hess Hans
Abs. 3
Zustimmung zum Beschluss des Nationalrates
Art. 53
Proposition de la commission
Al. 1
La Confédération participe, dans le cadre ....
Al. 2
Elle verse, sous la forme de forfaits, l'essentiel de sa participation aux cantons, qui les utilisent pour financer les tâches mentionnées à l'article 54. (Biffer le reste de l'alinéa)
Al. 3
....
c. à des tiers pour l'organisation des examens ....
Proposition Studer Jean
Al. 2 première phrase
Adhérer à la décision du Conseil national
Propositions Lombardi
Al. 2
Adhérer à la décision du Conseil national
Proposition Brändli
Al. 3
Adhérer à la décision du Conseil national
Proposition Forster
Al. 3
Adhérer à la décision du Conseil national
Proposition Hess Hans
Al. 3
Adhérer à la décision du Conseil national
Bieri Peter · Ständerat · Zug · Christlichdemokratische Fraktion
Bei Artikel 53 haben wir beim ersten Absatz nur das Wort "angemessen" gestrichen, weil wir in Artikel 60 den Prozentsatz exakt festlegen.
In Absatz 2 kann der zweite Satz unserer Meinung nach gestrichen werden, weil es selbstverständlich ist, dass die Kantone die Organisationen der Arbeitswelt für Aufgaben entschädigen, welche diese in ihrem Auftrag durchführen. Der Bundesrat wollte mit der speziellen Erwähnung sicherstellen, dass die Kantone auch tatsächlich ein angemessenes Mindestmass an Beiträgen weiterleiten. Eine solche Erwähnung ist jedoch aufgrund unserer Überzeugung überflüssiger Gesetzesballast. Da diese Streichung jedoch bei den Organisationen der Arbeitswelt offensichtlich zu Verunsicherungen geführt und Ängste geschürt hat, kann ich hier noch einmal betonen, dass unsere Kommission diese Weiterleitung der Bundesgelder als Selbstverständlichkeit erachtet.
Zu Absatz 2 hat es noch entsprechende Einzelanträge. Ich schlage vor, dass diese Einzelanträge jetzt erläutert werden. Weil es bei Artikel 53 Absatz 3 wiederum Einzelanträge gibt, werde ich dort noch einen kurzen Kommentar abgeben.
Studer Jean · Ständerat · Neuenburg · Sozialdemokratische Fraktion
L'article 53 alinéa 2 fixe la forme de l'aide de la Confédération. A cet alinéa, on précise qu'elle est octroyée sous la forme de forfaits. Si je vous invite à adopter la version du Conseil national à la première phrase, c'est parce que le Conseil national a précisé que ces forfaits devaient être différenciés.
En fait, les questions qui se posent sont les suivantes: est-ce que ces forfaits doivent être les mêmes pour tous les cantons? ou est-ce qu'il faut tenir compte de la structure de formation professionnelle particulière à chaque canton? Cette structure n'est pas la même dans tous les cantons. Dans certains cantons, la structure de formation duale est déjà en place et peut se maintenir sans autre. Mais dans d'autres cantons, la structure de formation en école professionnelle à plein temps est plus présente. C'est notamment le cas d'un certain nombre de cantons latins et, si mes renseignements sont exacts, du canton de Bâle-Ville. Si, dans ces cantons-là, la structure de formation professionnelle est différente, c'est parce que la structure du tissu économique n'est pas forcément la même. Dans les régions jurassiennes, il y a des entreprises, qui sont souvent de petites entreprises, qui ont développé des activités économiques de pointe. Dans ces petites entreprises qui utilisent des technologies de pointe, il n'est pas toujours possible de dégager les moyens techniques et humains pour assumer la formation d'apprentis.
C'est parce que ces entreprises de petite taille, avec leurs spécificités de production, ne peuvent pas former des apprentis que les cantons précités se sont engagés et s'engagent encore dans des efforts importants pour permettre aux apprentis d'acquérir leur formation professionnelle à plein temps en école. La structure économique est donc différente, et cela influence forcément le cadre de l'offre de formations professionnelles.
Or le problème, c'est que la formation d'un élève à plein temps en école coûte trois à quatre fois plus cher que dans un système dual traditionnel. Il serait dès lors incompréhensible qu'on ne prévoie pas que les forfaits que la Confédération - et nous nous en réjouissons - est généreusement disposée à augmenter par rapport à la situation actuelle, ne soient pas différenciés selon que l'on a affaire à une structure de formation duale ou à une structure de formation professionnelle en école à plein temps. L'absence de différenciation des forfaits résulte d'ailleurs des informations provenant de l'office fédéral compétent, puisqu'on constate que si la Confédération est prête à faire un effort important pour soutenir la formation professionnelle, les cantons qui ont des écoles professionnelles à plein temps bénéficieraient largement moins - largement moins - que les cantons qui offrent simplement une formation duale.
Je pense qu'il est juste qu'on tienne compte de la structure de formation professionnelle propre à chaque canton et qu'on ne les nivelle pas tous finalement, indépendamment de ce qu'ils peuvent offrir à leurs apprentis.
Lombardi Filippo · Ständerat · Tessin · Christlichdemokratische Fraktion
Es geht hier um eine Frage der Kohärenz; als Ständerat, als dem Föderalismus verpflichteter Rat, sollten wir hier ein Zeichen setzen. Gestern haben wir ein paar Minderheitsanträge abgelehnt, z. B. in Sachen Sprachen, genau mit der Begründung, man wolle nicht, dass der Bund den Kantonen einheitliche Lösungen aufzwinge. Hier geht es - wenn wir kohärent sein wollen - genau darum, diese Differenzen zu respektieren und die Bundesfinanzierung, abgestuft nach Bildungstypen, anzuerkennen.
Ich bitte Sie deshalb, diesen Antrag zu unterstützen und dem Nationalrat zuzustimmen.
Bieri Peter · Ständerat · Zug · Christlichdemokratische Fraktion
Ich möchte noch einmal ganz kurz wiederholen, was ich in der Einleitung gesagt habe. Es ist der Wille der Kommission und - so denke ich - auch des Bundesrates, ein möglichst klares, einheitliches Finanzierungssystem zu schaffen und nicht komplizierte Untervarianten zu kreieren, die letztlich auch in Widerspruch zum dualen Berufsbildungssystem stehen. Ich habe in meiner Einleitung darauf verwiesen, dass die Studien des BBT ergaben, dass man bei komplizierteren und differenzierteren Ansätzen letztlich zu einem ähnlichen Ergebnis kommt wie bei der Anwendung des einfachen, pauschalen Systems.
Aus diesen Gründen haben wir uns für ein möglichst einfaches System entschieden.
Ich bitte Sie deshalb, die Anträge Studer Jean und Lombardi abzulehnen.
Couchepin Pascal · BR-M · Bundesrat · Wallis
Cette divergence est importante. Je dis d'emblée que nous soutenons la proposition de la commission.
Je crois en effet que si on veut commencer à différencier les forfaits, il n'y a pas seulement le type de formation qui doit entrer en ligne de compte, mais aussi le type de métier. Car certains métiers coûtent plus cher que d'autres durant la période d'apprentissage: il y a des métiers simples où l'infrastructure pour l'enseignement est réduite, il y en a d'autres où l'infrastructure est plus importante. Alors, se mettre à faire des différenciations seulement en fonction d'une divergence - système dual ou système en école -, ça me paraît faux.
Si on veut pousser plus loin l'argument du fédéralisme invoqué par M. Lombardi, il faut aussi voir que certains cantons ont des frais de transport très élevés: par exemple les Grisons ou le canton du Valais, où les apprentis ont à venir du fond des vallées et à descendre en ville, alors qu'à Neuchâtel ou à Bâle, il est probablement beaucoup plus simple de se déplacer. Ce sont des frais supplémentaires qui existent et qui justifieraient, si on se mettait à vouloir tenir compte de toutes les finesses du système, des différenciations dans les subsides.
Ici, on préfère un forfait, un forfait qui est réparti en fonction de critères qui sont les mêmes pour tout le monde. Je crois que c'est un système simple, qui n'est pas parfait peut-être, mais qui est en tous les cas meilleur que le fait de vouloir atteindre une semi-perfection, ce à quoi aboutiraient le système proposé par le Conseil national et les propositions Studer Jean et Lombardi que vous avez à discuter aujourd'hui.
Nous vous recommandons la simplicité, une simplicité qui n'est pas totalement juste, mais qui est probablement plus juste que de commencer à différencier selon quelques critères spécifiques.
Cottier Anton · P-M · Ständerat · Freiburg · Christlichdemokratische Fraktion
Abs. 1 - Al. 1
Angenommen - Adopté
Abs. 2 erster Satz - Al. 2 première phrase
Abstimmung - Vote
Für den Antrag der Kommission .... 21 Stimmen
Für den Antrag Studer Jean/Lombardi .... 11 Stimmen
Abs. 2 zweiter Satz - Al. 2 deuxième phrase
Abstimmung - Vote
Für den Antrag der Kommission .... 27 Stimmen
Für den Antrag Lombardi .... 9 Stimmen
Abs. 3 - Al. 3
Bieri Peter · Ständerat · Zug · Christlichdemokratische Fraktion
Hier gibt es Differenzen bei Buchstabe c, und zwar bei den Beiträgen für die Durchführung von Kursen für eidgenössische Berufsprüfungen und eidgenössische höhere Fachprüfungen.
Der Einbezug von Direktbeiträgen des Bundes an Dritte für die Durchführung von solchen Kursen stellt ein Novum dar. Bis anhin war dies nicht der Fall. Die Neuerung würde, gemäss den Auskünften des von uns beigezogenen Finanzexperten im Berufsbildungsbereich aus dem Kanton St. Gallen, zu Überschneidungen führen. Diejenigen Kantone, die solche Ausbildungsgänge an Dritte abtreten können, würden bevorteilt - weil diese Ausbildungsgänge direkt finanziert werden -, während die anderen Kantone, die eigene Institutionen halten, dies über die Kantonspauschale zu finanzieren hätten. In diesem Sinne ist das Regelwerk komplizierter. Eine gerechtere Zuteilung der Beiträge ist auch nicht gegeben. Die Finanzierung der vorbereitenden Kurse sollte deshalb weiterhin ausschliesslich über die Kantone und folglich über die Pauschalbeiträge erfolgen.
Es sind nun verschiedene Anträge - von Herrn Brändli, Herrn Hess Hans und Frau Forster - gestellt worden, die Finanzierung der vorbereitenden Kurse über Direktbeiträge erfolgen zu lassen. Damit würden wir zum System des Bundesrates zurückkehren. Der Bundesrat und das Bundesamt haben sich während der Beratung in der Kommission hingegen dahin gehend geäussert, dass sie unserem Vorschlag den Vorzug geben würden. Es ist aber eine Frage des Weges der Finanzierung: Je nachdem, für welchen Weg Sie sich entscheiden, wären dann auch die Konsequenzen bei der Finanzierung entsprechend zu regeln.
Aber wie gesagt, unsere Kommission schlägt Ihnen bei den vorbereitenden Kursen, nicht zuletzt aufgrund des Ratschlages des Vertreters der Kantone, die Finanzierung über die Pauschalbeiträge vor.
Hess Hans · Ständerat · Obwalden · Freisinnig-demokratische Fraktion
Ich beantrage Ihnen, hier dem Nationalrat zu folgen. Auch nach den Ausführungen des Kommissionssprechers ist für mich nicht erkennbar, weshalb diese "vorbereitenden Kurse" von der Kommission ersatzlos gestrichen wurden. Dies ist nicht nur in Artikel 53 Absatz 3 Litera c geschehen, sondern auch in Artikel 54 Absatz 2 Litera a Ziffer 6. Im Entwurf des Bundesrates waren diese vorbereitenden Kurse in Artikel 54 Absatz 2 Litera a Ziffer 7 enthalten. Jetzt hat sie unsere Kommission mit der Streichung von Ziffer 6 der Fassung des Nationalrates gestrichen. Das ist für mich nicht nachvollziehbar.
Wir wissen doch, dass weiterbildungswillige, meist jüngere Berufsleute, welche höhere eidgenössische Prüfungen anstreben, ein grosses zeitliches, aber vielfach auch finanzielles Engagement eingehen. Neben den Kurs- und Prüfungskosten muss oft das Arbeitspensum reduziert und Lohnausfall in Kauf genommen werden. Ich bin davon überzeugt, dass es richtig ist, die vorbereitenden Kurse auch weiterhin zu finanzieren. Man müsste mir wirklich darlegen, wo das geregelt ist, dass die vorbereitenden Kurse nach wie vor finanziert werden, wenn alle diesbezüglichen Bestimmungen gestrichen werden.
Brändli Christoffel · Ständerat · Graubünden · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei
Ich möchte nicht wiederholen, was Herr Hess gesagt hat, aber darauf hinweisen, dass wir im Herbst eine Botschaft zur Verbesserung von Struktur und Qualität des Angebotes des Schweizer Tourismus behandeln werden. In diesem Bereich ist die Ausbildung ein wichtiger Pfeiler. In der Tat werden heute z. B. im Hotelgewerbe etwa 8500 Lehrlinge beschäftigt, aber nur 3 Prozent unter ihnen machen eine Berufsprüfung mit eidgenössischem Fachausweis. Wir haben also eine enorme Abwanderung und müssen dann ausländische Arbeitskräfte beiziehen. Ich meine, dass diese ganze Ausbildung mit den vorbereitenden Kursen auch im Bereich der touristischen Förderung ein ganz zentraler Punkt ist.
Nachdem der Bundesrat diesen Vorschlag gemacht hat, der mit der erwähnten Tourismusbotschaft übereinstimmt, habe ich auch nicht nachvollziehen können, dass man nun diese "vorbereitenden Kurse" streichen will. Herr Hess hat darauf hingewiesen, dass sie auch in Artikel 54 von der Kommission gestrichen worden sind.
Ich bitte Sie deshalb, dem Nationalrat zuzustimmen und der seinerzeitigen Fassung des Bundesrates zu folgen, wie sie in der Botschaft erläutert ist. Im Übrigen habe ich gehört, dass die Kommission in einer ersten Übung auch diese Auffassung hatte und erst nach einem Wiedererwägungsantrag darauf zurückgekommen ist.
Schliessen Sie sich dem Nationalrat an!
Forster-Vannini Erika · Ständerat · St. Gallen · Freisinnig-demokratische Fraktion
Ich möchte nur in einigen wenigen Sätzen erläutern, was mich bewogen hat, hier dem Nationalrat folgen zu wollen.
Wir haben es gehört: Es geht um die Weiterbildung nach dem Abschluss einer beruflichen Grundausbildung, meist einer Berufslehre. Die berufliche Weiterbildung - und damit die Sicherung des beruflichen Nachwuchses - liegt im ureigensten Interesse der Berufsverbände, und sie ist heute auch einer der Legitimationsgründe vieler Organisationen. Diese Verbände bieten denn auch seit jeher die entsprechenden Vorbereitungskurse an.
Da die Aufwendungen für die Verbände sowohl für die Kurse als auch für die Durchführung der Prüfungen jeweils sehr gross sind, stipuliert ja bereits heute das geltende Gesetz entsprechende Bundesbeiträge. Auch ich bin, wie der Nationalrat, der Meinung, dass der Bund diese Kurse weiterhin direkt unterstützen soll und dass es nicht genügt, wenn nur über Pauschalen an die Kantone Support geleistet wird. Die heutige Praxis ist sinnvoller und praktikabler, und wir sollten sowohl bei den vorbereitenden Kursen als auch bei der Durchführung der Prüfungen beim System der direkten Subventionierung durch den Bund bleiben.
Ich möchte Sie deshalb bitten, in Artikel 53 Absatz 3 Litera c, Artikel 57 und Artikel 60 Absatz 1 Litera b, die ja ein Konzept bilden, dem Nationalrat zuzustimmen.
David Eugen · Ständerat · St. Gallen · Christlichdemokratische Fraktion
Auf Seite 35 der Fahne ist meines Erachtens ein Fehler: Dass Ziffer 6 mit den vorbereitenden Kursen gestrichen werden soll, ist nicht korrekt. Das ist ein Fehler. Ziffer 6 soll beibehalten werden. Ich verstehe daher, wenn die Antragsteller das nicht verstehen. Aber das ist einfach ein Druckfehler, den man berichtigen muss.
In der Sache selbst geht es darum, ob man diese vorbereitenden Kurse über einen Weg oder über zwei Wege finanzieren will. Die Kommission hat sich klar dafür entschieden, dass diese Kurse nur über einen Weg finanziert werden sollen, nämlich über die Pauschalbeiträge. Es gibt ja zwei Finanzierungskanäle: die Direktfinanzierung vom Bund her an Institutionen und die Finanzierung über die Pauschalbeiträge. Die Fassung des Nationalrates sieht eine Finanzierung über beide Kanäle vor: sowohl eine Direktfinanzierung als auch eine Finanzierung über die Pauschalbeiträge. Die Kantone haben mit Recht darauf hingewiesen, dass dies nicht richtig ist. In diesem Fall müssten nämlich jene Institutionen, die die Kantone in diesem Sektor selbst führen, auch noch direkt finanziert werden, damit auch dort wieder Wettbewerbsgleichheit herrscht. Letztlich hat sich die Kommission nicht für die Direktfinanzierung entschieden, sondern für die Finanzierung über die Pauschalbeiträge. Ich möchte Ihnen empfehlen, in diesem Punkt der Kommission zu folgen und nur einen Finanzierungsweg zu wählen, nämlich den logischen Weg über die Pauschalbeiträge an die Kantone, und die zusätzlich vorgesehene Direktfinanzierung wegzulassen.
Merz Hans-Rudolf · Ständerat · Appenzell A.-Rh. · Freisinnig-demokratische Fraktion
Ich bitte als Nichtmitglied der Kommission um Nachsicht, dass ich eine Verständnisfrage an den Kommissionspräsidenten stellen möchte. Wenn man die Variante des Bundesrates verfolgt: Was bedeutet sie im Klartext in Bezug auf die Finanzierung? Von welchen Beträgen sprechen wir? Ich habe in der Botschaft diese Zahlen umsonst gesucht. Ich bin der Meinung, dass die Botschaft gerade in diesen an sich wichtigen Fragen durchaus noch ein bisschen ausführlicher hätte ausfallen können. Es sticht nämlich jenen, denen - wie mir - die Finanzen am Herzen liegen, ins Auge, dass man hier zum Teil mit etwas pauschalisierenden Beträgen und Bemerkungen operiert hat. Das wäre für mich jetzt ein Fall, in dem ich als Nichtmitglied der Kommission gerne noch wüsste, bevor ich mich entscheide: De quoi s'agit-il?
Brändli Christoffel · Ständerat · Graubünden · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei
Ich möchte Herrn David eine Antwort geben. Wenn man dies wirklich konsequent so machen würde, wie er das sagt, müsste man natürlich den ganzen Absatz 3 von Artikel 53 infrage stellen. Sie haben ja bei den Berufsprüfungen und bei den höheren Fachprüfungen genau das gleiche System. Sie haben Pauschalbeiträge und Restfinanzierungen. Bei den Vorbereitungskursen ist das genau gleich aufgebaut: Pauschalfinanzierung plus Restfinanzierung. Die Restfinanzierung ist hier geregelt, und die Pauschalfinanzierung ist weiter hinten, in Artikel 54 Absatz 2, geregelt. Es geht eben darum, dass die vorbereitenden Kurse vom Anreiz her eine ganz zentrale Sache sind, vor allem dort, wo diese Ausbildung nicht funktioniert. Wenn wir sie jetzt hier abwerten, haben wir diesen notwendigen Anreiz nicht.
Deshalb bitte ich Sie nach wie vor, dem Nationalrat zu folgen.
David Eugen · Ständerat · St. Gallen · Christlichdemokratische Fraktion
Ich möchte Herrn Brändli kurz Antwort geben: Es ist doch konsequent! Die Prüfungen werden eben nur direkt finanziert, auch nicht doppelt. Man kann sich natürlich für den einen oder den anderen Weg entscheiden. Das ist eine Ermessensfrage, das gestehe ich zu. Aber man sollte nicht zweimal finanzieren, darum geht es: nur einmal. Man muss sich für den einen oder den anderen Kanal entscheiden. Bei den Prüfungen hat man sich für die Direktfinanzierung entschieden.
Bieri Peter · Ständerat · Zug · Christlichdemokratische Fraktion
Darf ich kurz eine Antwort auf die Frage von Herrn Kollega Merz geben? Wir haben bei der Verwaltung nachgefragt: Es werden heute etwa 15 bis 20 Millionen Franken für die Finanzierung dieser vorbereitenden Kurse ausgegeben. Wenn wir diese Kurse nach unserem System finanzieren würden, würden diese Mittel in Zukunft in die Pauschalbeiträge hineinfliessen und als solche wiederum an die entsprechenden Orte fliessen, sei es direkt an die Kantone - wenn sie diese Kurse durchführen - oder an die entsprechenden Organisationen der Arbeitswelt, wenn diese die Kurse durchführen.
Was diese Komplizierung betrifft, habe ich Verständnis für all diejenigen, die hier ein Fragezeichen machen. Die Sache war auch für uns in der Kommission recht kompliziert, zumal auch die Verwaltung und der Bundesrat hier ihre Meinung geändert haben.
Wenn Sie Probleme haben, das nachzuvollziehen, dann sind wir an der Verwirrung mitschuldig. Ich darf Sie darauf hinweisen, dass das Wort "streichen" in Artikel 54 Absatz 6 - auf Seite 35 der deutschen Fahne - gestrichen werden muss. Das ist die Ursache, die zur Verunsicherung beigetragen hat. Wir haben diesen Fehler relativ spät bemerkt. Ich habe es gesagt: Wir waren etwas unter Druck. Il faut biffer le terme "biffer"; das ist etwas kompliziert. Aber wenn Sie das zur Kenntnis nehmen, dann sehen Sie, wie wir uns den Weg vorstellen.
Diese vorbereitenden Kurse sind ja nicht irgendwelche Kurse, sondern nur diejenigen für höhere Berufsprüfungen und Fachprüfungen. Sie werden auch weiterhin finanziert. Man ist also nicht der Ansicht, wie man zum Teil fast meinen könnte, dass man sie überhaupt nicht mehr finanzieren solle. Sie werden weiterhin finanziert, nicht über den Weg der Direktfinanzierung, sondern über den Weg der Pauschalfinanzierung. Wir waren in unserer Kommission der Meinung, dass wir ein möglichst einfaches, kongruentes System einführen möchten. Aus diesen Gründen sind die vorbereitenden Kurse über die Pauschalen zu finanzieren.
In dem Sinne bitte ich Sie, der Kommission zuzustimmen und zur Kenntnis zu nehmen, dass diese Kurse auch in Zukunft über den Bund mitfinanziert werden.
Couchepin Pascal · BR-M · Bundesrat · Wallis
Nous confirmons que nous nous rallions à la solution de la commission.
Je crois que notre solution était moins bonne, puisqu'elle aboutissait à un double financement par le biais de l'article 54 et par le biais de l'article 53. Tout a été dit; il n'y a aucune raison de privilégier ce type d'activités par rapport à d'autres. Il continue à être soutenu par la Confédération - selon l'article 54 alinéa 2 chiffre 6 -, c'est suffisant. Si on le finance aussi directement, ça va provoquer des difficultés, parce qu'il n'y a pas de raison de le faire deux fois.
Cottier Anton · P-M · Ständerat · Freiburg · Christlichdemokratische Fraktion
Abstimmung - Vote
Für den Antrag der Kommission .... 30 Stimmen
Für den Antrag Hess Hans/Brändli/Forster .... 9 Stimmen
Art. 54
Antrag der Kommission
Abs. 1
Mehrheit
Zustimmung zum Entwurf des Bundesrates
Minderheit
(Gentil, Berger, Langenberger, Plattner)
Zustimmung zum Beschluss des Nationalrates
Abs. 2
....
10. Streichen
....
Art. 54
Proposition de la commission
Al. 1
Majorité
Adhérer au projet du Conseil fédéral
Minorité
(Gentil, Berger, Langenberger, Plattner)
Adhérer à la décision du Conseil national
Al. 2
....
10. Biffer
....
Bieri Peter · Ständerat · Zug · Christlichdemokratische Fraktion
Die Mehrheit der Kommission empfiehlt Ihnen, bei Absatz 1 die Fassung des Bundesrates zu übernehmen. Diese basiert bei der Berechnung der Pauschalbeiträge auf der Anzahl Personen, die sich in der beruflichen Grundbildung befinden. Eine weiter gehende Detaillierung scheint der Mehrheit der Kommission und dem Bundesrat nicht zweckmässig zu sein, weil sich aufgrund von wissenschaftlichen Überprüfungen erwiesen hat, dass sich zwischen einem einfachen und einem verfeinerten, dafür umso komplizierteren Berechnungsschlüssel kaum merkliche Differenzen ergeben.
Die Mehrheit der Kommission ist übrigens der klaren Meinung, dass in allererster Linie die Anzahl der sich in der beruflichen Grundbildung befindenden Personen als Grundlage zu verwenden ist und nicht irgendwelche, kaum logisch nachzuvollziehende oder statistisch nicht sauber erfassbare Hilfsgrössen, wie etwa die Bevölkerungszahl oder Ausländeranteile; dies würde u. a. bloss deshalb gemacht, um einige Kantone zu schonen, die heute teure Ausbildungssysteme haben. Die Minderheit der Kommission will nebst der Anzahl der Personen auch die Art der Grundausbildung, in der sich die Leute befinden, berücksichtigen.
Der Bundesrat und die Mehrheit der Kommission beantragen Ihnen aus den dargelegten Gründen, den Antrag der Minderheit Gentil abzulehnen und sich hier analog zu unserem Beschluss zu Artikel 53 der klaren, einfachen Linie zu verpflichten.
Gentil Pierre-Alain · Ständerat · Jura · Sozialdemokratische Fraktion
La minorité de la commission vous propose de retenir la formulation adoptée par le Conseil national, qui nous paraît plus complète dans la mesure où elle distingue non seulement le volume, mais aussi le genre de formation. Elle ajoute donc un critère qualitatif en plus du critère quantitatif.
Nous estimons également qu'il est opportun de mieux distinguer l'offre de base et l'offre relative à la formation professionnelle supérieure. Donc il n'y a pas une divergence fondamentale entre la majorité et la minorité; nous estimons simplement que la nuance qualitative et la distinction dans le montant forfaitaire, qui prend en considération l'offre de formation professionnelle supérieure, méritent d'être prises en compte.
C'est la raison pour laquelle nous vous proposons d'adhérer à la décision du Conseil national.
Couchepin Pascal · BR-M · Bundesrat · Wallis
J'ai le sentiment qu'on est dans une discussion un peu similaire à celle qu'on a eue il y a un instant au sujet des propositions concernant les forfaits différenciés selon les types de formation (art. 53 al. 2). On veut de nouveau introduire toute une série de critères dits qualitatifs qui permettent d'affiner, mais qui en réalité vont compliquer énormément le système et provoquer d'infinies discussions. Je rappelle que la qualité de l'offre de formation est une chose, mais il y a aussi d'autres aspects objectifs dont on devrait tenir compte, si on veut entrer dans les détails. Je le répète, il y a, dans certains cantons, la distance pour les apprentis qui doivent se rendre au chef-lieu du canton. On n'en tient pas compte, et avec raison, parce qu'on ne peut pas commencer à entrer dans cette discussion. Mais si on suivait la minorité, on accepterait d'autres critères qualitatifs en oubliant des critères aussi importants que celui de la distance, que je viens d'évoquer.
Il faut en rester à des termes simples et ne pas introduire subrepticement et avec la plus grande élégance, comme vient de le faire M. Gentil, quelque chose qui, quand même, marque une différence profonde entre les deux solutions et risque de provoquer d'infinies discussions entre les cantons lorsqu'il faudra l'appliquer.
Je vous invite à soutenir la proposition de la majorité.
Cottier Anton · P-M · Ständerat · Freiburg · Christlichdemokratische Fraktion
Abs. 1 - Al. 1
Abstimmung - Vote
Für den Antrag der Mehrheit .... 30 Stimmen
Für den Antrag der Minderheit .... 9 Stimmen
Le président (Cottier Anton, président): Nous votons sur le frein aux dépenses concernant l'article 54.
Ausgabenbremse - Frein aux dépenses
Abstimmung - Vote
Für Annahme der Ausgabe .... 42 Stimmen
(Einstimmigkeit)
Das qualifizierte Mehr ist erreicht
La majorité qualifiée est acquise
Abs. 2 - Al. 2
Bieri Peter · Ständerat · Zug · Christlichdemokratische Fraktion
Eine kurze Bemerkung zu Absatz 2: Zuhanden des Amtlichen Bulletins ist zu vermerken, was ich bereits gesagt habe, dass man in Buchstabe a Ziffer 6 das Wort "streichen" streichen muss.
Langenberger Christiane · Ständerat · Waadt · Freisinnig-demokratische Fraktion
Je pense que le problème du chiffre 10 nécessite quand même une petite explication, puisque nous apportons là un changement qui n'est pas négligeable. Nous apportons effectivement une modification en disant que, finalement, pour tout ce qui est du ressort de l'orientation professionnelle, il y a trois responsables: les cantons, la Confédération et l'économie. A cet article, ce sont les cantons qui sont mentionnés, et on en arrive ainsi pratiquement à un statu quo. Mais il y a quand même des domaines où le Conseil fédéral, la Confédération - le niveau national - doivent être respectés, à savoir pour des tâches qui concernent l'ensemble du pays, qui relèvent de la protection des minorités: cantons qui ont un peu moins de possibilités, formation continue des conseillers en orientation professionnelle, problème de la documentation.
Le Conseil national avait introduit une disposition allant dans ce sens au chiffre 10. J'ai proposé pour ma part de faire véritablement une distinction entre ce qui est l'intérêt et l'obligation des cantons, et de ce qui est l'intérêt du niveau national, pour que nous ayons une certaine cohésion dans notre pays. J'avais fait la proposition de reporter ces questions qui concernent précisément la formation continue, la documentation, etc., à l'article 56.
La Commission de la science, de l'éducation et de la culture n'a pas voulu cette précision à l'article 56. Alors, je tiens à le dire ici pour que ce soit tout à fait clair: les missions sont comprises aux lettres a à g qui figurent à l'article 56. Tout ce que nous avions mis au chiffre 10 est contenu dans l'article 56. Je crois qu'il faut être tout à fait clair là-dessus, parce que sinon nous aurons encore de grands problèmes avec le Conseil national, qui reviendra en arrière.
Cottier Anton · P-M · Ständerat · Freiburg · Christlichdemokratische Fraktion
Angenommen - Adopté
Art. 55
Antrag der Kommission
Zustimmung zum Beschluss des Nationalrates
Proposition de la commission
Adhérer à la décision du Conseil national
Angenommen - Adopté
Ausgabenbremse - Frein aux dépenses
Abstimmung - Vote
Für Annahme der Ausgabe .... 40 Stimmen
(Einstimmigkeit)
Das qualifizierte Mehr ist erreicht
La majorité qualifiée est acquise
Art. 56
Antrag der Kommission
Abs. 1
....
aa. .... Weiterbildung von Menschen mit Behinderungen;
....
dbis. Massnahmen zur Integration Jugendlicher mit schulischen, sozialen oder sprachlichen Schwierigkeiten in die Berufsbildung (Art. 7);
....
gbis. Massnahmen, die der Sicherung und Erweiterung des Lehrstellenangebotes dienen (Art. 1 Abs. 1).
Abs. 2-4
Zustimmung zum Beschluss des Nationalrates
Art. 56
Proposition de la commission
Al. 1
....
aa. Adhérer à la décision du Conseil national
(la modification ne concerne que le texte allemand)
....
dbis. les mesures pour intégrer dans la formation professionnelle les jeunes éprouvant des difficultés scolaires, sociales ou linguistiques (art. 7);
....
gbis. les mesures permettant d'assurer et d'élargir l'offre de places d'apprentissage (art. 1er al. 1er).
Al. 2-4
Adhérer à la décision du Conseil national
Bieri Peter · Ständerat · Zug · Christlichdemokratische Fraktion
Bei Artikel 56 Absatz 1 haben wir zwei neue Buchstaben eingeführt. Es handelt sich bei Artikel 56 um Beiträge für besondere Leistungen im öffentlichen Interesse. Es sind uns hier zwei Punkte wichtig, die wir zusätzlich eingefügt haben:
Zum einen sollen Massnahmen zur Integration Jugendlicher mit schulischen, sozialen oder sprachlichen Schwierigkeiten in die Berufsbildung gefördert werden. In Anerkennung der Bedeutung der Integration wollten wir den Erkenntnissen auch Taten folgen lassen bzw. waren wir bereit, finanzielle Mittel dafür bereitzustellen.
Wenn im Vorfeld der heutigen Debatte von Teilen der Organisationen der Arbeitswelt Vorbehalte angemeldet wurden, es werde hier Versäumtes aus der Volksschule zulasten der Berufsbildung nachgeholt, dann wurde unsere Zielsetzung falsch verstanden. Es geht uns vor allem um junge Ausländerinnen und Ausländer, die kurz vor dem Eintritt in die Berufsbildung in die Schweiz kommen. Sie haben vielfach Defizite in der Allgemeinbildung und sind schlecht in die Gesellschaft integriert. Mit gezielten Massnahmen soll diese Gruppe junger Menschen, die im Übrigen oft gerade in traditionellen gewerblichen Berufen tätig ist, besser integriert werden. Die Gesellschaft und die Arbeitgeber im Besonderen müssen ein hohes Interesse daran haben, dass diese jungen Menschen zu tüchtigen Berufsleuten herangebildet werden.
Im neuen Buchstaben gbis geht es um Folgendes: Aufgrund der Erfahrungen der Lehrstellenbeschlüsse I und II haben Massnahmen, innovative Ideen sowie zusätzliche Engagements der Berufsverbände und der Kantone dazu geführt, dass neue Lehrstellen angeboten werden konnten. Solche Massnahmen verdienen auch in Zukunft die Unterstützung des Bundes und sind, wie Artikel 1 Absatz 1 aufzeigt, eine Zielsetzung dieses Gesetzes.
Ich bitte Sie, diese beiden neuen Kriterien in den Leistungskatalog von Artikel 56 aufzunehmen.
Cottier Anton · P-M · Ständerat · Freiburg · Christlichdemokratische Fraktion
Angenommen - Adopté
Ausgabenbremse - Frein aux dépenses
Abstimmung - Vote
Für Annahme der Ausgabe .... 38 Stimmen
(Einstimmigkeit)
Das qualifizierte Mehr ist erreicht
La majorité qualifiée est acquise
Art. 57
Antrag der Kommission
Titel
Eidgenössische Berufsprüfungen und eidgenössische Fachprüfungen
Text
Der Bund kann die Durchführung von eidgenössischen Berufsprüfungen und eidgenössischen höheren Fachprüfungen sowie ....
Antrag Forster
Zustimmung zum Beschluss des Nationalrates
Art. 57
Proposition de la commission
Titre
Examens professionnels fédéraux et examens fédéraux supérieurs, filières dans ....
Texte
La Confédération peut, par subventions, soutenir l'organisation des examens professionnels fédéraux ou des examens professionnels supérieurs et des filières ....
Proposition Forster
Adhérer à la décision du Conseil national
Bieri Peter · Ständerat · Zug · Christlichdemokratische Fraktion
Frau Forster kann ihren Antrag zurückziehen, nachdem wir das andere System gewählt haben.
Cottier Anton · P-M · Ständerat · Freiburg · Christlichdemokratische Fraktion
La proposition Forster a été retirée.
Angenommen gemäss Antrag der Kommission
Adopté selon la proposition de la commission
Ausgabenbremse - Frein aux dépenses
Abstimmung - Vote
Für Annahme der Ausgabe .... 40 Stimmen
(Einstimmigkeit)
Das qualifizierte Mehr ist erreicht
La majorité qualifiée est acquise
Art. 58, 59
Antrag der Kommission
Zustimmung zum Beschluss des Nationalrates
Proposition de la commission
Adhérer à la décision du Conseil national
Angenommen - Adopté
Art. 60
Antrag der Kommission
Abs. 1
....
b. .... gemäss Artikel 56, an die Durchführung eidgenössischer Berufsprüfungen und eidgenössischer höherer Fachprüfungen sowie an Bildungsgänge ....
Abs. 2
.... Gesetz. Davon entrichtet der Bund 10 Prozent als Beitrag ....
Antrag Forster
Abs. 1
Zustimmung zum Beschluss des Nationalrates
Antrag Hess Hans
Abs. 1, 2
Zustimmung zum Beschluss des Nationalrates
Antrag Lombardi
Abs. 2
Zustimmung zum Beschluss des Nationalrates
Art. 60
Proposition de la commission
Al. 1
....
b. .... de l'article 56, ainsi qu'aux filières de formation des écoles ....
Al. 2
.... La Confédération verse un montant correspondant à 10 pour cent ....
Proposition Forster
Al. 1
Adhérer à la décision du Conseil national
Proposition Hess Hans
Al. 1, 2
Adhérer à la décision du Conseil national
Proposition Lombardi
Al. 2
Adhérer à la décision du Conseil national
Bieri Peter · Ständerat · Zug · Christlichdemokratische Fraktion
Artikel 60 ist der eigentliche Finanzierungsartikel dieses Gesetzes. Ich kann mich kurz halten: Ich habe bereits eingangs dargelegt, weshalb unsere Kommission aufgrund der vorhandenen Studie von Price Waterhouse Coopers zur Ansicht gelangt ist, dass 25 Prozent der Ausgaben für die Berufsbildung vom Bund übernommen werden sollten und dass 10 Prozent von diesen 25 Prozent für die Massnahmen gemäss der Artikel 56 und 57 verwendet werden sollten.
Die Sparmassnahmen erfolgen zum Teil zulasten der Kantone. Wir nehmen Rücksicht auf die Bundesfinanzen. Es geht um die Frage der Schuldenbremse. Ich bitte Sie, es beim Prozentsatz von 25 zu belassen. Auch mit diesem Prozentsatz werden die Kantone in Zukunft einen wesentlich höheren Anteil an die Kosten für die Berufsbildung erhalten. In diesem Sinne beantrage ich Ihnen, bei der Finanzierung der Kommission zuzustimmen.
Hess Hans · Ständerat · Obwalden · Freisinnig-demokratische Fraktion
Ich bin der Auffassung, dass der Beschluss des Nationalrates dem Geist des Gesetzes besser entspricht; dies gilt vor allem dann, wenn man Artikel 1 Absatz 1 dieses Gesetzes anschaut. Wenn in Artikel 1 Absatz 1 festgehalten wird, dass Bund, Kantone und Organisationen der Arbeitswelt ein genügendes Angebot im Bereich der Berufsbildung, insbesondere in zukunftsfähigen Berufsfeldern, anstreben, sind auch die entsprechenden Mittel zur Verfügung zu stellen. Die Aufwertung der Berufsbildung darf nicht nur ein Lippenbekenntnis sein; es müssen auch Taten folgen. Ich bin überzeugt, dass auch hier gilt: Wenn der Bund schon das Sagen hat, hat er auch die entsprechenden Mittel und Gelder zur Verfügung zu stellen.
Ich bitte Sie, meinem Antrag zu folgen.
Forster-Vannini Erika · Ständerat · St. Gallen · Freisinnig-demokratische Fraktion
Darf ich noch einmal wiederholen: Mein Antrag war Teil eines Konzeptes. Sie haben bei Artikel 53 entschieden, sich nicht dem Nationalrat anzuschliessen. Sie sind meinem Antrag nicht gefolgt. Deshalb ziehe ich alle anderen Anträge zurück.
Beerli Christine · Ständerat · Bern · Freisinnig-demokratische Fraktion
Ich erlaube mir, noch einmal ganz kurz auf das zurückzukommen, was ich schon anlässlich der Eintretensdebatte gesagt habe, und Sie zu bitten, der Kommission zu folgen. Wenn Sie der Kommission folgen, werden Sie die Berufsbildung in keiner Art und Weise abbauen. Wir sind der Überzeugung, dass der Bund hier eine grössere Anstrengung erbringen muss. Er wird denn auch nach dem neuen Gesetz rund 200 Millionen Franken mehr zahlen, als er das bis anhin tat. Bis anhin zahlte er 400 Millionen Franken, während er in Zukunft 600 Millionen bezahlen wird - auch mit den 25 Prozent, die Ihnen die Kommission vorschlägt. Wenn er noch darüber hinausgeht, geben wir sämtliche zusätzliche Mittel - die für die gesamte Bildung zur Verfügung stehen - einzig für den Bereich der Berufsbildung aus.
Ich habe bereits gestern erklärt, dass wir uns auf einer Grossbaustelle befinden. Wir werden als Nächstes das Fachhochschulgesetz und anschliessend die BFT-Botschaft beraten. Wir werden also auch noch zu den Universitäten kommen. Ich bin der Ansicht, dass wir schon noch einen kleinen Teil dieser jetzt zur Diskussion stehenden Zuwachsrate von 6,5 Prozent, die ja allenfalls immer noch auf 4 Prozent gekürzt werden könnte, erhalten müssen, um auch noch andere Bereiche des Bildungswesens finanzieren zu können.
Ihre Kommission hat deshalb mit 25 Prozent eine angemessene Zuwachsrate für die Berufsbildung vorgesehen.
Ich bitte Sie, der Mehrheit folgen.
Hess Hans · Ständerat · Obwalden · Freisinnig-demokratische Fraktion
Bei Absatz 1 hat Frau Forster Recht: Es hat keinen Sinn, hier am Antrag festzuhalten, es sei dem Nationalrat zuzustimmen. Diesbezüglich ist das System bereinigt. Ich ziehe meinen Antrag ebenfalls zurück.
Zu Absatz 2 habe ich bereits gesprochen, und es haben alle sehr gut zugehört. Ich kann deshalb darauf verzichten, das alles zu wiederholen.
Lombardi Filippo · Ständerat · Tessin · Christlichdemokratische Fraktion
M. Hess Hans ayant si bien parlé, tout le monde l'ayant écouté, je pourrais me passer d'intervenir, ce que je vais faire, du reste, non sans souligner l'esprit de cette proposition qui est, une fois encore, d'insister sur l'importance que la Confédération se doit d'accorder à cette formation professionnelle en y mettant les moyens nécessaires.
Je ne me fais pas beaucoup d'illusions sur le résultat, mais je maintiens ma proposition.
Couchepin Pascal · BR-M · Bundesrat · Wallis
C'est l'un des articles les plus importants du point de vue de la pratique. Naturellement, nous soutenons la proposition de la commission. En portant à 25 pour cent sa part de l'ensemble des dépenses affectées à la formation professionnelle, la Confédération fait un effort supplémentaire. D'ailleurs, il est bien évident qu'à la part de la Confédération doivent être imputés les montants que la Confédération paie directement et seule. Les cantons se trouveront dans une meilleure situation. Cela correspond à la volonté du législateur - cela a été dit dans les premiers articles de la loi -, mais si on va au-delà de ce 25 pour cent, y compris les montants donnés directement par la Confédération, on va trop loin et on va compromettre, comme l'a dit Mme Beerli, la possibilité de financer la réforme des HES et d'accorder les crédits nécessaires pour la recherche et la formation en général. C'est vraiment important qu'on en reste à 25 pour cent.
Cottier Anton · P-M · Ständerat · Freiburg · Christlichdemokratische Fraktion
Abs. 1 - Al. 1
Angenommen gemäss Antrag der Kommission
Adopté selon la proposition de la commission
Abs. 2 - Al. 2
Abstimmung - Vote
Für den Antrag der Kommission .... 24 Stimmen
Für den Antrag Hess Hans/Lombardi .... 8 Stimmen
Ausgabenbremse - Frein aux dépenses
Abstimmung - Vote
Für Annahme der Ausgabe .... 37 Stimmen
(Einstimmigkeit)
Das qualifizierte Mehr ist erreicht
La majorité qualifiée est acquise
Art. 61
Antrag der Kommission
Abs. 1, 2, 4-6
Zustimmung zum Beschluss des Nationalrates
Abs. 3
....
a. sich mindestens die Hälfte der Betriebe mit mindestens der Hälfte der Arbeitnehmenden ....
....
Antrag Brunner Christiane
Zustimmung zum Beschluss des Nationalrates
Art. 61
Proposition de la commission
Al. 1, 2, 4-6
Adhérer à la décision du Conseil national
Al. 3
....
a. que la moitié au moins des entreprises totalisant la moitié au moins des employés ....
....
Proposition Brunner Christiane
Adhérer à la décision du Conseil national
Bieri Peter · Ständerat · Zug · Christlichdemokratische Fraktion
Wir sind der Ansicht, dass sich für die Verbindlichkeitserklärung durch den Bundesrat mindestens 50 Prozent der Betriebe mit mindestens der Hälfte der Arbeitnehmenden und der Lernenden finanziell am Berufsbildungsfonds beteiligen sollten. Der Kommission schien es nicht akzeptabel, dass 30 Prozent der Branche die übrigen 70 Prozent verpflichten können. Mindestens die Hälfte - d. h., es sollte nicht eine Minderheit sein - müsste den Tatbeweis erbracht haben, dass sie in dieser Sache auch mittun will. Wir sind der Meinung, dass der in den bilateralen Verträgen mit der EU festgelegte Minimalsatz von 30 Prozent bei den Gesamtarbeitsverträgen nicht tel quel auf diesen Fall angewandt werden kann.
Es gibt dazu einen Antrag Brunner Christiane; sie beantragt, bei der Fassung von 30 Prozent zu bleiben. In der Kommission hat der Bundesrat unsere Ansicht unterstützt, dass wir 50 Prozent beschliessen sollten.
Ich möchte Sie bitten, bei der Fassung der Kommission zu bleiben. Vielleicht kann im Rahmen der Differenzbereinigung das Verhältnis zu den bilateralen Verträgen nochmals überprüft werden.
Gentil Pierre-Alain · Ständerat · Jura · Sozialdemokratische Fraktion
La proposition Brunner Christiane incite notre Conseil à se rallier à la décision du Conseil national qui requiert un seuil du tiers des employeurs et des employés pour que le dispositif du fonds puisse s'appliquer.
Il semble en effet, et nous avons déjà eu une discussion analogue s'agissant des conventions collectives de travail, que le seuil de la moitié des entreprises est un seuil dissuasif qui rendrait inopérante la décision de créer ce fonds.
Donc, Mme Brunner vous propose de suivre sur ce point la décision du Conseil national.
Couchepin Pascal · BR-M · Bundesrat · Wallis
Il s'agit évidemment d'un article qui a une certaine portée politique dans la perspective de la votation possible sur l'initiative populaire pour des places d'apprentissage. M. Gentil dit que le seuil de 50 pour cent des entreprises est dissuasif, mais il ne mentionne pas le problème des employés. Or, la proposition Brunner Christiane veut aussi abaisser le seuil des employés à 30 pour cent. Cela devient délicat si on baisse à 30 pour cent le seuil des entreprises et à 30 pour cent le nombre des employés.
Raison pour laquelle, tout bien considéré, la proposition de la commission me paraît meilleure.
Cottier Anton · P-M · Ständerat · Freiburg · Christlichdemokratische Fraktion
Abstimmung - Vote
Für den Antrag der Kommission .... 29 Stimmen
Für den Antrag Brunner Christiane .... 7 Stimmen
Bieri Peter · Ständerat · Zug · Christlichdemokratische Fraktion
Beim 8. Kapitel herrscht eigentlich grosse Einigkeit. Bei den Rechtsmitteln wird nichts geändert, bei den Strafbestimmungen gibt es nur kleine Änderungen. Der einzige politisch umstrittene Punkt betrifft den Berufsbildungsrat bei den Artikeln 71 und 72. Ich werde dort meine Bemerkungen dazu machen.
Zu den Artikeln 66, 67 und 68: Die Kommission ist der Ansicht, dass der ganze Anhang 1, die Auflistung der Vollzugsorganisationen, gestrichen werden kann. Folglich können auch die Verweise in diesen Artikeln gestrichen werden.
Cottier Anton · P-M · Ständerat · Freiburg · Christlichdemokratische Fraktion
Art. 62-65
Antrag der Kommission
Zustimmung zum Beschluss des Nationalrates
Proposition de la commission
Adhérer à la décision du Conseil national
Angenommen - Adopté
Art. 66
Antrag der Kommission
Abs. 1-4
Zustimmung zum Beschluss des Nationalrates
Abs. 5
Streichen
Art. 66
Proposition de la commission
Al. 1-4
Adhérer à la décision du Conseil national
Al. 5
Biffer
Angenommen - Adopté
Art. 67
Antrag der Kommission
Abs. 1
Zustimmung zum Beschluss des Nationalrates
Abs. 2
Streichen
Art. 67
Proposition de la commission
Al. 1
Adhérer à la décision du Conseil national
Al. 2
Biffer
Angenommen - Adopté
Art. 68
Antrag der Kommission
Streichen
Proposition de la commission
Biffer
Angenommen - Adopté
Art. 69, 70
Antrag der Kommission
Zustimmung zum Beschluss des Nationalrates
Proposition de la commission
Adhérer à la décision du Conseil national
Angenommen - Adopté
Art. 71
Antrag der Kommission
Titel
Eidgenössische Berufsbildungskommission
Abs. 1
Der Bundesrat bestellt eine eidgenössische Berufsbildungskommission.
Abs. 2
Sie setzt sich aus höchstens fünfzehn Vertreterinnen und Vertretern von Bund, Kantonen, Organisationen der Arbeitswelt sowie der Wissenschaft zusammen. Die Kantone haben für drei Mitglieder das Vorschlagsrecht.
Abs. 3
Sie wird vom Direktor des Bundesamtes geleitet.
Abs. 4
Das Bundesamt führt das Sekretariat.
Abs. 5, 6
Zustimmung zum Beschluss des Nationalrates
Art. 71
Proposition de la commission
Titre
Commission fédérale de la formation professionnelle
Al. 1
Le Conseil fédéral nomme une commission fédérale de la formation professionnelle.
Al. 2
La commission se compose de quinze membres au maximum de la Confédération, des cantons, des organisations du monde du travail et de la science. Les cantons ont un droit de proposition pour trois membres.
Al. 3
La commission est dirigée par le directeur de l'office fédéral.
Al. 4
L'office fédéral assure le secrétariat de la commission.
Al. 5, 6
Adhérer à la décision du Conseil national
Bieri Peter · Ständerat · Zug · Christlichdemokratische Fraktion
Bei der Berufsbildungskommission haben wir uns im Hinblick auf die Aufgaben für die beim Bund übliche Terminologie entschieden. Dieses Organ soll unter dem Titel "Kommission" aufgeführt werden. Es ist primär ein beratendes Organ, das Anträge stellen und Empfehlungen abgeben kann. Wir wollen kein Organ, das neben Bundesrat, Parlament und Verwaltung irgendwelche Entscheide fällt oder sich Entscheidungsbefugnisse herausnimmt. Aus diesen Gründen haben wir eine präzisere Formulierung als der Nationalrat gewählt.
Cottier Anton · P-M · Ständerat · Freiburg · Christlichdemokratische Fraktion
Angenommen - Adopté
Art. 71bis
Antrag der Kommission
Titel
Aufgaben der eidgenössischen Berufsbildungskommission
Abs. 1
Die Berufsbildungskommission hat folgende Aufgaben:
a. sie berät die Bundesbehörden in allgemeinen Fragen der Berufsbildung, in Fragen der Entwicklung und der Koordination und deren Abstimmung mit der allgemeinen Bildungspolitik;
b. sie beurteilt Projekte zur Entwicklung der Berufsbildung nach Artikel 55, Gesuche um Beiträge für besondere Leistungen im öffentlichen Interesse nach Artikel 56 und um Unterstützung im Bereich der Berufsbildung nach Artikel 57 sowie Forschung, Studien, Pilotversuche und Dienstleistungen im Bereich der Berufsbildung und der berufsorientierten Weiterbildung nach Artikel 52 Absatz 2 Buchstabe b.
Abs. 2
Sie kann von sich aus Anträge stellen und gibt zu den beurteilenden Projekten zuhanden der Subventionsbehörde Empfehlungen ab.
Art. 71bis
Proposition de la commission
Titre
Tâches de la Commission fédérale de la formation professionnelle
Al. 1
La Commission fédérale de la formation professionnelle est chargée des tâches suivantes:
a. elle conseille les autorités fédérales sur les questions générales relevant de la politique en matière de formation professionnelle, dans les questions de développement et de coordination ainsi que d'harmonisation de celles-ci avec la politique générale en matière de formation;
b. elle évalue les projets de développement de la formation professionnelle, des demandes de subventions pour des prestations particulières d'intérêt public selon l'article 56 et de soutien dans le domaine de la formation professionnelle selon l'article 57 ainsi que la recherche, les études, les essais-pilotes et les prestations de service dans le domaine de la formation professionnelle et de la formation continue orientée sur la profession selon l'article 52 alinéa 2 lettre b.
Al. 2
Elle peut émettre des propositions de sa propre initiative et fournir des recommandations à l'intention des autorités octroyant des subventions au sujet des projets à évaluer.
Büttiker Rolf · Ständerat · Solothurn · Freisinnig-demokratische Fraktion
Ich habe nichts gegen diese neue Berufsbildungskommission einzuwenden. Ich habe mit Aufmerksamkeit gelesen, wie der Bundesrat sie zusammenzusetzen gedenkt. Nun habe ich begonnen zusammenzuzählen: drei Mitglieder der Kantone; dann wird der Bund mindestens ebenso stark vertreten sein; dann kommt die Wissenschaft dazu. Ich habe mir dann die Frage gestellt, wo die Wirtschaft bleibt. Beim Berufsbildungswesen ist es klar, dass die Wirtschaft ein wesentlicher Teil davon ist, dass die Wirtschaft Hauptträger ist, dass es auch ein Spannungsfeld zwischen Wirtschaft, Wissenschaft und Verwaltung gibt.
Wir geben dieser Berufsbildungskommission in Artikel 71 und mit der Auflistung der Aufgaben in Artikel 71bis weitgehende Kompetenzen. Ich befürchte, wenn ich Artikel 71 als Ganzen lese, dass die Bildungstechnokraten dominieren, dass die Wirtschaft dabei etwas untergeht. Herr Bundesrat Couchepin, ich möchte Sie zuhanden der Materialien fragen, wie Sie diese Kommission mit höchstens 15 Vertreterinnen und Vertretern von Bund, Kantonen usw. zusammensetzen wollen - natürlich nicht namentlich, aber von den Trägern her. Mich und die Wirtschaft interessiert natürlich, wer schlussendlich in dieser Kommission die Mehrheit und das Sagen haben wird.
Bieri Peter · Ständerat · Zug · Christlichdemokratische Fraktion
Wenn ich dazu kurz Antwort geben kann: Wir haben uns in der Kommission die Frage auch gestellt. Wir haben uns z. B. auch Fragen zum Geschlechterverhältnis gestellt oder die Frage zu beantworten versucht: Müssen auch Lehrlinge in der Berufsbildungskommission vertreten sein oder nicht? Wir sind schliesslich zur allgemeinen Formulierung in Absatz 2 gekommen. Sie können sehen, dass die Organisationen der Arbeitswelt explizit erwähnt sind und deshalb auch Gewähr geboten ist, dass auch die Wirtschaft in der ganzen Breite vertreten sein wird.
Couchepin Pascal · BR-M · Bundesrat · Wallis
Je lis, à l'article 71 alinéa 2 proposé par la commission, que "la commission se compose de quinze membres au maximum". La seule précision, c'est que "les cantons ont un droit de proposition pour trois membres". M. Büttiker a probablement raison de dire que si les cantons ont trois membres, la Confédération en veut trois. Ce n'est pas nécessairement des technocrates, ce peut être aussi des gens de la pratique ou proches de la pratique. Mais, trois plus trois, même avec la nouvelle loi sur la formation professionnelle, ça ne fait que six. Quinze moins six, encore dans le futur, ça fera neuf. Donc, il reste neuf membres à désigner, et dans les neuf membres, il y a largement la place pour des représentants du monde du travail et de l'économie en général. Je ne pense pas que c'est à ce niveau-là qu'il faudra bourrer la commission de professeurs d'université spécialistes en théorie de la formation professionnelle. Et la place de l'économie sera assurée.
Cottier Anton · P-M · Ständerat · Freiburg · Christlichdemokratische Fraktion
Angenommen - Adopté
Art. 72-74
Antrag der Kommission
Zustimmung zum Beschluss des Nationalrates
Proposition de la commission
Adhérer à la décision du Conseil national
Angenommen - Adopté
Art. 75
Antrag der Kommission
Abs. 1, 2
Zustimmung zum Beschluss des Nationalrates
Abs. 2bis
Die Umstellung auf Pauschalbeiträge nach Artikel 53 Absatz 2 findet stufenweise innert vier Jahren statt.
Abs. 2ter
Die Kostenbeteiligung des Bundes wird innert vier Jahren stufenweise auf den in Artikel 60 Absatz 2 festgelegten Anteil erhöht.
Art. 75
Proposition de la commission
Al. 1, 2
Adhérer à la décision du Conseil national
Al. 2bis
Le passage à un subventionnement basé sur des forfaits au sens de l'article 53 alinéa 2 se fera progressivement dans un délai de quatre ans.
Al. 2ter
La participation de la Confédération aux coûts de la formation professionnelle sera adaptée progressivement en vue d'atteindre, dans un délai de quatre ans, la part définie à l'article 60 alinéa 2.
Bieri Peter · Ständerat · Zug · Christlichdemokratische Fraktion
Im 9. Kapitel, "Schlussbestimmungen", ist auf die Übergangsbestimmungen in Artikel 75 hinzuweisen. Der Nationalrat hat die Klärung der Frage einer zeitlich gestuften Einführung der neuen Finanzierung uns überlassen. Wir sind wie die WBK des Nationalrates der Ansicht, dass es keine bis ins Detail ausgeführte Übergangsbestimmung braucht.
Ganz klar sind wir ferner der Ansicht, dass die Finanzierung nicht sofort umgestellt werden soll. Die Kantone sollen zuerst von dem ausgehen können, was sie bisher erhalten haben, und vier Jahre Zeit haben, um sich auf die gemäss Pauschalen pro Kopf verteilten Gelder einzustellen.
Auch der Bund soll nicht sofort seinen Anteil an den Ausgaben der öffentlichen Hand für die Berufsbildung von heute rund 16 Prozent auf 25 Prozent erhöhen, sondern dies in der gleichen Zeit sukzessive tun. Es geht darum, die Anlaufzeit zu nutzen, die substanzielle Erhöhung zu verkraften, und nicht zuletzt auch darum, auf die Bundesfinanzen Rücksicht zu nehmen.
Cottier Anton · P-M · Ständerat · Freiburg · Christlichdemokratische Fraktion
Angenommen - Adopté
Art. 76
Antrag der Kommission
Zustimmung zum Beschluss des Nationalrates
Proposition de la commission
Adhérer à la décision du Conseil national
Angenommen - Adopté
Anhang 1
Antrag der Kommission
Streichen
Annexe 1
Proposition de la commission
Biffer
Angenommen - Adopté
Anhang 2
Antrag der Kommission
Ziff. I; II Ziff. 1, 2-4
Zustimmung zum Beschluss des Nationalrates
Ziff. II Ziff. 1bis Titel
Bundesgesetz vom 26. März 1931 über Aufenthalt und Niederlassung der Ausländer
Ziff. II Ziff. 1bis Art. 17 Abs. 2bis
Hinsichtlich der Bewilligung des Nachzuges von ledigen Kindern unter 18 Jahren und Inhabern einer Aufenthaltsbewilligung regelt der Bundesrat die notwendigen Bewilligungsvoraussetzungen, -auflagen und -bedingungen in der Weise, dass jedenfalls die berufliche Grundbildung dieser Kinder gewährleistet ist.
Ziff. II Ziff. 5 Ingress
Zustimmung zum Beschluss des Nationalrates
Ziff. II Ziff. 5 Art. 29 Abs. 4; 30; 39 Abs. 1, 2
Zustimmung zum Entwurf des Bundesrates
Antrag Plattner
Ziff. II Ziff. 2 Art. 345a Abs. 3
.... sechs Wochen Ferien ....
Annexe 2
Proposition de la commission
Ch. I; II ch. 1, 2-4
Adhérer à la décision du Conseil national
Ch. II ch. 1bis titre
Loi fédérale du 26 mars 1931 sur le séjour et l'établissement des étrangers
Ch. II ch. 1bis art. 17 al. 2bis
Concernant l'autorisation de séjour accordée au titre de regroupement familial aux enfants célibataires de moins de 18 ans qui sont au bénéfice d'une autorisation de séjour, le Conseil fédéral en fixe les critères d'octroi et les modalités d'application de manière à garantir dans chaque cas la formation professionnelle de base de l'enfant.
Ch. II ch. 5 préambule
Adhérer à la décision du Conseil national
Ch. II ch. 5 art. 29 al. 4; 30; 39 al. 1, 2
Adhérer au projet du Conseil fédéral
Proposition Plattner
Ch. II ch. 2 art. 345a al. 3
.... six semaines de vacances ....
Bieri Peter · Ständerat · Zug · Christlichdemokratische Fraktion
Bei der Aufhebung und Änderung bisherigen Rechtes gibt es zwei Punkte zu diskutieren, wobei der eine Punkt, die Änderung des Waldgesetzes, eher von untergeordneter Bedeutung ist.
Beim ersten Punkt schlagen wir eine Änderung des Bundesgesetzes über Aufenthalt und Niederlassung der Ausländer vor. Ich will das kurz begründen: Diese Änderung soll gewährleisten, dass "nachgezogene" Jugendliche eine berufliche Ausbildung erhalten. Konkret geht es um den Familien- oder den Kindernachzug, der so geregelt werden soll, dass Kinder, wenn immer möglich, in einem Alter in die Schweiz geholt werden, dass es ihnen möglich ist, in die berufliche Grundbildung einzusteigen. Denn bei Jugendlichen entstehen erfahrungsgemäss dann die grössten Integrationsprobleme, wenn sie kurz vor dem achtzehnten Geburtstag, d. h. vor Erreichen der Alterslimite, in die Schweiz einreisen. Diese absolvieren keine schulische Ausbildung mehr, bleiben ohne Lehre und lassen sich nur schwer integrieren. Es kommt deshalb nicht von ungefähr, dass solche kaum integrierten Jugendlichen zur Kriminalität neigen. Dieser Antrag, der übrigens von Herrn David eingereicht wurde, wird vom Bundesamt für Ausländerfragen unterstützt. Deutschland z. B. hat den Familiennachzug sogar auf ein wesentlich tieferes Alter - nämlich auf zwölf Jahre - beschränkt. Mit unserem Vorschlag geben wir dem Bundesrat ein maximales Alter vor. Er soll dieses, nebst anderen Kriterien, in Beachtung der von uns erwähnten beruflichen Ausbildung und Integration festlegen. Dabei sind selbstverständlich die internationalen Normen und Verträge einzuhalten.
Cottier Anton · P-M · Ständerat · Freiburg · Christlichdemokratische Fraktion
Ziff. I; II Ziff. 1, 1bis, 3, 4
Ch. I; II ch. 1, 1bis, 3, 4
Angenommen - Adopté
Ziff. II Ziff. 2 - Ch. II ch. 2
Bieri Peter · Ständerat · Zug · Christlichdemokratische Fraktion
Bei der Frage der minimalen Feriendauer für Lehrlinge haben wir bereits in der Kommission den Antrag Plattner diskutiert. Damals stand in der WAK-NR auch noch die Parlamentarische Initiative Wyss Ursula 01.445 zur Diskussion, die das gleiche Ziel verfolgte. Diese Initiative wird von der nationalrätlichen Kommission abgelehnt. Das wussten wir in der damaligen Situation noch nicht. Aber ich glaube, dass die Ansicht, die in unserer Kommission eine Mehrheit gefunden hat, mittlerweile durch den Antrag der Kommission auf Nichtfolgegeben bestärkt wurde.
Die Frage der minimalen Feriendauer kann zu Recht diskutiert werden. Die Attraktivität der Lehre mit der dualen Ausbildung ist sicher besser, wenn auch ein angemessener Ferienanteil vorhanden ist. Das ist der positive Ansatz, den Herr Plattner hier verfolgt. Negativ daran ist, dass dann Lehrbetriebe möglicherweise nicht mehr bereit sind, Lehrlinge auszubilden, wenn diese zu oft vom Arbeitsplatz weg sind. Mit sechs Wochen wären sie nebst der Schule und den heutigen minimalen fünf Wochen Ferien noch eine zusätzliche Woche nicht am Arbeitsplatz.
Ich meine, dass mit dem Antrag Plattner der Konsens, der im Berufsbildungsgesetz gefunden werden konnte, infrage gestellt werden könnte, wenn noch einmal eine sehr schwierige Diskussion zu diesem brisanten Thema geführt würde. Aber es ist selbstverständlich das Recht von Herrn Plattner, für diese Sache einzustehen.
Die Kommission hat die Frage diskutiert und beantragt Ihnen, diese Forderung abzulehnen.
Plattner Gian-Reto · 1VP-M · Ständerat · Basel-Stadt · Sozialdemokratische Fraktion
Zuerst möchte ich mich kurz dafür entschuldigen, dass ich als Kommissionsmitglied einen Einzelantrag einreiche. Das ist hier - zu Recht - nicht üblich. Ich wollte einen Minderheitsantrag einreichen, habe es im Rahmen der zweiten Lesung dann vergessen und hole es nun halt auf diese Art und Weise nach.
In der Kommission war der Antrag gar nicht chancenlos, wie die Tatsache zeigt, dass er nur mit 5 zu 5 Stimmen und dem Stichentscheid des Präsidenten abgelehnt wurde, was der Präsident jetzt vernünftigerweise verschwiegen hat. Es ist natürlich wahr: Damals, als wir das diskutierten, bestand noch Hoffnung, dass gleichzeitig auch der Nationalrat dieses alte Anliegen der jugendlichen Lehrlinge durch Zustimmung zur Parlamentarischen Initiative Wyss Ursula 01.445 aufnehmen würde; und jetzt hat die WAK-NR beantragt, der Initiative keine Folge zu geben, was meine Position natürlich erheblich schwieriger macht.
Dennoch möchte ich Ihnen sine ira et studio und vielleicht auch ohne allzu grosse Hoffnungen noch einmal erklären, warum ich persönlich glaube, dass es wichtig wäre, hier dieses Zeichen zu setzen. Es geht keineswegs darum, den Konsens über dieses Gesetz nun sozusagen in letzter Sekunde noch zu sprengen; sondern es geht mir darum, den dualen Weg, das duale System, zu stärken, d. h. eben auch, jenen Teil dieses dualen Systems für junge Leute attraktiv zu machen, die den Weg über die Berufslehre, allenfalls die Berufsmatur und dann die Fachhochschule, wählen.
Man mag einwenden, es sei doch eigentlich ein ziemlich schlechter Grund, den einen oder anderen Teil im dualen System zu wählen, indem man ihn nach den Ferien beurteile, die man haben werde. Wenn Sie aber junge Leute kennen, müssen Sie wohl zugeben, dass in diesem Alter der Umfang der Freizeit und die Möglichkeit, in der "fun society" auch ein bisschen dabei zu sein, halt schon eine grosse Rolle spielen. Manch eine und manch einer geht dann lieber in eine Schule - in eine Vollzeitschule oder gar ins Gymnasium, soweit das ihm oder ihr von den Leistungsfähigkeit her möglich ist -, weil es dort natürlich sehr viel mehr Ferien gibt, nämlich etwa zwölf Wochen oder manchmal sogar dreizehn. Da nehmen sich die fünf Wochen für die jungen Lehrlinge dann doch recht mager aus, und das führt allenfalls zu Fehlallokationen der Berufsmöglichkeiten der jungen Leute. Darum geht es mir. Ich selbst glaube nicht, dass die Anzahl der Ferienwochen - sechs oder fünf oder allenfalls sieben - so wesentlich ist. Ich glaube aber, dass es aus der Sicht der jungen Leute schon wesentlich ist.
Es wird eingewendet, das koste die Wirtschaft ungeheuer viel. Ich weiss nicht, ob eine Woche Ferien die Wirtschaft so viel kostet. Zuerst einmal kostet es den Lehrling etwas, der dann seine Ferien irgendwie verbringen muss. Das kann er von seinem Lehrlingslohn vielleicht bezahlen. Den Bund kostet es sicher nichts, wenn er das hier beschliesst, die Bundeskasse können wir also für einmal ausser Acht lassen. Ob es einen Betrieb sehr viel kostet, wenn der Lehrling, der vor allem in der Ausbildung ist und nicht als vollwertige Arbeitskraft eingesetzt werden sollte - und es doch wohl auch nicht wird -, dann eine Woche, also fünf Arbeitstage, mehr nicht da ist, bezweifle ich. Ich bezweifle da die Berechtigung der Alarmrufe, die vonseiten der Wirtschaftsvertreter in der Kommission geäussert wurden, doch ein bisschen.
Ich bitte Sie also, sich noch einmal zu überlegen, ob Sie diese Stärkung des dualen Systems nicht doch unterstützen könnten. Die Sache würde dann in den Nationalrat gehen. Er könnte sich ordentlich um das Problem kümmern, indem er auch die Wirtschaftsverbände dazu befragen und ihre Meinung einholen würde. Wenn Sie es jetzt einfach erledigen, ist es wieder für lange Zeit vom Tisch. Das würde ich für einen bedauerlichen Fehler halten.
Leumann-Würsch Helen · Ständerat · Luzern · Freisinnig-demokratische Fraktion
Lieber Kollege Plattner, es geht absolut nicht darum, Alarmstimmung zu machen. Es ist richtig, dass das einzelne Mosaiksteinchen, das wir hineinbringen - hier ein Steinchen, dort ein Steinchen -, als solches nicht sehr viel ausmacht. Aber es gibt immer mehr Betriebe, die nicht mehr bereit sind, Lehrlinge auszubilden, weil sich die Gesamtsumme einfach nicht mehr rechnen lässt! Wenn Sie einen Lehrling oder eine Lehrtochter verantwortungsvoll ausbilden, dann braucht das enorm viel Zeit, und es braucht vor allen Dingen ausgebildete Leute innerhalb des Betriebes, die sich um diese jungen Leute kümmern. Irgendeinmal ist das Fass voll, irgendeinmal wird in einem Betrieb beschlossen: Jetzt bilden wir nicht mehr aus. Von daher gesehen möchte ich sagen: Wir sollten hier - im ganz grundsätzlichen Interesse der Lehrlingsausbildung - nicht auf dem Hinterweg etwas hineinbringen, was im Moment eigentlich nicht hineingehört.
Cottier Anton · P-M · Ständerat · Freiburg · Christlichdemokratische Fraktion
Abstimmung - Vote
Für den Antrag der Kommission .... 26 Stimmen
Für den Antrag Plattner .... 6 Stimmen
Ziff. II Ziff. 5 - Ch. II ch. 5
Bieri Peter · Ständerat · Zug · Christlichdemokratische Fraktion
Beim Waldgesetz haben wir uns für die bundesrätliche Fassung entschieden. Das heisst, dass es, basierend auf dem Waldgesetz, auch für die Ausbildung von Hilfskräften in der Forstwirtschaft zusätzliche Bundesmittel geben soll. Der Nationalrat wollte die Sonderbehandlung abschaffen, hat dabei aber gleichzeitig auch die Bestimmung über die Unterstützung für die Schulung desjenigen Personals gestrichen, das nicht als gelerntes Personal in den Wäldern arbeitet, sondern, wie etwa in der Landwirtschaft, als forstwirtschaftliche Hilfskräfte. Nicht zuletzt auch aus Gründen des Arbeitsschutzes - ich denke an die vielen Unfälle, die im Wald passieren - ist es gerechtfertigt, dass, basierend auf dem Waldgesetz, spezielle Ausbildungsbeiträge geleistet werden.
Ich bitte Sie, es bei der Fassung des Bundesrates zu belassen.
Cottier Anton · P-M · Ständerat · Freiburg · Christlichdemokratische Fraktion
Angenommen - Adopté
Gesamtabstimmung - Vote sur l'ensemble
Für Annahme des Entwurfes .... 35 Stimmen
(Einstimmigkeit)
Abschreibung - Classement
Antrag des Bundesrates
Abschreiben der parlamentarischen Vorstösse
gemäss Brief an die eidgenössischen Räte
Proposition du Conseil fédéral
Classer les interventions parlementaires
selon lettre aux Chambres fédérales
Angenommen - Adopté