AS 2002 2013
Bundesbeschluss
über ein Doppelbesteuerungsabkommen
mit Kanada
vom 19. Dezember 1997
Die Bundesversammlung der Schweizerischen Eidgenossenschaft,
gestützt auf Artikel 8 der Bundesverfassung1,
nach Einsicht in die Botschaft des Bundesrates vom 16. Juni 19972,
beschliesst:
Art. 1
Das am 5. Mai 1997 unterzeichnete Abkommen zwischen der Schweizerischen Eidgenossenschaft und Kanada zur Vermeidung der Doppelbesteuerung auf dem Gebiet der Steuern vom Einkommen und vom Vermögen wird genehmigt.
Der Bundesrat wird ermächtigt, das Abkommen zu ratifizieren.
Art. 2
Dieser Beschluss untersteht nicht dem Staatsvertragsreferendum.
Ständerat, 9. Oktober 1997 | Nationalrat, 19. Dezember 1997 |
|---|---|
Der Präsident: Delalay | Der Präsident: Leuenberger |
Der Sekretär: Lanz | Der Protokollführer: Anliker |