Source

AS 2003 4181

Tierschutzgesetz
(TSchG)

Änderung vom 20. Juni 2003

Die Bundesversammlung der Schweizerischen Eidgenossenschaft,
nach Einsicht in die Botschaft des Bundesrates vom 29. Mai 20021,
beschliesst:

I

Das Tierschutzgesetz vom 9. März 19782 wird wie folgt geändert:

Ingress gestützt auf die Artikel 25bis, 27sexies und 64bis der Bundesverfassung3, ...

Art. 9 Abs. 1 zweiter und dritter Satz

... Vorbehalten bleibt die Einfuhr von Koscher- und von Halalfleisch, um eine ausreichende Versorgung der jüdischen und der islamischen Gemeinschaft mit solchem Fleisch sicherzustellen. Die Einfuhr- und Bezugsberechtigung sind Angehörigen dieser Gemeinschaften und ihnen zugehörigen juristischen Personen und Personengesellschaften vorbehalten.

Art. 33a Investitionsschutz

Die gemäss diesem Gesetz bewilligten Bauten und Einrichtungen für Nutztiere können nach der Errichtung mindestens während der ordentlichen Abschreibungsdauer benutzt werden.

Tierschutzgesetz (TSchG) – Switzerland, AS 2003 4181 | Lexipedia