AS 2006 937
Verordnung
über das automatisierte Fahndungssystem
Änderung vom 10. März 2006
Der Schweizerische Bundesrat
verordnet:
I
Die Verordnung vom 19. Juni 19951 über das automatisierte Fahndungssystem wird wie folgt geändert:
Art. 15 Abs. 2bis
Das Bundesamt kann im Einzelfall Daten aus dem RIPOL schriftlich oder mündlich dem Europäischen Polizeiamt (Europol) bekanntgeben, soweit Europol diese zur Erfüllung seiner gesetzlichen Aufgaben benötigt.
II
Diese Änderung tritt am1. April 2006 in Kraft.
10. März 2006 Im Namen des Schweizerischen Bundesrates |
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Der Bundespräsident: Moritz Leuenberger |
Die Bundeskanzlerin: Annemarie Huber-Hotz |