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Bundesbeschluss über die Genehmigung eines Zusatzabkommens zum Doppelbesteuerungsabkommen zwischen der Schweiz und Frankreich

AS 2010 5681 · Amtliche Sammlung des Bundesrechts

Dated Jun 18, 2010

https://lexipedia.io/en/docs/ch/as-ro-ru/2010-5681/de/bundesbeschluss-uber-die-genehmigung-eines-zusatzabkommens-zum-doppelbesteuerungsabkommen-zwischen-der-schweiz-und-frankreich

Retrieved on Sep 4, 2026

  1. Documents
  2. Confederation
  3. Official Compilation of Federal Legislation
Source

Amends: Abkommen zwischen der Schweiz und Frankreich zur Vermeidung der Doppelbesteuerung auf dem Gebiet der Steuern vom Einkommen und vom Vermögen und zur Vermeidung von Steuerbetrug und Steuerflucht (SR 0.672.934.91)

Basic act of: Bundesbeschluss über die Genehmigung eines Zusatzabkommens zum Doppelbesteuerungsabkommen zwischen der Schweiz und Frankreich (SR 672.934.9)

AS 2010 5681

Bundesbeschluss
über die Genehmigung eines Zusatzabkommens
zum Doppelbesteuerungsabkommen
zwischen der Schweiz und Frankreich

vom 18. Juni 2010

Die Bundesversammlung der Schweizerischen Eidgenossenschaft,
gestützt auf die Artikel 54 Absatz 1 und 166 Absatz 2 der Bundesverfassung1,
nach Einsicht in die Botschaft des Bundesrates vom6. März 20092 und in die Zusatzbotschaft des Bundesrates vom 27. November 20093,
beschliesst:

Footnotes

  1. [1] SR 101
  2. [6] BBl 2010 4343
  3. [2] BBl 2009 1631
  4. [3] BBl 2010 1541

Art. 1

Das Zusatzabkommen vom 27. August 20094 zum Abkommen vom 9. September 19665 zwischen der Schweizerischen Eidgenossenschaft und der Französischen Republik zur Vermeidung der Doppelbesteuerung auf dem Gebiete der Steuern vom Einkommen und vom Vermögen wird genehmigt.

Der Bundesrat wird ermächtigt, das Zusatzabkommen zu ratifizieren.

Footnotes

  1. [5] SR 0.672.934.91

Art. 2

Der Bundesrat unterbreitet der Bundesversammlung einen Gesetzesentwurf zur Umsetzung der im Abkommen nach OECD-Standard vorgesehenen Amtshilfe. Bis zum Inkrafttreten des Gesetzes kann er die Umsetzung der Amtshilfe durch Verordnung regeln.

Art. 3

Der Bundesrat gibt der Regierung der Französischen Republik die Erklärung ab, dass die Schweiz keine Amtshilfe in Steuersachen leistet, wenn das Amtshilfegesuch auf illegal beschafften Daten beruht, und dass sie in einem solchen Fall Rechtshilfe verlangt.

Er arbeitet auf eine entsprechende Erklärung der Regierung der Französischen Republik hin.

SR 672.934.9

AS 2010 5683 mit Frankreich. BB

Art. 4

Dieser Beschluss untersteht dem fakultativen Staatsvertragsreferendum für Verträge, die wichtige rechtsetzende Bestimmungen enthalten oder deren Umsetzung den Erlass von Bundesgesetzen erfordert, nach Artikel 141 Absatz 1 Buchstabe d Ziffer 3 der Bundesverfassung.

Ständerat, 18. Juni 2010 Nationalrat, 18. Juni 2010 Die Präsidentin: Erika Forster-Vannini Die Präsidentin: Pascale Bruderer Wyss Der Sekretär: Philippe Schwab Der Sekretär: Pierre-Hervé Freléchoz Ablauf der Referendumsfrist Die Referendumsfrist für diesen Beschluss ist am 7. Oktober 2010 unbenützt abgelaufen.6 7. Dezember 2010 Bundeskanzlei