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Medizinprodukteverordnung

AS 2020 2975 · Amtliche Sammlung des Bundesrechts

Dated Jul 1, 2020

https://lexipedia.io/en/docs/ch/as-ro-ru/2020-2975/de/medizinprodukteverordnung

Retrieved on Sep 2, 2026

  1. Documents
  2. Confederation
  3. Official Compilation of Federal Legislation
Source

Amends: Medical Devices Ordinance (SR 812.213)

AS 2020 2975

Medizinprodukteverordnung
(MepV)

Änderung vom 1. Juli 2020

Der Schweizerische Bundesrat
verordnet:

I

Die Medizinprodukteverordnung vom 17. Oktober 20011 wird wie folgt geändert:

Art. 9 Abs. 4 und 5

Auf begründeten Antrag kann das Institut das erstmalige Inverkehrbringen und die Inbetriebnahme eines spezifischen Medizinprodukts bewilligen, dessen Verwendung im Interesse der öffentlichen Gesundheit oder der Patientensicherheit oder -gesundheit liegt, obwohl:

  1. das einschlägige Konformitätsbewertungsverfahren nicht durchgeführt wurde; oder

  2. die Sprachanforderungen nach Artikel 7 Absatz 2 nicht erfüllt sind.

Einzelne Medizinprodukte, bei denen das einschlägige Konformitätsbewertungsverfahren nicht durchgeführt wurde, können ohne Bewilligung des Instituts in Verkehr gebracht und angewendet werden, wenn:

  1. sie der Behebung lebensbedrohender Zustände oder der Beseitigung dauernder Beeinträchtigungen einer Körperfunktion dienen;

  2. kein konformes Medizinprodukt für die bestimmte Indikation vorhanden ist;

  3. sie ausschliesslich von Medizinalpersonen an Einzelpersonen angewendet werden;

  4. die anwendende Medizinalperson die betroffene Einzelperson über die Nichtkonformität des Medizinprodukts und die damit verbundenen Risiken aufgeklärt hat; und

  5. die betroffene Einzelperson der Anwendung des Medizinprodukts zugestimmt hat.

Art. 29 Abs. 1

Bescheinigungen nach Artikel 12 Absatz 1 für In-vitro-Diagnostika können bis zum 25. Mai 2022 ausgestellt werden. Alle Bescheinigungen nach Artikel 12 Absatz

verlieren ihre Gültigkeit spätestens am 27. Mai 2024.

Footnotes

  1. [1] SR 812.213

II

Diese Verordnung tritt am1. August 2020 in Kraft.

1. Juli 2020 Im Namen des Schweizerischen Bundesrates

Die Bundespräsidentin: Simonetta Sommaruga

Der Bundeskanzler: Walter Thurnherr