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Beispiel Notfallreglement Stauanlage mit Wasseralarmsystem. BFE Hilfsmittel

BFE 7857 · Bundesamt für Energie (BFE)

Dated May 1, 2015

https://lexipedia.io/en/docs/ch/bfe-ofen-ufe/7857/de/beispiel-notfallreglement-stauanlage-mit-wasseralarmsystem-bfe-hilfsmittel

Retrieved on Sep 1, 2026

  1. Documents
  2. Confederation
  3. Swiss Federal Office of Energy (SFOE)
Source

Beispiel Notfallreglement Stauanlage mit Wasseralarmsystem. BFE Hilfsmittel

Beispiel Notfallreglement Stauanlage mit Wasseralarmsystem

BFE Hilfsmittel

Hinweis: Das Beispiel dient als Orientierungshilfe für die Erstellung eines Notfallreglements für Stauanlagen mit Wasseralarmsystem unter Aufsicht des Bundes. Die in diesem Beispiel enthaltenen Festlegungen müssen zwingend auf die betrachtete Stauanlage und die zugehörigen lokalen Gegebenheiten angepasst, präzisiert sowie wo nötig ergänzt werden.

Die letzte Fassung ersetzt die früheren Fassungen Version Abänderung Datum

2.0 Neuerstellung im Zuge der Totalrevision der für das Not- 1.5.2015

fallschutzkonzept von Stauanlagen BWG/BABS 2004

Impressum

Allgemeine Information

Betreiberin Stauanlage #### Stauanlagentyp Erddamm Ersteller Betriebsleiter Gültig ab ##.##.#### Periodische Überprüfung Jährlich Verteiler Aufsichtsbehörde ##

Änderungsverzeichnis

Version Kommentar Verfasser Datum #.# Erstfassung #### ##.##.####

1 Stauanlage "AnlageMitWA"

Information zur Stauanlage "AnlageMitWA" finden sich im Einsatzdossier: – Lage und Einzugsgebiet, Dokument 06.00, – Situation und Längenprofil, Dokument 06.10, – Querschnitt und Längsschnitt, Dokument 06.20.

2 Überflutungskarte

Die Überflutungskarte für die Stauanlage "AnlageMitWA" findet sich in der Beilage.

Die Berechnungsgrundlagen finden sich im Bericht "Überflutungskarte AnlageMitWA – Grundlagen".

3 Gefahrenanalyse

3.1 Elemente der Notfallbewältigung

In der Tabelle 1 sind die wichtigsten Elemente der Notfallbewältigung zusammengestellt.

Tabelle 1: Wichtigste Elemente der Notfallbewältigung Bereich Elemente der Notfallbewältigung (Beispiel)

Zugang – Talsperre: Hauptzufahrt vom Tal auf 2. Kl.-Strasse; Nebenzufahrten auf 3. Kl.- Strassen vom Tal oder via Pass (vgl. Abbildung 1) – Kommandozentrale: Lage am Rand des Dorfes teilweise innerhalb der Überflutungszone – Wasseralarmzentrale: Analog Talsperre – Regionale Überwachungszentrale: Ausserhalb der Überflutungszone der Talsperre. Zufahrt vom Tal auf 1. Kl.- Strasse und 2. Kl.-Strasse (vgl. Abbildung 1)

Überwachungsorte (jeweils ausserhalb der Überflutungszone): – Überwachung vor Ort direkt bei der Anlage (Wasserstand, Sickerwasser, Piezometer etc.), – Kommandozentrale, – Regionale Überwachungszentrale, – Wasseralarmzentrale (mit Sicht auf die Talsperre; kein weiterer Beobachtungsposten vorhanden).

Regulierungs- – Tulpenüberfall als Hochwasserentlastung ohne Regulierung und Ablass- – 2 Schieber Grundablass für Stauseeabsenkung organe – Schieber Druckleitung

Kommunikation – Festnetztelefon, Mobiltelefon, internes Telefonnetz und Betriebsfunk für die Kommunikation innerhalb der Notfallorganisation – Festnetztelefon für die Kommunikation zur Einsatzzentrale Kantonspolizei, POLYCOM als Rückfallebene (Abgabe Funkgeräte an die Betreiberin) – Festnetztelefon für die Kommunikation zur Aufsichtsbehörde

Kartenausschnitt mit Zugangswegen zur Talsperre, zur Wasseralarmzentrale, zur Kommandozentrale und zur regionalen Überwachungszentrale

Abbildung 1: Zufahrten zur Talsperre, zur Wasseralarmzentrale, zur Kommandozentrale und zur regionalen Überwachungszentrale

3.2 Gefahrenidentifizierung und Massnahmen

Folgende Ereignisse sind für die Stauanlage "AnlageMitWA": – Gletscherabbruch: Keine Gletscher vorhanden. – Erdrutsch, Murgang: Gemäss Gefahrenkarte liegt die Nebenzufahrt via Pass im Gefahrenbereich. Erdrutsche bei der Hauptzufahrt sind bei Hochwasser möglich. Alle anderen Elemente der Notfallbewältigung liegen ausserhalb von potenziellen Erdrutsch- /Murganggebieten. – Steinschlag: Alle Elemente der Notfallbewältigung liegen ausserhalb von potenziellen Steinschlaggebieten. – Setzungen: Alle Elemente der Notfallbewältigung liegen ausserhalb von potenziellen Setzungsgebieten. Es sind auch keine Untertagebauten in der Umgebung der Talsperre oder der Zentralen vorhanden. – Ausfall von Transportmitteln: Als Transportmittel werden Personenwagen eingesetzt. Diese stehen innerhalb des Betriebs in genügender Anzahl zur Verfügung, sodass Ausfälle kompensiert werden können. – Vandalismus: Alle Räumlichkeiten sowie die Messstellen und Steuerungen vor Ort sind gesichert.

Hinweis: Auszüge aus den im Text referenzierten Gefahrenkarten finden sich in der Beilage.

Gefahr Starke Regenfälle während einer längeren Periode im Einzugsgebiet und Hochwasserzufluss des Musterflusses (Hauptzufluss) sowie aller anderen Flüsse der Region. Abfluss des Hochwassers über den Überfallturm. Verklausung des Überfalls durch Sturmholz.

Bereich Gefährdung Massnahmen / Eventualplanung

Zugang – Geringe Gefährdung der Komman- – Schutz der Kommandozentrale vor dozentrale durch Hochwasser ge- Hochwasser mit Sandsäcken oder mäss Gefahrenkarte anderen Mitteln – Erdrutsche bei der Hauptzufahrt – Benutzung der Alternativzufahrtsroudurch Hochwasser resp. bei starkem ten Abfluss sind möglich – Alle anderen Zugänge werden durch Hochwasserführende Flüsse nicht tangiert

Regulierungs- Eingeschränkter Abfluss der Hoch- – Massnahmen gemäss Wehrregle- und Ablass- wasserentlastung ment organe – Entfernen von Geschwemmsel bei Hochwasserentlastung mittels Kran

Kommunikation Keine Auswirkungen ---

Gefahr Erdbeben

Bereich Gefährdung Massnahmen / Eventualplanung

Zugang – Einschränkungen der Zufahrt durch – Gebäude sind auf Erdbeben bemeszerstörte Brücken oder generell sen Strassenbeschädigungen möglich. – Notfallplanung innerhalb der Betrei- – Zerstörung der Gebäude der Kom- berin mandozentrale oder der regionalen Überwachungszentrale: Überwachung Schieber Grundablass und Druckleitung beeinträchtigt – Überwachung der Sperre direkt vor Ort nicht beeinträchtigt

Regulierungs- Verkantung der Grundablassschieber. – Überfallturm ist auf Erdbeben be- und Ablass- Seespiegelsenkung beeinträchtigt messen organe

Kommunikation Zerstörung der Gebäude der Zentralen – Führung der Notfallorganisation ab inkl. Infrastruktur sowie der Kabelwege einem weiteren Standort notwendig kann das interne Telefonnetz, das – Bei Bedarf Umstellung auf öffentliche Telefonnetz und den Be- POLYCOM in Absprache mit dem triebsfunk beeinträchtigen Kanton

Gefahr Lawine (vgl. Gefahrenkarte)

Bereich Gefährdung Massnahmen / Eventualplanung

Zugang – Behinderung oder Unterbruch der Präventive Massnahmen zum Lawi- Nebenzufahrt über den Pass nenschutz im Bereich der Kommando- – Behinderung oder Unterbruch der zentrale Zufahrt zur Talsperre und zur Kommandozentrale

Regulierungs- Ausfall Kommandozentrale Überwachung vor Ort oder via regiona- und Ablass- le Überwachungszentrale organe

Kommunikation --- ---

Gefahr Schnee / Eis im Bereich der Talsperre und Kommandozentrale

Bereich Gefährdung Massnahmen / Eventualplanung

Zugang Behinderung Zugang zur Talsperre Bei Bedarf Schneeräumung der Zu- und zur Kommandozentrale möglich fahrten

Regulierungs- Keine Auswirkungen auf die Regulie- --- und Ablass- rung organe

Kommunikation Keine Auswirkungen auf die Kommu- --- nikation

Gefahr Unwetter im Gebiet der Talsperre

Bereich Gefährdung Massnahmen / Eventualplanung

Zugang Behinderung Zugang zur Talsperre Kontrolle der Zufahrtswege und bei durch Sturmholz möglich Bedarf Räumung

Regulierungs- Keine Auswirkungen auf die Regulie- --- und Ablass- rung organe

Kommunikation Keine Auswirkungen auf die Kommu- --- nikation

Gefahr Waldbrand im Gebiet der Talsperre

Bereich Gefährdung Massnahmen / Eventualplanung

Zugang Verhinderung Zugang zur Talsperre Bei Waldbrand: Massnahmen gemäss möglich Einsatzleitung Kanton

Regulierungs- Keine Auswirkungen auf die Regulie- --- und Ablass- rung organe

Kommunikation Keine Auswirkungen auf die Kommu- --- nikation

Gefahr Versagen Schieber Grundablass; Verstopfung / Verklausung Grundablass durch Geschiebesediment, Baumstrunke etc.

Bereich Gefährdung Massnahmen / Eventualplanung

Zugang Keine Auswirkungen auf die Zugänge ---

Regulierungs- Seespiegelabsenkung nicht möglich. – Auffangrost vor Grundablass zum und Ablass- Grundablass wird nicht für die Regulie- Schutz vor Verkeilung von grossen organe rung des Hochwasserabflusses ver- Baumstämmen wendet. – Jährliche Grundablasskontrolle – Spülen des Stausees gemäss Spülkonzept (vgl. Überwachungsreglement)

Kommunikation Keine Auswirkungen auf die Kommu- --- nikation

Gefahr Stromausfall

Bereich Gefährdung Massnahmen / Eventualplanung

Zugang Keine Auswirkungen auf die Zugänge ---

Regulierungs- Fernsteuerung und elektrische Steue- Schiebersteuerung Grundablass: und Ablass- rung Schieber Grundablass nicht mehr – Manuell organe möglich; Manuelle Steuerung nicht – Mittels Luftdruck (Blasenspeicher) tangiert – Mittels Notstromgenerator

Kommunikation Bei Ausfall des öffentlichen Netzes – Internes Telefonnetz sowie Betriebs- und des Mobiltelefonnetzes fällt die funkanlage im Batteriebetrieb für Kommunikation zur Einsatzzentrale maximal ## Stunden. und zur Aufsichtsbehörde aus. – Bei Bedarf Umstellung auf POLYCOM in Absprache mit dem Kanton; POLYALERT-Geräte mit USV-Stützung für maximal ## Stunden

Gefahr Ausfall Überwachungsinstrumente: Informationen müssen vor Ort eingeholt werden.

Bereich Gefährdung Massnahmen / Eventualplanung

Zugang Keine Auswirkungen auf die Zugänge; Entsenden von Personal zur Talsperre Überwachung von den Zentralen ist resp. WAZ für die Überwachung vor eingeschränkt oder nicht mehr möglich Ort

Regulierungs- Keine Auswirkungen auf die Regulie- --- und Ablass- rung organe

Kommunikation Keine Auswirkungen auf die Kommu- --- nikation

Gefahr Ausfall Sirenen oder Störungen des Alarmierungssystems

Bereich Gefährdung Massnahmen / Eventualplanung

Zugang Keine Auswirkungen auf die Zugänge ---

Regulierungs- Keine Auswirkungen auf die Regulie- --- und Ablass- rung organe

Kommunikation Auslösen Wasseralarm von einigen – Entriegeln und Auslösen des Was- Standorten oder gesamthaft nicht seralarms von einem der alternatimöglich ven Standorte – Bei Störungen oder Ausfall POLYALERT Massnahmen in Absprache mit dem Kanton zu treffen – Unterstützung des Kantons bei der Handauslösung der Sirenen durch Bemannung einzelner Sirenenstandorte (Hinweis: Manuell kann nur der Allgemeiner Alarm ausgelöst werden)

3.3 Massnahmenübersicht

Je nach Ereignis sind die folgenden Massnahmen zu treffen, welche die Notfallbewältigung unterstützen können: – Überwachung des Hauptzuflusses, – Regelmässige Kontrolle der Lawinenschutzmassnahmen, – Kontrolle Bereich Überlaufturm und bei Bedarf Entfernen von Geschwemmsel, – Kontrolle der Zufahrtswege und bei Bedarf Räumung.

Folgende Massnahmen wurden eingeleitet: – Erstellung einer Eventualplanung für die Hochwasserschutzmassnahmen bei der Kommandozentrale und Vorhalten der notwendigen Mittel, – ##.

4 Notfallstrategie

4.1 Generelles

Aufseiten der Talsperre kann der Seespiegel via Grundablass und Turbinieren gesenkt werden. Die Hochwasserentlastung ist nicht gesteuert. Entsprechend sind die Massnahmen gemäss Wehrreglement sowie die Beurteilung des Sperrenzustands bei Gefahrenlagen zentral.

Basierend auf einer Lagebeurteilung und den baulichen und technischen Gegebenheiten werden die organisatorischen Massnahmen getroffen (Lagebeurteilung vgl. Dokument 05.00 "Lagebeurteilung" des Einsatzdossiers). Die Festlegung der notwendigen Massnahmen und die Auslösung der Gefahrenstufe erfolgt durch den Wasseralarmbeauftragten (Betriebsleiter) oder durch das Personal des Pikettdienstes oder der Auslösestellen im Auftrag des Wasseralarmbeauftragten.

4.2 Ausserordentlicher Anstieg des Wasserspiegels

Die Festlegung der Gefahrenstufen aufgrund eines ausserordentlichen Anstiegs des Wasserspiegels erfolgt anhand der Grafik im Dokument 07.00 des Einsatzdossiers. Der Wasserstand und die Geschwindigkeit des Wasserspiegelanstiegs werden protokolliert.

Folgende Kontrollen werden bei einem ausserordentlichen Anstieg des Wasserspiegels durchgeführt: – Visuelle Kontrolle im Bereich des Überfallturms der Hochwasserentlastung und bei Bedarf Entfernen von Geschwemmsel, – Visuelle Kontrolle im Bereich des Tosbeckens, – Visuelle Kontrolle des Dammes bzgl. Stabilität.

4.3 Impulswellen

Es sind keine grösseren Impulswellen zu erwarten, die eine Gefährdung der Talsperre bewirken können (vgl. Bericht "Geologie").

4.4 Erdbeben

Folgende Kontrollen werden nach einem stärker verspürten oder gemeldeten Erdbeben durchgeführt (siehe auch Überwachungsreglement): – Visuelle Kontrolle der Talsperre, – Visuelle Kontrolle der Umgebung, – Durchführen einer Kontrollmessung (Auftrieb, Sickerwasser) und geodätischer Messungen an ausgewählten Punkten.

Die Festlegung der Gefahrenstufen erfolgt auf der Basis des Befunds der Kontrollen. Folgende Massnahmen können bei den nachstehenden Schäden getroffen werden: – Zerstörung Gebäude Kommandozentrale: Kontrolle Betrieb ab ##, – ##.

4.5 Schlaufenalarm

Bei Auslösung des Schlaufenalarms werden unmittelbar folgende Daten via Fernüberwachung kontrolliert: – Pegelmessungen der Stationen ##, ## und ##

Der Wasseralarm wird in folgenden Fällen ausgelöst: – ##.

In jedem Fall wird die Situation an der Talsperre vor Ort überprüft.

4.6 Sabotage, Terrorismus, militärische Bedrohungen

Alle Räumlichkeiten sowie die Messstellen und Steuerungen vor Ort sind gesichert. Es sind keine aktiven Steuerungen zur Gefahrenabwehr notwendig. Entsprechend ergeben sich auch keine Angriffspunkte.

Der Schutzumfang bei konkreten Bedrohungen wird mit der Kantonspolizei festgelegt.

4.7 Zusammenfassung Massnahmen

Gefahrenstufe Massnahmen 1: – Ordentliche Überwachung Keine oder geringe Gefahr – Wartung aller Anlagen – Nachführung Notfallreglement – Schulung Notfallorganisation 2: – Beurteilung der Lage durch Pikettdienst und Betriebsleiter vor Ort Mässige Gefahr – Beizug der erfahrenen Fachperson – Umsetzung der Massnahmen aus der Beurteilung der erfahrenen Fachperson und der Betreiberin – Informierung des BFE – Überprüfung der Notfallorganisation 3: – Notfallorganisation im Einsatz Erhebliche Gefahr – Kommandozentrale permanent besetzt – Je nach Lage Bezug und Betrieb Wasseralarmzentrale – Periodische Überwachung und Beurteilung durch die erfahrene Fachperson – Umsetzung der Massnahmen aus der Beurteilung der erfahrenen Fachperson und der Betreiberin – Überprüfung des Zugangs und Einleiten von Vorkehrungen zur Sicherstellung des Zugangs – Warnung des Kantons via Einsatzzentrale Kantonspolizei – Informierung des BFE 4: – Notfallorganisation im Einsatz; Funkanlage in Betrieb und Funkge- Grosse Gefahr räte verteilt – Bezug und Betrieb Wasseralarmzentrale – Periodische Überwachung und Beurteilung durch die erfahrene Fachperson (Erhöhung des Überwachungsrhythmus); Beizug der Experten – Umsetzung der Massnahmen aus der Beurteilung der erfahrenen Fachperson und der Betreiberin – Überprüfung des Zugangs und Einleiten von Vorkehrungen zur Sicherstellung des Zugangs – Warnung des Kantons via Einsatzzentrale Kantonspolizei – Informierung des BFE 5: – Notfallorganisation im Einsatz; Funkanlage in Betrieb und Funkge- Sehr grosse Gefahr räte verteilt – Betrieb Wasseralarmzentrale – Permanente Überwachung durch erfahrene Fachperson, Beizug der Experten – Umsetzung der Massnahmen aus der Beurteilung der erfahrenen Fachperson und der Betreiberin – Überprüfung des Zugangs und Einleiten von Vorkehrungen zur Sicherstellung des Zugangs – Auslösen des Wasseralarms – Warnung des Kantons via Einsatzzentrale Kantonspolizei – Informierung des BFE Einteilung in die Gefahrenstufe vgl. Dokument 05.00 "Lagebeurteilung" des Einsatzdossiers.

5 Notfallorganisation

5.1 Aufbau

Die Notfallorganisation und die Aufgaben der einzelnen Funktionen sind im Organigramm Dokument 01.00 des Einsatzdossiers dargestellt. Die Aufgaben der einzelnen Funktionen finden sich im Dokument 01.10 des Einsatzdossiers. Die Aufträge während des Einsatzes sind in den Dokumenten 01.20 bis 01.50 zusammengestellt.

Die Betreiberin der Stauanlage betreibt eine regionale Überwachungszentrale, die im 24- Stundenbetrieb arbeitet. Für die Stauanlage "AnlageMitWA" besteht ein Pikettdienst auch ausserhalb der üblichen Bürozeiten. Die Mobilisierung des Pikettdienstes erfolgt über die regionale Überwachungszentrale. Ab Gefahrenstufe 3 wird die Kommandozentrale dauernd besetzt. Ab Gefahrenstufe 3 oder 4 wird die Wasseralarmzentrale in Betrieb genommen.

Die Schnittstelle zum Kanton ist der Wasseralarmbeauftragte. Der Kanton löst die erforderlichen Massnahmen zur Auslösung des Allgemeinen Alarms und Evakuierung der Bevölkerung aus.

5.2 Kommunikation und Alarmierung

Die Sprechverbindungen sind wie folgt festgelegt: – Die Kommunikation innerhalb der Notfallorganisation wird durch das interne Telefonnetz und durch Mobiltelefongeräte sichergestellt. Zu jedem Mobiltelefongerät wird eine Ersatzbatterie abgegeben. Als Rückfallebene steht eine Betriebsfunkanlage zur Verfügung. Die Funkgeräte sind in der Kommandozentrale und der regionalen Überwachungszentrale hinterlegt. – Die Kommunikation zur Einsatzzentrale der Kantonspolizei erfolgt via öffentliches Telefonnetz. Die Identifizierung erfolgt durch Telefonnummernerkennung. Als Rückfallebene werden POLYCOM-Funkgeräte an die Notfallorganisation abgegeben (OG-Nummer ##). – Die Kommunikation zum BFE erfolgt via öffentliches Telefonnetz gemäss den Vorgaben des BFE.

Im Dokument 02.00 des Einsatzdossiers sind die Kontaktadressen aller Beteiligten zusammengestellt.

Die Alarmierung der Notfallorganisation, die Warnung des Kantons via Einsatzzentrale der Kantonspolizei sowie die Informierung des BFE erfolgt ausschliesslich durch den Wasseralarmbeauftragten resp. auf dessen Anordnung. Der Alarmierungsablauf ist im Dokument 03.00 des Einsatzdossiers dargestellt. Die Meldeformulare für die Gefahrenstufen finden sich in den Dokumenten 04.00 und 04.10 des Einsatzdossiers.

Die Kommandozentrale resp. der Pikettdienst ist die offizielle Informationsstelle, d. h sie empfängt die offiziellen Meldungen und übermittelt die Informationen gemäss Anweisungen des Wasseralarmbeauftragten.

5.3 Wasseralarmsystem

Das Wasseralarmdispositiv ist im Dokument 08.00 des Einsatzdossiers dargestellt. Es werden folgende Auslösestellen betrieben: – Kommandozentrale – Virtuelles Kommandogerät POLYALERT vKSP zur Ablesung des Status über das Wasseralarmsystem. – Wasseralarmzentrale – Kommandogerät POLYALERT KGP zur Entriegelung der Sirenen in der Überflutungszone der Stauanlage und zur Auslösung des Wasseralarms in der Überflutungszone, – Schlaufenauswertung POLYALERT SAP zur Ablesung des Status der Schlaufe. – Regionale Überwachungszentrale – Kommandogerät POLYALERT KGP regional zur Entriegelung und zur Verriegelung der Sirenen der verschiedenen Überflutungszonen der überwachten Stauanlagen im Tal sowie zur Auslösung des Wasseralarms in den verschiedenen Überflutungszonen, – Virtuelles Kommandogerät POLYALERT vKSP zur Ablesung des Status über die Wasseralarmsysteme. – Einsatzzentrale Kantonspolizei – Kommandostelle POLYALERT KSP zur Steuerung aller Elemente des POLYALERT (Allgemeiner Alarm, Wasseralarm).

Im Dokument 08.10 des Einsatzdossiers sind die Standorte der Kombisirenen dargestellt sowie die Dörfer aufgelistet, die in der Überflutungszone liegen.

Für die Wartung sind folgende Festlegungen mit dem Kanton getroffen worden: – In Verantwortung des Kantons – Wartung Kombisirenen inkl. POLYALERT-Geräte – Wartung POLYALERT-Geräte in der Einsatzzentrale Kantonspolizei – In Verantwortung der Betreiberin – Wartung POLYALERT-Geräte in den verschiedenen Zentralen inkl. aller dazugehörigen Leitungen

5.4 Protokollierung

Bis und mit Gefahrenstufe 2 erfolgt die Protokollierung analog zum Normalbetrieb. Ab Gefahrenstufe 3 erfolgt die Protokollierung anhand eines Ereignistagebuchs Dokument 05.10 des Einsatzdossiers. Ein Ereignistagebuch wird in der Wasseralarmzentrale, in der Kommandozentrale und in der regionalen Überwachungszentrale geführt. Es werden folgende Ereignisse protokolliert: – Veränderung der Lage (vgl. Lagebeurteilung Dokument 05.00 des Einsatzdossiers), – Eingegangene Meldungen, – Übermittelte Meldungen, – Durchgeführte Kontrollen der Sprechverbindungen, – Entriegelung, Verriegelung und Auslösung des Wasseralarms, – Besondere Ereignisse.

6 Einsatzdossier

Das Einsatzdossier findet sich in der Beilage.

Das Einsatzdossier ist bei der Betreiberin wie folgt verteilt: – Kommandozentrale, – Wasseralarmzentrale, – Regionale Überwachungszentrale, – Pikettfahrzeuge.

7 Nachführung, Wartung, Schulung

7.1 Nachführung des Notfallreglements

Verantwortlich für die Nachführung des Notfallreglements und des Einsatzdossiers ist der Wasseralarmbeauftragte. Die Dokumentation wird bei Personaländerungen oder Änderungen im Umfeld aktualisiert. Jährlich werden die Schnittstellen zu den Behörden überprüft.

7.2 Wartung der Anlagen

Verantwortlich für die Wartung der Anlagen ist die Betriebsleitung. Die Kommunikationsmittel werden wie folgt unterhalten: – Mobiltelefongeräte, internes Telefonnetz: Dauernd im Einsatz; Ersatz bei Defekten, – Betriebsfunkanlage: monatliche Überprüfung durch die Betriebsleitung, – POLYALERT-Geräte in den verschiedenen Zentralen inkl. aller dazugehörigen Leitungen: ## (gemäss Vorgaben BABS).

7.3 Schulung

Die Personen der Notfallorganisation werden jährlich über ihre Aufgaben instruiert. Alle fünf Jahre werden Übungen mit der Notfallorganisation durchgeführt.

Übungen zusammen mit den Blaulichtorganisationen werden durch die kantonale Führungsorganisation initiiert.

Beispiel Einsatzdossier Stauanlage mit Wasseralarmsystem

Beilage zum Beispiel «Notfallreglement Stauanlage mit Wasseralarmsystem»

01.00 Notfallorganisation Organigramm

01.10 Notfallorganisation Aufgaben

01.20 Auftrag Wasseralarmbeauftragter

01.30 Auftrag Wasseralarmzentrale

01.40 Auftrag Pikettstelle

01.50 Auftrag regionale Auslösestelle

02.00 Kontaktpersonen Notfallorganisation und Behörden

03.00 Alarmierungsablauf – Aussergewöhnliches Ereignis

04.00 Formular «Meldung Gefahrenstufen an Einsatzzentrale Kantonspolizei»

04.10 Formular «Mitteilung Gefahrenstufen an Aufsichtsbehörde BFE»

05.00 Protokoll «Lagebeurteilung»

05.10 Ereignistagebuch

06.00 Lage und Einzugsgebiet Stauanlage

06.10 Situation und Längenprofil Stauanlage

06.20 Querschnitt und Längsschnitt Talsperre

07.00 Notfallstrategie bei ausserordentlichem Anstieg des Wasserspiegels

08.00 Wasseralarmdispositiv

08.10 Sirenenstandorte, Durch Flutwellen betroffene Gemeinden

Einsatzdossier Klassifizierung: INTERN 01.00

Notfallorganisation Betreiberin der Stauanlage Behörden und Unterlieger

Betriebsleiter Talsperre Einsatzzentrale Kantonspolizei Kommandozentrale - Alarmierung Blaulichtorganisationen,

  • Wasseralarmbeauftragter kantonale Führungsorganisation,

  • Einsatzkoordination weitere Stellen

  • Kommunikation mit den Behörden - Auslösestelle Allgemeiner Alarm und

  • Entscheid Gefahrenstufenauslösung Wasseralarm

Kantonale Pikettstelle PiSte Führungsorganisation KFO Kommandozentrale - Erstellung Einsatzplanung Kanton Besetzung ## Personen - Führung im Ereignisfall

  • Lagebeurteilung vor Ort

  • Störungsbehebung Aufsichtsbehörde

Wasseralarmzentrale WAZ Aufsichtsbehörde BFE

## bei Talsperre Besetzung ## Personen Unterlieger

  • Überwachung Stauanlage vor Ort

  • Auslösestelle Wasseralarm Notfallorganisation Stauanlage Unterlieger Regionale Überwachungszentrale UewZ Regionale Überwachungszentrale Besetzung ## Personen

  • Überwachung Stauanlage

  • Auslösestelle Wasseralarm

Erfahrene Fachperson

  • Beurteilung Sperrenzustand

  • Vorschlagen von Massnahmen zur Verhinderung eines Sperrenbruchs

Experten

  • Beurteilung Sperrenzustand, Geologie

  • Vorschlagen von Massnahmen zur Verhinderung eines Sperrenbruchs Abstimmung / Absprache notwendig

VisioDocument Dok. 01.00 / Stand 11.11.2014 / Axpo, R&S, BFE

Einsatzdossier Klassifizierung: INTERN 01.10

Notfallorganisation – Aufgaben

Wasseralarmbeauftragter

Standort: Kommandozentrale / Wasseralarmzentrale

GS 1 GS 2 GS 3 GS 4 GS 5

≤ Erstellen und betreiben eines Notfallreglement inkl. der dazugehörigen x Hilfsmittel. ≤ Schulen der Personen der Notfallorganisation. x ≤ Unterhalten der Alarmierungs- und Kommunikationsmittel. x ≤ Sicherstellen der Funktionstauglichkeit der internen und externen Ver- x x x x x bindungen. ≤ Sicherstellen der Funktionstauglichkeit der Sirenen und durchführen der x Sirenentests nach den Weisungen des BABS. ≤ Leiten und koordinieren des Einsatzes der Notfallorganisation. x x x x x ≤ Umsetzen der Anordnungen der Aufsichtsbehörde. x x x x x ≤ Festlegen der Gefahrenstufe (je nach Situation in Absprache mit der x x x x Aufsichtsbehörde und der kantonalen Führungsorganisation). ≤ Sicherstellen, dass Änderungen der Gefahrenstufe jeweils der Einsatz- x x x x zentrale Kantonspolizei gemeldet werden. ≤ Bezeichnen der primären Auslösestelle für die Auslösung des Was- x x x x x seralarms. ≤ Sicherstellen der fachlichen Unterstützung durch die erfahrene Fach- x x x x person und die Experten. ≤ Organisieren und einsetzen der Transportmittel für die Verschiebung der x x x x Notfallorganisation. ≤ Sicherstellen des Kontakts mit dem Informationsverantwortlichen der x x x x Betreiberin.

Einsatzdossier Klassifizierung: INTERN 01.10

Pikettstelle PiSte

Standort: Kommandozentrale

GS 1 GS 2 GS 3 GS 4 GS 5

≤ Betreiben des Pikettdienstes und handeln gemäss Anweisungen des x x x x x Wasseralarmbeauftragten. ≤ Überwachen und verfolgen des Zustandes und des Verhaltens der Stau- x x x x x anlage wie auch des Wasserstandes sowie Umsetzung von Massnahmen. ≤ Betreiben der Informationsstelle (Empfangen offizieller Meldungen, Über- (x) x x x mittlung von Informationen gemäss Anweisungen des Wasseralarmbeauftragten). ≤ Beheben von Störungen veranlassen, wenn notwendig Ergreifen von x x x x x ergänzenden Massnahmen. ≤ Führen eines Ereignistagebuchs. x x x ≤ Durchführen der Verbindungskontrollen der Kommunikationsmittel: x x x x x ≤ Jährliche Kontrolle aller Sprechverbindungen. x ≤ Monatliche Kontrolle aller Sprechverbindungen. x ≤ Kontrolle aller Sprechverbindungen alle 24 Stunden. x x x

Regionale Überwachungszentrale UewZ

Standort: regionale Überwachungszentrale

GS 1 GS 2 GS 3 GS 4 GS 5 ≤ Betreiben der Überwachung der Stauanlage und Mobilisierung des Pikett- x dienstes bei Störungen, Alarmeingängen und Meldungen. ≤ Fernüberwachen und verfolgen der Entwicklung der Stauanlage, deren x x x x x Anlagen und des Wasserstandes sowie Umsetzung von Massnahmen gemäss Anweisungen des Wasseralarmbeauftragten. ≤ Überwachen der Wasseralarmeinrichtungen. x x x x x ≤ Betreiben der Informationsstelle (Empfangen offizieller Meldungen, Über- x (x) mittlung von Informationen gemäss Anweisungen des Wasseralarmbeauftragten). ≤ Führen eines Ereignistagebuchs. x x x ≤ Sofern durch Wasseralarmbeauftragten festgelegt: Einsatzbereitschaft der x x x x x Auslösestelle rund um die Uhr gewährleisten. Auslösen des Wasseralarms auf Anweisung.

Einsatzdossier Klassifizierung: INTERN 01.10

Wasseralarmzentrale WAZ

Nähe der Talsperre

GS 1 GS 2 GS 3 GS 4 GS 5

≤ Betreiben der WAZ bei ausserordentlichem Anstieg des Wasserspiegels x x x ab GS 3. ≤ Betreiben der WAZ bei aussergewöhnlichen Ereignissen ab GS 4. x x ≤ Ab Besetzung der WAZ: Verfolgen der Entwicklung des Wasserstandes (x) x x und des Sperrenzustands vor Ort und Handeln gemäss Anweisungen des Wasseralarmbeauftragten während des ganzen Einsatzes. ≤ Ab Besetzung der WAZ: Übermittlung von Informationen gemäss Anwei- (x) x x sungen des Wasseralarmbeauftragten. ≤ Ab Besetzung der WAZ: Führen eines Ereignistagebuchs. (x) x x ≤ Ab Besetzung der WAZ: Durchführen der Verbindungskontrollen der (x) x x Kommunikationsmittel zur Kommandozentrale, zur UewZ und zur Einsatzzentrale Kantonspolizei unmittelbar nach Besetzung und alle 6 Stunden. ≤ Sofern durch Wasseralarmbeauftragten festgelegt und ab Besetzung der x x x WAZ: Einsatzbereitschaft der Auslösestelle rund um die Uhr gewährleisten. Auslösung des Wasseralarms.

Einsatzdossier Klassifizierung: INTERN 01.20

Auftrag Wasseralarmbeauftragter

GS 2 ≤ Informierung Notfallorganisation über GS. ≤ Einsatzbereitschaft der Notfallorganisation, insbesondere der Pikettstelle und der Wasseralarmzentrale WAZ kontrollieren und Funktionstauglichkeit der dazugehörigen Mittel sicherstellen. ≤ Bezeichnet die Auslösestelle (i. d. R. regionale Überwachungszentrale UewZ bis zur Besetzung der WAZ) für die Auslösung des Wasseralarms. ≤ GS festlegen (bei aussergewöhnlichem Ereignis in Absprache mit der erfahrenen Fachperson, den Experten und der Aufsichtsbehörde).

GS 3 ≤ Auslösestelle (i. d. R. UewZ bis zur Besetzung der WAZ) auffordern, GS der Einsatzzentrale Kantonspolizei zu melden. ≤ Informierung Notfallorganisation über GS. ≤ Koordinieren des Einsatzes der Notfallorganisation. Umsetzen der definierten Massnahmen leiten. ≤ Ausserordentlicher Anstieg des Wasserspiegels: Besetzung der WAZ anordnen. ≤ Bezeichnet die Auslösestelle für die Auslösung des Wasseralarms (i. d. R. WAZ ab Besetzung). ≤ Ausserordentlicher Anstieg des Wasserspiegels: Bei der Auslösestelle Entriegelung der Wasseralarmsirenen anordnen. ≤ GS festlegen (bei aussergewöhnlichem Ereignis in Absprache mit der erfahrenen Fachperson, den Experten und der Aufsichtsbehörde).

GS 4 ≤ Auslösestelle auffordern, GS der Einsatzzentrale Kantonspolizei zu melden. ≤ Informierung Notfallorganisation über GS. ≤ Besetzung der WAZ anordnen, sofern nicht schon im Betrieb. ≤ Koordinieren des Einsatzes der Notfallorganisation. Umsetzen der definierten Massnahmen leiten. ≤ Bezeichnet die Auslösestelle für die Auslösung des Wasseralarms (i. d. R. WAZ ab Besetzung). ≤ Aussergewöhnliches Ereignis: Bei der Auslösestelle Entriegelung der Wasseralarmsirenen anordnen. ≤ Transportmittel für die Verschiebung der Notfallorganisation organisieren und insbesondere permanente Anwesenheit bei der Stauanlage sicherstellen. ≤ GS festlegen (bei aussergewöhnlichem Ereignis in Absprache mit der erfahrenen Fachperson, den Experten und der Aufsichtsbehörde).

Einsatzdossier Klassifizierung: INTERN 01.20

GS 5 ≤ Auslösen des Wasseralarms anordnen. ≤ Auslösestelle auffordern, GS der Einsatzzentrale Kantonspolizei zu melden. ≤ Informierung Notfallorganisation über GS. ≤ Koordinieren des Einsatzes der Notfallorganisation. Umsetzen der definierten Massnahmen leiten. ≤ Transportmittel für die Verschiebung der Notfallorganisation organisieren und insbesondere permanente Anwesenheit bei der Stauanlage sicherstellen. ≤ Rückstufung der GS festlegen (je nach Situation in Absprache mit der erfahrenen Fachperson, den Experten und der Aufsichtsbehörde).

Rückstufung / Ende Gefahr ≤ Rückstufung der GS festlegen (je nach Situation in Absprache mit der erfahrenen Fachperson, den Experten und der Aufsichtsbehörde). ≤ Auslösestelle auffordern, GS der Einsatzzentrale Kantonspolizei zu melden. ≤ Informierung Notfallorganisation über GS. ≤ Bezeichnet die Auslösestelle für die Auslösung des Wasseralarms (i. d. R. WAZ, solange diese besetzt ist). ≤ Ordnet bei Rückstufung auf GS 1 die Verriegelung der Wasseralarmsirenen bei der UewZ an. ≤ Weitere Aufträge siehe Aufträge GS 2 bis GS 4.

Einsatzdossier Klassifizierung: INTERN 01.30

Auftrag Wasseralarmzentrale WAZ

Wasseralarmzentrale nicht in Betrieb

Hinweis: - Ausserordentlicher Anstieg des Wasserspiegels, Kriterium GS 2 erreicht / aussergewöhnliches Ereignis, Kriterium GS 3 erreicht: Personal der WAZ wird durch die Pikettstelle über GS informiert. Besetzung der WAZ vorbereiten: ≤ Persönliche Ausrüstung, Material und Kommunikationsmittel vorbereiten und auf Funktionstauglichkeit überprüfen. ≤ Zusammenstellen der verfügbaren Unterlagen und Informationen. ≤ Auf Anordnung zur WAZ verschieben.

Inbetriebnahme Wasseralarmzentrale

Hinweis: - Ausserordentlicher Anstieg des Wasserspiegels, Kriterium GS 3 erreicht / aussergewöhnliches Ereignis, Kriterium GS 4 erreicht: Personal der WAZ wird durch die Pikettstelle über GS informiert und durch den Wasseralarmbeauftragten beauftragt, die Verantwortung bzgl. Verfolgen der Entwicklung des Wasserstandes und des Sperrenzustands vor Ort der Pikettstelle zu übernehmen. ≤ WAZ beziehen. ≤ Pikettstelle über Inbetriebnahme der WAZ informieren. ≤ Auslösestelle über Inbetriebnahme WAZ informieren oder sofern durch den Wasseralarmbeauftragten festgelegt: Einsatzbereitschaft der Auslösestelle rund um die Uhr gewährleisten. ≤ Kontrolle der Sprechverbindungen zur Pikettstelle, zur UewZ und zur Einsatzzentrale Kantonspolizei.

Einsatzdossier Klassifizierung: INTERN 01.30

GS 3 bis GS 5 – Wasseralarmzentrale in Betrieb: Generelle Aufgaben ≤ Überwachungsaufgaben vor Ort gemäss Notfallreglement umsetzen. ≤ Übermittlung von Informationen gemäss Anweisungen des Wasseralarmbeauftragten. ≤ Sofern durch Wasseralarmbeauftragten festgelegt: Einsatzbereitschaft der Auslösestelle rund um die Uhr gewährleisten. ≤ Ausserordentlicher Anstieg des Wasserspiegels: ≤ Überwachen der Höhe des Wasserspiegels und der Anstiegsgeschwindigkeit inkl. Protokollierung mit Dokument 07.00. ≤ Festlegen der Gefahrenstufe Grafik im Dokument 07.00. ≤ Stündlich Informationen mit der Pikettstelle abgleichen. ≤ Führen des Ereignistagebuchs: ≤ Änderungen GS ≤ Eingegangene und übermittelte Meldungen ≤ Kontrollen der Sprechverbindungen zur Pikettstelle, zur UewZ und zur Einsatzzentrale Kantonspolizei ≤ Besondere Ereignisse. ≤ Kontrolle der Sprechverbindungen zur Pikettstelle, zur definierten Auslösestelle und zur Einsatzzentrale Kantonspolizei alle 6 Stunden wiederholen. ≤ Falls weder Pikettstelle noch Wasseralarmbeauftragter innerhalb 24 Stunden erreicht werden können und keine Verbindung zur Einsatzzentrale Kantonspolizei hergestellt werden kann, WAZ verlassen, sofern die Lage dies zulässt. In der ersten nicht betroffenen Ortschaft mit dem Wasseralarmbeauftragten, der Pikettstelle, der UewZ oder notfalls mit den Behörden Kontakt aufnehmen und neue Anweisungen einholen.

GS 4 – Wasseralarmzentrale in Betrieb: Zusätzliche Aufgaben

Hinweis:

  • Ausserordentlicher Anstieg des Wasserspiegels: WAZ stellt fest, dass das Kriterium GS 4 erfüllt ist.

  • Aussergewöhnliches Ereignis: WAZ wird durch den Wasseralarmbeauftragten über GS informiert. ≤ Meldung der GS an Einsatzzentrale Kantonspolizei mit Formular "Meldung Gefahrenstufen an Einsatzzentrale Kantonspolizei". ≤ Alternativ (in Abstimmung mit dem Auftrag der Pikettstelle): Meldung der GS an Aufsichtsbehörde mit Formular "Meldung Gefahrenstufen an Aufsichtsbehörde BFE". ≤ Ausserordentlicher Anstieg des Wasserspiegels: Wasseralarmbeauftragten über GS informieren. ≤ Pikettstelle gemäss Anweisung des Wasseralarmbeauftragten über GS informieren. ≤ Auslösestelle beauftragen den Wasseralarm zu entriegeln und Entriegelung zu quittieren.

Einsatzdossier Klassifizierung: INTERN 01.30

GS 5 – Wasseralarmzentrale in Betrieb: Zusätzliche Aufgaben

Hinweis:

  • Ausserordentlicher Anstieg des Wasserspiegels: WAZ stellt fest, dass das Kriterium GS 5 erfüllt ist.

  • Aussergewöhnliches Ereignis: WAZ wird durch den Wasseralarmbeauftragten über GS informiert. ≤ Wasseralarm auslösen lassen oder sofern durch den Wasseralarmbeauftragten festgelegt: Wasseralarm auslösen. ≤ Meldung der GS an Einsatzzentrale Kantonspolizei mit Formular "Meldung Gefahrenstufen an Einsatzzentrale Kantonspolizei". ≤ Alternativ (in Abstimmung mit dem Auftrag der Pikettstelle): Meldung der GS an Aufsichtsbehörde mit Formular "Meldung Gefahrenstufen an Aufsichtsbehörde BFE". ≤ Ausserordentlicher Anstieg des Wasserspiegels: Wasseralarmbeauftragten über GS informieren. ≤ Pikettstelle gemäss Anweisung des Wasseralarmbeauftragten über GS informieren.

Rückstufung / Ende Gefahr

Hinweis: - Wasseralarmbeauftragter ordnet Rückstufung an oder WAZ stellt fest, dass Rückstufung möglich ist. ≤ Meldung Rückstufung / Ende Gefahr an Einsatzzentrale Kantonspolizei mit Formular "Meldung Gefahrenstufen an Einsatzzentrale Kantonspolizei". ≤ Falls Rückstufung / Ende Gefahr nicht durch den Wasseralarmbeauftragten angeordnet wurde, Wasseralarmbeauftragten über Rückstufung GS informieren. ≤ Pikettstelle gemäss Anweisung des Wasseralarmbeauftragten über Rückstufung / Ende Gefahr informieren. ≤ Sofern Verriegelung der Wasseralarmsirenen angeordnet, Wasseralarmsirenen bei der UewZ verriegeln lassen und Quittierung Verriegelung Wasseralarmsirenen entgegennehmen. ≤ Weitere Aufträge siehe Aufträge GS 2 bis GS 4.

Bei Ende Gefahr Besetzung der WAZ beenden: ≤ Erstellte Unterlagen zusammentragen. ≤ WAZ verlassen. ≤ Tätigkeitsbericht verfassen und dem Wasseralarmbeauftragten abgeben.

Einsatzdossier Klassifizierung: INTERN 01.40

Auftrag Pikettstelle PiSte

GS 2 bis GS 3 – Wasseralarmzentrale nicht in Betrieb

Hinweis:

  • Ausserordentlicher Anstieg des Wasserspiegels: Pikettstelle stellt fest, dass das Kriterium GS 2 resp. GS 3 erfüllt ist.

  • Aussergewöhnliches Ereignis: Pikettstelle wird durch den Wasseralarmbeauftragten über GS informiert. ≤ GS 2, GS 3: Meldung der GS an Einsatzzentrale Kantonspolizei mit Formular "Meldung Gefahrenstufen an Einsatzzentrale Kantonspolizei". ≤ Meldung der GS an Aufsichtsbehörde mit Formular "Meldung Gefahrenstufen an Aufsichtsbehörde BFE". ≤ Ausserordentlicher Anstieg des Wasserspiegels: Wasseralarmbeauftragten über GS informieren. ≤ Ausserordentlicher Anstieg des Wasserspiegels, Kriterium GS 2 erreicht: Auslösestelle beauftragen die Wasseralarmsirenen zu entriegeln und Entriegelung zu quittieren. ≤ Notfallorganisation gemäss Anweisung des Wasseralarmbeauftragten informieren. ≤ Überwachungsaufgabe und Massnahmen gemäss Notfallreglement oder Weisung des Wasseralarmbeauftragten umsetzen. ≤ Empfangen offizieller Meldungen, Übermittlung von Informationen gemäss Anweisungen des Wasseralarmbeauftragten. ≤ Sofern durch den Wasseralarmbeauftragten festgelegt: Einsatzbereitschaft der Auslösestelle rund um die Uhr gewährleisten. ≤ Führen des Ereignistagebuchs: ≤ Änderungen GS ≤ Eingegangene und übermittelte Meldungen ≤ Kontrollen der Sprechverbindungen ≤ Besondere Ereignisse. ≤ GS 2: Monatliche Kontrolle aller Sprechverbindungen. ≤ GS 3: Kontrolle aller Sprechverbindungen alle 24 Stunden.

Einsatzdossier Klassifizierung: INTERN 01.40

GS 3 bis GS 5 – Wasseralarmzentrale in Betrieb

Hinweis: - Pikettstelle wird durch den Wasseralarmbeauftragten oder die WAZ über GS informiert. ≤ Übertragen der Verantwortung bzgl. verfolgen der Entwicklung des Wasserstandes und des Sperrenzustands vor Ort an die WAZ nach deren Inbetriebnahme. ≤ Meldung der GS an Aufsichtsbehörde mit Formular "Meldung Gefahrenstufen an Aufsichtsbehörde BFE". Alternativ kann dieser Auftrag auch durch die WAZ übernommen werden. ≤ Notfallorganisation gemäss Anweisung des Wasseralarmbeauftragten informieren. ≤ Überwachungsaufgabe und Massnahmen gemäss Notfallreglement oder Weisung des Wasseralarmbeauftragten umsetzen. ≤ Empfangen offizieller Meldungen, Übermittlung von Informationen gemäss Anweisungen des Wasseralarmbeauftragten. ≤ Führen des Ereignistagebuchs: ≤ Änderungen GS ≤ Eingegangene und übermittelte Meldungen ≤ Kontrollen der Sprechverbindungen ≤ Besondere Ereignisse. ≤ Kontrolle aller Sprechverbindungen alle 24 Stunden.

Rückstufung / Ende Gefahr – Wasseralarmzentrale in Betrieb

Hinweis: - Pikettstelle wird durch den Wasseralarmbeauftragten oder die WAZ über Rückstufung resp. Ende Gefahr informiert. ≤ Auf Anordnung des Wasseralarmbeauftragten die Aufgaben der WAZ übernehmen. ≤ Weitere Aufträge siehe Aufträge GS 2 bis GS 5.

Einsatzdossier Klassifizierung: INTERN 01.50

Auftrag regionale Überwachungszentrale UewZ (regionale Auslösestelle)

Generelle Aufgaben ≤ UewZ rund um die Uhr einsatzbereit halten. ≤ Fernüberwachung der Stauanlage und Mobilisierung des Pikettdienstes bei Störungen, Alarmeingängen und Meldungen. ≤ Überwachung der Wasseralarmeinrichtungen.

GS 3 bis GS 5 – Generelle Aufgaben

Hinweis: - Die UewZ wird durch die Pikettstelle / WAZ über GS 3 bis GS 5 und Inbetriebnahme der Wasseralarmzentrale informiert. ≤ Führen des Ereignistagebuchs: ≤ Entriegeln, Auslösen, Verriegeln des Wasseralarms. ≤ Auf Anordnung Wasseralarmsirenen entriegeln und Entriegelung bei der Stelle, welche die Entriegelung veranlasst hat, quittieren (Pikettstelle / Wasseralarmzentrale).

GS 4 – Zusätzliche Aufgaben

Hinweis: - Die UewZ wird durch die WAZ über die GS informiert. ≤ Auf Anordnung der WAZ oder des Wasseralarmbeauftragten Wasseralarmsirenen entriegeln und Entriegelung quittieren.

GS 5 – Zusätzliche Aufgaben

Hinweis: - Die UewZ wird durch die WAZ über die GS informiert. ≤ Auf Anordnung der WAZ oder des Wasseralarmbeauftragten Wasseralarm auslösen.

Rückstufung / Ende Gefahr

Hinweis:

  • Die UewZ wird durch die WAZ über Rückstufung / Ende Gefahr informiert.

  • Die UewZ ist für die Verriegelung der Sirenen verantwortlich. Dabei sind die Gefahrenstufen der anderen Stauanlagen zu berücksichtigen. ≤ Weitere Aufträge siehe Aufträge GS 3 bis GS 5. ≤ Auf Anordnung Wasseralarmsirenen verriegeln und Verriegelung bei der Stelle, welche die Verriegelung veranlasst hat, quittieren (Pikettstelle / Wasseralarmzentrale).

Einsatzdossier Klassifizierung: INTERN 02.00

Kontaktpersonen Notfallorganisation

Betriebsleitung / Wasseralarmbeauftragter Vorname Name Tel. ___________ Betriebs-Tel. ___________ Mobiltelefon ___________ Stellvertreter Tel. ___________ Vorname Name Betriebs-Tel. ___________ Mobiltelefon ___________

Pikettstelle Kommandozentrale Tel. ___________ Betriebs-Tel. ___________ Mobiltelefon ___________

Regionale Überwachungszentrale / Regionale Auslösestelle Wasseralarm Regionale Überwachungszentrale Tel. ___________ Betriebs-Tel. ___________ Mobiltelefon ___________

Wasseralarmzentrale ## bei Talsperre Tel. ___________ Betriebs-Tel. ___________ Mobiltelefon ___________

Erfahrene Fachperson Vorname Name Tel. ___________ Mobiltelefon ___________ Stellvertreter Tel. ___________ Vorname Name Mobiltelefon ___________

Einsatzdossier Klassifizierung: INTERN 02.00

Experten Bereich ## Tel. ___________ Vorname Name Mobiltelefon ___________ Bereich ## Tel. ___________ Vorname Name Mobiltelefon ___________

Rückfallebene Kommunikation Funkanlage. Bezug Funkgeräte bei der Kommandozentrale und bei der regionalen Überwachungszentrale. Hinweis: Telefon / Mobiltelefon nicht priorisiert.

Einsatzdossier Klassifizierung: INTERN 02.00

Kontaktpersonen Behörden, Unterlieger: Meldung Gefahrenstufe

Einsatzzentrale Kantonspolizei Eindeutige Identifikation Tel. 117 Direktnummer * ___________ * Alternativ: Verbindung via POLYCOM Funknetz

Unterlieger AG Betriebsleiter und Ansprechperson Notfallorganisation Tel. ___________ Vorname Name

Aufsichtsbehörde BFE Kontakt immer via NAZ Tel. ___________

Einsatzdossier Klassifizierung: INTERN 02.00

Kontaktpersonen Planung / Betrieb

Aufsichtsbehörde BFE Mitarbeitende Verantwortlicher Stauanlage Tel. ___________ Vorname Name Mobiltelefon ___________ Stellvertreter Verantwortlicher Stauanlage Tel. ___________ Vorname Name Mobiltelefon ___________ Leitung Tel. ___________ Vorname Name Mobiltelefon ___________

Kantonale Führungsorganisation Stabschef Tel. ___________ Vorname Name

Einsatzdossier Klassifizierung: INTERN 03.00

Alarmierungsablauf

Ablauf Beschrieb

- Alarm / Störung via Pager Alarm / Störung / Meldung - Meldung aufgrund Unregelmässigkeiten der Resultate aus der Datenanalyse oder aus einer Während visuellen Kontrolle durch die Betreiberin 24h - Meldung durch Einsatzzentrale Kantonspolizei oder Bürozeiten Betrieb Dritte (07 bis 17 Uhr)

Regionale Über- - Entgegennahme Alarm / Störung / Meldung Kommandozentrale wachungszentrale - Pikett mobilisieren

Pikettstelle: - Pikettdienst sicherstellen Lagebeurteilung vor Ort - Falls möglich Störung beheben - Falls Störung nicht behoben werden kann, ein Ereignis eingetreten oder ausserordentliche Lage vorhanden, Betriebsleitung informieren

  • Lagebeurteilung unter Berücksichtigung Betriebsleitung der Lage vor Ort

  • Entscheid weiteres Vorgehen

  • Informierung und Mobilisierung weiterer Stellen

Personal WAZ → Mobilisierung Personal WAZ

Erfahrene Fachperson → Mobilisierung erfahrene Fachperson

Experten → Mobilisierung Experten

BFE → Informierung BFE

→ Anordnung Sirenenent-/verriegelung Auslösestelle → GS5: Anordnung Alarmauslösung

- Informierung resp. Warnung EZ Kapo durch Einsatzzentrale Betriebsleitung: Kantonspolizei → Auslösen Gefahrenstufen GS3: Erhebliche Gefahr, Lage beherrschbar GS4: Grosse Gefahr, Lage momentan beherrschbar GS5: Sehr grosse Gefahr, Lage nicht mehr beherrschbar

VisioDocument 1/1 Dok. 03.00 / Stand 11.11.2014 / Axpo, R&S, BFE

Einsatzdossier Klassifizierung: INTERN 04.00

Meldung Gefahrenstufen an Einsatzzentrale Kantonspolizei

Wer / Identifikation

Name ...............................................................................................................................................

Stauanlage .......................................................................................................................................

Identifikationsprozess

Meldung

Gefahrenstufe TRE / DREI Rückstufung auf TRE / DREI

Gefahrenstufe QUATTRO / VIER Rückstufung auf QUATTRO / VIER

Gefahrenstufe CINQUE / FÜNF Ende Gefahr

Fehlalarm

Gültig ab Datum / Zeit

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Ereignis / Lage

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Bestätigung

Gefahrenstufe und Zeitangabe durch den Operateur der Einsatzzentrale wiederholen lassen, gegebenenfalls korrigieren.

Ende

Einsatzdossier Klassifizierung: INTERN 04.10

Mitteilung Gefahrenstufen an Aufsichtsbehörde BFE

Wer / Identifikation

Name ...............................................................................................................................................

Stauanlage .......................................................................................................................................

Telefonnummer für Rückruf ..............................................................................................................

Was

Gefahrenstufe DUE / ZWEI Rückstufung auf TRE / DREI

Gefahrenstufe TRE / DREI Rückstufung auf QUATTRO / VIER

Gefahrenstufe QUATTRO / VIER Ende Gefahr

Gefahrenstufe CINQUE / FÜNF Fehlalarm

Gültig ab Datum / Zeit

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Orientierung

Übermitteln der Information gemäss Lagebeurteilung Dok. Nr. 05.00.

Einsatzdossier Klassifizierung: INTERN 05.00

Lagebeurteilung

Wer

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Datum / Zeit / Visum

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Ereignis / Lage:

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Zustand der Stauanlage:

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Zustand der Zufahrtswege:

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Einsatzdossier Klassifizierung: INTERN 05.00

Lagebeurteilung: Gefahrenstufe 2: Mässige Gefahr A Anomalie oder Gefahr erkannt. B Aussergewöhnlicher Betriebszustand mit Notwendigkeit zur Informierung. Gefahrenstufe 3: Erhebliche Gefahr, Lage beherrschbar A Die Gefahr ist vorüber. Es sind keine relevanten Schäden an der Stauanlage vorhanden. B Gefahr vorhanden. Eine Entspannung wird i.d.R. durch die Einleitung der Massnahmen erreicht. Gefahrenstufe 4: Grosse Gefahr, Lage momentan beherrschbar A Die Gefahr ist vorüber. Es sind Schäden an der Stauanlage vorhanden, die jedoch keine unmittelbare Bruchgefahr bewirken. B Gefahr vorhanden. Die Einleitung der Massnahmen führt nicht zwingend zur gewünschten Entspannung. Gefahrenstufe 5: Sehr grosse Gefahr, Lage nicht mehr beherrschbar A1 Der unkontrollierte Abfluss einer grossen Wassermasse ist erfolgt. A2 Die Gefahr ist vorüber. Es sind relevante Schäden an der Stauanlage vorhanden, die zu einem Bruch führen können. B Gefahr vorhanden. Die eingeleiteten Massnahmen zeigen nicht die gewünschte Entspannung.

Eingeleitete Massnahmen (Eintrag ins Ereignisprotokoll)

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Einsatzdossier Klassifizierung: INTERN 05.10

Ereignistagebuch: _____________________________________

Ereignisverlauf Datum / Zeit Ereignis (was, wo, wer) Visum

Einsatzdossier Klassifizierung: INTERN 06.00

Lage und Einzugsgebiet

Plan mit Einzugsgebiet und Lage der Talsperre

Einsatzdossier Klassifizierung: INTERN 06.10

Situation und Längenprofil

Situationsplan der Stauanlage Längenprofil der Stauanlage

Einsatzdossier Klassifizierung: INTERN 06.20

Querschnitt und Längsschnitt

Plan Querschnitt der Talsperre Plan Längsschnitt der Talsperre

Einsatzdossier Klassifizierung: INTERN 08.00

Gefahrenstufen «Ausserordentlicher Anstieg des Wasserspiegels»

→ Beispielschema

Wasserstand KG (Gefahrenkote) [m ü. M.]

1 Stunde

GS 5

Vorsorgliche 1 Stunde Entsicherung der GS 4 Wasseralarmsirenen

1 Stunde

Kkrit

GS 3

Anordnung GS 2

Normaler Wasserstand in der Stauhaltung

Anstiegsgeschwindigkeit VH [m/h]

VisioDocument Dok. 07.00 / Stand 11.11.2014 / Axpo, R&S, BFE

Einsatzdossier Klassifizierung: INTERN 08.00

Protokoll «Geschwindigkeit Wasserspiegelanstieg»

→ Beispieltabelle

Datum Zeit ∆𝒕 𝒉 ∆𝒉 𝒗𝟏 = 𝑸𝑨𝒃𝒇 𝑨 𝒗𝟐 𝒗 = 𝒗𝟏 + 𝒗𝟐 ∆𝒕 𝑸 ∙ 𝑨𝒃𝒇⁄𝑨

Entlastung QAbf über Turbinen oder dergleichen (Ablässe, Pumpen, aktive Hochwasserentlastung) für welche eine Ausfallgefahr besteht.

Einsatzdossier Klassifizierung: INTERN 08.00

Wasseralarmdispositiv

Wasseralarmzentrale SAP KGP

Alarmschlaufe

Fluss A Druckleitung

Regionale Überwachungszentrale

KGP vKSP regional

Kommandozentrale vKSP

Fluss B

FGP FGP FGP

Internet POLYCOM Netz Einsatzzentrale Kantonspolizei KSP

CC Geschützte Verbindung

Legende POLYALERT Geräte CC: Zentralrechner KSP: Kommandostelle FGP: Fernsteuergerät vKSP: Virtuelle Kommandostelle KGP: Kommandogerät SAP: Schlaufenauswertung

Einsatzdossier Klassifizierung: INTERN 08.10

Sirenenstandorte

Plan Sirenenstandorte (Auszug aus POLYALERT) in der Überflutungszone inkl. Eintrag der Eintreffzeit der Flutwelle

Gemeinde Ort Eintreffzeit Flutwelle Gemeinde A Ort A 10'

Gemeinde B Ort B 24'

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