Standing: How later courts treated this decision has not been analysed. None of the 11 citing decisions has been analysed.

64 II 411

73. Urteil der II Zivilabteilung vom 1. Dezember 1938

Sachverhalt

I. i. 8. Gortsch gegen Minoretti.

Pfandrecht. Verhältnis des Faustpfandgläubigers zum Schuldner des Faustpfandtitels ; ZGB Art. 891, 906 :

— der Faustpfandgläubiger eines Eigentümerpfandtitels des Schuldners kann nicht die Kündigung der Schuldbriefforderung gemäss Art. 906 Abs. 1 verlangen ;

— von Gesetzes wegen ist der Faustpfandgläubiger nicht befugt, die ihm verpfändete Grundpfandforderung gegenüber dem

Cited in

Federal Supreme Court, BGE 64 II 411 (1938) | Lexipedia