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50. Auszug aus dem Urteil der L. Zivilabteïfung vom 31. Oktober 1950 i. S. Säntis-Schwebebahn A.-G. gegen Bleichert Transportaalagen G.rm.b.H.
Der Überprüfung durch das Bundesgericht sind entzogen — die Prozessfähigkeit der dem ausländischen Recht unterstellten Partei (Art. 43 Abs. 1 OG) ;
— nachdem die zuständige schweizerische Rekurskomniission entschieden hat, die Verfügungskompetenzen der Verrechnungsstelle in bezug auf deutsche Vermôügenswerte im der Schweiz