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Protokoll über die Auslegung des Artikels 69 des Europäischen Patentübereinkommens

0.232.142.25 · Systematische Sammlung des Bundesrechts

In force since Dec 13, 2007

https://lexipedia.io/en/docs/ch/sr-rs-rs/0-232-142-25/de/protokoll-uber-die-auslegung-des-artikels-69-des-europaischen-patentubereinkommens

Retrieved on Sep 4, 2026

  1. Documents
  2. Confederation
  3. Systematic Compilation of Federal Legislation
Source

Enacted by: Protokoll über die Auslegung des Artikels 69 des Europäischen Patentübereinkommens (AS 2007 6615)

Version based on: Protokoll über die Auslegung des Artikels 69 des Europäischen Patentübereinkommens (AS 2007 6615),

0.232.142.25

Protokoll
über die Auslegung des Artikels 69
des Europäischen Patentübereinkommens
1

Art. 1 Allgemeine Grundsätze

Artikel 69 ist nicht in der Weise auszulegen, dass unter dem Schutzbereich des europäischen Patents der Schutzbereich zu verstehen ist, der sich aus dem genauen Wortlaut der Patentansprüche ergibt, und dass die Beschreibung sowie die Zeichnungen nur zur Behebung etwaiger Unklarheiten in den Patentansprüchen anzuwenden sind. Ebenso wenig ist Artikel 69 dahingehend auszulegen, dass die Patentansprüche lediglich als Richtlinie dienen und der Schutzbereich sich auch auf das erstreckt, was sich dem Fachmann nach Prüfung der Beschreibung und der Zeichnungen als Schutzbegehren des Patentinhabers darstellt. Die Auslegung soll vielmehr zwischen diesen extremen Auffassungen liegen und einen angemessenen Schutz für den Patentinhaber mit ausreichender Rechtssicherheit für Dritte verbinden.

Art. 2 Äquivalente

Bei der Bestimmung des Schutzbereichs des europäischen Patents ist solchen Elementen gebührend Rechnung zu tragen, die Äquivalente der in den Patentansprüchen genannten Elemente sind.

Cited in