Standing: How later courts treated this decision has not been analysed.

WEKO-20180501-e2039a

AMAG Vertriebsnetz: Schlussbericht vom 1.5.2018

Rubrum

Schweizerische Eidgenossenschaft \ U Confédération suisse ( Confederazione Svizzera ( Confederaziun svizra (

Schlussbericht des. vom 1. Mai 2018

in Sachen Vorabklärung gemäss Art. 26 KC

22-0449: AMAG Vertri

wegen allenfalls unzulässiger Wettbewerbs

Nettbewerbskommission WEKO >ommission de la concurrence COMCO >ommissione della concorrenza COMCO >ompetition Commission COMCO

Sekretariats der WEKO

> betreffend

absnetz

beschränkungen gemäss Art. 5 und Art. 7 KG

Sachverhalt

Inhaltsverzeichnis A.1 Vorbemerkung .............: eee A.3 Handels- und Servicepartner der AM/ A.4 Verfahren..............unnnnnnnnnen A.5 Wesentliche Erkenntnisse aus der Vc A.5.2 Tätigkeit der AMAG auf der Grosshar A.5.3 Vertriebsnetzplanung und strategisch A.5.4 Kündigungen von Handler- und Servi A.5.5 «Service only» Betriebe ...................- A.5.6 Mehrmarkenvertrieb.........................- A.5.7 Preisgestaltung und Geschäftsbeding A.5.7.1 Margen- und Bonussystem im Ber A.5.7.1.1 Bruttomarge im Automobilgewerbe A.5.7.1.2 Struktur des Margensystems für di A.5.7.1.4 Zwischenfazit ................n A.5.7.2 Aktionen und margenreduzierte M A.5.7.3 LEASING... cette A.5.7.4 Quersubventionierung der AMAG

A.5.7.4.1 Bruttomargen der AMAG aus Bilar A.5.7.4.2 Interne Betriebskennzahlen der Al A.5.7.4.3 «Quersubventionierung» von AMA A.5.7.4.4 Zwischenfazit ................en A.5.7.5 Spezielle Aktionen nur für die AM/ A.5.8.1 Flotten-Rückvergütung................- A.5.8.2 Rahmenvereinbarungen und Rahr A.5.9 AMAG Rabatt- und Bonussystem im | A.5.10 Kundendaten, Berichterstattung ur A.5.10.2 Weiterleitung von Berichten zur | A.5.10.3 IT-SYStOM Lo. eee A.5.10.4 FaZit cee eeeeeeeeeeeeeeeeeeeeeeeeeeeee A.6 Zusammenfassung ............:c0ceeeee

Erwägungen

B.1 Geltungsbereich B.2 Vorbehaltene Vorschriften

eee cece cece eee e eee e eee eeeeeeeeeeeeeeeeeeeeeeeeeeeeeeeeeeeeeeeeeteeeenaas 4 ceca aaaaaaeeeeeeeeeeeeeeeeeeeeeeeeeeeeeeeeeeeeeeeeeeeeeeeeeeeeeeeeeeeeeess 4 Ce 5 Lecce cece cece eee e eee e eee e eee eeeeeeeeeeeeeeeeeeeeeeeeeeeeeeeeeeeeeeeeeeees 5 1-1 6),45- 10 100 Rn nn nn nenn nennen nn 8 Lecce cece cece eee e eee e eee e eee eeeeeeeeeeeeeeeeeeeeeeeeeeeeeeeeeeeeeeeeeeees 8 e Partnel............cccccccccceeeeeeeeeeeeeeeeeaeeeeeeeeeeeeeeeaes 10 OoNV(-1 6 Ur (6 [—) 6 12 ee ceeeeeeeeeeeeeeeeeeeeeeeeeeeeeeeeeeeeeeeeeeeeeeeeeeeeeeeeeeeeeeeenees 13 ee ceeeeeeeeeeeeeeeeeeeeeeeeeeeeeeeeeeeeeeeeeeeeeeeeeeeeeeeeeeeeeeeenees 14 eich Vertrieb neuer KFZ....................s seen 14 bc eee ee cee nee ee eee ae ee eee aaa eee eeaaa eee seeaaaeeseeaaeeeessanaeeessenes 16 e Handelspartner ..............:::cccecceeeeeeeeeeeeeeeeeeeaes 17 ee ceeeeeeeeeeeeeeeeeeeeeeeeeeeeeeeeeeeeeeeeeeeeeeeeeeeeeeeeeeeeeeeenees 18 ee ceeeeeeeeeeeeeeeeeeeeeeeeeeeeeeeeeeeeeeeeeeeeeeeeeeeeeeeeeeeeeeeenees 21 ee ceeeeeeeeeeeeeeeeeeeeeeeeeeeeeeeeeeeeeeeeeeeeeeeeeeeeeeeeeeeeeeeenees 22 Retail Betriebe ................cccccceeecceeeeeeeeeeeeeteeeeeaes 23 NAG nach Geschäftsbereichen. ......................-- 24 G Import zu AMAG Retail ...............................- 25 ee ceeeeeeeeeeeeeeeeeeeeeeeeeeeeeeeeeeeeeeeeeeeeeeeeeeeeeeeeeeeeeeeenees 26 \G Retail Betriebe «2.2.2... cccccccccccceeeeeceeeeeeeeeees 26 ee ceeeeeeeeeeeeeeeeeeeeeeeeeeeeeeeeeeeeeeeeeeeeeeeeeeeeeeeeeeeeeeeenees 26 ee ceeeeeeeeeeeeeeeeeeeeeeeeeeeeeeeeeeeeeeeeeeeeeeeeeeeeeeeeeeeeeeeenees 27 ee ceeeeeeeeeeeeeeeeeeeeeeeeeeeeeeeeeeeeeeeeeeeeeeeeeeeeeeeeeeeeeeeenees 27 NENVESAGE..... ee eeeeceeeeeeeeeeeeeeeeeeeeeeeeeeeeeeeeeeeeeeeees 29 ee ceeeeeeeeeeeeeeeeeeeeeeeeeeeeeeeeeeeeeeeeeeeeeeeeeeeeeeeeeeeeeeeenees 30 Bereich Aftersales ..........cccccccccccccceceeeeeeeeeeeeeeees 30 1d Informationssystem..................... een 32 ee ceeeeeeeeeeeeeeeeeeeeeeeeeeeeeeeeeeeeeeeeeeeeeeeeeeeeeeeeeeeeeeeenees 32 Finanz- und Ertragssituation............................- 32 ee ceeeeeeeeeeeeeeeeeeeeeeeeeeeeeeeeeeeeeeeeeeeeeeeeeeeeeeeeeeeeeeeenees 33 ee ceeeeeeeeeeeeeeeeeeeeeeeeeeeeeeeeeeeeeeeeeeeeeeeeeeeeeeeeeeeeeeeenees 33 ee ceeeeeeeeeeeeeeeeeeeeeeeeeeeeeeeeeeeeeeeeeeeeeeeeeeeeeeeeeeeeeeeenees 34 see eee eee eee e eee ee ee eeeeeeeaaeaaeanaaaasaaaaaaaeaeaaasaaaaasaeaseaaaaes 35

ee ceeeeeeeeeeeeeeeeeeeeeeeeeeeeeeeeeeeeeeeeeeeeeeeeeeeeeeeeeeeeeeeenees 35

B.3.1 Wettbewerbsabreden.......................- a. Abrede über die Verknüpfung von b. Abrede über die Beschränkung de B.3.2 Erhebliche Beeinträchtigung des Wet

a. Markt für den Vertrieb neuer KFZ. b. Markt für den Vertrieb neuer KFZ i d. Markt für den Vertrieb von Ersatzte a. Abrede uber die Verknupfung von b. Abrede uber die Beschrankung de

B.3.2.3 Quantitative Kriterien B.3.2.3.1 Auswirkungen auf den Markt fü

B.3.2.1. Relevante Märkte .........................- B.3.2.3.1.1 Anzahl der an den Abreden be B.3.2.3.1.2 Marktstellung der an den Abre Wettbewerber... B.3.2.3.1.3 Fazit.........naeeeeennneeennnnnn B.3.2.3.2 Auswirkungen auf den Markt fü B.3.2.3.2.1 Anzahl der an der Abrede bet B.3.2.3.2.2 Marktstellung der an den Abre

Wettbewerb) und Marktstellung de B.3.2.3.2.3 Fazit........nneeeennenennnnnnn B.3.2.4 Zwischenergebnis .......................- B.3.3 Rechtfertigung aus Effizienzgründen B.3.4 Fazit: Anhaltspunkte für unzulässige ' B.4 Unzulässige Verhaltensweisen markt B.4.1.1 Derrelevante Markt.....................- B.4.1.2.1 Markt für den Vertrieb neuer KFZ. B.4.1.2.2 Markt für Serviceleistungen und M B.4.2 Missbräuchliche Verhaltensweisen nz B.4.3 Fazit.........o...eeeeenneesssnnsseennennnneennnnnnn B.5 Zusammenfassung ........................- C. Anregungen nach Art. 26 Abs. 2 KG... D. Kosten 6 E. Schlussfolgerungen ............4444444eee er

s Bezugs von Ersatzteilen...............---. r Serviceleistungen ‘den beteiligten Unternehmen (Intrabrand-

Service und Vertrieb .................. een s Bezugs von Ersatzteilen...............---. tbewerbs .... 0... ee cece cece cc eeeeeeeeeeeeeeeeeeaeeneeeeeeeeeeenaaes Service und Vertrieb .................. een teiligten Unternehmen. ..............444mmmH nenn den beteiligten Unternehmen und anderer

r den Vertrieb von Ersatzteilen......................--- alligten Unternehmen .............4444mmH nenn Wettbewerbsabreden ..............m nennen beherrschender Unternehmen .............--. 4... ich Art. 7 KG...

A. Sachverhalt

A.1 Vorbemerkung

1. Der nachfolgend beschriebene Sachv: schiedenen Vertretern aus der Automobilbra sen ist unklar, inwiefern sie eine Wettbewe darstellen sollen. Dennoch werden sie aus ( Konsequenz, dass in Bezug auf diese Sach sie nach Auffassung des Sekretariats der W keine Anhaltspunkte für unzulässige Wettbe zes darstellen.

A.2 Struktur der AMAG Grup}

2. | Die AMAG Group AG verfügt Uber di Vorabklarung stehen die Geschaftsbereiche Die AMAG Import AG (nachfolgend: AMAC Fürstentum Liechtenstein als Generalimpor genkonzerns (nachfolgend: VW-Konzernm: VW (VW PW), Audi, Seat, Skoda und VW N VW Originalteile und verkauft diese an ihre | Tätigkeit auf der Grosshandelsstufe ist die tätig: Die AMAG Automobil und Motoren AG und Automobilersatzteilen aller Art sowie de (nachfolgend: AMAG Retail).?

3. Zu Beginn der vorliegenden Vorabkla separate Geschaftsbereiche innerhalb der: Nach Angaben der AMAG wurde die AMAG strukturiert: Die fruhere AMAG Automobil- | genden Vorabklarung ist, sei in AMAG Impo Retail von der AMAG auf die neu gegründete tergesellschaft der AMAG Import AG, Ubert Retail wurden entsprechend heute von zw AMAG-Gruppe geführt.

1 Bundesgesetz vom 6.10.1995 über Kartelle setz, KG; SR 251).

? Eingetragen im Handelsregister Zürich am 1(

srhalt beruht auf einer Fülle von Eingaben von verinche. Bei einigen der angezeigten Verhaltensweirosbeschrankung im Sinne von Art. 5 oder 7 KG' sründen der Transparenz aufgeführt. Dies mit der verhaltselemente lediglich festgehalten wird, dass ettbewerbskommission (nachfolgend: Sekretariat) werbsbeschränkungen im Sinne des Kartellgeset-

Je

verse Tochtergesellschaften. Für die vorliegende AMAG Import und AMAG Retail im Vordergrund. bzw. AMAG Import) tritt in der Schweiz und im teurin von Fahrzeugen der Marken des Volkswaarken) auf. Sie importiert Fahrzeuge der Marken utzfahrzeuge (VW NF) sowie die entsprechenden Tandelspartner in der Schweiz weiter. Neben ihrer AMAG-Gruppe auch auf der Einzelhandelsstufe 5 bezweckt den Handel mit Automobilen, Motoren n Betrieb von Garagen und Reparaturwerkstätten

rung waren AMAG Import und AMAG Retail zwei selben juristischen Person (vgl. unten, Rz 114). | Gruppe mit Wirkung auf den 1. Januar 2018 um- ınd Motoren AG, die Verfahrenspartei der vorliert AG umfirmiert und der Geschäftsbereich AMAG » AMAG Automobil und Motoren AG, eine Schwesragen worden. Die Geschäftsbereiche Import und 2i separaten juristischen Personen innerhalb der

und andere Wettbewerbsbeschränkungen (Kartellge-

).10.2017.

AMAG Group AG

Zürich

der Präsentation mit den Einzelfällen bzw. k sequenz waren die Antworten der AMAG s keine hinreichende Einschätzung des Sachi

7. Vor diesem Hintergrund eröffnete das gemäss Art. 26 KG, um den angezeigten S schränkungen im Zusammenhang mit Art. § nahme zum Eröffnungsschreiben vom 27. J des Sekretariates und reichte eine Liste alle Servicepartner der Marken VW PW, VW Nu sprechenden Adressen ein.

8. Das Sekretariat wählte aus dieser Lis! aus und stellte diesen am 11. September 20 Einsicht in die Liste der ausgewählten Adre: Einsicht mit Verweis auf den Wunsch dieser nahmen, anonym bleiben zu wollen. Zuder neun weitere Handelspartner, die auf die la sam geworden waren und von sich aus eine

9. Sämtliche 43 befragten Handelspartne reichten ihre Antworten beim Sekretariat inn der befragten Handelspartner wurden zwisc gewertet.

10. Am 18. Dezember 2015 schickte das welchem es die Resultate der Befragung z Stellung zu nehmen. Am 18. März 2016 reic ter Frist die angeforderte Stellungnahme ei die Vorabklärung vollumfänglich und ohne F

11. Mit Schreiben vom 7. Juli 2016 lud da den noch offenen Fragen zu liefern. Die Ant am 26. September 2016. Die AMAG bean Vorabklärung ohne Folgen.

12. Am 27. Oktober 2016 fand in den Ré mit der AMAG statt, anlässlich welcher vers vorliegenden Vorabklärung diskutiert wurd only»-Betrieben und Verkaufszielen Stellunc dem Betreff «Summer Sales Countdown - Manager der AMAG für die Marke Audi ver: Region anzuregen, indem er ihnen eine List Handelspartner in ihrer Region zukommen | solches Vorgehen möglicherweise einen ul AMAG brachte vor, dass es sich dabei um | mitarbeiters handle und dass sie mit Weisu nieren würde. Das Sekretariat ersuchte die ben und Weisungen. An dieser Besprechu Rahmenvereinbarung mit einer Firmenkun schliesslich bei AMAG Retail Betrieben vorg: Die AMAG brachte vor, es handle sich um e barung anzupassen. Mit Schreiben vom 16. menvereinbarung mit der Firmenkundin vor kung des Bezugs bei AMAG Retail Betriebe

onkreten Vorwürfen zu konfrontieren. In der Konehr allgemein und ermöglichten dem Sekretariat /erhalts.

; Sekretariat am 27. Juni 2014 eine Vorabklarung achverhalt hinsichtlich allfalliger Wettbewerbsbe- > KG und Art. 7 KG abzuklären. In ihrer Stellunguni 2014 beantwortete die AMAG weitere Fragen r Handelspartner der AMAG, d.h. der Händler und tzfahrzeuge, Audi, Skoda und SEAT, mit den ent-

e 34 Handelspartner (kleine, mittlere und grosse) 14 je einen Fragebogen zu. Die AMAG beantragte ssaten. Das Sekretariat verweigerte allerdings die Handelspartner, zum Schutz vor Retorsionsmassn versandte das Sekretariat den Fragebogen an ufende Vorabklärung des Sekretariates aufmerk- ın Fragebogen beantworten wollten.

=r der AMAG beantworteten den Fragebogen und erhalb der angesetzten Fristen ein. Die Antworten hen Juni und Dezember 2015 analysiert und aus-

Sekretariat der AMAG ein Auskunftsbegehren, in usammenfasste und die AMAG aufforderte, dazu hte die AMAG dem Sekretariat innerhalb erstreck- 1. Mit ihrer Stellungnahme beantragte die AMAG, ‘olgen für die AMAG einzustellen.

s Sekretariat die AMAG ein, weitere Auskünfte zu wort der AMAG erfolgte innerhalb erstreckter Frist tragte erneut die vollumfängliche Einstellung der

iumlichkeiten des Sekretariats eine Besprechung chiedene Punkte betreffend den Gegenstand der en. Die AMAG nahm insbesondere zu «service J. Das Sekretariat legte der AMAG eine E-Mail mit Auswertung pro Woche» vor, in der ein District suchte, die Verkäufe der Handelspartner in seiner e mit den Verkaufsmeldungen der verschiedenen jess. Das Sekretariat erklärte der AMAG, dass ein zulässigen Informationsaustausch darstelle. Die ein Fehlverhalten des zuständigen Aussendienstngen und einem Schreiben diesbezüglich interve- AMAG um Einreichung von Kopien dieser Schreing legte das Sekretariat der AMAG zudem eine din vor, in der ein Bezug von Fahrzeugen aussehen war und bat die AMAG um Stellungnahme. in Versehen, und kündigte an, die Rahmenverein- Dezember 2016 reichte sie die angepasste Rahn 9. Dezember 2016 ein, welche keine Beschränn mehr enthielt.

13. Im Rahmen der Diskussion vom 27. ( zudem, die Vertriebsnetzplanung und die G nerverträgen genauer zu erklären. Zu dieser ben vom 22. November 2016, in Bezug at detailliert zu erklären, wie die strategischer begründen, weshalb es zu allfälligen Anpas triebs- und/oder Servicepartnern kam.

14. Mit E-Mail vom 1. Dezember 2016 teilt die Mitarbeiter der AMAG mithilfe einer Pra austausches zu sensibilisieren und reichte « Sekretariat hatte keine Anmerkung oder Erc tion zum Informationsaustausch den Marken Aussendienstmitarbeitern von AMAG Import

15. Auf Anfrage gab das Sekretariat der Al die Vertriebsnetzplanung und den Entscheid Partnern zu aussern. Aus diesem Grund fan Raumlichkeiten des Sekretariats statt. Anlas sentation uber die Planung des Vertriebsnet die Kriterien zur Auswahl strategischer Par dies unter Verwendung entsprechender Bet «dealer scorecards» (nachfolgend: «dealer Sekretariat, dass sie ihren Mitarbeitern die | lematik des Informationsaustausches (vgl. c

16. Nach dieser Besprechung kam das S ziehbarkeit ausreicht, wenn die AMAG dem schen Partnern anhand von einzelnen ex areas» erklärt. Mit Schreiben vom 8. Dezem halb, bis am 13. Januar 2016 für 17 Betriebe Händler und Werkstätten) aus verschiedene als auch die Dokumente zuzustellen, auf der ler scorecards» sowie das jeweilige Entsche

17. Mit Schreiben vom 12. Dezember 20° mationen über die am 27. Oktober 2016 b «service only» und Verkaufsziele, zukomme

18. Mit Schreiben vom 23. Dezember 20 Präsentation über die kartellrechtliche Prot Rz 14) am 22. Dezember 2016 in Buchs (Zt 18 Personen teilnahmen, für den Bereich « informierte das Sekretariat zusätzlich, dass austausch über die Abteilung Legal Compli: teilt werden würde.

19. Mit Schreiben vom 10. Januar 2017 er Standards und Richtlinien der Volkswagen / Volkswagen AG und der AMAG vom 1. Jai einzureichen.

20. Mit Schreiben vom 13. Januar 2017 | die Dokumentation des Entscheidprozesses ten Partnerbetriebe (vgl. oben, Rz 16) fristg

)ktober 2016 ersuchte das Sekretariat die AMAG ründe für die zahlreichen Kündigungen von Partn Zweck bat das Sekretariat die AMAG mit Schrei- ıf zehn konkrete Marktgebiete («market areas»), 1 Partner ausgewählt wurden und damit auch zu sungen bzw. Kündigungen von Verträgen mit Ver-

e die AMAG dem Sekretariat mit, sie beabsichtige, sentation über die Problematik des Informationslie Präsentation vorweg dem Sekretariat ein. Das Janzung. Gemäss der AMAG wurde die Präsentachefs, den Verkaufs- und Serviceleitern sowie den vorgestellt und an rund 800 Mitarbeiter verschickt.

MAG die Möglichkeit, sich zunächst mündlich über prozess betreffend die Auswahl von strategischen d am 6. Dezember 2016 eine Besprechung in den slich dieses Gespräches hielt die AMAG eine Präzes der AMAG und erklärte mit einigen Beispielen tner (und anderer Handels- und Servicepartner), irteilungsunterlagen, wie bspw. den sogenannten scorecards»). Zudem informierte die AMAG das Präsentation betreffend die kartellrechtliche Probben, Rz 14) vorstellen oder versenden werde.

ekretariat zum Schluss, dass es für die Nachvoll- Sekretariat die Kriterien zur Auswahl von strategiemplarischen Fällen in den jeweiligen «market ber 2016 ersuchte das Sekretariat die AMAG des- : (zwei AMAG Retail Betriebe und 15 zugelassene n «market areas» sowohl die «dealer scorecards» en die Auswertungen der Informationen der «deasidergebnis festgehalten sind.

16 liess die AMAG dem Sekretariat weitere Inforesprochenen Punkte, insbesondere die Themen N.

16 teilte die AMAG dem Sekretariat mit, dass die lematik des Informationsaustausches (vgl. oben, 1) im Rahmen einer zweiten Veranstaltung, an der Group After Sales» vorgestellt wurde. Die AMAG Anfang 2017 die Präsentation zum Informationsance in der ganzen Organisation elektronisch versuchte das Sekretariat die AMAG, die qualitativen \G, welche im Grosshandelsvertrag zwischen der quar 2005 erwähnt sind, bis am 25. Januar 2017

eichte die AMAG die «dealer scorecards» sowie ; zur Auswahl der 17 vom Sekretariat ausgewählsrecht ein.

21. Am 23. Januar 2017 fand in den Rä zwischen dem Sekretariat und einigen Hanc waren, statt. Anlässlich dieser Besprechunc Gegenstand und den Stand der Vorabklärur ten die Besprechung ihrerseits, um das Sekr

22. Am 8. Februar 2017 reichte die AMA mente zu den qualitativen Standards und Ri

23. Mit Schreiben vom 22. Februar 20° 10. März 2017 anhand eines umfassenden Struktur und Organisation der AMAG zukom bereiche bzw. Abteilungen sowie deren jew schreiben. Diese Informationen reichte die /

24. Am 25. April 2017 ging beim Sekretari ressen von Marktteilnehmern der Automobil 2017 von AMAG Import neu eingeführte Ra schäft als Grund für massive Umsatzeinbus wurde. In der Anzeige wurde geltend gemac bewerb im Bereich von Ersatzteilen auszus« Ersatzteilen zu verschliessen.

25. Anlässlich einer Besprechung vom 1. darüber, dass die AMAG im 2018 sän Konzernmarken VW, Audi, Seat und Skoda des VW-Konzerns, mit welcher eine neue ge Wettbewerbsumfeld habe sich stark veränc Herausforderungen bringe. Das klassische I nicht mehr in allen Fällen geeignet, um die triebsformen mit Pop-up Stores, City Stores dern sowie neue Vertragsformen, wie ein Ac Bekanntmachung vorgesehene Kündigung: der Händler und Servicepartner erhalte mit der AMAG, in welcher ein neuer Vertrag in / ten nicht bereits zusammen mit der Kündigui würden. Die Verträge, welche die AMAG vo auf die schweizerischen Verhältnisse ange dass nicht alle Händler- und Servicepartner rechne damit, dass eine relevante Anzahl c neuen Vertrag erhielten.

A.5 Wesentliche Erkenntniss«

26. Im Rahmen der Vorabklärung wurden der AMAG Informationen zu Verkaufs- unc dem Vertrieb der Marken des VW-Konzerns chen Erkenntnisse aus dieser Vorabklärung

A.5.1 Parallel- und Direktimporte

27. Ein Handelspartner machte geltend, d sie für den Fall eines Parallelimports mit de chende Nachfrage des Sekretariats hin stel Handelspartner handelte, der gerne zum Ve

umlichkeiten des Sekretariats eine Besprechung lelspartnern der AMAG, welche rechtlich vertreten } wurden die Handelspartner der AMAG über den 1g informiert. Die Handelspartner der AMAG nutzetariat über ihre konkrete Situation zu informieren.

S - innert erstreckter Frist — verschiedene Dokuchtlinien der Volkswagen AG ein.

I7 ersuchte das Sekretariat die AMAG bis am Unternehmensorganigramms, Informationen zur men zu lassen und darin die einzelnen Geschäftseilige Aufgabengebiete und Verbindungen zu be- \MAG mit Schreiben vom 9. März 2017 ein.

at eine Anzeige eines Verbands ein, der die Intebranche vertritt, in der das auf den 1. Januar batt- und Bonussystem für das Ersatzteilegesen von Anbietern von Ersatzteilen aufgeführt cht, das neue Bonussystem bezwecke, den Wetthalten und den Markt fur andere Anbieter von

Marz 2018 informierte die AMAG das Sekretariat tliche Händler- und Servicevertrage der VWkUndigen werde. Es handle sich um eine Vorgabe samteuropaische Strategie umgesetzt werde. Das lert, wobei die Digitalisierung neue Chancen und Viodell Hersteller, Grosshändler, Einzelhändler sei Fahrzeuge an den Kunden zu bringen. Neue Ver- 5, Non-branded Servicestellen und Service-Provijenturverhältnis, seien angedacht. Die in der KFZfrist von 24 Monaten werde eingehalten. Ein Teil der Kündigung zusätzlich eine Absichtserklärung \ussicht gestellt werde. Die neuen Verträge könnng versendet werden, weil sie noch nicht vorliegen m VW-Konzern erhalten habe, müssten zunächst passt werden. Es sei allerdings schon jetzt klar, einen neuen Vertrag erhalten würden. Die AMAG ler bisherigen Händler und Servicepartner keinen

> aus der Vorabklärung

von den befragten Handels- und Servicepartnern | Kundendienstbereichen im Zusammenhang mit ; eingefordert. Im Folgenden werden die wesentlidargelegt.

ie AMAG habe Parallelimporte beschränkt, indem sr Vertragskündigung gedroht habe. Auf entspre- Ite sich allerdings heraus, dass es sich um einen rtrieb einer weiteren durch die AMAG importierten

Marke zugelassen worden wäre und in dies parallel zu importieren. Die AMAG wies ihn ı dieser Marke und als nicht durch einen End rallelimport berechtigt sei. Die Beschränkun nicht bevollmächtigte Vermittler stellt keine ( kung dar (Ziff. 12 Abs. 2 Bst. b iii) VertBek*

28. Die AMAG verneint, dass sie für den

angedroht hätte, sie sei sich der Zulässigk triebssystem bewusst und unterbinde oder Muster-Händlervertrag für die Marke VW, w zugelassene Händler und durch Endkunder

29. Der Muster-Händlervertrag für die Mai Vertragsprodukten in Lander ausserhalb d Freihandelsraumes (EWR, EFTA) ist nicht g che der EFTA angehört, vertraglich zulässii fur die Jahre 2014 und 2015 geht zudem he und im Fürstentum Liechtenstein verkaufter

30. Daher bestehen zurzeit keine Anhaltsp Gebietsschutz im Sinne von Art. 5 Abs. 4 KC

A.5.2 Tatigkeit der AMAG auf der Einzelhandelsstufe

31. Wie bereits erwahnt, ist die AMAG so zelhandelsstufe tatig. Zu Beginn der vorlie AMAG Retail zwei separate Geschaftsberei dem 1. Januar 2018 werden die beiden Gesc separaten juristischen Personen innerhalb c AG und von der AMAG Automobil und Moto

32. Zwischen dem VW-Konzern und der A nuar 2005. Dieser Vertrag sieht keine Exklu einzige zugelassene Importeurin in der Sch handelsvertrag regelt den Import von neue VW PW und von Volkswagen Originalteilen, triebsorganisation in der Schweiz. Der Gros schlossen und eine Kündigung ist unter E möglich. Gemäss dem Grosshandelsvertrac Rahmen eines quantitativ selektiven Vertriel

* Bekanntmachung der Wettbewerbskommissi handlung vertikaler Abreden (Vertikalbekan min.ch > Dokumentation > Bekanntmachung

5 Erläuterungen der Wettbewerbskommission werbsrechtliche Behandlung von vertikalen Al Bek), abrufbar unter: www.weko.admin.ch > |

6 „Quantitative selektive Vertriebssysteme* sir Merkmale für die Auswahl der Händler und W begrenzt wird (Art. 1 Abs. 1 Bst. g der Ve 31.7.2002 über die Anwendung von Artikel & Vereinbarungen und aufeinander abgestimn 203 vom 1.8.2002 [KFZ-GVO 2002 der EU]).

en Verhandlungen in Erwägung zog, diese Marke Jarauf hin, dass er als nicht zugelassener Händler kunden bevollmächtigter Vermittler nicht zum Pag des Verkaufs an nicht zugelassene Handler und ualitativ schwerwiegende Wettbewerbsbeschrän- und Rz 16 ff. Erläuterungen zur KFZ-Bek?).

Fall von Parallelimporten eine Vertragskündigung eit von Querlieferungen in einem selektiven Verbehindere diese nicht. Dies deckt sich mit dem onach den Händlern der Verkauf an zum Vertrieb | bevollmächtigte Vermittler gestattet wird.

"ke VW enthält folgende Klausel: «Der Export von er EU sowie des europäischen Wirtschafts- und estattet». Damit sind Exporte in die Schweiz, wely. Aus der Direktimportstatistik von Auto Schweiz rvor, dass mehr als 10 Prozent der in der Schweiz | VW PW direkt importiert wurden.

yunkte für eine unzulässige Abrede über absoluten 3 zwischen der AMAG und ihren Handelspartnern.

Grosshandels- und auf der

wohl auf der Grosshandels- als auch auf der Eingenden Vorabklärung waren AMAG Import und che innerhalb derselben juristischen Person. Seit ‚häftsbereiche nach Angaben von AMAG von zwei ler AMAG-Gruppe, namlich von der AMAG Import ren AG, geführt (vgl. oben, Rz 3).

MAG besteht ein Grosshandelsvertrag vom 1. Jasivität für die AMAG vor. Zurzeit ist die AMAG die weiz und im Fürstentum Lichtenstein. Der Grossn Kraftfahrzeugen (nachfolgend: KFZ) der Marke den Vertrieb auf Grosshandelsebene und die Versshandelsvertrag wurde auf unbestimmte Zeit geinhaltung einer Kündigungsfrist von 24 Monaten ) erfolgt der Vertrieb neuer KFZ der Marke VW im ossystems®. Der Vertrieb von VW Ersatzteilen und

on vom 22.5.2017 über die wettbewerbsrechtliche Bentmachung, VertBek), abrufbar unter: www.weko.adon/Erlauterungen.

vom 29.6.2015 zur Bekanntmachung über die wettbepreden im Kraftfahrzeugsektor (Erläuterungen zur KFZ-

1d selektive Vertriebssysteme, in denen der Lieferant erkstätten verwendet, durch die deren Zahl unmittelbar rordnung (EG) Nr. 1400/2002 der Kommission vom 1 Absatz 3 des Vertrages auf Gruppen von vertikalen iten Verhaltensweisen im Kraftfahrzeugsektor, ABl. L

die Durchführung von Serviceleistungen, we net werden, erfolgen im Rahmen eines quali delsvertrag enthält folgende Grundsätze der Grosshändler wird mit den Händlern und Se Liechtenstein Verträge abschliessen, die de dard-Händlervertrag und Standard-Servic« dass die Händler, Service- und Teilepartner lem Umfang erfüllen. Sollten wesentliche Ab händler vor Vertragsabschluss mit der Volks handelsvertrag folgende Bestimmunc Einzelhandelsbetriebe, hat er diese mit eine sicher, dass die Geschäftsinteressen des. Einzelhandelsbetriebe vermischt werden, ur Händler und Servicepartner entsteht.“

A.5.3 Vertriebsnetzplanung und s

33. Nach Angaben der AMAG führten ver. rung, Zu veranderten Strategien des Herste gesetzt wurden. So seien zusatzliche Inves tity) notwendig und diese müssten sic Werkstattkapazitaten investiert werden, insb wachsenden Marken Skoda, VW NF und Se

34. Anhand dieser Vorgaben habe die AM vicenetz aller vertretenen Marken entwickel fristige Absicherung der Wettbewerbsfahig| und ihrer Handelspartner, sie umfasse jewe Vertriebsnetz mit den besten Partnern», ut Ziele (z.B. Marktanteil, Anzahl Handelspartr produktiver Mitarbeiter in der Werkstatt) sov lerreichung.

35. Im Rahmen der Strategie 2020 sei z.E einzelnen Handelspartner in den Bereiche: produktiver Mitarbeiter in der Werkstatt festg für die Marke Audi eine Fläche von 360 m? «Metro» oder «Urban» klassifiziert sei. Die nen (Kategorien von) Vertragspartnern zul würden, reine Servicebetriebe («service onl sätzliche «service only» Partner keine strate

36. Die AMAG macht geltend, dass die qı von den Herstellerwerken vorgegeben wur delsvertrag mit der Volkswagen AG. Die Ri seit 2005 vor, dass mindestens drei produk Gemäss dem Grosshandelsvertrag zwische

7 „Qualitative selektive Vertriebssysteme“ sind qualitative Merkmale für die Auswahl der Hi schaffenheit der Vertragswaren oder -dienst nahme in das Vertriebssystem bewerbender diskriminierender Weise angewandt werden statten begrenzen (Art. 1 Abs. 1 Bst. h KFZ-C

sIche nachfolgend als Serviceleistungen bezeichtativ selektiven Vertriebssystems’. Der Grosshan- "Aufgabenerfüllung durch den Grosshandler: „Der rvicepartnern in der Schweiz und dem Fürstentum m von der Volkswagen AG ausgearbeiteten Stanspartnervertrag entsprechen, und sicherstellen, ‚alle Verpflichtungen aus diesen Verträgen in volweichungen erforderlich sein, wird sich der Grosswagen AG abstimmen“. Zudem enthält der Gross- ): »Unterhalt der Grosshandler selbst r eigenen Geschaftsfuhrung zu betreiben. Er stellt Grosshandelsunternehmens nicht mit denen der id keine unangemessene Benachteiligung anderer

trategische Partner

änderte Rahmenbedingungen, z.B. die Digitalisiellers, welche in neue Formate und Standards umtitionen in den Auftritt der Marke (Corporate Idench rentieren. Darüber hinaus müsse in die esondere bei den vom Fahrzeugbestand her stark at.

AG die Strategie 2020 für das Vertriebs- und Sert. Diese Strategie bezwecke die mittel- und langceit der AMAG (AMAG Import und AMAG Retail) ls eine (übergeordnete) Vision, z.B. «Das beste id definiere konkrete quantitative und qualitative er, Kundenzufriedenheit oder eine Mindestanzahl sie entsprechende konkrete Massnahmen zur Zie-

3. die Verkaufsfläche oder die Betriebsgrösse der 1 Vertrieb und Service, sowie die Mindestanzahl elegt worden. Bspw. habe ein Vollfunktionsbetrieb und befinde sich in einer Umgebung, welche als AMAG legt auch fest, welche Priorität den einzelcomme, wobei «Vollfunktionsbetriebe» bevorzugt y») niedrigste Priorität geniessen würden und zu- :gische Zielsetzung seien.

Jalitativen Standards und die Richtlinien inhaltlich den und verweist beispielhaft auf den Grosshanchtlinien Aftersales für die Marke VW PW sehen tive Mitarbeiter in der Werkstatt beschäftigt sind. n der Volkswagen AG und der AMAG werden die

selektive Vertriebssysteme, in denen der Lieferant rein indler oder Werkstätten anwendet, die wegen der Beleistungen erforderlich sind, für alle sich um die Auf- 1 Handler oder Werkstätten einheitlich gelten, in nicht und nicht unmittelbar die Zahl der Händler oder Werk-

Netzgrösse, insbesondere die minimale un und die minimale Anzahl der einzusetzender einvernehmlich zwischen der AMAG und de Händlerverträgen bedarf der vorherigen scl dem konkreten Einzelfall und die Kündigun: vertrages ist der Volkswagen AG schriftlich

37. Basierend auf diesen Vorgaben und v satzentwicklung, Bevölkerung) sei die Ideal unterteile sich zunächst in den «aktuellen Si ohne Berücksichtigung des aktuellen Netze nen Netzplan» («Recommended Network») eine «road map» überführt und mit jedem \ gangen worden.

38. Ziele der Idealnetzplanung seien u.a. « bestimmten «market areas» und die Redukt menhang sei insbesondere entschieden wo zahl Investoren? zu bearbeiten («Market Ar Investoren, bei «urban areas» max. ein Inv Gründen [...] bei der Vertriebsnetzplanung zugt».

39. Hierbei seien auch die «dealer scorec welche als Entscheidungshilfe verwendet w chen, das Potential möglichst objektiv zu be folgenden Kriterien einfliessen sollten: das \ tung der Werkstatt, die erweiterbare Infrast onsfähigkeit/-willigkeit, die Wachstumsfähig Fällen führe diese Evaluation je nach Ergeb gung eines Händler- oder Servicevertrages pazitäten.

40. Anhand der von der AMAG eingereich dieses Vorgehen nachvollziehbar. Grunds: cards» die oben beschriebenen harten («f welche dann in einer entsprechenden Bewe «dealer scorecards» finde sich für den jeweil und den «Soll-Zustand» gemäss der Idealnı

41. Im Rahmen der Idealnetzplanung und rien hat die AMAG zudem strategische Pz orte als strategische Partner ausgewählt, d delspartner der AMAG und bei 66 Standor Betriebe, welche als strategisch qualifiziert ı «market areas».

42. Die befragten Handelspartner haben praktische Auswirkungen auf ihr Unternehn erwähnt: mehr Druck auf die Margen zur durch AMAG Retail Betriebe, Kündigung: würde), Erhöhung der Verkaufsziele, starker Vergeltungsmassnahmen (falls Verkaufszie

8 Mit Investoren sind hier Vertriebs- und/oder ¢

d maximale Anzahl der einzusetzenden Händler 1 Service- und Teilepartner, sowie deren Standorte sr Volkswagen AG festgelegt. Der Abschluss von 1riftlichen Zustimmung der Volkswagen AG in je- J eines Händler- bzw. Service- oder Teilepartnermitzuteilen.

veiteren Informationen (z.B. Vorhersagen zur Ab- Inetzplanung 2013 vorgenommen worden, diese and des Netzes» («Current Network»), «Netzplan s» («Greenfield Network») und einen «Empfohle- . Im Anschluss sei dieser empfohlene Netzplan in /ertragspartner die individuelle Umsetzung angejie Optimierung der Anzahl Handelspartner in den ion der «service only» Betriebe. In diesem Zusamrden, die «market areas» durch eine geringe Anea Strategie»; z.B. bei «metro areas» max. zwei estor). In diesem Sinn würde «aus strategischen die Kombination von Handel und Service bevorards» (vgl. oben, Rz 15) zum Einsatz gekommen, orden seien. Dieses Instrument solle es ermögliurteilen, wobei in den Entscheidungsprozess die 'olumen im Verkauf/Service, die Kapazität/Auslasruktur, die Unternehmensnachfolge, die Investitikeit/-willigkeit und der Markenfokus. In konkreten nis bei den Vertragspartnern dann u.a. zur Kündi- oder aber auch zum Aufbau/Ausbau weiterer Katen 17 «dealer scorecards» (vgl. oben, Rz 20) sei ätzlich befänden sich auf diesen «dealer scoreard Facts») und weichen Fakten («soft Facts»), rtungskennzahl zusammengefasst wurden. In den igen Betrieb der «Ist-Zustand» aus dem Jahr 2013 stzplanung gegenübergestellt.

anhand der oben erwähnten Entscheidungskritertner ausgewählt. Insgesamt wurden 165 Standabei handelt es sich bei 99 Standorten um Hanten um AMAG Retail Betriebe. Die AMAG Retail vurden, befinden sich mehrheitlich in den grossen

auf die Frage, ob die Strategie 2020 der AMAG nen habe, insbesondere folgende Konsequenzen Erhöhung der Marktanteile, erhöhte Konkurrenz sdrohungen (falls der Betrieb nicht vergrössert Druck (die hohen Verkaufsziele zu erreichen) und le nicht erreicht würden, wie z.B. der Ausschluss

servicepartner der AMAG gemeint.

von gewissen Aktionen oder das Nicht-Gew bracht, dass die AMAG versuche, die bester

43. Vor dem Hintergrund, dass es sich bei 2018 um zwei separate Geschäftsbereiche (vgl. oben, Rz 3) und ein Grossteil der strat oben, 41), bestehen Anhaltspunkte, dass ( triebe bei der Vertriebsnetzplanung für besti des Status «strategischer Partner» bevorzu

A.5.4 Kündigungen von Händler-

44. Zwischen 2010 und 2015 wurden zat schiedenen VW-Konzernmarken (Audi, VW sollen im 2018 sämtliche Händler- und Se Jahren gekündigt werden, wobei nur ein Teil neuen Vertrag erhalten soll (vgl. oben, Rz 2

45. Nach Angaben der AMAG wurden zwi haft [...] Verträgen durch die AMAG gekündi den. Die AMAG erklärt, dass die meisten V Standards durch die Handelspartner nicht Herstellerwerke angekündigte, zukünftige S oder jedenfalls nicht rentabel umgesetzt we begründet die AMAG mit der Umsetzung « werbsfähigkeit des gesamten Vertriebsnet: dass auch die wirtschaftliche Tragbarkeit de

46. Gemäss der AMAG habe der Service bzw. erneuert werden können, weil sich die fähigkeit, Marktpotential etc.) nicht geandert

47. Nach Angaben der AMAG und deren | unter Einhaltung einer 24-monatigen Kundig aufgelösten Händler- und Servicevertragen

48. Einige Handelspartner der AMAG beaı Aftersales-Verträge der Marken Audi und $ worden seien, stattdessen sei in den Kündig wiesen worden.

49. Dem hält die AMAG entgegen, dass dafür erforderlichen gesetzlichen Grundlage 2015 sei die schriftliche Begründungspflich Kündigungsfristen vorgesehen (Art. 19 Ziff. . liche Begründungspflicht sei deshalb kartell

50. Nach Art. 19 Ziff. 2 KFZ-Bek sind Ve Beeinträchtigungen des Wettbewerbs zu bı Kündigungsfrist von mindestens zwei Jahre

51. Gestützt auf die erfolgten Ausführunge die Bestimmungen betreffend Vertragsauflc bzw. werden und dem Investitionsschutz c wird. Eine schriftliche Begrundungspflicht be

ähren der Rückvergütung). Es wurde auch vorge- 1 Verkaufsgebiete in der Schweiz zu übernehmen.

AMAG Import und AMAG Retail bis zum 1. Januar innerhalb derselben juristischen Person handelte egischen Partner AMAG Retail Betriebe sind (vgl. lie AMAG die konzerneigenen AMAG Retail Bemmte (lukrativere) Standorte und bei der Vergabe gt behandelt hat.

und Serviceverträgen

ureiche Händler- und Serviceverträge für die ver- PW, VW NF, Skoda und Seat) gekündigt. Zudem rviceverträge mit einer Kündigungsfrist von zwei der bisherigen Handels- und Servicepartner einen 3).

schen 2011 und 2015 insgesamt [...] von gesamtgt, davon seien [...] einvernehmlich aufgelöst worerträge aufgelöst wurden, weil entweder aktuelle eingehalten werden konnten oder weil durch die tandards an den aktuellen Standorten nicht erfüllt rden könnten. Die grosse Zahl von Kündigungen Jer Idealnetzplanung. Dadurch solle die Wettbezes nachhaltig gesichert werden, dies erfordere, r einzelnen Betriebe berücksichtigt werde.

partnervertrag in einigen Fällen nicht beibehalten > Rahmenbedingungen (Veränderungswille und - hätten.

Handelspartner erfolgten die Kündigungen jeweils ungsfrist bzw. wurden bei den 105 einvernehmlich regelmässig verkürzte Fristen vereinbart.

ıstanden allerdings, dass Kündigungen betreffend koda durch die AMAG nicht schriftlich begründet ungsschreiben auf mündliche Besprechungen verfür eine schriftliche Begründungspflicht nicht die n bestehen würden. In der KFZ-Bekanntmachung t auch nur noch für Kündigungen mit verkürzten 3 KFZ-Bek). Ein allfälliger Verzicht auf eine schriftrechtlich von vornherein unbedenklich.

rtragsauflösungen als qualitativ schwerwiegende atrachten, wenn bei unbefristeten Verträgen eine n nicht eingehalten wird.

n kann zurzeit davon ausgegangen werden, dass sung nach Art. 19 KFZ-Bek eingehalten wurden lamit genügend Rechnung getragen wurde bzw. steht gestützt auf nicht (Art. 19 Ziff. 2 KFZ).

52. Demzufolge bestehen zurzeit keine A geplanten Kündigungen der Händler- und S im Sinne von Art. 5 Abs. 1 KG darstellen.

A.5.5 «Service only» Betriebe

53. Im Rahmen der Vorabklärung wurde von denjenigen zugelassenen Werkstätten c lervertrag verfügten. Demgegenüber versuc die betroffenen Marken beizubehalten oder verweigerte die AMAG ihnen diese Möglichl

54. Die AMAG schreibt, sie bevorzuge bei den die Kombination von Handel und Servic areas der AMAG durch eine geringe Anzah erreichen, beabsichtige die AMAG, die «ser mat allenfalls nur bei strategischen Partnerr

55. Gemäss Auskünften der AMAG im Se Sicht 415 «service only» Betriebe. Davon se vice only» Betriebe. Davon hätten wiederum bei 82 Standorten um Betriebe handle, die :

56. Die AMAG macht geltend, dass sie kei lervertrag abzuschliessen. Es sei auch unzı tisch gekündigt worden wäre. «Service onl) des AMAG Vertriebsnetzes. Diese machteı (SEAT) und 78.7 % (VW NF) aller Standort derem Grund als wegen der «service only» Vertragsauflösungen erfolgt, weil die Hande hätten einhalten können oder durch die He nicht hätten erfüllen oder jedenfalls nicht reı

57. Allerdings werde aus strategischen Gr tion von Handel und Service bevorzugt, da « mengehörten und auch aus Kundensicht ni bei anderen Produkten sei es bei Personen regelmässigen Wartung und gegebenenfalls ben Produkt- und Marktanforderungen hätte von rechtlichen Auflagen, welche die Abdec Rahmen von Rückrufaktionen). Nur «Vollfu das gesamte Spektrum an Produkten und | chend seien strategische Handelspartner p und Service abdecken könnten.

58. Eine eingehende Analyse der durch ¢ dass die AMAG in den Jahren 2011 bis 2013 sollen nach Angaben der AMAG im Rahme: che Händler- und Serviceverträge per 2020 wie viele Servicepartner einen neuen Servi 44).

59. Zusammenfassend kann festgehalten Strategie 2020 Betriebe mit Händler- und ! haltspunkte dafür, dass zwischen der AMAG

nhaltspunkte dafür, dass die ergangenen und die ervicevertrage unzulässige Wettbewerbsabreden

festgestellt, dass insbesondere Serviceverträge jekündigt wurden, die nicht auch über einen Händhten einige Handelspartner den Servicevertrag für “erneut einen solchen abzuschliessen, allerdings eit.

der Vertriebsnetzplanung aus strategischen Grün- e. Das langfristige Ziel der AMAG sei, die „market | an Investoren zu bearbeiten“. Um dieses Ziel zu vice only» Betriebe zu reduzieren und dieses For- | beizubehalten.

ptember 2016 bestanden aus markenspezifischer ien 183 auch aus standortspezifischer Sicht «ser- 1 101 einen Vertriebspartnervertrag, womit es sich ım Markt als «service only» Betriebe aufträten.

ine Servicepartner zwinge, zusätzlich einen Hand- ıtreffend, dass «service only» Betrieben systema- /» Betriebe seien vielmehr ein wichtiges Element 1 aus markenspezifischer Sicht zwischen 49.4 % e aus. Vertragsauflösungen seien jeweils aus an- Eigenschaft erfolgt. In den meisten Fällen seien lspartner entweder die aktuellen Standards nicht rstellerwerke angekündigte zukünftige Standards ıtabel hätten umsetzen können.

ünden bei der Vertriebsnetzplanung die Kombinaliese beiden Elemente praktisch gesehen zusamcht getrennt wahrgenommen würden. Anders als wagen selbstverständlich, dass das Produkt einer ‚auch einer fachgerechten Reparatur bedürfe. Nen Hersteller und Importeure auch noch eine Reihe kung von Handel und Service erforderten (z.B. im nktionsbetriebe» mit Handel und Service könnten Jienstleistungen einer Marke abdecken. Entsprerimär solche, welche die beiden Aspekte Handel

lie AMAG eingereichten Unterlagen hat ergeben, zahlreiche Serviceverträge gekündigt hat. Zudem n der laufenden Umstrukturierung im 2018 samtligekündigt werden, wobei noch nicht bekannt sei, cevertrag erhalten würden (vgl. oben, Rz 25 und

werden, dass die AMAG bei der Umsetzung der Serviceverträgen bevorzugt. Damit bestehen An- 3 und denjenigen Händlern, die nach der Strategie

2020 als Vertriebs- und Servicepartner zun Verknüpfung von Service und Vertrieb vorlie stehen zurzeit keine Anhaltspunkte dafür, d geschlossen wird.

A.5.6 Mehrmarkenvertrieb

60. Im Hinblick auf ein allfälliges Interess markenvertrieb im Bereich Service, teilten kein Interesse am Vertrieb anderer Marken (Kriterien der anderen KFZ-Lieferanten) nic weitere Marken, die nicht zum VW-Konzern

61. Rund ein Fünftel der befragten Hande derer Marken durch die AMAG verboten se der AMAG hätten. Die AMAG habe insbesc verträge mit den betroffenen Handelspartne kurrierende Marken zu vertreten.

62. Die AMAG bestreitet, den Mehrmarkeı der AMAG gebe es keine Vorgabe seitens einzelne Marken zu beschränken hätten, jer um zusätzliche Marken standardkonform a Investitionen notwendig. Die AMAG macht : tung der Standards für die bestehenden AM beiter, Betriebsgrösse) dazu führen könne, ı Die Handelspartner seien in Gesprächen e» neue, zusätzliche Verträge keinen Einfluss . trägen mit der AMAG haben dürfen».

63. Im Muster-Händlervertrag für die Marl pflichtet sich der Händler für den Fall, da: «diese in gesonderten Bereichen des Ausste der Marken zu vermeiden.

64. Obwohl der Vertrieb von KFZ anderer traglich nicht ausgeschlossen ist und die AN beschränken, geht ein Teil der zugelasser Mehrmarkenvertrieb duldet. Vor diesem Hi haltspunkte für eine Abrede zwischen der A lassung von Mehrmarkenvertrieb. Allerdings cherheit, ob sie Fahrzeuge von Konkurre! könnte mit einer Information der Handelspa' regung zur Information bezüglich der Zuläss

A.5.7 Preisgestaltung und Gesch KFZ A.5.7.1 Margen- und Bonussystem

65. Einleitend ist festzuhalten, dass sich c lich aus den Kosten für dessen Herstellung t und Händler ergibt. Abbildung 2 zeigt eine s

1 Netz zugelassen werden, eine Abrede über die :gen könnte (vgl. unten, Rz 178 ff.). Allerdings belass die Zulassung als reiner Servicepartner aus-

e der Handelspartner der AMAG an einem Mehr-

66 % der befragten Handelspartner mit, dass sie hätten oder dass sie die notwendigen Standards ht erfüllten. 17.5 % antworteten, dass sie bereits gehörten, vertreten.

Ispartner hat angegeben, dass die Vertretung ani und/oder sie Angst vor Retorsionsmassnahmen yndere angedroht, weitere Händler- oder Servicern zu kündigen, falls sie versuchen würden, konvertrieb zu verbieten oder zu behindern. Gemäss der AMAG Import, dass sich Handelspartner auf Joch seien die bestehenden Betriebe oft zu klein, ufzunehmen, ausserdem seien dazu teils grosse zudem geltend, dass die Verpflichtung zur Einhal- AG-Marken (z.B. Mindestanzahl produktive Mitar- Jass der Mehrmarkenvertrieb aufwendiger werde. plizit darauf hingewiesen worden, «dass allfällige auf die Standarderfüllung unter bestehenden Ver-

<en VW (PW und NF), Audi, Skoda und Seat verss er Personenwagen anderer Marken vertreibt, llungsraums auszustellen, um eine Verwechslung

Marken als der jeweiligen VW-Konzernmarke ver- NAG beteuert, diesen weder zu verbieten noch zu 1en Händler davon aus, dass die AMAG keinen ntergrund bestehen zwar keine genügenden An- MAG und ihren Vertriebspartnern über die Unter- ; besteht bei einigen Händlern offenbar eine Unsi- ızmarken vertreiben dürfen. Diese Unsicherheit rtner ausgeräumt werden (vgl. unten, Rz 250; Anigkeit des Mehrmarkenvertriebs).

äftsbedingungen bezüglich Vertrieb neuer

im Bereich Vertrieb neuer KFZ

ler Endverkaufspreis eines neuen KFZ grundsätzind den einzelnen Margen für Hersteller, Importeur chematische Darstellung des Sekretariates.

End‘

Lagerung von zusätzli Selbstbestimmung det [habe] den Händler un

mm Pr Ve VE

chen Fahrzeugen aufgewendet werden * Händler [...] auf ein absolutes Minimi d Handel mit den Margenmodellen fest i

+t. pRAARP™ FT

Neuwagen: Bruttoge

Jahr Vw PW VW NF 2011 [...] [...] 2012 [...] [...] 2013 [.-.] [...] 2014 [...] [...] 2015 [...] [...]

Tabelle 2: Bruttogewinnmarge in % {

74. Die Berechnungen der AMAG konnen einzuwenden, dass nicht alle Handelspartne men" und daher dieser auch nicht notwend

75. Gemäss Angaben der AMAG entspre triebspartnern im Vertriebssystem der AMA (inkl. AMAG Retail Betriebe) stehen würder die gesamte Bruttomarge der Händler zwisc mit den durch die Handelspartner erzielte: AMAG (Tabelle 2) und seien tendenziell etu

A.5.7.1.2 Struktur des Margensystems 1

76. Nach Angaben der AMAG setzt sich c len zusammen: aus einer Grundmarge, we und aus leistungsabhangigen Boni, welche den.

77. Die Grundmarge unterteile sich weite nicht bei allen Modellen) und eine Qualitäts der Marge, welcher für ein bestimmtes Fal nach Modell könne es zu dieser Marge zus rung der Qualität (also der Erfüllung der «Si gewährt.

78. Als Beispiel für solche Standards gibt tens [...] des Verkaufsumsatzes mit Einzell für Werbung, Absatzförderung und Öffentl habe.

79. Leistungsabhangige Boni unterteilen s chung und der Volumenbonus zählten, und « denheit und [...] verstanden würden. Die ko Standards) und auch der leistungsabhängig

12 Nach Angaben der AMAG waren die Anzahl Händlerbetriebsvergleich die folgenden: Q4 ;

winnmarge in % je Marke

Audi Skoda Seat Alle

[...] [...] [...] [...] [...] [...] [...] [...]

ur AMAG-Handelspartner (Quelle: AMAG)

grundsatzlich nachvollzogen werden. Es gilt aber r am Handlerbetriebsvergleich der AMAG teilnahigerweise reprasentativ ist.

chen die «Lokalhandler» aus Tabelle 1 den Ver- G, die nur für ca. [...] des Absatzes der Handler 1. Nach Berechnungen der AMAG liege demnach hen [...] und [...]. Diese Werte seien vergleichbar 1 Margen gemäss der internen Berechnung der fas höher.

ür die Handelspartner

las Margensystem im Wesentlichen aus zwei Tei- Iche zirka [...] der Gesamtvergütung ausmache, zirka [...] der Gesamtvergütung ausmachen würr in eine Basismarge, eine Modellmarge (jedoch marge. Unter Basismarge verstehe man den Teil ırzeug einer Marke als Basis einkalkuliert ist. Je ätzlich noch eine Modellmarge geben. Zur Sicheandards») werde eine zusätzliche Marge von [...]

die AMAG an, dass ein Handelspartner mindes- <unden von Neufahrzeugen der jeweiligen Marke ichkeitsarbeit als «Werbebudget» zu investieren

sich weiter in quantitative Boni, wozu die Zielerreijualitative Boni, worunter bspw. die Kundenzufrienkreten Inhalte der Qualitätsmarge (Erfüllung der en Boni könnten von Jahr zu Jahr variieren.

en der Teilnehmer (davon AMAG Retail Betriebe) am

[...] Abbildung 3: VW PW-Marge

80. Zur Illustration präsentierte die AMAG (VW PW) ihre Margensysteme für die Jahre beispielhaft für das Jahr 2014 dargestellt, v Grundmarge [...] (vgl. oben, Rz 76).

A.5.7.1.3 Festlegung der Verkaufsziele

81. Im Zusammenhang mit den Verkaufs: bracht, dass diese nicht vereinbart, sondern mitgeteilt wurden. Auch mit den grösseren Jahr) fanden offenbar keine Verhandlungen AMAG per Ende Jahr vorgegeben und seie des Folgejahrs folgen) enthalten. Manche H gen seien, fiktive Verkäufe zu machen, um «

82. Die AMAG benötigt die Verkaufsziele Ressourcenplanung in der Produktion und im Handel. Die rechtliche Grundlage für eir bilde der Händlervertrag. Der Prozess der Richtlinien klar geregelt.

83. Die Basis fur eine Festlegung der Ver tomobilmarkts in der Schweiz durch die AMA Anzahl Fahrzeuge pro Händler in dem e Schätzung würde dem Handelspartner als \ Jahresabsatzziel (JAZ) unterbreitet.

84. Der Händler (Handelspartner der AM, keit, dieses vorgeschlagene JAZ aufgrund s unten zu korrigieren, dies mit einer Festle (JAM).

85. Die Verkaufsziele seien aus Sicht der hoch. Die Auswertung der Handler-Zielerrei dass kaum eine JAM gewählt worden sei, di der Handelspartner die Jahresziele erreicht

[...] Abbildung 4: «Bonus-Tabelle» Kombin und (vorgeschlagenem) Jahr

86. Zur Veranschaulichung stellt Abbildut Prozent) für jede Kombination von (vorgesc keit von der tatsächlichen Erfüllung (Realisz JAZ an und erfüllt dieses zu 100 %, so werc wird deutlich, dass ambitionierte Ziele mit ganz allgemein, dass ein (zu) hohes Ziel mit mit 100 % zu erreichen.

87. Zur Veranschaulichung seien zwei kor die JAM von 120 % über dem (vorgeschlac zu 100 % einen Bonus von [...], wenn der Hé

nsystem im Jahr 2014 (Quelle: AMAG)

fur ausgewählte Modelle der Marke Volkswagen 2011 bis 2014. In Abbildung 3 ist dieses System jobei in dieser Darstellung deutlich wird, dass die

zielen haben die befragten Handelspartner vorgevon der AMAG einseitig festgelegt und schriftlich Handelspartnern (mit 201-500 Fahrzeugen pro statt. Die Verkaufsziele würden einseitig von der ın in den neuen Händlerverträgen (die im Januar andelspartner machen geltend, dass sie gezwun- Jen Bonus zu erhalten.

nach ihren eigenen Angaben fur eine effiziente Logistik der Herstellerwerke, beim Importeur und ie Vereinbarung zu entsprechenden Jahreszielen Verkaufszielfestlegung sei in den einschlägigen

kaufsziele sei eine Schätzung des gesamten Au- \G Import und davon abgeleitet die entsprechende ntsprechenden Marktbeobachtungsgebiet. Diese /orschlag von der AMAG Import als sogenanntes

\G oder AMAG Retail Betrieb) habe die Möglicheiner eigenen Einschätzung nach oben oder nach gung auf seine individuelle Jahresabsatzmenge

AMAG zwar ambitioniert, aber nicht unrealistisch hung in den letzten Jahren zeige ausserdem auf, e geringer als das JAZ war und dass ein Grossteil habe.

ation von (gewählter) Jahresabsatzmenge (JAM) ssabsatzziel (JAZ) (Quelle: AMAG)

1g 4 für einen Handler die erreichbaren Boni (in hlagener) JAZ und (gewählter) JAM in Abhängigtion) dar. Nimmt ein Händler das vorgeschlagene le der Bonus [...] für diesen Händler betragen. Es höheren Boni belohnt werden und dies bedeutet nur 80 % zu erfüllen, besser ist, als ein (zu) tiefes

ikrete Beispiele herangezogen. Wählt ein Händler jenen) JAZ, so erhält dieser bei einer Realisation indler jedoch dieses Ziel lediglich zu 80 % erreicht, so sinkt der Bonus auf [...]. Die Erfüllung c einer JAM von 96 %' mit einer Realisation z ler einen Bonus von nur [...].

88. In einem zweiten Beispiel wählt ein Hi genen) JAZ, so erhalt dieser bei einer Real Handler jedoch dieses Ziel lediglich zu 80 % der JAM von 110 % zu 80 % entspricht der zu 100 %, in einem solchen Fall bekame de

[...JAbbildung 5: (Gewählte) JAM in (Berechnung und Darstell

89. In Abbildung 5 ist die tatsächlich gewäl JAZ der Händler für die Jahre 2011 bis 2018 den einzelnen Marken wählten die Handler |

90. Gemäss der AMAG wird die vom Han übernommen. Eine solche Vereinbarung eı zung (und einer Premiummarkteinschätzunc von der AMAG und dem jeweiligen Händler,

91. Im dritten Quartal des Jahres würden wicklung des Gesamtmarktes um mehr als - unterscheide. Sofern starke Marktverandert ten, könne die AMAG «in Absprache mit de dikativ anpassen». Das definitive Jahresziel gelegt und sei anschliessend in diesem Jah

92. Die AMAG betont, dass der Prozess JAZ aufgrund einer Gesamtmarktschätzung ler und für AMAG Retail Betriebe gleich gel kaufsziele, wie in Abbildung 4 dargestellt, ausdrücklich keinen ausserordentlichen K keine Kündigungen wegen «Nichterreichun:

93. Die Auswertung der Händler-Zielerreic 6) zeigt exemplarisch auf, dass für das Jahr der Jahresziele in einem Bereich von 80-12

13 Berechnung: 80 % von 120 % ist 96 % (0.8x’

14 Berechnung: 80 % von 110 % ist 88 % (0.8x’

ler JAM von 120 % zu 80 % entspricht der Wahl u 100 %, in einem solchen Fall bekäme der Händändler die JAM von 110 % über dem (vorgeschlaisation zu 100 % einen Bonus von [...], wenn der erreicht, so sinkt der Bonus auf [...]. Die Erfüllung Wahl einer JAM von 88 %* mit einer Realisation r Händler einen Bonus von nur [...].

Prozent zum JAZ im Zeitraum 2011-2015 ung Sekretariat, Quelle: AMAG)

nite JAM relativ (in Prozent) zum vorgeschlagenen ) dargestellt. Ohne grosse Unterschiede zwischen

Ld.

Jier gewählte JAM in eine Jahreszielvereinbarung ithalte auch Angaben zur Gesamtmarkteinschat- ) z.B. fur Audi) und werde von beiden Seiten, also unterzeichnet.

die Verkaufsziele angepasst, wenn sich die Ent-

+/- 3% von den (ursprünglichen) Marktprognosen Ingen (Abweichungen von mehr als 10 %) aufträm Händlerverband die Jahresziele unterjährig inwerde immer im Oktober eines jeden Jahres festr bonusrelevant.

der Festlegung der Jahresziele (Berechnung des ‚ Korrektur durch den JAM) für zugelassene Händandhabt werde. Darüber hinaus seien diese Verbonusrelevant. Diese Verkaufsziele stellten aber ündigungsgrund dar. Entsprechend seien auch der Verkaufsziele» erfolgt.

hung der AMAG für die Marke VW PW (Abbildung 2014 ein Grossteil der Händler bei der Erreichung 0% gelegen hat.

tatsächliche Erfüllung im Bereich von 80 % t erreichten ca. 38 % aller Händler, wobei es zelnen Marken gab. Konkret liegt der Ante 45 %, bei Audi bei 54 %, bei Seat bei 37 %,

98. Legt man das Margensystem von VW des Zielerreichungsbonus zusammen mit Viertel durchaus einen bedeutenden Teil de Wenn bis zu 66 % der Händler von einer prozentigen Erfüllung) betroffen sind, wie b: Aussagen der Händler sein, wonach die Se AMAG verursacht worden sei.

99. Auf der anderen Seite macht die AM, wählt wurde, um mit den Händlern realistisc rungen der AMAG (sonst) ein tiefes Ziel be\ 4 nicht rational erscheint) und eine solche W planung der AMAG und des Herstellers vert

A.5.7.1.4 Zwischenfazit

100. Die Festlegung und die Erreichung d die Marge der Handelspartner. Die Boni, we vorgeschlagenen JAZ) erzielt werden könn Aus diesem Grund wählt die grosse Mehrt oder eine das JAZ übersteigende JAM. Die | Inwiefern darin Anhaltspunkte für eine unzu Art. 5 oder Art. 7 KG zu sehen sind, ist zur: partner, dass die AMAG einseitig unrealistis nung getragen werden, dass sich die AMAG Verkaufsziele schriftlich zu vereinbaren unc besondere die bislang erreichten Absatzza rücksichtigt (vgl. unten, Rz 250; Anregung zt bezüglich Vertrieb neuer KFZ).

A.5.7.2 Aktionen und margenreduz

101. Verschiedene Handelspartner macher der AMAG wie «Netto- und Sonderpreismc mindert hätten. Zudem seien die Handelspa indirekt zur Teilnahme gezwungen.

102. Gemäss Angaben der AMAG handelt delle» um Modelle, welche gegenüber den eine Reduktion der kalkulatorischen Händle wird das Sondermodell «SEAT SALSA» anc der AMAG Import gegenüber dem Endku (Preislisten, Prospekte, usw.), wovon auch

kunden sei auch entsprechend bewusst, da: ders attraktiven Listenpreis handle.

103. Die AMAG betont, dass auch bei Ne seien, Rabatte auf den Listenpreis zu gewä machen würden.

is 99 % und damit eine entsprechende «Kürzung» auch hier grosse Unterschiede zwischen den einil solcher Händler nach Marken bei VW PW bei bei Skoda bei 28 % und bei VW NF bei 24 %.

aus dem Jahr 2014 zu Grunde, so stellt der Anteil dem Quartalzielerreichungsbonus mit ca. einem r Vergütung für die Händler dar (vgl. Abbildung 3). verminderten Marge (im Vergleich zu einer 100- spw. bei Audi, so kann dies eine Erklärung für die nkung der Marge in den letzten Jahren durch die

AG geltend, dass dieses System bewusst so geshe Ziele zu vereinbaren, da diese gemäss Erfah- /orzugen würden (obwohl dies gemäss Abbildung Jahl eine entsprechende realistische Ressourcen- Inmoglichen würde.

er Verkaufsziele haben einen klaren Einfluss auf Iche durch die Erreichung der JAM (aufgrund des en, sind für die Handelspartner sehr bedeutend. leit der Handelspartner das vorgeschlagene JAZ Mehrheit erreicht aber die Verkaufsziele nicht [...]. lässige Wettbewerbsbeschränkung im Sinne von zeit nicht ersichtlich. Den Bedenken der Handelsche Verkaufsziele festlegt, könnte dadurch Rechgegenüber ihren Handelspartnern verpflichtet, die | dabei das Potenzial der einzelnen Händler, inshlen und die inskünftig erwartete Nachfrage, be- ır Preisgestaltung und den Geschäftsbedingungen

ierte Modelle

1 zudem geltend, dass die ständig neuen Aktionen delle» die Margen der Handelspartner stark verrtner bei diesen Netto- und Sondermodellaktionen

es sich beim Begriff «Netto- und Sonderpreismo- „regulären“ Modellen des gleichen Fahrzeugtyps rmarge aufweisen (margenreduziert). Als Beispiel yebracht. In der Regel würden solche Modelle von nden für das ganze Vertriebsnetz kommuniziert die Handelspartner profitieren würden. Dem Endss es sich um ein Sondermodell mit einem besontto- und Sondermodellen die Handelspartner frei Ihren, und von dieser Möglichkeit auch Gebrauch

104. Neben diesen Netto- und Sonderpreis welche als Verkaufsförderungsmassnahme scheiden seien. In einem solchen Fall gebe Handlungsspielraum der Händler gegenübe

105. Als Beispiel für eine solche Aktion führ den Händlern eine Rückvergütung von [...] g den mindestens einen Rabatt in dieser Hoh diesen Mindestrabatt gewährt und ein Dritt keine vertikale Preisbindung vorliege.

106. Gemäss Angaben der AMAG sind Ak also sein, dass ein Fahrzeug von mehreren. Aktionen auch auf margenreduzierte Modell

107. Die gesamte Anzahl der Aktionen ist i von der AMAG eingereichten Unterlagen kaı Aktionen für alle Marken des VW-Konzerns als doppelt so gross war [...].

[...] Abbildung 8: Verkäufe von Netto- unc (Darstellung Sekt

108. Abbildung 8 zeigt deutlich, dass insbe: genreduzierten Modellen (mit stagnierender stark zugenommen hat. Auch bei der Mark Anstieg zu verzeichnen. Nur von der Marke derpreismodelle vertrieben. Auch die AMAC insgesamt an Bedeutung gewonnen hätten.

109. Gestützt auf die Angaben der AMAG gesamte Anzahl der margenreduzierten Mo bis 2015 eindrücklich gewachsen ist [...].

110. Sofern der Verkauf von margenreduz fluss auf die Ertragssituation der Handelspe AMAG zurückgewiesen wird, so könnte die weise unter Druck geraten sein. Inwiefern d beschränkungen im Sinne von Art. 5 oder A lich.

A.5.7.3 Leasing

111. Einige Handelspartner machen gelter sing-Angebote der AMAG Leasing AG anzı eigenen Marge subventionieren müssten. partner verpflichtet sind, an den Aktionen de obligatoire de 0,5 %").

112. Gemäss der AMAG verhalte es sich s teur AMAG Import konzernintern einen ein Spezielle Aktionszinssatze für bestimmte Fe den von der AMAG Import beschlossen ur übernehme die Differenz zwischen dem eir

smodellen gebe es auch sogenannte «Aktionen», n von den margenreduzierten Modellen zu unter- > es bspw. zeitlich beschränkte Prämien, die den r den Kunden vergrösserten.

t die AMAG «Audi Business Plus» an, bei welcher ewährt werde, sofern sie ihren (berechtigten) Kun- > offerierten. Rund zwei Drittel der Händler hätten el sei darüber hinausgegangen, dies zeige, dass

tionen teilweise kumulierbar. Demnach könne es Aktionen profitiert habe. Im Weiteren würden viele e (vgl. oben, Rz 102) angewendet.

n den letzten Jahren stark gestiegen. Anhand der ın festgehalten werden, dass die totale Anzahl der im Jahr 2015 im Vergleich zum Jahr 2011 mehr

1 Sonderpreismodellen im Zeitraum 2011-2015 etariat, Quelle: AMAG)

sondere bei VW NF und Audi der Absatz von marn Gesamtabsatz) im Zeitraum von 2011 bis 2015 ce VW PW ist in den Jahren 2014 und 2015 ein Skoda werden seit 2013 weniger Netto- und Son- > räumt ein, dass die margenreduzierten Modelle

kann zudem festgehalten werden, dass auch die delle für alle Marken des VW-Konzerns von 2011

ierten Modellen tatsächlich einen negativen Einirtner hat, was von diesen behauptet und von der > Ertragssituation der Handelspartner möglicherarin Anhaltspunkte für unzulässige Wettbewerbsrt. 7 KG zu sehen sind, ist allerdings nicht ersichtid, dass sie praktisch gezwungen seien, die Leauwenden, und dass sie solche Aktionen mit ihrer Zudem bestehen Hinweise, dass die Handelsr AMAG Leasing teilzunehmen (z.B. „participation

0, dass primär die AMAG Leasing AG dem Imporheitlichen Verrechnungssatz in Rechnung stelle. Ihrzeuge oder für die AMAG Marken generell würid wirtschaftlich getragen, d.h. die AMAG Import ineitlichen Verrechnungssatz und dem speziellen

Aktionszinssatz. Solche Aktionszinssätze st Retail Betrieben als auch Handelspartnern delspartner die Möglichkeit, als Verkaufsför ventionieren». Die AMAG Retail Betriebe h gemacht, dann aber hätten sie auch diese V tragen, weshalb es sich nicht um eine Dist AMAG Retail handle.

A.5.7.4_ Quersubventionierung der .

113. Ein allgemeiner Vorwurf ist, dass die . niere und dadurch die AMAG Retail Betrieb den. Die Verluste der AMAG Retail im Bereic Import gedeckt. Die AMAG Retail Betriebe I tionen mitmachten und auch Ziele erfüllen

Konditionen an die Kunden abgeben würde die «Kasse» am Ende des Jahres durch di Ziele der AMAG Retail Betriebe würden dur AMAG Import immer erreicht. Eine solche AMAG nicht. Ausserdem wird gefordert, das: Import die Verkaufsziele für die Handelspar werden müssten, weil der Gesamtmarkt sic «positiv» entwickelt habe.

114. Zu diesem Vorwurf machte die AMAC Import und AMAG Retail zwei separate Ge Person seien, deren Rollen im operativen. AMAG Import und den AMAG Retail Betriel partnerverträgen wie jene bei den Handelsg Subventionen von der AMAG erhalten und | kommen. Seit dem 1. Januar 2018 sind c AMAG Retail offenbar in den juristisch selbs und AMAG Automobil und Motoren AG unte

115. Die AMAG bringt noch vor, dass es r durch diskriminierende Handlungen besser: Import und den AMAG Retail Betrieben auf AMAG Import und den Handelspartnern un Betriebe die gleichen Konditionen (betreffe: tengeschäfte und die Aktionen) gälten. Gen genkonzern ist die AMAG verpflichtet, die schäftsführung und einer eigenen Rechtspe «dass die Geschäftsinteressen des Grossh handelsbetriebe vermischt werden, und | Händler, Service- und Teilepartner entsteht:

116. Wie nachfolgend anhand der Angabe rechnungen aufgezeigt wird, scheint der Gi Jahren 2011 bis 2015 — nicht klar «unabhär

ünden allen Handelspartnern, also sowohl AMAG offen. Es bestehe zudem für die einzelnen Handerungsmassnahme selbst das Leasing zu «subätten von dieser Möglichkeit vereinzelt Gebrauch ergünstigungen des Leasingzinssatzes selbst gecriminierung von Handelspartnern gegenüber der

AMAG Retail Betriebe

AMAG ihre AMAG Retail Betriebe quersubventio- e Fahrzeuge unter Einstandspreis verkaufen wür- 'h Verkauf würden anschliessend durch die AMAG atten zwar ebenfalls Verluste, da sie gewisse Akmüssten und hierzu ihre Fahrzeuge zu besseren n. Allerdings sei dies «halb so dramatisch», wenn e AMAG Import wieder ausgeglichen werde. Die ch die Immatrikulationen (Tageszulassungen) der Möglichkeit bestehe für die Handelspartner der 5 im Falle von Tageszulassungen durch die AMAG tner nach unten (und nicht nach oben) angepasst h dank des Marktanteils der AMAG Retail (60 %)

im Laufe der Vorabklärung geltend, dass AMAG schäftsbereiche innerhalb derselben juristischen Alltag getrennt blieben. Die Beziehung zwischen 9en basiere auf denselben Händler- und Servicejartnern. Die AMAG Retail Betriebe würden keine <eine ausserordentlichen Prämien ausbezahlt beie beiden Geschäftsbereiche AMAG Import und tändigen Tochtergesellschaften AMAG Import AG rgebracht (vgl. oben, Rz 3).

licht zutreffe, dass sie die AMAG Retail Betriebe stellen würde, da die Beziehung zwischen AMAG “denselben Verträgen basiere wie jene zwischen d für die Handelspartner wie für die AMAG Retail 1d z.B. die Margen- und Bonussysteme, die Flot- 1ass dem Grosshandelsvertrag mit dem Volkswa- » «Einzelhandelsbetriebe mit einer eigenen Gersönlichkeit zu betreiben» und hat sicherzustellen, andelsunternehmens nicht mit denen der Einzel- (eine unangemessene Benachteiligung anderer » (vgl. oben, Rz 31).

2n der AMAG betreffend ihre Bilanz und Erfolgssschäftsbereich AMAG Retail — zumindest in den gig» von AMAG Import gewesen zu sein.

A.5.7.4.1 Bruttomargen der AMAG aus |

117. Basierend auf den eingereichten Erfe AMAG lässt sich folgende Bruttomarge für (Unternehmens-)Bereiche insbesondere AN

AM/ Jahr Neuwagen Oct 2011 [...] 2012 [...] 2013 [...] 2014 [...] 2015 [...]

Tabelle 3: Bruttogewit (Berechnung und Darstell

118. Die Auswertung von Tabelle 3 zeigt, d Jahre eine Marge von [...] für Neuwagen eı zuhalten, dass die AMAG als zur Verfügur Deckung der anfallenden Kosten (z.B. Miete

A.5.7.4.2 Interne Betriebskennzahlen de

119. Zusätzlich reichte die AMAG für die J folgsrechnung für das (interne) betriebswirts schäfts-)Bereiche AMAG Retail und AMAG

[...] Tabelle 4: Erfolgsrechnung (in TCHF) 1 (Darstellung Sekt

120. Aus der[...] Tabelle 4 ist zu entnehme letzten Jahren [...]. Hingegen war der Ber Bilanzergebnis für die AMAG als Konzern dass «[d]jas Margensystem [...] für [...] Hal somit (allfallig) nur formal korrekt, da ein AN gen) Deckung der anfallenden Kosten benöt mit entsprechenden Verlusten) auch am M: nur durch den Gewinn im Geschäftsbereich Quersubventionierung und damit mögliche dar.

121. Diese Einschätzung wird auch durch d aus dem Händlerbetriebsvergleich (HBV) f (mutmasslich betriebsintern) für AMAG Ret: Kostenstruktur zeigt dann aber deutlich, da geringer ist als jener der Handelspartner (v dass die AMAG Retail Betriebe um knapp [.

Bilanz- und Erfolgsrechnungen 2011 bis 2015

)lgsrechnungen für die Jahre 2011 bis 2015 der die AMAG als Gesamtunternehmen, welche alle IAG Retail und AMAG Import umfasst, berechnen:

\G (Total)

>asionen Ersatzteile Gesamt

L...] L...] L...] L...] L...] L...] L...] L...] L...] L...] L...] L...] L...] L...] L...]

Inmarge in % für die AMAG ung Sekretariat, Quelle: AMAG)

ass die AMAG Gruppe im Durchschnitt der letzten zielte, [...]. Es bleibt daher zunächst einmal festig stehende Mittel einen [...] höheren Betrag zur , Löhne, Werbung) erzielt als ihre Handelspartner.

2>r AMAG nach Geschäftsbereichen

ahre 2011 bis 2015 eine Aufschlüsselung der Erchaftliche Reporting und zwar getrennt für die (Ge- Import ein:

‘ur die AMAG getrennt nach Geschäftsbereichen etariat, Quelle: AMAG)

n, dass der Geschaftsbereich AMAG Retail in den eich AMAG Import im selben Zeitraum [...]. Das (AMAG Total) war [...]. Die Aussage der AMAG, ndelspartner und AMAG Retail dasselbe» sei, ist [AG Retail Betrieb die Marge nicht zur (vollstandiigt, sondern mit einer geringeren Marge (allerdings arkt Uberleben kann. Langfristig ist dies allerdings AMAG Import möglich und stellt somit allfallig eine rweise eine ungleiche Behandlung aller Händler

ie von der AMAG zur Verfügung gestellten Zahlen ür das Jahr 2015 gestützt. Hier geht die AMAG ail zwar von einer (Brutto-)Marge von [...] aus, die ss der «Betriebserfolg» von AMAG Retail um [...] velche am HBV teilnehmen). Konkret heisst dies, ..] ineffizienter rentieren als die Vergleichsgruppe der Handelspartner, welche am HBV teilneh für die AMAG Retail Betriebe nach betrieb räumt die AMAG ein, dass AMAG Retail ve der Regel [...] der Investitionssumme)» die wenn man als «marktgerecht» (nicht unübli chende Betriebserfolg der AMAG Retail Be chendes gilt für andere Kostenarten sowohl

122. Die AMAG führt aus, dass die geringer zum Durchschnitt der Handelspartner niedri ren Lohnkosten in Ballungsgebieten zurückz der AMAG Retail Betriebe beigetragen habe

123. Im Ergebnis zeigt sich, dass die AMA‘ reichen AMAG Retail und AMAG Import, i! Gewinn erwirtschaftete und das Jahr 2013 Aufgeteilt nach Geschäftsbereichen ist AM und AMAG Import erwirtschaftet Gewinne, | schaftliche Reporting nicht mit Jahresabschl zen ist. Eine Beurteilung des tatsächlichen eigenständigen Jahresabschlüssen möglich AMAG intern von Verlusten im Bereich AM/ bereich ausgleicht, dies könnte wie im (folge nierung» sein.

A.5.7.4.3 «Quersubventionierung» von

124. Nach der Einschätzung des Sekreta durchaus um eine sogenannte Kosten-Prei das folgende hypothetische Beispiel angenc

Kosten-Preis- Wettbewerb Schere Händler 1 Hi Einkaufspreis 100 (Handler) Verkaufspreis 110 Bruttogewinn- 10 «Marge» Kosten (Löhne, 10 Miete, etc.) Ergebnis 0

15 Der Service-Absorptions-Faktor wird berechn kosten» und stellt ein Mass für den Anteil de vicedienstleistungen des Betriebes dar.

men. Hierbei gilt es zu beachten, dass die Zahlen sinternen Richtlinien erstellt wurden. Als Beispiel yn AMAG Import «zu marktgerechten Preisen (in > Immobilien «miete», wobei deutlich wird, dass che) [...] annehmen würde, so wäre der entspretriebe (noch) niedriger anzusetzen und entspreerfolgsmindernd als auch erfolgserhöhend.

e Effizienz auf den relativ guten, aber im Vergleich geren Service-Absorptions-Faktor’> und die höheuführen seien und dies (massgeblich) zum Verlust

zs

5, als Gesamtunternehmen mit den Geschaftsbe- 1 den Jahren 2011, 2012, 2014 und 2015 einen mit einem Verlust abschloss (vgl. [...] Tabelle 4). AG Retail nach internen Berechnungen defizitär wobei selbstverständlich das interne betriebswirtüssen für unabhängige Unternehmen gleichzuset- Unternehmenserfolges ist daher nur mit solchen 1, konkret bleibt aber festzuhalten das auch die \G Retail ausgeht und diese über den Geschäfts- :nden) Abschnitt dargestellt eine «Quersubventio-

AMAG Import zu AMAG Retail

riats könnte es sich beim Verhalten der AMAG s-Schere handeln, um dies zu verdeutlichen, sei ymmen:

Margin Squeeze

ändler 2 Handler 1 Handler 2 100 101 101 110 109 108 10 8 7 10 10 11 0 -2 -4

et als «Bruttogewinn im Service relativ zu den Gesamtr (im Vergleich zum Neuwagenverkauf lukrativen) Ser-

Tabelle 5: Illustration des Se

125. In Tabelle 5 wird zunächst die Situat Händler identische Einstandspreise (Aufwar sowie identische (weitere) Kosten (gleiche nehmen einen (volkswirtschaftlichen) Gewir Schere» steigen die Kosten und sinken die ringeren Margen («Margin-Squeeze»). In c vorstellen, dass die Einkaufspreise der Hän und Zielvorgaben und somit niedrigere Ru «Aktionen» (z.B. Netto- und Sonderpreismc gebnis wird das Betriebsergebnis negativ. I! men, dass der Händler 2 weniger effizient ar teil) und trotzdem niedrigere Preise am Mé Händler 2 nur am Markt bestehen, wenn er « 1 kann langfristig ohne eine solche «Querst

A.5.7.4.4 Zwischenfazit

126. [...] Die Tatsache, dass die AMAG die Bonussysteme, die Flottengeschäfte und d die Handelspartner anwendet, relativiert sic Retail Betriebe von einer finanziellen Unters nierung») profitieren. Allerdings ist nicht da für den Vertrieb von Neufahrzeugen bzw. schende Stellung zukommt (vgl. oben, Rz 2 brauch einer marktbeherrschenden Stellunc

A.5.7.5 Spezielle Aktionen nur für c

127. Gemäss den Aussagen von Händler AMAG Retail Betriebe. Zum Beispiel hätter «Audi A3 Sportback e-tron» nur AMAG Re Service AG) dieses Modell verkaufen dürfe der Prämie für den «Audi AT Admired» oder

128. Gemäss der AMAG seien für solche A tur erforderlich, welche auf ein sehr kleines eher klein gehalten werde. Die Standorte se Marktpotential der einzelnen Standorte aus ten am grössten, wobei in städtischen Gebi seien. Bei der dritten in den Fragebögen g' Sondermodell gegangen, welches für alle , Retail Betrieben hätte aufgrund einer Volun kaufsförderungsmassnahme eingegangen : können. Dies sei ein Vorgang, der allen Par

A.5.7.6 Fazit

129. Zusammenfassend ist festzuhalten, d: rigkeit zur AMAG Gruppe beim Verkauf vor bessergestellt sind als die Vertriebspartner (

kretariates «Kosten-Preis-Schere»

ion «Wettbewerb» dargestellt, hierbei haben die id für Neuwagen), den gleichen Wettbewerbspreis Effizienz) und im Ergebnis machen beide Unter- ın von null. Bei einer Situation mit «Kosten-Preis- Verkaufspreise und dies führt im Ergebnis zu gebigem hypothetischen Beispiel könnte man sich dler durch höhere (nicht zu erfüllende) Standards ckvergütung steigen, gleichzeitig kommen durch delle) die Verkaufspreise unter Druck und im Ern obigem Beispiel wird zusätzlich noch angenombeitet (höhere Lohnkosten, niedrigerer Serviceanarkt offeriert. In einer solchen Situation kann der lie Verluste anderweitig kompensiert. Der Händler Ibventionierung» hingegen nicht überleben.

gleichen Konditionen betreffend die Margen- und

e Aktionen für die AMAG Retail Betriebe und für ch möglicherweise dadurch, dass nur die AMAG tützung der AMAG (d.h. von der «Quersubventiovon auszugehen, dass der AMAG auf dem Markt in den einzelnen Segmenten eine marktbeherr- 37), weshalb keine Anhaltspunkte für einen Miss- | im Sinne von Art. 7 KG vorliegen.

lie AMAG Retail Betriebe

n, gibt es spezielle Aktionen ausschliesslich für | für die erste Phase der Kommerzialisierung des fail Betriebe (mit der Ausnahme der ASAG Auton. Ebenso dürften nur AMAG Retail Betriebe von "vom Status «Audi Sport Store» profitieren.

ktionen zusätzliche Investitionen in die Infrastruk-

Marktpotential träfen, weshalb der Vertrieb noch ien daher in erster Linie nach dem zu erwartenden gewählt worden. Dieses sei in städtischen Gebieeten schwergewichtig AMAG Retail Betriebe tätig enannten Aktion («Audi Admired») sei es um ein Audi-Partner verfügbar gewesen sei. Den AMAG jenverpflichtung, die diese im Rahmen einer Verseien, vorteilhafte Konditionen angeboten werden tnern offenstehe.

ass AMAG Retail Betriebe aufgrund ihrer Zugehö- ı neuen KFZ der VW-Konzernmarken womöglich Jer AMAG. Allerdings ist nicht davon auszugehen, dass der AMAG auf dem Markt für den Ve Segmenten eine marktbeherrschende Stellı Anhaltspunkte für einen Missbrauch eine Art. 7 KG vorliegen.

A.5.8 Flottengeschäfte

A.5.8.1 Flotten-Rückvergütung

130. Die Handelspartner der AMAG habe KMU (vier bis elf Fahrzeuge im Park), Kleinfl flotten (über 60 Fahrzeuge im Park), Geschä die Handelspartner Rückvergütungen gem: tungstabellen je nach Marken und Modellen «Rückvergütungen [...] nicht als Nachlass | dass «Kundennachlass [...] ausschliesslich

131. Diese Flotten-Rückvergütungstabeller die verbleibenden Restmargen der Händle nachlässe aus. Bis 2013 waren diese Kondi mit «empf. Nachlass» und «verbl. Restmarg net. Ab 2014 wurden die Flotten-RUckvergt gütungen und zusätzliche Flotten-Rückverg lene Mindest-Nachlässe gegenüber Flotten Form einer Fussnote in der Flotten-Rückver lener Mindest-Nachlass des Händlers geg marge des Händlers bei Gewährung des un

132. Gemäss Angaben der AMAG handelt den Flottenkonditionen um unverbindliche E weichen könne. Diese Unverbindlichkeit sei delspartnern klar, dass es sich nurumeine L zu deren Einhaltung weder Druck aus, noch vergütung, die der Händler erhalte, sei insb sondern einzig vom Kundenstatus (z.B. Gro

133. Darüber hinaus sei der Handelspartne (sofern der Kunde dies akzeptiere) oder U Preissetzungsfreiheit des Handelspartners den Flottenkonditionen nicht beschränkt.

134. Gemäss Informationen aus dem Mark Margen — eher unüblich, dass die Handels; sätzlichen Rabatt gewähren (können). Den viele Flottenkunden auch den Service bzw durchführen lassen. In den Bereichen Serv erzielen (vgl. vorne, Rz 72).

135. Für den Wettbewerb unter den Handi des Flottengeschäftes im Gesamtmarkt für I tengeschäft für die zukünftigen Erträge im R

[...] Abbildung 9: Anteil Flottengeschä

rtrieb von Neufahrzeugen bzw. in den einzelnen ıng zukommt (vgl. unten, Rz 237), weshalb keine r marktbeherrschenden Stellung im Sinne von

n die Möglichkeit, mit Flottenkunden, das heisst otten (zwölf bis 60 Fahrzeuge im Park) und Grossfte abzuschliessen. Für solche Geschäfte erhalten ass von der AMAG erstellten Flotten-Rückvergü- . Das Flottenreglement der AMAG sieht vor, dass gegenüber den Kunden zu verstehen [sind]» und durch den Händler festgelegt [wird]».

1 weisen zudem empfohlene Preisnachlasse und r bei der Gewährung dieser empfohlenen Preistionen in den Flotten-Rückvergütungstabellen nur > H» in den entsprechenden Spalten gekennzeichtungstabellen mit dem Untertitel «Basis-Rückverütungen für Händler sowie unverbindlich empfohkunden» ergänzt und folgende Anmerkung in der gütungstabelle eingefügt: «Unverbindlich empfohenüber dem Flottenkunden / verbleibende Restverbindlich empfohlenen Mindest-Nachlasses».

es sich bei den empfohlenen Preisnachlässen in -mpfehlungen, von denen der Handelspartner abdeutlich gekennzeichnet. Ausserdem sei den Haninverbindliche Empfehlung handle. Die AMAG übe gewähre sie damit verbundene Anreize. Die Rückesondere nicht abhängig vom gewährten Rabatt, ssflotte, Kleinflotte).

r frei, einen Rabatt unter dem empfohlenen Rabatt ber dem empfohlenen Rabatt zu gewähren. Die würde durch die empfohlenen Preisnachlässe in

ist es bei Flottengeschäften — aufgrund der tiefen partner der AMAG ihren Flottenkunden einen zunoch erscheint das Flottengeschäft lukrativ, weil . die Reparaturen beim entsprechenden Händler ice und Reparatur lassen sich attraktive Margen

ern von Bedeutung sind daher sowohl der Anteil Neufahrzeuge als auch der relative Anteil am Flot- ‚eparatur- und Servicebereich.

ft je Konzernmarke im Zeitraum 2011-2015

(Darstellung Sekı

136. In Abbildung 9 ist der Anteil der verk: Prozent aller verkauften Neufahrzeuge (Ge: bei VW NF und Seat kleine, jedoch gegen Flottengeschäft abgenommen, bei Seat hat VW NF und Seat am Gesamtumsatz mit de Bei den anderen Marken gab es eher gering im Gesamtmarkt für den Anteil des Flotten Marken hinweg keine (wesentliche) Verände die 40 % aller verkauften Fahrzeuge im Ges

137. Betrachtet man hingegen das Flotten verkauften Fahrzeuge der AMAG Retail B« samtabsatz, wie in Abbildung 10 dargestellt, Anteil im entsprechenden Zeitraum um [...] im Jahr 2011 auf [...] im Jahr 2015 des Ges 2014 erreichte ihr Anteil mit über [...] einen

138. Betrachtet man die Entwicklung separ: dass die AMAG Retail Betriebe ihre Marktaı ten. Unterschiede gibt es nur hinsichtlich d: wobei die stärkste Steigerung mit [...] bzw. [ mit Skoda zu verzeichnen ist, gefolgt von ı Marktanteilen.

[...] Abbildung 10: AMAG-Anteil am Flotte

(Darstellung Sekt

139. Demnach ist im Hinblick auf den Ante nem stabilen Marktumfeld auszugehen, was Margen im Flottengeschäft) nicht zu höhere führt haben sollte.

140. Betrachtet man hingegen die Verteilu Betrieben und den Händlern, so ist festzus Marktanteilen hin zu AMAG Retail stattgefui tiven Bereich des Servicegeschäfts ist diese die Ausgangssituation zu Gunsten der AMA

141. Zusammenfassend ergibt sich ersten: grossen Teil der Verkäufe von KFZ auf de AMAG Retail ihre Marktanteile im Flotteng: partner, wenn sie im Wettbewerb bleiben v diesem Grund ist davon auszugehen, dass anwenden. Dies beschränkt zwar ihre Preis ist zurzeit nicht ersichtlich, inwiefern darin / beschrankung im Sinne von Art. 5 oder 7 K(

etariat, Quelle: AMAG)

auften Neufahrzeuge über das Flottengeschäft in samtabsatz) dargestellt. Es wird deutlich, dass es äufige Trends gegeben hat: Bei VW NF hat das es zugenommen. Allerdings sind die Anteile von n Konzernmarken mit je um die 10 % relativ klein. e Veränderungen im Flottengeschäft und somit ist geschäftes für die Jahre 2011 bis 2015 über alle rung festzustellen. Das Flottengeschäft macht um samtmarkt aus.

geschäft im Zeitraum 2011 bis 2015 anhand der striebe und ihren entsprechenden Anteil am Geso ist zunächst festzuhalten, dass die AMAG ihren (oder [...] Prozentpunkte) von durchschnittlich [...] amtabsatzes im Flottengeschäft steigerte. Im Jahr Höchststand im betrachteten Zeitraum.

at für die einzelnen Konzernmarken, so ergibt sich, iteile im Flottengeschaft bei allen Marken steigeres entsprechenden Wachstums der Marktanteile, ...] Prozentpunkten (von [...] auf [...]) im Geschäft Jer Marke Audi mit [...] Prozentpunkten höheren

ngeschaft je Konzernmarke im Zeitraum 201 1— etariat, Quelle: AMAG)

il des Flottengeschaftes im Gesamtmarkt von ei- ; im Ergebnis (durch die üblicherweise geringeren m Druck auf die Ertragssituation aller Händler geng des Flottengeschäftes zwischen AMAG Retail tellen, dass eine relativ starke Verschiebung von iden hat. Insbesondere im Hinblick auf den lukra- Situation nicht ganz unproblematisch, da sich hier G verschoben hat.

5, dass die Flottengeschafte mit etwa 40 % einen m Gesamtmarkt darstellen. Zweitens, konnte die sschäft ausbauen. Drittens, können die Handelsvollen, nicht auf Flottengeschäfte verzichten. Aus ; sie zumindest die empfohlenen Preisnachlässe gestaltung und vermindert ihre Marge. Allerdings \nhaltspunkte für eine unzulässige Wettbewerbs- 3 zu sehen wären.

A.5.8.2 Rahmenvereinbarungen un

142. Manche Handelspartner haben sich ( Unternehmen (Grosskunden) Rahmenvertré batte) vorsähen, als jene gegenüber den H: delspartner in Bezug auf diese Grosskunde ten.

143. Ein Handelspartner wies auf eine AM/ AMAG mitteilte, dass zwischen der Firma [ betreffend den Verkauf von flottenberechtig wies die verantwortlichen Personen insbeso für die gesamte Schweiz und ausschliesslic

144. Art. 2 Abs. 1 dieser Rahmenvereinbe prévues dans celle-ci sont valables uniquen der Rahmenvereinbarung wurde präzisiert: le collaborateur autorise le souhaite, AMAG autre concessionnaire autorisé de la marqu tant qu'auxiliaire d'exécution d'AMAG. Le ca pl&mentaires».

145. Die AMAG unterscheidet zwischen

Rahmenvereinbarungen seien Verträge zw denen dem Kunden ein bestimmtes Rabattn der Kunde Verträge mit dem liefernden Har ab. Der Handelspartner könne den einzelr AMAG Import zugesagten Konditionen nich dem Kunden abschliessen und die Fahrze AMAG Import eine Rückvergütung gemäss gabe der AMAG waren per Ende Juli 2016 barungen erfasst.

146. Rahmenverträge seien Verträge zwisc die Konditionen für das (Einzel-)Geschaft be tionen seien dann für alle Beteiligten (für de partner) verbindlich. Die ins betreffende Ge: Abschluss des Rahmenvertrages kontaktier gegebenen Konditionen an dem Geschäft z ein Handelspartner lediglich als logistische werde. Nach Angaben der AMAG waren peı Rahmenverträgen erfasst.

147. Gemäss der AMAG sei es ein allgen das Verhalten der AMAG zurückzuführen, schäftsfahrzeugen «professioneller» vorginc ral verhandelten. Es könnten ausserdem al Kunden vereinbarten Konditionen vornehme

148. Die AMAG erklärt zudem, dass alle H den. Diese basierten auf den Margen- und. den Flottenkonditionen der Marken. Diese AMAG Retail Betriebe identisch. Alle Handel tenreglementen und den Flottenkonditioneı Rückvergütung zu beantragen. Es könne ir

d Rahmenverträge

Jarüber beschwert, dass die AMAG mit grossen ige abschliesse, welche bessere Konditionen (Raindelspartnern (Händlermarge), weshalb die Hann nicht mit der AMAG in Wettbewerb treten könn-

\G-interne E-Mail vom 31. August 2016 hin, in der ...] und AMAG Import eine Rahmenvereinbarung ten Mitarbeitern getroffen worden sei. Die AMAG ndere darauf hin, dass «[d]iese Vereinbarung [...] h für AMAG Retail» gelte.

rung sah Folgendes vor: «Toutes les conditions ıent dans les AMAG Retail de Suisse ». In Art. 1.7 «[...] si le client, la société du groupe spécifiée ou peut — sans toutefois y étre obligée — charger un e concernée d'effectuer la remise du véhicule, en is 6chéant, le client prend en charge les frais sup-

Rahmenvereinbarungen und Rahmenvertragen. ischen der AMAG Import und einem Kunden, in iveau zugesichert werde. Anschliessend schliesse idelspartner über die konkrete Fahrzeuglieferung 1en Kaufvertrag ablehnen, wenn er mit den von t einverstanden sei. Sollte er den Kaufvertrag mit uge liefern, so erhalte der Handelspartner von den jeweils gültigen Flottenkonditionen. Nach An- [...] Unternehmen als Kunden mit Rahmenvereinhen AMAG Import und einem Kunden, in welchem sreits konkret festgelegt worden seien. Die Kondin Kunden, für AMAG Import und für den Handelsschaft eingebundenen Handelspartner würden vor t und angefragt, ob sie bereit seien, sich unter den u beteiligen. Auch gebe es die Möglichkeit, dass Auslieferungsstelle in das Geschäft eingebunden "Ende Juli 2016 [...] Unternehmen als Kunden mit

einer, markenunabhängiger Trend und nicht auf dass Grossunternehmen beim Einkauf von Gejen und die Konditionen bei Grosseinkäufern zentle Handelspartner eine Lieferung zu den mit dem :n oder ablehnen.

andelspartner die gleichen Rabatte erhalten wür- Bonussystemen sowie dem Flottenreglement und Vorgaben seien für die Handelspartner und die spartner hätten, sollte der Spielraum aus den Flot- 1 nicht ausreichen, die Möglichkeit, eine erhöhte 1 Einzelfällen vorkommen, dass ein Kunde einen

Rabatt erhalte, der höher sei als die Marge « solchen Fällen würde dem Handelspartner j

149. Betreffend die Rahmenvereinbarung n sehentlich» als AMAG Retail-Rahmenvereir von Fahrzeugen ausschliesslich bei AMAG | diese Vereinbarung Ende 2016 durch eine | der keine Beschränkung des Fahrzeugbezu: sondern ein Bezug bei allen zugelassenen |

A.5.8.3 Fazit

150. Zusammenfassend bestehen für den | zeit vorliegenden Informationen keine Anh schränkung im Sinne von Art. 5 oder 7 KG.

A.5.9 AMAG Rabatt- und Bonuss

151. Der Bereich Aftersales umfasst Servic Garantiereparaturen von Fahrzeugen der A mit dem Hersteller) die notwendigen Origin nimmt die Kosten von Garantiearbeiten nul triebsnetzes oder mit von ihr genehmigten E

152. Die Garantie nach Abschluss eines A AMAG, weil diese ihnen in einem Garantiefa gewährt, sondern auch die Kosten für die Stundenansatz als dem Kunden verrechnet bis zu sieben Jahren Wirkungen entfalten (\ Garantie für den Kauf von Ersatzteilen, für di gilt. Die Folge davon ist eine Bindung der Se zeit an die AMAG. Die Substituierung der oder unabhängigen Händlern ist nur teilweis

153. Abgesehen von Garantiereparaturen frei, die Ersatzteile bei Lieferanten ihrer W: beschriebene Rabatt- und Bonussystem im Servicepartner so viele Ersatzteile wie mögl

154. Auf den 1. Januar 2017 wurde von Al für das Ersatzteilegeschäft eingeführt. Vor d netzes der AMAG im November 2016 im R und Bonussystem informiert. Am 25. April 2( bands ein, der die Interessen von Marktteilr neue Rabatt- und Bonussystem als Grund Ersatzteilen aufgeführt wird. In der Anzeig bezwecke, den Wettbewerb im Bereich von dere Anbieter von Ersatzteilen zu verschlies

155. Gemäss dieser Anzeige stellt das Ra Warenkorb-System ab. Neu soll die Loyali Werkstatt, über das Rabatt- und Bonussyst Produktgruppen bemessen werden. Erreich in einer Produktgruppe, so erreiche sie dam

ler Handelspartner unter «Normalkonditionen». In edoch eine erhöhte Rückvergütung gewährt.

nit [...] macht die AMAG geltend, dass diese «ver- \barung ausgestaltet worden sei und einen Bezug Retail Betrieben vorgesehen habe. Die AMAG hat neue Rahmenvereinbarung mit der [...] ersetzt, in Js auf AMAG Retail Betriebe mehr vorgesehen ist, Tändlern möglich ist.

Bereich des Flottengeschäfts gestützt auf die zuraltspunkte für eine unzulässige Wettbewerbsbeystem im Bereich Aftersales

eleistungen und den Verkauf von Ersatzteilen. Für MAG Marken kann nur die AMAG (in Kooperation alersatzteile zur Verfügung stellen bzw. sie über- , wenn diese von Mitgliedern des offiziellen Ver- -rsatzteilen repariert werden.

utokaufvertrages bindet die Servicepartner an die ll nicht nur die Ersatzteile kostenlos bzw. günstiger Reparaturen übernimmt (zu einem reduzierteren würde). Eine solche Garantie kann je nach Marke gl. unten, Rz 215). Dasselbe gilt in Bezug auf die e grundsätzlich eine zweijährige Ersatzteilgarantie rvicepartner während der gesamten Garantielauf- Originalersatzteile mit solchen von Drittanbietern ;e möglich.

sind die Servicepartner der AMAG grundsätzlich ıhl zu beziehen. Allerdings führt das nachfolgend Bereich Aftersales möglicherweise dazu, dass die ich bei der AMAG beziehen.

MAG Import ein neues Rabatt- und Bonussystem er Einführung wurden die Mitglieder des Vertriebsahmen einer "Roadshow" über das neue Rabatt- )17 ging beim Sekretariat eine Anzeige eines Ver- \iehmern der Automobilbranche vertritt, in der das für massive Umsatzeinbussen von Anbietern von > wird geltend gemacht, das neue Bonussystem Ersatzteilen auszuschalten und den Markt für ansen.

batt- und Bonussystem nicht auf ein klassisches tät, für welche der Kunde, d.h. die unabhängige em belohnt werden soll, an sechs vorbestimmten e die Werkstatt einen bestimmten Schwellenwert t je ein höheres Partnersegment. Das Partnerseg- ment definiere zusammen mit dem Gesamtı sem System fünf Partnersegmente und dam Damit eine unabhängige Werkstatt die hoc nicht nur verpflichtet, einen bestimmten me sei darüber hinaus auch verpflichtet, einen « Produktgruppen der Ersatzteile zu erreicher mer sei neben Bremsen und Windschutzsc gruppen. In der Anzeige wird darauf hingew teils z.B. von Motorenöl, faktisch von « ausgeschlossen werde, da die jeweiligen A einen Schwellenwert des Umsatzes des ge lenwert bei den jeweiligen Produktgruppen «

156. Gemäss Stellungnahme der AMAG is Bonussystem im Bereich Aftersales folgenc system sehe Rabatte und Rückvergütunger wobei die Berechnungsbasis unterschiedlic unverbindlich empfohlenen Endverkaufspre sis des Einkaufsvolumens des Abnehmers, vergütungen seien sowohl für Mitglieder des stätten vorgesehen, wobei nach dem Typ dé

157. Daneben fliesse das Teilegeschäft auc verträgen der einzelnen Marken ein. Dieses | und zu ca. einem Drittel aus leistungsabhär würden u.a. die Servicemarktausschöpfung gen im Verhältnis zum Fahrzeugbestand im ginalersatzteilen pro Kundendurchgang ber Mitglieder des Vertriebsnetzes, nicht aber fü Vertriebsnetzes Servicepartnerverträge abg

158. Das Rabatt- und Bonussystem der AN Verkauf von Ersatzteilen) veranlasst die S¢ Marktteilnehmer dazu, auch nach der Garar operation mit dem Hersteller) die notwendic bzw. innerhalb welcher die AMAG keine K Ersatzteile zum Einsatz kommen, Ersatzteil könnte andere Anbieter von Ersatzteilen dé Vertriebssystems und/oder unabhängige M:

159. Damit bestehen einerseits Anhaltspuı Bezugs von Ersatzteilen (vgl. unten, Rz 18 die AMAG auf den Aftersales-Markten Uk könnte (vgl. unten, Rz 238). Das Anreizsys aus unterschiedlichen Sortimentsgruppen | schränkung des Absatzes im Sinne von Art. Koppelung der Abnahme von Leistungen in che andere Anbieter von Ersatzteilen in de (vgl. unten, Rz 245).

ımsatz die Bonushöhe. Insgesamt gäbe es in dieit verbunden fünf Abstufungen bei der Bonushöhe. :hste Bonusstufe erreichen könne, sei sie daher ngenbasierten Umsatz zu erzielen, die Werkstatt antsprechenden Umsatz in allen sechs definierten 1. Gemäss Aussagen verschiedener Marktteilnehheiben auch das Motorenöl eine dieser Produktjiesen, dass der Anbieter eines einzelnen Ersatzsiner Lieferung an die Abnehmer der AMAG bnehmer, um vom Bonus zu profitieren, nicht nur samten Warenkorbs, sondern auch den Schwelsrreichen müssten.

t das per 1. Januar 2017 eingeführte Rabatt- und lermassen ausgestaltet: Das Rabatt- und Bonus- | für den Bezug von Ersatzteilen und Zubehör vor, h sei. Die Rabatte würden sich auf der Basis des ses berechnen, die Rückvergütungen auf der Bad.h. seines Einkaufspreises. Rabatte und Rück- ; Vertriebsnetzes als auch für unabhängige Werk- 2s Abnehmers differenziert werde.

sh in das Margensystem unter den Servicepartnerbestehe zu ca. zwei Dritteln aus einer Grundmarge gigen Boni. Bei diesen leistungsabhängigen Boni , d.h. die Anzahl Service- und Reparaturmeldun- Gebiet des Servicepartners und der Erlös mit Oriucksichtigt. Diese Elemente seien nur relevant für r unabhängige Werkstätten, da nur Mitglieder des eschlossen hätten.

IAG im Bereich Aftersales (Serviceleistungen und arvicepartner der AMAG aber auch unabhängige tiedauer, innerhalb welcher nur die AMAG (in Kojen Originalersatzteile zur Verfügung stellen kann )sten übernimmt, wenn nicht von ihr genehmigte e ausschliesslich bei der AMAG zu beziehen und arin beschränken, diese an Mitglieder des AMAG arktteilnehmer zu verkaufen.

ıkte für eine Abrede über die Beschränkung des ) ff.). Andererseits bestehen Anhaltspunkte, dass yer eine marktbeherrschende Stellung verfügen tem zum Bezug von möglichst vielen Ersatzteilen Jei der AMAG könnte eine missbräuchliche Ein- 7 Abs. 2 Bst. e KG und/oder eine missbräuchliche | Sinne von Art. 7 Abs. 2 Bst. fKG darstellen, welr Ausübung des Wettbewerbs behindern könnten

A.5.10 Kundendaten, Berichterstat

A.5.10.1 Lieferung von Kundendater

160. Die Handelspartner sind vertraglich v gestellten Kundenbeziehungsmanagementnachfolgend: CRM) teilzunehmen. Die Han aktiven Austausch von Kunden- und Fahrze tivitäten im Rahmen» des CRM «und für al men». Sie werden sodann regelmässig solc die Kunden der Übertragung zugestimmt ha der AMAG gemäss den Richtlinien zum He mung mit dem DSG"® gespeichert und verw

161. Nach den Richtlinien zum Händlerve Fahrzeugdaten für Massnahmen der Kunde und für sonstige zentrale Werbe- und Verka reich der Kommunikation mit den Kunden werden in der Regel dem Handelspartner z kauft wurde oder der die Verkaufsmeldung sich die AMAG, die Kundendaten nicht an e mäss diesen Richtlinien übernimmt die AN Schäden in Zusammenhang mit der nicht k« des Vertrages kann der Handelspartner verl daten deaktiviert werden. In diesem Fall k: welche anderen Handelspartner in ihrer Um aber auch eine Vergütung für den Verbleib «

162. Einige Handelspartner haben sich be dendaten, die ihnen zugeteilt wurden, von ¢ Aktionen verwendet worden seien. Dies ber welche direkte Konkurrenten der AMAG Ret

163. Die AMAG stellt sich auf den Standpı ners sei immer auch ein Kunde von AMAG | tig, dass die Kundendaten auch der AMAG von Kundendaten an die AMAG als Importe weitig jeweils seine Zustimmung. Die AMAG der vertraglichen und gesetzlichen Bestimm die Weiterleitung von Kundendaten hätten d budsstelle der VW-Konzernmarken zu wenc

A.5.10.2 Weiterleitung von Berichter

164. Die AMAG verpflichtet die Handelsp: Geschäftsjahres der AMAG die von der Re\ Erfolgsrechnung inkl. Anhang) einzureichen riodisch über ihre Finanz- und Ertragssituati

16 Bundesgesetz vom 19.6.1992 über den Date

tung und Informationssystem

)

srpflichtet, an dem von der AMAG zur Verfügung Programm (Customer Relationship Management, delspartner verpflichten sich insbesondere «zum ugdaten für Zwecke der Kundenbetreuung, für Akfällige Werbe- und Verkaufsförderungsmassnahhe Daten der AMAG zur Verfügung stellen, soweit pen. Die Kunden- und Fahrzeugdaten wurden von indlervertrag in einer Datenbank in Übereinstimendet.

rtrag ist die AMAG berechtigt, die Kunden- und :nbetreuung, für Aktivitäten im Rahmen des CRM ufsförderungsaktivitäten, sowie Aktivitäten im Bezu verwenden und zu nutzen. Die Kundendaten ugeordnet, bei dem das Fahrzeug seinerzeit ge- /Nachmeldung geschickt hat. Zudem verpflichtet inen anderen Vertragspartner weiterzugeben. Ge- IAG keine Haftung für direkte und/oder indirekte rrekten Zuordnung von Kunden. Bei Beendigung angen, dass die der AMAG übermittelten Kundenann die AMAG den Kunden darüber informieren, yebung vorhanden sind. Der Handelspartner kann Jer Kundendaten bei der AMAG beanspruchen.

im Sekretariat darüber beschwert, dass die Kunlen AMAG Retail Betrieben für eigene Marketing- \achteilige klar die unabhängigen Handelspartner, ail Betriebe seien.

ınkt, ein Kunde eines Handels- bzw. Servicepartmport (als Importeurin). Entsprechend sei es rich- Import zur Verfügung stünden. Zur Weiterleitung surin gebe der Kunde im Kaufvertrag bzw. ander- Import garantiere, dass die Daten nur im Rahmen ungen verwendet würden. Bei Fehlern betreffend ie Handelspartner die Möglichkeit, sich an die Omlen.

ı zur Finanz- und Ertragssituation

irtner, spätestens sechs Monate nach Ende des Visionsstelle testierte Jahresrechnung (Bilanz und Überdies wurden Handelspartner verpflichtet, peon Bericht zu erstatten.

nschutz (DSG; SR 235.1).

165. Gemäss dem Händlervertrag werden | AMAG) vertraulich behandelt.'” Allerdings, Import und AMAG Retail Teil des gleichen U kurrenten (wie AMAG Retail) solche Inform:

166. Die AMAG macht geltend, die von ih nanz- und Ertragssituation würden für da Benchmark-Systems benötigt. Zugriff zu der Handvoll Mitarbeiter bei AMAG Import. Die weitergeleitet.

A.5.10.3 IT-System

167. Die Handelspartner sind zudem verpfli vorgegebene Kundenbeziehungsmanagem diesem Programm sind Fahrzeugkonfigurat schäfts erfasst. Einige Handelspartner befu' Preisüberwachungssystem genutzt wird unc d.h. ihrer Konkurrentin, zugänglich gemacht

168. Gemäss der AMAG sind die Handels würden nicht von der AMAG eingeschränkt. ten, welche für ein Preisüberwachungssys keine Überwachung der Angebote der Hanc

A.5.10.4 Fazit

169. Zusammenfassend kann festgehalten den- und Fahrzeugdaten, die Ertragssituati langt und erhält, die es ihr ermöglichen, die und ihre Preispolitik entsprechend zu steuer tausches zwischen der AMAG als Importe: offenbar die Verkaufsförderung, welche zu finanzielle Benchmarking erlaubt es, die Vi ineffiziente Betriebe oder Strategien identifi: eine wettbewerbsschädliche Verhaltensabs stehen keine Anhaltspunkte für eine nach | Informationsaustausch. Da zurzeit keine An für den Verkauf neuer KFZ über eine marktb kommt auch keine Diskriminierung von Han

170. Den Bedenken der Handelspartner, ( Retail und damit an ihre Konkurrenten weite: dass sich die AMAG gegenüber ihren Hanc die von ihren Handelspartnern verlangten schliesslich für das Risiko-Management ur wendet werden, (2) von ihren Handelspartn« nen Verkaufsgeschäfte im IT-System der Al von ihren Handelspartnern erhalten hat, ni

17 Siehe z.B. Art. 9.5. des Musters zum Handle mung ist in den Verträgen für die anderen M:

Jiese Informationen vom Lieferanten (d.h. von der machen die Handelspartner geltend, dass AMAG Internehmens seien und man einem direkten Kontionen nicht (freiwillig) geben wolle.

ren Handelspartnern verlangten Angaben zur Fis Risiko-Management und zur Erstellung eines ) Händlerdaten hätten gemäss der AMAG nur eine Daten würden nicht an die AMAG Retail Betriebe

chtet, für den Fahrzeugverkauf das von der AMAG ent-Programm zu nutzen (vgl. oben, Rz 160). In ion, Kundendaten und Konditionen des Einzelgerchten, dass dieses IT-System von der AMAG als | dass die erhaltenen Informationen AMAG Retail, werden.

partner in der konkreten Offerterstellung frei und Das erwähnte Informatiksystem erfasse keine Datem verwendet werden könnten. Es fände auch lelspartner im Einzelfall statt.

werden, dass die AMAG Informationen über Kunon und die Konditionen des Einzelgeschäfts ver- : Kostenstruktur der Handelspartner auszuwerten n. Im Vordergrund des vertikalen Informationsaus- Urin/Lieferantin und ihren Vertriebspartnern steht einer Intensivierung des Wettbewerbs führt. Das srtriebsstruktur effizienter zu organisieren, indem ziert und behoben werden können. Die Gefahr für timmung ist insofern nicht ersichtlich. Folglich be- Art. 5 Abs. 1 KG unzulässige Abrede über einen haltspunkte bestehen, dass AMAG auf dem Markt herrschende Stellung verfügt (vgl. oben, Rz 237), delspartnern im Sinne von Art. 7 KG in Frage.

lass die AMAG ihre Daten womöglich an AMAG gibt, könnte dadurch Rechnung getragen werden, lelspartnern verpflichtet, (1) sicherzustellen, dass Angaben zur Finanz- und Ertragssituation ausid zur Erstellung eines Benchmark-Systems verarn nicht zu verlangen, die Konditionen der einzel- VIAG zu erfassen, sowie (3) Kundendaten, die sie cht AMAG Retail oder anderen Handelspartnern

rvertrag für die Marke VW PW. Eine ähnliche Bestimarken vorgesehen.

weiterzugeben oder zugänglich zu machen Berichterstattung und Informationssystem).

A.6 Zusammenfassung

171. Die Vorabklärung hat im Wesentlicher

e Ein Hinweis, dass die AMAG mö schränke, hat sich im Rahmen der V

e Die AMAG bevorzugt bei der neuen ner, die gleichzeitig auch Vertriebspa zur Reduktion der «service only» | digungen ausgesprochen und wird | per 2020 kündigen, wobei noch unkl: neuen Vertrag erhalten werden (vgl. baren Informationen ist davon ausz tragsauflösung nach Art. 19 KFZ-Be vestitionsschutz damit genügend R bestehen zurzeit keine Anhaltspunk Kündigungen der Händler- und Ser\ Sinne von Art. 5 Abs. 1 KG darstelleı hen, dass es in Zukunft nur noch ¢ geben wird (vgl. oben, Rz 58). Dan der AMAG und denjenigen Händler: Servicepartner zum Netz zugelasse von Service und Vertrieb vorliegen

e Obwohl der Mehrmarkenvertrieb v Fünftel der befragten Vertriebspartn: markenvertrieb duldet. Rund drei Fü Interesse am Vertrieb anderer Marke zu erfüllen. Rund ein Fünftel der Hai tere Marken, die nicht zum VW-Konz Mehrmarkenvertrieb zu verbieten o bestehenden Betriebe oft zu klein se zunehmen, ausserdem seien dazu Rz 60-64). Vor diesem Hintergrund für eine Abrede zwischen der AMA( sung von Mehrmarkenvertrieb. All Unsicherheit, ob sie Fahrzeuge von nen VW-Konzernmarken vertreiben

e Die Abklärungen zur Preisgestaltu Vertrieb neuer KFZ haben ergeben hörigkeit zur AMAG Gruppe beim Ve lich bessergestellt sind, als die Hanı davon auszugehen, dass der AMAC gen bzw. in den einzelnen Segmer (vgl. oben, Rz 237), weshalb keine A herrschenden Stellung im Sinne von

e Die Abklärungen zum Flottengesch etwa 40 % einen grossen Teil der Ve Zudem konnte AMAG Retail ihre M

(vgl. unten, Rz 250; Anregung zu Kundendaten,

1 Folgendes ergeben:

glicherweise Parallel- bzw. Direktimporte beorabklärung nicht bestätigt (vgl. oben, Rz 27-30).

Vertriebsnetzplanung Strategie 2020 Servicepartrtner sind. Sie hat im Rahmen der neuen Strategie 3etriebe zwischen 2011 und 2015 zahlreiche Künm 2018 sämtliche Handels- und Serviceverträge ar ist, wie viele Handels- und Servicepartner einen vorne, Rz 33-59). Gestützt auf die zurzeit verfügugehen, dass die Bestimmungen betreffend Versk eingehalten wurden bzw. werden und dem Inschnung getragen wurde bzw. wird. Demzufolge te dafür, dass die ergangenen und die geplanten iceverträge unzulässige Wettbewerbsabreden im 1 (vgl. oben, Rz 51). Hingegen ist davon auszugeine geringe Anzahl an «service only» Betrieben lit bestehen Anhaltspunkte dafür, dass zwischen 1, die nach der Strategie 2020 als Vertriebs- und ın werden, eine Abrede über die Verknüpfung könnte.

ertraglich nicht ausgeschlossen ist, geht rund ein sr der AMAG davon aus, dass diese keinen Mehrnftel der befragten Handelspartner gaben an, kein n zu haben oder die notwendigen Standards nicht idler antworteten wiederum, dass sie bereits weiern gehorten, vertreten. Die AMAG bestreitet, den Jer zu behindern. Sie weist darauf hin, dass die ien, um zusatzliche Marken standardkonform aufteils grosse Investitionen notwendig (vgl. vorne, bestehen zwar keine genugenden Anhaltspunkte 3 und ihren Vertriebspartnern Uber die Unterlasardings besteht bei einigen Händlern offenbar eine Konkurrenzmarken der von der AMAG vertriebedürfen (vgl. oben, Rz 60 ff.).

ing und zu den Geschäftsbedingungen beim _dass AMAG Retail Betriebe aufgrund ihrer Zuge- ırkauf von neuen KFZ des VW-Konzerns womög- Jelspartner der AMAG. Allerdings ist zurzeit nicht auf dem Markt für den Vertrieb von Neufahrzeuten eine marktbeherrschende Stellung zukommt nhaltspunkte für einen Missbrauch einer marktbe- Art. 7 KG vorliegen (vgl. oben, Rz 65-129).

äft haben ergeben, dass die Flottengeschäfte mit rkäufe von KFZ auf dem Gesamtmarkt darstellen. arktanteile im Flottengeschäft ausbauen und die

Handelspartner können, wenn sie in schäfte verzichten. Aus diesem Gru empfohlenen Preisnachlässe anwen Handelspartner und vermindert ihre Flottengeschäfts gestützt auf die zı punkte für eine unzulässige Wettbew (vgl. oben, Rz 130-150).

e Nach Aussagen von verschiedenen nussystem der AMAG im Bereich abhängige Marktteilnehmer wirtsch AMAG zu beziehen, und beschrank licherweise darin, diese an Mitgliede hängige Marktteilnehmer zu verkauf punkte für eine unzulässige Abre« Ersatzteilen (vgl. unten, Rz 180 ff.). auf den Aftersales-Märkten über eir (vgl. unten, Rz 238). Das Anreizsysi aus unterschiedlichen Sortimentsgr bräuchliche Einschränkung des ; und/oder eine missbrauchliche Ko} von Art. 7 Abs. 2 Bst. f KG darstelle: Ausübung des Wettbewerbs behinde

e Einige Handelspartner der AMAG be sowie Berichte zur Finanz- und Ert ten müssen, von dieser als Mittel zur partner und zur Steuerung ihrer Pre die AMAG keine Gewähr dafür, dass welche mit den Handelspartnern in macht würden (vgl. oben, Rz 160). N tikalen Informationsaustausch zwisc ren Vertriebspartnern die Verkaufs keine genügenden Anhaltspunkte fü über einen Informationsaustausc| neuer KFZ nicht über eine marktber kommt auch keine Diskriminierung Frage.

B. Erwägungen

B.1 Geltungsbereich

172. Das Kartellgesetz gilt für Unternehmer oder andere Wettbewerbsabreden treffen, N zusammenschlüssen beteiligen (Art. 2 Abs.

173. Als Unternehmen gelten sämtliche Na tungen im Wirtschaftsprozess, unabhängig Abs. 1P KG). Die AMAG und ihre Handels zieren.

1 Wettbewerb bleiben wollen, nicht auf Flottengend ist davon auszugehen, dass sie zumindest die den. Dies beschrankt zwar die Preisgestaltung der Marge. Allerdings bestehen fur den Bereich des Irzeit vorliegenden Informationen keine Anhaltsjerbsbeschränkung im Sinne von Art. 5 oder 7 KG

Marktteilnehmern zwinge das Rabatt- und Bo- Aftersales die Servicepartner der AMAG und unaftlich dazu, Ersatzteile ausschliesslich bei der > damit andere Lieferanten von Ersatzteilen mögr des AMAG Vertriebssystems und/oder an unaban (vgl. oben, Rz 151). Folglich bestehen Anhalts- Je über die Beschränkung des Bezugs von Zudem bestehen Anhaltspunkte, dass die AMAG ie marktbeherrschende Stellung verfügen könnte fem zum Bezug von möglichst vielen Ersatzteilen uppen bei der AMAG könnte auch eine miss- Absatzes im Sinne von Art. 7 Abs. 2 Bst. e KG »pelung der Abnahme von Leistungen im Sinne n, welche andere Anbieter von Ersatzteilen in der rn (vgl. unten, Rz 245).

fürchten, dass die Kunden- und Fahrzeugdaten ragssituation, welche sie an die AMAG weiterlei- Überwachung der Ertragssituation ihrer Handelsispolitik verwendet werden könnten. Zudem leiste diese Informationen den AMAG Retail Betrieben, direkter Konkurrenz stehen, nicht zugänglich gelach Abklärungen des Sekretariats steht beim verhen der AMAG als Importeurin/Lieferantin und ihförderung im Vordergrund. Jedenfalls bestehen r eine nach Art. 5 Abs. 1 KG unzulässige Abrede h. Da die AMAG auf dem Markt für den Verkauf lerrschende Stellung verfügt (vgl. unten, Rz 237), von Handelspartnern im Sinne von Art. 7 KG in

1 des privaten und Öffentlichen Rechts, die Kartell- \arktmacht ausüben oder sich an Unternehmens- 1 KG).

chfrager oder Anbieter von Gutern und Dienstleisvon ihrer Rechts- oder Organisationsform (Art. 2 yartner sind je als solche Unternehmen zu qualifi-

B.2 Vorbehaltene Vorschriften

174. Dem KG sind Vorschriften vorbehalte Leistungen Wettbewerb nicht zulassen,

Markt- oder Preisordnung begründen, und s fentlicher Aufgaben mit besonderen Recht: unter das Gesetz fallen Wettbewerbswirkuı bung über das geistige Eigentum ergeben (.

175. In den hier zu beurteilenden Märkten zulassen. Der Vorbehalt von Art. 3 Absätze geltend gemacht.

B.3 Unzulässige Wettbewerbsal

176. Abreden, die den Wettbewerb auf eir erheblich beeinträchtigen und sich nicht dur: gen lassen, sowie Abreden, die zur Beseiti lässig (Art. 5 Abs. 1 KG).

B.3.1 Wettbewerbsabreden

177. Als Wettbewerbsabreden gelten recht! rungen sowie aufeinander abgestimmte Ve verschiedener Marktstufen, die eine Wettb (Art. 4 Abs. 1 KG).

178. Eine Wettbewerbsabrede im Sinne vc gende Tatbestandselemente: a) ein bewus Abrede beteiligten Unternehmen und b) die beschrankung.'®

a. Abrede über die Verknüpfung

179. Vorliegend hat die Vorabklarung erge und der Idealnetzplanung Servicepartner be Fahrzeugen der AMAG Marken tatig sind ( AMAG und denjenigen Handlern, die nach « ner zum Netz zugelassen werden, eine Abre vorliegen. Allerdings bestehen zurzeit keine Servicepartner ausgeschlossen wird.

b. Abrede über die Beschrankun

180. Im Rahmen des Rabatt- und Bonuss AMAG mit den Mitgliedern ihres Vertriebsne gütung nach der Einstufung in ein sog. Partı Partnersegment gestützt auf den Jahresums Sortimentsgruppen erfolge. Dieses zwische netzes vereinbarte Rabatt- und Bonussyste Sortimentsgruppen bei der AMAG zu bezie

18 So etwa auch das Urteil des BVGer B-8430/:

n, die auf einem Markt für bestimmte Waren oder insbesondere Vorschriften, die eine staatliche olche, die einzelne Unternehmen zur Erfüllung öf- »n ausstatten (Art. 3 Abs. 1 KG). Ebenfalls nicht ıgen, die sich ausschliesslich aus der Gesetzge- Art. 3 Abs. 2 KG).

| gibt es keine Vorschriften, die Wettbewerb nicht : 1 und 2 KG wird von den Beteiligten auch nicht

oreden

1em Markt für bestimmte Waren oder Leistungen ch Gründe der wirtschaftlichen Effizienz rechtfertigung wirksamen Wettbewerbs führen, sind unzuich erzwingbare oder nicht erzwingbare Vereinbasrhaltensweisen von Unternehmen gleicher oder ewerbsbeschränkung bezwecken oder bewirken

yn Art. 4 Abs. 1 KG definiert sich daher durch folstes und gewolltes Zusammenwirken der an der Abrede bezweckt oder bewirkt eine Wettbewerbsvon Service und Vertrieb

ben, dass die AMAG gemäss der Strategie 2020 vorzugt, die zugleich als zugelassene Händler von vgl. oben, Rz 53 ff.). Damit könnte zwischen der ler Strategie 2020 als Vertriebs- und Servicepartde über die Verknüpfung von Service und Vertrieb > Anhaltspunkte dafür, dass die Zulassung reiner

g des Bezugs von Ersatzteilen

ystems der AMAG im Bereich Aftersales hat die tzes vereinbart, dass sich die Höhe der Ruckver- 1ersegment berechne, wobei die Einstufung in ein satz des Vertriebspartners in sechs verschiedenen n der AMAG und den Mitgliedern ihres Vertriebsm setzt Anreiz, möglichst viele Ersatzteile in allen hen. Damit werden möglicherweise Anbieter von

010 vom 23.9.2014, E. 6.3, Paul Koch AG/WEKO.

Ersatzteilen- in der Belieferung der Mitglied: mit im Wettbewerb mit den die AMAG belief kann ein Anbieter von Motorenöl faktisch vo schlossen werden, da die jeweiligen Abneh torenöl bei der AMAG beziehen müssen. Zu sich nicht um Mitglieder des AMAG-Vertriel gütungen, welche Anreiz setzen, möglichst beziehen, die mit der AMAG zusammenarb:

181. Damit bestehen Anhaltspunkte, dass : satzteilen (zugelassene und unabhängige V gemäss den Bedingungen des von der AN Rabatt- und Bonussystems für das Ersatzt schränkung des Bezugs von Ersatzteilen be

B.3.2 Erhebliche Beeintrachtig'

182. Abreden, die den Wettbewerb auf eir erheblich beeinträchtigen und sich nicht dur gen lassen, sind unzulässig (Art. 5 Abs. 1 | Beeinträchtigung als erheblich, ist zu prüfen Effizienz im Sinne von Art. 5 Abs. 2 KG zur

183. Bei allen Wettbewerbsabreden, die ni bei der Prüfung der Erheblichkeit sowohl qu sichtigen. Die Abwägung dieser beiden Krit teilung. Dabei kann eine qualitativ schwerw fügiger Auswirkungen erheblich sein. Umg« beträchtlichen Auswirkungen den Wettbewe litativ nicht schwerwiegend ist (Ziff. 12 Abs.

184. Um die Auswirkungen der Abreden Märkte in sachlicher und räumlicher Hinsich

B.3.2.1. Relevante Märkte

185. Bei der Abgrenzung der relevanten Mé leistungen für die Marktgegenseite in sachlic sind.??

186. Der sachliche Markt umfasst alle War hinsichtlich ihrer Eigenschaften und ihres vc bar angesehen werden (Art. 11 Abs. 3 Bst.

187. Die Definition des sachlich relevanten genseite und fokussiert somit auf den strittig

18 BGE 143 II 297, E. 5.2.2, Gaba.

21 Verordnung vom 17.6.1996 über die Kon SR 251.4).

ar des AMAG Vertriebsnetzes beschränkt und daernden Anbietern von Ersatzteilen behindert. Z.B. n einer Lieferung an Abnehmer der AMAG ausgemer, um vom Bonus zu profitieren, auch das Modem bestehen auch mit Abnehmern, bei denen es osnetzes handelt, Vereinbarungen über Rückverviele Ersatzteile bei Anbietern von Ersatzteilen zu aiten.

zwischen der AMAG und den Abnehmern von Er- Verkstatten), welche die Ersatzteile bei der AMAG IAG Import AG per 1. Januar 2017 eingeführten eilegeschäft beziehen, eine Abrede uber die Bei der AMAG besteht.

ıng des Wettbewerbs

1em Markt für bestimmte Waren oder Leistungen ch Gründe der wirtschaftlichen Effizienz rechtferti- (G). Erweist sich die durch eine Abrede bewirkte , ob die Abrede durch Gründe der wirtschaftlichen echtfertigen ist.

cht unter Art. 5 Abs. 3 oder Abs. 4 KG fallen, sind alitative wie auch quantitative Kriterien zu berückerien erfolgt einzelfallweise in einer Gesamtbeuriegende Beeinträchtigung trotz quantitativ geringkehrt kann eine Beeinträchtigung mit quantitativ rb erheblich beeinträchtigen, auch wenn sie qua- 1 Bst. b VertBek).'?

prüfen zu können, werden vorab die relevanten t abgegrenzt.

irkte ist zu bestimmen, welche Waren oder Dienst- :her, örtlicher und zeitlicher Hinsicht austauschbar

en oder Leistungen, die von der Marktgegenseite rgesehenen Verwendungszwecks als substituiera VKU?', der hier analog anzuwenden ist).??

Marktes erfolgt demnach aus Sicht der Marktgeen Einzelfall: Massgebend ist, ob aus deren Optik

3/1, 127 E. 9.1), Publigroupe SA et al./WEKO. rolle von Unternehmenszusammenschlüssen (VKU;

127 E. 9.2.3.1), Publigroupe SA et al/WEKO.

Waren oder Dienstleistungen miteinander it sie vom Nachfrager hinsichtlich ihrer Eigeı zwecks als substituierbar erachtet werden, austauschbar sind.?* Entscheidend sind die zept) von Waren und Dienstleistungen aus S zur Bestimmung der Austauschbarkeit der Nachfrager.?® Auszugehen ist vom Gegenst

188. Der räumliche Markt umfasst das Geb lichen Markt umfassenden Waren oder Le Bst. b VKU, der hier analog anzuwenden ist

189. Im KFZ-Sektor wird in der Regel zwis trieb neuer KFZ und den sogenannten Seku Ersatzteilen und die Erbringung von Service senden Marktanalyse der Europäischen Kon trieb von neuen KFZ so entwickelt, dass auf liegen, die sie von anderen Wirtschaftsbere diesen Märkten ein reger und wirksamer W: Kommission bei der Neuordnung der Grupp: tikale Vereinbarungen im Bereich des Verka die allgemeine Vertikal-GVO°° anzuwende d.h. auf den Märkten für Serviceleistungen | bewerb hingegen weniger intensiv, weil dies noch die Gruppenfreistellung von vertikalen Serviceleistungen oder auf den Verkauf von der spezifischen KFZ-GVO.°® In der Schweiz vor sowohl für den Verkauf von neuen KFZ Erbringung von Serviceleistungen.* Die KI sungen im europäischen Recht Rechnung ui

zer.

28 Erwagungsgrund Ill. zur KFZ-Bekanntmachun Kartellrecht Immenga/Mestmacker, Einl. Kfz- 29 ELLGER (Fn 28), Einl. Kfz-GVO, N 16.

30 Verordnung (EU) Nr. 330/2010 der Kommissic Absatz 3 des Vertrags über die Arbeitsweise Vereinbarungen und abgestimmten Verhalter

31 Verordnung (EU) Nr. 461/2010 der Kommissic Absatz 3 des Vertrags über die Arbeitsweise Vereinbarungen und abgestimmten Verhalter

32 Ergänzende Leitlinien für vertikale Beschrän Instandsetzung von Kraftfahrzeugen und di C 138 vom 28.5.2010, 16 ff., Rz 15 und 57 ( Einl. Kfz-GVO, N 16.

33 Erwägungsgrund Ill. zur KFZ-Bekanntmachun

34 Erwägungsgrund V. zur KFZ-Bekanntmachun

n Wettbewerb stehen.?? Dies hängt davon ab, ob ıschaften und des vorgesehenen Verwendungsalso in sachlicher, örtlicher und zeitlicher Hinsicht funktionelle Austauschbarkeit (Bedarfsmarktkonicht der Marktgegenseite sowie weitere Methoden Waren und Dienstleistungen aus der Sicht der and der konkreten Untersuchung. ?®

iet, in welchem die Marktgegenseite die den sachistungen nachfragt oder anbietet (Art. 11 Abs. 3 ).27

chen dem sogenannten Primärmarkt für den Verndär- oder Anschlussmärkten für den Vertrieb von leistungen unterschieden.?® Gemäss einer umfasmission hätten sich die Primärmärkte für den Ver- ‚ihnen keine Wettbewerbsbedingungen mehr vorichen unterscheiden würden. Vielmehr würde auf ettbewerb bestehen.?? Daher hat die Europäische snfreistellung im KFZ-Sektor entschieden, auf verufs von neuen KFZ ab dem 1. Juni 2013 nur noch 1.2! Auf den Anschluss- bzw. Sekundärmärkten, und auf den Märkten für Ersatzteile, sei der Wett- e markenspezifisch seien.”? Daher richtet sich nur Vereinbarungen, die sich auf die Erbringung von Ersatzteilen beziehen nach den Voraussetzungen gilt die KFZ-Bekanntmachung hingegen nach wie als auch für den Verkauf von Ersatzteilen und die -Z-Bekanntmachung trägt allerdings den Anpasnd orientiert sich insbesondere auf den Anschluss-

127 E. 9.2.3.1), Publigroupe SA et al/WEKO; Urteil des PW 2015/1, 134 f. E. 3.2), Hors-Liste Medikamente/Pfi-

127 E. 9.2.3.1), Publigroupe SA et al/WEKO; BGE 129 uchpreisbindung.

127 E. 9.2.3.1), Publigroupe SA et al./WEKO. 127 E. 9.2.3.1), Publigroupe SA et al./WEKO. 13/1, 127 E. 9.2.1), Publigroupe SA et al /WEKO.

g; REINHARD ELLGER in: Kommentar zum Europäischen GVO, N 16 und 17, Art. 4 Kfz-GVON 22.

yn vom 20.4.2010 über die Anwendung von Artikel 101 > der Europäischen Union auf Gruppen von vertikalen isweisen (Vertikal-GVO).

yn vom 27.5.2010 über die Anwendung von Artikel 101 > der Europäischen Union auf Gruppen von vertikalen isweisen im Kraftfahrzeugsektor, Erw. 10 (KFZ-GVO).

kungen in Vereinbarungen über den Verkauf und die en Vertrieb von Kraftfahrzeugersatzteilen, ABl. 2010 Ergänzende Leitlinien zur KFZ-GVO); ELLGER (Fn 28),

g. g.

bzw. Sekundärmärkten an der KFZ-GVO.* grenzung der relevanten Märkte vorliegend :

a. Markt für den Vertrieb neuer k

190. Bei der Ermittlung des sachlich releva beachten, dass sich die Nachfrage der Ein: leitet (abgeleitete Endnachfrage).*°

191. Massgebend ist folglich, welche Neu‘ angesehen werden. Dabei wird davon ausg: und Grössenunterschieden zwischen Neufa die Neufahrzeuge einzelner Klassen oder S Markt für den Vertrieb von Neufahrzeugen | mente unterteilt. In der bisherigen Praxis d gende Segmente unterteilt:«Microwagen», « telklasse», «Oberklasse», «Luxusklasse» ur Bek).?’ Für die Zwecke der vorliegenden V grenzung abgestellt.

192. In räumlicher Hinsicht hat die WEKO Neufahrzeugen aus der Sicht der Endkonsu vorliegenden Vorabklärung ist provisorisch d von Neufahrzeugen nach Klassen bzw. Sec ist. Diese Marktabgrenzung wäre im Rahme

b. Markt für den Vertrieb neuer k

193. Für den Vertrieb neuer KFZ im Rahme rater Markt abzugrenzen. Da die Abklärung punkte für eine unzulässige Wettbewerbsbe: haben (vgl. oben, Rz 130-150), ist für die Zw abzugrenzen.

c. Markt für Serviceleistungen

194. In ihrer bisherigen Praxis hat sich die \ zung von Märkten für Serviceleistungen at Bek). Bei der Abgrenzung des sachlich rel zunächst die Frage, ob dieser Markt zusar einen sog. Systemmarkt bildet oder ob es si

35 Erwägungsgrund V. zur KFZ-Bekanntmachun

36 Urteil des BVGer vom 13.11.2015, RPW 2015 Kfz-GVON 23. 37 RPW 2012/3, 561, Rz 184, BMW; Urteil des

BMWÄNEKO (bestätigt durch Urteil des BGe Kfz-GVON 23.

38 RPW 2012/3, 562, Rz 186 ff., BMW; Urteil des BMWAVEKO (bestätigt durch Urteil des BGe

39 Vgl. Entscheid des Handelsgerichts des Kan sorgliche Massnahmen) — Gesuch vom 16.2 des Handelsgerichts des Kantons Zürich bet

' Daher orientiert sich das Sekretariat für die Abauch an der Praxis der Europäischen Kommission.

(FZ

nten Markts fur den Vertrieb von neuen KFZ ist zu relhändler von der Nachfrage der Endkunden abfahrzeuge von den Endkunden als austauschbar egangen, dass diese aufgrund von grossen Preishrzeugen verschiedener Klassen oder Segmente, egmente für austauschbar halten. Daher wird der Üblicherweise in verschiedene Klassen oder Seger Wettbewerbsbehörden wurde der Markt in fol- Kleinwagen», «Untere Mittelklasse», «Obere Mit- 1d «Nutzfahrzeuge» (Rz 5 Erläuterungen zur KFZorabklärung wird provisorisch auf diese Marktabin Sachen BMW den Markt für den Vertrieb von menten national abgegrenzt.” Für die Zwecke der avon auszugehen, dass der Markt für den Vertrieb ymenten zu unterteilen und national abzugrenzen n einer Untersuchung allenfalls zu verfeinern.

(FZ im Rahmen von Flottengeschaften

>*n von Flottengeschäften wäre allenfalls ein sepaen zum Flottengeschäft allerdings keine Anhaltsschränkung im Sinne von Art. 5oder 7 KG ergeben ecke der Vorabklärung kein entsprechender Markt

NEKO im KFZ-Sektor nicht näher mit der Abgren- ıseinandergesetzt (Rz 6 Erläuterungen zur KFZevanten Marktes für Serviceleistungen stellt sich nmen mit dem Markt für den Vertrieb neuer KFZ ch dabei um zwei separate Märkte handelt.°9

g. /4, 821 ff. E. 7.1, BAW/WEKO; ELLGER (Fn 28), Art. 4

BVGer vom 13.11.2015, RPW 2015/4, 821 ff. E. 7.1, r 2C_63/2016 vom 24.10.2017); ELLGER (Fn 28), Art. 4

BVGer vom 13.11.2015, RPW 2015/4, 822 ff. E. 7.2.1,

tons Bern vom 26.3.2018 betreffend Kartellrecht (vor- 2018 (= RPW 2018/2, 488, E. 12.4.3) und Entscheide reffend vorsorgliche Massnahmen vom 17.12.2014 (=

195. Für die Marktabgrenzung können gı märkte-Theorie folgende Ansätze herange: mentärgüter können aus Sicht der Marktge« den zu einem einzigen Systemprodukt oder Währenddessen dürften systemisch nicht oc rate sachlich relevante Märkte bilden. Welcl gemäss den konkreten Gegebenheiten des der Systemproduktmarkt ist dann anzunehn kung vom Primärmarkt auf die nachgelag: rungswirkung liegt dann vor, wenn sic Sekundarmarkten nicht unabhängig verhalte den eigenen Erfolg auf dem Primärmarkt au

196. Die Europäische Kommission geht da nen eigenen Markt bildet.*! Auch wenn die leistungen und Ersatzteile grundsätzlich als bestimmten Sonderfällen einen Systemmar teile und Serviceleistungen umfasst.” Die | als angebracht, wenn davon auszugehen se Kaufpreises des KFZ, sondern auch aufgrun für oder gegen ein KFZ einer bestimmten Nv mässigen Abnehmerinnen oder Abnehmerr vatpersonen.*

197. Weiter geht die Europäische Kommiss gen markenspezifisch abzugrenzen ist.“ B nen und Eigentümer von KFZ einer bestirr Werkstätten als substituierbar ansehen, die gen solche, die als zugelassene oder unabt setzen.*° Der Wettbewerb auf diesem Markt teraktion zwischen unabhängigen Werkstät fende Marke.“ Hingegen würden Werkstatt stätten KFZ anderer Marken reparieren un Substitute angesehen und daher auch nicht

198. Insofern als es vorliegend um die Frag der Sicht von privaten Endkundinnen und Er nur zugelassene oder unabhängige Werks der von ihnen gehaltenen Marken repariere

RPW 2014/4, 825, E. 7.2, Baldag AG / Jagu E. 4.3).

40 RPW 2010/3, 438, Rz 29, SAP Wartungspreis

41 Ergänzende Leitlinien zur KFZ-GVO (Fn 32), |

42 Ergänzende Leitlinien zur KFZ-GVO (Fn 32), |

43 Erganzende Leitlinien zur KFZ-GVO (Fn 32), |

44 Erganzende Leitlinien zur KFZ-GVO (Fn 32), | 45 ELLGER (Fn 28), Art. 4 Kfz-GVO N 27.

46 Ergänzende Leitlinien zur KFZ-GVO (Fn 32), | 47 ELLGER (Fn 28), Art. 4 Kfz-GVO N 28.

48 ELLGER (Fn 28), Art. 4 KFZ-GVO N 27.

amäss der Systemmarkt-Theorie und der Zweizogen werden: Systemisch verbundene Komplejenseite (Konsumenten) unter gewissen Umstän- " Systemproduktmarkt zusammengefasst werden. Jer nur schwach verbundene Komplemente separer Ansatz im vorliegenden Fall adäquat ist, muss Einzelfalls geprüft werden. Ein Systemprodukt onen, wenn eine ausreichende Disziplinierungswirsrten Sekundärmärkte ausgeht. Eine Disziplinieh ein Unternehmen auf den nachgelagerten 2n kann, weil dieses Verhalten RUckwirkungen auf fweist.*°

von aus, dass der Markt für Serviceleistungen ei- Europäische Kommission die Märkte für Serviceseparate Märkte abgrenzt, behält sie sich vor, in kt abzugrenzen, der sowohl KFZ als auch Ersatz- Abgrenzung eines Systemmarkts erscheine dann i, dass sich die Abnehmer nicht nur aufgrund des d der Kosten für Serviceleistungen und Ersatzteile larke entscheiden würden, was z.B. bei gewerbsvon Fahrzeugflotten eher der Fall sei als bei Priion davon aus, dass der Markt für Serviceleistungründet wird dies damit, dass die Eigentümerinmten Marke nur zugelassene oder unabhängige KFZ dieser Marke reparieren können, nicht hingeiängige Werkstätten KFZ anderer Marken instand resultiere vor allem aus der wettbewerblichen Inten und zugelassenen Werkstätten für die betrefen, die als zugelassene oder unabhängige Werkd warten könnten, von den Endkunden nicht als zum sachlich relevanten Markt gehören.”

e der Substituierbarkeit von Serviceleistungen aus ıdkunden geht, ist davon auszugehen, dass diese fatten als substituierbar ansehen, die Fahrzeuge n können.“® Aus diesem Grund ist für die Zwecke

r Land Rover) und vom 6.3.2015 (= RPW 2015/3, 724,

erhöhung.

XZ 15 und 57.

Xz 57; ELLGER (Fn 28), Art. 4 Kfz-GVON 31. Xz 57; ELLGER (Fn 28), Art. 4 Kfz-GVON 31. XZ 15 und 57.

XZ 57.

der vorliegenden Vorabklärung provisorisch leistungen in sachlicher Hinsicht als separ grenzen ist.”

199. In räumlicher Hinsicht wird nicht auf ¢ Vertriebsnetz des Herstellers. Die Fahrzeug senen Werkstätten in der Regel national o abzugrenzen ist.°°

200. Daher ist für die Zwecke der vorliegen raten Sekundärmarkt für Serviceleistungen abzugrenzen ist.

d. Markt für den Vertrieb von Ers

201. In ihrer bisherigen Praxis hat sich die \ zung von Märkten für den Vertrieb von E Kommission geht davon aus, dass der Marl behält sich allerdings vor, unter bestimmte Abnehmern nicht um Privatpersonen hand KFZ als auch Ersatzteile umfasst (vgl. oben mer einzelner Fahrzeuge - im Unterschied. ganzen KFZ-Flotten — KFZ primär anhand Kosten für Ersatzteile noch nicht berücksich

202. Zudem geht die Europäische Kommiss kenspezifisch abzugrenzen ist, weil aus Si Marken eines Herstellers nicht austauschba

203. Insofern als es vorliegend um die Frag von privaten Endkunden geht, ist davon at braucher Ersatzteile für die unterschiedliche hen, weshalb der sachlich relevante Markt f kundärmarkt und markenspezifisch abzugre

204. In räumlicher Hinsicht werden die Ersa der Ersatzteilhandel überwiegend in den se siert wird und die zugelassenen Werkstätte gungen einkaufen können.”

205. Daher ist für die Zwecke der vorliegen separater Sekundärmarkt für den Vertrieb v zifisch und national ist.

49 Ergänzende Leitlinien zur KFZ-GVO (Fn 32), | 50 ELLGER (Fn 28), Art. 4 KFZ-GVO N 32.

51 Erganzende Leitlinien zur KFZ-GVO (Fn 32), |

52 Ergänzende Leitlinien zur KFZ-GVO (Fn 32), |

53 Erganzende Leitlinien zur KFZ-GVO (Fn 32), |

54 Erganzende Leitlinien zur KFZ-GVO (Fn 32), | 55 ELLGER (Fn 28), Art. 4 Kfz-GVO N 26.

| davon auszugehen, dass der Markt für Serviceater Sekundärmarkt und markenspezifisch abzuie einzelne Werkstatt abgestellt, sondern auf das hersteller haben die Netze der von ihnen zugelasrganisiert, weshalb der räumliche Markt national

den Vorabklärung provisorisch von einem sepaauszugehen, der markenspezifisch und national

atzteilen

NEKO im KFZ-Sektor nicht näher mit der Abgrenrsatzteilen auseinandergesetzt. Die Europäische t für Ersatzteile einen eigenen Markt bildet.°’ Sie n Umständen, namentlich wenn es sich bei den lt, einen Systemmarkt abzugrenzen, der sowohl , Rz 196). Dies mit der Begründung, dass Abnehzu gewerbsmässigen Abnehmern von LKWs oder ihres Kaufpreises auswählen und dabei allfällige tigen.°?

sion davon aus, dass der Markt fur Ersatzteile marcht der Endkunden Ersatzteile fur die einzelnen r sind.*?

e der Substituierbarkeit von Ersatzteilen aus Sicht ıszugehen, dass die Verbraucherinnen und Ver- >n Fahrzeugmarken nicht als austauschbar anseür den Vertrieb von Ersatzteilen als separater Senzen ist.’*

tzteilmärkte in der Regel national abgegrenzt, weil lektiven Vertriebssystemen der Hersteller organi- ın innerhalb dieser Systeme zu ähnlichen Bedinden Vorabklärung davon auszugehen, dass ein on Ersatzteilen abzugrenzen ist, der markenspe-

XZ 15; ELLGER (Fn 28), Art. 4 Kfz-GVO N 25.

Xz 15 und 57; ELLGER (Fn 28), Art. 4 KFZ-GVO N 25. RZ 57.

Xz 15 und 57; ELLGER (Fn 28), Art. 4 KFZ-GVO N 25. RZ 15; ELLGER (Fn 28), Art. 4 KFZ-GVO N 25.

B.3.2.2 Qualitative Kriterien

206. Die Frage, ob eine qualitativ schwer anhand des von der Abrede betroffenen Wi Eingriffs in diesen Wettbewerbsparameter*’ KG fallen, werden als qualitativ schwerwiec Abs. 2 VertBek oder Art. 15 bis 19 KFZ-Bel haben.

a. Abrede über die Verknüpfung

207. Die Verpflichtung einer zugelassenen mit dem Vertrieb von Ersatzteilen oder mit d qualitativ schwerwiegende Beeinträchtigun: KFZ-Bek). Gleichermassen ist die Verpflich von neuen KFZ mit der Erbringung von Ser zu verknüpfen, als qualitativ schwerwiegenc ten (Art. 16 Bst. b KFZ-Bek). Die Tätigkeiten zu trennen. Ein zugelassener Händler kan einen dieser Bereiche beschränken (Rz 32 |

208. Im EU-Wettbewerbsrecht würden Ver zum Verkauf von Neuwagen verpflichtet wei Abs. 1 AEUV®® erfasst, da die genannte Ve leistungen bedingt ist.°° Ferner kämen Vere halten, bei einer etablierten Marke in der Re Abs. 3 AEUV in Betracht, da sie eine starke lassenen Werkstätten zur Folge hätten und c dass die Verbraucher einen gleichwertigen |

209. Vorliegend hat die Vorabklärung erge der Idealnetzplanung 2020 bezweckt, die M an Investoren zu bearbeiten, dabei die Kor «service only» Betriebe reduziert (vgl. oben nur noch solche Werkstätten zur Erbringun: zum Vertrieb neuer Fahrzeuge zugelassen s litativ schwerwiegende Beeinträchtigung de Bek.

b. Abrede über die Beschränkun

210. Gemäss Art. 16 Bst. h KFZ-Bek gilt c eines Vertriebssystems, Originalersatzteile ı satzteile von einem Hersteller oder Händler

56 PATRICK L. KRAUSKOPF/OLIVIER SCHALLER, in ROLF H. WEBER, in: Wettbewerbsrecht Il Kon Bek N 1.

57 In diesem Sinn etwa RPW 2005/1, 241 Rz 1! eines Kostenbestandteils.

58 Vertrag über die Arbeitsweise der Europa 26.10.2012, Abl. C 326, 49 ff.

59 Ergänzende Leitlinien zur KFZ-GVO (Fn 32), |

60 Ergänzende Leitlinien zur KFZ-GVO (Fn 32), |

viegende Beeinträchtigung vorliegt, beurteilt sich sttbewerbsparameters® und des Ausmasses des . Vertikale Abreden, die nicht unter Art. 5 Abs. 4 jend betrachtet, wenn sie eine der in den Ziff. 12 ‘ aufgeführten Beschränkungen zum Gegenstand

von Service und Vertrieb

Werkstatt, die Erbringung von Serviceleistungen em Vertrieb von neuen KFZ zu verknüpfen, ist als J des Wettbewerbs zu betrachten (Art. 16 Bst. a tung eines zugelassenen Händlers, den Vertrieb viceleistungen oder dem Vertrieb von Ersatzteilen le Beeinträchtigung des Wettbewerbs zu betrachvon Verkauf und Kundendienst sind grundsätzlich n seine Tätigkeit demzufolge ausschliesslich auf Erläuterungen zur KFZ-Bek).

sinbarungen, mit denen zugelassene Werkstätten rden, wahrscheinlich vom Kartellverbot in Art. 101 rpflichtung nicht durch die Art der Vertragsdienstsinbarungen, die eine derartige Verpflichtung entgel nicht für die Ausnahmeregelung nach Art. 101 "Beschränkung des Zugangs zum Netz der zugelamit den Wettbewerb einschränken würden, ohne Nutzen daraus zögen.‘

ben, dass die AMAG mit der Strategie 2020 und arktgebiete der AMAG durch eine geringe Anzahl nbination von Handel und Service bevorzugt und , Rz 53 bis 59). Damit dürfte die AMAG inskünftig J von Serviceleistungen zulassen, die gleichzeitig ind. Folglich bestehen Anhaltspunkte für eine quas Wettbewerbs im Sinne von Art. 16 Bst. a KFZg des Bezugs von Ersatzteilen

lie Beschränkung der Möglichkeit eines Mitglieds ınd -ausrüstungen oder qualitativ gleichwertige Er- ‘dieser Waren ihrer Wahl zu erwerben und diese

: Basler Kommentar, Kartellgesetz, Art. 5 KG N 187; imentar, Oesch/Weber/Zach (Hrsg.), 2011, Ziff. 6 Vert-

9, Klimarappen, bezogen auf die Absprache bezüglich ischen Union (AEUV), Konsolidierte Fassung, vom

XZ 71. XZ 71.

Teile für Serviceleistungen zu verwenden, al Wettbewerbs.

211. Vorliegend bestehen Anhaltspunkte, d von Ersatzteilen (zugelassene und unabhän system im Bereich Aftersales (vgl. oben, R satzteile in den unterschiedlichsten Kategori damit andere Anbieter von Ersatzteilen moc des AMAG Vertriebssystems und/oder unal könnte das vereinbarte Rabatt- und Bonus: schränken, Originalersatzteile und -ausrUstt Anbietern ihrer Wahl zu erwerben. Damit b wiegende Beeinträchtigung des Wettbewerl gen zurzeit keine Hinweise vor, dass das Bc gebietsüberschreitenden passiven Verkäufe

B.3.2.3 Quantitative Kriterien

212. Ob in quantitativer Hinsicht eine sch\ sich in der Regel danach, wie umfassend cd wird, m.a.W. welches «Gewicht» die Abrede auf dem entsprechenden Markt haben (Anz

B.3.2.3.1 Auswirkungen auf den Mar

213. Zunächst geht es darum die Auswirkı fung von Service und Vertrieb auf den Markt einem markenspezifischen und nationalen I

B.3.2.3.1.1 Anzahl der an den Abreden

214. Gemäss Auskünften der AMAG besta Sicht 415 «service only» Betriebe (vgl. obei zugehen, dass die vorgenannten Abreden (| mit 415 Betrieben vereinbart wurden. Bei w und von der AMAG unabhängige Unterneh offenbleiben. Für die Zwecke der Vorabklärı liche Anzahl Unternehmen an der Abrede b

B.3.2.3.1.2 Marktstellung der an den A Wettbewerber

215. Um die Marktstellung der AMAG und Serviceleistungen einzuschätzen, hat das S sentation und eine von ihr in Auftrag gegek

61 Siehe Art. 16 Bst. g und h KFZ-Bek.

62 Vgl. Rz 8, letzter Satz, der Erläuterungen der kanntmachung über die wettbewerbsrechtlict rungen), abrufbar unter: www.weko.admin.ch gen.

63 BSK KG-KRAUSKOPF/SCHALLER (Fn 56), Art. !

s qualitativ schwerwiegende Beeinträchtigung des

ass das zwischen der AMAG und den Abnehmern gige Werkstätten) vereinbarte Rabatt- und Bonusz 151 ff.) diese offenbar dazu veranlasst, die Eren ausschliesslich bei der AMAG zu beziehen und jlicherweise darin beschränkt, diese an Mitglieder Jhängige Marktteilnehmer zu verkaufen. Zugleich system diese Werkstätten in ihrer Möglichkeit be- ıngen oder qualitativ gleichwertige Ersatzteile von estehen Anhaltspunkte für eine qualitativ schwer- 9s im Sinne von Art. 5 Abs. 1 KG.°' Hingegen lieynussystem zu einer indirekten Beschränkung von nim Sinne von Art. 5 Abs. 4 KG führt.

nerwiegende Beeinträchtigung vorliegt, bestimmt ler relevante Markt von der Abrede beeinträchtigt sowie die an der Abrede beteiligten Unternehmen ahl, Marktanteile, Umsätze etc.).°°

kt für Serviceleistungen

ıngen der möglichen Abreden über die Verknüp- ‚für Serviceleistungen zu beurteilen. Dabei ist von Narkt auszugehen (vgl. vorne, Rz 200).

beteiligten Unternehmen

nden im September 2016 aus markenspezifischer n, Rz 55). Vor diesem Hintergrund ist davon ausvgl. oben, Rz 213) aus markenspezifischer Sicht ie vielen dieser Betriebe es sich um voneinander men im Sinne des Kartellgesetzes handelt, kann Ing kann festgehalten werden, dass eine betrachtsteiligt ist.

breden beteiligten Unternehmen und anderer

der zugelassenen Werkstätten auf dem Markt für ekretariat auf eine von der AMAG gehaltene Präjenen «Studie AMAG Plus» aus dem Jahre 2005

‘Wettbewerbskommission vom 12.6.2017 zur Be- 1e Behandlung vertikaler Abreden (VertBek-Erläute- abgestellt, mit welcher die AMAG die «Kund kret hat die AMAG ermittelt, wie viele Fahrz Retail und/oder bei den zugelassenen Wer stätten in den Service gebracht werden. Ge Fahrzeuge der Fall (vgl. Spalte „Loyalität“), den Service gebracht werden. Im zweiten J gelassenen Werkstätten [...], womit der M: trägt, im siebten Jahr beträgt der Marktante nur noch [...] und jener der unabhängigen [. AMAG und der zugelassenen Händler nur n stätten bei [...] liegt. Die AMAG geht davon eines Fahrzeuges «rund [...] des Fahrzeugb gewartet und repariert» werden. Folglich ist hen, dass die an der Abrede beteiligten Unte stätten) auf dem Markt für Serviceleistunger

Marktanteil Mark AMAG Retail ge Betriebe We

Jahr des Kaufes

1. Jahr 2. Jahr 3. Jahr 4. Jahr 5. Jahr 6. Jahr

7. Jahr

Tabelle 7: Marktanteile der AMAG im Markt AMAG zur Kundenloyalität (Darstellung

216. Aus der Tabelle 7 wird deutlich, dass Endkunden ihr KFZ in den ersten Jahren ı AMAG Retail Betrieb oder zu einer zugelas gen Werkstätte. Je nach Dauer der Garantie ern.

217. Aufgrund der Marktstellung der AMAG zugehen, dass der Wettbewerbsdruck durch fischen Markt für Serviceleistungen bereits « zugelassene Werkstätten Garantiearbeiten | allfällige Abreden zwischen der AMAG und fung von Service und Vertrieb zusätzlich be:

lenloyalitat» im Bereich Service ermittelt hat. Koneuge der AMAG Marken im Zeitverlauf bei AMAG kstatten und somit nicht bei unabhängigen Werkmass Tabelle 7 ist dies im ersten Jahr bei [...] der womit nur [...] bei unabhängigen Werkstätten in ahr beträgt der Marktanteil der AMAG und der zuarktanteil der unabhängigen Werkstätten [...] beail der AMAG und der zugelassenen Werkstätten ..] und ab dem achten Jahr ist der Marktanteil der och bei [...], womit jener der unabhängigen Werkaus, dass im Durchschnitt über den Lebenszyklus estandes [...] in den jeweiligen Markenwerkstätten für die Zwecke der Vorabklärung davon auszugernehmen (die AMAG und die zugelassenen Werk- 1 Uber eine starke Marktstellung verfügen.

tanteil zu- | Marktanteil un- «Loyalität» lassene abhängige rkstätten Werkstätten

für Serviceleistungen basierend auf Angaben der und Berechnung Sekretariat, Quelle: AMAG).

die Garantie bewirkt, dass die Endkundinnen und vach Abschluss des Kaufvertrags eher zu einem senen Werkstatt bringen, als zu einer unabhängikann diese Wirkung unterschiedlich lange andau-

und der zugelassenen Werkstätten ist davon aus-

ı unabhängige Werkstätten auf dem markenspezi- Jurch die Tatsache, dass nur AMAG Betriebe und ausführen können, stark beschränkt ist und durch den zugelassenen Werkstätten über die Verknüpschränkt würde.

B.3.2.3.1.3 Fazit

218. Demzufolge bestehen, gestützt auf die Anhaltspunkte dafür, dass allfällige Abrede: insgesamt als erhebliche Wettbewerbsbesc

B.3.2.3.2 Auswirkungen auf den Mar

219. Schliesslich sind die Auswirkungen de Ersatzteilen auf den Markt für den Vertrieb v markenspezifischen und nationalen Markt a

B.3.2.3.2.1 Anzahl der an der Abrede bk

220. Gemäss Auskünften der AMAG wurde ternehmen mit Ersatzteilen beliefert, darunte Werkstätten. Die restlichen rund 9'400 Unte zes der AMAG. Demzufolge kann davon aus Unternehmen an der Abrede zwischen der / die Beschränkung des Bezugs von Ersatzte

B.3.2.3.2.2 Marktstellung der an den A Wettbewerb) und Marktstel Wettbewerb)

221. Für die Beurteilung der Abrede über d der AMAG ist zunächst zwischen herstelleı Arbeiten zu unterscheiden. Die Garantie na zugelassenen Werkstätten an die AMAG, w Ersatzteile kostenlos bzw. günstiger gewär übernimmt (zu einem reduzierteren Stunde: solche Garantie kann je nach Marke bis zu : 215). Dasselbe gilt in Bezug auf die Garant zwei Jahre beträgt. Die Folge davon ist, di gebunden sind, indem sie für Garantiearbe Substituierung der Originalersatzteile mit sc ist nur teilweise möglich.

222. Nach Ablauf der Garantie und währen: arbeiten wären die zugelassenen Händler de feranten ihrer Wahl zu beziehen. Allerding beschriebene AMAG Rabatt- und Bonussys die zugelassenen Händler über die Garanti: bei einem Lieferanten ihrer Wahl zu beziehe

223. Neben den zugelassenen Händlern k batt- und Bonussystem im Bereich Aftersal von Ersatzteilen, insbesondere unabhängige Lieferanten von Ersatzteilen, die mit der AM den, die Abnehmer der AMAG zu beliefern.

224. Damit ist davon auszugehen, dass die Verkauf von Ersatzteilen eine ähnlich stark: senen Werkstätten auf dem Markt für Serv

-erdrterten qualitativen und quantitativen Kriterien, n über die Verknüpfung von Service und Vertrieb hränkung zu betrachten wären.

kt für den Vertrieb von Ersatzteilen

r Abrede über die Beschränkung des Bezugs von on Ersatzteilen zu beurteilen. Dabei ist von einem uszugehen (vgl. vorne, Rz 201).

eteiligten Unternehmen

2n von AMAG Import Anfang 2017 über 9'800 Unsr 72 AMAG Retail Betriebe und 314 zugelassene ırnehmen seien nicht Mitglieder des Vertriebsnetgegangen werden, dass eine beträchtliche Anzahl MAG und ihren Abnehmern von Ersatzteilen über ilen bei der AMAG beteiligt ist.

breden beteiligten Unternehmen (Intrabrandlung der Wettbewerber (Interbrandie Beschränkung des Bezugs von Ersatzteilen bei - bzw. importeurbezahlten und kundenbezahlten ch Abschluss eines Autokaufvertrages bindet die eil diese ihnen in einem Garantiefall nicht nur die rt, sondern auch die Kosten für die Reparaturen ansatz als dem Kunden verrechnet würde). Eine sieben Jahren Wirkungen entfalten (vgl. vorne, Rz ie für den Kauf von Ersatzteilen, die in der Regel ass die zugelassenen Werkstätten an die AMAG iten die Ersatzteile bei ihr beziehen müssen. Die chen von Drittanbietern/unabhängigen Händlern

1 der Garantielaufzeit für kundenbezahlte Servicear AMAG grundsätzlich frei, die Ersatzteile bei Lies bestehen Anhaltspunkte dafür, dass das oben tem im Bereich Aftersales (vgl. vorne, Rz 151 ff.) 2arbeiten hinaus darin beschränkt, die Ersatzteile N.

Onnten mit dem oben beschriebenen AMAG Ra- 2s (vgl. vorne, Rz 151 ff.) auch andere Abnehmer > Werkstätten an die AMAG gebunden und folglich AG im Wettbewerb stehen, darin beschränkt wer-

AMAG und ihre Abnehmer auf dem Markt für den > Stellung haben wie die AMAG und die zugelasiceleistungen, sie dürfte sogar noch stärker sein, weil das AMAG Rabatt- und Bonussystem stätten Anreiz setzt, möglichst viele Ersatzte

225. Folglich bestehen Anhaltspunkte dafi Markt für den Vertrieb von Ersatzteilen übe rede über die Beschränkung des Bezugs di Hinsicht entsprechend stark auswirken könr

B.3.2.3.2.3 Fazit

226. Aufgrund der Marktstellung der AMAG trieb von Ersatzteilen kann nicht ausgeschl: Ersatzteilen von den an einer allfälligen Ab stätten und unabhängige Werkstätten) möt möglichkeit von Ersatzteilen berücksichtigt tungsweise beeinträchtigt. Weil ausserd Endkonsumenten die Ersatzteile der AMAC es an einem funktionierenden Interbrand-W dafür, dass die Abrede über die Beschrän Marktanteile der AMAG quantitative Effekte zeigt.

227. Gestützt auf die erfolgten Ausführunge lige Abrede über die Beschränkung des B Beeinträchtigung des Wettbewerbs zu quali

B.3.2.4 Zwischenergebnis

228. Basierend auf einer Gesamtberurteiluı Kriterien bestehen Anhaltspunkte für Abrede und die Beschränkung des Bezugs von Ers Märkten erheblich beeinträchtigen und vorl den unzulässig sind (Art. 5 Abs. 1 KG).

B.3.3 Rechtfertigung aus Effizie

229. Wettbewerbsabreden sind gemäss Ar Effizienz gerechtfertigt, wenn sie:

a. notwendig sind, um die Herstellung: Produktionsverfahren zu verbessern schem oder beruflichem Wissen zu f und

b. den beteiligten Unternehmen in kein bewerb zu beseitigen.

230. Vorliegend hat die AMAG bisher keine Abs. 2 KG geltend gemacht. Im Rahmen e möglicher Gründe der wirtschaftlichen Effizi

im Bereich Aftersales auch unabhängigen Werkile bei der AMAG zu beziehen.

ir, dass die AMAG und ihre Abnehmer auf dem r eine starke Stellung verfügen und sich eine Abar Ersatzteile bei der AMAG damit in quantitativer ite.

3 und ihrer Abnehmer auf dem Markt für den Verossen werden, dass konkurrierende Anbieter von rede beteiligten Abnehmern (zugelassene Werkjlicherweise nur sehr eingeschränkt als Bezugswerden, was den Intrabrand-Wettbewerb vermuem Anhaltspunkte dafür bestehen, dass die Marken als nicht austauschbar erachten, dürfte ettbewerb fehlen. Damit bestehen Anhaltspunkte kung des Bezugs von Ersatzteilen aufgrund der » auf den Markt für den Vertrieb von Ersatzteilen

2n bestehen Anhaltspunkte dafür, dass eine allfälezugs von Ersatzteilen insgesamt als erhebliche fizieren ware.

ıg der dargelegten qualitativen und quantitativen 2n Uber die Verknüpfung von Service und Vertrieb atzteilen, die den Wettbewerb auf den relevanten yehaltlich einer Rechtfertigung aus Effizienzgrün-

2nzgrunden t. 5 Abs. 2 KG durch Gründe der wirtschaftlichen - oder Vertriebskosten zu senken, Produkte oder

|, die Forschung oder die Verbreitung von techniördern oder um Ressourcen rationeller zu nutzen;

em Fall Möglichkeiten eröffnen, wirksamen Wett-

> Gründe der wirtschaftlichen Effizienz i.S.v. Art. 5 iner allfälligen Untersuchung wäre das Vorliegen enz abzuklären.

B.3.4 Fazit: Anhaltspunkte für un

231. Die Vorabklärung hat Anhaltspunkte d Vertriebspartnern folgende möglicherweise Abs. 1 KG bestehen:

e Abreden über die Verknüpfung von \

e Abreden über die Beschränkung des

B.4 Unzulässige Verhaltensw Unternehmen

B.4.1 Marktbeherrschende Stellui

232. Als marktbeherrschende Unternehme auf einem Markt als Anbieter oder Nachfra nehmern (Mitbewerbern, Anbietern oder N: zu verhalten (Art. 4 Abs. 2 KG).

B.4.1.1 Der relevante Markt

233. Die Beurteilung der Marktbeherrschu voraus. Für die Zwecke der vorliegenden Vc abgrenzung auszugehen:

e Nationaler Markt für den Vertrieb vo (vgl. oben, Rz 190-192)

e Nationaler Markt für die Erbringunt oben, Rz 194-200)

e Nationaler Markt für den Vertrieb vc 201-205)

B.4.1.2 Beurteilung der Marktstellung

B.4.1.2.1 Markt für den Vertrieb neuer K Marktstellung der AMAG

234. Die Marktstellung der AMAG wird anh der durch die AMAG importierten Marken (n: sen (Microwagen, Kleinwagen, untere Mitt: klasse) ermittelt. Aus der nachfolgenden Sta Marken in allen Klassen vertreten sind, wo Marktanteil am stärksten, in der oberen Mitte ten, in der Oberklasse mit rund 20 % Markt mit 18 % Marktanteil am viertstärksten, in fünftstärksten und in der Luxusklasse mit rur Im Durchschnitt über alle Klassen sind die Al vertreten. Dabei werden mehr als 90 % der der AMAG und den zu ihrem Vertriebsnetz z Direktimporte machen unter 10 % aus.

zulässige Wettbewerbsabreden

afür ergeben, dass zwischen der AMAG und ihren unzulässigen Wettbewerbsabreden i.S.v. Art. 5

Service und Vertrieb;

; Bezugs von Ersatzteilen.

eisen marktbeherrschender

ng

n gelten einzelne oder mehrere Unternehmen, die ger in der Lage sind, sich von anderen Marktteilachfragern) in wesentlichem Umfang unabhängig

1g setzt die Bestimmung des relevanten Marktes rabklärung ist von folgender provisorischer Marktn Neufahrzeugen nach Klassen bzw. Segmenten

y von Serviceleistungen für AMAG Marken (vgl.

yn Ersatzteilen fur AMAG Marken (vgl. oben, Rz

(FZ

and der in der Schweiz verkauften Neufahrzeuge achfolgend: AMAG Marken) in den einzelnen Klaselklasse, obere Mittelklasse, Oberklasse, Luxustistik für das Jahr 2013 ergibt sich, dass die AMAG bei sie in der unteren Mittelklasse mit rund 37 % klasse mit rund 35 % Marktanteil am zweitstarksanteil am drittstarksten, in der Kleinwagen-Klasse der Microwagen-Klasse mit 17 % Marktanteil am id 4 % Marktanteil am schwächsten vertreten sind. MAG Marken mit einem Marktanteil von rund 29 % neuen von der AMAG importierten Fahrzeuge von ugelassenen Handlern verkauft, die Parallel- bzw.

AMAG

Klasse Markt |Marken Microwagen 5.9 % 17.3 % Kleinwagen 27.5% |18%

Oberklasse 5.4% 20.6 % Luxusklasse 14% 4.1% Total 100% |28.8 %

Tabelle 6: Marktanteile Zulassungen 2013 n

235. Aus diesen Zahlen ergibt sich, dass c namentlich in der unteren Mittelklasse (mit klasse (mit rund 35 % Marktanteil) über eine Vorabklärung wird davon ausgegangen, da nem ähnlichen Umfang bewegen.

Markstellung der Konkurrenz

236. In Bezug auf die Marktstellung der K Vorabklärung provisorisch auf die Ausführur werden. Die WEKO hat dort aufgezeigt, dé aktuelle und potenzielle Wettbewerber vorh: ausüben. Es ist daher grundsätzlich von Inte

Fazit

237. Auf dem Markt für den Vertrieb von Ne sen bzw. Segmenten, namentlich in der unt in der oberen Mittelklasse (mit rund 35 % | dings sind in sämtlichen Klassen bzw. Segm vorhanden.® Vor diesem Hintergrund ist da für den Vertrieb neuer KFZ bzw. in den einze lung zukommt.

B.4.1.2.2 Markt für Serviceleistungen u:

238. Aufgrund der erfolgten Ausführungen schen Märkten für Serviceleitungen und Ers bestehen Anhaltspunkte dafür, dass die Al schende Stellung verfügt.

B.4.2 Missbräuchliche Verhaltens

239. Gemäss der Generalklausel von Art. Unternehmen unzulässig, wenn sie durch de

64 RPW 2012/3, 540 ff. Rz 248 ff., 276, BMW.

65 Vgl. insbesondere die Ausführungen der WEI Wettbewerbs im Fall BMW: RPW 2012/3, 57

AMAG AMAG Handels- |Parallel-

Import Retail partner import

[J [J [J [J

nofis, Stellungnahme der AMAG

lie AMAG in einzelnen Klassen bzw. Segmenten, rund 37 % Marktanteil) und in der oberen Mittel- > starke Marktstellung verfügt. Für die Zwecke der ss sich die Zahlen für die Jahre 2011-2015 in eionkurrenz kann für die Zwecke der vorliegenden igen der WEKO in der Verfügung BMW abgestellt iss in sämtlichen Klassen bzw. Segmenten viele inden sind, die einen gewissen Druck aufeinander arbrand-Wettbewerb auszugehen.‘

ufahrzeugen, verfügt die AMAG in einzelnen Klaseren Mittelklasse (mit rund 37 % Marktanteil) und Viarktanteil) über eine starke Marktstellung. Allerenten des relevanten Marktes viele Wettbewerber von auszugehen, dass der AMAG auf dem Markt sInen Segmenten keine marktbeherrschende Stelnd Markt fiir den Vertrieb von Ersatzteilen

| zur Stellung der AMAG auf den markenspezifiatzteile (vgl. oben, Rz 215-217 und Rz 221-225) VIAG auf diesen Märkten über eine marktbeherr-

;weisen nach Art. 7 KG

7 Abs. 1 KG verhalten sich marktbeherrschende n Missbrauch ihrer Stellung auf dem Markt andere

<O in Zusammenhang mit der Beurteilung des aktuellen 1 ff, Rz 249 ff.

Unternehmen in der Aufnahme oder Ausubt genseite benachteiligen. Es kann zwischen sog. Benachteiligungs- bzw. Ausbeutungsm

240. Ein Behinderungsmissbrauch liegt vor potenzielle Konkurrenten; in einem ersten ; Aufnahme oder Ausübung des Wettbewerb:

241. Demgegenüber wird bei einem Ben. Marktgegenseite, d.h. die Lieferanten oder mens, benachteiligt, indem ihnen ausbeute zwungen werden.

242. InArt. 7 Abs. 2 KG hat der Gesetzgeb: weisen aufgestellt, die das Verbot von Art. 7 soll.6®

243. Diese Verhaltensweisen marktbeherrs unzulässig, sofern sie nicht aus sachlichen ness reasons). Der Missbrauch einer markt Art. 49a Abs. 1 KG sanktionierbar.

244. In Bezug auf die Märkte für den Ver AMAG nicht über eine marktbeherrschende bestehen keine Anhaltspunkte für missbräu auf diesen Märkten.

245. In Bezug auf die Märkte für Servicelei die Zwecke der vorliegenden Vorabklärung kenspezifisch abzugrenzen sind und die AN marktbeherrschende Stellung verfügt (vgl. o im Bereich Aftersales setzt die AMAG ihren timentsgruppen bei der AMAG zu beziehen damit möglicherweise eine missbräuchliche Abs. 2 Bst. e KG und/oder eine missbräuch Sinne von Art. 7 Abs. 2 Bst. f KG vornimmt Ausübung des Wettbewerbs behindert (vgl.

B.4.3 Fazit

246. In Bezug auf die Märkte für den Ver! AMAG nicht über eine marktbeherrschende bestehen diesbezüglich keine Anhaltspunkt von Art. 7 KG. Hingegen ist in Bezug auf d von Ersatzteilen davon auszugehen, dass di AMAG auf diesen Märkten möglicherweise

66 RPW 2010/1, 166 Rz 322, Preispolitik Swissc 2013/1, 130 f. E. 10.1.1), Publigroupe SA et:

auch Botschaft KG 1995, BBI 1995 468, 569.

68 Vgl. RPW 2012/3, 467 Rz 71, Erdgas Zentral

69 Vgl. RPW 2014/4, 688, Rz 130 ff., Preispolitik Europäischen Kommission zur KFZ-GVO von parency/regdoc/rep/2/2008/DE/2-2008-1946-

ing des Wettbewerbs behindern oder die Marktgeeinem sog. Behinderungsmissbrauch und einem issbrauch unterschieden werden.‘®

, wenn andere Unternehmen (i.d.R. aktuelle oder Schritt aber auch andere Marktteilnehmer) in der s; behindert werden.°”

achteiligungs- bzw. Ausbeutungsmissbrauch die Abnehmer des marktbeherrschenden Unternehrische Geschaftsbedingungen oder Preise aufgear eine nicht abschliessende Liste von Verhaltens- Abs. 1 KG veranschaulichen bzw. konkretisieren

chender Unternehmen sind nach Art. 7 Abs. 1 KG Gründen gerechtfertigt sind (sog. /egitimate busibeherrschenden Stellung ist nach Massgabe von

rieb neuer KFZ ist davon auszugehen, dass die Stellung verfügt (vgl. oben, Rz 234-237). Folglich chliche Verhaltensweisen im Sinne von Art. 7 KG

stungen und den Vertrieb von Ersatzteilen, ist für provisorisch davon auszugehen, dass diese mar- AG auf diesen Märkten möglicherweise über eine ben, Rz 238). Mit ihrem Rabatt- und Bonussystem Abnehmern Anreiz, Ersatzteile in sämtlichen Sor- . Es kann nicht ausgeschlossen werden, dass sie Einschränkung des Absatzes im Sinne von Art. 7 liche Koppelung der Abnahme von Leistungen im , weil sie andere Anbieter von Ersatzteilen in der oben, Rz 223).°°

rieb neuer KFZ ist davon auszugehen, dass die Stellung verfügt (vgl. oben, Rz 234-237). Folglich e für missbräuchliche Verhaltensweisen im Sinne ie Märkte für Serviceleistungen und den Vertrieb ese markenspezifisch abzugrenzen wären und die über eine marktbeherrschende Stellung verfügt

al. /WEKO.

f. E. 10.1.1), Publigroupe SA et al/WEKO, m.w.H.; vgl.

schweiz AG; Botschaft KG 1995, BBI 1995 468, 570.

und andere Verhaltensweisen der SDA; Evaluation der 2008, S. 9f., abrufbar unter: http://ec.europa.eu/trans- DE-1-1.Pdf.

(vgl. oben, Rz 238). Mit ihrem Rabatt- und B ihren Abnehmern Anreiz, Ersatzteile in sän ziehen. Es kann nicht ausgeschlossen we bräuchliche Einschränkung des Absatzes in missbräuchliche Koppelung der Abnahme vi vornimmt und andere Anbieter von Ersatzte (vgl. oben, Rz 245).

B.5 Zusammenfassung

247. Zusammenfassend gelangt das Sekre folgendem Schluss:

e Die Vorabklarung hat ergeben, dass Betriebe mit Händler- und Serviceve dafür, dass zwischen der AMAG und als Handels- und Servicepartner zun bewerbsabrede i.S.v. Art. 5 Abs. 1 K vorliegen könnte.

e Die Vorabklärung hat ergeben, dass Aftersales eingeführte Rabatt- und B gelassene und unabhängige Werks allen Sortimentsgruppen bei der AM/ könnte andere Anbieter von Ersatzt AMAG Vertriebssystems und/oder u bestehen Anhaltspunkte, dass zwisc teilen, welche Ersatzteile gemäss d unzulässige Wettbewerbsabrede i.S Bezugs von Ersatzteilen vorliegen k zurzeit keine Hinweise vor, dass da: von gebietsüberschreitenden passiv (vgl. oben, Rz 211). Zudem hat die markenspezifischen Märkten für de eine marktbeherrschende Stellung dass die AMAG diese möglicherweis missbraucht, indem sie ihren Abnehı im Bereich Aftersales eingeführten F in sämtlichen Sortimentsgruppen be Ersatzteilen in der Ausübung des W:

248. Folglich bestehen Anhaltspunkte für Art. 5 Abs. 1 KG und Art. 7 KG, die zur E führen können. Gemäss dem verfassungsm das Recht Grundlage und Schranke staatlich prinzip sind die Behörden verpflichtet, Ges folgungszwang). Folglich haben die Wettbe' lässige Wettbewerbsbeschränkung grunds Eröffnung einer Untersuchung kann — ausr Verfahren unverhältnismässig wäre. Dabei is faltig und umfassend zu würdigen. Insbeson Kriterien zu berücksichtigen: Die Art und Scr

70 Bundesverfassung der Schweizerischen Eidg¢

onussystem im Bereich Aftersales setzt die AMAG itlichen Sortimentsgruppen bei der AMAG zu berden, dass sie damit möglicherweise eine miss- 1 Sinne von Art. 7 Abs. 2 Bst. e KG und/oder eine on Leistungen im Sinne von Art. 7 Abs. 2 Bst. f KG ilen in der Ausübung des Wettbewerbs behindert

tariat gestützt auf die vorliegende Vorabklärung zu

die AMAG bei der Umsetzung der Strategie 2020 rträgen bevorzugt. Damit bestehen Anhaltspunkte denjenigen Händlern, die nach der Strategie 2020 | Netz zugelassen werden, eine unzulässige Wett- G über die Verknüpfung von Service und Vertrieb

das von der AMAG per 1. Januar 2017 im Bereich onussystem den Abnehmern von Ersatzteilen (zufatten) Anreiz setzt, möglichst viele Ersatzteile in \G zu beziehen. Dieses Rabatt- und Bonussystem eilen darin beschränken, diese an Mitglieder des nabhängige Marktteilnehmer zu verkaufen. Damit :hen der AMAG und den Abnehmern von Ersatziesem Rabatt- und Bonussystem beziehen, eine .v. Art. 5 Abs. 1 KG über die Beschränkung des önnte (Art. 16 Bst. h KFZ-Bek). Hingegen liegen 3 Bonussystem zu einer indirekten Beschränkung en Verkäufen im Sinne von Art. 5 Abs. 4 KG führt Vorabklärung ergeben, dass die AMAG auf den n Vertrieb von Ersatzteilen möglicherweise über verfügt. Es kann nicht ausgeschlossen werden, ‚e im Sinne von Art. 7 Abs. 2 Bst. e und/oder f KG nern von Ersatzteilen mit dem per 1. Januar 2017 abatt- und Bonussystem Anreiz setzt, Ersatzteile i ihr zu beziehen und damit andere Anbieter von attbewerbs behindert.

unzulässige Wettbewerbsbeschränkungen i.S.v. röffnung einer Untersuchung gemäss Art. 27 KG ässigen Legalitatsprinzip (Art. 5 Abs. 1 BV’°) bildet 1en Handelns. Nach dem prozessualen Legalitäts- ıtzesverstösse zu verfolgen und zu ahnden (Ververbsbehörden bei Anhaltspunkten für eine unzuatzlich eine Untersuchung zu eröffnen. Auf die jahmsweise — dann verzichtet werden, wenn das st die gesamte Interessenlage des Einzelfalls sorg- Jere sind in diesem Zusammenhang die folgenden were der Wettbewerbsbeschränkung, der Umfang

snossenschaft vom 18.4.1999 (BV; SR 101).

und die Dauer der Wettbewerbsbeschränk Wettbewerbsbeschränkung und ob im konkı ressen involviert sind.

249. Vorliegend sprechen insbesondere di werbsbeschränkungen für einen vorläufiger sofern die AMAG die durch das Sekretariat (vgl. unten, Rz 249, C. Anregungen) umsetz

e Die Vorabklärung hat keine Anhaltsg mit für die schädlichste Form von Ve

e Abreden über die Verknüpfung von S sie den Wettbewerb erheblich beeint chen Effizienz gerechtfertigt sind (A schädlichsten Vertikalabreden. Die triebe mit Händler- und Servicevertré Anhaltspunkte dafür, dass die Zula wird. Folglich erscheint es, unter de des Sekretariats umsetzt und reine S tegie 2020 nach wie vor zulässt (vgl. mässig, gestützt auf die zurzeit vorl werbsabreden i.S.v. Art. 5 Abs. 1 K( eine Untersuchung zu eröffnen.

e Abreden über die Beschränkung de gehören ebenfalls nicht zu den schac indirekten Beschränkung von gebiet von Art. 5 Abs. 4 KG führen (vgl. ok raussetzung, dass die AMAG die Ar und Bonussystem im Bereich Afters auch nicht verhältnismässig, gestut: unzulässige Wettbewerbsabreden i.. Bezugs von Ersatzteilen eine Unters

e Eine missbräuchliche Einschränkun: KG und/oder eine missbräuchliche k von Art. 7 Abs. 2 Bst. f KG kann zw: schweren KG-Verstoss darstellen. A Bereich Aftersales erst per Januar z genden Anhaltspunkte vor, dass and Wettbewerbs tatsachlich behindert v system im Bereich Aftersales anpas Bedenken des Sekretariats im Hinbl kung des Absatzes und/oder Kopp: sein. Folglich erscheint es, unter de des Sekretariats umsetzt und ihr Ra passt (vgl. unten, Rz 249, Anregun möglichen missbräuchlichen Einsch nahme von Leistungen eine Untersu

ung, die volkswirtschaftlichen Auswirkungen der eten Fall nur oder ganz überwiegend private Inte-

e Art und Schwere der zu beurteilenden Wettbe-

1 Verzicht auf die Eröffnung einer Untersuchung, angeregten Massnahmen nach Art. 26 Abs. 2 KG t, dies aus den folgenden Gründen:

yunkte für Abreden i.S.v. Art. 5 Abs. 4 KG und dartikalabreden ergeben.

ervice und Vertrieb können unzulässig sein, wenn rächtigen und nicht durch Gründe der wirtschaftlirt. 5 Abs. 1 KG), sie gehören aber nicht zu den Vorabklärung hat ergeben, dass die AMAG Beigen bevorzugt. Allerdings bestehen zurzeit keine ssung als reiner Servicepartner ausgeschlossen

2 Voraussetzung, dass die AMAG die Anregung ervicepartner auch nach der Umsetzung der Straunten, Rz 249, Anregung II.), als nicht verhältnisiegenden Anhaltspunkte für unzulässige Wettbe- 3 über die Verknüpfung von Service und Vertrieb

s Bezugs von Ersatzteilen nach Art. 5 Abs. 1 KG llichsten Vertikalabreden, sofern sie nicht zu einer süberschreitenden passiven Verkäufen im Sinne en, Rz 211). Folglich erscheint es, unter der Vorregung des Sekretariats umsetzt und ihr Rabattsales anpasst (vgl. unten, Rz 249, Anregung V.), zt auf die zurzeit vorliegenden Anhaltspunkte für S.v. Art. 5 Abs. 1 KG über die Beschränkung des uchung zu eröffnen.

y des Absatzes im Sinne von Art. 7 Abs. 2 Bst. e oppelung der Abnahme von Leistungen im Sinne ar nicht ausgeschlossen werden und würde einen llerdings wurde das Rabatt- und Bonussystem im .017 eingeführt und es liegen zurzeit keine genüere Anbieter von Ersatzteilen in der Ausübung des vurden. Sofern die AMAG ihr Rabatt- und Bonusst (vgl. unten, Rz 249, Anregung V.), dürften die ick auf eine mögliche missbräuchliche Einschränslung der Abnahme von Leistungen ausgeräumt 2 Voraussetzung, dass die AMAG die Anregung batt- und Bonussystem im Bereich Aftersales ang V.), auch nicht verhältnismässig, wegen einer ränkung des Absatzes bzw. Koppelung der Abchung zu eröffnen.

C. Anregungen nach Art. 26 A

250. Nach Art. 26 Abs. 2 KG kann das Sekr derung von Wettbewerbsbeschränkungen 2 tariat die folgenden Massnahmen an, um di seitigen bzw. zu verhindern:

I. Vertriebsnetzplanung

Die AMAG informiert ihre Handelspartn Umstrukturierung des Vertriebsnetzes einzelnen Handelspartner.

ll. Zulassung von reinen Servicepartne

Die AMAG informiert ihre bisherigen He lich ist, als reiner Servicepartner für die

Die AMAG informiert sämtliche Händle bzw. Servicepartnervertrag gekündigt v um einen neuen Servicepartnervertrag : Werkstattnetz der AMAG aufgenommer Bek).

Die AMAG begründet schriftlich, aus we terien erfüllt, nicht zu ihrem Werkstattne

Il. Mehrmarkenvertrieb

Die AMAG informiert sämtliche bestehe sie frei sind, KFZ oder Ersatzteile kon standsetzungs- und Wartungsdienstlei: bringen (Art. 18 KFZ-Bek und Rz 43 ff.

IV. Preisgestaltung und Geschäftsbedin

Da die AMAG sowohl als Generalimpo kaufsgeschäften (AMAG Retail) am Maı Handelspartner gegenüber ihren eigene

Das Sekretariat hat zur Kenntnis genor 2018 die Geschäftsbereiche AMAG Ir Personen fuhrt.

Um eine missbrauchliche Benachteiligu lich zur juristischen Trennung von AMA‘ zu treffen:

a. Verkaufsziele

Die AMAG vereinbart die Verkaufsziele schriftlichen Vereinbarung. Die AMAG Handler, insbesondere die bislang erre Nachfrage.

b. Aktionen und margenreduzierte Moa

bs.2 KG

etariat Massnahmen zur Beseitigung oder Verhininregen. Vor diesem Hintergrund regt das Sekre- > erwähnten Wettbewerbsbeschrankungen zu beer frühzeitig, transparent und vollständig über die und die daraus folgenden Konsequenzen für die

rn

indelspartner darüber, dass es nach wie vor mög- AMAG tatig zu sein (Art. 16 Bst. a KFZ-Bek).

r und Werkstatten, denen der bisherige Handlervurde, uber die Kriterien, die sie erfüllen müssen, abzuschliessen und als zugelassene Werkstatt ins 1 zu werden (Rz 22 ff. der Erläuterungen zur KFZ-

Ichen Gründen sie eine Werkstatt, welche die Kritz zulässt.

nden und künftigen Handelspartner darüber, dass kurrierender KFZ-Anbieter zu verkaufen bzw. Instungen für KFZ konkurrierender Anbieter zu er- Erläuterungen zur KFZ-Bek).

gungen bezüglich Vertrieb neuer KFZ

rteurin (AMAG Import) als auch mit eigenen Ver- ‘kt auftritt, besteht das Risiko, dass die AMAG ihre 2n AMAG Retail Betrieben benachteiligt.

nmen, dass die AMAG mit Wirkung per 1. Januar port und AMAG Retail in getrennten juristischen

ng der Handelspartner zu vermeiden, sind zusätz-

3 Import und AMAG Retail folgende Massnahmen

mit den zugelassenen Händlern im Rahmen einer berücksichtigt dabei das Potenzial der einzelnen ichten Absatzzahlen und die inskünftig erwartete

elle

AMAG Retail wird davon absehen, Akti die aufgrund einer möglichen Quersub schaftlich sinnvoll nur von den AMAG F die Handelspartner benachteiligt werde

c. Leasing

Die AMAG informiert die Handelspartn: Leasing teilzunehmen.

d. Flottengeschäfte

- Die AMAG sieht davon ab, Flottenge keit zur AMAG Gruppe - betriebswir trieben angeboten werden können, Insbesondere sieht die AMAG davor abzugeben, als gegenüber ihren Haı

- Die Empfehlungen für Preisnachlass

- Die Rahmenvereinbarungen und die so auszugestalten, dass der Bezug \ trieben als auch bei den Handelspar

V. Beschränkung des Bezugs von Ersa

Die AMAG informiert ihre Handelspartn rustungen oder qualitativ gleichwertige ziehen und diese Teile im Rahmen der

Die AMAG passt ihr Rabatt- und Bonu: Berechnung der Rabatte und Boni nicht (Koppelung), sondern nur jene der betr:

VI. Kundendaten, Berichterstattung und a. Weiterleitung von Berichten zur Fina

Die AMAG stellt sicher, dass die von it nanz- und Ertragssituation ausschliessl eines Benchmark-Systems verwendet v

b. IT-System

Die AMAG sieht davon ab, ihre Hande einzelnen Verkaufsgeschäfte im IT-Sys

Die AMAG verpflichtet sich gegenüber ihnen erhalten hat, nicht der AMAG Re oder zugänglich zu machen. Die AMAG von Kundendaten und hat den hierdurcl sene Entschädigung zu bezahlen.

nen und margenreduzierte Modelle anzubieten — ventionierung durch AMAG Import — betriebswirtetail Betrieben angeboten werden können, womit n.

sr, dass sie frei sind, an den Aktionen der AMAG

schäfte anzubieten — die aufgrund der Zugehörigtschaftlich sinnvoll nur von den AMAG Retail Bewomit die Handelspartner benachteiligt werden. | ab, gegenüber Flottenkunden bessere Angebote ıdelspartnern.

e für Flottenkunden sind aufzuheben.

Rahmenverträge bezüglich Flottengeschäfte sind ‚on Fahrzeugen sowohl bei den AMAG Retail Benern möglich ist.

tzteilen

er, dass sie frei sind, Originalersatzteile und -aus- Ersatzteile von einem Anbieter ihrer Wahl zu be- Erbringung von Serviceleistungen zu verwenden.

ssystem im Bereich Aftersales so an, dass für die die Bezüge in verschiedenen Sortimentsgruppen sffenden Ersatzteile berücksichtigt werden.

Informationssystem nz- und Ertragssituation

irren Handelspartnern verlangten Angaben zur Fiich für das Risiko-Management und zur Erstellung verden.

Ispartner dazu aufzufordern, die Konditionen der tem der AMAG zu erfassen.

ihren Handelspartnern, Kundendaten, die sie von tail oder anderen Handelspartnern weiterzugeben trägt die Verantwortung für eine falsche Zuteilung 1 benachteiligten Handelspartnern eine angemes-

D. Kosten

251. Nach Art. 2 Abs. 1 GebV-KG ist gebül sacht hat. Gemäss Art. 3 Abs. 2 Bst. b Geb\ ursacht haben keine Gebühren zu bezahlen lassige Wettbewerbsbeschränkung ergibt.

252. Im vorliegenden Fall sind die Vorauss Abs. 2 Bst. b GebV-KG nicht erfüllt. Es liege schränkungen vor. Auf die Eröffnung einer L setzung verzichtet, dass AMAG die Anregur

253. Nach Art. 4 Abs. 2 GebV-KG gilt ein richtet sich namentlich nach der Dringlichke führenden Personals. Auslagen für Porti so\ ren eingeschlossen (Art. 4 Abs. 4 GebV-KG

254. Der Zeitaufwand der Vorabklärung be auf die Funktionsstufe der mit dem Fall betr ansätzen verrechnet:

  • 15 Stunden zu CHF 290, ergebend (

  • 683.25 Stunden zu CHF 200, ergebe Daraus resultieren Verfahrenskosten von in

255. Vorliegend ergab die Vorabklärung An 1.S.v. Art. 5 Abs. 1 KG über die Verknüpfu schränkung des Bezugs von Ersatzteilen. Zu dass die AMAG auf dem Markt für den Verka Stellung verfügt und diese möglicherweise i Insofern ist die AMAG gebührenpflichtig. H vorliegenden Vorabklärung mit diversen keine genügenden Anhaltspunkte für eine | von Art. 5 oder 7 KG darstellen. Namentlic haltspunkte für eine unzulässige Abrede Ul Abs. 4 KG, für eine unzulässige Abrede übe Sinne von Art. 5 Abs. 1 KG oder fur eine tausch im Sinne von Art. 5 Abs. 1 KG. Zu Anhaltspunkte für eine missbräuchliche Di: Art. 7 Abs. 2 Bst. b KG. Für die in diesem . die AMAG nicht gebührenpflichtig. Dabei h: kosten, das heisst um einen Betrag von run« Lasten der Staatskasse ausgeschieden. D. Gebühr CHF 70'500.

ırenpflichtig, wer ein Verwaltungsverfahren verur- /-KG haben Beteiligte, die eine Vorabklärung ver- |, sofern diese keine Anhaltspunkte für eine unzuetzungen für eine Gebührenfreiheit gemäss Art. 3 'n Anhaltspunkte für unzulässige Wettbewerbsbe- Intersuchung wird insbesondere unter der Vorausigen nach Art. 26 Abs. 2 KG umsetzt.

Stundenansatz von CHF 100 bis 400.--. Dieser it des Geschäfts und der Funktionsstufe des ausvie Telefon- und Kopierkosten sind in den Gebüh-

).

läuft sich auf 698.25 Stunden und wird gestützt auten Mitarbeiter nach den folgenden Stunden-

SHF 4'350 nd CHF 136’650 sgesamt CHF 141'000.

haltspunkte für unzulässige Wettbewerbsabreden ng von Service und Vertrieb; sowie über die Beidem ergab die Vorabklärung Anhaltspunkte dafür, uf von Ersatzteilen über eine marktbeherrschende m Sinne von Art. 7 Abs. 2 Bst. f KG missbraucht. ingegen hat sich das Sekretariat im Rahmen der Sachverhaltselementen auseinandergesetzt, die Inzulassige Wettbewerbsbeschränkung im Sinne h ergab die Vorabklärung keine genügenden Anyer absoluten Gebietsschutz im Sinne von Art. 5 sr die Beschränkung des Mehrmarkenvertriebs im unzulässige Abrede über einen Informationsausdem ergab die Vorabklärung keine genügenden skriminierung von Handelspartnern im Sinne von Zusammenhang entstanden Verfahrenskosten ist andelt es sich um rund die Hälfte der Verfahrens- 1 CHF 70'500. Diese Verfahrenskosten werden zu amit beträgt die durch die AMAG zu bezahlende

E. Schlussfolgerungen

Das Sekretariat der Wettbewerbskommissio vorangehenden Erwägungen,

1. stellt fest, dass Anhaltspunkte dafür schränkungen vorliegen;

2. verzichtet vorläufig darauf, im Einver Untersuchung zu eröffnen, sofern di Abs. 2 KG umsetzt;

3. erhebt Verfahrenskosten von CHF 7

4. beschliesst, diesen Schlussbericht z

n, gestützt auf den bekannten Sachverhalt und die

bestehen, dass unzulässige Wettbewerbsbeständnis mit einem Mitglied des Präsidiums eine > AMAG Import AG die Anregungen nach Art. 26

0'500;

u publizieren.

Provisions amended since

This decision construes provisions whose act has since been consolidated again. Whether the article itself changed is not recorded.

  • Federal Constitution of the Swiss Confederation, Art. 5 — read in the version of January 1, 2018; the act was consolidated again on September 23, 2018, January 1, 2020, January 1, 2021, March 7, 2021, November 28, 2021, February 13, 2022, January 1, 2024, and March 3, 2024.
  • Federal Act on Cartels and other Restraints of Competition, Art. 2, Art. 3, Art. 4, Art. 5, Art. 7, Art. 26, Art. 27, and Art. 49a — read in the version of December 1, 2014; the act was consolidated again on January 1, 2022 and July 1, 2023.
  • Verordnung über die Gebühren zum Kartellgesetz, Art. 2 and Art. 4 — read in the version of January 1, 2013; the act was consolidated again on January 1, 2025.