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Informationsschreiben vom 2017.06.07: an die Krankenversicherer, Anwendbare Prämienregion bei einer unterjährigen Gemeindefusion

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Schweizerische Eidgenossenschaft Eidgenössisches Departement des Innern EDI Confédération suisse Confederazione Svizzera Confederaziun svizra

Bundesamt fiir Gesundheit BAG Direktionsbereich Kranken- und Unfallversicherung

CH-3003 Bern BAG

An die KVG-Versicherer

Ihr Zeichen: Referenz/Aktenzeichen: Unser Zeichen: SIL Bern, 7. Juni 2017

Anwendbare Prämienregion bei einer unterjährigen Gemeindefusion

Sehr geehrte Damen und Herren

Auf den 2. April 2017 haben mehrere Gemeinden im Kanton Tessin fusioniert, die in unterschiedliche Prämienregionen eingeteilt waren. Diese Fusion hatte also zur Folge, dass gewisse Gemeinden neu zu einer Gemeinde gehören, die in einer anderen Prämienregion ist. Wir haben festgestellt, dass die Ver- sicherer bei der Erhebung der Prämien der versicherten Personen in den fusionierten Gemeindenun- terschiedliche Vorgehensweisen gewählt haben.

Gestützt auf Artikel 61 Absatz 2° des Krankenversicherungsgesetzes (KVG; SR 832.10) legt das eid- genössische Departement des Innern (EDI) die Prämienregionen in einer Verordnung fest (Verordnung des EDI über die Pramienregionen; SR 832.106).

Im Falle einer Gemeindefusion macht der Kanton dem EDI einen Vorschlag, in welche Prämienregion die neue Gemeinde eingeteilt werden soll (Art. 91b Abs. 3 Verordnung über die Krankenversicherung, KVV; SR 832.102). Die Verordnung über die Prämienregionen wird einmal jährlich revidiert und ihr An- hang an die Gemeindefusionen und neuen Einteilungen angepasst.

Bei unterjährigen Gemeindefusionen gelten die Prämienregionen der bisherigen Gemeinden weiterhin, bis die Liste im Anhang der Verordnung über die Prämienregionen im Rahmen einer Revision angepasst

Bundesamt für Gesundheit BAG Schwarzenburgstrasse 157, 3003 Bern

Tel. +41 58 463 70 66, Fax-Nr. +41 58 462 90 20 aufsicht-krankenversicherung@bag.admin.ch www.bag.admin.ch

wird. Solange die Verordnung des EDI über die Prämienregionen nicht revidiert worden ist, ist also die Prämie der bisherigen Region zu entrichten.

Freundliche Grüsse

Abteilung Versicherungsaufsicht Die Leiterin

AS Dein

Helga Portmann

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