Geldbestellung für die Corona Erwerbsersatzentschädigung am Ende des Monats
Eidgenössisches Departement des Innern EDI Bundesamt für Sozialversicherungen BSV Geschäftsfeld AHV, Berufliche Vorsorge und Ergänzungsleistungen
20.04.2020
Mitteilungen an die AHV-Ausgleichskassen und EL-Durchführungsstellen Nr. 424
Geldbestellung für die Corona Erwerbsersatzentschädigung am Ende des Monats
Die Finanzierung der Corona Erwerbsersatzentschädigung erfolgt über Kredite des Bundes und für die Geldbestellungen wurde ein separater Prozess etabliert. Damit wir alle Auflagen für diesen separaten Prozess erfüllen können, sind Expressbestellungen am letzten Arbeitstag sowie Geldbestellungen am zweitletzten Tag nach 14.00 Uhr für den nächsten Tag nicht erlaubt. Der letzte mögliche Zeitpunkt für Geldbestellungen im April ist am Mittwoch, 29. April um 14.00 Uhr.
Auch für die kommenden Monate gilt, dass jeweils am zweitletzten Arbeitstag die letzte Geldbestel- lung um 14.00 gemeldet sein muss. Im Mai heisst das am Donnerstag, 28. Mai und im Juni, am Montag 29. Juni.
Wir möchten auch gerne darauf hinweisen, dass die mit zusätzlichen Kosten verbundenen Express Geldbestellungen nur für aussergewöhnliche und ungeplante Ausnahmefälle vorgesehen sind.
Für die Vermeidung von Engpässen und von Express Bestellungen wurde der Sockelbetrag auf CHF 2 Millionen erhöht. In diesem Zusammenhang bitten wir auch um Beachtung, dass im Rahmen des Möglichen Geldmittel für Corona Erwerbersatzentschädigungen, inklusive Erhöhung des Sockelbe- trages, über Corona Geldbestellungen finanziert werden sollten.
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