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SED P1100 – Antwort Anfrage zu Kindererziehungszeiten (Version 4 P- SEDs)

1. Einleitende Bemerkungen

Dieses SED muss vom zuständigen empfangenden Träger verwendet werden, um nach Erhalt des SED P1000 Informationen zu Kindererziehungszeiten zur Verfügung zu stellen.

2. Entsprechender Geschäftsvorgang (BUC)

P_BUC_04 – Anforderung von Kindererziehungszeiten

3. Inhalt und Handhabung

SED P1100 enthält die folgenden Abschnitte:

Lokales Aktenzeichen

Versicherte Person

Antragstellende Person (Hinterbliebenenrente)

Kind

Zusätzliche Angaben zum Kind

Bezugnahme auf die Anfrage mit SED P1000

Abschnitt 6 - Bezugnahme auf die Anfrage mit SED P1000

Der zuständige Träger muss die Anfrage zu Kindererziehungszeiten (SED P1000) mit dem SED P1100 beantworten und alle relevanten Felder ausfüllen.

Der zuständige Träger gibt mit SED P1100 an, ob Kindererziehungszeiten nach seinen nationalen Rechtsvorschriften betreffend Renten berücksichtigt werden und ob die versicherte Person aufgrund der Ausübung einer Beschäftigung oder selbständigen

Tätigkeit den Rechtsvorschriften des zuständigen Trägers unterliegt.

Für den Fall, dass es sich bei den geklärten Kindererziehungszeiten um Zeiträume nach Art. 1 t) - v) der Verordnung 883/2004 handelt, muss der Mitgliedstaat, der diese Zeiten berücksichtigt, diese den anderen Mitgliedstaaten wie alle anderen Versicherungszeiten mit dem SED P5000 mitteilen.

Wenn ein Träger die Kindererziehungszeiten des Kindes nicht als Versicherungszeiten nach Art. 1 t) - v) der Verordnung 883/2004 jedoch als Zulage anerkennt, dann muss diese Information im Datenfeld „Anmerkungen“ des SED P1100 angegeben werden.

Um den Inhalt und die Erläuterungen des SED P1100 zu sehen, klicken Sie bitte hier.