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Internationale Prozessrichtlinien Sektor Erholung R_BUC_03 - Saldierung von vorläufig gezahlten Geldleistungen mit Zahlungen eines anderen Mitgliedstaates nach Art. 73 (1) der Verordnung (EG) Nr. 987/2009

Datum: 01/09/2019 Version des Leitliniendokuments: v4.2.0 Basierend auf: R_BUC_03 Version 4.2.0 CDM Version 4.2.0

INHALTSVERZEICHNIS

R_BUC_03 - Saldierung von vorläufig gezahlten Geldleistungen mit Zahlungen eines anderen Mitgliedstaates nach Art. 73 (1) der Verordnung (EG) Nr. 987/2009 ..................................................... 4 Wie startet man dieses BUC? .................................................................................................................. 5 Was ist meine Aufgabe? .......................................................................................................... 5 CO. 1 Wen muss ich kontaktieren? .......................................................................................... 5 CO. 2 Wie ermittle ich die richtige Institution, an die ich mich wenden muss? ...................... 5 CO.3 Wie kann ein Antrag auf Erstattung vorläufig gezahlter Leistungen gestellt werden? .. 6 CO. 4 Was soll ich tun, wenn ich als Antwort auf meinen Antrag einen SED R009 erhalte? ... 6 CP.1 Erster Schritt im BUC für den Geschäftspartner .............................................................. 7 BPMN-Diagramm für R_BUC_0 3 ............................................................................................................ 8 Im Prozess verwendete strukturierte elektronische Dokumente (SEDs) ................................................ 8 Portable Dokumente ............................................................................................................................... 8 Administrative Teilprozesse .................................................................................................................... 8 Horizontal sub-processes ........................................................................................................................ 9

Leitlinien für den EESSI Business Use Case R_BUC_03 - Saldierung von vorläufig gezahlten Geldleistungen mit Zahlungen eines anderen Mitgliedstaates gemäß Art. 73 (1) der Verordnung (EG) Nr. 987/2009 2

Geschichte des Dokuments:

Revision Datum Erstellt von Kurze Beschreibung der Änderungen V0.1 12/06/2017 Sekretariat Erster Entwurf des Dokuments wird der Ad- hoc-Gruppe "Erholung" zur Überprüfung vorgelegt V0.2 20/07/2017 Sekretariat Umsetzung von Änderungen und Aktualisierungen im Anschluss an die Kommentare der AHG. V0.3 02/08/2017 Sekretariat Umsetzung der Änderungen und Aktualisierungen aufgrund der Kommentare der AHG. Version zur Überprüfung durch das AC vorgelegt. V0.99 04/10/2017 Sekretariat Nach der Überprüfung durch das AC wurden Änderungen und Aktualisierungen vorgenommen. Die Version wurde dem AC zur Genehmigung vorgelegt. V1.0 27/10/2017 Sekretariat AC Zugelassene Version. V4.1.0 24/08/2018 Sekretariat Geringfügige textliche Aktualisierungen: - Patch-Änderungen durchgeführt, um auf die neue CDM-Version 4.1.0 zu verweisen; - für die administrativen Teilprozesse, einleitender Satz im Plural für AD_BUC_11 und 12. V4.2.0 01/09/2019 Sekretariat Durchführung von Patch-Änderungen, um auf die neue CDM-Version 4.2.0 zu verweisen.

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R_BUC_03 - Saldierung von vorläufig gezahlten Geldleistungen mit Zahlungen eines anderen Mitgliedstaates nach Art. 73 (1) der Verordnung (EG) Nr. 987/2009

Beschreibung: Die Rolle der R_BUC_03 ermöglicht es dem Träger, der die Geldleistungen vorläufig gezahlt hat, die Erstattung von dem Träger zu verlangen, der endgültig zuständig ist. Dieser Business Use Case ermöglicht es:  Der forderungsberechtigte Träger, der die Geldleistungen vorläufig gezahlt hat, teilt dem endgültig zuständigen Träger die von ihm geleisteten Zahlungen mit. Der Erstattungsantrag ist innerhalb von drei Monaten nach dem Tag der Entscheidung zur Bestimmung des für die Zahlung der Geldleistungen zuständigen Trägers zu stellen.  Der Träger, der letztendlich dafür zuständig ist, den rückständigen Betrag von einer entsprechenden Geldleistung und/oder laufenden Zahlungen, die der betreffenden Person zustehen, abzuziehen.  Der Träger, der endgültig zuständig ist, überweist den von den nachzuzahlenden und/oder laufenden Zahlungen einbehaltenen Betrag an den Träger, der die Geldleistungen vorläufig gezahlt hat. Der Träger, der die Leistungen vorläufig gezahlt hat, möchte die Erstattung vom zuständigen Träger. In der Regel wird ein anderer Business Use Case oder ein anderes Verwaltungsverfahren aus einem anderen Sektor (z. B. geltende Rechtsvorschriften, Familienleistungen, Leistungen bei Krankheit) vor dem Fall der Rückforderung erstellt, in dem die jeweils zuständigen Träger eine Entscheidung über die endgültige Zuständigkeit für die Zahlung einer Leistung getroffen haben. Diese Entscheidung wird in einer entsprechenden SED (horizontale SED oder sektorale SED) oder einem anderen geeigneten Dokument dokumentiert, aus dem die endgültige Entscheidung über die Zuständigkeit hervorgeht (Leistungsbescheid usw.). Dies ist die Grundlage für den Antrag des Fallinhabers. In Artikel 73 Absatz 1 der Verordnung (EG) Nr. 987/2009 wird unterschieden zwischen der Verrechnung von:  Rückstände bei einer entsprechenden Leistung (ohne weitere Bedingungen) und  Laufende Zahlungen jeglicher Leistungen, die den Bedingungen und Grenzen unterliegen, die nach den nationalen Rechtsvorschriften für diese Art von Aufrechnungsverfahren gelten. Wenn mehrere Verrechnungen beantragt werden müssen, muss für jede Art von vorläufig gezahlter Leistung ein paralleler R_BUC_03 erstellt werden, da es innerhalb dieses BUC keinen Raum für multilaterale Mitteilungen gibt. Rechtsgrundlage: Die Rechtsgrundlage der R_BUC_03 liegt in Artikel 73 (1) der Durchführungsverordnung (EG) Nr. 987/2009. In der folgenden Tabelle sind die in diesem BUC verwendeten SEDs aufgeführt und die Artikel dokumentiert, die die Rechtsgrundlage für jede SED bilden: Durchführungsverordnung 987/2009 SED 73 (1) R004 - Benachrichtigung über die Zahlung  R008 - Antrag auf Rückerstattung von vorläufig gezahlten  Leistungen R009 - Antwort mit Informationen über endgültig zu zahlende  Leistungen Glossar der in R_BUC_03 verwendeten relevanten Begriffe: Verwendeter Beschreibung

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Begriff Eigentümer In dieser BUC ist der Fallträger derjenige Träger, der die Erstattung der vorläufig des Falles gezahlten Leistungen beantragt. Gegenp arty In diesem BUC ist die Gegenpartei der zuständige Träger, der die Informationen über die endgültig zu zahlenden Leistungen liefert. In diesem BUC wird es nur einen Geschäftspartner geben.

Anfrage/Antwort-SEDs: ANTRAG SED REPLY SED(s) R008 - Antrag auf Rückerstattung von R009 - Antwort mit Informationen über endgültig zu vorläufig gezahlten Leistungen zahlende Leistungen

Wie startet man dieses BUC?

Um Ihnen das Verständnis der R_BUC_03 zu erleichtern, haben wir eine Reihe von Fragen zusammengestellt, die Sie durch das Hauptszenario des Prozesses sowie durch mögliche Unterszenarien oder Optionen führen, die bei jedem Schritt auf dem Weg verfügbar sind. Stellen Sie sich jede Frage und klicken Sie auf einen der Hyperlinks, die Sie zur Antwort führen. Sie werden feststellen, dass Sie in einigen der Schritte die zusätzlichen horizontalen und administrativen Teilprozesse nutzen können. Diese werden am Ende der jeweiligen Schrittbeschreibung aufgeführt. Was ist meine Aufgabe? Wenn Sie der Träger eines Mitgliedstaates sind, der vorläufig Geldleistungen gezahlt hat, und die Erstattung der vorläufig gezahlten Leistungen beim endgültig zuständigen Träger beantragen möchten, sind Sie der Fallinhaber. Wen muss ich kontaktieren? (Schritt CO.1)

Wenn Sie die Institution sind, die einen Antrag auf Erstattung von vorläufig gezahlten Leistungen aus einem anderen Land erhält, sind Sie die Gegenpartei. Erster Schritt im BUC für den Geschäftspartner. (Schritt CP.1)

CO. 1 Wen muss ich kontaktieren? Als Sachbearbeiter müssen Sie bei jedem neuen Antrag auf Erstattung vorläufig gezahlter Leistungen zunächst den zuständigen Mitgliedstaat ermitteln. Der zweite Schritt besteht darin, den zuständigen Träger in diesem Mitgliedstaat zu ermitteln. In diesem Business Use Case kann der Träger unter Trägern aus allen Sektoren ausgewählt werden. Dadurch wird die Gegenpartei definiert, mit der Sie arbeiten werden. Bitte beachten Sie, dass in dieser BUC das Dokument, aus dem die endgültige Zuständigkeitsentscheidung hervorgeht (Leistungsbescheid, PD A1 - Bescheinigung über die für den Inhaber geltende Sozialversicherungsgesetzgebung usw.), in den meisten Fällen den Hinweis auf die zu kontaktierende Gegenpartei enthält. Wie finde ich die richtige Institution, an die ich mich wenden kann? (Schritt CO.2) Wie wird ein Antrag auf Erstattung vorläufig gezahlter Leistungen gestellt? (Schritt CO.3)

CO. 2 Wie ermittle ich die richtige Institution, an die ich mich wenden muss? Leitlinien für den EESSI Business Use Case R_BUC_03 - Saldierung von vorläufig gezahlten Geldleistungen mit Zahlungen eines anderen Mitgliedstaates gemäß Art. 73 (1) der Verordnung (EG) Nr. 987/2009 5

Um die zuständige Einrichtung eines anderen Mitgliedstaates zu ermitteln, müssen Sie das Institution Repository (IR) konsultieren. Die Datenbank enthält eine elektronische Auflistung aller gegenwärtigen und früheren zuständigen Einrichtungen und Verbindungsstellen, die für die grenzüberschreitende Koordinierung von Informationen der sozialen Sicherheit in den jeweiligen Mitgliedstaaten zuständig waren. Bitte beachten Sie, dass die Verbindungsstelle nur dann gewählt werden sollte, wenn es nicht möglich ist, die richtige zuständige Institution in dem jeweiligen Mitgliedstaat zu ermitteln oder wenn der Fall von der Verbindungsstelle - gemäß den IR - bearbeitet wird. Für den Zugriff auf die IR verwenden Sie bitte den folgenden Link. So stellen Sie einen Antrag auf Erstattung von vorläufig gezahlten Leistungen. (Schritt CO.3)

CO.3 Wie kann ein Antrag auf Erstattung vorläufig gezahlter Leistungen gestellt werden? Sobald Sie den richtigen Träger ermittelt haben, den Sie konsultieren müssen, füllen Sie den SED R008 ("Antrag auf Erstattung vorläufig gezahlter Leistungen") aus, indem Sie alle erforderlichen Angaben machen, und fügen diesem SED gegebenenfalls einen Nachweis über die Entscheidung über die endgültige Zuständigkeit bei (LA_BUC_02 - Feststellung der anzuwendenden Rechtsvorschriften; SED A012 - Annahme der Entscheidung über die anzuwendenden Rechtsvorschriften oder PD A1 - Bescheinigung über die für den Inhaber geltenden Rechtsvorschriften der sozialen Sicherheit). Senden Sie den SED R008 (einschließlich aller Anlagen) an den Geschäftspartner. Bitte beachten Sie, dass Sie Ihren Antrag innerhalb von 3 Monaten ab dem Datum der Zuständigkeitsentscheidung einreichen können. Als Antwort sollte der Vertragspartner Ihnen SED R009 ("Antwort mit Informationen über endgültig zu zahlende Leistungen") senden. Was sollte ich tun, wenn ich als Antwort auf meinen Antrag einen SED R009 erhalte? (Schritt CO.4) Teilprozessschritte, die dem Fallverantwortlichen in dieser Phase zur Verfügung stehen: Ich möchte einen Geschäftspartner an eine SED R009 oder eine Information erinnern, die er mir zukommen lassen muss (AD_BUC_07). Ich möchte den von mir gesendeten SED R008 (AD_BUC_06) für ungültig erklären. Sie können anschließend einen neuen SED erstellen. Ich möchte die in der von mir übermittelten SED R008 (AD_BUC_10) enthaltenen Informationen aktualisieren. Ich möchte zusätzliche Informationen austauschen, die in SED R008 (H_BUC_01) nicht vorgesehen sind. Ich möchte den Fall aufgrund einer unerwarteten Information schließen (AD_BUC_01 ). Ich möchte diesen Fall wieder aufnehmen, nachdem er geschlossen wurde (AD_BUC_02). Ich möchte den Fall an eine andere Einrichtung in meinem Mitgliedstaat weiterleiten (AD_BUC_05).

CO. 4 Was soll ich tun, wenn ich als Antwort auf meinen Antrag einen SED R009 erhalte? Nachdem Sie die SED R009 ("Antwort mit Informationen über endgültig zu zahlende Leistungen") erhalten haben, gibt es drei mögliche Ergebnisse:

1. Eine Rückerstattung ist nicht möglich, weil:

o die Gegenpartei hat den Antrag abgelehnt, weil er nicht innerhalb der 3 Monate gestellt wurde; oder o die betreffende Person nicht leistungsberechtigt ist und kein Anspruch auf Rückstände einer entsprechenden Leistung besteht; und/oder o Bei periodischen Raten ist ein Abzug von den laufenden Zahlungen nicht möglich. Der geschäftliche Anwendungsfall endet hier.

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2. Eine Erstattung ist zwar möglich, aber die Gegenpartei ist nicht zuständig. Eine Erstattung ist nicht aus Zahlungsrückständen möglich, wohl aber aus laufenden Zahlungen. Für den Abzug von laufenden Zahlungen ist der Geschäftspartner jedoch nicht zuständig. Der Business Use Case endet hier. Sie können einen neuen BUC mit dem anderen Institut als Gegenpartei beginnen. 3. Die Rückerstattung ist möglich und der Geschäftspartner ist zuständig. Erstattung ist: o aus den Rückständen in voller Höhe möglich, oder o nicht aus Zahlungsrückständen, sondern aus laufenden Zahlungen möglich ist, oder o ist teilweise, aber nicht in vollem Umfang möglich, da der Betrag der vorläufig gezahlten Geldleistungen den Betrag der Rückstände übersteigt. Ein Abzug von laufenden Zahlungen ist jedoch möglich. Der Geschäftspartner hat Ihnen in SED R009 Informationen über die Beträge und den Zeitraum/die Häufigkeit der Zahlungen übermittelt. Nach der Überweisung des Geldes benachrichtigt Sie der Geschäftspartner mit SED R004 ("Zahlungsmitteilung"), einschließlich etwaiger Anhänge. Im SED R004 wird angegeben, ob es sich um eine "Gesamtzahlung", eine "Teilzahlung", eine "Ratenzahlung" oder eine "Schlussrate" handelt. Handelt es sich bei der Zahlung um eine "Teilzahlung" oder eine "Ratenzahlung", wird Ihnen mit der nächsten Zahlung ein weiteres SED R004 zugesandt. Handelt es sich bei der Zahlung um eine 'Gesamtzahlung' oder eine 'Schlussrate', ist der Anwendungsfall hier beendet. Teilprozessschritte, die dem Fallverantwortlichen in diesem Stadium zur Verfügung stehen: Ich möchte die Informationen zu SED R009 klären, die ich von einer Gegenpartei erhalten habe (AD_BUC_08). Ich möchte die Informationen zu SED R004 klären, die ich von einer Gegenpartei erhalten habe (AD_BUC_08). Ich möchte einen Geschäftspartner an eine SED R004 oder eine Information erinnern, die er mir zukommen lassen muss (AD_BUC_07). Ich möchte den von mir gesendeten SED R008 (AD_BUC_06) für ungültig erklären. Sie können anschließend einen neuen SED erstellen. Ich möchte die in der von mir übermittelten SED R008 (AD_BUC_10) enthaltenen Informationen aktualisieren. Ich möchte zusätzliche Informationen austauschen, die in den fallspezifischen SEDs (H_BUC_01) nicht vorgesehen sind. Ich möchte den Fall aufgrund unerwarteter Informationen schließen (AD_BUC_01). Ich möchte diesen Fall wieder aufnehmen, nachdem er geschlossen wurde (AD_BUC_02). Ich möchte den Fall an eine andere Einrichtung in meinem Mitgliedstaat weiterleiten (AD_BUC_05).

CP.1 Erster Schritt im BUC für den Geschäftspartner Wenn Sie einen SED R008 ("Antrag auf Rückerstattung vorläufig gezahlter Leistungen") vom Fallinhaber erhalten, gibt es drei mögliche Ergebnisse.

1. Eine Rückerstattung ist nicht möglich.

2. Die Erstattung ist nicht aus Rückständen möglich, wohl aber aus laufenden Zahlungen. Sie sind jedoch nicht für den Abzug von laufenden Zahlungen zuständig, und Sie können die BUC auch nicht an den zuständigen Träger weiterleiten.

3. Eine Rückerstattung ist durch Sie möglich.

Füllen Sie den SED R009 ("Antwort mit Informationen über endgültig zu zahlende Leistungen") aus und achten Sie darauf, dass Sie alle erforderlichen Angaben machen und gegebenenfalls die entsprechenden Anlagen beifügen. Senden Sie den SED an den Fallverantwortlichen. Wenn Sie angegeben haben, dass eine Erstattung gar nicht oder nicht von Ihnen möglich ist, endet der Anwendungsfall hier. Wenn Sie angegeben haben, dass eine Rückerstattung durch Sie möglich ist, erstatten Sie dem Fallinhaber das Geld. Nachdem Sie das Geld überwiesen haben, benachrichtigen Sie den Fallinhaber, indem Sie ihm eine SED Leitlinien für den EESSI Business Use Case R_BUC_03 - Saldierung von vorläufig gezahlten Geldleistungen mit Zahlungen eines anderen Mitgliedstaates gemäß Art. 73 (1) der Verordnung (EG) Nr. 987/2009 7

CP.1 Erster Schritt im BUC für den Geschäftspartner R004 ("Zahlungsbenachrichtigung") zusammen mit etwaigen Anlagen zusenden. In der SED R004 wird angegeben, ob es sich um eine "Vollzahlung", eine "Teilzahlung", eine "Ratenzahlung" oder eine "Schlussrate" handelt. Wenn die SED R004 die Zahlung als "Teilzahlung" oder "Ratenzahlung" ausweist, senden Sie eine weitere SED R004 mit der nächsten Zahlung. Wird die Zahlung als "Gesamtzahlung" oder "letzte Rate" angegeben, endet der Anwendungsfall hier. Teilprozessschritte, die dem Geschäftspartner in dieser Phase zur Verfügung stehen: Ich möchte die Informationen in der SED R008 klären, die ich erhalten habe (AD_BUC_08). Ich möchte den Fallverantwortlichen an einen SED oder eine Information erinnern, die er mir zukommen lassen muss (AD_BUC_07). Ich möchte die von mir übermittelte SED R009 (AD_BUC_06) für ungültig erklären. Ich möchte die von mir gesendete SED R004 (AD_BUC_06) für ungültig erklären. Ich möchte die in der von mir übermittelten SED R009 (AD_BUC_10) enthaltenen Informationen aktualisieren. Ich möchte die in der von mir übermittelten SED R004 (AD_BUC_10) enthaltenen Informationen aktualisieren. Ich möchte zusätzliche Informationen austauschen, die in der fallspezifischen SED (H_BUC_01) nicht vorgesehen sind. Ich möchte den Fall aufgrund unerwarteter Informationen schließen (AD_BUC_01). Ich möchte diesen Fall wieder aufnehmen, nachdem er abgeschlossen wurde (AD_BUC_02). Ich möchte den Fall an eine andere Einrichtung in meinem Mitgliedstaat weiterleiten (AD_BUC_05).

BPMN-Diagramm für R_BUC_0 3

Klicken Sie hier, um das/die BPMN-Diagramm(e) für R_BUC_03 zu öffnen.

Im Prozess verwendete strukturierte elektronische Dokumente (SEDs)

Die folgenden SEDs werden in R_BUC_03 verwendet:  SED R004 - Benachrichtigung über die Zahlung  SED R008 – Request for reimbursement of provisionally paid benefits  SED R009 - Antwort mit Informationen über endgültig zu zahlende Leistungen

Portable Dokumente

Das folgende Portable Document (PD) wird in R_BUC_03 verwendet:  PD A1 – Certificate concerning the social security legislation which applies to the holder

Administrative Teilprozesse

Die folgenden administrativen Teilprozesse werden in R_BUC_03 verwendet:  AD_BUC_01_Subprocess – Close Case  AD_BUC_02_Subprocess – Reopen Case Leitlinien für den EESSI Business Use Case R_BUC_03 - Saldierung von vorläufig gezahlten Geldleistungen mit Zahlungen eines anderen Mitgliedstaates gemäß Art. 73 (1) der Verordnung (EG) Nr. 987/2009 8

 AD_BUC_05_Subprocess – Forward Case  AD_BUC_06_Subprocess – Invalidate SED  AD_BUC_07_Subprocess – Reminder  AD_BUC_08_Subprocess – Clarify Content  AD_BUC_10_Subprocess – Update SED

Die folgenden Teilprozesse dienen der Abwicklung von außergewöhnlichen Geschäftsszenarien, die durch den Austausch von Sozialversicherungsinformationen in einer elektronischen Umgebung entstehen, und können an jedem Punkt des Prozesses eingesetzt werden:  AD_BUC_11_Subprocess – Business Exception  AD_BUC_12_Subprocess - Wechsel des Teilnehmers

Horizontal sub-processes

Der folgende horizontale Teilprozess wird in R_BUC_03 verwendet:  H_BUC_01_Subprocess Ad hoc exchange of information

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