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IV-Rundschreiben Nr. 416 / Rollstuhlreparaturen - Erhöhung der Beträge bis zu welchen Rollstuhlreparaturen ohne Kostengutsprachegesuch möglich sind (gültig ab 01.04.2022). In Kreisschreiben (KHMI) übernommen.

Eidgenössisches Departement des Innern EDI

Bundesamt für Sozialversicherungen BSV Geschäftsfeld Invalidenversicherung Sach- und Geldleistungen

25. März 2022

IV-Rundschreiben Nr. 416

Rollstuhlreparaturen - Erhöhung der Beträge bis zu welchen Rollstuhlreparaturen ohne Kostengutsprachegesuch möglich sind

Im Kreisschreiben über die Abgabe von Hilfsmitteln durch die Invalidenversicherung (KHMI) wird ausgeführt, bis zu welchen Beträgen Rollstuhlreparaturen ohne Kostengutsprachegesuch möglich sind. Bei Handrollstühlen kann vom Leistungserbringer eine Reparatur bis CHF 600 und bei Elektrorollstühlen bis CHF 1'500 ohne Kostengutsprachegesuch durchgeführt werden (Rz. 2079 und 2084 KHMI). Hintergrund dieser Regelung ist, dass die IV eine gewisse Kontrolle über die Reparaturen haben will, um gegebenenfalls einschreiten zu können, falls eine Reparatur nicht angezeigt ist (z.B. weil eine Reparatur falsch offeriert ist oder die Reparatur im konkreten Fall nicht mehr wirtschaftlich ist).

Die oben erwähnten Beträge schliessen Arbeit, Material und Wegpauschalen mit ein. In der Praxis hat sich gezeigt, dass die Kosten bei einem grossen Teil der Reparaturen über den festgesetzten Beträgen von CHF 600 und CHF 1'500 liegen. Dies auch darum, weil der Rollstuhl entweder bei der versicherten Person vor Ort repariert werden kann oder in die Werkstatt gebracht werden muss, und die jeweiligen Wegpauschalen abgerechnet werden.

Da die Reparaturkosten wie eben erwähnt bei einem grossen Teil der Reparaturen über den festgesetzten Beträgen von CHF 600 und CHF 1'500 liegen, ist demnach bei Reparaturen oft ein Kostengutsprachegesuch notwendig. In Anbetracht dessen, dass Reparaturen meist unverzüglich vorgenommen werden müssen und ein Kostengutspracheverfahren bei den IV-Stellen einige Wochen dauern kann, ist es nicht zielführend, dass bei einem grossen Teil der Reparaturen ein Kostengutsprachegesuch eingereicht werden muss. Zumal die administrativen Ressourcen bei den IV- Stellen dadurch unverhältnismässig stark beansprucht wird.

Das BSV hat nach Rücksprache mit der SAHB und in Absprache mit den Verbänden Ortho Reha Suisse und Swiss Medtech beschlossen, die Beträge ab 1. April 2022 auf CHF 900 (bei Handrollstühlen) und CHF 1'800 (bei Elektrorollstühlen) zu erhöhen. Damit soll erreicht werden, dass die nötigen Reparaturen in der Praxis innert nützlicher Zeit erledigt werden können, die IV-Stellen nicht übermässig stark mit Reparaturen beschäftigt sind und die IV gleichzeitig aber noch genügend Kontrolle hinsichtlich Reparaturen bzw. deren Kosten hat.

Die Rz. 2079 und Rz. 2084 im KHMI werden per 1. Januar 2023 dahingehend angepasst werden.

EDI BSV IV-Rundschreiben Nr. 416 / Rollstuhlreparaturen - Erhöhung der Beträge bis zu welchen Rollstuhlreparaturen ohne Kostengutsprachegesuch möglich sind (gültig ab 01.04.2022)

IV-Rundschreiben Nr. 416 / Rollstuhlreparaturen - Erhöhung der Beträge bis zu welchen Rollstuhlreparaturen ohne Kostengutsprachegesuch möglich sind (gültig ab 01.04.2022). In Kreisschreiben (KHMI) übernommen. | Lexipedia | Lexipedia