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Beschäftigung, Soziales & Integration

Wie leite ich einen Fall an eine andere Einrichtung in meinem Mitgliedstaat weiter, die zuständig ist?

AD_BUC_05_Sub: Fallweiterleitung

Beschreibung: Der administrative Subprozess 'Fallweiterleitung' wird verwendet, wenn ein Fall bereits zwischen zwei oder mehr Institutionen begonnen wurde und eine oder mehrere SEDs bereits ausgetauscht wurden. In der Situation, in der der Fall gerade erst begonnen hat, ist es möglich, dass der Absender des ersten SED (der Fallinhaber) einen Fehler bei der Auswahl des Ziels für die SED gemacht hat. Alternativ kann der Fall zwischen den Organen bereits im Gange sein, aber aufgrund veränderter Umstände sind der Mitgliedstaat und das Institut, das den Fall bearbeitet, möglicherweise nicht mehr dafür zuständig (z.B. wenn ein Institut schließt oder sich seine Zuständigkeiten aufgrund einer Fusion ändern). In diesen Fällen ist es notwendig, dass die Institution, die den Fall bearbeitet, die Kontrolle über den Fall an eine andere Institution in ihrem Mitgliedstaat überträgt, die dann die Verantwortung dafür übernimmt.

Es ist nicht möglich, den Subprozess 'Fallweiterleitung' zu verwenden, wenn ein 'Start' SED für ungültig erklärt wurde (über den Subprozess ´SED ungültig machen´) und ein neues Exemplar nicht ausgetauscht wurde.

Rechtsgrundlage:

Grundverordnung (883/04) SED Artikel 76 X007 Fallweiterleitung 

Glossar der in AD_BUC_05_Subprozess verwendeten Begriffe:

Akteur Description Auslösender Der auslösende Teilnehmer (Sie) ist ein aktiver Teilnehmer am Hauptprozess, der diesen Teilnehmer Geschäftsvorgang auslöst. Dies wird eine Institution sein, bei der der Hauptprozess es dieser Rolle erlaubt, diesen Prozess zu tun. Sonstige(r) Sonstige(r) Teilnehmer(in) repräsentieren alle anderen aktiven Teilnehmer des Teilnehmer(in) Hauptprozesses. Dabei handelt es sich um eine oder mehrere Institutionen, die durch den Hauptprozess bestimmt werden. Neuer Der neue Teilnehmer ist eine Institution, die vor der Durchführung dieses Teilnehmer Geschäftsvorgangs nicht Teil des Falles war.

Schritte: Geben Sie zunächst die Institution in Ihrem Mitgliedstaat an, die für den Fall zuständig ist und an die Sie den Fall weiterleiten möchten (der Fall kann nur innerhalb desselben Mitgliedstaats weitergeleitet werden). Füllen Sie ein "Weiterleitung" SED X007 mit den Gründen für die Weiterleitung des Falles aus und senden Sie ihn an den/die anderen Teilnehmer und den neuen Teilnehmer.

Senden Sie außerdem alle SEDs, die Sie in diesem Fall bereits gesendet haben, an den neuen Teilnehmer. Beachten Sie, dass in diesem Fall SEDs nur an den neuen Teilnehmer gesendet werden, auch wenn die Art der SEDs normalerweise an alle Teilnehmer gesendet würde; die anderen Teilnehmer verfügen bereits über die Leitfäden für AD_BUC_05_Sub- Prozess – Fallweiterleitung Basierend auf: AD_BUC_05_Sub Version 1.0 Allgemeine Datenmodell-Version 4.0.16 Datum: Juli 2017 Dokumentversion: 1.0

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SEDs des früheren Austauschs. Der neue Teilnehmer sollte nur mit gültigen und aktuellen Informationen versorgt werden. Wenn Sie also eine Ihrer SEDs im Laufe des Falles aktualisiert haben, senden Sie nur die neueste Version.

Die anderen Teilnehmer erhalten ebenfalls ein SED X007, nehmen den neuen Teilnehmer zur Kenntnis und nehmen ihn gemäß den Geschäftsregeln dieses Falles in jeden weiteren Austausch der SEDs auf. Der/die andere(n) Teilnehmer(in) wird(n) auch an die neuen Teilnehmer SEDs senden, die in dem Fall bisher von ihrer Seite ausgetauscht wurden. Der Fall endet hier.

Besondere Anforderungen: Aktive Teilnehmer sind in diesem Fall die im Vorläufer-Prozess definierten Teilnehmer, die diesen Unterprozess aufgerufen haben. Sie und andere Teilnehmer sollten dem neuen Teilnehmer nicht die folgenden zuvor ausgetauschten SEDs senden: jedes zuvor ausgetauschte administrative SED, jedes ungültige SED, jedes zuvor gesendete ´Antwort' SED, mit dem der Antrag anschließend ungültig gemacht wurde, jedes SED, für das Sie ein X050 erhalten haben, oder jeden Entwurf eines SED.

Alle SEDs, die von Ihnen an den neuen Teilnehmer geschickt werden, werden vom neuen Teilnehmer so behandelt, als hätten sie die SEDs selbst geschickt (d.h., sie können die SEDs aktualisieren oder ungültig machen, wenn es möglich ist).

Geschäftsvorgang:

Leitfäden für AD_BUC_05_Sub- Prozess – Fallweiterleitung Basierend auf: AD_BUC_05_Sub Version 1.0 Allgemeine Datenmodell-Version 4.0.16 Datum: Juli 2017 Dokumentversion: 1.0