Schweizerische Eidgenossenschaft Eidgenössisches Departement des Innern EDI L+J Confédération suisse Confederazione Svizzera Bundesamt für Sozialversicherungen BSV Geschäftsfeld Invalidenversicherung Confederaziun svizra
Vertrag zur Ausrichtung von Finanzhilfen (VAF)
(BSV-Nr. 2257)
zwischen der
Schweizerischen Eidgenossenschaft
vertreten durch das
Bundesamt für Sozialversicherungen, Effingerstrasse 20, 3003 Bern
nachfolgend bezeichnet mit BSV
und
insieme - Schweiz/Suisse/Svizzera
Aarbergergasse 33, 3001 Bern
betreffend i
Finanzhilfe zur Förderung der Invalidenhilfe gemäss Art. 74 IVG
für die Jahre 2024-2027
COl x-n
1. Grundlagen und Ziele des Vertrages
1.1. Grundlagen
- Art. 74 und 75 IVG (Bundesgesetz vom 19. Juni 1959 über die Invalidenver sicherung, SR 831.20) - Art. 108-110 IW (Verordnung vom 17. Januar 1961 über die Invalidenver sicherung, SR 831.201) - Art. 101bis AHVG (Bundesgesetz vom 20. Dezember 1946 über die Alters und Hinterlassenenversicherung, SR 831.10) - Art. 222 - 225 AHW (Verordnung vom 31. Oktober 1947 über die Alters und Hinterlassenenversicherung, SR 831.101) - Bundesgesetz vom 5. Oktober 1990 über Finanzhilfen und Abgeltungen (SuG; SR 616.1) - Kreisschreiben über die Beiträge an Organisationen der privaten Behinder tenhilfe, gültig für Beiträge für die Betriebsjahre 2024 - 2027 (KSBOB) - Bundesgesetz über den Datenschutz (DSG; SR 235.1) - Bundesgesetz über die Gleichstellung von Frau und Mann (GIG; SR 151.1)
Das KSBOB 2024-2027 und die dem Vertrag beigefügten Anhänge bilden integ rierende Bestandteile dieses Vertrages.
1.2. Ziel und Gegenstand
Gemäss Art. 112c Abs. 2 Bundesverfassung der Schweizerischen Eidgenossen schaft vom 18. April 1999 unterstützt der Bund gesamtschweizerische Bestre bungen zu Gunsten Behinderter und Betagter. Er gewährt hierzu gestützt auf Art.
74 IVG sprachregional oder national tätigen gemeinnützigen privaten Organisati
onen Finanzhilfen an die Kosten der Durchführung von den in Art. 108bis IW und Art. 222 AHW näher umschriebenen Aufgaben. Der vorliegende öffentlich-recht liche Vertrag legt Art, Umfang, Qualität und Reporting der zu erbringenden Leis tungen sowie dessen Beitragsdach fest. Damit soll die fachgerechte, bedarfsori entierte und kostenbewusste Durchführung der in nachstehender Ziffer 3 aufge führten Leistungen durch die vertragsnehmende Dachorganisation (DOA/N) ge währleistet werden. Der Vertrag regelt die mit diesen Leistungen verbundenen Rechte und Pflichten zwischen dem BSV und der DOA/N. Wird ein Teil der vereinbarten Leistungen nicht durch die DOA/N selbst, sondern durch von ihr beauftragte Drittorganisatio nen erbracht, so haftet die DOA/N gegenüber dem BSV für deren Handlungen. Die DOA/N schliesst mit den Drittorganisationen (UVN) Unterverträge (UV) ab, die mit dem vorliegenden Vertrag und seinen Anhängen konform sind.
2. Die DO/VN
2.1 Kurzporträt (ausführliche Dokumentation siehe Anhang A)
Unter dem Namen insieme Schweizerische Vereinigung der Elternvereine für Menschen mit einer geistigen Behinderung, in der Folge "Vereinigung" genannt, besteht ein Verein im Sinne von Art. 60 ff ZGB, in welchem sich nationale, kanto nale und regionale Vereine der Angehörigen und befreundeten Personen zur Förderung der Menschen mit geistiger Behinderung oder Organisationen, die ei nen ähnlichen Zweck haben wie die Vereinigung, zusammenschliessen. Die Tä tigkeit der Vereinigung umfasst das Gebiet der Schweiz. Diese bezweckt die Wahrung und Vertretung der Interessen und Rechte der Menschen mit geistiger
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und mehrfacher Behinderung und deren Angehörigen gegenüber der Öffentlich keit, den Behörden, Institutionen und anderen Organisationen sowie in der For schung usw. Die Vereinigung ist politisch und konfessionell neutral. Die insieme- Vereine sorgen in der ganzen Schweiz für ein quantitativ und qualitativ gutes Bil- dungs- und Freizeitangebot für Menschen mit geistiger Behinderung, für Entlas tungsmöglichkeiten der Angehörigen und Freiwillige und für Anlauf- und Kontakt stellen für Menschen mit einer geistigen Behinderung und ihre Angehörigen.
2.2 Leistungserbringer
Mit der Unterzeichnung dieses Vertrages bestätigt die DO/VN, dass sie die in Kap. 2 KSBOB festgelegten Kriterien zum Zeitpunkt der Vertragsunterzeichnung erfüllt. Die in Ziffer 3 aufgeführten Leistungen werden durch die DO/VN selbst erbracht oder durch Drittorganisationen, mit denen die DO/VN Unterverträge abgeschlos sen hat (Rz 2011-2014 KSBOB). Die DO/VN verpflichtet sich, Änderungen der Verhältnisse während der Vertragsperiode unverzüglich dem BSV zur Kenntnis zu bringen. Zugänge von UVN müssen dem BSV zur Genehmigung vorgelegt werden. Abgänge von UVN sind dem BSV zu begründen und Namensänderun gen mitzuteilen.
3. Leistungen der DO/VN
3.1 Leistungsbereiche
Die Leistungskategorien werden in folgende Gruppen eingeteilt, vgl. Anhang D und Kap. 3 KSBOB. Einzelspezifische Leistungen - Sozialberatung von Menschen mit Behinderungen und deren Angehörigen Behindertennachweis gemäss Kap. 6 Gruppenspezifische Leistungen - Medien und Publikationen; Entwicklung, Herstellung und Verbreitung von In formationsmaterialien und Medien; Informations- und Dokumentationsstelle - Kurse «Hilfe zur Selbsthilfe (Autonomie)» (mit und ohne Übernachtung) Be hindertennachweis gemäss Kap. 6 - Kurse «Soziale Kontakte - Freizeit und Sport» (mit und ohne Übernachtung) Behindertennachweis gemäss Kap. 6 - Themenspezifische Grundlagenarbeit Kurse - Treffpunkte für Menschen mit Behinderungen und deren Angehörigen Leistungen zur Unterstützung und Förderung der Eingliederung Behinderter LUFEB (nicht personenspezifisch): - Allgemeine Medien- und Öffentlichkeitsarbeit - Themenspezifische Grundlagenarbeit / Projekte Art. 74 IVG - Förderung der Selbsthilfe
Die Leistungen werden für folgende Zielgruppe/n erbracht: - Geistig-ZLernbehinderte Personen
3.2 Barrierefreiheit - E-Accessibility
Die Organisationen publizieren die Inhalte ihrer Leistungen auf ihrer Internetseite, in ihren digitalen Medien oder ihren Printmedien. Dabei ist ein inhaltlicher und technisch barrierefreier Zugang sicher zu stellen, insbesondere auch für die
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Zielgruppe/n gemäss Fachkonzept (z. B. mittels einfacher und leichter Sprache > leicht lesbar usw.).
3.3 Qualitative Vorgaben
Die DOA/N garantiert, dass alle in Ziffer 3.1 aufgeführten und in den Fachkon zepten detailliert umschriebenen Leistungen in professioneller Qualität, zweck mässig, effektiv und wirtschaftlich für Behinderte im Sinne des KSBOB erbracht werden. Mit der Vertragsunterzeichnung bestätigt die DOA/N, dass sie die im An hang E festgehaltenen qualitativen Bedingungen erfüllt und einhält.
3.4 Leistungskoordination
Die DO/VN verpflichtet sich, die Leistungen einerseits mit den UVN im eigenen Vertrag, andererseits mit anderen DO/VN aufeinander abzustimmen und Syner gien bestmöglich zu nutzen.
4. Leistungen der IV/AHV
4.1 IV/AHV-Beitrag an die Leistungen nach Ziffer 3
Pro Vertragsjahr können Leistungen bis zum maximalen IV/AHV-Beitrag pro Leistungskategorie mit dem BSV abgerechnet werden, vorbehalten bleiben Kom pensationen gemäss Kap. 3.6 KSBOB. Am Ende der Vertragsperiode rechnet das BSV die effektiv erbrachten Leistungen mit den entsprechenden IV/AHV- Beiträgen pro Leistungskategorie mit der DO/VN ab, vgl. Anhang D des vorlie genden Vertrags. Die bei Gesucheingang ermittelte Eigenleistungsfähigkeit gilt für die gesamte Dauer der Vertragsperiode für DO/VN und UVN und wird für die Festlegung des IV/AHV-Beitrages herangezogen. Die Berechnung der Eigenleistungsfähigkeit erfolgt mittels Festlegung des Kapitalsubstrats und des DB 4. Falls die Summe des geschlüsselten Kapitalsubstrates nach Art. 74 IVG die Vollkosten des Betrie bes Art. 74 IVG um das Eineinhalbfache übersteigt, wird der IV/AHV-Beitrag ge mäss Rz 1014 KSBOB gekürzt. Der IV/AHV-Beitrag (Beitragsdach gern. Anhang D) für die Vertragsperiode
2024 - 2027 beträgt pro Jahr
CHF 1T122*652.-
davon max. CHF 0.-für Leistungen nach Art. 101bis AHVG.
Der jährliche IV/AHV-Beitrag wird in zwei Akontozahlungen, jeweils im März und September durch die ZAS an die DO/VN überwiesen. Die Höhe der Akontozah lungen beträgt grundsätzlich 50 % des jährlichen IV/AHV-Beitrages. Der IV/AHV-Beitrag für die nicht personenspezifischen Leistungen «Allgemeine Medien- und Öffentlichkeitsarbeit» darf 5 % des Gesamtbeitrages (=100 %) nicht übersteigen (Rz 3010 KSBOB). Der IV/AHV-Beitrag darf nicht abgetreten werden.
4.2 Entschädigung Dachorganisation (DO-Entschädigung)
Die DO-Entschädigung gemäss KSBOB wird für die Konsolidierungsarbeiten der DO/VN für das Reporting und für die Umsetzung und Durchsetzung der Vorga ben des KSBOB bei den UVN ausgerichtet und jährlich ausbezahlt. Die DO-Ent-
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Schädigung bleibt grundsätzlich für die gesamte Vertragsperiode 2024 - 2027 gleich und beläuft sich pro Jahr auf
CHF 183’010.-
5. Reporting
Spätestens bis 30.6. nach Abschluss eines Rechnungsjahres gemäss Rz 4019 KSBOB stellt die DO/VN dem BSV sämtliche Unterlagen vollständig via BSV- Erfassungsmappe zur Verfügung. Diese sind gemäss Rz 4012 und 4014 KSBOB insbesondere: - Organisationsdaten (VZÄ etc.) - Kosten-ZLeistungsrechnung (KLR) DO/VN und UVN - Klienten-ZLeistungsstatistik (KLS) DO/VN und UVN - Selbsteinschätzung der Leistung (Realisiertes Arbeitsprogramm) - Fortschreibungstabelle DO/VN und UVN - Vollständigkeitserklärung DO/VN - Liste wirtschaftliche Verbindungen
Von jeder Organisation müssen zusätzlich folgende Daten elektronisch zur Verfü gung gestellt werden: - Jahres- und/oder Geschäftsbericht - Unterzeichneter Revisionsbericht (Testat, Bilanz, Erfolgsrechnung und An hang) oder Bericht der Kontrollstelle - Vollständigkeitserklärung (diejenigen der UVN sind bei der DO/VN abgelegt)
Für die Mitfinanzierung von Projekten im Rahmen der themenspezifischen Grundlagenarbeit (LUFEB), welche Vollkosten von mehr als CHF 100‘000 auslö sen, muss ein separates Projektgesuch zwingend vor Projektbeginn eingereicht werden. Das BSV entscheidet nach Möglichkeit innert 60 Tagen über die Mitfi nanzierung durch die IV. Die Projektgesuche können auf der Internetseite des BSV heruntergeladen werden.
6. Nachweis der Leistungserbringung
Für die in Ziffer 3.1 aufgeführten Leistungskategorien mit dem Hinweis «Behin dertennachweis» muss die DO/VN dem BSV jederzeit bei Bedarf nachweisen, dass die mit dem BSV abgerechneten Leistungen nur an berechtigte Leistungs beziehende gemäss Kap. 1.3 KSBOB erbracht wurden (Rz 1021 KSBOB). Die DO/VN erbringt den Nachweis wie folgt: Pro Leistungskategorie und Berichtsjahr wird eine Exceltabelle mit Namen, Vor namen, Geburtsdatum (TT, MM, JJJJ) geführt. Alternativ kann im Dossier der behinderten Person eine Kopie der Verfügung über die IV-Massnahme oder Geldleistung abgelegt werden. Bei einer Früherfas sung ist deren Meldung festzuhalten und nachzuweisen. Das Verfahren wird im Einzelfall mit der DO/VN festgelegt. Für Tageskurse und Treffpunkte ist kein Nachweis erforderlich.
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7. Auskunftspflicht
Die DO/VN und UVN erteilen dem BSV oder vom BSV bezeichneten Drittperso nen gemäss Rz 4005 KSBOB alle erforderlichen Auskünfte im Zusammenhang mit dem Vertrag und gewährt Einsicht in die relevanten Akten und den Zutritt an Ort und Stelle.
8. Sanktionsmassnahmen und Vertragsauflösung
Ist für die DO/VN absehbar, dass sie die vertraglich festgelegten Ziele und Bedin gungen nicht vertragsgemäss erfüllen kann, muss sie unverzüglich dem BSV schriftlich die Situation mit einem Vorgehensvorschlag unterbreiten (Rz 4008 KSBOB). Verletzt die DO/VN ihre Auskunftspflicht, kann das BSV die Ausrich tung von Finanzhilfen ablehnen oder die bereits ausgerichteten Beiträge gemäss Art. 40 SuG zurückfordern (Rz 4009 KSBOB). Erwirkte die DO/VN die Finanzhilfe unter Verletzung von Rechtsvorschriften oder aufgrund eines unrichtigen oder unvollständigen Sachverhaltes, kann das BSV jederzeit vom Vertrag zurücktreten. Mit dem Rücktritt fordert das BSV die bereits ausgerichteten Beiträge gemäss Art. 30 f. SuG zurück. Werden die im Zusam menhang mit der Überprüfung der Einhaltung der Vertragsbestimmungen ver langten Daten und Informationen trotz gewährter Nachfrist nicht, unvollständig oder unkorrekt eingereicht oder bestehen anderweitig begründete Zweifel an der Vertragserfüllung, kann das BSV Akontozahlungen so lange zurückbehalten oder kürzen, bis die Daten und Informationen in hinreichender Qualität vorliegen und verarbeitet werden können bzw. für das BSV die Sicherheit besteht, dass ein ver tragskonformer Zustand hergestellt worden ist (Rz 4018 KSBOB).
9. Dauer, Änderungen, Kündigung, Governance
9.1 Dauer
Dieser Vertrag tritt mit vollständiger Unterzeichnung auf den 1. Januar 2024 in Kraft. Er wird für vier Jahre abgeschlossen und dauert bis zum 31. Dezember 2027.
9.2 Änderungen
Änderungen des Vertrages werden schriftlich festgehalten und von beiden Ver tragsparteien unterzeichnet. Es besteht kein Anspruch auf eine Anpassung des Vertrages auf Grund einer Leistungserweiterung (zusätzliche oder neue Leis tung) oder auf Grund höherer Kosten einer Leistung.
9.3 Kündigung
Der Vertrag kann von jedem Vertragspartner per 30. Juni oder 31. Dezember un ter Beachtung einer Kündigungsfrist von sechs Monaten gekündigt werden. Wird der Vertrag nicht weitergeführt, ist ein Schlussabrechnungssaldo zu vergü ten und ein allfällig vorhandener Saldo aus geäufneten Überdeckungsreserven sowie zulasten von Art. 74 IVG gebildeten Rückstellungen oder Fonds dem BSV zurückzuerstatten.
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9.4 Governance
Die finanzielle Unterstützung privater Organisationen durch die Invalidenversi cherung erfolgt im Hinblick auf ein gemeinsames Engagement zugunsten von Menschen mit Behinderungen im Sinne von Artikel 74 IVG. Die Beiträge an die Organisationen und die daraus resultierenden Leistungen setzen eine direkte Beziehung zwischen der IV bzw. dem BSV und den subventi onierten Organisationen voraus. Diese Beziehung beruht auf den Grundsätzen der Good Governance und des gegenseitigen Vertrauens. Gute Zusammenarbeit bedeutet, dass Informationen ausgetauscht, Erfahrungen geteilt und beobachtete oder aufgetretene Probleme erörtert werden, um die Schwierigkeiten sowohl der Partnerorganisationen als auch der leistungsempfan genden Personen zu beheben.
10. Veröffentlichung des Vertrages
Das BSV veröffentlicht den vorliegenden Vertrag (inkl. sämtlicher Anhänge) in Anwendung des Bundesgesetzes über das Öffentlichkeitsprinzip in der Verwal tung (Art. 9 Abs. 2, Öffentlichkeitsgesetz, SR 152.3) auf der Webseite des BSV. Zwecks Koordination kann es den Kantonen ebenfalls Auszüge betreffend Leis tungen oder Finanzen weiterleiten bzw. entsprechende Auswertungen erstellen.
11. Schlussbestimmungen
Für die Gültigkeit des vorliegenden Vertrages bleiben Beschlüsse von Volk, Par lament und Bundesrat vorbehalten. Vorliegender Vertrag ist in zwei Exemplaren ausgefertigt worden. Je ein unter zeichnetes Exemplar befindet sich beim BSV und bei der DO/VN.
12. Besondere Vereinbarungen
Aufgrund der Eigenleistungsfähigkeit nach Rz 1014 KSBOB und der daraus re sultierenden Berechnung ergibt sich eine Kürzung des IV/AHV-Beitrages von CHF 28'601.“ für die UVN insieme Schaffhausen (BSV-Nr. 2136), Stand Be triebsjahr 2022.
Die UVN insieme Graubünden (BSV-Nr. 2043), insieme Ausserschwyz (BSV-Nr. 2125), insieme Innerschwyz (BSV-Nr. 2141) bleiben wie bis anhin als UVN bei Pro Infirmis wie auch bei insieme unter Vertrag. Da insieme die Leistung «Vermittlung von Entlastungsdiensten» bisher nicht erbracht hat, wird es als nicht zielführend beurteilt, die Leistung «Vermittlung von Entlastungsdiensten» zu ver schieben, da das spezifische Wissen bei insieme aufgebaut werden müsste. Um gekehrt macht es aus Sicht von Pro Infirmis und insieme wenig Sinn, die von den oben erwähnten UVN betriebenen Freizeitkurse von insieme zu übernehmen. Die VN verpflichtet sich indessen, sich regelmässig mit Pro Infirmis auszutauschen und zu koordinieren, besonders im Rahmen der zu erstellenden Reportingunter lagen (u.a. Kostenrechnungen zuhanden BSV) und Kontrollen / Überprüfungen durch die beteiligten VN insieme und Pro Infirmis.
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Bern, den Bern, den Z c)
Für das Für Bundesamt für Sozialversicherungen insieme Schweiz/Suisse/Svizzera
Florian Steinbacher, Vizedirektor Daniela Wazzau, Zentralpräsidentin
Thomas BhendT Fabian Putzing, Geschäftsführer Bereichsleiter Controlling, Ressourcen und Subventionen
Anhang - Anhang A (Grundlagen der DOA/N) - Anhang B (Am VAF angeschlossene Organisationen) - Anhang C (Fachkonzepte) - Anhang D (Kompensationsgruppen und Mengengerüst) - Anhang E (Unterzeichnete Qualitative Bedingungen)
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Anhang A Grundlagen der VN
K Unterzeichnete Statuten der VN/DO vom 28. April 2018 Unterzeichnete Statuten der UVN insieme Winterthur-ZüriUnterland
vom 8. September 2020
K Zusammensetzung Zentralvorstand VN Stand Mai 2023
S Zusammensetzung Zentralvorstand der UVN insieme Winterthur-ZüriUnterland vom 12. September 2023
K Organigramm der Geschäftsstelle vom Mai 2023
K Organigramm Aufbau des Verbandes vom 2021
K Aktueller Auszug Eintrag Handelsregister vom 5. Mai 2023
K ZEWO-Zertifikat vom 2020- 2024
K ZEWO-Bericht vom 17. November 2020
K Leitbild vom November 2005
K Bestätigung der Steuerbefreiung
Geschäfts- und Mitgliederreglement vom 24. November 2018
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i n si em e
Statuten I. ALLGEMEINES
Art. 1 Name
Unter dem Namen insieme Schweizerische Vereinigung der Elternvereine für Menschen mit einer geistigen Behinderung, in der Folge "Vereinigung" genannt, besteht ein Verein im Sinne von Art. 60 ff ZGB, in welchem sich nationale, kantonale und regionale Vereine der Angehörigen und befreundeten Personen zur Förderung der Menschen mit geistiger Behinderung oder Organisationen, die einen ähnlichen Zweck haben wie die Vereinigung, zusammenschliessen.
Art. 2 Sitz
Der Sitz der Vereinigung befindet sich am Sitz der Geschäftsstelle.
Art. 3 Zweck
Die Tätigkeit der Vereinigung umfasst das Gebiet der Schweiz. Diese bezweckt die Wahrung und Vertretung der Interessen und Rechte der Menschen mit geistiger und mehrfacher Behinderung und deren Angehörigen gegenüber der Öffentlichkeit, den Behörden, Institutionen und anderen Organisationen sowie in der Forschung usw., insbesondere durch: a) Massnahmen zur Verbesserung der Stellung der Menschen mit geistiger Behinderung in der Gesetzgebung und zur Förderung ihrer Eingliederung in die Gesellschaft. b) Massnahmen zur Unterstützung der Angehörigen und der Betreuungspersonen von Menschen mit geistiger Behinderung. c) Gewährleistung einer engeren Zusammenarbeit zwischen den Mitgliedervereinen und -Organisationen, Förderung ihrer Entwicklung und Koordination, Unterstützung ihrer Arbeit durch Information und Schulung. d) Förderung der Früherfassung, der Erziehung, der Ausbildung und der Erwachsenenbildung sowie der Eingliederung der Menschen mit geistiger Behinderung. e) Förderung der Aus- und Weiterbildung des Fachpersonals im Dienste der Menschen mit geistiger Behinderung. f) Zusammenarbeit mit in- und ausländischen sowie internationalen Organisationen, die sich mit der geistigen Behinderung befassen. g) Orientierung der Öffentlichkeit über die Anliegen und Bedürfnisse der Menschen mit geistiger Behinderung. h) Herausgabe einer mehrsprachigen Zeitschrift.
Zur Erfüllung ihrer Aufgaben kann die Vereinigung für ihre Aktivmitglieder und assoziierten Mitglieder verbindliche Beschlüsse fassen, insbesondere betreffend den Vollzug des Beitragssystems von Art. 74 IVG.
Art. 4 Neutralität
Die Vereinigung ist politisch und konfessionell neutral.
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II. MITGLIEDSCHAFT
Art. 5 Mitgliedschaft
Als Aktiv-Mitglieder der Vereinigung können aufgenommen werden: a) Nationale, kantonale und regionale Vereine der Angehörigen und befreundeten Personen zur Förderung der Menschen mit geistiger Behinderung. b) Andere nationale, kantonale und regionale Organisationen, die in ihren Statuten ähnliche Zweckbestimmungen aufgenommen haben wie die Vereinigung.
Als assoziierte Mitglieder können lokal oder regional tätige Organisationen und Institutionen aufgenommen werden, welche - ähnlich wie die Aktiv-Mitglieder gemäss Absatz 1 lit. a - Dienstleistungen an Menschen mit geistiger Behinderung erbringen. Als Passivmitglieder können juristische und natürliche Personen aufgenommen werden, welche die Vereinigung finanziell unterstützen. Die Mitglieder haben ihren Austritt einen Monat vor der Delegiertenversammlung dem Zentralvorstand bekanntzugeben. Der Austritt erfolgt auf Ende des laufenden Geschäftsjahres.
III. DIE ORGANE
Art 6 Organe
Die Organe der Vereinigung sind: a) die Delegiertenversammlung b) der Zentralvorstand c) die Kommission 74 d) die Rechnungsprüfungsstelle
Die Delegiertenversammlung kann die Aufgaben und Kompetenzen der einzelnen Organe in Reglementen umschreiben.
Art. 7 Delegiertenversammlung
Die Delegiertenversammlung ist das oberste Organ der Vereinigung. Sie wird von der Zentralpräsidentin/vom Zentralpräsidenten oder von deren bzw. dessen Stellvertretung geleitet. Jeweils im ersten und im zweiten Halbjahr findet eine ordentliche Delegiertenversammlung statt.
Eine ausserordentliche Delegiertenversammlung muss auf Antrag von mindestens einem Fünftel der Aktiv-Mitglieder nach Art. 5 Absatz 1 lit. a und b oder auf Beschluss des Zentralvorstandes einberufen werden. Die schriftliche Einladung zur Versammlung muss vom Zentratvorstand den Aktiv- und den assoziierten Mitgliedern vierzehn Tage vor dem Termin zugestellt sein und hat die Traktandenliste und die Beschlussunterlagen zu enthalten. Anträge für Traktanden der Delegiertenversammlung müssen dem Zentralvorstand spätestens einen Monat vor dem Datum der Abhaltung der Versammlung schriftlich eingereicht werden.
Art. 8 Bestimmung der Delegierten und Verfahren
Die Aktivmitglieder entsenden ihre Präsidentinnen/ihre Präsidenten oder deren Stellvertretungen als Delegierte.
Die Stimmkraft der Aktivmitglieder richtet sich nach deren Mitgliederbestand. Die genaue Anzahl der Stimmen für ihre jeweiligen Delegierten ergibt sich auf der Grundlage von je einer Stimme auf fünfzig ihrer aktiven Einzelmitglieder oder einem Bruchteil von fünfzig; massgebend sind dabei die jeweils dem Zentralvorstand gemeldeten Bestände der zahlenden aktiven Einzelmitglieder des Vereins oder der Organisation, abgeschlossen auf Ende des Vorjahres.
Die assoziierten Mitglieder stellen je eine Delegierte/einen Delegierten. Diese haben das Recht auf je eine Stimme.
Nichtdelegierte Einzelmitglieder der Mitgliedorganisationen können an der Delegiertenversammlung mit beratender Stimme teilnehmen.
G:\Reglemente und Stellungnahmen\Statuten\Statulen_18042S_D_Unterschrlft.doc
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Mitglieder des Zentralvorstandes und der Geschäftsstelle können ebenfalls mit beratender Stimme an der Delegiertenversammlung teilnehmen. Zentralvorstand und Geschäftsführerin/Geschäftsführer haben das Recht, Anträge zu stellen.
Die Beschlüsse werden durch einfaches Stimmenmehr der stimmberechtigten Anwesenden gefasst unter Vorbehalt der in Abschnitt VI aufgeführten zusätzlichen Erfordernisse.
Für einen gültigen Beschluss müssen von den Aktivmitgliedem mindestens ein Drittel mit ihren Delegierten anwesend sein.
Die Beschlüsse werden offen gefasst. Bei Wahlen können zehn anwesende stimmberechtigte Delegierte oder der Zentralvorstand geheime Wahlen verlangen. Bei Stimmengleichheit gibt die Zentralpräsidentin/der Zentralpräsident den Stichentscheid.
Art 9 Aufgaben und Kompetenzen
Die Delegiertenversammlung bestimmt das Leitbild des Verbandes und trifft die verbandspolitischen Grundsatzentscheide.
Zu den Geschäften der Delegiertenversammlung gehören insbesondere: a) Genehmigung des Jahresprogrammes, b) Genehmigung des Voranschlages für das folgende Geschäftsjahr, c) Genehmigung des Jahresberichts des Zentralvorstandes, d) Genehmigung der Jahresrechnung (einschliesslich Spezial- und Fondsrechnungen), e) Decharge-Erteilung an den Zentralvorstand, f) Aufnahme oder Ausschluss von Aktiv- und Passivmitgliedern, g) Festsetzung der Jahresbeiträge der Aktivmitglieder, h) Beschlüsse über das Zusammenwirken der Aktiv- und der assoziierten Mitglieder mit der Vereinigung und Koordination der Zusammenarbeit, i) Genehmigung des Mittelverteilungs-Reglementes Art. 74 IVG, j) Wahl der Zentralpräsidentin/des Zentralpräsidenten und der VizepräsidentinnenA/izepräsidenten sowie der übrigen Mitglieder des Zentralvorstandes für die Dauer von drei Jahren, k) Wahl der Revisionsstelle für die Dauer von drei Jahren, l) Entscheidung über die übrigen Anträge gemäss Traktandenliste.
Art. 10 Zentralvorstand
Der Zentralvorstand besteht aus 7-11 Mitgliedern; die Mehrheit sind Angehörige von Menschen mit geistiger Behinderung. Die Sprachregionen sind im Zentralvorstand angemessen vertreten.
Der Zentralvorstand ist das strategische Leitungsorgan der Vereinigung. Er bereitet die Beschlüsse der Delegiertenversammlung vor und sorgt für deren Vollzug. Er legt seine Führungsgrundsätze in einem schriftlichen Konzept fest und regelt die Funktionsteilung und Zusammenarbeit zwischen dem Vorstand und der Geschäftsstelle.
Der Zentralvorstand ist namentlich verantwortlich für: a) eine zukunftsorientierte Weiterentwicklung der Vereinigung b) eine wirksame, wirtschaftliche Verwendung der Finanzmittel c) die Steuerung und die Kontrolle der operativen Tätigkeit der Geschäftsstelle
Zu seinen Aufgaben und Kompetenzen gehören insbesondere:
a) Vertretung der Vereinigung nach aussen in Abstimmung mit der Geschäftsstelle, b) Einleitung und Führung von Prozessen sowie die Befugnis zu allen Rechtshandlungen, die nicht der Delegiertenversammlung vorbehalten sind, c) Kauf und Verkauf von Liegenschaften sowie die Errichtung von Dienstbarkeiten und Grundpfandrechten, dies vorbehältlich der Genehmigung durch die Delegiertenversammlung, d) Annahme oder Rückweisung von Schenkungen, Subventionen und Legaten, e) Annahme oder Ausschlagung von Erbschaften, f) Ermässigung oder Erlass der Mitgliederbeiträge in besonderen Fällen, g) Einsetzung von Ausschüssen und Kommissionen zur Bearbeitung besonderer Fragen sowie der Beizug von Fachpersonen, h) Aufnahme und Ausschluss von assoziierten Mitgliedern und Festlegung ihres jährlichen Mitgliederbeitrages, i) Erlass eines Reglements über weitere Rechte und Pflichten von assoziierten Mitgliedern,
G:\Reglemente und Stel!ungnahmen\Statuten\Statuten_180420_D_Unterschrift.doc
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j) Erlass eines Reglements über Rechte und Pflichten von Partnerorganisationen in Unterleistungsverträgen im Rahmen des Beitragssystems nach Art. 74 IVG, k) Sämtliche Obliegenheiten, die nicht durch die Statuten einem anderen Organ übertragen sind.
Der Zentralvorstand konstituiert sich selber. Er versammelt sich auf Einladung der Präsidentin/des Präsidenten unter Angabe der Traktanden, Ort und Zeit, so oft als die Geschäfte es erfordern, oder ein Drittel der Zentralvorstandsmitglieder dies verlangen.
Der Zentralvorstand ist beschlussfähig, wenn mindestens die Hälfte seiner Mitglieder anwesend ist. Die Beschlüsse erfolgen mit der Mehrheit der anwesenden Stimmen, bei Stimmengleichheit entscheidet die Stimme der Präsidentin/des Präsidenten. Auf dem Zirkularwege ist die Zustimmung sämtlicher Zentralvorstandsmitglieder erforderlich. Über andere als in der Tagesordnung verzeichnete Gegenstände können gültige Beschlüsse nur einstimmig und nur, wenn sämtliche Zentralvorstandsmitglieder anwesend sind oder nachträglich sich schriftlich einverstanden erklären, gefasst werden. Die Sitzungsprotokolle des Zentralvorstandes sind von seiner Präsidentin/seinem Präsidenten und der Protokollführerin/dem Protokollführer zu unterzeichnen.
Der Zentralvorstand nimmt an allen Veranstaltungen der Vereinigung teil.
Art. 11 Zeichnungsberechtigung für den Verband
Die rechtsverbindliche Unterschrift führen die Zentralpräsidentin/der Zentralpräsident, die Vizepräsidentinnen/Vizepräsidenten und die Geschäftsführerin/der Geschäftsführer kollektiv zu zweien. Der Zentralvorstand regelt die weitere Unterschriftsberechtigung.
Art 12 Kommission Art. 74IVG
Für die Abwicklung des Beitragssystems von Art. 74 IVG und die damit verbundene Mittelverteilung wird eine Kommission eingesetzt, gemäss den Bestimmungen des Mittelverteilungsreglementes.
Art 13 Revisionsstelle
Die Revisionsstelle ist verantwortlich für die Rechnungsprüfung und legt ihren Bericht über die Haupt- und Spezialrechnungen der Vereinigung der Delegiertenversammlung vor. Sie besteht aus zwei Revisorinnen/Revisoren und einem Ersatzmitglied, die jeweils auf drei Jahre gewählt werden.
Als Revisionsstelle kann auch ein Treuhandbüro bestellt werden, welches von der Delegiertenversammlung bestimmt wird.
Als Geschäftsjahr gilt das Kalenderjahr.
IV. DIE GESCHÄFTSSTELLE
Art 14 Geschäftsstelle
Die Geschäftsstelle untersteht dem Zentralvorstand und erfüllt in dessen Auftrag die operativen Aufgaben der Vereinigung. Es wird von der Geschäftsfuhrerin/vom Geschäftsführer geleitet.
Die Geschäftsstelle ist Dokumentations- und Informationsstelle der Vereinigung.
V. MITTEL
Art. 15 Einnahmen und Fonds
Die Einnahmen der Vereinigung setzen sich zusammen aus: a) Den Jahresbeiträgen der Aktiv- und der assoziierten Mitglieder. b) Schenkungen, Legaten und Zuwendungen von Passiv-Mitgliedern usw. c) Beiträgen der Oeffentlichen Hand. d) Spenden.
G:\Reglemente und Slellungnahmen\Slatuten\Statuten_180428_D_Unterschrift.doc
Die Errichtung und Verwaltung von verbandseigenen Fonds ist in einem Reglement zu umschreiben, dessen Genehmigung durch die Delegiertenversammlung erfolgt. Die Bestimmungen über den Fonds Art. 74 IVG sind in dem von der Delegiertenversammlung genehmigten Mittelverteilungsreglement enthalten.
Art. 15a Jahresbeiträge der Aktiv-Mitglieder
Die Mitglieder entrichten einen jährlichen Mitgliederbeitrag, der von der Delegiertenversammlung festgesetzt wird. Grundlage dafür bilden die aktiven Einzelmitglieder der Vereine oder Organisationen. Die Mitglieder melden dem Zentralvorstand zu Jahresbeginn die Zahl ihrer zahlenden aktiven Einzelmitglieder am Ende des Vorjahres. Dazu zählen alle Mitglieder mit einer geistigen Behinderung sowie alle weiteren aktiven Einzelmitglieder.
Die Delegiertenversammlung kann in einem Reglement: a) präzisieren, wer als aktives Einzelmitglied gilt; b) Spezialregelungen für einzelne Aktiv-Mitglieder vorsehen; c) weitere Ausführungsbestimmungen zu den Mitgliederbeiträgen erlassen.
Es besteht keine über die Beitragspflicht hinausgehende persönliche Haftung der Mitglieder.
Im Mitgliederbeitrag inbegriffen sind die verschiedenen Dienstleistungen, insbesondere die Herausgabe von Insieme, der Zeitschrift für Fragen der geistigen Behinderung. Jedes Aktiv-Mitglied hat Anspruch auf diejenige Anzahl Abonnemente für insieme, die der Anzahl seiner aktiven Einzelmitglieder entspricht.
VI. SCHLUSSBESTIMMUNGEN
Art 16 Statutenänderung
Beschlüsse über die Änderung der Statuten bedürfen des einfachen Stimmenmehrs sowie der Zustimmung von 2/3 der anwesenden stimmberechtigten Delegierten. Für einen gültigen Beschluss müssen von den Aktivmitgliedem mindestens ein Drittel mit ihren Delegierten anwesend sein.
Anträge auf Änderung der Statuten haben die Aktiv- und assoziierten Mitglieder mindestens zwei Monate vor der Delegiertenversammlung dem Zentralvorstand einzureichen.
Art. 17 Auflösung
Die Auflösung der Vereinigung kann unter den gleichen Bedingungen wie die Statutenänderung von einer zu diesem Zweck einberufenen Delegiertenversammlung beschlossen werden. Für das Abstimmungsverfahren ist Art. 16 massgebend.
Im Fall der Auflösung der Vereinigung muss ein allfällig vorhandener aktiver Vermögenssaldo Aktiv-Mitgliedern oder anderen Institutionen/Organisationen gleichen Zwecks zukommen. Diese Aktivmitglieder oder Institutionen/Organisationen müssen wegen Gemeinnützigkeit oder öffentlichem Zweck steuerbefreit sein und Sitz in der Schweiz haben.
Art. 18 Inkraftsetzung der Statuten
Die vorliegenden Statuten vom 15. April 1989 wurden am 20. Mai 1995, am 1. Juni 1996, am 16. Mai 1998, am 19. Mai 2001, am 15. Mai 2004, am 4. November 2006 und am 28. April 2018 teilrevidiert.
Sie treten am 28. April 2018 in Kraft.
Bern, April 2018
Für-den Zentpalvorstand Für das Protkoll
Madeleine Flüeler Präsidentin Heidi Lauper À sführenn Co-Geschäftsfühi Christa Schönbächler Co-Geschäftsführerin
G:\Reglement« und Stellungnahmfln\Stalulen\Statuten_18O428_D_Unterschriftdoc
ÔU4' ÖS.OS.tozö
insieme wizu Winterthur-ZüriUnterlond Statuten Verein Insieme Winterthur-ZüriUnterland
Im Nachfolgenden wird der Einfachheit halber nur die männliche Form verwendet. Mit dem Begriff «Beeinträchtigung» sind Menschen mit einer kognitiven und/oder körperlichen Beeinträchtigung gemeint.
I. Persönlichkeit, Sitz und Zweck Art. 1 Persönlichkeit Insieme Winterthur-ZüriUnterland ist ein Verein im Sinne von Art. 60 ff. ZGB und ist Mitglied vom Dachverband insieme Schweiz. Als gemeinnützige Organisation ist der Verein steuerbefreit.
Art. 2 Sitz und Standort(e) a) Der Sitz des Vereins ist identisch mit dem Sitz der Geschäftsstelle. ’
b) Um Zweck und Ziele des Vereins zu erfüllen, betreibt der Verein im Raum Winterthur - Zürcher Unterland ein bis zwei Standorte als Begegnungs und Bildungsstätte.
Art. 3 Zweck Der Verein fördert Menschen mit einer kognitiven und/oder körperlichen Beeinträchtigung. Er vertritt und koordiniert deren Anliegen und diejenigen ihrer Angehörigen gegenüber der Öffentlichkeit, den Behörden, Institutionen und anderen Organisationen. Schwerpunktmässig agiert der Verein in den Bereichen Freizeit, Bildung und Beratung. Die Ziele des Vereins werden unter anderem erreicht durch:
a) wecken und fördern von Verantwortung und Initiative von Eltern und Angehörigen durch Information, Beratung, Fortbildung sowie geselligen Anlässen
c) Begleitete Freizeit wie Kurse, Ferien und Veranstaltungen
d) Entlastungsangebote für betroffene Eltern/Angehörige und Institutionen
e) aktive Zusammenarbeit mit Behörden und Institutionen bezüglich Wohnmöglichkeiten, Arbeitsstätten und Bildungsangeboten, sowie bezüglich weiteren Freizeitaktivitäten
f) Sensibilisierung und Öffentlichkeitsarbeit durch regelmässige Berichterstattungen an die Medien
g) Netzwerken mit Institutionen und Personen, die unsere Ziele finanziell und/oder ideell unterstützen könnten
h) Pflege von Beziehungen zu Eltern/Angehörige sowie zu Organisationen und Institutionen mit gleicher oder ähnlicher Zielsetzung. Dies mittels gegenseitigen Erfahrungsaustausches und zur Koordination von Angeboten.
1 iniieme Winlerthur-ZBriUnlerlond Gtichälbdelli Zwimiträff Winliltill Fiei/eit, Bildung «nd Betslung In Moitdun NeuguBhasse U F+41 44 81081 01 www.nsi«nMri2ii.d> NeugMoise 14 Ftdurikumslraut ?0 ma Beeinbädtr^ung und deitn AngeMiigen 8152 Glarit» «gg «MiiisWwii th IIUI Oll 8 0070 0114 400 1 0031 9 8152 GkXlbiiigg
insieme wizu Winterthur - ZüriU nterland
Der Verein fördert alle Aktivitäten, welche zu einer möglichst hohen Lebensqualität von Menschen mit einer Beeinträchtigung beitragen.
Art. 4 Neutralität Der Verein ist politisch und konfessionell neutral. Er hat aber das Recht und die Pflicht, sich bei politischen Debatten zugunsten von Menschen mit einer Beeinträchtigung einzusetzen. Der Verein verfolgt keine kommerziellen Zwecke und strebt keinen Gewinn an.
II. Mitgliedschaft Art. 5 Mitgliederkategorien a) als Aktivmitglieder können aufgenommen werden: volljährige Personen mit Beeinträchtigung, Eltern/Angehörige und gewählte Vorstandsmitglieder
b) als «insieme friends» können aufgenommen werden: Privatpersonen (ohne Beeinträchtigung), die den Verein ideell und finanziell unterstützen möchten
c) als Kollektivmitglieder können aufgenommen werden: Behörden, Institutionen, Vereine und Firmen
d) Ehrenmitglieder Auf Antrag des Vorstandes kann die Mitgliederversammlung Ehrenmitglieder ernennen.
Art. 6 Stimm- und Wahlrecht a) Aktivmitglieder und «insieme friends» haben ein Stimm- und Wahlrecht.
b) Kollektivmitglieder haben kein Stimm- und Wahlrecht.
c) Ehrenmitglieder haben ein Stimm- und Wahlrecht.
Art. 7 Eintritt Der Beitritt zum Verein kann jederzeit erfolgen. Der Mitgliederbeitrag für das laufende Jahr ist geschuldet. Über die Aufnahme entscheidet der Vorstand aufgrund einer Beitrittserklärung. Der Vorstand kann eine sich um die Mitgliedschaft bewerbende Person ohne Angabe von Gründen ablehnen.
Art. 8 Mitgliederbeitrag Die Mitglieder verpflichten sich zur Entrichtung eines jährlichen Mitgliederbeitrages. Dieser wird von der Mitgliederversammlung festgesetzt. Ehrenmitglieder und Vorstandsmitglieder bezahlen keinen Mitgliederbeitrag.
Art. 9 Austritt / Erlöschen der Mitgliedschaft Der Austritt aus dem Verein kann auf Ende eines Vereinsjahres schriftlich erklärt werden. Vorgängig sind die finanziellen Verpflichtungen gegenüber dem Verein zu erfüllen. Die Mitgliedschaft erlischt durch den Tod.
2 int'ieme Winlerlhur- Zuriünlcrfond Geidiilliilelli Zvrirnihöff Winlitröff Fiüeit, Bildung und Beratung für Menschen Neujulslrosse 16 I »4144 ! 10 81 01 w«w.insiemM»iîu.ch NeugiHslros» 14 Tethnikumsliasse 90 mir Beeinträchligung und deren ABgehörigen 8152 Glallbugj InhOjiKMiewùud> IBAN CH18 00/00114 «01 0031 1 8152 öallbrugQ 8400 Winler Hi w
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insieme wizu Winterthur - ZüriUnlerland V Art. 10 Ausschluss Der Vorstand kann ein Mitglied ohne Angabe von Gründen aus dem Verein ausschliessen. Dazu bedarf es einer Zweidrittels-Mehrheit des Vorstandes. Es gibt keine Rekursmöglichkeit.
Art. 11 Haftung Mitglieder die austreten oder ausgeschlossen werden, verlieren per Austrittsdatum jegliche Ansprüche gegenüber dem Verein. Die Haftung der Mitglieder gegenüber dem Verein beschränkt sich auf den jährlichen Mitgliederbeitrag.
III. Finanzen Art. 12 Geldmittelbeschaffung Der Verein beschafft sich seine Mittel durch: a) jährliche Mitgliederbeiträge, deren Höhe durch die Mitgliederversammlung festgelegt wird
b) Erträge aus Leistungsvereinbarungen
c) Beiträge und Spenden von Behörden, Institutionen, Organisationen, Firmen und Privaten
d) Erbschaften, Legaten, Schenkungen und anderen Zuwendungen
e) Finanzerträge und Finanzierungsaktionen
Art. 13 übergeordnete Beiträge Der Verein entrichtet einen Mitgliederbeitrag an die übergeordneten Verbände. Es sind dies: Dachverband insieme Schweiz und insieme Dachverband des Kantons Zürich.
Art. 14 Vereinsjahr Das Rechnungs- und Vereinsjahr entspricht dem Kalenderjahr.
IV. Organisation Art. 15 Organe des Vereins -Mitgliederversammlung -Vorstand - Revisionsstelle - Geschäftsleitung und Geschäftsstelle
Art. 16 Mitgliederversammlung Mitgliederversammlungen werden durch den Vorstand einberufen. Sie müssen schriftlich oder in elektronischer Form erfolgen. Die Einladung muss die zu behandelnden Geschäfte und mögliche Anträge enthalten und muss 3 Wochen vor dem Versammlungstermin bei sämtlichen Mitgliedern eintreffen.
3 iniisma Winlerlhur Züriünlerland GeidiäflHleNe Zwiinitröff Winllltöll Fiüeit, Bildung und BenHung lOi Mtmdian Neuflulslrasw 16 T+4l44fllO8IQ1 www.insitmfrwizu.di Heugutslroisa 14 lechrakumstrasse W ml Sseinlrixhrigwg und «feien Angehötigen 8152 Glaltbfugg hfoMenie-wizu.di HAN CHI 8 0070 0114 4001 0031 9 8152 Glcllbiugg B40G Winleithur
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insieme wizu Winterthur-Züri Unterland Die ordentliche Mitgliederversammlung findet jährlich, in der Regel im zyveiten Quartal, statt. Eine ausserordentliche Mitgliederversammlung kann vom Vorstand, der Revisionsstelle oder von einem Fünftel der stimmberechtigten Mitglieder verlangt werden.
Art 17 Anträge Anträge an eine Mitgliederversammlung müssen spätestens 14 Tage vor dem Versammlungs- Termin in schriftlicher oder elektronischer Form beim Präsidium eingereicht werden. Über Geschäfte, die in der Einladung nicht aufgeführt sind, kann die Mitgliederversammlung nicht beschliessen. Der Vorstand kann solche Geschäfte zur Prüfung entgegennehmen. Der Vorstand legt den Termin der nächsten ordentlichen Mitgliederversammlung frühzeitig fest und publiziert dies seinen Mitgliedern.
Art. 18 Beschlüsse Beschlüsse werden mit dem einfachen Mehr der anwesenden Stimmberechtigten gefasst. Vorbehalten bleiben die in den Statuten oder im Gesetz genannten notwendigen qualifizierten Mehrheiten. Beschlüsse und Wahlen erfolgen in offener Abstimmung, wenn nicht ein Drittel der anwesenden Stimmberechtigten eine geheime Abstimmung verlangt. Bei Stimmen gleichheit hat der Vorsitzende den Stichentscheid.
Art. 19 Statutenänderungen / Zusammenschluss / Auflösung Beschlüsse über Änderungen der Statuten, der Zusammenschluss mit einer Organisation mit ähnlicher Zweckbestimmung sowie die Auflösung des Vereins, bedarf einer Zweidrittels-Mehrheit der anwesenden Stimmberechtigten. Die entsprechenden Anträge sind den Mitgliedern mit der Einladung zur Mitgliederversammlung ausformuliert zu unterbreiten.
V. Aufgaben und Verantwortlichkeiten der einzelnen Organe Mitgliederversammlung Art. 20 Aufgaben der Mitgliederversammlung a) Wahl des Vorstandes und des Präsidiums für eine Amtsdauer von 2 Jahren b) Wahl der Revisionsstelle / Kontrollstelle für 2 Jahre c) Abnahme des Jahresberichts d) Abnahme von Jahresrechnung und Bilanz e) Abnahme des Berichts der Revisionsstelle f) Entlastung des Vorstandes g) Genehmigung des Budgets h) Festsetzen der Mitgliederbeiträge i) Ernennung von Ehrenmitgliedern k) Beschlussfassung über alle anderen, der Mitgliederversammlung von Gesetztes wegen, oder durch die Statuten vorbehaltenen, oder vom Vorstand überwiesenen Geschäfte.
4 insitme Wlnlerfhur IwiUnlarlond GeKhöllMlslla Zwirnirräfl Winlihöfl Fieizöt, Bildung und Bnofung fcr Menschen NeiOulslros« U 1+41448101101 www.insemMriiu.di Neugutsiiosse 14 ledmitumsliœse 90 mir Beeinlicchligung und deren Angehörigen 8IS2 Glillbiujj iiiloffiniieniMriw.cli IBAN CHU 0070 0114 4001 003! 1 1)52 Miugg 0400 Wintalta
insieme wizu Winterthur - ZöriUnterland Vorstand Art. 21 Aufgaben des Vorstandes Der Vorstand vertritt den Verein nach Aussen und führt sämtliche Geschäfte im Interesse des Vereins. Er ist zuständig für Anstellung und Entlassung der Geschäftsleitung und überwacht diese in ihrer Tätigkeit. Er erlässt die erforderlichen Reglemente und Weisungen und kann zur Klärung besonderer Fragen Ausschüsse bilden und Drittpersonen beiziehen. Aufgaben und Kompetenzen der Geschäftsstelle sind in einem separaten Reglement umschrieben.
Der Vorstand befindet über Annahme oder Rückweisung von Erbschaften, Schenkungen, Legaten und anderen Zuweisungen. Er befindet ebenfalls über Änderungen der Bedingungen.
Vorstandsmitglieder arbeiten ehrenamtlich.
Art. 22 Finanzaufsicht / Finanzkompetenz Der Vorstand sorgt für eine nach kaufmännischen Grundsätzen geführte Finanzbuchhaltung, welche Auskunft über Einnahmen, Ausgaben und das Vereinsvermögen gibt.
Der Vorstand verfügt über die Kompetenz, ausserhalb des Budgets Ausgaben von maximal 10% des genehmigten Budgets pro Jahr zu genehmigen. Der Vorstand ist zu allen Rechtshandlungen befugt, die nicht der Mitgliederversammlung vorbehalten sind.
Art. 23 Zusammensetzung und Zeichnungsberechtigung des Vorstandes Der Vorstand besteht aus mindestens 5 Personen, davon muss mindestens ein Drittel Angehörige von Menschen mit einer Beeinträchtigung sein, oder selbst beeinträchtigt sein. Der Vorstand konstituiert sich, mit Ausnahme des Präsidiums, selbst und regelt die Zeichnungsberechtigung. Es besteht grundsätzlich Kollektivunterschrift. Für das Tages geschäft kann der Vorstand besondere Weisungen erlassen.
Art. 24 Vorstandssitzungen / Beschlussfähigkeit Der Vorstand versammelt sich auf Einladung des Präsidiums, oder auf Wunsch von mindestens Zweidrittel seiner Mitglieder. Die Einladung muss die zu behandelnden Geschäfte enthalten. Der Vorstand ist beschlussfähig, wenn die Mehrheit seiner Mitglieder anwesend ist. Beschlüsse werden mit der Mehrheit der anwesenden Vorstandsmitglieder gefasst. Für Beschlüsse auf dem Zirkularweg ist die Zustimmung aller Vorstandsmitglieder erforderlich. Bei Stimmengleichheit hat der Sitzungsleitende den Stichentscheid.
Art. 25 Protokoll Über Vorstandssitzungen wird Protokoll geführt. Das Protokoll ist an der darauffolgenden Sitzung zu genehmigen und durch den Sitzungsleitenden gegenzuzeichnen.
Revisionsstelle Art. 26 Wahl der Revisionsstelle Die Revisionsstelle wird auf Antrag des Vorstandes durch die Mitgliederversammlung für die Dauer von zwei Jahren gewählt.
5 insieme Winleilhus ZüiiUnlerlsmil Genhèllsslelle ZwirnilrifF Winlitiall Fieizeil, Bildung und Bemlung für Mensthen Neujulslrasse 16 [>4144 810 8101 HfW.insiemeTOii.sli Neuguishasse 14 ïedmikiimsliosse 90 mil Beeinliächlsguug und deien Angehöiigeg 8152 aotrtiugs inlo@insiemHrà di IBAN 0118 00700114 4001 0031 9 8152 Glmrbiugg 8400 Winterlhuf
insieme wizu Winterthur-ZüriUnterlond « Art. 27 Aufgaben der Revisionsstelle Die Revisionsstelle prüft die Jahresrechnung und erstattet der Mitglieder versammlung über ihren Befund schriftlich Bericht und Antrag.
Art. 28 Geschäftsleitung und Geschäftsstelle Die Geschäftsleitung besteht aus einer Person oder zwei Personen (Co-Geschäftsleitung). Sie trägt gegenüber dem Vorstand die Verantwortung im Rahmen der übertragenen Kompetenzen. Sie bestellt und führt die Geschäftsstelle, regelt ihre Stellvertretung und ist für Anstellung und Entlassung von Mitarbeitenden zuständig. Die Details sind im Geschäftsreglement festgehalten.
VI. Auflösung Art. 29 Auflösung des Vereins Im Falle einer Vereinsauflösung entscheidet die Mitgliederversammlung auf Vorschlag des Vorstandes über die Verwendung des Vereinsvermögens. Dieses ist einer steuerbefreiten Institution mit gleicher oder ähnlicher Zweckbestimmung und mit Sitz in der Schweiz, zuzuführen. Eine Verteilung unter den Mitgliedern ist ausgeschlossen.
VII. Schlussbestimmungen Art. 30 Herführung der Statuten Die Gründung des Vereins Insieme Winterthur-ZüriUnterland erfolgt in der klaren Absicht, per 1. Januar 2021 den Verein insime-zwirniträff und die Vereinigung insieme Cerebral Winterthur mittels Fusion in den Verein Insieme Winterthur-ZüriUnterland einzugliedern. Grundlagen dazu bilden der Fusionsvertrag und die Fusionsbilanzen beider bestehenderVereine per 31. Dezember 2020.
Art. 31 Gültigkeit der Statuten Diese Vereinsstatuten wurden an der Gründungsversammlung vom 8. September 2020 in Winterthur genehmigt und treten sofort in Kraft.
Winterthur, den 8. September 2020
Insieme Winterthur-ZüriUnterland
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Geschäftsleiterin
6 i'niieme Winlerlhur-ZüriUnlerfond Gesctiähsslelte ZwirnilräH WinlilrSH hazeif, Bildung und Beratung iDf Menahen Neugulslrnsse 16 U41 44 810 81 01 wivw.insiunfrwizu.th Neugutslrasse 14 TochnikumsKoss« 90 mit Beeinli öchftgung und deren Mutigen 8152 Ghllbruag inloSmsieme-wizu.ch IB»N CNU 0070 0114 4001 003 1 9 B1S2 Glallbiugg 8400 Winteilhuf
Zentralvorstand insieme Schweiz (Stand Mai 2023)
Zentralpräsidium
Vizepräsidentin Vizepräsident Präsidentin Emmanuelle Seingre Remo Waldispühl Daniela Wazzau
Vertretung Romandie Finanzen Führung Verbindung nach aussen Internat. Beziehungen Personal
Marco Peter Marie-Claude von Manuela Weichelt- Ruth Tejada Durand Mittelverteilung Monika Maire-Hefti Harald Wittekind Arx Picard Kommission 74
G:\Organigramme Geschichte\Organigramme aktuell\ZV_2023.docx
Vorstand - Insieme WIZU https://insieme-wizu.ch/ueber-uns/vorstand/
Vorstand
Stefan Grütter - Präsident
1 von 4 12.09.2023,09:17
Vorstand - Insieme WIZU https://insieme-wizu.ch/ueber-uns/vorstand/
Seit 16 Jahren arbeite ich mit Menschen mit einer Beeinträchtigung, dies im Sport oder sonst bei Freizeitangeboten und Ferien. Ich bin seit nunmehr vier Jahren Präsident der Vereinigung insieme Cerebral Winterthur und seit Februar 2020 Präsident von insieme Winterthur-ZüriUnterland. Ich engagiere mich mit vollem Einsatz und Freude für die Anliegen und Wünsche der Teilnehmenden und deren Familien.
>•• • M • f
Claudia Jenny - Vizepräsidentin
insieme Winterthur-ZüriUnterland ist ein fantastischerVerein für Menschen mit Beeinträchtigung. Meine Schwester hat Trisomie 21 und besucht im Zwirniträff schon seit vielen Jahren verschiedene Kurse und Veranstaltungen. Auch spielt sie mit viel Freude und Elan in der Zwirni-Band mit. Ich möchte mit meiner Vorstandstätigkeit mithelfen, den Verein insieme Winterthur-ZüriUnterland bis weit in die Zukunft so attraktiv und erfüllt von Freude und Spass zu halten, wie er heute ist.
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Beatrix Denicola - Kurse / Veranstaltungen ! Ferien
Ich habe zwei Töchter mit einem Gendefekt. Sabrina und Nadja sind beide hellbegeistert von insieme Winterthur-ZüriUnterland. Vorallem das vielfältige Programm gefällt ihnen sehr. Ich bin sehr dankbar, dass sie im Zwirniträff schöne Freundschaften schliessen können und dass sie sich wohlfühlen. Es freut mich, dass ich mit meiner Arbeit im Vorstand mithelfen kann, diesen wichtigen Ort zu erhalten.
2 von 4 12.09.2023,09:17
Vorstand - Insieme WIZU https://insieme-wizu.ch/ueber-uns/vorstand/
•• ••••♦ J •• •••• Monika Tallowitz - Kurse / Veranstaltungen / Ferien
Meine Tochter geht seit vielen Jahren mit Freude in den Zwirniträff. Es ist (auch) für Menschen mit Beeinträchtigungen sehr wichtig, dass sie einen sinnvollen Ort für Freizeit und Kontakte haben, insieme Winterthur-ZüriUnterland bietet eine gute Mischung für viele Interessen. Im Vorstand kann ich meine Erfahrungen einbringen und etwas „zurückgeben".
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Silvia Benkert
Ich habe einen Sohn mit einer geistigen und körperlichen Beeinträchtigung, der sehr gerne und oft an den Angeboten teilnimmt. Mit grosser Aufopferung setze ich mich für die Belange von Menschen mit einer Beeinträchtigung ein und unterstütze die Vereinigung insieme seit 2013 im Ressort „Freizeitkurse".
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3 von 4 12.09.2023,09:17
Vorstand - Insieme WIZU https://insieme-wizu.ch/ueber-uns/vorstand/
Renée Haag
Ich bin nun seit 15 Jahren im Vorstand von insieme Winterthur-ZüriUnterland und engagiere mich als Leiterin der Betriebskommission für den Freizeitclub in Winterthur. Mit meiner Erfahrung, meinem Herzblut und unermüdlichem Einsatz habe ich viele neue Möglichkeiten für die Teilnehmenden massgeblich mitgestaltet.
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Werner Stähli - Recht + Politik
Bei insieme Winterthur-ZüriUnterland wirken und bewirken ist eine wunderschöne, anspruchsvolle Aufgabe. Die über 14-jährige Tätigkeit als Stiftungsrat bei Pigna gibt mir die notwendige Unterstützung, die komplexen Themen rund um den Tagesbetrieb zu begreifen und mitzutragen. Beeindruckt bin ich von der ruhigen Art, ja fast Gelassenheit, mit der uns Mitmenschen mit Beeinträchtigung vorleben, dass der Alltag nicht nur aus Stress und Hektik bestehen soll/muss. Nehmen wir uns dies als Beispiel!
4 von 4 12.09.2023,09:17
însieme
Aufbau des Verbandes
48 Vereine
Delegiertenversammlung
Revision K74
Zentralvorstand
Geschäftsstelle
Organigramm insieme - 2021
d)
Finances et administration Finanzen &Administration Fabian Martine Putzing Fuchs
xZozan Haueter "-Askoy
Benjamin Schalter
Stratégie Lise Tran
Strategie f Serafin
t, Schaufelberger Jenni Communication
4 Kommunikation
Lise Tran Susanne Daniela Schanda Habegger Wazzau
1 1 /
Claire-Andrée Fabian Nobs Putzing insieme Eva Jan ■
Mühlethaler Habegger r
Thèmes Tabea Themen Mündlein
Simone Rychard' Mündlein
F
Jill Claire-Andrée Aeschlimann Nobs
Handelsregisteramt des Kantons Bern Firmennummer Rechtsnatur Eintragung Löschung Übertrag CH-036.6.058.633-4 von: 1 CHE-107.174.044 Verein 14.11.2013 auf:
Aktuelle Eintragungen
Ei Lö Name Ref Sitz 1 insieme Schweizerische Vereinigung der Elternvereine für Menschen mit einer 1 Bern geistigen Behinderung
Ei Lö Mittel, Haftung, Nachschusspflicht und weitere Pflichten der Mitglieder_________ Ei Lö Domiziladresse 1 Mittel: Mitgliederbeiträge, Schenkungen, Legate und Zuwendungen, Beiträge der 1 Aarbergergasse 33 öffentlichen Hand, Spenden. 3011 Bern
Ei Lö Zweck_______________________________________________________________ Ei Lö weitere Adressen
1 Die Tätigkeit des Vereins umfasst das Gebiet der Schweiz. Der Verein bezweckt
die Wahrung und Vertretung der Interessen und Rechte der Menschen mit geistiger und mehrfacher Behinderung und deren Angehörigen gegenüber der Öffentlichkeit, den Behörden, Institutionen und anderen Organisationen sowie in der Forschung usw., insbesondere durch; a) Massnahmen zur Verbesserung der Stellung der Menschen mit geistiger Behinderung in der Gesetzgebung und zur Förderung ihrer Eingliederung in die Gesellschaft, b) Massnahmen zur Unterstützung der Angehörigen und der Betreuungspersonen von Menschen mit geistiger Behinderung, c) Gewährleistung einer engeren Zusammenarbeit zwischen den Mitgliedervereinen und -Organisationen, Förderung ihrer Entwicklung und Koordination, Unterstützung ihrer Arbeit durch Information und Schulung, d) Förderung der Früherfassung, der Erziehung, der Ausbildung und der Erwachsenenbildung sowie der Eingliederung der Menschen mit geistiger Behinderung, e) Förderung der Aus- und Weiterbildung des Fachpersonals im Dienste der Menschen mit geistiger Behinderung, f) Zusammenarbeit mit in- und ausländischen sowie internationalen Organisationen, die sich mit der geistigen Behinderung befassen, g) Orientierung der Öffentlichkeit über die Anliegen und Bedürfnisse der Menschen mit geistiger Behinderung, h) Herausgabe einer mehrsprachigen Zeitschrift.
Ei Lö Bemerkungen, Angaben betreffend Übernahme von Aktiven und Passiven Ref Statutendatum 1 04.11.2006 3 28.04.2018
Ref TR-Nr TR-Datum SHAB SHAB-Dat. Seite / Id Ref TR-Nr TR-Datum SHAB SHAB-Dat. Seite / Id 1 15158 14.11.2013 224 19.11.2013 1187451 4 1498 28.01.2022 23 02.02.2022 1005395100 2 12264 25.08.2016 167 30.08.2016 3027135 5 13513 05.09.2022 174 08.09.2022 1005557365 3 12656 16.08.2019 160 21.08.2019 1004699466 6 2075 06.02.2023 28 09.02.2023 1005673860
Ei Ae Lö Personalangaben________________________ Funktion_________ Zeichnungsart_____________ 2 Seingre, Emmanuelle, von Vouvry, in Lausanne Vizepräsidentin des Kollektivunterschrift zu zweien Vorstandes
2 Peter, Marco, von Elgg, in Zürich Mitglied des ohne Zeichnungsberechtigung
Vorstandes 2 von Arx-Droux, Mary-Claude, von Olten, in Boniswil Mitglied des ohne Zeichnungsberechtigung Vorstandes 2 Freiburghaus Treuhand AG Biel (CHE-108.415.730), in Biel/Bienne Revisionsstelle 4 Putzing, Fabian, deutscherStaatsangehöriger, in Bern Geschäftsführer Kollektivunterschrift zu zweien 4 Habegger, Jan, von Trub, in Bern stellvertretender Kollektivunterschrift zu zweien Geschäftsführer 5 Wazzau, Daniela, von Surses, in Paspels (Domleschg) Präsidentin des Kollektivunterschrift zu zweien Vorstandes 5 Waldispühl, Remo, von Malters, in Alpnach Dorf (Alpnach) Vizepräsident des Kollektivunterschrift zu zweien Vorstandes 5 Maire, Monika, von Les Ponts-de-Martel, in Les Ponts-de-Martel Mitglied des ohne Zeichnungsberechtigung Vorstandes 5 Tejada Durand, Ruth, von Obergoms, in Winterthur Mitglied des ohne Zeichnungsberechtigung Vorstandes 5 Wittekind, Harald, von Meyrin, in Meyrin Mitglied des ohne Zeichnungsberechtigung Vorstandes
Ostermundigen, 05.05.2023 09:51 Fortsetzung auf der folgenden Seite
Handelsregisteramt des Kantons Bern insieme Schweizerische Vereinigung der Elternvereine für Menschen mit CHE-107.174.044 einer geistigen Behinderung Bern 2
Aktuelle Eintragungen
Ostermundigen, 05.05.2023 09:51 Dieser Auszug aus dem kantonalen Handelsregister hat ohne die nebenstehende Originalbeglaubigung keine Gültigkeit. Er BEGLAUBIGT/ enthält alle gegenwärtig für diese Firma gültigen Eintragungen. Auf besonderes Verlangen kann auch ein Auszug erstellt werden, der alle CERTIFIE CONFORME Eintragungen, die gültigen und die gestrichenen, enthält.
Handelsregisieramt des Kantons Bern/ Office du registre du commerce du canton de Berne
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ZERTIFIKAT Der Verein Insieme Schweiz, Bern, erhält das Recht zur Führung des Zewo-Gütesiegels vom 1.1.2020 bis 31.12.2024.
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Stiftung Zewo
KurtGrüter Martina Ziegerer Präsident Geschäftsleiterin
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0ZEWO Prüfergebnis für den Verein insieme Schweiz Datum: 17. November 2020 Resultat: Erneuerung des Gütesiegels für fünf Jahre unter Auflagen
95% der geprüften Kriterien halten Sie im Wesentlichen ein.
Auflagen - Dachverband
Auflage 1 Zewo-Methode Standard 13 Absatz 2 Die Organisation erstellt ihre Jahresrechnung nach dem Rechnungslegungsstandard Swiss GAAP FER und JAHRES wendet Swiss GAAP FER 21 - Rechnungslegung für gemeinnützige Non-Profit Organisationen - an. RECHNUNG Standard 13 Absatz 3 Der Fundraising- und allgemeine Werbeaufwand sowie der administrative Aufwand werden nach der von der Zewo veröffentlichten Methodik berechnet und ausgewiesen. Swiss GAAP FER 21 Ziffer 22 Folgende Angaben sind im Anhang gesondert offenzulegen, sofern sie nicht in der Betriebsrechnung ausgewiesen sind: -administrativer Aufwand (inkl. Personalaufwand); - Fundraising- und allg. Werbeaufwand (inkl. Personalaufwand); -angewandte Methode zur Berechnung des administrativen Aufwands sowie des Fundraising- und allgemeinen Werbeaufwands. Beurteilung Für die Berechnung der Kostenstruktur in der Jahresrechnung 2018 wurde gemäss Angaben der Organisation die Zewo-Methode angewandt, aber im Anhang der Jahresrechnung nicht als angewandte Methode ausgewiesen. Auflage Weisen Sie im Anhang der Jahresrechnung aus, dass zur Berechnung der Kostenstruktur die Zewo-Methode angewandt wurde. Frist Jahresrechnung 2020
Auflage 2 Mailings i8 e. Standard 18 Absatz 3 Spenden sammelnde Organisationen legen ihren Sammlungszweck klar dar. Zweckbestimmte Spenden SPENDEN WERBUNG werden separat erfasst und ausgewiesen. Will eine Organisation über die gesammelten Spendengelder frei im Rahmen des Organisationszwecks verfügen können, muss dies aus dem Sammlungsaufruf erkennbar sein. Beurteilung In den vorliegenden Mailings steht teils ein Projekt im Fokus (bspw. Januar oder März 2020). Dies zieht sich thematisch vom Titel, über den Text, das "PS" bis hin zum Disclaimer zwischen den Einzahlungsscheinen durch. Auf der letzten Seite wird die Organisation als Ganzes beschrieben. Allerdings wird dadurch zu wenig deutlich ersichtlich, dass die Spende ebenfalls für die gesamte Organisation gesammelt und frei verbucht wird. Die Organisation konnte diese Argumentation nachvollziehen. Auflage Weisen Sie in den Mailings, die frei verbucht werden sollen, klar darauf hin, dass für die gesamte Organisation gesammelt wird und nicht nur für das im Fokus stehende Projekt. Erläutern Sie bspw. kurz, welche Projekte Ihre Organisationen sonst noch hat oder wo Informationen zu anderen Projekten gefunden werden können. Verbuchen Sie andernfalls die gesammelten Spenden zweckgebunden. Reichen Sie uns sämtliche Mailings bis im Juni 2021 zur Kontrolle ein.
Frist 30. Juni 2021
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Auflage 3
16 4^ Standard 16 Absatz 2 Littera a)
Für kleine Unterorganisationen gibt es ein erleichtertes Erst- und Rezertifizierungsverfahren. Das NATIONALE erleichterte Verfahren berücksichtigt, wenn die Mutterorganisation die Einhaltung der Zewo-Standards bei NETZWERKE ihren Unterorganisationen fördert und kontrolliert. Beurteilung In den Unterverträgen mit den regionalen insieme Vereinen ist nichts zu den Zewo-Standards geregelt. Die Organisation war damit einverstanden, dass der Dachverband grundsätzlich die Möglichkeit haben sollte, die Einhaltung der Standards kontrollieren zu können. Die Organisation hat bereits einen Entwurf einer solchen Vereinbarung, die sich inhaltlich auf die Auflagen an die Mitgliederorganisationen stützt, eingereicht. Auflage Halten Sie in einer Vereinbarung/Vertrag mit allen zertifizierten Mitgliederorganisationen schriftlich fest, dass die Mitgliederorganisationen die Zewo-Standards einhalten müssen. Reichen Sie uns die Vereinbarungen - oder eine von Ihnen als zweckmässig erachtete Alternative - ein. Kontrollieren Sie die Einhaltung regelmässig in geeigneter Form. Frist 31. März 2021
Empfehlungen - Dachverband Sie erhalten zu einzelnen Zewo-Standards Hinweise auf mögliche Verbesserungen:
Empfehlung 1 Risikomanagement Standard 7 Absatz 2 Littera a)
7 Ox
Das oberste Leitungsorgan sorgt für eine angemessene interne Kontrolle und ein adäquates INTERNE Risikomanagement in Bezug auf das Erreichen der strategischen Ziele der Organisation. KONTROLLE Beurteilung Die Organisation setzt sich nicht regelmässig mit strategischen, operativen und finanziellen Risiken auseinander. Ein Risikomanagement gibt es nicht. Empfehlung Halten Sie schriftlich fest, welche strategischen, operativen und finanziellen Risiken Ihre Organisation möglicherweise betreffen und setzen Sie sich regelmässig damit auseinander.
Empfehlung 2 Wirkungsorientierung Standard 10 Absatz 4 Die Organisation integriert das Thema Wirkung in geeigneter Form in die öffentliche Berichterstattung. WIRKUNG Beurteilung Im Rahmen der Rezertifizierung haben wir die Wirkungsorientierung Ihrer Organisation eingeschätzt (vgl. Beilage). Die Einschätzung basiert auf den Informationen des Fragebogens sowie des Gesprächstermins im Rahmen der Rezertifizierung. Empfehlung Erweitern Sie das wirkungsorientierte Handeln stets nach Möglichkeiten und berichten Sie öffentlich verstärkt über die Erkenntnisse der Wirkung Ihrer Projekte.
Prüfergebnis für den Verein insieme Schweiz sowie regionale insieme Vereine
Empfehlung 3 Betriebsrechnung Standard 13 Absatz 2 Die Organisation erstellt ihre Jahresrechnung nach dem Rechnungslegungsstandard Swiss GAAP FER und JAHRES wendet Swiss GAAP FER 21 - Rechnungslegung für gemeinnützige Non-Profit Organisationen - an. RECHNUNG Swiss GAAP FER 21 Ziffer 12 Die Betriebsrechnung nach dem Umsatzkostenverfahren wird mindestens wie folgt gegliedert: Erhaltene Zuwendungen (z.B. Spenden, Legate, Gönnerbeiträge) Beiträge der öffentlichen Hand Erlöse aus Lieferungen und Leistungen Projekt- oder Dienstleistungsaufwand Fundraising- und allgemeiner Werbeaufwand Administrativer Aufwand = Betriebsergebnis Finanzergebnis Betriebsfremdes Ergebnis Ausserordentliches Ergebnis = Ergebnis vor Veränderung des Fondskapitals Veränderung des Fondskapitals = Jahresergebnis (vor Zuweisungen an Organisationskapital) Beurteilung Die Betriebsrechnung könnte stärker an die Vorgaben von Swiss GAAP FER 21 angepasst werden. Insbesondere die Spenden sollten als eigene Kategorie ausgewiesen werden und Minuspositionen im Ertrag (Spenden an IG insieme-Mailings) sollten im Anhang erläutert werden. Zudem ist das "Jahresergebnis vor Veränderung des Fondskapitals" ein "Ergebnis vor Veränderung des Fondskapitals", da es nur ein Jahresergebnis gibt. Empfehlung Halten Sie sich verstärkt an die Gliederungsvorgaben von Swiss GAAP FER 21.
Auflagen - regionale insieme Vereine
Auflage 1 Veröffentlichung Jahresbericht Standard 12 Absatz 3 Die Organisation veröffentlicht die jährliche Berichterstattung (Jahresbericht und den Revisionsbericht mit TRANSPARENZ der revidierten Jahresrechnung nach Swiss GAAP FER 21) frei zugänglich auf ihrer Webseite. Betrifft: Neuenburg Beurteilung Der Jahresbericht ist nicht auf der Webseite aufgeschaltet. Auflage Veröffentlichen Sie den Jahresbericht auf Ihrer Webseite. Frist 31. Dezember 2020
Auflage 2 Veröffentlichung Jahresrechnung
12 •• Standard 12 Absatz 3
Die Organisation veröffentlicht die jährliche Berichterstattung (Jahresbericht und den Revisionsbericht mit TRANSPARENZ der revidierten Jahresrechnung nach Swiss GAAP FER 21) frei zugänglich auf ihrer Webseite. Betrifft: insieme 21, Ausserschwyz, Basel-Stadt, Genf, Kanton Bern, Neuenburg, Schaffhausen, Zürich Stadt und Bezirk Meilen und zwirniträff Beurteilung Die revidierte Jahresrechnung inklusive Revisionsbericht ist nicht auf der Webseite aufgeschaltet. Auflage Veröffentlichen Sie die vollständige, revidierte Jahresrechnung inklusive Revisionsbericht auf Ihrer Webseite. Frist 31. Dezember 2020
Prüfergebnis für den Verein insieme Schweiz sowie regionale insieme Vereine
Auflage 3 Transparenz Standard 12 Absatz 4 a) Wenn im Jahresbericht gut sichtbar darauf hingewiesen wird, dass die vollständige revidierte TRANSPARENZ Jahresrechnung auf der Webseite veröffentlicht ist, können lediglich die Bilanz und die Betriebsrechnung der revidierten Jahresrechnung in den Jahresbericht integriert werden. Betrifft: insieme 21, Ausserschwyz, Kanton Bern, Neuenburg, Schaffhausen, Zürcher Oberland und zwirniträff Beurteilung Der Hinweis fehlt komplett oder sagt aus, dass die vollständige Jahresrechnung auf der Geschäftsstelle eingefordert werden kann (genügte bis am 31.12.2015). Weisen Sie im Jahresbericht darauf hin, dass die vollständige, revidierte Jahresrechnung online Auflage verfügbar ist. Frist Jahresbericht 2020
Auflage 4 Jahresbericht Standard 12 Absatz 4 b) Im Rahmen der jährlichen Berichterstattung kann auch in einem weiteren Bericht ergänzend über die TRANSPARENZ Leistung informiert werden. In diesem Fall müssen im Jahresbericht folgende Angaben enthalten bleiben: Zweck und Ziel der Organisation, Zusammenfassung der erbrachten Leistungen über die gesamte Tätigkeit, Mitglieder des obersten Leitungsorgans und Mitglieder der Geschäftsleitung. Betrifft: Genf Kanton Bern, Neuenburg und Schaffhausen Beurteilung Die erbrachten Leistungen sind ausreichend beschrieben, teils fehlen Angaben zum Vorstand und/oder zu Zweck und Ziele der Organisation. Auflage Beschreiben Sie im Jahresbericht Zweck und Ziele Ihrer Organisation und legen Sie offen, wer Ihre Vorstandsmitglieder sind. Frist Jahresbericht 2020
Auflage 5 Rechnung über die Veränderung des Kapitals Standard 13 Absatz 2 Die Organisation erstellt ihre Jahresrechnung nach dem Rechnungslegungsstandard Swiss GAAP FER und JAHRES wendet Swiss GAAP FER 21 - Rechnungslegung für gemeinnützige Non-Profit Organisationen - an. RECHNUNG Swiss GAAP FER 21 Ziffer 3 Der Einzelabschluss und der konsolidierte Abschluss umfassen je fünf Bestandteile: Bilanz, Betriebsrechnung, Geldflussrechnung, Rechnung über die Veränderung des Kapitals, Anhang. Betrifft: Schaffhausen Beurteilung Die Jahresrechnung 2018 besteht nur aus Bilanz und Betriebsrechnung, die Rechnung über die Veränderung des Kapitals und der Anhang fehlen komplett (die Geldflussrechnung darf weggelassen werden). Auflage Erstellen Sie eine Rechnung über die Veränderung des Kapitals und einen Anhang gemäss Swiss GAAP FER 21. Frist Jahresrechnung 2020
Auflage 6 Fondskapital Standard 13 Absatz 2 Die Organisation erstellt ihre Jahresrechnung nach dem Rechnungslegungsstandard Swiss GAAP FER und JAHRES wendet Swiss GAAP FER 21 - Rechnungslegung für gemeinnützige Non-Profit Organisationen - an. RECHNUNG Swiss GAAP FER 21 Ziffer? Die Passiven gliedern sich in Verbindlichkeiten, Fondskapital und Organisationskapital. Betrifft: insieme Zürich Stadt und Bezirk Meilen, Zürcher Oberland und zwirniträff Beurteilung Das Fondskapital ist in der Jahresrechnung 2018 unter dem Fremdkapital ausgewiesen. Dies entspricht nicht Swiss GAAP FER 21. Insieme Zürcher Oberland hat zudem die Schwangkungsfonds im Organisationskapital ausgewiesen. Diese Fonds gehören ins Fonds kapital. Auflage Weisen Sie das Fondskapital als eigene Kategorie in der Bilanz aus. Weisen Sie Schwankungsfonds im Fondskapital aus. Frist Jahresrechnung 2020
Prüfergebnis für den Verein insieme Schweiz sowie regionale insieme Vereine
Auflage 7 Zweckgebundene Spenden Standard 13 Absatz 2 Die Organisation erstellt ihre Jahresrechnung nach dem Rechnungslegungsstandard Swiss GAAP FER und JAHRES wendet Swiss GAAP FER 21 - Rechnungslegung für gemeinnützige Non-Profit Organisationen - an. RECHNUNG Swiss GAAP FER 21 Ziffer 8 Mittel, die einem von Dritten bestimmten und die Verwendung einschränkenden Zweck unterliegen, sind als zweckgebundene Fonds im Fondskapital auszuweisen. Swiss GAAP FER 21 Ziffer 17 Die Rechnung über die Veränderung des Kapitals stellt die Bestände und die Veränderungen der Positionen des Fondskapitals und des Organisationskapitals brutto dar. Betrifft: insieme Basel-Stadt, Ostschweiz, Region Zurzach, TAB Freizeit und Bildung und Winterthur Beurteilung Zweckgebundene Einnahmen wurden manchmals nur teils und manchmal gar nicht dem Fondskapital zugewiesen. Teils fehlte auch die Rechnung über die Veränderung des Fondskapitals und es gab nur eine Rechnung über die Veränderung des Organisationskapitals. Auflage Weisen Sie sämtliche zweckgebundene Einnahmen dem Fondskapital zu. Weisen Sie in der Rechnung über die Veränderung des Kapitals auch das Fondskapital aus. Frist Jahresrechnung 2020
Auflage 8 Zewo-Methode Standard 13 Absatz 2 Die Organisation erstellt ihre Jahresrechnung nach dem Rechnungslegungsstandard Swiss GAAP PER und JAHRES wendet Swiss GAAP PER 21 - Rechnungslegung für gemeinnützige Non-Profit Organisationen - an. RECHNUNG Standard 13 Absatz 3 Der Fundraising- und allgemeine Werbeaufwand sowie der administrative Aufwand werden nach der von der Zewo veröffentlichten Methodik berechnet und ausgewiesen. Swiss GAAP FER 21 Ziffer 22 Folgende Angaben sind im Anhang gesondert offenzulegen, sofern sie nicht in der Betriebsrechnung ausgewiesen sind: - administrativer Aufwand (inkl. Personalaufwand); - Fundraising- und allg. Werbeaufwand (inkl. Personalaufwand); - angewandte Methode zur Berechnung des administrativen Aufwands sowie des Fundraising- und allgemeinen Werbeaufwands. Betrifft: insieme 21, Basel-Stadt, Genf, Neuenburg, Ostschweiz, Region Zurzach, TAB Freizeit und Bildung, Winterthur, Zürcher Oberland, Zürich Stadt und Bezirk Meilen, Zug, zwirniträff Beurteilung Für die Berechnung der Kostenstruktur in der Jahresrechnung 2018 wurde die Zewo-Methode weder angewandt, noch im Anhang der Jahresrechnung als angewandte Methode ausgewiesen. Auflage Berechnen Sie die Kostenstruktur nach der Zewo-Methode und weisen Sie sie im Anhang der Jahresrechnung als angewandte Methode aus. Frist Jahresrechnung 2020
Empfehlungen - regionale insieme Vereine Wir haben folgende mögliche Empfehlungen besprochen:
Empfehlung! Revisionstestat
14 B Standard 14 Absatz 3
Die Revisionsstelle erstattet schriftlich Bericht über das Ergebnis der Revision. REVISION Betrifft: Ausserschwyz, Kanton Bern, Region Zurzach, Schaffhausen, TAB Freizeit und Bildung, Winterthur, Zürcher Oberland, Zürich Stadt und Bezirk Meilen und zwirniträff Beurteilung Die Revision bestätigt im Revisionstestat 2018 die Einhaltung der Bestimmungen zu Art. 12 des Reglements über das Zewo-Gütesiegel. Dieser Hinweis bezieht sich auf die alten Standards und ist nicht mehr notwendig. Empfehlung Weisen Sie die Revisionsstelle darauf hin, künftig von der Bestätigung der Ausführungsbestimmungen abzusehen.
Prüfergebnis für den Verein insieme Schweiz sowie regionale insieme Vereine
r
Empfehlung 2 Mindestgliederung
13 s Standard 13 Absatz 2
Die Organisation erstellt ihre Jahresrechnung nach dem Rechnungslegungsstandard Swiss GAAP FER und JAHRES wendet Swiss GAAP FER 21 - Rechnungslegung für gemeinnützige Non-Profit Organisationen - an. RECHNUNG Swiss GAAP FER 21 Ziffer 12 Die Betriebsrechnung nach dem Umsatzkostenverfahreh wird mindestens wie folgt gegliedert: Erhaltene Zuwendungen (z.B. Spenden, Legate, Gönnerbeiträge) Beiträge der öffentlichen Hand Erlöse aus Lieferungen und Leistungen Projekt- oder Dienstleistungsaufwand Fundraising- und allgemeiner Werbeaufwand Administrativer Aufwand = Betriebsergebnis Finanzergebnis Betriebsfremdes Ergebnis Ausserordentliches Ergebnis = Ergebnis vor Veränderung des Fondskapitals Veränderung des Fondskapitals = Jahresergebnis (vor Zuweisungen an Organisationskapital) Betrifft: alle Beurteilung Bei fast allen Mitgliederorganisationen sind die Ergebnisse und Jahresergebnisse nicht nach Swiss GAAP FER 21 ausgewiesen. Auch die Gliederung des Betriebsertrags und des Betriebsaufwands könnte stärker an Swiss GAAP FER angepasst werden. Empfehlung Halten Sie sich verstärkt an die Mindestgliederung und Terminologie von Swiss GAAP FER 21.
Empfehlung 3 Rechnung über die Veränderung des Kapitals Standard 13 Absatz 2 Die Organisation erstellt ihre Jahresrechnung nach dem Rechnungslegungsstandard Swiss GAAP FER und JAHRES wendet Swiss GAAP FER 21 - Rechnungslegung für gemeinnützige Non-Profit Organisationen - an. RECHNUNG Swiss GAAP FER 21 Ziffer 3 Der Einzelabschluss und der konsolidierte Abschluss umfassen je fünf Bestandteile: Bilanz, Betriebsrechnung, Geldflussrechnung, Rechnung über die Veränderung des Kapitals, Anhang. Betrifft: Baden-Wettingen Beurteilung Die Jahresrechnung 2018 besteht aus Bilanz und Betriebsrechnung und Anhang. Die Rechnung über die Veränderung des Kapitals fehlt, allerdings werden aufgrund der einfachen Verhältnisse die Veränderungen in der Betriebsrechnung gezeigt. Empfehlung Erstellen Sie eine Rechnung über die Veränderung des Kapitals gemäss Swiss GAAP FER 21, damit die Übersichtlichkeit gewahrt bleibt.
Anhang Sie erhalten folgende Unterlagen zu Ihrer Information: > Übersicht Umsetzung Zewo-Standards > Einschätzung Wirkungsorientierung
Zürich, 17. November 2020
Martina Ziegerer Marc Peier Geschäftsleiterin Gütesiegelbereich
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Leitbild i nsi e me
Gemeinsam mit und für Menschen geistiger Behinderung
insieme handelt nach Grundsätzen Gemeinsam mit und für Menschen mit geistiger Behinderung insieme hat eine Vision: Menschen mit geistiger Behinderung sind gleichwertige Mitglieder unserer Gesellschaft
Wir sind den Menschenrechten verpflichtet und kämpfen gegen jede Form der Diskriminierung. ■ Die Würde der Menschen mit geistiger Behinderung ist unantastbar und muss geschützt werden. ■ Menschen mit geistiger Behinderung haben das Recht, ihre Persönlichkeit zu entfalten und darin gefördert und gestärkt zu werden.
Wir verstehen uns als Selbsthilfeorganisation und vertreten die Anliegen der Menschen mit geistiger Behinderung und ihrer Angehörigen. ■ Die Mitglieder setzen ihre Erfahrung und ihr Wissen aus dem Zusammenleben mit Menschen mit geistiger Behinderung ein, um ihnen gute Voraussetzungen für ein integriertes und selbstbestimmtes Leben zu schaffen. ■ insieme arbeitet partnerschaftlich mit Organisationen ähnlicher Zielsetzung zusammen.
Wir erfüllen unsere Aufgaben bedarfsgerecht, wirkungsorientiert und effizient. ■- indemehat insieme pinfnrhpStrukturen, hnteinfache Çfriiktiirnn die Mitnliederund fürMitglieder diefür klar und Ancnrnrlnnriinnpnklar undAnspruchsgruppen und überschaubar ühprcrhniihnrsind. cir
■ insieme sorgt mit dem Dachverband und den Mitgliedvereinen für eine starke nationale und kantonale Vertretung. ■ insieme-Vereine treten mit demselben Erscheinungsbild auf.
Wir gehen mit den finanziellen Ressourcen sorgfältig um. ■ insieme gewährleistet eine transparente Verteilung der Gelder der Invalidenversicherung. ■ insieme ist bestrebt, föderalistische Ungleichheiten abzubauen und den nationalen Ausgleich zu fördern. ■ insieme verwendet die Spenden zweckbestimmt und in Übereinstimmung mit dem Auftrag.
Wir realisieren unsere Ziele dank dem Engagement der ehrenamtlich und freiwillig Tätigen sowie dem Einsatz qualifizierter Angestellter. ■ insieme unterstützt und fördert die ehrenamtlich und freiwillig Tätigen. ■ insieme beschäftigt qualifiziertes Personal und sorgt für dessen Weiterbildung. ■ insieme strebt eine gute Zusammenarbeit zwischen Ehrenamtlichen, Freiwilligen und Angestellten an.
Bern, Novi 15
insieme handelt nach Grundsätzen Gemeinsam mit und für Menschen mit
Wir erbringen auf regionaler, kantonaler und nationaler Ebene Leistungen für Menschen mit geistiger Behinderung und ihre Angehörigen. ■ Die insieme-Vereine sorgen in der ganzen Schweiz ■ für ein quantitativ und qualitativ gutes Bildungs- und Freizeitangebot für Menschen mit geistiger Behinderung ■ für Entlastungsmöglichkeiten der Angehörigen ■ für ein attraktives und informatives Bildungsangebot für Angehörige und Freiwillige ■ für Anlaufstellen und Kontaktstellen für Menschen mit geistiger Behinderung und ihre Angehörigen. ■ insieme Schweiz begleitet und berät die regionalen und kantonalen insieme-Vereine bei ihrer Leistungserbringung. ■ Gemeinsam informieren insieme Schweiz und die insieme-Vereine Angehörige und weitere Interessierte rasch und kompetent.
Wir setzen uns für Rahmenbedingungen ein, welche die persönliche Verwirklichung der Menschen mit geistiger Behinderung, ihre Gleichstellung und Integration in die Gesellschaft fördern und sichern. ■ insieme setzt sich dafür ein, dass Menschen mit geistiger Behinderung die nötige Unterstützung und Betreuung erhalten, die ihnen ein würdiges und selbstbestimrntes Leben ermöglichen. ■ insieme lanciert und unterstützt Projekte und Angebote, welche die Integration von Menschen mit geistiger Behinderung zum Ziel haben. ■ insieme bezieht auf der Grundlage der Menschenrechte Stellung in ethischen und politischen Fragen, soweit sie Menschen mit geistiger Behinderung und ihre Angehörigen betreffen. ■ insieme pflegt auf nationaler und kantonaler Ebene die Vernetzung mit Politikerinnen, Behörden und Institutionen.
Wir sensibilisieren durch aktive Kommunikation die breite Öffentlichkeit und die Behörden für die Anliegen von Menschen mit geistiger Behinderung.
<✓> ■ ■ insieme greift brennende Fragen auf, die sich im Zusammenhang mit geistiger Behinderung stellen. insieme bietet Plattformen für den Austausch und die Diskussion über alle Themen in Zusammenhang mit geistiger Behinderung.
Bern, November.2005
Kanton Bern Canton de Berne
Steuerverwaltung Geschäftsbereich Recht und Koordination
Postfach
3001 Bern Steuerverwaltung des Kantons Bern, Postfach, 3001 Bern
Steuerbefreiung. sv@be.ch www.taxme.ch insieme Schweiz Standortadresse: Frau Andrea Haueter Brünnenstrasse 66, 3018 Bern Aarbergergasse 33 Postfach
3001 Bern
Referenz 16. Mai 2023 2018.FINSV.1204 / 494783 / jcö
insieme Schweizerische Vereinigung der Elternvereine für Menschen mit einer geistigen Behinderung, Bern Bestätigung der Steuerbefreiung
Guten Tag Frau Haueter
Gerne bestätigen wir Ihnen, dass insieme Schweizerische Vereinigung der Elternvereine für Menschen mit einer geistigen Behinderung im Kanton Bem wegen Gemeinnützigkeit von der Steuerpflicht befreit ist (Art. 83 Abs. 1 Bst. g StG und Art. 56 Bst. g DBG sowie Art. 6 Abs. 1 ESchG).
Freiwillige Leistungen an den Verein sind infolgedessen im gesetzlichen Rahmen abzugsfähig (Art. 38a Bst. a StG bzw. Art. 33a DBG sowie Art. 90 Bst. c StG bzw. Art. 59 Abs. 1 Bst. c DBG).
Freundliche Grüsse
Steuerverwaltung des Kantons Bern Geschäftsbereich Recht und Koordination
o cc. __ •S- Jasmin Cökmüs Angela Cartier Sachbearbeiterin Wissenschaftliche Mitarbeiterin
insieme Geschäfts- und Mitgliedschaftsreglement
Dieses Reglement regelt gestützt auf Art. 6 und Art. 15 der Statuten von insieme die Grundsätze der Geschäftsführung des Verbandes, umschreibt die Vorgaben an die Revision und enthält ausführende Bestimmungen zu den Mitgliederbeiträgen.
1. Geschäftsführung
1.1 Vermögensanlage
1.1.1 Grundsätze
Bei der Vermögensanlage ist im Spannungsfeld der sich konkurrenzierenden Ziele „Rendite der Anlagen - Risiko der Anlagen - Liquidität der Anlagen" der Sicherheit und der Liquidität gegenüber der Rendite der Anlagen eine höhere Priorität einzuräumen.
Anlagen in Fremdwährungen sind gegenüber dem CHF abzusichern.
Als Depotbanken kommen Schweizer Banken und die Postfinance in Frage.
1.1.2 Anlagereglement des Zentralvorstandes
Der Zentralvorstand erlässt für die Vermögensanlage ein Anlagereglement, das die obigen Grundsätze respektiert und für dessen Einhaltung er verantwortlich ist.
1.2 Finanzierung der Geschäftstätigkeit
Der Verband finanziert seine Aufgaben u.a. mit Mitgliederbeiträgen, Subventionen, Schenkungen, Beiträgen der öffentlichen Hand und von privaten Stiftungen, Spendensammlungen und dem Verkauf von Dienstleistungen.
2. Revision
2.1 Revisionsart
Die Revision erfolgt nach dem Schweizer Standard zur eingeschränkten Revision (SER).
2.2 Revisionsstelle
Die Revision muss durch Personen oder spezialisierte Revisionsstellen erfolgen, welche als zugelassene/r Revisor/in oder Revisionsexperten/in im Register der Revisionsaufsichtsbehörde eingetragen sind und die Voraussetzung der Unabhängigkeit erfüllen (vgl. SR 221.302.3).
Schweizerische Vereinigung der Elternvereine für Menschen mit einer geistigen Behinderung
Postfach - 3001 Bern - Tel. 031 300 50 20 - E-Mail: sekretariat@ insieme.ch - www.insieme.ch -Spenden PC 25-15000-6
insieme
3. Ausführungsbestimmungen zu Mitgliederbeiträgen
3.1 Familienmitgliedschaften
Familien, die gemäss Vereinsstatuten als 1 Vereinsmitglied gelten („Familienmitgliedschaft"), sind dem Dachverband als 1 aktives Einzelmitglied zu melden.
3.2 Erlass des Mitgliederbeitrags für Menschen mit geistiger Behinderung
Wenn Vereinsmitglieder mit geistiger Behinderung gemäss den Vereinsstatuten generell keinen Mitgliederbeitrag bezahlen müssen, sind sie trotzdem wie zahlende Mitglieder dem Dachverband als aktive Einzelmitglieder zu melden.
3.3 Mitgliedschaft in mehreren Vereinen {Zweitmitgliedschaften)
Wenn eine Person in mehreren insieme-Vereinen aktives Einzelmitglied ist, genügt es, wenn einer der Vereine die Person als Aktivmitglied dem Dachverband meldet. Weitere Vereine dürfen diese Person als „Zweitmitgliedschaft" führen und ihr entsprechend im insieme desk diese Rolle angeben. Die Zweitmitgliedschaften zählen nicht für die Ermittlung der Stimmkraft des Vereins an der Delegiertenversammlung. Die beteiligten Vereine regeln im Einzelfall untereinander, welcher Verein die Person als aktives Einzelmitglied meldet.
3.4 Spezialregelung atgabbes
Der Verein atgabbes hat aufgrund seiner speziellen Position als einziges italienischsprachiges Vereinsmitglied einen reduzierten Beitrag von 80% des üblichen Mitgliederbeitrags zu bezahlen. Der Verein meldet seinen vollständigen Bestand an Einzelmitgliedern gemäss Statuten, der reduzierte Beitrag wird anhand dieser Angabe berechnet.
Dieses Reglement ersetzt das Geschäftsreglement vom 26 November 2016. Das Reglement tritt mit Annahme durch die Delegiertenversammlung am 24. November 2018 in Kraft.
Schweizerische Vereinigung der Elternvereine für Menschen mit einer geistigen Behinderung
Postfach - 3001 Bern - Tel. 031 300 50 20 - E-Mail: Sekretariat @insieme.ch - www.insieme.ch -Spenden PC 25-15000-6
Anhang B Am VAF angeschlossene Organisationen (VN und UVN)
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Schweizerische Eidgenossenschaft Eidgenössisches Departement des Innern EDI
Confédération suisse Bundesamt für Sozialversicherungen BSV
Confederazione Svizzera Geschaftsfeld Invalidenversicherung
Confederaziun svizra
Name DO/VN: insieme Schweiz Anhang B Am Vertrag für Finanzhilfen angeschlossene Untervertragsnehmerinnen (VN und UVN) Hinweis: Diese Liste ist nur einmal zu Beginn der Vertragsperiode resp. mit dem Gesuch einzureichen.
Hauptzielgruppe der VN/UVN: Menschen mit geistiger Behinderung
DO-Funktion
Eingabefrist: 31.5.2023
hat die ord. IV- Eigenleistungs Kantons- Sprach 13-stellige ID-Nr. Organisation (vollständige Bezeichnung) Webseite und BSV-Nr. Beitrag 2022 fähigkeit eine zugehörig-keit region => GLN (via REFDATA); (wenn neu, dann als -'neu'' bezeichnen) Info-Mailadresse in CHF Kürzung zur (Sitz) (D/F/l) falls vorhanden Folge? xy www.xxx.ch
9999 1 ja/nein BE D GLN
xy (neu) info@muster.ch________________ www. insieme-solothum.ch
2021 insieme Solothurn 102-974 nein SO D
insieme. rj&jbluewin. ch___________ S'OOO.OO
www. freizeit-bildungsklub.ch
2119 Freizeit- und Bildungsklub Thal-Gäu 91-582 nein SO D
freizeitklub&jgmx.ch_____________ 4'579.00
www. insieme-bem.ch
2024 insieme Region Bem 323-652 nein BE D
info@)insieme-bem. ch___________ S'OOO.OO
www. insieme-freiamt.ch
2036 insieme Freiamt Wohlen 52336 nein AG D
sowidmer(g)bluewin. ch___________ 2'617.00
www. insieme-wizu.ch
2040 Winterthur-ZüriUnterland 544'562 nein ZH D
info@)insieme-wizu. ch___________ S'OOO.OO
www. fzg-burgdorf.ch
2041 Freizeitgruppe Burgdorf 12'000 nein BE D
info@)fzg-burgdorf. ch____________ 1'000.00
info@insieme-cerebral-gr. ch
2043 insieme Graubünden 376-502 nein GR D
info@insieme-cerebral-grch______ S'OOO.OO
www. insieme-plus-sport. ch
2048 insieme Limmattal und Amt 32714 nein ZH D
heidi bertschi(p)bluewin.ch_______ 1'636.00
www. insieme-kantonbem.ch
2066 insieme Kanton Bem 226'601 nein BE D
sekretahaticùinsieme-kantonbem.ch S'OOO.OO
www. insieme-horgen.ch
2081 insieme Bezirk Morgen 100-814 nein ZH D
sekretanatf&msieme-horgen. ch S'OOO.OO
www.pfadi. swiss/de/pfadiprofil/pta/
2084 PTA Pfadibewegung Schweiz PBS 31-842 nein
info(5)pbs.ch___________________ T592.00
www. insieme-rapperswil-jona.ch
2086 insieme Rapperswil-Jona 290-620 nein SG D
insieme. rj(p}bluewin. ch___________ S'OOO.OO
www. insieme-region-zurzach. ch
2088 insieme Region Zurzach 42-100 nein AG D
insieme-req.-zurzachfäbluewin.ch 2'105.00
www. insieme-aarau-lenzburg. ch
2092 insieme Aarau-Lenzburg 142-362 nein AG D
info@)jnsieme-aarau-lenzburg. ch S'OOO.OO
www. insieme-bl.ch
2095 insieme Basel-Land 204-953 nein BL D
info@)jnsieme-bl.ch_____________ S'OOO.OO
www.arkadis.ch
2124 Stiftung Arkadis 135716 nein SO D
arkadis&arkadis.ch_____________ S'OOO.OO
insieme Ausserschwyz (Freizeit und BC www.insieme-ausserschwyz.ch
2125 208-868 nein SZ D
Schwyz Nr. 6007) info@)insieme-ausserschwyz. ch S'OOO.OO
info@insieme-sh.ch
2136 insieme Schaffhausen 46'935 ja SZ D
www. insieme-sh. ch_____________ 2'347.00
www. insieme-innerschwyz. ch
2141 insieme Innerschwyz 84'980 nein SZ D
annemarie. ott(p)jnsieme-_________ 4'249.00
www. insieme-ostschweiz. ch
2157 insieme Ostschweiz 393-812 nein SG D
sekretariat@)insieme-ostschweizch S'OOO.OO
www. insiemeunterwalden. ch
2158 insieme Unterwalden 150-613 nein NW D
info@)insiemeunterwalden. ch_____ S'OOO.OO
www.insiemezo.ch
2171 insieme Zürcher Oberland 60V854 nein ZO D
info@)insiemezo.ch______________ S'OOO.OO
Thurg. Arbeitsgruppe für Behinderte www. tab-thurgau. ch
2180 242-383 nein TG D
(TAB) info@tab-thurgau.ch____________ S'OOO.OO
www. insieme-baden-wettingen ch
2182 insieme Baden-Wettingen 315-528 nein AG D
info@}insieme-baden-wettingen.ch S'OOO.OO
www. insieme-brugg-windisch. ch
2185 insieme Brugg-Windisch 30-256 nein AG D
kontakt@)jnsieme-brugq- T513.00
2489 www. insieme-cerebral. ch
2195 insieme cerebral Zug 162‘138 nein ZG D
info@insieme-cerebral.ch________ S'OOO.OO
www. insieme-zuerich. ch
2221 insieme Zürich Stadt 858-542 nein ZH D
info(p)insieme-zuench. ch_________ S'OOO.OO
www. insieme-luzem. ch
2228 insieme Luzern 504-201 nein LU D
info(fl)insieme-luzem.ch__________ S'OOO.OO
www. insieme-basel.ch/bildungsclub
2236 Bildungsclub Region Basel 406-696 nein BS D
info@}bildungsclub. ch____________ S'OOO.OO
www.vhsplus.ch
2237 Volkshochschule plus 202-685 nein BE D
mfo(3)vhsplusch________________ S'OOO.OO
www. ruebli-traeff. ch
2249 FreizeittreffAargau 44-098 nein AG D
email&.ruebli-traeff.ch___________ 2'205.00
LuB Stiftung Landwirtschaft und www.lub.ch
2251 422-284 nein
Behinderte info@lub.ch S'OOO.OO
Vertragsperiode 2024 - 27 datum Version 1.0
www.insieme.ch
2257 insieme Schweiz 1'136'364 nein
sekretariatt&insieme. ch______ www. insieme-ge.ch
3025 insieme Genève 835'498 nein GE F
infofäinsieme-ge. ch 5'OOO.QO www.insieme-fr.ch
3047 insieme Fribourg 82'824 nein FR F
admin(g)jnsieme-fr.ch________ 4'141.00 www. insieme-ne.ch
3080 insieme Neuchâtel 133'872 nein NE F
info@)insieme-ne.ch_________ 5’000.00 www. insiemevaud.ch
3115 insieme Vaud 807'148 nein VD F
info@)Jnsiemevaud. ch________ S’OOO.OO
www. insieme-vs. ch
3168 insieme Valais romand 199'994 nein VS F
insieme. vs@ibluewin.ch______ S’OOO.OO
www. insiemecerebral-
3172 insieme cerebral Jura bernois 192741 nein BE F
jurabemois.ch______________ S’OOO.OO
www. insieme-basel.ch
4030 insieme Basel-Stadt 485'315 nein BS D
info@)insieme-basel. ch_______ S’OOO.OO www. insieme-uri.ch
4318 insieme Uri 73'356 nein UR D
info@insieme-uri. ch_________ 3’668.00 www. insiemebielseeland.ch
5094 insieme Biel-Seeland 15'849 nein BE D
rene. stulz®hispeed. ch______ T000.00 www.insieme21.ch
5199 insieme21 86'968 nein
fachstelle@jinsieme21.ch_____ 4'348.00 www. insieme-rheinfelden. ch
6003 insieme Rheinfelden 20'200 nein AG D
praesi@jinsieme-rheinfelden.ct T010.00 www. insieme-baden-
6005 insieme Bildungsklub Aargau 151'497 nein AG D
wettingen.ch/?content=12 S’OOO.OO
Total ausbezahlte IV-Beiträge 1T608'829 183'010.00
Gemäss sep. Berechnung, welche an der Vertragsverhandlung besprochen wurde, beläuft sich die DO-Entschädigung pro Jahr auf 183'010
Visum VN: Datum:
V.rao„^
Vertragsperiode 2024 - 27 datum
Anhang C Fachkonzepte der VN
K Fachkonzept Beratung von behinderten Personen und deren Angehörige
Fachkonzept Medien- und Publikationen, Entwicklung, Herstellung und Verbrei tung von Informationsmaterialien und Medien, Informations- und Dokumenta tionsstelle
Kl Fachkonzept Kurse «Soziale Kontakte - Freizeit und Sport» (mit und ohne Übernachtung)
Fachkonzept Kurse «Hilfe zur Selbsthilfe (Autonomie)» (mit und ohne Übernachtung)
Fachkonzept Treffpunkte für behinderte Personen und deren Angehörige Fachkonzept Themenspezifische Grundlagenarbeit/Projekte Art. 74 IVG für Kurse
K Fachkonzept LUFEB Allgemeine Medien- und Öffentlichkeitsarbeit
K Fachkonzept LUFEB Themenspezifische Grundlagenarbeit/Projekte Art. 74 IVG K Fachkonzept LUFEB Förderung der Selbsthilfe
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Schweizerische Eidgenossenschaft Eidgenössisches Departement des Innern EDI L+J Confederazione Confédération suisse Svizzera Bundesamt für Sozialversicherungen BSV Geschäftsfeld Invalidenversicherung Confederaziun svizra
Anhang 7: FACHKONZEPT für die Vertragsperiode 2024 bis 2027 Leistungen im öffentlichen Interesse / Finanzhilfen nach Art. 74 IVG
Vertrags-Nr. 2257 Vertragsnehmerin insieme Schweiz
Übersicht der Leistung (vgl. «Leistungen und Leistungskategorien Betrieb Art. 74 IVG» im KSBOB 2024 - 2027) Leistungskategorien Das Leistungsangebot richtet sich an: Kl Einzelspezifisch Einzelpersonen und ihre Angehörigen: Leistungskategorie Beratung von Menschen mit Behinderung/Angehörige □ Gruppenspezifisch Mehrere Personen aus der Zielgruppe Leistungskategorie Bitte auswählen/Veuillez choisir/Prega compilare: □ Nicht personenspezifisch an die Öffentlichkeit mit Themen der Zielgruppe: Leistungskategorie Bitte auswählen/Veuillez choisir/Prega compilare:
Beschreibung der spezifischen Leistungen für die Zielgruppe(n) Beratung von Menschen mit geistiger Behinderung und/oder ihrer Angehörigen bei schwierigen Lebenssituationen, zur Sicherung guter Rahmenbedingungen - insbesondere Wohn- und Arbeitsverhältnisse -, zur Bewältigung krisenhafter Situationen sowie bei Fragen zu Liebe, Sexualität und Partnerschaft. Ziel ist es, entwicklungsfördende Lebenssituationen herzustellen und gemeinsam gute und dauerhafte Lösungen zu finden. Link zur Webseite der Organisation: www.insieme.ch
Hauptziel der Leistung für die Zielgruppe(n): Ziel und Art der Zielerreichung (das Ziel muss SMART sein: Spezifisch, Messbar, Aktionsorientiert, Rea listisch und Terminiert).
Das Angebot richtet sich speziell an Menschen mit geistiger Behinderung und ihre Angehörigen. Menschen mit geistiger Behinderung sind die Hauptzielgruppe des Angebots. Beratungsgeschwindigkeit, -dauer, -Inhalt und -spräche werden an die Bedürfnisse und Möglichkeiten der beratenen Person angepasst. Menschen mit kognitiver Beeinträchtigung werden in persönlichen Fragen, zur Wohnsituation, zu beruflichen Veränderungen oder zu Fragen von Liebe, Sexualität und Partnerschaft beraten und unterstützt. Bewältigungsstrategien werden besprochen, welche die persönlichen Ressourcen der Betroffenen und ihrer Bezugspersonen erhalten oder verbessern. Bestehende Konflikte werden gemeinschaftlich gelöst. Damit wird die Möglichkeit selbstbestimmt zu entscheiden gestärkt. Der Beratungsfortschritt wird in einem Dossier festgehalten. Dort finden sich auch gemeinsam besprochene und umsetzbare Ziele.Die betroffene Person (inkl. ihrer Angehörigen) erhält aufgrund ihres aktuellen Bedarfs relevante Informationen, die sie in ihrer grösstmöglichen Existenzsicherung und Selbständigkeit und Teilhabe fördern und ihr ermöglicht, ihre Entscheidungen zu fällen und umzusetzen. Die Wirkung wird anhand von Rückmeldungen überprüft und im Dossier notiert, zudem erfolgt einmal pro Vertragsperiode eine Umfrage unter den Klientinnen. Bei Abschluss des Beratungszyklus wird eine mündliche Rückmeldung eingeholt. Konkrete nächste Schritte werden mit der beratenen Person geklärt und deren Umsetzung überprüft. Realisierbare Lösungsansätze werden im Dossier festgehalten. In der Beratung wird darauf hingewiesen,dass der Zeitraum für die Zielerreichung bestimmt werden sollte, in dem das persönliche Ziel zu erreichen ist. Bei Bedarf werden dem Klienten Informationen zu
Fachkonzept Art. 74 IVG / VP 2024-27 ! Version 1.0
weiterführenden Angeboten (z.B. Therapieangebote) abgegeben, so wird die Kooperation und Zusammenarbeit gestärkt.
Hinweis: Die Ziele müssen einen Bezug zum Zweckartikel haben (RZ 1003 KSBOB). Insbesondere soll aufgezeigt werden, mit welchen Zielen die vier Schwerpunkte umgesetzt werden: Selbstbestimmung / Teilhabe Selbstvertretung / Einbezug von MmB Kooperation / Zusammenarbeit Peer-Support
Zur Information: Das jährliche inhaltliche Reporting über die Zielerreichunq erfolgt in der Reporting-Vorlage «Realisiertes Arbeits programm».
Fachkonzept Art. 74 IVG VP 2024-27 / Version 1.0
Zielgruppe(n)
Altersgruppe Zielgruppe Behinderung Suchtbehinderung Kinder Körperbehinderung Sprachbehinderung Jugendliche Krankheitsbehinderung Erwachsene Psychische Behinderung 1 Alle Zielgruppen Hörbehinderung | Mehrfachbehinderung (nur für spezielle An
13 Alle
3 Geistige-ZLernbehinderung gebote auswählen und oben ausfüllen, um wel
che Behinderungen es sich handelt) Sehbehinderung Spezifizierung der Zielgruppe (Beispiel: blinde, sehbehinderte, hörsehbehinderte und taubblinde Menschen) Menschen mit geistiger Behinderung und eventuell weiteren Behinderungen sowie ihre Angehörigen.
Der Bedarf für die Zielgruppe-wurde ermittelt durch: 3 Umfeldanalyse
3 Bisherige Leistungserbringung Andere-
3 Kundenumfrage/Kundeninput
Kurzinfo dazu Die Nachfrage nach persönlicher und individueller Beratung steigt, im 2022 wurde deshalb die strategische Ausrichtung und Konzeptualiserung grundlegend re-evaluiert. Um den Bedarf des Angebots von insieme Schweiz so reliabel und valide wie möglich ermitteln zu können wurde eine Umfrage unter den Klientinnen , eine Umfeldanalyse, sowie eine quantitative Analyse der Beratungsstatistik der letzten Jahre durchgeführt.
Standorte des Angebots (Angaben gültig bei Fachkonzepterstellung) Angebote vor Ort (einzelspezifisch/gruppenspezifisch)
3 online/digital (z.B. via Zoom)
I3 Deutschschweiz Romandie Italienische Schweiz national (alle Sprachregionen)
In den Sprachen
13 Deutsch Französisch Italienisch
Rätoromanisch Gebärdensprache Weitere Sprachen: Barrierefreier Zugang des Angebots (barrierefrei verfasste Texte [in einfacher oder leichter Sprache] und veröffent lichte Basisinformationen auf der Webseite sowie barrierefreie Durchführung der Veranstaltung/zugängliche Beratungsstellen)
Kurzinfo dazu Der Ort der Beratung wird den Möglichkeiten der beratenen Person angepasst. Wenn möglich finden die Beratungen in den Räumlichkeiten der Fachstellen statt. Falls es der beratenen Person nicht möglich ist, anzureisen, oder eine Beratung vor Ort inhaltlich notwendig ist, wird eine aufsuchende Beratung angeboten. Abgrenzungen zu anderen Betriebsteilen der Organisation Sozialberatung (Dossier- und Kurzberatung) wird nur von spezifischen Fachstellen (Lebensräume, Landwirtschaft und Behinderung, Herzblatt, Avanti 21) durchgeführt. Alle anderen Teile der Organisation bieten einfache Auskünfte an.
Fachkonzept Art. 74 IVG VP 2024-27 / Version 1.0
Veröffentlichung der Angebote (die Angebote müssen für die Zielgruppe öffentlich zugänglich sein): Kl Webseite (barrierefreier Zugang zu Leistungen, rascher Zugang zu Grundinformationen, z.B. Kon taktangaben auf Hauptseite usw.) Weitere digitale Medien (Facebook, Instagram, LinkedIn usw.) Kl Schriftlich in Publikationen
Kurzinfo dazu Die verschiedenen Beratungsangebote werden durch die unterschiedlichen Anbieter (insieme Schweiz, Stiftung Landwirtschaft und Behinderte, insieme 21, insieme-Cerebral Graubünden, insieme Kanton Bern) mit eigenen Medien (Website, schriftliche Informationen, eigene Publikationen) sowie an geeigneten Veranstaltungen (eigene und externe) kommuniziert. Das Angebot der Fachstelle Lebensräume wird insbesondere bei den insieme Regionalvereinen (als Multiplikatoren) bekannt gemacht, die die Informationen dann gezielt an die Zielgruppe in ihrer Region weitergeben.
Überprüfung der Qualität der angebotenen Leistungen (Audits/Schuiung, etc.)? Fachpersonen, die in der Beratung tätig sind, bilden sich regelmässig weiter und tauschen sich fachlich im Rahmen von internem Austausch (Intervision) aus. Durch den Austausch mit anderen Fachpersonen (Netzwerkarbeit) und die regelmässige Aufarbeitung und Aktualisierung von Grundlagen wird eine hohe Qualität und fachliche Aktualität der Beratung sichergestellt.____________ ___________________ ___ Angebot mit Organisationen im Kundensegment für die Zielgruppe koordiniert? (z.B. Zusammen arbeits-Vereinbarung, regelmässiger Austausch usw.) Kl ja nein mit einem Teil Kurzinfo dazu insieme bietet als einzige Organisation spezifische Beratungen für Menschen mit geistiger Behinderung und ihre Angehörigen an. Qualifikation der Mitarbeitenden/Leistungsausführenden (mehrfache Nennung möglich) Selbstbetroffenheit Kl Fachpersonen mit höherer Qualifikation (mit tertiärer Ausbildung) Kl Fachpersonen mit mittlerer Qualifikation (mit Fachausbildung und Berufserfahrung) Fachperson mit spezifischer Qualifikation, wie Peer-Ausbildung oder Weiterbildung durch die Organi sation) Freiwilligenarbeit (Einführung ins Thema durch die Organisation) für unterstützende Tätigkeiten wie Begleitung an Veranstaltungen
Für das behinderungsspezifische Thema wird das notwendige Wissen vermittelt via Beglei- tung/Coaching/Moderation durch: Selbstbetroffene Kl Fachpersonen Kurzinfo dazu
Fachkonzept Art. 74 IVG VP 2024-27 ! Version 1.0 4/6
Für Leistungen exkl. Kurse / Geplanter Leistungsurnfang in Zahlen Total 2024 2025 2026 2027 2024-2027 In Stunden Geplanter Leistungsum Mitarbei 3000 3000 3000 3000 12000 fang tende Grundlagenarbeit zur In Stunden Leistung (Erarbeitung/Überar- Mitarbei 400 400 400 400 1600 beitung des Dienstleistungskon- tende zepts usw.) In Stunden Total geplanter Leis Mitarbei 3400 3400 3400 3400 13600 tungsumfang tende
*Jur für Kurse / Geplanter Le stungsumfang in Zahlen Total 2024 2025 2026 2027 2024-2027 In Teilneh- Blockkurse menden- 0 Tage In Teilneh- Tageskurse menden- o Tage In Teilneh Semester/Jahreskurse menden o stunden Kurse: Grundlagenarbeit In Stunden zur Leistung Erarbeitung/Über- Mitarbei o arbeitung des Dienstleistungskon- tende zepts usw.)
Budget - geplante Vollkosten und Erträge der beschriebenen Leistung Total Geplante Kosten 2024 2025 2026 2027 2024-2027
CHF 260000 260000 260000 260000 1040000 Personalkosten CHF 170000 170000 170000 170000 680000 Sachkosten/Umlagen CHF 430000 430000 430000 430000 1720000 Total Kosten
Total Geplante Erträge 2024 2025 2026 2027 2024-2027
Erträge ohne Finanzhilfe CHF 134500 134500 134500 134500 538000 BSV (‘Details in nachfolgender Liste ankreuzen) CHF 265200 265200 265200 265200 1060800 Finanzhilfe BSV CHF 399700 399700 399700 399700 1598800 Total Erträge
*Details zu Erträgen ohne Finanzhilfe BSV [X] Leistungserträge (z. B. Kurserträge von Teilnehmenden, Verkauf Publikationen) [X] Spenden Kl Drittleistungen von weiteren Finanzgebern (Bund, Kantone, Gemeinden, Versicherungen etc.) Kl Organisationskapital Fachkonzept Art. 74 IVG VP 2024-27 / Version 1.0 5/6
□ Andere Erträge - bitte aufführen:
Kurzinfo dazu Die nicht durch IV-Beiträge und Leistungserträge gedeckten Kosten werden durch nicht zweckgebundene Spenden gedeckt und durch das Organisationskapital ausgeglichen. Die insieme- Regionalvereine werden teilweise durch weitere regionale Beiträge (Gemeinde, Kantone, Kirchgemeinden, etc.) unterstützt.
Bemerkungen:
Ort/Datum Bern,
Vertragsnehmerin
Ort/Datum Bern,
Bundesamt für Sozialversicherungen
Fachkonzept Art. 74 IVG VP 2024-27 ! Version 1.0
Schweizerische Eidgenossenschaft Eidgenössisches Departement des Innern EDI L+ Confédération suisse Confederazione Svizzera Bundesamt für Sozialversicherungen BSV Geschäftsfeld Invalidenversicherung Confederaziun svizra
Anhang 7: FACHKONZEPT für die Vertragsperiode 2024 bis 2027 Leistungen im öffentlichen Interesse / Finanzhilfen nach Art. 74 IVG
Vertrags-Nr. 2257 Vertragsnehmerin insieme Schweiz
Übersicht der Leistung (vgl. «Leistungen und Leistungskategorien Betrieb Art. 74 IVG» im KSBOB 2024 - 2027) Leistungskategorien Das Leistungsangebot richtet sich an: □ Einzelspezifisch Einzelpersonen und ihre Angehörigen: Leistungskategorie Bitte auswählen/Veuillez choisir/Prega compilare: Gruppenspezifisch Mehrere Personen aus der Zielgruppe Leistungskategorie Medien und Publikationen □ Nicht personenspezifisch an die Öffentlichkeit mit Themen der Zielgruppe: Leistungskategorie Bitte auswählen/Veuillez choisir/Prega compilare:
Beschreibung der spezifischen Leistungen für die Zielgruppe(n) Produktion eigener Medien und Publikationen, die sich an Menschen mit geistiger Behinderung und ihre Angehörigen richten. Die Medienarten umfassen Webseiten (der Regionalvereine und des Dachverbandes), Rundbriefe / Newsletter, Informationsbroschüren, Merkblätter sowie eigene Seiten und Gruppen in den Sozialen Medien. Link zur Webseite der Organisation: www.insieme.ch
Hauptziel der Leistung für die Zielgruppe(n): Ziel und Art der Zielerreichung (das Ziel muss SMART sein: Spezifisch, Messbar, Aktionsorientiert, Rea listisch und Terminiert).
Hilfe zur Selbsthilfe. Die Informationen werden spezifisch für die Zielgruppe aufgearbeitet. Themen und Perspektiven werden so gewählt, dass sie für Menschen mit geistiger Behinderung und Angehörige relevant und interessant sind. Die Zielgruppe selbst kommt in den Medien und Publikationen zu Wort, so wird die Selbstvertretung sichergestellt. Die Informationen bieten Menschen mit geistiger Behinderung und ihren Angehörigen einen Mehrwert, informieren über Innovationen und Projekte, zeigen Handlungsoptionen auf und regen dazu an, aktiv zu werden und die persönlichen Ressourcen zu mobilisieren, insieme Schweiz überprüft regelmässig die quantitativen Messgrössen in den Onlinemedien, beim Newsletter und der Mitgliederzeitschrift. Die Regionalvereine messen die Nachfrage nach ihren Medien und Publikationen im Rahmen ihrer Möglichkeiten. Die Website der Dachorganisation wird wöchentlich aktualisiert, die Seiten der Regionalvereine je nach Bedarf. Die Mitgliederzeitschrift erscheint alle vier Monate. Die Dachorganisation verschickt regelmässig einen Newsletter mit Fokus auf nationale oder überregionale Themen, die Regionalvereine verschicken zwischen einem und sechs Rundschreiben pro Jahr mit Fokus auf regionale Themen und der Weiterverbreitung nationaler und überregionaler Themen. Broschüren und Merkblätter werden regelmässig überprüft und bei Bedarf überarbeitet. Die eigenen Medien und Publikationen sind öffentlich zugänglich, richten sich aber vornehmlich an die Zielgruppe. Die betroffene Person (inkl. ihre Angehörigen) erhält aufgrund ihres aktuellen Bedarfs relevante Informationen, die sie in ihrer grösstmöglichen Existenzsicherung und Selbständigkeit und Teilhabe fördern und ihr ermöglicht, ihre Entscheidungen zu fällen und umzusetzen. Die verschiedenen Kanäle werden unterschiedlich häufig aktualisiert, Inhalte und Zeitpunkt der Veröffentlichung sind geplant und koordiniert.
Fachkonzept Art. 74 IVG / VP 2024-27 / Version 1.0
Hinweis: Die Ziele müssen einen Bezug zum Zweckartikel haben (RZ 1003 KSBOB). Insbesondere soll aufgezeigt werden, mit welchen Zielen die vier Schwerpunkte umgesetzt werden: Selbstbestimmung / Teilhabe Selbstvertretung / Einbezug von MmB Kooperation / Zusammenarbeit Peer-Support
Zur Information: Das jährliche inhaltliche Reporting über die Zielerreichunq erfolgt in der Reporting-Vorlage «Realisiertes Arbeits programm»,
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Zielgruppe(n)
Altersgruppe Zielgruppe Behinderung Suchtbehinderung Kinder Körperbehinderung j Sprachbehinderung Jugendliche Krankheitsbehinderung Erwachsene Alle Zielgruppen Psychische Behinderung ■ Hörbehinderung |
13 Alle Mehrfachbehinderung (nur für spezielle An
Geistige-ZLernbehinderung gebote auswählen und oben ausfüllen, um wel che Behinderungen es sich handelt) Sehbehinderung Spezifizierung der Zielgruppe (Beispiel: blinde, sehbehinderte, hörsehbehinderte und taubblinde Menschen) Menschen mit geistiger Behinderung und eventuell weiteren Behinderungen sowie ihre Angehörigen.
Der Bedarf für die Zielgruppe-wurde ermittelt durch: Umfeldanalyse
3 Andere:
3 Bisherige Leistungserbringung
3 Kundenumfrage/Kundeninput
Kurzinfo dazu vgl. oben
Standorte des Angebots (Angaben gültig bei Fachkonzepterstellung) Angebote vor Ort (einzelspezifisch/gruppenspezifisch)
3 online/digital (z.B. via Zoom)
3 Deutschschweiz [X] Romandie Italienische Schweiz
national (alle Sprachregionen)
In den Sprachen
3 Deutsch 3 Französisch 3 Italienisch
Rätoromanisch 3 Gebärdensprache Weitere Sprachen: Im Magzin ist jeweils eine Seite italienisch Barrierefreier Zugang des Angebots (barrierefrei verfasste Texte [in einfacher oder leichter Sprache] und veröffent lichte Basisinformationen auf der Webseite sowie barrierefreie Durchführung der Veranstaltung/zugängliche Beratungsstellen)
Kurzinfo dazu Die Kommunikationskanäle sind gemäss den unterschiedlichen Bedürfnissen der Zielgruppe teilweise digital, teilweise analog. Die Mitgliederzeitschrift und diverse Rundschreiben der Regionalvereine erreichen die Mitglieder direkt an ihrer Wohnadresse. Die Informationen sind zum Teil in einfacher Sprache gehalten. Abgrenzungen zu anderen Betriebsteilen der Organisation Sämtliche kommunikativen Aktivitäten, die sich an eine breitere Zielgruppe richten (Medienmitteilungen, öffentliche Vorträge, Sensibilisierungskampagnen, Auskünfte an die Öffentlichkeit, etc.) fallen unter das Fachkonzept "Allgemeine Medien- und Öffentlichkeitsarbeit (LUFEB). Aktivitäten die dazu dienen, das eigene Angebot (Kurse, Treffpunkte, etc.) bekannter zu machen, werden als Grundlagenarbeit bei den entsprechenden Leistungskategorien erfasst.
Fachkonzept Art. 74 IVG VP 2024-27 / Version 1.0
Veröffentlichung der Angebote (die Angebote müssen für die Zielgruppe öffentlich zugänglich sein): IZI Webseite (barrierefreier Zugang zu Leistungen, rascher Zugang zu Grundinformationen, z.B. Kon taktangaben auf Hauptseite usw.) [X] Weitere digitale Medien (Facebook, Instagram, LinkedIn usw.) [X] Schriftlich in Publikationen
Kurzinfo dazu Die digitalen Kanäle (Websiten, Soziale Medien und Newsletter) sind auf den entsprechenden Webseiten zugänglich. Die gedruckten Publikationen sind teilweise auf den Webseiten zugänglich.
Überprüfung der Qualität der angebotenen Leistungen (Audits/Schuiung, etc.)? Die Qualität der Medien und Publikationen von insieme Schweiz wird regelmässig durch interne Textkritiken und inhaltlichen Besprechungen überprüft. Die Regionalvereine überprüfen die Qualität ihrer Medien und Publikationen im Rahmen ihrer Möglichkeiten. Mitarbeitende der Regionalvereine werden an jährlichen Treffen der Vereinangestellten sowie durch individuelle Unterstützung und Schulung fortgebildet.
Angebot mit Organisationen im Kundensegment für die Zielgruppe koordiniert? (z.B. Zusammen arbeits-Vereinbarung, regelmässiger Austausch usw.) Ê3ja nein mit einem Teil Kurzinfo dazu insieme ist die einzige Organisation, die Informationen spezifisch für Menschen mit geistiger Behinderung und ihre Angehörigen aufarbeitet und zur Verfügung stellt. Qualifikation der Mitarbeitenden/Leistungsausführenden (mehrfache Nennung möglich) [>3 Selbstbetroffenheit [3 Fachpersonen mit höherer Qualifikation (mit tertiärer Ausbildung) [X] Fachpersonen mit mittlerer Qualifikation (mit Fachausbildung und Berufserfahrung) Kl Fachperson mit spezifischer Qualifikation, wie Peer-Ausbildung oder Weiterbildung durch die Organi sation) [X] Freiwilligenarbeit (Einführung ins Thema durch die Organisation) für unterstützende Tätigkeiten wie Begleitung an Veranstaltungen
Für das behinderungsspezifische Thema wird das notwendige Wissen vermittelt via Beglei- tung/Coaching/Moderation durch: IEI Selbstbetroffene Fachpersonen Kurzinfo dazu Menschen mit geistiger Behinderung und Angehörige arbeiten selbst an Medien und Publikationen mit und geben ihr spezifisches Wissen weiter. Fachpersonen der Kommunikation tauschen sich regelmässig mit Fachpersonen anderer Bereiche aus.
Fachkonzept Art. 74 IVG VP 2024-27 / Version 1.0
Für Leistungen exkl. Kurse / Geplanter Leistungsumfang in Zahlen Total 2024 2025 2026 2027 2024-2027
In Stunden Geplanter Leistungsum 6100 6100 24400 Mitarbei 6100 6100 fang tende Grundlagenarbeit zur In Stunden Leistung (Erarbeitung/Überar- Mitarbei 1000 1000 1000 1000 4000 beitung des Dienstleistungskon- tende zepts usw.) In Stunden Total geplanter Leis 7100 7100 7100 7100 28400 Mitarbei tungsumfang tende
Nur für Kurse / Geplanter Le stungsumfang in Zahlen Total 2024 2025 2026 2027 2024-2027
In Teilneh- Blockkurse menden- 0 Tage In Teilneh- Tageskurse menden- o Tage In Teilneh Semester/Jahreskurse menden 0 stunden Kurse: Grundlagenarbeit In Stunden zur Leistung Erarbeitung/Über- Mitarbei 0 arbeitung des Dienstleistungskon- tende zepts usw.)
Budget - geplante Vollkosten und Erträge der beschriebenen Leistung Total Geplante Kosten 2024 2025 2026 2027 2024-2027
CHF 595000 595000 595000 595000 2380000 Personalkosten CHF 355000 355000 355000 355000 1420000 Sachkosten/Umlagen CHF 950000 950000 950000 950000 3800000 Total Kosten
Total Geplante Erträge 2024 2025 2026 2027 2024-2027
Erträge ohne Finanzhilfe CHF 470000 470000 470000 470000 1880000 BSV (‘Details in nachfolgender Liste ankreuzen) CHF 518300 518300 518300 518300 2073200 Finanzhilfe BSV CHF 988300 988300 988300 988300 3953200 Total Erträge
*Details zu Erträgen ohne Finanzhilfe BSV [X] Leistungserträge (z. B. Kurserträge von Teilnehmenden, Verkauf Publikationen) El Spenden E Drittleistungen von weiteren Finanzgebern (Bund, Kantone, Gemeinden, Versicherungen etc.) E Organisationskapital Fachkonzept Art. 74 IVG VP 2024-27 / Version 1.0
□ Andere Erträge - bitte aufführen:
Kurzinfo dazu Die nicht durch IV-Beiträge und Leistungserträge gedeckten Kosten werden durch nicht zweckgebundene Spenden gedeckt und durch das Organisationskapital ausgeglichen. Die insieme- Regionalvereine werden teilweise durch weitere regionale Beiträge (Gemeinde, Kantone, Kirchgemeinden, etc.) unterstützt.
Bemerkungen:
Ort/Datum Bern, Fz7?
Vertragsnehmerin
Ort/Datum Bern, £ f£-.5
Bundesamt für Sozialversicherungen
TT
I
Fachkonzept Art. 74 IVG VP 2024-27 / Version 1.0
Schweizerische Eidgenossenschaft Eidgenössisches Departement des Innern EDI L+J Confédération suisse Confederazione Svizzera Bundesamt für Sozialversicherungen BSV Geschäftsfeld Invalidenversicherung Confederaziun svizra
Anhang 7: FACHKONZEPT für die Vertragsperiode 2024 bis 2027 Leistungen im öffentlichen Interesse / Finanzhilfen nach Art. 74 IVG
Vertrags-Nr. 2257 Vertragsnehmerin insieme Schweiz
Übersicht der Leistung (vgl. «Leistungen und Leistungskategorien Betrieb Art. 74 IVG» im KSBOB 2024 - 2027) Leistungskategorien Das Leistungsangebot richtet sich an: □ Einzelspezifisch Einzelpersonen und ihre Angehörigen: Leistungskategorie Bitte auswählen/Veuillez choisir/Prega compilare: Gruppenspezifisch Mehrere Personen aus der Zielgruppe Leistungskategorie Kurse "Soziale Kontakte knüpfen, Freizeit/Sport" □ Nicht personenspezifisch an die Öffentlichkeit mit Themen der Zielgruppe: Leistungskategorie Bitte auswählen/Veuillez choisir/Prega compilare:
Beschreibung der spezifischen Leistungen für die Zielgruppe(n) Sportkurse für Kinder und Jugendliche mit geistiger Behinderung: Tages-, Block- und Semesterkurse. Link zur Webseite der Organisation: www.insieme.ch
Hauptziel der Leistung für die Zielgruppe(n): Ziel und Art der Zielerreichung (das Ziel muss SMART sein: Spezifisch, Messbar, Aktionsorientiert, Rea listisch und Terminiert).
Sportangebote für Kinder und Jugendliche mit geistiger Behinderung. Form und Inhalt der Sportkurse richten sich vornehmlich an Kinder und Jugendliche (bis max. 25 Jahre). Durch gemeinsame sportliche Aktivitäten werden Körpergefühl, Gesundheit und Wohlbefinden gestärkt. Die Kurse unterstützen und fördern die Selbstbestimmung, die persönliche Entwicklung und das Selbstbewusstsein der Kinder & Jugendlichen. Die Kinder lernen in sozialen Strukturen teilzuhaben.Die Kinder (inkl. ihre Angehörigen) erhalten aufgrund ihres aktuellen Bedarfs relevante Informationen, die sie in ihrer grösstmöglichen Existenzsicherung und Selbständigkeit und Teilhabe fördern und ihnen ermöglicht, ihre Entscheidungen zu fällen und umzusetzen. Mit Zufriedenheitsbefragungen wird regelmässig die Zufriedenheit der Teilnehmerinnen überprüft. Kursinhalte und Geschwindigkeit werden den Fähigkeiten und Bedürfnissen von Kindern und Jugendlichen mit geistiger Behinderung angepasst indem Sie einbezogen werden.. Die Kursdauer wird je nach Kursinhalt geplant und entsprechend publiziert.
Hinweis: Die Ziele müssen einen Bezug zum Zweckartikel haben (RZ 1003 KSBOB). Insbesondere soll aufgezeigt werden, mit welchen Zielen die vier Schwerpunkte umgesetzt werden: Selbstbestimmung / Teilhabe Selbstvertretung / Einbezug von MmB Kooperation / Zusammenarbeit Peer-Support
Zur Information: Das jährliche inhaltliche Reporting über die Zielerreichunq erfolgt in der Reporting-Vorlage «Realisiertes Arbeits programm».
Fachkonzept Art. 74 IVG / VP 2024-27 / Version 1.0
Zielgruppe(n)
Altersgruppe Zielgruppe Behinderung Suchtbehinderung Kinder Körperbehinderung > Sprachbehinderung Jugendliche Krankheitsbehinderung Erwachsene Psychische Behinderung ' Alle Zielgruppen Hörbehinderung | Alle Mehrfachbehinderung (nur für spezielle An Geistige-ZLernbehinderung gebote auswählen und oben ausfüllen, um wel che Behinderungen es sich handelt) Sehbehinderung Spezifizierung der Zielgruppe (Beispiel: blinde, sehbehinderte, hörsehbehinderte und taubblinde Menschen) Kinder und Jugendliche mit geistiger Behinderung und eventuell weiteren Behinderungen.
Der Bedarf für die Zielgruppe-wurde ermittelt durch: Umfeldanalyse Andere: Bisherige Leistungserbringung Kundenumfrage/Kundeninput Kurzinfo dazu Die Bedürfnisse der Zielgruppe werden durch regelmässige Umfragen und durch die Berücksichtigung nicht strukturierter Rückmeldungen ermittelt. Anregungen und Rückmeldungen der Zielgruppe werden ernst genommen und nach Möglichkeit umgesetzt. Standorte des Angebots (Angaben gültig bei Fachkonzepterstellung) Angebote vor Ort (einzelspezifisch/gruppenspezifisch) online/digital (z.B. via Zoom) Deutschschweiz □I Romandie Italienische Schweiz national (alle Sprachregionen)
In den Sprachen Deutsch Französisch Italienisch Rätoromanisch Gebärdensprache Weitere Sprachen: Bafrierefreier Zugang des Angebots (barrierefrei verfasste Texte [in einfacher oder leichter Sprache] und veröffent lichte Basisinformationen auf der Webseite sowie barrierefreie Durchführung der Veranstaltung/zugängliche Beratungsstellen)
Kurzinfo dazu Die Kursangebote der insieme-Regionalvereine sind grundsätzlich rollstuhlgängig. Vereinzelte Angebote sind aus Infrastruktur- oder Progammgründen für Personen im Rollstuhl nicht oder nur eingeschränkt zugänglich (beschränkte Platzzahl). In diesen Fällen wird bei der Ausschreibung darauf aufmerksam gemacht. Die Angebote werden in einfach verständlicher Sprache ausgeschrieben (Kursprogramm). Abgrenzungen zu anderen Betriebsteilen der Organisation Angebote, die im Ausland durchgeführt werden, werden abgegrenzt.
Fachkonzept Art. 74 IVG VP 2024-27 ! Version 1.0 2/5
Veröffentlichung der Angebote (die Angebote müssen für die Zielgruppe öffentlich zugänglich sein): [X| Webseite (barrierefreier Zugang zu Leistungen, rascher Zugang zu Grundinformationen, z.B. Kon taktangaben auf Hauptseite usw.) [3 Weitere digitale Medien (Facebook, Instagram, LinkedIn usw.) Kl Schriftlich in Publikationen
Kurzinfo dazu Die insieme-Regionalvereine veröffentlichen ihre Angebote grundsätzlich auf der eigenen Website und in Form eines gedruckten Programms. Je nach lokalen Möglichkeiten nutzen sie auch weitere Kanäle, um die Zielgruppe auf die insieme-Angebote aufmerksam zu machen.
Überprüfung der Qualität der angebotenen Leistungen (Audits/Schuiung, etc.)? Die Geschäftsstellen und/oder Vorstände der insieme-Regionalvereine besuchen die eigenen Angebote regelmässig persönlich, um sich vor Ort einen Eindruck zu verschaffen und mit den Teilnehmerinnen direkt zu reden. Mit den Kursleiterinnen finden Auswertungssitzungen statt, bei den Teilnehmerinnen werden direkte Rückfragen gestellt. Für die Kursleiterinnen werden Aus- und Weiterbildungen angeboten. Angebot mit Organisationen im Kundensegment für die Zielgruppe koordiniert? (z.B. Zusammen arbeits-Vereinbarung, regelmässiger Austausch usw.) Kja nein mit einem Teil Kurzinfo dazu De insieme-Regionalvereine koordinieren ihre Angebote regelmässig mit anderen Organisationen (insb. Procap, PluSport) und Institutionen in ihrer Region. Mitatgabbes, das Kursangebote für Menschen mit geistiger Behinderung in der italienischsprachigen Schweiz organisiert, steht insieme im direkten Kontakt, insieme bietet keine Kurse in italienischer Sprache an, unterstützt aber atgabbes als Mitgliederverein von insieme Schweiz z.B. mit dem Hilfsmittel "insieme Reisen" oder auf Anfrage. Qualifikation der Mitarbeitenden/Leistungsausführenden (mehrfache Nennung möglich) Kl Selbstbetroffenheit Fachpersonen mit höherer Qualifikation (mit tertiärer Ausbildung) Kl Fachpersonen mit mittlerer Qualifikation (mit Fachausbildung und Berufserfahrung) Kl Fachperson mit spezifischer Qualifikation, wie Peer-Ausbildung oder Weiterbildung durch die Organi sation) Kl Freiwilligenarbeit (Einführung ins Thema durch die Organisation) für unterstützende Tätigkeiten wie Begleitung an Veranstaltungen
Für das behinderungsspezifische Thema wird das notwendige Wissen vermittelt via Beglei- tung/Coaching/Moderation durch: |X| Selbstbetroffene H Fachpersonen Kurzinfo dazu Die Qualifikation der Mitarbeitenden ist jeweils den Anforderungen des konkreten Angebots angepasst.
Fachkonzept Art. 74 IVG VP 2024-27 ! Version 1.0
Für Leistungen exkl. Kurse / Geplanter Leistungsumfang in Zahlen Total 2024 2025 2026 2027 2024-2027 In Stunden Geplanter Leistungsum Mitarbei 0 fang tende Grundlagenarbeit zur In Stunden Leistung (Erarbeitung/Überar- Mitarbei 0 beitung des Dienstleistungskon- tende zepts usw.) In Stunden Total geplanter Leis 0 Mitarbei 0 0 0 0 tungsumfang tende
Nur für Kurse / Geplanter Le stungsumfang in Zahlen Total 2024 2025 2026 2027 2024-2027
In Teilneh- Blockkurse menden- 800 800 800 800 3200 Tage In Teilneh- Tageskurse menden- 60 60 60 60 240 Tage In Teilneh Semester/Jahreskurse menden 6200 6200 6200 6200 24800 stunden Kurse: Grundlagenarbeit In Stunden zur Leistung Erarbeitung/Über- Mitarbei 50 50 50 50 200 arbeitung des Dienstleistungskon- tende zepts usw.)
Budget - geplante Vollkosten und Erträge der beschriebenen Leistung Total Geplante Kosten 2024 2025 2026 2027 2024-2027
CHF 235000 235000 235000 235000 940000 Personalkosten CHF 155000 155000 155000 155000 620000 Sachkosten/Umlagen CHF 390000 390000 390000 390000 1560000 Total Kosten
Total Geplante Erträge 2024 2025 2026 2027 2024-2027
Erträge ohne Finanzhilfe CHF 190000 190000 190000 190000 760000 BSV (‘Details in nachfolgender Liste ankreuzen) CHF 199830 199830 199830 199830 799320 Finanzhilfe BSV CHF 389830 389830 389830 389830 1559320 Total Erträge
* Details zu Erträgen ohne Finanzhilfe BSV IZ] Leistungserträge (z. B. Kurserträge von Teilnehmenden, Verkauf Publikationen) IXI Spenden [3 Drittleistungen von weiteren Finanzgebern (Bund, Kantone, Gemeinden, Versicherungen etc.) Organisationskapital Fachkonzept Art. 74 IVG VP 2024-27 / Version 1.0 4/5 's
□ Andere Erträge - bitte aufführen:
Kurzinfo dazu Die nicht durch IV-Beiträge und Leistungserträge gedeckten Kosten werden durch nicht zweckgebundene Spenden gedeckt und durch das Organisationskapital ausgeglichen. Die insieme- Regionalvereine werden teilweise durch weitere regionale Beiträge (Gemeinde, Kantone, Kirchgemeinden, etc.) unterstützt.
Bemerkungen:
Ort/Datum Bern, <ö. Vertragsnehmerin
Ort/Datum Bern, Zf.?. WS
Bundesamt für Sozialversicherungen z
Fachkonzept Art. 74 IVG VP 2024-27 ! Version 1.0
Schweizerische Eidgenossenschaft Eidgenössisches Departement des Innern EDI L+ Confédération suisse Confederazione Svizzera Bundesamt für Sozialversicherungen BSV Geschäftsfeld I nvalidenversicherung Confederaziun svizra
Anhang 7: FACHKONZEPT für die Vertragsperiode 2024 bis 2027 Leistungen im öffentlichen Interesse / Finanzhilfen nach Art. 74 IVG
Vertrags-Nr. 2257 Vertragsnehmerin insieme Schweiz
Üborsicht dsr Loistung (vgl. «Leistungen undLeistungskategorien Betrieb Art. 74 IVG» im KSBOB 2024 - 2027) Leistungskategorien Das Leistungsangebot richtet sich an: □ Einzelspezifisch Einzelpersonen und ihre Angehörigen: Leistungskategorie Bitte auswählen/Veuillez choisir/Prega compilare: [X] Gruppenspezifisch Mehrere Personen aus der Zielgruppe Leistungskategorie Kurse "Soziale Kontakte knüpfen, Freizeit/Sport" □ Nicht personenspezifisch an die Öffentlichkeit mit Themen der Zielgruppe: Leistungskategorie Bitte auswählen/Veuillez choisir/Prega compilare:
Beschreibung der spezifischen Leistungen für die Zielgruppe(n) Sportkurse für Personen mit geistiger Behinderung: Tages-, Block- und Semesterkurse. Link zur Webseite der Organisation: www.insieme.ch
Hauptziel der Leistung für die Zielgruppe(n): Ziel und Art der Zielerreichung (das Ziel muss SMART sein: Spezifisch, Messbar, Aktionsorientiert, Rea listisch und Terminiert).
Sportangebote für Personen mit geistiger Behinderung. Form und Inhalt der Sportkurse richten sich vornehmlich an erwachsene Personen, können aber auch altersdurchmischt sein. Durch gemeinsame sportliche Aktivitäten werden Körpergefühl, Gesundheit und Wohlbefinden gestärkt. Die Kurse unterstützen und fördern die Selbstbestimmung, die persönliche Entwicklung und das Selbstbewusstsein von Menschen mit geistiger Behinderung. Zudem fördert Sport die Teilhabe an sozialen Strukturen. Mit Zufriedenheitsbefragungen wird regelmässig die Zufriedenheit der Teilnehmerinnen überprüft. Menschen mit geistiger Behinderung werden für Sport begeistert und ihnen wird ein positives Körpergefühl durch eigene Aktivität vermittelt. Kursinhalte und Geschwindigkeit werden den Fähigkeiten und Bedürfnissen von Menschen mit geistiger Behinderung angepasst, indem Sie bei der Planung einbezogen werden. Die Kursdauer wird je nach Kursinhalt geplant und entsprechend publiziert. Die betroffene Person (inkl. ihre Angehörigen) erhält aufgrund ihres aktuellen Bedarfs relevante Informationen, die sie in ihrer grösstmöglichen Existenzsicherung und Selbständigkeit und Teilhabe fördern und ihr ermöglicht, ihre Entscheidungen zu fällen und umzusetzen.
Hinweis: Die Ziele müssen einen Bezug zum Zweckartikel haben (RZ 1003 KSBOB). Insbesondere soll aufgezeigt werden, mit welchen Zielen die vier Schwerpunkte umgesetzt werden: Selbstbestimmung / Teilhabe Selbstvertretung / Einbezug von MmB Kooperation / Zusammenarbeit Peer-Support
Fachkonzept Art. 74 IVG / VP 2024-27 / Version 1.0
Zur Information: Das jährliche inhaltliche Reporting über die Zielerreichunq erfolgt in der Reporting-Vorlage «Realisiertes Arbeits programm».
Fachkonzept Art. 74 IVG VP 2024-27 / Version 1.0
Zielgruppe(n)
Altersgruppe Zielgruppe Behinderung Suchtbehinderung Kinder J Körperbehinderung Sprachbehinderung Jugendliche Krankheitsbehinderung Psychische Behinderung 1 Alle Zielgruppen Erwachsene Hörbehinderung | Mehrfachbehinderung (nur für spezielle An K| Alle Kl Geistige-ZLernbehinderung gebote auswählen und oben ausfüllen, um wel che Behinderungen es sich handelt) Sehbehinderung Spezifizierung der Zielgruppe (Beispiel: blinde, sehbehinderte, hörsehbehinderte und taubblinde Menschen) Menschen mit geistiger Behinderung und eventuell weiteren Behinderungen sowie ihre Angehörigen.
Der Bedarf für die Zielgruppe-wurde ermittelt durch: Umfeldanalyse Andere: Kl Bisherige Leistungserbringung Kl Kundenumfrage/Kundeninput Kurzinfo dazu Die Bedürfnisse der Zielgruppe werden durch regelmässige Umfragen und durch die Berücksichtigung nicht strukturierter Rückmeldungen ermittelt. Anregungen und Rückmeldungen der Zielgruppe werden ernst genommen und nach Möglichkeit umgesetzt. Standorte des Angebots (Angaben gültig bei Fachkonzepterstellung) Angebote vor Ort (einzelspezifisch/gruppenspezifisch) online/digital (z.B. via Zoom) Kl Deutschschweiz K! Romandie Italienische Schweiz national (alle Sprachregionen)
In den Sprachen Kl Deutsch K Französisch Italienisch Rätoromanisch Gebärdensprache Weitere Sprachen: Barrierefreier Zugang des Angebots (barrierefrei verfasste Texte [in einfacher oder leichter Sprache] und veröffent lichte Basisinformationen auf der Webseite sowie barrierefreie Durchführung der Veranstaltung/zugängliche Beratungsstellen)
Kurzinfo dazu Die Kursangebote der insieme-Regionalvereine sind grundsätzlich rollstuhlgängig. Vereinzelte Angebote sind aus Infrastruktur- oder Progammgründen für Personen im Rollstuhl nicht oder nur eingeschränkt zugänglich (beschränkte Platzzahl). In diesen Fällen wird bei der Ausschreibung darauf aufmerksam gemacht. Die Angebote werden in einfach verständlicher Sprache ausgeschrieben (Kursprogramm). Abgrenzungen zu anderen Betriebsteilen der Organisation Angebote, die im Ausland durchgeführt werden, werden abgegrenzt.
Fachkonzept Art. 74 IVG VP 2024-27 ! Version 1.0
Veröffentlichung der Angebote (die Angebote müssen für die Zielgruppe öffentlich zugänglich sein): [3 Webseite (barrierefreier Zugang zu Leistungen, rascher Zugang zu Grundinformationen, z.B. Kon taktangaben auf Hauptseite usw.) [X] Weitere digitale Medien (Facebook, Instagram, LinkedIn usw.) IZI Schriftlich in Publikationen
Kurzinfo dazu Die insieme-Regionalvereine veröffentlichen ihre Angebote grundsätzlich auf der eigenen Website und in Form eines gedruckten Programms. Je nach lokalen Möglichkeiten nutzen sie auch weitere Kanäle, um die Zielgruppe auf die insieme-Angebote aufmerksam zu machen.
Überprüfung der Qualität der angebotenen Leistungen (Audits/Schulung, etc.)? Die Geschäftsstellen und/oder Vorstände der insieme-Regionalvereine besuchen die eigenen Angebote regelmässig persönlich, um sich vor Ort einen Eindruck zu verschaffen und mit den Teilnehmerinnen direkt zu reden. Mit den Kursleiterinnen finden Auswertungssitzungen statt, bei den Teilnehmerinnen werden direkte Rückfragen gestellt. Für die Kursleiterinnen werden Aus- und Weiterbildungen angeboten. _____ ________ Angebot mit Organisationen im Kundensegment für die Zielgruppe koordiniert? (z.B. Zusammen arbeits-Vereinbarung, regelmässiger Austausch usw.) [X] ja nein mit einem Teil Kurzinfo dazu Die insieme-Regionalvereine koordinieren ihre Angebote regelmässig mit anderen Organisationen (insb. Procap, PluSport) und Institutionen in ihrer Region. Mitatgabbes, das Kursangebote für Menschen mit geistiger Behinderung in der italienischsprachigen Schweiz organisiert, steht insieme im direkten Kontakt, insieme bietet keine Kurse in italienischer Sprache an, unterstützt aber atgabbes als Mitgliederverein von insieme Schweiz z.B. mit dem Hilfsmittel "insieme Reisen" oder auf Anfrage. . Qualifikation der Mitarbeitenden/Leistungsausführenden (mehrfache Nennung möglich) IZI Selbstbetroffenheit Fachpersonen mit höherer Qualifikation (mit tertiärer Ausbildung) [X] Fachpersonen mit mittlerer Qualifikation (mit Fachausbildung und Berufserfahrung) [ZI Fachperson mit spezifischer Qualifikation, wie Peer-Ausbildung oder Weiterbildung durch die Organi sation) [X] Freiwilligenarbeit (Einführung ins Thema durch die Organisation) für unterstützende Tätigkeiten wie Begleitung an Veranstaltungen
Für das behinderungsspezifische Thema wird das notwendige Wissen vermittelt via Beglei- tung/Coaching/Moderation durch: [Xl Selbstbetroffene [X] Fachpersonen Kurzinfo dazu Die Qualifikation der Mitarbeitenden ist jeweils den Anforderungen des konkreten Angebots angepasst.
Fachkonzept Art. 74 IVG VP 2024-27 / Version 1.0 4/6
Für Leistungen exkl. Kurse / Geplanter Leistungsumfang in Zahlen Total 2024 2025 2026 2027 2024-2027
In Stunden Geplanter Leistungsum Mitarbei 0 fang tende Grundlagenarbeit zur In Stunden Leistung (Erarbeitung/Überar- Mitarbei 0 beitung des Dienstleistungskon- tende zepts usw.) In Stunden Total geplanter Leis 0 0 0 0 Mitarbei 0 tungsumfang tende
Nur für Kurse / Geplanter Le stungsumfang in Zahlen Total 2024 2025 2026 2027 2024-2027
In Teilneh- Blockkurse menden- 4100 4100 4100 4100 16400 Tage In Teilneh- Tageskurse menden- 900 900 900 900 3600 Tage In Teilneh Semester/Jahreskurse menden 23000 23000 23000 23000 92000 stunden Kurse: Grundlagenarbeit In Stunden zur Leistung Erarbeitung/Über- Mitarbei 260 260 260 260 1040 arbeitung des Dienstleistungskon- tende zepts usw.)
Budget - geplante Vollkosten und Erträge der beschriebenen Leistung Total Geplante Kosten 2024 2025 2026 2027 2024-2027
CHF 1089000 1089000 1089000 1089000 4356000 Personalkosten CHF 777000 777000 777000 777000 3108000 Sachkosten/Umlagen CHF 1866000 1866000 1866000 1866000 7464000 Total Kosten
Total Geplante Erträge 2024 2025 2026 2027 2024-2027
Erträge ohne Finanzhilfe CHF 920000 920000 920000 920000 3680000 BSV (‘Details in nachfolgender Liste ankreuzen) CHF 938880 938880 938880 938880 3755520 Finanzhilfe BSV CHF 1858880 1858880 1858880 1858880 7435520 Total Erträge
*Details zu Erträgen ohne Finanzhilfe BSV IZI Leistungserträge (z. B. Kurserträge von Teilnehmenden, Verkauf Publikationen) IZI Spenden [Xl Drittleistungen von weiteren Finanzgebern (Bund, Kantone, Gemeinden, Versicherungen etc.) Organisationskapital Fachkonzept Art. 74 IVG VP 2024-27 / Version 1.0
□ Andere Erträge - bitte aufführen:
Kurzinfo dazu Die nicht durch IV-Beiträge und Leistungserträge gedeckten Kosten werden durch nicht zweckgebundene Spenden gedeckt und durch das Organisationskapital ausgeglichen. Die insieme- Regionalvereine werden teilweise durch weitere regionale Beiträge (Gemeinde, Kantone, Kirchgemeinden, etc.) unterstützt.
Bemerkungen:
»
Ort/Datum Bern, 40. 2]
Vertragsnehmerin
Ort/Datum Bern, K,?.
Bundesamt für Sozialversicherungen
Fachkonzept Art. 74 IVG VP 2024-27 / Version 1.0 6/6
Schweizerische Eidgenossenschaft Eidgenössisches Departement des Innern EDI L+j Confédération suisse Confederazione Svizzera Bundesamt für Sozialversicherungen BSV Geschäftsfeld Invalidenversicherung Confederaziun svizra
Anhang 7: FACHKONZEPT für die Vertragsperiode 2024 bis 2027 Leistungen im öffentlichen Interesse / Finanzhilfen nach Art. 74 IVG
Vertrags-Nr. 2257 Vertragsnehmerin insieme Schweiz
Übersicht der Leistung (vgl. «Leistungen und Leistungskategorien Betrieb Art. 74 IVG» im KSBOB 2024 - 2027) Leistungskategorien Das Leistungsangebot richtet sich an: □ Einzelspezifisch Einzelpersonen und ihre Angehörigen: Leistungskategorie Bitte auswählen/Veuillez choisir/Prega compilare: [X] Gruppenspezifisch Mehrere Personen aus der Zielgruppe Leistungskategorie Kurse "Soziale Kontakte knüpfen, Freizeit/Sport" □ Nicht personenspezifisch an die Öffentlichkeit mit Themen der Zielgruppe: Leistungskategorie Bitte auswählen/Veuillez choisir/Prega compilare:
Beschreibung der spezifischen Leistungen für die Zielgruppe(n) Freizeitkurse für Kinder und Jugendliche mit geistiger Behinderung: Tages-, Block- und Semesterkurse. Link zur Webseite der Organisation: www.insieme.ch
Hauptziel der Leistung für die Zielgruppe(n): Ziel und Art der Zielerreichung (das Ziel muss SMART sein: Spezifisch, Messbar, Aktionsorientiert, Rea listisch und Terminiert).
Freizeitangebote für Kinder und Jugendliche mit geistiger Behinderung. Form und Inhalt der Freizeitkurse richten sich vornehmlich an Kinder und Jugendliche (bis max. 25 Jahre). Die Kurse unterstützen und fördern die Selbstbestimmung, die persönliche Entwicklung und das Selbstbewusstsein der Kinder & Jugendlichen. Sie festigen und erweitern ihre Kenntnisse und Sozialkompetenz, reduzieren langfristig Isolation und fördern die gesellschaftliche Integration und damit die Teilhabe. Mit Zufriedenheitsbefragungen wird regelmässig die Zufriedenheit der Teilnehmerinnen überprüft. Kindern und Jugendlichen mit geistiger Behinderung werden positive Erlebnisse und soziale Kontakte ausserhalb ihrer gewohnten Umbegung (Familie oder Institution) ermöglicht. Sie werden dazu animiert, ihre eigenen Ressourcen zu mobilisieren sowie Neues zu wagen und auszuprobieren. Kursinhalte und Geschwindigkeit werden den Fähigkeiten und Bedürfnissen von Kindern und Jugendlichen mit geistiger Behinderung angepasst, das unter Einbezug der Menschen mit geistiger Behinderung. Die Kursdauer wird je nach Kursinhalt geplant und entsprechend publiziert. Die betroffene Person (inkl. ihre Angehörigen) erhält aufgrund ihres aktuellen Bedarfs relevante Informationen, die sie in ihrer grösstmöglichen Existenzsicherung und Selbständigkeit und Teilhabe fördern und ihr ermöglicht, ihre Entscheidungen zu fällen und umzusetzen.
Hinweis: Die Ziele müssen einen Bezug zum Zweckartikel haben (RZ 1003 KSBOB). Insbesondere soll aufgezeigt werden, mit welchen Zielen die vier Schwerpunkte umgesetzt werden: Selbstbestimmung / Teilhabe Selbstvertretung / Einbezug von MmB Kooperation / Zusammenarbeit Peer-Support
Fachkonzept Art. 74 IVG / VP 2024-27 / Version 1.0 Æ7
Zur Information: Das jährliche inhaltliche Reporting über die Zielerreichunq erfolgt in der Reportinq-Vorlaae «Realisiertes Arbeits programm»
Fachkonzept Art. 74 IVG VP 2024-27 / Version 1.0
Zielgruppe(n)
Altersgruppe Zielgruppe Behinderung Suchtbehinderung KJ Kinder Körperbehinderung Sprachbehinderung K Jugendliche Krankheitsbehinderung Psychische Behinderung ' Alle Zielgruppen Erwachsene Hörbehinderung | Mehrfachbehinderung (nur für spezielle An Alle K Geistige-ZLernbehinderung gebote auswählen und oben ausfüllen, um wel che Behinderungen es sich handelt) Sehbehinderung Spezifizierung der Zielgruppe (Beispiel: blinde, sehbehinderte, hörsehbehinderte und taubblinde Menschen) Kinder und Jugendliche mit geistiger Behinderung und eventuell weiteren Behinderungen.
Der Bedarf für die Zielgruppe-wurde ermittelt durch: Umfeldanalyse Andere: [X] Bisherige Leistungserbringung K Kundenumfrage/Kundeninput Kurzinfo dazu Die Bedürfnisse der Zielgruppe werden durch regelmässige Umfragen und durch die Berücksichtigung nicht strukturierter Rückmeldungen ermittelt. Anregungen und Rückmeldungen der Zielgruppe werden ernst genommen und nach Möglichkeit umgesetzt. Standorte des Angebots (Angaben gültig bei Fachkonzepterstellung) Angebote vor Ort (einzelspezifisch/gruppenspezifisch) online/digital (z.B. via Zoom) Kl Deutschschweiz Kl Romandie Italienische Schweiz national (alle Sprachregionen)
In den Sprachen Kl Deutsch K Französisch Italienisch Rätoromanisch Gebärdensprache Weitere Sprachen: Barrierefreier Zugang des Angebots (barrierefrei verfasste Texte [in einfacher oder leichter Sprache] und veröffent lichte Basisinformationen auf der Webseite sowie barrierefreie Durchführung der Veranstaltung/zugängliche Beratungsstellen)
Kurzinfo dazu Die Kursangebote der insieme-Regionalvereine sind grundsätzlich rollstuhlgängig. Vereinzelte Angebote sind aus Infrastruktur- oder Progammgründen für Personen im Rollstuhl nicht oder nur eingeschränkt zugänglich (beschränkte Platzzahl). In diesen Fällen wird bei der Ausschreibung darauf aufmerksam gemacht. Die Angebote werden in einfach verständlicher Sprache ausgeschrieben (Kursprogramm). Abgrenzungen zu anderen Betriebsteilen der Organisation Angebote, die im Ausland durchgeführt werden, werden abgegrenzt.
Fachkonzept Art. 74 IVG VP 2024-27 / Version 1.0 3/6 'f
Veröffentlichung der Angebote (die Angebote müssen für die Zielgruppe öffentlich zugänglich sein): [X| Webseite (barrierefreier Zugang zu Leistungen, rascher Zugang zu Grundinformationen, z.B. Kon taktangaben auf Hauptseite usw.) IXI Weitere digitale Medien (Facebook, Instagram, LinkedIn usw.) [X] Schriftlich in Publikationen
Kurzinfo dazu Die insieme-Regionalvereine veröffentlichen ihre Angebote grundsätzlich auf der eigenen Website und in Form eines gedruckten Programms. Je nach lokalen Möglichkeiten nutzen sie auch weitere Kanäle, um die Zielgruppe auf die insieme-Angebote aufmerksam zu machen.
Überprüfung der Qualität der angebotenen Leistungen (Audits/Schuiung, etc.)? Die Geschäftsstellen und/oder Vorstände der insieme-Regionalvereine besuchen die eigenen Angebote regelmässig persönlich, um sich vor Ort einen Eindruck zu verschaffen und mit den Teilnehmerinnen direkt zu reden. Mit den Kursleiterinnen finden Auswertungssitzungen statt, bei den Teilnehmerinnen werden direkte Rückfragen gestellt. Für die Kursleiterinnen werden Aus- und Weiterbildungen angeboten. Angebot mit Organisationen im Kundensegment für die Zielgruppe koordiniert? (z.B. Zusammen arbeits-Vereinbarung, regelmässiger Austausch usw.) Kl ja nein mit einem Teil Kurzinfo dazu DDie insieme-Regionalvereine koordinieren ihre Angebote regelmässig mit anderen Organisationen (insb. Procap, PluSport) und Institutionen in ihrer Region. Mit atgabbes, das Kursangebote für Menschen mit geistiger Behinderung in der italienischsprachigen Schweiz organisiert, steht insieme im direkten Kontakt, insieme bietet keine Kurse in italienischer Sprache an, unterstützt aber atgabbes als Mitgliederverein von insieme Schweiz z.B. mit dem Hilfsmittel "insieme Reisen" oder auf Anfrage. Qualifikation der Mitarbeitenden/Leistungsausführenden (mehrfache Nennung möglich) Kl Selbstbetroffenheit Fachpersonen mit höherer Qualifikation (mit tertiärer Ausbildung) Kl Fachpersonen mit mittlerer Qualifikation (mit Fachausbildung und Berufserfahrung) Kl Fachperson mit spezifischer Qualifikation, wie Peer-Ausbildung oder Weiterbildung durch die Organi sation) Kl Freiwilligenarbeit (Einführung ins Thema durch die Organisation) für unterstützende Tätigkeiten wie Begleitung an Veranstaltungen
Für das behinderungsspezifische Thema wird das notwendige Wissen vermittelt via Beglei- tung/Coaching/Moderation durch: [X] Selbstbetroffene [X] Fachpersonen Kurzinfo dazu Die Qualifikation der Mitarbeitenden ist jeweils den Anforderungen des konkreten Angebots angepasst.
Fachkonzept Art. 74 IVG VP 2024-27 / Version 1.0
Für Leistungen exkl. Kurse / Geplanter Leistungsumfang in Zahlen Total 2024 2025 2026 2027 2024-2027
In Stunden Geplanter Leistungsum 0 Mitarbei fang tende Grundlagenarbeit zur In Stunden Leistung (Erarbeitung/Überar- 0 Mitarbei beitung des Dienstleistungskon- tende zepts usw.) In Stunden Total geplanter Leis 0 0 0 0 0 Mitarbei tungsumfang tende
Mur für Kurse / Geplanter Le stungsumfang in Zahlen Total 2024 2025 2026 2027 2024-2027
In Teilneh- Blockkurse menden- 3900 3900 3900 3900 15600 Tage In Teilneh- Tageskurse menden- 500 500 500 500 2000 Tage In Teilneh Semester/Jahreskurse menden 6500 6500 6500 6500 26000 stunden Kurse: Grundiagenarbeit In Stunden zur Leistung Erarbeitung/Über- Mitarbei 150 150 150 150 600 arbeitung des Dienstleistungskon- tende zepts usw.)
Budget - geplante Vollkosten und Erträge der beschriebenen Leistung Total Geplante Kosten 2024 2025 2026 2027 2024-2027
CHF 665000 665000 665000 665000 2660000 Personalkosten CHF 595000 595000 595000 595000 2380000 Sachkosten/Umlagen CHF 1260000 1260000 1260000 1260000 5040000 Total Kosten
Total Geplante Erträge 2024 2025 2026 2027 2024-2027
Erträge ohne Finanzhilfe CHF 618000 618000 618000 618000 2472000 BSV (‘Details in nachfolgender Liste ankreuzen) CHF 648250 648250 648250 648250 2593000 Finanzhilfe BSV CHF 1266250 1266250 1266250 1266250 5065000 Total Erträge
*Details zu Erträgen ohne Finanzhilfe BSV Kl Leistungserträge (z. B. Kurserträge von Teilnehmenden, Verkauf Publikationen) Kl Spenden K Drittleistungen von weiteren Finanzgebern (Bund, Kantone, Gemeinden, Versicherungen etc.) K Organisationskapital________________ Fachkonzept Art. 74 IVG VP 2024-27 / Version 1.0
□ Andere Erträge - bitte aufführen:
Kurzinfo dazu Die nicht durch IV-Beiträge und Leistungserträge gedeckten Kosten werden durch nicht zweckgebundene Spenden gedeckt und durch das Organisationskapital ausgeglichen. Die insieme- Regionalvereine werden teilweise durch weitere regionale Beiträge (Gemeinde, Kantone, Kirchgemeinden, etc.) unterstützt.
Bemerkungen:
Ort/Datum Bern
Vertragsnehmerin
Ort/Datum Bern,
Bundesamt für Sozialversicherungen
// // // / / ir
Fachkonzept Art. 74 IVG VP 2024-27 / Version 1.0 6/6
Schweizerische Eidgenossenschaft Eidgenössisches Departement des Innern EDI Confédération suisse Bundesamt für Sozialversicherungen BSV Confederazione Svizzera Geschäftsfeld Invalidenversicherung Confederaziun svizra
Anhang 7: FÄCHKONZEPT für die Vertragsperiode 2024 bis 2027 Leistungen im öffentlichen Interesse / Finanzhilfen nach Art. 74 IVG
Vertrags-Nr. 2257
Vertragsnehmerin insieme Schweiz
Übersicht der Leistung (vgl. «Leistungen und Leistungskategorien Betrieb Art. 74 IVG» im KSBOB 2024 - 2027) Leistungskategorien Das Leistungsangebot richtet sich an:
□ Einzelspezifisch Einzelpersonen und ihre Angehörigen: Leistungskategorie Bitte auswählen/Veuillez choisir/Prega compilare:
[Kl Gruppenspezifisch Mehrere Personen aus der Zielgruppe Leistungskategorie Kurse "Soziale Kontakte knüpfen, Freizeit/Sport"
□ Nicht personenspezifisch an die Öffentlichkeit mit Themen der Zielgruppe: Leistungskategorie Bitte auswählen/Veuillez choisir/Prega compilare:
Beschreibung der spezifischen Leistungen für die Zielgruppe(n) Freizeitkurse für Personen mit geistiger Behinderung: Tages-, Block- und Semesterkurse. Link zur Webseite der Organisation: www.insieme.ch
Hauptziel der Leistung für die Zielgruppe(n):
Ziel und Art der Zielerreichung (das Ziel muss SMART sein: Spezifisch, Messbar, Aktionsorientiert, Rea listisch und Terminiert).
Freizeitangebote für Personen mit geistiger Behinderung. Form und Inhalt der Freizeitkurse richten sich vornehmlich an erwachsene Personen, können aber auch altersdurchmischt sein. Die Kurse unterstützen und fördern die Selbständigkeit, die persönliche Entwicklung und das Selbstbewusstsein von Menschen mit geistiger Behinderung. Sie festigen und erweitern ihre Kenntnisse und Sozialkompetenz, reduzieren langfristig Isolation und fördern die gesellschaftliche Integration und somit die Teilhabe und Selbstbestimmung. Mit Zufriedenheitsbefragungen wird regelmässig die Zufriedenheit der Teilnehmerinnen überprüft. Personen mit geistiger Behinderung werden positive Erlebnisse und soziale Kontakte ausserhalb ihrer gewohnten Umbegung (Familie oder Institution) ermöglicht. Sie werden dazu animiert, ihre eigenen Ressourcen zu mobilisieren sowie Neues zu wagen und auszuprobieren. Kursinhalte und Geschwindigkeit werden den Fähigkeiten und Bedürfnissen von Menschen mit geistiger Behinderung angepasst, indem diese einbezogen werden. Die Kursdauer wird je nach Kursinhaltgeplant und entsprechend publiziert. Die betroffene Person (inkl. ihre Angehörigen) erhält aufgrund ihres aktuellen Bedarfs relevante Informationen, die sie in ihrer grösstmöglichen Existenzsicherung und Selbständigkeit und Teilhabe fördern und ihr ermöglicht, ihre Entscheidungen zu fällen und umzusetzen.
Hinweis: Die Ziele müssen einen Bezug zum Zweckartikel haben (RZ 1003 KSBOB). Insbesondere soll aufgezeigt werden, mit welchen Zielen die vier Schwerpunkte umgesetzt werden: Selbstbestimmung / Teilhabe Selbstvertretung / Einbezug von MmB Kooperation / Zusammenarbeit Peer-Support
Fachkonzept Art. 74 IVG / VP 2024-27 / Version 1.0
Zur Information. Das jährliche inhaltliche Reporting über die Zielerreichung erfolgt in der Reporting-Vorlage «Realisiertes Arbeits programm»,
Fachkonzept Art. 74 IVG VP 2024-27 / Version 1.0
r 2/6
Zielgruppe(n)
Altersgruppe Zielgruppe Behinderung Suchtbehinderung Kinder Körperbehinderung Sprachbehinderung Jugendliche Krankheitsbehinderung Erwachsene Alle Zielgruppen Psychische Behinderung ' Hörbehinderung | Kl Alle Mehrfachbehinderung (nur für spezielle An Kl Geistige-ZLernbehinderung gebote auswählen und oben ausfüllen, um wel Sehbehinderung che Behinderungen es sich handelt)
Spezifizierung der Zielgruppe (Beispiel: blinde, sehbehinderte, hörsehbehinderte und taubblinde Menschen) Menschen mit geistiger Behinderung und eventuell weiteren Behinderungen sowie ihre Angehörigen.
Der Bedarf für die Zielgruppe-wurde ermittelt durch: Umfeldanalyse Andere: Kl Bisherige Leistungserbringung Kl Kundenumfrage/Kundeninput Kurzinfo dazu Die Bedürfnisse der Zielgruppe werden durch regelmässige Umfragen und durch die Berücksichtigung nicht strukturierter Rückmeldungen ermittelt. Anregungen und Rückmeldungen der Zielgruppe werden ernst genommen und nach Möglichkeit umgesetzt.
Standorte des Angebots (Angaben gültig bei Fachkonzepterstellung) Angebote vor Ort (einzelspezifisch/gruppenspezifisch)
online/digital (z.B. via Zoom) Kl Deutschschweiz K Romandie Italienische Schweiz national (alle Sprachregionen)
In den Sprachen Kl Deutsch KJ Französisch Italienisch Rätoromanisch Gebärdensprache Weitere Sprachen: Barrierefreier Zugang des Angebots (barrierefrei verfasste Texte [in einfacher oder leichter Sprache] und veröffent lichte Basisinformationen auf der Webseite sowie barrierefreie Durchführung der Veranstaltung/zugängliche Beratungsstellen)
Kurzinfo dazu Die Kursangebote der insieme-Regionalvereine sind grundsätzlich rollstuhlgängig. Vereinzelte Angebote sind aus Infrastruktur-oder Progammgründen für Personen im Rollstuhl nicht oder nur eingeschränkt zugänglich (beschränkte Platzzahl). In diesen Fällen wird bei der Ausschreibung darauf aufmerksam gemacht Die Angebote werden in einfach verständlicher Sprache ausgeschrieben (Kursprogramm).
Abgrenzungen zu anderen Betriebsteilen der Organisation
Angebote, die im Ausland durchgeführt werden, werden abgegrenzt.
Fachkonzept Art. 74 IVG VP 2024-27 / Version 1.0
Veröffentlichung der Angebote (die Angebote müssen für die Zielgruppe öffentlich zugänglich sein): [X] Webseite (barrierefreier Zugang zu Leistungen, rascher Zugang zu Grundinformationen, z.B. Kon taktangaben auf Hauptseite usw.) Kl Weitere digitale Medien (Facebook, Instagram, LinkedIn usw.) Kl Schriftlich in Publikationen
Kurzinfo dazu Die insieme-Regionalvereine veröffentlichen ihre Angebote grundsätzlich auf der eigenen Website und in Form eines gedruckten Programms. Je nach lokalen Möglichkeiten nutzen sie auch weitere Kanäle, um die Zielgruppe auf die insieme-Angebote aufmerksam zu machen.
Überprüfung der Qualität der angebotenen Leistungen (Audits/Schuiung, etc.)?
Die Geschäftsstellen und/oder Vorstände der insieme-Regionalvereine besuchen die eigenen Angebote regelmässig persönlich, um sich vor Ort einen Eindruck zu verschaffen und mit den Teilnehmerinnen direkt zu reden. Mit den Kursleiterinnen finden Auswertungssitzungen statt, bei den Teilnehmerinnen werden direkte Rückfragen gestellt. Für die Kursleiterinnen werden Aus- und Weiterbildungen angeboten. ____________ __ ____ _________ __ Angebot mit Organisationen im Kundensegment für die Zielgruppe koordiniert? (z.B. Zusammen arbeits-Vereinbarung, regelmässiger Austausch usw.)
Kl ja nein mit einem Teil
Kurzinfo dazu Die insieme-Regionalvereine koordinieren ihre Angebote regelmässig mit anderen Organisationen (insb Procap, PluSport) und Institutionen in ihrer Region. Mit atgabbes, das Kursangebote für Menschen mit geistiger Behinderung in der italienischsprachigen Schweiz organisiert, steht insieme im direkten Kontakt, insieme bietet keine Kurse in italienischer Sprache an, unterstützt aber atgabbes als Mitgliederverein von insieme Schweiz z.B. mit dem Hilfsmittel "insieme Reisen" oder auf Anfrage.
Qualifikation der Mitarbeitenden/Leistungsausführenden (mehrfache Nennung möglich)
Kl Selbstbetroffenheit Fachpersonen mit höherer Qualifikation (mit tertiärer Ausbildung) K Fachpersonen mit mittlerer Qualifikation (mit Fachausbildung und Berufserfahrung) K Fachperson mit spezifischer Qualifikation, wie Peer-Ausbildung oder Weiterbildung durch die Organi sation) Kl Freiwilligenarbeit (Einführung ins Thema durch die Organisation) für unterstützende Tätigkeiten wie Begleitung an Veranstaltungen
Für das behinderungsspezifische Thema wird das notwendige Wissen vermittelt via Beglei- tung/Coaching/Moderation durch: Kl Selbstbetroffene K] Fachpersonen
Kurzinfo dazu Die Qualifikation der Mitarbeitenden ist jeweils den Anforderungen des konkreten Angebots angepasst.
Fachkonzept Art. 74 IVG VP 2024-27 / Version 1.0 4/6
V'-'
Für Leistungen exkl. Kurse / Geplanter Leistungsumfang in Zahlen Total 2024 2025 2026 2027 2024-2027
In Stunden Geplanter Leistungsum Mitarbei 0 fang tende Grundlagenarbeit zur In Stunden Leistung (Erarbeitung/Überar- Mitarbei 0 beitung des Dienstleistungskon- tende zepts usw.) In Stunden Total geplanter Leis Mitarbei 0 0 0 0 0 tungsumfang tende
Nur für Kurse I Geplanter Leistungsumfang in Zahlen Total 2024 2025 2026 2027 2024-2027
In Teilneh- Blockkurse menden- 33000 33000 33000 33000 132000 Tage In Teilneh- Tageskurse menden- 2300 2300 2300 2300 9200 Tage In Teilneh Semester/Jahreskurse menden 64481 64481 64481 64481 257924 stunden Kurse: Grundlagenarbeit In Stunden zur Leistung Erarbeitung/Über- Mitarbei 1200 1200 1200 1200 4800 arbeitung des Dienstleistungskon- tende zepts usw.)
Budget - geplante Vollkosten und Erträge der beschriebenen Leistung Total Geplante Kosten 2024 2025 2026 2027 2024-2027
CHF 5400000 5400000 5400000 5400000 21600000 Personalkosten CHF 4700000 4700000 4700000 4700000 18800000 Sachkosten/Umlagen CHF 10100000 10100000 10100000 10100000 40400000 Total Kosten
Total Geplante Erträge 2024 2025 2026 2027 2024-2027
Erträge ohne Finanzhilfe CHF 4700000 4700000 4700000 4700000 18800000 BSV (‘Details in nachfolgender Liste ankreuzen) CHF 5491234 5491234 5491234 5491234 21964936 Finanzhilfe BSV CHF 10191234 10191234 10191234 10191234 40764936 Total Erträge
*Details zu Erträgen ohne Finanzhilfe BSV S Leistungserträge (z. B. Kurserträge von Teilnehmenden, Verkauf Publikationen) Ê3 Spenden El Drittleistungen von weiteren Finanzgebern (Bund, Kantone, Gemeinden, Versicherungen etc.) El Organisationskapital Fachkonzept Art. 74 IVG VP 2024-27 / Version 1.0 5/6
□ Andere Erträge - bitte aufführen:
Kurzinfo dazu Die nicht durch IV-Beiträge und Leistungserträge gedeckten Kosten werden durch nicht zweckgebundene Spenden gedeckt und durch das Organisationskapital ausgeglichen. Die insieme- Regionalvereine werden teilweise durch weitere regionale Beiträge (Gemeinde, Kantone, Kirchgemeinden, etc.) unterstützt.
Bemerkungen:
Ort/Datum Bern, Z9. Zo 7^
Vertragsnehmerin
Ort/Datum Bern
Bundesamt für Sozialversicherungen
I
Fachkonzept Art. 74 IVG VP 2024-27 / Version 1.0
Schweizerische Eidgenossenschaft Eidgenössisches Departement des Innern EDI L+J Confédération suisse Confederazione Svizzera Bundesamt für Sozialversicherungen BSV Geschäftsfeld Invalidenversicherung Confederaziun svizra
Anhang 7: FACHKONZEPT für die Vertragsperiode 2024 bis 2027 Leistungen im öffentlichen Interesse / Finanzhilfen nach Art. 74 IVG
Vertrags-Nr. 2257 Vertragsnehmerin insieme Schweiz
Übersicht der Leistung (vgl. «Leistungen und Leistungskategorien Betrieb Art. 74 IVG» im KSBOB 2024 - 2027) Leistungskategorien Das Leistungsangebot richtet sich an: □ Einzelspezifisch Einzelpersonen und ihre Angehörigen: Leistungskategorie Bitte auswählen/Veuillez choisir/Prega compilare: |>3 Gruppenspezifisch Mehrere Personen aus der Zielgruppe Leistungskategorie Kurse "Hilfe zur Selbsthilfe (Autonomie)" □ Nicht personenspezifisch an die Öffentlichkeit mit Themen der Zielgruppe: Leistungskategorie Bitte auswählen/Veuillez choisir/Prega compilare:
Beschreibung der spezifischen Leistungen für die Zielgruppe(n) Kurse Hilfe zur Selbsthilfe für Menschen mit geistiger Behinderung: Tages-, Block- und Semesterkurse. Link zur Webseite der Organisation:
Hauptziel der Leistung für die Zielgruppe(n): Ziel und Art der Zielerreichung (das Ziel muss SMART sein: Spezifisch, Messbar, Aktionsorientiert, Rea listisch und Terminiert).
Hilfe zur Selbsthilfe / Steigerung der Autonomie und der Möglichkeiten zur Teilhabe. Die Kurse richten sich an erwachsene Menschen mit geistiger Behinderung verschiedenen Alters und mit unterschiedlichen Beeinträchtigungen sowie an die Angehörigen dieser Personen. Das Angebot deckt eine breite Palette von Kursen in den Bereichen Allgemeinwissen, Kultur, Kulturtechnik, Soziales, Persönlichkeitsbildung, Alltagsbewältigung und Selbstvertretung ab. Mit Zufriedenheitsbefragungen wird regelmässig die Zufriedenheit der Teilnehmerinnen überprüft. Personen mit geistiger Behinderung werden zu selbständigem Handeln in den Bereichen ihres Interesses befähigt. Angehörige werden dazu befähigt, die spezifischen Herausforderungen mit Kindern oder Geschwistern mit geistiger Behinderung besser zu bewältigen. Kursinhalte und Geschwindigkeit werden den Fähigkeiten und Bedürfnissen von Menschen mit geistiger Behinderung angepasst unter Einbezug von Menschen mit geistiger Behinderung. Kursform- und Dauer werden je nach Kursinhaltgeplant und entsprechend publiziert. Die betroffene Person (inkl. ihre Angehörigen) erhält aufgrund ihres aktuellen Bedarfs relevante Informationen, die sie in ihrer grösstmöglichen Existenzsicherung und Selbständigkeit und Teilhabe fördern und ihr ermöglicht, ihre Entscheidungen zu fällen und umzusetzen.
Hinweis: Die Ziele müssen einen Bezug zum Zweckartikel haben (RZ 1003 KSBOB). Insbesondere soll aufgezeigt werden, mit welchen Zielen die vier Schwerpunkte umgesetzt werden: Selbstbestimmung / Teilhabe Selbstvertretung / Einbezug von MmB Kooperation / Zusammenarbeit Peer-Support
Fachkonzept Art. 74 IVG / VP 2024-27 / Version 1.0
»
Zur Information: Das jährliche inhaltliche Reporting über die Zielerreichunq erfolgt in der Reporting-Vorlage «Realisiertes Arbeits programm»
Fachkonzept Art. 74 IVG VP 2024-27 / Version 1.0
Zielgruppe(n)
Altersgruppe Zielgruppe Behinderung Suchtbehinderung Kinder O Körperbehinderung Sprachbehinderung Jugendliche Krankheitsbehinderung Erwachsene Alle Zielgruppen Psychische Behinderung EJ Hörbehinderung Alle Mehrfachbehinderung (nur für spezielle An |X] Geistige-ZLernbehinderung gebote auswählen und oben ausfüllen, um wel che Behinderungen es sich handelt) Sehbehinderung Spezifizierung der Zielgruppe (Beispiel: blinde, sehbehinderte, hörsehbehinderte und taubblinde Menschen) Menschen mit geistiger Behinderung und eventuell weiteren Behinderungen sowie ihre Angehörigen.
Der Bedarf für die Zielgruppe-wurde ermittelt durch: Umfeldanalyse [Xl Bisherige Leistungserbringung Andere. [x] Kundenumfrage/Kundeninput Kurzinfo dazu Die Bedürfnisse der Zielgruppe werden durch regelmässige Umfragen und durch die Berücksichtigung nicht strukturierter Rückmeldungen ermittelt. Anregungen und Rückmeldungen der Zielgruppe werden ernst genommen und nach Möglichkeit umgesetzt. Standorte des Angebots (Angaben gültig bei Fachkonzepterstellung) Angebote vor Ort (einzelspezifisch/gruppenspezifisch) [X| online/digital (z.B. via Zoom) [Xl Deutschschweiz Romandie Italienische Schweiz national (alle Sprachregionen)
In den Sprachen [Kl Deutsch [X] Französisch Italienisch Rätoromanisch Gebärdensprache Weitere Sprachen: Barrierefreier Zugang des Angebots (barrierefrei verfasste Texte [in einfacher oder leichter Sprache] und veröffent lichte Basisinformationen auf der Webseite sowie barrierefreie Durchführung der Veranstaltung/zugängliche Beratungsstellen)
Kurzinfo dazu Die Kursangebote der insieme-Regionalvereine sind grundsätzlich rollstuhlgängig. Vereinzelte Angebote sind aus Infrastruktur- oder Progammgründen für Personen im Rollstuhl nicht oder nur eingeschränkt zugänglich (beschränkte Platzzahl). In diesen Fällen wird bei der Ausschreibung darauf aufmerksam gemacht. Die Angebote werden in einfach verständlicher Sprache ausgeschrieben (Kursprogramm). Abgrenzungen zu anderen Betriebsteilen der Organisation
Fachkonzept Art. 74 IVG VP 2024-27 / Version 1.0
Veröffentlichung der Angebote (die Angebote müssen für die Zielgruppe öffentlich zugänglich sein): [X] Webseite (barrierefreier Zugang zu Leistungen, rascher Zugang zu Grundinformationen, z.B. Kon taktangaben auf Hauptseite usw.) [X] Weitere digitale Medien (Facebook, Instagram, LinkedIn usw.) Schriftlich in Publikationen
Kurzinfo dazu Die insieme-Regionalvereine veröffentlichen ihre Angebote grundsätzlich auf der eigenen Website und in Form eines gedruckten Programms. Je nach lokalen Möglichkeiten nutzen sie auch weitere Kanäle, um die Zielgruppe auf die insieme-Angebote aufmerksam zu machen.
Überprüfung der Qualität der angebotenen Leistungen (Audits/Schulung, etc.)? Die Geschäftsstellen und/oder Vorstände der insieme-Regionalvereine besuchen die eigenen Angebote regelmässig persönlich, um sich vor Ort einen Eindruck zu verschaffen und mit den Teilnehmerinnen direkt zu reden. Mit den Kursleiterinnen finden Auswertungssitzungen statt, bei den Teilnehmerinnen werden direkte Rückfragen gestellt. Für die Kursleiterinnen werden Aus- und Weiterbildungen angeboten.________________________________ Angebot mit Organisationen im Kundensegment für die Zielgruppe koordiniert? (z.B. Zusammen arbeits-Vereinbarung, regelmässiger Austausch usw.) Kl ja nein mit einem Teil Kurzinfo dazu Die insieme-Regionalvereine koordinieren ihre Angebote regelmässig mit anderen Organisationen (insb. Procap, PluSport) und Institutionen in ihrer Region. Mitatgabbes, das Kursangebote für Menschen mit geistiger Behinderung in der italienischsprachigen Schweiz organisiert, steht insieme im direkten Kontakt, insieme bietet keine Kurse in italienischer Sprache an, unterstützt aber atgabbes als Mitgliederverein von insieme Schweiz z.B. mit dem Hilfsmittel "insieme Reisen" oder auf Anfrage. Qualifikation der Mitarbeitenden/Leistungsausführenden (mehrfache Nennung möglich) Kl Selbstbetroffenheit K Fachpersonen mit höherer Qualifikation (mit tertiärer Ausbildung) Kl Fachpersonen mit mittlerer Qualifikation (mit Fachausbildung und Berufserfahrung) Kl Fachperson mit spezifischer Qualifikation, wie Peer-Ausbildung oder Weiterbildung durch die Organi sation) K Freiwilligenarbeit (Einführung ins Thema durch die Organisation) für unterstützende Tätigkeiten wie Begleitung an Veranstaltungen
Für das behinderungsspezifische Thema wird das notwendige Wissen vermittelt via Beglei- tung/Coaching/Moderation durch: IHI Selbstbetroffene [X] Fachpersonen Kurzinfo dazu Die Qualifikation der Mitarbeitenden ist jeweils den Anforderungen des konkreten Angebots angepasst.
Fachkonzept Art. 74 IVG VP 2024-27 / Version 1.0 4/6
Für Leistungen exkl. Kurse I Geplanter Leistungsumfang in Zahlen Total 2024 2025 2026 2027 2024-2027 In Stunden Geplanter Leistungsum Mitarbei 0 fang tende Grundlagenarbeit zur In Stunden Leistung (Erarbeitung/Überar- Mitarbei 0 beitung des Dienstleistungskon- tende zepts usw.) In Stunden Total geplanter Leis Mitarbei 0 0 0 0 0 tungsumfang tende
Nur für Kurse / Geplanter Le stungsumfang in Zahlen Total 2024 2025 2026 2027 2024-2027
In Teilneh- Blockkurse menden- 850 850 850 850 3400 Tage In Teilneh- Tageskurse menden- 1000 1000 1000 1000 4000 Tage In Teilneh Semester/Jahreskurse menden 70000 70000 70000 70000 280000 stunden Kurse: Grundlagenarbeit In Stunden zur Leistung Erarbeitung/Über- Mitarbei 340 340 340 340 1360 arbeitung des Dienstleistungskon- tende zepts usw.)
Budget - geplante Vollkosten und Erträge der beschriebenen Leistung Total Geplante Kosten 2024 2025 2026 2027 2024-2027
CHF 1668000 1668000 1668000 1668000 6672000 Personalkosten CHF 629000 629000 629000 629000 2516000 Sachkosten/Umlagen CHF 2297000 2297000 2297000 2297000 9188000 Total Kosten
Total Geplante Erträge 2024 2025 2026 2027 2024-2027
Erträge ohne Finanzhilfe CHF 984000 984000 984000 984000 3936000 BSV (‘Details in nachfolgender Liste ankreuzen) CHF 1180020 1180020 1180020 1180020 4720080 Finanzhilfe BSV CHF 2164020 2164020 2164020 2164020 8656080 Total Erträge
*Details zu Erträgen ohne Finanzhilfe BSV [X] Leistungserträge (z. B. Kurserträge von Teilnehmenden, Verkauf Publikationen) [x] Spenden [X] Drittleistungen von weiteren Finanzgebern (Bund, Kantone, Gemeinden, Versicherungen etc.) Organisationskapital________________ Fachkonzept Art. 74 IVG VP 2024-27 / Version 1.0 5/6
□ Andere Erträge - bitte aufführen:
Kurzinfo dazu Die nicht durch IV-Beiträge und Leistungserträge gedeckten Kosten werden durch nicht zweckgebundene Spenden gedeckt und durch das Organisationskapital ausgeglichen. Die insieme- Regionalvereine werden teilweise durch weitere regionale Beiträge (Gemeinde, Kantone, Kirchgemeinden, etc.) unterstützt
Bemerkungen:
Ort/Datum Bern, 40- l c Z
Vertragsnehmerin
Ort/Datum Bern, fd*. J
Bundesamt für Sozialversicherungen ZZ
Fachkonzept Art. 74 IVG VP 2024-27 ! Version 1.0
Schweizerische Eidgenossenschaft L+J Eidgenössisches Departement des Innern EDI Confédération suisse Bundesamt für Sozialversicherungen BSV Confederazione Svizzera Geschäftsfeld Invattdenversicherung Confederaziun svizra
Anhang 7: FACHKONZEPT für die Vertragsperiode 2024 bis 2027 Leistungen im öffentlichen Interesse / Finanzhilfen nach Art. 74 IVG
Vertrags-Nr. 2257 Vertragsnehmerin insieme Schweiz
Übersicht der Leistung (vgl. «Leistungen und Leistungskategorien Betrieb Art. 74 IVG» im KSBOB 2024 - 2027) Leistungskategorien Das Leistungsangebot richtet sich an: □ Einzelspezifisch Einzelpersonen und ihre Angehörigen: Leistungskategorie Bitte auswählen/Veuillez choisir/Prega compilare: [Xl Gruppenspezifisch Mehrere Personen aus der Zielgruppe Leistungskategorie Treffpunkte f.Menschen mit Behinderung u. Angeh. □ Nicht personenspezifisch an die Öffentlichkeit mit Themen der Zielgruppe: Leistungskategorie Bitte auswählen/Veuillez choisir/Prega compilare:
Beschreibung der spezifischen Leistungen für die Zielgruppe(n) Treffpunkte für Menschen mit geistiger Behinderung und ihre Angehörigen. In diesen Treffpunkten können sich Menschen mit geistiger Behinderung zwanglos mit anderen treffen, ihre Freizeit sinnvoll verbringen und erhalten dabei die nötige Begleitung und Betreuung. Link zur Webseite der Organisation: www.insieme.ch
Hauptziel der Leistung für die Zielgruppe(n): Ziel und Art der Zielerreichung (das Ziel muss SMART sein: Spezifisch, Messbar, Aktionsorientiert, Rea listisch und Terminiert).
Menschen mit geistiger Behinderung haben die Möglichkeit, niederschwellig soziale Kontakte zu pflegen und so ihre Teilhabe am gesellschaftlichen Leben zu stärken. Das Angebot der Treffpunkte richtet sich spezifisch an Menschen mit geistiger Behinderung und ihre Angehörigen. Das Angebot wird einfach verständlich kommuniziert und richtet sich nach den Fähigkeiten und Bedürfnissen der Zielgruppe. Die Treffpunkte bieten die Möglichkeit, sich ausserhalb des gewohnten Lebensbereiches (Institution oder Familie) mit Freunden zu treffen und neue Bekanntschaften zu machen. Damit werden die Eigenständigkeit der Menschen mit geistiger Behinderung sowie ihre sozialen Kompetenzen gefördert. Personen mit geistiger Behinderung helfen im Rahmen ihrer Bedürfnisse und Möglichkeiten beim Betrieb der Treffpunkte mit (Einbezug). Rückmeldungen und Wünsche der Zielgruppe werden geprüft und nach Möglichkeit im laufenden Betrieb umgesetzt. Die Öffnungszeiten und das Programm der Treffpunkte richten sich nach den Bedürfnissen der Zielgruppe und den Möglichkeiten der insieme-Regionalvereine.
Hinweis: Die Ziele müssen einen Bezug zum Zweckartikel haben (RZ 1003 KSBOB). Insbesondere soll aufgezeigt werden, mit welchen Zielen die vier Schwerpunkte umgesetzt werden: Selbstbestimmung / Teilhabe Selbstvertretung / Einbezug von MmB Kooperation / Zusammenarbeit Peer-Support
Fachkonzept Art. 74 IVG / VP 2024-27 / Version 1.0
Zur Information: Das jährliche inhaltliche Reporting über die Zielerreichunq erfolgt in der Reporting-Vorlage «Realisiertes Arbeits programm»,
Fachkonzept Art. 74 IVG VP 2024-27 / Version 1.0
Zielgruppe(n) Altersgruppe Zielgruppe Behinderung Suchtbehinderung Kinder Körperbehinderung Sprachbehinderung Jugendliche Krankheitsbehinderung Erwachsene Psychische Behinderung 1 Alle Zielgruppen Hörbehinderung | [ZI Alle Mehrfachbehinderung (nur für spezielle An ZI Geistige-ZLernbehinderung gebote auswählen und oben ausfüllen, um wel che Behinderungen es sich handelt) Sehbehinderung Spezifizierung der Zielgruppe (Beispiel: blinde, sehbehinderte, hörsehbehinderte und taubblinde Menschen) Menschen mit geistiger Behinderung und eventuell weiteren Behinderungen und ihre Angehörigen.
Der Bedarf für die Zielgruppe-wurde ermittelt durch: Umfeldanalyse ZI Bisherige Leistungserbringung Andere. ZI Kundenumfrage/Kundeninput Kurzinfo dazu Die Bedürfnisse der Zielgruppe werden durch regelmässige Umfragen und durch die Berücksichtigung nicht strukturierter Rückmeldungen ermittelt. Anregungen und Rückmeldungen der Zielgruppe werden ernst genommen und nach Möglichkeit umgesetzt. Standorte des Angebots (Angaben gültig bei Fachkonzepterstellung) Angebote vor Ort (einzelspezifisch/gruppenspezifisch) [X] online/digital (z.B. via Zoom) K Deutschschweiz IZ1 Romandie Italienische Schweiz EJ national (alle Sprachregionen)
In den Sprachen IZI Deutsch IZ1 Französisch Q Italienisch O Rätoromanisch Gebärdensprache Weitere Sprachen: Barrierefreier Zugang des Angebots (barrierefrei verfasste Texte [in einfacher oder leichter Sprache] und veröffent lichte Basisinformationen auf der Webseite sowie barrierefreie Durchführung der Veranstaltung/zugängliche Beratungsstellen)
Kurzinfo dazu Die Treffpunktangebote der insieme-Regionalvereine sind grundsätzlich rollstuhlgängig. Vereinzelte Angebote sind aus Infrastruktur- oder Programmgründen für Personen im Rollstuhl nicht oder nur eingeschränkt zugänglich (beschränkte Platzzahl). In diesen Fällen wird bei der Ausschreibung darauf aufmerksam gemacht. Die Angebote werden in einfach verständlicher Sprache ausgeschrieben. Abgrenzungen zu anderen Betriebsteilen der Organisation
Fachkonzept Art. 74 IVG VP 2024-27 ! Version 1.0
Veröffentlichung der Angebote (die Angebote müssen für die Zielgruppe öffentlich zugänglich sein): Kl Webseite (barrierefreier Zugang zu Leistungen, rascher Zugang zu Grundinformationen, z.B. Kon taktangaben auf Hauptseite usw.) Kl Weitere digitale Medien (Facebook, Instagram, LinkedIn usw.) Kl Schriftlich in Publikationen
Kurzinfo dazu Die insieme-Regionalvereine veröffentlichen ihre Angebote grundsätzlich auf der eigenen Website und in Form eines gedruckten Programms. Je nach lokalen Möglichkeiten nutzen sie auch weitere Kanäle, um die Zielgruppe auf die insieme-Angebote aufmerksam zu machen.
Überprüfung der Qualität der angebotenen Leistungen (Audits/Schuiung, etc.)? Die Geschäftsstellen und/oder Vorstände der insieme-Regionalvereine besuchen die eigenen Angebote regelmässig persönlich, um sich vor Ort einen Eindruck zu verschaffen und mit den Teilnehmerinnen direkt zu reden. Mit den Betreuungspersonen finden Auswertungssitzungen statt, bei den Teilnehmerinnen werden direkte Rückfragen gestellt. Für die Betreuungspersonen werden Aus- und Weiterbildungen angeboten.__________ __ _ _____ Angebot mit Organisationen im Kundensegment für die Zielgruppe koordiniert? (z.B. Zusammen arbeits-Vereinbarung, regelmässiger Austausch usw.) Kl ja nein mit einem Teil Kurzinfo dazu Die insieme-Regionalvereine koordinieren ihre Angebote regelmässig mit anderen Organisationen (insb. Procap, PluSport) und Institutionen in ihrer Region. Mitatgabbes, das Kursangebote für Menschen mit geistiger Behinderung in der italienischsprachigen Schweiz organisiert, steht insieme im direkten Kontakt, insieme bietet keine Kurse in italienischer Sprache an, unterstützt aber atgabbes als Mitgliederverein von insieme Schweiz z.B. mit dem Hilfsmittel "insieme Reisen" oder auf Anfrage. Qualifikation der Mitarbeitenden/Leistungsausführenden (mehrfache Nennung möglich) Kl Selbstbetroffenheit Fachpersonen mit höherer Qualifikation (mit tertiärer Ausbildung) Kl Fachpersonen mit mittlerer Qualifikation (mit Fachausbildung und Berufserfahrung) Kl Fachperson mit spezifischer Qualifikation, wie Peer-Ausbildung oder Weiterbildung durch die Organi sation) Kl Freiwilligenarbeit (Einführung ins Thema durch die Organisation) für unterstützende Tätigkeiten wie Begleitung an Veranstaltungen
Für das behinderungsspezifische Thema wird das notwendige Wissen vermittelt via Beglei- tung/Coaching/Moderation durch: [X] Selbstbetroffene IZI Fachpersonen Kurzinfo dazu Die Qualifikation der Mitarbeitenden ist jeweils den Anforderungen des konkreten Angebots angepasst.
Fachkonzept Art. 74 IVG VP 2024-27 ! Version 1.0
:ür Leistungen exkl. Kurse / Geplanter Leistungsumfang in Zahlen Total 2024 2025 2026 2027 2024-2027 In Stunden Geplanter Leistungsum Mitarbei 15000 15000 15000 15000 60000 fang tende Grundlagenarbeit zur In Stunden Leistung (Erarbeitung/Überar- Mitarbei- 500 500 500 500 2000 beitung des Dienstleistungskon- tende zepts usw.) In Stunden Total geplanter Leis Mitarbei 15500 15500 15500 15500 62000 tungsumfang tende
Mur für Kurse / Geplanter Le stungsumfang in Zahlen Total 2024 2025 2026 2027 2024-2027
In Teilneh- Blockkurse menden- 0 Tage In Teilneh- Tageskurse menden- o Tage In Teilneh Semester/Jahreskurse menden o stunden Kurse: Grundlagenarbeit In Stunden zur Leistung Erarbeitung/Über- Mitarbei 0 arbeitung des Dienstleistungskon- tende zepts usw.)
Budget - geplante Vollkosten und Erträge der beschriebenen Leistung Total Geplante Kosten 2024 2025 2026 2027 2024-2027
CHF 900000 900000 900000 900000 3600000 Personalkosten CHF 450000 450000 450000 450000 1800000 Sachkosten/Umlagen CHF 1350000 1350000 1350000 1350000 5400000 Total Kosten
Total Geplante Erträge 2024 2025 2026 2027 2024-2027
Erträge ohne Finanzhilfe CHF 470000 470000 470000 470000 1880000 BSV (‘Details in nachfolgender Liste ankreuzen) CHF 775000 775000 775000 775000 3100000 Finanzhilfe BSV CHF 1245000 1245000 1245000 1245000 4980000 Total Erträge
*Details zu Erträgen ohne Finanzhilfe BSV [x] Leistungserträge (z. B. Kurserträge von Teilnehmenden, Verkauf Publikationen) Kl Spenden Kl Drittleistungen von weiteren Finanzgebern (Bund, Kantone, Gemeinden, Versicherungen etc.) □ Organisationskapital Fachkonzept Art. 74 IVG VP 2024-27 / Version 1.0 5/6
□ Andere Erträge - bitte aufführen:
Kurzinfo dazu Die nicht durch IV-Beiträge und Leistungserträge gedeckten Kosten werden durch nicht zweckgebundene Spenden gedeckt und durch das Organisationskapital ausgeglichen. Die insieme- Regionalvereine werden teilweise durch weitere regionale Beiträge (Gemeinde, Kantone, Kirchgemeinden, etc.) unterstützt.
Bemerkungen:
Ort/Datum Bern, 2A ra.-?oz‘)
Vertragsnehmerin
Ort/Datum Bern,
Bundesamt für Sozialversicherungen
/
Fachkonzept Art. 74 IVG VP 2024-27 ! Version 1.0
\
Schweizerische Eidgenossenschaft Eidgenössisches Departement des Innern EDI L+J Confédération suisse Confederazione Svizzera Bundesamt für Sozialversicherungen BSV Geschäftsfeld Invalidenversicherung Confederaziun svizra
Anhang 7: FACHKONZEPT für die Vertragsperiode 2024 bis 2027 Leistungen im öffentlichen Interesse / Finanzhilfen nach Art. 74 IVG
Vertrags-Nr. 2257 Vertragsnehmerin insieme Schweiz
Übersicht der Leistung (vgl. «Leistungen und Leistungskategorien Betrieb Art. 74 IVG» im KSBOB 2024 - 2027) Leistungskategorien Das Leistungsangebot richtet sich an: □ Einzelspezifisch Einzelpersonen und ihre Angehörigen: Leistungskategorie Bitte auswählen/Veuillez choisir/Prega compilare: □ Gruppenspezifisch Mehrere Personen aus der Zielgruppe Leistungskategorie Bitte auswählen/Veuillez choisir/Prega compilare: Kl Nicht personenspezifisch an die Öffentlichkeit mit Themen der Zielgruppe: Leistungskategorie Themenspezifische Grundlagenarbeit
Beschreibung der spezifischen Leistungen für die Zielgruppe(n) insieme leistet themenspezifische Grundlagenarbeit mit und für Menschen mit geistiger Behinderung und ihren Angehörigen. Im Fokus stehen dabei die Themen "Wohnen", "Arbeit", "Schule" und "Freizeit". Dazu gehört die Mitarbeit in nationalen und regionalen Gremien, die Mitarbeit bei Vernehmlassungen, leistungsübergreifende Grundlagenarbeit zur Verbesserung der Angebote sowie Projekt- und Innovationsarbeit. Link zur Webseite der Organisation: www.insieme.ch
Hauptziel der Leistung für die Zielgruppe(n): Ziel und Art der Zielerreichung (das Ziel muss SMART sein: Spezifisch, Messbar, Aktionsorientiert, Rea listisch und Terminiert).
Es wird themenspezifisches Wissen erarbeitet und in Gremien und Vernehmlassungen eingebracht mit dem Ziel, Rahmenbedingungen und Dienstleistungen für Menschen mit geistiger Behinderung und ihre Angehörigen zu verbessern. Aktivitäten von insieme Schweiz werden in der Tätigkeitsplanung festgehalten, die regelmässig ausgewertet bzw. aktualisiert wird. Wo immer sinnvoll und möglich wird die Perspektive und Situation von Menschen mit geistiger Behinderung und ihrer Angehörigen eingebracht, insieme Schweiz beteiligt sich an Gremien und Vernehmlassungen auf nationaler Ebene. Die Regionalvereine beteiligen sich an Gremien und Vernehmlassungen auf regionaler und kantonaler Ebene. Die Aktivitäten im Bereich themenspezifische Grundlagenarbeit sind fortlaufend und werden im Rahmen einer Tätigkeitsplanung geplant. Die betroffene Person (inkl. ihre Angehörigen) erhält aufgrund ihres aktuellen Bedarfs relevante Informationen, die sie in ihrer grösstmöglichen Existenzsicherung und Selbständigkeit und Teilhabe fördern und ihr ermöglicht, ihre Entscheidungen zu fällen und umzusetzen.
Hinweis: Die Ziele müssen einen Bezug zum Zweckartikel haben (RZ 1003 KSBOB). Insbesondere soll aufgezeigt werden, mit welchen Zielen die vier Schwerpunkte umgesetzt werden: Selbstbestimmung / Teilhabe Selbstvertretung / Einbezug von MmB Kooperation / Zusammenarbeit Peer-Support________________ Fachkonzept Art. 74 IVG / VP 2024-27 / Version 1.0
Zur Information: Das jährliche inhaltliche Reporting über die Zielerreichunq erfolgt in der Reporting-Vorlage «Realisiertes Arbeits programm».
Fachkonzept Art. 74 IVG VP 2024-27 / Version 1.0
Zielgruppe(n) Altersgruppe Zielgruppe Behinderung | Suchtbehinderung Kinder Körperbehinderung Sprachbehinderung Jugendliche Krankheitsbehinderung Erwachsene Psychische Behinderung 1 Alle Zielgruppen Hörbehinderung | Mehrfachbehinderung (nur für spezielle An Kl Alle Geistige-ZLernbehinderung gebote auswählen und oben ausfüllen, um wel che Behinderungen es sich handelt) Sehbehinderung Spezifizierung der Zielgruppe (Beispiel: blinde, sehbehinderte, hörsehbehinderte und taubblinde Menschen) Menschen mit geistiger Behinderung und eventuell weiteren Behinderungen sowie ihre Angehörigen.
Der Bedarf für die Zielgruppe-wurde ermittelt durch: Umfeldanalyse K Bisherige Leistungserbringung ^nc*ere- K Kundenumfrage/Kundeninput Kurzinfo dazu Wichtige Themen werden durch den Zentralvorstand oder die Delegiertenversammlung von insieme Schweiz bzw. die Vorstände oder die Generalversammlungen der insieme-Regionalvereine (mehrheitlich Angehörige von Menschen mit geistiger Behinderung) festgelegt. Fragen und Anliegen von Mitgliedern werden bei der Themenwahl berücksichtigt. Standorte des Angebots (Angaben gültig bei Fachkonzepterstellung) Angebote vor Ort (einzelspezifisch/gruppenspezifisch) Kl online/digital (z.B. via Zoom) Kl Deutschschweiz Kl Romandie Italienische Schweiz national (alle Sprachregionen)
In den Sprachen Kl Deutsch K Französisch Italienisch Rätoromanisch Q Gebärdensprache Weitere Sprachen: Barrierefreier Zugang des Angebots (barrierefrei verfasste Texte [in einfacher oder leichter Sprache] und veröffent lichte Basisinformationen auf der Webseite sowie barrierefreie Durchführung der Veranstaltung/zugängliche Beratungsstellen)
Kurzinfo dazu Abgrenzungen zu anderen Betriebsteilen der Organisation
Fachkonzept Art. 74 IVG VP 2024-27 / Version 1.0
Veröffentlichung der Angebote (die Angebote müssen für die Zielgruppe öffentlich zugänglich sein): El Webseite (barrierefreier Zugang zu Leistungen, rascher Zugang zu Grundinformationen, z.B. Kon taktangaben auf Hauptseite usw.) El Weitere digitale Medien (Facebook, Instagram, LinkedIn usw.) El Schriftlich in Publikationen Kurzinfo dazu Die Resultate der themenspezifischen Grundlagenarbeit fliessen in verschiedene andere Aktivitäten ein.
Überprüfung der Qualität der angebotenen Leistungen (Audits/Schuiung, etc.)? insieme Schweiz unterstützt und fördert die Qualität der Arbeit der Regionalvereine im Bereich "Themenspezifische Grundlagenarbeit" durch Weiterbildung (Vorstände an Delegiertenversammlungen, Mitarbeitende am Vereinsangestellentreffen) sowie punktuelle Unterstützung. Angebot mit Organisationen im Kundensegment für die Zielgruppe koordiniert? (z.B. Zusammen arbeits-Vereinbarung, regelmässiger Austausch usw.) El ja nein mit einem Teil Kurzinfo dazu insieme koordiniert zentrale Themen und Schwerpunkte sowie die Mitarbeit in Gremien und bei Vernehmlassungen mit anderen Behindertenorganisationen auf derselben Ebene (national, kantonal oder regional). Qualifikation der Mitarbeitenden/Leistungsausführenden (mehrfache Nennung möglich) [x] Selbstbetroffenheit Kl Fachpersonen mit höherer Qualifikation (mit tertiärer Ausbildung) [X] Fachpersonen mit mittlerer Qualifikation (mit Fachausbildung und Berufserfahrung) [X] Fachperson mit spezifischer Qualifikation, wie Peer-Ausbildung oder Weiterbildung durch die Organi sation) [X] Freiwilligenarbeit (Einführung ins Thema durch die Organisation) für unterstützende Tätigkeiten wie Begleitung an Veranstaltungen
Für das behinderungsspezifische Thema wird das notwendige Wissen vermittelt via Beglei- tung/Coaching/Moderation durch: El Selbstbetroffene El Fachpersonen Kurzinfo dazu Menschen mit geistiger Behinderung und Angehörige arbeiten selbst in der themenspezifischen Grundlagenarbeit mit und geben ihr spezifisches Wissen weiter.
Fachkonzept Art. 74 IVG VP 2024-27 ! Version 1.0
Für Leistungen exkl. Kurse / Geplanter Leistungsumfang in Zahlen Total 2024 2025 2026 2027 2024-2027
In Stunden Geplanter Leistungsum Mitarbei 2500 2500 2500 2500 10000 fang tende Grundlagenarbeit zur In Stunden Leistung (Erarbeitung/Überar- Mitarbei 250 250 250 250 1000 beitung des Dienstleistungskon- tende zepts usw.) In Stunden Total geplanter Leis Mitarbei 2750 2750 2750 2750 11000 tungsumfang tende
^Jur für Kurse / Geplanter Le stungsumfang in Zahlen Total 2024 2025 2026 2027 2024-2027
In Teilneh- Blockkurse menden- 0 Tage In Teilneh- Tageskurse menden- 0 Tage In Teilneh Semester/Jahreskurse menden 0 stunden Kurse: Grundlagenarbeit In Stunden zur Leistung Erarbeitung/Über- Mitarbei o arbeitung des Dienstleistungskon- tende zepts usw.)
Budget - geplante Vollkosten und Erträge der beschriebenen Leistung Total Geplante Kosten 2024 2025 2026 2027 2024-2027
CHF 215000 215000 215000 215000 860000 Personalkosten CHF 110000 110000 110000 110000 440000 Sachkosten/Umlagen CHF 325000 325000 325000 325000 1300000 Total Kosten
Total Geplante Erträge 2024 2025 2026 2027 2024-2027
Erträge ohne Finanzhilfe CHF 170000 170000 170000 170000 680000 BSV (‘Details in nachfolgender Liste ankreuzen) CHF 200750 200750 200750 200750 803000 Finanzhilfe BSV CHF 370750 370750 370750 370750 1483000 Total Erträge
* Details zu Erträgen ohne Finanzhilfe BSV □ Leistungserträge (z. B. Kurserträge von Teilnehmenden, Verkauf Publikationen) C3 Spenden [X] Drittleistungen von weiteren Finanzgebern (Bund, Kantone, Gemeinden, Versicherungen etc.) Organisationskapital Fachkonzept Art. 74 IVG VP 2024-27 / Version 1.0
□ Andere Erträge - bitte aufführen:
Kurzinfo dazu Die nicht durch IV-Beiträge gedeckten Kosten werden durch nicht zweckgebundene Spenden gedeckt und durch das Organisationskapital ausgeglichen. Die insieme-Regionalvereine werden teilweise durch weitere regionale Beiträge (Gemeinde, Kantone, Kirchgemeinden, etc.) unterstützt.
Bemerkungen:
Ort/Datum Bern,
Vertragsnehmerin
Ort/Datum Bern,
Bundesamt für Sozialversicherungen
Fachkonzept Art. 74 IVG VP 2024-27 / Version 1.0
Schweizerische Eidgenossenschaft Eidgenössisches Departement des Innern EDI L+j Confédération suisse Confederazione Svizzera Bundesamt für Sozialversicherungen BSV Geschäftsfeld Invalidenversicherung Confederaziun svizra
Anhang 7: FACHKONZEPT für die Vertragsperiode 2024 bis 2027 Leistungen im öffentlichen Interesse / Finanzhilfen nach Art. 74 IVG
Vertrags-Nr. 2257 Vertragsnehmerin insieme Schweiz
Übersicht der Leistung (vgl. «Leistungen und Leistungskategorien Betrieb Art. 74 IVG» im KSBOB 2024 - 2027) Leistungskategorien Das Leistungsangebot richtet sich an: □ Einzelspezifisch Einzelpersonen und ihre Angehörigen: Leistungskategorie Bitte auswählen/Veuillez choisir/Prega compilare: □ Gruppenspezifisch Mehrere Personen aus der Zielgruppe Leistungskategorie Bitte auswählen/Veuillez choisir/Prega compilare:
13 Nicht personenspezifisch an die Öffentlichkeit mit Themen der Zielgruppe:
Leistungskategorie Allg. Medien- und Öffentlichkeitsarbeit
Beschreibung der spezifischen Leistungen für die Zielgruppe(n) insieme leistet Medien- und Öffentlichkeitsarbeit im Interesse von Menschen mit geistiger Behinderung und ihren Angehörigen. Dazu zählen insbesondere Medienmitteilungen, Zusammenarbeit mit Medien, Vorträge und Referate (öffentliche sowie für Menschen mit geistiger Behinderung & Angehörige), Sensibilisierungs-und Informationskampagnen und -Veranstaltungen, Austausch und Zusammenarbeit mit Politik, Verwaltung und (Bildungs-)lnstitutionen sowie Auskünfte an Einzelpersonen. Link zur Webseite der Organisation: www.insieme.ch
Hauptziel der Leistung für die Zielgruppe(n): Ziel und Art der Zielerreichung (das Ziel muss SMART sein: Spezifisch, Messbar, Aktionsorientiert, Rea listisch und Terminiert).
Die Öffentlichkeit wird für die Anliegen, Ressourcen, Möglichkeiten und Herausforderungen von Menschen mit geistiger Behinderung sensibilisiert und darüber informiert. Inhalte und Sprache werden entsprechend den unterschiedlichen Ansprüchen der diversen Zielgruppe (Medien, Verwaltung, Politik, Einzelpersonen, etc.) angepasst. Menschen mit geistiger Behinderung kommen mit Ihrer Stimme zu Wort, insieme Schweiz überprüft die Präsenz der Organisation in den Medien und führt eine Statistik der eigenen Vortragstätigkeiten, insieme betreibt sowohl aktive wie auch reaktive Medien- und Öffentlichkeitsarbeit. Die Regionalvereine sind in der lokalen und regionalen Öffentlichkeit und Medienlandschaft präsent, insieme Schweiz ist in der überregionalen und nationalen Öffentlichkeit und Medienlandschaft präsent. Medien- und Öffentlichkeitsarbeit wird unter Berücksichtigung der politischen und gesellschaftlichen Aktualität geleistet. Die betroffene Person (inkl. ihre Angehörigen) erhält aufgrund ihres aktuellen Bedarfs relevante Informationen, die sie in ihrer grösstmöglichen Existenzsicherung und Selbständigkeit und Teilhabe fördern und ihr ermöglicht, ihre Entscheidungen zu fällen und umzusetzen.
Hinweis: Die Ziele müssen einen Bezug zum Zweckartikel haben (RZ 1003 KSBOB). Insbesondere soll aufgezeigt werden, mit welchen Zielen die vier Schwerpunkte umgesetzt werden: Selbstbestimmung / Teilhabe Selbstvertretung / Einbezug von MmB Kooperation / Zusammenarbeit Fachkonzept Art. 74 IVG / VP 2024-27 / Version 1.0 1
Peer-Support
Zur Information: Das jährliche inhaltliche Reporting über die Zielerreichunq erfolgt in der Reporting-Vorlage «Realisiertes Arbeits programm».
Fachkonzept Art. 74 IVG VP 2024-27 / Version 1.0
Zielgruppe(n) Altersgruppe Zielgruppe Behinderung Suchtbehinderung Kinder Körperbehinderung , Sprachbehinderung Jugendliche Krankheitsbehinderung Alle Zielgruppen Erwachsene Psychische Behinderung ■ Hörbehinderung | Mehrfachbehinderung (nur für spezielle An K Alle [X] Geistige-ZLernbehinderung gebote auswählen und oben ausfüllen, um wel che Behinderungen es sich handelt) Sehbehinderung Spezifizierung der Zielgruppe (Beispiel: blinde, sehbehinderte, hörsehbehinderte und taubblinde Menschen)
Der Bedarf für die Zielgruppe-wurde ermittelt durch: Umfeldanalyse
0 Bisherige Leistungserbringung Andere-
0 Kundenumfrage/Kundeninput
Kurzinfo dazu Standorte des Angebots (Angaben gültig bei Fachkonzepterstellung) Angebote vor Ort (einzelspezifisch/gruppenspezifisch) [3 online/digital (z.B. via Zoom) [X] Deutschschweiz [X] Romandie Italienische Schweiz national (alle Sprachregionen)
In den Sprachen Deutsch [>3 Französisch Italienisch Rätoromanisch 0 Gebärdensprache Weitere Sprachen: Barrierefreier Zugang des Angebots (barrierefrei verfasste Texte [in einfacher oder leichter Sprache] und veröffent lichte Basisinformationen auf der Webseite sowie barrierefreie Durchführung der Veranstaltung/zugängliche Beratungsstellen)
Kurzinfo dazu Abgrenzungen zu anderen Betriebsteilen der Organisation
Fachkonzept Art. 74 IVG VP 2024-27 ! Version 1.0
Veröffentlichung der Angebote (die Angebote müssen für die Zielgruppe öffentlich zugänglich sein): Webseite (barrierefreier Zugang zu Leistungen, rascher Zugang zu Grundinformationen, z.B. Kon taktangaben auf Hauptseite usw.) [X] Weitere digitale Medien (Facebook, Instagram, LinkedIn usw.) ÊK] Schriftlich in Publikationen
Kurzinfo dazu
Überprüfung der Qualität der angebotenen Leistungen (Audits/Schuiung, etc.)? insieme Schweiz unterstützt und fördert die Qualität der Medien- und Öffentlichkeitsarbeit der Regionalvereine durch Weiterbildung (Vorstände an Delegiertenversammlungen, Mitarbeitende am Vereinsangestellentreffen) sowie punktuelle Unterstützung.___ _ ______ __ ___ Angebot mit Organisationen im Kundensegment für die Zielgruppe koordiniert? (z.B. Zusammen arbeits-Vereinbarung, regelmässiger Austausch usw.) [X] ja nein mit einem Teil Kurzinfo dazu insieme Schweiz koordiniert die Medien- und Öffentlichkeitsarbeit mit anderen Behinderten- und Branchenorganisationen.
Qualifikation der Mitarbeitenden/Leistungsausführenden (mehrfache Nennung möglich) [X] Selbstbetroffenheit IE] Fachpersonen mit höherer Qualifikation (mit tertiärer Ausbildung) [X] Fachpersonen mit mittlerer Qualifikation (mit Fachausbildung und Berufserfahrung) [X] Fachperson mit spezifischer Qualifikation, wie Peer-Ausbildung oder Weiterbildung durch die Organi sation) [X] Freiwilligenarbeit (Einführung ins Thema durch die Organisation) für unterstützende Tätigkeiten wie Begleitung an Veranstaltungen
Für das behinderungsspezifische Thema wird das notwendige Wissen vermittelt via Beglei- tung/Coaching/Moderation durch: IXI Selbstbetroffene [3 Fachpersonen Kurzinfo dazu Menschen mit geistiger Behinderung und Angehörige arbeiten selbst in der Medien- und Öffentlichkeitsarbeit mit und geben ihr spezifisches Wissen weiter. Fachpersonen der Kommunikation tauschen sich regelmässig mit Fachpersonen anderer Bereiche aus.
Fachkonzept Art. 74 IVG VP 2024-27 / Version 1.0
Für Leistungen exkl. Kurse / Geplanter Leistungsumfang in Zahlen Total 2024 2025 2026 2027 2024-2027 In Stunden Geplanter Leistungsum Mitarbei 6400 6400 6400 6400 25600 fang tende Grundlagenarbeit zur In Stunden Leistung (Erarbeitung/Überar- Mitarbei 500 500 500 500 2000 beitung des Dienstleistungskon- tende zepts usw.) In Stunden Total geplanter Leis 6900 27600 Mitarbei 6900 6900 6900 tungsumfang tende
Nur für Kurse / Geplanter Le stungsumfang in Zahlen Total 2024 2025 2026 2027 2024-2027
In Teilneh- Blockkurse menden- 0 Tage In Teilneh- Tageskurse menden- o Tage In Teilneh Semester/Jahreskurse menden 0 stunden Kurse: Grundiagenarbeit In Stunden zur Leistung Erarbeitung/Über- Mitarbei 0 arbeitung des Dienstleistungskon- tende zepts usw.)
Budget - geplante Vollkosten und Erträge der beschriebenen Leistung Total Geplante Kosten 2024 2025 2026 2027 2024-2027
CHF 585000 585000 585000 585000 2340000 Personalkosten CHF 285000 285000 285000 285000 1140000 Sachkosten/Umlagen CHF 870000 870000 870000 870000 3480000 Total Kosten
Total Geplante Erträge 2024 2025 2026 2027 2024-2027
Erträge ohne Finanzhilfe CHF 420000 420000 420000 420000 1680000 BSV (‘Details in nachfolgender Liste ankreuzen) CHF 503700 503700 503700 503700 2014800 Finanzhilfe BSV CHF 923700 923700 923700 923700 3694800 Total Erträge
*Details zu Erträgen ohne Finanzhilfe BSV □ Leistungserträge (z. B. Kurserträge von Teilnehmenden, Verkauf Publikationen) I3 Spenden I3 Drittleistungen von weiteren Finanzgebern (Bund, Kantone, Gemeinden, Versicherungen etc.) IEI Organisationskapital Fachkonzept Art. 74 IVG VP 2024-27 / Version 1.0
□ Andere Erträge - bitte aufführen:
Kurzinfo dazu Die nicht durch IV-Beiträge gedeckten Kosten werden durch nicht zweckgebundene Spenden gedeckt und durch das Organisationskapital ausgeglichen. Die insieme-Regionalvereine werden teilweise durch weitere regionale Beiträge (Gemeinde, Kantone, Kirchgemeinden, etc.) unterstützt.
Bemerkungen:
Ort/Datum Bern, io. 7c
Vertragsnehmerin
Ort/Datum Bern, Zo £3
Bundesamt für /O Sozialversicherungen
T~
7
Fachkonzept Art. 74 IVG VP 2024-27 ! Version 1.0
Schweizerische Eidgenossenschaft Eidgenössisches Departement des Innern EDI L+j Confédération suisse Confederazione Svizzera Bundesamt für Sozialversicherungen BSV Geschäftsfeld Invalidenversicherung Confederaziun svizra
Anhang 7: FACHKONZEPT für die Vertragsperiode 2024 bis 2027 Leistungen im öffentlichen Interesse / Finanzhilfen nach Art. 74 IVG
Vertrags-Nr. 2257 Vertragsnehmerin insieme Schweiz
Übersicht der Leistung (vgl. «Leistungen und Leistungskategorien Betrieb Art. 74 IVG» im KSBOB 2024 - 2027) Leistungskategorien Das Leistungsangebot richtet sich an: □ Einzelspezifisch Einzelpersonen und ihre Angehörigen: Leistungskategorie Bitte auswählen/Veuillez choisir/Prega compilare: □ Gruppenspezifisch Mehrere Personen aus der Zielgruppe Leistungskategorie Bitte auswählen/Veuillez choisir/Prega compilare: Kl Nicht personenspezifisch an die Öffentlichkeit mit Themen der Zielgruppe: Leistungskategorie Förderung der Selbsthilfe
Beschreibung der spezifischen Leistungen für die Zielgruppe(n) insieme unterstützt Menschen mit geistiger Behinderung und ihre Angehörigen dabei, ihr Leben so selbständig und selbstbestimmt wie möglich zu führen und an der Gesellschaft teilzuhaben, insieme erreicht dies durch Auskünfte an und Vermittlung von Einzelpersonen und Organisationen, Erfahrungsaustausch zwischen Betroffenen und Empowerment, Unterstützung von Menschen mit geistiger Behinderung und Angehörigen bei der Arbeit in Gremien sowie der Akquisition von Freiwilligen. Link zur Webseite der Organisation: www.insieme.ch
Hauptziel der Leistung für die Zielgruppe(n): Ziel und Art der Zielerreichung (das Ziel muss SMART sein: Spezifisch, Messbar, Aktionsorientiert, Rea listisch und Terminiert).
Menschen mit geistiger Behinderung sind in der Lage den Alltag selbstbestimmt zu bewältigen und an der Gesellschaft teilzuhaben. Ihre Angehörigen erhalten nötige Unterstützung. Die Fähigkeiten und Bedürfnisse der Zielgruppe werden berücksichtigt, insbesondere in Fragen der Kommunikation und Geschwindigkeit. Der Dachverband und die Regionalvereine dokumentieren und quantifizieren ihre Aktivitäten zur Förderung der Selbsthilfe (Anzahl Gremien, Zeitaufwand für Auskünfte und Vermittlung, etc.). Menschen mit geistiger Behinderung und ihre Angehörigen werden unterstützt und befähigt, ihre eigenen Ressourcen zu mobilisieren und selbst aktiv zu werden. Unterstützung und Information wird immer auf die spezifische Situation der einzelnen Person / Familie abgestimmt. Angebote zur Förderung der Selbsthilfe stehen jederzeit zur Verfügung, Anfragen werden schnellstmöglich beantwortet, die Unterstützung bei der Mitarbeit in Gremien ist langfristig ausgerichtet. Die betroffene Person (inkl. ihre Angehörigen) erhält aufgrund ihres aktuellen Bedarfs relevante Informationen, die sie in ihrer grösstmöglichen Existenzsicherung und Selbständigkeit und Teilhabe fördern und ihr ermöglicht, ihre Entscheidungen zu fällen und umzusetzen.
Hinweis: Die Ziele müssen einen Bezug zum Zweckartikel haben (RZ 1003 KSBOB). Insbesondere soll aufgezeigt werden, mit welchen Zielen die vier Schwerpunkte umgesetzt werden: Selbstbestimmung / Teilhabe Selbstvertretung / Einbezug von MmB Fachkonzept Art. 74 IVG / VP 2024-27 / Version 1.0
Kooperation / Zusammenarbeit Peer-Support
Zur Information: Das jährliche inhaltliche Reporting über die Zielerreichunq erfolgt in der Reporting-Vorlage «Realisiertes Arbeits programm».
Fachkonzept Art. 74 IVG VP 2024-27 / Version 1.0 2/6
Zielgruppe(n) Altersgruppe Zielgruppe Behinderung Suchtbehinderung Kinder J Körperbehinderung Sprachbehinderung Jugendliche Krankheitsbehinderung Erwachsene Psychische Behinderung ' Alle Zielgruppen Hörbehinderung | Mehrfachbehinderung (nur für spezielle An
13 Alle
3 Geistige-ZLernbehinderung gebote auswählen und oben ausfüllen, um wel
che Behinderungen es sich handelt) Sehbehinderung Spezifizierung der Zielgruppe (Beispiel: blinde, sehbehinderte, hörsehbehinderte und taubblinde Menschen) Menschen mit geistiger Behinderung und eventuell weiteren Behinderungen sowie ihre Angehörigen.
Der Bedarf für die Zielgruppe-wurde ermittelt durch: Umfeldanalyse
3 Bisherige Leistungserbringung Andere-
3 Kundenumfrage/Kundeninput
Kurzinfo dazu Standorte des Angebots (Angaben gültig bei Fachkonzepterstellung) Angebote vor Ort (einzelspezifisch/gruppenspezifisch) online/digital (z.B. via Zoom)
3 Deutsch Schweiz 13 Romandie Italienische Schweiz
national (alle Sprachregionen)
In den Sprachen
3 Deutsch 3 Französisch Italienisch
Rätoromanisch Gebärdensprache Weitere Sprachen: Barrierefreier Zugang des Angebots (barrierefrei verfasste Texte [in einfacher oder leichter Sprache] und veröffent lichte Basisinformationen auf der Webseite sowie barrierefreie Durchführung der Veranstaltung/zugängliche Beratungsstellen)
Kurzinfo dazu Abgrenzungen zu anderen Betriebsteilen der Organisation Kurzberatungen der Zielgruppe durch Fachstellen gelten als Sozialberatung. Auskünfte an Personen ausserhalb der Zielgruppe gelten als allgemeine Medien- und Öffentlichkeitsarbeit.
Fachkonzept Art. 74 IVG VP 2024-27 ! Version 1.0
Veröffentlichung der Angebote (die Angebote müssen für die Zielgruppe öffentlich zugänglich sein): Kl Webseite (barrierefreier Zugang zu Leistungen, rascher Zugang zu Grundinformationen, z.B. Kon taktangaben auf Hauptseite usw.) Kl Weitere digitale Medien (Facebook, Instagram, LinkedIn usw.) Kl Schriftlich in Publikationen
Kurzinfo dazu
Überprüfung der Qualität der angebotenen Leistungen (Audits/Schuiung, etc.)? insieme Schweiz unterstützt und fördert die Qualität der Arbeit der Regionalvereine im Bereich "Förderung der Selbsthilfe" durch Weiterbildung (Vorstände an Delegiertenversammlungen, Mitarbeitende am Vereinsangestellentreffen) sowie punktuelle Unterstützung.__ ________ Angebot mit Organisationen im Kundensegment für die Zielgruppe koordiniert? (z.B. Zusammen arbeits-Vereinbarung, regelmässiger Austausch usw.) Kl ja nein mit einem Teil Kurzinfo dazu insieme Schweiz pflegt einen regelmässigen Austausch mit "Selbsthilfe Schweiz" und ist Teil des Netzwerks Selbsthilfe. Qualifikation der Mitarbeitenden/Leistungsausführenden (mehrfache Nennung möglich) Kl Selbstbetroffenheit K Fachpersonen mit höherer Qualifikation (mit tertiärer Ausbildung) Kl Fachpersonen mit mittlerer Qualifikation (mit Fachausbildung und Berufserfahrung) Kl Fachperson mit spezifischer Qualifikation, wie Peer-Ausbildung oder Weiterbildung durch die Organi sation) Kl Freiwilligenarbeit (Einführung ins Thema durch die Organisation) für unterstützende Tätigkeiten wie Begleitung an Veranstaltungen
Für das behinderungsspezifische Thema wird das notwendige Wissen vermittelt via Beglei- tung/Coaching/Moderation durch: Kl Selbstbetroffene Kl Fachpersonen Kurzinfo dazu Menschen mit geistiger Behinderung und Angehörige arbeiten selbst in der themenspezifischen Grundlagenarbeit mit und geben ihr spezifisches Wissen weiter.
Fachkonzept Art. 74 IVG VP 2024-27 / Version 1.0
Für Leistungen exkl. Kurse / Geplanter Leistungsumfang in Zahlen Total 2024 2025 2026 2027 2024-2027
In Stunden Geplanter Leistungsum 5000 5000 5000 5000 20000 Mitarbei fang tende Grundlagenarbeit zur In Stunden Leistung (Erarbeitung/Überar- Mitarbei 500 500 500 500 2000 beitung des Dienstleistungskon- tende zepts usw.) In Stunden Total geplanter Leis 22000 Mitarbei 5500 5500 5500 5500 tungsumfang tende
Nur für Kurse / Geplanter Leistungsumfang in Zahlen Total 2024 2025 2026 2027 2024-2027
In Teilneh- Blockkurse menden- 0 Tage In Teilneh- Tageskurse menden- 0 Tage In Teilneh Semester/Jahreskurse menden 0 stunden Kurse: Grundlagenarbeit In Stunden zur Leistung Erarbeitung/Über- Mitarbei 0 arbeitung des Dienstleistungskon- tende zepts usw.)
Budget - geplante Vollkosten und Erträge der beschriebenen Leistung Total Geplante Kosten 2024 2025 2026 2027 2024-2027
CHF 475000 475000 475000 475000 1900000 Personalkosten CHF 230000 230000 230000 230000 920000 Sachkosten/Umlagen CHF 705000 705000 705000 705000 2820000 Total Kosten
Total Geplante Erträge 2024 2025 2026 2027 2024-2027
Erträge ohne Finanzhilfe CHF 340000 340000 340000 340000 1360000 BSV (‘Details in nachfolgender Liste ankreuzen) CHF 401500 401500 401500 401500 1606000 Finanzhilfe BSV CHF 741500 741500 741500 741500 2966000 Total Erträge
*Details zu Erträgen ohne Finanzhilfe BSV □ Leistungserträge (z. B. Kurserträge von Teilnehmenden, Verkauf Publikationen) [X] Spenden [Xl Drittleistungen von weiteren Finanzgebern (Bund, Kantone, Gemeinden, Versicherungen etc.) Organisationskapital Fachkonzept Art. 74 IVG VP 2024-27 / Version 1.0
□ Andere Erträge - bitte aufführen:
Kurzinfo dazu Die nicht durch IV-Beiträge gedeckten Kosten werden durch nicht zweckgebundene Spenden gedeckt und durch das Organisationskapital ausgeglichen. Die insieme-Regionalvereine werden teilweise durch weitere regionale Beiträge (Gemeinde, Kantone, Kirchgemeinden, etc.) unterstützt.
Bemerkungen:
Ort/Datum Bern, f
Vertragsnehmerin
Ort/Datum Bern,
Bundesamt für 2» Sozialversicherungen
Fachkonzept Art. 74 IVG VP 2024-27 / Version 1.0
Anhang D Berechnung Leistungsmenge und Tarife
12
Schweizerische Eidgenossenschaft Eidgenössisches Departement des Innern EDI Confédération suisse Confederazione Svizzera Bundesamt für Sozialversicherungen BSV Confederaziun svizra Geschäftsfeld Invalidenversicherung
IV-Beiträge pro Jahr und Kompensationsgruppe für die Betriebsjahre 2024 - 2027
Vertrag Nr. 2257 VN/DO: insieme Schweiz/Suisse/Svizzera Anhang D Grundlagen für die Abrechnung des IV/AHV-Beitrages Individuell pro Vertrag VAF BSV- IV-Beitrag pro Leistungs- Referenzwert Richtmenge Leistungs IV-Beitrag Total einheit pro Leistungs pro Leistung einheit (Tarif) einheit
Personenspezifische Leistungen gemäss Fachkonzept (FK) Kompensationsgruppe A
Fachkonzept Sozialberatungen (inkl. Lebenspraktische Beratung, Peer to Peer)
behinderungsspezifischem Wissen Zhöherer Ausbildung ________ Uni, FH oder vergleichbar________ Std. CHF 125.00 CHF 78 3'400 CHF 265'200 5 CD Sozialberatung Fachpersonen mit C behinderungsspezifischem Wissen Std. CHF 113.00 3 CHF £ Fachkonzept Bauberatung: Fachpersonen mit o behinderungsspezifischem Wissen Zhöherer Ausbildung Uni, FH oder I vergleichbar Std. CHF 128.00 CHF Fachkonzept Rechtsberatung: Fachpersonen mit g. behinderungsspezifischem Wissen Zhöherer Ausbildung Uni, FH oder vergleichbar Std. CHF 146.00 CHF
FachkonzeptVermittlung von Betreuungsdiensten Std. CHF 93.00 CHF
Fachkonzept Begleitetes Wohnen Std. CHF 113.00 CHF
Fachkonzept Medien- und Publikationen; Informations- ZDokumentationsstelle; Entwicklung, Herstellung und Verbreitung von Informtionsmaterialien und Medien) Std. CHF 122.00 CHF 73 7’100 CHF 518'300
Fachkonzept Kurstyp Hilfe zur Selbsthilfe
5 Blockkurse (TeilnehmerTage) Teiln.-Tag CHF 481.00 CHF 132 850 CHF 112*200
c I Tageskurse (TeilnehmerTage) Teiln.-Tag CHF 414.00 CHF 63 TOGO CHF 63'000
-J Semester-ZJahreskurse (TeilnehmerStunden) Teiln.-Std. CHF 56.00 CHF 14 70'000 CHF 980'000
Fachkonzept Kurstyp Soziale Kontakte ermöglichen - Freizeit und Sport ö Q. Blockkurse (TeilnehmerTage) Teil.-Tag CHF 481.00 CHF 132 41'800 CHF 5'517'600 § Tageskurse (TeilnehmerTage) Teil.-Tag CHF 414.00 CHF 63 3760 CHF 236'880 Q- □ Semester-ZJahreskurse (TeilnehmerStunden) Teil.-Std. CHF 56.00 CHF 14 100*181 CHF T402'534 0
Themenspezifische Grundlagenarbeit für Kurse (!) Std. CHF 122.00 CHF 73 2'000 CHF 146'000
Fachkonzept Treffpunkte für Menschen mit Behinderungen und | deren Angehörigen_____________________________________ Std. CHF 113.00 CHF 50 IS'SOO CHF 775'000 Minimales IV-Beitragdach für KG A Personenspezifische Leistungen CHF 10'016714
Nichtpersonenspezifische Leistungen gemäss Fachkonzept Leistungen zur Unterstützung und Förderung der Eingliederung Behinderter (LUFEB) Kompensationsgruppen B und C
Kompensationsgruppe B (max. 5% vom Gesamt IV-Beitrag) Fachkonzept Allgemeine Medien- und Öffentlichkeitsarbeit Std. CHF 73 6'900 CHF 503700 m uj Kompensationsgruppe C_____________________________ ___ CHF 122.00 3 Fachkonzept Themenspezifische Grundlagenarbeit allgemein Z Projektarbeit Art. 74 IVG Std. CHF 73 2750 CHF 200750
Fachkonzept Förderung der Selbsthilfe Std. CHF 73 5'500 CHF 401*500 Maximales IV-Beitragsdach für KG B und C Nichtpersonenspezifische Leistungen CHF T105*950
Rundungsdifferenz CHF 12
Gesamt IVZAHV-Beitrag (max. Beitragsdach) pro Jahr CHF 1T122'652
davon max. AHV-Beitragsdach pro Jahr CHF
Kompensationen vgl. KSBOB
Mit dem BSV können nur Leistungen abgerechnet werden, für die ein vertraglich vereinbartes Fachkonzept vorliegt.
Anhang E Bestätigung der Qualitativen Bedingungen
13
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Anhang 3: Bestätigung der Qualitativen Bedingungen Vertragsnehmerin: insieme BSV-Nr.: 2257 Qualitative Bedingungen Überprüfungs Stand per 1.1.2024 erfüllt
Bedingungen kriterium (Bitte Zutreffendes Bereich visieren) Ja nein1 nicht zu treffend
Strukturqualität
1. Organisation Gemeinnützige Organisation (gemeinnütziger
Zweck in Statuten festgeschrieben), deren leitendes Organ grundsätzlich ehrenamtlich arbeitet. Statuten, Organisationsstruktur, Geschäftsreglement, vorhanden und im Rahmen der Vertragsverhandlung bzw. bei einer Änderung beim BSV einzureichen. f Nachweis der Steuerbefreiung (Staats- und direkte Bundessteuern) 1.1 Zweckbestim Zweckbestimmung und strategische Ziele sind Statuten, vorhanden und im Rahmen der mung / Ziele definiert. Klarer Bezug auf Zielgruppe mit strategische Vertragsverhandlung bzw. bei einer Behinderungen umgesetzt. Zielsetzungen (z. B. Änderung beim BSV einzureichen. Leitbild)____________ 1.2 Organisation Aufgaben, Kompetenzen, Verantwortlichkeiten in Statuten, vorhanden und im Rahmen der und Leitung der Organisation sind festgehalten 0 rganisationsstruktur, Vertragsverhandlung bzw. bei einer (strategische/operative Ebene). Trennung der Geschäftsreglement Änderung beim BSV einzureichen. strategischen und operativen Ebene ist garantiert. 1.2 a Internes Es existiert ein hinreichendes IKS (mind. 4-Augen- Dokumentation, am Sitz der Organisation vor Kontrollsystem Prinzip,Unterschriftenregelung, Nachweis, dass IKS handen (IKS) Kompetenzregelung). operativ eingesetzt wird
1 Falls eine Bedingung nicht erfüllt ist, ist dem BSV der Grund und Massnahmen zur Einhaltung der Bedingung anzugeben. Qualitative Bedingungen Art. 74 IVG VP 2024 - 27 / Version 1.0
Schweizerische Eidgenossenschaft Eidgenössisches Departement des Innern EDI L+J Confédération suisse Bundesamt für Sozialversicherungen BSV Confederazione Svizzera Geschäftsfeld Invalidenversicherung Confederaziun svizra
Qualitative Bedingungen Überprüfungs Stand per 1.1.2024 erfüllt
Bereich Bedingungen kriterium (Bitte Zutreffendes visieren) Ja nein1 nicht zu treffend
1.3 a In einem Für jede Funktion bestehen ein Anforderungsprofil Stellenbeschrieb am Sitz der Organisation vor Anstellungsve handen •F und ein Stellenbeschrieb. Aufgaben müssen mit Pflichtenheft rhältnis, Blick auf die Kompetenzen und Verantwortlichkeiten bezahltes erbracht werden. Personal Als Peer werden Selbstbetroffene bezeichnet, die ihre Erfahrungen und ihr Wissen im Umgang mit ihrer Behinderung an andere Betroffene weitergeben.__________________________________ Alle Mitarbeitenden haben einen rechtsgültigen Arbeitsvertrag. Arbeitsvertrag am Sitz der Organisation vor handen T Ansprüche betreffend Fort-ZWeiterbildung und Supervision sind schriftlich festgehalten. ist dokumentiert am Sitz der Organisation vor handen 2 2 1.3 b Mandate Für Mandatsträger, welche Leistungen gemäss Auftrag/Mandat am Sitz der Organisation vor Art. 74 IVG erbringen, gelten die qualitativen handen Bedingungen sinngemäss.______ _______________ 1.4 Freiwilliges Es besteht eine schriftliche Regelung betreffend Reglement am Sitz der Organisation vor Personal und Anspruch auf Begleitung und Schulung, handen Peers (ohne Spesenvergütung und Versicherung während des Lohn) Einsatzes. Als Peer werden Selbstbetroffene bezeichnet, die ihre Erfahrungen und ihr Wissen im Umgang mit ihrer Behinderung an andere Betroffene weitergeben.__________________
'P Freiwillige und Peers haben einen Anspruch auf Musterbestätigung am Sitz der Organisation vor schriftliche Bestätigung ihres Einsatzes und eine (z. B. handen allfällig damit verbundene Schulung. Sozialzeitausweis) 1.5 Unterorganisa Die gegenseitigen Rechte und Pflichten von DOA/N Vertrag/Untervertrag am Sitz der VN vorhanden tionen und UVN sowie das Schlichtungsverfahren sind geregelt. tp Qualitative Bedingungen Art. 74 IVG VP 2024-27 ! Version 1.0
Schweizerische Eidgenossenschaft Eidgenössisches Departement des Innern EDI L+J Confédération suisse Confederazione Svizzera Bundesamt für Sozialversicherungen BSV Geschäftsfeld Invalidenversicherung Confederaziun svizra
Qualitative Bedingungen Überprüfungs Stand per 1.1.2024 erfüllt
Bereich Bedingungen kriterium (Bitte Zutreffendes visieren) ja nein’ nicht zu treffend
1.6 Rechnungs Eine Kosten-ZLeistungsrechnung für den Betrieb FiBu und KLR gemäss vorhanden; wesen Art. 74 IVG wird für jede Organisation erstellt. Richtlinien zum Jährliches Reporting Reporting BSV (Anhang zum KSBOB) Prozessqualität 2. Leistungen Die Leistungen werden in den einzelnen Fachkonzepte, vorhanden und im Rahmen der ? Fachkonzepten definiert. Jährliches Vertragsverhandlung beim BSV Berichtswesen einzureichen. Jährliches Reporting_________ 2.1 Beratung/ Art der Beratung und Zielgruppen sind? gemäss Führen einer Klienten- vorhanden; Daten sind gemäss Vermittlung / Begleitetes Wohnen Leistungsübersicht und Richtlinien zum Reporting definiert (vgl. Anhang 1 KSBOB) /Leistungsstatistik (KLS) gemäss Vorlage KSBOB jährlich beim BSV einzureichen. ? Qualifikation der Mitarbeitenden je nach Kategorie der Beratung:_______________________________ Beratung, Vermittlung und Begleitetes Wohnen: Diplom oder gemäss am Sitz der Organisation vor Ausbildung im Bereich der sozialen Arbeit oder Curriculum Vitae; handen gleichwertige Ausbildung oder mehrjährige Nachweis der Weiter- Praxiserfahrung in der sozialen Arbeit mit bildungen/Schulungen Weiterbildung. Ausgebildete Peers, durch qualifizierte Mitarbeitende betreute Peers, Praktikant/Innen usw. sind anerkannt, die Weiterbildung/Schulung des Personals wird durch die Organisation sichergestellt.________________ Bauberatung: Diplom oder gemäss am Sitz der Organisation vor Ausgebildete Baufachperson oder mehrjährige Curriculum Vitae handen Praxiserfahrung im Bereich Bauen mit Weiterbildung.
Qualitative Bedingungen Art. 74 IVG VP 2024 - 27 / Version 1.0 3/7
Schweizerische Eidgenossenschaft Eidgenössisches Departement des Innern EDI L+J Confédération suisse Confederazione Svizzera Bundesamt für Sozialversicherungen BSV Geschäftsfeld Invalidenversicherung Confederaziun svizra
Qualitative Bedingungen Überprüfungs Stand per 1.1.2024 erfüllt
Bereich Bedingungen kriterium (Bitte Zutreffendes visieren) Ja nein1 nicht zu- treffend
Rechtsberatung: Diplom am Sitz der Organisation vor Juristische Mitarbeitende handen 2.2. Medien und Erstellung und Verbreitung von Medien und Führen einer Klienten- vorhanden; Daten durch DO/VN Publikationen/ Publikationen mit Informationen, die sich an die ZLeistungsstatistik gemäss KSBOB beim BSV jährlich Entwicklung, Betroffenen und ihre Angehörigen richten. (KLS) gemäss Vorlage einzureichen. Herstellung und Verbreitung von Informations materialien/ Informations und Dokumen tationsstelle 2.3 Kurse Art, Anzahl und Zielgruppen der Kurse sind gemäss Führen einer Klienten- vorhanden; Daten durch DO/VN Leistungsübersicht und Richtlinien zum Reporting ZLeistungsstatistik gemäss KSBOB beim BSV jährlich definiert (vgl. Anhang 1 KSBOB). (KLS) gemäss Vorlage einzureichen. Qualifikation aller Kursleitenden inkl. Freiwillige, Diplom oder gemäss am Sitz der Organisation vor Peers ist garantiert. Curriculum Vitae; handen Ausbildung im Themenbereich des angebotenen Kurses oder pädagogische Ausbildung/Praxiserfahrung. Nachweis der Weiter- bildungen/Schulungen f Weiterbildung/Schulung wird durch die Organisation sichergestellt.
Qualitative Bedingungen Art. 74 IVG VP 2024 - 27 ! Version 1.0 4/7
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Qualitative Bedingungen Überprüfungs Stand per 1.1.2024 erfüllt
Bereich Bedingungen kriterium (Bitte Zutreffendes irisieren) P nein1 nicht zu treffend
2.4 T reffpunkte für Treffpunkte, welche soziale Kontakte ermöglichen. Führen einer Klienten- vorhanden; Daten sind gemäss Menschen mit Behinderungen und deren /Leistungsstatistik (KLS) gemäss Vorlage KSBOB jährlich beim BSV einzureichen. ? Angehörige 2.5 Leistungen zur Allgemeine Medien- und Öffentlichkeitsarbeit, DO/VN muss die vorhanden; Daten sind gemäss Unterstützung Themenspezifische Grundlagenarbeit, Förderung Zielerreichung jährlich KSBOB jährlich beim BSV und Förderung der Selbsthilfe sind gemäss Leistungsübersicht und nachweisen. einzureichen. der Eingliede Richtlinien zum Reporting definiert (vgl. Anhang 1 rung Behinder KSBOB). ter (LUFEB) Berichtswesen Projekt
Projekt Art. 74 IVG werden unter LUFEB erfasst. Ergebnisqualität 3. KundZ-innen, Die im Betrieb Art. 74 IVG angebotenen Leistungen Statuten am Sitz der Organisation vor KlientZ-innen, sind im öffentlichen Interesse und richten sich in handen Fachkonzepte Zielpublikum erster Linie an die Klientengruppe der jeweiligen Organisation (klientenspezifisch). Die Klienten Publikationen gruppe ist in den Statuten der Organisation definiert.___________ __ ____________________ 3.1 Kundenzufrie- Methode und Häufigkeit (alle 3-5 Jahre) zur Dokumentation vorhanden und im Rahmen der denheit/Nutzen von Leistungen/Aktu Bestimmung der Kundenzufriedenheit sind je nach Kategorie der Leistung schriftlich festgehalten und die Methode wird periodisch umgesetzt. Kundenzufriedenheits- Berichtserstattung Vertragsverhandlung beim BSV einzu reichen. ? alitât der
Qualitative Bedingungen Art. 74 IVG VP 2024 - 27 / Version 1.0
Schweizerische Eidgenossenschaft Eidgenössisches Departement des Innern EDI L+J Confédération suisse Bundesamt für Sozialversicherungen BSV Confederazione Svizzera Geschäftsfeld Invalidenversicherung Confederazlun svizra
Qualitative Bedingungen Überprüfungs Stand per 1.1.2024 erfüllt
Bereich Bedingungen kriterium (Bitte Zutreffendes visieren) ja nein1 nicht zu treffend Leistungs Die Klienten/Klientinnen werden über ihre Rechte Informationsmaterial / am Sitz der Organisation vor palette und Pflichten informiert. ethische Grundsätze handen
Informationen an Dritte werden nur mit dem Klientendossier, Informationsmaterial / am Sitz der Organisation vor ? schriftlichen Einverständnis der Klientin/des ethische Grundsätze handen Klienten weitergegeben._____________________ 3.2 Zielerreichung Überprüfungen der einzelnen Leistungen werden Dokumentation vorhanden und im Rahmen des bei Leistungen periodisch durchgeführt. Reportings beim BSV einzureichen. $ Arbeitsprogramm (Selbsteinschätzung) 3.3 Kooperationen Die Organisation ist in regelmässigem Austausch Beschreibung in und Partner mit Organisationen, die Leistungen für dieselbe Fachkonzept, organisationen Zielgruppe erbringen oder ein gleiches Zusammenarbeits Leistungsangebot haben. Die Angebote werden für vereinbarungen, die Zielgruppe aktiv und regelmässig koordiniert. Koordination, wenn gleiche UVN in mehreren VAF am Sitz der Organisation vor handen •p Protokolle oder ähnliches der Koordinationssitzungen, in Analogie zum Fach konzept
Qualitative Bedingungen Art. 74 IVG VP 2024-27 / Version 1.0
Schweizerische Eidgenossenschaft Eidgenössisches Departement des Innern EDI L+J Confédération suisse Confederazione Svizzera Bundesamt für Sozialversicherungen BSV Geschäftsfeld Invalidenversicherung Confederaziun svizra
Vertragsnehmerin: S» «
Ort: Datum: W- O Ç Name und Funktion: Unterschrift: H 1 69 \
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