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Schweizerische Eidgenossenschaft Eidgenössisches Departement des Innern EDI Confédération suisse Bundesamt für Sozialversicherungen BSV Confederazione Svizzera Geschäftsfeld Invalidenversicherung Confederaziun svizra

Vertrag zur Ausrichtung von Finanzhilfen (VAF)

Sozialversicherungen Bundesamt für (BSV-Nr. 4036) 2 0. DEZ. 2023 NO 472 zwischen der OR Schweizerischen Eidgenossenschaft

vertreten durch das

Bundesamt für Sozialversicherungen, Effingerstrasse 20, 3003 Bern

nachfolgend bezeichnet mit BSV

und

Krebsliga Schweiz

Effingerstrasse 40, 3001 Bern

betreffend

Finanzhilfe zur Förderung der Invalidenhilfe gemäss Art. 74 IVG

für die Jahre 2024 - 2027

OSC LA

1. Grundlagen und Ziele des Vertrages

1.1. Grundlagen

Art. 74 und 75 IVG (Bundesgesetz vom 19. Juni 1959 über die Invalidenversicherung, SR 831.20) Art. 108 - 110 IVV (Verordnung vom 17. Januar 1961 über die Invalidenversicherung, SR 831.201) Art. 101bis AHVG (Bundesgesetz vom 20. Dezember 1946 über die Alters- und Hinterlas- senenversicherung, SR 831.10) Art. 222 225 AHVV (Verordnung vom 31. Oktober 1947 über die Alters- und Hinterlas- -

senenversicherung, SR 831.101) Bundesgesetz vom 5. Oktober 1990 über Finanzhilfen und Abgeltungen (SuG; SR 616.1) Kreisschreiben über die Beiträge an Organisationen der privaten Behindertenhilfe, gültig für Beiträge für die Betriebsjahre 2024 - 2027 (KSBOB) -Bundesgesetz über den Datenschutz (DSG; SR 235.1) - Bundesgesetz über die Gleichstellung von Frau und Mann (GIG; SR 151.1)

Das KSBOB 2024-2027 und die dem Vertrag beigefügten Anhänge bilden integrierende Be- standteile dieses Vertrages.

1.2. Ziel und Gegenstand

Gemäss Art. 112c Abs. 2 Bundesverfassung der Schweizerischen Eidgenossenschaft vom 18. April 1999 unterstützt der Bund gesamtschweizerische Bestrebungen zu Gunsten Behinderter und Betagter. Er gewährt hierzu gestützt auf Art. 74 IVG sprachregional oder national tätigen ge- meinnützigen privaten Organisationen Finanzhilfen an die Kosten der Durchführung von den in Art. 108bis IVV und Art. 222 AHVV näher umschriebenen Aufgaben. Der vorliegende öffentlich- rechtliche Vertrag legt Art, Umfang, Qualität und Reporting der zu erbringenden Leistungen sowie dessen Beitragsdach fest. Damit soll die fachgerechte, bedarfsorientierte und kostenbewusste Durchführung der in nachstehender Ziffer 3 aufgeführten Leistungen durch die vertragsnehmende Dachorganisation (DO/VN) gewährleistet werden. Der Vertrag regelt die mit diesen Leistungen verbundenen Rechte und Pflichten zwischen dem BSV und der DO/VN. Wird ein Teil der vereinbarten Leistungen nicht durch die DO/VN selbst, sondern durch von ihr beauftragte Drittorganisationen erbracht, so haftet die DO/VN gegenüber dem BSV für deren Handlungen. Die DO/VN schliesst mit den Drittorganisationen (UVN) Unter- verträge (UV) ab, die mit dem vorliegenden Vertrag und seinen Anhängen konform sind.

2. Die DO/VN

2.1 Kurzporträt (ausführliche Dokumentation siehe Anhang A)

Die Krebsliga Schweiz fördert in nicht gewinnorientierter Art und Weise die Verhütung, die Früh- erkennung und die Bekämpfung der Krebskrankheiten auf wissenschaftlicher Grundlage sowie die Beratung und Unterstützung von Krebsbetroffenen und ihrer Bezugspersonen. Zu diesem Zweck unternimmt die Krebsliga Schweiz insbesondere Folgendes: a) Förderung der Krebsforschung sowie der Anwendung ihrer Ergebnisse in der Praxis; b) Massnahmen zur Gesundheitsförderung sowie zur Prävention und Früherkennung von Krebs; c) Unterstützung der Kantonalen und Regionalen Krebsligen (KKL/RKL) beim Aufbau und Be- trieb eines übergreifenden Grundangebots in der Beratung und Unterstützung von Krebsbe- troffenen und ihrer Bezugspersonen; d) Bereitstellung der Mittel zur Finanzierung der Bedürfnisse der Krebsliga Schweiz sowie derje- nigen der KKL/RKL Die Krebsliga Schweiz arbeitet mit den KKL/RKL partnerschaftlich zusammen. Zu diesem Zweck kann sie mit den KKL/RKL Zusammenarbeitsverträge abschliessen. Sie unterstützt die interkan- tonale Zusammenarbeit ihrer Aktivmitglieder. O5C X 2

2.2 Leistungserbringer

Mit der Unterzeichnung dieses Vertrages bestätigt die DO/VN, dass sie die in Kap. 2 KSBOB festgelegten Kriterien zum Zeitpunkt der Vertragsunterzeichnung erfüllt. Die in Ziffer 3 aufgeführten Leistungen werden durch die DO/VN selbst erbracht oder durch Dritt- organisationen, mit denen die DO/VN Unterverträge abgeschlossen hat (Rz 2011-2014 KSBOB). Die DO/VN verpflichtet sich, Änderungen der Verhältnisse während der Vertragsperiode unver- züglich dem BSV zur Kenntnis zu bringen. Zugänge von UVN müssen dem BSV zur Genehmi- gung vorgelegt werden. Abgänge von UVN sind dem BSV zu begründen und Namensänderun- gen mitzuteilen.

3. Leistungen der DO/VN

3.1 Leistungsbereiche

Die Leistungskategorien werden in folgende Gruppen eingeteilt, vgl. Anhang D und Kap. 3 KSBOB. Einzelspezifische Leistungen - (soziale) Beratung von Menschen mit Behinderungen und deren Angehörigen Behinderten- nachweis gemäss Kap. 6 Gruppenspezifische Leistungen Medien und Publikationen; Entwicklung, Herstellung und Verbreitung von Informationsmate- rialien und Medien; Informations- und Dokumentationsstelle - Kurse «Hilfe zur Selbsthilfe (Autonomie)» (mit und ohne Übernachtung) Behindertennach- weis gemäss Kap. 6 Kurse «Soziale Kontakte - Freizeit und Sport» (mit und ohne Übernachtung) Behinderten- nachweis gemäss Kap. 6 - Treffpunkte für Menschen mit Behinderungen und deren Angehörigen Leistungen zur Unterstützung und Förderung der Eingliederung Behinderter LUFEB (nicht perso- nenspezifisch): Allgemeine Medien- und Öffentlichkeitsarbeit Themenspezifische Grundlagenarbeit / Projekte Art. 74 IVG - Förderung der Selbsthilfe

Die Leistungen werden für folgende Zielgruppe/n erbracht: - Menschen mit Krebserkrankung und ihre Angehörigen/Bezugspersonen

3.2 Barrierefreiheit - E-Accessibility

Die Organisationen publizieren die Inhalte ihrer Leistungen auf ihrer Internetseite, in ihren digita- len Medien oder ihren Printmedien. Dabei ist ein inhaltlicher und technisch barrierefreier Zugang sicher zu stellen, insbesondere auch für die Zielgruppe/n gemäss Fachkonzept (z. B. mittels ein- facher und leichter Sprache, leicht lesbar usw.).

3.3 Qualitative Vorgaben

Die DO/VN garantiert, dass alle in Ziffer 3.1 aufgeführten und in den Fachkonzepten detailliert umschriebenen Leistungen in professioneller Qualität, zweckmässig, effektiv und wirtschaftlich für Behinderte im Sinne des KSBOB erbracht werden. Mit derVertragsunterzeichnung bestätigt die DO/VN, dass sie die im Anhang E festgehaltenen qualitativen Bedingungen erfüllt und einhält.

3.4 Leistungskoordination

Die DO/VN verpflichtet sich, die Leistungen einerseits mit den UVN im eigenen Vertrag, anderer- seits mit anderen DO/VN aufeinander abzustimmen und Synergien bestmöglich zu nutzen.

Ka O5C

3

4. Leistungen der IV/AHV

4.1 IV/AHV-Beitrag an die Leistungen nach Ziffer 3

Pro Vertragsjahr können Leistungen bis zum maximalen IV/AHV-Beitrag pro Leistungskategorie mit dem BSV abgerechnet werden, vorbehalten bleiben Kompensationen gemäss Kap. 3.6 KSBOB. Am Ende der Vertragsperiode rechnet das BSV die effektiv erbrachten Leistungen mit den entsprechenden IV/AHV-Beiträgen pro Leistungskategorie mit der DO/VN ab, vgl. Anhang D des vorliegenden Vertrags. Die bei Gesucheingang ermittelte Eigenleistungsfähigkeit gilt für die gesamte Dauer der Vertrags- periode für DO/VN und UVN und wird für die Festlegung des IV/AHV-Beitrages herangezogen. Die Berechnung der Eigenleistungsfähigkeit erfolgt mittels Festlegung des Kapitalsubstrats und des DB 4. Falls die Summe des geschlüsselten Kapitalsubstrates nach Art. 74 IVG die Vollkosten des Betriebes Art. 74 IVG um das Eineinhalbfache übersteigt, wird der IV/AHV-Beitrag gemäss

Rz 1014 KSBOB gekürzt.

Der IV/AHV-Beitrag (Beitragsdach gem. Anhang D) für die Vertragsperiode 2024 - 2027 beträgt pro Jahr CHF 3'199'746

davon max. CHF 750'000.-für Leistungen nach Art. 101bis AHVG.

Der jährliche IV/AHV-Beitrag wird in zwei Akontozahlungen, jeweils im März und September durch die ZAS an die DO/VN überwiesen. Die Höhe der Akontozahlungen beträgt grundsätzlich

50 % des jährlichen IV/AHV-Beitrages.

Der IV/AHV-Beitrag für die nicht personenspezifischen Leistungen «Allgemeine Medien- und Öf- fentlichkeitsarbeit» darf 5 % des Gesamtbeitrages (=100 %) nicht übersteigen (Rz 3010 KSBOB). Der IV/AHV-Beitrag darf nicht abgetreten werden.

4.2 Entschädigung Dachorganisation (DO-Entschädigung)

Die DO-Entschädigung gemäss KSBOB wird für die Konsolidierungsarbeiten der DO/VN für das Reporting und für die Umsetzung und Durchsetzung der Vorgaben des KSBOB bei den UVN aus- gerichtet und jährlich ausbezahlt. Die DO-Entschädigung bleibt grundsätzlich für die gesamte Vertragsperiode 2024 - 2027 gleich und beläuft sich pro Jahr auf CHF 63'238.-

5. Reporting

Spätestens bis 30.6. nach Abschluss eines Rechnungsjahres gemäss Rz 4019 KSBOB stellt die DO/VN dem BSV sämtliche Unterlagen vollständig via BSV-Erfassungsmappe zur Verfügung. Diese sind gemäss Rz 4012 und 4014 KSBOB insbesondere: Organisationsdaten (VZÄ etc.) Kosten-/Leistungsrechnung (KLR) DO/VN und UVN Klienten-/Leistungsstatistik (KLS) DO/VN und UVN Selbsteinschätzung der Leistung (Realisiertes Arbeitsprogramm) Fortschreibungstabelle DO/VN und UVN Vollständigkeitserklärung DO/VN - Liste wirtschaftliche Verbindungen

Von jeder Organisation müssen zusätzlich folgende Daten elektronisch zur Verfügung gestellt werden: Jahres- und Geschäftsbericht Unterzeichneter Revisionsbericht (Testat, Bilanz, Erfolgsrechnung und Anhang) oder Bericht der Kontrollstelle Vollständigkeitserklärung (diejenigen der UVN sind bei der DO/VN abgelegt) ODSC

4 EN

Für die Mitfinanzierung von Projekten im Rahmen der themenspezifischen Grundlagenarbeit (LUFEB), welche Vollkosten von mehr als CHF 100'000 auslösen, muss ein separates Projektge- such zwingend vor Projektbeginn eingereicht werden. Das BSV entscheidet nach Möglichkeit in- nert 60 Tagen über die Mitfinanzierung durch die IV. Die Projektgesuche können auf der Internet- seite des BSV heruntergeladen werden.

6. Nachweis der Leistungserbringung

Für die in Ziffer 3.1 aufgeführten Leistungskategorien mit dem Hinweis «Behindertennachweis» muss die DO/VN dem BSV jederzeit bei Bedarf nachweisen, dass die mit dem BSV abgerechne- ten Leistungen nur an berechtigte Leistungsbeziehende gemäss Kap. 1.3 KSBOB erbracht wur- den (Rz 1021 KSBOB). Die DO/VN erbringt den Nachweis wie folgt: Pro Leistungskategorie und Berichtsjahr wird eine Exceltabelle mit Namen, Vornamen, Geburts- datum geführt.

Alternativ kann im Dossier der behinderten Person eine Kopie der Verfügung über die IV- Massnahme oder Geldleistung abgelegt werden. Bei einer Früherfassung ist deren Meldung fest- zuhalten und nachzuweisen. Das Verfahren wird im Einzelfall mit der DO/VN festgelegt. Für Tageskurse und Treffpunkte ist kein Nachweis erforderlich.

7. Auskunftspflicht

Die DO/VN und UVN erteilen dem BSV oder vom BSV bezeichneten Drittpersonen gemäss Rz 4005 KSBOB alle erforderlichen Auskünfte im Zusammenhang mit dem Vertrag und gewährt Ein- sicht in die relevanten Akten und den Zutritt an Ort und Stelle.

8. Sanktionsmassnahmen und Vertragsauflösung

Ist für die DO/VN absehbar, dass sie die vertraglich festgelegten Ziele und Bedingungen nicht vertragsgemäss erfüllen kann, muss sie unverzüglich dem BSV schriftlich die Situation mit einem Vorgehensvorschlag unterbreiten (Rz 4008 KSBOB). Verletzt die DO/VN ihre Auskunftspflicht, kann das BSV die Ausrichtung von Finanzhilfen ablehnen oder die bereits ausgerichteten Bei- träge gemäss Art. 40 SuG zurückfordern (Rz 4009 KSBOB). Erwirkte die DO/VN die Finanzhilfe unter Verletzung von Rechtsvorschriften oder aufgrund eines unrichtigen oder unvollständigen Sachverhaltes, kann das BSV jederzeit vom Vertrag zurücktre- ten. Mit dem Rücktritt fordert das BSV die bereits ausgerichteten Beiträge gemäss Art. 30 f. SuG zurück. Werden die im Zusammenhang mit der Überprüfung der Einhaltung der Vertragsbestim- mungen verlangten Daten und Informationen trotz gewährter Nachfrist nicht, unvollständig oder unkorrekt eingereicht oder bestehen anderweitig begründete Zweifel an der Vertragserfüllung, kann das BSV Akontozahlungen so lange zurückbehalten oder kürzen, bis die Daten und Infor- mationen in hinreichender Qualität vorliegen und verarbeitet werden können bzw. für das BSV die Sicherheit besteht, dass ein vertragskonformer Zustand hergestellt worden ist (Rz 4018 KSBOB).

9. Dauer, Änderungen, Kündigung des Vertrages

9.1 Dauer

Dieser Vertrag tritt mit vollständiger Unterzeichnung auf den 1. Januar 2024 in Kraft. Er wird für vier Jahre abgeschlossen und dauert bis zum 31. Dezember 2027.

9.2 Änderungen

Änderungen des Vertrages werden schriftlich festgehalten und von beiden Vertragsparteien un- terzeichnet. Es besteht kein Anspruch aufeine Anpassung des Vertrages auf Grund einer Leis- tungserweiterung (zusätzliche oder neue Leistung) oder auf Grund höherer Kosten einer Leis- tung. OSC

5 R4

9.3 Kündigung

Der Vertrag kann von jedem Vertragspartner per 30. Juni oder 31. Dezember unter Beachtung einer Kündigungsfrist von sechs Monaten gekündigt werden.

Wird der Vertrag nicht weitergeführt, ist ein Schlussabrechnungssaldo zu vergüten und ein allfäl- lig vorhandener Saldo aus geäufneten Überdeckungsreserven sowie zulasten von Art. 74 IVG gebildeten Rückstellungen oder Fonds dem BSV zurückzuerstatten.

9.4 Governance

Die finanzielle Unterstützung privater Organisationen durch die Invalidenversicherung erfolgt im Hinblick auf ein gemeinsames Engagement zugunsten von Menschen mit Behinderungen im Sinne von Artikel 74 IVG. Die Beiträge an die Organisationen und die daraus resultierenden Leistungen setzen eine direkte Beziehung zwischen der IV bzw. dem BSV und den subventionierten Organisationen voraus. Diese Beziehung beruht auf den Grundsätzen der Good Governance und des gegenseitigen Ver- trauens. Gute Zusammenarbeit bedeutet, dass Informationen ausgetauscht, Erfahrungen geteilt und beo- bachtete oder aufgetretene Probleme erörtert werden, um die Schwierigkeiten sowohl der Part- nerorganisationen als auch der leistungsempfangenden Personen zu beheben.

10. Veröffentlichung des Vertrages

Das BSV veröffentlicht den vorliegenden Vertrag (inkl. sämtlicher Anhänge) in Anwendung des Bundesgesetzes über das Öffentlichkeitsprinzip in der Verwaltung (Art. 9 Abs. 2, Öffentlichkeits- gesetz, SR 152.3) auf der Webseite des BSV. Zwecks Koordination kann es den Kantonen eben- falls Auszüge betreffend Leistungen oder Finanzen weiterleiten bzw. entsprechende Auswertun- gen erstellen.

11. Schlussbestimmungen

Für die Gültigkeit des vorliegenden Vertrages bleiben Beschlüsse von Volk, Parlament und Bun- desrat vorbehalten. Vorliegender Vertrag ist in zwei Exemplaren ausgefertigt worden. Je ein unterzeichnetes Exemplar befindet sich beim BSV und bei der DO/VN.

OS6

6

Bern, den 22.11 2023 G den 5. 12. 2023

Für das Für Bundesamt für Sozialversicherungen Krebsliga Schweiz

Florian Steinbacher, Vizedirektor Ghmn Prof-Dr. med. Georg Stussi, Präsident

Büud Thomas Bhend, Daniela de la Cruz Guidicelli Geschäftsführerin Bereichsleiter Controlling, Ressourcen und Subventionen

Anhang Anhang A (Grundlagen der DO/VN) Anhang B (Am VAF angeschlossene Organisationen) Anhang C (Fachkonzepte) Anhang D (Kompensationsgruppen und Mengengerüst) Anhang E (Unterzeichnete Qualitative Bedingungen)

DsC

7 EN

Anhang A Grundlagen der VN Unterzeichnete Statuten der VN/DO Zusammensetzung Vorstand/Stiftungsrat Organigramm der Organisation Aktueller Auszug Eintrag Handelsregister ZEWO-Zertifikat (falls vorhanden)

OSC

18

1

ZERTIFIKAT Der Verein Krebsliga Schweiz, Bern, erhältdas Recht zur Führung des Zewo-Gütesiegels vom 1.1.2020 bis 31.12.2024.

1EWO»

7 VFIC

0 RTIFV

Stiftung Zewo

1E 24 Kurt Grüter Martina Ziegerer Präsident Geschäftsleiterin

2uy 0

0

Organigramm der Krebsliga Schweiz

Vorstand

Kommission Fachbeirat

Geschäftsführerin D. De la Cruz

Unternehmens- Direktionsassistenz entwicklung

Politik & Medien Verbandsmanagement

Beratung, Angebote & Marketing, Kommunikation Finanzen, Personal Bildung & Mittelbeschaffung & Dienste M. Weber O. Soret M. Sallin

Forschungsförderung & Angebots- Rechnungswesen & Wissenschaftlicher Krebstelefon Kommunikation entwicklung Controlling Support

Fachsupport Redaktion Marketing Human Resources Angebote Krebsinformationen

Bildung Rauchstopplinie Fundraising ICT

Liegenschaftsdienst

01.04.2023

SebsA2

Vorstand Krebsliga Schweiz

Präsident Georg Stüssi, Prof. Dr. med. Chefarzt Hämatologie

Istituto Oncologico della Svizzera Italiana (IOSI) Bellinzona Via Ospedale

6500 Bellinzona

Email : georg.stuessi@eoc.ch

Vizepräsidentin Prof. Dr. med. Solange Peters, MD-PhD Chefärztin für medizinische Onkologie

Centre Hospitalier Universitaire Vaudois (CHUV)

1011 Lausanne

E-Mail : solange.peters@chuv.ch

Past President Gilbert Bernard Zulian, Dr. med. Der Genfer Dr. med. Gilbert Bernard Zulian war bis zu seiner Pensionierung Chefarzt am Service de médecine palliative am Universitätsspital in Genf und Privatdozent an der medizinischen Fakultät der Universität in Genf.

An O54

Seite 1 von 4

108

Franck Moos Geschäftsführer Krebsliga Wallis

Ligue valaisanne contre le cancer Rue de la Dixence 19

1950 Sion

E-Mail: franck.moos@lvcc.ch

Christoph Kurze Geschäftsführer Krebsliga Graubünden

Krebsliga Graubünden Ottoplatz 1 Postfach 368 CH-7001 Chur E-Mail: christoph.kurze@krebsliga-gr.ch

Adrian Vils Kassier wterezwit293-

.

4u DSC

Seite 2 von 4 6

Marika Bana, PhD, MScN, RN. Wissenschaftliche Mitarbeiterin Geschäftsführerin, Schweizerischer Verein zur Förderung des Selbstmanagement

Hochschule für Gesundheit Freiburg Route des Arsenaux 16a

1700 Fribourg

E-Mail: marika.bana@hefr.ch

Clara-Ann Gordon, LL.M. CEDR akkreditierte Mediatorin, Rechtsanwältin, Partnerin

Niederer Kraft Frey AG Bahnhofstrasse 53

8001 Zürich

Email : clara.ann.gordon@nfk.ch

Rolf Huck Palliativzentrum Hildegard, Präsident des Verwaltungsrates

4

22 O5C

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Mit beratender Stimme als Präsident der Krebsforschung Schweiz Ehrenmitglied der Delegiertenversammlung Jakob R. Passweg, Prof. Dr. med. Professor für Hämatologie und Chefarzt der Abteilung Hämatologie an der Universität Basel

Universitätsspital Basel Hämatologie Petersgraben 4

4031 Basel

IR OSC

Seite 4 von 4 00

3

Handelsregisteramt des Kantons Bern Firmennummer Rechtsnatur Eintragung Löschung Übertrag CH-035.6.017.984-1 von: CH-035.6.017.984-1/a 1 CHE-107.818.640 Verein 18.05.1993 auf:

Aktuelle Eintragungen

Ei Lö Name Ref Sitz

8 Krebsliga Schweiz 1 Bern

8 (Ligue suisse contre le cancer) (Lega Svizzera contro il cancro) (Lia svizra cunteril cancer) (Swiss Cancer League)

Ei Lö Mittel, Haftung, Nachschusspflicht und weitere Pflichten der Mitglieder Ei Lö Domiziladresse 31 Mitgliederbeiträge, Erträge aus Mittelbeschaffungsmassnahmen, lebzeitige und 3 Effingerstrasse 40 letztwillige Zuwendungen, Sponsoring, behördliche Unterstützungsbeiträge und 3001 Bern Erträge aus Leistungsvereinbarungen mit der öffentlichen Hand, Vermögenserträge, Reinertrag aus dem Vertrieb von Informationsmaterialien u.ä.

Ei Lö Zweck Ei Lö weitere Adressen

31 Die Krebsliga Schweiz fördert in nicht gewinnorientierter Art und Weise die

Verhütung, die Früherkennung und die Bekämpfung der Krebskrankheiten auf wissenschaftlicher Grundlage sowie die Beratung und Unterstützung von Krebsbetroffenen und ihrer Bezugspersonen. Zu diesem Zweck unternimmt die KLS insbesondere Folgendes: a) Förderung der Krebsforschung sowie der Anwendung ihrer Ergebnisse in der Praxis; b) Massnahmen zur Gesundheitsförderung sowie zur Prävention und Früherkennung von Krebs; c) Unterstützung der KKL/RKL beim Aufbau und Betrieb eines übergreifenden Grundangebots in der Beratung und Unterstützung von Krebs-betroffenen und ihrer Bezugspersonen; d) Bereitstellung der Mittel zur Finanzierung der Bedürfnisse der KLS sowie derjenigen der KKL/RKL. Die KLS arbeitet mit den KKL/RKL partnerschaftlich zusammen. Zu diesem Zweck kann sie mit den KKL/RKL Zusammenarbeitsverträge abschliessen. Sie unterstützt die interkantonale Zusammenarbeit ihrer Aktivmitglieder. Die KLS ist Mitglied von Oncosuisse/Schweizerische Vereinigung gegen Krebs (USCC). Sie kann anderen Organisationen des In- oder Auslandes, die den gleichen oder einen ähnlichen Zweck verfolgen, beitreten oder Beziehungen zu ihnen unterhalten.

Ei Lö Bemerkungen, Angaben betreffend Übernahme von Aktiven und Passiven Ref Statutendatum 1 22.11.1969 1 21.05.1992 1 01.04.1993 4 27.04.2000 8 28.11.2002 11 28.04.2005 18 30.04.2015 31 22.06.2017 31 06.05.2021

M2 SREG OSC 2abd 8 Ostermundigen, 17.05.2023 06:58 NTON Fortsetzung auf der folgendenSeite

Handelsregisteramt des Kantons Bern CHE-107.818.640 Krebsliga Schweiz Bern 2

Aktuelle Eintragungen Ref TR-Nr TR-Datum SHAB SHAB-Dat. Seite / Id Ref TR-Nr TR-Datum SHAB SHAB-Dat. Seite / Id

0 (Auslassung) (Auslassung) 17 15148 26.09.2012 190 01.10.2012 6870884

1 2029 26.06.1995 129 06.07.1995 3794 18 10691 22.06.2015 120 25.06.2015 2228751 2 4010 25.08.1998 173 08.09.1998 6203 19 11172 29.06.2015 125 02.07.2015 2244265 3 5441 18.11.1998 228 24.11.1998 8015 20 14422 21.08.2015 164 26.08.2015 2339307 4 4711 09.11.2000 223 15.11.2000 7758 21 16267 24.09.2015 188 29.09.2015 2397129 5 4208 23.08.2001 166 29.08.2001 6643 22 3978 16.03.2016 56 21.03.2016 2734395 6 4094 22.07.2002 143 26.07.2002 2 / 579088 23 12878 05.09.2018 174 10.09.2018 1004452072 7 579 04.02.2003 26 10.02.2003 3 /854458 24 9802 24.06.2019 122 27.06.2019 1004661012 8 3308 27.06.2003 125 03.07.2003 4 /1063394 25 14946 30.09.2019 191 03.10.2019 1004729122 9 4721 16.09.2003 181 22.09.2003 2 /1179948 26 13181 01.09.2020 172 04.09.2020 1004971625 10 5809 26.11.2004 235 02.12.2004 4 / 2570226 27 8350 26.05.2021 102 31.05.2021 1005197849 11 4109 29.08.2005 170 02.09.2005 2 / 3000854 28 11755 08.07.2021 133 13.07.2021 1005247453 12 3129 10.07.2006 135 14.07.2006 3 / 3465696 29 16525 13.10.2021 202 18.10.2021 1005314279 10 29787 01.09.2008 172 05.09.2008 4 / 4639518 30 7914 25.05.2022 104 31.05.2022 1005484917 1 838 21.01.2010 18 27.01.2010 4 / 5462738 31 19257 20.12.2022 250 23.12.2022 1005637011 15 14632 15.09.2010 183 21.09.2010 4 /5819942 32 7547 12.05.2023 95 17.05.2023 1005748165 16 15035 26.10.2011 211 31.10.2011 6396798

Ei Ae Lö Personalangaben Funktion Zeichnungsart

17 Sallin, Markus, von Ependes FR, in Gurmels Kollektivunterschrift zu zweien

18 BDO AG (CHE-430.259.378), in Bern Revisionsstelle

26 Weber, Mirjam Kilunda, von Trub, in Bern Mitglied der Kollektivunterschrift zu zweien Geschäftsleitung 27 de la Cruz Guidicelli, Daniela Patricia, von Eriswil, in Stettlen Geschäftsführerin Kollektivunterschrift zu zweien 28 Vils, Adrian Josef, von Vilters-Wangs, in Rapperswil BE Mitglied des Kollektivunterschrift zu zweien Vorstandes + Kassier 30 Soret, Olivier Maurice, französischer Staatsangehöriger, in Tannay Mitglied der Kollektivunterschrift zu zweien Geschäftsleitung 32 Stüssi, Georg Prof. Dr, von Glarus Süd, in Bellinzona Präsident des Kollektivunterschrift zu zweien Vorstandes 32 Peters, Solange Prof. Dr., von Lignerolle, in Lausanne Vizepräsidentin des Kollektivunterschrift zu zweien Vorstandes

Ostermundigen, 17.05.2023 06:58 Dieser Auszug aus dem kantonalen Handelsregister hat ohne die nebenstehende Originalbeglaubigung keine Gültigkeit. Er enthält alle gegenwärtig für diese Firma gültigen Eintragungen. Auf BEGLAUBIGT / besonderes Verlangen kann auch ein Auszug erstellt werden, der alle SREG Eintragungen, die gültigen und die gestrichenen, enthält. CERTIFIE CONFORME babeb 17. MAI 2023

Handelsregisteramt des Kantons Bern/ Office du registre du commerce du canton de Berne WTON

IW

0

SAX

krebsliga schweiz ligue suisse contre le cancer lega svizzera contro il cancro

STATUTEN

AW 6.5.2021 OGE LEW Krebsliga Schweiz; Effingerstrasse, Postfach 8219, CH-3001 Bern Telefon +41 (0)31 389 91 00, Fax +41 (0)31 389 91 60, info@krebsliga.ch, www.krebsliga.ch Credit Suisse, St. Gallen, IBAN CH34 0483 5015 5480 0100 0, MwSt.-Nr. 338 921

krebsliga schweiz ligue suisse contre le cancer lega svizzera contro il cancro

Art. Seite

. Name, Sitz und Zweck 2 Name und Sitz 1 2 Zweck und Mittel 2 2 Il. Mitgliedschaft 2 Mitglieder 3 2 Rechte und Pflichten 4 3 Austritt und Ausschluss 5 3 Il Organisation 4 A) Struktur 6 4 B) Delegiertenversammlung 4 Zusammensetzung 7 4 Befugnisse der DV 8 4 Einberufung 9 5 Beschlussfassung 10 5 C) Krebsligarat 11 6 D) Vorstand 6 Zusammensetzung und Amtsdauer 12 6 Einberufung und Beschlussfassung 13 7 Aufgaben 14 7 E) Revisionsstelle 15 8 F) Konferenz der Geschäftsführerinnen und 16 8 Geschäftsführer der Krebsliga G) Geschäftsstelle 17 9 H) Wissenschaftliche Kommission und üb- 18 9 rige Fachgremien V. Finanzen und Geschäftsführung 10 Vereinsfinanzen und Haftung 19 10 Zeichnungsberechtigung 20 10 Geschäftsjahr 21 10 V. Statutenrevision 22 10 VI. Auflösung 23 11

Für Personenbezeichnungen wird im vorliegen- den Text die männliche Form verwendet. Die weibliche Form gilt als gleichberechtigt.

Die deutschsprachige und die französische

Gm S MI Fassung der vorliegenden Statuten sind gleich- wertig.

KCr

krebsliga schweiz ligue suisse contre le cancer lega svizzera contro il cancro

. Name, Sitz und Zweck

Name und Art. 1 Sitz

1 Die Krebsliga Schweiz / Ligue suisse contre le cancer / Lega Svizzera

contro il cancro / Lia svizra cunter il cancer / Swiss Cancer League („KLS“) ist ein Verein im Sinne von Art. 60ff des Schweizerischen Zivilgesetzbu- ches, der als Verband die kantonalen und regionalen Krebsligen („KKL/RKL“) zusammenschliesst („die Krebsliga“). Sie ist gemeinnützig sowie politisch und konfessionell neutral. 2 Ihr Sitz befindet sich in Bern.

Zweck und Art. 2 Mittel

1 Die KLS fördert in nicht gewinnorientierter Art und Weise die Verhütung,

die Früherkennung und die Bekämpfung der Krebskrankheiten auf wis- senschaftlicher Grundlage sowie die Beratung und Unterstützung von Krebsbetroffenen und ihrer Bezugspersonen.

2 Zu diesem Zweck unternimmt die KLS insbesondere Folgendes:

a) Förderung der Krebsforschung sowie der Anwendung ihrer Ergebnisse in der Praxis; b) Massnahmen zur Gesundheitsförderung sowie zur Prävention und Früherkennung von Krebs; c) Unterstützung der KKL/RKL beim Aufbau und Betrieb eines übergrei- fenden Grundangebots in der Beratung und Unterstützung von Krebs- betroffenen und ihrer Bezugspersonen; d) Bereitstellung der Mittel zur Finanzierung der Bedürfnisse der KLS so- wie derjenigen der KKL/RKL. 3 Die KLS arbeitet mit den KKL/RKL partnerschaftlich zusammen. Zu die- sem Zweck kann sie mit den KKL/RKL Zusammenarbeitsverträge ab- schliessen. Sie unterstützt die interkantonale Zusammenarbeit ihrer Aktiv- mitglieder.

4 Die KLS ist Mitglied von Oncosuisse/Schweizerische Vereinigung gegen

Krebs (USCC). Sie kann anderen Organisationen des In- oder Auslandes, die den gleichen oder einen ähnlichen Zweck verfolgen, beitreten oder Beziehungen zu ihnen unterhalten.

H. Mitgliedschaft

Mitglieder Art. 3 1 Die KLS hat Aktiv- und Ehrenmitglieder.

2 Aktivmitglieder sind die kantonalen („KKL“) und regionalen Krebsligen

ER2 V )

(„RKL“) sowie die Krebshilfe Liechtenstein. O55 J 2 GA

krebsliga schweiz ligue suisse contre le cancer lega svizzera contro il cancro 3 Zu Ehrenmitgliedern können von der Delegiertenversammlung auf An- trag des Vorstandes Personen ernannt werden, die sich um die KLS be- sonders verdient gemacht haben.

Rechte und Art. 4 Pflichten 1Die KKL/RKL sind gemeinnützige Vereine gemäss Art. 60ff. des Schwei- zerischen Zivilgesetzbuches. Sie werden von der Delegiertenversamm- lung als Aktivmitglieder aufgenommen und so lange als solche anerkannt, als ihre Statuten und ihre nicht gewinnorientierte Tätigkeit den Grundsät- zen der KLS entsprechen. Sie sind insbesondere gehalten, a) bei der Erarbeitung der gemeinsamen Zielsetzungen mitzuwirken; b) die entsprechenden Vorgaben auf zusammenarbeitsvertraglicher Grundlage nach ihren Mitteln und Möglichkeiten umzusetzen; c) über ihre Tätigkeit gegenüber der KLS Bericht zu erstatten; d) die von der Mitgliederversammlung jährlich festzulegenden Mitglieder- beiträge zu entrichten; e) die allgemein anerkannten Grundregeln einer lauteren Mittelbeschaf- fung durch gemeinnützige Organisationen zu respektieren.

2 Die Einhaltung der mitgliedschaftlichen und der zusammenarbeitsver-

traglichen Pflichten ist Voraussetzung für das Recht der KKL/RKL, im Ver- bund der Krebsliga aufzutreten und deren Corporate Identity mit in An- spruch zu nehmen.

Austritt und Art. 5 Ausschluss 1 Beabsichtigt eine KKL oder RKL, aus der KLS auszuscheiden, hat sie dies dem Vorstand mit förmlicher Austrittserklärung sechs Monate im vo- raus mitzuteilen. Der Austritt wird zum Jahresende wirksam.

2 Über den Ausschluss von Mitgliedern entscheidet die Delegiertenver-

sammlung mit Zweidrittelsmehrheit aller Delegiertenstimmen. Ausgetretene und ausgeschlossene Mitglieder sind verpflichtet, ihre Mit- gliederbeiträge für das laufende Vereinsjahr zu entrichten. Sie haben auf das Vermögen der KLS keinen Anspruch und verwirken das Recht zur Inanspruchnahme der Corporate Identity und namentlich zur Mitverwen- dung der Bezeichnung „Krebsliga“ in welcher Form auch immer.

3 M2 074

N 3

krebsliga schweiz ligue suisse contre le cancer lega svizzera contro il cancro

Organisation

A) Struktur

Art. 6 1 Die Organe der KLS sind: - die Delegiertenversammlung (Art. 7-10); der Krebsligarat (Art. 11); der Vorstand (Art. 12-14); die Revisionsstelle (Art. 15).

2 Zur weiteren Organisation der KLS gehören ferner:

- die Geschäftsstelle (Art. 17); die Konferenz der Geschäftsführerinnen und Geschäftsführer der Krebsliga (Art. 16); - die Wissenschaftliche Kommission und die übrigen Fachgremien (Art.18).

B) Delegiertenversammlung

Zusammen- Art. 7 setzung

1 Der Delegiertenversammlung gehören mit Stimmrecht die Delegierten

der KKL/RKL und die Ehrenmitglieder an. Die Vorstandsmitglieder der KLS sind in der Delegiertenversammlung nicht stimmberechtigt, sofern sie nicht Ehrenmitglieder sind oder als Delegierte gleichzeitig eine KKL oder RKL vertreten. 2 Jede KKL oder RKL verfügt in der Delegiertenversammlung der KLS über zwei Stimmen zuzüglich einer Stimme pro 100'000 Einwohner im kanto- nalen/regionalen Einzugsgebiet, jedoch höchstens über 5 Stimmen. 3 Das Stimm- und Wahlrechts einer KKL/RKL kann nicht an eine andere KKL/RKL delegiert werden.

Befugnisse Art. 8 der DV Die Delegiertenversammlung ist die oberste Instanz der KLS. Ihr steht die Behandlung insbesondere folgender Geschäfte zu:

1. Festlegung und Nachführung der normativen Vorgaben der Krebsliga

(verbandsstrategische Richtlinienkompetenz), insbesondere betref- fend: a) Vision, Mission und Leitbild; b) Verbandsstrategie mit mehrjähriger Aktivitäten- und Finanzplanung; 5c

4

krebsliga schweiz ligue suisse contre le cancer lega svizzera contro il cancro c) Marketing-, Kommunikations- und Mittelbeschaffungsstrategie;

2. Genehmigung des Geschäftsberichtes und der Jahresrechnung auf-

grund des Berichts der Revisionsstelle;

3. Wahl des Präsidenten, des Vizepräsidenten und der übrigen Mitglieder

des Vorstands sowie der Revisionsstelle;

4. Festsetzung der Mitgliederbeiträge;

5. Festlegung des für die Verteilung der Sammelergebnisse zwischen der

KLS und den KKL/RKL massgeblichen Schlüssels, soweit dieser Schlüssel nicht vertraglich festgelegt wird (Fundraising-Vereinbarung);

6. Aufnahme und Anerkennung von KKL/RKL als Aktivmitglieder sowie

deren allfälliger Ausschluss;

7. Beschlussfassung über:

a) Anträge des Vorstandes und der Mitglieder sowie des Krebsligarats; b) Revision der Statuten; c) Auflösung der KLS;

8. Ernennung von Ehrenmitgliedern.

Einberufung Art. 9

1 Die ordentliche

Delegiertenversammlung findet jährlich innert 6 Monaten nach Abschluss des Geschäftsjahres statt. 2 Sie wird vom Vorstand einberufen. Die Einladung erfolgt schriftlich, unter Bekanntgabe der Verhandlungsgegenstände, mindestens 1 Monat vor dem Versammlungstag. Die Delegiertenversammlung beschliesst nur über Geschäfte, die in der Traktandenliste angegeben sind. Dementsprechend sind Anträge von KKL oder RKL mindestens 2 Monate vor der Delegiertenversammlung dem Vorstand schriftlich einzureichen. Der Vorstand weist die KKL und RKL auf dieses Antragsrecht sowie auf den Zeitpunkt und den Ort der Delegiertenversammlung spätestens 3 Mo- nate im voraus hin. Ausserordentliche Delegiertenversammlungen können jederzeit vom Vorstand einberufen werden. Die Einberufung muss ferner erfolgen, wenn es ein Fünftel der KKL oder RKL verlangen

Beschluss- Art. 10 fassung 1 Die Delegiertenversammlung ist beschlussfähig, sobald die Hälfte der Delegiertenstimmen vertreten ist. Sie wird vom Präsidenten der KLS, bei seiner Verhinderung vom Vizepräsidenten geleitet. Bei Wahlen und Ab- stimmungen entscheidet die einfache Mehrheit der abgegebenen Stim- NiJ men (vorbehältlich Art. 22 und 23); sie findet, falls nicht mindestens 6 De- legierte oder der Vorsitzende eine geheime Wahl oder Abstimmung ver-

N 2 ( langen, offen statt.

5

krebsliga schweiz digue suisse contre le cancer lega svizzera contro il cancro 2 Bei Bedarf kann die Delegiertenversammlung auf Anordnung des Vor- stands virtuell oderschriftlich durchgeführt werden. Diesfalls gelten für die Beschlussfähigkeit und die Mehrheitserfordernisse dieselben Vorgaben wie für die in Anwesenheit der Delegierten durchgeführte Versammlung (Art. 10 Abs. 1).

C) Krebsligarat

Art. 11

1 Der Krebsligarat besteht aus je einem Mitglied des Vorstands und der

Geschäftsleitung der KLS und der KKL/RKL. Den Vorsitz mit Stimmrecht führt entweder der Präsident oder der Vizepräsident der KLS.

2 Der Krebsligarat lenkt und steuert die Umsetzung der durch die Delegier-

tenversammlung im Rahmen der verbandsstrategischen Richtlinienkom- petenz gemäss Art. 8 Ziff. 1 beschlossenen Vorgaben. Er erteilt zu diesem Zweck die dazu erforderlichen Aufträge und entscheidet über offene Um- setzungsfragen. 3 Der Krebsligarat kann die ihm obliegenden Aufgaben zur Vorbereitung oder selbständigen Erledigung ganz oder teilweise an Ausschüsse aus seiner Mitte delegieren, in denen sowohl die KLS als auch die KKL/RKL und die Sprachregionen angemessen vertreten sein müssen. 4 Der Krebsligarat tagt mindestens zwei Mal pro Jahr. Er wird vom KLS- Vorstand oder auf Antrag von drei KKL/RKL einberufen und ist beschluss- fähig, wenn die KLS und die Hälfte der KKL/RKL durch je ein Vorstands- und ein Geschäftsleitungsmitglied vertreten sind. Die Beschlussfassung erfolgt mit dereinfachen Mehrheit der Stimmen der anwesenden Vertreter. Die Ausübung des Stimm- und Wahlrechts einer KKL/RKL kann nicht an eine andere KKL/RKL delegiert werden. 5 Bei Bedarf kann die Beschlussfassung im Krebsligarat auf Anordnung des Vorstands virtuell oder schriftlich erfolgen. Diesfalls gelten für die Be- schlussfähigkeit und die Mehrheitserfordernisse dieselben Vorgaben wie für die in Anwesenheit der Vertreter der KLS und der KKL/RKL durchge- führte Sitzung des Krebsligarats (Art. 11 Abs. 4). 6 Im übrigen organisiert sich der Krebsligarat im Rahmen der vorliegenden Statuten selbst.

D) Vorstand

Zusammen- Art. 12 setzung und Amtsdauer 1 Der Vorstand konstituiert sich selbst; er besteht aus mindestens 7 und

höchstens 11 ehrenamtlich tätigen Mitgliedern und setzt sich wie folgt zu- sammen:

dem Präsidenten; dem Vizepräsidenten; O54

24 6

krebsliga schweiz ligue suisse contre le cancer lega svizzera contro il cancro einer Finanzfachperson;

4 bis 8 weiteren Mitgliedern, wobei mindestens 2 Sitze den KKL und RKL

zustehen. 2 Bei der Zusammensetzung des Vorstandes ist auf eine angemessene Vertretung der verschiedenen Sprachregionen und der an der Krebsbe- kämpfung interessierten Kreise zu achten. Die Amtsdauer des Präsidenten beträgt 3 Jahre; sie kann einmal um höchstens 3 weitere Jahre verlängert werden. Die übrigen Vorstandsmit- glieder werden für 3 Jahre gewählt; Wiederwahl ist dreimal zulässig. Das Mandat der Finanzfachperson kann höchstens fünfmal erneuert werden. *Bei Ausfall eines Vorstandsmitglieds findet anlässlich der nächstfolgen- den Delegiertenversammlung eine Ersatzwahl bis zum Ende der Amts- dauer des zu ersetzenden Vorstandsmitglieds statt.

Einberu- Art. 13 fung und Be- 1 Der Vorstand tritt je nach Notwendigkeit zusammen. Seine Einberufung schluss- fassung erfolgt durch den Präsidenten oder auf Antrag von wenigstens 3 Vor- standsmitgliedern.

2 Der Vorstand

ist beschlussfähig, wenn auf schriftlich ergangene Einla- dung zu einer Sitzung mindestens die Hälfte seiner stimmberechtigten Mit- glieder anwesend ist. Der Alterspräsident (Past President) sowie der Ge- schäftsführer und der Präsident der Wissenschaftlichen Kommission neh- men an den Vorstandssitzungen mit beratender Stimme teil.

Die Beschlussfassung erfolgt mit der einfachen Mehrheit der Stimmen der anwesenden Mitglieder. Der Präsident hat bei Stimmengleichheit den Stichentscheid. Bei Bedarf kann die Beschlussfassung im Vorstand auf Anordnung des Präsidenten virtuell oder schriftlich erfolgen. Diesfalls gelten für die Beschlussfähigkeit und die Mehrheitserfordernisse dieselben Vorga- ben wie für die in Anwesenheit der Vorstandsmitglieder durchgeführte Sitzung des Vorstands (Art. 13 Abs. 2 und 3).

Aufgaben Art. 14 1 Der Vorstand hat insbesondere folgende Aufgaben: a) Vorbereitung und Einberufung der Delegiertenversammlung und des Krebsligarats; Rechenschaftsablage; Antragstellung hinsichtlich der zur Beschlussfassung anstehenden Geschäfte; b) Ernennung und Abberufung des Geschäftsführers und der Mitglieder der Fachgremien unter gleichzeitiger Festlegung ihrer Pflichtenhefte; Ernennung der Vertreter der KLS im Krebsligarat; Bezeichnung der mit der anderweitigen Vertretung der KLS betrauten Personen unter gleich- zeitiger Regelung ihrer Zeichnungsberechtigung; R c) Planung, Genehmigung, Umsetzung und Überwachung der Jahresar- beitsprogramme samt Budget; Organisation des Finanz- und Rech- SC

7 a9

krebsliga schweiz ligue suisse contre le cancer lega svizzera contro il cancro nungswesens Erlass eines Organisationsreglements samt Funktionen- diagramm; Genehmigung und Umsetzung der Zusammenarbeitsver- träge mit den KKL und RKL; d) Durchführung der Beschlüsse der Delegiertenversammlung und des Krebsligarats; e) Beschlussfassung über Veräusserung, Erwerb und Belastung von Grundstücken; f) Entscheid über alle anderen Belange der KLS, die weder statutarisch noch von Gesetzes wegen der Delegiertenversammlung vorbehalten sind.

2 Für die Behandlung besonderer Fragen kann der Vorstand Arbeitsgrup-

pen bilden, Experten beiziehen oder Kommissionen einsetzen, denen be- stimmte Geschäfte zur Vorbereitung oder selbständigen Erledigung nach Massgabe eines jeweiligen Pflichtenhefts ganz oder teilweise übertragen werden können. Ihre Zusammensetzung gewährleistet eine angemes- sene Vertretung der Sprachregionen.

E) Revisionsstelle

Revisions- Art. 15 stelle Die Delegiertenversammlung betraut für jeweils 3 Jahre eine anerkannte Treuhandgesellschaft mit der Prüfung der Jahres- und Vermögensrech- nung der KLS. Die Revisionsstelle legt der Delegiertenversammlung all- jährlich einen schriftlichen Bericht samt Antrag vor.

F) Konferenz der Geschäftsführerinnen und Geschäftsführer der Krebsliga

Art. 16 1Die Konferenz der Geschäftsführerinnen und Geschäftsführer der Krebs- liga besteht aus den Geschäftsführerinnen und Geschäftsführern der KLS und KKL/RKL. 2Die Konferenz bezweckt die Aussprache sowie den Erfahrungsaustausch über Fragen, die die Arbeit der Krebsliga betreffen, insbesondere im Be- reich der Zusammenarbeit zwischen der KLS und den KKL/RKL und deren Weiterentwicklung. 3 Sie hat konsultative Funktion und kann dem Krebsligarat Anträge zur Be- ratung und Beschlussfassung zuleiten. 4 In der Konferenz steht der KLS und jeder KKL und RKL je eine Stimme zu. Den Vorsitz in der Konferenz führt im Turnus der Geschäftsführer der KLS beziehungsweise eine Geschäftsführerin oder ein Geschäftsführer aus dem Kreis der KKL/RKL. Im übrigen organisiert sich die Konferenz im OSC Rahmen der vorliegenden Statuten selbst.

18

krebsliga schweiz ligue suisse contre le cancer lega svizzera contro il cancro 5 Bei Bedarf kann die Beschlussfassung in der Konferenz auf Anord- nung der Vorsitzenden virtuell oder schriftlich erfolgen. Diesfalls gelten für die Beschlussfähigkeit und die Mehrheitserfordernisse dieselben Vorgaben wie für die in Anwesenheit der Geschäftsführerinnen und Geschäftsführer durchgeführte Sitzung der Konferenz (Art. 16 Abs. 4).

G) Geschäftsstelle

Art. 17 1 Die Geschäftsstelle nimmt unter der Leitung des Geschäftsführers die ihr von den übergeordneten Vereinsorganen übertragenen operativen Aufga- ben wahr. 2 Die Organisation der Geschäftsstelle wird vom Vorstand festgelegt.

H) Wissenschaftliche Kommission und übrige Fachgremien

Art. 18

1 Der Wissenschaftlichen Kommission gehören ausgewiesene Sachver-

ständige der Krebsprävention, der Krebsforschung und der Krebsbekämp- fung aus dem In- und Ausland an. Sie umfasst 15 bis 21 Mitglieder. Die Ernennung erfolgt auf Vorschlag der Wissenschaftlichen Kommission durch den Vorstand im Einvernehmen mit der Stiftung Krebsforschung Schweiz auf dem Berufungsweg für jeweils 3 Jahre; Wiederwahl ist zwei- mal zulässig. 2 Die Wissenschaftliche Kommission begleitet und unterstützt die Umset- zung des Vereinszwecks nach wissenschaftlichen Gesichtspunkten. Sie berät die hiefür zuständigen Vereinsorgane in ihren Tätigkeiten.

3 Die Aufgaben und die Arbeitsweise der Wissenschaftlichen Kommission

sind im einzelnen in einem vom Vorstand im Einvernehmen mit der Stif- tung Krebsforschung Schweiz zu erlassenden Reglement festzulegen. 4 Der Vorstand kann in Angelegenheiten, die nicht von einem anderen Vereinsorgan wahrgenommen werden, weitere Fachgremien - insbeson- dere ständige Kommissionen und ad hoc-Arbeitsgruppen („Plattformen“) - einsetzen. Diese Fachgremien erfüllen beratende Aufgaben. Ihr Auftrag und ihre Arbeitsweise bestimmen sich nach Massgabe der vom Vorstand zu diesem Zweck erlassenen Vorgaben.

IM2

o5C

9 A09

krebsliga schweiz ligue suisse contre le cancer lega svizzera contro il cancro

IV. Finanzen und Geschäftsführung

Vereinsfi- Art. 19 nanzen und Haftung 1 Die KLS wird aus folgenden Quellen finanziert: a) Mitgliederbeiträge, deren Höhe jährlich nach Massgabe der Einwohner- zahl im jeweiligen Einzugsgebiet der KKL/RKL festzusetzen ist, höchs- tens aber 1 Rp. pro Einwohner und Jahr beträgt; b) Erträge aus Mittelbeschaffungsmassnahmen; c) lebzeitige und letztwillige Zuwendungen, Sponsoring, behördliche Un- terstützungsbeiträge und Erträge aus Leistungsvereinbarungen mit der öffentlichen Hand; d) Vermögenserträge; e) Reinertrag aus dem Vertrieb von Informationsmaterialien u.ä.

2 Für die Verbindlichkeiten der KLS haftet ausschliesslich das Vereinsver-

mögen. Jede Haftung und Nachschusspflicht der Mitglieder, die über den jährlichen Mitgliederbeitrag hinausgeht, wird ausgeschlossen.

Zeichnungs- Art. 20 berechti- gung 1 Der Präsident, der Vizepräsident und die Finanzfachperson führen zu zweien unter sich oder mit dem Geschäftsführer die rechtsverbindliche Unterschrift für die KLS. 2 Die Bezeichnung weiterer unterschriftsberechtigter Personen obliegt dem Vorstand unter gleichzeitiger Regelung der Art der Zeichnungsbefug- nis.

Geschäfts- Art. 21 jahr Das Vereinsjahr entspricht dem Kalenderjahr.

V. Statutenrevision

Art. 22 Beschlüsse der Delegiertenversammlung über eine vollständige oder teil- weise Revision der Statuten bedürfen zu ihrer Gültigkeit einer Mehrheit von zwei Dritteln der Stimmenden.

O5C ) 10

krebsliga schweiz digue suisse contre le cancer lega svizzera contro il cancro

VI. Auflösung

Art. 23

1 Die Auflösung der KLS kann nur von einer ausdrücklich und ausschliess-

lich zu diesem Zweck einberufenen ausserordentlichen Delegiertenver- sammlung und überdies nur dann beschlossen werden, wenn mindestens drei Viertel aller Aktivmitglieder zu dieser Versammlung erscheinen und mindestens zwei Drittel der Stimmen der Anwesenden sich für die Auflö- sung entscheiden. Ist die Versammlung nicht beschlussfähig, so ist eine zweite ausserordentliche Delegiertenversammlung einzuberufen, an wel- cher das absolute Mehr der Anwesenden entscheidet.

2 Das Liquidationsergebnis ist einer Verwendung zuzuführen, die den Ziel-

setzungen des aufgelösten Vereins möglichst entspricht. Zu diesem Zweck ist das Liquidationsergebnis an eine Einrichtung mit gleicher oder möglichstähnlicher Zielsetzung mit Sitz in der Schweiz zu überweisen, die ausserdem gemeinnützig, nicht gewinnorientiert und steuerbefreit ist. Rückzahlungen an die Vereinsmitglieder oder Spender sind ausdrücklich ausgeschlossen.

Die vorliegenden Statuten wurden von der Delegiertenversammlung der KLS (vormals Schweizerische Krebsliga SKL) am 28.11.2002 beschlossen und am 28.4.2005 sowie am 30.4.2015 und am 22.6.2017 bzw. am 6.5.2021 teilrevidiert.

Krebsliga Schweiz:

Der Präsident: Die Geschäftsführerin:

VG V

PD Dr/Gilbert Zuliah Daniela de la Cruz Guidicelli

An D3C

11 En

Anhang B Am VAF angeschlossene Organisationen (VN und UVN)

656

9 A

Schweizerische Eidgenossenschaft Eidgenössisches Departement des Innern EDI Confédération suisse Bundesamt für SozialversicherungenBSV Confederazione Svizzera Geschäftsfeld Invalidenversicherung Confederaziun svizra

Krebsliga Schweiz, 4036 Anhang B Am Vertrag für Finanzhilfen angeschlossene Untervertragsnehmerinnen (VN und UVN) Hinweis: Diese Liste ist nur einmal zu Beginn der Vertragsperiode resp. mit dem Gesuch einzureichen.

Hauptzielgruppe der VN/UVN: an Krebs Erkrankte und ihre Nahestehenden sowie die Oeffentlichkeit

Stand 16. November 2023 hat die Webseite IV Beitrag Eigenleistungs- Kantons- Sprach- 13-stellige ID-Nr. Organisation(vollständige Bezeichnung) und BSV-Nr. (geplant) fähigkeit eine zugehörig-keit region => GLN (via REFDATA); falls (wenn neu, dann als "neu"bezeichnen) Info- 2024-2027 Kürzung zur (Sitz) (D/F/I) vorhanden Mailadresse Folge? https://oid.refdata.ch/Public/ WWW.xxx. XY 9999 xy (neu) ja/nein BE D h GLN afo@muct ittps://Wwww.

4036 Krebsliga Schweiz (VN = UVN) 304'251 nein BE D bsliga ch

Https://Www kinderkrebshi

2054 Kinderkrebshilfe Schweiz(UVN) Austritt LV SO D Ife.ch/de

tps://ticino.

3010 Lega ticinese contro il cancro (UVN) 264359 nein TI I

ittps://vaud.li

3110 Ligue vaudoise contre le cancer(UVN) 63'562 ja VD F 7601002727518

uecancer c https://wallis. Krebsliga Wallis/Ligue valaisanne contre le krebsliga.ch/

165 241060 nein VS F 7601002730358

cancer (UVN)

ittps://freibur g.krebsliga.c Liguefribourgeoise contre le cancer/Krebsliga F h/ 7601002150491

3209 286'548 nein FR 7601001412354

Freiburg(UVN)

ittps://aarg

4001 Krebsliga Aargau (UVN) 37483

ja AG D ch 7601002148160 rebslida ittps://basel 7601002146593

4024 Krebsliga beider Basel(UVN) 325'127 nein BS D

rebsliga ch https://bern.

4052 Bernische Krebsliga (UVN) 155250 ja BE D

absligach/ https://graub

4069 Krebsliga Graubünden (UVN) 141587 nein GR D

andenkreb 7601002718899 https://zentra

4118 Krebsliga Zentralschweiz (UVN) 195:346 ja LU D

ichweiz kreb

4174 Krebsliga Solothurn (UVN) 160725 nein SO D https://soloth 7601002149693

im krebsliga https://ostsch weiz.krebslig 7601002131223 a.ch/ 7601002533973

4185 Krebsliga Ostschweiz(UVN) 259080 nein SG D

7601002739122 7601002138819 https://thurga

4217 Thurgauische Krebsliga (UVN) 313'413 nein TG D 7601002128766

ukrebslida c https://zueric 7601002146678

4256 Krebsliga Zürich (UVN) 388'246 nein ZH D

b.krebslioa c https://www. ARFEC Ass. Romande des Familles d'Enfants

4349 24'442 ja VD F rfec.ch/

atteints d'un Canc.. (UVN) https://schaff

5124 Krebsliga Schaffhausen (UVN) 39'267 nein SH D n

7601002154826

3'199746

chorganisation-Entschädigung VP 2024 - 2027 Gemäss sep. Berechnung, welche an der Vertragsverhandlung CHF 63'238 besprochen wurde, beläuft sich die DO-Entschädigungpro Jahr auf:

Visum-VN: AA Datum:

16. Nov 23

68l

Vertragsperiode 2024 - 27 datum Version 1.0

Anhang C Fachkonzepte der VN Fachkonzept Beratung von behinderten Personen und deren Angehörige Fachkonzept Medien- und Publikationen, Entwicklung, Herstellung und Verbreitung von Infor- mationsmaterialien und Medien, Informations- und Dokumentationsstelle Fachkonzept Kurse «Hilfe zur Selbsthilfe (Autonomie)» (mit und ohne Übernachtung) Fachkonzept Kurse «Soziale Kontakte Freizeit und Sport» (mit und ohne Übernachtung) -

Fachkonzept Treffpunkte für behinderte Personen und deren Angehörige Fachkonzept LUFEB Allgemeine Medien- und Öffentlichkeitsarbeit Fachkonzept LUFEB Förderung der Selbsthilfe

10 EN Rhau

Schweizerische Eidgenossenschaft Eidgenössisches Departement des Innern EDI Confédération suisse Bundesamt für Sozialversicherungen BSV Confederazione Svizzera Geschäftsfeld Invalidenversicherung Confederaziun svizra

Anhang 7: FACHKONZEPT für die Vertragsperiode 2024 bis 2027 Leistungen im öffentlichen Interesse / Finanzhilfen nach Art. 74 IVG

Vertrags-Nr. 4036

Vertragsnehmerin Krebsliga Schweiz Die Krebsliga Schweiz mit Sitz in Bern ist die Dachorganisation (DO) der kantonalen und regionalen Krebsligen. Wir engagieren uns seit über 110 Jahren für Krebsbetroffene und ihr Umfeld. Wir setzen uns ein für eine Welt, in der weniger Menschen an Krebs erkranken. weniger Menschen an den Folgen von Krebs leiden und sterben, mehr Menschen von Krebs geheilt werden und Betroffene und ihr Umfeld die notwendige Zuwendung und Hilfe erfahren. Zu unseren Hauptaufgaben zählen die Beratung, Unterstützung und Information. Wir sind aktiv in der Krebsprävention und Früherkennung und bieten Aus- und Weiterbildungen für Fachpersonen an. Wir finanzieren uns grössenteils über Spenden. Die Krebsliga Schweiz ist als Vertragsnehmerin (VN) zuständig für den Leistungsvertrag (LV) mit dem BSV. Die Leistung wird von 14 kantonalen / regionalen Krebsligen als UVN (Untervertragsnehmerinnen) angeboten. Am LV angeschlossen, jedoch nicht Mitglied des Verbands, ist auch 1 Selbsthilfeorganisation (sho) aus der Romandie für die niederschwellige Beratung von Familien.

Die DO stellt die fachlichen Grundlagen für die Leistungen innerhalb dieses Konzeptes zur Verfügung. Hauptaufgaben der DO sind die kontinuierliche Qualitätssicherung und -entwicklung, der organisierte Informationsaustausch sowie die Harmonisierung der Angebote für Krebsbetroffene im Gesamtverband Damit die Klient:innen durch die UVN optimal betreut werden können, beschäftigt die DO zwei Fachpersonen Sozialarbeit und eine Fachperson Rechtliche Beratung. Hier wird Wissen gebündelt und in geeigneter Form an die UVN weitergegeben. Instrumente der DO sind u.a. - federführend in Erabeitung und Anpassung der internen Konzepte zur Sozialberatung - regelmässige, mindestens alle vier Jahre zu wiederholende Qualitäts-Audits pro UVN - Dokumentation aller relevanten Unterlagen im verbandsweit zugängigen Intranet

- Organisieren von nationalen Fachtagungen, Arbeitsgruppen und online-Treffen - individuelle UVN-Beratung in aufwändigen Rechtsberatungs-Fällen

Diese Leistungen sind Voraussetzung für eine effiziente , bedarfsorientierte Beratung in der ganzen Schweiz.

Übersicht der Leistung (vgl. «Leistungen und Leistungskategorien Betrieb Art. 74 IVG» im KSBOB 2024 2027) -

Leistungskategorien Das Leistungsangebot richtet sich an: Einzelspezifisch Einzelpersonen und ihre Angehörigen: Leistungskategorie Beratung von Menschen mit Behinderung/Angehörige

Gruppenspezifisch Mehrere Personen aus der Zielgruppe Leistungskategorie Bitte auswählen/Veuillez choisir/Prega compilare: Nicht personenspezifisch an die Öffentlichkeit mit Themen der Zielgruppe: Leistungskategorie Bitte auswählen/Veuillez choisir/Prega compilare: O54

Fachkonzept Art. 74 IVG /VP 2024-27 / Version 1.0

Beschreibung der spezifischen Leistungen für die Zielgruppe(n) Konkrete Lösungen für den Alltag mit Krebs finden Eine Krebsdiagnose stellt das Leben auf den Kopf. Wir von der Krebsliga begleiten Sie in Ihrem neuen Alltag durch die verschiedenen Phasen der Krankheit. Krebs stellt Sie und Ihr Umfeld von einem Tag auf den anderen vor eine neue Realität. Das bringt Herausforderungen mit sich, die weit über die medizinischen Fragen hinausgehen.

Wir von der Krebsliga helfen Ihnen: Wir hören Ihnen zu, beantworten Ihre Fragen und teilen unsere langjährige Erfahrung rund um ein Leben mit Krebs. Wir machen uns ein Bild, wie wir Sie unterstützen und Ihr Umfeld am besten involvieren können. Zusammen entwickeln wir Ideen, wie Sie Ihren neuen Alltag immer besser bewältigen können. Die Art der Beratung bestimmen Sie dabei selbst. Wir bieten Ihnen persönliche Gespräche in unseren Beratungsstellen in Ihrer Region. Weiter begleiten wir Sie bei Ihnen zu Hause, unterwegs, am Telefon oder online - entsprechend Ihrem Bedarf und abgestimmt mit den Ressourcen der zuständigen UVN. Link zur Webseite der Organisation: zu den Links der kantonalen Krebsligen:

https://www.krebsliga.ch/beratung-unterstuetzung

eigenständige Selbsthilfe Organisation (sho) für Familienbegleitung in der französisch-sprachigen CH: https://www.arfec.ch/

Hauptziel der Leistung für die Zielgruppe(n): Ziel und Art der Zielerreichung (das Ziel muss SMART sein: Spezifisch, Messbar, Aktionsorientiert, Rea- listisch und Terminiert).

Durch die Begleitung der Krebsliga während der verschiedenen Krankheitsphasen entwickeln oder verbessern Sie und Ihre Nahestehenden die erforderlichen Kompetenzen, um die zahlreichen Herausforderungen möglichst selbständig zu bewältigen - hier erhalten Sie Antworten auf verschiedene Fragen im Zusammenhang mit der Krebserkrankung und erhöhen Ihre Eigenständigkeit und Teilhabe am gesellschaftlichen Leben. Wir nehmen uns sämtlicher Fragen rund um Krebs an. Die Themen können dabei sehr vielfältig sein, zum Beispiel (nicht abschliessend): - Fragen rund um Sozialversicherungen und rechtliche Fragen - drohende IV-Anmeldung, IV-Früherfassung

- Erwerbstätigkeit, persönliche Existenzsicherung

- familiäre Beziehungen und Aufgaben - soziale Kontakte - Umgang mit psychischen Belastungen

- Umgang mit körperlichen Beschwerden (z.B. Müdigkeit, Schmerzen)

a) Beratung durch die kantonalen Krebsligen (stets Fachpersonen) Durch die Beratung der Krebliga erhalten Sie Lösungsmöglichkeiten und Antworten. Wir helfen herauszufinden, was Sie in Ihrer Lebenssituation am Dringendsten benötigen. Sie und Ihre Angehörigen erfahren Unterstützung, um den Alltag und das Leben mit Krebs so zu gestalten, dass Sie Ihre Lebensqualität erhalten, verbessern und selbstbestimmt gestalten können. Eine umfassende Betreuung wird durch die Zusammenarbeit und Vernetzung mit anderen Institutionen und Behörden sichergestellt. Wir arbeiten daran, dass Sie einen selbstbestimmten Umgang mit der Krankheit und deren Folgen vor, während und nach der Behandlung finden. Gemeinsam arbeiten wir auf das Ziel hin, dass Sie Ihr Leben wieder möglichst eigenständig bewältigen können. OsC d Fachkonzept Art. 74 IVG VP 2024-27 / Version 1.0 2/7

G

b) Beratung / Begleitung durch Peers der Selbsthilfe Organisation arfec Hauptziele bei der niederschwelligen Beratung/Begleitung von Familien mit an Krebs erkrankten Kindern, insbesondere in den französisch-sprachigen Kantonen: die Beratung und Begleitung erfolgt durch Peers: Diese Beraterinnen haben ähnliche durchgemacht wie die neu hinzukommenden Familien und können ihre Situation aus eigener Erfahrung sehr gut einschätzen. Bei der niederschwelligen Beratung geht es auch um die Vernetzung der betroffenen Familien und deren Kindern. Es geht um das ganze Gefüge der Familie, welches durch eine Krebserkrankung stark beeinträchtigt werden kann. Durch die Begleitung und Beratung der Peers lassen sich einige Probleme lindern und durch die Vernetzung mit anderen Familien lässt sich die Last der Krankheit besser ertragen. Diese Leistung macht einen sehr kleinen Teil der gesamten Beratungsleistung des Fachkonzeptes Beratung aus.

Hinweis: Die Ziele müssen einen Bezug zum Zweckartikel haben (RZ 1003 KSBOB). Insbesondere soll aufgezeigt werden, mit welchen Zielen die vier Schwerpunkte umgesetzt werden: Selbstbestimmung / Teilhabe Selbstvertretung / Einbezug von MmB - Kooperation / Zusammenarbeit Peer-Support

Zur Information: Das jährliche inhaltliche Reporting über die Zielerreichung erfolgt in derReporting-Vorlage «Realisiertes Arbeits- programm».

02

Fachkonzept Art. 74 IVG VP 2024-27 / Version 1.0 3/7

Zielgruppe(n) Altersgruppe Zielgruppe Behinderung Suchtbehinderung Kinder Körperbehinderung Sprachbehinderung Jugendliche Krankheitsbehinderung Erwachsene Psychische Behinderung Alle Zielgruppen Hörbehinderung Alle Mehrfachbehinderung (nur für spezielle An-. Geistige-/Lernbehinderung gebote auswählen und oben ausfüllen, um wel- che Behinderungen es sich handelt) Sehbehinderung Spezifizierung der Zielgruppe (Beispiel: blinde, sehbehinderte, hörsehbehinderte und taubblinde Menschen) Die Dienstleistungen richten sich an krebserkrankte Menschen und ihre Nahestehenden / Angehörigen; bei der Selbsthilfe Organisation arfec konzentriert sich die Zielgruppe auf Familien mit an Krebs erkrankten Kindern.

Der Bedarf für die Zielgruppe-wurde ermittelt durch: Umfeldanalyse Andere: Bisherige Leistungserbringung Kundenumfrage/Kundeninput Kurzinfo dazu Die Beratung und Unterstützung ist eines der Kerngeschäfte der Krebsliga. Alle UVN bieten die Beratung und Unterstützung an. Wünsche und Inputs von Betroffenen werden im Alltag aufgenommen und werden grundsätzlich 1x pro LV-Periode mittels nationaler Umfragen erhoben.

Standorte des Angebots (Angaben gültig bei Fachkonzepterstellung) Angebote vor Ort (einzelspezifisch/gruppenspezifisch)

online/digital (z.B. via Zoom) Deutschschweiz Romandie Italienische Schweiz national (alle Sprachregionen)

In den Sprachen Deutsch Französisch Italienisch Rätoromanisch Gebärdensprache Weitere Sprachen: situativ mit Dolmetschern oder Nahestehenden, die bei der Uebersetzung helfen können; regional sehr unterschiedlicher Bedarf. Englisch und die häufigsten Migrationssprachen in der Schweiz wie zum Beispiel: Albanisch, Mazedonisch, Bosnisch, Kroatisch, Serbisch, Türkisch, Spanisch und Portugiesisch; ab 2022 vielerorts Ukrainisch, bedingt durch den plötzlichen Zustrom an Flüchtlingen.

Barrierefreier Zugang des Angebots (barrierefrei verfasste Texte [in einfacher oder leichter Sprache] und veröffent- lichte Basisinformationen auf derWebseite sowie barrierefreie Durchführung der Veranstaltung/zugängliche Beratungsstellen)

Kurzinfo dazu Alle krebsbetroffenen Personen haben die Möglichkeit, eine Beratung in Anspruch zu nehmen. Je nach Gesundheitszustand bzw. bei Mehrfachbehinderungen werden auch Beratungen direkt zu Hause oder im Spital durchgeführt. Die Beratung per Telefon oder E-Mail/Chat ist ebenfalls möglich. Bei Mehrfachbehinderungen werden andere darauf spezialisierte Organisationen beigezogen, damit eine reibungslose und für die Betroffenen angenehme Beratung stattfinden kann.

Abgrenzungen zu anderen Betriebsteilen der Organisation Prävention, Forschung, Mittelbeschaffung / Fundraising, Marketing, Stab / Geschäftsstelle, KVG OSC

Fachkonzept Art. 74 IVG VP 2024-27 / Version 1.0 4/7

1

Veröffentlichung der Angebote (die Angebote müssen für die Zielgruppe öffentlich zugänglich sein): Webseite (barrierefreier Zugang zu Leistungen, rascher Zugang zu Grundinformationen, z.B. Kon- taktangaben auf Hauptseite usw.) Weitere digitale Medien (Facebook, Instagram, Linkedln usw.) Schriftlich in Publikationen

Kurzinfo dazu https://www.krebsliga.ch/beratung-unterstuetzung/ https://www.krebsliga.ch/ueber-uns/regionale-krebsligen https://www.arfec.ch/

Jede UVN hat ihr Beratungsangebot auf ihrer Webseite aufgeführt und aktualisiert die Angebote

Überprüfung der Qualität der angebotenen Leistungen (Audits/Schulung, etc.)? Gemäss den im Verband erarbeiteten Konzepten: Rahmenkonzept Beratung und Unterstützung Detailkonzept Qualität Detailkonzept Qualifikation Detailkonzept "Qualität"

Nationale Kundenzufriedenheitsumfrage mindestens 1x innerhalb einer LV Periode (4 Jahre)

Angebot mit Organisationen im Kundensegment für die Zielgruppe koordiniert? (z.B. Zusammen- arbeits-Vereinbarung, regelmässiger Austausch usw.)

ja nein mit einem Teil Kurzinfo dazu Mitglied der und Austausch in der Schweizerischen Gesundheitsligen-Konferenz GELIKO. Übergeordnete Strategien wie die 'Nationale Strategie gegen Krebs" sind fester Bestandteil. Bei Bedarf Zusammenarbeit mit anderen kantonalen/lokalen Organisationen und Vereinen. Die UVN haben die Freiheit, individuelle Zusammenarbeitsformen zu finden, wenn die Klientinnen davon profitieren können.

Qualifikation der Mitarbeitenden/Leistungsausführenden (mehrfache Nennung möglich)

Selbstbetroffenheit Fachpersonen mit höherer Qualifikation (mit tertiärer Ausbildung) Fachpersonen mit mittlerer Qualifikation (mit Fachausbildung und Berufserfahrung) Fachperson mit spezifischer Qualifikation, wie Peer-Ausbildung oder Weiterbildung durch die Organi- sation) X Freiwilligenarbeit (Einführung ins Thema durch die Organisation) für unterstützende Tätigkeiten wie Begleitung an Veranstaltungen

Für das behinderungsspezifische Thema wird das notwendige Wissen vermittelt via Beglei- tung/Coaching/Moderation durch: Selbstbetroffene Fachpersonen Kurzinfo dazu vertieftes und spezifisches onkologisches und psychoonkologisches Wissen inkl. Sozialversicherungswissen OXC

Fachkonzept Art. 74 IVG VP 2024-27 / Version 1.0 5/7

Für Leistungen exkl. Kurse / Geplanter Leistungsumfang in Zahlen Total 2024 2025 2026 2027 2024-2027

In Stunden Geplanter Leistungsum- Mitarbei- 55000 55000 55000 55000 220000 fang tende Grundlagenarbeit zur In Stunden Leistung (Erarbeitung/Überar- Mitarbei- 5000 5000 5000 5000 20000 beitung des Dienstleistungskon- tende zepts usw.) In Stunden Total geplanter Leis- Mitarbei- 60000 60000 60000 60000 240000 tungsumfang tende

Nur für Kurse / Geplanter Leistungsumfang in Zahlen Total 2024 2025 2026 2027 2024-2027

In Teilneh- Blockkurse menden- 0 Tage In Teilneh- Tageskurse menden- 0 Tage In Teilneh- Semester/Jahreskurse menden- 0 Stunden Kurse: Grundlagenarbeit In Stunden zur Leistung Erarbeitung/Über- Mitarbei- 0 arbeitung des Dienstleistungskon- tende zepts usw.)

Budget - geplante Vollkosten und Erträge der beschriebenen Leistung Total Geplante Kosten 2024 2025 2026 2027 2024-2027

CHF 5752000 5752000 5752000 5752000 23008000 Personalkosten CHF 4670000 4670000 4670000 4670000 18680000 Sachkosten/Umlagen CHF 10422000 10422000 10422000 10422000 41688000 Total Kosten

Total Geplante Erträge 2024 2025 2026 2027 2024-2027

Erträge ohne Finanzhilfe CHF 5601000 5601000 5601000 5601000 22404000 BSV (*Details in nachfolgender Liste ankreuzen) CHF 2713336 2713336 2713336 10853344 Finanzhilfe BSV 2713336

CHF 8314336 8314336 8314336 8314336 33257344 Total Erträge

*Details zu Erträgen ohne Finanzhilfe BSV Leistungserträge (z. B. Kurserträge von Teilnehmenden, Verkauf Publikationen) % Spenden Drittleistungen von weiteren Finanzgebern (Bund, Kantone, Gemeinden, Versicherungen etc.) P6 Organisationskapital Fachkonzept Art. 74 IVG VP 2024-27 / Version 1.0 6/7

(

X Andere Erträge - bitte aufführen:

Kurzinfo dazu Für die Krankheitsbetroffenen und ihre Nahestehenden sind die Beratung und Unterstützung kostenlos.

Bemerkungen: Für die konkrete Planung, Ausgestaltung und Umsetzung der Leistungen sind die einzelnen UVN verantwortlich; ein Rechtsanspruch auf eine Leistung kann von diesem Fachkonzept nicht abgeleitet werden.

Ihttps://www.krebsliga.ch/ueber-uns/regionale-krebsligen https://www.arfec.ch/

Ort/Datum Bern, 20. Oktober 2023

Vertragsnehmerin Krebsliga Schweiz Y

Ort/Datum Im, 16.11.0023

2A Bundesamt für Sozialversicherungen 2

O5 Fachkonzept Art. 74 IVG VP 2024-27 /Version 1.0 7/7

Schweizerische Eidgenossenschaft Eidgenössisches Departement des Innern EDI Confédération suisse Bundesamt für Sozialversicherungen BSV Confederazione Svizzera Geschäftsfeld Invalidenversicherung Confederaziun svizra

Anhang 7: FACHKONZEPT für die Vertragsperiode 2024 bis 2027 Leistungen im öffentlichen Interesse / Finanzhilfen nach Art. 74 IVG

Vertrags-Nr. 4036 Vertragsnehmerin Krebsliga Schweiz Die Krebsliga Schweiz mit Sitz in Bern ist die Dachorganisation (DO) der kantonalen und regionalen Krebsligen. Wir engagieren uns seit über 110 Jahren für Krebsbetroffene und ihr Umfeld. Wir setzen uns ein für eine Welt, in der weniger Menschen an Krebs erkranken. Zu unseren Hauptaufgaben zählen die Beratung, Unterstützung und Information. Wir sind aktiv in der Krebsprävention und Früherkennung und bieten Aus- und Weiterbildungen für Fachpersonen an. Wir finanzieren uns grössenteils über Spenden.

Die Krebsliga Schweiz ist als Vertragsnehmerin (VN) zuständig für den Leistungsvertrag (LV) mit dem BSV; für die hier beschriebene Leistung sind nur die Stunden und Kosten der DO anrechenbar.

Übersicht der Leistung (vgl. «Leistungen und Leistungskategorien Betrieb Art. 74 IVG» im KSBOB 2024 2027) -

Leistungskategorien Das Leistungsangebot richtet sich an: Einzelspezifisch Einzelpersonen und ihre Angehörigen: Leistungskategorie Bitte auswählen/Veuillez choisir/Prega compilare: Gruppenspezifisch Mehrere Personen aus der Zielgruppe Leistungskategorie Medien und Publikationen

Nicht personenspezifisch an die Öffentlichkeit mit Themen der Zielgruppe: Leistungskategorie Bitte auswählen/Veuillez choisir/Prega compilare:

Beschreibung der spezifischen Leistungen für die Zielgruppe(n) Dies sind die übergeordneten Tätigkeiten der Krebsliga Schweiz im Rahmen des Konzeptes: - Grafik, Kreation, Produktion und Webpublishing

- Redaktions- und Uebersetzungsleistungen

-Social Media Bewirtschaftung

Für die folgenden Angebote bzw. Projekte:

a) Medien - Videos

- Social Media

b) Internet, Website - eigene Website

c) Entwicklung, Herstellung, Verbreitung von Informationsmaterialien/Medien - Broschüren Thematik Betreuung - Broschüren Thematik Nachsorge

652

Fachkonzept Art. 74 IVG / VP 2024-27 /Version 1.0

Informationsmaterial für Krebskranke und nahestehende Personen: Flyer, Broschüren, Booklets, Informations- und Faktenblätter und andere Informationsmaterialien sind in den Landessprachen D, F und erhältlich sowie vermehrt in einfacher Sprache verfügbar. Künftige I

Ueberarbeitungen werden nur noch in einfacher Sprache realisiert. Die Website der Dachorganisation stellt vielfältige Informationen über Krebs und erklärende Videos zur Verfügung. Für Betroffene und Nahestehende sind verschiedene Angebote wie Anlaufstellen oder Kurse abrufbar.

Link zur Webseite der Organisation:

https://www.krebsliga.ch https://shop.krebsliga.ch/broschueren-infomaterial https://www.youtube.com/c/krebsliga

Hauptziel der Leistung für die Zielgruppe(n): Ziel und Art der Zielerreichung (das Ziel muss SMART sein: Spezifisch, Messbar, Aktionsorientiert, Rea- listisch und Terminiert).

Bedürfnisgerechte Informationen für Krebsbetroffene und deren Angehörigen erstellen, zusammenführen und gratis zur Verfügung stellen.

Die Krebsbetroffenen und ihre Angehörigen können sich gezielt und niederschwellig Informationen über die Krebserkrankung beschaffen. Dies geschieht über digitale oder analoge Medien. Ebenfalls werden verschiedenste Broschüren in einfacher Sprache zur Verfügung gestellt. Mit dem Wissen aus den entsprechenden Broschüren sind die Krebsbetroffenen auch für Gespräche mit Medizinalpersonen besser vorbereitet und können ihre gesundheitliche Situation eher einordnen; dies ermöglicht eine erhöhte Mitentscheidungskompetenz im Sinne der 'Patient Empowerment'.

Kennzahlen zu Followern, Abonnenten, Neuzugängen in den verschiedenen Social Media Kanälen - Facebook D und F - Instagram D und F - Linkedin - X (vormals Twitter)

- Youtube

Kennzahlen aus dem Shop - wie zum Beispiel: welche Broschüren werden am häufigsten bestellt. - Verweildauer auf Website / je Thema - Welche Informationen haben am meisten Klicks und werden am meisten aufgerufen

- Umfragen bei Betroffenen und deren Angehörigen zu ihren Wünschen und Bedürfnissen

- Online Zufriedenheits-Umfrage aus dem Shop oder mittels Rückmeldung auf den Talons der gedruckten Broschüren

Die Medien und Publikationen werden auf verschiedenen Kanälen für alle Altersgruppen zur O5C Verfügung gestellt. Die Broschüren lassen sich niederschwellig und einfach im Shop bestellen oder elektronisch auf Format PDF herunterladen. Sie liegen in Spitäler, Arztpraxen und bei den

Fachkonzept Art. 74 IVG VP 2024-27 / Version 1.0 2/7

kantonalen und regionalen Krebsligen auf. Mit den verschiedenen Angeboten sollen die Krebsbetroffene und Angehörigen flächendeckend erreicht werden.

Damit möglichst viele Krebsbetroffene und Angehörige von diesem Angebot profitieren können, werden die Broschüren und Artikel gratis zur Verfügung gestellt und seit 2022 in einfacher Sprache verfasst. Die Broschüren sind auch vom Volumen her reduziert worden, sodass die Lesbarkeit erhöht wird und die Unterlagen den Lesenden höheren Nutzen bringen.

Sämtliche Texte und Angebote werden regelmässig überarbeitet und auf ihre Aktualität überprüft. Alle Aktivitäten werden in der Jahresplanung geplant und mittels einem Kommunikationsplan festgehalten.

Hinweis: Die Ziele müssen einen Bezug zum Zweckartikel haben (RZ 1003 KSBOB). Insbesondere soll aufgezeigt werden, mit welchen Zielen die vier Schwerpunkte umgesetzt werden: Selbstbestimmung / Teilhabe Selbstvertretung / Einbezug von MmB Kooperation / Zusammenarbeit Peer-Support

Zur Information: Das jährliche inhaltliche Reporting über die Zielerreichung erfolgtin der Reporting-Vorlage «Realisiertes Arbeits- programm».

OSC

Fachkonzept Art. 74 IVG VP 2024-27 / Version 1.0 3/7

Zielgruppe(n) Altersgruppe Zielgruppe Behinderung Suchtbehinderung Kinder Körperbehinderung Sprachbehinderung Jugendliche Krankheitsbehinderung Erwachsene Psychische Behinderung Alle Zielgruppen Hörbehinderung Mehrfachbehinderung (nur für spezielle An- Alle Geistige-/Lernbehinderung gebote auswählen und oben ausfüllen, um wel- che Behinderungen es sich handelt) Sehbehinderung Spezifizierung der Zielgruppe (Beispiel: blinde, sehbehinderte, hörsehbehinderte und taubblinde Menschen) Informationen für krebserkrankte Menschen und Nahestehende sowie für interessierte Drittpersonen

Der Bedarf für die Zielgruppe-wurde ermittelt durch: Umfeldanalyse Andere: Bisherige Leistungserbringung Kundenumfrage/Kundeninput Kurzinfo dazu Die Vermittlung von Informationen für Krebsbetroffene und Angehörige steht im Fokus der Krebsliga.

Rückmeldungen aus dem Betroffenenrat / von Peers; aktuelle Studien und Bedürfnisanalysen werden wenn möglich berücksichtigt, wenn ein neues Angebot aufgebaut wird; Rückmeldungen aus den Antworttalons der Broschüren oder direkt auf der Website:

https://www.krebsliga.ch/landingpages/ihre-meinung-interessiert-uns/sagen-sie-uns-ihre-meinung- ratgeber

Standorte des Angebots (Angaben gültig bei Fachkonzepterstellung) Angebote vor Ort (einzelspezifisch/gruppenspezifisch) online/digital (z.B. via Zoom) Deutschschweiz Romandie Italienische Schweiz national (alle Sprachregionen)

In den Sprachen Deutsch XFranzösisch Italienisch Rätoromanisch Gebärdensprache Weitere Sprachen:

Barrierefreier Zugang des Angebots (barrierefrei verfasste Texte [in einfacher oder leichter Sprache] und veröffent- lichte Basisinformationen auf der Webseite sowie barrierefreie Durchführung der Veranstaltung/zugängliche Beratungsstellen)

Kurzinfo dazu Die Medien und Publikationen sowie niederschwellige Erklärvideos sind für alle Krebsbetroffenen und deren Angehörige zugänglich. Alle Broschüren sind elektronisch und auf Papier erhältlich. Broschüren in einfacher Sprache und mit grosser Schrift sind schon verfügbar oder werden erarbeitet; jede Ueberarbeitung basiert auf der einfachen Sprache. Abgrenzungen zu anderen Betriebsteilen der Organisation Prävention, Forschung, Mittelbeschaffung / Fundraising, Marketing, Stab / Geschäftsstelle, KVG bs

Fachkonzept Art. 74 IVG VP 2024-27 / Version 1.0 4/7

Veröffentlichung der Angebote (die Angebote müssen für die Zielgruppe öffentlich zugänglich sein): Webseite (barrierefreier Zugang zu Leistungen, rascher Zugang zu Grundinformationen, z.B. Kon- taktangaben auf Hauptseite usw.) Weitere digitale Medien (Facebook, Instagram, Linkedln usw.) Schriftlich in Publikationen

Kurzinfo dazu Der barrierefreie Zugang zu Informationen ist ein wichtiges Anliegen der Krebsliga Schweiz, dessen Umsetzung in der Praxis jedoch nicht immer einfach; neben technischen gibt es auch finanzielle Hürden zu überwinden. Die Krebsliga Schweiz hat 2023 eine 'Accessability Review' durchführen lassen; Gegenstand dieser Analyse ist die Ueberprüfung der Barrierefreiheit bei digitalen Informationen. Deren Empfehlungen werden im Laufe der LV-Periode 2024-2027 priorisiert und nach Möglichkeit umgesetzt.

https://www.krebsliga.ch/ueber-krebs/krebsarten https://shop.krebsliga.ch/ https://www.krebsliga.ch/beratung-unterstuetzung/krebstelefon https://www.krebsliga.ch/ueber-uns/regionale-krebsligen https://www.krebsliga.ch/ueber-krebs/leben-mit-und-nach-krebs

Überprüfung der Qualität der angebotenen Leistungen (Audits/Schulung, etc.)? interne Qualitätssicherung nach 4-Augenprinzip und internen Qualitätsregeln Erarbeitung durch Fachexperten Beurteilung und Gegenlesen von Fokusgruppen (Zusammensetzung von Betroffenen und Experten) Angebot mit Organisationen im Kundensegment für die Zielgruppe koordiniert? (z.B. Zusammen- arbeits-Vereinbarung, regelmässiger Austausch usw.) Xja nein X mit einem Teil Kurzinfo dazu Alle Publikationen sind der Dachorganisation bekannt oder werden von der Dachorganisation für alle Untervertragsnehmer zur Verfügung gestellt. Die Erstellung der Medien geschieht in Zusammenerarbeit mit verschiedenen Fachspezialistinnen, regionalen und nationalen Organisationen.

Qualifikation der Mitarbeitenden/Leistungsausführenden (mehrfache Nennung möglich) Selbstbetroffenheit Fachpersonen mit höherer Qualifikation (mit tertiärer Ausbildung) Fachpersonen mit mittlerer Qualifikation (mit Fachausbildung und Berufserfahrung) Fachperson mit spezifischer Qualifikation, wie Peer-Ausbildung oder Weiterbildung durch die Organi- sation) Freiwilligenarbeit (Einführung ins Thema durch die Organisation) für unterstützende Tätigkeiten wie Begleitung an Veranstaltungen

Für das behinderungsspezifische Thema wird das notwendige Wissen vermittelt via Beglei- tung/Coaching/Moderation durch: Selbstbetroffene Fachpersonen Kurzinfo dazu Die Informationen werden von Fachpersonen geschrieben und sind evidenzbasiert.

Broschüren werden in Zusammenarbeit von Fachexperten und Betroffenen erstellt. OS6

Fachkonzept Art. 74 IVG VP 2024-27 / Version 1.0 5/7

Für Leistungen exkl. Kurse / Geplanter Leistungsumfang in Zahlen Total 2024 2025 2026 2027 2024-2027

In Stunden Geplanter Leistungsum- 24000 Mitarbei- 6000 6000 6000 6000 fang tende Grundlagenarbeit zur In Stunden Leistung (Erarbeitung/Überar- 0 Mitarbei- 0 0 0 0 beitung des Dienstleistungskon- tende zepts usw.) In Stunden Total geplanter Leis- Mitarbei- 6000 6000 6000 6000 24000 tungsumfang tende

Nur für Kurse / Geplanter Leistungsumfang in Zahlen Total 2024 2025 2026 2027 2024-2027

In Teilneh- Blockkurse menden- 0 Tage In Teilneh- Tageskurse menden- 0 Tage In Teilneh- Semester/Jahreskurse menden- 0 Stunden Kurse: Grundlagenarbeit In Stunden zur Leistung Erarbeitung/Über- Mitarbei- 0 arbeitung des Dienstleistungskon- tende zepts usw.)

Budget - geplante Vollkosten und Erträge der beschriebenen Leistung Total Geplante Kosten 2024 2025 2026 2027 2024-2027

CHF 499000 499000 499000 499000 1996000 Personalkosten CHF 404000 404000 404000 404000 1616000 Sachkosten/Umlagen CHF 903000 903000 903000 903000 3612000 Total Kosten

Total Geplante Erträge 2024 2025 2026 2027 2024-2027

Erträge ohne Finanzhilfe CHF 450000 450000 450000 450000 1800000 BSV (*Details in nachfolgender Liste ankreuzen) CHF 297600 297600 297600 297600 1190400 Finanzhilfe BSV CHF 747600 747600 747600 747600 2990400 Total Erträge

*Details zu Erträgen ohne Finanzhilfe BSV Leistungserträge (z. B. Kurserträge von Teilnehmenden, Verkauf Publikationen) Spenden Drittleistungen von weiteren Finanzgebern (Bund, Kantone, Gemeinden, Versicherungen etc.) OÜL XOrganisationskapital Fachkonzept Art. 74 IVG VP 2024-27 / Version 1.0 6/7

X Andere Erträge bitte aufführen: -

Kurzinfo dazu -

Bemerkungen: -

Ort/Datum Bern, 20. Oktober 2023

Vertragsnehmerin Krebsliga Schweiz 57 Ort/Datum Baus16.M.RolS

Bundesamt für Sozialversicherungen

b8 Fachkonzept Art. 74 IVG VP 2024-27 / Version 1.0 7/7

Schweizerische Eidgenossenschaft Eidgenössisches Departement des Innern EDI Confédération suisse Bundesamt für Sozialversicherungen BSV Confederazione Svizzera Geschäftsfeld Invalidenversicherung Confederaziun svizra

Anhang 7: FACHKONZEPT für die Vertragsperiode 2024 bis 2027 Leistungen im öffentlichen Interesse / Finanzhilfen nach Art. 74 IVG

Vertrags-Nr. 4036 Vertragsnehmerin Krebsliga Schweiz Die Krebsliga Schweiz mit Sitz in Bern ist die Dachorganisation der kantonalen und regionalen Krebsligen. Wir engagieren uns seit über 110 Jahren für Krebsbetroffene und ihr Umfeld. Wir setzen uns ein für eine Welt, in der weniger Menschen an Krebs erkranken. Zu unseren Hauptaufgaben zählen die Beratung Unterstützung und Information. Wir sind aktiv in der Krebsprävention und Früherkennung und bieten Aus- und Weiterbildungen für Fachpersonen an. Wir finanzieren uns grössenteils über Spenden.

Die Krebsliga Schweiz ist als Vertragsnehmerin (VN) zuständig für den Leistungsvertrag (LV) mit dem BSV. Die Leistung wird von 14 kantonalen / regionalen Krebsligen als UVN (Untervertragsnehmerinnen) angeboten; am LV angeschlossen ist auch 1 Selbsthilfeorganisation (sho) aus der Romandie. Die DO stellt die fachlichen Grundlagen für die Leistungen innerhalb dieses Konzeptes zur Verfügung. Hauptaufgaben der DO sind die kontinuierliche Qualitätssicherung, der organisierte Informationsaustausch sowie die Harmonisierung dieser Angebote im Gesamtverband.

Übersicht der Leistung (vgl. «Leistungen und Leistungskategorien Betrieb Art. 74 IVG» im KSBOB 2024 2027) -

Leistungskategorien Das Leistungsangebot richtet sich an: Einzelspezifisch Einzelpersonen und ihre Angehörigen: Leistungskategorie Bitte auswählen/Veuillez choisir/Prega compilare: Gruppenspezifisch Mehrere Personen aus der Zielgruppe Leistungskategorie Kurse "Soziale Kontakte knüpfen, Freizeit/Sport"

Nicht personenspezifisch an die Öffentlichkeit mit Themen der Zielgruppe: Leistungskategorie Bitte auswählen/Veuillez choisir/Prega compilare:

Beschreibung der spezifischen Leistungen für die Zielgruppe(n) "Wir wollen die Zahl der Krebserkrankungen verringern und die Lebensqualität der Betroffenen und ihres Umfelds verbessern" - dies ist zusammenfassend die Vision der Krebsliga.

Kursangebote mit Ausrichtung 'Freizeit & Sport, Soziale Kontakte' Auf eine Krebserkrankung kann man sich nicht vorbereiten; selbst wenn man sich im Vorfeld informiert hat, stellen Diagnose und Therapie einen tiefen Einschnitt in das eigene Leben dar. Deshalb bietet die Krebsliga schweizweit verschiedene Kursinhalte und Kurstypen an; mit unseren Kursangeboten werden Kompetenzen von Betroffenen und Nahestehenden gestärkt, damit sie durch den veränderten Alltag gehen, ihre Lebensqualität sowie das Selbstmanagement verbessern und ihre Ressourcen stärken können. Sie können das Erlebte verarbeiten und das Selbstwertgefühl erhöhen.

Die Angebote der Krebsligen richten sich an Erwachsene mit einer Krebserkrankung und ihre Nahestehenden; die Kursleitenden sind ausgebildete Fachleute mit Onkologie-spezifischer Weiterbildung; darunter sind keine Freiwillige oder Peers.

L6 Die Angebote der sho richten sich an ganze Familien mit krebserkrankten Kindern; im Fokus sind die erkrankten Kinder und ihre Geschwister, zugleich gibt es Angebote für Eltern oder Elternteile. Die Fachkonzept Art. 74 IVG / VP 2024-27 / Version 1.0

Kursleitenden sind freiwillige Fachpersonen oder Peers: vielfach handelt es sich um Eltern mit einschlägiger Erfahrung, hatten oder haben selber Kinder mit Krebs. Link zur Webseite der Organisation: https://www.arfec.ch/ https://www.krebsliga.ch/agenda hier sind die Kurse der Krebsligen abrufbar; während derLV Periode 2024-2027 sollten alle Krebsligen auf der gemeinsamen Plattform aufgeschaltet werden.

Hauptziel der Leistung für die Zielgruppe(n): Ziel und Art der Zielerreichung (das Ziel muss SMART sein: Spezifisch, Messbar, Aktionsorientiert, Rea- listisch und Terminiert).

Das Angebot der Krebsliga richtet sich an Menschen mit Krebs und/oder ihre Nahestehenden. Mit diesem Angebot können individuelle Bewältigungsstrategien entwickelt und die eigenen Kenntnisse im Umgang mit der Krankheit erweitert werden. Sie unterstützen die Gestaltung des veränderten Alltages. Somit kann die Lebensqualität gesteigert, das Wohlbefinden erhöht und der Austausch untereinander gefördert werden.

In den Kursen vom Typ 'Soziale Kontakte knüpfen, Freizeit & Sport' für Krebsbetroffene und Angehörige können Krebsbetroffene ihre Leistungsfähigkeit und ihr Körpergefühl positiv beeinflussen und wieder Vertrauen in ihren Körper finden. Zudem knüpfen sie Kontakte zu Menschen, die sich in einer ähnlichen Lage befinden.

Ziele Blockkurse Soziale Konktakte knüpfen an einem Wochenende oder einem Wochenkurs, dabei eine neue Sportart entdecken und gleichzeitig im Austausch sein mit anderen krebskranken Menschen oder deren Angehörigen. An einem Blockkurs können Betroffene im geschützten Rahmen wertvolle Inputs für ihren selbstbestimmten Alltag aufnehmen. Die Kompaktheit eines Wochenendes oder einer Woche gibt Raum für Lernen, Verarbeiten, Diskussion und Reflektion. Die zeitliche Konzentration erlaubt den Kursteilnehmen, danach ihren anderweitigen Verpflichtungen und Terminen nachzukommen.

Ziele Tageskurse Soziale Konktakte knüpfen an einem Halbtages- oder Ganztageskurs - und dabei eine neue Sportart näher entdecken oder neu beleben: An einem Tageskurs können Betroffene im geschützten Rahmen wertvolle Inputs für ihren selbstbestimmten Alltag aufnehmen. Die Kompaktheit eines halben oder ganzen Tages gibt Raum für Lernen, Verarbeiten, Diskussion und Reflektion. Die Konzentration auf einen halben oder ganzen Tag erlaubt den Kursteilnehmen, danach ihren anderweitigen Verpflichtungen und Terminen nachzukommen. Speziell geeignet für Menschen in oder nach einer Krebsbehandlung, die nicht regelmässig wiederkehrende Kurzverpflichtungen eingehen möchten.

Ziele Semester -/ Jahreskurse (nur im Angebot von Krebsligen) Ein Kurs erlaubt den Teilnehmenden eine mitten im Alltag wiederkehrende, ihrem Gesundheitszustand angepasste sportliche Betätigung, wo auch die sozialen Kontakte mit anderen krebskranken Menschen oder deren Angehörigen nicht zu kurz kommen. Speziell geeignet für Menschen in einer Krankheitsphase, die es erlaubt, regelmässige Termine wahrzunehmen, dabei aber nicht mehr als 45 bis 90 Minuten pro Woche aufwenden zu müssen. In dieser Kurskombination (sportliche Betätigung 1x pro Woche) finden die meisten Kurse statt.

bi

Fachkonzept Art. 74 IVG VP 2024-27 / Version 1.0 2/8

Die gebotenen Inhalte der Kurse, die Umsetzung der Erkenntnisse im Alltag und die Wahlfreiheit der zeitlichen Intensität fördern die partizipative Lebensführung und die Teilhabe der Teilnehmenden an der Gesellschaft. Spezifisch bei Kursen 'soziale Kontakte, Freizeit und Sport': Sie verbessern Ihr Körpergefühl durch regelmässige, moderate sportliche Betätigung und können sich neu motivieren im Austausch mit anderen krebskranken Menschen und ihren Angehörigen/Nahestenden. Im Fokus sind Sportarten wie Bewegung & Atmung, Rudern, Kraft und Ausdauer in vielen Abstufungen, Joga, Qi Gong oder Tai Chi und anderes mehr.

Sie finden die geeignete sportliche Betätigung, um Energie zu tanken, Ihren Körper in moderater Intensität zu fordern und den Alltag insgesamt besser zu meistern. Zusätzlich kann der Teilnehmende oft auswählen, ob ein Vor-Ort Kurs in Frage kommt oder ein Online-Kurs. Hybrid Kurse (Kombinierte online + vor Ort Teilnehmende) können aus logistischen Gründen nicht garantiert werden.

Durch die breite Auswahl an zeitlicher Intenstität (Blockkurse, Tageskurse, Semsterkurse) können Sie jene Kursvariante auswählen, die angesichts Ihres Krankheitszustandes realistisch ist. Freizeit- und Sportkurse werden meist in Form der Semesterkurse angeboten.

Die Kurse sind stets terminiert mit klarem Kursbeginn und -Ende Die Kursprogramme auf Broschüren (pro UVN) oder im Internet geben Auskunft über die aktuellen Kurse.

Hinweis: Die Ziele müssen einen Bezug zum Zweckartikel haben (RZ 1003 KSBOB). Insbesondere soll aufgezeigt werden, mit welchen Zielen die vier Schwerpunkte umgesetzt werden: Selbstbestimmung / Teilhabe Selbstvertretung / Einbezug von MmB Kooperation / Zusammenarbeit Peer-Support

Zur Information: Das jährliche inhaltliche Reporting überdie Zielerreichungerfolgt in der Reporting-Vorlage «Realisiertes Arbeits- programm».

65C

Fachkonzept Art. 74 IVG VP 2024-27 / Version 1.0 3/8

Zielgruppe(n)

Altersgruppe Zielgruppe Behinderung Suchtbehinderung Kinder Körperbehinderung Sprachbehinderung Jugendliche Krankheitsbehinderung Alle Zielgruppen Erwachsene Psychische Behinderung Hörbehinderung Mehrfachbehinderung (nur für spezielle An- Alle Geistige-/Lernbehinderung gebote auswählen und oben ausfüllen, um wel- che Behinderungen es sich handelt) Sehbehinderung Spezifizierung der Zielgruppe (Beispiel: blinde, sehbehinderte, hörsehbehinderte und taubblinde Menschen) Die Krebsligen richten sich an erwachsene Krebserkrankte und ihre Nahestehenden die sho richten sich an Familien mit krebserkrankten Kindern

Der Bedarf für die Zielgruppe-wurde ermittelt durch: Umfeldanalyse X Bisherige Leistungserbringung Andere: Kundenumfrage/Kundeninput Kurzinfo dazu Das Kurswesen ist eines der Kerngeschäfte der Krebsliga. Fast alle UVN bieten Kurse an. Wünsche und Inputs von Betroffenen werden bei der Kursauswertung aufgenommen und nach Möglichkeit berücksichtigt.

Standorte des Angebots (Angaben gültig bei Fachkonzepterstellung) Angebote vor Ort (einzelspezifisch/gruppenspezifisch) online/digital (z.B. via Zoom) Deutschschweiz Romandie Italienische Schweiz national (alle Sprachregionen)

In den Sprachen

Deutsch XFranzösisch Italienisch Rätoromanisch Gebärdensprache Weitere Sprachen:

Barrierefreier Zugang des Angebots (barrierefrei verfasste Texte [in einfacher oder leichter Sprache] und veröffent- lichte Basisinformationen auf der Webseite sowie barrierefreie Durchführung der Veranstaltung/zugängliche Beratungsstellen)

Kurzinfo dazu Die Angebote sind auf den Websites der UVN ersichtlich und abrufbar; die Barrierefreiheit haben wir noch nicht erreicht, führen sie aber auf derAgenda und werden im Laufe der LV Periode nachhaltige Verbesserungen einführen, und zwar auf Stufe DO wie auch UVN; die einfache Sprache setzen wir vorläufig vor allem in den Broschüren der DO um, un Die digitalen Kurse eines UVN können durch Teilnehmende aus der ganzen Schweiz (Sprachregion) besucht werden. Dies führt zu einer weiteren Vernetzung Abgrenzungen zu anderen Betriebsteilen der Organisation

Prävention, Forschung, Marketing, Mittelbeschaffung/Fundraising, Geschäftsstelle/Stab, KVG

O80

Fachkonzept Art. 74 IVG VP 2024-27 / Version 1.0 4/8

Veröffentlichung der Angebote (die Angebote müssen für die Zielgruppe öffentlich zugänglich sein): Webseite (barrierefreier Zugang zu Leistungen, rascher Zugang zu Grundinformationen, z.B. Kon- taktangaben auf Hauptseite usw.) Weitere digitale Medien (Facebook, Instagram, Linkedln usw.) Schriftlich in Publikationen

Kurzinfo dazu Die Angebote sind auf den Websites von Krebsligen und sho ersichtlich und abrufbar

Aufder Website der DO befindet sich der Einstieg in die Uebersicht über das aktuelle Kurswesen des Verbandes (nur der Krebsligen)

https://www.krebsliga.ch/agenda hier kann nach Veranstaltungsregion, Kurskategorie, Zielgruppe oder Monat gefiltert werden (nur von Krebsligen)

sho: https://www.arfec.ch

Überprüfung der Qualität der angebotenen Leistungen (Audits/Schulung, etc.)? - geschulte und erfahrene Fachpersonen als Kursleitende stehen für eine gute Qualität der Kurse - teilweise werden Kursauswertungen (Evaluation) direkt nach dem Kurs vorgenommen - verbandsweit wird innerhalb einer LV Periode eine Kundenzufriedenheitsumfrage auch für die Kurse durchgeführt Angebot mit Organisationen im Kundensegment für die Zielgruppe koordiniert? (z.B. Zusammen- arbeits-Vereinbarung, regelmässiger Austausch usw.) ja nein mit einem Teil

Kurzinfo dazu sehr wichtiger Aspekt, wird regional oder kantonal geplant und umgesetzt Qualifikation der Mitarbeitenden/Leistungsausführenden (mehrfache Nennung möglich) Selbstbetroffenheit Fachpersonen mit höherer Qualifikation (mit tertiärer Ausbildung) Fachpersonen mit mittlerer Qualifikation (mit Fachausbildung und Berufserfahrung) Fachperson mit spezifischer Qualifikation, wie Peer-Ausbildung oder Weiterbildung durch die Organi- sation) Freiwilligenarbeit (Einführung ins Thema durch die Organisation) für unterstützende Tätigkeiten wie Begleitung an Veranstaltungen

Für das behinderungsspezifische Thema wird das notwendige Wissen vermittelt via Beglei- tung/Coaching/Moderation durch: Selbstbetroffene Fachpersonen

Kurzinfo dazu Krebsligen: Fachpersonen mit höherer Qualifikation (spezifisches, onkologisches/psycho-onkologisches Wissen)

Onkologisches Fachwissen als Voraussetzung, dazu Nachdiplom bzw. Weiterbildungen in Sport- und Bewegungstherapie.

Körper- und Athemtherapeuten

Pflegefachpersonen mit spezifischen Wissen zu Onkologie DS.

Fachkonzept Art. 74 IVG VP 2024-27 / Version 1.0 5/8

sho: Selbstbetroffene (Eltern von krebskranken Kindern), Freiwillige

interne Wissensvermittlung wird sichergestellt

Fachpersonen im Freiwilligen-Einsatz

Peer- und Freiwilligenarbeit im Vordergrund

Aktive Vernetzung von Gleichbetroffenen und Brückenbauer zu Fachpersonen

b50

Fachkonzept Art. 74 IVG VP 2024-27 / Version 1.0 6/8

1

Für Leistungen exkl. Kurse / Geplanter Leistungsumfang in Zahlen Total 2024 2025 2026 2027 2024-2027

In Stunden Geplanter Leistungsum- Mitarbei- 0 fang tende Grundlagenarbeit zur In Stunden Leistung (Erarbeitung/Überar- 0 Mitarbei- beitung des Dienstleistungskon- tende zepts usw.) In Stunden Total geplanter Leis- Mitarbei- 0 0 0 0 0 tungsumfang tende

Nur für Kurse / Geplanter Leistungsumfang in Zahlen Total 2024 2025 2026 2027 2024-2027 In Teilneh- Blockkurse menden- 667 667 667 667 2668 Tage In Teilneh- Tageskurse menden- 350 350 350 350 1400 Tage In Teilneh- Semester/Jahreskurse menden- 7078 7078 7078 7078 28312 Stunden Kurse: Grundlagenarbeit In Stunden zur Leistung Erarbeitung/Über- Mitarbei- 500 500 500 500 2000 arbeitung des Dienstleistungskon- tende zepts usw.)

Budget - geplante Vollkosten und Erträge der beschriebenen Leistung Total Geplante Kosten 2024 2025 2026 2027 2024-2027

Personalkosten CHF 375000 375000 375000 375000 1500000

CHF 360000 360000 360000 360000 1440000 Sachkosten/Umlagen CHF 735000 735000 735000 735000 2940000 Total Kosten

Total Geplante Erträge 2024 2025 2026 2027 2024-2027

Erträge ohne Finanzhilfe CHF 549000 549000 549000 549000 2196000 BSV (*Details in nachfolgender Liste ankreuzen) CHF 13199 13199 13199 13199 52796 Finanzhilfe BSV CHF 562199 562199 562199 562199 2248796 Total Erträge

Details zu Erträgen ohne Finanzhilfe BSV Leistungserträge (z. B. Kurserträge von Teilnehmenden, Verkauf Publikationen) Spenden Drittleistungen von weiteren Finanzgebern (Bund, Kantone, Gemeinden, Versicherungen etc.) DSC Organisationskapital Fachkonzept Art. 74 IVG VP 2024-27 / Version 1.0 7/8

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X Andere Erträge - bitte aufführen:

Kurzinfo dazu Viele Kurse sind kostenlos, andere werden den Teilnehmenden in Rechnung gestellt. Die Kosten- und Ertrags-Rechnung für dieses Angebot wird nach den spezifischen Vorgaben des BSV (Anforderungen nach Artikel 74 IVG) erstellt.

Bemerkungen: Für die konkrete Planung, Ausgestaltung und Umsetzung der Leistungen sind die einzelnen UVN verantwortlich; ein Rechtsanspruch auf eine Leistung kann von diesem Fachkonzept nicht abgeleitet werden. Das Kursangebot ist nicht in allen UVN gleich ausgebaut.

https://www.krebsliga.ch/ueber-uns/regionale-krebsligen https://www.arfec.ch/

Ort/Datum Bern, 20. Oktober 2023

Ae

Vertragsnehmerin Krebsliga Schweiz

Ort/Datum Ben , N. H. Rol3

Bundesamt für Sozialversicherungen 2et

O5T

Fachkonzept Art. 74 IVGVP 2024-27 / Version 1.0 8/8

Schweizerische Eidgenossenschaft Eidgenössisches Departement des Innern EDI Confédération suisse Bundesamt für Sozialversicherungen BSV Confederazione Svizzera Geschäftsfeld Invalidenversicherung Confederaziun svizra

Anhang 7: FACHKONZEPT für die Vertragsperiode 2024 bis 2027 Leistungen im öffentlichen Interesse / Finanzhilfen nach Art. 74 IVG

Vertrags-Nr. 4036

Vertragsnehmerin Krebsliga Schweiz Die Krebsliga Schweiz mit Sitz in Bern ist die Dachorganisation der kantonalen und regionalen Krebsligen. Wir engagieren uns seit über 110 Jahren für Krebsbetroffene und ihr Umfeld. Wir setzen uns ein für eine Welt, in der weniger Menschen an Krebs erkranken. Zu unseren Hauptaufgaben zählen die Beratung, Unterstützung und Information. Wir sind aktiv in der Krebsprävention und Früherkennung und bieten Aus- und Weiterbildungen für Fachpersonen an. Wir finanzieren uns grössenteils über Spenden.

Die Krebsliga Schweiz ist als Vertragsnehmerin (VN) zuständig für den Leistungsvertrag (LV) mit dem BSV. Die Leistung wird von 14 kantonalen / regionalen Krebsligen als UVN (Untervertragsnehmerinnen) angeboten; am LV angeschlossen ist auch 1 Selbsthilfeorganisation (sho) aus der Romandie. Die DO stellt die fachlichen Grundlagen für die Leistungen innerhalb dieses Konzeptes zur Verfügung. Hauptaufgaben der DO sind die kontinuierliche Qualitätssicherung, der organisierte Informationsaustausch sowie die Harmonisierung dieser Angebote im Gesamtverband.

Übersicht der Leistung (vgl. «Leistungen und Leistungskategorien Betrieb Art. 74 IVG» im KSBOB 2024 2027)-

Leistungskategorien Das Leistungsangebot richtet sich an: Einzelspezifisch Einzelpersonen und ihre Angehörigen: Leistungskategorie Bitte auswählen/Veuillez choisir/Prega compilare: Gruppenspezifisch Mehrere Personen aus der Zielgruppe Leistungskategorie Kurse "Hilfe zur Selbsthilfe (Autonomie)"

Nicht personenspezifisch an die Öffentlichkeit mit Themen der Zielgruppe: Leistungskategorie Bitte auswählen/Veuillez choisir/Prega compilare:

Beschreibung der spezifischen Leistungen für die Zielgruppe(n) Wir wollen die Zahl der Krebserkrankungen verringern und die Lebensqualität der Betroffenen und ihres Umfelds verbessern" - dies ist zusammenfassend die Vision der Krebsliga.

Kursangebote mit Ausrichtung Hilfe zur Selbsthilfe - Autonomie' Auf eine Krebserkrankung kann man sich nicht vorbereiten; selbst wenn man sich im Vorfeld informiert hat, stellen Diagnose und Therapie einen tiefen Einschnitt in das eigene Leben dar. Deshalb bietet die Krebsliga schweizweit verschiedene Kursinhalte und Kurstypen an; mit unseren Kursangeboten werden Kompetenzen von Betroffenen und Nahestehenden gestärkt, damit sie durch den veränderten Alltag gehen, ihre Lebensqualität sowie das Selbstmanagement verbessern und ihre Ressourcen stärken können. Sie können das Erlebte verarbeiten und das Selbstwertgefühl erhöhen.

Die Angebote der Krebsligen richten sich an Erwachsene mit einer Krebserkrankung und ihre Nahestehenden; die Kursleitenden sind ausgebildete Fachleute mit Onkologie-spezifischer Weiterbildung; darunter sind keine (oder nur ausnahmsweise) Freiwillige oder Peers. (Von Fachleuten für Betroffene, mit Achtung und Empathie)

Die Angebote der sho richten sich an ganze Familien mit krebserkrankten Kindern; im Fokus sind die Osc erkrankten Kinder und ihre Geschwister, zugleich gibt es Angebote für Eltern oder Elternteile. Die Fachkonzept Art. 74 IVG / VP 2024-27/ Version 1.0

1

Kursleitenden sind freiwillige Fachpersonen oder Peers: vielfach handelt es sich um Eltern mit einschlägiger Erfahrung, hatten oder haben selber Kinder mit Krebs.

Link zur Webseite der Organisation: https://www.arfec.ch/

https://www.krebsliga.ch/agenda hier sind die Kurse der Krebsligen abrufbar; während der LV Periode sollten alle Krebsligen aufder Plattform aufgeschaltet werden.

Hauptziel der Leistung für die Zielgruppe(n):

Ziel und Art der Zielerreichung (das Ziel muss SMART sein: Spezifisch, Messbar, Aktionsorientiert, Rea- listisch und Terminiert).

Das Angebot der Krebsliga richtet sich an Menschen mit Krebs und/oder ihre Nahestehenden. Mit diesem Angebot können individuelle Bewältigungsstrategien entwickelt und die eigenen Kenntnisse im Umgang mit der Krankheit erweitert werden. Sie unterstützen die Gestaltung des veränderten Alltages. Somit kann die Lebensqualität gesteigert, das Wohlbefinden erhöht und der Austausch untereinander gefördert werden. In den Kursen vom Typ 'Hilfe zur Selbsthilfe - Erhöhung der Autonomie' für Krebsbetroffene und Angehörige erhalten die Teilnehmenden aktive Unterstützung in der Verarbeitung der Krankheit und werden darin bestärkt, das bereits Erlebte zu verarbeiten und den Alltag selbstbestimmt zu gestalten und zu bestreiten. Zudem knüpfen sie Kontakte zu Menschen, die sich in einer ähnlichen Lage befinden. Nicht alle Kurse werden von allen UVN angeboten.

Ziele Blockkurse Ein Wander-Wochenende oder eine Woche im Schnee mit verschiedenen Inputs und Vorträgen und dabei im Austausch sein mit anderen krebskranken Menschen oder deren Angehörigen: An einem Blockkurs können Betroffene im geschützten Rahmen wertvolle Inputs für ihren selbstbestimmten Alltag aufnehmen. Die Kompaktheit eines Wochenendes oder einer Woche gibt Raum für Lernen, Verarbeiten, Diskussion und Reflektion: Hilfe zur Selbsthilfe im Alltag. Die zeitliche Konzentration erlaubt den Kursteilnehmen, danach ihren anderweitigen Verpflichtungen und Terminen nachzukommen.

Ziele Tageskurse Eine neue Entspannungstechnik erlernen an einem Halbtages- oder einem Ganztageskurs - und dabei im Austausch sein mit anderen krebskranken Menschen oder deren Angehörigen. An einem Tageskurs können Betroffene im geschützten Rahmen wertvolle Inputs für ihren selbstbestimmten Alltag aufnehmen. Die Kompaktheit eines halben oder ganzen Tages gibt Raum für Lernen, Verarbeiten, Diskussion und Reflektion: Hilfe zur Selbsthilfe im Alltag. Die Konzentration auf einen halben oder ganzen Tag erlaubt den Kursteilnehmen, danach ihren anderweitigen Verpflichtungen und Terminen nachzukommen. Speziell geeignet für Menschen in oder nach einer Krebsbehandlung, die nicht regelmässig wiederkehrende Kurzverpflichtungen eingehen möchten.

Ziele Semester -/ Jahreskurse (nur im Angebot von Krebsligen) Ein Kurs erlaubt den Teilnehmenden, mitten im Alltag und wiederkehrend, geeignete Techniken zur Krankheitsbewältigung zu finden und zu pflegen und gleichzeitig im Austausch mit anderen krebskranken Menschen zu sein. Hilfe zur Selbsthilfe im Alltag. Speziell geeignet für Menschen in einer Krankheitsphase, die es erlaubt, regelmässige Termine wahrzunehmen, dabei aber nicht mehr als 45 bis 90 Minuten pro Woche aufwenden zu müssen. Die gebotenen Inhalte der Kurse, die Umsetzung der Erkenntnisse im Alltag und die Wahlfreiheit der zeitlichen Intensität fördern die DSC Fachkonzept Art. 74 IVG VP 2024-27 / Version 1.0 2/9

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Autonomie, die partizipative Lebensführung und die Teilhabe der Teilnehmenden an der Gesellschaft.

Spezifisch bei Kursen zu Hilfe zur Selbsthilfe und Autonomie Sie verbessern Ihren physischen und psychischen Zustand durch einfach anwendbare Übungen oder Techniken und finden Unterstützung im Austausch mit anden krebskranken Menschen oder deren Angehörigen. Im Fokus sind verschiedene Entspannungsthemen und -techniken, Stressbewältigungs Methoden, Kreatives Gestalten / Malen, Gedächtnistraining und vieles mehr.

Als Teilnehmende finden Sie eine geeignete Methode, um Ihren Alltag besser zu meistern und können das Gelernte zu Hause umsetzen; bei einigen Angeboten können Sie auswählen, ob ein Vor- Ort Kurs in Frage kommt oder die Online-Variante. Hybrid Kurse (kombinierte online+ vor Ort Teilnehmende) können wir aus logistischen Gründen nichtgarantieren.

Durch die breite Auswahl an zeitlicher Intenstität (Blockkurse, Tageskurse, Semsterkurse) können Sie jene Kursvariante auswählen, die angesichts Ihres Krankheitszustandes realistisch ist.

Die Kurse sind stets terminiert mit klarem Kursbeginn und -Ende Die Kursprogramme auf Broschüren (pro UVN) oder im Internet geben Auskunft über die aktuellen Kurse.

Hinweis: Die Ziele müssen einen Bezug zum Zweckartikel haben (RZ 1003 KSBOB). Insbesondere soll aufgezeigt werden, mit welchen Zielen die vier Schwerpunkte umgesetzt werden: Selbstbestimmung / Teilhabe Selbstvertretung / Einbezug von MmB Kooperation / Zusammenarbeit Peer-Support

Zur Information: Das jährliche inhaltliche Reporting über die Zielerreichung erfolgt in der Reporting-Vorlage «Realisiertes Arbeits- programm».

6

D5U

Fachkonzept Art. 74 IVG VP 2024-27 / Version 1.0 3/9

Zielgruppe(n) Altersgruppe Zielgruppe Behinderung Suchtbehinderung Kinder Körperbehinderung Sprachbehinderung Jugendliche Krankheitsbehinderung Erwachsene Psychische Behinderung Alle Zielgruppen Hörbehinderung Mehrfachbehinderung (nur für spezielle An- X Alle Geistige-/Lernbehinderung gebote auswählen und oben ausfüllen, um wel- che Behinderungen es sich handelt) Sehbehinderung Spezifizierung der Zielgruppe (Beispiel: blinde, sehbehinderte, hörsehbehinderte und taubblinde Menschen) Die Krebsligen richten sich an erwachsene Krebserkrankte und ihre Nahestehenden

Die sho richtet sich an Familien mit krebserkrankten Kindern in der Romandie

Der Bedarf für die Zielgruppe-wurde ermittelt durch: Umfeldanalyse X Andere: Bisherige Leistungserbringung Kundenumfrage/Kundeninput Kurzinfo dazu Das Kurswesen ist eines der Kerngeschäfte der Krebsliga. Fast alle UVN bieten Kurse an. Wünsche und Inputs von Betroffenen werden bei der Kursauswertung aufgenommen und nach Möglichkeit berücksichtigt. Die Kundenzufriedenheitsumfrage wird grundsätzlich 1x pro LV Periode mittels nationaler Umfrage erhoben, hieraus können inhaltliche Inputs oder Trends entnommen werden. Standorte des Angebots (Angaben gültig bei Fachkonzepterstellung) Angebote vor Ort (einzelspezifisch/gruppenspezifisch) online/digital (z.B. via Zoom) Deutschschweiz Romandie Italienische Schweiz national (alle Sprachregionen)

In den Sprachen Deutsch XFranzösisch Italienisch Rätoromanisch Gebärdensprache Weitere Sprachen:

Barrierefreier Zugang des Angebots (barrierefrei verfasste Texte [in einfacher oder leichter Sprache] und veröffent- lichte Basisinformationen auf der Webseite sowie barrierefreie Durchführung der Veranstaltung/zugängliche Beratungsstellen)

Kurzinfo dazu Die Angebote sind auf den Websites der UVN ersichtlich und abrufbar; die Barrierefreiheit haben wir noch nicht erreicht, führen sie aber aufder Agenda und werden im Laufe der LV Periode nachhaltige Verbesserungen einführen, und zwar auf Stufe DO wie auch UVN; die einfache Sprache setzen wir vorläufig vor allem in den Broschüren der DO um, und auch hier werden wir die entsprechenden Weichen stellen für die LV Periode. Die digitalen Kurse eines UVN können durch Teilnehmende aus der ganzen Schweiz (Sprachregion) besucht werden. Dies führt zu einer weiteren Vernetzung von Menschen.

Abgrenzungen zu anderen Betriebsteilen der Organisation Prävention, Forschung, Marketing, Mittelbeschaffung/Fundraising, Geschäftsstelle/Stab, KVG b5L Fachkonzept Art. 74 IVG VP 2024-27 / Version 1.0 4/9

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bSC

Fachkonzept Art. 74 IVG VP 2024-27 / Version 1.0 5/9

Veröffentlichung der Angebote (die Angebote müssen für die Zielgruppe öffentlich zugänglich sein): Webseite (barrierefreier Zugang zu Leistungen, rascher Zugang zu Grundinformationen, z.B. Kon- taktangaben auf Hauptseite usw.) Weitere digitale Medien (Facebook, Instagram, Linkedln usw.) XSchriftlich in Publikationen

Kurzinfo dazu Die Angebote sind auf den Websites von Krebsligen und sho ersichtlich und abrufbar

Auf der Website der DO befindet sich der Einstieg in die Uebersicht über das aktuelle Kurswesen des Verbandes (nur Krebsligen)

https://www.krebsliga.ch/agenda hier kann nach Veranstaltungsregion, Kurskategorie, Zielgruppe oder Monat gefiltert werden

sho: https://www.arfec.ch/

Überprüfung der Qualität der angebotenen Leistungen (Audits/Schulung, etc.)? - geschulte und erfahrene Fachpersonen als Kursleitende stehen für eine gute Qualität der Kurse - teilweise werden Kursauswertungen (Evaluation) direkt nach dem Kurs vorgenommen - verbandsweit wird innerhalb einer LV Periode eine Kundenzufriedenheitsumfrage auch für die Kurse durchgeführt Angebot mit Organisationen im Kundensegment für die Zielgruppe koordiniert? (z.B. Zusammen- arbeits-Vereinbarung, regelmässiger Austausch usw.) ja nein mit einem Teil

Kurzinfo dazu sehr wichtiger Aspekt, wird regional oder kantonal geplant und umgesetzt Qualifikation der Mitarbeitenden/Leistungsausführenden (mehrfache Nennung möglich) Selbstbetroffenheit Fachpersonen mit höherer Qualifikation (mit tertiärer Ausbildung) Fachpersonen mit mittlerer Qualifikation (mit Fachausbildung und Berufserfahrung) Fachperson mit spezifischer Qualifikation, wie Peer-Ausbildung oder Weiterbildung durch die Organi- sation) Freiwilligenarbeit (Einführung ins Thema durch die Organisation) für unterstützende Tätigkeiten wie Begleitung an Veranstaltungen

Für das behinderungsspezifische Thema wird das notwendige Wissen vermittelt via Beglei- tung/Coaching/Moderation durch: Selbstbetroffene Fachpersonen Kurzinfo dazu

Krebsligen:

Fachpersonen mit höherer Qualifikation (spezifisches, onkologisches/psycho-onkologisches Wissen)

Onkologisches Fachwissen als Voraussetzung, dazu Nachdiplom bzw. Weiterbildungen in Sport- und Bewegungstherapie. anerkannte Psychotherapeuten O54 Fachpsychologen Fachkonzept Art. 74 IVG VP 2024-27/Version 1.0 6/9

Körper- undAthemtherapeuten Pflegefachpersonen mit spezifischem Wissen in Onkologie

sho:

Selbstbetroffene (Eltern von krebskranken Kindern), Freiwillige

interne Wissensvermittlung wird sichergestellt

Fachpersonen im Freiwilligen-Einsatz

Peer- und Freiwilligenarbeit im Vordergrund

Aktive Vernetzung von Gleichbetroffenen und Brückenbauer zu Fachpersonen

OsC

Fachkonzept Art. 74 IVG VP 2024-27 / Version 1.0 7/9

Für Leistungen exkl. Kurse / Geplanter Leistungsumfang in Zahlen Total 2024 2025 2026 2027 2024-2027

In Stunden Geplanter Leistungsum- 0 Mitarbei- fang tende Grundlagenarbeit zur In Stunden Leistung (Erarbeitung/Überar- 0 Mitarbei- beitung des Dienstleistungskon- tende zepts usw.) In Stunden Total geplanter Leis- Mitarbei- 0 0 0 0 0 tungsumfang tende

Nur für Kurse / Geplanter Leistungsumfang in Zahlen Total 2024 2025 2026 2027 2024-2027

In Teilneh- Blockkurse menden- 1188 1188 1188 1188 4752 Tage In Teilneh- Tageskurse menden- 764 764 764 764 3056 Tage In Teilneh- Semester/Jahreskurse menden- 5090 5090 5090 5090 20360 Stunden Kurse: Grundlagenarbeit In Stunden zur Leistung Erarbeitung/Über- Mitarbei- 500 500 500 500 2000 arbeitung des Dienstleistungskon- tende zepts usw.)

Budget - geplante Vollkosten und Erträge der beschriebenen Leistung Total Geplante Kosten 2024 2025 2026 2027 2024-2027

CHF 490000 490000 490000 490000 1960000 Personalkosten

Sachkosten/Umlagen CHF 485000 485000 485000 485000 1940000 CHF 975000 975000 975000 975000 3900000 Total Kosten

Total Geplante Erträge 2024 2025 2026 2027 2024-2027

Erträge ohne Finanzhilfe CHF 806000 806000 806000 806000 3224000 BSV (*Details in nachfolgender Liste ankreuzen) CHF 24684 24684 24684 24684 98736 Finanzhilfe BSV CHF 830684 830684 830684 830684 3322736 Total Erträge

*Details zu Erträgen ohne Finanzhilfe BSV Leistungserträge (z. B. Kurserträge von Teilnehmenden, Verkauf Publikationen) Spenden OSC Drittleistungen von weiteren Finanzgebern (Bund, Kantone, Gemeinden, Versicherungen etc.) Organisationskapital Fachkonzept Art. 74 IVG VP 2024-27 / Version 1.0 8/9

L 0

X X Andere Erträge - bitte aufführen:

Kurzinfo dazu Viele Kurse sind kostenlos, andere werden den Teilnehmenden in Rechnung gestellt. Die Kosten- und Ertrags-Rechnung für dieses Angebot wird nach den spezifischen Vorgaben des BSV (Anforderungen nach Artikel 74 IVG) erstellt.

Bemerkungen: Für die konkrete Planung, Ausgestaltung und Umsetzung der Leistungen sind die einzelnen UVN verantwortlich; ein Rechtsanspruch auf eine Leistung kann von diesem Fachkonzept nicht abgeleitet werden. Das Kursprogramm ist nicht in allen UVN gleich ausgebaut.

https://www.krebsliga.ch/ueber-uns/regionale-krebsligen https://www.arfec.ch/

Ort/Datum Bern, 20. Oktober 2023

Vertragsnehmerin Krebsliga Schweiz 7AA Ort/Datum Beu 1G.11. 7023

Bundesamt für Sozialversicherungen 20

08 Fachkonzept Art. 74 IVG VP 2024-27 / Version 1.0 9/9

Schweizerische Eidgenossenschaft Eidgenössisches Departement des Innern EDI Confédération suisse Bundesamt für Sozialversicherungen BSV Confederazione Svizzera Geschäftsfeld Invalidenversicherung Confederaziun svizra

Anhang 7: FACHKONZEPT für die Vertragsperiode 2024 bis 2027 Leistungen im öffentlichen Interesse/ Finanzhilfen nach Art. 74 IVG

Vertrags-Nr. 4036 Vertragsnehmerin Krebsliga Schweiz Die Krebsliga Schweiz mit Sitz in Bern ist die Dachorganisation der kantonalen und regionalen Krebsligen. Wir engagieren uns seit über 110 Jahren für Krebsbetroffene und ihr Umfeld. Wir setzen uns ein für eine Welt, in der weniger Menschen an Krebs erkranken. Zu unseren Hauptaufgaben zählen die Beratung, Unterstützung und Information. Wir sind aktiv in der Krebsprävention und Früherkennung und bieten Aus- und Weiterbildungen für Fachpersonen an. Wir finanzieren uns grössenteils über Spenden.

Die Krebsliga Schweiz ist als Vertragsnehmerin (VN) zuständig für den Leistungsvertrag (LV) mit dem BSV. Die Leistung wird von 14 kantonalen / regionalen Krebsligen als UVN (Untervertragsnehmerinnen) angeboten; am LV angeschlossen ist auch 1 Selbsthilfeorganisation (sho) aus der Romandie. Die DO stellt die fachlichen Grundlagen für die Leistungen innerhalb dieses Konzeptes zur Verfügung. Hauptaufgaben der DO sind die kontinuierliche Qualitätssicherung, der organisierte Informationsaustausch sowie die Harmonisierung dieser Angebote im Gesamtverband.

Übersicht der Leistung (vgl. «Leistungen und Leistungskategorien Betrieb Art. 74 IVG» im KSBOB 2024 - 2027) Leistungskategorien Das Leistungsangebot richtet sich an: Einzelspezifisch Einzelpersonen und ihre Angehörigen: Leistungskategorie Bitte auswählen/Veuillez choisir/Prega compilare: Gruppenspezifisch Mehrere Personen aus der Zielgruppe Leistungskategorie Treffpunkte f.Menschen mit Behinderung u. Angeh. Nicht personenspezifisch an die Öffentlichkeit mit Themen der Zielgruppe: Leistungskategorie Bitte auswählen/Veuillez choisir/Prega compilare:

Beschreibung der spezifischen Leistungen für die Zielgruppe(n) "Wir wollen die Zahl der Krebserkrankungen verringern und die Lebensqualität der Betroffenen und Iihres Umfelds verbessern" - dies ist zusammenfassend die Vision der Krebsliga.

Leistungsangebot Treffpunkte Auf eine Krebserkrankung kann man sich nicht vorbereiten; selbst wenn man sich im Vorfeld informiert hat, stellen Diagnose und Therapie einen tiefen Einschnitt in das eigene Leben dar. Deshalb bietet die Krebsliga schweizweit verschiedene Treffpunkt Typen und Treffpunkte an; durch die Vielfalt der Angebote, die jedoch regionalen Abweichungen unterliegt, können Betroffene ihren Bedürfnissen gemäss einen Treffpunkt regelmässig oder vereinzelt besuchen oder ein Begegnungszentrum in einer der grösseren UVN aufsuchen. Das Angebot ist niederschwelllig und fördert auch die gegenseitige Unterstützung unter den Krebserkrankten. Anmeldungen sind in der Regel nicht nötig, und die investierte Zeit kann jeweils sehr kurz sein, je nach momentaner Befindlichkeit; dies alles stützt die Selbstbestimmung der Betroffenen in idealer Weise.

Hauptunterscheidung zwischen den Angeboten der kantonalen / regionalen Krebsligen und der Selbsthilfeorganisation (sho) : 08 Bei den Krebsligen führen Fachpersonen die Treffpunkte, bei den sho sind es in der Regel Betroffene Fachkonzept Art. 74 IVG /VP 2024-27 / Version 1.0

und andere Freiwillige.

Link zur Webseite der Organisation: https://www.krebsliga.ch/agenda https://www.arfec.ch/

Hauptziel der Leistung für die Zielgruppe(n): Ziel und Art der Zielerreichung (das Ziel muss SMART sein: Spezifisch, Messbar, Aktionsorientiert, Rea- listisch und Terminiert).

Das Angebot der Krebsliga richtet sich an Menschen mit Krebs und/oder ihre Nahestehenden. Mit diesem Angebot können individuelle Bewältigungsstrategien entwickelt und die eigenen Kenntnisse im Umgang mit der Krankheit erweitert werden. Sie unterstützen die Gestaltung des veränderten Alltages. So kann die Lebensqualität gesteigert, das Wohlbefinden erhöht und der Austausch untereinander gefördert werden.

a) Typ Begegnungszentren Krebsligen Diese Begegnungszentren werden von den grösseren UVN geführt und sind in der Regel täglich geöffnet; eine Ansprechperson ist stets vorhanden, Beratungen können eingeplant werden. Die Zentren funktionieren als walk in' ohne Voranmeldung.

Raum und Zeit, um gemeinsam emotionale Stärkung und Lichtblicke zu finden. Es steht allen Menschen offen, die sich der Herausforderung Krebs stellen müssen sowie ihren Nahestehenden. Es hat Krebs-relevante Literatur vor Ort oder eine Kaffee Ecke zum Verweilen.

Wir bieten Ihnen, Ihren Angehörigen sowie Interessierten ein breites und qualitativ hochstehendes Begegnungs- und Informationsangebot. Das Informations- und Begegnungszentrum ist ein offener Ort mit Räumen, die Wärme ausstrahlen und die geprägt sind von einer freundlichen Atmosphäre. Es ist ein Ort, wo Menschen sich Zeit für die Besucher und Besucherinnen nehmen und neue Begegnungen stattfinden können. Der Treffpunkt ist ein Ort, wo Sie sich in geschützter Atmosphäre mit Menschen in gleichen oder ähnlichen Situationen austauschen können. Sie bestimmen, wann wieviel Zeit Sie hier verbringen und wie oft Sie dabei sind - genau so, damit Sie Ihren Alltag mit seinen aktuellen Herausforderungen optimal bewältigen können.

Sie haben einen niederschwelligen Treffpunkt mit Raum für Emotionen und gute Gespräche; daraus können Sie Kraft schöpfen und Inputs für den eigenen Alltag holen.

Sie können erleben, dass Sie nicht allein mit Ihren Erfahrungen und Gefühlen sind und können, wenn gewünscht, soziale Kontakte pflegen. Durch die hohe Anzahl an Oeffnungstagen in den Begegnungszentren können Sie Ihre Ressourcen einteilen und jene Tage aussuchen, die für Sie passend sind; Teilnahmen an Treffpunkten binden Sie nicht für längere Zeit.

Die Oeffnungstage sind deklariert, ebenso die Oeffnungsdauer pro Tag; bei Fragen kann die zuständige UVN Auskunft geben über Oeffnungszeiten.

b) Typ Themen-Treffpunkt Krebsligen 25t Fachkonzept Art. 74 IVG VP 2024-27 / Version 1.0 2/8

AU

Diese Treffpunkte können von allen UVN angeboten werden; die Themen-Treffpunkte finden nicht täglich, sondern nach Planung statt; hier gibt es eine grosse Spannbreite, von wöchentlich bis zwei- wöchentlich oder monatlich. Ein Treffpunkt kann zwischen 1 und 3 Stunden dauern.

Im Vordergrund steht der Austausch in angenehmer Atmosphäre zu einem spezifierten Thema mit anderen krebserkrankten Menschen und ihren Nahestehenden.

Wenn Sie einen Ort suchen, wo Sie sich in kleiner Runde in geschützter Atmosphäre über ein Krebs- relevantes Thema austauschen möchten, dann ist ein Treffpunkt vielleicht das passende Gefäss; die Treffpunkte werden von qualifizierten Fachleuten geleitet. Die Vielfalt der Themen an den verschiedenen Treffpunkten, der direkte Austausch mit anderen krebserkrankten Menschen und die alltags-orientierte Moderation sollen Ihnen bei der Bewältigung des Alltags eine Stütze sein: Sie bringen Ihre eigenen Erfahrungen ein und erhalten neue Einsichten.

Sie können zu klaren Bedingungen (Ort, Thema, Zeit und Dauer) an einem niederschwelligen Treffpunktteilnehmen und daraus Inputs oder auch neue Kontakte für den eigenen Alltag holen.

Sie können erleben, dass Sie nicht allein mit Ihren Erfahrungen und Gefühlen sind und können, wenn gewünscht, soziale Kontakte auch nach dem offiziellen Treffpunkt pflegen. Teilnahmen an Treffpunkten binden Sie nie für längere Zeit; Sie können mit kleinem zeitlichem Aufwand das holen, was Sie im Moment in Ihrer Situation weiterbringt.

die UVN publizieren ihre Treffpunkt Angebote die verschiedenen Treffpunkte sind im Regelfall für das ganze Kalenderjahr geplant bei Fragen kann die zuständige UVN Auskunft geben

c) Treffpunkte Selbsthilfeorganisation (sho) Diese Treffpunkte lassen sich eher mit dem Typ b) der Krebsligen vergleichen. Im Moment in der Romandie angeboten. Unterscheidungsmerkmal ist der Peer Aspekt, da die Leitenden die Phasen selber durchlebt haben, welchen die Treffpunkt Besuchenden und ihre Familien im Moment ausgesetzt sind. Eltern, Geschwister und andere Angehörige von krebs erkrankten Kindern können sich in Treffpunkten austauschen, Informationen erhalten und neue Kraft schöpfen.

Hinweis: Die Ziele müssen einen Bezug zum Zweckartikel haben (RZ 1003 KSBOB). Insbesondere soll aufgezeigt werden, mit welchen Zielen die vier Schwerpunkte umgesetzt werden: Selbstbestimmung / Teilhabe Selbstvertretung / Einbezug von MmB Kooperation / Zusammenarbeit Peer-Support

Zur Information: Das jährliche inhaltliche Reporting über die Zielerreichungerfolgt in der Reporting-Vorlage «Realisiertes Arbeits- programm».

o54

Fachkonzept Art. 74 IVG VP 2024-27 / Version 1.0 3/8

Zielgruppe(n)

Altersgruppe Zielgruppe Behinderung Suchtbehinderung Kinder Körperbehinderung Sprachbehinderung Jugendliche Krankheitsbehinderung Erwachsene Psychische Behinderung Alle Zielgruppen Hörbehinderung Mehrfachbehinderung (nur für spezielle An- Alle Geistige-/Lernbehinderung gebote auswählen und oben ausfüllen, um wel- che Behinderungen es sich handelt) Sehbehinderung Spezifizierung der Zielgruppe (Beispiel: blinde, sehbehinderte, hörsehbehinderte und taubblinde Menschen) Krebsligen: krebserkrankte Menschen und ihre Angehörigen / Nahestehenden, in der Regel Erwachsene

sho: Familienmitglieder, Nahestehende von krebserkrankten Kindern; im Fokus stehen auch die Geschwister der krebserkrankten Kinder (Kinder und Jugendliche)

allenfalls (selten) interessierte Nicht-Betroffene

Der Bedarf für die Zielgruppe-wurde ermittelt durch: Umfeldanalyse Andere: Bisherige Leistungserbringung Kundenumfrage/Kundeninput Kurzinfo dazu Der Bedarf an Begegnungszentren/Treffpunkten für Krebsbetroffene steigt jährlich. Die Corona Jahre 2020 und 2021 haben den Zulauf bis zu Beginn 2022 drastisch gesenkt, lange Zeit waren die Treffpunkte geschlossen. Ab Mitte 2022 sehen wir grossen Zulauf. Für die Leistungsperiode 2024- 2027 ist insgesamt ein Ausbau geplant und auch realistisch. Die UVN wurden in die Mengenplanung einbezogen.

Standorte des Angebots (Angaben gültig bei Fachkonzepterstellung) Angebote vor Ort (einzelspezifisch/gruppenspezifisch)

Jonline/digital (z.B. via Zoom) Deutschschweiz Romandie X Italienische Schweiz national (alle Sprachregionen)

In den Sprachen Deutsch Französisch Italienisch Rätoromanisch Gebärdensprache Weitere Sprachen:

Barrierefreier Zugang des Angebots (barrierefrei verfasste Texte [in einfacher oder leichter Sprache] und veröffent- lichte Basisinformationen auf der Webseite sowie barrierefreie Durchführung der Veranstaltung/zugängliche Beratungsstellen)

Kurzinfo dazu Alle Angebote der Krebsliga sind auf der Homepage der DO bzw. der verschiedenen UVN ersichtlich und abrufbar; die Barrierefreiheit haben wir so noch nicht erreicht, führen sie aber auf der Agenda und werden im Laufe der LV Periode nachhaltige Verbesserungen einführen, und zwar auf Stufe DO wie auch UVN; die einfache Sprache setzen wir vorläufig vor allem in den Broschüren der DO um, und auch hier werden wir die entsprechenden Weichen stellen für die LV Periode.

Abgrenzungen zu anderen Betriebsteilen der Organisation Prävention, Forschung, Marketing, Mittelbeschaffung/Fundraising, Geschäftsstelle/Stab, KVG O5C

Fachkonzept Art. 74 IVG VP 2024-27 / Version 1.0 4/8

Veröffentlichung der Angebote (die Angebote müssen für die Zielgruppe öffentlich zugänglich sein): Webseite (barrierefreier Zugang zu Leistungen, rascher Zugang zu Grundinformationen, z.B. Kon- taktangaben auf Hauptseite usw.) Weitere digitale Medien (Facebook, Instagram, Linkedln usw.) Schriftlich in Publikationen

Kurzinfo dazu https://www.krebsliga.ch/agenda

Auf der Website der DO befindet sich der Einstieg in die Uebersicht über das aktuelle Kurswesen des Verbandes, der Krebsligen: https://www.krebsliga.ch/agenda

sho: https://www.arfec.ch/

Überprüfung der Qualität der angebotenen Leistungen (Audits/Schulung, etc.)? - Evaluationen und Umfragen durch UVN - individuelle Rückmeldungen vor Ort -Schulung des Fachpersonals durch UVN - verbandsinterne Audits: 1x pro LV Periode wird jede UVN auditiert Angebot mit Organisationen im Kundensegment für die Zielgruppe koordiniert? (z.B. Zusammen- arbeits-Vereinbarung, regelmässiger Austausch usw.) ja nein mit einem Teil

Kurzinfo dazu

Die UVN haben vielfach einen engen Kontakt zu lokalen/regionalen Gesundheitsorganisationen und Vereinen.

Qualifikation der Mitarbeitenden/Leistungsausführenden (mehrfache Nennung möglich) Selbstbetroffenheit Fachpersonen mit höherer Qualifikation (mit tertiärer Ausbildung) Fachpersonen mit mittlerer Qualifikation (mit Fachausbildung und Berufserfahrung) Fachperson mit spezifischer Qualifikation, wie Peer-Ausbildung oder Weiterbildung durch die Organi- sation) XFreiwilligenarbeit (Einführung ins Thema durch die Organisation) für unterstützende Tätigkeiten wie Begleitung an Veranstaltungen

Für das behinderungsspezifische Thema wird das notwendige Wissen vermittelt via Beglei- tung/Coaching/Moderation durch: Selbstbetroffene Fachpersonen Kurzinfo dazu hier gibt es grosse Unterschiede zwischen den Krebsligen und den sho:

Da das Konzept alle Treffpunkte umfasst, ist hier alles angekreuzt

Krebsligen: Der berufliche Hintergrund bzw. Weiterbildungs Stand variert nach Art des Treffpunktes; bei einem themengeführten Treffpunkte (Typ B) sind Fachpersonen mit höherer Qualifikation in der Verantwortung; in Begegnungszentren (Typ A) sind diese bei Bedarf stets verfügbar, der Empfang von Besuchenden kann aber durch intern geschultes Personal abgedeckt werden. in derRegel keine oder wenig Freiwilligenarbeit. O5C

Fachkonzept Art. 74 IVG VP 2024-27 / Version 1.0 5/8 y

Selbsthilfe-Organisation: Selbstbetroffene (Eltern von krebskranken Kindern), Freiwillige interne Wissensvermittlung

freiweillige Fachpersonen aus dem Gesundheits- und Sozialbereich

Peer- und Freiwilligenarbeit im Vordergrund

Aktive Vernetzung von Gleichbetroffenen und Brückenbauer zu Fachpersonen

bsC

Fachkonzept Art. 74 IVG VP 2024-27 / Version 1.0 6/8

Für Leistungen exkl. Kurse / Geplanter Leistungsumfang in Zahlen Total 2024 2025 2026 2027 2024-2027

In Stunden Geplanter Leistungsum- Mitarbei- 10730 10730 10730 10730 42920 fang tende Grundlagenarbeit zur In Stunden Leistung (Erarbeitung/Überar- Mitarbei- 500 500 500 500 2000 beitung des Dienstleistungskon- tende zepts usw.) In Stunden Total geplanter Leis- Mitarbei- 11230 11230 11230 11230 44920 tungsumfang tende

Nur für Kurse / Geplanter Leistungsumfang in Zahlen Total 2024 2025 2026 2027 2024-2027

In Teilneh- Blockkurse menden- 0 Tage In Teilneh- Tageskurse menden- 0 Tage In Teilneh- Semester/Jahreskurse menden- 0 Stunden Kurse: Grundlagenarbeit In Stunden zur Leistung Erarbeitung/Über- Mitarbei- 0 arbeitung des Dienstleistungskon- tende zepts usw.)

Budget - geplante Vollkosten und Erträge der beschriebenen Leistung Total Geplante Kosten 2024 2025 2026 2027 2024-2027

CHF 572000 572000 572000 572000 2288000 Personalkosten CHF 619000 619000 619000 2476000 Sachkosten/Umlagen 619000

CHF 1191000 1191000 1191000 1191000 4764000 Total Kosten

Total Geplante Erträge 2024 2025 2026 2027 2024-2027

Erträge ohne Finanzhilfe CHF 513000 513000 513000 513000 2052000 BSV (*Details in nachfolgender Liste ankreuzen) CHF 59022 59022 59022 59022 236088 Finanzhilfe BSV CHF 572022 572022 572022 572022 2288088 Total Erträge

Details zu Erträgen ohne Finanzhilfe BSV Leistungserträge (z. B. Kurserträge von Teilnehmenden, Verkauf Publikationen) Spenden Drittleistungen von weiteren Finanzgebern (Bund, Kantone, Gemeinden, Versicherungen etc.) O5 Organisationskapital Fachkonzept Art. 74 IVG VP 2024-27 /Version 1.0 7/8

XAndere Erträge - bitte aufführen:

Kurzinfo dazu Es werden keine Teilnahme-Gebühren für Treffpunkte verlangt.

Bemerkungen: Für die konkrete Planung, Ausgestaltung und Umsetzung der Leistungen sind die einzelnen UVN verantwortlich; ein Rechtsanspruch auf eine Leistung kann von diesem Fachkonzept nicht abgeleitet werden. Nicht alle UVN betreiben das gleiche Treffpunkt-Angebot.

https://www.krebsliga.ch/ueber-uns/ https://www.arfec.ch/

Ort/Datum Bern, 20. Oktober 2023

Vertragsnehmerin Krebsliga Schweiz r. Ort/Datum Zu 16.M1. R025

Bundesamt für Sozialversicherungen 2

O5

Fachkonzept Art. 74 IVG VP 2024-27 /Version 1.0 8/8

Schweizerische Eidgenossenschaft Eidgenössisches Departement des Innern EDI Confédération suisse Bundesamt fürSozialversicherungen BSV Confederazione Svizzera Geschäftsfeld Invalidenversicherung Confederaziun svizra

Anhang 7: FACHKONZEPT für die Vertragsperiode 2024 bis 2027 Leistungen im öffentlichen Interesse/ Finanzhilfen nach Art. 74 IVG

Vertrags-Nr. 4036

Vertragsnehmerin Krebsliga Schweiz Die Krebsliga Schweiz mit Sitz in Bern ist die Dachorganisation (DO) der kantonalen und regionalen Krebsligen. Wir engagieren uns seit über 110 Jahren für Krebsbetroffene und ihr Umfeld. Wir setzen uns ein für eine Welt, in der weniger Menschen an Krebs erkranken. Zu unseren Hauptaufgaben zählen die Beratung, Unterstützung und Information. Wir sind aktiv in der Krebsprävention und Früherkennung und bieten Aus- und Weiterbildungen für Fachpersonen an. Wir finanzieren uns grössenteils über Spenden.

Die Krebsliga Schweiz ist als Vertragsnehmerin (VN) zuständig für den Leistungsvertrag (LV) mit dem BSV; für die hier beschriebene Leistung sind nur die Stunden und Kosten der DO anrechenbar.

Übersicht der Leistung (vgl. «Leistungen und Leistungskategorien Betrieb Art. 74 IVG» im KSBOB 2024 2027) -

Leistungskategorien Das Leistungsangebot richtet sich an: Einzelspezifisch Einzelpersonen und ihre Angehörigen: Leistungskategorie Bitte auswählen/Veuillez choisir/Prega compilare: Gruppenspezifisch Mehrere Personen aus der Zielgruppe Leistungskategorie Bitte auswählen/Veuillez choisir/Prega compilare: Nicht personenspezifisch an die Öffentlichkeit mit Themen der Zielgruppe: Leistungskategorie Allg. Medien- und Öffentlichkeitsarbeit

Beschreibung der spezifischen Leistungen für die Zielgruppe(n) Dies sind die übergeordneten Tätigkeiten der Krebsliga Schweiz im Rahmen des Fachkonzeptes: - Medienarbeit - Redaktions- und Uebersetzungsleistungen - Social Media Bewirtschaftung

Für die folgenden Angebote bzw. Projekte:

a) Sensibilisierung, Entstigmatisierungsarbeiten - BotschafterInnen Konzept - Krebstelefon

- Krebsforum - Begegnungstag

b) Auskünfte an die Oeffentlichkeit, allgemeine Medien - Aspect, Ausgabe 4x jährlich (aktuelle Auflage 130'000) - Media Support

- Kommunikation allgemein

c) Bewirtschaftung von sozialen Medien - Social Media Kanäle SC

Fachkonzept Art. 74 IVG / VP 2024-27 / Version 1.0

Dieses Fachkonzept beinhaltet die Tätigkeiten zur Sichtbarmachung unserer verschiedenen Angebote: Allgemeine Oeffentlichkeitsarbeit, die Bewirtschaftung der Social Media Kanäle sowie die mit dem aktuellen Kreisschreiben wichtiger werdende Sensibilisierung & Entstigmatisierung von Krankheit, Invalidität und deren Auswirkungen in der Gesellschaft.

Link zur Webseite der Organisation: https://www.krebsliga.ch/ueber-krebs https://www.krebsliga.ch/ueber-krebs/krebsarten https://www.krebsliga.ch/ueber-krebs/zahlen-fakten https://www.krebsliga.ch/begegnungstag https://www.krebsliga.ch/beratung-unterstuetzung/krebstelefon https://www.krebsforum.ch/

Hauptziel der Leistung für die Zielgruppe(n): Ziel und Art der Zielerreichung (das Ziel muss SMART sein: Spezifisch, Messbar, Aktionsorientiert, Rea- listisch und Terminiert).

Die Sensibilisierung der Bevölkerung zum Thema Krebs und das Vermitteln von vielfältiger Information für die gesamte Öffentlichkeit. Die Krebsliga ist Kompetenzzentrum und Anlaufstelle für alle Fragen rund um Krebs.

Sensibilisierung, Entstigmatisierung Das KSBOB 2024-2027 legt Wert auf diese Form von Projekten, die Krebsliga Schweiz unternimmt viel in diese Richtung: Mit dem Botschafterinnenkonzept helfen bekannte Schweizer Persönlichkeiten mit, dem Thema Krebs die notwendige Präsenz in den Medien zu geben; die Botschafter:innen werden themenorientiert und regional abgestimmt beigezogen. Zur Sensibiliserung tragen auch bei das Krebstelefon, das Krebsforum sowie der jährliche nationale Begegnungstag.

Auskünfte an die Oeffentlichkeit, allgemeine Medien: Wir pflegen vielfältige Kontakte zu Fachleuten aus Gesundheitswesen und Medien und nutzen sie als Multiplikatoren für die Anliegen der krebserkrankten Menschen. Die Medienarbeit und Kampagnen sind für die breite Öffentlichkeit bestimmt. - Artikel in Fachmedien und Zeitschriften - Radio- und TV Beiträge in ausgewählten Sendungen - gezielte Medienmitteilungen

Bewirtschaftung von Social Media Kanälen: Die Reichweite der Krebsliga wird über verschiedene Kanäle sichergestellt: - öffentliche Kampagnen (Plakate, Banner, Online etc.) 02 - Social Media Plattformen wie Twitter, Facebook, Instagram, Linkedin und youtube

Fachkonzept Art. 74 IVG VP 2024-27 / Version 1.0 2/7

- Die Informationen rund um Krebs werden auf allen vorhandenen Kanälen publiziert - die Botschafter:innen werden gezielt in jenen Kampagnen eingesetzt, wo ihre Glaubwürdigkeit besonders heraussticht und zur Geltung kommt - Die Medienarbeit wird proaktiv gelebt, vorbehalten sind genügend Ressourcen

- die Social Media Kanäle werden laufend gepflegt und mit den neuesten internen Media

Erzeugnissen bedient

Die Schweizer Bevölkerung soll von der breiten Informationspalette der Krebsliga profitieren und durch die einfach gehaltenen Broschüren und Videos konkrete Erkenntnisse für den eigenen gesundheitlichen Alltag ableiten können. Das Ziel hinter dem ganzen Informationsangebot sind weniger Krebserkrankungen und mehr Früherkennungen durch Vorsorge-Untersuchungen; das bedutet weniger Leid und Lebensqualitäts-Verlust. Daraus resultieren grundsätzlich tiefere Folgekosten bei Spitalaufenthalten, Therapie und Arbeitsplatzverlusten.

Alle Informationen werden regelmässig überarbeitet und auf ihre Aktualität überprüft. Aktivitäten werden in der Jahresplanung geplant und mittels einem Kommunikationsplan festgehalten.

Hinweis: Die Ziele müssen einen Bezug zum Zweckartikel haben (RZ 1003 KSBOB). Insbesondere soll aufgezeigt werden, mit welchen Zielen die vier Schwerpunkte umgesetzt werden: Selbstbestimmung / Teilhabe Selbstvertretung / Einbezug von MmB Kooperation / Zusammenarbeit Peer-Support

Zur Information: Das jährliche inhaltliche Reporting über die Zielerreichung erfolgt in der Reporting-Vorlage «Realisiertes Arbeits- programm».

OR

Fachkonzept Art. 74 IVG VP 2024-27 /Version 1.0 3/7

Zielgruppe(n)

Altersgruppe Zielgruppe Behinderung Suchtbehinderung Kinder Körperbehinderung Sprachbehinderung Jugendliche Krankheitsbehinderung Alle Zielgruppen Erwachsene Psychische Behinderung Hörbehinderung Mehrfachbehinderung (nur für spezielle An- Alle Geistige-/Lernbehinderung gebote auswählen und oben ausfüllen, um wel- che Behinderungen es sich handelt) Sehbehinderung Spezifizierung der Zielgruppe (Beispiel: blinde, sehbehinderte, hörsehbehinderte und taubblinde Menschen) Jede einzelne Person, die sich über Krebs informieren möchte, Betroffene, Angehörige, Fachleute und die breite Öffentlichkeit.

Der Bedarf für die Zielgruppe-wurde ermittelt durch: X Umfeldanalyse Andere: Bisherige Leistungserbringung X Kundenumfrage/Kundeninput Kurzinfo dazu. Die Vermittlung von Informationen und die Sensibilisierung der Bevölkerung stehen im Fokus der Krebsliga. Es werden auch Inputs aus dem Betroffenenrat oder der Peer-Plattform aufgenommen sowie Erkenntnisse aus Grossanlässen wie dem jährlichen Begegnungstag

Standorte des Angebots (Angaben gültig bei Fachkonzepterstellung) Angebote vor Ort (einzelspezifisch/gruppenspezifisch) online/digital (z.B. via Zoom) Deutschschweiz Romandie Italienische Schweiz national (alle Sprachregionen)

In den Sprachen Deutsch XFranzösisch Italienisch Rätoromanisch Gebärdensprache Weitere Sprachen: Ukrainisch

https://www.krebsliga.ch/krebspatienten-aus-der-ukraine Themenorientierte Zusammenarbeit mit Miges-Media für Migrationssprachen Diaspora TV (als Multiplikator für fremdsprachige Zielgruppen).

Barrierefreier Zugang des Angebots (barrierefrei verfasste Texte [in einfacher oder leichter Sprache] und veröffent- lichte Basisinformationen auf der Webseite sowie barrierefreie Durchführung der Veranstaltung/zugängliche Beratungsstellen)

Kurzinfo dazu Die Informationen auf den verschiedenen Social Media Plattformen sind für die gesamte Bevölkerung zugänglich. Abgrenzungen zu anderen Betriebsteilen der Organisation Prävention, Forschung, Mittelbeschaffung / Fundraising, Marketing, Stab / Geschäftsstelle, KVG

05

Fachkonzept Art. 74 IVG VP 2024-27 / Version 1.0 4/7

Veröffentlichung der Angebote (die Angebote müssen für die Zielgruppe öffentlich zugänglich sein): Webseite (barrierefreier Zugang zu Leistungen, rascher Zugang zu Grundinformationen, z.B. Kon- taktangaben auf Hauptseite usw.) Weitere digitale Medien (Facebook, Instagram, Linkedln usw.) Schriftlich in Publikationen

Kurzinfo dazu Der barrierefreie Zugang zu Informationen ist ein wichtiges Anliegen der Krebsliga Schweiz, dessen Umsetzung in der Praxis jedoch nicht immer einfach; neben technischen gibt es auch finanzielle Hürden zu überwinden. Die Krebsliga Schweiz hat 2023 eine 'Accessability Review' durch- führen lassen; Gegenstand dieser Analyse ist die Ueberprüfung der Barrierefreiheit bei digitalen In- formationen. Deren Empfehlungen werden im Laufe der LV-Periode 2024-2027 priorisiert und nach Möglichkeit umgesetzt.

Überprüfung der Qualität der angebotenen Leistungen (Audits/Schulung, etc.)? Interne Qualitätssicherung nach 4-Augenprinzip und internen Qualitätsstandards (CI/CD) Erarbeitung und Gegenlesen von Fachexperten Beurteilung und Gegenlesen von Fokusgruppen (Zusammensetzung von Betroffenen und Experten) Angebot mit Organisationen im Kundensegment für die Zielgruppe koordiniert? (z.B. Zusammen- arbeits-Vereinbarung, regelmässiger Austausch usw.) Xja nein mit einem Teil

Kurzinfo dazu Wichtige Informationen und Publikationen sind der Dachorganisation bekannt oder werden von der Dachorganisation für alle Untervertragsnehmer zur Verfügung gestellt. Situative Kooperationen sind möglich. (Beispiel: lockere themenorientierte Kooperation mit Miges-Media für Migrationssprachen oder dem Internet Sender Diaspora TV Schweiz, 2017) https://www.youtube.com/watch?v=h3wLlHu9uLY https://www.migesplus.ch/themen/erkrankungen#krebs

Qualifikation der Mitarbeitenden/Leistungsausführenden (mehrfache Nennung möglich) Selbstbetroffenheit Fachpersonen mit höherer Qualifikation (mit tertiärer Ausbildung) Fachpersonen mit mittlerer Qualifikation (mit Fachausbildung und Berufserfahrung) Fachperson mit spezifischer Qualifikation, wie Peer-Ausbildung oder Weiterbildung durch die Organi- sation) Freiwilligenarbeit (Einführung ins Thema durch die Organisation) für unterstützende Tätigkeiten wie Begleitung an Veranstaltungen

Für das behinderungsspezifische Thema wird das notwendige Wissen vermittelt via Beglei- tung/Coaching/Moderation durch: Selbstbetroffene Fachpersonen Kurzinfo dazu Kommunikationsfachleute aus verschiedenen Berufs Die Informationen werden von Fachpersonen geschrieben und sind evidenzbasiert.

bS

Fachkonzept Art. 74 IVG VP 2024-27 / Version 1.0 5/7

Für Leistungen exkl. Kurse / Geplanter Leistungsumfang in Zahlen Total 2024 2025 2026 2027 2024-2027

In Stunden Geplanter Leistungsum- Mitarbei- 1970 1970 1970 1970 7880 fang tende Grundlagenarbeit zur In Stunden Leistung (Erarbeitung/Überar- Mitarbei- 0 0 beitung des Dienstleistungskon- tende zepts usw.) In Stunden Total geplanter Leis- Mitarbei- 1970 1970 1970 1970 7880 tungsumfang tende

Nur für Kurse / Geplanter Leistungsumfang in Zahlen Total 2024 2025 2026 2027 2024-2027

In Teilneh- Blockkurse menden- 0 Tage In Teilneh- Tageskurse menden- 0 Tage In Teilneh- Semester/Jahreskurse menden- 0 Stunden Kurse: Grundlagenarbeit In Stunden zur Leistung Erarbeitung/Über- Mitarbei- 0 arbeitung des Dienstleistungskon- tende zepts usw.)

Budget - geplante Vollkosten und Erträge der beschriebenen Leistung Total Geplante Kosten 2024 2025 2026 2027 2024-2027

CHF 178000 178000 178000 178000 712000 Personalkosten CHF 91000 91000 91000 91000 364000 Sachkosten/Umlagen CHF 269000 269000 269000 269000 1076000 Total Kosten

Total Geplante Erträge 2024 2025 2026 2027 2024-2027

Erträge ohne Finanzhilfe CHF 131000 131000 131000 131000 524000 BSV (*Details in nachfolgender Liste ankreuzen) CHF 80000 80000 80000 80000 320000 Finanzhilfe BSV CHF 211000 211000 211000 211000 844000 Total Erträge

Details zu Erträgen ohne Finanzhilfe BSV Leistungserträge (z. B. Kurserträge von Teilnehmenden, Verkauf Publikationen) Spenden 05 Drittleistungen von weiteren Finanzgebern (Bund, Kantone, Gemeinden, Versicherungen etc.) Organisationskapital Fachkonzept Art. 74 IVG VP 2024-27 / Version 1.0 6/7

1V

XAndere Erträge - bitte aufführen:

Kurzinfo dazu : -

Bemerkungen: -

Ort/Datum Bern, 20. Oktober 2023

Vertragsnehmerin Krebsliga Schweiz PAELO Ort/Datum Baun, 16.M1. Goes

Bundesamt für Sozialversicherungen 01 /

05

Fachkonzept Art. 74 IVG VP 2024-27 / Version 1.0 7/7

Schweizerische Eidgenossenschaft Eidgenössisches Departement des Innern EDI Confédération suisse Bundesamt für Sozialversicherungen BSV Confederazione Svizzera Geschäftsfeld Invalidenversicherung Confederaziun svizra

Anhang 7: FACHKONZEPT für die Vertragsperiode 2024 bis 2027 Leistungen im öffentlichen Interesse/ Finanzhilfen nach Art. 74 IVG

Vertrags-Nr. 4036 Vertragsnehmerin Krebsliga Schweiz Die Krebsliga Schweiz mit Sitz in Bern ist die Dachorganisation (DO) der kantonalen und regionalen Krebsligen. Wir engagieren uns seit über 110 Jahren für Krebsbetroffene und ihr Umfeld. Wir setzen uns ein für eine Welt, in der weniger Menschen an Krebs erkranken. Zu unseren Hauptaufgaben zählen die Beratung, Unterstützung und Information. Wir sind aktiv in der Krebsprävention und Früherkennung und bieten Aus- und Weiterbildungen für Fachpersonen an. Wir finanzieren uns grössenteils über Spenden. Die Krebsliga Schweiz ist als Vertragsnehmerin (VN) zuständig für den Leistungsvertrag (LV) mit dem BSV; für die hier beschriebene Leistung sind nur die Stunden und Kosten der DO anrechenbar.

Übersicht der Leistung (vgl. «Leistungen und Leistungskategorien Betrieb Art. 74 IVG» im KSBOB 2024 2027) -

Leistungskategorien Das Leistungsangebot richtet sich an: Einzelspezifisch Einzelpersonen und ihre Angehörigen: Leistungskategorie Bitte auswählen/Veuillez choisir/Prega compilare: Gruppenspezifisch Mehrere Personen aus der Zielgruppe Leistungskategorie Bitte auswählen/Veuillez choisir/Prega compilare: Nicht personenspezifisch an die Öffentlichkeit mit Themen der Zielgruppe: Leistungskategorie Förderung der Selbsthilfe

Beschreibung der spezifischen Leistungen für die Zielgruppe(n) Förderung der Selbsthilfe durch den Betroffenenrat und die Peer-Plattform: Unter Peers verstehen wir Menschen, die selbst eine Krebserkrankung hatten oder Angehörige / Nahestende, die einen Menschen während einer Krebserkrankung begleitet oder betreut haben. Der Betroffenenrat der Krebsliga (2018 gegründet) deckt ein immer stärker werdendes Bedürfnis von Betroffenen und Angehörigen bezüglich Partizipation ab und fördertgleichzeitig die Selbstwirksamkeit und das Selbstmanagement. Mit der deutschsprachigen Peer-Plattform wurde Ende Oktober 2022 eine neue Dienstleistung (Pilotprojekt bis 31.12.2023) ins Leben gerufen.

Die Krebsliga profitiert vom systematischen Einbezug des Erfahrungswissens von Betroffenen und Angehörigen bei der Entwicklung von neuen und der Optimierung von bestehenden Angeboten und fördert die angestrebte Nutzerorientierung durch Betroffeneneinbezug. Die Mitwirkenden kommen aus allen Landesteilen, sind unterschiedlichen Alters und Geschlechts und decken viele verschiedene Krankheitsbilder und Erfahrungen durch ihr Leben mit und nach Krebs ab. Der Betroffenenrat ist ein heterogener Pool (Sounding Board) von Krebsbetroffenen und Angehörigen - aufgebaut als Modell mit verschiedenen Partizipationsmöglichkeiten. Bis Ende 2022 zählte der Betroffenenrat schon 309 Mitwirkende und es werden laufend mehr. Des Weiteren werden sie für Kommunikationsaktivitäten angefragt und es sind auch Begegnungs- und Austauschmomente geplant.

Link zur Webseite der Organisation: KO54 https://www.krebsliga.ch/beratung-unterstuetzung/betroffenenrat

Fachkonzept Art. 74 IVG / VP 2024-27 / Version 1.0

K

https://peerplattform.krebsliga.ch/

Hauptziel der Leistung für die Zielgruppe(n): Ziel und Art der Zielerreichung (das Ziel muss SMART sein: Spezifisch, Messbar, Aktionsorientiert, Rea- listisch und Terminiert).

Die Krebsliga setzt sich auf gesundheits- und sozialpolitischer Ebene für die Bedürfnisse von Krebsbetroffenen und ihren Angehörigen/Bezugspersonen ein (Patient Advocacy). Ziel ist es, die Betroffenen in die Entwicklung der Angebote einzubeziehen und dem klaren Bedürfnis der Partizipation von Krebsbetroffenen Rechnung zu tragen.

Selbstwirksamkeit von Betroffenen und Nahestehenden sowie Austausch untereinander und mit Fachpersonen fördern, sowie die Mitgestaltung von Angeboten ermöglichen.

Durch die Mitarbeit im Betroffenenrat können krebskranke Menschen und ihre Nahestenden aktiv Inputs geben zu Produkten oder Dienstleistungen der Krebsliga, somit direkt Einfluss nehmen auf das Leistungsangebot. Als Peer auf der neuen Plattform können sie dazu beitragen, dass andere krebskranke Menschen und ihre Angehörigen niederschwelligen, unkomplizierten Support erhalten. Sowohl Kontaktsuchende als auch die/der Peer erleben diesen Austausch auf Augenhöhe als sehr positiv. Peers sind mit ihrem grossen Erfahrungswissen eine wertvolle Anlaufstelle für neu erkrankte Krebskrankte und Nahestehende.

Rund 20-30 Personen engagieren sich in thematischen Arbeitsgruppen und anderen Projekten. Mit der Peer-Plattform wurde eine zusätzliche aktions-orientierte Leistung ins Leben gerufen

Die Betroffenen können sich dort einbringen, wo sie gerne möchten und sich kompetent fühlen. Die Teilnahme an Umfragen oder an thematischen Arbeitsgruppen sind freiwillig. Krankheitsbetroffene oder Nahestehende können sich als Peer auf der Peer-Plattform zur Verfügung stellen; dabei achten sie auf die eigenen Ressourcen und bestimmen die Themen selber, zu denen sie mit Kontaktsuchenden in Austausch treten.

Punktueller und terminierter Einsatz von Mitwirkenden des Betroffenenrats in thematischen Arbeitsgruppen bzw. Projekten. Die Teilnahme im Betroffenenrat kann individuell entschieden werden. Die Peers bestimmen ihre zeitlichen Ressourcen jederzeit selber.

Hinweis: Die Ziele müssen einen Bezug zum Zweckartikel haben (RZ 1003 KSBOB). Insbesondere soll aufgezeigt werden, mit welchen Zielen die vier Schwerpunkte umgesetzt werden: Selbstbestimmung / Teilhabe Selbstvertretung / Einbezug von MmB - Kooperation / Zusammenarbeit Peer-Support

Zur Information: Das jährliche inhaltliche Reporting über die Zielerreichung erfolgt in der Reporting-Vorlage «Realisiertes Arbeits- programm».

b5C

Fachkonzept Art. 74 IVG VP 2024-27 / Version 1.0 2/6

102

Zielgruppe(n) Altersgruppe Zielgruppe Behinderung Suchtbehinderung Kinder Körperbehinderung Sprachbehinderung Jugendliche Krankheitsbehinderung Erwachsene Psychische Behinderung Alle Zielgruppen Hörbehinderung Mehrfachbehinderung (nur für spezielle An- Alle Geistige-/Lernbehinderung gebote auswählen und oben ausfüllen, um wel- che Behinderungen es sich handelt) Sehbehinderung Spezifizierung der Zielgruppe (Beispiel: blinde, sehbehinderte, hörsehbehinderte und taubblinde Menschen) An Krebs erkrankte Menschen, ihre Angehörigen und Bezugspersonen, welche ihre Erfahrungen und Bedürfnisse im Umgang mit der Erkrankung teilen und so zu einer Verbesserung der gesundheits- und sozialpolitischen Situation von Krebsbetroffenen beitragen möchten.

Der Bedarf für die Zielgruppe-wurde ermittelt durch: X Umfeldanalyse Andere: Bisherige Leistungserbringung Kundenumfrage/Kundeninput Kurzinfo dazu Rückmeldungen aus dem Betroffenenrat, adhoc Umfragen sowie wichtige Erkenntnisse aus dem Begegnungstag 2022

https://www.krebsliga.ch/begegnungstag

Standorte des Angebots (Angaben gültig bei Fachkonzepterstellung) Angebote vor Ort (einzelspezifisch/gruppenspezifisch) online/digital (z.B. via Zoom) Deutschschweiz Romandie Italienische Schweiz national (alle Sprachregionen)

In den Sprachen Deutsch Französisch Italienisch Rätoromanisch Gebärdensprache Weitere Sprachen:

Betroffenenrat: D, F, I und E Peer-Plattform: D

Barrierefreier Zugang des Angebots (barrierefrei verfasste Texte [in einfacher oder leichter Sprache] und veröffent- lichte Basisinformationen auf der Webseite sowie barrierefreie Durchführung der Veranstaltung/zugängliche Beratungsstellen)

Kurzinfo dazu Alle interessierten Krebsbetroffenen und Nahestehende haben die Möglichkeit, sich am Betroffenenrat oder an der Peer-Plattform zu beteiligen. Für physisch und/oder kognitiv Beeinträchtigte wird bei Bedarf entsprechende Unterstützung von dafür spezialisierten Behindertenorganisationen angefordert.

Abgrenzungen zu anderen Betriebsteilen der Organisation Prävention, Forschung, Mittelbeschafftung / Fundraising, Marketing Stab, / Geschäftsstelle, KVG

Fachkonzept Art. 74 IVG VP 2024-27 / Version 1.0 3/6

Veröffentlichung der Angebote (die Angebote müssenfür die Zielgruppe öffentlich zugänglich sein): Webseite (barrierefreier Zugang zu Leistungen, rascher Zugang zu Grundinformationen, z.B. Kon- taktangaben auf Hauptseite usw.) Weitere digitale Medien (Facebook, Instagram, Linkedln usw.) Schriftlich in Publikationen

Kurzinfo dazu https://peerplattform.krebsliga.ch/ https://www.krebsliga.ch/beratung-unterstuetzung/betroffenenrat https://www.krebsliga.ch/begegnungstag

Überprüfung der Qualität der angebotenen Leistungen (Audits/Schulung, etc.)? Rückmeldungen aus dem Betroffenenrat; Rückmeldungen von Fachpersonen elektronische Umfragen bei Peers und Kontaksuchenden Auswahl der Peers durch Interview mit Projektleiterin (Ausschlusskriterien sind vorhanden)

Angebot mit Organisationen im Kundensegment für die Zielgruppe koordiniert? (z.B. Zusammen- arbeits-Vereinbarung, regelmässiger Austausch usw.)

ja nein mit einem Teil Kurzinfo dazu . Kooperationen mit Selbsthilfe Schweiz und Schweizerische Gesellschaft für Psychoonkologie SGPO (Vorstandstätigkeit)

Mitarbeit im Kernteam SELF des BAG: (Plattform Selbstmanagement-Förderung bei nichtübertragbaren Krankheiten, Sucht und psychischen Erkrankungen (SELF) https://www.bag.admin.ch/bag/de/home/strategie-und-politik/nationale- gesundheitsstrategien/strategie-nicht-uebertragbare-krankheiten/praevention-in-der- gesundheitsversorgung/selbstmanagement-foerderung-chronische-krankheiten-und-sucht/plattform- selbstmanagement-foerderung/forum-self-2022.html#830604378 Qualifikation der Mitarbeitenden/Leistungsausführenden (mehrfache Nennung möglich) Selbstbetroffenheit Fachpersonen mit höherer Qualifikation (mit tertiärer Ausbildung) Fachpersonen mit mittlerer Qualifikation (mit Fachausbildung und Berufserfahrung) Fachperson mit spezifischer Qualifikation, wie Peer-Ausbildung oder Weiterbildung durch die Organi- sation) X

Freiwilligenarbeit (Einführung ins Thema durch die Organisation) für unterstützende Tätigkeiten wie Begleitung an Veranstaltungen

Für das behinderungsspezifische Thema wird das notwendige Wissen vermittelt via Beglei- tung/Coaching/Moderation durch: Selbstbetroffene Fachpersonen

Kurzinfo dazu Die thematischen Arbeitsgruppen mit Selbstbetroffenen werden immer durch eine Fachperson begleitet und geleitet. 65-

Fachkonzept Art. 74 IVG VP 2024-27 / Version 1.0 4/6 N AN

Für Leistungen exkl. Kurse / Geplanter Leistungsumfang in Zahlen Total 2024 2025 2026 2027 2024-2027

In Stunden Geplanter Leistungsum- Mitarbei- 1270 1270 1270 1270 5080 fang tende Grundlagenarbeit zur In Stunden Leistung (Erarbeitung/Überar- Mitarbei- 0 0 0 0 0 beitung des Dienstleistungskon- tende zepts usw.) In Stunden Total geplanter Leis- Mitarbei- 1270 1270 1270 1270 5080 tungsumfang tende

Nur für Kurse / Geplanter Leistungsumfang in Zahlen Total 2024 2025 2026 2027 2024-2027

In Teilneh- Blockkurse menden- 0 Tage In Teilneh- Tageskurse menden- 0 Tage In Teilneh- Semester/Jahreskurse menden- 0 Stunden Kurse: Grundlagenarbeit In Stunden zur Leistung Erarbeitung/Über- Mitarbei- 0 arbeitung des Dienstleistungskon- tende zepts usw.)

Budget - geplante Vollkosten und Erträge der beschriebenen Leistung Total Geplante Kosten 2024 2025 2026 2027 2024-2027

Personalkosten CHF 112000 112000 112000 112000 448000 CHF 65000 65000 65000 65000 260000 Sachkosten/Umlagen CHF 177000 177000 177000 177000 708000 Total Kosten

Total Geplante Erträge 2024 2025 2026 2027 2024-2027

Erträge ohne Finanzhilfe CHF 106000 106000 106000 106000 424000 BSV (*Details in nachfolgender Liste ankreuzen) CHF 11904 11904 11904 11904 47616 Finanzhilfe BSV CHF 117904 117904 117904 117904 471616 Total Erträge

Details zu Erträgen ohne Finanzhilfe BSV Leistungserträge (z. B. Kurserträge von Teilnehmenden, Verkauf Publikationen) Spenden 655 Drittleistungen von weiteren Finanzgebern (Bund, Kantone, Gemeinden, Versicherungen etc.) Organisationskapital Fachkonzept Art. 74 IVG VP 2024-27 / Version 1.0 5/6

X Andere Erträge - bitte aufführen:

Kurzinfo dazu Die Krebsliga Schweiz finanziert den Betroffenenrat und die anfallenden Personal- und Sachkosten selbst bzw. mit Spenden.

Bemerkungen: -

Ort/Datum Bern, 20. Oktober 2023

Vertragsnehmerin Krebsliga Schweiz L

Ort/Datum Du, 16.4. lo2s

Bundesamt für Sozialversicherungen 2et

OS0

Fachkonzept Art. 74 IVG VP 2024-27 / Version 1.0 6/6

1

Anhang D Berechnung Leistungsmenge und Tarife

Ki2 K

11 1U

Eidgenössisches Departement des Innern EDI Schweizerische Eidgenossenschaft Confédération suisse Bundesamt für Sozialversicherungen BSV Confederazione Svizzera Geschäftsfeld Invalidenversicherung Confederaziun svizra

IV-Beiträge pro Jahr und Kompensationsgruppe für die Betriebsjahre 2024 - 2027

Vertrag Nr. 4036 VN/DO: Krebsliga Schweiz Anhang D

Grundlagen für die Abrechnung des IV/AHV-Beitrages Individuell pro Vertrag VAF BSV- IV-Beitrag Leistungs- Referenzwert pro Richtmenge Leistungs IV-Beitrag Total einheit pro Leistungs- pro Leistung einheit (Tarif) einheit

Personenspezifische Leistungen gemäss Fachkonzept (FK) Kompensationsgruppe A

Fachkonzept Sozialberatungen (inkl. Lebenspraktische Beratung, Peer to Peer) Sozialberatung: Fachpersonen mit behinderungsspezifischem Wissen /höherer Ausbildung Uni, FH oder vergleichbar Std. CHF 125.00 CHF 68 39'902 CHF 2'713'336

Einzelspezifische Leistungen Sozialberatung Fachpersonen mit behinderungsspezifischem Wissen Std. CHF 113.00 CHF CHF

Fachkonzept Bauberatung: Fachpersonen mit behinderungsspezifischem Wissen/höherer Ausbildung Uni, FH oder vergleichbar Std. CHF 128.00 CHF CHF

Fachkonzept Rechtsberatung: Fachpersonen mit behinderungsspezifischem Wissen/höherer Ausbildung Uni, FH oder vergleichbar Std. CHF 146.00 CHF CHF

Fachkonzept Vermittlung von Betreuungsdiensten Std. CHF 93.00 CHF

Fachkonzept Begleitetes Wohnen Std. CHF 113.00 CHF

Fachkonzept Medien- und Publikationen; Informations- /Dokumentationsstelle; Entwicklung, Herstellung und Verbreitung von Informtionsmaterialien und Medien) Std. CHF 122.00 CHF 64 4'650 CHF 297'600

Fachkonzept Kurstyp Hilfe zur Selbsthilfe Blockkurse(TeilnehmerTage) Teiln.-Tag CHF 481.00 CHF 126 20 CHF 2'520

Leistungen Tageskurse (TeilnehmerTage) Teiln.-Tag CHF 414.00 CHF 167 20 CHF 3'340

Semester-/Jahreskurse (TeilnehmerStunden) Teiln.-Std. CHF 56.00 CHF 13 1'448 CHF 18'824

iruppenspezifische Fachkonzept Kurstyp Soziale Kontakte ermöglichen - Freizeit und Sport Blockkurse (TeilnehmerTage) Teil-Tag CHF 481.00 CHF 126 15 CHF 1'890

Tageskurse(TeilnehmerTage) Teil-Tag CHF 414.00 CHF 167 20 CHF 3'340

Semester-/Jahreskurse (TeilnehmerStunden) Teil.-Std. CHF 56.00 CHF 13 613 CHF 7'969 0

Themenspezifische Grundlagenarbeit für Kurse (I) Std. CHF 122.00 CHF 64 CHF

Fachkonzept Treffpunkte fürMenschen mit Behinderungen und derenAngehörigen Std. CHF 113.00 CHF 54 1'093 CHF 59'022 Minimales IV-Beitragdach für KGA Personenspezifische Leistungen CHF 3'107'841

Nichtpersonenspezifische Leistungen gemäss Fachkonzept Leistungen zur Unterstützung und Förderung der Eingliederung Behinderter (LUFEB) Kompensationsgruppen B und C

Kompensationsgruppe B (max. 5%vom GesamtIV-Beitrag) Fachkonzept Allgemeine Medien- und Öffentlichkeitsarbeit Std. CHF 64 1'250 CHF 80'000

LUFEB Kompensationsgruppe C CHF 122.00 Fachkonzept Themenspezifische Grundlagenarbeit allgemein/ Projektarbeit Art. 74 IVG Std. CHF CHF

Fachkonzept Förderung der Selbsthilfe Std. CHF 64 186 CHF 11'904

Maximales IV-Beitragsdach für KG B und C Nichtpersonenspezifische Leistungen CHF 91'904

Rundungsdifferenz CHF

Gesamt IV/AHV-Beitrag (max. Beitragsdach) pro Jahr CHF 3'199'746

3( davon max. AHV-Beitragsdach pro Jahr CHF 750'000

Kompensationen vgl. KSBOB

Mit dem BSVkönnen nurLeistungen abgerechnet werden, fürdie ein vertraglich vereinbartes Fachkonzept vorliegt.

10 0

Anhang E Bestätigung der Qualitativen Bedingungen

U

bR

12 1 Fh

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Anhang 3: Bestätigung der Qualitativen Bedingungen

Schweiz 4036 Vertragsnehmerin: Krebsliga BSV-Nr.: Qualitative Bedingungen Überprüfungs- Stand per 1.1.2024 erfüllt

Bereich Bedingungen kriterium (Bitte Zutreffendes visieren) ja nein' nicht ZU- treffend

Strukturqualität 1. Organisation Gemeinnützige Organisation (gemeinnütziger Statuten, vorhanden und im Rahmen der Zweck in Statuten festgeschrieben), deren leitendes Organisationsstruktur, Vertragsverhandlung bzw. bei einer 28 Organ grundsätzlich ehrenamtlich arbeitet. Geschäftsreglement, Änderung beim BSV einzureichen. Nachweis der Steuerbefreiung (Staats- und direkte Bundessteuern) 1.1 Zweckbestim- Zweckbestimmung und strategische Ziele sind Statuten, vorhanden und im Rahmen der mung /Ziele definiert. Klarer Bezug auf Zielgruppe mit strategische Vertragsverhandlung bzw. bei einer bsC Behinderungen umgesetzt. Zielsetzungen (z. B. Änderung beim BSV einzureichen. Leitbild) 1.2 Organisation Aufgaben, Kompetenzen, Verantwortlichkeiten in Statuten, vorhanden und im Rahmen der und Leitung der Organisation sind festgehalten Organisationsstruktur, Vertragsverhandlung bzw. bei einer sc (strategische/operative Ebene). Trennung der Geschäftsreglement Änderung beim BSV einzureichen. strategischen und operativen Ebene ist garantiert. 1.2a Internes Es existiert ein hinreichendes IKS (mind. 4-Augen- Dokumentation, am Sitz der Organisation vor- Kontrollsystem Prinzip,Unterschriftenregelung, Nachweis, dass IKS handen 5 (IKS) Kompetenzregelung). operativ eingesetzt VW wird pR 1 Falls eine Bedingung nicht erfüllt ist, ist dem BSV der Grund und Massnahmen zur Einhaltung der Bedingung anzugeben. 1U Qualitative Bedingungen Art. 74 IVG VP 2024 - 27 / Version 1.0 1/7 N

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Qualitative Bedingungen Überprüfungs- Stand per 1.1.2024 erfüllt

Bereich Bedingungen kriterium (Bitte Zutreffendes visieren) ja nein nicht zu- treffend 1.3 a In einem Für jede Funktion bestehen ein Anforderungsprofil Stellenbeschrieb am Sitz der Organisation vor- Anstellungsve und ein Stellenbeschrieb. Aufgaben müssen mit Pflichtenheft handen rhältnis, Blick auf die Kompetenzen und Verantwortlichkeiten bezahltes erbracht werden. OSC Personal Als Peer werden Selbstbetroffene bezeichnet, die ihre Erfahrungen und ihr Wissen im Umgang mit ihrer Behinderung an andere Betroffene weitergeben. Alle Mitarbeitenden haben einen rechtsgültigen Arbeitsvertrag am Sitz der Organisation vor- OSC Arbeitsvertrag. handen Ansprüche betreffend Fort-/Weiterbildung und ist dokumentiert am Sitz der Organisation vor- OSC Supervision sind schriftlich festgehalten. handen 1.3 b Mandate Für Mandatsträger, welche Leistungen gemäss Auftrag/Mandat am Sitz der Organisation vor- D5C Art. 74 IVG erbringen, gelten die qualitativen handen Bedingungen sinngemäss. 1.4 Freiwilliges Es besteht eine schriftliche Regelung betreffend Reglement am Sitz der Organisation vor- Personal und Anspruch auf Begleitung und Schulung, handen Peers (ohne Lohn) Spesenvergütung und Versicherung während des Einsatzes. Als Peer werden Selbstbetroffene Wird inlaofen der Lu- be bezeichnet, die ihre Erfahrungen und ihr Wissen im Periode chlliad Umgang mit ihrer Behinderung an andere Betroffene weitergeben. Freiwillige und Peers haben einen Anspruch auf Musterbestätigung am Sitz der Organisation vor- schriftliche Bestätigung ihres Einsatzes und eine (z. B. handen a5C allfällig damit verbundene Schulung. Sozialzeitausweis) S.oben 1.5 Unterorganisa- Die gegenseitigen Rechte und Pflichten von DO/VN Vertrag/Untervertrag am Sitz der VN vorhanden tionen und UVN sowie das Schlichtungsverfahren sind DsC geregelt. MIU Qualitative Bedingungen Art. 74 IVG VP 2024 - 27 / Version 1.0 2/7 10

Schweizerische Eidgenossenschaft Eidgenössisches Departement des Innern EDI Confédération suisse Bundesamt für Sozialversicherungen BSV Confederazione Svizzera Geschäftsfeld Invalidenversicherung Confederaziun svizra

Qualitative Bedingungen Überprüfungs- Stand per 1.1.2024 erfüllt kriterium (Bitte Zutreffendes Bereich Bedingungen visieren) ja nein nicht ZU- treffend

1.6 Rechnungs- Eine Kosten-/Leistungsrechnung für den Betrieb FiBu und KLR gemäss vorhanden; wesen Art. 74 IVG wird für jede Organisation erstellt. Richtlinien zum Jährliches Reporting bs- Reporting BSV (Anhang zum KSBOB) Prozessqualität

2. Leistungen Die Leistungen werden in den einzelnen

Fachkonzepten definiert. Fachkonzepte, Jährliches vorhanden und im Rahmen der Vertragsverhandlung beim BSV bo Berichtswesen einzureichen. Jährliches Reporting 2.1 Beratung / Art der Beratung und Zielgruppen sind. gemäss Führen einer Klienten- vorhanden; Daten sind gemäss Vermittlung / Leistungsübersicht und Richtlinien zum Reporting /Leistungsstatistik KSBOB jährlich beim BSV D5C Begleitetes definiert (vgl. Anhang 1 KSBOB) (KLS) gemäss Vorlage einzureichen. Wohnen

Qualifikation der Mitarbeitenden je nach Kategorie der Beratung: Beratung, Vermittlung und Begleitetes Wohnen: Diplom oder gemäss am Sitz der Organisation vor- Ausbildung im Bereich der sozialen Arbeit oder Curriculum Vitae; handen gleichwertige Ausbildung oder mehrjährige Nachweis der Weiter- Q5C Praxiserfahrung in der sozialen Arbeit mit bildungen/Schulungen Weiterbildung. Ausgebildete Peers, durch qualifizierte Mitarbeitende betreute Peers, Praktikant/Innen usw. sind anerkannt, die Weiterbildung/Schulung des Personals wird durch die Organisation sichergestellt. Diplom oder gemäss am Sitz der Organisation vor- Bauberatung: Ausgebildete Baufachperson oder mehrjährige Curriculum Vitae handen 02 Praxiserfahrung im Bereich Bauen mit IW Weiterbildung. 102 Qualitative Bedingungen Art. 74 IVG VP 2024 - 27/ Version 1.0 3/7

b8 N

Schweizerische Eidgenossenschaft Eidgenössisches Departement des Innern EDE Confédération suisse Confederazione Svizzera Bundesamt für Sozialversicherungen BSV Geschäftsfeld Invalidenversicherung Confederaziun svizra

Qualitative Bedingungen Überprüfungs- Stand per 1.1.2024 erfüllt Bereich Bedingungen kriterium (Bitte Zutreffendes visieren) ja neint nicht zu- treffend Rechtsberatung: Diplom am Sitz der Organisation vor- Juristische Mitarbeitende handen OSC 2.2. Medien und Erstellung und Verbreitung von Medien und Führen einer Klienten- vorhanden; Daten durch DO/VN Publikationen/ Publikationen mit Informationen, die sich an die /Leistungsstatistik gemäss KSBOB beim BSV jährlich Sc Entwicklung, Betroffenen und ihre Angehörigen richten. (KLS) gemäss Vorlage einzureichen. Herstellung und Verbreitung von Informations- materialien/ Informations- und Dokumen- tationsstelle 2.3 Kurse Art, Anzahl und Zielgruppen der Kurse sind gemäss Führen einer Klienten- vorhanden; Daten durch DO/VN Leistungsübersicht und Richtlinien zum Reporting /Leistungsstatistik gemäss KSBOB beim BSV jährlich OSC definiert (vgl. Anhang 1 KSBOB). (KLS) gemäss Vorlage einzureichen. Qualifikation aller Kursleitenden inkl. Freiwillige, Diplom oder gemäss am Sitz der Organisation vor- Peers ist garantiert. Curriculum Vitae; handen c Ausbildung im Themenbereich des angebotenen Nachweis der Weiter- Kurses oder pädagogische bildungen/Schulungen Ausbildung/Praxiserfahrung. Weiterbildung/Schulung wird durch die Organisation sichergestellt.

OR ANU

Qualitative Bedingungen Art. 74 IVG VP 2024 - 27 / Version 1.0 4/7 I2

Schweizerische Eidgenossenschaft Eidgenössisches Departement des Innern EDI Confédération suisse Bundesamt für Sozialversicherungen BSV Confederazione Svizzera Geschäftsfeld Invalidenversicherung Confederaziun svizra

Qualitative Bedingungen Überprüfungs- Stand per 1.1.2024 erfüllt Bereich Bedingungen kriterium (Bitte Zutreffendes visieren) ja nein' nicht ZU- treffend 2.4 Treffpunkte für Treffpunkte, welche soziale Kontakte ermöglichen. Führen einer Klienten- vorhanden; Daten sind gemäss Menschen mit /Leistungsstatistik KSBOB jährlich beim BSV Behinderungen und deren (KLS) gemäss Vorlage einzureichen. OS Angehörige 2.5 Leistungen zur Allgemeine Medien- und Öffentlichkeitsarbeit, DO/VN muss die vorhanden; Daten sind gemäss Unterstützung Themenspezifische Grundlagenarbeit, Förderung Zielerreichung jährlich KSBOB jährlich beim BSV bse und Förderung der Selbsthilfe sind gemäss Leistungsübersicht und nachweisen. einzureichen. der Eingliede- Richtlinien zum Reporting definiert (vgl. Anhang 1 rung Behinder- KSBOB). ter (LUFEB) Berichtswesen Projekt

Projekt Art. 74 IVG werden unter LUFEB erfasst. Ergebnisqualität 3. Kund/-innen, Die im Betrieb Art. 74 IVG angebotenen Leistungen Statuten am Sitz der Organisation vor- Klient/-innen, sind im öffentlichen Interesse und richten sich in handen Ose Zielpublikum erster Linie an die Klientengruppe der jeweiligen Fachkonzepte Organisation (klientenspezifisch). Die Klienten- Publikationen gruppe ist in den Statuten der Organisation definiert. 3.1 Kundenzufrie- Methode und Häufigkeit (alle 3 -5 Jahre) zur Dokumentation vorhanden und im Rahmen der denheit/Nutzen Bestimmung der Kundenzufriedenheit sind je nach Kundenzufriedenheits- Vertragsverhandlung beim BSV SC von Kategorie der Leistung schriftlich festgehalten und Berichtserstattung einzureichen. Leistungen/Aktu die Methode wird periodisch umgesetzt. alität der IUw G6

ß Qualitative Bedingungen Art. 74 IVG VP 2024 - 27/ Version 1.0 5/7

Schweizerische Eidgenossenschaft Eidgenössisches Departement des Innern EDI Confédération suisse Confederazione Svizzera Bundesamt für Sozialversicherungen BSV Confederaziun svizra Geschäftsfeld Invalidenversicherung

Qualitative Bedingungen Überprüfungs- Stand per 1.1.2024 erfüllt Bereich Bedingungen kriterium (Bitte Zutreffendes visieren) ja nein nicht zu- treffend Leistungs- Die Klienten/Klientinnen werden über ihre Rechte Informationsmaterial / am Sitz der Organisation vor- palette und Pflichten informiert. ethische Grundsätze handen O5C Klientendossier, Informationen an Dritte werden nur mit dem Informationsmaterial / am Sitz der Organisation vor- b schriftlichen Einverständnis der Klientin/des ethische Grundsätze handen Klienten weitergegeben. 3.2 Zielerreichung Überprüfungen der einzelnen Leistungen werden Dokumentation vorhanden und im Rahmen des bei Leistungen periodisch durchgeführt. Arbeitsprogramm Reportings beim BSV einzureichen. bSC (Selbsteinschätzung) 3.3 Kooperationen Die Organisation ist in regelmässigem Austausch Beschreibung in or und Partner- mit Organisationen, die Leistungen für dieselbe Fachkonzept, organisationen Zielgruppe erbringen oder ein gleiches Zusammenarbeits- Leistungsangebot haben. Die Angebote werden für vereinbarungen, die Zielgruppe aktiv und regelmässig koordiniert. Koordination, wenn gleiche UVN in mehreren VAF am Sitz der Organisation vor- handen Protokolle oder ähnliches der Koordinationssitzungen, in Analogie zum Fach- konzept

I OSC

Ol Qualitative Bedingungen Art. 74 IVG VP 2024 - 27 / Version 1.0 6/7

D

Schweizerische Eidgenossenschaft Eidgenössisches Departement des Innern EDI Confédération suisse Bundesamt für Sozialversicherungen BSV Confederazione Svizzera Geschäftsfeld Invalidenversicherung Confederaziun svizra

Vertragsnehmerin:

Ort: Datum: Name und Funktion: Unterschrift: Doslie0 Bern 22.5.2023 Scheideger Bea. B5v Ber 30.5.2023 Doniel dela Cru, CEO F 1 T1

Ww 65

1029 Qualitative Bedingungen Art. 74 IVG VP 2024 - 27/ Version 1.0 7/7 D00