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Schweizerische Eidgenossenschaft Eidgenössisches Departement des Innern EDI L+j Confédération suisse Confederazione Svizzera Bundesamt für Sozialversicherungen BSV Geschäftsfeld Invalidenversicherung Confederaziun svizra

Bundesamt für Soziafversichiêriingén

# -9. NOV. 2023 O No

Vertrag zur Ausrichtung von Finanzhilfen (VAF)

(BSV-Nr. 4240)

zwischen der

Schweizerischen Eidgenossenschaft

vertreten durch das

Bundesamt für Sozialversicherungen, Effingerstrasse 20, 3003 Bern

nachfolgend bezeichnet mit BSV

und

Hindernisfreie Architektur - Die Schweizer Fachstelle

Zollstrasse 115, 8005 Zürich

betreffend

Finanzhilfe zur Förderung der Invalidenhilfe gemäss Art. 74 IVG

für die Jahre 2024 - 2027

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1. Grundlagen und Ziele des Vertrages

1.1. Grundlagen

- Art. 74 und 75 IVG (Bundesgesetz vom 19. Juni 1959 über die Invalidenver­ sicherung, SR 831.20) - Art. 108-110 IW (Verordnung vom 17. Januar 1961 über die Invalidenver­ sicherung, SR 831.201) - Art. 101bis AHVG (Bundesgesetz vom 20. Dezember 1946 über die Alters­ und Hinterlassenenversicherung, SR 831.10) - Art. 222 - 225 AHW (Verordnung vom 31. Oktober 1947 über die Alters­ und Hinterlassenenversicherung, SR 831.101) - Bundesgesetz vom 5. Oktober 1990 über Finanzhilfen und Abgeltungen (SuG; SR 616.1) - Kreisschreiben über die Beiträge an Organisationen der privaten Behinder­ tenhilfe, gültig für Beiträge für die Betriebsjahre 2024 - 2027 (KSBOB) - Bundesgesetz über den Datenschutz (DSG; SR 235.1) - Bundesgesetz über die Gleichstellung von Frau und Mann (GIG; SR 151.1)

Das KSBOB 2024-2027 und die dem Vertrag beigefügten Anhänge bilden integ­ rierende Bestandteile dieses Vertrages.

1.2. Ziel und Gegenstand

Gemäss Art. 112c Abs. 2 Bundesverfassung der Schweizerischen Eidgenossen­ schaft vom 18. April 1999 unterstützt der Bund gesamtschweizerische Bestre­ bungen zu Gunsten Behinderter und Betagter. Er gewährt hierzu gestützt auf Art.

74 IVG sprachregional oder national tätigen gemeinnützigen privaten Organisati­

onen Finanzhilfen an die Kosten der Durchführung von den in Art. 108bis IW und Art. 222 AHW näher umschriebenen Aufgaben. Der vorliegende öffentlich- rechtliche Vertrag legt Art, Umfang, Qualität und Reporting der zu erbringenden Leistungen sowie dessen Beitragsdach fest. Damit soll die fachgerechte, be­ darfsorientierte und kostenbewusste Durchführung der in nachstehender Ziffer 3 aufgeführten Leistungen durch die vertragsnehmende Dachorganisation (DOA/N) gewährleistet werden. Der Vertrag regelt die mit diesen Leistungen verbundenen Rechte und Pflichten zwischen dem BSV und der DOA/N. Wird ein Teil der vereinbarten Leistungen nicht durch die DO/VN selbst, sondern durch von ihr beauftragte Drittorganisatio­ nen erbracht, so haftet die DO/VN gegenüber dem BSV für deren Handlungen. Die DO/VN schliesst mit den Drittorganisationen (UVN) Unterverträge (UV) ab, die mit dem vorliegenden Vertrag und seinen Anhängen konform sind.

2. Die DO/VN

2.1 Kurzporträt (ausführliche Dokumentation siehe Anhang A)

Die Stiftung bezweckt, die bauliche Umwelt im Hinblick auf die Bedürfnisse und Ansprüche Behinderter zu erforschen, Lösungen zur Vermeidung von Hindernis­ sen zu entwickeln, zu sammeln und zu dokumentieren und deren Verwirklichung voranzutreiben. Die Stiftung errichtet dazu eine oder mehrere Fachstellen, wel­ che die Interessenvertretung Behinderter insbesondere auf dem Gebiet des Bau­ wesens und des Verkehrs wahrnehmen und Dienstleistungen zur Erreichung des Stiftungszwecks erbringen. Sie wirkt im Netzwerk Hindernisfrei Bauen bei der Ko­ ordination der kantonalen Fachstellen mit und fördert die Umsetzung einer 2

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hindernisfreien Bauweise nach einheitlichen Standards in allen Kantonen. Als Dachorganisation vertritt sie vier kantonale Fachstellen (VD, ZH, LU und OW/NW). Der Geschäftsbericht gibt Einblick in die Tätigkeit der Stiftung und der Schweizer Fachstelle für hindernisfreie Architektur.

2.2 Leistungserbringer

Mit der Unterzeichnung dieses Vertrages bestätigt die DOA/N, dass sie die in Kap. 2 KSBOB festgelegten Kriterien zum Zeitpunkt der Vertragsunterzeichnung erfüllt. Die in Ziffer 3 aufgeführten Leistungen werden durch die DOA/N selbst erbracht oder durch Drittorganisationen, mit denen die DOA/N Unterverträge abgeschlos­ sen hat (Rz 2011-2014 KSBOB). Die DO/VN verpflichtet sich, Änderungen der Verhältnisse während der Vertragsperiode unverzüglich dem BSV zur Kenntnis zu bringen. Zugänge von UVN müssen dem BSV zur Genehmigung vorgelegt werden. Abgänge von UVN sind dem BSV zu begründen und Namensänderun­ gen mitzuteilen.

3. Leistungen der DO/VN

3.1 Leistungsbereiche

Die Leistungskategorien werden in folgende Gruppen eingeteilt, vgl. Anhang D und Kap. 3 KSBOB. Einzelspezifische Leistungen ' - Bauberatung Behindertennachweis gemäss Kap. 6 Gruppenspezifische Leistungen - Medien und Publikationen; Entwicklung, Herstellung und Verbreitung von In­ formationsmaterialien und Medien; Informations- und Dokumentationsstelle Leistungen zur Unterstützung und Förderung der Eingliederung Behinderter LUFEB (nicht personenspezifisch): - Allgemeine Medien- und Öffentlichkeitsarbeit - Themenspezifische Grundlagenarbeit / Projekte Art. 74 IVG Die Leistungen werden für folgende Zielgruppe/n erbracht: - Menschen mit einer Körper-, Hör- und Sehbehinderung

3.2 Barrierefreiheit - E-Accessibility

Die Organisationen publizieren die Inhalte ihrer Leistungen auf ihrer Internet­ seite, in ihren digitalen Medien oder ihren Printmedien. Dabei ist ein inhaltlicher und technisch barrierefreier Zugang sicher zu stellen, insbesondere auch für die Zielgruppe/n gemäss Fachkonzept (z. B. mittels einfacher und leichter Sprache J leicht lesbar usw.).

3.3 Qualitative Vorgaben

Die DO/VN garantiert, dass alle in Ziffer 3.1 aufgeführten und in den Fachkon­ zepten detailliert umschriebenen Leistungen in professioneller Qualität, zweck­ mässig, effektiv und wirtschaftlich für Behinderte im Sinne des KSBOB erbracht werden. Mit der Vertragsunterzeichnung bestätigt die DO/VN, dass sie die im An­ hang E festgehaltenen qualitativen Bedingungen erfüllt und einhält.

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ZS.

3.4 Leistungskoordination

Die DO/VN verpflichtet sich, die Leistungen einerseits mit den UVN im eigenen Vertrag, andererseits mit anderen DO/VN aufeinander abzustimmen und Syner­ gien bestmöglich zu nutzen.

4. Leistungen der IV/AHV

4.1 IV/AHV-Beitrag an die Leistungen nach Ziffer 3

Pro Vertragsjahr können Leistungen bis zum maximalen IV/AHV-Beitrag pro Leistungskategorie mit dem BSV abgerechnet werden, vorbehalten bleiben Kom­ pensationen gemäss Kap. 3.6 KSBOB. Am Ende der Vertragsperiode rechnet das BSV die effektiv erbrachten Leistungen mit den entsprechenden IV/AHV- Beiträgen pro Leistungskategorie mit der DO/VN ab, vgl. Anhang D des vorlie­ genden Vertrags. Die bei Gesucheingang ermittelte Eigenleistungsfähigkeit gilt für die gesamte Dauer der Vertragsperiode für DO/VN und UVN und wird für die Festlegung des IV/AHV-Beitrages herangezogen. Die Berechnung der Eigenleistungsfähigkeit erfolgt mittels Festlegung des Kapitalsubstrats und des DB 4. Falls die Summe des geschlüsselten Kapitalsubstrates nach Art. 74 IVG die Vollkosten des Betrie­ bes Art. 74 IVG um das Eineinhalbfache übersteigt, wird der IV/AHV-Beitrag ge­ mäss Rz 1014 KSBOB gekürzt. Der IV/AHV-Beitrag (Beitragsdach gern. Anhang D) für die Vertragsperiode

2024 - 2027 beträgt pro Jahr

CHF 745'927.--

davon max. CHF 197’000.-- für Leistungen nach Art. 101bis AHVG.

Der jährliche IV/AHV-Beitrag wird in zwei Akontozahlungen, jeweils im März und September durch die ZAS an die DO/VN überwiesen. Die Höhe der Akontozah­ lungen beträgt grundsätzlich 50 % des jährlichen IV/AHV-Beitrages. Der IV/AHV-Beitrag für die nicht personenspezifischen Leistungen «Allgemeine Medien- und Öffentlichkeitsarbeit» darf 5 % des Gesamtbeitrages (=100 %) nicht übersteigen (Rz 3010 KSBOB). Der IV/AHV-Beitrag darf nicht abgetreten werden.

4.2 Entschädigung Dachorganisation (DO-Entschädigung)

Die DO-Entschädigung gemäss KSBOB wird für die Konsolidierungsarbeiten der DO/VN für das Reporting und für die Umsetzung und Durchsetzung der Vorga­ ben des KSBOB bei den UVN ausgerichtet und jährlich ausbezahlt. Die DO- Entschädigung bleibt grundsätzlich für die gesamte Vertragsperiode 2024 - 2027 gleich und beläuft sich pro Jahr auf CHF 14'300.--

5. Reporting

Spätestens bis 30.6. nach Abschluss eines Rechnungsjahres gemäss Rz 4019 KSBOB stellt die DO/VN dem BSV sämtliche Unterlagen vollständig via BSV- Erfassungsmappe zur Verfügung. Diese sind gemäss Rz 4012 und 4014 KSBOB insbesondere:

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- Organisationsdaten (VZÄ etc.) - Kosten-ZLeistungsrechnung (KLR) DO/VN und UVN - Klienten-ZLeistungsstatistik (KLS) DO/VN und UVN - Selbsteinschätzung der Leistung (Realisiertes Arbeitsprogramm) - Fortschreibungstabelle DO/VN und UVN - Vollständigkeitserklärung DO/VN - Liste wirtschaftliche Verbindungen Von jeder Organisation müssen zusätzlich folgende Daten elektronisch zur Verfü­ gung gestellt werden: - Jahres- und Geschäftsbericht - Unterzeichneter Revisionsbericht (Testat, Bilanz, Erfolgsrechnung und An­ hang) oder Bericht der Kontrollstelle - Vollständigkeitserklärung (diejenigen der UVN sind bei der DO/VN abgelegt)

Für die Mitfinanzierung von Projekten im Rahmen der themenspezifischen Grundlagenarbeit (LUFEB), welche Vollkosten von mehr als CHF 100‘000 auslö­ sen, muss ein separates Projektgesuch zwingend vor Projektbeginn eingereicht werden. Das BSV entscheidet nach Möglichkeit innert 60 Tagen über die Mitfi­ nanzierung durch die IV. Die Projektgesuche können auf der Internetseite des BSV heruntergeladen werden.

6. Nachweis der Leistungserbringung

Für die in Ziffer 3.1 aufgeführten Leistungskategorien mit dem Hinweis «Behin­ dertennachweis» muss die DO/VN dem BSV jederzeit bei Bedarf nachweisen, dass die mit dem BSV abgerechneten Leistungen nur an berechtigte Leistungs­ beziehende gemäss Kap. 1.3 KSBOB erbracht wurden (Rz 1021 KSBOB). Die DO/VN erbringt den Nachweis wie folgt: Pro Leistungskategorie und Berichtsjahr wird eine Exceltabelle mit Namen, Vor­ namen, Geburtsdatum (TT, MM, JJJJ) geführt. Alternativ kann im Dossier der behinderten Person eine Kopie der Verfügung über die IV-Massnahme oder Geldleistung abgelegt werden. Die Meldung bei der Früherfassung ist festzuhalten und nachzuweisen. Für Tageskurse und Treffpunkte ist kein Nachweis erforderlich.

7. Auskunftspflicht

Die DO/VN und UVN erteilen dem BSV oder vom BSV bezeichneten Drittperso­ nen gemäss Rz 4005 KSBOB alle erforderlichen Auskünfte im Zusammenhang mit dem Vertrag und gewährt Einsicht in die relevanten Akten und den Zutritt an Ort und Stelle.

8. Sanktionsmassnahmen und Vertragsauflösung

Ist für die DO/VN absehbar, dass sie die vertraglich festgelegten Ziele und Bedin­ gungen nicht vertragsgemäss erfüllen kann, muss sie unverzüglich dem BSV schriftlich die Situation mit einem Vorgehensvorschlag unterbreiten (Rz 4008 KSBOB). Verletzt die DO/VN ihre Auskunftspflicht, kann das BSV die Ausrich­ tung von Finanzhilfen ablehnen oder die bereits ausgerichteten Beiträge gemäss Art. 40 SuG zurückfordern (Rz 4009 KSBOB). 5 CccK Q<< ZS. zH

Erwirkte die DO/VN die Finanzhilfe unter Verletzung von Rechtsvorschriften oder aufgrund eines unrichtigen oder unvollständigen Sachverhaltes, kann das BSV jederzeit vom Vertrag zurücktreten. Mit dem Rücktritt fordert das BSV die bereits ausgerichteten Beiträge gemäss Art. 30 f. SuG zurück. Werden die im Zusam­ menhang mit der Überprüfung der Einhaltung der Vertragsbestimmungen ver­ langten Daten und Informationen trotz gewährter Nachfrist nicht, unvollständig oder unkorrekt eingereicht oder bestehen anderweitig begründete Zweifel an der Vertragserfüllung, kann das BSV Akontozahlungen so lange zurückbehalten oder kürzen, bis die Daten und Informationen in hinreichender Qualität vorliegen und verarbeitet werden können bzw. für das BSV die Sicherheit besteht, dass ein ver­ tragskonformer Zustand hergestellt worden ist (Rz 4018 KSBOB).

9. Dauer, Änderungen, Kündigung, Governance

9.1 Dauer

Dieser Vertrag tritt mit vollständiger Unterzeichnung auf den 1. Januar 2024 in Kraft. Er wird für vier Jahre abgeschlossen und dauert bis zum 31. Dezember 2027.

9.2 Änderungen

Änderungen des Vertrages werden schriftlich festgehalten und von beiden Ver­ tragsparteien unterzeichnet. Es besteht kein Anspruch auf eine Anpassung des Vertrages auf Grund einer Leistungserweiterung (zusätzliche oder neue Leis­ tung) oder auf Grund höherer Kosten einer Leistung.

9.3 Kündigung

Der Vertrag kann von jedem Vertragspartner per 30. Juni oder 31. Dezember un­ ter Beachtung einer Kündigungsfrist von sechs Monaten gekündigt werden.

Wird der Vertrag nicht weitergeführt, ist ein Schlussabrechnungssaldo zu vergü­ ten und ein allfällig vorhandener Saldo aus geäufneten Überdeckungsreserven sowie zulasten von Art. 74 IVG gebildeten Rückstellungen oder Fonds dem BSV zurückzuerstatten.

9.4 Governance

Die finanzielle Unterstützung privater Organisationen durch die Invalidenversi­ cherung erfolgt im Hinblick auf ein gemeinsames Engagement zugunsten von Menschen mit Behinderungen im Sinne von Artikel 74 IVG. Die Beiträge an die Organisationen und die daraus resultierenden Leistungen setzen eine direkte Beziehung zwischen der IV bzw. dem BSV und den subventi­ onierten Organisationen voraus. Diese Beziehung beruht auf den Grundsätzen der Good Governance und des gegenseitigen Vertrauens. Gute Zusammenarbeit bedeutet, dass Informationen ausgetauscht, Erfahrungen geteilt und beobachtete oder aufgetretene Probleme erörtert werden, um die Schwierigkeiten sowohl der Partnerorganisationen als auch der leistungsempfan­ genden Personen zu beheben.

10. Veröffentlichung des Vertrages

Das BSV veröffentlicht den vorliegenden Vertrag (inkl. sämtlicher Anhänge) in Anwendung des Bundesgesetzes überdas Öffentlichkeitsprinzip in der Verwal­ tung (Art. 9 Abs. 2, Öffentlichkeitsgesetz, SR 152.3) auf der Webseite des BSV. 6

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Zwecks Koordination kann es den Kantonen ebenfalls Auszüge betreffend Leis­ tungen oder Finanzen weiterleiten bzw. entsprechende Auswertungen erstellen.

11. Schlussbestimmungen

Für die Gültigkeit des vorliegenden Vertrages bleiben Beschlüsse von Volk, Par­ lament und Bundesrat vorbehalten. Vorliegender Vertrag ist in zwei Exemplaren ausgefertigt worden. Je ein unter­ zeichnetes Exemplar befindet sich beim BSV und bei der DOA/N.

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Bern, den //ß Zürich, den

Für das Für Bundesamt für Sozialversicherungen Hindernisfreie Architektur Die Schweizer Fachstelle

Florian St^inbäcIier.'Vizedirektor Joe A. Manser, Präsident

'l

Thomas BhendT Eva Schmidt, Leiterin Fachstelle Bereichsleiter Controlling, Ressourcen und Subventionen

Anhang - Anhang A (Grundlagen der DOA/N) - Anhang B (Am VAF angeschlossene Organisationen) - Anhang C (Fachkonzepte) - Anhang D (Kompensationsgruppen und Mengengerüst) - Anhang E (Unterzeichnete Qualitative Bedingungen)

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Anhang A Grundlagen der VN

Kl Unterzeichnete Statuten der VN/DO 30. September 1981 K Hindernisfreie Architektur - Die Schweizer Fachstelle Organigramm K Organisationsreglement vom 3. Juni 2022 K Aktueller Auszug Eintrag Handelsregister vom 11. Mai 2023 K Strategieziele vom Juni 2023 K Dokument: Mitglieder Stiftung zur Förderung einer behindertengerechten bauli­ chen Umwelt Stand 30. April 2023

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Hind err‘isfreie Zollstrasse 115 | CH-8005 Zürich Archite ktur Telefon 044 299 97 97 fachstelle@hindernisfreie-architektur.ch Die Schweizer Fachstelle

ORGANISATIONS-REGLEMENT

vom 03. Juni 2022 für die Stiftung zur Förderung einer behindertengerechten baulichen Umwelt und die Schweizer Fachstelle für hindernisfreie Architektur

Trägerschaft und Art. 1 Reglement Gestützt auf Art. 7 der Stiftungsurkunde vom 2. Oktober 1981 unterhält die „Stiftung zur Förderung einer behindertengerechten baulichen Umwelt“ die „Schweizer Fachstelle für hindernisfreie Architektur“ (nachstehend Fachstelle genannt). Für die Organisation der Stiftung und der Fachstelle, die auch als Geschäftsstelle der Stiftung fungiert, erlässt der Stiftungsrat, gestützt auf die Stiftungsstatuten, das vorliegende Organisationsreglement mit Anhängen. Diese sind periodisch jeweils den aktuellen Umständen entsprechend anzupassen. Das vorliegende Reglement ersetzt mit der Verabschiedung durch den Stiftungsrat alle vorgängig erlassenen Betriebsreglementarien und entsprechende Beschlüsse durch den Stiftungsrat.

Zweck und Aufgaben Art. 2 Fachstelle Im Sinne des Stiftungszwecks wahrt die Fachstelle mittels ihrer Dienstleistungen und Tätigkeit die Interessen von Menschen mit Behinderung in allen hierfür relevanten Bereichen des Bauwesens. Insbesondere in folgenden Tätigkeitsbereichen: - Informationsvermittlung und Öffentlichkeitsarbeit - Grundlagenerarbeitung, Dokumentation - Gesetzgebungen und Verordnungen auf allen Stufen - Allg. Beratungen, Projektberatungen und Evaluationen - Forschung, Ausbildung und Erfahrungsaustausch - Zusammenarbeit, Unterstützung und Koordination mit weiteren Beratungsstellen und interessierten Kreisen, welche im Sinne des Stiftungszwecks tätig sind - Nachhaltige Interessenvertretung in institutioneller und fachlicher Hinsicht - Weitere, vom Stiftungsrat verabschiedete Tätigkeitsschwerpunkte Geschäftsstelle Soweit vom Stiftungsrat nichts anderes beschlossen wird, ist für die Stiftung die Fachstelle auch mit der Führung von Geschäftsstelle und Sekretariat der Stiftung betraut.

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Organisation Art. 3 Stiftungsrat Der Stiftungsrat (gemäss Statuten mindestens 6 Personen) trifft Stiftungsrats-Ausschuss sich mindestens einmal jährlich zu einer ordentlichen Jahres­ versammlung sowie nach Bedarf. Für Geschäfte, welche der Stiftungsrat nicht selber beschliesst, ist der vom Stiftungsrat gewählte Stiftungsrats-Ausschuss zuständig. Stiftungsrat und Stiftungsrats- Ausschuss können auch auf dem Zirkulationsweg beschliessen. Ein Zirkulationsbeschluss muss durch die Mehrheit aller Mitglieder gefasst werden. Die Aufgaben sowie die Aufgabenteilung zwischen Stiftungsrat, Stiftungsrats-Ausschuss und Geschäftsführung sind in Anhang A zu diesem Reglement festgehalten.

Fachstelle Die Fachstelle ist ein professionell betriebenes Kompetenzzentrum für die Aufgabenbereiche gemäss Art. 2 und wird nach den Grundsätzen einer gemeinnützigen Institution geführt. Das Tätigkeitsprogramm richtet sich nach den vom Stiftungsrat verabschiedeten strategischen Zielsetzungen, einem Leitbild, einem jährlichen Arbeitsprogramm sowie einem hierfür festgelegten Finanzbudget. Beitritte als Mitglied bei anderen Organisationen brauchen die Zustimmung des Stiftungsrats.

Geschäftsführung (GF) Der Stiftungsrat wählt die Geschäftsführerin/den Geschäftsführer welche/welcher die Fachstelle leitet. Er/sie trägt gegenüber dem Stiftungsrat die Verantwortung für die Tätigkeit der Fachstelle im Rahmen des jährlich zu beschliessenden Budgets. Der Stiftungsrats- Ausschuss bestimmt die Geschäftsführungsstellvertretung. Die GF bereitet mit dem Präsidium oder mit dem Ausschuss die Geschäfte des Stiftungsrats vor und nimmt mit beratender Stimme an dessen Sitzungen teil. Organisation und Zuständigkeiten sind in Anhang B festgehalten.

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Mitarbeitende Für die Einstellung, Führung und Entlassung der übrigen Mitarbeitenden ist die Geschäftsführung zuständig. Dies erfolgt im Rahmen der strategischen Zielsetzungen und des Budgets. Die Anstellungsbedingungen richten sich nach einem vom Stiftungsrat verabschiedeten Anstellungsreglement. Die GF und das Mitarbeiterteam der Fachstelle arbeiten gemäss ihrer fachlichen Aufgabenstellung selbständig und können im Rahmen ihrer Aufgaben auch nach aussen auftreten. Die Koordination und Aufgabenteilung wird im Rahmen regelmässiger Teamsitzungen zusammen mit der GF besprochen. Die Mitarbeitenden wirken zudem an der Qualitätssicherung und Weiterentwicklung der Fachstelle mit. Gegenüber Stiftungsrat und Stiftungsrats-Ausschuss haben die Mitarbeitenden ein Antragsrecht. Sie können dort ihre Anträge direkt vertreten. Die Mitarbeitenden können eine/einen Vertreterin/Vertreter aus ihren Reihen als Beisitzende ohne Stimmrecht zu den Stiftungsratssitzungen delegieren. Die Vertretung wird vom Mitarbeiterteam bestimmt und durch den Stiftungsratsausschuss genehmigt. Der Stiftungsrat legt fest, bei welchen Geschäften die Teilnahme der Mitarbeitervertretung ausgeschlossen ist.

Finanz-Kompetenzen Art. 4 Die Finanzkompetenz der GF ist auf den Rahmen des jährlichen Budgets beschränkt. Für sämtliche Zahlungen, welche durch die GF und die Mitarbeitenden, sowie durch den/die PräsidentZ-in oder den/die Vize-Präsident/-in ausgeführt werden ist eine Kollektivunterschrift zu zweien erforderlich. Die aktuellen Unterschriftenregelungen sind in Anhang C festgehalten. Die Verwendung der Vermögenswerte der Stiftung und deren Anlage sind in Anhang D geregelt.

Organisationsreglement vom 26. Mai 2008 / rev. 12.06.15/15.06.18 / 14.06.19/03.06.2022 4 t-u fS. k r

ANHANG A vom 26. Mai 2008 / Rev. 12. Juni 2015 / Rev. 15. Juni 2018

Aufgaben und Aufqabenteilunq für Stiftunqsrat, Stiftunqsrats-Ausschuss und Geschäftsführung

Aufgaben des Stiftungsrats - Wahl der Stiftungsratsmitglieder, des Präsidenten und Vize-Präsidenten beziehungsweise der (Vize-)Präsidentin sowie des Stiftungsrats-Ausschusses - Wahl der Revisionsstelle - Wahl des/der Geschäftführers/-in für die Fachstelle - Wahl der externen Buchhaltung und Treuhandstelle - Abnahme von Jahresrechung, Revisionsbericht und Jahresbericht der Stiftung und der Fachstelle - Verabschiedung von Strategie, Leitbild und Tätigkeitsprogramm

Aufgaben des Stiftungsrats-Ausschusses - Vorbereitung sämtlicher Geschäfte für den Stiftungsrat - Verabschiedung des Budgets und des Finanzplanes - Behandlung von Geschäften, welche nicht durch den Stiftungsrat behandelt werden - Wahl der Geschäftsführungstellvertretung - Festlegen der Aufgabenteilung zwischen Präsidium, Ausschuss und Geschäftsführung

Aufgaben der Geschäftsführung - Geschäftsführung der Fachstelle gemäss Reglement - Führung der Geschäftsstelle der Stiftung - Rechnungsführung von Stiftung und Fachstelle - Erstellen der Jahresberichte von Stiftung und Fachstelle - Vorbereiten der Geschäfte für den Stiftungsrat und den Stiftungsrats-Ausschuss

Organisationsreglement vom 26. Mai 2008 / rev. 12.06.15/15.06.18 /14.06.19/03.06.2022 ?

Anhänge Die nachfolgend aufgeführten Anhänge bilden einen Bestandteil dieses Organisations-Reglements:

- ANHANG A vom 26. Mai 2008 / Rev. 12. Juni 2015 / Rev. 15. Juni 2018 Aufgaben und Aufgabenteilung für Stiftungsrat, Stiftungsrats-Ausschuss und Geschäftsleitung

- ANHANG B vom 26. Mai 2008 / Rev. 6. Juni 2013 / Rev. 12. Juni 2015 / Rev. 15. Juni 2018 Organigramm und Zuständigkeiten der Fachstelle

- ANHANG C vom 26. Mai 2008 / Rev. 6. Juni 2013 / Rev. 12. Juni 2015 / Rev. 15. Juni 2018 / Rev. 03. Juni 2022 Unterschriftenregelung

-ANHANG D vom 26. Mai 2008 Vermögenswerte der Stiftung: Zielsetzung, Verwendung und Anlage

Verabschiedet durch den Stiftungsrat Zürich, 26. Mai 2008 / Rev. 6. Juni 2013 / Rev. 12. Juni 2015 / Rev. 15. Juni 2018 / Rev. 03. Juni 2022

Organisationsreglement vom 26. Mai 2008 / rev. 12.06.15/15.06.18 / 14.06.19/03.06.2022

Organigramm Stiftung und Fachstelle

Hindernisfreie Architektur - Die Schweizer Fachstelle Organigramm genehmigt durch den Stiftungsrat am 03. Juni 2022

Stiftung

Stiftungsrat

Ausschuss Stifungsrat

Präsidium Stiftungsrat Joe A. Manser, Präsident Manuel Gysel, Vizepräsident

i Geschäftsführung

Geschäftsführung GF Fachstelle und Stiftung Eva Schmidt Stv. Valérie Ginier

Finanzen/ Leistungsverträge Personalführung Eva Schmidt Valérie Ginier

Geschäftsbereiche

Administration11 Karin Vögelin

Grundlagen/Normung21 Wissensvermittlung31 Interessenvertretung/ Expertisen41 Eva Schmidt Valérie Ginier Eva Schmidt

i) Für Übersetzung und Versand werden externe Mitarbeitende beigezogen 21 Fachkommissionen (Betroffene und Fachpersonen) begleiten die Tätigkeiten der einzelnen Fachbereiche. Sie sind für die Festlegung von Standards zuständig. Für ausserordentliche, befristete Projekte werden externe Mitarbeitende beigezogen. 3) Für Kurse und Sensibilisierungsveranstaltungen werden ergänzend externe Kursleitende, Referentin­ nen, Referenten und Workshopleitende beigezogen. 4) Für die Rechtsvertretung werden Fachjuristinnen und -Juristen mandatiert.

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ANHANG B vom 26. Mai 2008 / Rev. 6. Juni 2013/ Rev. 12. Juni 2015/ Rev. 15. Juni 2018

Zuständigkeiten der Fachstelle

Geschäftsführung Eva Schmidt Geschäftsführung-Stellvertretung Valérie Ginier Bereichsverantwortliche - Gesamtleitung und Finanzen: Eva Schmidt - Grundlagen und Normung: Eva Schmidt - Wissensvermittlung: Valérie Ginier

Die Geschäftsleitung bezeichnet weitere Bereichsverantwortliche für die verschiedenen Fach- und Sachbereiche: gehbehindertengerechtes Bauen, sehbehindertengerechtes Bauen, hörbehindertengerechtes Bauen, altersgerechtes Bauen, Gönnerverwaltung, etc.

ANHANG C vom 26. Mai 2008 / Rev. 6. Juni 2013/ Rev. 12. Juni 2015/ Rev. 15. Juni 2018 / Rev. 03. Juni 2022

Unterschriftenregelung

Stiftungsrat / Ausschuss Für Handelsregister, Geschäftsführung_______ Rechtsvertretung Joe A. Manser, Präsident kollektiv zu zweit Manuel Gisel, Vizepräsident kollektiv zu zweit Mark Roth kollektiv zu zweit Stephanie Weiss kollektiv zu zweit Eva Schmidt, Geschäftsführerin kollektiv zu zweit Valérie Ginier, GF-Stellvertretung kollektiv zu zweit

Die Geschäftsstelle stellt sicher, dass Zahlungen ausgeführt und eingeschriebene Sendungen entgegengenommen werden können.

Organisationsreglement vom 26. Mai 2008 / rev. 12.06.15/ 15.06.18 / 14.06.19/03.06.2022

ANHANG D vom 26. Mai 2008

Vermöqenswerte der Stiftung: Zielsetzung, Verwendung und Anlage

Die Vermögenswerte der Stiftung werden, solange vom Stiftungsrat nichts anderes festgelegt wird, ausschliesslich für den Betrieb und die Tätigkeit der Fachstelle gemäss Artikel 2 verwendet. Die Stiftung strebt einen durchschnittlichen Vermögensbestand an, mit welchem Betrieb, Verpflichtungen und Liquidität der Fachstelle im Umfang von einem Geschäftsjahr im Rahmen des Budgets gewährleistet werden können. Der Einsatz und die Anlage der Vermögensbestände sind entsprechend der hierfür erforderlichen Verfügbarkeit vorzunehmen.

Der Einsatz der Finanzen für den Fachstellenbetrieb ist so zu optimieren, dass die Mittel, welche länger als 3 Monate nicht erforderlich sind, in kurzfristigen Zinsanlagen angelegt werden können. Hierfür dürfen nur Anlagekategorien gewählt werden, welche keine Kurs- oder Währungsrisiken beinhalten.

Für die Rechnungslegung ist eine eigene Betriebsrechnung für den Fachstellenbetrieb und für die Vermögensverwaltung der Stiftung zu führen. Als Regelfall ist anzustreben, sämtliche finanziellen Bewegungen, welche den Fachstellenbetrieb betreffen, über die Betriebsrechnung der Fachstelle zu verbuchen. Die Betriebsrechung der Stiftung soll lediglich die Vermögensverwaltung und projektungebundene grössere Zuwendungen an die Stiftung aufweisen. Die Vermögensbestände der Fachstelle bilden einen Bestandteil der konsolidierten Stiftungsbilanz.

Für Vermögensbestände der Stiftung, welche den Umfang der vorstehenden Zweckbestimmung übersteigen, ist die Verwendung und die Anlage durch den Stiftungsrat bei Bedarf zu regeln.

Organisationsreglement vom 26. Mai 2008 / rev. 12.06.15/15.06.18 / 14.06.19/03.06.2022 9

Schweizerische STATUTEN Fachstelle

behindertengerechtes Bauen der Centre suisse pourjg*"“ STIFTUNG ZUR FÖRDERUNG la construction adaptée EINER BEHINDERTENGERECHTEN aux handicapés BAULICHEN UMWELT Centro svizzero perJgT^ Io costmzione adatta agli andkappati

Name, Sitz Art 1 Unter dem Namen .Stiftung zur Förderung einer behindertengerechten, baulichen Umwelt" besteht im Sinne von Art. 80 ff des ZGB eine gemeinnützige Stiftung mit unbeschränkter Dauer, die im Handelsregister einzutragen ist. Der Sitz der Stiftung ist Zürich. Die Stiftung wird errichtet von der „Arbeitsgemeinschaft Umwelt und Öffentlichkeit“.

Zweck Art 2 Die Stiftung bezweckt, die bauliche Umwelt im Hinblick auf die Bedürfnisse und Ansprüche Behinderter zu erforschen, Lösungen zur Vermeidung von Hindernissen zu entwickeln, zu sammeln und dokumentieren und deren Verwirklichung voranzutreiben. Die Stiftung errichtet dazu eine oder mehrere Fachstellen, welche die Interessenvertretung Behinderter insbesondere auf dem Gebiet des Bauwesens und des Verkehrs wahrnehmen und Dienstleistungen zur Erreichung des Stiftungszwecks erbringen. Der Stiftungsrat kann weitere geeignete Tätigkeiten zur Erreichung des Stiftungszwecks beschliessen.

Beiträge Art 3 Die Arbeitsgemeinschaft Umwelt und Öffentlichkeit leitet einen einmaligen Beitrag zum Stiftungsvermögen von Fr. 25'000.-.

Kernstr. 57 CH-8004 Zurich Telefon 044 299 97 97 Fax 044 299 97 98 info@hindernisfrel4xiuen.di wvrw.hindernisfrei-bauen.d}

Art 4 Das Stiftungsvermögen soll weiter geäufnet werden durch: - Beiträge von Bund, Kantonen, Gemeinden und am Stiftungszweck interessierten privaten Institutionen. - Schenkungen und Legate - Andere geeignete Mittel

Organe Art. 5 Organe der Stiftung sind: a) Der Stiftungsrat b) Die Fachstelle c) Die Kontrollstelle

Stiftungsrat Art. 6 Der Stiftungsrat besteht aus mindestens 6 Personen. Mitglied des Stiftungsrats kann nur sein, wer in einer besonderen Weise mit dem Stiftungszweck verbunden ist, sei es z.B. als Vertreter einer Behinderten-Selbsthilfeorganisatlon, einer Institution des Sozialwesens, als Baufachmann oder als Behördemitglied. Mindestens ein Drittel des Stiftungsrats besteht aus Behinderten. Der Stiftungsrat wird auf drei Jahre gewählt und ergänzt sich durch Kooperation.

Der Stiftungsrat beaufsichtigt die Fachstellen, sowie allfällige andere Tätigkeiten der Stiftung. Er wählt die Kontrollstelle und vertritt die Stiftung nach Aussen.

Der Stiftungsrat versammelt sich, so oft es die Geschäfte erfor­ dern, mindestens aber einmal jährlich. Er beschliesst über alle Geschäfte, die er nicht gemäss besonderem Reglement an andere Instanzen delegiert. Bei Abstimmungen entscheidet das absolute mehr der abgegebenen Stimmen. Bei Stimmengleich­ heit hat die Präsidentin/ der Präsident den Stichentscheid.

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Fachstellen Art. 7 Die Fachstellen erbringen Dienstleistungen auf dem Gebiet des Bauwesens und des Verkehrs im Sinne des Stitungszwecks und nehmen die Interessen Behinderter auf diesem Gebiet wahr. Die Dienstleistungen können in den Bereichen - Grundlagenbeschaffung und Dokumentation - Beratung und Projektbearbeitung - Projekt- und Ausführungskontrolle - Information und Öffentlichkeitsarbeit - Forschung und Ausbildung Sowie in weiteren Bereichen angeboten werden. Die Fachstellen sind bemüht, alle Bestrebungen in diesen Bereichen in der Schweiz zu koordinieren. Sie können zur Bewältigung dieser Aufgaben selbstständig nach Aussen auftreten. Über die Kompetenzen, die Organisation und den Betrieb erlässt der Stiftungsrat ein besonderes Reglement.

Kontrollstelle Art. 8 Die Kontrollstelle besteht aus 1-3 Mitgliedern, die auf die Dauer von 2 Jahren durch den Stiftungsrat gewählt werden. Der Stiftungsrat kann auch eine anerkannte Treuhandgesellschaft mit der Funktion der Kontrollstelle betrauen. Die Mitglieder der Kontrollstelle dürfen weder dem Stiftungsrat noch der Fachstelle angehören.

Auflösung Art. 9 Kann der Stiftungszweck nicht erreicht werden und beschliesst der Stiftungsrat deren Auflösung, so muss das dannzumal bestehende Stiftungsvermögen einer Organisation mit möglichst ähnlicher Zweckbestimmung zufallen. Ein Rückfall an die Stifter ist nicht möglich.

Zürich, 30. September 1981

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Hindernisfreie Architektur - Die Schweizer Fachstelle Organigramm

Stiftung

Stiftungsrat

Ausschuss Stifungsrat

Präsidium Stiftungsrat Joe A. Manser (Präsident) Manuel Gysel (Vizepr.)

Geschäftsführung

Geschäftsführung GF Fachstelle und Stiftung Eva Schmidt Stv. Valérie Ginier

Finanzen/ Leistungsverträge Personalführung Eva Schmidt Valérie Ginier

Geschäftsbereiche

Administration11 Sidonia Just

Grundlagen/Normung2) Wissensvermittlung31 Interessenvertretung/ Expertisen41 Eva Schmidt Valérie Ginier Eva Schmidt

i) Für Übersetzung und Versand werden externe Mitarbeitende beigezogen 2) Fachkommissionen (Betroffene und Fachpersonen) begleiten die Tätigkeiten der einzelnen Fachbereiche. Sie sind für die Festlegung von Standards zuständig. Für ausserordentliche, befristete Projekte werden externe Mitarbeitende beigezogen. 3) Für Kurse und Sensibilisierungsveranstaltungen werden ergänzend externe Kursleitende, Referentin­ nen, Referenten und Workshopleitende beigezogen. 4) Für die Rechtsvertretung werden Fachjuristinnen und -Juristen mandatiert.

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Handelsregisteramt des Kantons Zürich______ Firmennummer Rechtsnatur Eintragung Löschung Übertrag CH-020.7.904.212-3 von: CH-020.7.904.212-3/a 1 CHE-104.030.147 Stiftung 29.12.1981 auf:

Alle Eintragungen

Ei Lö Name________________________________________________________ Ref Sitz

1 Stiftung zur Förderung einer behindertengerechten, baulichen Umwelt 1 Zürich

Ei Lö Aufsichtsbehörde________________________ Ei Lö Adresse

1 Eidgenössisches Departement des Innern, Bem 1 3

fünbehindertengereehtes Bauen NeugasseH-36

8005 Zürich

3 10 e/e-Sehweizerische-Faehstelie

füFrbehindertengereehtes Bauen 1/yr'z. C*7 rxvjTltftitiootrOT

8004 Zürich

10 Zolistrasse 115

8005 Zürich

Ei Lö Zweck_______________________________________________________________ Ei Lö weitere Adressen 1 Die bauliche Umwelt im Hinblick auf die Bedürfnisse und Ansprüche Behinderter zu erforschen, Lösungen zur Vermeidung von Hindernissen zu entwickeln, zu sammeln und dokumentieren und deren Verwirklichung voranzutreiben. Die Stiftung errichtet dazu eine oder mehrere Fachstellen, welche die Interessenvertretung Behinderter, Insbesondere auf dem Gebiet des Bauwesens und des Verkehrs wahrnehmen, und Dienstleistungen zur Erreichung des Stiftungszweckes erbringen._______________ Ei | Lö [ Bemerkungen, Angaben betreffend Übernahme von Aktiven und Passiven Ref Urkundendatum 1 5 Qrganisationi-Stiftungsfat-vœ-mindestens-e-Mitgliedem-sowie-Faehslelle-tind 1 02.10.1981 Kontreltetelle:

Ref TR-Nr TR-Datum SHAB SHAB-Dat. Seite/Id Ref TR-Nr TR-Datum SHAB SHAB-Pat. Seite / Id O (Auslassung) (Auslassung j) 7 10265 15.03.2018 55 20.03.2018 4122145 1 6205 11.04.1990 82 30.04.1990 1673 8 19041 15.05.2019 96 20.05.2019 1004633323 2 7743 08.04.1997 69 14.04.1997 2478 9 35713 13.09.2019 180 18.09.2019 1004718362 3 33178 19.11.2004 230 25.11.2004 20/2559086 10 24811 03.06.2021 108 08.06.2021 1005209800 4 33805 14.12.2006 247 20.12.2006 29/3690912 11 38974 10.09.2021 179 15.09.2021 1005291425 5 28844 17.08.2012 162 22.08.2012 6819436 12 35860 07.09.2022 176 12.09.2022 1005559083 6 38737 12.11.2012 223 15.11.2012 6932644

El Ae Lö Personalangaben Funktion_______ Zeichnungsart

1 2m t » Präeid ent-des Einzefuntersehrift

Stiftungsrates

2 4m LeemannrProL-PetefTven-WinterthurHn-Bülaeh Präeident-des Einzeluntereehrift

Stiftungsrates

2 3 darayrProf-Wernerrven-LuzernHn-Zürieh Vizepräsident-des Hnzelantereehrtft

Stiftungsrates

2 5m MansefT-desephrven-Appenzelh-tn-Zürieh Einzeluntersehfift

3 5 Sehulthess,- Br. Vietar G.,ven-€iO9sau-ZH,-in Luzern VizepfäsidenEdes Einzeluntefsehrift Stiftungsrates

4 5m Feseerdaequelinerven-Reldenrin-Sehefz Präsldentin-des Einzelunteraehritt

Stiftungsrates

4 5 » ♦ ehne-Zeiehnungsbereehtigung

Stiftengerates

5 7 Foseordaegueünerven-Reidenrin-Sehera Kellektivuntersehriit-zif-zweien

Stjftungsrates

5 6m T rj IT Vizepräsidentin-des Elnzetantersehrift

Stiftungsrates

Zürich, 11.05.2023 Fortsetzung auf der folgenden Seite

%

Handelsregisteramt des Kantons Zürich Stiftung zur Förderung einer behindertengerechten, baulichen Umwelt CHE-104.030.147 Zürich 2

Alle Eintragungen ËT Ae LÖ Personalangaben___________________ Funktion Zeichnungsart_____________ 5 6m ReinhardrTobiasrVon-Sumiswaldrin-Bern Mitglied-des Kollektivunteraehrift-zu-zwelen Stiftungsrates 5 7 eafavatttrSergiorvon-MeaegneHn-SanFAntenio Mitglied-des ohne-ZeiehRungsbereeMlgung Stiftungsrates

5 11 Fraeherrdean-Glatidervsn-Ribœfgrln-fce-Sagne Mitnltari

mllyTrauuCO/4aa ohne-Zeiehnungsbereehtigung Stiftungsratea 5 9 Hürilmaflrv^tthlasrven^ôriehrin-Züfieh Mitglied^es ohne-Zelchnungabereehtigting Stiftungsrates 5 7 hOetvWaHttJSrven-Zwiehrin-Birmensderl-ZH Mitglied-des ehne-Zetehntfngabereehtigung Stiftungsrales

5 Röösli, Patrick, von Baar, in Baar Mitglied des ohne Zeichnungsberechtigung

Stiftungsrates 5 7 Bikï-Miroslavrvon-Ztiriehrin-Zürieh Mitgiied-des ehne-Zetehntingsberechtigung Stiftungsrates

5 7 iviliytlCVFUca ohne-Zeiehnungsberechtigung

Stiftungsrates

5 7 Stutz-SteigerT-Thefeserven-Bemrin-Befn KAi Irili

ivntyntnrxivaazs ehne-Zeiehnungsbereehttgung Stiftungsrales

5 11 ZappeT-StefanrVon-ZürichHn-Zörieh Mitgiied-des ehne-Zetehnungebereehtigung

Stiftungsrates

5 7m Revistensstelle

5 7m MansefTdosephrvon-Appenzellrin-Zürieh KeHektivuntersehrift-zu-zweien

6 7 GystrSusannerVon-tupfigrin-Zürieh Vtzeprästdenttn-des Koilektivuntersehrift-ztt-zwelen Stiftunge rates

6 12 Reinhardr T MitgHetrtes ohne-Zeiehnungsbereehtigting

Stiftungsrates 7 12 SehumaeheFrGhristinarvon-QltenrirÆürieh Prösidentin-des Kollektivun tereehrift-zu-zweien Stiftungsrates

7 12 T T Vizepräsldent-des KoHektivuntersehrift-zu-zweien

Stiftungsrates

7 Roth, Mark, von Zürich, in Zurich Mitglied des Kollektivunterschrift zu zweien

Stiftungsrates 7 Ginier Aebersold, Claire-Valérie, genannt Valérie, von Ormont- Mitglied der Kollektivunterschrift zu zweien Dessous, in Winterthur Geschäftsleitung 7 12m Manserrdosephrven-Appenzelirin-Zürieh MHglied-der KeHektwuntereehrifrzu-zweien Gesehäftsleitung 7 Schmidt, Eva, von Riehen, In Aarau Mitglied der Kollektivunterschrift zu zweien Geschäftsleitung

7 Ryser Treuhand AG (CHE-107.841.372), in Zürich Revisionsstelle

8 Lohr, Christian, von Kreuzlingen, in Kreuzlingen Mitglied des ohne Zeichnungsberechtigung Stiftungsrates 8 Weidmann, Ulrich, von Einsiedeln, in Zürich Mitglied des ohne Zeichnungsberechtigung Stiftungsrates 8 11 WeeselSrHane-PeteFrvon-WauwiHn-Basel Milglied^es ehne-Zetehnungsbereehtigung Stiftungsrates 8 Zurbuchen-Henz, Maria, von Lausanne, in Lausanne Mitglied des ohne Zeichnungsberechtigung Stiftungsrates 9 Bischoff, Heike, deutsche Staatsangehörige, in Mellen Mitglied des ohne Zeichnungsberechtigung Stiftungsrates 9 12m GyseipMafiuelrvefYAWüehingenrin-Zöfieh mHyiidruüo ohfle-Zetehnungsbereehtigüng Osîitl ■ B**»*» Otlltunycntrtcîj 11 Hüsler, Stephan, von Kriens, In Emmen Mitglied des ohne Zeichnungsberechtigung Stiftungs rates

11 Peter, Fabian, von Inwil, in Inwil Mitglied des ohne Zeichnungsberechtigung

Stiftungsrates

Zürich, 11.05.2023 Fortsetzung auf der folgenden Seite

t. Handelsregisteramt des Kantons Zurich Stiftung zur Förderung einer behindertengerechten, baulichen Umwelt CHE-104.030.147 Zürich 3

Alle Eintragungen El Ae Lö Personalangaben_______________________ Funktion_______ Zeichnungsart_____________ 11 Schwaller, Ursula, von Luterbach, in Düdingen Mitglied des ohne Zeichnungsberechtigung Stiftungs rates 12 Manser, Joseph, von Appenzell, in Zürich Präsident des Kollektivunterschrift zu zweien Stiftungsrates 12 Gysel, Manuel, von Wildlingen, in Zürich Vizepräsident des Kollektivunterschrift zu zweien Stiftungsrates 12 Kluge, Friederike, von Basel, in Basel Mitglied des ohne Zeichnungsberechtigung Stiftungsrates 12 Thalmann Stammbach, Barbara, von Uster, in Uster Mitglied des ohne Zeichnungsberechtigung Stiftungsrates 12 Weiss, Stephanie, von Zürich, in Zürich Mitglied des ohne Zeichnungsberechtigung Stiftungsrates

Zürich, 11.05.2023 Dieser Auszug aus dem kantonalen Handelsregister hat ohne die nebenstehende Originalbeglaubigung keine Gültigkeit. Er enthält alle gegenwärtig für diese Firma aktuellen Eintragungen sowie Beglaubigter allfällig seit 11.04.1990 gestrichene Eintragungen. Auf besonderes Auszug Verlangen kann auch ein Auszug erstellt werden, der lediglich alle gegenwärtig aktuellen Eintragungen enthält. DerRegisterfiMïri.V.

Hind eisfreie Zollstrasse 115 | CH-8005 Zürich Architektur Telefon 044 299 97 97 fachstelle@hindernisfreie-architektur.ch Die Schweizer Fachstelle

Strategieziele

i EINLEITUNG i

II STRATEGISCHE ZIELE UND MASSNAHMEN 2

1. Zielgruppen 2

2. Leistungspalette 5

3. Leistungswirkung 6

4. Lern- und Entwicklungspotenziale 7

5. Prozesse 8

6. Mitarbeitende 10

7. Finanzen 11

I Einleitung Die Schweizer Fachstelle für hindernisfreie Architektur, getragen durch die vom Bund und den Kantonen anerkannte Stiftung zur Förderung einer behindertengerechten baulichen Umwelt, fördert eine konsequent behindertengerechte Bauweise in der Schweiz. Das übergeordnete Ziel ist es bauliche Voraussetzungen für die Inklusion von Menschen mit Behinderung in Arbeit, Wohnen und gesellschaftlichem Leben zu schaffen. Als nationales Kompetenzzentrum befasst sich die Fachstelle mit sämtlichen Belangen in diesem Fachbereich. Sie führt eine themenspezifische Dokumentation, erarbeitet Standards und Planungsgrundlagen, publiziert Planungsrichtlinien und Informationsmittel und vertritt die Interesse von Menschen mit Behinderung bei der Umsetzung einer hindernisfreien Bauweise gegnüber Planenden, Architekten, Bauherrschaften, Baubehörden und der Bauindustrie.

Zielgruppen

Leistungswirkung Leistungspalette Nutzen

i Vision und Finanzen Mitarbeitende Strategie

Lernen und r Prozesse Entwicklung L Grafische Darstellung der Handlungsfelder und deren Zusammenhänge, gestützt auf das Modell der Balanced Score Card

Basierend auf der Vision und Mission (2011) und der Beschreibung des Sollzustandes (2012) entwickelte der Stiftungsrat 2013 die Strategieziele für die Schweizer Fachstelle. Diese wurden 2018 erstmals ergänzt, 2022 grundlegend überarbeitet und aktualisiert. Die revidierten Strategieziele genehmigte der Stiftungsrat an seiner Jahressitzung 2023.

Hindernisfreie Architektur-Die Schweizer Fachstelle | Juni 2023

AZ4

Strategische Ziele und Massnahmen

1. Zielgruppen

Die Fachstelle visiert verschiedene Zielgruppen an, insbesondere • Nutzerinnen und Nutzer, • Bauträger, • die Bauwirtschaft, • Multiplikatoren wie Ausbildungsstätten, Verbände, Medien, Normierungsgremien, • die Behörden als Gesetzgeber, überwachende Instanzen sowie als Bauträger.

Wirkungsziel: Hindernisfrei bauen ist für alle Akteure der verschiedenen Zielgruppen selbstverständlich. Dies wird mit konkreten, zielgruppenspezifischen Massnahmen erreicht.

1.1 Nutzerinnen und Nutzer

Ziele_____________________________________ Massnahmen_____________________________________ Menschen mit Behinderung können in allen Die Fachstelle vertritt die Interessen von Menschen Lebensphasen öffentliche und private Bauten jeden Alters mit Behinderung gegenüber anderen selbstständig nutzen. Sie werden als Zielgruppen._______________________________________ Expertinnen in eigener Sache einbezogen, Sie unterstützt Direktbetroffene bei der Durchsetzung verfügen über die nötigen Informationen, um ihrer Rechte mit Fachinformationen sowie juristischen ihre Rechte einzufordern, und sind Informationen und fördert ihre Selbstorganisation. durchsetzungsfähig organisiert. Neben den Direktbetroffenen unterstützt die Fachstelle auch Angehörige und die Person vertretende Organisationen und Fachpersonen bei der Interessensvertretung für eine hindernisfreie Bauweise.

1.2 Bauträger

Ziele_______________________________________ Massnahmen______________________________________ Private Bauträger realisieren freiwillig optimale Die Fachstelle fördert das hindernisfreie Bauen mit hindernisfreie Bauten und Anlagen, die über die Informationen, Motivation, Aufklärung, baugesetzlichen Minimalvorschriften Dienstleistungsangeboten und, wo unerlässlich, durch hinausgehen._______________________________ Einsprachen._______________________________________ Öffentliche Bau- und Verkehrsträger bestellen Die Fachstelle fördert die Umsetzung mit vorbildlich hindernisfreie und optimal Planungshilfen, Informationen und nutzergerechte Bauten, Anlagen und Dienstleistungsangeboten, durch Hinweise auf Lücken, Verkehrsinfrastrukturen. nicht erfüllte Pflichten sowie, wo unerlässlich, durch Einsprachen._______________________________________ Wohnbauträger, ob privat, institutionell oder Die Fachstelle fördert den anpassbaren Wohnungsbau gemeinnützig, realisieren konsequent mit Informationen, Motivation, Aufklärung, hindernisfreie und anpassbare Wohnbauten; Planungshilfen, Dienstleistungsangeboten, Hinweisen bei Neubauten umfassend, bei Umbauten im auf nicht erfüllte Pflichten sowie, wo unerlässlich, durch Rahmen der Verhältnismässigkeit.____________ Einsprachen._______________________________________ Wettbewerbauslober und -Veranstalter Die Fachstelle unterstützt die Verbesserung der nehmen das hindernisfreie Bauen als Ziel und Wettbewerbsprogramme und der Beurteilungskriterium für nachhaltiges Bauen in Wettbewerbsvorschriften mit Mustervorgaben, alle Wettbewerbsprogramme auf. Empfehlungen für Programm und Jurierung, Erfahrungsaustausch etc.

Hindernisfreie Architektur-Die Schweizer Fachstelle | Strategieziele | Juni 2023

1.3 Bauwirtschaft

Ziele_______________________________________ Massnahmen____________________________________ Architektur- und Planungsfachleute setzen Die Fachstelle fördert die Entwicklung zum eine hindernisfreie Bauweise bei sämtlichen hindernisfreien Bauen mit Informationen, Motivation, Projekten um. Sie realisieren optimale Aufklärung, Weiterbildungs- und hindernisfreie Bauten, Anlagen und Dienstleistungsangeboten. Verkehrsräume, die über die baugesetzlichen Minimalvorschriften hinausgehen.____________ Bauwirtschaft und Produktehersteller Die Fachstelle unterstützt die Entwicklung von produzieren und verkaufen Produkte nach dem optimalen und bedarfsgerechten Produkten mit Prinzip des «Design for all» und bringen, wo Empfehlungen, Beratungen, Mustervorgaben, erforderlich, Produkte auf den Markt, die Erfahrungsaustausch etc. spezifische Anforderungen erfüllen.

1.4 Multiplikatoren

Ziele_______________________________________ Massnahmen_______________________________________ Die spezialisierten Fachpersonen der Die Fachstelle fördert in Kooperation mit kantonalen Fachstellen für hindernisfreies Partnerorganisationen, insbesondere mit Procap und Bauen und Partnerorganisationen fördern Pro Infirmis, das «Netzwerk Hindernisfreies Bauen» als kompetent und leistungsfähig die Umsetzung Zusammenschluss der kantonalen Fachstellen für des hindernisfreien Bauens vor Ort und wenden hindernisfreies Bauen._______________________________ die von der Schweizer Fachstelle entwickelten Die Aus- und Weiterbildung der Fachpersonen ist eine Grundlagen an. Ihr Wirken stellt sicher, dass Kernaufgabe der Fachstelle.__________________________ schweizweitjährlich 10 000 bis 20 000 Die Fachstelle pflegt die Kontakte und unterstützt die Bauprojekte hindernisfrei umgesetzt werden. Verantwortlichen und die Leistungsträger mit Informationen, Aufklärung sowie durch Motivation. Normierungsgremien setzen beim Festlegen Die Fachstelle evaluiert die Wirkung von Normen, zeigt von Normen in ihren Zuständigkeitsbereichen Lücken auf, weist auf Pflichten der Akteure hin und stellt die Anforderungen an eine hindernisfreie, Grundlagen für die Normung bereit. Sie wirkt in der gleichstellungskonforme Bauweise im Sinne des Normungsarbeit mit. «Design for all» um.__________________________ Lehrpersonen an Ausbildungsstätten Die Fachstelle wirkt darauf hin, dass Ausbildungsstätten anerkennen hindernisfreies Bauen als hindernisfreies Bauen dauerhaft in die obligatorischen unerlässlichen Bestandteil einer nachhaltigen Lehrpläne aufnehmen, und fördert die Vermittlung des Bauweise in der Lehre. Sie vermitteln Grundwissens in der Aus- und Weiterbildung von Bewusstsein, Fachwissen und eine Werthaltung, Planenden, Bau- und Verkehrsfachleuten sowie weiteren die eine verantwortungsvolle Fachpersonen im Gesundheits- und Sozialwesen._______ Auseinandersetzung mit den Anforderungen in Die Fachstelle engagiert sich, dass Lehrpersonen sich im der Berufspraxis fördern. Thema weiterbilden, Sensibilisierung und Wissensvermittlung im Unterricht aufnehmen, und unterstützt sie mit Informationen, Publikationen, Referatvorlagen und vermittelt Workshop-Coaches. Verbände, Organisationen und Medien Die Fachstelle fördert die Meinungsbildung und die nehmen im Rahmen ihrer jeweiligen Aufträge Wissensvermittlung mit Informationen, Aufklärung, und Zuständigkeiten die Vermittlung des Motivation und weist auf den Handlungsbedarf hin. Wissens und der Meinungsbildung zum hindernisfreien Bauen wahr.

Hindernisfreie Architektur - Die Schweizer Fachstelle | Strategieziele | Juni 2023

1.5 Behörden und Gesetzgeber

Ziele_____________________________________ Massnahmen_______________________________________ Die gesetzgebenden Instanzen auf Bundes-, Die Fachstelle unterstützt die Gesetzgeber auf allen Kantons- und Gemeindeebene sorgen dafür, Ebenen bei der Behebung von Mängeln und Lücken in dass die von ihnen erlassenen Gesetze, ihren Vorschriften. Sie fördert und initiiert Verordnungen, Vorschriften und Regelungen Verbesserungen und notwendige Ergänzungen im optimale Voraussetzungen für die Umsetzung Regelwerk._________________________________________ des hindernisfreien Bauens bilden. Die Fachstelle unterstützt die kantonalen Fachstellen für hindernisfreies Bauen bei der Verbesserung von Bauvorschriften und Subventionsrichtlinien auf kantonaler und kommunaler Ebene.___________________ Die Bundesbehörden setzen in ihren Die Fachstelle unterstützt die Bundesbehörden im Zuständigkeitsbereichen das BehiG vorbildlich Umsetzungsprozess mit ihrem Fachwissen. um. Die Kantons- und Gemeindebehörden setzen Die Fachstelle unterstützt die Kantons- und als Bau-, Bewilligungs- und Aufsichtsbehörden Gemeindebehörden im Umsetzungsprozess mit ihrem wie auch als Bauträger die eidgenössischen und Fachwissen und Weiterbildungsangeboten. kantonalen Vorschriften um.__________________ Die Subventionsbehörden auf Bundes-, Die Fachstelle unterstützt die Subventionsbehörden mit Kantons-, und Gemeindeebene gewährleisten, Hinweisen auf Lücken in ihren Kriterien. Sie stellt in dass Bauten und Anlagen nur gefördert werden, Zusammenarbeit mit den kantonalen Beratungsstellen wenn sie gleichstellungskonform und optimal Mustervorgaben bereit und evaluiert die Wirkung von nutzergerecht gestaltet werden. Subventionen.

Hindernisfreie Architektur-Die Schweizer Fachstelle | Strategieziele | Juni 2023 4

2. Leistungspalette

Die Fachstelle arbeitet praxisbezogen und auf dem neusten Stand der Kenntnisse. Ihre Leistungspalette konzentriert sich auf vier Tätigkeitsfelder: die Wissensproduktion, darauf aufbauend die Entwicklung von Planungsgrundlagen, die Wissensvermittlung und die Interessenvertretung.

Ziele____________________________________ Massnahmen____________________________________ In der Wissensproduktion werden die Die Fachstelle initiiert und bearbeitet relevante Grundlagen für die Aktivitäten der Fachstelle Forschungs- und Entwicklungsprojekte und beteiligt sich geschaffen. Sie basieren auf wissenschaftlichen an Projekten Dritter._______________________________ Forschungen und Erkenntnissen, die laufend Die Fachstelle verfügt über qualifizierte Mitarbeitende, erweitert werden. begleitende Fachkommissionen und ein Netz von Kooperationspartnern._____________________________ Die Fachstelle sorgt dafür, dass ihre Planungsgrundlagen praxistaugliche Lösungen für alle Nutzergruppen abbilden. Dabei orientiert sie sich an den sich wandelnden Bedürfnissen und technischen Möglichkeiten.____________________________________ Die Fachstelle sorgt dafür, dass die Grundlagen sowohl in externe wie in eigene Standards, Richtlinien, Vorschriften und auch in digitale Planungsinstrumente einfliessen.______________________________________ Die Wissensvermittlung zum hindernisfreien Die Fachstelle nutzt die Website als zentrale Bauen umfasst Informationen, Aufklärung, Informationsplattform für das hindernisfreie Bauen in Marketing und Kommunikation, der Schweiz in den Sprachen Deutsch, Französisch und zielgruppenspezifisch in den Landessprachen. Italienisch, teilweise in Englisch._____________________ Sie fördert die Akzeptanz und die Umsetzung Publikationen, Informationen und Arbeitshilfen werden einer hindernisfreien Bauweise. zur Verfügung gestellt und verbreitet.________________ Mit Schulungen, Vorträgen, Workshops, PR-Aktionen und Artikeln wird das Grundwissen zum hindernisfreien Bauen durch eigene und externe Sachverständige vermittelt und propagiert.__________________________ Indem sie die Interessenvertretung übernimmt, Die Fachstelle vertritt die Interessen von Menschen mit hilft die Fachstelle hindernisfreies Bauen Behinderung in erster Linie bei Fragen und Projekten von konsequent durchzusetzen. nationaler Bedeutung. Zudem unterstützt sie regionale Interessenvertretungen und Initiativen._______________ Die Fachstelle entwickelt Strategien und Massnahmenpläne zur Interessenvertretung. Sie koordiniert, wo erforderlich, Bestrebungen für das hindernisfreie Bauen auf nationaler, kantonaler und lokaler Ebene, um Doppelspurigkelten zu vermeiden. Die Fachstelle setzt gezielt Rechtsmittel ein, um Grundsatzfragen zu klären, Leiturteile zu erwirken oder Umsetzungsprozesse mit rechtlichen Interventionen in Gang zu bringen, zu beschleunigen oder zu verbessern. Die Fachstelle unterstützt und entwickelt Die Fachstelle verbreitet auf der Website und in Anreize zum hindernisfreien Bauen, welche die Publikationen wegweisende, beispielhafte Lösungen und Motivation stärken und die Akzeptanz des Objektinformationen, welche zum Nachahmen hindernisfreien Bauens fördern. auffordern, sowie Informationen über baurechtliche und finanzielle Anreize zur Beseitigung oder Vermeidung von Hindernissen.

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3. Leistungswirkung

Der Erfolg der Fachstelle und ihres Leistungsangebots misst sich an ihrer Wirkung auf die Baupraxis und letztlich daran, ob Ihre Ziele von den Zielgruppen übernommen werden. Die Fachstelle evaluiert den Grad der Zielerreichung, die Wirkung ihrer Arbeit und den Handlungsbedarf in Bezug auf die einzelnen Zielgruppen.

Wirkungsziele sind:

• Alle Bauträger und Auftraggeber wollen, dass ihre Bauten möglichst hindernisfrei gebaut oder umgebaut werden. Die einschlägigen Standards und Vorschriften sind bekannt und akzeptiert. Bauvorschriften werden selbstverständlich eingehalten, und, wo sinnvoll, wird freiwillig auch mehr als das Minimum gemacht. Dass eine hindernisfreie Gestaltung für eine längerfristige, nachhaltige Werterhaltung der Bauten unerlässlich ist wird erkannt. Der Beizug von Fachspezialisten für hindernisfreies Bauen ist selbstverständlich und wird vergütet.

• Die Bauwirtschaft, insbesondere die Architekten und die Planungsverantwortlichen, wollen hindernisfreie Bauten und Anlagen realisieren und sind dazu in der Lage. Sie kennen und akzeptieren die einschlägigen Standards und Vorschriften. Der Beizug von Fachinformationen und -beratungen ist eine Selbstverständlichkeit und wird budgetiert.

• An allen Ausbildungsstätten für Planende, Bau- und Verkehrsfachleute wird das Grundwissen und eine verantwortungsvolle Haltung zum hindernisfreien Bauen vermittelt sowie ein professioneller Umgang mit dem Thema praktiziert.

• Alle weiteren Sachverständigen und Multiplikatoren, wie kantonale und kommunale Verantwortliche, Verbände und Institutionen propagieren und engagieren sich nach einheitlichen Kriterien in ihren Zuständigkeitsbereichen für eine hindernisfreie Umwelt.

• Die Bau- und Betriebsbewilligungsbehörden aller Stufen verfügen über das Fachwissen und die Kapazitäten, um die Umsetzung des hindernisfreien Bauens vorschrifts- und sachgemäss durchzusetzen. Die Vorgaben in den Baubewilligungen sind vollständig, im erforderlichen Masse differenziert, und die Einhaltung wird überprüft.

• Die Nutzerinnen und Nutzer kennen ihre Rechte gegenüber Bauträgern, Bauwirtschaft und Behörden. Sie verfügen über die nötigen Informationen, um frühzeitig ihre Sachkenntnis und ihre Interessen in Bau- und Umbauprojekte einbringen zu können.

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4. Lern- und Entwicklungspotenziale

Damit das Leistungsangebot wirksam ist, muss die Fachstelle ihre Lern- und Entwicklungspotenziale ausnutzen. Neben dem Fachwissen der Mitarbeitenden ist die Sensibilisierung für die Nutzeranforderungen und die Praxistauglichkeit besonders wichtig. Unerlässlich ist die kritische Auseinandersetzung mit den erreichten Zielen.

Ziele____________________________________ Massnahmen____________________________________ Das Team der Fachstelle verfügt über eine hohe Leitung und Mitarbeitende halten sich in den für die Basiskompetenz. Aufgaben und die Leistungsangebote relevanten Feldern auf dem neusten Stand des Wissens._________________ Die Fachstelle pflegt die gezielte Zusammenarbeit mit Partnern und Netzwerken zur Entwicklung und Nutzung von theoretischem Wissen und der praktischen Kenntnisse der verschiedenen Zielgruppen.____________ Die Wissensproduktion stützt sich auf Die Fachstelle erweitert die Kenntnisse über die fundiertes Fachwissen über die spezifischen Anforderungen deryerschiedenen Gruppen von Anforderungen an die gebaute Umwelt für die Nutzenden systematisch mit Erhebungen, Evaluationen, Nutzung durch Menschen mit Behinderung in permanenten Begleitgremien (Fachkommissionen), allen Lebenslagen.________________________ Tests mit Betroffenen etc.__________________________ Bei der Entwicklung von Standardlösungen ist Das Fachteam verfügt über notwendiges Wissen und die Praxistauglichkeit das zweite wesentliche Kenntnisse im Bauwesen; es pflegt den Austausch mit Kriterium. den relevanten Akteuren der Bauwirtschaft und mit Nutzern.________________________________________ Die Fachstelle hält sich über die Entwicklungen in ihren Aufgabenbereichen und in verwandten Bereichen auf dem Laufenden. Wo erforderlich, wirkt sie aktiv mit und nutzt ihre Kontakte im Interesse der Fachstellenaufgaben. Dies umfasst lokale, nationale sowie internationale Ebenen._______________________ Lern- und Entwicklungspotenziale werden Die Fachstelle führt interne und externe erkannt und genutzt. Tätigkeits-, Leistungs- Wirkungsbeurteilungen durch. und Wirkungsprüfung sind die Basis dafür.

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5. Prozesse

Der Erfolg der Fachstelle hängt davon ab, ob es gelingt, ihre vielfältigen, miteinander verknüpften oder voneinander abhängigen Tätigkeiten als Prozesse zu erkennen und zu lenken. Unterschieden werden Führungsprozesse, die insbesondere die Leitung und die Qualitätssicherung umfassen, Kernprozesse als eigentliche Leistungserbringung, die externe und die interne Kommunikation sowie unterstützende Prozesse, wie etwa das Personal- und das Rechnungswesen. Die wichtigsten Prozesse werden schriftlich festgehalten.

Führungsprozesse

Strategische Führung Der Stiftungsrat setzt in Zusammenarbeit mit der operativen Leitung die strategischen Ziele der Fachstelle fest, sorgt für die nötigen Ressourcen und überwacht die Zielerreichung.

Operative Leitung Die Geschäftsführung der Fachstelle ist verantwortlich für die Umsetzung der Ziele. Sie ist zuständig für die Planung, den Einsatz der personellen und finanziellen Ressourcen sowie die Wirkungskontrolle.

Basis für das Festlegen der Aufgaben und die Leistungsangebote bilden die vom Stiftungsrat genehmigte Mission und die Strategieziele. Die vielfältigen Aufgaben und die umfangreichen Leistungsangebote werden auf der Grundlage einer Prioritätenplanung mit entsprechender Ressourcenallokatlon erfüllt.

Die Prioritätenplanung stützt sich auf Analysen des Bedarfs und der Entwicklung im Aufgaben- und Tätigkeitsgebiet sowie auf eine rollende lang-, mittel- und kurzfristige Finanzplanung.

Kooperationen Die Zusammenarbeit mit den Zielgruppen, insbesondere mit Partnern und Multiplikatoren, wird von Stiftungsrat, Fachstellenleitung und Mitarbeitenden In ihren jeweiligen Aktionsebenen als wichtige Aufgabe wahrgenommen.

Kernprozesse

Die Kernprozesse umfassen alle Tätigkeiten, die dem Hauptzweck der Stiftung und der Fachstelle dienen, nämlich die Produktion von Wissen und Planungsgrundlagen, die Wissensverbreitung und die Interessenvertretung.

• Um Planungsgrundlagen zu erarbeiten, wählt die Fachstelle qualifizierte Mitarbeitende aus und sorgt dafür, dass sie stets auf dem aktuellen Stand des Wissens und in der Lage sind, relevante Forschungs- und Entwicklungsprojekte zu initiieren, zu bearbeiten und sich an Projekten Dritter zu beteiligen.

• Für die Wissensverbreitung werden das aktuelle Wissen und die von der Fachstelle erarbeiteten Planungsgrundlagen direkt oder über Multiplikatoren wirkungsvoll an die Zielgruppen herangetragen.

• Bei der Interessenvertretung handelt die Fachstelle auf zwei Ebenen: direkt, indem sie die Interessen von Menschen mit Behinderung in geeigneter weise in Verhandlungen, gegenüber Behörden oder in der Öffentlichkeit vertritt, um deren Anliegen mehr Gewicht zu geben; indirekt, indem sie Partnerorganisationen sowie Nutzerinnen und Nutzern fachliches Wissen und strategisch-taktische Kenntnisse vermittelt, damit diese ihre Interessen selbst vertreten können (Empowerment). Nötigenfalls auch, indem sie diese bei Einsprachen unterstützt.

Hindernisfreie Architektur - Die Schweizer Fachstelle | Strategieziele | Juni 2023 8

£S.

• Die interne und die externe Kommunikation unterstützen und ermöglichen die Leistungserbringung in allen Tätigkeitsbereichen gestützt auf ein Kommunikationskonzept und im Rahmen eines einheitlichen Corporate Designs bzw. der Corporate Identity (CD/CI).

Unterstützende Prozesse

• Die langfristige Personalplanung und Personalführung sorgt für Kontinuität auf hohem Niveau. Für die personelle Führung ist die Geschäftsleitung verantwortlich.

Regelmässige Team- und Projektsitzungen sowie der alltägliche direkte Kontakt bilden die Basis für die internen Prozesse.

Aus- und Weiterbildung orientieren sich am Aufgabenbereich und erfolgen nach Bedarf und Interesse.

• Das Rechnungswesen sorgt für die reibungslose Abwicklung und Verbuchung der Ausgaben und Einnahmen, es liefert aktuelle Informationen über den Stand der Finanzen und der Liquidität der Fachstelle sowie die Grundlagen für die Finanzplanung.

• Eine bedarfsgerechte, schlanke Administration ergänzt und unterstützt die Tätigkeit in den Kernbereichen. Zu ihren Aufgaben gehören insbesondere Buchhaltung, Personalwesen, Organisation und Administration von Veranstaltungen, Bereitstellen und Versenden der Publikationen.

Hindernisfreie Architektur-Oie Schweizer Fachstelle | Strategieziele | Juni 2023

rs. W

6. Mitarbeitende

Um die Vielfalt der Aufgaben mit einem kleinen Team meistern zu können, müssen die Mitarbeitenden über solide Kenntnisse und Erfahrungen in den Aufgabenbereichen der Fachstelle, ergänzendes Spezialwissen und eine besondere Motivation verfügen. Ergänzend pflegt die Fachstelle den Kontakt mit externen Fachpersonen, auf die im Bedarfsfall zurückgegriffen werden kann.

Kernteam Die Fachstelle stützt sich bei der Erfüllung ihrer Aufgaben auf ein Kernteam von fest angestellten Fachleuten, die sich mit den Zielen der Fachstelle identifizieren.

Alle Fachmitarbeitenden verfügen über: Fundiertes Fachwissen im Planungs- und Baubereich, Kenntnisse über die Anforderungen von Menschen mit Behinderung an die bauliche Umwelt, Kompetenzen in der Entwicklung von Grundlagen, Projekten und Publikationen, Fähigkeiten, Fachkenntnisse und Motivation überzeugend zu vermitteln, Durchsetzungsvermögen in Verhandlungen, direkte oder indirekte Lebenserfahrungen mit Behinderungen in allen Altersgruppen. i

Zusätzlich verfügen die Teammitglieder über ergänzende Qualifikationen, insbesondere über qualifiziertes Wissen und Erfahrungen In einem oder mehreren der folgenden Bereiche: Gleichstellungs- und Baurecht, Verbandswesen, Politik und Lobbying, Forschung und Lehre, PR, Öffentlichkeitsarbeit, Interessenvertretung in Baufragen und Normungsprozessen, - Textlicher und visueller Kommunikation, Fremdsprachenkenntnisse, Administration und Buchhaltung.

Die Mitarbeitenden verfügen über ein fundiertes Grundwissen in allen Bereichen des hindernisfreien Bauens sowie vertiefte Kenntnisse in ihrem Fach- oder Aufgabenbereich. Sie bringen ihre persönlichen Kompetenzen im Team zum tragen, unterstützen und ergänzen sich gegenseitig.

Ein regelmässiger Austausch im Team dient der Weiterbildung aller Mitarbeitenden, motiviert zu einer fundierten Auseinandersetzung mit den Aufgaben und Zielen und fördert die Kommunikationskultur.

Die Tätigkeit der einzelnen Mitarbeitenden richten sich nach deren Stellenbeschrieb und der Planung für ihren Aufgabenbereich. Die Planung und die Festsetzung der Tätigkeitsziele erfolgt partizipativ und orientiert sich an den Strategiezielen und der Gesamtplanung der Fachstelle.

Die Mitarbeitende des Kernteams werden für verschiedene Aufgaben eingesetzt, um mit dem kleinen Team das vielgestaltige Aufgabenspektrum der Fachstelle abzudecken. Sie sind in der Lage, die verschiedenen Aufgaben selbstständig und eigenverantwortlich zu erfüllen, Teammitglieder bei Abwesenheit zu vertreten.

Externe Fachleute

Externe Fachleute ergänzen die Tätigkeit des Kernteams und erhöhen dessen Wirkungsgrad. Die Fachstelle hat ein Netz von Fachpersonen, die aufgabenspezifisch beigezogen oder mandatiert werden.

Hindernisfreie Architektur - Die Schweizer Fachstelle | Strategieziele | Juni 2023 10

rs. v 4 1.

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7. Finanzen

Für die Umsetzung der Ziele und zur Erfüllung der Leistungen benötigen die Stiftung und die Fachstelle eine gesunde und langfristig gesicherte finanzielle Basis sowie ausserordentliche Mittel für Projekte und besondere Aufgaben.

Stiftung Die Stiftung sorgt dafür, dass die Fachstelle und ihre Aktivitäten finanziert sind. Sie genehmigt die Budgets für den ordentlichen Betrieb und Beiträge an ausserordentliche Aufwendungen.

Das Stiftungsvermögen umfasst Reserven zur Sicherung des ordentlichen Betriebs der Fachstelle sowie die Mittel, um im Rahmen der Budgets Beiträge an Projekte und zur Ausarbeitung von Projektanträgen zu leisten.

Fachstelle Die ordentlichen Ausgaben der Fachstelle umfassen die Personalaufwendungen sowie die entsprechenden Sach- und Nebenkosten für das Kernteam, mit dem die Fachstelle ihre Aufgaben im Rahmen der Langfrist- und Jahresplanung erfüllt.

Stiftung und Fachstelle sorgen dafür, dass den ordentlichen Ausgaben der Fachstelle längerfristig gesicherte regelmässige Erträge gegenüber stehen. Diese basieren insbesondere auf vier Hauptertragssäulen: 1. Beitrag des Bundes auf der Basis des IVG Art. 74; Leistungsverträge mit dem Bundesamt für Sozialversicherung BSV über jeweils vier Jahre, 2. Beiträge aller Kantone basierend auf der Empfehlung der Baudirektorenkonferenz,

3. Honorare und Entschädigungen für Dienstleistungen und Beratungen,

4. Gönner-, Sponsoren- und Spendenbeiträge.

Das Budget ist in der Regel ausgeglichen zu gestalten. Nicht budgetierte Projekte können durchgeführt werden, sofern ihre Finanzierung gesichert ist.

Hindernisfreie Architektur - Die Schweizer Fachstelle | Strategieziele | Juni 2023 11

fS.

Hind ernisfreie Zollstrasse 115 | CH-8005 Zürich Architekt^ Telefon 044 299 97 97 fachstelle@hindernisfreie-architektur.ch Die Schweizer Fachstelle

Mitglieder Stiftung zur Förderung einer behindertengerechten baulichen Umwelt Stand 30.04.2023

Liste Stiftungsrat Vertretung / Funktion

Bischoff-Ferrari Heike Zürich Prof. Dr. Medizin, Geriatrie

Gysel Manuel Zürich Dipl. Architekt ETH SIA SR-Vizepräsident, SR-Ausschuss Vertretung Rollstuhlfahrende

Hüsler Stephan Emmenbrücke Eidg. Bankfachmann Vertretung Sehbehinderung

Kluge Friederike Basel Prof. Dipl.-Ing. Architektin und Dozentin

Lohr Christian Kreuzlingen Nationalrat Vertretung Rollstuhlfahrende

Manser Joe A. Zürich Architekt SR-Präsident, SR-Ausschuss Vertretung Rollstuhlfahrende

Peter Fabian Luzern Regierungsrat Kt. Luzern Vertretung BPUK

Röösli Patrick Zug dipl. Architekt FH SIA Vertretung Hörbehinderung

Roth Mark Zürich dipl. Wirtschaftsprüfer SR-Ausschuss, Finanzverantwortlicher

Schwaller Ursula Düdingen Architektin FH/HES Vertretung Rollstuhlfahrende

Weidmann Ulrich A. Zürich Prof. Dr. Vizepräsident ETHZ

Weiss Stephanie Zürich Dr. Dozentin SR-Ausschuss

Zurbuchen-Henz Maria Lausanne dipl. Architektin ETHZ Vertretung welsche Schweiz

G ’G

Anhang B Am VAF angeschlossene Organisationen (VN und UVN)

10

K/ f.S- cC

Schweizerische Eidgenossenschaft Eidgenössisches Departement des Innern EDI L+J Confédération suisse Confederazione Svizzera Bundesamt für Sozialversicherungen BSV Geschäftsfeld Invalidenversicherung Confederaziun svizra

Name DO/VN: 4240 Hindernisfreie Architetkur - Die Schweizer Fachstelle Anhang B Am Vertrag für Finanzhilfen angeschlossene Untervertragsnehmerinnen (VN und UVN)

Hinweis: Diese Liste ist nur einmal zu Beginn der Vertragsperiode resp. mit dem Gesuch einzureichen.

Hauptzielgruppe der VN/UVN: Menschen mit Körper-, Hör- und Sehbehinderungen

hat die 13-stellige ID- ord. IV- Eigenleistungs­ Kantons­ Sprach­ Nr. Organisation (vollständige Bezeichnung) Webseite und BSV-Nr. Beitrag 2022 fähigkeit eine zugehörigkeit region (wenn neu, dann als "neu"bezeichnen) => GLN (via in CHF Kürzung zur (Sitz) Info-Mailadresse (D/F/l) REFDATA); falls Folge? vorhanden xy www.xxx.ch

9999 1 ja/nein BE D

xy (neu) GLN info@muster.ch Hindernisfreie Architektur - Die Schweizer hindernisfreie-architektur.ch

4240 430428 nein ZH D/F/l fachstelle@hindernisfreie-

Fachstelle _______ architektur.ch_______

2198 Behindertenkonferen Kanton Zürich BKZ 140'000 bkz.ch

nein ZH D ________bkz@bkz.ch________ AVACAH Association vaudoise pour la

3085 91 WO nein avacah.ch

construktion adaptée aux handicapés VD F contact@avacah.ch

4120 Verein für Hindernisfrei Bauen Luzern HBLU 75W0 hblu.ch

nein LU D info@hblu.ch_______ Verein behindertengerechtes Bauen Ob- und nindermstrei-now. ch

4364 9'500 nein OW/NW D

Nidwalden an@hindernisfrei-NOW.ch

Dachorganisation-Entschädigung VP 2024 - 2027 745'928 Gemäss sep. Berechnung, welche an der Vertragsverhandlung 14'300 besprochen wurde, beläuft sich die DO-Entschädigung pro Jahr auf :

Visum VN: Datum:

Vertragsperiode 2024 - 27 datum

/74 Version 1.0

Anhang C Fachkonzepte der VN

K Fachkonzept Bauberatung (Dossier- und Kurzberatungen)

K Fachkonzept Medien- und Publikationen, Entwicklung, Herstellung und Verbrei­ tung von Informationsmaterialien und Medien, Informations- und Dokumentati­ onsstelle

Fachkonzept LUFEB Allgemeine Medien- und Öffentlichkeitsarbeit

Fachkonzept LUFEB Themenspezifische Grundlagenarbeit/Projekte Art. 74 IVG

11

t-u

Schweizerische Eidgenossenschaft Eidgenössisches Departement des Innern EDI L+J Confédération suisse Bundesamt für Sozialversicherungen BSV Confederazione Svizzera Geschäftsfeld Invalidenversicherung Confederaziun svizra

Anhang 7: FACHKONZEPT für die Vertragsperiode 2024 bis 2027 Leistungen im öffentlichen Interesse / Finanzhilfen nach Art. 74 IVG

Vertrags-Nr. 4240

Vertragsnehmerin Hindernisfreie Architektur - Die Schweizer Fachstelle

Übersicht der Leistung (vgl. «Leistungen und Leistungskategorien Betrieb Art. 74 IVG» im KSBOB 2024 - 2027) Leistungskategorien Das Leistungsangebot richtet sich an: Einzelspezifisch Einzelpersonen und ihre Angehörigen: Leistungskategorie Bauberatung □ Gruppenspezifisch Mehrere Personen aus der Zielgruppe Leistungskategorie Bitte auswählen/Veuillez choisir/Prega compilare: □ Nicht personenspezifisch an die Öffentlichkeit mit Themen der Zielgruppe: Leistungskategorie Bitte auswählen/Veuillez choisir/Prega compilare:

Beschreibung der spezifischen Leistungen für die Zielgruppe(n) Beratung in persönlichen Wohn- und Baufragen mit dem Ziel die autonome Lebensweise am Wohnort, bei der Ausbildung und am Arbeitsplatz zu ermöglichen, sowie allfällige Unterstützung und Pflege durch Dritte oder Angehörige zu gewährleisten. Link zur Webseite der Organisation: www.hindernisfreie-architektur.ch

Hauptziel der Leistung für die Zielgruppe(n): Ziel und Art der Zielerreichung (das Ziel muss SMART sein: Spezifisch, Messbar, Aktionsorientiert, Rea­ listisch und Terminiert).

Die betroffene Person (inkl. ihre Angehörige) erhält auf Basis ihres persönlichen Bedarfs Informationen zu baulichen Voraussetzungen und Massnahmen für ein selbstbestimmtes Leben zu Hause und in der Ausbildung/Beruf sowie für die Pflege durch Dritte. Dies gibt ihr die grösstmögliche Selbständigkeit im Alltag und im gesellschaftlichen Leben (Teilhabe). Spezifisch: Die Beratung stellt sicher, dass die spezifischen baulichen Massnahmen, die für ein selbstbestimmtes Leben der betroffenen Person zu Hause, am Arbeits- oder Ausbildungsplatz, sowie für die Pflege und Unterstützung durch Angehörige oder Dritte notwendig sind, bestmöglich umgesetzt werden. Sie erfolgt immer unter Einbezug der betroffenen Person. Messbar: Die erbrachten Leistungen werden in der Statistik über die Beratung bei individuellen Anpassungen und in den Beratungsdossiers festgehalten. Die Beratung kann mehrere Aktionen umfassen: Abklärung der Bedürfnisse der betroffenen Person und der baulichen Situation vor Ort, sowie der bautechnischen Möglichkeiten. Beraten,! welche baulichen Lösungen und möglichen Massnahmen für die betroffene Person am zweckmässigsten sind. Beratung und Begleitung der betroffenen Person bei der Ausarbeitung und Wahl der baulichen Lösungen, deren Dokumentation und den entsprechenden Anträgen zu Händen der Versicherer. Realistisch: Die Massnahmen sind auf die Bedürfnisse der betroffenen Person abgestimmt, fachlich qualifiziert erarbeitet, beurteilt und bewertet. Sie sind gemeinsam mit der betroffenen Person entwickelt und festgelegt, so dass Lösungen umgesetzt werden, die ihre Selbständigkeit in der konkreten Situation nachaltig verbessern.

Fachkonzept Art. 74 IVG / VP 2024-27 ! Version 1.0 x"' ‘'V

Die Beratung und Begleitung der/des Versicherten erfolgt zeitlich begrenzt im Rahmen der Abklärungen und Umbaumassnahmen.

Hinweis: Die Ziele müssen einen Bezug zum Zweckartikel haben (RZ 1003 KSBOB). Insbesondere soll aufgezeigt werden, mit welchen Zielen die vier Schwerpunkte umgesetzt werden: Selbstbestimmung / Teilhabe Selbstvertretung / Einbezug von MmB Kooperation / Zusammenarbeit Peer-Support

Zur Information: Das jährliche inhaltliche Reporting über die Zielerreichunq erfolgt in der Reporting-Vorlage «Realisiertes Arbeits­ programm».

Fachkonzept Art. 74 IVG VP 2024-27 ! Version 1.0

Zielgruppe(n)

Altersgruppe Zielgruppe Behinderung Suchtbehinderung Kinder Körperbehinderung Sprachbehinderung Jugendliche Krankheitsbehinderung Erwachsene Psychische Behinderung ' IXI Alle Zielgruppen Hörbehinderung | Mehrfachbehinderung (nur für spezielle An­ K Alle Geistige-ZLernbehinderung gebote auswählen und oben ausfüllen, um wel­ che Behinderungen es sich handelt) Sehbehinderung Spezifizierung der Zielgruppe (Beispiel: blinde, sehbehinderte, hörsehbehinderte und taubblinde Menschen) Personen mit Behinderung die aufgrund baulicher Gegebenheiten an ihrem Wohn-, Arbeits- oder Ausbildungsort in ihrer Selbständigkeit eingeschränkt sind und deren Angehörige. Dies betrifft insbesondere Meschen mit körperlichen Einschränkungen, Seh- oder Hörbehinderung.

Der Bedarf für die Zielgruppe-wurde ermittelt durch: Umfeldanalyse El Bisherige Leistungserbringung Ander6- Kundenumfrage/Kundeninput Kurzinfo dazu

Standorte des Angebots (Angaben gültig bei Fachkonzepterstellung) Angebote vor Ort (einzelspezifisch/gruppenspezifisch) online/digital (z.B. via Zoom) IE] Deutschschweiz Romandie Italienische Schweiz national (alle Sprachregionen)

In den Sprachen [X] Deutsch [X] Französisch Q Italienisch Q Rätoromanisch Gebärdensprache Weitere Sprachen:

Barrierefreier Zugang des Angebots (barrierefrei verfasste Texte [in einfacher oder leichter Sprache] und veröffent­ lichte Basisinformationen auf der Webseite sowie barrierefreie Durchführung der Veranstaltung/zugängliche Beratungsstellen)

Kurzinfo dazu HindernisfreierZugang zu den Beratungsstellen und den Informationen auf der Webseite

Abgrenzungen zu anderen Betriebsteilen der Organisation

Fachkonzept Art. 74 IVG VP 2024-27 ! Version 1.0 3/6

A4

Veröffentlichung der Angebote (die Angebote müssen für die Zielgruppe öffentlich zugänglich sein): [X] Webseite (barrierefreier Zugang zu Leistungen, rascher Zugang zu Grundinformationen, z.B. Kon­ taktangaben auf Hauptseite usw.) [X] Weitere digitale Medien (Facebook, Instagram, LinkedIn usw.) [3 Schriftlich in Publikationen

Kurzinfo dazu

Überprüfung der Qualität der angebotenen Leistungen (Audits/Schuiung, etc.)?

- Erfahrungsaustausch im Rahmen der Netzwerktreffen - stichprobenweise Überprüfung von Fallbeispielen/Kundenbefragung Angebot mit Organisationen im Kundensegment für die Zielgruppe koordiniert? (z.B. Zusammen­ arbeits-Vereinbarung, regelmässiger Austausch usw.) [X] ja nein mit einem Teil

Kurzinfo dazu Vereinbarung über die Zusammenarbeit und Aufgabenteilung im Netzwerk hindernisfreies Bauen. Schnittstellen zu anderen relevanten Akteuren (z.B. SAHB, Rehabilitation, Vermieter, Versicherer, usw.) werden koordiniert.

Qualifikation der Mitarbeitenden/Leistungsausführenden (mehrfache Nennung möglich) [3 Selbstbetroffenheit IEl Fachpersonen mit höherer Qualifikation (mit tertiärer Ausbildung) [>3 Fachpersonen mit mittlerer Qualifikation (mit Fachausbildung und Berufserfahrung) Fachperson mit spezifischer Qualifikation, wie Peer-Ausbildung oder Weiterbildung durch die Organi­ sation) Freiwilligenarbeit (Einführung ins Thema durch die Organisation) für unterstützende Tätigkeiten wie Begleitung an Veranstaltungen

Für das behinderungsspezifische Thema wird das notwendige Wissen vermittelt via Beglei- tung/Coaching/Moderation durch: [X] Selbstbetroffene [X] Fachpersonen

Kurzinfo dazu Betroffene begleiten die Weiterbildung der spezialisierten Fachberater. Nach Möglichkeit werden Fachpersonen mit einer eignenen Betroffenheit (Person mit Behinderung, Angehörige) in der Beratung eingesetzt

Fachkonzept Art. 74 IVG VP 2024-27 / Version 1.0

?

Für Leistungen exkl. Kurse / Geplanter Leistungsumfang in Zahlen Total 2024 2025 2026 2027 2024-2027

In Stunden Geplanter Leistungsum­ Mitarbei­ 254 254 254 254 1016 fang tende Grundlagenarbeit zur In Stunden Leistung (Erarbeitung/Überar- Mitarbei­ 0 beitung des Dienstleistungskon- tende zepts usw.) In Stunden Total geplanter Leis­ Mitarbei­ 254 254 254 254 1016 tungsumfang tende

Nur für Kurse / Geplanter Le stungsumfang in Zahlen Total 2024 2025 2026 2027 2024-2027

In Teilneh- Blockkurse menden- 0 Tage In Teilneh- Tageskurse menden- o Tage In Teilneh­ Semester/Jahreskurse menden­ o stunden Kurse: Grundlagenarbeit In Stunden zur Leistung Erarbeitung/Über- Mitarbei­ 0 arbeitung des Dienstleistungskon- tende zepts usw.)

Budget - geplante Vollkosten und Erträge der beschriebenen Leistung Total Geplante Kosten 2024 2025 2026 2027 2024-2027

CHF 26500 26800 27000 27300 107600 Personalkosten CHF 6000 6060 6100 6200 24360 Sachkosten/Umlagen CHF 32500 32860 33100 33500 131960 Total Kosten

Total Geplante Erträge 2024 2025 2026 2027 2024-2027

Erträge ohne Finanzhilfe CHF 18022 18382 18622 19022 74048 BSV (‘Details in nachfolgender Liste ankreuzen) CHF 14478 14478 14478 14478 57912 Finanzhilfe BSV CHF 32500 32860 33100 33500 131960 Total Erträge

*Details zu Erträgen ohne Finanzhilfe BSV □ Leistungserträge (z. B. Kurserträge von Teilnehmenden, Verkauf Publikationen) H Spenden IEI Drittleistungen von weiteren Finanzgebern (Bund, Kantone, Gemeinden, Versicherungen etc.) □ Organisationskapital........................................... Fachkonzept Art. 74 IVG VP 2024-27 / Version 1.0 5/6

□ Andere Erträge - bitte aufführen:

Kurzinfo dazu

Bemerkungen: Bei den geplanten Leistungen gehen wir davon aus, dass sie nicht ausgebaut werden, unter anderm weil die UVN darauf hinwirken, dass in ihren Kantonen hindernisfrei-anpassbare Wohnungen und Arbeitsplätze erstellt werden, die nur noch wenig Anpassungsaufwand erfordern. Zudem sind in den Kantonen, in denen VN/UVN individuelle Beratung in persönlichen Baufragen anbieten, weitere Organisationen beratend tätig sind.

Ort/Datum Zürich, ZO.'/O- ZOZ3

Vertragsnehmerin

Ort/Datum Bern,

Bundesamt für A Sozialversicherungen &

Fachkonzept Art. 74 IVG VP 2024-27 ! Version 1.0 6/6

c

L+ Schweizerische Eidgenossenschaft Eidgenössisches Departement des Innern EDI Confédération suisse Bundesamt für Sozialversicherungen BSV Confederazione Svizzera Geschäftsfeld Invalidenversicherung Confederaziun svizra

Anhang 7: FACHKONZEPT für die Vertragsperiode 2024 bis 2027 Leistungen im öffentlichen Interesse / Finanzhilfen nach Art. 74 IVG

Vertrags-Nr. 4240 Vertragsnehmerin Hindernisfreie Architektur - Die Schweizer Fachstelle

Übersicht der Leistung (vgl. «Leistungen und Leistungskategorien Betrieb Art. 74 IVG» im KSBOB 2024 - 2027) Leistungskategorien Das Leistungsangebot richtet sich an: □ Einzelspezifisch Einzelpersonen und ihre Angehörigen: Leistungskategorie Bitte auswählen/Veuillez choislr/Prega compilare:

Gruppenspezifisch Mehrere Personen aus der Zielgruppe Leistungskategorie Medien und Publikationen □ Nicht personenspezifisch an die Öffentlichkeit mit Themen der Zielgruppe: Leistungskategorie Bitte auswählenA/euillez choislr/Prega compilare:

Beschreibung der spezifischen Leistungen für die Zielgruppe(n) Menschen mit Behinderung können je länger je besser selbestimmt und autonom wohnen, arbeiten und am gesellschaftlichen Leben teilhaben, da Hindernisse in der baulichen Umwelt systematisch abgebaut und keine neuen erstellt werden. Um die Voraussetzung dafür zu schaffen, werden Grundlagen und Anforderungen an eine hindernisfrei gebaute Umwelt, unter Berücksichtigung der unterschiedlichen Behinderungensarten erarbetet und für die verschiedenen Gebäude- und Anlagenkategorien weiterentwickelt. Das Fachwissen wird dokumentiert und über die Wissensplattform, Medien und Publikationen zugänglich gemacht und verbreitet. Link zur Webseite der Organisation: www.hindernisfreie-architektur.ch

Hauptziel der Leistung für die Zielgruppe(n): Ziel und Art der Zielerreichung (das Ziel muss SMART sein: Spezifisch, Messbar, Aktionsorientiert, Rea­ listisch und Terminiert).

Öffentlich zugängliche Bauten, der öffentliche Raum und Anlagen des öffentlichen Verkehrs sind so gebaut, dass Menschen mit Behinderung am gesellschaftlichen Leben teilhaben und ihre täglichen Wege zwischen Arbeit, Freizeit und Wohnen selbständig zurücklegen können. Möglichst viele Wohnbauten sind zudem hindernisfrei zugänglich und besuchsgeeignet, Arbeitsplätze und Wohnungen an die individuellen Bedürfnisse von Menschen mit Behinderung anpassbar. Die Entwicklung der dafür nötigen Grundlagen erfolgt immer unter Einbezug der spezfischen Nutzergruppen mit Behinderung, damit das Ergebnis die Voraussetzungen für die Nutzung der bebauten Umwelt tatsächlich verbessert. Spezifisch: Menschen mit Behinderung und Fachpersonen, die deren Interessen vertreten, erhalten die relevanten Informationen, die es ihnen ermöglichen, bauliche Mängel zu erkennen, und die Beseitigung von Hindernissen einzufordern. Entscheidungsträger, Planungs- und Bauverantwortliche kennen die Anforderungen an eine hindernisfreie Bauweise und nutzen die nach fundierten Erkenntnissen erstellten, praxisgerechten Normen, Richtlinien und Planungshilfen, um sie bei Neu- und Umbau konsequent und gut umzusetzen.

Fachkonzept Art. 74 IVG / VP 2024-27 / Version 1.0

l-'M ES.

Als messbare Grösse werden die publizierten Grundlagendokumente und Web-Beiträge, sowie die Statistik über die Wissensvermittlung (Auskünfte, Sensiblisierungen, Weiterbildungen) und die Nutzung herangezogen. Aktionsorientiert: In Zusammenarbeit mit Betroffenen (organisiert in spezifischen Fachkommissionen) und Fachspezialisten (z.B. des Netzwerks hindernisfreie Bauen, Ergotherapeuten, etc.) werden auf der Basis von Recherchen, Erfahrungsaustausch, Begehungen, Tests von Versuchsanordnungen und der Auswertung von Pilotprojekten und Fallbeispielen aus der Beratung (Fachkonzept LUFEB-Grundlagen), die baulichen Anforderungen definiert, umfassend dokumentiert und öffentlich publiziert, sowie an Veranstaltungen präsentiert. Realistisch: Die Anforderungen von Menschen mit Behinderung werden bei der Erstellung und Überarbeitung von Normen und Regelwerken berücksichtigt, zweckmässige Lösungen implementiert. Ergänzend zu den Regelwerken werden einfach verständlichen Planungshilfen veröffentlicht. Als zentrale Wissensplattform bietet die Webseite www.hindernisfreie-architektur.ch einerseits konkrete Fachinformationen nach Themen aufgeschlüsselt, andererseits eine Übersicht über Grundlagendokumente, Forschung, Normen, Regelungen und Publikationen. Sie weist zudem auf Beratungsangebote hin. Grundlagen-, Forschungs- und Normprojekte sind zeitlich begrenzt und resultieren in Publikationen, die in deutsch, französisch und teilweise in italienisch öffentlich zugänglich sind.

Hinweis: Die Ziele müssen einen Bezug zum Zweckartikel haben (RZ 1003 KSBOB). Insbesondere soll aufgezeigt werden, mit welchen Zielen die vier Schwerpunkte umgesetzt werden: Selbstbestimmung / Teilhabe Selbstvertretung / Einbezug von MmB Kooperation / Zusammenarbeit Peer-Support

Zur Information: Das jährliche inhaltliche Reporting über die Zielerreichunq erfolgt in der Reporting-Vorlage «Realisiertes Arbeits­ programm».

Fachkonzept Art. 74 IVG VP 2024-27 ! Version 1.0

MA

Zielgruppe(n)

Altersgruppe Zielgruppe Behinderung Suchtbehinderung Kinder Körperbehinderung Sprachbehinderung Jugendliche Krankheitsbehinderung Erwachsene Psychische Behinderung ' [3 Alle Zielgruppen Hörbehinderung | Mehrfachbehinderung (nur für spezielle An­ [XI Alle Geistige-ZLernbehinderung gebote auswählen und oben ausfüllen, um wel­ che Behinderungen es sich handelt) Sehbehinderung Spezifizierung der Zielgruppe (Beispiel: blinde, sehbehinderte, hörsehbehinderte und taubblinde Menschen) Alle Personen, die von einer hindernisfreien Bauweise profitieren, insbesondere Menschen mit Seh-, Hör- und Gehbehinderung, oder die mit der Umsetzung der Massnahmen konfrontiert sind, als Nutzende, Angehörige, Planende, Bauherren, Bewilligungsbehörde, Gesetzgebende, Spezialisten etc. im Sinne des „Design for all“ berücksichtigen die erarbeiteten Grundlagen die Anforderungen und Bedürfnisse aller Personen mit körperlichen oder altersbedingten Einschränkungen.

Der Bedarf für die Zielgruppe-wurde ermittelt durch: IZI Umfeldanalyse Kl Bisherige Leistungserbringung Andere. Kundenumfrage/Kundeninput Kurzinfo dazu

Standorte des Angebots (Angaben gültig bei Fachkonzepterstellung) Angebote vor Ort (einzelspezifisch/gruppenspezifisch)

IZI online/digital (z.B. via Zoom) Deutschschweiz Romandie Italienische Schweiz national (alle Sprachregionen)

In den Sprachen [X] Deutsch [3 Französisch [X] Italienisch Rätoromanisch Gebärdensprache Weitere Sprachen:

Barrierefreier Zugang des Angebots (barrierefrei verfasste Texte [in einfacher oder leichter Sprache] und veröffent­ lichte Basisinformationen auf der Webseite sowie barrierefreie Durchführung der Veranstaltung/zugängliche Beratungsstellen)

Kurzinfo dazu Die Räume der Fachstelle sind hindernisfrei zugänglich, Webseite und digitale Dokumente werden hindernisfrei zugänglich publiziert

Abgrenzungen zu anderen Betriebsteilen der Organisation

Fachkonzept Art. 74 IVG VP 2024-27 / Version 1.0 3/6

Veröffentlichung der Angebote (die Angebote müssen für die Zielgruppe öffentlich zugänglich sein): [X] Webseite (barrierefreier Zugang zu Leistungen, rascher Zugang zu Grundinformationen, z.B. Kon­ taktangaben auf Hauptseite usw.) Weitere digitale Medien (Facebook, Instagram, LinkedIn usw.) [X] Schriftlich in Publikationen

Kurzinfo dazu Eigene Planungshilfen sowie eine Liste relevanter Normen und Publikationen ist unter www.hindernisfreie-architektur.ch/Normen und Publikationen veröffentlicht.

Überprüfung der Qualität der angebotenen Leistungen (Audits/Schuiung, etc.)?

Begleitung durch spezifische Fachkommissionen mit betroffenen Fachexperten, Rückmeldungen aus Vernehmlassungen sowie aus dem Netzwerk Hindernisfreies Bauen Angebot mit Organisationen im Kundensegment für die Zielgruppe koordiniert? (z.B. Zusammen­ arbeits-Vereinbarung, regelmässiger Austausch usw.)

[3 ja nein mit einem Teil

Kurzinfo dazu Im Ausschuss des Netzwerks Hindernisfreies Bauen

Qualifikation der Mitarbeitenden/Leistungsausführenden (mehrfache Nennung möglich) [X] Selbstbetroffenheit [X] Fachpersonen mit höherer Qualifikation (mit tertiärer Ausbildung) [X] Fachpersonen mit mittlerer Qualifikation (mit Fachausbildung und Berufserfahrung) Fachperson mit spezifischer Qualifikation, wie Peer-Ausbildung oder Weiterbildung durch die Organi­ sation) Freiwilligenarbeit (Einführung ins Thema durch die Organisation) für unterstützende Tätigkeiten wie Begleitung an Veranstaltungen

Für das behinderungsspezifische Thema wird das notwendige Wissen vermittelt via Beglei- tung/Coaching/Moderation durch: [3 Selbstbetroffene [X] Fachpersonen

Kurzinfo dazu Zuständig für die Begleitung der Grundlagenarbeit und für die Festsetzung von Standards sind die Fachkommissionen für rollstuhlgerechtes Bauen, für sehbehindertengerechtes Bauen und für hörbehindertengerechtes Bauen.

Fachkonzept Art. 74 IVG VP 2024-27 ! Version 1.0

f.S.

Für Leistungen exkl. Kurse / Geplanter Leistungsumfang in Zahlen Total 2024 2025 2026 2027 2024-2027

In Stunden Geplanter Leistungsum­ 6500 Mitarbei­ 5500 5500 6500 24000 fang tende Grundlagenarbeit zur In Stunden Leistung (Erarbeitung/Überar- Mitarbei­ 0 beitung des Dienstleistungskon- tende zepts usw.) In Stunden Total geplanter Leis­ Mitarbei­ 5500 5500 6500 6500 24000 tungsumfang tende

Nur für Kurse / Geplanter Le stungsumfang in Zahlen Total 2024 2025 2026 2027 2024-2027

In Teilneh- Blockkurse menden- 0 Tage In Teilneh- Tageskurse menden- 0 Tage In Teilneh­ Semester/Jahreskurse menden­ 0 stunden Kurse: Grundlagenarbeit In Stunden zur Leistung Erarbeitung/Über- Mitarbei­ 0 arbeitung des Dienstleistungskon- tende zepts usw.)

Budget - geplante Vollkosten und Erträge der beschriebenen Leistung Total Geplante Kosten 2024 2025 2026 2027 2024-2027

CHF 505000 510050 608800 614900 2238750 Personalkosten CHF 100000 101000 120500 121700 443200 Sachkosten/Umlagen CHF 605000 611050 729300 736600 2681950 Total Kosten

Total Geplante Erträge 2024 2025 2026 2027 2024-2027

Erträge ohne Finanzhilfe CHF 342100 348150 466400 473700 1630350 BSV (‘Details in nachfolgender Liste ankreuzen) CHF 262900 262900 262900 262900 1051600 Finanzhilfe BSV CHF 605000 611050 729300 736600 2681950 Total Erträge

*Details zu Erträgen ohne Finanzhilfe BSV [X] Leistungserträge (z. B. Kurserträge von Teilnehmenden, Verkauf Publikationen) [X] Spenden IXI Drittleistungen von weiteren Finanzgebern (Bund, Kantone, Gemeinden, Versicherungen etc.) Organisationskapital........ ............. ................................................................................................. Fachkonzept Art. 74 IVG VP 2024-27 / Version 1.0

MV f-S.

□ Andere Erträge - bitte aufführen:

Kurzinfo dazu Auf Empfehlung der BPUK leisten die meisten Kantone einen Beitrag an die Entwicklung der Planungsgrundlagen, proportional zu ihrer Bevölkerungszahl. Mit dem Organisationskapital können kurzfristig Defizite ausgeglichen, jedoch nicht der Betrieb finanziert werden.

Bemerkungen: Im Vertrag 2020-2023 sind Leistungen im Umfang von 4780 Stunden vereinbart. Diese werden heute leicht überschritten. Aufgrund dessen, dass Projekte mangels Ressourcen teillweise hinausgeschoben werden müssen, ist ab 2026 ein leichter Ausbau geplant, sofern die Finanzierung bis dahin sichergestellt sein wird.

Ort/Datum Zürich 2ö. JO ZCZ3

Vertragsnehmerin

Ort/Datum Bern, 2 <7,^^

Bundesamt für Sozialversicherungen

/

Fachkonzept Art. 74 IVG VP 2024-27 ! Version 1.0 6/6 'ZV

fs.

Schweizerische Eidgenossenschaft Eidgenössisches Departement des Innern EDI L+J Confédération suisse Confederazione Svizzera Bundesamt für Sozialversicherungen BSV Geschäftsfeld Invalidenversicherung Confederaziun svizra

Anhang 7: FACHKONZEPT für die Vertragsperiode 2024 bis 2027 Leistungen im öffentlichen Interesse / Finanzhilfen nach Art. 74 IVG

Vertrags-Nr. 4240

Vertragsnehmerin Hindernisfreie Architektur - Die Schweizer Fachstelle

Übersicht der Leistung fvg/. «Leistungen und Leistungskategorien Betrieb Art. 74 IVG» im KSBOB 2024 - 2027) Leistungskategorien Das Leistungsangebot richtet sich an: □ Einzelspezifisch Einzelpersonen und ihre Angehörigen: Leistungskategorie Bitte auswählen/Veuillez choisir/Prega compiiare: □ Gruppenspezifisch Mehrere Personen aus der Zielgruppe Leistungskategorie Bitte auswählen/Veuillez choisir/Prega compiiare: [X] Nicht personenspezifisch an die Öffentlichkeit mit Themen der Zielgruppe: Leistungskategorie Themenspezifische Grundlagenarbeit

Beschreibung der spezifischen Leistungen für die Zielgruppe(n) Sensibilisierung, Beratung und Interessenvertretung in Planungs- und Bauprozessen mit dem Ziel eine hindernisfreie bauliche Umwelt zu fördern welche die Integration und Eingliederung von Menschen mit Behinderung in Beruf, Gesellschaft und Wohnen gewährleistet. Link zur Webseite der Organisation: www.hindernisfreie-architektur.ch

Hauptziel der Leistung für die Zielgruppe(n): Ziel und Art der Zielerreichung (das Ziel muss SMART sein: Spezifisch, Messbar, Aktionsorientiert, Rea­ listisch und Terminiert).

Menschen mit Behinderung können dank einer hindernisifrei gebauten Umwelt selbständig wohnen, in Ausbildung und Arbeitswelt integriert werden, am öffentlichen Leben teilhaben und sind mit öffentlichen Verkehrsmitteln mobil. Die Anforderungen an eine hindernisfreie Bauweise werden in allen Regionen der Schweiz bei Neu- und Umbau bestmöglich umgesetzt, so dass bauliche Hindernisse systematisch abgebaut werden. Die Arbeit erfolgt in Kooperation mit dem Netzwerk hindernisfreies Bauen. Spezifisch vertreten die Fachstellen wirkungsvoll die Interessen aller Menschen mit Behinderungen, unabhängig von deren Behinderungsart, in Bauprojekten, in Bewilligungsverfahren sowie bei der Erarbeitung von Gesetzen, Regelungen und Normen für den Baubereich wirkungsvoll. Dadurch werden je länger je mehr Bauten und Anlagen für Menschen mit einer Mobilitäts- oder Sinnesbehinderung selbständig und gleichberechtigt nutzbar. Möglichst viele Bauten mit Arbeitsplätzen sind geeignet, Menschen mit Behinderung in den beruflichen Alltag zu integrieren. Möglichst alle Wohnungen sind für Besuche zugänglich und einfach anpassbar, so dass Menschen mit Gehbehinderung die gleichen Chancen haben eine Wohnung zu finden, wie alle anderen. Menschen mit Behinderung erhalten die Informationen, die es ihnen ermöglichen, aktiv an der Interessenvertretung und Sensibilisierung mitzuwirken. Messbar: Massnahmen zur Sensibilisierung der Bauverantwortlichen, Projektberatungen und Interventionen werden statistisch erfasst und dokumentiert. Stichprobenweise wird die Hindernisfreiheit an ausgeführten Objekten analysiert und geprüft. Aktionsorientiert: Bei möglichst vielen relevanten Projekten werden im Verlauf der Planungsprozesse die Anforderungen an eine hindernisfreie Bauweise stufengerecht eingefordert und

Fachkonzept Art. 74 IVG / VP 2024-27 / Version 1.0

Bauverantwortliche bei der Umsetzung geeigneter Lösungen beraten. Interventionen sind im gesamten Planungsverlauf punktuell notwendig. Bei der Entwicklung von Vorgaben, Standards und gesetzlichen Regelungen (international, national, regional) werden die Interessen von Menschen mit Behinderung auf allen Ebenen im Rahmen der Mitwirkung aktiv eingebracht. Realistisch: Bauverantwortliche kennen die Anforderungen an eine umfassend hindernisfreie Bauweise und sind vom Nutzen der Massnahmen überzeugt. Terminiert: Planende, Bauherren und Behörden werden im Rahmen von Projektberatungen, Aktionen und an Veranstaltungen sensibilisiert, aufgrund der Fluktuationsrate bei den verantowrtlichen Entscheidungsträgern ist dies wiederkehrend notwendig. Projektberatungen sind zeitlich begrenzt.

Hinweis: Die Ziele müssen einen Bezug zum Zweckartikel haben (RZ 1003 KSBOB). Insbesondere soll aufgezeigt werden, mit welchen Zielen die vier Schwerpunkte umgesetzt werden: Selbstbestimmung / Teilhabe Selbstvertretung / Einbezug von MmB Kooperation / Zusammenarbeit Peer-Support

Zur Information: Das jährliche inhaltliche Reporting über die Zielerreichunq erfolgt in der Reporting-Vorlage «Realisiertes Arbeits­ programm».

Fachkonzept Art. 74 IVG VP 2024-27 / Version 1.0

Zielgruppe(n)

Altersgruppe Zielgruppe Behinderung □ Suchtbehinderung □ Kinder □ Körperbehinderung □ Sprachbehinderung □ Jugendliche □ Krankheitsbehinderung □ Erwachsene □ Psychische Behinderung 1 3 Alle Zielgruppen □ Hörbehinderung | □ Mehrfachbehinderung (nur für spezielle An­

13 Alle

□ Geistige-ZLernbehinderung gebote auswählen und oben ausfüllen, um wel­ che Behinderungen es sich handelt) □ Sehbehinderung Spezifizierung der Zielgruppe (Beispiel: blinde, sehbehinderte, hörsehbehinderte und taubblinde Menschen) Alle Personen, die von einer hindernisfreien Bauweise profitieren und mit deren Umsetzung konfrontiert sind, als Nutzende, Angehörige, Planende, Bauherren, Behörden, Gesetzgeber etc.

Der Bedarf für die Zielgruppe-wurde ermittelt durch: 3 Umfeldanalyse

3 Bisherige Leistungserbringung ' ^nc*ere-

□ Kundenumfrage/Kundeninput Kurzinfo dazu Die Anzahl Anfragen zeigt, dass der Bedarf nach Beratung und Interessenvertretung weit grösser ist, als dies mit den verfügbaren Ressourcen abgedeckt werden kann.

Standorte des Angebots (Angaben gültig bei Fachkonzepterstellung) Angebote vor Ort (einzelspezifisch/gruppenspezifisch)

3 online/digital (z.B. via Zoom)

3 Deutschschweiz Romandie □ Italienische Schweiz

3 national (alle Sprachregionen)

In den Sprachen

13 Deutsch 3 Französisch 3 Italienisch

□ Rätoromanisch □ Gebärdensprache Weitere Sprachen:

Barrierefreier Zugang des Angebots (barrierefrei verfasste Texte [in einfacher oder leichter Sprache] und veröffent­ lichte Basisinformationen auf der Webseite sowie barrierefreie Durchführung der Veranstaltung/zugängliche Beratungsstellen)

Kurzinfo dazu Angebote und Informationen sind über die Webseite hindernisfrei zugänglich, die Räume der Fachstelle und Veranstalltungsorte hindernisfreier zugänglich und benutzbar.

Abgrenzungen zu anderen Betriebsteilen der Organisation

Fachkonzept Art. 74 IVG VP 2024-27 / Version 1.0 3/6

Veröffentlichung der Angebote (die Angebote müssen für die Zielgruppe öffentlich zugänglich sein): K Webseite (barrierefreier Zugang zu Leistungen, rascher Zugang zu Grundinformationen, z.B. Kon­ taktangaben auf Hauptseite usw.) Kl Weitere digitale Medien (Facebook, Instagram, LinkedIn usw.) Schriftlich in Publikationen

Kurzinfo dazu

Überprüfung der Qualität der angebotenen Leistungen (Audits/Schulung, etc.)?

Schulungen, regelmässiger Erfahrungsaustausch im Rahmen von Netzwerktreffen, Diskussion von Anforderungen, Lösungen und Fallbeispielen__ Angebot mit Organisationen im Kundensegment für die Zielgruppe koordiniert? (z.B. Zusammen­ arbeits-Vereinbarung, regelmässiger Austausch usw.) Kja nein mit einem Teil

Kurzinfo dazu Vereinbarung über die Zusammenarbeit und Aufgabenteilung im Netzwerk hindernisfreies Bauen.

Qualifikation der Mitarbeitenden/Leistungsausführenden (mehrfache Nennung möglich)

Selbstbetroffenheit IEl Fachpersonen mit höherer Qualifikation (mit tertiärer Ausbildung) Kl Fachpersonen mit mittlerer Qualifikation (mit Fachausbildung und Berufserfahrung) Fachperson mit spezifischer Qualifikation, wie Peer-Ausbildung oder Weiterbildung durch die Organi­ sation) Freiwilligenarbeit (Einführung ins Thema durch die Organisation) für unterstützende Tätigkeiten wie Begleitung an Veranstaltungen

Für das behinderungsspezifische Thema wird das notwendige Wissen vermittelt via Beglei- tung/Coaching/Moderation durch: K Selbstbetroffene K Fachpersonen

Kurzinfo dazu Zusammenarbeit von Fachpersonen und Betroffenen (Begleitung, Coaching) bei Beratungen und Sensibilisierungen. Nach Möglichkeit werden Fachpersonen mit einer eignenen Betroffenheit (Person mit Behinderung, Angehörige) in der Beratung und Interessenvertretung eingesetzt.

Fachkonzept Art. 74 IVG VP 2024-27 ! Version 1.0 /X. 4/6 oit

Für Leistungen exkl. Kurse / Geplanter Leistungsumfang in Zahlen Total 2024 2025 2026 2027 2024-2027

In Stunden Geplanter Leistungsum­ Mitarbei­ 11000 12000 12000 12000 47000 fang tende Grundlagenarbeit zur In Stunden Leistung (Erarbeitung/Überar- Mitarbei­ 900 1000 1000 1000 3900 beitung des Dienstleistungskon- tende zepts usw.) In Stunden Total geplanter Leis­ Mitarbei­ 11900 13000 13000 13000 50900 tungsumfang tende

'Jur für Kurse / Geplanter Le stungsumfang in Zahlen ...... . Total 2024 2025 2026 2027 2024-2027 __________ Ï. • _ /'fl In Teilneh- Blockkurse menden- 0 Tage_____ In Teilneh- Tageskurse menden- 0 Tage______ In Teilneh­ Semester/Jahreskurse menden­ 0 stunden Kurse: Grundlagenarbeit In Stunden zur Leistung Erarbeitung/Über- Mitarbei­ 0 arbeitung des Dienstleistungskon- tende zepts usw.)

Budget - geplante Vollkosten und Erträge der beschriebenen Leistung Total Geplante Kosten 2024 2025 2026 2027 2024-2027

CHF 990000 1080000 1090800 1101708 4262508 Personalkosten CHF 300000 335000 338300 341700 1315000 Sachkosten/Umlagen CHF 1290000 1415000 1429100 1443408 5577508 Total Kosten

Total Geplante Erträge 2024 2025 2026 2027 2024-2027

Erträge ohne Finanzhilfe CHF 858305 983305 997405 1011713 3850728 BSV (‘Details in nachfolgender Liste ankreuzen) CHF 431695 431695 431695 431695 1726780 Finanzhilfe BSV CHF 1290000 1415000 1429100 1443408 5577508 Total Erträge

*Details zu Erträgen ohne Finanzhilfe BSV [X] Leistungserträge (z. B. Kurserträge von Teilnehmenden, Verkauf Publikationen) IZ] Spenden [X| Drittleistungen von weiteren Finanzgebern (Bund, Kantone, Gemeinden, Versicherungen etc.) □ Organisationskapital Fachkonzept Art. 74 IVG VP 2024-27 / Version 1.0

□ Andere Erträge - bitte aufführen:

Kurzinfo dazu

Bemerkungen: Die Vertretung der Interessen von Menschen mit Behinderung in Bauprojekten und Bauprozessen setzt voraus, dass die Fachpersonen unabhängig sind und gegenüber Behörden, Bauherren und Planenden auch dann intervenieren können wenn diese ihre Pflicht zur Umsetzung des hindernisfreien Bauens nicht erkennen oder nicht genügend wahrnehmen. Bei der Beratung von Bauprojekten erfolgt eine systematische Verrechnung der Leistungen und ermöglichte in den letzten Jahren den Leistungsausbau. Dieser soll weiter ausgebaut werden, auch wenn mit dem BSV bisher vereinbarten Leistungsstunden (7849 Stunden) schon heute deutlich überschritten werden, denn der Bedarf an Beratung und Interessenvertretung ist sehr gross, zusätzliche subventionierte Leistungen wären dringend erforderlich.

Ort/Datum Zürich, 20.^. 202^

Vertragsnehmerin

Ort/Datum Bern,

Bundesamt für Sozialversicherungen

/

Fachkonzept Art. 74 IVG VP 2024-27 ! Version 1.0 6/6

Schweizerische Eidgenossenschaft Eidgenössisches Departement des Innern EDI L+J Confédération suisse Confederazione Svizzera Bundesamt für Sozialversicherungen BSV Geschäftsfeld Invalidenversicherung Confederaziun svizra

Anhang 7: FACHKONZEPT für die Vertragsperiode 2024 bis 2027 Leistungen im öffentlichen Interesse / Finanzhilfen nach Art. 74 IVG

Vertrags-Nr. 4240

Vertragsnehmerin Hindernisfreie Architektur - Die Schweizer Fachstelle

Übsrsicht d©r Leistung (vgl. «Leistungen und Leistungskategorien Betrieb Art. 74 IVG» im KSBOB 2024 - 2027) Leistungskategorien Das Leistungsangebot richtet sich an: □ Einzelspezifisch Einzelpersonen und ihre Angehörigen: Leistungskategorie Bitte auswählen/Veuillez choisir/Prega compilare:

□ Gruppenspezifisch Mehrere Personen aus der Zielgruppe Leistungskategorie Bitte auswählen/Veuillez choisir/Prega compilare:

[X] Nicht personenspezifisch an die Öffentlichkeit mit Themen der Zielgruppe: Leistungskategorie Allg. Medien- und Öffentlichkeitsarbeit

Beschreibung der spezifischen Leistungen für die Zielgruppe(n) Die Bedeutung einer hindernisfreien baulichen Umwelt als grundlegende Voraussetzungen für die Inklusion von Menschen mit Behinderung, wird der Öffentlichkeit anschaulich dargelegt und in den Medien als gesellschaftliche Aufgabe thematisiert und diskutiert, so dass Bevölkerung, Politik und Fachkreise bauliche Massnahmen in allen Gebäude- bzw. Anlagekategorien und für alle Behinderungsarten anerkennen und unterstützen. Link zur Webseite der Organisation: www.hindernisfreie-architektur.ch

Hauptziel der Leistung für die Zielgruppe(n):

Ziel und Art der Zielerreichung (das Ziel muss SMART sein: Spezifisch, Messbar, Aktionsorientiert, Rea­ listisch und Terminiert).

Menschen mit Behinderung, Öffentlichkeit, Politik und Fachkreise erhalten die Information über die für Menschen mit Behinderung relevanten Massnahmen und Regelungen zum Hindernisfreien Bauen (Bund, Kantone, Gemeinden). Sie unterstützen die systematische Andwendung der Massnahmen bei Planung und Ausführung von Bauten und Anlagen als Grundvoraussetzung für die Inklusion von Menschen mit Behinderung in Arbeit, Wohnen und gesellschaftlichem Leben. Hindernisfrei Bauen ist in der Öffentlichkeit, bei Bauverantwortlichen und Investoren selbstverständlicher Bestandteil einer nachhaltigen Bauweise, dessen Nutzen für die Gesellschaft und im Besonderen für Menschen mit Behinderung ist bekannt und anerkannt. Bauverantwortliche und Investoren bauen aus Überzeugung hindernisfrei und zugänglich, auch wo gesetztliche Regelungen dies nicht explizit verlangen. Der Leistungsnachweis ergibt sich aus publizierten Artikeln und Medienbeiträgen. Betroffene kennen, die sie unterstützenden Fachstellen, Planungshilfen und Beratungsangebote. Bauverantwortliche und Investoren kennen ihre Verpflichtungen zur Schaffung der baulichen Voraussetzungen für die Inklusion von Menschen mit Behinderung und sind motiviert, diese umzusetzen. Planungsverantwortliche kennen die grundlegenden Anforderungen und wissen, wo sie die zur Erfüllung ihrer Aufgabe erforderlichen Planungshilfen und Beratungsangebote finden.

Fachkonzept Art. 74 IVG / VP 2024-27 / Version 1.0

Hinweis: Die Ziele müssen einen Bezug zum Zweckartikel haben (RZ 1003 KSBOB). Insbesondere soll aufgezeigt werden, mit welchen Zielen die vier Schwerpunkte umgesetzt werden: Selbstbestimmung / Teilhabe Selbstvertretung / Einbezug von MmB Kooperation / Zusammenarbeit Peer-Support

Zur Information: Das jährliche inhaltliche Reporting über die Zielerreichunq erfolgt in der Reporting-Vorlage «Realisiertes Arbeits­ programm».

Fachkonzept Art. 74 IVG VP 2024-27 / Version 1.0 2/6 r-

Zielgruppe(n)

Altersgruppe Zielgruppe Behinderung Suchtbehinderung Kinder Körperbehinderung | Sprachbehinderung Jugendliche Krankheitsbehinderung Erwachsene [>3 Alle Zielgruppen Psychische Behinderung r Hörbehinderung | K Alle Mehrfachbehinderung (nur für spezielle An­ Geistige-ZLernbehinderung gebote auswählen und oben ausfüllen, um wel­ che Behinderungen es sich handelt) Sehbehinderung Spezifizierung der Zielgruppe (Beispiel: blinde, sehbehinderte, hörsehbehinderte und taubblinde Menschen) Alle Personen, die von einer hindernisfreien Bauweise profitieren oder mit deren Umsetzung konfrontiert sind, Nutzende, Angehörige, Planende, Bauherren, Bewilligungsbehörde, Politik und Öffentlichkeit.

Der Bedarf für die Zielgruppe-wurde ermittelt durch: Kl Umfeldanalyse Kl Bisherige Leistungserbringung Aridere- Kundenumfrage/Kundeninput Kurzinfo dazu Hindernisfreiheit wird als gesellschaftliches Thema der Nachhaltigkeit im Baubereich kaum öffentlich diskutiert.

Standorte des Angebots (Angaben gültig bei Fachkonzepterstellung) Angebote vor Ort (einzelspezifisch/gruppenspezifisch)

Kl online/digital (z.B. via Zoom) Kl Deutschschweiz [X] Romandie IXI Italienische Schweiz Kl national (alle Sprachregionen)

In den Sprachen Kl Deutsch Kl Französisch Kl Italienisch Q Rätoromanisch Gebärdensprache Weitere Sprachen:

Barrierefreier Zugang des Angebots (barrierefrei verfasste Texte [in einfacher oder leichter Sprache] und veröffent­ lichte Basisinformationen auf der Webseite sowie barrierefreie Durchführung der Veranstaltung/zugängliche Beratungsstellen)

Kurzinfo dazu Hindernisfreier Zugang zu Veranstaltungen, Webseite hindernisfrei zugänglich

Abgrenzungen zu anderen Betriebsteilen der Organisation

Fachkonzept Art. 74 IVG VP 2024-27 ! Version 1.0 3/6

Veröffentlichung der Angebote (die Angebote müssen für die Zielgruppe öffentlich zugänglich sein): IEl Webseite (barrierefreier Zugang zu Leistungen, rascher Zugang zu Grundinformationen, z.B. Kon­ taktangaben auf Hauptseite usw.) Weitere digitale Medien (Facebook, Instagram, LinkedIn usw.) IE] Schriftlich in Publikationen

Kurzinfo dazu

Überprüfung der Qualität der angebotenen Leistungen (Audits/Schuiung, etc.)?

Einbezug von durch eine Behinderung betroffenen Fachexperten

Angebot mit Organisationen im Kundensegment für die Zielgruppe koordiniert? (z.B. Zusammen­ arbeits-Vereinbarung, regelmässiger Austausch usw.) IEl ja nein mit einem Teil

Kurzinfo dazu Koordination zwischen den verschiedenen Akteuren auf regionaler und nationaler Ebene

Qualifikation der Mitarbeitenden/Leistungsausführenden (mehrfache Nennung möglich)

IEl Selbstbetroffenheit IE Fachpersonen mit höherer Qualifikation (mit tertiärer Ausbildung) IE] Fachpersonen mit mittlerer Qualifikation (mit Fachausbildung und Berufserfahrung) Fachperson mit spezifischer Qualifikation, wie Peer-Ausbildung oder Weiterbildung durch die Organi­ sation) Freiwilligenarbeit (Einführung ins Thema durch die Organisation) für unterstützende Tätigkeiten wie Begleitung an Veranstaltungen

Für das behinderungsspezifische Thema wird das notwendige Wissen vermittelt via Beglei- tung/Coaching/Moderation durch: IE] Selbstbetroffene IE Fachpersonen

Kurzinfo dazu

Fachkonzept Art. 74 IVG VP 2024-27 / Version 1.0

Für Leistungen exkl. Kurse / Geplanter Leistungsumfang in Zahlen Total 2024 2025 2026 2027 2024-2027

In Stunden Geplanter Leistungsum­ Mitarbei­ 1300 1300 1300 1300 5200 fang tende Grundlagenarbeit zur In Stunden Leistung (Erarbeitung/Überar- Mitarbei­ 0 beitung des Dienstleistungskon- tende zepts usw.) In Stunden Total geplanter Leis­ 5200 Mitarbei­ 1300 1300 1300 1300 tungsumfang tende

Nur für Kurse / Geplanter Le stungsumfang in Zahlen Total 2024 2025 2026 2027 2024-2027

In Teilneh- Blockkurse menden- 0 Tage In Teilneh- Tageskurse menden- 0 Tage In Teilneh­ Semester/Jahreskurse menden­ 0 stunden Kurse: Grundlagenarbeit In Stunden zur Leistung Erarbeitung/Über- Mitarbei­ 0 arbeitung des Dienstleistungskon- tende zepts usw.)

Budget - geplante Vollkosten und Erträge der beschriebenen Leistung Total Geplante Kosten 2024 2025 2026 2027 2024-2027

CHF 118170 119300 120500 121700 479670 Personalkosten CHF 39300 39700 40100 40500 159600 Sachkosten/Umlagen CHF 157470 159000 160600 162200 639270 Total Kosten

Total Geplante Erträge 2024 2025 2026 2027 2024-2027

Erträge ohne Finanzhilfe CHF 120620 122150 123750 125350 491870 BSV (‘Details in nachfolgender Liste ankreuzen) CHF 36850 36850 36850 36850 147400 Finanzhilfe BSV CHF 157470 159000 160600 162200 639270 Total Erträge

*Details zu Erträgen ohne Finanzhilfe BSV I3 Leistungserträge (z. B. Kurserträge von Teilnehmenden, Verkauf Publikationen) Ê3 Spenden [3 Drittleistungen von weiteren Finanzgebern (Bund, Kantone, Gemeinden, Versicherungen etc.) Organisationskapital Fachkonzept Art. 74 IVG VP 2024-27 / Version 1.0 5/6

□ Andere Erträge - bitte aufführen:

Kurzinfo dazu Die Leistungen werden teilwese von Veranstaltern (Referate, Workshops) entschädigt oder bei Vernastaltungen den Teilnehmenden verrechnet.

Bemerkungen:

Ort/Datum Z^ricL, 20.

Vertragsnehmerin

Ort/Datum

Bundesamt für Sozialversicherungen

/

Fachkonzept Art. 74 IVG VP 2024-27 ! Version 1.0

WfS.

Anhang D Berechnung Leistungsmenge und Tarife

12

fS.

Schweizerische Eidgenossenschaft Eidgenössisches Departement des Innern EDI Confédération suisse Confederazione Svizzera Bundesamt für Sozialversicherungen BSV Confederaziun svizra Geschäftsfeld Invalidenversicherung

IV-Beiträge pro Jahr und Kompensationsgruppe für die Betriebsjahre 2024 - 2027

Vertrag Nr. 4240 Hindernisfreie Architektur - VN/DO: Die Schweizer Fachstelle Anhang D Grundlagen für die Abrechnung des IV/AHV-Beitrages Individuell pro Vertrag VAF BSV- IV-Beitrag pro Leistungs- Referenzwert Richtmenge Leistungs­ IV-Beitrag Total einheit pro Leistungs­ pro Leistung einheit (Tarif) einheit

Personenspezifische Leistungen gemäss Fachkonzept (FK) Kompensationsgruppe A

Fachkonzept Sozialberatungen (inkl. Lebenspraktische Beratung, Peer to Peer) boziaioeratung: racnpersonen mit behinderungsspezifischem Wissen Zhöherer Ausbildung Uni, FH oder vergleichbar________ Std. CHF 125.00 CHF 5 Sozialberatung Fachpersonen mit c f behinderungsspezifischem Wissen Std. CHF 113.00 CHF

Fachkonzept Bauberatung: Fachpersonen mit behinderungsspezifischem Wissen Zhöherer Ausbildung Uni, FH oder vergleichbar Std. CHF 128.00 CHF 57 254 CHF 14'478 E Fachkonzept Rechtsberatung: Fachpersonen mit o_ behinderungsspezifischem Wissen Zhöherer Ausbildung Uni, FH oder

8 vergleichbar Std. CHF 146.00 CHF

c üj

Fachkonzept Vermittlung von Betreuungsdiensten Std. CHF 93.00 CHF

Fachkonzept Begleitetes Wohnen Std. CHF 113.00 CHF

Fachkonzept Medien- und Publikationen; Informations- ZDokumentationsstelle; Entwicklung, Herstellung und Verbreitung von Informtionsmaterialien und Medien) Std. CHF 122.00 CHF 55 4780 CHF 262,900

Fachkonzept Kurstyp Hilfe zur Selbsthilfe

5CT Blockkurse (TeilnehmerTage) Teiln.-Tag CHF 481.00 CHF

■! Tageskurse (TeilnehmerTage) Teiln.-Tag CHF 414.00 CHF

Semester-ZJahreskurse (Teilnehmerstunden) Teiln.-Std. CHF 56.00 CHF .Q E8 Fachkonzept Kurstyp Soziale Kontakte ermöglichen - Freizeit und Sport

Blockkurse (TeilnehmerTage) Teil.-Tag CHF 481.00 CHF w Tageskurse (TeilnehmerTage) Teil.-Tag CHF 414.00 CHF £. Q. s Semester-ZJahreskurse (Teilnehmerstunden) Teil.-Std. CHF 56.00 CHF 0

Themenspezifische Grundlagenarbeit für Kurse (!) Std. CHF 122.00 CHF

Fachkonzept Treffpunkte für Menschen mit Behinderungen und __ deren Angehörigen________________________________________ Std. CHF 113.00 CHF Minimales IV-Beitragdach für KG A Personenspezifische Leistungen CHF 277’378

Nichtpersonenspezifische Leistungen gemäss Fachkonzept Leistungen zur Unterstützung und Förderung der Eingliederung Behinderter (LUFEB) Kompensationsgruppen B und C

Kompensationsgruppe B (max. 5% vom Gesamt IV-Beitrag) Fachkonzept Allgemeine Medien- und Öffentlichkeitsarbeit Std. CHF 55 670 CHF 36'850 m LU y. Kompensationsgruppe C___________________________________ CHF 122.00 Fachkonzept Themenspezifische Grundlagenarbeit allgemein Z Projektarbeit Art. 74IVG Std. CHF 55 7*849 CHF 43T695

Fachkonzept Förderung der Selbsthilfe Std. CHF

Maximales IV-Beitragsdach für KG B und C Nichtpersonenspezifische Leistungen CHF 468*545

Rundungsdifferenz CHF 4

Gesamt IVZAHV-Beitrag (max. Beitragsdach) pro Jahr CHF 745*927

davon max. AHV-Beitragsdach pro Jahr CHF 197*000

Kompensationen vgl. KSBOB

Mit dem BSV können nur Leistungen abgerechnet werden, für die ein vertraglich vereinbartes Fachkonzept vorliegt.

Anhang E Bestätigung der Qualitativen Bedingungen

13

X.

Schweizerische Eidgenossenschaft Eidgenössisches Departement des Innern EDI L+J Confédération suisse Confederazione Svizzera Bundesamt für Sozialversicherungen BSV Geschäftsfeld Invalidenversicherung Confederaziun svizra

Anhang 3: Bestätigung der Qualitativen Bedingungen VGrtrSÇSnShmSrj n^t'f^ng zur Förderung einer behindertengerechten baulichen Umwelt: Hindemisfreie Architektur - Die Schweizer Fachstelle BSV-Nr.I 4240 Qualitative Bedingungen__________ Überprüfungs­ Stand per 1.1.2024 erfflllt

Bedingungen kriterium (Bitte Zutreffendes Bereich visieren) ja nein1 nicht zu- treffend

Strukturqualität 1. Organisation Gemeinnützige Organisation (gemeinnütziger Statuten, vorhanden und im Rahmen der Zweck in Statuten festgeschrieben), deren leitendes Organisationsstruktur, Vertragsverhandlung bzw. bei einer x Organ grundsätzlich ehrenamtlich arbeitet. Geschäftsreglement, Änderung beim BSV einzureichen. Nachweis der Steuerbefreiung (Staats- und direkte Bundessteuem) 1.1 Zweckbestim­ Zweckbestimmung und strategische Ziele sind Statuten, vorhanden und im Rahmen der mung / Ziele definiert. Klarer Bezug auf Zielgruppe mit strategische Vertragsverhandlung bzw. bei einer x Behinderungen umgesetzt. Zielsetzungen (z. B. Änderung beim BSV einzureichen. Leitbild)____________ 1.2 Organisation Aufgaben, Kompetenzen, Verantwortlichkeiten in Statuten, vorhanden und im Rahmen der und Leitung der Organisation sind festgehalten Organisationsstruktur, Vertragsverhandlung bzw. bei einer x (strategische/operative Ebene). Trennung der Geschäftsreglement Änderung beim BSV einzureichen. strategischen und operativen Ebene ist garantiert. 1.2 a Internes Es existiert ein hinreichendes IKS (mind. 4-Augen- Dokumentation, am Sitz der Organisation vor­ x Kontrollsystem Prinzip,Unterschriftenregelung, Nachweis, dass IKS handen (IKS) Kompetenzregelung). operativ eingesetzt wird

1 Falls eine Bedingung nicht erfüllt ist, ist dem BSV der Grund und Massnahmen zur Einhaltung der Bedingung anzugeben. Qualitative Bedingungen Art. 74 IVG VP 2024 - 27 / Version 1.0 1/7

/S. A

Schweizerische Eidgenossenschaft Eidgenössisches Departement des Innern EDI L+J Confédération suisse Confederazione Svizzera Bundesamt für Sozialversicherungen BSV Geschäftsfeld Invalidenversicherung Confederaziuh svizra

Qualitative Bedingungen__________ Überprüfungs­ Stand per 1.1.2024 erfüllt

Bedingungen kriterium (Bitte Zutreffendes Bereich visieren)

Ja nein' nicht zu- treffend 1.3 a In einem Für jede Funktion bestehen ein Anforderungsprofil Stellenbeschrieb am Sitz der Organisation vor­ Anstellungsve und ein Stellenbeschrieb. Aufgaben müssen mit Pflichtenheft handen rhältnis, Blick auf die Kompetenzen und Verantwortlichkeiten bezahltes erbracht werden. Personal Als Peer werden Selbstbetroffene bezeichnet, die x ! ihre Erfahrungen und ihr Wissen im Umgang mit ihrer Behinderung an andere Betroffene weitergeben._________________________________ Alle Mitarbeitenden haben einen rechtsgültigen Arbeitsvertrag am Sitz der Organisation vor­ X Arbeitsvertrag.________________________________ handen__________________ Ansprüche betreffend Fort-/Weiterbildung und ist dokumentiert am Sitz der Organisation vor­ X Supervision sind schriftlich festgehalten.__________ handen__________________ 1.3 b Mandate Für Mandatsträger, welche Leistungen gemäss Auftrag/Mandat am Sitz der Organisation vor­ Art. 74 IVG erbringen, gelten die qualitativen handen X Bedingungen sinngemäss. 1.4 Freiwilliges Es besteht eine schriftliche Regelung betreffend Reglement am Sitz der Organisation vor­ Personal und Anspruch auf Begleitung und Schulung, handen Peers (ohne Spesenvergütung und Versicherung während des Lohn) Einsatzes. Als Peer werden Selbstbetroffene X

bezeichnet, die ihre Erfahrungen und ihr Wissen im Umgang mit ihrer Behinderung an andere Betroffene weitergeben. Freiwillige und Peers haben einen Anspruch auf Musterbestätigung am Sitz der Organisation vor­ schriftliche Bestätigung ihres Einsatzes und eine (z. B. handen X allfällig damit verbundene Schulung.______________ Sozialzeitausweis) 1.5 Unterorganisa­ Die gegenseitigen Rechte und Pflichten von DO/VN Vertrag/Untervertrag am Sitz der VN vorhanden tionen und UVN sowie das Schlichtungsverfahren sind x geregelt.

Qualitative Bedingungen Art. 74 IVG VP 2024 - 27 / Version 1.0 2/7

fS.

Schweizerische Eidgenossenschaft Eidgenössisches Departement des Innern EDI L+j Confédération suisse Confederazione Svizzera Bundesamt für Sozialversicherungen BSV Geschäftsfeld Invalidenversicherung Confederaziun svizra

Qualitative Bedingungen__________ Überprüfungs­ Stand per 1.1.2024 erfüllt

Bedingungen kriterium (Bitte Zutreffendes Bereich visieren)

Ja nein1 nicht zu­ treffend 1.6 Rechnungs­ Eine Kosten-ZLeistungsrechnung für den Betrieb FiBu und KLR gemäss vorhanden; wesen Art. 74 IVG wird für jede Organisation erstellt. Richtlinien zum Jährliches Reporting x Reporting BSV (Anhang zum KSBOB) Prozessqualität 2. Leistungen Die Leistungen werden in den einzelnen Fachkonzepte, vorhanden und im Rahmen der Fachkonzepten definiert. Jährliches Vertragsverhandlung beim BSV x Berichtswesen einzureichen. Jährliches Reporting_________ 2.1 Beratung / Art der Beratung und Zielgruppen sindr gemäss Führen einer Klienten- vorhanden; Daten sind gemäss Vermittlung / Leistungsübersicht und Richtlinien zum Reporting /Leistungsstatistik KSBOB jährlich beim BSV Begleitetes definiert (vgl. Anhang 1 KSBOB) (KLS) gemäss Vorlage einzureichen. x Wohnen

Qualifikation der Mitarbeitenden je nach Kategorie der Beratung: Beratung, Vermittlung und Begleitetes Wohnen: Diplom oder gemäss am Sitz der Organisation vor­ Ausbildung im Bereich der sozialen Arbeit oder Curriculum Vitae; handen gleichwertige Ausbildung oder mehrjährige Nachweis der Weiter- Praxiserfahrung in der sozialen Arbeit mit bildungen/Schulungen Weiterbildung. Ausgebildete Peers, durch x qualifizierte Mitarbeitende betreute Peers, Praktikant/Innen usw. sind anerkannt, die Weiterbildung/Schulung des Personals wird durch die Organisation sichergestellt.________________ Bauberatung: Diplom oder gemäss am Sitz der Organisation vor­ Ausgebildete Baufachperson oder mehrjährige Curriculum Vitae handen x Praxiserfahrung im Bereich Bauen mit Weiterbildung.

Qualitative Bedingungen Art. 74 I VG VP 2024 - 27 ! Version 1.0 3/7

Schweizerische Eidgenossenschaft Eidgenössisches Departement des Innern EDI +J Confédération suisse Confederazione Svizzera Bundesamt für Sozialversicherungen BSV Geschäftsfeld Invalidenversicherung Confederaziun svizra

Qualitative Bedingungen Überprüfungs­ Stand per 1.1.2024 erfüllt

Bereich Bedingungen kriterium (Bitte Zutreffendes visieren)

ja nein1 nicht zu­ treffend Rechtsberatung: Diplom am Sitz der Organisation vor- x Juristische Mitarbeitende___________________ handen_______________________ 2.2. Medien und Erstellung und Verbreitung von Medien und Führen einer Klienten- vorhanden; Daten durch DO/VN Publikationen/ Publikationen mit Informationen, die sich an die /Leistungsstatistik gemäss KSBOB beim BSV jährlich Entwicklung, Betroffenen und ihre Angehörigen richten. (KLS) gemäss Vorlage einzureichen. Herstellung und Verbreitung von x Informations­ materialien/ Informations­ und Dokumen- tationsstelle 2.3 Kurse Art, Anzahl und Zielgruppen der Kurse sind gemäss Führen einer Klienten- vorhanden; Daten durch DO/VN Leistungsübersicht und Richtlinien zum Reporting /Leistungsstatistik gemäss KSBOB beim BSV jährlich x definiert (vgl. Anhang 1 KSBOB).________________ (KLS) gemäss Vorlage einzureichen.__________________ Qualifikation aller Kursleitenden inkl. Freiwillige, Diplom oder gemäss am Sitz der Organisation vor­ Peers ist garantiert. Curriculum Vitae; handen Ausbildung im Themenbereich des angebotenen Nachweis der Weiter- Kurses oder pädagogische bildungen/Schulungen x Ausbildung/Praxiserfahrung. Weiterbildung/Schulung wird durch die Organisation sichergestellt.

Qualitative Bedingungen Art. 74 IVG VP 2024 - 27 ! Version 1.0 4/7 fS.

Schweizerische Eidgenossenschaft Eidgenössisches Departement des Innern EDI L+J Confédération suisse Confederaztone Svizzera Bundesamt fOr Sozialversicherungen BSV Geschäftsfeld Invalidenversicherung Confederaziun svizra

Qualitative Bedingungen Überprüfungs­ Stand per 1.1.2024 erfüllt

Bereich Bedingungen kriterium (Bitte Zutreffendes visieren)

ia nein1 nicht zu­ treffend 2.4 Treffpunkte für Treffpunkte, welche soziale Kontakte ermöglichen. Führen einer Klienten- vorhanden; Daten sind gemäss Menschen mit /Leistungsstatistik KSBOB jährlich beim BSV Behinderungen (KLS) gemäss Vorlage einzureichen. x und deren Angehörige 2.5 Leistungen zur Allgemeine Medien- und Öffentlichkeitsarbeit, DO/VN muss die vorhanden; Daten sind gemäss Unterstützung Themenspezifische Grundlagenarbeit, Förderung Zielerreichung jährlich KSBOB jährlich beim BSV und Förderung der Selbsthilfe sind gemäss Leistungsübersicht und nachweisen. einzureichen. x der Eingliede­ Richtlinien zum Reporting definiert (vgl. Anhang 1 rung Behinder­ KSBOB). ter (LUFEB) Berichtswesen Projekt

Projekt Art. 74 IVG werden unter LUFEB erfasst. Ergebnisqualität 3. KundZ-innen, Die im Betrieb Art. 74 IVG angebotenen Leistungen Statuten am Sitz der Organisation vor­ KlientZ-innen, sind im öffentlichen Interesse und richten sich in handen Fachkonzepte Zielpublikum erster Linie an die Klientengruppe der jeweiligen X

Organisation (klientenspezifisch). Die Klienten­ Publikationen gruppe ist in den Statuten der Organisation definiert.____________________________________ 3.1 Kundenzufrie- Methode und Häufigkeit (alle 3-5 Jahre) zur Dokumentation vorhanden und im Rahmen der denhert/Nutzen Bestimmung der Kundenzufriedenheit sind je nach Kundenzufriedenheits- Vertragsverhandlung beim BSV von Kategorie der Leistung schriftlich festgehalten und Berichtserstattung einzureichen. X Leistungen/Aktu die Methode wird periodisch umgesetzt. alitât der

Qualitative Bedingungen Art 74 IVG VP 2024 - 27 / Version 1.0

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Schweizerische Eidgenossenschaft Eidgenössisches Departement des Innern EDI L+J Confédération suisse Confederazione Svizzera Bundesamt für Sozialversicherungen BSV Geschäftsfeld Invalidenversicherung Confederaziun svizra

Qualitative Bedingungen Überprüfungs­ Stand per 1.1.2024 erfüllt

Bereich Bedingungen kriterium (Bitte Zutreffendes visieren) ja nein1 nicht zu- treffend Leistungs­ Die Klienten/Klientinnen werden über ihre Rechte Informationsmaterial ! am Sitz der Organisation vor­ palette und Pflichten informiert. ethische Grundsätze handen

Klientendossier, x Informationen an Dritte werden nur mit dem Informatignsmaterial / am Sitz der Organisation vor­ schriftlichen Einverständnis der Klientin/des ethische Grundsätze handen Klienten weitergegeben._____________________ 3.2 Zielerreichung Überprüfungen der einzelnen Leistungen werden Dokumentation vorhanden und im Rahmen des bei Leistungen periodisch durchgeführt. Arbeitsprogramm Reportings beim BSV einzureichen. x (Selbsteinschätzung) 3.3 Kooperationen Die Organisation ist in regelmässigem Austausch Beschreibung in und Partner­ mit Organisationen, die Leistungen für dieselbe Fachkonzept, organisationen Zielgruppe erbringen oder ein gleiches Zusammenarbeits­ Leistungsangebot haben. Die Angebote werden für vereinbarungen, die Zielgruppe aktiv und regelmässig koordiniert. Koordination, wenn gleiche UVN in mehreren VAF am Sitz der Organisation vor­ handen x Protokolle oder ähnliches der Koordinationssitzungen, in Analogie zum Fach­ konzept

Qualitative Bedingungen Art. 74 IVG VP 2024 - 27 / Version 1.0 6/7

r.ç, m

Schweizerische Eidgenossenschaft Eidgenössisches Departement des Innern EDI L+j Confédération suisse Confederazione Svizzera Bundesamt für Sozialversicherungen BSV Geschäftsfeld Invalidenversicherung Confederaziun svizra

Vertragsnehmerin:

Ort: Datum: Name und Funktion: Unterschrift:

2023

2£. 2023

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