IV-Rundschreiben Nr. 120 / Nachtrag: Statistik über die IV-Renten (Nicht mehr aktuell)
IV-Rundschreiben Nr. 120 vom 24. März 1997
Nachtrag: Statistik über die IV-Renten
Das IV-Rundschreiben Nr. 117 vom 10. Februar 1997 wird wie folgt ergänzt:
Unter der Rubrik „Revisionen“ (von Amtes wegen und auf Gesuch hin) muss fest- gehalten werden, wie viele Renten infolge der durchgeführten Revision erhöht, gleich geblieben, herabgesetzt oder aufgehoben wurden.
erstmalige Rentengesuche Rentenrevision Zusprache Abweisungen Herauf- bleibt Herab- Aufhe- setzung gleich setzung bung ¼ ½ 1/1
Zudem ist für die zeitliche Erfassung der Rentenverfügungen der Entscheid der IV- Stelle (der Verfügungsteil, welcher die IV-Stelle der Ausgleichskasse zustellt) und nicht die Verfügung der Ausgleichskasse massgebend.