Lexipedia

Eidgenössisches Departement des Innern EDI Bundesamt für Sozialversicherungen BSV Geschäftsfeld AHV, Berufliche Vorsorge und Ergänzungsleistungen

04.07.2018

Mitteilungen an die AHV-Ausgleichskassen und EL-Durchführungsstellen Nr. 405

EL: Datenaustausch mit den Migrationsbehörden Das Parlament hat am 16. Dezember 2016 in Umsetzung von Artikel 121a BV eine Vorlage zur Ände- rung des Ausländergesetzes (AuG)1 (Steuerung der Zuwanderung und Vollzugsverbesserungen bei den Freizügigkeitsabkommen) verabschiedet 2. Am 8. Dezember 2017 hat der Bundesrat entschieden, wie das Gesetz auf Verordnungsebene umzusetzen ist. Im Rahmen dieser Änderung des AuG wurde eine gesetzliche Grundlage geschaffen, die den Datenaustausch zwischen den Migrationsbehörden und den für die Ergänzungsleistungen zuständigen Behörden ermöglicht, wenn Ausländerinnen und Aus- länder Ergänzungsleistungen beziehen 3. Eine entsprechende gesetzliche Bestimmung 4 wurde ebenfalls im Bundesgesetz über Ergänzungsleistungen zur Alters-, Hinterlassenen- und Invalidenversicherung (ELG)5 aufgenommen. Der Datenaustausch über die Ausrichtung von Ergänzungsleistungen wurde zu- dem in der Verordnung über Zulassung, Aufenthalt und Erwerbstätigkeit (VZAE) 6 konkretisiert. Am 28. Juni 2018 hat das Staatssekretariat für Migration (SEM) ein gemeinsames Rundschreiben SEM – BSV an die Arbeitsmarktbehörden der Kantone, die Ausländerbehörden der Kantone und der Städte Bern, Biel, Lausanne und Thun sowie des Fürstentums Liechtenstein und die kantonalen Stellen für Ergänzungsleistungen versandt mit Informationen zum Datenaustausch. Das Rundschreiben ist unter www.sem.admin.ch > Publikationen & Service > Weisungen und Kreisschreiben > Weitere Weisungen und Rundschreiben > EU/EFTA und Drittstaaten abrufbar.

EL: Datenaustausch mit den Migrationsbehörden | Lexipedia | Lexipedia