Alters- und Hinterlassenenvorsorge
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MITTEILUNG AN DIE AHV-AUSGLEICHSKASSEN UND EL-DURCHFÜHRUNGSSTELLEN NR. 184
20. März 2006
Postversand „Frankieren Post“ - verschiedene Informationen
1. Periodische Erhebung im Jahr 2006
a) Übertragene Aufgaben Die Bestimmungen im Kreisschreiben über die Übernahme der Posttaxen und Postge- bühren in den Bereichen Brief- und Paketpost sowie im Zahlungsverkehr (KSPF) sehen vor, dass der Postverkehr nur noch alle zwei Jahre erhoben wird (vgl. Rz 8009 KSPF). Das Jahr 2006 ist ein solches Erhebungsjahr. Details bezüglich der Erhebungsperiode und des weiteren Vorgehens können Sie dem Abschnitt c) Erhebungszeitraum entneh- men. Erwähnen möchten wir hier noch, dass Zugänge bei den übertragenen Ausgaben während eines Jahres ohne Erhebung (z.B. Jahr 2005) von uns anlässlich der Rech- nungsstellung entsprechend berücksichtigt werden (siehe Rz 8015 KSPF). Bei dieser Gelegenheit machen wir Sie darauf aufmerksam, dass im Kreisschreiben KSPF (Rz 8014) die Möglichkeit geboten wird, dass interessierte Ausgleichskassen für ih- re übertragenen Aufgaben eine Gesamterhebung durchführen und das Ergebnis global im Intranet-Formular übertragen können. Sie müssen indes Gewähr dafür bieten, dass sie die detaillierte Verrechnung anschliessend selber durchführen. Wir bitten die interes- sierten Stellen um rechtzeitige Einreichung einer solchen Anfrage, damit wir die Anpas- sung in den Formularen termingerecht vornehmen können. b) Gemeindezweigstellen In den Erhebungsjahren haben uns ferner die kantonalen Ausgleichskassen den gesam- ten Post- und Zahlungsverkehr ihrer Gemeindezweigstellen zu melden (Rz 6014 KSPF). Das Resultat dieser Gesamterhebung dient der anschliessenden Ermittlung der Rückver- gütung der Frankaturkosten (vgl. Rz 8006/8007 KSPF). c) Erhebungszeitraum Erstmals sollen die oben erwähnten Erhebungen im Zeitraum April bis Juni 2006 durch- geführt und das Ergebnis bis Ende Juli 2006 auf die im Intranet zur Verfügung gestellten Formulare (Bereich „Gesicherte Anwendungen“) übertragen werden (Rz 6015 bzw. 8013 KSPF).
Wir bitten Sie um Kenntnisnahme und darum, rechtzeitig notwendige Vorkehrungen für die diesjährigen Erhebungsarbeiten zu treffen.
2. Anpassungen bei der Post im Bereich der Briefe ab 1. April 2006
Infolge der Liberalisierung des Briefmarktes durch den Bundesrat wurde beschlossen, den Markt für Briefe über 100 Gramm ab 1. April 2006 zu öffnen. In der Folge hat nun DIE POST eine Anpassung ihrer Produkte-Palette (vgl. AX/BX) vorgenommen. Diese Änderung bewirkt ebenfalls eine Anpassung bei der Bezeichnung der Produkte-Codes. Die entsprechend angepassten Intranet-Formulare stehen Ihnen ab April zur Verfügung. Zusätzlich können Sie der Tabelle die neuen Tarife, gültig ab 1. April 2006, entnehmen. Weitere Informationen erfahren Sie aus den offiziellen Publikationen der Post oder von Ihrem Kundenberater. Code Bezeichnung Format Dicke Gewicht Tarife AS A-Post – Standardbrief: B5 bis 20 mm 0 –100 g 1.00 AM A-Post – Midibrief: B5 bis 20 mm 101 –250 g 1.30 AX1 A-Post – Grossbrief: B4 bis 20 mm 0 –100 g 2.20 AX2 A-Post – Grossbrief: B4 bis 20 mm 101 –500 g 2.40 a) AXL A-Post – Grossbrief: B4 bis 20 mm 501 –1000 g 5.00
BS B-Post – Standardbrief: B5 bis 20 mm 0 –100 g 0.85 BM B-Post – Midibrief: B5 bis 20 mm 101 –250 g 1.10 BX1 B-Post – Grossbrief B4 bis 20 mm 0 –100 g 1.80 BX2 B-Post – Grossbrief: B4 bis 20 mm 101 –500 g 2.00 a) BXL B-Post – Grossbrief: B4 bis 20 mm 501 –1000 g 4.00 b) a) Erhöhung um 20 Rp. b) Reduktion um 50 Rp.
¾ Um der Tarifanpassung während des Jahres Rechnung tragen zu können, werden wir für die Erhebung 2006 reduzierte Ansätze verwenden. ¾ Das heisst: a) Erhöhung um 15 Rp. b) Reduktion um 37.5 Rp.
In der Beilage senden wir Ihnen die angepassten Erhebungsformulare für die übertrage- nen Aufgaben und Gemeindezweigstellen. Sie werden feststellen können, dass wir neu ein Feld für den aufs ganze Erhebungsjahr hochgerechneten Gesamtbetrag aufgenom- men haben. Bitte beachten Sie, dass infolge der oben stehenden Änderungen 10 anstelle der bisher 8 Produkte (Codes) erhoben werden müssen.
Im Rahmen der Neuerungen per 1. April 2006 gibt es bei den Briefen mit Zustellnachweis (LSI/LSA) eine Konsolidierung des Angebots. Das heisst, dass DIE POST ab diesem Zeitpunkt als einheitliches Produkt „Einschreiben“ mit einer Haftung bis Fr. 500.- anbietet.
Wir werden die erwähnten Anpassungen im Kreisschreiben KSPF mittels eines Nach- trags (per 1. Januar 2007) publizieren.
Beilage - Intranet-Formulare ‚übertragene Aufgaben“ und „Gemeindezweigstellen“