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Eidgenössisches Departement des Innern EDI Bundesamt für Sozialversicherungen BSV Geschäftsfeld Alters- und Hinterlassenenvorsorge

19. Oktober 2007

Mitteilungen an die AHV-Ausgleichskassen und EL-Durchführungsstellen Nr. 210

Informationsschreiben an die Ausgleichskassen betreffend Kontaktaufnahme des Bundesamtes für Umwelt (BAFU) im Zusammenhang mit der CO2-Abgabe

Sehr geehrte Damen und Herren

Wie Ihnen bekannt ist, wird per 1. Januar 2008 auf fossilen Brennstoffen eine CO2-Abgabe erhoben. Der Ertrag dieser Lenkungsabgabe wird der Bevölkerung über die Krankenkassen, und der Wirtschaft proportional zur AHV-Lohnsumme über die AHV-Ausgleichskassen rückverteilt. Von der CO2-Abgabe befreite Unternehmen sind dabei von der Rückverteilung ausgeschlossen.

Damit die AHV-Lohnsumme aller verteilungsberechtigten Unternehmen ermittelt werden kann, muss- ten alle Unternehmen, die sich von der CO2-Abgabe befreien lassen wollen, auf dem Befreiungsantrag an das Bundesamt für Umwelt ihre AHV-Abrechnungsnummern angeben. Es gilt nun sicherzustellen, dass die korrekten AHV-Abrechnungsnummern sowie die Nummer der jeweiligen Ausgleichskasse erfasst werden.

¾ In den nächsten Monaten werden Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen der Sektion Klima des Bundes- amtes für Umwelt (BAFU) mit Ihnen Kontakt aufnehmen, um eine Überprüfung der Angaben, ins- besondere der Abrechnungsnummer(n), vorzunehmen.

¾ Wir bitten Sie, Ihre zuständigen Mitarbeitenden entsprechend zu informieren und auch darum, die notwendigen Auskünfte zu erteilen. Besten Dank für Ihre Unterstützung.

Effingerstrasse 20, CH-3003 Bern Tel. +41 31 322 90 37, Fax +41 31 324 15 88 www.bsv.admin.ch