Eidgenössisches Departement des Innern EDI Bundesamt für Sozialversicherungen BSV Geschäftsfeld Alters- und Hinterlassenenvorsorge
15.03.2011
Mitteilungen an die AHV-Ausgleichskassen und EL-Durchführungsstellen Nr. 280
Liste der von der CO2-Abgabe befreiten Unternehmen Publikation im Intranet AHV- IV / in der Informationsplattform AHV-IV
Gemäss den Weisungen betreffend die Rückverteilung der CO2-Abgabe durch die Ausgleichskassen an die Wirtschaft (WRC) wird im Verlauf des 1. Quartals des jeweiligen Verteilungsjahres eine aktuali- sierte Liste mit den befreiten Unternehmen publiziert (Rz 2005 WRC). Das zuständige Bundesamt für Umwelt (BAFU) hat eine solche Gesamtliste für das Jahr 2011 erstellt, welche nun im Intranet AHV-IV resp. in der Informationsplattform AHV-IV aufgeschaltet wird.
Gemäss BAFU sind folgende Punkte zu beachten: Die Liste kann nach Ausgleichskassen sortiert werden. Farbig markiert sind die Unternehmen, die neu ab 2011 keine Rückverteilung erhalten. Es ist aber wichtig, dass die Ausgleichskassen den Status all ihrer Unternehmen im Informatik- system nochmals kontrollieren und bereinigen, da anlässlich der ersten Rückverteilung noch etli- che Fehler festgestellt worden sind. Neben der erwähnten Gesamtliste wird eine weitere Liste publiziert. Diese enthält 7 Unterneh- men, die 2011 neu rückverteilungsberechtigt sind (2010 haben diese Unternehmen keine Rückverteilung erhalten). Diese Liste hat das BAFU als zusätzliches Kontrollmittel für die Aus- gleichskassen erstellt.
Die beiden Listen stehen ab Mitte März 2011 im Intranet AHV-IV (Rubrik: Aktuelle Downloads) resp. in der Informationsplattform AHV-IV (Rubrik: Dokumente unter Diverses) zur Verfügung. Für Fragen steht Ihnen Frau Simone von Felten, Sektion Klima, Bundesamt für Umwelt, zur Verfügung (Telefon 031 324 35 48 – E-Mail: simone.vonfelten@bafu.admin.ch).
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