Standing: How later courts treated this decision has not been analysed.

Verfügung vom 8. Oktober 2019 / SZ.2019.192

Rubrum

Publ.-Nr: 00.003.619

Stelle: Bezirksgericht Baden

Rubrik: Gerichte / Entscheide, Urteile, Verfügungen und Beschlüsse

Veröffentlicht: 12.12.2019

Verfügung vom 8. Oktober 2019 / SZ.2019.192

Gesuchstellerin: Erbengemeinschaft Salm Johann Friedrich, c/o Michael Salm, Bergstrasse 35b, 8962 Bergdietikon

Gesuchsgegner: Michael Kohorst, Goldschlägistrasse 9, 8952 Schlieren

Gegenstand: Summarisches Verfahren betreffend Mietausweisung

Dispositiv

Zustellung der Eingabe der Gesuchstellerin vom 30. September 2019 an den Gesuchsgegner zur Stellungnahme innert 10 Tagen seit Zustellung dieser Verfügung.

Bleibt die Stellungnahme innert der angesetzten Frist aus, wird das Verfahren ohne sie weitergeführt (Art. 147 Abs. 2 Zivilprozessordnung).

Rechtsbegehren: Der Gesuchsgegner sei zu verurteilen, die Mieträumlichkeiten im Untergeschoss (Lager / Büro) an der Bergstrasse 34 in 8962 Bergdietikon innert 10 Tagen nach Eintritt der Rechtskraft zu räumen und zu verlassen und den Gesuchstellern ordnungsgemäss gereinigt mit allen Schlüsseln zurückzugeben unter Androhung der Bestrafung nach Art. 292 StGB im Widerhandlungsfall.

Der Gesuchsteller sei zu ermächtigen, nebst der Bestrafung nach Art. 292 StGB nach unbenütztem Ablauf der Frist die Räumung der Mieträumlichkeiten zu veranlassen (Ersatzvornahme) nötigenfalls unter Inanspruchnahme polizeilicher Hilfe.

Unter Kosten- und Entschädigungsfolge zulasten des Gesuchsgegners.

Diese Verfügung wird dem Gesuchsgegner hiermit öffentlich zugestellt!

Bezirksgericht Baden Präsidium des Zivilgerichts