Standing: How later courts treated this decision has not been analysed.

Feststellung neuen Vermögens (SR.2019.557)

Rubrum

Publ.-Nr: 00.003.911

Stelle: Bezirksgericht Baden

Rubrik: Gerichte / Entscheide, Urteile, Verfügungen und Beschlüsse

Veröffentlicht: 27.12.2019 Feststellung neuen Vermögens (SR.2019.557)

Entscheid vom 13. Dezember 2019

Besetzung Gerichtspräsident Daniel Peyer Gerichtsschreiberin Annika Sinkwitz

Gesuchsteller Heinz Markus Lulay, c/o Zimmer 112, alte Landstrasse 319, 8708 Männedorf

Gesuchsgegner Kanton Aargau, Postfach, 5000 Aarau vertreten durch Gerichtskasse, Mellingerstrasse 2a, 5400 Baden

Gegenstand Summarisches Verfahren betreffend Feststellung neuen Vermögens

Dispositiv

1. Auf das Gesuch wird nicht eingetreten.

2. Es werden keine Kosten erhoben.

3. Es werden keine Parteientschädigungen zugesprochen.

Dieser Entscheid wird dem Gesuchsteller hiermit öffentlich zugestellt.

Rechtsmittelbelehrung

Rechtsmittelbelehrung (Art. 319 ff. ZPO)

Dieser Entscheid kann innert 10 Tagen seit seiner Zustellung beim Obergericht, Obere Vorstadt 38, 5000 Aarau, mit Beschwerde angefochten werden.

Bezirksgericht Baden Präsidium des Zivilgerichts 1