Feststellung neuen Vermögens (SR.2019.557)
Rubrum
Publ.-Nr: 00.003.911
Stelle: Bezirksgericht Baden
Rubrik: Gerichte / Entscheide, Urteile, Verfügungen und Beschlüsse
Veröffentlicht: 27.12.2019 Feststellung neuen Vermögens (SR.2019.557)
Entscheid vom 13. Dezember 2019
Besetzung Gerichtspräsident Daniel Peyer Gerichtsschreiberin Annika Sinkwitz
Gesuchsteller Heinz Markus Lulay, c/o Zimmer 112, alte Landstrasse 319, 8708 Männedorf
Gesuchsgegner Kanton Aargau, Postfach, 5000 Aarau vertreten durch Gerichtskasse, Mellingerstrasse 2a, 5400 Baden
Gegenstand Summarisches Verfahren betreffend Feststellung neuen Vermögens
Dispositiv
1. Auf das Gesuch wird nicht eingetreten.
2. Es werden keine Kosten erhoben.
3. Es werden keine Parteientschädigungen zugesprochen.
Dieser Entscheid wird dem Gesuchsteller hiermit öffentlich zugestellt.
Rechtsmittelbelehrung
Rechtsmittelbelehrung (Art. 319 ff. ZPO)
Dieser Entscheid kann innert 10 Tagen seit seiner Zustellung beim Obergericht, Obere Vorstadt 38, 5000 Aarau, mit Beschwerde angefochten werden.
Bezirksgericht Baden Präsidium des Zivilgerichts 1