Standing: How later courts treated this decision has not been analysed.

Entscheid vom 10. Dezember 2021 / SR.2021.408

Rubrum

Publ.-Nr: 00.020.097

Stelle: Bezirksgericht Baden

Rubrik: Gerichte / Entscheide, Urteile, Verfügungen und Beschlüsse

Veröffentlicht: 13.12.2021

Entscheid vom 10. Dezember 2021 / SR.2021.408

Gesuchstellerin: Stadt Zürich, 8000 Zürich vertreten durch Stadtrichteramt Zürich, Verwaltungszentrum Eggbühl, Eggbühlstrasse 23, Postfach, 8050 Zürich

Gesuchsgegner: Stefan Fridolin Rohner, Wohnort unbekannt

Gegenstand: Summarisches Verfahren betreffend Rechtsöffnung / REF: I-504-056 Pers. 504255

Dispositiv

1. Der Gesuchstellerin wird in der Betreibung Nr. 170433 des Betreibungsamtes Spreitenbach- Killwangen (Zahlungsbefehl vom 22. Juli 2021; Rechtshängigkeit des Rechtsöffnungsbegehrens am 22. September 2021) für den Betrag von Fr. 290.00, für Fr. 330.00 zzgl. 5 % Zins seit 8. Juni 2021, für Fr. 260.00, für Fr. 330.00 zzgl. 5 % Zins seit 8. Juni 2021, für Fr. 260.00, für Fr. 330.00 zzgl. 5 % Zins seit 8. Juni 2021, für Fr. 330.00, für Fr. 330.00 zzgl. 5 % Zins seit 8. Juni 2021 sowie Mahngebühren von Fr. 80.00 definitive Rechtsöffnung erteilt.

2. Die Entscheidgebühr von Fr. 250.00 wird dem Gesuchsgegner auferlegt. Sie wird mit dem Vorschuss der Gesuchstellerin von Fr. 250.00 verrechnet, so dass der Gesuchsgegner der Gesuchstellerin Fr. 250.00 direkt zu ersetzen hat.

3. Es wird keine Parteientschädigung gesprochen.

Zustellung an: die Gesuchstellerin (Vertreterin), den Gesuchsgegner (via Publikation im Amtsblatt) Zustellung nach Rechtskraft an: die Gesuchstellerin (Vertreterin), Entscheid mit Rechtskraftbescheinigung und Gesuchsakten

Dieses Urteil wird dem unbekannt abwesenden Gesuchsgegner hiermit öffentlich zugestellt.

Bezirksgericht Baden Präsidium 4 des Zivilgerichts