Standing: How later courts treated this decision has not been analysed.

Verfügungen vom 25.06.2026 und 07.09.2026

Rubrum

Publ.-Nr: 00.102.675

Stelle: Bezirksgericht Bremgarten

Rubrik: Gerichte / Entscheide, Urteile, Verfügungen und Beschlüsse

Veröffentlicht: 09.09.2026 Verfügungen vom 25.06.2026 und 07.09.2026

Gesuchstellerin Schindler Pensionskasse, Abteilung Liegenschaften, Postfach, 6030 Ebikon vertreten durch Schaeppi Grundstücke AG, c/o Schaeppi Grundstücke AG, Laurenzenvorstadt 67, 5000 Aarau

Gesuchsgegner 1 Joël Marcus Andermatt, Brünismattstrasse 5, 5610 Wohlen AG

Gesuchsgegnerin 2 Nicole Sarah Ruesch, Brünismattstrasse 5, 5610 Wohlen AG

Gegenstand Summarisches Verfahren betreffend Mietausweisung

Dispositiv

1. Das Gesuch vom 12.06.2026 und die Eingabe vom 02.09.2026 kann von den Gesuchsgegnern am Bezirksgericht Bremgarten eingesehen werden.

2. Den Gesuchsgegnern wird zur Einreichung der Stellungnahmen eine Frist von 10 Tagen seit Zustellung dieser Verfügungen angesetzt.

Bleiben die Stellungnahmen innert der angesetzten Frist aus, wird das Verfahren ohne diese weitergeführt.

Bitte beigefügte Hinweise beachten!

Hinweise

Lauf der Frist

Fällt der letzte Tag der Frist auf einen Samstag, Sonntag oder einen anerkannten Feiertag i.S.v. § 21 EG ZPO, so endet sie am nächsten Werktag (Art. 142 Abs. 3 ZPO). Es gilt kein Fristenstillstand (Art. 145 Abs. 2 ZPO).

Die Frist kann nur ausnahmsweise verlängert werden. Das Fristerstreckungsgesuch ist vor Fristablauf zu stellen und ist zu begründen und zu belegen (Art. 144 ZPO).

Form der Eingabe

Eingaben sind dem Gericht in Papierform oder elektronisch einzureichen. Sie sind zu unterzeichnen. Bei elektronischer Übermittlung muss das Dokument, welches die Eingabe und die Beilagen enthält, mit einer anerkannten elektronischen Signatur der Absenderin oder des Absenders versehen sein (Art. 130 Abs. 1 und 2 ZPO). Eingaben und Beilagen in Papierform sind in je einem Exemplar für das Gericht und für jede Gegenpartei einzureichen; andernfalls kann das Gericht eine Nachfrist ansetzen oder die notwendigen Kopien auf Kosten der Partei erstellen (Art. 131 ZPO).

Bezirksgericht Bremgarten Präsidium 1 des Zivilgerichts