Standing: How later courts treated this decision has not been analysed.

00.028.357

Verfügung/Vorladung vom 15. November 2022 (OF.2022.36)

Rubrum

Publ.-Nr: 00.028.357

Stelle: Bezirksgericht Zurzach

Rubrik: Gerichte / Gerichtliche Vorladungen

Veröffentlicht: 17.11.2022

Verfügung/Vorladung vom 15. November 2022 (OF. 2022.36)

Klägerin: Simret Guesh, geb. 19. September 1978, von Eritrea, Furlängeweg 192, 5325 Leibstadt

Beklagter: Eyoba Tsegezeab, von Eritrea, unbekannten Aufenthaltes

Gegenstand: Ordentliches Verfahren betreffend Ehescheidung

Dispositiv

Die Parteien werden zur Hauptverhandlung vor Gerichtspräsidium Zurzach vorgeladen auf Montag, 21. November 2022 , 13.30 Uhr, Rathaus Bad Zurzach, 2. Stock, Gerichtssaal, Hauptstrasse 50, 5330 Bad Zurzach.

Erscheinungspflicht und Säumnisfolgen Erscheinungspflicht Wer zwingend verhindert ist, einer Vorladung Folge zu leisten, hat dies dem Gericht unverzüglich mitzuteilen. Die Verhinderung ist schriftlich zu begründen und soweit möglich zu belegen.

Säumnisfolgen Der nicht oder zu spät erschienenen Person können die durch die Säumnis verursachten Prozesskosten auferlegt werden (Art. 108 ZPO).

Zustellung an: den Beklagten (öffentliche Zustellung via Amtsblatt)

Bezirksgericht Zurzach Präsidium des Familiengerichts