152.010
Vereinbarung über die Interparlamentarische Konferenz der Nordwestschweiz
Vom 06.09.2021 (Stand 01.01.2022)
Der Grosse Rat des Kantons Bern, der Kantonsrat des Kantons Solothurn, der Grosse Rat des Kantons Basel-Stadt, der Landrat des Kantons Basel-Landschaft und der Grosse Rat des Kantons Aargau
vereinbaren:
Art. 1 Zweck
Die Interparlamentarische Konferenz der Nordwestschweiz (IPK) bezweckt, die gegenseitige Information der nordwestschweizerischen Kantonsparlamente zu fördern und regionale Fragen zu begleiten und zu beraten. Hierfür werden thematische Tagungen organisiert.
Sie kann sich öffentlich zu aktuellen Themen äussern und Erklärungen, im Besonderen zuhanden der Nordwestschweizer Kantonsparlamente, der Nordwestschweizer Kantonsregierungen und der Nordwestschweizer Regierungskonferenz (NWRK), abgeben.
Art. 2 Zusammensetzung
Die IPK setzt sich aus den Präsidentinnen oder Präsidenten, den Vizepräsidentinnen oder Vizepräsidenten, den auf Ende des vergangenen Amtsjahres abgetretenen Präsidentinnen oder Präsidenten sowie je 3 ständigen Mitgliedern der 5 Kantonsparlamente zusammen.
Die ständigen Mitglieder werden von den einzelnen Kantonsparlamenten gewählt.
Art. 3 Arbeitsausschuss
Die ständigen Mitglieder der IPK bilden den Arbeitsausschuss.
Der Arbeitsausschuss bereitet namentlich die Jahrestagung und die Erklärungen vor.
Art. 4 Vorsitz
Der Vorsitz der IPK wechselt alle 2 Jahre per 1. Januar in folgendem Turnus: Solothurn, Basel-Landschaft, Aargau, Basel-Stadt, Bern.
Der oder die Vorsitzende der IPK präsidiert gleichzeitig den Arbeitsausschuss. Die Wahl erfolgt durch die IPK.
Art. 5 Tagungen
Es findet jährlich eine Tagung der IPK statt, in der Regel jeweils am letzten Freitag im Oktober.
Sie steht allen Mitgliedern der angeschlossenen Kantonsparlamente offen.
Art. 6 Erklärungen
Der Arbeitsausschuss legt die Erklärungen der IPK zur Beschlussfassung vor.
Die IPK beschliesst die Erklärungen mit einer 2/3-Mehrheit, wobei aus jedem Kanton mindestens 2 befürwortende Stimmen nötig sind.
Art. 7 Sekretariat
Die Landeskanzlei des Kantons Basel-Landschaft, die auch das Sekretariat der NWRK betreut, führt das Sekretariat der IPK.
Das Sekretariat hat für einen reibungslosen Informationsaustausch zwischen der NWRK und der IPK zu sorgen.
Art. 8 Kosten
Zur Deckung der Sekretariatskosten für die IPK und die NWRK entrichten die Konferenzkantone jährliche Pauschalbeiträge an den Kanton Basel-Landschaft.
Die NWRK legt die Beträge, die für jeden Kanton gleich hoch sind, jährlich fest.
Art. 9 Inkrafttreten
Diese Vereinbarung wird nach der Genehmigung durch alle beteiligten Kantonsparlamente wirksam.1
Sie ersetzt die Vereinbarung vom 7. Dezember 1978.
Liestal, 21. September 2021
Im Namen des Arbeitsausschusses der Interparlamentarischen Konferenz der Nordwestschweiz Die Präsidentin: Lachenmeier Der Sekretär: Schmidt
2021/18-09