623.313
Verordnung über die Auszahlung des zusätzlichen Steuerrückbehaltes auf amerikanischen Dividenden und Zinsen
Vom 29.05.1953 (Stand 01.01.1953)
Der Regierungsrat des Kantons Aargau,
gestützt auf Art. 20 des Bundesratsbeschlusses vom 2. November 19511 über die Ausführung des Abkommens zwischen der Schweizerischen Eidgenossenschaft und den Vereinigten Staaten von Amerika zur Vermeidung der Doppelbesteuerung auf dem Gebiete der Steuern vom Einkommen,
beschliesst:
Art. 1
Der zusätzliche Steuerrückbehalt auf amerikanischen Dividenden und Zinsen wird den Berechtigten vom kantonalen Verrechnungssteueramt ausbezahlt.
Art. 2
Soweit das Bundesrecht nichts anderes anordnet, finden die Bestimmungen der Vollziehungsverordnung vom 10. Januar 1947 zum Bundesratsbeschluss über die Verrechnungssteuer2 sinngemäss Anwendung.
Art. 3
Diese Verordnung tritt nach Genehmigung durch das Eidgenössische Finanz- und Zolldepartement rückwirkend ab 1. Januar 1953 in Kraft.
Aarau, den 29. Mai 1953
Im Namen des Regierungsrates Der Landammann Dr. E. Bachmann Der Staatsschreiber Dr. W. Heuberger
Vom Eidgenössischen Finanz- und Zolldepartement genehmigt am 12. Juni 1953.
Bd. 4 S. 77