3-RV.2007.201 - Spezialverwaltungsgericht / Abteilung Steuern - 2008-03-27
Rubrum
328 Steuerrekursgericht 2008 27. März 2008 in Sachen F.M., 3-RV.2007.201
Regeste
61 Berufskosten im Zusammenhang mit Verwaltungsratshonoraren (§ 35 Abs. 1 lit. c StG). - Verwaltungsratsmandate gelten als unregelmässig ausgeübte Nebenerwerbstätigkeit, weshalb ein Pauschalabzug von 20 % auf den Einkünften zu gewähren ist.
Erwägungen
6. 6.1. Die Rekurrentin absolviert auf der Gemeindeverwaltung R. die Lehre zur "Kauffrau erweiterte Grundbildung". Die Lehre der Rekurrentin zur "Kauffrau erweiterte Grundbildung" gliedert sich in die Elemente Schulbesuch und Arbeit im Lehrbetrieb. Die Arbeitszeit, einschliesslich des Pflicht- und Wahl-