3-RV.2008.88 - Spezialverwaltungsgericht / Abteilung Steuern - 2009-06-25
Rubrum
2009 Kantonale Steuern 301 25. Juni 2009 in Sachen A. + D.F., 3-RV.2008.88.
Regeste
59 Naturaleinkünfte (§ 26 Abs. 1 StG) - Die unentgeltliche Überlassung des Geschäftsfahrzeuges durch die Arbeitgeberin für den Arbeitsweg und andere private Zwecke stellt grundsätzlich steuerbares Naturaleinkommen dar. Stellt die Arbeitgeberin dem Arbeitnehmer jedoch einen Servicewagen (in casu: VW Caddy) zur Verfügung und besitzen der Arbeitnehmer und seine Ehefrau privat zwei Fahrzeuge, rechtfertigt sich ein Verzicht auf die Ausscheidung eines Privatanteils.
Erwägungen
8. 8.1. Die Rekurrentin hat per 1. Januar 2003 ein Klavier für CHF 15'000.00 und Büromobiliar von CHF 3'000.00 eingebucht. Per 31. Dezember 2003, nach der Aktivierung von im Jahr 2003 erworbenen Gegenständen, erfolgten Abschreibungen von 30 % bzw. 25 % auf dem Buchwert. Die Steuerkommission Z. führt aus, dass es sich einerseits um Gegenstände einer privaten Wohnungseinrichtung handle, anderer-